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Donnerstag, 27. August 2026

118. Jahrgang

Nr. 35

111 Jahre

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Ein Gesuch mit Konsequenzen Das 130. Solothurner Kantonalschwingfest sollte im Mai 2027 in Breitenbach neben der Sportanlage Grien stattfinden. Das Reglement der Grundwasserschutzzone verhindert dies nun. Ein Entscheid mit weitreichenden Konsequenzen.

Die «Digital-World Roadshow» machte am vergangenen Donnerstag in Laufen Halt: Im Showroom bei der Firma «LAUFEN», welche in Sachen Digitalisierung schon weit fortgeschritten ist, wie sich herausstellte.

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Schutzreglement wurde lange nicht berücksichtigt Die Vorgänge haben Fragen zum Umgang mit der Grundwasserschutzzone rund um die Sportanlage Grien ausgelöst. Das

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Veranstaltungen trotz bestehender Vorschriften Das Reglement wurde allerdings offenbar bei früheren Veranstaltungen auf dem Gelände nicht konsequent oder gar nicht berücksichtigt. Auf der Sportanlage fanden wiederholt Anlässe statt, bei denen zum Beispiel auch Festzelte aufgestellt wurden. Im Juni 2008 wurde auf dem Hauptspielfeld der Sportanlage das vom Fussballclub organisierte 112. Solothurner Kantonalschwingfest durchgeführt. Breitenbachs Bauverwalter Peter Hänggi erklärt, das Gesuch des Schwingklubs sei vom Kanton abgelehnt worden, weil der vorgesehene Standort in der Zone 2 liege. Gleichzeitig sei bekannt gewesen, dass die Gemeinde eine Anpassung der

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Schutzzonengrenzen plane. Hänggi betont, er sei nicht in das Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen eingebunden, daher habe er auch nicht Kenntnis bis in alle Details. Breitenbachs Gemeindeschreiber Andreas Dürr räumt ein, dass die Vorschriften in der Vergangenheit wohl zu wenig beachtet worden seien: «Man muss ehrlicherweise sagen, dass es seitens der Gemeinde mangelnde Aufmerksamkeit war, dass man nicht eingriff.» Es gehe jetzt aber nicht darum, nachträglich Verantwortliche zu suchen. Entscheidend sei vielmehr, dass das Reglement, das seit Jahren bestehe, künftig konsequent angewendet werden müsse.

Zeitgleich zu «800 Joor Hobel» fand in Himmelried am letzten Samstag das Dorfplatzfest statt. Von Ansprachen und Apéro über Bratwurst und Brezel bis Zuckerwatte bot das Fest wieder für jeden Geschmack etwas.

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Gebiet ist in drei Schutzzonen unterteilt. Die Sportanlage Grien liegt auf dem Gebiet der Zone 2. Gemäss Schutzzonenreglement sind in dieser Zone feste Bauten, Installationen und Anlagen grundsätzlich verboten. In Zone 3 sind solche Vorhaben grundsätzlich zulässig, allerdings nur mit Bewilligung und unter möglichen Auflagen. Beim Bau der Sportanlage vor rund 30 Jahren sei der Grundwasserschutz berücksichtigt worden, sagt Jack Wyss, Ehrenpräsident des FC Breitenbach. «Es war selbstverständlich ein wichtiges Thema. Wir erhielten alle Bewilligungen vom Kanton, aber unter zu erfüllenden Auflagen, welche das Projekt dann auch etwas verteuerten.»

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Im Fokus: Auf dem Gelände der Sportanlage Grien hätte das Schwingfest stattfinden sollen. Nun steht auch der Neubau des DROHENBILD: JANIS BORER Garderobengebäudes auf der Kippe.

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Der Breitenbacher Gemeinderat gab dem Schwingklub Dorneck-Thierstein-Laufental für die Durchführung des 130. Solothurner Kantonalschwingfests zunächst grünes Licht. «Nach der Bewilligung begannen wir mit unseren Planungsarbeiten», erklärt OK-Vizepräsident Paul Bologna gegenüber dem Wochenblatt. Auch die Hauptsponsoren konnten gewonnen werden, zumal viele den Standort als ideal erachteten. Um die Planung abzusichern, reichte der OK-Bauchef das Durchführungsgesuch noch in Solothurn ein. Aufgrund des geltenden Schutzzonenreglements für die Grundwasserfassung Pumpwerk Längacker wurde der Anlass am vorgesehenen Standort jedoch nicht bewilligt. Daraufhin musste die Gemeinde Breitenbach die bereits erteilte Bewilligung zurücknehmen. Für den Schwingklub blieb zum Glück genügend Zeit, einen Ersatzstandort zu suchen. Das Fest wird nun am 22./23. Mai 2027 in Büsserach stattfinden. Der Ort war bereits 2003 und 2015 Gastgeber des Solothurner Kantonalschwingfests.

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