Skip to main content

080_2024

Page 1

CH Regionalmedien AG I Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I www.affolteranzeiger.ch I Auflage 27 379 I AZ 8910 Affoltern a. A. I Post CH AG

1 seit 199

Laufbahngespräche Adank

Ihr Vertrauenspartner für Wohneigentum 044 763 70 70

Berufs-, Studien-, Laufbahnberatung AUS DEM BEZIRK AFFOLTERN I Nr. 80 I 178. Jahrgang I Dienstag, 15. Oktober 2024

www.laufbahngespräche.ch

Strengere Vorgaben gefordert

Alle Jahre wieder

Am Türlersee gilt derzeit ein Einwasserungsverbot für Boote. Aeugst, Hausen und der Schutzverband fordern nun eine Ausweitung. Seite 3

Vergangene Woche fand in Mettmenstetten die traditionelle Viehschau statt. Rund 180 Tiere wurden präsentiert. Seite 9

intusag.ch

Stadtpolizist plauderte in E-Mails Amtsgeheimnisse aus Obergericht bestätigt bedingte Geldstrafe des Bezirksgerichts Affoltern Werner Schneiter Ein Polizist, der bisher über einen tadellosen Leumund verfügte, stand am Freitag vor dem Obergericht. Dort musste er sich wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten, weil er an zwei Angestellte derselben Gemeinde in fünf E-Mails Interna aus seiner Polizeiarbeit preisgab. Da steht zum Beispiel: «Habe noch keine Info, ev. interessant für Dich (8-tung, vertraulich). Gestern Mittag hatten wir ein Raserdelikt in … mit dem Auto und der Lenker wohnt auch in der … Kennst Du ev. den Portugiesen …? Er fuhr einen … grau und hatte die ganze Fam. Im Auto (man glaubts nicht, innerorts wurde er mit 124 km/h geblitzt Wahnsinn … u. hatte noch 3 Kleinkinder im Auto» (die Gemeindeangestellte wohnte damals in der Nähe). In einem weiteren E-Mail schrieb er der Gemeindeangestellten: «Am letzten Mittwoch, ca. 18.15 Uhr musste ich anl. der Patr. an die ...strasse in O. ausrücken. Kennst du das Paar im 1. Stock? Die haben sich anfangs März das Natel an den Kopf geworfen, sodass die Frau ein Loch im Kopf hatte und ins Spital musste. Am letzten Mi. hatten sie wieder Streit. Die Frau schlug mit einem Messer gegen den linken Arm, sodass durch die Lederjacke hindurch am Ellbogen ein ca. 7 cm langer Schnitt entstand … für Dich einfach als Info; ich hoffe nicht, dass Du im Nahbereich der Streithähne Deine Wohnung hast. Beide trinken offenbar

sehr gerne, sehr viel (+2 Promille). Ich glaube, beide sind von der Ukraine. Beide kamen danach ins Spital.» In einem E-Mail plauderte er aus: «Heute morgen war ich ab 5.30 Uhr in Obfelden. Ich sass im schwarzen Skoda, bei der Garagen-Ausfahrt rechts, mit E. in Zivil. Wir überwachten den Volg … deshalb topsecret …ps.» Es ging dabei um die Fahndung nach einem Raubstraftäter, weshalb der Laden polizeilich überwacht wurde. Dafür kassierte er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 120 Franken, entsprechend 4800 Franken. Probezeit: zwei Jahre. Dazu bekam er eine Busse von 1000 Franken aufgebrummt. Das liess der Polizist nicht auf sich sitzen und verlangte eine gerichtliche Beurteilung. Das Bezirksgericht Affoltern reduzierte mit Urteil vom 13. Juli 2023 die Strafe auf 20 Tagessätze à 100 Franken und strich die Busse. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren.

«Am Stammtisch würde ich das nicht tun» Der Mann ist sich aber keiner Schuld bewusst und ging ans Obergericht. Nie habe er das Amtsgeheimnis absichtlich verletzen wollen, beteuerte er. Er stellte sich auf den Standpunkt, nur interne Kommunikation betrieben zu haben, schliesslich seien Verwaltung und Polizei hier eine Verwaltungseinheit. «Es ist

einfach meine Art, so zu kommunizieren – hier an zwei Arbeitskolleginnen, mit denen ich gut auskomme und ein Vertrauensverhältnis besteht. An einem Stammtisch oder in einem Verein würde ich das natürlich nicht tun», beteuerte er, räumte aber ein, vorliegend vielleicht «zu viel geplappert» zu haben. Er verstehe nicht, weshalb sein damaliger Vorgesetzter nicht mit ihm darüber gesprochen und hinter seinem Rücken Anzeige erstattet habe, darüber sei er geradezu schockiert gewesen. «Er hätte mir ja einen Rüffel erteilen können», sagte er. Auch der Verteidiger verlangte in seinem kurzen Plädoyer einen vollumfänglichen Freispruch. Es sei nie gerichtlich geklärt worden, ob hier tatsächlich eine Amtsgeheimnisverletzung vorliege. Infos seien ja innerhalb derselben Verwaltungseinheit geflossen. Er zitierte ein Gutachten, wonach der Austausch von Interna innerhalb einer Verwaltungseinheit keine Amtsgeheimnisverletzung darstelle. Sein Mandant müsse deshalb freigesprochen werden.

