Rom, 4. Dezember 2019
Deutsche Übersetzung 1
Gemeinsame Erklärung ____________________ Ein starkes und nachhaltiges Europa schaffen, Antworten auf die dringenden Fragen geben und für unsere Werte einstehen: Vorschläge der französischen, deutschen und italienischen Unternehmerschaft Anlässlich des ersten trilateralen Business Forums fordern der BDI, Confindustria und MEDEF die deutsche, italienische und französische Regierung zur Umsetzung struktureller Maßnahmen auf, die wesentlich dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen wiederherzustellen und unsere Wirtschaftssysteme sehr viel dynamischer zu machen. Weiterhin fordern wir die EU-Institutionen auf, entschiedene Schritte zur Förderung eines europäischen Modells zu ergreifen, mit dem sich zwei Ziele erreichen lassen: zum einen die Stärkung der Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union, damit die EU zur globalen Wirtschaftsmacht wird, und zum anderen stabiles Wachstum und Arbeitsplätze, um den EU-Bürgern ein Gefühl von Sicherheit und Teilhabe am gemeinsamen Wohlstand zu ermöglichen. HAUPTBOTSCHAFTEN 1. Europa muss im kommenden Jahrzehnt massiv in inklusives, nachhaltiges und wettbewerbsorientiertes Wachstum investieren. Staatliche Investitionen und Investitionsförderungen durch geeignete Steuerund sonstige Anreize sind nur der erste Schritt. Die EU-Institutionen sollten einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen beschließen, der klar auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet ist. 2. Um die umweltverträgliche Wirtschaft in ganz Europa zu finanzieren, bedarf es zusätzlicher Investitionen in Höhe von 250 bis 300 Milliarden Euro jährlich in den unterschiedlichsten Sektoren sowie solide Klimapolitik und nachhaltige Finanzierung. Obgleich der mehrjährige Finanzrahmen – einschließlich EU-Kohäsionspolitik und InvestEU – mit Sicherheit bedeutend zum Erreichen dieser Ziele beitragen wird, sind zusätzlich sehr viel umfassendere Investitionsförderungsprogramme auf nationaler Ebene vonnöten. Wir fordern unsere Regierungen und die EUInstitutionen dringend auf, ihre ambitionierten Ziele durch starke Programme zu finanzieren, die es europäischen Unternehmen ermöglichen zu wachsen. 3. Damit Europa eine Führungsrolle in der digitalen Wirtschaft übernehmen kann, bedarf es mutiger Initiativen zur Schaffung eines europäischen Datensystems, das auf Datenzugang, einer soliden Infrastruktur und der Förderung neuer Technologien wie der Künstlichen Intelligenz aufbaut. Es sollten schnellstmöglich konkrete Maßnahmen erwogen werden, die europäische Unternehmen unabhängiger von nicht-europäischen Technologien machen und Unternehmen sowie Bürgern wieder europäische Alternativen zu nicht-europäischen Lösungen anbieten.
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4. Die Europäische Union muss die bedeutenden Vorteile des Binnenmarkts besser nutzen und eine klare europäische Industriepolitik festlegen, mit der die wichtigsten Basistechnologien in strategischen Wertschöpfungsketten gefördert werden. Die Europäische Kommission sollte die Wettbewerbspolitik neu beleben, damit europäische Unternehmen bessere Chancen haben, sich auf internationaler Ebene gegen amerikanische und chinesische Wettbewerber durchzusetzen. 