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395481000/1 – 9113 – Buth-Schirrmacher_Schwangerschaftsabbruch typoscript [AK] – 26.09.2013 – Seite 1 – 3. Korrektur

Ute Buth, Thomas Schirrmacher

Schwanger­schafts­ abbruch Fakten und Entscheidungshilfen


395481000/1 – 9113 – Buth-Schirrmacher_Schwangerschaftsabbruch typoscript [AK] – 26.09.2013 – Seite 3 – 3. Korrektur

Inhalt Kurz und bündig … . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............ 5 I. Schwangerschaftsabbruch: Ein hochaktuelles Thema .. . . . . . . . . . . . . . . . ............ 7 1. Schwangerschaftsabbruch: Begriffe und Zahlen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . ............ 7 2. Die Rechtslage in den deutschs­prachigen Ländern .. . . . . . . . . . ............ 14 II. Medizinische Grundlagen .. . . . . . . . . . . . ............ 1. Das ungeborene Kind im Uterus .. . . . . . ............ 2. Schwangerschaftsabbruch – die Methoden .. ....... 3. Schwangerschaftsabbruch – die Folgen ............ 4. Familienplanung und Schwangerschafts­abbruch.... 5. Vorgeburtliche Diagnostik – Alternative zum Schwangerschaftsabbruch? .......

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III. Geschichtliche, rechtliche, ethische und theologische Grundlagen .. . . . . . . . . . . ............ 73 1. Medizingeschichte des Schwangerschaftsabbruchs .. . . . . . . . . . . ............ 73 2. Rechtsgeschichte des Schwangerschaftsabbruchs .. . . . . . . . . . . ............ 76 3. Gibt es Möglichkeiten, den Schwangerschaftsabbruch zu vermeiden? .......... 80 4. Schwangerschaftsabbruch – die theologische Sicht. 84 IV. Praktische Hilfe und weiterführende Information .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............ 1. Hilfe, die ankommt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............ 2. Anhang: Leitsätze des Bundes­verfassungsgerichts .. . . . . . . . . . . ............ 3. Literatur zum Einstieg . . . . . . . . . . . . . . . . . ............ 4. Anmerkungen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............

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• Wie ist die gegenwärtige Einstellung zu Schwangerschaftsabbrüchen in unserem Land? • Welche Methoden werden ausgeübt, wie vertretbar sind diese? Welche Folgen kommen vor? • Wann beginnt das Leben vor der Geburt? • Wie kann man sinnvoll mit unerwünschten Schwangerschaften umgehen? • Welche ethischen Meilensteine und Grenzen gibt es in der Debatte? • Welche Möglichkeiten habe ich als Einzelne/r in dieser Gesamtthematik? • Welche Ansprechpartner gibt es bei Fragen?

Schwangerschaftsabbruch in Zahlen

Die statistischen Zahlen für Deutschland beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf den Bericht des Statistischen Bundesamtes zum Jahr 2012, die Zahlen für die Schweiz auf das Bundesamt für Statistik zum Jahr 2011. Die internationalen Zahlen beziehen sich auf Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO)2 für das Jahr 2011 und auf den letzten vollständigen Bericht für alle Staaten der Erde, »Abortion Worldwide«, des Guttmacher-Instituts für das Jahr 2008.3 Zahlen für Deutschland 2012 Der prozentuale Anteil der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nahm lange zu, sinkt aber derzeit; auch wenn man nur die gemeldeten und im Inland ausgeführten Abbrüche überhaupt zugrunde legen kann. Im Jahr 2000 waren es 175,5 Abbrüche, 2003 dann 181,2, und 2011 schließlich 164 Abbrüche pro 1 000 Lebensgeburten.

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Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland 2012 Lebendgeburten

