BTW21 | POSITION | STEUERN & FINANZPOLITIK
#WirMachen Steuerpolitik
Zukunftsorientierte finanz- und steuerpolitische Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung für einen krisenfesten Wirtschaftsstandort Deutschland, der Wohlstand und Beschäftigung nachhaltig sicherstellt. Die aktuelle Krise und die neue Legislaturperiode müssen jetzt endlich als Chance genutzt werden, die Unternehmensteuern strukturell zu modernisieren. Nur so können die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen und mit Investitionen und zukünftigen Gewinnen neues Wirtschaftswachstum in Deutschland schaffen.
#WirMachen Steuerpolitik
Die Industrie macht Standortpolitik durch Steuerpolitik Wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen und attraktive Investitionsbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für die Unternehmen in Deutschland. Das deutsche Unternehmensteuerrecht genügt diesem Anspruch nicht. Vielmehr erweist es sich nach mehr als 12 Jahren des Reformstillstands als erheblicher Standortnachteil. Die Corona-Pandemie verstärkt diesen Befund. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes braucht Deutschland ▪
ein nachhaltiges Steuersystem, das Zukunftsinvestitionen, Innovationen und Wachstum in Deutschland begünstigt,
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eine international wettbewerbsfähige effektive Steuerbelastung der Unternehmen von maximal 25 Prozent und
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eine einheitliche Unternehmensteuer, welche die Gewerbesteuer integriert und eine stabile sowie konjunkturunabhängige Finanzierung der Kommunen sichert.
Für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort braucht Deutschland… …eine strukturelle Modernisierung der Unternehmensteuern: ▪
Zukunftsinvestitionen fördern: Wir brauchen mehr Forschung und Entwicklung (FuE) sowie mehr Innovation am Standort Deutschland. Zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland nach der Corona-Krise sind vor allem starke Investitionsanreize notwendig. Die Förderung von Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter, die Verlängerung der degressiven Abschreibung und eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung (Forschungszulage) sind dafür wesentliche Bausteine. Zudem muss Deutschland als Investitionsstandort für privates Wagniskapital attraktiver werden.
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Verlustverrechnung verbessern: Gerade mittelständische Unternehmen, die in den vergangenen Jahren solide gewirtschaftet haben, sehen sich nun in erheblichem Umfang von Umsatzeinbrüchen und Verlusten infolge der Corona-Pandemie betroffen. Notwendige Liquidität der Unternehmen wird vor allem durch eine Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung geschaffen. Gerade in Krisenzeiten verstärkt eine verbesserte steuerliche Verlustverrechnung die Liquidität von Unternehmen.
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Stammhausfunktionen der Unternehmen stärken: Neben einer wettbewerbsfähigen Steuerbelastung der Unternehmen der Höhe nach muss der Gesetzgeber bestehende Regelungen des Unternehmensteuerrechts modernisieren. Ziel muss sein, Umstrukturierungen zu erleichtern und wesentliche Funktionen deutscher Stammhausunternehmen im Inland zu stärken. Zur Stärkung der Unternehmen nach der Krise sollten steuerneutrale Umstrukturierungen im Ausland nicht durch eine zusätzliche Besteuerung in Deutschland behindert werden.
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Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens vorantreiben: Die Digitalisierung des Steuerrechts ist eine der dringend anstehenden steuerpolitischen Aufgaben. In Deutschland
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besteht erheblicher Handlungsbedarf. Von einer Digitalisierung, die den gesamten Prozess von der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid umfasst, ist die deutsche Finanzverwaltung zu weit entfernt. Es bedarf daher dringend einer stärkeren Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen, um Effizienzgewinne und eine Prozessoptimierung auf beiden Seiten – Unternehmen und Finanzverwaltung – zu erzielen. ▪
Unternehmensnachfolge krisenfest besteuern: Für familien- und gesellschaftergeführte Unternehmen des Mittelstands, die sich im Prozess der Nachfolge und des Generationenübergangs befinden, verschärfen erbschaftsteuerliche Regelungen die ohnehin äußerst schwierigen Rahmenbedingungen zusätzlich. Daher muss die Erbschaft- und Schenkungsteuer dringend an die Krisensituation angepasst werden, um den Fortbestand von Unternehmen zu sichern. Bei einem nicht selbst verschuldeten Rückgang der Lohnsumme oder bei einer nicht selbst verschuldeten Insolvenz sollten – zumindest zeitlich befristet – keine nachträglichen Steuerzahlungen von den Unternehmern gefordert werden.
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Außensteuergesetz zeitgemäß ausgestalten: Von zentraler Bedeutung ist eine zeitgemäße Ausgestaltung des Außensteuerrechts, insbesondere durch eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung. Auslandssachverhalte erfahren derzeit in zahlreichen Fällen eine höhere steuerliche Belastung als reine Inlandssachverhalte, so dass grenzüberschreitende Tätigkeiten der Unternehmen nicht wettbewerbsfähig sind und mit einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand einhergehen.
