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Kabinettsentwurf für ein OZG-Änderungsgesetz

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POSITION | DIGITALPOLITIK | ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

Kurzposition zum Kabinettsentwurf für ein OZG-Änderungsgesetz Weitere Maßnahmen für eine digitale Trendwende erforderlich

26. Juni 2023 Wirtschaft erwartet weitere Anpassungen Eine digitale und agile Verwaltung ist für die InnoNation, den modernen und innovativen Industriestandort Deutschland, essenziell. Eine fristgerechte und umfangreiche Implementierung des Onlinezugangsgesetzes durch Bund und Länder hätte Deutschlands Verwaltung zukunftssicherer aufgestellt und zudem die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig gestärkt. Um die Interaktion zwischen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft effizienter aufzustellen, müssen jetzt alle 575 OZG-Leistungen verbindlich, bundesweit und volldigital durchführbar sein. Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2023 im Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen und zudem begleitende Eckpunkte verabschiedet. Damit soll der Rahmen für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gesetzt werden, nachdem es Bund und Ländern nicht gelungen ist, dass im Jahr 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetz (OZG 1.0) formulierte Ziel einer bundesweit flächendeckenden Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen auch nur annähernd zu erreichen. Im Januar 2023 hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften vorgelegt und die Verbände um Stellungnahme gebeten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat sich an dieser Anhörung beteiligt und am 8. Februar 2023 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht. Zusätzlich zu dieser Stellungnahme haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – BDI, BDA, DIHK und ZDH – bereits im November 2022 in einer gemeinsamen Position ihre Erwartungen an und Vorschläge für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes dargelegt. Die Einzelstellungnahmen der Spitzenverbände zum Referentenentwurf wurden zudem im April 2023 in einem gemeinsamen Eckpunktepapier verdichtet. Die vorliegende Kurzstellungnahme ist eine Ergänzung zu den oben genannten Dokumenten und soll die Änderungen des Kabinettsentwurfs vom Mai 2023 gegenüber dem Referentenentwurf vom Januar 2023 berücksichtigen. Die Wirtschaft erwartet endlich eine Trendwende bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Die bisherige Bilanz der Digitalisierungsbemühungen ist äußerst ernüchternd. Bereits 2001 forderte der damalige Bundeskanzler, dass die Daten laufen müssen, nicht die Bürgerinnen und Bürger. Fast ein Vierteljahrhundert später ist dies immer noch eine verheißungsvolle Forderung.


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Kabinettsentwurf für ein OZG-Änderungsgesetz by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu