Reallabore sind Testräume für Innovation und Regulierung. Sie machen es möglich, unter realen Bedingungen innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Verfahrensansätze zu erproben, die mit bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmen nur bedingt vereinbar, d. h. rechtlich noch nicht zugelassen sind oder an rechtliche Grenzen stoßen. Der am 15. Oktober 2024 vom BMWK veröffentlichte „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ (Reallaborgesetz) ist ein erster wichtiger Schritt zur Entstehung eines Reallaborgesetzes. Er greift jedoch deutlich zu kurz und nimmt bei weitem nicht die Anforderungen an ein solches Gesetz auf, die u.a. noch in der Stakeholder-Befragung vom Frühjahr 2023 formuliert worden waren. Dadurch ist Stand heute noch völlig unklar, wie das an sich sehr wichtige und sinnvolle Instrument der Reallabore eine breitere Anwendung finden und damit seinen vollen Nutzen entfalten