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Nationale Umsetzung der RED III Industrieunterquote

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POSITION | ENERGIE- UND KLIMAPOLITIK | RED III

Nationale Umsetzung der RED III Industrieunterquote Empfehlungen für einen erfolgreichen Wasserstoff-Markthochlauf

15. April 2024 Zusammenfassung ▪

Damit die RED III Industrieunterquote erfüllt werden kann, müssen jetzt die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen und beschleunigten Wasserstoffmarkthochlauf geschaffen werden. Dazu zählt u. a. die Umsetzung bereits angekündigter Maßnahmen ohne weiteren Zeitverzug.

Die Verantwortung für die Zielerreichung sollte, wie von der RED III intendiert, rechtlich beim Mitgliedstaat verankert werden. Eine unternehmensscharfe Quote würde zu erheblichen negativen Auswirkungen für Investitionen und der Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Wasserstoffanwendungen führen.

Die EU-Kommission ist technologischen Realitäten gerecht geworden, indem sie Ausnahmetatbestände bei der Berechnung der Industrieunterquote vorsieht. Diese Flexibilitäten müssen vollumfänglich genutzt werden, um eine Zielerreichung der Quote nicht zusätzlich zu erschweren.

Im Rahmen einer mitgliedstaatlichen Verankerung der Industrieunterquote muss ein Monitoringsystem entwickelt werden. Dabei sollten administrative Mehrbelastungen für Unternehmen auf ein Minimum reduziert und mögliche Berichtspflichten praktikabel ausgestaltet werden.

Bis zur ausreichenden Verfügbarkeit von erneuerbarem Wasserstoff sollte auch die Nutzung von kohlenstoffarmem – wie z. B. blauem – Wasserstoff ermöglicht werden. Aus der RED III Industrieunterquote entstehende Widersprüche müssen aufgelöst werden, um einen raschen und kosteneffizienten Wasserstoffmarkthochlauf zu gewährleisten.

Cara Bien | Abteilung Energie- und Klimapolitik | T: +49 30 2028-1727 | c.bien@bdi.eu | www.bdi.eu


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