BEWERTUNG | WIRTSCHAFTSPOLITIK | BUNDESTAGSWAHL
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen „Wenig Licht – viel Schatten“
April 2021 ▪
Der Programmentwurf zur Bundestagswahl 2021 von Bündnis 90/Die Grünen gibt aus Sicht der deutschen Industrie Anlass zur Sorge. Die soziale Marktwirtschaft soll zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft unter dem alleinigen Leitgedanken eines sogenannten „klimagerechten Wohlstands“ umgebaut werden, was nur mit einer grundlegend veränderten Gesellschaft möglich ist. Die Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft werden kategorisch mit Profitstreben gleichgesetzt. Das Zerrbild eines ungleichen und ungerechten Gemeinwesens wird gezeichnet, und damit die Grundlagen der deutschen und europäischen Erfolgsgeschichte in Frage gestellt.
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Das Programm ist durchzogen von einem prinzipiellen Misstrauen gegen marktwirtschaftliche Mechanismen und Akteure, deren Agieren durch einen steuernden Staat eingegrenzt werden soll. Nicht näher definierte Wohlhabende oder Reiche sollen in die Pflicht genommen werden, Ärmere sollen durch noch mehr Transferleistungen bessergestellt werden. Gedanken zu Unternehmenszerschlagungen auf den bloßen Verdacht einer zu großen Marktmacht hin, lassen grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen aufkommen. Welche Auswirkungen eine solche Grundhaltung auf die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft haben wird, bleibt unbeantwortet.
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Im Ergebnis setzt dieser Programmentwurf nicht auf eine kluge Mischung aus Anreizen, Regeln und marktwirtschaftlichen Instrumenten, sondern auf dirigistische Preissetzungsmechanismen und ordnungsrechtliche Vorgaben. Positiv sind die Forderungen nach einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen, um die Folgen der Corona-Pandemie zu überwinden und den Standort Deutschland zu stärken. Ob dieses richtige Ziel mit dem vorgeschlagenen Handlungsprogramm allerdings erreichbar ist, muss stark bezweifelt werden. Denn höhere Steuern mindern die Investitionskraft und behindern Zukunftsinvestitionen auch in klimafreundliche Technologien. Forderungen nach höheren und auch einseitigen nationalen CO2-Preisen schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland produzierenden Unternehmen. Die vorgeschlagene Klimaverträglichkeitsprüfung für Genehmigungen wird jeden Aufbruch in die Zukunft weiter erschweren.
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Die Vielzahl von Verboten, Quoten und Technologievorgaben sind Bausteine einer anderen Gesellschaftsordnung, in der der Staat das Leben und Wirtschaften der Menschen steuert, losgelöst von der tatsächlichen Verfügbarkeit entsprechender Alternativen und wirtschaftlicher Machbarkeit. Die Zuteilung von Wasserstoffkontingenten und die gezielte Steuerung individueller Mobilität sind nur zwei Beispiele für dieses dirigistische Staatsverständnis.
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In der Handelspolitik führen die Vorschläge des Programmentwurfs für internationale Abkommen Deutschland in die Isolation. Mit überfrachteten Anforderungen an die europäische Handelsagenda würden Handelsabkommen gänzlich verhindert. Das Plädoyer für europäische CO 2-Grenzausgleichmaßnahmen unterschätzt das Potenzial neuer Handelskonflikte. Die Grünen verkennen, wie stark die deutsche und europäische Bevölkerung von Export, offenen Märkten und funktionierenden Lieferketten profitiert und in welch großem Umfang deutsche Unternehmen in aller Welt zum sozialen und ökologischen Fortschritt beitragen.
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Der Entwurf des grünen Wahlprogramms offenbart ein ausgeprägt dirigistisches Staatsverständnis, das, mit einer sehr eingeengten Perspektive auf ein Staatsziel Klimaschutz, Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft durch Konzepte staatlicher Lenkung und Umverteilung ersetzen will. Gerade weil die deutsche Industrie gleichermaßen der sozialen Marktwirtschaft und dem Umweltschutz, insbesondere den Pariser Klimaschutzzielen, gegenüber verpflichtet ist, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Internationaler Klimaschutz ist nur durch technologische Veränderungen und mit einer starken Industrie möglich, die diese Innovationen entwickelt. Für die Diskussion um die besten Lösungen zur gemeinsamen Bewältigung dieser Herausforderungen steht der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) bereit.
Programmentwurf B90/Die Grünen
Bewertung BDI
1. Kapitel: Lebensgrundlagen schützen
Wir schaffen klimagerechten Wohlstand, S.9ff ▪
Steuer- und Abgabenreform für Sektorkopplung und Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen.
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Fordern wir seit langem, allerdings bleibt der Zeitplan hier offen; der Eindruck ist, dass alles gleichzeitig angegangen wird. Welche Steuern und Abgaben wie reformiert werden sollen, bleibt offen; der Verweis auf wettbewerbsfähige Preise ist unkonkret und hilft wenig.
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Neubegründung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft durch Grenzwerte, CO2Reduktionsziele und Produktionsstandards sowie faire Preise.
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Im Grunde wird soziales und ökologisches Ordnungsrecht über marktwirtschaftliche Instrumente und Anreizsysteme gestellt.
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Ökologische Modernisierung stärkt Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Unternehmen und kann zur „Renaissance von Industriearbeitsplätzen“ führen.
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Dieses Zielbild wird nicht durch konkrete Instrumente unterlegt. Von einer „Renaissance“ bei Industriearbeitsplätzen zu sprechen, verkennt globale Trends.
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Die öffentliche Beschaffung richten wir konsequent auf die ressourcenschonendsten Produkte und Dienstleistungen aus.
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Nationales Klimaschutzziel für 2030 wird im Einklang mit europäischen Zielen auf 70 Prozent angehoben.
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Der BDI unterstützt das Ziel. Das Vergaberecht hält die nötigen Instrumente grundsätzlich bereit. Beschaffungsbeamte müssen aber entsprechend geschult werden, damit sie möglichst ressourcenschonend ausschreiben können. Statt Zielwettlauf brauchen wir eine klare Orientierung an realistischen Markthochläufen neuer Technologien. Es bleibt offen, wie eine derart große Minderung erreicht werden soll. EU-Ziel von -55 Prozent entspricht eher einem DE-Ziel -65 Prozent.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Instrument der CO2-Bepreisung soll durch andere Maßnahmen (Ordnungsrecht, Anreize, Förderung) ergänzt werden, um soziale Unwuchten bei einem Preis von 180 Euro zu vermeiden. Erhöhung der nationalen CO2-Preise nach dem BEHG auf 60 Euro im Jahr 2023 und Anstieg zur Erfüllung der Klimaziele in 2030 im Mix von Förderung und Ordnungspolitik.
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Emissionszertifikate des EU-ETS sollen stärker reduziert bzw. gelöscht werden, um CO2-Preise zu erhöhen; ggf. durch nationale Mindestpreise für Industrie und Energie.
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Einnahmen aus den CO2-Preisen werden zur Senkung der EEG-Umlage und der Einführung eines Energiegeldes für sozial Schwächere pro Kopf verteilt; so auch für Pendler/innen mit niedrigem Einkommen.
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Durch die Abkehr von einem transparenten und berechenbaren Lenkungsinstrument werden Heiz- und Kraftstoffkosten bereits 15 Monate nach der Bundestagswahl um brutto rund 10 Cent/Liter erhöht. Kein Wort dazu, wie mittelständische Unternehmen vor durch BEHG stark steigendem Carbon-Leakage-Risiko geschützt werden sollen bzw. könnten. Gerade rein hausgemachte Belastungen sind für standorttreuen Mittelstand / Familienunternehmen eine schwere Belastung im internationalen Wettbewerb. Kein Wort zu Carbon-Leakage-Schutz, der umso nötiger wird, je mehr Klimazusagen von EU und anderen Staaten auseinanderklaffen. Freie Zuteilung muss bis 2030 beibehalten und adäquat ausgestaltet werden. Gleiches gilt für die Strompreiskompensation. Dazu sollten in der Marktstabilitätsreserve „geparkte” Zertifikate verwendet und nicht gelöscht werden. Nationale Mindestpreise führen zu Verzerrungen bei und Fragmentierung der CO2Bepreisung und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Nationale Mindestpreise führen zu unproportionalen kompetitiven Nachteilen für nationale Erzeuger und Industrie; Folge wären Verlagerungen ins Ausland. Rückverteilung anzustreben erachtet der BDI als sinnvoll. Das „wie“ wird jedoch nicht näher ausgeführt. Massive Verteilungskämpfe sind zu befürchten. Ohne Konkretisierung der Umsetzung kann der Gedanke „Energiegeld” etc. nicht beurteilt werden.
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Genehmigungsprozesse werden durch Klimaverträglichkeitsprüfung und eine CO2-Bremse systematisch geprüft.
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Zunahme an Bürokratie Verlängerung von Planungsverfahren, insbesondere wenn auch Rechtswege beschritten werden.
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Um Regionen und insbesondere die dort ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen, sollen regionale Transformationsfonds aufgelegt werden.
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Gerade Mittelstand und Familienunternehmen wurzeln traditionell im ländlichen Raum. Das Angebot ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig ist der industrielle Mittelstand in Lieferketten / Wertschöpfungsverbünde über Sektoren und Regionen hinweg eingebunden. Ein regionaler Ansatz allein reicht zu kurz oder hilft nur rein regional aktiver Wirtschaft.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Die regionalen Transformationsfonds würdigen zwar den enormen Investitionsbedarf, springen aber vermutlich zu kurz, um z.B. große Grundstoffinvestitionen zu fördern. Tatsächlich erfordert die Transformation einen gewaltigen Investitionsschub in den Unternehmen, die die im weltweiten Wettbewerb befindlichen Unternehmen von allein nicht leisten können.
Wir schaffen Versorgungssicherheit mit Erneuerbaren, S. 13ff ▪
Kapazität für Wasserstoffherstellung und Infrastruktur für Wasserstoffimporte wird geschaffen. Kooperation mit wind- und sonnenreichen Regionen wird angestrebt. Verbrennungsmotoren mit Wasserstoff oder synthetischen Kraftstoffen zu betreiben, ist eine Illusion und Verzögerungstaktik. Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe sollen nur in der Industrie und im Flugverkehr Anwendung finden.
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Der kategorische Ausschluss von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen im Straßenverkehr (z.B. Lkw oder Bestandsflotte) widerspricht einem technologieoffenen Ansatz für den Markthochlauf einer deutschen / europäischen Wasserstoffwirtschaft. Aus BDI-Sicht ist klar, dass für das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr bis 2030 der Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen erforderlich ist. Das Technologierennen im Schwerlastverkehr zwischen BEV-, FC- oder Oberleitungs-Hybrid-Lkw ist noch offen. Die staatliche Zuteilung von Wasserstoffkontingenten ist kategorisch abzulehnen.
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Wir werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren durch vereinfachte Verfahren, mehr Personal und einheitliche Bewertungsmaßstäbe beschleunigen.
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Dem ist zuzustimmen, dies sollte jedoch für alle Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten, nicht nur für Windkraft.
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Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 – auch aus geopolitischen Gründen gestoppt werden. Damit stärken wir unsere energiepolitische Souveränität.
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Mit einem Stopp von Nord Stream 2 konterkarieren die Grünen ihre Umweltziele: Der Ausstieg aus Kohle und Atom in Europa macht Erdgas bis in die 2040er Jahre unverzichtbar. Die modernste Pipeline in Europa nicht zu nutzen, bedeutet ältere Pipelines mit sehr vielen energieintensiven Verdichterstationen, mehr Leckagen oder LNG nutzen zu müssen. Auf dem Grunde der Ostsee würde eine milliardenteure Pipeline-Ruine liegen, die wir auch für das Wasserstoffzeitalter brauchen. Es drohen Schadensersatzzahlungen und steigende Verbraucherpreise durch Markverknappungen. Der Investitionsschutz in Europa wäre ausgehebelt. Auch politisch-strategisch ist die Pipeline von großem Wert: Sie bindet Russland an die EU und in einen Dialog ein. Ein Abbruch großer Wirtschaftsprojekte schafft keine friedlichere Welt in Europa.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Es ist höchste Zeit, dass alle Neubauten und umfassende Sanierungen klimaneutral erfolgen. Dreh- und Angelpunkt sind hohe Baustandards: bei Neubauten KfW 40, was in etwa dem Passivhausstandard entspricht, im Gebäudebestand nach Sanierung KfW 55 – mit Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude.
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Für den Bestand muss gelten: Sobald ein Eigentümerwechsel erfolgt, wird ein Sanierungsfahrplan erstellt.
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Eine verbindliche Erstellung eines Sanierungsfahrplans wäre grundsätzlich sinnvoll. Die Förderfähigkeit muss aber gewährleistet bleiben. Folglich sollte die Verpflichtung erst mit zeitlichem Versatz greifen.
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Wenn im Gebäudebestand ein Heizungsaustausch ansteht oder umfassend saniert wird, sollen Erneuerbare, wo immer möglich, verbindlich zum Einsatz kommen.
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Verpflichtungen zur Einspeisung erneuerbarer Energien beim Heizungstausch können die Modernisierungsrate bei Heizungen bremsen, es wird mehr repariert. Entsprechende Anforderungen müssen in jedem Fall technologieoffen formuliert werden.
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Wir wollen eine Energiewende, bei der alle mitmachen können – Mieter*innen wie Hausbesitzer*innen. Unsere Dächer können zu Kraftwerken werden – jedes Dach mit Solaranlage hilft dem Klimaschutz. Die eigene Strom- und Wärmeenergie wird dezentral und vor Ort erzeugt und genutzt. Unser Ziel sind eine Million neue Solardächer in den kommenden vier Jahren. Deshalb werden wir Solardächer fördern und zum Standard machen. Beginnend mit Neubauten, öffentlichen und Gewerbegebäuden sowie Dachsanierungen wollen wir diesen Standard perspektivisch auf den Bestand ausweiten.
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Es ist grundsätzlich begrüßenswert und richtig, dass das Potenzial von Solarstromproduktion auf Dächern erschlossen werden muss. Dafür müssen insbesondere bestehende Hemmnisse abgebaut werden (Gewerbesteuerbefreiung beim Mieterstrom). Bevor Verpflichtungen greifen, müssen immer Fördermöglichkeiten gewährt werden. Anforderungen müssen weitestmöglich technologieoffen und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes formuliert werden, Gebäude-Spezifika müssen berücksichtigt werden.
Die Modernisierungsumlage wollen wir strikt begrenzen, damit Kosten nicht einfach auf die Mieter*innen abgewälzt werden können. Wir streben an, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen.
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Eigenheimbesitzer*innen werden wir mit Steuervergünstigungen und zielgerichteten Förderprogrammen helfen.
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Neubauten entsprechend KfW55-Standard gewährleisten Klimaneutralität und ermöglichen Bezahlbarkeit des Bauens, (KfW40Neubauten sind nicht erforderlich). Um die Förderfähigkeit / Bezahlbarkeit zu erhalten, sollte die gesetzliche Vorgabe bei KfW70 belassen werden. Sanierung auf KfW55-Niveau wird durch die (bauteilbezogenen) Fördervorgaben heute bereits angestrebt. Für das gesamte Gebäude wird es bei einem Großteil der Gebäude aus Kostengründen, aber auch aufgrund technischer Beschränkungen, nicht leistbar sein.
Eine Absenkung der Modernisierungsumlage ist nicht gerechtfertigt, schon die bestehende Begrenzung für Ballungsräume wirkt modernisierungshemmend. Denkbar wäre eine Begrenzung auf energetische Modernisierungen, ein grundsätzliches Umlageverbot ist abzulehnen. Es ist begrüßenswert und wichtig, dass die Wichtigkeit der Förderangebote anerkannt und deren Fortführung angestrebt wird.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Wir können die Klimaziele nur mit einer Bauwende hin zu ressourcenschonendem und nachhaltigem Bauen erreichen. Bei Städtebau und Gebäudeplanung sind Stoff- und Energieverbrauch bei Herstellung und Betrieb sowie das spätere Recycling durchgängig für alle Gebäude zu berücksichtigen. Konkret setzen wir auf ein Gebäude-Ressourcen-Gesetz und eine Holzbaustrategie, damit wir mit mehr nachwachsenden Rohstoffen bauen können.
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Es ist grundsätzlich richtig, dass Verbesserungsoptionen für noch nachhaltigeres und ressourcenschonenderes Bauen erschlossen werden sollen. Bei den Anforderungen an Bauprodukte muss allerdings auch in der Zukunft Technologie- und Materialoffenheit gewährleistet sein und Kostenaspekte müssen berücksichtigt werden. Bei der Nutzung nachwachsender Rohstoffe müssen Nutzungskonkurrenzen bedacht werden (CO2-Einsparung durch Wälder).
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Klimaschutz braucht Vorreiter und Vorbilder. Wir wollen, dass die Bundesverwaltung endlich beides wird.
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Es ist begrüßenswert, aber auch dringend notwendig, dass der Bund seine Vorbildfunktion bei Gebäuden erfüllt. Eine geeignete Zieldefinition ist im „Klimaschutzprogramm 2030” bereits angelegt.
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Das Ziel, den ÖPNV, Fuß- und Radverkehr zu stärken, ist grundsätzlich richtig, aber bedarf weiterer Konkretisierung. Eine Politik des Verhinderns und Verteuerns von individueller Mobilität ist nicht gleichzusetzen mit einem schlüssigen Konzept für einen Wechsel vom Straßenverkehr zu anderen Verkehrsträgern. Positiv ist, dass das Wahlprogramm die Bedeutung von Autos im ländlichen Raum als unverzichtbar betont. Allerdings bleibt dafür die einseitige Ausrichtung auf eine Antriebswende durch „E-Autos“ fraglich.
Wir sorgen für nachhaltige Mobilität, S. 17ff ▪
Investitionen in starke Bahnen in Stadt und Land sowie Ausbau der ÖPNV nebst Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030. Deutschland soll zu einem Fahrradland gemacht werden, hierzu gehört auch mehr Platz für Fahrräder im Straßenraum. Öffentlicher Straßenraum soll grundsätzlich neu aufgeteilt werden.
