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Inhalt Vorwort........................................................................................5 1. Begründungen Armin Wenz Schriftprinzip und Ethik ..............................................................7 Christian Herrmann Theozentrische Teleologie : Entscheidungen in der Begründung der Ethik von einem Ziel her ......................54 Thorsten Dietz Situationsethik und Verantwortungsethik..................................81 Christoph Schrodt Evolution und Ethik – eine Problemanzeige ...........................107 Thomas Jeising Der Ruf zur ethischen Umkehr als Seelsorge ..........................119 Berthold Schwarz Liebe (Gott), und tue, was du willst – vertraue (dem Evangelium), und tue, was du kannst.............................155 Rainer Mayer Was ist das Evangelische an der evangelischen Ethik?...........180 2. Schöpfung und Ethik Karsten Lehmkühler Der Mensch als Ebenbild Gottes .............................................196 Thomas Jeromin Das Gewissen ..........................................................................208 Ron Kubsch „Du hast noch nicht erwogen, von welcher Schwere die Sünde ist.“ – Die ethische Bedeutung des Bösen ..............229


Edith Düsing Exkurs: Kants ethischer Personalismus – im Horizont der biblischen Imago-Dei-Lehre .........................251 Christoph Raedel Trinität und Gemeinschaft: Konsequenzen der trinitarischen Rede von Gott für die Begründung christlicher Ethik.................................................272 Edith Düsing Die veruntreute Seele in Psychologie und Sozialwissenschaft oder: Zur Ethik der Beziehung von Einzelperson und Gemeinschaft .......................................319 3. Erlösung und Ethik Ralph Meier Rechtfertigung und Heiligung .................................................349 Markus Liebelt Rechtfertigung und Heiligung – Wege und Irrwege im Verständnis von Heil, Heiligung und Heilung ...................366 Armin Buchholz Exkurs: „Sei ein Sünder und sündige tapfer” – zum Sinn eines Lutherwortes für die theologische Ethik ........384 Thomas Schirrmacher Die doxologische Dimension der Ethik...................................406 Martin Abraham Die Grenzen der Gemeinde .....................................................421 Rainer Mayer Christentum und Kultur ...........................................................442 4. Autoren ................................................................................458 5. Personenregister..................................................................460


Vorwort „Wer sich rühmt, der rühme sich des Herrn. Denn nicht der ist tüchtig, der sich selbst empfiehlt, sondern der, den der Herr empfiehlt“ (2Kor 10,17f). „Ihr seid teuer erkauft; darum preist Gott mit eurem Leibe ... werdet nicht der Menschen Knechte“ (1Kor 6,20; 7,23). „Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn“ (Röm 14,8). Mit diesen Bibelzitaten wird deutlich, was das Anliegen und die Akzentuierung des hier vorgelegten Lehrbuches für christliche Ethik ist. Es wird ein dezidiert theozentrischer Ansatzpunkt gewählt: die Unterscheidung von Gott und Mensch ist wichtig; in Gott liegt die Begründung, der Ermöglichungsgrund wie die Zielrichtung christlicher Ethik. Ethik ist nicht Selbstzweck, sondern ist gut für den Menschen gerade deswegen und gerade dann, wenn sie nicht zuerst vom Menschen, sondern von Gott ausgeht und den Menschen von Gott her sieht. „Leben zur Ehre Gottes“ ist nicht eine calvinistische Sonderlehre, sondern Kern der biblischen Ethik. Es geht darum, dem Status als Gottes Ebenbild, als vom ersten Gebot her beanspruchtes und vom Evangelium her erneuertes Geschöpf gerecht zu werden. Evangelikale Theologie nimmt die Zentrierung auf Gott hin und die Verbindlichkeit des Wortes Gottes konsequent ernst. Das hält sich als gemeinsamer Nenner durch, wenn die unterschiedlichen Wege und Zugriffe einer Begründung von Ethik analysiert werden. Ein theologisches Lehrbuch als Sammlung von Aufsätzen zu Teilaspekten zu schreiben, wurde bereits in den drei Bänden „Wahrheit und Erfahrung : Themenbuch zur systematischen Theologie“ (2004-2006) mit einigem Erfolg versucht. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der größeren inhaltlichen Tiefe der Abschnitte, weil sich ein Forscherindividuum nicht in demselben Maße in alle Teilaspekte einarbeiten kann wie eine größere Gruppe von Theologen, die sich häufig schon früher mit den jeweiligen Themen beschäftigt haben. In den früheren Bänden wurden bereits einige Segmente der Begründung und Konkretion von Ethik angedeutet. In dem hier vorliegenden Projekt geschieht dies nun ausführlicher und zwar so, dass sich der erste Band in erster Linie mit traditionellen und neueren Begründungswegen auseinandersetzt und der zweite Band die wichtigsten Themen der materialen Ethik abzudecken versucht. Ergänzende Arbeitsaufgaben und Literaturhinweise sollen die Weiterarbeit und Vertiefung erleichtern.


