Donnerstag, 26. März 2026
117. Jahrgang
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Areal Schönenbach wird versteigert Das Bundesgericht hat entschieden: Um die Eigentumsverhältnisse neu zu regeln, kommt das Filetstück in Reinach unter den Hammer. Der Mindestzuschlagspreis beträgt 26,4 Millionen Franken.
Region
Tobias Gfeller Die Gescichte um das Areal Schönenbach zwischen Lochackerstrasse, Schönenbachstrasse und Tramlinie 11 ist um ein Kapitel reicher: Gemäss Entscheid des Bundesgerichts muss die 13 480 Quadratmeter grosse Bauzone versteigert werden. Dafür führt das Betreibungsund Konkursamt des Kantons BaselLandschaft am 9. Juni in Liestal eine öffentliche Gant durch. Der Mindestzuschlagspreis beträgt 26,4 Millionen Franken. Der Ersteigerer hat vor dem Zuschlag eine Anzahlung von einer halben Million Franken zu leisten. Das knapp zwei Fussballfelder grosse Areal Schönenbach, auf dem sich einst die Gärtnerei Schär befand, gehört gemäss Geoview Baselland zu je einem Viertel der Privatperson Benno Büchel und der von ihm gegründeten und geführten Spaini Immobilien AG, zur anderen Hälfte der St. Alban Liegenschaften mit Sitz in Wollerau (SZ). Das Areal umfasst vier Parzellen, wobei diese Eigentumsverhältnisse für jede einzelne Parzelle gelten. Vor elf Jahren, im Mai 2015, stellten Benno Büchel und Nathalie Grob als Vertreterin der St. Alban Liegenschaften gemeinsam mit der Einwohnergemeinde Reinach im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Pläne für die prominent gelegene Fläche vor: Entstehen
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Unbehagen in der Bevölkerung: An der Hauptstrasse in Reinach, auf dem Platz vor der BLKB-Filiale, konsumieren Menschen offen Drogen. Die Situation ist den Behörden bekannt.
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Brache: Wegen Rechtsstreitigkeiten herrscht auf dem Areal Stillstand. sollte ein städtisches Quartier mit sieben Baukörpern und rund 145 Wohneinheiten. Der damit verbundene Quartierplan gehörte damals zu den grössten Arealentwicklungen in Reinach. Nach einem Referendum wurde der Quartierplan 2018 mit 58 Prozent Ja-Stimmen an der Urne angenommen.
Eigentumsverhältnisse müssen neu geregelt werden Auf dem Areal ist baulich seitdem nichts passiert. Böse Zungen in Reinach sprechen längst von einem «Schandfleck». Während auf dem Areal weiterhin Stillstand herrscht, beschäftigten die Landeigentümer die Gerichte. Worüber sich
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FOTO: FABIA MAIERONI
Büchel und Grob nicht einig wurden, ist im Detail nicht bekannt. Büchel ging auf die entsprechende Anfrage des Wochenblatts nicht ein. Ein Kontakt zu Nathalie Grob konnte nicht hergestellt werden. Die St. Alban Liegenschaften forderte juristisch die öffentliche Versteigerung des Areals, um die Eigentumsverhältnisse neu zu regeln. Dies steht gemäss Zivilgesetzbuch Artikel 650 jedem Miteigentümer zu. Dagegen setzte sich Büchel zur Wehr, «weil wir eine interne Versteigerung des Grundstücks zwischen den Miteigentümern als pragmatischere Lösung betrachtet hatten». Mehr wollte er gegenüber dem Wochenblatt nicht sagen. Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft
West gab der St. Alban Liegenschaften recht. Büchel zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Dieses entschied im vergangenen September zugunsten der St. Alban Liegenschaften. Das Kantonsgericht führte als Vorinstanz aus, eine Versteigerung unter den Miteigentümern komme infrage, wenn es sich bei diesen um Familienmitglieder handle, die eine Übertragung an Aussenstehende eigentlich nicht wünschten. Gehe es hingegen um den grösstmöglichen Gewinn, was beim Areal Schönenbach auch gemäss dem Bundesgerichtsurteil der Fall sei, könne sogleich die öffentliche Versteigerung angeordnet werden. Fortsetzung auf Seite 2
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