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BESCHLEUNIGUNG UND
Beschleunigung von Vergabeverfahren Grundsatzkritik, Stellschrauben und Grenzen
12. Oktober 2022 Vorbemerkung Jüngst sind das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) sowie das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) in Kraft getreten. Darüber hinaus sieht auch der Koalitionsvertrag die Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren vor. Dies gibt Anlass, sich intensiver mit der Thematik zu befassen.
Vergabeverfahren nicht der entscheidende Zeitfaktor Die deutsche Industrie unterstützt generell die Bundesregierung darin, staatliche Verfahren zu beschleunigen. Die Umstände, die das LNGG erforderlich gemacht haben, waren zudem nicht vorhersehbar. Insofern erschien der unmittelbare Handlungsbedarf diesbezüglich verständlich. Für das BwBBG stellt sich die Situation anders dar. Hier besteht der Anschein, dass jahrelange Versäumnisse nun mittels erheblicher Einschnitte in das Vergaberecht vor allem im Bereich des Rechtsschutzes wettgemacht werden sollen. Aus Sicht der Industrie gibt es jedoch weitaus wirksamere Hebel zur Verfahrensbeschleunigung als Eingriffe in das geltende Vergaberecht. Das Vergaberecht und der effektive Rechtsschutz im Oberschwellenbereich sorgen für diskriminierungs- und korruptionsfreie Beschaffungen im Wettbewerb. Die Durchführung von Vergabeverfahren hat nur einen geringen zeitlichen Anteil am gesamten Beschaffungsprozess. Demzufolge ist auch das zeitliche Einsparpotenzial im Vergabeverfahren selbst gering. Stattdessen sollten die dem Vergabeverfahren vorgelagerten Prozesse, wie Bedarfsermittlung, Fähigkeitsanforderungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie interne Abstimmungen, in den Blick genommen und dort beschleunigende Maßnahmen ergriffen werden. Auch eine seit Jahren notwendige Professionalisierung und Digitalisierung der Vergabeverfahren ist aus Sicht des BDI ein wirkungsvollerer Beitrag zur Beschleunigung aller öffentlichen Beschaffungen ebenso wie eine adäquate personelle und technische Ausstattung der ausführenden Behörden.
Anja Mundt | Recht, Wettbewerb und Verbraucherpolitik | T: +49 30 2028-1512 | a.mundt@bdi.eu | www.bdi.eu