Polizei ist keine Verwaltungseinheit Oberrichter Christoph Spiess, Präsident der II. Straf kammer, sah es komplett anders und sprach von einem klaren Fall. Die Polizei sei eine Verwaltungseinheit, die Gemeindeverwaltung eine andere. Der Beschuldigte habe schliesslich

in den E-Mails von «Topsecret» und «Vertraulich» geschrieben, Polizeitaktisches und Personendaten weitergegeben. «Bösartig war das nicht, aber leichtfertig – zu viel geplappert halt. Ist solche Interna draussen, so gibt es keine Kontrolle mehr», stellte Spiess klar. Es handle sich um Amtsgeheimnisverletzung; nur ein Rüffel des Vorgesetzten wäre heikel gewesen. Denn das hätte man dann auch als Begünstigung auslegen können. Der Vorgesetzte habe nicht anders handeln können, als Strafanzeige zu erstatten. Es sei zwar ein leichtes Verschulden, erschwert aber dadurch, dass es mehrfach vorkam und an zwei Personen ging. Der Strafrahmen liege hier bei drei Jahren. Spiess machte klar, dass das Obergericht die Strafe auf 45 Tagessätze erhöht hätte. Das war nicht mehr möglich, weil die Staatsanwaltschaft das Urteil des Bezirksgerichts akzeptiert hat. Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch des Bezirksgerichts Affoltern und kommt zum gleichen Schluss: mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses. Das Verdikt: eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Für die Verfahrenskosten von rund 6000 Franken muss der Beschuldigte aufkommen, ebenso für die (noch unbekannten) Kosten des Verteidigers seiner Wahl. Noch offen ist, ob der Verurteilte den Gang ans Bundesgericht wagt. Der Gang nach Lausanne wäre mit weiteren Kosten verbunden.

Wer erhält den diesjährigen Lehrabschluss-Preis?

Affoltern a.A.

2

Kandidaturen für zwei Bezirksratssitze: Gibt es eine stille Wahl? Seite 5

«Die Fotos entstehen auf meinen Spaziergängen.» Seite 10 Anneli Lengen, passionierte Fotografin. (Bild zvg)

Fussball: Sieg und Unentschieden Die beiden Ämtler Fussballclubs FC Affoltern und FC Wettswil-Bonstetten traten am Wochenende auswärts an. Der Erstligist FCWB ging im Spiel gegen YF Juventus im ersten Teil mit zwei Toren in Führung. In der 83. Minute gelang dem Stadtzürcher Verein allerdings der Anschlusstreffer und in der Nachspielzeit via Foul-Elfmeter der Ausgleich. Das Resümee war dann auch: gut gespielt, Chancen ausgelassen, spät zwei Punkte verloren. Besser lief es dem in der dritten Liga spielenden FC Affoltern in Dietikon. In der 20. Minute fiel für die Ämtler das erste Tor. Nach einer Flanke in die Mitte konnte D. Oppido den Ball zum 1:0 ins Tor schiessen. Mit weiteren Treffern konnte man sich einen 5:0-Erfolg sichern. Dem in der 70. Minute eingewechselten Noel Stähli gelangen im Spiel gleich zwei Treffer. (red)

Seite 11 ANZEIGEN

Carrosserie/Spritzwerk

Lido Galli

Zürichstrasse 1A 8932 Mettmenstetten SB-Waschanlage

Telefon 044 776 81 11 AERZTEFON.CH

OFFIZIELLE NOTFALLZENTRALE

IM AUFTRAG DES KANTONS ZÜRICH

Wir helfen Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen. Rufen Sie uns an.

Remo Berli.

Sabrina Rüegg.

Elias Huber.

Für Immobilien!

Tedros Tekie.

Arjeta Bislimaj.

Philipp Koch.

Im November wird einmal mehr der begehrte Lehrabschluss-Preis vergeben. Aus dem Kreis der Nominierten werden im «Anzeiger» in den kommenden Wochen sechs junge Frauen und Männer in Porträts vorgestellt. Den Auftakt machen Bilder Regula Zellweger Remo Berli und Elias Huber. Beide haben sich für eine Lehre auf dem Bau entschieden. (red) Seite 7

T 043 817 17 11 info-plus@remax.ch

20042 9 771661 391004


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
080_2024 by AZ-Anzeiger - Issuu