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EU-Chemikalienrecht: PFAS-Beschränkung

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HANDLUNGSEMPFEHLUNG | CHEMIKALIENPOLITIK | BESCHRÄNKUNG

Möglichkeiten zur Beteiligung der Industrie an den öffentlichen Konsultationen zur PFASBeschränkung PFAS-Beschränkung

25. Januar 2023 Zeitplan des Beschränkungsverfahrens und Möglichkeiten zur Beteiligung von Stakeholdern Bei der Europäischen Chemikalienagentur wurde im Juni 2021 ein Verfahren zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) gestartet Der Beschränkungsvorschlag zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Ausnahmen soll es lediglich für ausgewählte Verwendungen geben, für die derzeit keine Alternativen existieren, die aber für die Sicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft notwendig sind Für das PFAS-Beschränkungsverfahren ist derzeit der in Abbildung 1 dargestellte Zeitplan vorgesehen (Schätzungen kursiv dargestellt).

Abbildung 1: Voraussichtlicher Zeitplan für das PFAS-Beschränkungsverfahren

Quelle: BDI

Dr. Mirjam Merz | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1466 | m.merz@bdi.eu | www.bdi.eu


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