An erster Stelle zu danken ist den Autoren, die sich der Mühe der Erstellung der Beiträge unter den methodischen Vorgaben eines Lehr- und Arbeitsbuches unterzogen haben. Die meisten von ihnen sind mehr oder weniger aktiv an der Tätigkeit der Facharbeitsgruppe Systematische Theologie des Arbeitskreises für evangelikale Theologie (AfeT) beteiligt oder begleiten diese wohlwollend. Dem AfeT ist für die Gewährung eines großzügigen Druckkostenzuschusses zu danken. Der treue, kompetente und engagierte Einsatz für die Vereinheitlichung und Verbesserung der formalen Gestaltung für die Drucklegung durch Kerstin Just, Tübingen, ist besonders hervorzuheben. Frau Just empfiehlt sich zum wiederholten Mal als Mitarbeiterin bei Publikationsprojekten der deutschen evangelikalen Theologie. Mit der Herausgabe dieser thematisch orientierten Aufsatzsammlung verbindet sich die Hoffnung, dass das Werk den Lesern den dankbaren Blick auf Gott und die Gestaltung des Lebens zur Ehre Gottes erleichtern möge. Soli Deo gloria!

Tübingen, im März 2010

Christian Herrmann


Schriftprinzip und Ethik Armin Wenz Bedenkt das reformatorische Schriftprinzip „die Heiligen Schriften Alten und Neuen Testaments“ als „das Wort des Dreieinigen Gottes, das er spricht, in dem er sich selbst zu erkennen gibt und durch das er wirkt“, 1 so stellt uns das Begriffspaar „Schriftprinzip und Ethik“ vor die Frage, wie sich göttliches Reden und Handeln durch die Schrift und die christliche Ethik, verstanden als menschliches Handeln aufgrund der Schrift, zueinander verhalten. Auch wenn unübersehbar ist, dass die Heilige Schrift an vielen Stellen menschliches Handeln regulierende Gesetzestexte enthält, so ist ihr Proprium das Evangelium von Jesus Christus. Um Christi willen wurden die Schriften Alten und Neuen Testaments in der Kraft des Heiligen Geistes aufgezeichnet. Diese Schriften zielen daher in ihrer kanonischen Gesamtheit nicht primär auf menschliches Handeln, sondern auf den selig machenden Christusglauben. Die Schrift selbst aber stellt wiederum diesen Glauben in vielfältiger Weise in Relation zum menschlichen Handeln. Bevor daher nach den materialen Inhalten christlicher Ethik gefragt wird, ist es nötig, Klarheit über ihren theologischen Ort zu erhalten.

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Der theologische Ort der menschlichen Werke

1.1. Rechtfertigung ohne des Gesetzes Werke: Wider die Werkgerechtigkeit Kategorisch ausgeschlossen ist menschliches Handeln im ethisch-moralischen Sinn aus der Rechtfertigung des Sünders um Christi willen. Der Mensch wird gerecht durch den Glauben an Christus, „ohne des Gesetzes Werke“. 2 Das gilt sowohl für die Grundlegung dieser Rechtfertigung im Heilswerk Jesu Christi als auch für die Zueignung derselben durch das an die Gnadenmittel gebundene Wirken des Heiligen Geistes. 1 2

Reinhard Slenczka, Kirchliche Entscheidung in theologischer Verantwortung. Grundlagen – Kriterien – Grenzen, Göttingen 1991, S. 262 Röm 3,28; Gal 2,16; Eph 2,8f u. a. m.


