POSITION | AUßENWIRTSCHAFTSPOLITIK | SANKTIONEN
Sanktionsdurchsetzung Staatliche Verantwortung muss die Anstrengungen der Unternehmen ergänzen
24. April 2023 Sanktionen müssen wirken Die Situation ist seit über einem Jahr unverändert: Russland führt Krieg in der Ukraine, mit dem Ziel, die Eigenstaatlichkeit des Landes zu beseitigen. Dieser dreiste Verstoß gegen das Völkerrecht darf nicht hingenommen werden. Die deutsche Industrie steht an der Seite der Ukraine. Wir unterstützen die Sanktionen und die außen- und sicherheitspolitischen Ziele, die damit verfolgt werden. Durchsetzung des EU-Russlandembargos muss eine gemeinschaftliche Aufgabe sein Deutsche Unternehmen haben seit Kriegsbeginn enorme Anstrengungen unternommen, und das EURusslandembargo umgesetzt. Viele Unternehmen haben Sanktionen zudem übererfüllt und sich freiwillig vom russischen Markt verabschiedet. Im effektiven Zusammenspiel der unternehmerischen und behördlichen Ausfuhrkontrollstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland konnte die Wirtschaft ihre Pflichten auch im Bereich der untersagten indirekten Bereitstellung vorbildlich erfüllen. Die Außenwirtschaftsprüfungen des Jahres 2022 zeigen dies. Dennoch steht fest, dass trotz der bestehenden Sanktionen Güter ungewollt in die russische Föderation gelangen und dass diese hierzu ein komplexes System zur Vermeidung der Handelsrestriktionen geschaffen hat. Die Zahl der Staaten, die Russland sanktionieren, ist mit knapp 50 leider überschaubar geblieben. Länder, die für rund 60 Prozent der Weltwirtschaft und zwei Drittel der Weltbevölkerung stehen, sanktionieren Russland nicht. Die Summe der möglichen Ausweichmöglichkeiten in einer Welt globaler Wirtschaftsströme ist schlicht zu groß, als dass Handelskontrollen gegen russische Beschaffungsversuche umgesetzt werden könnten, die ausschließlich von einzelnen Wirtschaftsbeteiligten umgesetzt werden. Die deutsche Wirtschaft lehnt daher das vom Bundeswirtschaftsministerium im Februar vorgeschlagene Mittel einer „transparenten Endverbleibserklärung“ ab und fordert stattdessen, dass sich der Staat hier verstärkt selbst in die Pflicht nimmt und die Wirtschaftsbeteiligten durch die Bereitstellung sogenannter “Schwarzer Listen“ unterstützt.