Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 23 475 I AZ 8910 Affoltern a. A.
aus dem bezirk affoltern I Nr. 68 I 166. Jahrgang I Dienstag, 28. August 2012
30-Jahre-JubilÀum
425 Zugezogene
Das Forum ist heute die mitgliederstÀrkste Organisation in Aeugst. > Seite 3
NeuzuzĂŒgerapĂ©ro im Rahmen der Bonstetter Dorfchilbi â 60 kamen. > Seite 3
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Augenschein «Wachtmeister Studer»: Zu Besuch bei einer Probe der Aemtler BĂŒhne. > Seite 5
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Richtiger Weg? Forum: Die Nutzung der Gewerbezone in Wettswil liefert Diskussionsstoff. > Seite 10
Weniger Durchgangsverkehr â bleibt das auch so? Strassenfest zum Abschluss des Baus von flankierenden Massnahmen in Hedingen Mit einem bunten und gut besuchten Strassenfest hat Hedingen am Wochenende den Abschluss des Baus flankierender Massnahmen gefeiert â und freut sich ĂŒber die Abnahme des Durchgangsverkehrs. Ob das so bleibt? GemeindeprĂ€sident Paul Schneiter hegt gewisse Zweifel.
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Erfolgsfaktor Bei Schweizer in Hedingen hat soziale Verantwortung grosse Bedeutung. > Seite 13
Siegestor drei Sekunden vor Schluss 1.-Ligist FC Wettswil-Bonstetten bezwang Winterthur mit 3:2. Die Ămtler begannen furios und fĂŒhrten verdient 2:0, aufgrund des starken Abbauens in der zweiten HĂ€lfte kassierten sie jedoch prompt zwei Treffer zum 2:2. Als man sich mit dem Remis abzufinden schien, realisierte Ari Hasani drei Sekunden vor Schluss per Hechtköpfler das 3:2. (kakö) ................................................... > Bericht auf Seite 21
anzeigen
................................................... von werner schneiter Vereine, Parteien, das Gewerbe â viele Freiwillige haben unter der FĂŒhrung von Gemeinderat und OK-PrĂ€sident Ruedi Fornaro in Hedingen ein Strassenfest auf die Beine gestellt â ein veritables Dorffest unter grosser Beteiligung der Bevölkerung wie das letztmals 2006 der Fall gewesen war. «Wir ziehen heute gewissermassen einen Schlussstrich unter ein Projekt, das rund 50 Jahre in Anspruch genommen hat», sagte GemeindeprĂ€sident Paul Schneiter zum Auftakt von «Hedingen in Fahrt» am Samstag. Er tippte damit auf die mehr als 50-jĂ€hrige Geschichte der N4 bzw. A4 an, die mit dem Nationalstrassennetz-Beschluss des Parlaments im Jahr 1960 begann. Zu den Hauptzwecken der im November 2009 eröffneten Autobahn durchs SĂ€uliamt gehört die Entlastung der Dörfer vom Durchgangsverkehr. Und dazu gehört der Bau von flankierenden Massnahmen â ein kantonales Projekt, an dem sichdie Gemeinde Hedingen mit rund 600 000 Franken beteiligt. Die kantonsseitigen Arbeiten sind nun nahezu abgeschlossen. Arbeiten, die nicht direkten Zusammenhang mit den flanierenden Massnahmen stehen, sind in
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FahnenĂŒbergabe bei Festbeginn am Samstag in Hedingen: GemeindeprĂ€sident Paul Schneiter (links) und OK-PrĂ€sident Ruedi Fornaro. (Bild Werner Schneiter) Hedingen noch fĂ€llig: die definitive Ausgestaltung des Kreisels bei der «Linde», die Gestaltung des Dreispitzes und die Pflanzung von BĂ€umen an der Affolternstrasse.
Transitverkehr um die HÀlfte reduziert Vor der Autobahneröffnung wÀlzten sich auch in Hedingen Kolonnen durch das Dorf. Seit die A4 in Betrieb
ist, hat der sich Transitverkehr nach den Worten von Paul Schneiter rund um die HĂ€lfte reduziert. Am stĂ€rksten abgenommen hat der Schwerverkehr. Und dazu hat die Luftverschmutzung um rund 30 Prozent abgenommen. «Wir haben eine deutliche Verbesserung beim Langsamverkehr: durchgehende Trottoirs und verbessert markierte Velowege», hielt Paul Schneiter bei Festbeginn fest. «Andererseits», fĂŒgte er bei, «ist das Dorf nicht schö-
ner geworden nach Realisierung dieser flankierenden Massnahmen: Die Strasse, Asphalt und Beton, dominieren nach wie vor.» Nicht ganz so optimistisch ist der GemeindeprÀsident bei der Frage, ob das Dorf Hedingen tatsÀchlich nachhaltig entlastet wird. «Hier stelle ich persönlich eine schlechte Prognose». ................................................... > Seiten 6/7: Hedingen voll und toll in Fahrt
Urteil gegen rĂŒcksichtslosen Autolenker in der Affoltemer Begegnungszone bestĂ€tigt Der groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig â Geldstrafe und Busse Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autolenkers bestĂ€tigt, der einer FussgĂ€ngerin in der Begegnungszone von Affoltern den Vortritt verwehrt hat. Laut den Richtern in Lausanne durfte die ZĂŒrcher Justiz bei ihrem Schuldspruch auf die Aussagen des Opfers abstellen. Der Mann war im Januar 2010 im Zentrum von Affoltern unterwegs gewesen. In der dort signalisierten Begegnungszone haben FussgĂ€nger grundsĂ€tzlich Vortritt und die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 Stundenkilo-
meter begrenzt. Auf seiner Fahrt zur Post ĂŒbersah er eine FussgĂ€ngerin, die gerade die Strasse ĂŒberqueren wollte.
150 Franken und zu einer Busse von 600 Franken. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen.
Auf Ex-Polizistin zugefahren Nach Angaben der betroffenen Frau, einer frĂŒheren Polizistin, fuhr der Autolenker mit ĂŒbersetzter Geschwindigkeit ungebremst auf sie zu, so dass sie sich mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste. Das ZĂŒrcher Obergericht sprach den Fahrer im vergangenen MĂ€rz der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 14 TagessĂ€tzen Ă
Emotionen als Hinweis auf GefĂ€hrdung Laut den Richtern in Lausanne durften ihre ZĂŒrcher Kollegen aufgrund der Aussagen der FussgĂ€ngerin davon ausgehen, dass der Autolenker tatsĂ€chlich mit deutlich ĂŒbersetzter Geschwindigkeit gefahren ist und und sie dabei durch die Missachtung des Vortrittsrechts konkret gefĂ€hrdet hat. Haltbar sei insbesondere, dass das Obergericht
bezĂŒglich der FĂ€higkeiten zum SchĂ€tzen von Geschwindigkeiten ihre frĂŒhere Polizei-Ausbildung berĂŒcksichtigt habe. In diesem Rahmen habe die Frau bei Verkehrskontrollen auch Tempomessungen durchgefĂŒhrt. Nicht gegen die GlaubwĂŒrdigkeit der Betroffenen spricht laut Bundesgericht schliesslich, dass sie nach dem Vorfall offenbar sehr aufgewĂŒhlt war und emotional reagiert hat. Nach Ansicht des Gerichts ist dies vielmehr ein Hinweis darauf, dass sie durch die Fahrweise des Verurteilten tatsĂ€chlich gefĂ€hrdet wurde. (sda)
200 35 9 771661 391004