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054_2025

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CH Regionalmedien AG I Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I www.affolteranzeiger.ch I Auflage 27 379 I AZ 8910 Affoltern a. A. I Post CH AG

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C CH HFF 2222..-www.gut-tut-gut.ch www.gut-tut-gutt.c ch AUS DEM BEZIRK AFFOLTERN I Nr. 54 I 179. Jahrgang I Donnerstag, 31. Juli 2025

E Erspachstrasse 5, 8932 Mettmenstetten +41 44 768 30 15 info@gut-tut-gut.ch

Für alle, die uns s noch nicht kennen, aber gerne kennenlernen wollen, ab 16 Jahren

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Gelebte Architektur

In Teil 5 der diesjährigen Sommerserie nähert sich Marcus Weiss der Funktionsweise einer Lichtsignalanlage an. Seite 5

Isabel Ryhner-Glenz und Johannes Ryhner aus Stallikon lassen Architektur mit Kreativität lebendig werden. Seite 13

Hausemer Antennen-Gegner erringen einen Etappensieg Verwaltungsgericht hebt Baubewilligung für 5G-Antenne in der Riedmatt wieder auf livia häberling Das Telekom-Unternehmen Salt wollte in der Riedmatt in Hausen (rechts in der Nähe des Waldrands vor der Steigung in Richtung Albispass) eine bestehende Mobilfunkantenne auf 5GTechnologie aufrüsten. Im März 2023 wurde das zugehörige Bauprojekt eingereicht, Anfang September desselben Jahres wurde es bewilligt. Doch Salt hatte die Rechnung ohne den TürlerseeSchutzverband und drei Personen gemacht, die in der Nähe wohnen und deshalb einspracheberechtigt waren. Gemeinsam – und mit fachlicher Unterstützung von Erika Schäfer, der Präsidentin des Vereins Stop 5G Aeugst – gelangten sie im Herbst 2023 vor das Baurekursgericht des Kantons Zürich. Dort wurden die Rekurse zwar abgewiesen, doch so schnell wollten sich die Antennen-Gegner nicht geschlagen geben. Sie zogen den Entscheid weiter: «Zusammen mit den beratenden Stellen sind wir überzeugt, dass das Urteil des Baurekursgerichts am Verwaltungsgericht revidiert beziehungsweise zurückgewiesen werden muss», sagte Schäfer Ende April gegenüber dem «Anzeiger».

Ihr Optimismus nährte sich aus vier wegweisenden Entscheiden im Zusammenhang mit den Baubewilligungsverfahren von Mobilfunkanlagen, die das Bundesgericht im vergangenen Jahr gefällt habe, erklärte sie.

Angaben zur Sendeleistung fehlten Und tatsächlich: Mit Urteil vom 22. Mai hiess das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde der drei Anwohnenden gut und hob die Baubewilligung, die Salt im Herbst 2023 erhalten hatte, wieder auf. Grund dafür war, dass das Baugesuch einerseits zu unvollständig und zu undetailliert gewesen war. Hinzu kam, dass in der Zwischenzeit, wie erwähnt, neue Gerichtsentscheide gefällt wurden, in denen bestätigt wurde, dass Netzbetreiber in ihren Baugesuchen genauere Angaben machen müssen. Zum Verständnis: Adaptive 5G-Antennen fokussieren ihre Signale gezielt dorthin, wo sich ein verbundenes Mobiltelefon befindet. Dabei können sie während kurzer Zeit die bewilligte Sendeleistung deutlich überschreiten, während die Grenzwerte, im Durchschnitt und über längere Zeit gemessen, immer noch

eingehalten werden. Der Korrekturfaktor gibt an, wie hoch die kurzfristigen Überschreitungen sein dürfen. «Seit Einführung des Korrekturfaktors bemängeln wir, dass die Sendeleistung ungenügend deklariert ist und in der Folge Grenzwertüberschreitungen bei adaptiven Antennen laufend vorkommen», erklärt Erika Schäfer: «Ohne die genaue Sendeleistung einer Antenne ins-

«Das Urteil hat eine wegweisende Auswirkung auf rund 6000 Antennen.» Erika Schäfer, Präsidentin «Stop 5G Aeugst»

gesamt zu kennen, ist es nicht möglich, die zu erwartenden Strahlungen an einem Wohnort präzise zu berechnen.» Bisher hatten die Mobilfunkbetreiber bei adaptiven Antennen lediglich angeben müssen, dass ein Korrekturfaktor angewendet wird, nicht aber den genauen Strahlenwert. Das Bundesgericht hielt

jedoch fest, dass die Anwendung dieses Korrekturfaktors der Abschwächung einer bisher geltenden, vorsorglichen Emissionsbegrenzung gleichkomme. Entsprechend kam nun auch das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass Netzbetreiber im Baugesuch angeben müssen, wie hoch genau die Sendeleistung mit dem sogenannten Korrekturfaktor für die entsprechende Antenne insgesamt ausfalle. Diese nun geforderte Präzisierung sei von entscheidender Bedeutung, ist sich Erika Schäfer sicher: «Das Urteil hat eine wegweisende Auswirkung auf rund 6000 Antennen.» Im Baugesuch hätten aber noch weitere Angaben gefehlt, bemängelte das Verwaltungsgericht. So seien die Antennen-Diagramme oder die Standortevaluation und -begründung unzureichend gewesen. Zudem habe Salt AntennenDiagramme für eine Antenne in einem Frequenzbereich eingereicht, der ausserhalb ihrer Mobilfunkkonzession liegt. Ob Salt den Entscheid des Verwaltungsgerichts anfechten wird, ist offen. Vom Unternehmen ist bis Redaktionsschluss keine Antwort eingetroffen. Salt wäre es auch möglich, ein neues Baugesuch einzureichen.

Lamarotte erhält 160 000 Franken für Infrastruktur

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neues Vorstandsmitglied begrüsste der GeGessler Kunstverein kürzlich. Seite 12

«Die Tracht darf kein Museumsstück werden.»

Seite 11 Angela Stump, Präsidentin a. D. der Trachtengruppe Knonaueramt. (Bild zvg)

Auf und davon Ruedi Häberling ist 1932 geboren und hat seine ersten Lebensjahre im Säuliamt verbracht. Für ihn waren es prägende Jahre – insbesondere seine Lehrzeit als Maler war hart. Nach der Hochzeit 1956 liess er gemeinsam mit seiner Frau Edith seine Heimat hinter sich und zog ins solothurnische Balsthal. 65 Jahre ist sein Wegzug bereits her. Und doch ist er dem Bezirk verbunden geblieben: Mit dem «Anzeiger» hält er sich noch immer über die Geschehnisse auf dem Laufenden. (red)

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Das lamarotte hat vom Kanton einen einmaligen, zweckgebundenen Beitrag erhalten. Das Geld ist für die Erneuerung der Infrastruktur bestimmt, darunter auch für neue Stühle im Pianohaus Schoekle, wo dem Kulturkeller ein grosser Raum für Veranstaltungen zur Verfügung steht. Für Finetra-Geschäftsführer Besim Bulica (links), lamarotteBild Werner Schneiter Geschäftsführerin Isabelle Schaetti und Schoekle-Inhaber Mathias Roth ein Grund zur Freude. (red) Seite 3

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