660 000–680 0004

Abbrüche insgesamt

106 815

Nach rechtlicher Begründung: Beratungsregelung

103 462

Medizinische Indikation

3 326

Kriminologische Indikation

27

Nach Zeitpunkt: bis einschließlich 11. Woche

104 069

12. bis einschließlich 21. Woche

2 299

ab 22  Wochen

447

Die statistischen Daten beziehen sich auf die Dauer der Schwangerschaft ab der Befruchtung. Die Schwangerschaftsabbruchsquote ist zwischen den Bundesländern ungleich verteilt. Am niedrigsten ist sie in Bayern. In den neuen Bundesländern ist sie etwa doppelt so hoch (außer in Sachsen), in Bremen fast zweieinhalb Mal so hoch wie in Bayern. Zahlen für Schweiz und Österreich 2011 In Österreich sind Schwangerschaftsabbrüche nicht meldepflichtig, es gibt dafür auch keine offizielle Statistik. Die Schätzungen der Befürworter und Gegner gehen stark auseinander. Pro-Life-Organisationen schätzen 100 000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr, was jedoch die Verwendung der »Pille danach« einschließt. Befürworter schätzen 30 000 pro Jahr. Selbst mit dieser Zahl gehört Österreich zu den Ländern Europas, wo prozentual gesehen am häufigsten abgetrieben wird.

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In der Schweiz gibt es seit 2004 wie in Deutschland eine Meldepflicht. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche wird jährlich durch das Bundesamt für Statistik erhoben5 und ist seit einem Jahrzehnt fast gleichbleibend. Im Jahr 2011 wurden 11 079 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, davon 634 von Ausländerinnen. Bezogen auf die Schweizer Frauen waren das 6,8 Abbrüche pro 1 000 Frauen im gebärfähigen Alter (angesetzt mit 15 bis 44  Jahren) oder 132 Abbrüche pro 1 000 Geburten. Damit hat die Schweiz eine der niedrigsten Abtreibungsraten der Welt. 70 % der Abbrüche werden in den ersten acht Wochen vorgenommen, weitere 17 % in den nächsten zwei Wochen. 4 % der Abbrüche werden nach der 12. Woche vorgenommen. 64 % aller Abbrüche erfolgen medikamentös. Internationale Zahlen für 2011 und 2008 Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation von 2011 werden jedes Jahr ca. 210 Millionen Frauen schwanger. 135 Millionen Kinder werden lebend geboren, 75 Millionen Schwangerschaften enden mit Totgeburten, Spontanaborten oder durch Schwangerschaftsabbruch. Etwa 40 % aller Schwangerschaften sind nach Umfragen ungeplant, etwa 20 % aller Schwangeren entschließen sich zu einem Abbruch. Die sich daraus ergebenden 42 Millionen Schwangerschaftsabbrüche im Jahr werden etwa zur Hälfte legal und meist von Ärzten und etwa zur Hälfte illegal unter meist gefährlichen medizinischen Bedingungen vorgenommen. Die WHO schätzt, dass dabei im Jahr 2008 etwa 47 000 Frauen starben. Statistisch gilt als Schwangerschaftsabbruchrate die Zahl der Abbrüche pro 1 000 Frauen im gebärfähigen Alter (zwischen 15 und 44  Jahren). Diese Rate betrug nach Schätzungen des Guttmacher-Instituts 2008 weltweit 28, in Europa 27 (davon Westeuropa 12 und Osteuropa 43), in Nordamerika 19, in Lateinamerika 32, in Asien 28 und in Afrika 29. Die Schweiz hatte 2008 mit 6,8 die niedrigste Abbruchrate Europas, wie überhaupt die westeuropäischen Länder weltweit sehr niedrige

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Abbruchsraten haben. In Afrika und Lateinamerika werden 97 bzw. 95 % aller Abtreibungen illegal und von Kurpfuschern vorgenommen, in Ostasien, Nordamerika und Westeuropa sehr selten, alle anderen Regionen liegen dazwischen. Zählt man die jährlich durchschnittlich 40 Millionen geschätzten Abtreibungen weltweit seit 1980 (seit dem Vorliegen brauchbarer Statistiken und Schätzungen) zusammen, so wurden 1980 bis 2012 1,32 Milliarden Schwangerschaften durch Schwangerschaftsabbruch beendet. Insgesamt ist die weltweite Schwangerschaftsabbruchsquote rückläufig. Sie lag 1995 noch bei 35 pro 1 000 Frauen. Trotz des Anstieges der Weltbevölkerung ging die absolute Zahl der Abbrüche von 45,5 auf 42 Millionen zurück. Dies liegt fast ausschließlich daran, dass die Zahlen in industrialisierten Ländern mit legalen Abtreibungsmöglichkeiten prozentual rückläufig sind. Abtreibung ist die häufigste Todesursache auf unserem Planeten. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO standen 2007 136 Millionen Geburten und 54 Millionen Todesfällen 42 Millionen gemeldete(!) Schwangerschaftsabbrüche gegenüber. Von den 54 Millionen Todesfällen starben 17,5 Millionen Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, 11 Millionen an einem Krebsleiden. Weniger als ein Fünftel der 54 Millionen Menschen waren Kinder. Demnach werden jährlich viermal so viele Kinder im Mutterleib getötet, wie geborene Kinder sterben. Eine wirkliche Korrelation zwischen der Rechtslage eines Landes und der Schwangerschaftsabbruchsquote ist nicht auszumachen. So hat die Schweiz eine sehr niedrige Quote und eine sehr liberale Fristenlösung, Deutschland dagegen mit fast derselben Quote hat eine Beratungsregelung. In einer Großregion wie Europa oder Afrika südlich der Sahara sind die Quoten meist sehr ähnlich, die Gesetzgebung aber sehr unterschiedlich. Es scheint aber einen engen Zusammenhang zwischen dem Grad der Sexualaufklärung in einer Bevölkerung sowie

