AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich und Vertragspartner Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, vorbehaltlich schriftlich festgehaltener Änderungen, die von der Athesia Druck GmbH, mit Sitz in 39100 Bozen, Lauben 41, Steuernummer und MwSt. 00853870210, E-Mail Adresse info@athesia.it, Tel. +39 0471 925 453, PEC athesiadruck.gmbh@pec.it, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, Eintrag VWV Nr. BZ-91830, in Person des gesetzlichen Vertreters (das Unternehmen) an den Kunden (der Auftraggeber) vorgenommene Lieferung und Verkauf von Produkten und / oder Dienstleistungen, die im Angebot, Kostenvoranschlag, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung (alle zusammen Auftrag) enthalten sind und in jedem Fall sämtliche vom Unternehmen ausgeführten Leistungen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss (der Vertrag). Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen setzt die Unterzeichnung bzw. Annahme des Auftrages die uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, welche der Auftraggeber mit der Unterzeichnung bzw. mit der Annahme bestätigt, gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Verträge können nur von volljährigen Personen abgeschlossen werden. 1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber betreffend den Verkauf und die Lieferung von Produkten, sowie die damit zusammenhängenden zu erbringenden Dienstleitungen (zusammen die Werbeleistungen). 1.1 Die von Agenten, Vertretern, Medien- und Werbeberatern, Verkaufshilfspersonen oder Dritten abgegebenen Angebote verpflichten das Unternehmen erst, nachdem sie vom Unternehmen bestätigt wurden. 1.2 Die Zusendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt nicht von sich aus die Annahme evtl. Angebote mit ein, die bei laufenden Verhandlungen abgegeben wurden; sie ersetzen jedoch diejenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt von einer der Parteien abgegeben wurden. 1.3 Wenn Preislisten oder Beschreibungen der Produkte vonseiten des Unternehmens zugesandt werden, die nicht mit dem Vermerk „Angebot“, „Kostenvoranschlag“, ""Auftrag"" oder „Auftragsbestätigung“ versehen sind, können diese nicht als solche angesehen werden. Sollten Wendungen, wie „ohne Gewähr“, „solange Vorrat reicht“ oder ähnliches (keine abschließende Aufzählung) auf dem Angebot angeführt sein, gelten diese als unverbindlich für das Unternehmen. Selbst dann, wenn der Auftraggeber diese annimmt. Für eine rechtliche Verbindlichkeit dieser muss eine ausdrückliche Bestätigung seitens des Unternehmens erfolgen. Das Angebot des Unternehmens ist nur bindend, wenn es vom Unternehmen schriftlich als solches mit der Angabe einer Gültigkeitsfrist desselben versehen ist. Grobe und erkennbare Fehler im Angebot entbinden das Unternehmen von der darin angeführten Leistung. 1.4 Tritt der Auftraggeber nach Anzeigenschluss vom Vertrag zurück, schuldet der Auftraggeber dem Unternehmen den gesamten Vertragspreis als Entschädigung für bereits getätigte Vorarbeiten. 2 Vertragsabschluss Nur mit der ausdrücklichen oder faktischen Annahme des Auftrags gilt dieser vom Unternehmen als angenommen. 3 Änderungen des Angebots und / oder Vertrages Jede Änderung des Auftrags und / oder des Vertrages bedarf der Schriftform. Nicht schriftlich festgehaltene Änderungen sind unwirksam. 4 Verpflichtungen 4.1 Für die rechtzeitige Übermittlung bzw. Übergabe der entsprechenden Unterlagen (Texte, Bilder, Fotos, u.a.), sowie für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Textes haftet einzig und alleine der Auftraggeber: sollten die Unterlagen nicht innerhalb des Abgabetermins übermittelt bzw. übergeben werden, so ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die entsprechenden Werbeleistungen zu veröffentlichen; sollte keine Veröffentlichung wegen der verspäteten Übermittlung bzw. Übergabe der Unterlagen erfolgen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 100% des vereinbarten Preises zu bezahlen. 4.2 Die Unterlagen (digital oder analog) werden nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers zurückerstattet. Die Genehmigung zur Veröffentlichung gilt auch dann als erteilt, wenn die Werbeleistungen nicht fristgemäß freigegeben werden. 4.3 Bei telefonisch aufgegebenen Schaltungen und/oder Änderungen derselben und bei fehlerhaften Unterlagen (digital oder analog) übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für die getreue Wiedergabe derselben. 4.4 Speziell für alle Beherbergungsbetriebe, Anbieter von kurzfristigen Vermietungen oder zu touristischen Zwecken und weitere Betreiber, die zur Angabe eines CIN (Codice Identificativo Nazionale, nationale Identifikationsnummer) verpflichtet sind, gilt: Die Auftraggeber sind verpflichtet,