5. Die EU muss sich für Offenheit und Fairness im internationalen Handel und internationalen Investitionen stark machen und ihre Interessen in Handels- und Investitionskonflikten konsequent vertreten. Die EU sollte ihre Handelspolitik nachdrücklicher umsetzen, um unilateralen und wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen wichtiger Handelspartner, insbesondere China und der USA, entgegenzuwirken. Wir leben in einer Zeit raschen Wandels. Europa ist Entwicklungen ausgesetzt, die die bisherigen Grundlagen in Frage stellen. Neue politische Kräfte treten auf den Plan, Handel und Wirtschaftswachstum werden durch einen bisher beispiellosen Handelskonflikt ausgebremst, und nicht zuletzt gehen die digitale Revolution und der Übergang zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft mit Problemen und Chancen einher. Diejenigen Bürger in Europa, die sich als Verlierer der Globalisierung fühlen, reagieren auf diesen Druck von außen mit wachsendem Unmut und Widerstand. Erschwert wird der Druck noch durch die schwierige Wirtschaftslage in einigen EU-Mitgliedsstaaten, die von Ungleichheit und regionalem Entwicklungsgefälle geprägt ist. Gleichzeitig stellen Zivilgesellschaft und junge Generationen eindringliche Forderungen für mehr Nachhaltigkeit. Wie bereits in der gemeinsamen Erklärung zum Wirtschafts- und Gewerkschaftsdialog B7/L7 im Juli 2019 dargelegt, sind BDI, Confindustria und MEDEF der Ansicht, dass die globale Wirtschaft nicht inklusiv und nachhaltig sein, solange eine große Anzahl von Menschen vom Wirtschaftswachstum und Chancengleichheit ausgeschlossen ist oder sich als abgehängt wahrnimmt. Die Organisationen stehen außerdem hinter den Prioritäten „Menschen, Planet, Wohlstand“, die unser Dachverband BusinessEurope für die neue EU-Legislaturperiode beschlossen hat, und sind überzeugt, dass wir eine Europäische Union brauchen, die Wohlstand für Europa und seine Bürger schafft und dabei den Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft und dem Schutz unseres Planeten sichert. Natürlich erfordern diese Probleme eine politische Antwort, doch ihre Lösung hängt auch von unseren Wirtschaftsunternehmen und ihren Fähigkeiten ab, durch Forschung, Innovation und Arbeitsplätze nachhaltige Entwicklungen anzustoßen und zu fördern. Es ist auch an uns, soziale Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen und insbesondere die junge Generation in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir fordern die Regierungen auf, strukturelle Maßnahmen umzusetzen, die unverzichtbar sind, um unsere Unternehmen wieder wettbewerbsfähig und unsere Wirtschaft dynamischer zu machen. Hierzu zählt die Senkung von Steuern, die Unternehmen ihre Entwicklungsmöglichkeiten nehmen, ebenso wie die Rationalisierung von Ausgaben für die öffentliche Verwaltung auf lokaler und
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nationaler Ebene, eine Bildungsreform, die den Anforderungen des Arbeitsmarkts entspricht, Investitionsförderungen und die Beseitigung von Wachstumshürden für kleine und mittelständische Unternehmen. Wir fordern die EU-Organe auf, entschiedene Schritte zur Förderung eines europäischen Modells zu ergreifen, mit dem sich zwei Ziele erreichen lassen: zum einen die Stärkung der Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Gemeinschaft, damit die EU zur globalen Wirtschaftsmacht wird, und zum anderen ein stabiles Wachstum und Arbeitsplätze, um den EU-Bürgern ein Gefühl von Sicherheit und Teilhabe am gemeinsamen Wohlstand zu ermöglichen. Als zentrale Akteure der EU-Politik sollten Wirtschaftsverbände sowohl auf gesamteuropäischer als auch auf nationaler Ebene in diesen Prozess eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir die folgenden Maßnahmen: 1. Massive Investitionen zur Stärkung von Wachstum und Wettbewerb in Europa Die EU ist nicht ausreichend auf die Zukunft vorbereitet. Um ein inklusives, nachhaltiges und wettbewerbsorientiertes Wachstum zu sichern, müssten jährlich 300 bis 400 Milliarden Euro mehr investiert werden, das entspricht 10 bis 15 Prozent der gesamten EU-Investitionen pro Jahr. Diese Investitionen fehlen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Das Defizit trifft vor allem Regionen mit Entwicklungsrückstand und führt so zu noch größerer Ungleichheit