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dem Ausmaß von Präventionsmaßnahmen und der Schwangerschaftsabbruchrate zu bestehen. Je besser man über die biologischen Zusammenhänge von Schwangerschaft und Verhütung Bescheid weiß, desto geringer die Abbruchquote. Differenzierte Umfragen dazu, welcher Prozentsatz der Bevölkerung in den deutschsprachigen Ländern Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell ablehnt, befürwortet oder bestimmte Indikationen befürwortet, liegen nicht vor. In den USA dagegen werden diese Fragen regelmäßig von Gallup erhoben. Die Zahlen sind dabei im Zeitraum 1976 bis 2012 erstaunlich gleichbleibend. Die Zahl derer, die Abtreibung völlig ablehnen, pendelt ebenso um die 20  Prozent wie die der völligen Befürworter. Die restlichen 60  Prozent sehen einen Schwangerschaftsabbruch nur in bestimmten Fällen als zulässig an.6 Generell befragt, ob man sich als »Pro-Life« oder »Pro-Choice« versteht, geben 90  Prozent eine von beiden Positionen an, deren Anteile fast gleich groß sind: Seit 1998 lagen beide Positionen jeweils zwischen 41 und 51  Prozent. 1996 war die Zustimmung zu »Pro-Choice« dagegen noch doppelt so hoch wie zu »Pro-Life«.

2. Die Rechtslage in den deutsch­ sprachigen Ländern Die Rechtslage in Deutschland

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung des Paragrafen 218 (dazu § 219) von 1995 gilt der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zwar als Unrecht, aber es gibt Straffreiheit für alle Beteiligten bis zur 12. Woche der Schwangerschaft, wenn die Frau den Abbruch verlangt und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit nach Besuch einer Beratungsstelle eingehalten hat. Ohne Zeitbegrenzung,

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das kann auch bis unmittelbar vor der Geburt sein, bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei, »wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.« Als Schwangerschaft gilt in Paragraf 218 die Zeit zwischen Einnistung (Nidation) und Geburt. Ausgeführt werden darf der Abbruch nur von einem Arzt. Beratungsstellen werden staatlich konzessioniert und finanziert, können aber von privaten Trägern aller Weltanschauungen geführt werden. Bei einer Vergewaltigung (kriminologische Indikation) ist ein Abbruch nur in den ersten 12  Wochen zulässig. Doch bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter (medizinische Indikation) besteht Straffreiheit für die gesamte Zeit der Schwangerschaft. Die Kosten für alle Vor- und Nachuntersuchungen sowie die Behandlung etwaiger medizinischer Komplikationen werden normalerweise von allen Trägern von Krankenkosten (gesetzliche und private Krankenkassen, Beamtenbeihilfe, »Sozialämter«) übernommen. Ebenso werden Abbrüche bei medizinischer und kriminologischer Indikation von den gesetzlichen Kostenträgern übernommen, letztere auch teilweise von privaten Krankenversicherungen. Die Kosten für alle anderen Abbrüche dürfen die Krankenkassen nicht erstatten. Nur bei sozialer Bedürftigkeit werden sie über diese abgerechnet und dann von den Bundesländern erstattet. Grundlage für einen Abbruch bei Minderjährigen ist ihre Einsichtsfähigkeit (wird altersabhängig unterschiedlich gehandhabt, ab 16 Jahren meist angenommen) oder das Einverständnis der Eltern. Liegt beides nicht zweifelsfrei vor, ist die Situation komplex und muss im Einzelfall sogar rechtlich

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