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In seinem Leiden, Sterben und Auferstehen ist und handelt Christus allein zum Heil der Menschen. Seine Passion offenbart geradezu das Versagen jeglicher menschlichen Moral. Alles, was in der zweiten Tafel des Dekalogs unter Gottes Schutz gestellt ist, seine Ehre, sein Eigentum und sein Leben, wird dem menschgewordenen Gottessohn geraubt. Zugleich stellt die Passion den Heiland als denjenigen vor Augen, der allein das (in der Bergpredigt von ihm selbst ausgelegte) Gesetz bis hin zur Feindesliebe vollkommen erfüllt (oboedientia activa) und der in seinem Tod bis zur Verdammnis und Gottverlassenheit den Fluch des Gesetzes trägt (oboedientia passiva). Mit Christi Leiden, Sterben und Auferstehen setzt Gott selber daher sein Gesetz auf paradoxe Weise doppelt ins Recht: der es als einziger vollkommen erfüllt hat und ohne Sünde geblieben ist (Hebr 4,15), muss alleine stellvertretend für alle Sünder das verdammende Todesurteil Gottes tragen. An dieser doppelten Gesetzeserfüllung bekommt wiederum durch die imputative Zurechnung der Gerechtigkeit Christi der Mensch Anteil, der im Glauben an Christus hängt. Abgesehen von Christus und jenseits des Glaubens an ihn bleibt das Gesetz, dessen Erfüllung Christus selbst nicht erst an äußeren Taten, sondern schon an der inneren Herzenseinstellung, am „Begehren“ bemisst, für den Sünder anklagendes und verdammendes Gesetz, dessen vollkommene Erfüllung, wie sie zur Rettung nötig wäre, aufgrund der erbsündigen Verderbtheit des Menschengeschlechts keinem Menschen möglich ist. In und durch Christus aber wird dem Glaubenden die vollkommene Gerechtigkeit seines Heilandes zugesprochen und die Fähigkeit gegeben, als vertrauensvolles Kind des himmlischen Vaters in der Kraft des Heiligen Geistes und in der Nachfolge Christi freudig das Gesetz zu halten. Sofern der Christ freilich sich weiterhin zum alten Menschen verhalten muss, bleibt er der anklagenden Stimme des Gesetzes ausgesetzt, das ihn fortwährend in die Arme seines Heilandes treibt, wo alleine er Vergebung sowohl für die Tatsünden als auch für die bis zur Vollendung wirksame Erbsünde zugesprochen bekommt. Erst mit Tod und Auferstehung sinkt der alte Mensch endgültig ins Grab und lebt der neue Mensch „in ewiger Gerechtigkeit, Unschuld und Seligkeit“, 3 das heißt, erst dann ist der vollkommene Gesetzesgehorsam möglich. 4 Bis dahin bleibt 3 4

Martin Luther, Kleiner Katechismus, BSLK, S. 511,35f. Reformationstheologisch geht es hier um das Miteinander des „Total-Aspekts“ des „simul iustus et peccator“ in der Rechtfertigung und des „Partial-Aspekts“ im progressus der Heiligung. Soweit der Christ „in Christus“ betrachtet wird, ist er „totus iustus“; so weit er sich ohne Christus ansieht, ist er „totus peccator“. Ein „iustus-Sein“ ohne Christus gibt es nicht. Diese Dialektik von altem und neuem Menschen, die bis zum Tode miteinander im Kampf


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daher das Gesetz Sünde aufdeckende, anklagende, verdammende, ja, den Sünder tötende Instanz und kann mithin nicht verkündet werden ohne den Ruf zur Buße. Der seligmachende Glaube aber kommt allein aus dem Hören des Wortes Gottes (z. B. Röm 10,17), ist also als reines Empfangen der Gnade in Gestalt der zugerechneten Gerechtigkeit Christi bzw. der Vergebung Gottes um Christi willen bestimmt. Damit ist der Christ als „neue Kreatur“ (2Kor 5,17; Gal 6,15) wieder eingesetzt in den Urstand des Menschen, der wiederum durch ein spezifisches Weltverhältnis geprägt ist. Dem gebenden Schöpfer entspricht im Urstand das empfangende Geschöpf. Das „sola gratia“ greift vom zweiten und vom dritten Glaubensartikel herüber in den ersten, wie Luther unnachahmlich zum Empfangen der Schöpfergaben formuliert: „... und das alles aus lauter väterlicher, göttlicher Güte und Barmherzigkeit, ohn alle mein Verdienst und Wirdigkeit, des alles ich ihm zu danken und zu loben und dafür 5 zu dienen und gehorsam zu sein schüldig bin; das ist gewißlich wahr“.

