POSITIONSPAPIER
Positionierung BDI-Initiative „Energieeffiziente Gebäude“ zum Klimaschutzplan 2050
08/04/2016 Die Realisierung der immensen Energieeinsparpotenziale im Gebäudebereich bietet die Chance, einen nachhaltigen Beitrag zu mehr Klimaschutz zu leisten. Der BDI wirbt schon seit vielen Jahren dafür, die enormen Energieeffizienzpotenziale in diesem Sektor zu realisieren. Anliegen des BDI ist es, dass die politischen Rahmenbedingungen in geeigneter Weise gestaltet werden, um die bestehenden Potenziale zügig und in wirtschaftlicher Weise zu heben. Die Bundesregierung hat mit dem „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ und der „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ einen marktbasierten Weg zur Steigerung der Energieeffizienz aufgezeigt. Dieser Weg sollte fortgesetzt werden. Die im Klimaschutzplan 2050 für den Gebäudebereich vorgeschlagenen Maßnahmen konterkarieren diesen Weg. Sie bestehen zum überwiegenden Teil aus Zwangsmaßnahmen, die allein dazu führen würden, dass der Sanierungsstau in diesem Sektor weiter zementiert wird: Ohnehin schon bestehende Hemmungen für Sanierungen würden durch eine massive Verschärfung der Anforderungen verfestigt, eigentlich wirtschaftlich realisierbare Maßnahmen werden unbezahlbar, Chancen für beträchtliche CO2-Einsparungen blieben ungenutzt. Beispiele für besonders drastische, kontraproduktive Zwangsmaßnahmen sind:
Zwangsvorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bestand, die überfordernd wirken, wie die Erfahrungen damit in Baden-Württemberg zeigen. Steuererhöhungen für fossil befeuerte Heizungen, die in bestimmten Fällen Optionen zur Energieeffizienzverbesserung gänzlich zunichte machen würden. Nachrüstpflichten im Rahmen der EnEV für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, die zu unzumutbaren Belastungen führen würden.
Wilko Specht | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1599 | w.specht@bdi.eu I www.bdi.eu
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Folgende Punkte sind aus Sicht der BDI-Initiative nicht bzw. unzureichend berücksichtigt und müssen bei einer Überarbeitung des Klimaschutzplans 2050 beachtet werden:
Technologieoffenheit und Energieträgerneutralität sicherstellen. Nur unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Energieträger und Technologien kann eine nachhaltige Absenkung des Primärenergieverbrauchs und damit des CO2-Austoßes gelingen.
Alle Ziele der Nachhaltigkeit gleichrangig berücksichtigen. Nur unter Berücksichtigung aller Ziele der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und Soziales – kann die Industrie als innovativer und kooperativer Teil der Lösung ihr ganzes Potential entfalten und einbringen.
Wirtschaftliche Umsetzbarkeit für die unterschiedlichen Akteure gewährleisten. Nur, wenn die wirtschaftliche Umsetzbarkeit politischer Maßnahmen und Vorgaben gewährleistet ist, können unzumutbare Belastungen vermieden und die Akzeptanz in der Wirtschaft und insbesondere auch in der Bevölkerung in der benötigten Breite gesichert werden.
Zusätzliche ordnungsrechtliche Eingriffe unterlassen. In einem möglichst unbehinderten Wirken der Marktkräfte werden die besten, schnellsten und kostengünstigsten Lösungen für bestehende Herausforderungen gefunden. Ordnungsrechtliche Regelungen sollten sich darauf beschränken, einen stabilen und verlässlichen Rahmen zu gewährleisten. Der Fokus sollte vielmehr auf geeigneter staatlicher Anreizsetzung und Marktanreizen sowie attraktiven Investitionsbedingungen und Planungssicherheit liegen, um die Gebäudebesitzer zu motivieren, in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren.
Existierende Programme und Maßnahmenpläne berücksichtigen. Programme und Maßnahmenpläne, die zur Umsetzung der Energiewende – zum Teil im Dialog mit der Wirtschaft – bereits entwickelt und eingeführt wurden (z. B. der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz) müssen bei der Formulierung weiterer Programme berücksichtigt werden.
Für echte Fortschritte im Gebäudebereich werden zudem benötigt: Eine attraktive Investitionskulisse mit technologieoffenen Förderinstrumenten, flexible Lösungen für Wohn- und insbesondere auch für Nichtwohngebäude, wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für neuartige Lösungskonzepte im Gebäudesektor – von Contracting über Automatisierung bis hin zu Ersatzneubau. Nur so kann es gelingen, die massiven Einsparpotenziale in diesem Sektor in vollem Umfang zu realisieren. Die BDI-Initiative „Energieeffiziente Gebäude“ bietet sich als Dialogpartner für die Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Klimaschutzplans 2050 an, damit dieser den größtmöglichen Beitrag zur Realisierung der Energieeinsparpotenziale im Gebäudebereich und damit zum nachhaltigen Klimaschutz leisten kann.
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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite StraĂ&#x;e 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Redaktion Herr Wilko Specht T: +49 30 2028-1599 w.specht@bdi.eu
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