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007_2025

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CH Regionalmedien AG I Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I www.affolteranzeiger.ch I Auflage 27 379 I AZ 8910 Affoltern a. A. I Post CH AG

AUS DEM BEZIRK AFFOLTERN I Nr. 7 I 179. Jahrgang I Dienstag, 28. Januar 2025

Die Polizei setzt auf Prävention

Die Premiere des Theaters begeistert

Nach einem schwierigen 2024 zeigt der Schlussrapport der Stadtpolizei Affoltern eine positivere Entwicklung. Seite 3

Im Stück des Theatervereins Bonstetten will die unfreundliche Adelheid von Drachenberg einen Auftritt im «Anzeiger». Seite 7

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Konzerte spielt die Musikschule Knonauer Amt am ersten Februarwochenende. Seite 13

Wie soll das Dorf Hausen wachsen?

«Kinder sind individuelle Persönlichkeiten.»

Ortsplanungsrevision läuft mit Einbezug der Bevölkerung

Simone Ruckli, Co-Schulleiterin Arborana. (Bild Regula Zellweger)

Bernhard Schneider Gut hundert Hausemerinnen und Hausemer liessen sich am Donnerstag vom Gemeinderat über die anstehende Ortsplanungsrevision orientieren. Vom Gemeinderat standen der Gemeindepräsident Stefan Gyseler, der Hochbauvorstand Toni Schönbächler und Ruedi Taverna, Vorsteher Umwelt, Sicherheit und Kultur, Rede und Antwort. Unterstützt wurden sie vom Raumplaner Michael Camenzind, der die Arbeiten begleitet.

Täuschte er die Behörden?

Der zweite Schritt zur Mitwirkung Toni Schönbächler lud in seiner Begrüssung die Bevölkerung zur Mitwirkung bei der Ortsplanungsrevision ein. Diese ist erforderlich, weil sie aus gesetzlichen Gründen alle 10 bis 15 Jahre überprüft werden muss, um sich veränderten Gegebenheiten, neuen kantonalen Vorgaben und Erfahrungen bei der Umsetzung der Planung anzupassen. Im vergangenen Frühjahr haben in einem ersten Schritt 180 Hausemerinnen und Hausemer bei der Befragung zum räumlichen Entwicklungsleitbild mitgewirkt. Dieses stellt die Grundlage für die Ortsplanungsrevision dar. Gemäss den Rückmeldungen soll das künftige Wachstum der Gemeinde mässig sein, der dörfliche Charakter mit seinen traditionell gestalteten Bauten und hoher Durchgrünung erhalten bleiben, mit einem guten Versorgungsangebot und einem optimierten Busbetrieb auf dem Postplatz. Am stärksten polarisierte die Frage nach Parkplätzen im Zentrum von Hausen. Von 31. Januar bis 31. März werden alle Doku-

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Die Diskussion lässt eine engagierte Mitwirkung der Bevölkerung von Hausen erwarten. Stehend im Bild Michael Camenzind und rechts von ihm Toni Schönbächler, sitzend links Stefan Gyseler, rechts Ruedi Taverna. (Bild Bernhard Schneider) mente zur Richt- und Nutzungsplanung auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet, damit die Bevölkerung auch in dieser zweiten, entscheidenden Phase Einfluss auf die Planung nehmen kann.

Mässiges Bevölkerungswachstum Der Raumplaner Michael Camenzind bettete die kommunale Planung in die kantonale Entwicklungsstrategie ein. Die Bevölkerung von Hausen wächst etwa im kantonalen Durchschnitt, die ganze Region Knonauer Amt hingegen überdurchschnittlich. Sowohl aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung als auch der Wünsche des Kantons sollte das Wachstum der Gemeinde Hausen von 1,3 auf 1,0 Prozent pro Jahr reduziert werden, soweit sich das überhaupt steuern lässt, zumal der Bevölkerungsdruck aus

Zug zurzeit anhält. Wichtige Eckpunkte sind der Erhalt der landschaftlichen Vielfalt mit ökologischer Vernetzung, damit für die einheimischen Tiere möglichst sichere, durchgehende Wege bestehen. Auch die Bäche und die Siedlungsränder sollen ökologisch aufgewertet werden. Die Durchgrünung der Gemeinde soll sichergestellt werden mit einer Grünflächenziffer von 40 Prozent, ökologischer Bepflanzung und Schutz von Bäumen.

Flexiblere Kernzonenbestimmungen Die Arbeitsgruppe, die den Entwurf der künftigen Ortsplanung erarbeitet hat, beging die Kernzonen, um sie vor Ort daraufhin zu überprüfen, ob sie den neu formulierten Zielen entsprechen. So wurden die Einträge zu den ortsbildprägen-

den Gebäuden aktualisiert. Neu sollen untergeordnete Anbauten und Erweiterungen, beispielsweise Balkone, in den Kernzonen möglich sein. Die Grenzabstandsregeln wurden präzisiert, die Vorgaben zur Dachgestaltung flexibilisiert. Die Weiler Tüfenbach und Husertal werden in Kernzonen überführt. Während die Nutzungsplanung für die Grundeigentümer verbindlich festgelegt wird, ist der Richtplan Verkehr lediglich behördenverbindlich. Im Bereich Verkehr besonders umstritten bei den Eingaben zum räumlichen Entwicklungsleitbild war die Erreichbarkeit der Dorfzentren für den motorisierten Privatverkehr. Unbestritten dagegen war, dass Fuss- und Veloverbindungen ausgebaut und verbessert werden sollen.

Hat ein Serbe zwischen 2016 und 2018 in der Schweiz zu Unrecht Ergänzungsleistungen bezogen? Mit dieser Frage hatte sich vor einigen Tagen das Obergericht auseinanderzusetzen. Dies, weil der Beschuldigte Berufung eingelegt hatte gegen das Urteil, das im November 2023 am Bezirksgericht Affoltern gefällt worden war. Ihm wird vorgeworfen, er habe die Behörden über seine Lebenssituation beziehungsweise seinen Aufenthaltsort getäuscht. (red)

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