Die Welt als Lebensort des Menschen ist zuerst empfangene Gabe, bevor sie auch zur zu pflegenden Aufgabe wird. Der göttliche Segen geht dem menschlichen Tun voraus (1Mo 1,27f). Die göttliche Einladung „Du darfst essen“ geht wiederum dem die Grenze und damit das „Sollen“ markierenden Gebot voraus (1Mo 2,16f). Daraus ergibt sich in deutlicher Spannung zu den unterschiedlichen Varianten eines in erster Linie moralisch regulierten Gottes- und Weltverhältnisses reformatorisch die Aufgabe, von der Rechtfertigung her und von einem dementsprechenden Verständnis der Schrift als Handeln und Wirken des dreieinigen Gottes her eine „Ethik der Gabe“ 6 zu formulieren. Damit aber ist in der

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liegen, bildet sich in der Heiligung aber als progressus ab: als Abtötung (mortificatio) oder Kreuzigung des alten und als Lebendigmachung (vivificatio) und Wachstum des neuen Menschen. Wirksam in der mortificatio ist das bleibend anklagende Gesetz (lex accusans). Wirksam und motivierend in der vivificatio ist das Evangelium, das den Gerechtfertigten nun freilich in der Nachfolge Jesu in den dankbaren Gehorsam gegenüber dem von ihm ausgelegten Gesetz einweist. Vgl. zu diesen Zusammenhängen Wilfried Joest, Gesetz und Freiheit. Das Problem des tertius usus legis bei Luther und die neutestamentliche Parainese, Göttingen, 41968, S. 55-82. Zum Wandel, den das Gesetz bei Luther „durch das Zwischeneintreten der Rechtfertigung erfährt“, vgl. das schöne Zitat: „Es ist nicht mehr herrschender Tyrann, sondern helfender Freund“ (ebd., S. 75). Luther, Kleiner Katechismus, BSLK, S. 511,3-8. Vgl. Oswald Bayer, Ethik der Gabe; in: Hans Christian Knuth (Hrsg.): Angeklagt und Anerkannt. Luthers Rechtfertigungslehre in gegenwärtiger Verantwortung, VLASR 6, Erlangen 2009, S. 133-154.


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theologischen Ethik schrifthermeneutisch nicht nur der Dekalog als menschliches Handeln regulierendes „Moralgesetz“ zu bedenken, sondern vor allem nach den göttlichen Schöpfungsgaben zu fragen, die im Dekalog angesichts des Einbruchs der Sünde unter den göttlichen Schutz gestellt werden. Diese im Gesetz vorausgesetzten Schöpfungsgaben aber, die in urbildhafter Analogie zur Rechtfertigung „sola gratia“ empfangen werden, bedenkt die Theologie in der Lehre von den Ordnungen des Schöpfers, die daher für eine durch die Heilige Schrift belehrte christliche Ethik grundlegende Bedeutung hat.

1.2. Heiligung als Wandel in den Werken des Gesetzes: Wider den Antinomismus So radikal die guten Werke von der Rechtfertigung ausgeschlossen sind, so umfassend prägen sie nach dem Zeugnis des Neuen Testaments dann das Leben der Gerechtfertigten in der Heiligung. Das ist sozusagen die andere Seite jener Aussage des Apostels, dass die in der Rechtfertigung vergebene Sünde zugleich entmachtet ist und nun die Gerechtfertigten gerade nicht mehr wie zuvor beherrschen soll. 7 Dabei ist auch die Heiligung Gabe und Wirken Gottes (des Heiligen Geistes) selber, der einerseits die „Begierden und Werke des Fleisches“ (Gal 5,16.19) auch in den Christen durch sein Wort „tötet“ und andererseits die „Früchte des Geistes“ (Gal 5,22f) durch sein Wort benennt und sie so wirksam ins Leben ruft. 8 Der durch den Glauben gerechtfertigte und aus Gnade selig gewordene Mensch ist Gottes „Werk, geschaffen in Christus Jesus zu guten Werken, die Gott zuvor bereitet hat, dass wir darin wandeln sollen“ (Eph 2,10; vgl. Tit 2,14). Als solch exklusives Werk Gottes ist auch die christliche Liebe oder Heiligung wie der Glaube durch das göttliche, geisterfüllte Wort nicht nur gewirkt, sondern auch inhaltlich „in-formiert“ (verbo formata; vgl. nur 7

