Donnerstag, 1. September 2022
113. Jahrgang Nr. 35
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Ein «belastender Vertrauensverlust» Die Schulleitung der Sek Aesch hat sensible Schülerdaten per Mail an rund 100 Mitarbeitende verschickt. Nun nehmen der Schulrat und der Datenschutzbeauftragte Stellung zum Vorfall.
Arlesheim
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Jeannette Weingartner «Aescher Schulleitung droht ein Disziplinarverfahren» titelte der Verein «Starke Schule beider Basel» (SSbB) vor zwei Wochen auf seiner Website. Einen Monat zuvor wurde der SSbB Informationen von einer Gruppe anonymer Eltern zugespielt, die sich auf eine E-Mail der Schulleitung der Sekundarschule Aesch beziehen. Offenbar hat ein Schulleitungsmitglied per E-Mail Dokumente, die sensible Schülerdaten enthalten, an alle Lehrpersonen der Sekundarschule Aesch verschickt. Nebst Berichten zu psychologischen Abklärungen einzelner Schülerinnen und Schüler enthielt die Mail eine Liste mit den Namen von 67 Jugendlichen, die im aktuellen Schuljahr spezielle Förderung erhalten. Die Eltern kritisierten in der Folge, dass Informationen sowohl von der Kinderund Jugendpsychiatrie Baselland als auch von Primarschulen an die Sekundarschule weitergeleitet wurden – und das ohne Zustimmung der Eltern. Der Fall wurde von verschiedenen Medien aufgegriffen. Inzwischen wurde von der Aufsichtsstelle Datenschutz (ASD) des Kantons Baselland eine «Sachverhaltsabklärung» eingeleitet. Die Untersuchung erfolge in solchen Fällen in zwei Schritten, erklärt Datenschützer Markus Brönnimann: Zuerst werde ermittelt, ob es einen akuten Handlungsbedarf gebe. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Mailadressen von einem Server gestohlen würden und eine
Zu laut, zu viel? Der Kulturzirkus hat sich im zweiten Jahr weiter etabliert und ist sehr beliebt. Nun gibt es von Anwohnern aber Kritik wegen Lärm und der Verflechtung zwischen Verein und Politik.
Münchenstein
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Stellungnahme erforderlich: Die Schulleitung der Sek Aesch muss der Aufsichtsstelle Datenschutz den Vorfall schildern. FOTO: MARCEL HABEGGER
akute Sicherheitslücke bestehe, die unmittelbar geschlossen werden müsste. In einem zweiten Schritt werde dann geklärt, ob es sich bei dem Vorfall um einen Einzelfall oder um systematisches Versagen handele, bei dem Massnahmen notwendig wären.
«In diesem Fall nicht zulässig»
Im Fall Aesch sei eine Mail verschickt worden – und diese Mail könne nachträglich nicht mehr zurückgenommen werden. Es handle sich hier also nicht um einen Vorfall, der kurzfristige Massnahmen erforderlich mache, führt Brönnimann aus. Die Schulleitung müsse zu dem Vorfall eine Stellungnahme abge-
ben. Grundsätzlich sei es so, dass Lehrpersonen Informationen über ihre Schüler brauchen, um ihren Beruf ausüben zu können, erklärt Brönnimann. In diesem Fall habe die Lehrperson der Klasse A aber auch Informationen über Schüler einer anderen Klasse erhalten, die nicht benötigt wurden. Dass die Mail an die ganze Lehrerschaft verschickt wurde, «erscheint in diesem Fall nicht zulässig».
Behauptungen sind «ehrverletzend und falsch»
Als Reaktion auf die Medienberichte hat der Schulrat – die oberste leitende Behörde der Sekundarschule – zu Beginn des Schuljahres einen Brief an die Eltern
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verschickt. Dieser liegt dem Wochenblatt vor. Der Schulrat schreibt darin, dass er die Anschuldigungen und Befürchtungen der Eltern sehr ernst nehme und unverzüglich den Datenschutzbeauftragten um eine Stellungnahme gebeten habe. Den Resultaten der verschiedenen Untersuchungen wolle er jedoch nicht vorgreifen. «Wir möchten Ihnen aber heute versichern, dass diese Behauptungen nach unserer ersten Prüfung ehrverletzend und falsch sind», führt der Schulrat aus. Während des Schuljahreswechsels müsse es einen Datenaustausch geben und dieser laufe über die Schulleitung. Fortsetzung auf Seite 2
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