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20230921_WOZ_GSAANZ

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Donnerstag, 21. September 2023 | Nr. 38 | 84. Jahrgang

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KESB

Mythen und Realität

WO C H E N T H E M A

Öffentlicher Informationsanlass mit Regierungsrätin Susanne Schaffner

Was die KESB macht oder eben nicht macht

BÜREN AN DER AARE Diese Woche im

Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) kümmere sich um die Fremdplatzierung von Kindern und bevormunde im Todesfall den überlebenden Partner einer Konkubinatspartnerschaft: So lauten zwei Vorwürfe gegen die seit zehn Jahren bestehenden KESB, die in dieser Pauschalität schlicht falsch sind. Am kommenden Montag findet in Grenchen eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema statt. JOSEPH WEIBEL

Mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts haben die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, kurz KESB, am 1. Januar 2013 ihre Arbeit aufgenommen und sind relativ früh in die öffentliche Diskussion geraten – vor allem im Zusammenhang mit der Fremdplatzierung von Kindern. Die negative Berichterstattung hat die Arbeit der KESB in ein falsches Licht gerückt und zu Mythen geführt, die nun mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Grenchen und Olten ausgeräumt werden sollen. Stefan Armenti, Präsident der KESB Region Solothurn, wird ebenfalls an der Informationsveranstaltung anwesend sein. Er kennt die Vorurteile und vor allem die entstandene Hemmschwelle, die KESB einzuschalten, wenn ihre Arbeit gefragt oder nötig ist. «Ein Kind wird

25. September 2023 Kino Rex Grenchen,19 Uhr 26. September 2023 Schützi Olten,19 Uhr

Mit einer Informationsveranstaltung in Grenchen will der Kanton Berührungsängsten aktiv begegnen und dazu beitragen, dass sich Schutzbedürftige oder ihre Angehörigen im Bedarfsfall frühzeitig an die KESB wenden. Bild: Shutterstock fremdplatziert, wenn alle anderen Massnahmen nicht greifen.» «Andere Massnahmen» sind z. B. Hilfen zur Erziehung oder Betreuung durch eine Tagesmutter. Erst wenn diese und andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien, komme es manchmal nach einigen Jahren zu einer Fremdplatzierung, sagt Stefan Armenti. Schneller könne es gehen, wenn zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter nach der Schwangerschaft an einer schweren postnatalen Depression leide und sich nicht mehr um das Kind kümmern könne. «Dann ist eine Fremdplatzierung unumgänglich, die aber in der Regel aufgehoben wird, wenn die Mutter wieder gesund ist.» Der zweite Mythos: Die KESB schreite bei einem Todesfall in der Partnerschaft ein und bevormunde die überlebende Person. «Wir werden nur aktiv, wenn die betroffene Person gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Haushaltführung und die damit verbundenen administrativen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Aber auch nur dann, wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt, der für einen solchen Fall Angehörige oder Bekannte

als Vorsorgebeauftragte vorsieht», erklärt KESB-Regionalpräsident Stefan Armenti. Was will die Informationsveranstaltung vom kommenden Montag in Grenchen? «Wir wollen einerseits mit Mythen über die KESB aufräumen, andererseits vor allem Verständnis für die Aufgaben der KESB wecken und Hemmschwellen bei schutzbedürftigen Personen abbauen. Unbegründete Ängste blockieren unser Eingreifen und unsere Hilfe», sagt Armenti.

> I N F O R M AT I O N S A N L AS S Montag, 25. September 2023, 19 Uhr, Kino Rex in Grenchen. Anwesend sein werden Regierungsrätin Susanne Schaffer, Kantonsrat Matthias Meier-Moreno sowie die zuständigen KESB-Präsidien, Berufsbeistände sowie Angehörige von Personen, die von der KESB unterstützt wurden. Eingeladen sind alle Interessierten. Im Anschluss wird ein Apéro serviert.

Am 22. Oktober 2023 Franziska Roth in den Ständerat. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


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