Offiz. Amtliches Publikationsorgan des Kreis 2 Limmattal für die Gemeinden Wettingen, Neuenhof, Killwangen, Spreitenbach und Würenlos Donnerstag, 17. November 2022, 61. Jahrgang, Nr. 46
Klösterli Wettingen Heimkinder sind schwierige Kinder? Dieses Vorurteil teilen viele. Miriam Cortis, Präsidentin des Stiftungsrats vom Kinderheim Klösterli Wettingen, und die neue Geschäftsführerin widersprechen vehement. «Schwierige Kinder gibt es nicht, sondern nur schwierige familiäre Verhältnisse», sind sie sich einig. Sie wünschen sich für Heimkinder aber generell mehr Unterstützung. Ressourcen seien knapp bemessen. (rfb) S. 3
Dorfstrasse soll saniert werden Die Neuenhofer Dorfstrasse soll saniert werden. Es wird mit einem finanziellen Aufwand von 1,7 Mio. Franken gerechnet. Die Sanierung der Strasse sei notwendig, befindet der Gemeinderat und auch das Tiefbauamt spricht von der Dringlichkeit. Nach der Ablehnung 2019 versuchen die Neuenhofer den zweiten Anlauf. (rfb) S. 17
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Auch nach 66 Jahren kämpft man In Würenlos geht der Kampf um eigenes Altersheim in die nächste Runde. Nachdem das Volk ein Projekt für gut befand, sieht nun der Kanton ein Problem damit. RINALDO FEUSI
Am Dienstag lud der Gemeinderat die Würenloser Bevölkerung zu einem Informationsabend zu den Hauptthemen Budget und Altersheim. Letzteres gab über zwei Stunden zu diskutieren. Viele Fragen wurden gestellt, viele Antworten wurden geliefert. Klar vor allem eines: Der Gemeinderat will ein Altersheim. Die Bevölkerung will ein Altersheim. Wo liegt also das Problem? Der Gemeinderat musste die Baubewilligung ablehnen. Dies, weil die Kantonale Denkmalpflege für sie wichtige Punkte als nicht erfüllt sieht. Für den Gemeinde-
Gemeindeammann Toni Möckel mit den Gemeinderäten Consuelo Senn, Lukas Wopmann und Nico Kunz (v.l.). Rinaldo Feusi rat kein Grund zum aufgeben. Er will die Sache weiterziehen und vor den Regierungsrat treten. Das ist aber nicht ganz gratis, weshalb an der Einwohnergemeinde gleich zwei Finanzanträge gestellt werden. Es sind
350 000 Franken für bereits getätigte Kosten des Baugesuchsverfahrens und weitere 250 000 Franken zur Finanzierung der zukünftigen Kosten des Baugesuchs- und Rechtsmittelverfahrens. S. 17
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