26 WIKU
Mittwoch, 25. März 2026
BONUS HAUS
Sanieren leicht gemacht Die Anzahl der Kinder und die Höhe des Gesamteinkommens beeinflussen, welcher Betrag im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet wird.
Schlechte Dämmung, starke Feuchtigkeit und ineffiziente Heizsysteme sind bauliche Mängel, die die Lebensqualität spürbar einschränken. Eine umfassende Sanierung könnte zwar die Belastung reduzieren, allerdings zögern viele Haushalte aufgrund der hohen Baupreise. Öffentliche Förderungen sollen daher helfen.
I
m Haushaltsgesetz 2026 hat die italienische Regierung erneut steuerliche Anreize für Hausrenovierungen vorgesehen. Entgegen der Erwartung wurden die Steuerabzüge für klassische Renovierungen und energetische Sanierungen aber nicht gekürzt. Was bedeutet das konkret?
Steuerabzüge für Sanierungen Für außerordentliche Instand-
haltungs- und Sanierungsarbeiten werden nach wie vor steuerliche Vergünstigungen geboten. Anspruch haben alle Personen, die der italienischen Einkommenssteuer (IRPEF) unterliegen. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, im Besitz der betreffenden Immobilie zu sein. Werden Gebäudeoptimierungen an der Hauptwohnung vorgenommen, kann die Hälfte der anfallenden Kosten bis zu einem Betrag von 96.000 Euro von der Steuer abgeschrieben werden. Bei Investitionen in anders genutzte Objekte können 36 Prozent der Ausgaben berücksichtigt werden, die innerhalb des 31. Dezember 2026 getätigt wurden. Im Rahmen von Hausmodernisierungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, vom Möbelbonus zu profitieren. Dieser kann
Wenn’s perfekt sein soll.
beim Ankauf von praktischen Einrichtungsstücken und energieeffizienten Elektrogeräten zum Einsatz kommen. Pro Wohneinheit lassen sich damit bis zu 50 Prozent von 5000 Euro steuerlich geltend machen. Achtung: Wer erst 2027 plant, Fenster zu ersetzen oder Solarpaneele zu installieren, sollte sich auf geänderte Förderbedingungen einstellen. Die Steuerabzüge sollen nämlich auf 36 und 30 Prozent reduziert werden. Für 2028 ist außerdem geplant, den Maximalbetrag auf 48.000 Euro zu begrenzen.
Steuerabzüge für energetische Sanierungen Sofern die Bezahlung 2026 erfolgt, können bei der Steuererklärung weiterhin 50 Prozent der energiebezogenen Eingriffe in
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Mit staatlicher Hilfe bequem durch den Alltag
Erstwohnungen rückerstattet werden. Für alle anderen Immobilien werden wieder 36 Prozent zu 10 gleichen Jahresraten von der IRPEF abgezogen. Im Unterschied zu den Steuerbegünstigungen für einfache Neugestaltungen liegt die maximale Kostenobergrenze bei 100.000 Euro, wenn ein gesamtes Bauwerk energieoptimiert wird. Werden hingegen nur Einzelmaßnahmen umgesetzt, wie etwa die nachhaltige Erneuerung bestimmter Gebäudeteile oder der Einbau von Sonnenkollektoren, können ebenfalls steuerliche Vorteile erzielt werden. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Detailliertere Informationen bietet die Webseite der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). © Alle Rechte vorbehalten