zwischen Bürgern, Regionen und Unternehmen. Dem muss ein Ende gesetzt werden. Die EU muss eine Politik der verstärkten öffentlichen und privaten Investitionen verfolgen, und dies sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Nur so können wir das Wachstumspotenzial der EU steigern, ein umweltfreundliches, inklusives Wachstum sichern und im internationalen Wettbewerb bestehen. ➢ Staatliche Investitionen und Investitionsförderungen durch geeignete Steuer- und sonstige Anreize sind nur der erste Schritt. Um das nationale 3-Prozent-Ziel für Forschungsausgaben zu erreichen, bedarf es zusätzlicher Investitionen von über 100 Milliarden Euro pro Jahr. Die Erfüllung der neuen EU-Klimaschutzverpflichtungen wird zusätzliche umfangreiche Investitionen in Höhe von etwa 250 bis 300 Milliarden Euro pro Jahr erfordern. ➢ Die EU muss umgehend eine klare Industriepolitik mit starkem Schwerpunkt auf der Entwicklung strategischer Wertschöpfungsketten und den wichtigsten Zukunftstechnologien festlegen. Dies erfordert mit Sicherheit sehr viel stärkerer Investitionen aus öffentlichen Quellen sowie Investitionsanreize für die Privatwirtschaft in zweistelliger Milliardenhöhe jährlich. Deutlich gesteigerte öffentliche Investitionen in umweltfreundliche Infrastruktur, F&E, Innovationen, Qualifikation und Bildung sind Voraussetzung für wirtschaftlich tragfähige Investitionen seitens des Privatsektors. ➢ Die EU-Organe sollten einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen mit klarer Ausrichtung auf Wachstum und Wettbewerb festlegen. Dieser muss auch
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den Investmentfonds InvestEU als Nachfolgeprogramm des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die EU-Kohäsionspolitik als wichtigen Investitionsansatz zur Beseitigung von Ungleichheit zwischen Regionen und Unternehmen umfassen. Stark investiert werden sollte insbesondere in Infrastruktur, Industrie, F&E, Innovation und Digitalwirtschaft. Das nächste Forschungsrahmenprogramm der EU "Horizont Europa" sollte mit nicht weniger als 120 Milliarden Euro ausgestattet werden. ➢ Darüber hinaus sollten folgende Investitionen geplant werden: •
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Die EU-Mitgliedstaaten sollten neue gemeinsame Finanzierungsprogramm für bestimmte Zwecke in ihrem Haushaltsplan vorsehen und auflegen, beispielsweise groß angelegte Technologieprojekte für bestimmte strategische Wertschöpfungsketten, die der Zielsetzung der EU entsprechen sowie eine Reihe von "Important Project of Common European Interest" (IPCEI). Dabei sollten die wertvollen Empfehlungen im Abschlussbericht des Strategischen Forums zu wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse berücksichtigt werden. Projektfinanzierung durch entsprechende Zweckgesellschaften, die in der Lage sind, Kapitalmärkte zu mobilisieren. Diese könnten durch die Europäische Investitionsbank kofinanziert werden. Finanzierungsmöglichkeiten bieten hier auch das EU-Budget und die Mitgliedstaaten. Eine moderne, investitionsorientierte Wirtschaftspolitik sollte durch eine einheitliche Haushaltspolitik mit flexibler und wachstumsfreundlicher Auslegung der finanzpolitischen Regeln ergänzt werden, die das Wirtschaftswachstum sichert und die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützt.
➢ Die Transformation der wirtschaftlichen Produktionsweisen erfordert ein bisher beispielloses Maß an Forschungs- und Entwicklungsarbeit und Innovation sowie Infrastrukturen. Die Kosten hierfür müssen aus Eigenkapital oder langfristige Finanzierung aufgebracht werden. Wir fordern daher: •
