POSITION | LOGISTIKPOLITIK | LKW-MAUT
Die Lkw-Maut: Zentrales Instrument auf dem Klimapfad des Industriestandortes Deutschland CO2-basierte Lkw-Maut als Anreiz für Antriebswechsel einführen
23. März 2023 Hintergrund Gemäß der Revision der EU-Wegekostenrichtlinie aus dem Jahr 2022 soll die Maut auf Lkw mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgeweitet und in Abhängigkeit von den CO 2-Emissionen und der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs gestaffelt werden. Batterieelektrische Fahr zeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) werden dabei als Null-Emissions-Fahrzeuge (ZEV) klassifiziert. Erneuerbare Kraftstoffe werden trotz ihres vergleichbar hohen THG -Einsparungspotenzials bislang nicht berücksichtigt.
Positionierung Die antriebsorientierte, CO 2-basierte Ausgestaltung der Lkw-Maut ist ein zentrales, wettbewerbsund technologieoffenes Instrument für den raschen Hochlauf von CO 2-neutralen Antrieben im Straßengüterverkehr. Die Lkw-Maut hat sich bereits in der Vergangenheit als wirksamer Hebel für eine Lkw-Flottenerneuerung erwiesen. Mit einer raschen Umsetzung kann die Bundesregierung die bestehenden Anreize für alternative Antriebe technologieoffen fortführen und verstärken. Das schafft frühzeitig die notwendige Rechtssicherheit für Investitionen der Flottenbetreiber, wobei die Bundesregierung auch bei den europäischen Partnern für ein ebenso ambitioniertes Handeln werben muss - auch beim europäischen Aufbau der benötigten Tank- und Ladeinfrastruktur. Der BDI begrüßt daher die im Koalitionsvertrag 2021 erklärte Absicht der Bundesregierung, die CO2-Differenzierung der Lkw-Maut einzuführen und eine Doppelbelastung durch mehrere CO 2-Bepreisungsinstrumente zu vermeiden. Die vorhandenen Gestaltungsspielräume für die Mautbefreiung und Mautreduzierung emissionsfreier und emissionsarmer Nutzfahrzeuge sind dazu vollumfänglich zu nutzen, um Kontinuität und Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu wahren. Gleiches gilt für die sich im Zuge der Einführung des CO 2-Aufschlags ergebenden Entlastungsspielräume bei den Infrastrukturgebühren der Maut, die es ebenso auszuschöpfen gilt. Als Ausgangspunkt für die neu einzuführenden CO 2-Mautsätze sollten die in Anhang IIIc der EU-Wegekostenrichtlinie aufgeschlüsselten Bezugswerte für die Gebühr für CO 2-emissionsbedingte externe Kosten dienen. Für einen 40-Tonner wäre dies ein Aufschlag von 8 Cent pro Kilometer. Dies entspräche einem Kostensatz von ca. 100 Euro pro Tonne CO 2 und würde den Mautsatz um rund