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BDI zum Artikelgesetz zur IED-Umsetzung Entwurf zur Änderung des BImSchG und weiterer Gesetze
17. Januar 2025 Zusammenfassung Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) ist grundlegend neu gefasst worden und muss bis zum 1. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das BMUV hat am 28. November 2024 den Referentenentwurf für ein Artikelgesetz und den Referentenentwurf für eine Mantelverordnung zur IED-Umsetzung vorgelegt. Die neuen Regelungen der IED führen schon bei einer 1:1-Umsetzung zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand und zusätzlicher Bürokratie für die Betreiber von tausenden Industrieanlagen. Die nationalen Umsetzungsvorschläge, die das BMUV vorgelegt hat, gehen jedoch noch darüber hinaus und verursachen weitere Kosten für die Unternehmen ohne europarechtliche Notwendigkeit. Dies ist keine 1:1-Umsetzung der IED. Die deutsche Industrie befindet sich in einer tiefgreifenden, nicht nur konjunkturellen, sondern auch strukturellen Krise. Wesentliche Leitbranchen der Industrie ächzen unter immer weiter verschärften bürokratischen Anforderungen, die zu einem großen Teil auf europarechtlichen Vorgaben beruhen. Investitionen dürfen aber nicht erschwert, sondern müssen wieder angereizt werden. Die notwendige Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität darf nicht verzögert werden. Diese Transformation kann bei gleichzeitiger Sicherung unseres Wohlstandes nur mit einer starken industriellen Basis technologisch und ökonomisch gelingen. Zusätzliche Kosten durch eine entsprechende nationale und EUUmweltgesetzgebung können eine Ursache von mehreren darstellen, die dazu führen, dass Unternehmen in ihren Investitionsentscheidungen zu Best Cost-Countries optieren. Dort herrschen oftmals wesentlich geringere Umweltschutzstandards vor. Es muss daher bei der Umsetzung in deutsches Recht darauf geachtet werden, dass alle europarechtlichen Spielräume weitestgehend genutzt werden und die IED 1:1 in deutsches Recht umgesetzt wird.