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Die EU muss die regulatorischen, aufsichtsund bilanzierungsrechtlichen Rahmenbedingungen für langfristige und Eigenkapitalfinanzierungen dahingehend prüfen und anpassen, dass eine Pönalisierung solcher Investitionen vermieden wird, insbesondere im Rahmen des Reformpakets Basel III. Notwendig wäre es außerdem, mögliche Bilanzierungsalternativen zur Zeitwertbewertung für langfristige Investitionsportfolios bei Anteilen und ähnlichen Finanzierungsinstrumenten zu prüfen. Gleichzeitig sollte Basel III auf EU-Ebene so umgesetzt werden, dass ein angemessenes Gleichgewicht erreicht wird zwischen verbesserter finanzieller Stabilität auf der einen und gesichertem
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Finanzierungszugang für Unternehmen auf der anderen Seite. Bei der neuen Regelung sollte die Gefahr ausgeschlossen sein, dass EUUnternehmen Wettbewerbsnachteile durch zukünftige Änderungen bei den Eigenkapitalanforderungen entstehen. 2. Entschiedene Investitionen in eine umweltfreundliche Wirtschaft Der IPCC-Spezialbericht und die Klimastrategie 2050 der Europäischen Kommission sehen eine Begrenzung durchschnittlichen globalen Erderwärmung auf 1,5 °C vor. Diese Klimaneutralität bis Mitte dieses Jahrhunderts lässt sich nur durch mit einem Anstieg der Gesamtinvestitionen in den EU-27-Ländern um etwa 250 bis 300 Milliarden Euro pro Jahr und einen einheitlichen, soliden und langfristigen Regulierungsrahmen erreichen. Es bedarf umfangreicher Umweltinvestitionen im Bausektor Stichwort Energieeffizienz), in öffentliche und private Verkehrsmittel (neue Antriebe, neue Treibstoffe, neue Dienstleistungen), Im Energiesektor sowie in der Industrie. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die neue Finanzregulierung ausgewogen ist und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt. ➢ Der Diskurs über neue, noch ambitioniertere Klimaziele muss den enormen Investitionsbedarf berücksichtigen, der damit verbunden ist. Bevor die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 gesetzlich festgeschrieben und das Ziel zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von 40 auf mindestens 50 Prozent geändert wird, bedarf es einer umfassenden Folgenabschätzung und eines konkreten und einheitlichen Aktionsplans im Rahmen des Green Deal. Nur so kann die finanzielle, wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Durchführbarkeit dieser Ziele gewährleistet werden. ➢ Auch die Emissionsminderung bei den Energieintensiven Industrien wird eine starke Investitionsförderung erfordern. Eine Hauptrolle werden hier der Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung sowie andere Instrumente wie beispielsweise der neue Innovationsfonds und der Just Transition Fund spielen. Nichtsdestotrotz liegt der Investitionsbedarf deutlich über der Summe von einer Billion Euro, die von der Kommissionspräsidentin für zehn Jahre Green Deal veranschlagt wurden. Wir fordern die Regierungen und die EU-Organe dringend auf, ihre ambitionierten Ziele durch starke Investitionsprogramme zu unterstützen, die das Überleben und Wachstum europäischer Unternehmen auch dann ermöglichen, wenn andere Länder keine vergleichbar konsequenten Reduktionsmaßnahmen ergreifen und ein Schutz vor der Verlagerung von CO2Emissionen notwendig bleibt. Die neuen Regelungen zu einer nachhaltigen Finanztaxonomie müssen gewährleisten, dass durch die grüne Finanzierung auch Investitionen in den Bereichen Energiewende und Emissionsreduktion von Industriesektoren unterstützt werden. Die EU muss internationale Wettbewerbsgleichheit sicherstellen und bei handelsbezogenen Fragen die Durchführbarkeit eines breiten Spektrums an Instrumenten unvoreingenommen in Betracht ziehen. Zu diesem zählen klimabezogene Vereinbarungen in Handelsabkommen ebenso wie Einfuhrvoraussetzungen für bestimmte Waren, Emissionsverlagerungsmechanismen und Ggrenzausgleichsmaßnahmen.
