POSITION | UMWELTPOLITIK | GENEHMIGUNGSVERFAHREN
BDI-Änderungsvorschläge zur 4. BImSchV Vorschläge zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen aus der deutschen Industrie
21. November 2022 Zusammenfassung Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat angekündigt, die Verordnung für genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in dieser Legislaturperiode zu überarbeiten. Diese regelt, welche Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für Errichtung und Betrieb benötigen. Die Überarbeitung der EURichtlinie über Industrieemissionen (IED), durch die es auch zu einer Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen kommen könnte, soll nicht abgewartet werden. Für die Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele bis 2030 – bei gleichzeitig angespannter Versorgungslage – sind auch die Regelungen der 4. BImSchV von Bedeutung. Zur Umsetzung der beschlossenen Klimaziele ist ein Umbau weiter Teile der Wirtschaft erforderlich. Eine flächendeckende verfahrenstechnische und bauliche Umrüstung der industriellen Infrastruktur und Produktionsanlagen ist dabei unabdingbar. Zusätzlich muss der grüne Stromanteil deutlich erhöht werden, da eine hohe Nachfrage für die direkte und indirekte Nutzung von grünem Strom in der Industrie besteht. Durch den Einsatz grünen Stroms in Industrieanlagen kann eine große Klimaschutzwirkung erzeugt werden. Für die Transformation der Industrieanlagen braucht es nicht weniger als eine fundamentale Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland, denn außerordentlich lange Verfahren sind der Normalfall. Im Fokus stehen verfahrensrechtliche Hürden sowie Anforderungen des europäischen Umweltrechts und dessen teilweise noch strengere Umsetzung in nationales Recht. Wir benötigen dringend eine deutliche Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland. Hierzu sind auch Vereinfachungen und Klarstellungen in der 4. BImSchV erforderlich. Die 4. BImSchV sollte insgesamt möglichst weitgehend entschlackt und daraufhin überprüft werden, ob für die in Anhang 1 genannten Anlagenarten überhaupt die Notwendigkeit einer Genehmigung gegeben ist. Mit dieser ergänzenden Stellungnahme bringt der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) konkrete Änderungsvorschläge in die Debatte zur Überarbeitung der 4. BImSchV ein, damit ein zusätzlicher Beitrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland geleistet werden kann.