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Die deutsche Mobilitätswirtschaft soll zum Vorreiter für neue Mobilitätslösungen gemacht und die Chancen der Digitalisierung für eine Verkehrswende genutzt werden. Grundsatz „nutzen statt besitzen“, Einführung eines Mobilpasses, Sharing- und Pooling-Dienste werden berücksichtigt, soweit Sozial und Umwelt-Dumping ausgeschlossen wird. Hinsichtlich autonomen Fahrens soll „ein Rechtsrahmen mit Schwerpunkt auf dem öffentlichen Verkehr“ geschaffen werden.
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Das Wahlprogramm lässt durch die Fokussierung auf den öffentlichen Verkehr die Potenziale einer Digitalisierung im Bereich der individuellen Mobilität und des Güterverkehrs völlig außen vor. Angesichts der weltweiten Entwicklungen und Herausforderungen geht diese Schwerpunktsetzung völlig an den Bedürfnissen der Industrie vorbei.
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Ab 2030 sollen nur noch emissionsfreie Autos zugelassen werden, damit faktisch nur Neuzulassung von Elektrofahrzeugen vorgesehen; instrumentiert wird dies durch ein Quotensystem, schärfere CO2-Flottengrenzwerte, Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer. Dieselsteuerprivileg soll abgeschafft werden sowie ein Umbau zu einer
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Der BDI lehnt ein faktisches Verbot der Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab. Selbst ein verschärfter ordnungspolitischer Instrumentenmix kann die dafür erforderlichen Hochlaufpfade für die Produktion von E-Fahrzeugen und für den Aufbau der Ladeinfrastruktur bis 2030 nicht außer Kraft setzen.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
ökologischen Dienstwagenbesteuerung erfolgen.
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Mehr Sicherheit im Verkehr soll v.a. durch ein Tempolimit auf 130 km/h und in geschlossenen Ortschaften durch eine nicht näher spezifizierte Temporeduzierung als Regel erfolgen.
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Aus BDI-Sicht ist klar, dass für das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr bis 2030 der Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen erforderlich ist. Werden diese Kraftstoffe nicht eingesetzt, führt der Ansatz der Grünen dazu, die individuelle Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu beschränken. Der kategorische Ausschluss von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen im Straßenverkehr (z.B. Lkw oder Bestandsflotte) widerspricht einem technologieoffenen Ansatz. Pauschale Tempobeschränkungen stehen dem Ziel einer intelligenten Verkehrslenkung und einem zunehmend automatisiertem Verkehr entgegen. Zudem sind Autobahnen heute fast viermal so sicher wie andere Straßen. Auch ist der Beitrag zum Klimaschutz äußerst überschaubar: Je nach Abschätzung werden nur zw. 1,9 bis 1,1, Mio. t CO2Äquivalente pro Jahr eingespart.
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Bei der Verkehrsinfrastruktur sollen insbesondere Straßenbauprojekte mit einem Umwelt- und Klimacheck auf den Prüfstand gestellt werden. Investitionsmittel werden zugunsten Schiene- und Radverkehr umgeschichtet. Die Mobilität auf dem Land soll auch ohne Auto möglich sein. In den Städten soll der Bestand an Pkw sinken.
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Trotz Dekarbonisierung des Individualverkehrs soll der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zusätzlich einem „Klimacheck“ unterworfen werden. Ziel ist es offenbar, Straßeninfrastruktur ungeachtet tatsächlicher Alternativen zurückzubauen. Bereits heute ist für 72 Prozent der Unternehmen die schlechte Straßeninfrastruktur ein Standortnachteil.
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Kurzstreckenflüge sollen durch Schienenangebote ersetzt werden. Langstreckenflüge sollen vermindert werden. Kerosin soll dabei durch klimaneutrale Kraftstoffe ersetzt werden, indem jüngst eingeführte Beimischungsquoten erhöht werden. Zusätzlich zur Reduktion des Fluglärms soll es ein echtes Nachtflugverbot geben.
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Der Luftverkehrsstandort für das Exportland Deutschland scheint bei den Grünen keinen hohen Stellenwert zu haben, da hier im nationalen Alleingang kostenintensive Quotierungsmechanismen verschärft und ein komplettes Nachtflugverbot umgesetzt werden sollen. Drehkreuze in den Nachbarländern werden so gestärkt. Die deutsche Industrie und die Luftverkehrswirtschaft sind auf wettbewerbsfähige Betriebszeiten angewiesen. Eine Ausweitung des Nachtflugverbots geht zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Bei der Reduktion von Langstreckenflügen ohne ein Aufzeigen von Alternativen für den internationalen Reiseverkehr steht bei den Grünen Verbot vor Vision im modernen Flugverkehr im Vordergrund.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Den Aufbau von Produktionsanlagen für klimaneutrale Kraftstoffe im Luftverkehr und moderner Flugzeugtechnologie sollen gefördert werden.
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Wir begrüßen die Zusage der Grünen, moderne klimaeffiziente und daher kostenintensive Technologien zu fördern.
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Für den zukunftsgewandten Güterverkehr soll in der Schifffahrt der Einsatz von alternativen Kraftstoffen und Antrieben forciert werden.
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Alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien sind auch in der Schifffahrt wichtige Hebel zur Dekarbonisierung. Konkrete Ansätze liefern die Grünen aber nicht. Insgesamt bleiben die Grünen ohne Visionen für die Binnenschifffahrt weit hinter den Erwartungen zurück und scheinen sich der Bedeutung der Binnenschifffahrt als klimaeffizientester Verkehrsträger im Güterverkehr nicht bewusst.
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Den Deutsche Bahn-Konzern wollen wir transparenter und effizienter machen, die Strukturen für mehr Schienenverkehr neu ordnen und in neuer staatlicher Verantwortung am Gemeinwohl ausrichten.
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Auf die Güterverkehrssparte des Konzerns (z.B. DB Schenker, DB Cargo und hier der industriewichtige Einzelwagenverkehr) wird nicht eingegangen. Dies überrascht angesichts der Bedeutung, die das Thema „Verlagerung auf die Schiene“ in der Partei hat.
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Wir werden einen Bundesnetzplan 2050 erarbeiten, in dem der Neu- und Ausbau der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraßen im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele neu bewertet wird. Die anstehende Überprüfung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans werden wir nutzen, um nicht planfestgestellten Straßenneubauprojekte, insbesondere Autobahnabschnitte, noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und mit einem Klima- und Umweltcheck neu zu bewerten. Die Investitionen werden wir umschichten zugunsten der Sanierung maroder Infrastruktur und des Ausbaus der Schienen- und Radwegeinfrastruktur.
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Straßenfeindliche Neuausrichtung des Bundesverkehrswegeplans ist zu befürchten: Eine einseitige Fokussierung der Investitionen für den Infrastruktur-Ausbau (Neubau-Etat) auf Rad- und Schienenwege ist abzulehnen. Erforderlich ist vielmehr eine bedarfsgerechte Allokation der Ausbau-Mittel. Der Verkehrsträger Straße stemmt gegenwärtig über 70 Prozent der Güterverkehrsleistung. Zu begrüßen ist, dass der Investitionskreislauf Straße nicht explizit in Frage gestellt wird und (noch) nicht von einem „Straßenbau-Moratorium“ die Rede ist.
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Wir setzen auf regionale Wirtschaftskreisläufe, die Chancen der Digitalisierung und Vernetzung bei der Organisation der Logistik und wollen mehr Güter mit der Bahn transportieren. Dazu wollen wir die Kombination von Straße und Schiene ertüchtigen und dafür sorgen, dass Industrie und Gewerbe wieder ans Bahnnetz angeschlossen werden.
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Auf die Herausforderungen, vor denen der Güterverkehr steht, in erster Instanz mit regionalen Wirtschaftskreisläufen zu antworten, geht an der Realität von Wertschöpfung und Konsum in Deutschland vorbei und täuscht über die überschaubare Wirkmächtigkeit dieses Instruments hinweg. Erfreulich ist der Hinweis auf den Nachholbedarf in Bezug auf die Ertüchtigung der Kombination von Straße und Schiene.
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Den ausufernden Lkw-Verkehr wollen wir durch eine CO2-orientierte Maut regulieren. Zusammen mit ambitionierten CO2 -Flottengrenzwerten und der Förderung klimafreundlicher Antriebe werden auch Lkw absehbar emissionsfrei.
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Das Instrument der Lkw-Maut reguliert nicht den Lkw-Verkehr, sondern ist ein Element der Transportkosten und trägt zur Nutzerfinanzierung der Straßeninfrastruktur bei. Bei einer CO2-Ausrichtung der LkwMaut müssen Neu- und Doppelbelastungen vermieden werden. 8
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Die Absurdität des Ansinnens, die Bedeutung des Straßengüterverkehr im Modal Split durch die Lkw-Maut zu reduzieren, offenbart sich mit Blick auf fehlende Transportalternativen, insbesondere hinsichtlich Kapazitäten, Flächenerreichbarkeit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße. Eine Politik des Verhinderns und Verteuerns von Straßengüterverkehr oder Antriebstechnologien schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und seinen Unternehmen, die auf ein leistungsfähiges Transport- und Logistiksystem angewiesen sind.
Wir schützen Natur und Umwelt für ein gutes Leben, S. 21ff ▪
Es sollen entsprechend der Biodiversitätsstrategie der EU mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meere geschützt werden, davon zehn Prozent der EU-Landflächen und zehn Prozent der EUMeeresgebiete mit strengen Schutzvorgaben, nötig ist außerdem ein Entwaldungsstopp für die Schutzgebiete an Land.
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Auf eine Ausweitung der Schutzgebiete auf 30 Prozent der Landesfläche sollte verzichtet werden. Vielmehr sollten keine pauschalen Prozentsätze festgesetzt werden, sondern diese abgestuft nach den Möglichkeiten in Abhängigkeit der Bevölkerungsdichte auch niedriger angesetzt werden können, um keine gravierenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen nach sich zu ziehen.
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Den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber gewerblicher Nutzung gilt es sicherzustellen, Wiederverwendung von Abwässern und Speicherung von Regenwasser wollen wir regeln und Anreize zum Wassersparen schaffen.
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Auch für die industrielle Produktion muss Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität zur Verfügung stehen. Für jede valide politische Entscheidung über einen Vorrang in der Wassernutzung müssen Evidenz und Transparenz für wesentliche Grundsätze und Voraussetzungen gegeben sein sowie eine der Gesundheit des Menschen dienende Wertehierarchie festgelegt werden (Grundwasser zum Verzehr, für die Herstellung von Lebensmitteln, zur Bewässerung von Pflanzen).
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Unser Ziel ist Zero Waste. Es soll kein Müll mehr verursacht und die Ressourcenverschwendung gestoppt werden. Die Kreislaufwirtschaft wird das neue Normal. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz räumen wir allen ökologisch vorteilhaften Mehrwegprodukten Vorrang ein. Wir setzen uns für ein Verbot des Exports von Plastikmüll in Länder außerhalb der EU ein.
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Es ist kein Konzept für eine marktbasierte, am Lebenszyklus von Produkten orientierte Kreislaufwirtschaft erkennbar. Eine Kreislaufwirtschaft ist die Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften und bietet zahlreiche Chancen für innovative Geschäftsmodelle. Die Entwicklung von funktionierenden Recycling- und Sekundärrohstoffmärkten ist der Schlüssel, um sowohl Umwelt- und Klimaziele zu erreichen als auch die Versorgung der europäischen Wirtschaft mit Rohstoffen zu sichern. Um diese Potenziale voll auszuschöpfen, müssen die ökologische, ökonomische und
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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EU-Recht im Chemikalienbereich schnell und konsequent umsetzen. Im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH wollen wir weitere Einschränkungen für gefährliche Stoffe und werden entsprechende Vorschläge machen. Besonderes Augenmerk richten wir auf Spielzeug, Kinderpflegeprodukte und andere Alltagsprodukte wie Textilien, Möbel oder Elektronik.
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soziale Nachhaltigkeitsdimension angemessen berücksichtigt werden. Notwendig sind geeignete politische Rahmenbedingungen, die eine Verwendung von Recyclingmaterialien und private Investitionen fördern und hierfür Rechtssicherheit schaffen. Deutschland ist reich an vielen Rohstoffen. Eine heimische Förderung mit weltweit höchsten Standards kann einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Versorgung leisten und die Abhängigkeit von autokratischen Regimen reduzieren. Der BDI unterstützt die mit der REACHVerordnung verfolgten Ziele, den Menschen und die Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu schützen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu erhöhen, uneingeschränkt. Die EU verfügt über einen der umfassendsten und sichersten Regulierungsrahmen für Chemikalien weltweit und bietet schon heute alle Möglichkeiten, problematische Stoffe zu identifizieren und diese – falls notwendig – umfassend zu regulieren. Regulierungsentscheidungen sollten sich ausschließlich auf fundierte wissenschaftliche Risikobewertungen stützen. Das Verbot von Stoffen aufgrund einer gefährlichen Stoffeigenschaft ist abzulehnen.
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2. Kapitel: In die Zukunft wirtschaften
Wir fördern Unternehmergeist, Wettbewerb und Ideen, S. 32ff ▪
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Wir gehen die Ungerechtigkeiten im Steuersystem entschlossen an und sorgen dafür, dass sich sehr wohlhabende und reiche Menschen und große Konzerne ihrer Verantwortung stärker stellen. Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind zufriedene Gesellschaften.
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Trotz einer progressiven Besteuerung der höheren Einkommen und der höchsten Unternehmenssteuern in Deutschland im OECD-Vergleich, ist das Narrativ der Grünen eine herrschende Ungleichheit und die Notwendigkeit einer größeren Verantwortung Wohlhabender und Reicher. Der Begriff der individuellen Leistungsbereitschaft wird in dem sozial-ökologischen Manifest mit keiner Silbe erwähnt. Die steuerpolitische Forderung „Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache“ ist in Deutschland längst erfüllt. So kamen nach Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen im Jahr 2019 die oberen zehn Prozent der Einkommensteuerzahler für fast 55 Prozent des Gesamtaufkommens der Lohn- und Einkommensteuer auf. Die untere Hälfte der Steuerpflichtigen brachte hingegen nur knapp sechs Prozent und das untere Viertel gerade einmal 0,4 Prozent auf.
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Wir starten in der nächsten Legislaturperiode eine Investitionsoffensive. Wir wollen, dass Deutschland bei den öffentlichen Investitionen im Vergleich der Industrieländer vom Nachzügler zum Spitzenreiter wird und in diesem Jahrzehnt pro Jahr 50 Milliarden Euro zusätzlich investieren.
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Es ist richtig, eine Investitionsoffensive für mehr öffentliche und private Investitionen in Gang zu setzen. Mit zusätzlichen öffentlichen Investitionen von 50 Milliarden Euro pro Jahr in diesem Jahrzehnt liegen Bündnis 90/Die Grünen etwa in dem Bereich, den auch das Institut der deutschen Wirtschaft und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung 2019 als notwendigen Investitionsbedarf über zehn Jahre identifiziert hatten.
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Dafür, dass notwendige Innovationen in Europa entwickelt und marktfähig werden, dass zukunftsfähige neue Jobs im Handwerk, bei Start-ups und in der Dienstleistungsbranche entstehen – in traditionsreichen und innovativen Industrieunternehmen, im Maschinenbau, in kleinen und mittelständischen Betrieben. Wir wollen, dass Deutschland und Europa auch bei neuen Technologien die Spitze beanspruchen – seien es E-Autos, saubere Batterien, Quantencomputer, Künstliche Intelligenz oder moderne Biotechnologie. Mit einer aktiven Wirtschafts- und Industriepolitik zeigen wir eine Richtung auf
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Der BDI begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Förderung von Forschung und Innovation auf europäischer Ebene. Zentrales Instrument ist dafür u.a. Horizon Europe (HEU), das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Allerdings sind industriefreundliche und passende Rahmenbedingungen erforderlich, dass sich Unternehmen, KMU und Start-ups an den europäischen Programmen auch entsprechend beteiligen. Ohne Industriebeteiligung auch keine Innovationen und neue Technologien in Europa. Grundsätzlich sollten alle Schlüsseltechnologien öffentlich gefördert und mit
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
und bieten zukunftsfähigen Unternehmen gute Bedingungen.
Ankeraufträgen gestärkt werden (d.h. KI, Biotechnologie, Photonik, Luft- und Raumfahrt, NewSpace, sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien etc.); die konkrete Anwendung der Schlüsseltechnologie erfolgt dann durch den Innovator (d.h. das forschende Unternehmen)
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Die Grünen sind überzeugt, dass das freie und kreative Handeln, die Dynamik eines fairen Wettbewerbs, die Stärke von gesellschaftlicher Kooperation innovativ Probleme löst.
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Diese grundsätzlich sehr gute und wichtige Einsicht ist in dieser Wahleinladung insofern unglaubwürdig, weil das Programm durchweg von staatlicher Steuerung geprägt ist.
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Dafür ist eine Politik nötig, die will, die nach vorne führt und verlässlich steuert. Nicht, weil der Staat besser wirtschaften kann, sondern weil die Wirtschaft klare Verhältnisse, verlässliche politische Rahmenbedingungen und Anreize braucht.
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Richtig ist, dass klare Verhältnisse und verlässliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft helfen, meist langfristige Investitionsentscheidungen zu treffen. Gleichzeitig können bei unattraktiven Rahmenbedingungen auch Entscheidungen für andere Standorte fallen – und damit gehen Investitionen, Innovationen, Arbeitsplätze und Steueraufkommen vor Ort verloren. Das passiert manchmal laut und wahrnehmbar – meistens aber leise und schleichend.
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Deutschland als Industrieland muss sich im globalen Wettbewerb mit autoritärem Staatskapitalismus und weitgehend unregulierten Tech-Giganten behaupten.