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➢ Obgleich der mehrjährige Finanzrahmen – einschließlich EUKohäsionspolitik und InvestEU – mit Sicherheit bedeutend zum Erreichen dieser Ziele beitragen wird, sind zusätzlich sehr viel umfassendere Investitionsförderungsprogramme auf nationaler vonnöten. ➢ Damit Industrien effizient emissionsarm oder emissionsfrei gestaltet und bisher unbekannte Technologien zur Abschwächung des Klimawandels entwickelt werden können, bedarf es starker und langfristiger EU-Programme, die diese Jahrhundertaufgabe unterstützen. 3. Übernahme einer digitalen Führungsrolle Die digitale Transformation bietet der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft eine einzigartige Chance. Wir sind überzeugt, dass Europa über eine Reihe von Vorteilen verfügt, die eingesetzt werden können, um die digitale Souveränität der EU zu stärken und ihre digitale Unabhängigkeit zu sichern. Daten werden zunehmend zum wichtigsten strategischen "Rohstoff" für die Wettbewerbsfähigkeit von Industrien und die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Datenzugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten werden über die Führungsrolle in der digitalen Wirtschaft entscheiden. Europa muss daher ein Ökosystem schaffen, das die Verfügbarkeit von und Kontrolle über Daten – insbesondere öffentliche Daten – gewährleistet. Wir fordern daher: ➢ Der faire Wettbewerb beim Datenzugang muss gestärkt werden. Besondere Berücksichtigung sollte dabei KMU und traditionelleren Wirtschaftszweigen gelten, damit diese zu aktiven Teilnehmern der neuen, datenbasierten Ökonomie werden können. ➢ Eine wettbewerbsfähige Cloud-Ökonomie nach den Grundsätzen von Kompatibilität, Datenportabilität und Vertrauen sollte aktiv unterstützt werden. Ziel ist eine sichere und vertrauenswürdige europäische DatenInfrastruktur, die im internationalen Wettbewerb bestehen kann. ➢ Es sollten schnellstmöglich konkrete Maßnahmen erwogen werden, die europäische Unternehmen unabhängiger von nichteuropäischen Technologien machen und Unternehmen sowie Bürgern wieder europäische Alternativen zu nichteuropäischen Lösungen anbieten. Zu diesen Maßnahmen zählen: • • •
Anwendung des Wettbewerbsrechts auf das neue digitale Paradigma, insbesondere durch eine Neudefinition des Konzepts des „relevanten Marktes“ und die Berücksichtigung des Werts von Daten. Identifizierung der Anbieter/strukturellen Plattformen, die den Netzwerkeffekt ausnutzen, um innovative Marktteilnehmer daran zu hindern Marktanteile zu gewinnen und Marktneulinge zu blockieren. Durchführung von Maßnahmen, die Wettbewerbsgleichheit für digitale Akteure fördern, insbesondere bei der Besteuerung.
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Förderung von „regulatorischen Sandkästen“ und kunden- bzw. sektorspezifischen Lösungen.
Neben diesen konkreten Maßnahmen ist es auch von zentraler Bedeutung, Abkommen zwischen der EU und Drittländern im Cloud-Sektor zu fördern, deren Ziel es ist, die sensiblen Daten von EU-Unternehmen zu schützen. Unsere Regierungen sollten der digitalen Infrastruktur weiterhin Priorität geben, damit der Anschluss für alle Unternehmen, auch KMU, sichergestellt ist. Eine wichtige Säule ist das 5G-Mobilkommunikationssystem. Europa sollte auch bei der Bereitstellung dieser strategischen Technologie eine Führungsrolle einnehmen. Die Digitalwirtschaft muss auf einer hochwertigen, stabilen, sicheren und tragfähigen Infrastruktur aufbauen. Investitionen in Hochleistungsrechner, Quantencomputer, Künstliche Intelligenz und Blockchain-Technologien sind unverzichtbar, wenn wir in der Lage sein wollen, komplexe Berechnungen in kürzester Zeit durchzuführen und große Datenmengen zu verarbeiten, zu analysieren und zu schützen. Eng verbunden mit diesen Technologien ist der Halbleitersektor, der ebenfalls umfassend unterstützt werden sollte. Europa muss die Arbeit von Digital Innovation Hubs (DIH) weiterhin fördern und ihre Rolle im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ stärken. Ein starkes Netzwerk europäischer DIH kann Unternehmen jeder Größe und Branche dabei helfen, digitale Chancen zu nutzen. Damit alle Mitgliedstaaten die grundlegenden Kapazitäten aufbauen, die nötig sind, um ihre digitalen Assets, Infrastrukturen, Industrien, die Gesellschaft und die gesamte Digitalwirtschaft zu schützen, muss die Cybersicherheitsbranche durch Investitionen in F&E sowie Qualifikation gefördert werden. 4. Ausschöpfung des Binnenmarktpotenzials und Entwicklung einer ehrgeizigen Strategie für die EU-Industriepolitik Der europäische Binnenmarkt ist der Heimatmarkt unserer Unternehmen und die wirtschaftliche Grundlage für den Wohlstand und weltweiten Einfluss Europas. Nur, wenn unsere Wirtschaft stark, belastbar und wettbewerbsfähig ist, können wir unsere Werte in der heutigen, zunehmend problematischen globalen Lage verteidigen und verbreiten und unseren Wettbewerbern gleichberechtigt entgegentreten. Wie stark die europäische Wirtschaft in Zukunft sein wird, hängt davon ab, ob unsere Unternehmen in der Lage sind, das ganze Potenzial eines vollkommen funktionsfähigen Binnenmarkts auszuschöpfen und so innovative Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit – den Klimawandel und die Digitalisierung – zu entwickeln. Die anhaltende Fragmentierung im Binnenmarkt – von digitalen über den Energiebereich bis hin zu Banken und Kapitalwesen – bremst Skalierbarkeit und Wachstum, behindert grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeiten und bindet unnötig Ressourcen, die zur Finanzierung von Forschung und Innovation benötigt werden.