den CIN innerhalb des Abgabetermins an das Unternehmen zu übermitteln oder bereits in den Anzeigen zur Veröffentlichung abzubilden. Andernfalls greifen die Bestimmungen/Folgen gemäß Art. 4.1, und etwaige Sanktionen aufgrund von Verstößen (wie Nichtangabe oder falsche Angaben – beispielhaft, aber nicht abschließend) gehen zu Lasten des Auftraggebers, der das Unternehmen in diesem Zusammenhang schadund klaglos halten muss. 5 Platzierungswünsche Platzierungswünsche werden ohne Gewähr entgegengenommen, außer der Auftraggeber hat hierfür den dafür vorgesehenen Platzierungszuschlag lt. gültiger Preisliste bezahlt bzw. in Anspruch genommen. 6 Ausschluss Mitwerber Anzeige Der Ausschluss von Mitwerbern kann nur für gegenüberliegende Seiten vereinbart werden; sollte eine entgegengesetzte Klausel im Auftragsvorschlag enthalten sein, so ist diese ohne Wirkung, wobei der Auftrag als solcher bestehen bleibt. 7 Beanstandungen 7.1 Athesia Druck GmbH kann nicht für Fehler oder Schäden aufkommen, die aufgrund von fehlerhaften oder unklaren Weisungen oder Unterlagen des Auftraggebers begangen worden sind. Auf jeden Fall kann der Auftraggeber niemals eine Ersatzleistung, auch nicht in Form eines Schadenersatzes oder der Rückerstattung des vereinbarten Preises, verlangen, sofern bei der Veröffentlichung geringfügige Fehler unterlaufen oder bei verfahrensbedingten Farbabweichungen gegenüber dem Original. Das betrifft auch Abfärbungen von der gegenüberliegenden Seite. Ausschließlich bei offensichtlich erkennbaren Fehlern hat der Auftraggeber Anrecht auf Nachbesserung, wobei die Nachbesserung erst gewährt wird, wenn zuvor die Zahlung der Dienstleistung erfolgt ist. Eine Zahlungsminderung wird gänzlich ausgeschlossen. Weitergehende Haftung, wie beispielsweise ein Anspruch auf Schadensersatz, für das Unternehmen sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Beanstandungen jeglicher Art innerhalb der Verfallsfrist von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Werbeleistungen schriftlich erfolgen müssen, ansonsten sind diese verwirkt. Sofern die Beanstandung fristgemäß eingegangen ist, wird diese nur behandelt, sofern die diesbezügliche Rechnung beglichen worden ist, dementsprechend berechtigen allfällige Beanstandungen den Auftraggeber nicht, die Bezahlung der einzelnen Rechnungen hinauszuzögern oder einzustellen. 7.2 Die durch mangelnde Weisungen des Auftraggebers nur teilweise Ausführung des gegenständlichen Auftragsvorschlages berechtigt das Unternehmen, entweder den aufgrund des Auftragsvolumens gewährten Preisnachlass rückgängig zu machen oder 100% des vereinbarten Preises für den nicht ausgeführten Teil einzufordern. 8 Nachdrucks- und Urheberrechte sowie geistiges Eigentum 8.1 Falls Nachdrucksrechte sowie Urheberrechte oder geistiges Eigentum Dritter verletzt werden, ist für deren Verletzung ausschließlich der Auftraggeber haftbar. 8.2 Der Auftraggeber erklärt ferner, das Unternehmen von jeder Haftung freizustellen und dasselbe gegen ev. Beanstandungen schadlos und klaglos zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb für jegliche diesbezüglich anfallende Kosten, einschließlich Anwaltskosten, mit denen das Unternehmen belastet wird und/oder die es zu tragen hat, aufzukommen bzw. diesem rückzuerstatten. Das Unternehmen behält sich ausdrücklich vor, den darüber hinaus gehenden Schaden (wie beispielsweise einen Imageschaden) gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. 9 Ermächtigungen, Markenschutzrechte und sonstige Rechte Dritter 9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allfälligen vom Gesetz vorgeschriebenen Ermächtigungen für die Veröffentlichung der Werbeleistungen einzuholen und, sofern dies vorgeschrieben ist, muss dieser die zu veröffentlichenden Daten dem Unternehmen mitteilen, bzw. die Werbeleistungen in diesem Sinne vervollständigen. In Ermangelung einer solchen Vervollständigung bzw. bei nicht autorisierten Werbeleistungen besteht für das Unternehmen keine Verpflichtung, die Werbeleistungen zu veröffentlichen und der Vertrag gilt von Rechts wegen als aufgelöst. Jedenfalls verpflichtet sich der Auftraggeber, das Unternehmen vor jedweder Forderung Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Werbemittel steht, schadlos und klaglos zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb für jegliche diesbezüglich anfallenden Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, mit denen das Unternehmen belastet wird und/oder die es zu tragen hat, aufzukommen bzw. diese rückzuerstatten, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes. 9.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung, das Gebrauchsrecht über die Texte, Werbeslogans, Markenzeichen und andere Abbildungen,