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Richtige Stoßrichtung: Ein Bewusstsein für die globale Macht des Binnenmarktes ist nötig, um international strategisch-autonom europäische Interessen durchzusetzen.
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Als Europäer*innen können wir mit unserem starken gemeinsamen Binnenmarkt internationale Standards setzen und Innovationen vorantreiben. Solange es Wettbewerbsverzerrung gibt, braucht es auch den Schutz des europäischen Marktes und vor allem der kritischen Infrastruktur.
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Es fehlt ein Ansatz, wie Unternehmen in Deutschland in diesem weltweiten Wettbewerb bestehen sollen. Denn wenn die EU Standards und ein Level-Playing-Field nicht durchsetzen kann, führen viele der von den Grünen geforderten umverteilenden und vermeintlich wohlstandsfördernden Maßnahmen zu Protektionismus und Wettbewerbsnachteilen und damit zu Wertschöpfungs- und Wohlstandsverlusten. Grundsätzlich können Carbon Contracts for Difference (CCfD) sinnvoll sein. Das Konzept hat jedoch seine Tücken und kann vernünftig nur beurteilt werden, wenn klar ist, wie die Verträge ausgestaltet werden sollen. Die Erwähnung des Schlagwortes hilft nicht. Die deutsche Industrie steht Grenzausgleichsmechanismen skeptisch bis ablehnend gegenüber.
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Einsatz für eine gemeinsame strategische Außenwirtschaftspolitik, die Fairness zu einem Gebot des internationalen Wettbewerbs und des freien Welthandels macht
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Strategische und abgestimmte Außenwirtschaftspolitik ist von zentraler Bedeutung vis-à-vis Systemwettbewerbern, insbesondere China. Individualinteressen der Mitgliedsstaaten (auch in Deutschland) sollten 12
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
und weltweit nachhaltiges Wirtschaften befördert.
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hinter der Stärkung der EU zurücktreten. Die Durchsetzung hoher Standards in Handelsabkommen im Bewusstsein der europäischen Marktmacht kann global die Nachfrage nach heimischen Zukunftstechnologien fördern und Carbon Leakage entgegenwirken.
Hierfür dehnen wir den steuerlichen Verlustrücktrag aus, führen attraktive und zeitlich begrenzte Abschreibungsbedingungen ein und helfen kleinen und mittleren Unternehmen, sich mit vereinfachten Restrukturierungsverfahren leichter neu aufzustellen, ohne Insolvenz anmelden zu müssen.
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Investitionen sollen zeitlich befristet degressiv mit mindestens 25 Prozent abgeschrieben werden können.
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Die degressive AfA sollte aufgrund des schnellen Werteverzehrs im Bereich der Digitalisierung generell ermöglicht werden.
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Die steuerliche Förderung von Forschung für KMU erhöhen wir.
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Die Forschungszulage entfaltet die größten gesamtwirtschaftlichen Effekte, wenn sie allen Unternehmen offensteht. Von einem höheren Fördersatz von mindestens 30 Prozent für FuE-Personalkosten für alle Unternehmen profitieren KMU besonders.
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Die Wirtschaftsförderung wollen wir geschlechtergerechter ausgestalten und Frauen dort, wo sie unterrepräsentiert sind, mit gezielten Maßnahmen fördern, zum Beispiel durch einen staatlichen Wagniskapitalfonds nur für Gründerinnen.
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Es fehlt darüber hinaus eine Aussage oder gar ein Ansatz, um dem flächendeckenden Mangel an Venture Capital in Deutschland und Europa zu begegnen.
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Gründer*innen sollen einen Einmalbetrag von bis maximal 25.000 Euro erhalten. Gründungen von Frauen wollen die Grünen.
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Warum wird „Gründung“ gefördert, während „Nachfolge“ – etwa per Vermögenbesteuerung – immer schwieriger gemacht wird?
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Der steuerliche Verlustrücktrag muss sowohl über mehrere Jahre rücktragsfähig sein als auch der Höhe nach weiter ausgedehnt werden. Schnellere Abschreibungen sind nur hilfreich, wenn Unternehmen Gewinne machen.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Frauen an die Spitze: Künftig soll mindestens ein Drittel der Vorstandssitze größerer und börsennotierter Unternehmen bei einer Neubesetzung an eine Frau gehen.
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Der BDI hält eine rechtliche Verpflichtung für problematisch, wonach ein Drittel der Vorstandssitze größerer und börsennotierter Unternehmen mit Frauen besetzt werden sollen. Ein Wandel in der Unternehmenskultur ist wichtig und richtig, aber die Politik ist aufgefordert, die Ursachen für die unterschiedliche Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen anzugehen, anstatt lediglich die Symptome durch die Einführung von Quoten für den Vorstand zu bekämpfen. Hierbei sollte bspw. der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im Vordergrund stehen. Die Einführung einer festen Quote für den Vorstand ist schon deshalb eine große Herausforderung für die Unternehmen, weil sehr viele Unternehmen nach qualifizierten Frauen suchen, die es aber in der gewünschten Anzahl insbesondere in speziellen Branchen (noch) nicht gibt.
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Mittelstandspolitik ist Innovationspolitik: Unsere Mittelstandspolitik setzt auf den Dreiklang aus Verringerung bürokratischer Lasten, einer innovationsfreundlichen Steuerpolitik sowie einer breitenwirksamen Forschungslandschaft. Mit schnelleren Planungen und Genehmigungen und einer effizienten, digitalen Verwaltung unterstützen wir den Mittelstand bei Innovation und Transformation.
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Mittelstandspolitik geht weit über Innovationspolitik hinaus. Sie setzt an vielen Facetten der Standortqualität an, nicht zuletzt an der Kostenseite (Energie, Arbeit, etc.) und dem Rahmen zur Nachfolge (die B90/G per Vermögensteuer erschweren will). Mittelstandspolitik sollte über KMU im engeren Sinne hinaus wirksam werden, um die gesamte Breite der mittelständischen Unternehmenslandschaft zu erreichen. Zu Recht sollen bürokratische Lasten – sowohl im Alltag wie bei Förderung – sinken, bzw. frühzeitig vermieden werden.
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Bei der öffentlichen Vergabe beziehen wir Start-ups besser ein und vereinfachen dafür Vergabeverfahren und Regeln zur Eignungsprüfung.
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Der BDI begrüßt die Förderung von Startups bzw. Newcomern in Vergabeverfahren. Eine Vereinfachung von Vergabeverfahren darf aber nicht dazu führen, dass elementare vergaberechtliche Grundsätze, wie Wettbewerb und Transparenz, gefährdet werden.
Wir geben dem Markt einen sozial ökologischen Rahmen, S. 37ff ▪
Die Handlungsspielräume von Kommunen in Europa wollen wir erhalten und die Daseinsvorsorge vor Liberalisierungsdruck schützen.
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Anstelle eines „Liberalisierungsdrucks“ nehmen wir eher einen Trend zur Re-Kommunalisierung bereits privatisierter Leistungen wahr, zuweilen unter dem Vorwand, dass die Versorgungssicherheit nur durch eigene wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand und deren demokratische Kontrolle durch die Staatsbürger gewährleistet sei.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Kommunale Gebietskörperschaften gehen daher oftmals dazu über, eigene Strukturen neben den bestehenden privaten aufzubauen oder private Dienste wieder in hoheitliche Führung zurückzuholen. Der BDI steht der zunehmenden wirtschaftlichen Betätigung des Staates – in allen Bereichen der sogenannten Daseinsvorsorge – kritisch gegenüber. Effizientes Wirtschaften und bezahlbare Leistungen sind am besten im Wettbewerb zu erreichen. Ein der Privatwirtschaft offenstehender fairer Wettbewerb ist unverzichtbare Voraussetzung für eine qualitativ hohe flächendeckende Versorgung der Bürger mit notwendigen und wichtigen Dienstleistungen.
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Verantwortungseigentum stärken: Wir setzen uns für die Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum ein.
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Die „GmbH mit gebundenem Vermögen” hält der BDI für überflüssig, weil durch die neue Gesellschaftsform aus einer GmbH eine neue Form einer „Stiftung“ gemacht wird, die aber nicht einer Stiftungsaufsicht vergleichbaren staatlichen Aufsicht unterliegt. Außerdem wird mit einem wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Grundsatz gebrochen – nämlich der Möglichkeit der Veränderbarkeit von Gesellschaftsverträgen.
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Die Macht des europäischen Binnenmarkts für die Transformation nutzen: Die globale Lenkungswirkung des Binnenmarkts wollen wir steigern, indem wir sicherstellen, dass Unternehmen auf dem europäischen Markt auch international Verantwortung für ihre Produktions- und Vertriebsweise entlang der gesamten Wertschöpfungskette übernehmen.
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Unternehmen tragen Verantwortung, aber das kann nur für ihren direkten Einflussbereich gelten, die von Unternehmen auch tatsächlich kontrolliert werde. Daher plädiert der BDI dafür, dass ein etwaiges europäisches Lieferkettengesetz die Reichweite der Verantwortung von Unternehmen realistisch bemisst und auf direkt überprüfbare Zulieferer begrenzt.
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Der BDI begrüßt die Initiative, eine verstärkte wirtschaftliche Nutzung von Daten zu fördern und eine europäischen CloudInfrastruktur zu implementieren. Dabei sollte an bereits laufende Projekte wie GAIA-X angeknüpft werden. Um die freiwillige Nutzung von Daten zu fördern, müssen insbesondere rechtssichere und praktikable Verfahren zur De-Personalisierung von Daten ermöglicht werden, um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die innovationsfreundliche Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, um die internationale
Wir bringen die Digitalisierung voran, S. 39ff ▪
Der Staat sollte die Innovationskraft Deutschlands mit Tempo und entschlossenen Investitionen unterstützen. Vor allem die Bereiche Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing-, IT-Sicherheits-, Kommunikations- und Biotechnologie oder auch die weitere Entwicklung von ökologischen Batteriezellen sollen besonders gefördert werden, damit Deutschland seine technologische Souveränität sichern kann und in der weltweiten Konkurrenz vorne mitspielt.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Relevante Erwerbsvorgänge von TechKonzernen sollten durch das Bundeskartellamt geprüft werden, um den strategischen Aufkauf von aufkeimender Konkurrenz („Killer Acquisitions“) zu verhindern.
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Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen zu sichern. Die Stärkung der digitalen und technologischen Souveränität ist ein richtiges und wichtiges Anliegen. Es muss jedoch mehr als ein Lippenbekenntnis sein und durch konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die Förderungen von Technologien, die Stärkung von Kompetenzen sowie geeigneten Rahmenbedingungen für Start-ups, KMU und etablierte Unternehmen unterstützt werden. Traditionelle Vergabesysteme müssen durch flexiblere Ansätze ergänzt werden, die Wettbewerb und Innovation ermöglichen, damit Deutschland international wettbewerbsfähig bleibt. Es braucht einen technologieoffenen Ansatz. Eine Verzahnung mit zukunftsgerichteten Ansätzen scheint sinnvoll. Jedoch ist der Staat niemals der bessere Unternehmer. Bevor eine neue Prüfbefugnis des Bundeskartellamtes geschaffen wird, sollte die Notwendigkeit einer solchen Regelung wissenschaftlich näher attestiert werden. Die Wettbewerbskommission 4.0 hat bislang lediglich den Aufkauf von Start-ups in einer frühen Entwicklungsphase durch marktbeherrschende Digitalunternehmen als eventuell problematisch eingestuft. Sie hat jedoch noch keinen konkreten Handlungsbedarf konstatiert. Es ist für Kartellbehörden äußerst schwierig zu prognostizieren, ob ein Zukauf eines kleineren Wettbewerbers tatsächlich zu einem „weniger” (infolge Geschäftseinstellung) oder doch „mehr” (kommerzieller Durchbruch einer neuen Produktidee durch neue Kapitalzuführung) an Innovation führen wird.
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Die Interoperabilität ihrer digitalen Dienste sowie Datenportabilität sind, wo immer möglich, von bereits marktbeherrschenden Unternehmen verpflichtend zu gewährleisten.
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Im deutschen Wettbewerbsrecht sind erst im Januar mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz nationale Sondervorschriften zum Datenzugang in Kraft getreten; die müssen erst einmal wirken, angewandt und nach drei Jahren evaluiert werden, bevor ein Bedarf nach neuen Regelungen festgestellt werden kann. Wir brauchen innovationsfördernde Rahmenbedingungen für die Datenwirtschaft und keine staatlich angeordnete Innovationspolitik.
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Unter dem Dach eines eigenständigen europäischen Kartellamts wollen wir deshalb eine europäische Digitalaufsicht etablieren, die als Frühwarnsystem fungiert und
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Der BDI befürwortet grundsätzlich das Ziel, einen ausgewogenen und effektiven Wettbewerb auf digitalen Märkten zu schaffen. Eine Harmonisierung auf EU-Ebene ist 16
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
sanktionsbewährte Kooperations- sowie Transparenzpflichten aussprechen kann.
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Unternehmen sollen auch unabhängig von einem Missbrauch aufgespalten werden können, wenn ihre Marktmacht zu groß wird.
dabei nationalen Alleingängen, wie sie in Deutschland in der 10. GWB-Novelle erfolgt sind, klar vorzuziehen. Aktuell finden auf europäischer Ebene aber bereits Diskussionen zu den weitgehenden Vorschlägen des „Digital Markets Act“ und des „Digital Services Act“ statt, die der Kommission auch neue Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten zugestehen werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche (Digital-)Aufsichtsstruktur ist nicht erforderlich. ▪
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Diesen Vorschlag lehnt der BDI klar ab. Eine missbrauchsunabhängige Entflechtung gefährdet den Leistungswettbewerb, weiteres Wachstum und Investitionen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und wirft gravierende verfassungsrechtliche Bedenken auf. Marktbeherrschung ist kein Fremdkörper im marktwirtschaftlichen System. Die Größe eines Unternehmens, die entweder auf die Leistung des Unternehmens oder auf Fusionen zurückgeht, darf per se keinen Grund für eine Enteignung liefern. Das wäre „Politik gegen Großunternehmen“ und würde die Politik dem Vorwurf der Willkür aussetzen. Zudem ist bislang der Nachweis ausgeblieben, dass Behörden mit „market-by-design“-Instrumenten wie der Aufspaltung von Unternehmen tatsächlich einen aus wettbewerbspolitischer Sicht „besseren Markt“ schaffen können.
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Mehr Frauen in der Digitalwirtschaft: Alle sollen an der Gestaltung der digitalen Transformation beteiligt sein und ihre Potenziale einbringen können. Deshalb werden wir eine Strategie „Frauen in der Digitalisierung“ vorlegen und umsetzen.
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BDI engagiert sich bereits in der Initiative #SheTransformsIT
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Die Grünen wollen Anreize für beste IT-Sicherheit durch unabhängige Auditierungen und Zertifizierungen schaffen.
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Eine unabhängige Auditierung und Zertifizierung kann nur ein Bestandteil einer ganzheitlichen Cybersicherheitsstrategie für Deutschland sein. Alle Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, cyberresiliente IT- und OT-Lösungen zu erkennen und diese sicher im eigenen Unternehmen einzusetzen.
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KMU sollen zur Stärkung ihrer Cyberresilienz sehr viel stärker durch ein dezentrales und unabhängiges IT-Beratungsnetzwerk unterstützt werden.
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Es ist zu begrüßen, dass die Cyberresilienz von KMU unterstützt werden soll. Hierfür bedarf es einfach implementierbarer ITSicherheitsanforderungen und keine bürokratischen Grundschutzprofile. Inwiefern ein IT-Beratungsnetzwerk unterstützen kann, hängt von seiner Ausgestaltung ab. 17
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
Noch mehr staatliche Strukturen sind nicht erforderlich. ▪
Im Bereich Cybersicherheit sollen unabhängige Aufsichtsstrukturen und neue Sanktionsmechanismen geschaffen werden.
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Aus dieser Forderung geht nicht hervor, in welcher Form und zu welchem Zweck Aufsichtsstrukturen und Sanktionsmechanismen geschaffen werden sollen. Eine Erhöhung der Bußgelder für IT-Sicherheitsvorfälle, eine fehlende Registrierung beim BSI etc. lehnen wir ab.
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Die Grünen lehnen die IT-Sicherheit gefährdende Maßnahmen, wie den Handel und das staatliche Offenhalten von Sicherheitslücken ab und wollen eine Meldepflicht schaffen.
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Der BDI begrüßt die Forderung der Grünen, das staatliche Offenhalten von Sicherheitslücken zu unterbinden und eine Meldepflicht zu schaffen, ausdrücklich. Meldungen müssen jedoch nach den Coordinated-Vulnerability-Disclosure-Prinzipien gemeldet und geschlossen werden. Das in der NIS-2-Richtlinie enthaltene Register für Schwachstellen stellt einen ersten praktikablen Schritt dar.
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Transparente Algorithmen: Die Grünen wollen einen nach Risiken abgestuften Ordnungsrahmen für den Einsatz automatischer Systeme, klare Regeln zur Nachvollziehbarkeit, zum Datenschutz und zur Datenqualität schaffen, um Kontrolle und Haftung zu ermöglichen.
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Eine Neujustierung des Haftungsrahmens ist aus Sicht des BDI nicht notwendig. Die geltenden umfangreichen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften zu Haftungsfragen sind zweckmäßig und reichen aus, sodass auch automatische Systeme (inkl. KI) als Risikoursache grundsätzlich ausreichend abgedeckt werden.
Wir kämpfen um einen fairen und nachhaltigen Handel, S. 42ff ▪
Die Grünen erkennen Handel als wichtige Grundlage unseres Wohlstands an und sprechen sich für eine „proaktive Handelspolitik“ angesichts des Systemwettbewerbs mit China aus, betonen den Multilateralismus und die transatlantische Zusammenarbeit.
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Die Grünen erkennen zwar im Allgemeinen die Bedeutung von Handel, Multilateralismus und transatlantischer Zusammenarbeit an, im Konkreten setzen sie die Handelspolitik jedoch hauptsächlich als Druckmittel für europäische Interessen auf anderen Politikfeldern ein (v.a. Umweltschutz). Mit dieser Art von Handelspolitik drohen eher Handelskonflikte, als dass verlässliche Partnerschaften gestaltet werden können.
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Gerade in Zeiten, die zunehmend unter den Vorzeichen eines Systemwettbewerbs zwischen demokratischen Staaten und China stehen, setzten wir auf eine proaktive Handelspolitik.
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Anerkennung des Systemwettbewerbs ist im Sinne des BDI. Eine proaktive Handelspolitik mit guten Angeboten für Handelspartner ist fundamental wichtig, um Europa international nicht ins Abseits geraten zu lassen.
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Umweltschädliche Abkommen wie das EUMercosur-Abkommen mit lateinamerikanischen Staaten lehnen wir ab.
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Die pauschale Verurteilung des ausgehandelten EU-MERCOSUR-Abkommens teilen wir nicht, im Gegenteil: durch das mögliche Freihandelsabkommen hat die EU eine 18
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
reale Chance, positiven Einfluss auf die Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards im Mercosur-Raum zu nehmen. Die EU- und MERCOSUR-Mitgliedsstaaten verpflichten sich, Regelungen zu Klimaschutz, Biodiversität, nachhaltiger Waldwirtschaft und zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags einzuhalten. Damit bietet das Abkommen der EU die erste verbindliche Rechtsgrundlage im bilateralen Austausch, um in Brasilien Nachhaltigkeitsstandards einzufordern und mitzugestalten. ▪
Handelsverträge müssen verbindliche und durchsetzbare Umwelt- und Sozialstandards enthalten.
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Handelsverträge sollten nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten der Unternehmen regeln. Dafür soll ein multilateraler Handelsgerichtshof bei den Vereinten Nationen geschaffen werden.
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„Klageprivilegien“ für ausländische Investoren werden abgelehnt, u.a. um
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Schon jetzt enthalten alle neuen Handelsverträge verbindliche und durchsetzbare Umwelt- und Sozialstandards. Allerdings stehen Kooperation, Anreize und öffentlichdiplomatischer Druck im Vordergrund. Die Grünen möchten, dass die EU im Streitfall letztlich Wirtschaftssanktionen einsetzt und auf Konfliktkurs geht. Diese Pläne sieht der BDI skeptisch, da eskalierende Handelskonflikte entstehen könnten, die am Ende die Situation im Partnerland nicht verbessern. Bestimmte Partner würden solche Sanktionsmöglichkeiten auch im Vornhinein ablehnen. Auch die multilaterale Streitschlichtung würde an Bedeutung verlieren. Letztlich können sich die Unternehmen nicht mehr auf verlässlichen Marktzugang verlassen. Mit überfrachteten Anforderungen an die europäische Handelsagenda werden Handelsabkommen gänzlich verhindert, damit auch Impulse für höhere Sozial- und Umweltstandards. Die Handelsverträge der EU regeln bislang die Rechte und Pflichten der involvierten Staaten (z.B. auch Vereinbarungen zur Korruptionsbekämpfung, CSR etc.). Die Unternehmen sind an das Recht der Staaten gebunden, in denen sie tätig sind (Zollrecht, Sorgfaltspflichten etc.). Direkte Verpflichtungen für Unternehmen aus den Handelsverträgen machen keinen Sinn. Die Idee eines multilateralen Handelsgerichtshof wirft viele ungeklärte Fragen auf und könnte erhebliche Bürokratie und Rechtsrisiken für international tätige Unternehmen verursachen. Bestehende Gesetze müssen weiterhin in erster Linie durch die Staaten und nationale Gerichte durchgesetzt werden. Investor-Staat-Schiedsverfahren helfen Unternehmen, die im Ausland aktiv sind, da sie vor staatlicher Diskriminierung und 19
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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internationale Konzerne nicht noch mächtiger zu machen. Aus dem Energiecharta-Vertrag soll die EU aussteigen. CETA soll nicht vollständig ratifiziert werden (Anmerkung: womit der moderne Investor-Staat-Schlichtungsmechanismus aktiviert würde), die vorläufige Anwendung der Handelsvereinbarungen soll aber fortgesetzt werden.
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Willkür schützen und grenzüberschreitenden Investitionen – gerade in Entwicklungsländern – fördern. Ein Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag wird vom BDI nicht unterstützt. Auch wäre das nicht im Sinne der nachhaltigen Entwicklung: Die Atom- und Kohleindustrie würde durch den Bestandsschutz nach der Kündigung noch für 20 Jahre vom Schutz des Vertrages profitieren, neue Investitionen (z.B. in erneuerbare Energien) jedoch nicht. Es ist schon ein Fortschritt, dass der Handelsteil von CETA grundsätzlich akzeptiert und keine Fundamentalopposition mehr betrieben wird. Der BDI tritt jedoch für die vollständige Ratifizierung von CETA ein. Damit würde der moderne und transparente Investorenschutz in Kraft treten. Dieser neue EU-Standard wird sich international nur durchsetzen, wenn die EU tatsächlich auch mehr und mehr Abkommen dieser Art abschließen kann.
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Europa muss reagieren können, wenn aus Drittländern mit unfairen Mitteln auf dem europäischen Binnenmarkt agiert wird.
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Mit diesen Zielen zum Umgang insbesondere mit China liegt das Programm auf BDI-Linie. Die effektive Nutzung und Weiterentwicklung der europäischen Instrumente zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen fordern wir schon in unserem China-Papier von 2019. Dabei dürfen jedoch keine neuen bürokratischen Hürden für europäische Unternehmen entstehen.
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Anti-Dumping- und Anti-Subventionsinstrumente müssen für ein Level Playing Field weiterentwickelt werden. Anti-DumpingRegeln sollen stärker auf Umwelt- und Sozial-Dumping anwendbar gestaltet werden.
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Die handelspolitischen Schutzinstrumente regelmäßig auf ihre Effektivität zu prüfen und in enger Abstimmung mit der Wirtschaft ggf. nachzujustieren, ist richtig. Eine Anwendung des Instruments auf Umwelt- und Sozial-Dumping ist nicht ohne weiteres möglich. Es unterliegt den Rechtsgrundlagen der Welthandelsorganisation (WTO). Wünschenswert wäre es, zu untersuchen, ob Umwelt- und Sozialkosten auch bei der Ermittlung des Normalwerts in einem Anti-Dumping-Verfahren berücksichtigt werden können, auch in Hinblick auf WTO-Rechtskonformität. Wenn die EU-Kommission zukünftig Kosten aus dem Emissionshandel und den anstehenden CO2-Vermeidungskosten anerkennt, dürften Subventions- und Dumpingspannen größer ausfallen.
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EU-Beihilferecht soll reformiert werden, damit Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen verhindert werden.
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Um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen oder Subventionen ausländischer Regierungen zu verhindern, unterstützt der BDI die durch die 20
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Auch wird ein EU-Rechtsinstrument gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen ausländischer Regierungen unterstützt.
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Deutsche Exportförderung soll auf Hidden Champions ausgerichtet werden, die Hightech für besser Umwelt- und Lebensbedingungen herstellen.
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Kommission angekündigten Maßnahmen, wie die Schaffung eines neuen Rechtsinstruments. Neue Instrumente müssen zügig geschaffen werden, um den fairen Wettbewerb und ein „Level Playing Field“ im Binnenmarkt zu gewährleisten. Genauso wichtig wie eine zügige Rechtsetzung ist die richtige Balance zwischen effektiver Drittstaatssubventionskontrolle einerseits und Erhalt der Investitionsoffenheit der EU sowie geringer zusätzlicher bürokratischer Belastungen der Unternehmen andererseits. Daneben werden auch neue Regelungen im Rahmen bilateraler Verträge sowie Reformen in der Welthandelsorganisation benötigt. Eine Konzentration der Exportförderung auf in ihrer Nische bereits international erfolgreicher Unternehmen diskriminiert andere Marktteilnehmer und verhindert den Strukturwandel. Eine gezielte Förderung über Anreize, wie bereits über die Exportinitiative Erneuerbare Energien und die Hermes-Sonderinitiative Erneuerbare Energien, ist sinnvoll, eine übermäßige Bürokratie und Staatslenkung der Wirtschaft sowie einseitige Verbote und Sanktionierungen – solange nicht weltweit oder zumindest OECD-weit anerkannt – gilt es jedoch zu verhindern. Es ist bedauerlich, dass weder die wichtige Modernisierung des OECD-Konsensus im Bereich der Exportkreditgarantien Erwähnung findet noch die für die Exportförderung bedeutsamen Instrumente der Markterschließung und Messeförderung.
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Mit der EU-Kommission setzen wir uns für einen Grenzausgleich von CO2-Kosten ein, damit ambitionierter Klimaschutz nicht zum Wettbewerbsnachteil wird.
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Bei der Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist höchste Vorsicht geboten. Ein solches Instrument ist bürokratisch, missbrauchsanfällig und riskiert neue Handelskonflikte.
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Dem globalen Süden wollen die Grünen mit handelspolitischen Zugeständnissen helfen, z.B. durch Gestattung von Importund Exportzöllen der Partnerländer und EU-Zollsenkungen für verarbeitete Produkte aus der Region.
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Das Konzept der Grünen ist naiv und realitätsfern. Europa weist ohnehin sehr niedrige Zölle für verarbeitete Produkte auf. Außerdem genießen Entwicklungsländer über die Sonderbehandlung in der WTO großen Gestaltungsspielraum bei eigenen Zöllen und Quoten. Pauschale Zollerleichterungen der EU an Entwicklungsländer verwässern das Allgemeine Präferenzsystem, welches internationale Standards stärkt. Letztlich sollten Verstöße gegen den
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Damit Unternehmen künftig Umwelt- und Sozialstandards sowie Menschenrechte entlang der gesamten internationalen Produktions- und Lieferkette durchsetzen, braucht es ein verbindliches und wirksames Lieferkettengesetz auf nationaler wie europäischer Ebene.
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Gleichbehandlungsgrundsatz der Welthandelsorganisation vermieden werden. Dennoch unterstützt der BDI prinzipiell den Ansatz zur Erreichung von Freihandelsabkommen mit möglichst vielen Handelspartnern flexiblere und modulare Lösungen zu finden. Zum Beispiel könnte die EU in Verhandlungen mehr auf flexible Übergangsfristen oder ein schrittweises Inkrafttreten einzelner Module setzen. Das Ziel bleibt dennoch, den freien Handel auch im Interesse unserer Handelspartner zu fördern und Zölle abzubauen. Die im BDI vertretene Deutsche Industrie unterstützt die Zielsetzung, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern. Die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten dürfen aber nicht zu einer systemfremden Gefährdungs- und Sicherstellungshaftung für die Lieferkette ausgeweitet werden. Im Gegenteil, Schutz und Durchsetzung von Menschenrechten ist primär eine staatliche Aufgabe, Unternehmen können hier nicht Haftung übernehmen. Grundsätzlich ist der BDI der Ansicht, dass eine EU-weite einheitliche Regelung, die auf klaren Kriterien, Definitionen und Standards, Handhabbarkeit der Prozesse sowie Einflussmöglichkeiten zielt, einem Flickteppich nationaler Regelungen vorzuziehen ist. Aber auch eine europäische Regelung sollte in ihrer Wirkung auf effektiven Menschenrechtsschutz vor Ort, zumal im internationalen Wettbewerb, nicht überschätzt werden.
Wir machen die Finanzmärkte stabiler und nachhaltiger, S. 44ff ▪
Spekulation und Kurzfristorientierung werden wir, unter anderem durch eine europäische Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage, unattraktiv machen.
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Neue EU-Eigenmittel wie eine Finanztransaktionsteuer lehnen wir kategorisch ab, diese würden mit negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung einhergehen.
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Noch immer werden Milliarden in fossile Energien – und damit gegen unsere Zukunft – investiert. Wir werden durchsetzen, dass sich die öffentliche Hand vollständig aus diesen Investitionen zurückzieht.
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Das Umlenken von Kapitalströmen allein stellt noch kein gutes Finanzierungskonzept für die Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit dar. Konkrete Vorschläge fehlen, wie noch nicht vollständig nachhaltige Unternehmen die benötigte Finanzierung erhalten. Viele der Vorschläge befinden sich teilweise schon in der Umsetzung. Zugleich werden aktuelle
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
Marktentwicklungen im Bereich grüner Finanzierung ignoriert. ▪
Das Bankgeschäft muss wieder langweilig werden.
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Mit diesen Forderungen ignorieren die Grünen die regulatorischen Veränderungen seit der Finanzkrise, wo bereits umfangreiche risikomindernde Maßnahmen ergriffen wurden.
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Unser Land ist derzeit ein Paradies für Geldwäsche. Wir werden mit einer umfassenden Strategie gegen Geldwäsche vorgehen. Bei allen Gesellschaften, Stiftungen und sonstigen Konstrukten muss umfassende Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten bestehen. Lücken und Umgehungsmöglichkeiten des Transparenzregisters werden geschlossen. Die Finanzaufsicht muss in der Geldwäschebekämpfung eine aktive Rolle spielen, statt Verdachtsmeldungen nur weiterzureichen. Im Nichtfinanzsektor, gerade bei Immobilien, bleibt Geldwäsche besonders oft unentdeckt. Wir werden bundesweite Mindeststandards für Prüfungen, Ressourcen und Personal durchsetzen. Die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Geldwäsche soll vollständig auf den Bund übergehen. Illegale Gelder und Vermögenswerte werden wir umfassend abschöpfen. Das Einfrieren von verdächtigen Finanztransaktionen wollen wir erleichtern und die Dauer von Transaktionsverboten verlängern, um die Strafverfolgung zu sichern.
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Der BDI unterstützt die effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes, wie er international von der Financial Action Task Force (FATF) und der EU zugrunde gelegt wird. Es braucht einheitliche internationale Standards und eine einheitliche Anwendungspraxis. Wir unterstützen daher das Ziel, ein kohärente Aufsichtspraxis zu schaffen. Im Nichtfinanzsektor sind jedoch der Kreis der Verpflichteten und ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten wesentlich heterogener als im Finanzsektor, was auch bei einer Aufsicht durch den Bund berücksichtigt werden muss. Die Dauer von Transaktionsverboten kann schon jetzt verlängert werden, ohne dass hierfür eine zeitliche Begrenzung gilt. Es besteht daher kein Bedarf für eine risikounabhängige Verlängerung.
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Wir vollenden die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 46ff ▪
Die EU soll die Einnahmen des CO2Grenzausgleichs erhalten. Auch die Besteuerung von Plastik und Digitalkonzernen und möglichst auch der Finanztransaktionen soll den EU-Haushalt stärken.
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Neue EU-Eigenmittel wie eine Finanztransaktionsteuer oder Plastiksteuern würden mit negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung einhergehen.
Wir haushalten solide, weitsichtig und gerecht, S. 47ff ▪
Die Grünen sprechen sich für die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Diese soll für „Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro pro Person gelten und jährlich ein Prozent betragen“. „Begünstigungen für Betriebsvermögen“ sollen „im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang“ eingeführt werden.
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Dies BDI lehnt dies ab. Eine Vermögensteuer würde vor allem die Unternehmen treffen, gerade auch den Mittelstand. Deren Vermögen steckt z.B. in Industrieanlagen, Fabriken, Fuhrparks, Patenten und Grundstücken. Dieses Betriebsvermögen dient dem Gemeinwohl. Es sichert Arbeitsund Ausbildungsplätze und damit den Wohlstand unseres Landes.
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Eine Vermögensteuer greift das Betriebsvermögen an und kann es im schlimmsten Fall sogar aufzehren. Mit einer Vermögensteuer verschlechtert Deutschland seine ohnehin ungünstige Position im steuerlichen Standortwettbewerb. Dies gefährdet Investitionen und damit die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.
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In Europa führen wir eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern und einen Mindeststeuersatz von mittelfristig 25 Prozent ohne Ausnahmen ein.
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Die deutsche Wirtschaft setzt sich auf Ebene der OECD für eine weltweite Lösung für die Besteuerung von internationalen Unternehmensgewinnen ein. Insellösungen einzelner Staaten oder nur innerhalb der Europäischen Union sind nicht zielführend. Es bedarf weltweit einheitlicher Besteuerungsregeln, um eine Doppelbesteuerung der Unternehmen zu vermeiden.
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Die Pkw-Maut war ein Desaster mit Ansage. Schlecht gemachte öffentlich-private Partnerschaften haben sich für die privaten Unternehmen als lukrativ und für die Steuerzahler*innen als teuer erwiesen. Wir werden künftig Transparenz herstellen und ÖPP-Verträge veröffentlichen. Infrastruktur wird die öffentliche Hand künftig wieder selbst finanzieren und kann so auf ÖPP-Verträge verzichten. Im Straßenbau wollen wir ÖPP-Projekte gesetzlich ausschließen. Die Kontrolle bei Bauvorhaben und großen öffentlichen Beschaffungen wird verbessert.
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Grundsätzlich stellen ÖPP eine mögliche Beschaffungsvariante von vielen dar. Welche die beste ist, muss im Einzelfall ermittelt werden. ÖPP sollten immer dann gewählt werden, wenn ihre Vorteile in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nachweisbar sind. Die Bildung dieser Partnerschaften ist dort sinnvoll, wo es um eine staatliche bzw. kommunale Aufgabenverantwortung geht, die in Zusammenarbeit mit der privaten Wirtschaft effizienter wahrgenommen werden kann oder die einer Bedarfsdeckung dient, die die öffentliche Hand finanziell überfordern und schlimmstenfalls nicht initiieren würde.
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3. Kapitel: Solidarität sichern
Wir geben Gesundheit und Pflege einen neuen Wert, S. 63 ff ▪
Prävention, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgen.
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Die ressortübergreifende Zusammenarbeit begrüßen wir ausdrücklich. Neben BMG und BMBF muss hier auch dringend das BMWi miteingebunden werden. Gesundheitswirtschaft kommt im Wahlprogramm mit keinem Wort vor, dabei ist sie Treiber und Sichersteller einer modernen und zuverlässigen Gesundheitsversorgung. Hier greift das Programm der Grünen deutlich zu kurz.