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Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft weltweit abstimmen und vereinfachen: Der politische Druck steigt, eine international abgestimmte Lösung für die Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft zu präsentieren. Die deutsche Wirtschaft befürchtet hierbei eine Mehrfachbesteuerung ihrer Unternehmensgewinne und vor allem hohen zusätzlichen Bürokratieaufwand. Eine weltweite Lösung ist dennoch besser als einzelstaatliche Alternativen. Entscheidend für eine Akzeptanz in Deutschland ist, ob die OECD-Vorschläge im Ergebnis praktikabel ausgestaltet und deutlich vereinfacht werden.
…eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung von 25 Prozent: ▪
Körperschaftsteuersatz senken: Für zukünftige Investitionsentscheidungen sind Steuersätze von enormer Bedeutung. Bei der Höhe der Steuerbelastung der Unternehmen liegt Deutschland im internationalen Vergleich mittlerweile an der Spitze: Die Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt mittlerweile bei rund 31,3 Prozent und in den OECD-Staaten hingegen durchschnittlich nur noch bei 23,5 Prozent. Mit einer Absenkung des Körperschaftsteuersatzes (ggf. schrittweise) kann eine international vergleichbare Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften in Deutschland geschaffen werden, die eine hohe Signalwirkung entfaltet.
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Einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen entlasten (§ 34a EStG): Gewinne von Personengesellschaften unterliegen bei Ausschüttung an den Gesellschafter einer nominalen Steuerbelastung von bis zu 48 Prozent. Werden die Gewinne jedoch im Unternehmen für künftige Investitionen einbehalten, so können diese begünstigt besteuert werden. Diese sog. Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a EStG ist derzeit nicht praxistauglich. Sie muss reformiert werden, um statt dem heutigen Belastungsniveau i. H. v. rund 36 Prozent das gesetzlich beabsichtigte Niveau i. H. v. rund 28 Prozent zu erreichen.
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Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen: Der Solidaritätszuschlag wird ab 2021 nur für einen Teil der Steuerzahler abgeschafft und die Unternehmen werden weiterhin zur Zahlung des Solidaritätszuschlags herangezogen. Insbesondere ein genereller Ausschluss von Kapitalgesellschaften ist gleichheitswidrig und damit nicht verfassungsgemäß. Der Solidaritätszuschlag muss daher in der neuen Legislaturperiode vollständig abgeschafft werden. Die gebotene Abschaffung entlastet nicht nur einkommensteuerpflichtige Personen, sondern insbesondere auch Unternehmen.
…eine einheitliche Unternehmensteuer: ▪
Gewerbesteuer in die Ertragsbesteuerung integrieren: Die Corona-Pandemie hat erneut gezeigt, dass die derzeitige Finanzierung der Kommunen durch die Gewerbesteuer nicht krisentauglich und stark konjunkturabhängig ist. Die Politik muss eine Reform der Kommunalfinanzen und einen Ersatz der Gewerbesteuer endlich in Angriff nehmen. Die aktuelle Krise und damit wiederholt aufgezeigten Schwächen der Gemeindefinanzierung bieten die Chance, eine Reform der Kommunalfinanzen und einen Ersatz der Gewerbesteuer endlich in Angriff zu nehmen. Hierbei muss die Gewerbesteuer unter Beibehaltung eines Hebesatzrechts für die Gemeinden aufkommensneutral ersetzt und so die Gemeindefinanzierung verstetigt werden. Ziel ist eine moderne Gemeindefinanzierung, die den Anforderungen des Unternehmensteuerrechts und dem Finanzbedarf der Kommunen gleichermaßen gerecht wird.
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Rechtsformneutrale Besteuerung schaffen: Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland sollte für alle Unternehmen, unabhängig von deren jeweiliger Rechtsform, gleich sein. Eine Möglichkeit, einer rechtsformneutralen Besteuerung näher zu kommen, ist die Einführung eines sogenannten Optionsmodells. Personengesellschaften könnte damit ein Wahlrecht eingeräumt werden, sich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften zu unterwerfen. Um die Praktikabilität einer solchen Optionsbesteuerung zu sichern, sollte diese jedoch unbedingt mit der bestehenden Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) in Einklang gebracht werden.
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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 BDI Dokumentennummer: D 1331
Redaktion Abteilungsleitung Steuern und Finanzpolitik Dr. Monika Wünnemann m.wuennemann@bdi.eu Stv. Abteilungsleitung, Haushalts- und Finanzpolitik Cedric von der Hellen c.hellen@bdi.eu Ertragsteuern (Körperschaft-, Einkommen-, Gewerbesteuer), Grunderwerbsteuer Dr. Nadja Fochmann n.fochmann@bdi.eu EU-Steuerpolitik und Internationales Steuerrecht Philipp Gmoser p.gmoser@bdi.eu Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Lohnsteuer, Verfahrensrecht Benjamin Koller b.koller@bdi.eu Umsatzsteuer, Energiesteuern, Rechnungslegung Annette Selter a.selter@bdi.eu Assistenz Sylvia Sandeck s.sandeck@bdi.eu Assistenz, BSG, IFA, Christiane Witte c.witte@bdi.eu
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