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Eckpunkte Bürokratieentlastungsgesetz

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POSITION | WIRTSCHAFTSPOLITIK | 20. WP

Eckpunkte Bürokratieentlastungsgesetz Wachstumsimpulse setzen und Transformation beschleunigen

18. September 2023

Bundesregierung bleibt hinter Erwartungen weit zurück Neben hohen Kosten für Energie und Arbeit ist wachsende Bürokratie inklusive unverändert aufwändiger Planungs- und Genehmigungsverfahren eine der großen Herausforderungen für Unternehmen am Standort, so eine BDI-Mittelstandsumfrage aus dem Frühsommer 2023. Aus guten Gründen hatte sich die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP schon im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, bürokratische Belastungen zu reduzieren, um „wirtschaftliche Potenziale unseres Landes zu heben und Bremsmechanismen zu beseitigen“. Das nun vorliegende Eckpunktepapier zum Bürokratieabbaugesetz bleibt hinter diesem Anspruch und den Erwartungen der Wirtschaft weit zurück. Die Regierungskoalition springt viel zu kurz, zumal überwiegend kleinteilige Entlastungen in Angriff genommen werden, statt – auf Grundlage der Verbändebefragung im Frühjahr 2023 durch das Bundesjustizministerium mit dem Statistischen Bundesamt – einen großen und in der Praxis breit spürbaren Wurf zu wagen. Mit dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau hat die Regierungskoalition die Chance verpasst, eine rasche und in der Breite spürbare Entlastung für Unternehmen in Angriff zu nehmen. Bürokratieabbau schafft Wachstumschancen zum Nulltarif – d. h. ohne Kosten für den Haushalt. Sollten keine weiterreichenden gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden, droht der Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter an Boden zu verlieren. Vor diesem Hintergrund schlägt der BDI 17 Projekte zur Entbürokratisierung vor, die noch in dieser Legislaturperiode mit Hochdruck anzugehen sind. Dabei wird die Kategorisierung des Bundesjustizministeriums angewandt, die für die Priorisierung der über 442 Verbändevorschläge aus Sommer 2023 genutzt wurde. In Kategorie 1 (hohe Priorität, sollte im Bürokratieentlastungsgesetz berücksichtigt werden) finden sich zwölf dringende und zügig umzusetzende Entbürokratisierungsvorschläge des BDI. In Kategorie 2 (Prüferfordernis, sollte auch mit Blick auf den Rechtsrahmen genauer analysiert werden) sieht der BDI drei Maßnahmen. In Kategorie 3 (Maßnahmen für einen Praxischeck durch die Bundesregierung) hinterlegt der BDI zwei Vorschläge. Zwar ist das Ziel, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen, ein Ansatz, aber nur ein vergleichsweise kleiner Schritt, wirkliche bürokratische Entlastung bringt es nicht mit sich. Es fehlt beispielsweise die weitere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens (digitaler Steuerbescheid) und auch im ertragsteuerlichen Bereich gibt es Entlastungspotenzial, das nicht aufgegriffen wird. Besonders irritierend ist, dass in dem zeitgleich vorgelegten Wachstumschancengesetz durch eine nationale Anzeigepflicht zusätzlicher Bürokratieaufwand geschaffen wird, indem Unternehmen alle (legalen) Steuergestaltungen an das


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