Die Corona-Krise hat gezeigt, dass unser Gesundheitssystem für künftige Pandemien besser gewappnet sein muss. Spätestens jetzt ist der Moment, die Krankenhaus- und Notfallversorgung zu reformieren und die Digitalisierung, insbesondere in den Gesundheitsämtern, beherzt voranzutreiben. Um Pandemien zukünftig effektiv und nachvollziehbar zu bekämpfen, sollen Stufen zur Eindämmung von Pandemien im Infektionsschutzgesetz definiert, Pandemieschutzpläne aktualisiert und soll ein unabhängiger und interdisziplinärer Pandemierat eingerichtet werden.
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Die genannten Maßnahmen sind zu begrüßen. Zur Konkretisierung: Deutschland braucht eine neues, bundesweites Pandemieschutzkonzept, das deutlich über allgemeine, inzidenzorientierte Stufenpläne hinausgeht. Es muss die Themen Testen, Impfen, Hygieneschutz, Quarantäne und Lockdown-Maßnahmen zu bundeseinheitlichen, operativ umsetzbaren Konzepten und Leitlinien verzahnen. Diese müssen bestmöglichen Gesundheitsschutz und größtmögliches gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben / Arbeiten ermöglichen.
Wir investieren in Gesundheitsforschung, zum Beispiel bei Medikamenten oder der Entwicklung neuer Testverfahren. Auch die Produktion von Medikamenten und Medizinprodukten soll – in europäischer Kooperation – vorangetrieben werden, die Versorgung, zum Beispiel mit Atemschutzmasken, durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt werden.
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Es muss klar sein, dass nicht nur in AkutPhasen wie einer Pandemie Investitionen in die Gesundheitsforschung nötig sind. Nur wenn die Investitionen stetig und verlässlich erfolgen, ist es für die Unternehmen attraktiv in Deutschland und in Europa zu produzieren. Resilienz in medizinischen Lieferketten / Versorgung erreicht Europa nicht allein durch strategische Notfallreserven, sondern vor allem dadurch, Know-how und Produktionskapazitäten in Europa / Deutschland zu erhalten. Dazu ist eine systematische Stärkung der Standortfaktoren für die industrielle Gesundheitswirtschaft notwendig.
Auf europäischer Ebene braucht es mehr gemeinsame Strategie und Koordinierung, etwa durch die gemeinsame Planung und Nutzung medizinischer Notfallkapazitäten oder durch ein europäisches Frühwarnsystem. Daher setzen wir uns für den zügigen Aufbau von
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Die Einrichtung einer Europäischen Behörde HERA wird grundsätzlich befürwortet und unterstützt, um Pandemien und ihre Folgen zu antizipieren und effektiv zu bewältigen (z.B. um die EU vor potenziellen zukünftigen Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung zu schützen).
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HERA ein, einer europäischen Behörde, die künftig staatliche und privatwirtschaftliche Aktivitäten besser koordinieren soll. Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten wollen wir stärken und uns für eine engere Kooperation mit nationalen Gesundheitsbehörden einsetzen.
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HERA sollte als Äquivalent zur US-amerikanischen Biomedical Advanced Research and Development Authority (BARDA) zur „Bereitschafts- und Reaktionsplanung der EU“ und Unterstützung der Kommission gegenüber grenzüberschreitenden Bedrohungen der Gesundheit ein- und ausgerichtet werden.
Krankenhäuser nach gesellschaftlichem Auftrag finanzieren Wir werden eine Säule der Strukturfinanzierung einführen und den verbleibenden fallzahlabhängigen Vergütungsteil reformieren. Vielfach herrscht Stillstand bei den Investitionen in die Krankenhäuser. Das wollen wir ändern, indem Bund und Länder die Investitionskosten in Zukunft gemeinsam tragen.
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Der Wille, die Krankenhausfinanzierung zu verändern, ist zu begrüßen. Die Formulierungen bleiben dabei sehr vage. Wichtig ist, dass auch Innovationen und Digitalisierung in die neue Finanzierung mit einkalkuliert werden. Das ist derzeit der größte Hemmschuh.
Digitalisierung verbessert Gesundheitsversorgung. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung – ob Robotik zur Unterstützung in der Pflege, Telemedizin oder die elektronische Patientenakte – nutzen, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen. Gesundheitsdaten sollen anonymisiert der Forschung zur Verfügung gestellt werden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern.
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Datenschutzgesetzgebung harmonisieren. Um die Forschung mit anonymisierten Gesundheitsdaten zu fördern, müssen einheitliche und rechtssichere Standards für die Anonymisierung personenbezogener Daten entwickelt werden. Gesundheitsdaten in Forschung und Entwicklung nutzen zu dürfen ist eine Standortfrage. Die Forschung öffentlich finanzierter Einrichtungen und ebenso Unternehmen der privaten Wirtschaft ermöglichen Innovation und bessere Versorgung. Die private Forschung muss gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erhalten. Hinzu kommt ein föderaler Flickenteppich landes- und kirchenrechtlicher Vorgaben für die klinische medizinische Forschung, der im internationalen Wettbewerb ein Standortnachteil ist.
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Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum, S. 69 ff ▪ ▪
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Die Möglichkeit, Miete nachzuzahlen, soll Zwangsräumungen verhindern. Vermieter*innen, die auf [nur] diese Mietzahlungen angewiesen sind, sollen eine staatliche Unterstützung erhalten. Mietobergrenzen sollen im Bestand ermöglicht und Mieterhöhungen innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden. Mieter*innen sollen Wohnungen samt den Verträgen tauschen können.
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Außerdem wollen wir den Missbrauch von sogenannten „Share Deals“ zur Steuerumgehung beenden und setzen
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Mietvertragliche Rechte und Pflichten werden durch diese Ideen allein zulasten von Eigentümer/innen modifiziert. In einem derart von Unsicherheit beim Eigentumsschutz geprägten Umfeld dürfte sich kaum eine Investitionsoffensive im Wohnungsmarkt entwickeln. Die Wohnungsnot im Mietmarkt dürfte eher zu- als abnehmen; Kaufen wird das neue Mieten.
Eine Neuregelug muss betriebswirtschaftliche gebotene Umstrukturierungen in den Blick nehmen und muss negative Folgen für 26
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
auf eine anteilige Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen. ▪
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börsennotierte Unternehmen ausschließen, wenn bspw. durch den regulären Aktienhandel ein grunderwerbsteuerbarer Anteilseignerwechsel vorliegt. Daher ist eine Börsenklausel innerhalb der neuen Regelung dringend erforderlich. Zudem sollte eine rechtssichere Ausnahmeregelung bei Anteilsübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen gelten. Zur rechtssicheren Anwendung sollen die Neuregelungen keine Rückwirkung entfalten. Angesichts der Aufkommensentwicklung ist fraglich, ob eine Verschärfung der Grunderwerbsteuer überhaupt geboten ist. Seit 2006 hat sich das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer nämlich nahezu verdoppelt.
Wir investieren in lebenswerte Dörfer und Städte, S. 72ff ▪
Solide Finanzausstattung für Kommunen: Dazu gehört eine faire Unterstützung bei den kommunalen Altschulden und bei gemeindlichen Corona-bedingten Steuerausfällen.
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Die aktuelle Krise und damit wiederholt aufgezeigte Schwächen der Gemeindefinanzierung bieten die Chance, eine Reform der Kommunalfinanzen und einen Ersatz der Gewerbesteuer endlich in Angriff zu nehmen. Ziel ist eine moderne Gemeindefinanzierung, die den Anforderungen des Unternehmenssteuerrechts und dem Finanzbedarf der Kommunen gleichermaßen gerecht wird.
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Leben auf dem Land und im Dorf hat viel zu bieten. Gründer*innen, Familien oder Freischaffende – alle brauchen schnelles Internet für ihr Leben. Eine ausreichend schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, deshalb werden wir einen Rechtsanspruch darauf einführen.
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Flächendeckende Anbindung an modernste Infrastruktur ist für Mittelstand und Familienunternehmen am traditionellen Standort oft entscheidend. Wichtig ist ein sinnvolles Ineinandergreifen von gefördertem Ausbau und privatwirtschaftlichen Ausbau. Grundsätzlich sollte der privatwirtschaftliche Ausbau der Netze an oberster Stelle stehen. In Gebieten, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich ist, sollten Gigabitnetze technologie- und anbieterneutral gefördert werden. Nur wenn diese Instrumente nicht wirken, sollte die Verpflichtung zur Erfüllung des Universaldienstes greifen. Der BDI begrüßt, dass sich die Grünen für einen Abbau von Blockaden bei der Abrufung von Fördergeldern für den Netzausbau einsetzen wollen. Schade ist, dass zukünftige Frequenzvergaben im Mobilfunkbereich ausschließlich im Kontext von Versteigerungen betrachtet werden. Im Fokus der Frequenzvergabe sollte konsequent das Ziel eines schnellen Ausbaus der Gigabitnetze und der Versorgungssicherheit stehen.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
4. Kapitel: Bildung und Forschung ermöglichen
Wir verbessern die Bedingungen für Wissenschaft und Forschung, S. 82 ff. ▪
Die großen Herausforderungen unserer Zeit wie die Klimakrise, Pandemien oder auch eine effizientere Nutzung von Rohstoffen können wir nur mit der Hilfe von innovativen Lösungen und Fortschritt bewältigen.
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Eine hier von den Grünen geforderte effiziente Nutzung von Rohstoffen kann durch Optimierung und Erforschung von Recyclingprozessen unterstützt werden: Gerade bei vielen Hightech-Rohstoffen gestaltet sich die Rückgewinnung noch als schwierig bzw. es fehlt an Rückflüssen, weil viele Produkte erst am Beginn ihrer Nutzungsdauer stehen. In vielen Bereichen ist Forschungsbedarf vorhanden. Dabei sind Ansätze zur besseren Erfassung, Stoffverfolgung und der Sicherstellung der Zuführung zu hochwertigen Recyclingprozessen zu erarbeiten. Zur Optimierung und Erforschung von Recyclingprozessen sollten Pilotprojekte in geeigneten Wirtschaftszweigen in enger Abstimmung mit den Unternehmen stärker gefördert werden.
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Der Markt kann vieles allein, aber bei der Lösung solcher großen Aufgaben muss der Staat ein wichtiger Innovationstreiber werden. Er soll klare Zielvorgaben machen, Kooperationen von Unternehmen, Hochschulen und Zivilgesellschaft organisieren und mit gezielter Forschungsförderung und strategischer Industrie- und Beschaffungspolitik Dynamik entfachen.
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Zu strategischer Beschaffungspolitik gehört mit Blick auf Innovationen, dass sich Deutschland dafür einsetzt, dass das europäische Vergaberecht Nebenangebote generell zulässt, wenn sie nicht ausnahmsweise ausgeschlossen werden. Bislang sind solche Nebenangebote ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber sie nicht ausdrücklich zulassen hat. Dies gilt gleichermaßen für Unterschwellenvergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich.
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Große Probleme können nur umfassend gelöst werden. Wir wollen deshalb die Förderpolitik des Bundes an den VN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ausrichten. Technische, soziale und ökologische Innovationen sind deshalb gleichwertig.
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Deutschland hat bereits eine Nachhaltigkeitsstrategie. Wie allerdings eine Ausrichtung der Förderpolitik an den SDG aussehen soll, wird im Programm nicht gesagt, ebenso nicht, was aus der postulierten Gleichwertigkeit der Innovationen folgt.
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Insgesamt wollen wir die Kompetenz für Wissenschaft und Forschung in allen Ministerien sowie den zentralen, obersten Bundesbehörden stärken und die ressortübergreifende Zusammenarbeit bei den großen Forschungsherausforderungen verbessern. Unsere Behörden sollen nachhaltigen Wandel ermöglichen und nicht bremsen.
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Das ist auch eine zentrale BDI-Forderung, vor allem übergreifende Zusammenarbeit und Wandel ermöglichen, statt zu bremsen.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Wir wollen erreichen, dass bis 2025 Staat und Unternehmen insgesamt mindestens 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung in Forschung und Entwicklung investieren.
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Staat und Wirtschaft haben sich in der laufenden Legislatur bereits auf dieses Ziel geeinigt und wird vom BDI begrüßt.
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Wir wollen interdisziplinäre wissenschaftliche Expertise frühzeitiger – etwa durch Gesetzgebungslabore – in die Politikentwicklung einbeziehen. Die Technikfolgenabschätzung und das Monitoring der gesellschaftlichen Folgen politischer Maßnahmen sollten ausgebaut werden, um Entscheidungsträger*innen zu unterstützen.
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Der BDI setzt sich für den InnovationsCheck in der Gesetzesfolgenabschätzung ein, womit eine Beurteilung der Auswirkungen neuer Gesetzesvorhaben auf Innovationen erfolgen soll, damit eine innovationsfreundliche Gesetzgebung erfolgen kann. Sofern die „Gesetzgebungslabore” diese Funktion (mit-) erfüllen würden, wären sie wünschenswert.
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Durch mehr partizipative Formate wie Reallabore, Citizen-Science oder Experimentierräume kann die Gesellschaft besser an Forschungsvorhaben teilhaben. Das bringt weitere Perspektiven ein und hilft, reale Veränderungsprozesse wissenschaftlich zu begleiten.
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Mehr partizipative Formate sind gut, wenn sie die zu einer positiven und aufgeschlossenen Einstellung der Bevölkerung gegenüber Forschung und Innovation beitragen. Reallabore und Experimentierräume müssen aber so ausgestaltet werden, dass die Erprobung potenziell bahnbrechender industrieller Technologien möglich ist.
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Es braucht freie Wissenschaft, um mit Erkenntnis und Innovation gesellschaftliche Entwicklung zu ermöglichen und Menschheitsprobleme zu lösen. Wir wollen weltweit verfolgte Wissenschaftler*innen und Studierende besser schützen, etwa durch einen europäischen Fonds
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Der Schutz einer in der geistigen Tradition der Aufklärung sowie sich an den Erkenntnissen der Wissenschaft orientierenden und handelnden Politik ist auch dem BDI ein Anliegen. Dem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit in anderen Ländern der EU muss entgegengetreten werden.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
5. Kapitel: Zusammen leben
Wir machen den Staat effektiver und bürger*innennäher, S. 87ff ▪
Für viele Menschen der Kontakt zu deutschen Behörden unkomfortabel und unzeitgemäß. Ein Grund dafür sind unzureichende Technik und veraltete und überkommene Abläufe. Mit mehr barrierefreien E-Government-Dienstleistungen, sicheren digitalen Beteiligungsformaten im Planungsrecht und Open Government wollen wir unsere Verwaltung modernisieren und unnötige Bürokratie wie Schriftformerfordernisse abbauen
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Besonders wichtige (Verkehrsinfrastruktur-) Projekte sollten durch eine Einbeziehung des Parlaments beschleunigt werden.
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Die hier angedeutete Befürwortung von Maßnahmengesetzen ist zu begrüßen. Dieses sollte jedoch explizit auch für wichtige Projekte im Bereich Straße ermöglicht werden.
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Auch offene Software, offene Standards und offene Schnittstellen fördern wir, indem wir sie als Standard in die Vergabeund Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen.
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Die Vorgabe von Standards im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge mit Blick auf offene Software, offene Standards und offene Schnittstellen bedarf zuvor einer umfassenden Prüfung, inwieweit die Vorteile mögliche Nachteile überwiegen.
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Zudem sorgen wir dafür, dass der Bund seine Beschaffung sofort an ökologischen und sozialen Kriterien orientiert.
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Der BDI befürwortet eine nachhaltige öffentliche Beschaffung durch eine stärkere Berücksichtigung auftragsbezogener Umweltaspekte. Denn Ressourcenschonung ist ein wichtiges Ziel und kann für Unternehmen international ein Wettbewerbsvorteil sein. Dazu bedarf es der verstärkten Schulung von Personal, das für die öffentliche Beschaffung zuständig ist, u.a. mit Blick auf eine stärker nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Vergaberecht muss weiterhin im Ermessen der Auftraggeber bleiben und darf nicht zwingend vorgeschrieben werden. Sonst droht eine Überforderung von Auftraggebern und Auftragnehmern. Es darf zudem kein Sonderrechtsregime „Vergaberecht“ geben, in dem höhere soziale Anforderungen gelten als bei privaten Aufträgen, weil sich sonst Unternehmen nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
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Die deutsche Industrie begrüßt den Vorstoß für eine agilere und digitalere Verwaltung. Dies entspricht auch unseren Forderungen zum E-Government. Problematisch ist allerdings der alleinige Fokus auf Bürger*innen. Unternehmen stehen mit rund 130 Behördenkontakten pro Jahr in wesentlich stärkerem Austausch mit der Verwaltung und sind deshalb ganz besonders auf digitale und agile Behörden angewiesen.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Bessere Daten für die Forschung – bessere Entscheidungsgrundlagen für die Politik. Auch die Corona-Krise hat wieder einmal gezeigt, dass Deutschland bei Forschungsdaten weit hinter vergleichbaren Ländern zurückliegt. Während in den USA viele Daten quasi in Echtzeit vorlagen und politische Maßnahmen zeitnah evaluiert werden konnten, fehlen bei uns hinreichende und schnell verfügbare Daten. Wir wollen das ändern und zeitnah Daten der Forschung und den politischen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung stellen. Dafür richten wir ein Forschungsdatenzentrum beim Statistischen Bundesamt ein, mit einem gesetzlichen Forschungsauftrag und einem eigenen Forschungsinstitut. Wir werden auch Unsicherheiten bei der Datenverknüpfung beseitigen und ein Datentreuhandzentrum einrichten, das, unter Datenschutzauflagen, Daten aus unterschiedlichen öffentlichen Statistiken verknüpfen darf.
