Skip to main content

Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung

Page 1

KURZPOSITION | SICHERHEITSPOLITIK | CYBERSICHERHEIT & WIRTSCHAFTSSCHUTZ

Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitenden der Konzern-(IT)-Sicherheit Ganzheitlichen Sicherheitsansatz forcieren – Option zur Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung von Mitarbeitenden im KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Umsetzungsgesetz schaffen 07. März 2024 Executive Summary: Freiwillige Vertrauenswürdigkeitsüberprüfungen als Eckpfeiler ganzheitlicher Sicherheits-Schutzkonzepte ermöglichen Der Schutz von Unternehmen vor Spionage, Sabotage, Wirtschafts- sowie Cyberkriminalität setzt ein ganzheitliches Schutzkonzept voraus. Neben organisatorischen und technischen Maßnahmen müssen auch die Mitarbeitenden integraler Bestandteil ganzheitlicher Sicherheitsansätze sein. Stetige Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind hier die zentralen Bausteine. Daneben kann die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von aktuellen und künftigen Mitarbeitenden, die in sicherheitsrelevanten Unternehmensbereichen tätig sind, im Sinne des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes einen Beitrag zur Resilienz von Unternehmen leisten. Bislang fehlt eine gesetzliche Grundlage, die definiert, wie Unternehmen rechtssicher überprüfen lassen können, ob Bewerbende, Mitarbeitende sowie Dienstleistende, die für die Entwicklung und Umsetzung von physischen und digitalen Schutzkonzepten im Rahmen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) sowie des KRITIS-Dachgesetzes (KRITIS-DG) zuständig sind, zuverlässig und vertrauenswürdig sind. Die deutsche Industrie fordert die Bundesregierung im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zum NIS2UmsuCG sowie KRITIS-DG auf, die in Artikel 14 der Resilience-of-Critical-Entities-Richtlinie ((EU) 2022/2557) angelegte Möglichkeit zur Schaffung einer freiwilligen Zuverlässigkeits- / Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung von Mitarbeitenden bei der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen in Deutschland zu implementieren. Die freiwillige Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung sollte – analog zur Sicherheitsüberprüfung und zur Zuverlässigkeitsüberprüfung – durch staatliche Stellen erfolgen. Ein geeigneter rechtlicher Rahmen ist hierfür zu schaffen. Von der Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung (VWÜ) soll explizit die Luftverkehrswirtschaft, für die bereits die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftfahrtsicherheitsgesetz (LuftSiG) geschaffen wurde, ausgenommen werden, um Doppelprüfungen auszuschließen. Gleiches gilt für die bestehenden verpflichtenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für das Sicherheitsgewerbe gemäß dem Bewacherregister (zukünftig: Sicherheitsgewerberegister). Die VWÜ ist ferner in Ergänzung zur bestehenden staatlichen Sicherheitsüberprüfung im Geheim- und vorbeugendem personellen Sabotageschutz angelegt. Außerdem muss gewährleistet werden, dass sich die VWÜ in das Zusammenspiel mit bestehenden Überprüfungsmöglichkeiten einfügt, ohne diese zu beeinträchtigen. Die VWÜ sollte auf drei Prämissen fußen: 1. Freiwilligkeit: Unternehmen, die dem NIS2UmsuCG und / oder dem KRITIS-DG unterliegen, sollten die Möglichkeit erhalten, für einen eng umrissenen Personenkreis bei staatlichen Stellen eine Vertrauenswürdigkeitsüberprüfungen beantragen zu können, wenn sie dies im Rahmen ganzheitlicher Schutzkonzepte für angezeigt erachten.

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Steven Heckler | Stellvertretender Abteilungsleiter Digitalisierung und Innovation | s.heckler@bdi.eu Kerstin Petretto | Referentin Internationale Zusammenarbeit, Sicherheit, Rohstoffe, Raumfahrt | k.petretto@bdi.eu


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu