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Kodifizierung des Rechts der Unternehmenskäufe? Kein Bedürfnis in der Praxis
16. Januar 2023 Einleitung Im Rahmen der Herbsttagung der letzten Justizministerkonferenz (JuMiKo) im November 2022 wurden Überlegungen zu einer künftigen Kodifizierung des Unternehmenskaufs angestellt. Dabei wurde Folgendes festgestellt: „Weder im BGB noch im HGB existieren Normen, die eine verlässliche Grundlage für Fusionen und Übernahmen bilden. Die entsprechend anwendbaren Vorschriften des Sachkaufs werden in der Praxis häufig als untauglich empfunden und abbedungen und durch komplexe Vertragswerke ersetzt. Streitigkeiten werden in privaten Schiedsverfahren beigelegt und erreichen selten die staatlichen Gerichte. Der bisherige Verzicht des Gesetzgebers auf eine grundlegende Regelung des Unternehmenskaufs führt zu Rechtsunsicherheit.“ Nach Auffassung der JuMiKo könnte eine Kodifikation des Rechts des Unternehmenskaufs die Rechtssicherheit erhöhen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland steigern. Auch würden die Anstrengungen der Justiz ergänzt, mit den neuen „Commercial Courts“ an die Schiedsgerichte verlorenes Terrain wiederzugewinnen. Offen bleibt, welche Regelungsbereiche im Einzelnen kodifiziert werden sollen. Aus Sicht des BDI ist eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs (M&A-Recht) kritisch zu sehen.
Funktion des rechtlichen M&A-Markts in Deutschland Maßgeblich für den M&A-Markt in Deutschland ist die internationale M&A-Praxis, die angelsächsisch dominiert ist. Die aktuelle rechtliche Gestaltung von M&A-Verträgen befindet sich in einem stetigen Wandel, um flexibel auf den Markt sowie maßgebliche Entwicklungen in anderen maßgeblichen Bereichen (Finanzierung, Steuer etc.) reagieren zu können.
Dr. Kerstin Lappe | Recht, Wettbewerb und Verbraucherpolitik | T: +49 30 2028-1554 | k.lappe@bdi.eu | www.bdi.eu