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Vgl. Röm 6,1: „Was sollen wir nun sagen? Sollen wir denn in der Sünde beharren, damit die Gnade um so mächtiger werde?“ (auch 6,15). Diese von Paulus klar verneinte Frage hat man jüngst zu Recht als die „antinomistische Frage“ bezeichnet. (Vgl. Jeffrey K. Mann, Shall we sin? Responding to the Antinomian question in Lutheran theology, New York u. a. 2003, S. XIII zu Röm 6,15: „This question, which appears in various forms throughout the New Testament, can be termed the ‚antinomian question’. It is, of course, not only a matter for biblical scholars or historical theologians; it continues to be asked in various forms still today.”) Alt und neu, die Knechtschaft in der Sünde und die Freiheit in der Heiligung, Leben in der Finsternis und Leben im Licht, Leben im Fleisch und Leben im Geist werden z. B. in folgenden Schriftabschnitten einander gegenübergestellt: Röm 6; Röm 8,1-17; 1Kor 6,9-11; Gal 5,16-26; Eph 4,17-5,20; Kol 3,1-17; 1Thess 5,1-11; Tit 3,3-8; 1Petr 1,13-16.


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Röm 6,17) und daher gerade nicht dem freien Spiel oder einem vermeintlich herrschaftsfreien Diskurs der Geistträger preisgegeben, bei dem das Wort Gottes lediglich als Katalysator oder Initiator fungiert, aber sonst zugunsten der Inspiriertheit der Gläubigen zurücktreten kann. 9 Das entspricht den alttestamentlichen Verheißungen, wo die Gabe des neuen Herzens und des neuen Geistes damit einhergeht, dass den so Begabten das Gesetz Gottes in dies neue Herz geschrieben ist bzw. sie nach Gottes Geboten und Ordnungen leben (Jer 31,33; Hes 11,19f; 36,26f; dazu auch 37,24). 10 Die durch die Rechtfertigung gewirkte Neuschöpfung und Heiligung vollzieht sich freilich nicht bruchlos, stellt den Christen vielmehr hinein in einen Kampf mit Sünde und Welt, insbesondere aber auch mit dem alten Wesen des „Fleisches“. Es gibt nach der Heiligen Schrift verschiedene Geister, von denen auch die Angehörigen des Volkes Gottes inspiriert sein können, so dass sich eine Prüfung am Wort Gottes schon von daher gerade nicht erübrigt (vgl. Eph 6,12-17; 2Kor 10,4f). Die Befreiung von der tötenden Macht des Gesetzes durch das Mitsterben mit Christus in der Taufe (Röm 6,3-7,6) hebt daher nach einmütigen Zeugnis des Neuen Testaments die bleibende Geltung des Gesetzes im Christenleben nicht auf, sondern setzt es vielmehr in Kraft. Das gilt für das Gesetz sowohl in seinem materialen Gehalt als auch in seiner richtenden und tötenden Wirkung. Das Gesetz, das in seiner anklagenden Kraft allein in Christus und bezogen auf die Rechtfertigung an sein Ende kommt (Röm 10,4), wirkt die Erkenntnis der Sünde (Röm 3,20; 7,7) auch in der christlichen Gemeinde, wo bzw. insofern das alte fleischliche Wesen wieder hereinbricht, die Christenmenschen sich Dingen hingeben, die durch die Taufe als überwunden bzw. in Christus entmachtet gelten müssen (1Kor 6,9-11; Gal 5,16-24;

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Vgl. treffend Hans-Georg Fritzsche, Evangelische Ethik. Die Gebote Gottes als Grundprinzipien christlichen Handelns, Berlin 1961, S. 15f: „Das spezifisch Theologische einer theologischen Ethik ist alsdann die Ansicht (bzw. der ‚Standpunkt’), daß diese sittlichen Grundregeln sich nicht von selbst verstehen (auch nicht bei noch so intensivem philosophischen Nachdenken) und auch nicht der Erfahrung entnommen werden können (zumindest nicht in gewissen Grenzfällen, von deren richtiger Einschätzung indes alles abhängen kann), sondern nur voll erfaßt werden können, wenn man sich an dem orientiert, was Gott selber als Schöpfer und Erhalter der Welt als seinen Willen uns durch Jesus Christus offenbart hat. