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Open Source Software strategisch nutzen OSS entmystifizieren, Potenziale in Industrie und Verwaltung fördern
13. Februar 2023 Ausgangssituation Die Ampelregierung greift die politische Förderung von Open Source Software (OSS) im Koalitionsvertrag richtigerweise auf. Im Bundeshaushalt für 2022 wurden 37,5 Mio. Euro zusätzlich für das „Zentrum für Digitale Souveränität“ – ein großer Teil davon für OSS-Vorhaben – und im Bundeshaushalt für 2023 weitere Mittel in Höhe von bis zu zehn Mio. Euro für den Sovereign Tech Fund freigegeben. Die Erkenntnis, den situationsabhängigen Einsatz von Open Source-Anwendungen zu steigern und OSS als weitere Option neben proprietären Lösungen zu nutzen, ist dabei begrüßenswert. Jedoch greift die rein finanzielle Förderung durch die Bundesregierung zu kurz. Vielmehr braucht es neben der Investition in OSS-Lösungen und deren Einsatz in der öffentlichen Verwaltung ein regulatorisches Fundament, das Sicherheit und Anreize für den gewinnbringenden Einsatz von und die aktive Beteiligung an OSS auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung schafft. Dabei sollte eine Betrachtungsweise gewählt werden, die die Herausforderungen von Open Source im Vergleich zu proprietären Lösungen ganzheitlich bewertet. Zahlreiche Industrieunternehmen setzen schon heute auf Open Source-Lösungen, ohne deren Einsatz der Industriestandort Deutschland kaum global technologisch wettbewerbsfähig wäre. Vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung ist der Einsatz von OSS unverzichtbar, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Neben all den Potenzialen ist der Einsatz von Open Source-Lösungen allerdings auch mit rechtlichen Herausforderungen, z. B. hinsichtlich der Haftung bei sicherheitsrelevanten Updates oder der rechtssicheren Vergabe, verbunden. Um die Chancen von Open Source-Lösungen in der Industrie zukünftig voll ausschöpfen zu können, sollte die Bundesregierung gemeinsam mit der Industrie daher einen praxisnahen Rechtsrahmen schaffen. Wichtig ist die Erkenntnis, dass OSS und proprietäre Lösungen jeweils Vor- und Nachteile bieten und daher bedarfsspezifisch eingesetzt werden müssen. Daher sind pauschale Bevorzugungen nicht sinnvoll und sollten auch im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren keine Berücksichtigung finden. Vielmehr sollten die Vorteile beider Ansätze als Treiber für die Modernisierung der Öffentlichen Verwaltung und weiterer Sektoren genutzt werden. Nur durch den bedarfsgerechten Einsatz von OSS und proprietären Lösungen kann Deutschlands Digitale Souveränität nachhaltig gestärkt werden.
Luca Fölkel | Digitalisierung und Innovation | T: +49 30 2028-1587 | l.foelkel@bdi.eu | www.bdi.eu