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Es existiert bisher kein direkter Zugang der Industrie zu aggregierten Gesundheitsdaten über das Forschungsdatenzentrum nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), obwohl die Industrie eine zentrale Säule der medizinischen Forschung und damit entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Forschungsstandortes Deutschland ist. Die Forderung einer Gleichstellung der privaten und öffentlichen Forschung bei der Nutzung von Daten ist u.a. durch die Datenethikkommission der Bundesregierung (DEK) adressiert. Ein vernetzter und interoperabler Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist unerlässlich, um das Potenzial von Gesundheitsdaten in Europa zu erschließen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist ein Level Playing Field für die Nutzung von Gesundheitsdaten. Es bedarf unter anderem einer einheitlichen Umsetzung der DSGVO in den Mitgliedsstaaten. Weitere Handlungsfelder sind die Sicherstellung der Interoperabilität, die Schaffung von Vertrauen und die Ermöglichung von datengetriebenen Geschäftsmodellen. Die Umsetzung des EHDS sollte auf Basis eines PPP-Modells erfolgen. Kern ist eine dezentrale Struktur, die verschiedene Datenquellen durch ein sicheres Netzwerk verknüpft, ohne dass die aggregierten Daten ihre eigentlichen Speicherorte verlassen.
Wir garantieren den Rechtsstaat und stärken den Verbraucherschutz, S. 106 ff. ▪
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Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Bei Rechtsverstößen werden wir Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen.
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§ 123 GWB sieht bereits den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bei Wirtschaftsstraftaten, z.B. Geldwäsche, vor. Angedachte Regelungen und Vorhaben müssen daher zunächst auf mögliche Redundanzen überprüft werden.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Diese „Whistleblower“ müssen im Interesse von uns allen besser vor Repressalien und gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen ihrer Meldung geschützt werden. Das werden wir mit einem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie ambitioniert und umfassend in nationales Recht umsetzt, erreichen. Darin festgeschrieben sind ein zweistufiges Meldeverfahren sowie ein Entschädigungsfonds, mit dem das persönliche Risiko minimiert wird. Die Furcht vor einem ökonomischen und persönlichen Schaden als Hemmnis für eine Hinweisgabe soll so abgebaut und potenzielle Hinweisgeber*innen sollen ermutigt werden.
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Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsverstößen werden wir Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Um zu verhindern, dass Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können. […] Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen.
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Der deutschen Industrie ist es wichtig, dass Rechtsverstöße aufgedeckt und effektiv behoben werden, deshalb haben viele Unternehmen bereits freiwillig Hinweisgebersysteme sowie weitere umfangreiche Compliance-Programme eingerichtet und sorgen dafür, dass Hinweisgeber nicht benachteiligt werden. Dies muss bei der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie ebenso berücksichtigt werden, wie ein angemessener Schutz der Grundrechte von Dritten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Es muss effektive Vorkehrungen vor Missbrauch von Hinweisgebersystemen und dessen Schutz geben. Andernfalls würde der Zweck der EU-Whistleblower-Richtlinie verfehlt, Personen zu schützen, die altruistisch zum Schutz der Rechtsordnung auf Rechtsverstöße hinweisen und nicht nur den persönlichen Vorteil suchen. Den effektivsten und unbürokratischsten Umgang mit Hinweisen, ohne dass eine Verletzung von Grundrechten anderer Personen droht, können in der Regel die Unternehmen selbst gewährleisten, sodass Hinweise zunächst an sie gerichtet werden sollten. Ein eigenständiges Gesetz, das umfassende Regelungen enthält, um Unternehmen für Wirtschaftsstraftaten zur Verantwortung zu ziehen, existiert bereits mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Es braucht daher kein neues, eigenständiges Unternehmensstrafrecht. Organisationsverschulden kann bereits mit § 130 OWiG geahndet werden, wenn ein vorwerfbarer Fehler in der Aufsicht eines Unternehmens vorliegt. Eine Bestrafung, ohne dass es auf die Vorwerfbarkeit ankäme, widerspricht den Grundsätzen der Verfassung und käme einer stellvertretenden Kollektivstrafe für Taten anderer gleich. Unternehmen können ebenso wenig wie der Staat ausschließen, dass einzelne Personen Straftaten begehen. Ein öffentliches Sanktionsregister ist mit der mittelalterlichen „Prangerstrafe“ vergleichbar und angesichts bestehender Register, in denen die Sanktionen gegen Unternehmen bereits eingetragen werden, unnötig sowie rechtsstaatlich bedenklich. Um effektive Vorkehrung zu schaffen, muss man wissen, wie ein Unternehmen und dessen konkretes Geschäft, einschließlich des Wettbewerbs in diesem Bereich, funktioniert. Es muss daher Sache der Unternehmen bleiben, wie sie ihre Vorkehrungen
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
individuell ausgestalten, denn der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. ▪
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Menschen müssen ihr Recht auch gegenüber wirtschaftlich Stärkeren wirksam durchsetzen können, zum Beispiel in Fällen wie dem Diesel-Abgas-Betrug. Dazu führen wir die Sammelklage (Gruppenklage) ein, damit Menschen auch bei kleineren, aber massenhaft auftretenden Schäden effektiv zu ihrem Recht kommen und zum Beispiel Schadensersatz bekommen. Die bisher eingeführten kollektiven Klageverfahren wie die Musterfeststellungsklage, die nur Verbraucher*innen zusteht, und das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind unzureichend. Die immer beliebtere Rechtsdurchsetzung durch LegalTech-Unternehmen stellt andererseits eine Belastung für die Justiz dar, da alle Fälle einzeln entschieden werden. Den kollektiven Rechtsschutz wollen wir deshalb verallgemeinert und vereinheitlicht in die Zivilprozessordnung integrieren und die Bündelung individueller Ansprüche im Rahmen einer Gruppenklage ermöglichen. Für eine bessere Durchsetzung des Rechts sollen die Zugangsschranken gesenkt und die Verfahren vereinfacht werden. Die VerbandsklageRichtlinie der EU setzen wir zügig in nationales Recht um.
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Durch ein Recht auf Reparatur wollen wir Elektroschrott von vornherein vermeiden. Die Grundlage dafür sind verbindliche Designvorgaben, damit elektronische Geräte so gestaltet sind, dass sie möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind. Durch die Verdopplung der Gewährleistungsfristen auf vier Jahre und eine Angabe der vom Hersteller vorgesehenen Lebensdauer wollen wir erreichen, dass Geräte für eine längere Lebensdauer gebaut werden. So werden wir die Spielräume der EU-Vorgaben voll ausschöpfen und uns gleichzeitig für mehr Verbraucherschutz in der EU engagieren.
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Sammel- bzw. Gruppenklagen, wie sie beispielsweise in den USA existieren, haben gezeigt, dass hiermit nicht den einzelnen Betroffen, sondern nur Dritten gedient wird. In Deutschland darf es nicht zur Entstehung einer Klageindustrie durch Etablierung von Sammelklagen als Geschäftsmodell kommen. Im Rahmen von Streitgenossenschaften können sich bereits jetzt mehre Personen in einer Klage zusammenschließen, sodass es keine Sammel- bzw. Gruppenklagen braucht. Angesichts des in der Verfassung verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör müssen Kollektivklagen auch weiterhin die Ausnahme im deutschen Zivilprozess bleiben. In Kollektivklagen ist es nicht möglich, jedem einzelnen Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren und damit kann es hier auch keine Entscheidung geben, die die individuellen Umstände der Geschädigten berücksichtigt. Gerichtsentscheidung sollen aber aufgrund der individuellen Umstände der Parteien und des zwischen ihnen streitigen Sachverhalts ergehen und so Rechtsfrieden schaffen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ermöglicht insofern dem Gericht die Details des Einzelfalls zu schildern, damit diese in der Gerichtsentscheidung berücksichtigt werden können. Eine Absenkung der Voraussetzungen von Kollektivklagen würde die grundlegenden Rechtsprinzipien des deutschen Zivilprozesses weiter aufweichen und gefährden. Es darf nicht zur doppelten Geltendmachung von Ansprüchen oder einer Kompensation, die über die tatsächlich entstandenen Schäden hinausgeht (Verbot von Strafschadensersatz), kommen. Eine Erhöhung der Mängelgewährleistungsfristen würde unverhältnismäßig die Planungssicherheit aller Unternehmen in der Lieferkette beeinträchtigen und zu höheren Produktpreisen führen. Zumeist verkaufen Hersteller nicht direkt an Endkunden, sondern an Händler, die ggf. wiederum an andere Händler verkaufen, bevor die Sache dann an den Endkunden verkauft wird. Der Hersteller und alle diese Zwischenhändler müssten bei Verlängerung der Mängelgewährleistungsfristen deutlich länger Rückstellungen bilden und somit würde Kapital gebunden, dass den Unternehmen im täglichen Geschäft fehlt. Hierdurch würde nicht nur die Planungssicherheit von 33
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Unternehmen übermäßig belastet, sondern auch die Preiskalkulation verändert. Produktpreise müssten erhöht werden, damit die längere Kapitalbindung durch Rückstellungen ökonomisch ist. Eine Pflicht zur Angabe einer vorgesehenen Lebensdauer von Produkten ist insbesondere bei neuartigen Produkten nicht möglich. Im Übrigen hängt die Lebensdauer eines Produktes maßgeblich vom individuellen Umgang mit dem Produkt ab, also wie der jeweilige Käufer die Sache nach dem Kauf behandelt. Gerade die Art und Weise des Umgangs mit der Sache durch den Käufer lässt sich aber nicht pauschalisieren und damit auch nicht vom Hersteller prognostizieren.
Wir stärken Sicherheit und Bürger*innenrechte, S. 103ff. ▪
Deutschland ist ein sicheres Land. Das liegt auch an einer gut arbeitenden Polizei. Wir wollen, dass das so bleibt. Dennoch: Diebstahl, Einbrüche, Gewalttaten, Hassverbrechen oder organisierte Kriminalität belasten Opfer und ihre Angehörigen schwer. Für ihre Aufgaben wie Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung wollen wir die Polizei stärken, in der Stadt und auf dem Land, analog und digital.[…]
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Der BDI begrüßt, dass Polizeikräfte gestärkt, Extremismus und Terrorismus und organisierte Kriminalität bekämpft werden sollen, um Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Was gänzlich fehlt, ist ein Abschnitt zum Schutz der deutschen Wirtschaft vor intentionalen Angriffen, ob digital oder analog. Die wirtschaftliche Stärke Deutschlands, die Innovations- und Wirtschaftskraft von Unternehmen und deren Mitarbeitern, ist Voraussetzung für deutsches Engagement, egal ob im Klimaschutz, der Entwicklungs-, Außen- oder Sicherheitspolitik. Die deutsche Wirtschaft kann nur dann Garant für Wohlstand, wirtschaftlichen Erfolg und technologische Unabhängigkeit sein, wenn sie selbst vor Angriffen geschützt ist – nicht nur innerhalb unserer Grenzen, sondern weltweit. Der Schutz der Wirtschaft muss gewährleistet werden, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze, Know-how und Produkte nicht entwendet, sabotiert oder zerstört und nicht gefährdet werden. Wertschöpfungs- und Lieferketten müssen so ausgestaltet sein, dass ihre Basis – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – nicht gefährdet wird, und unsere Versorgung mit unverzichtbaren Gütern und kritischer Infrastruktur nicht unterbrochen werden kann. Kosten für die Sicherheit von Wertschöpfungs- und Lieferketten müssen als gemeinsame und langfristige Investition einer global vernetzten Industrienation anerkannt werden. Sie sind kein Add-On, sondern ein
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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inhärenter Bestandteil unserer Wertschöpfung. Umfassender Wirtschaftsschutz als bedeutender Standortfaktor muss daher als Teilbereich von Sicherheit anerkannt und prioritär behandelt werden.
Wir bauen Europa weiter, S. 112 ff. ▪
Berlin hat in der Vergangenheit die Weiterentwicklung des europäischen Projekts oft gebremst. Deutschland muss die Europapolitik wieder aktiv gestalten.
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Der BDI begrüßt diese Forderung. Die Bundesregierung muss ihre politischen Bekenntnisse zur Weiterentwicklung des europäischen Projekts in allen Bereichen auch in die Tat umsetzen.
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Wir wollen die Europapolitik wieder aktiv gestalten – mit klarem Wertekompass, entlang einer starken deutsch-französischen Zusammenarbeit und im Zusammenspiel mit unseren europäischen Partner*innen.
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Der BDI begrüßt diese Forderung. Eine starke Zusammenarbeit zwischen den zwei größten Mitgliedsstaaten ist zentrale Voraussetzung für die Zukunft der EU.
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Das Europäische Parlament soll in allen Bereichen gleichberechtigt werden, vollwertiges Initiativrecht und starkes Haushaltsrecht erhalten, Kommissionspräsident ernennen und durch Misstrauensantrag absetzen können. Teile der MdEP sollen über transnationale Listen gewählt werden.
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Der BDI sieht diese Forderung kritisch. Solange das EP nicht in gleicher Wahl („one person – one vote“) gewählt wird, fehlt eine hinreichende Anbindung an den Bürgerwillen, die ein echtes Initiativrecht und starkes Haushaltsrecht legitimieren würden.
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Mehrheitsentscheidungen für alle verbleibenden Politikbereiche einführen, in denen heute noch im Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird.
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Der BDI sieht diese Forderung kritisch. Wir sprechen uns für Mehrheitsentscheidungen in der EU-Außenpolitik aus. Die Aufgabe der Einstimmigkeit in der Steuerpolitik lehnen wir jedoch ab. Die Festsetzung der Besteuerungsregeln stellt typischerweise eines der originären Hoheitsrechte der nationalen Parlamente dar. Bei einem Übergang zur qualifizierten Mehrheit besteht die Gefahr, dass wichtige Bedürfnisse einzelner Mitgliedsstaaten nicht hinreichend berücksichtigt werden, denn die Steuersysteme der EU-Mitgliedsstaaten unterscheiden sich erheblich.
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Um die Transparenz in Rat zu verbessern, sollen alle Mitgliedsstaaten ihre Position zum Vorschlag der Ratspräsidentschaft öffentlich vorlegen. Zudem soll der Zugang zu Dokumenten verbessert werden.
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Der BDI begrüßt diese Forderung. Die Arbeit des Rates ist nach wie vor sehr undurchsichtig und bedarf besserer Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Beim EU-Transparenzregister wollen die Grünen „weitere Schritte gehen“ und ein verbindliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen einführen.
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Der BDI sieht diese Forderung kritisch. Ein de facto verbindliches EU-Transparenzregister gibt es bereits. Die EU-Institutionen sollten Relevanz, Klarheit und Vergleichbarkeit der im Transparenzregister bereitgestellten Informationen gewährleisten.
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Die EU arbeitet bei Interessensvertreter*innen bereits transparenter als der Bundestag. Wir wollen weitere Schritte gehen – mit (…) strikteren Karenzzeiten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft.
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Der BDI lehnt diese Forderung ab. Entscheidend sind nicht formale Karenzzeiten, sondern die Vermeidung von Interessenkonflikten. Diese können im Übrigen nicht nur bei Wechsel in „die Wirtschaft“, sondern auch in andere Interessengruppen (z.B. Nichtregierungsorganisationen) bestehen. Hierfür müssen dieselben Maßstäbe gelten. Die bestehen Karenzregelungen für Kommissare (Cooling off mit Prüfung / Erlaubnisvorbehalt) erscheinen sachgerecht. Für gewählte Abgeordnete dürften derartige Vorgaben jedoch verfassungsrechtlich problematisch sein.
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Sicherstellung eines „Legislativen Fußabdrucks“, durch den die Einflussnahme auf Gesetzgebung überprüfbarer wird, kontrolliert durch eine unabhängige Ethikbehörde, die Sanktionen verhängen kann.
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Der BDI spricht hierbei auch von einem „Exekutiven Fußabdruck“, da auch Rechtsverordnungen den Transparenzanforderungen genügen müssen. Letztlich liegt die Entscheidungsbefugnis in der Gesetzgebung bei den dafür legitimierten Organen. Eine Kontrolle oder Sanktion derartiger Entscheidungen durch eine Behörde dürfte mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar sein.
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Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen konkrete Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren und der Nichtauszahlung von Subventionen folgen.
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Der BDI begrüßt diesen Vorschlag. Rechtsstaatlichkeit ist eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
6. Kapitel: Internationale Zusammenarbeit
Einleitung, S. 115-116 ▪
Wir arbeiten für eine europäische Wertegemeinschaft, die ihre Abhängigkeit von Dritten in kritischen Bereichen ab- und ihre strategische Souveränität ausbaut – in einem Gleichgewicht von Kooperation, wo möglich, und Eigenständigkeit, wo nötig. Nur eine handlungsfähige und krisenfeste EU ist in der Lage, kritische Infrastruktur und öffentliche Güter zu schützen, global für das Völkerrecht und die universalen Menschenrechte einzustehen. Mit dem größten Binnenmarkt der Welt hat die EU wirtschaftlich erheblichen Einfluss. Diesen Hebel wollen wir nutzen, um die globale Transformation gerecht zu gestalten und ambitionierte Standards zu setzen.
