Erneuerbare Energien-Anforderung beim Heizungstausch – richtig machen! Damit es ein Erfolg wird!
24. Mai 2023 Politisches Vorhaben weist den richtigen Weg – aber Anpassungen sind unverzichtbar Die geplante Anforderung für den Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien (EE) bei Heizungen, die zukünftig getauscht bzw. neu eingebaut werden, ist eine wichtige Wegweisung: Die Umstellung der Wärmeerzeugung bei Gebäuden ist ein zentraler Hebel für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die Gebäudewärmeversorgung in den Blick nimmt. An dem vom Kabinett vorgelegten Gesetzesentwurf und bei weiteren, damit in Verbindung stehenden Vorhaben besteht jedoch noch dringender Änderungsbedarf, damit das Vorhaben gelingen kann.
Politische Handlungsanforderungen:
1. Das gesamte Gebäude in den Blick nehmen – energetische Gesamtsanierungen
Für das Gelingen der Wärmewende muss mehr saniert werden als nur die Heizung: Das Gesamtgebäude muss energetisch optimiert und auf den hohen Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet werden. Es gibt viele Millionen bislang unsanierte Bestandsgebäude mit hohen Verbrauchsniveaus, in denen Heizungen mit hohem EE-Anteil erst nach einer energetischen Sanierung – Ertüchtigung der Gebäudehülle und Optimierung des Betriebs – energie- und kosteneffizient betrieben werden können. Der Energieverbrauch bei Bestandsgebäuden sollte im Durchschnitt halbiert werden (vgl. BDI-Studie Klimapfade 2.0). Das geforderte Miteinander von erneuerbaren Energien und Effizienz muss einen deutlich höheren Stellenwert in der politischen Kommunikation bekommen. In der laufenden Effizienzkampagne der Bundesregierung sollte schnellstmöglich die Wichtigkeit zur Senkung des Energieverbrauchs bei Gebäuden für den effizienten Einsatz erneuerbarer Energien herausgestellt werden – verbunden mit konkreten Beispielen für kleinere und größere Effizienzmaßnahmen sowie Unterstützungsangeboten.