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Damit europäische Unternehmen die Wettbewerbsvorteile des Binnenmarkts voll nutzen können, ist es unverzichtbar, dass digitaler Binnenmarkt und Energieunion verwirklicht, die Durchführung der Bankenunion abgeschlossen und eine umfassende Kapitalmarktunion geschaffen werden. ➢ Die EU-Gesetzgebung darf nicht zu noch mehr Bürokratie führen, sondern muss intelligent, evidenzbasiert, zukunftsfähig und innovationsfreundlich sein. Noch wichtiger ist es, dass sich die Mitgesetzgeber jetzt auf die einheitliche Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden EU-Gesetze in allen Mitgliedstaaten konzentrieren, anstatt immer neue Gesetze auszuarbeiten. ➢ Es ist Zeit, dass die EU erkennt, wie attraktiv ihr Binnenmarkt auf dem internationalen Parkett ist. Es ist Zeit, dass sie die Stärken des Binnenmarkts ausspielt. Hierbei geht es nicht nur darum, sich einen globalen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Es geht vielmehr um den Schutz unserer wirtschaftlichen Souveränität. Die Europäische Kommission muss darum eine ehrgeizige und zukunftsfähige EU-Industriestrategie vorlegen, die das in der EU vorhandene Know-how zur Weiterentwicklung einer klar definierten Reihe von Schlüsseltechnologien einsetzt und an grundlegenden Konzepten wie Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. ➢ Um einen globalen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, bedarf es eines Nachhaltigkeitskonzepts, das ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ziele intelligent zu verbinden versteht. Dieses Konzept sollte auch als Grundlage für die EU-Industriestrategie dienen. Es sollte darauf abzielen, Wettbewerbsgleichheit sowohl auf globaler als auch auf europäischer Ebene herzustellen und die Entwicklung und Anwendung neu entstehender Technologien in Europa zu fördern. Hierzu zählen auch die vollständige Umsetzung des Binnenmarkts in allen Bereichen, die wachstumsbezogene Ausrichtung des EU-Haushalts, höhere Investitionen in die transeuropäische Verkehrs-, Energie und Digitalinfrastruktur, der Aufbau eines Ökosystems für Künstliche Intelligenz und die Verfolgung einer ambitionierten Handels- und Außenwirtschaftspolitik, die ein regelgestütztes Welthandelssystem vertritt. Kooperationen zwischen Regionen und Unternehmen sollten verstärkt, auch unter effizientem Einsatz der regionalen EU-Kooperationsprogramme und Strategien für Makroregionen. ➢ Eine solche Industriestrategie muss außerdem mit einer Wiederbelebung unserer Wettbewerbspolitik einhergehen, damit Vormachtstellungen bei der Informationsbereitstellung, Preismanipulationen und Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt verhindert werden können. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die europäischen Technologieführer von morgen sich auf internationaler Ebene gegen den Wettbewerb aus China und den USA durchsetzen können. Wir sollten die EU-Wettbewerbsregeln aktualisieren, besonders diejenigen, die Fusionen und staatliche Beihilfen betreffen. Dadurch bleiben europäische Unternehmen weiterhin weltweit wettbewerbsfähig. Wichtig in Bezug auf
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Fusionen ist es, eine zutreffende Marktdefinition mit globaler und langfristiger Perspektive zu entwickeln, den Dialog zwischen den zuständigen Generaldirektionen innerhalb der Kommission zu verbessern und die Einschätzung der Generaldirektion Wettbewerb einzuholen, wenn eine Übernahme durch ausländische Staatsunternehmen erfolgen soll. Was die staatlichen Beihilfen betrifft, so sollte auch das entsprechende Rahmenwerk überprüft und so geändert werden, dass es die Industriepolitik unterstützt, Wettbewerbsgleichheit mit Drittländern schafft und dabei den fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sichert. 