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Das autoritäre Hegemonialstreben einer chinesischen Regierung, das Menschen- und Bürger*innenrechte systematisch aushebelt, zwingt Staaten nicht nur in wirtschaftliche und politische
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Die wirtschaftliche Stärke der EU und vor allem der Binnenmarkt werden als Voraussetzung für den politischen Einfluss Europas auf internationaler Ebene zwar anerkannt, jedoch als gegeben hingenommen. Die Frage bleibt unbeantwortet, wie die wirtschaftliche Stärke Europas angesichts zahlreicher Herausforderungen wie die Coronabedingte Rezession, Nationalismus, Protektionismus, Handelsstreitigkeiten, Digitalisierung oder Klimaschutz auch künftig gewährleistet werden soll. Damit verkennt der Programmentwurf, dass sowohl die strategische Souveränität der EU als auch ihr innerer Zusammenhalt und ihr globaler Einfluss maßgeblich von ihrer wirtschaftlichen Stärke sowie von der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrien abhängt. Wirtschaftspolitische Vorschläge zur Stärkung Europas, unter anderem für die konkrete Umsetzung der europäischen Industrieund Mittelstandsstrategie, die Vertiefung des Binnenmarkts, die wachstumsfreundliche Ausgestaltung des „Green Deal“, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung Digitalisierung und Innovation sowie eine den Austausch von Waren und Dienstleistungen tatsächlich fördernde Handelspolitik fehlen gänzlich. Gleiches gilt für den Schutz vor Angriffen zur Schwächung der Innovationskraft und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie: Zunehmend wird internationaler Wettbewerb auch durch staatliche Akteure bestimmt, die entlang langfristig angelegter Technologiestrategien – auch durch Spionage und Sabotage – versuchen, Wettbewerbsvorteile für ihre inländische Wirtschaft und Wissenschaft zu erlangen. Diesem Risiko sollte Rechnung getragen werden durch die Anerkennung von Wirtschaftsschutz als elementarem Standortfaktor, als entscheidendes Element zum Erhalt deutscher Wirtschafts- und Innovationskraft. Die Problembeschreibung ist korrekt. Eine etwaige Lösung der Grünen bleibt jedoch unklar.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
Abhängigkeit, sondern spaltet auch Europa. ▪
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Die Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und das klare Bekenntnis zu Freiheitsbewegungen führen an die Grenzen politischer Handlungsfähigkeit. Wir können uns aber dieser Verantwortung nicht entziehen. Umso zentraler ist europäische Kohärenz und sind politische Bündnisse mit allen anderen Staaten.
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Zugleich wird eine globale sozial-ökologische Transformation ohne China, auch ohne Russland oder Brasilien, nicht möglich sein.
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Die deutsche Industrie teilt diese Einschätzung. Sie steht im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten zu Ihrer Verantwortung und trägt aus eigenem Interesse stark zur permanenten Weiterentwicklung von nachhaltigen internationalen Lieferketten bei. Auch den neuen EU-Mechanismus zur Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen sehen wir positiv, da er einen rechtssicheren Konnex zwischen Tat und Sanktion herstellt und keine Kollektivstrafen vorsieht. Es ist richtig, dass ohne Brasilien diese Länder eine „globale sozio-ökologische Transformation“ nicht möglich ist, u.a., weil Brasilien und China Schlüsselländer beim weltweiten Klimaschutz sind. Auch vor dem Hintergrund ist der Abschluss des EU-Mercosur Abkommens bedeutend.
Wir treiben die sozial-ökologische Transformation voran, S. 117ff ▪
Klimapartnerschaften, indem wir Elektrifizierung und Technologietransfers insbesondere in afrikanischen Ländern vorantreiben und den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in diesen Ländern unterstützen.
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Wir unterstützen den Ansatz für die dringend notwendige Energiewende in Afrika als wichtigen Baustein für die Erreichung des Ziels der EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Positiv sind aus Sicht der Industrie die Forderungen nach Klimapartnerschaften mit afrikanischen Ländern im Bereich grüner Wasserstoff und dem damit verbundenen Technologietransfer. Afrika hat sehr viel Potenzial für erneuerbare Energien. Mit Wind-, Wasser-, und Solarkraft lässt sich saubere Energie und grüner Wasserstoff gewinnen. Dies schafft Arbeitsplätze und bedeutet eine nachhaltige Einnahmequelle. Afrikanische und europäische Akteure können durch Wasserstoff-Partnerschaften profitieren und nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen aufbauen. Der Ausbau der Infrastrukturfinanzierung in afrikanischen Ländern durch die EU muss dabei eine Priorität sein.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Es gilt, unsere internationalen Zusagen einzuhalten und die öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der ODA-Quote sowie der internationalen Klimafinanzierung und Biodiversität zu erfüllen. Wir bündeln die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit, internationale Klimafinanzierung und Teile der humanitären Hilfe, um eine globale Transformation entlang den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und den Pariser Klimazielen zu finanzieren. Deutschlands Beitrag soll die ODAQuote erfüllen und bis 2025 acht Milliarden Euro zur internationalen Klimafinanzierung bereitstellen.
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Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen sollte die essenzielle Rolle der Privatwirtschaft anerkannt werden und sich im Haushalt der Entwicklungszusammenarbeit widerspiegeln. Denn Wirtschaft schafft Arbeitsplätze und ist der Motor einer nachhaltigen Entwicklung. Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft können die drängenden wirtschafts- und klimapolitischen Herausforderungen bewältigt werden. Wir fordern zudem eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen der von der KfW koordinierten Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit in Entwicklungs- und Schwellenländern. Status quo ist ansonsten die Förderung von nicht-deutschen Unternehmen im Ausland mit niedrigeren Standards.
Wir stärken die multilaterale Zusammenarbeit, S. 118ff ▪
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Zum Schutz vor neuen und zur Bekämpfung der alten Krankheiten setzen wir auf verstärkte internationale Zusammenarbeit und Solidarität unter dem Dach der zu reformierenden Weltgesundheitsorganisation als Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Wir wollen die WHO in ihrer Ausstattung mit deutlich höheren Beiträgen und einem klaren Mandat als koordinierende Organisation der globalen Gesundheit stärken. In der Gruppe der G20 werden wir uns dafür einsetzen, ihr einen formellen Sitz einzuräumen.
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Wir begrüßen sehr, dass eine stärkere Rolle der WHO gefordert wird. Die WHO muss bei zukünftigen Gesundheitskrisen die Koordination übernehmen können. Zudem sollte die Rolle der WHO im Bereich Pandemic Preparedness gestärkt werden. In der Gruppe der G20 sollte Gesundheit als fester Themenkomplex verankert werden.
Medikamente und Impfstoffe müssen in allen Ländern erschwinglich und zugänglich sein, das Patentrecht muss entsprechend flexibel sein. Monopole auf geistiges Eigentum zur Bekämpfung von Krankheiten dürfen den Zugang zu überlebenswichtigen Schutzmaterialien, Impfstoffen und Arzneimitteln nicht versperren.
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Wenn Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Gesundheitswirtschaft im Zentrum politischer Bemühung Deutschlands und der EU stehen sollen, ist ein effektiver Patentschutz entscheidend. Ohne Patentschutz gibt es keine Innovationen. Und ohne Innovationen auch keine neuen Generika. Ein Aufweichen des Patentschutzes ist daher nicht der richtige Weg.
Vereinte Nationen reformieren; Resilienz gegen Epidemien erhöhen – WHO stärken; 50 Prozent Frauen in internationalen Verhandlungen.
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Wir kritisieren, dass in Bezug auf die Stärkung der WHO deren gemeinsame Initiative mit der Afrikanischen Union für eine faire, globale Verteilung von Corona-Impfstoffen auch in afrikanischen Ländern (COVAX) unerwähnt bleibt. Weiterhin gilt es aus unserer Sicht, den unter der deutschen Ratspräsidentschaft initiierten Compact with Africa verstärkt durch die G20-Länder zu unterstützen.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Der Schutz der Menschenrechte verpflichtet zum Klima- und Umweltschutz, umgekehrt schützt Klima- und Umweltschutz Menschenrechte. Wir treten für verbindliche Mechanismen zum Schutz von Menschen ein, die aufgrund von Extremwetterereignissen oder schleichender Umweltveränderung ihre Heimat verlassen müssen. […] Initiativen zur Stärkung des Rechtswegs und das Instrument der Klimaklagen unterstützen wir.
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Klimaschutz ist eine Allgemeinverantwortung und nicht die Aufgabe Einzelner. Über die Erfüllung von Allgemeinverantwortungen können daher auch nicht Einzelne, sondern nur die im Parlament demokratisch legitimierten Vertreter des gesamten Volkes entscheiden. Dieser demokratische Grundsatz darf nicht dadurch umgangen werden, dass Einzelpersonen, die nicht demokratisch gewählt wurden, über Klagen den Staat zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichten. Klimaklagen gegen einzelne Private sind schon deshalb unzulässig, weil eine anteilsmäßige Zurechnung des menschengemachten Klimawandels, einschließlich seiner Folgen, zu einzelnen Personen nicht möglich ist. Eine stellvertretende Inanspruchnahme Einzelner für Verantwortlichkeiten der gesamten Menschheit verbietet sich in einem Rechtsstaat und würde wiederum dazu führen, dass Einzelne, die keine demokratisch legitimierten Vertreter des Volkes oder gar der gesamten Menschheit sind, darüber entscheiden, wie Klimaschutz zu erfolgen hat (s. o.).
Wir arbeiten an guten Beziehungen in einer multipolaren Welt, S. 120 ff. ▪
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Die transatlantische Partnerschaft bleibt ein Stützpfeiler der deutschen Außenpolitik, jedoch muss sie erneuert, europäisch gefasst, multilateral und an klaren gemeinsamen Werten und demokratischen Zielen ausgerichtet werden. Als Kern einer erneuerten transatlantischen Agenda der EU schlagen wir vor, einen gemeinsamen starken Impuls für die weltweite Klimapolitik, ausgehend von den Pariser Klimazielen, zu geben. Wir wollen die transatlantische Debatte auf vielen Ebenen führen, auch auf den jeweiligen föderalen und lokalen, und damit nachhaltige, diverse gesellschaftliche Netzwerke knüpfen.
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Der sicherheitspolitische Fokus der USA wird sich auch mit der neuen US-Regierung nicht wieder zuvorderst auf Europa richten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen selbst mehr außen- und sicherheitspolitische Verantwortung übernehmen.
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Dies unterstützt der BDI grundsätzlich. Auch wir sehen viele Chancen in der Zusammenarbeit mit der Biden-Administration und fordern eine breite transatlantische Agenda. Klimapolitik ist sicherlich eines der besonders wichtigen Kooperationsfelder, aber auch Digitalisierung, Handel und Gesundheit (und weitere Themen) sollten gemeinsam angegangen werden. Auch einen breiten transatlantischen Dialog auf diversen Ebenen unterstützt der BDI. Gemeinsam mit weiteren Verbänden stellt der BDI derzeit zudem eine Transatlantic Business Initiative auf die Beine, die sich mit vielen der o.g. Themen auf der transatlantischen Agenda befassen und eine gemeinsame Stimme der deutschen Wirtschaft für die europäische Zusammenarbeit mit den USA bilden soll. Der BDI begrüßt das Bekenntnis zur Übernahme von mehr Verantwortung durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten. Deutschland als stärkste Volkswirtschaft Europas und bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat der EU muss hier vorangehen und zeigen, dass es bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch das Einstehen für eine faire Lastenteilung innerhalb der NATO.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Wir setzen auch bei Digitalisierung, der Stärkung des Multilateralismus, in Handelsfragen sowie bei der Gesundheit auf eine gute Kooperation mit den USA.
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Wir begrüßen einen intensiveren Austausch im Bereich Gesundheit, der insbesondere die industrielle Gesundheitswirtschaft im Hinblick der Digitalisierung einbezieht.
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Wir wollen uns gemeinsam für den weltweiten Menschenrechtsschutz und eine regelbasierte Weltordnung einsetzen. Das schließt eine Verständigung über den Umgang mit autoritären Staaten wie China und Russland mit ein.
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Auch der BDI stellt sich dieser Herausforderung und arbeitet aktuell an einer Verständigung innerhalb seiner Mitgliedschaft zum Umgang mit autoritären Staaten. Die daraus resultierende Position bringen wir offen in den hier angeregten Verständigungsprozess ein.
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Wir stehen an der Seite all derer, die in der Türkei für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte kämpfen. Die Wiederaufnahme der Gespräche über einen EU-Beitritt kann es erst geben, wenn die Türkei eine Kehrtwende zurück zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vollzieht.
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Wir unterstützen das Eintreten für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in der Türkei. Der Dialog mit der EU sollte intensiviert und dabei auch die Mängel der bestehenden Zollunion stärker thematisiert werden, deren Behebung eine Voraussetzung für eine Modernisierung der Zollunion sein sollte.
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China ist Europas Wettbewerber, Partner, systemischer Rivale. Wir verlangen von China ein Ende seiner eklatanten Menschenrechtsverletzungen, etwa in Xinjiang und Tibet und zunehmend auch in Hongkong. Es braucht dennoch einen konstruktiven Klima-Dialog mit China, und wir streben gemeinsame politische, wirtschaftliche und technologische Anstrengungen zur Bekämpfung der Klimakrise an.
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Die Problembeschreibung entspricht nahezu wörtlich dem BDI-China-Papier von 2019. Neben Konfrontation, wo diese nötig ist, und Wettbewerb, wo dieser möglich ist, setzt auch der BDI auf Kooperation, wo immer es Spielraum dazu gibt, etwa beim Klimaschutz.
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Unsere Handelsbeziehungen mit China wollen wir nutzen, um fairen Marktzugang für ausländische Investitionen, Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen einzufordern.
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Der BDI unterstützt diese Ziele. Offene Handelsbeziehungen sind für die deutsche Industrie essenziell.
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Wir erwarten, dass China die entscheidenden Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO ratifiziert und die Zwangsarbeit beendet.
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Hier schließt sich der BDI der Forderung an. Die Ratifizierung wird zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer führen, sollte sie umgesetzt werden.
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Wir werden an einer engen europäischen und transatlantischen Koordinierung gegenüber China arbeiten, besonders auch in den Bereichen 5G-Ausbau und Schutz kritischer Infrastruktur.
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Der BDI engagiert sich ebenfalls für eine Koordinierung in diesem Sinne und stellt entsprechende Forderungen an die deutsche und europäische Politik.
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Wir machen uns für eine gemeinsame und kohärente EU-Afrika-Strategie stark, die Zukunftsthemen wie Klimaschutz und Digitalisierung ebenso ins Zentrum rückt wie die globale sozial-ökologische
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Wir begrüßen das Ziel einer gemeinsamen, kohärenten EU-Afrika-Strategie, zu der aus unserer Sicht ebenso die Handelspartnerschaft gehört. Deutschland und die EU sollten daher die
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
Transformation und zivile Krisenprävention. ▪
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Der Afrikanischen Union stehen wir bei der Umsetzung ihrer Agenda 2063 und der regionalen Entwicklungsagenden nach Kräften zur Seite.
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Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs) mit afrikanischen Staaten vorantreiben. Darüber hinaus ist ein partnerschaftlicher Ansatz mit allen relevanten Akteuren, insbesondere mit der Privatwirtschaft, in der Entwicklungspolitik wichtig. Bildung, Ausbildung und Qualifikation sind elementare Voraussetzungen für die Armutsbekämpfung. Dabei bieten gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern Innovationen, Digitalisierung und neue Technologien enormes Potenzial, das es zu fördern gilt. Afrika ist trotz aller Herausforderungen ein Chancenkontinent. Um die durch Corona noch gestiegenen Herausforderungen in Afrika zu meistern, müssen die Prioritäten der afrikanischen Länder ernst genommen werden. Für mehr Investitionen in und Handel mit Afrika braucht es eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. An oberster Stelle sollte die Umsetzung der panafrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) der Afrikanischen Union stehen. Langfristig erleichtert sie Investitionen und Handel deutscher Unternehmen mit den über 50 afrikanischen Ländern.
Wir verteidigen die Menschenrechte, S. 123ff ▪
Wir zielen auf ein europäisches Moratorium für die Ausfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Überwachungsinstrumenten an repressive Regime. Entsprechende Schutzklauseln wollen wir in der deutschen wie europäischen Exportkontrolle verankern.
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Unsere internationale Zusammenarbeit werden wir darum finanziell und konzeptionell auf diese Aufgabe hin ausrichten, die Erreichung der Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe sowie reproduktive Gesundheit und das Recht auf Bildung in allen Projekten verankern.
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Die EU hat im November 2020 ihre Reform der Verordnung zur Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck politisch abgeschlossen. Die regulatorische Implementation steht noch aus und wird für den Herbst 2021 erwartet. Nun muss sich die Reform, bei allen fachlichen Defiziten, bewähren. Eine erneute Reform in diesem Bereich sollte es dringend vermeiden, den mühseligen und weitgehend erfolglosen Reformversuch zwischen 2016 und 2020 erneut aufzulegen. Die Außen- und Sicherheitspolitik ist Aufgabe des Staates. Es sollte daher keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben geben, für die es im Rat ohnehin keine Mehrheiten gibt. Reproduktive Gesundheit ist ein wichtiger Baustein des Themenkomplexes Gesundheit in der EZ.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Menschenrechte und Demokratieförderung sind Grundpfeiler unserer entwicklungspolitischen Arbeit.
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Um zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen spielt die Privatwirtschaft eine essenzielle Rolle und sollte in der entwicklungspolitischen Arbeit demzufolge eine größere Rolle spielen.
Wir streiten für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, S. 129ff ▪
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Wir brauchen einen echten Schuldenerlass. […] Damit wollen wir den zu hoch verschuldeten Staaten im globalen Süden auch ermöglichen, ihre Gesundheits-systeme zu verbessen, sie für alle zugänglich zu machen sowie Ansätze zum Schutz von Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene voranzutreiben. Schuldenerlasse und -umwandlungen soll es für Maßnahmen im Gesundheitsbereich sowie im Kampf gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise geben. Zudem werden wir uns für ein langfristiges globales Corona-Hilfspaket für strukturschwache Länder, Krisenregionen sowie Flüchtlingslager engagieren.
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Wir wollen die Internationale Klimafinanzierung stärken und Deutschlands Beitrag erhöhen (8 Mrd. €). Loss & Damage sollen finanziell ausgeglichen werden.
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Es ist positiv zu werten, dass Gesundheit als wichtiger Baustein für eine nachhaltige Entwicklung genannt wird. Die Ausgestaltung, wie und durch welche Akteure dies erreicht werden soll, ist jedoch unklar. Die thematische Koppelung an einen Schuldenerlass sollte vermieden werden. Die Finanzierung von Gesundheitssystemen muss langfristig tragbar sein und als Investition verstanden werden.
Es ist völlig unklar, woher die Mittel für mehr Klimafinanzierung etc. kommen sollen. Die bloße Erwähnung von Schlagwörtern hilft keinem. Für die UN-Klimaverhandlungen braucht es endlich ein durchdachtes Verhandlungskonzept auf EU-Ebene, an das sich die MS dann auch halten. Nationale Sonderwege sind in der Regel hinderlich oder gar schädlich.
