SONDERSEITEN: AUTO WINTERFIT
Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Wenn im Herbst alle gleichzeitig auf einen Reifenwechsel drängen, kann es ohne einen Termin in der Werkstatt zu Verzögerungen kommen. Daher ist es ratsam, einen Termin frühzeitig zu vereinbaren, wenn man nicht selbst die Winterräder montiert.
Wintervorbereitung fürs Auto So machen Sie Ihr Fahrzeug fit für die kalte Jahreszeit Der Winter steht vor der Tür, und es ist höchste Zeit, sich um die Wintertauglichkeit des Fahrzeugs zu kümmern. Spätestens ab dem 15. November sollten alle Vorbereitungen getroffen sein, um sicher durch die kalten Monate zu kommen. Auch wenn der Herbst uns derzeit noch milde Tage beschert, lässt der nächste Winter nicht lange auf sich warten. Daher ist es ratsam, rechtzeitig über die notwendige Winterausrüstung nachzudenken und Werkstatttermine zu vereinbaren, bevor es hektisch wird.
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it den sinkenden Temperaturen ist es wichtig, dass Autofahrer ihr Fahrzeug auf frostige Bedingungen, Eis und Schnee vorbereiten. Ein wesentliches Element für die Wintertauglichkeit ist eine geeignete Bereifung. Bereits bei Temperaturen um 7 Grad Celsius bieten Winterreifen durch ihre spezielle Gummimischung besseren Halt und Sicherheit. Neben den Reifen sollten auch andere Aspekte nicht vernachlässigt werden: Eine gründliche Reinigung des Fahrzeugs, die Überprüfung des Frostschutzes im
Kühlsystem und der Wischanlage, sowie die Kontrolle der Lichtanlage und der Batterie sind unerlässlich.
Reifenwechsel
Ab dem 15. November gilt die Winterreifenpflicht. Autofahrer, die die Reifen nicht selbst wechseln, sollten frühzeitig einen Termin in der Werkstatt vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Auf der A22 und im Stadtgebiet von Bozen besteht von Mitte November bis Mitte April eine allgemeine Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet, dass Fahr-
zeuge während dieser Zeit mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. In Bozen gilt zudem ein Fahrverbot für Motorräder und Mopeds bei winterlichen Bedingungen. Für Reisen über den Brenner oder nach Osttirol ist zu beachten, dass in Österreich vom 1. November bis zum 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen besteht. Diese Fahrzeuge dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen oder Schneeketten an bestimmten Antriebsrädern fahren.
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