Mittwoch, 26. März 2025
WIKU 39
SONDERSEITEN: BONUS HAUS
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Die öffentliche Hand greift Bauherren finanziell unter die Arme.
Förderungen und Zuschüsse Für Sanierungen und Maßnahmen zur Energieeffizienz gibt es Fördergelder von Staat und Land. Bauen und Sanieren ist und bleibt kostspielig. Zwar hat die italienische Regierung in den letzten Jahren die Beiträge der Förderungen leicht gekürzt, noch immer gibt es aber umfangreiche finanzielle Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden sowie für Maßnahmen zu mehr Energieeffizienz. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) informiert auf ihrer Webseite über die wichtigsten staatlichen und lokalen Fördermöglichkeiten.
Landesförderungen für Energieeinsparungen und erneuerbare Energien Um den Einsatz erneuerbarer Energien und energetische Sanierungen zu fördern, gewährt das Land Zuschüsse von 40 bis 80 Prozent der anerkannten Kosten, die mit dem Landesbeschluss Nr. 1143 vom 19. Dezember 2023 definiert wurden. Die genaue Förderhöhe hängt von der Art der Maßnahme, dem Gebäudetyp und der energetischen Einstufung nach KlimaHausKlasse ab. Die Beitragsanträge
können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai des Jahres gestellt werden, in dem die Arbeiten beginnen, auf jedem Fall aber vor Beginn der Arbeiten. Die Beiträge sind mit keinen weiteren Beiträgen oder Förderungen sonstiger Art häufbar, die in staatlichen Bestimmungen (z. B. Steuerabzüge) oder zu Lasten des Landeshaushaltes für dieselben zulässigen Kosten vorgesehen sind.
Energetische Sanierung von Gebäuden Für energetische Sanierungs-
maßnahmen an Gebäuden, deren Baukonzession vor dem 12. Januar 2005 erteilt wurde und die über eine bestehende Beheizung verfügen, gewährt das Land finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Gebäudetyp und der energetischen Zertifizierung. Kondominien mit mindestens fünf beheizten Einheiten und fünf Eigentümern erhalten eine Förderung von 80 Prozent, sofern die Gebäudehülle mindestens der Zertifizierung KlimaHaus B oder KlimaHaus R entspricht.
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