Wir treten ein für Frieden und Sicherheit, S. 130ff ▪
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Wir ergänzen den traditionellen Sicherheitsbegriff um die menschliche Sicherheit und rücken damit die Bedürfnisse von Menschen in den Fokus.
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Diesem Vorschlag kann nicht zugestimmt werden. Der Terminus „menschliche Sicherheit“ ist ein unbestimmter Begriff und nicht quantifizierbar.
Den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gilt es zu stärken.
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Der BDI stimmt dieser Forderung zu. Als wertebasierte, globale Wirtschaftsmacht braucht die EU eine starke, koordinierte und verlässliche Außen- und Sicherheitspolitik.
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Diese Forderung wird nicht unterstützt. Es muss eine Konzentration auf VN, EU und NATO und keine Zerfaserung erfolgen.
Frieden in Europa bedeutet mehr als Frieden, Sicherheit und Stabilität in der EU. Damit die Vision einer friedlichen Zukunft für alle Europäer*innen Wirklichkeit werden kann, wollen wir die gemeinsamen, über die EU hinausreichenden europäischen Institutionen wie den Europarat und die OSZE stärken und
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
weiterentwickeln, um alle europäische Staaten einzubinden. ▪
Eine Welt ohne Atomwaffen gibt es nur über Zwischenschritte: Internationale Initiativen zur Reduzierung der Zahl von Atomwaffen, ein Verzicht der NATO auf jeden Erstschlag und eine breite öffentliche Debatte über veraltete Abschreckungsdoktrinen des Kalten Krieges. Dazu gehört ein Deutschland frei von Atomwaffen und ein Beitritt Deutschlands zum VN-Atomwaffenverbotsvertrag.
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Autonome tödliche Waffensysteme, die keiner wirksamen Steuerung mehr durch den Menschen bei Auswahl und Bekämpfung von Zielen unterliegen, stellen eine unberechenbare Bedrohung dar. Im Sinne von Frieden und Stabilität wollen wir Autonomie in Waffensystemen international verbindlich regulieren und Anwendungen, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze verstoßen, ächten und verbieten. Das gilt auch für digitale Waffen wie Angriffs- und Spionagesoftware. Hierbei müssen Deutschland und die EU eine globale Führungsrolle einnehmen. Um eine Militarisierung des Weltraumes zu verhindern, wollen wir weiterentwickelte, international verbindliche Regeln auf den Weg bringen.
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Der Einsatz von militärischen Cyberfähigkeiten durch die Bundeswehr soll ausnahmslos der parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundestages unterstellt bleiben. Es braucht Leitlinien für das Vorgehen der Bundeswehr im Cyberraum. Es braucht vertrauensbildende Maßnahmen für den Cyberraum.
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Es braucht dringend eine internationale Initiative, um Rüstungskontrolle zu regulieren, und vertrauensbildende
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Diese Forderung verkennt die Realität und Bedrohungsszenarien und kann nicht unterstützt werden Es liegt im europäischen und damit deutschen Interesse, die nukleare Teilhabe als Kernbestandteil der NATO zu erhalten. Ein Verzicht auf Kernwaffen und deren Stationierung in Deutschland wäre bündnispolitisch fatal, ebenso wie ein Beitritt Deutschlands zum Atomwaffensperrvertrag ein Affront gegenüber den Verbündeten wäre. Ein solcher Schritt würde der Sicherheit Europas und Deutschlands schaden. Der BDI plädiert für eine Ächtung von offensiven vollautonomen Waffensystemen und setzt sich für ein internationales Regelwerk ein. Die Verhandlungen zeigen jedoch, dass es nicht zu einem globalen Verbot kommen wird. Die Bundeswehr muss deshalb zukünftig in der Lage sein, auf KI-unterstützte Angriffe zu reagieren, um deutschen Soldaten und denen unserer Bündnispartner in internationalen Einsätzen bestmöglichen Schutz zu gewähren. Auch der Einsatz von Drohnen und digitalen Waffen sollte grundsätzlich möglich sein, solange der Mensch die Kontrolle über Zielerfassung, Zielbekämpfung und Zielzerstörung behält. Die deutsche Industrie fordert, dass staatliche Gegenmaßnahmen im Cyberraum, das sogenannte Hackback, in Deutschland rechtssicher auf den Festen des GG eingeführt werden. Eine Eskalationsspierale im Cyberraum mit negativen Implikationen für die Wirtschaft muss vermieden werden. Die Grünen gehen teils in die richtige Richtung. Damit Deutschland seine militärischen Cyberfähigkeiten weitgehend autonom einsetzen kann, bedarf es der Fähigkeit, auf Beschädigungen oder Angriffe zeitkritisch reagieren zu können. Investitionen in Entwicklung und Produktion reaktionsfähiger Satelliten, deren Transport und kostengünstige, effiziente Startmöglichkeiten für kleine Trägerraketen sollten daher gefördert werden. Die deutsche Industrie begrüßt den Vorstoß der Grünen. Die nächste Bundesregierung sollte auf die Erarbeitung von Regeln für
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
Maßnahmen für den Cyberraum. Wir setzen uns für weltweit anerkannte Regeln im Cyberraum ein.
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Die europäische Zusammenarbeit im Bereich Cyberabwehr soll ausgebaut werden, wozu Deutschland einen Beitrag leisten sollte.
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Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit – das heißt nicht in verfassungswidrige Koalitionen der Willigen – und in ein politisches Gesamtkonzept einzubetten, basierend auf dem Grundgesetz und dem Völkerrecht.
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verantwortungsvolles staatliches Handeln im Cyberraum im Rahmen der „United Nations Group of Governmental Experts (UN GGE) on Developments in the field of information and telecommunications in the context of international security“ hinwirken. Grundlegende verbindliche Anforderungen der internationalen Staatengemeinschaft müssen die Basis für jedwede Form staatlichen Handelns im Cyberraum werden. Zu deren Ausarbeitung erachtet die deutsche Industrie die UN GGE als das geeignete Forum. Eine stärkere Koordination und Bündelung der Cyberabwehr-Fähigkeiten ist ein wichtiger Schritt. Mit ihrer neuen Cybersicherheitsstrategie hat die EU-Kommission im Dezember 2020 hierfür eine gute Grundlage geschaffen, die es nun umzusetzen gilt. Die Abwehr von Cyberangriffen bedarf einer engen Verzahnung mit analogen Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen: Mitarbeiter müssen entsprechend geschult und sensibilisiert werden. Angriffe auf Unternehmen und Behörden, der Abfluss von Know-how, Betrug und Sabotage finden nicht nur im Cyberraum statt, sondern auch physisch, bspw. durch unerkannt agierende Mittelsmänner, durch Mitarbeiter, durch Social Engineering. Der stetig zunehmende illegale Abfluss von Ideen, von innovativem Wissen, oft gesteuert durch staatliche Akteure, gefährdet nicht nur die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen – und damit auch den Technologiestandort Deutschland. IT-Sicherheit ist ein entscheidender, aber kein alleinstehender Baustein zum Schutz unseres Standorts. Ziel sollte ein ganzheitlicher Ansatz zur Minimierung und Prävention von Sicherheitsrisiken, im analogen wie im digitalen, sein. Der Schutz unserer Wirtschaft ist ein entscheidender Standortfaktor, dem Priorität eingeräumt werden muss. Dieser Einschätzung stimmt der BDI nicht zu: Die Bildung von Koalitionen williger Staaten generell als Option auszuschließen erscheint realpolitisch schwer umsetzbar, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die VN in zunehmendem Maße blockiert sind. Koalitionen der Willigen sind zudem nicht per se verfassungswidrig. Art. 87a Abs. 2 GG (i.V.m. Art. 51 der VN-Charta) bietet eine verfassungsrechtliche Grundlage für die kollektive Selbstverteidigung in Gestalt der Nothilfe zugunsten 45
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr müssen sich an den realen und strategisch bedeutsamen Herausforderungen für Sicherheit und Friedenssicherung orientieren. Wir wollen die Bundeswehr entsprechend ihrem Auftrag und ihren Aufgaben personell und materiell sicher ausstatten. Dass Soldat*innen mit nicht ausreichender Schutzausrüstung in Einsätze gehen, ist nicht hinnehmbar. Deutschland soll sich auf seine Bündnispartner verlassen können und genauso sollen sich die Bündnispartner auf Deutschland verlassen. Die Gesamtverantwortung für den Einsatz muss begründet, Informationen über alle Operationen im Einsatz den Verbündeten vollständig zugänglich sein. Die Bundeswehr soll die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden. Menschenfeindliche Ideologien und rechtsextremistische Strukturen in der Bundeswehr werden wir konsequent verfolgen und zerschlagen. Neben der umfassenden Aufklärung ist die Prävention entscheidend. Präventive Maßnahmen wie verantwortungsbewusste Personalgewinnung und zeitgemäße politische Bildung sind überfällig. Den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab.
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Die NATO leidet unter divergierenden sicherheitspolitischen Interessen innerhalb der Allianz bis hin zur gegenseitigen militärischen Bedrohung. Ihr fehlt in dieser tiefen Krise eine klare strategische Perspektive. Trotzdem bleibt sie aus europäischer Sicht neben der EU unverzichtbarer Akteur, der die gemeinsame Sicherheit Europas garantieren kann und der als Staatenbündnis einer Renationalisierung der Sicherheitspolitik entgegenwirkt. Wir brauchen eine
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eines NATO-Bündnispartners, eines EU-Mitgliedstaates oder eines (nicht verbündeten) Drittstaates. Die Formulierung im Wahlprogramm führt dazu, dass Deutschland Verbündete unter bestimmten Umständen nicht mehr unterstützen könnte (bspw., wenn die USA und einige europäische Staaten sich zusammenschließen sollten, um bspw. den Schiffsverkehr vor kriminellen oder staatlich gelenkten Angriffen in der Meeresenge am Golf von Aden) zu schützen. Der BDI stimmt dieser Einschätzung grundsätzlich zu. Eine deutlichere Präzisierung darüber, wie aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen Auftrag, Aufgaben und Ausstattung adäquat aufeinander abzustimmen seien, damit die Bündnispartner sich auf Deutschland verlassen können, wäre jedoch wünschenswert. Die Bundeswehr ist weltweit im Einsatz. Um die dafür bestmögliche Ausrüstung gewährleisten zu können, bedarf aus Sicht der deutschen Industrie einer Neuausrichtung des Beschaffungswesen. Essenziell ist dabei eine deutliche Reduktion von Komplexität und die Vermeidung von Goldrandlösungen.
Der BDI stimmt dem zu. Die NATO ist eine unverzichtbare Säule der europäischen Sicherheitsarchitektur und des transatlantischen Verhältnisses. Über 80 Prozent der NATO-Verteidigungsausgaben werden aktuell von Nicht-EU-Staaten geleistet. Der europäische Pfeiler bedarf einer deutlichen Stärkung, um eine faire Lastenverteilung zwischen den NATO-Partnern zu erreichen. Die im Rahmen des Bündnisses gemeinsam beschlossene Investitionsquote von 20 46
Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
strategische Neuaufstellung der Nato, eine gemeinsame Bedrohungsanalyse und darauf aufbauend eine Debatte über eine faire Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten. ▪
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Prozent und die Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts sind hierfür Voraussetzung – und schaffen gleichzeitig die Basis einer modernen Ausstattung der Bundeswehr.
Das willkürliche NATO-Zwei-ProzentZiel, das vor fast zwanzig Jahren verabschiedet wurde, gibt darauf keine Antwort, und wir lehnen es deshalb ab. Wir setzen uns für eine neue Zielbestimmung ein, die nicht abstrakt und statisch ist, sondern von den Aufgaben ausgeht und werden mit den Nato-Partnern darüber das Gespräch suchen.
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Das Zwei-Prozent-Ziel ist keinesfalls willkürlich, sondern erforderlich, um die notwendigen Fähigkeiten und Strukturen zur Sicherung von Verteidigung und Frieden herzustellen; dies gilt auch für das Ziel von 20 Prozent Investitionen. Vertrags- und Bündnistreue sind im Übrigen zu wahren.
Durch eine stärkere militärische Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der EU und mit den europäischen NATOPartnern wie Großbritannien und Norwegen wollen wir erreichen, dass strategische Interessen auf Grundlage von europäischen Werten wie Multilateralismus, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gemeinsam entwickelt und geschlossen und überzeugender vertreten werden.
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Der BDI unterstützt die Forderung eines Ausbaus der militärischen Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der EU und mit weiteren (europäischen) NATO-Partnern zur Vertretung gemeinsamer strategischer Interessen.
Gemeinsam mit den internationalen Partnern muss die Europäische Union ihrer Verantwortung für die eigene Sicherheit und Verteidigung gerecht werden. Die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) setzt eine gemeinsame EU-Außenpolitik voraus. Wir wollen eine EU-Sicherheitsunion etablieren mit einer starken parlamentarischen Kontrolle und einer gemeinsamen restriktiven Rüstungsexportpolitik.
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Eine parlamentarische kontrollierte Sicherheitsunion auf EU-Ebene lehnt der BDI ab. Maßgeblich sind hier die Mitgliedstaaten der EU. Das EP ist für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht zuständig und es bedarf auch keiner Ausweitung der Mitwirkungsrechte. Hinsichtlich der Rüstungsexportpolitik ist eine Harmonisierung der Exportkontrolle, -genehmigung und -praxis anzustreben. Entscheidungen müssen im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten verbleiben. Zukünftige und politisch angestrebte Kooperationsvorhaben dürfen durch etwaige Exportrestriktionen nicht verhindert werden.
Anstatt immer mehr Geld in nationale, militärische Parallelstrukturen zu leiten, sollte die verstärkte Zusammenarbeit der Streitkräfte in der EU ausgebaut, militärische Fähigkeiten gebündelt und allgemein anerkannte Fähigkeitslücken geschlossen werden. Dafür ist eine geeignete Ausstattung, der Ausbau von EUEinheiten sowie eine Stärkung und Konsolidierung der gemeinsamen EU-Kommandostruktur nötig.
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Die Bewertung der Grünen von militärischen Parallelstrukturen und Überkapazitäten teilt der BDI nicht. Dessen ungeachtet unterstützt der BDI die Forderung, die verstärkte Zusammenarbeit der Streitkräfte in der EU auszubauen, militärische Fähigkeiten zu bündeln und (allgemein anerkannte) Fähigkeitslücken zu schließen. Dazu sind in der Tat eine geeignete Ausstattung, der Ausbau von EU-Einheiten sowie eine Stärkung und Konsolidierung der gemeinsamen EU-Kommandostruktur nötig.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
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Die Umwidmung ziviler Gelder aus dem EU-Haushalt für militärische Zwecke lehnen wir ab.
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Eine Umwidmung ziviler Gelder aus dem EUHaushalt für militärische Zwecke ist eine nicht haltbare Behauptung. Es gilt vielmehr sicherzustellen, dass bei zukünftigen Vorhaben Synergieeffekte von zivilen und militärischen Anwendungen und Technologien genutzt werden.
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Der Einsatz von militärischen Cyberfähigkeiten durch die Bundeswehr soll ausnahmslos der parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundestages unterstellt bleiben. Es braucht Leitlinien für das Vorgehen der Bundeswehr im Cyberraum. Es braucht vertrauensbildende Maßnahmen für den Cyberraum.
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Die deutsche Industrie fordert, dass staatliche Gegenmaßnahmen im Cyberraum, das sogenannte Hackback, in Deutschland rechtssicher auf den Festen des GG eingeführt werden. Eine Eskalationsspirale im Cyberraum mit negativen Implikationen für die Wirtschaft muss vermieden werden.
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Die Grünen setzen sich für weltweit anerkannte Regeln im Cyberraum ein.
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Die deutsche Industrie begrüßt den Vorstoß der Grünen. Die nächste Bundesregierung sollte auf die Erarbeitung von Regeln für verantwortungsvolles staatliches Handeln im Cyberraum im Rahmen der „United Nations Group of Governmental Experts (UN GGE) on Developments in the field of information and telecommunications in the context of international security“ hinwirken. Grundlegende verbindliche Anforderungen der internationalen Staatengemeinschaft müssen die Basis für jedwede Form staatlichen Handelns im Cyberraum werden. Zu deren Ausarbeitung erachtet die deutsche Industrie die UN GGE als das geeignete Forum.
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Auch sollte die europäische Zusammenarbeit im Bereich Cyberabwehr ausgebaut werden, wozu Deutschland einen Beitrag leisten sollte.
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Eine stärkere Koordination und Bündelung der Cyberabwehr-Fähigkeiten ist ein wichtiger Schritt. Mit ihrer neuen Cybersicherheitsstrategie hat die EU-Kommission im Dezember 2020 hierfür eine gute Grundlage geschaffen, die es nun umzusetzen gilt.
7. Kapitel: Regieren auf Augenhöhe ▪
Beteiligung von Bürger*innen
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Hier fehlt ein klarer Hinweis auf die Beteiligung auch von Wirtschaft / Unternehmen / Unternehmer*innen, die vor allem von den Transformationsprojekten betroffen sein werden.
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Wir planen den Aufbau neuer Behörden und Verwaltungsstrukturen, weil wir einen starken und effizienten Staat wollen, der zu den Aufgaben passt.
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Bislang ist solch ein Aufbau von mehr Bürokratie eher hemmend und kostentreibend. Eine kritische Analyse bestehender Strukturen fehlt genauso wie eine nüchterne „Aufgabenkritik“ des Staates.
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Bewertung des Programmentwurfs zur Bundestagswahl 2021 von B90/Die Grünen
Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0
Redaktion Jürgen Hasler Leiter Abteilung Strategische Planung und Koordination T: +49 30 2028-1629 J.Hasler@bdi.eu Katharina Will Referentin Abteilung Strategische Planung und Koordination T: +49 30 2028-1451 K.Will@bdi.eu
BDI Dokumentennummer: D 1360
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