Nr. 50 27. Jahrgang Donnerstag, 11. Dezember 2025 e Beilag
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Kaserne in neuem Glanz
Klangvolle Adventsreise
Bilder finden ein Zuhause
Nach sanfter Sanierung hat die Unterkunft sogar etwas WohlfühlCharakter.
Die Regionale Musikschule Gelterkinden hat zum Adventskonzert in die ref.Kirche eingeladen. Seite 13
Ruedi Pfirter öffnete sein Atelier in Hölstein für die Kunstliebhaber.
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Regeln beim Heizungsersatz
Schönenwerd/Aarau · fashionfish.ch
Kolumne
Alles nur eine Phase
Das gibt es zu beachten Regierungsrat Isaac Reber orientierte über die Praxis des Kantons Otto Graf
Bereits am 19. Oktober 2023 hat der Landrat ein Dekret beschlossen, wonach fossile Heizungen durch Systeme mit erneuerbaren Energien zu ersetzen sind. Seit Oktober 2024 gilt das Dekret für Neubauten. Ab 2026 gelten, wie Regierungsrat Isaac Reber vor den Medien präzisierte, neue Regeln. Dabei geht es insbesondere um die Regeln, wenn eine fossile Heizung in einem bestehenden Gebäude defekt wird und ersetzt werden muss. Schadhafte Kessel müssen durch Heizungen ersetzt werden, die auf erneuerbaren Energien basieren. Das gleiche gilt für defekte Brenner in Heizungen, die über 15 Jahre alt sind. Doch es gibt Ausnahmen, wie Reber ausführte. Wenn aus technischen Gründen ein erneuerbares System nicht realisierbar ist oder über seine Lebensdauer hinweg nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, kann eine Ausnahme bewilligt werden. Ausserdem gilt die Ausnahme, wenn die neuen Bestimmungen zu einer unverhältnismässigen Härte führen würden. Bereits seit Anfang Oktober 2025 können Anträge auf Ausnahmen mit wenigen Mausklicks elektronisch beantragt werden. Praxis im Baselbiet moderat Im Gegensatz zu andern Kantonen kommt die Baselbieter Praxis für die betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümer recht moderat daher. Funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen müssen weder vorzeitig noch bis zu einem bestimmten Stichtag ersetzt werden. Es gibt also kein Ablaufdatum; es sei denn, ein Defekt löst, wie oben erwähnt, eine Ersatzinvestition aus. Und kostspielige Massnahmen an der Gebäu-
Regierungsrat Isaac Reber (2. v. l.), Yves C. Zimmermann (l.) und Christoph Plattner (r.) erläuterten die neuen Regeln.
dehülle sind in keinem Fall erforderlich. Ende Juli dieses Jahres hat das Bundesgericht in seinem Urteil eine Beschwerde gegen das vom Landrat beschlossenen Änderungen des Dekrets zum Energiegesetz abgewiesen. Hängig ist jedoch die Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung». Das Begehren bezweckt, das landrätliche Dekret wieder aufzuheben. Das Parlament hat sich am 25. September 2025 gegen diese Initiative ausgesprochen und empfiehlt den Stimmberechtigten, die Gesetzesinitiative abzulehnen. Das Begehren wird dem Stimmvolk vermutlich im Juni 2026 vorgelegt. Bei einer Übergangszeit von zwei Jahren zwischen Erlass und Wirksamkeit, verdeutlichte Isaac Reber, hätten die Liegenschaftsbesitzerinnen und -be-
sitzer sowie die Fachbranche genügend Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Weniger abhängig vom Ausland Yves C. Zimmermann, Leiter AUE, verwies auf die lokal sehr grossen Unterschiede bei den Wärmeträgern. So dominiert auf dem Land das Heizöl, während in der Agglomeration das Gas im Vordergrund steht. Das dichte Gasverteilnetz in den Talachsen, erklärte Zimmermann, nähere sich de Ende der Betriebsdauer. Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger, betonte er, sei nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, er reduziere ausserdem die Abhängigkeit vom Ausland. Gleichzeitig werde die einheimi-
Foto: O. Graf
sche Energieproduktion gefördert. Christoph Plattner, Leiter Ressort Energie auf dem AUE, erwähnte einige Möglichkeiten des erneuerbaren Heizens. Je nach den Begebenheiten könnten eine Wärmepumpe, Fernwärme, Holz, Solarwärme und andere erneuerbaren Energieträger, etwa Biogas, in Betracht gezogen werden. Ein Heizungsersatz, rechnete er vor, löse auch Fördergelder aus. Der Ersatz einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe, geschätzte Kosten 33 000 Franken, würde einen Förderbeitrag von über 13 000 Franken ergeben, was einem Anteil von 40 Prozent der Investition entspricht. Er erklärte zudem, was bei einem Gesuch für eine Ausnahmebewilligung zu beachten ist.
Beinahe wäre ich untreu geworden. Viel hat nicht gefehlt. Wirklich nicht! Weil eigentlich alles gepasst hätte: die Stimmung, das schöne Licht mit der Abendsonne, die Silhouette … Da hätte frau schon schwach werden und sich neu verlieben können. Einen Monat lang habe ich mit ihr geflirtet und war – um ehrlich zu sein – in den vier Wochen ziemlich hin- und hergerissen. Was es für mich besonders schwierig machte: Die Unterschiede zwischen den beiden könnten nicht grösser sein. Die Eine sehr gross und dazu oft laut und wild, zugleich unglaublich faszinierend und verführerisch vielschichtig. Die Andere eher klein, fein und ruhig, anhänglich irgendwie und auch sehr charmant. Hinzu kam, dass «die Neue» Französisch sprach, die Sprache der Liebe. Was mir sehr gut gefiel. Ich war mit meinen Gefühlen wirklich in der Zwickmühle. Doch irgendwann beschloss ich, mich nicht mehr von Äusserlichkeiten leiten zu lassen und auch nicht mehr zu vergleichen. Das hätte auf die Länge nichts gebracht. Wer tanzt schon gerne auf zwei Hochzeiten …? Ein Entscheid musste her. Ich wog all meine Eindrücke und Emotionen ab und kam zum Schluss: Es ist alles nur eine Phase. Ein mehrwöchiger Sprachaufenthalt in Montpellier reicht letztlich doch nicht aus, um Berlin als meine absolute Herzensstadt abzulösen. So wird Berlin, wo ich vor über zehn Jahren einen Sommer lang gelebt habe, wohl – was Städte betrifft – meine grosse Liebe bleiben. Seraina Degen
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