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Donnerstag, 12. März 2026

118. Jahrgang

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Nr. 11

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Abgesagte GV erzeugt Widerstand Mit 759 Stimmen erzwingen die Laufner Wahlberechtigten den Stadtrat, die abgesagte Gemeindeversammlung doch durchzuführen. Hauptanliegen der Antragstellenden: die Grüngutsammlung. Gaby Walther

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B R E I T E N B AC H Bald Vergangenheit: Die Grüngutsammelstelle im Birspark wird durch eine Haus-zu-Haus-Sammlung ersetzt.

Verzögerungstaktik. «Deshalb verlangen wir gestützt auf § 54 Abs. 2 und 3 des Gemeindegesetzes die Einberufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung spätestens bis 9. April, um über die Teilrevision des Abfallreglements zu beraten. Gleichzeitig fordern wir die Sistierung des Systemwechsels zur Grüngutabfuhr bis zur Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung.» Innert kürzester Zeit wurden über 759 Stimmen gesammelt und am Dienstag auf der Stadtverwaltung abgegeben. Im beigefügten Schreiben steht unter anderem: «...Gemäss angewandter Rechtspraxis tritt eine geänderte Vollziehungsverordnung erst acht Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Eine solche Veröffentlichung konnte bislang nicht festgestellt werden ... Bis zur Rechtskraft einer geänderten Vollziehungsverordnung gilt zwingend die heute gültige Vollziehungs-

verordnung. Daraus folgt, dass die Grüngutsammelstelle weiterhin zu betreiben ist und die Badge-Ausgaben sowie -Verlängerungen ohne Unterbruch ermöglicht werden müssen...»

Grüngutsammlung von Haus zu Haus für 65 Rappen pro Kilo Ausgangslage für den Antrag von Wasem ist die Mitteilung der Stadt Laufen in der Wochenblattausgabe vom 22. Januar: Ab April wird das Grüngut von Haus zu Haus gesammelt und die Sammelstelle beim Birspark mit Badgesystem geschlossen. Neu muss jeder Haushalt das Grüngut im eigenen, mit Chip ausgestatteten Container zuhause sammeln. Jeweils montags wird das Grüngut eingesammelt. Die Haushalte können sich die Anfahrt zur Haltestelle sparen. Abgerechnet wird nach Gewicht. «Die neue Regelung hat grosse Entrüstung ausgelöst», sagt Wa-

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FOTO: GABY WALTHER

sem. Kritisiert werde auch, dass die Bevölkerung nicht via Gemeindeversammlung, sondern nur durch die Stadtseite im Wochenblatt informiert wurde. Die Mehrheit jener Personen, mit denen er gesprochen habe, wünsche sich, dass das System bleibe, wie es ist. Die Schnittgutmenge sei saisonal bedingt grossen Schwankungen unterworfen. Das bedeute, dass man im Frühling auf Wochen verteilt schneiden muss, weil die Schnittmenge im Container nicht Platz habe — oder dass das Schnittgut über längere Zeit im Garten deponiert werden muss beziehungsweise Abfalltourismus betrieben werde. Denn gut möglich, dass die Leute das Grüngut zu den öffentlichen Sammelstellen in Wahlen, Zwingen oder Breitenbach führen. Wasem hat für sich ausgerechnet, was das neue System für ihn finanziell bedeuten würde. Fortsetzung Seite 3

HAUSGEMACHT:

Die Solothurner Regierung folgt dem parlamentarischen Auftrag von Kantonsrat David Häner und schlägt vor, den Personalbestand der Polizei auszubauen. Im Schwarzbubenland kam es bei der Polizei zu einem personellen Wechsel – an der Struktur der drei Posten Breitenbach, Dornach und Mariastein will die Kantonspolizei festhalten.

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Die für den 26. März geplante Gemeindeversammlung hat der Stadtrat Laufen «mangels ausreichend gewichtiger Traktanden» abgesagt. Das erscheint erstaunlich, wurde doch die Gemeindeversammlung im Dezember aus zeitlichen Gründen vorzeitig beendet und zwei Traktanden auf die nächste Versammlung verschoben. «Inzwischen hat sich jedoch die Ausgangslage verändert: Das Traktandum zur Mehrwertabgabe ist derzeit nicht mehr aktuell, da hierzu wieder Gespräche mit dem Kanton laufen. Die Konzession zur Stromabgabe wiederum ist nicht zeitkritisch und kann ohne Weiteres zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. Für nur ein einzelnes Traktandum eine Gemeindeversammlung durchzuführen, wäre unverhältnismässig», erklärt Stadtpräsident Pascal Bolliger. Inzwischen ist noch ein Antrag zur Teilrevision des Abfallreglements der Stadt Laufen übergeben worden; an einer der nächsten GV geht es dabei darum, wie üblich darüber abzustimmen, ob der Antrag für erheblich erklärt wird. Hauptantragsteller ist Bernard Wasem sowie sieben weitere Mitantragssteller. «Den Antrag irgendwann zu behandeln, ist zu spät, und laut Gesetz darf der Zweck eines Traktandums nicht vereitelt oder behindert werden», sagt Wasem. Gemunkelt werde über eine politische

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