Donnerstag, 20. Februar 2025
116. Jahrgang
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«Spitzerhaus» soll abgerissen werden Das sogenannte Spitzerhaus im Arlesheimer Dorfkern soll durch einen Neubau ersetzt werden. Dieser soll ein Stockwerk höher werden, als es der neue Teilzonenplan Ortskern zuliesse. Doch der ist noch nicht in Kraft.
Arlesheim
Fabia Maieroni Seit 2016 will der Architekt Gabriele Libera an der Hauptstrasse 32 in Arlesheim einen Neubau realisieren. Das sogenannte Spitzerhaus, das schräg gegenüber dem BLKB-Gebäude am Eingang des Ortskerns liegt, kaufte er damals, um es für die Büroräumlichkeiten seines Architekturbüros auszubauen. Rasch formierte sich jedoch Widerstand gegen die Pläne. Die IG Dorf Arlese, eine lose Gruppierung um Sylvia und Markus Tschanz-Siegfried, nannte das Projekt überdimensioniert und unpassend. Libera will ein Haus mit drei Vollgeschossen und einem Dachaufbau realisieren. Das heute bestehende Gebäude weist hingegen nur zwei Vollgeschosse plus Dach auf. Zum entsprechenden Baugesuch wurden damals Einsprachen eingereicht. 2018 verhängte der Gemeinderat eine Planungszone. Damit wurden die Pläne sistiert, der Status quo für fünf Jahre quasi «eingefroren». Der Gemeinderat begründete den Entscheid damit, dass der Quartierplan Ortskern überarbeitet werde. Inzwischen ist der neue «Teilzonenplan Siedlung Ortskern» erarbeitet; genau vor einem Jahr stimmte ihm der Souverän an einer denkwürdigen Gemeindeversammlung zu. Dem Entscheid waren jahrelange Diskussionen und ein öffentlicher Schlagabtausch zwischen
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Reinach
Hauptstrasse 32: Schon seit 2016 will der Eigentümer hier einen Neubau realisieren. der IG Fruschd, die sich gegen den Teilzonenplan wehrte, und dem Gemeinderat vorangegangen. Im neuen Teilzonenreglement ist festgehalten, dass erhaltenswerte Bauten (wie etwa die Hauptstrasse 32) in der Ortskernzone grundsätzlich erhalten werden sollen und sich – falls dies nicht sinnvoll ist – allfällige Ersatzneubauten an der Geschossigkeit des ursprünglichen Gebäudes orientieren müssen. Ein Neubau, wie ihn Libera plant, wäre damit nicht mehr möglich. Doch das neue Reglement ist noch nicht gültig, weil noch immer Stimmrechtsbeschwerden zur Gemeindeversammlung von vor einem Jahr beim Kanton hängig sind. Es gilt nach wie vor der alte Quartierplan aus den 70er-Jahren. Und da die Planungszone inzwischen ausgelaufen ist, hat Li-
FOTO: FABIA MAIERONI
Gemeindepräsident Markus Eigenmann betont auf Anfrage, dass sich der Bauherr grundsätzlich an das geltende Recht halte. Dennoch: Gerade an dieser Ecke bilde das jetzige Haus zusammen mit den nebenstehenden Häusern ein Ensemble. «Für
das Ortsbild ist ein so hoher Neubau an dieser Stelle nicht förderlich. Eine Mehrheit an der Gemeindeversammlung war jedenfalls dieser Meinung», so Eigenmann. «Wenn das Haus tatsächlich so gebaut werden kann, dann sind unsere Bemühungen gescheitert. Dann passiert das, was der Gemeinderat und die Gemeindeversammlung so nicht wollten: nämlich dass an diesem Ort einen Stock höher gebaut wird.» Zuerst aber müsse eine Baubewilligung des Kantons vorliegen. «Die Bagger fahren nicht morgen auf.» Der Architekt kann die Kritik an seinen Plänen nicht verstehen: «Grundsätzlich mache ich nichts Falsches, aber es gibt Leute, die das wohl meinen. Ich halte mich an die geltenden Zonenvorschriften», erklärt er auf Anfrage. Fortsetzung auf Seite 3
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bera nun freie Bahn für seinen Neubau. Das entsprechende Baugesuch muss nicht mehr öffentlich aufgelegt werden, denn dieses war bereits 2016 publiziert worden. Weil sich das Projekt inzwischen nicht stark verändert habe, sei eine erneute Auflage nicht nötig, schreibt die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) auf Anfrage des Wochenblatts. Das aktuelle Projekt befinde sich nun im Prüfungsstadium beim Bauinspektorat.
«Ich halte mich an die geltenden Zonenvorschriften»
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