STELLUNGNAHME | DIGITALPOLITIK | CYBERSICHERHEIT
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz NIS2UmsuCG unbürokratisch und auf Basis digitaler Lösungen implementieren 31. Oktober 2024 Executive Summary Die deutsche Industrie begrüßt, dass endlich das parlamentarische Verfahren für das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) initiiert wurde. Angesichts der stetig steigenden Cyberbedrohungslage unterstützt die deutsche Wirtschaft das Bestreben, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz nachhaltig zu stärken. Cybersicherheitsanforderungen, die die Breite der deutschen Industrie erfüllen müssen, haben das Potenzial, das Cybersicherheitsniveau der InnoNation, also des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland, zu erhöhen. Sie werden jedoch nur dann dieses Ziel erreichen, wenn sie praxisnah und möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Der BDI fordert daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestags im laufenden Gesetzgebungsverfahren auf, sicherzustellen, dass ▪
Unternehmen ihren Melde-, Nachweis- und Registrierungspflichten volldigital nachkommen können und das BSI Information Sharing Portal ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild auf Basis anonymisierter Informationen aus den Meldungen bietet;
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Kompetenzen zwischen Bundes- und Landesbehörden überlappungsfrei geregelt werden;
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Rechtsunsicherheiten in der Anwendung des NIS2UmsuCG vermieden werden, indem das Bundesamt noch vor Inkrafttreten branchenspezifische Handreichungen veröffentlicht;
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das Bundesamt (BSI) ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen hat, um die neuen Anforderungen umsetzen und die Wirtschaft bei der Umsetzung unterstützen zu können;
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neben der Gesetzgebung die Sicherheitskultur mit konkreten Maßnahmen, z. B. der Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung von Mitarbeitenden gefördert wird und
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die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie EU-weit einheitlich implementiert und damit ohne deutsches Gold-Plating werden.
Angesichts der zahlreichen konkreten Vorschläge, die der BDI sowohl auf EU-Ebene als auch gegenüber der Bundesregierung geäußert hat, bedauern wir, dass diese nahezu nicht berücksichtigt wurden. Rechtssicher formulierte regulatorische Anforderungen sowie unbürokratische und digitale Umsetzungsmaßnahmen sind entscheidend für eine wirksame Erhöhung der Cyberresilienz Deutschlands. Negative Elemente des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ▪
Definition „wichtige Einrichtungen“ geht über EU-Vorgaben hinaus: Die Definition wichtiger Einrichtungen muss dringend an die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie angeglichen werden, die vorsieht, dass Unternehmen nur in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz und / oder eine Jahresbilanzsumme von mindestens zehn Millionen Euro aufweisen.
Steven Heckler | Stellvertretender Abteilungsleiter Digitalisierung und Innovation | s.heckler@bdi.eu | www.bdi.eu