5. Förderung von Offenheit und Fairness im internationalen Handel und internationalen Investitionen Der freue, regelbasierte Welthandel steht unter Druck. Weltweit macht sich Protektionismus breit. Handel und Investitionen werden immer stärker eingeschränkt. Doch der technologische Fortschritt kann nur dann in gesellschaftlichen und ökologischen Fortschritt übertragen werden, wenn Handel und Investitionen frei und gerecht sind. Ein Rückzug aus dem freien Handel hat Auswirkungen, die weit mehr betreffen als nur unsere wirtschaftliche Stärke. Er bedroht die Chance auf eine inklusive und nachhaltige Entwicklung. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Europäische Kommission auf: ➢ Die Europäische Kommission sollte ihre Handelspolitik nachdrücklicher umsetzen, um unilateralen und wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen wichtiger Handelspartner, insbesondere China und der USA, entgegenzuwirken. Die EU muss europäischen Wirtschaftsgütern, Dienstleistungen und dem öffentlichen Auftragswesen Zugang zu den Märkten sichern und ihre Partner dazu anhalten, die Regeln der Wettbewerbsgleichheit zu respektieren. Was Wettbewerber aus Drittländern betrifft, sollte die Kommission beispielsweise wirkungsvollere und strengere Rahmenbedingungen für Industriesubventionen und Staatsunternehmen auf dem europäischen Markt entwickeln und die EU-Wettbewerbsregeln dahingehend modernisieren, dass sie Unternehmen in die Lage versetzen, weiterhin weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben. Zu diesem Zweck sollte sie: • die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen vollumfänglich anwenden, um so einerseits einen Ausgleich zwischen dem Anreiz für Auslandsinvestoren und den Handelsschutzinstrumenten für strategische europäische Unternehmenswerte zu schaffen und andererseits die Übernahme europäischer Standards durch andere Handelspartner zu fördern. Darüber hinaus sollte die Kommission ihre Industrie-, Wettbewerbs-, Energie-, Handels- und sonstige Politik einheitlicher umsetzen. ➢ Die Europäische Kommission sollte die Extraterritorialitätsfrage lösen, die europäischen Unternehmen ausländische Märkte verschließt. Die Frage der Extraterritorialität verursacht Ungewissheit und Zusatzkosten,
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beschneidet die weltweite Autonomie von Unternehmen und ihre Möglichkeiten, ausländische Partnerschaften zu bilden oder aufzulösen. Wir empfehlen daher eine Modernisierung von EU-Instrumenten wie der EURegulation von 1996, die Stärkung der internationalen Rolle des Euro und die Schaffung von Wettbewerbsgleichheit mit unseren ausländischen Gegenspielern. Nur so können die negativen Auswirkungen der Extraterritorialität für Unternehmen verringert und die Handelsfreiheit erhalten bleiben. ➢ Die Europäische Kommission sollte den freien Handel durch neue bilaterale Abkommen vorantreiben und sicherstellen, dass diese Abkommen von den Handelspartnern effektiv umgesetzt und eingehalten werden. Die Handelsabkommen der EU sorgen dafür, dass europäische Unternehmen, insbesondere KMU, Zugang zu den Märkten von Drittländern erhalten. Wichtig ist es dabei auch, die Spitzenstellung europäischer Unternehmen in bestimmten Märkten zu sichern, in denen der Wettbewerb zum Problem geworden ist. ➢ Wir begrüßen die jüngsten Maßnahmen der Kommission zum Ausbau ihrer Umsetzungskapazitäten. Die Einrichtung des „Chief Enforcement Officer“ ab 2020 könnte hier von großem Nutzen sein. ➢ Die Europäische Kommission sollte alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das multilaterale Handelssystem zu unterstützen, das für Unternehmen weiterhin von hoher Priorität ist. Die EU muss die WTO-Reform an vorderster Front mitgestalten. Sie muss dringend eine Lösung für die gegenwärtige Pattsituation mit dem Berufungsgremium der EU finden, damit die Organisation nicht ab Mitte Dezember 2019 handlungsunfähig wird. Und sie muss die notwendige Gesamtreform der WTO vorantreiben, indem sie im Vorfeld der 12. WTOMinisterkonferenz im Juni 2020 in Kasachstan Konsens schafft.
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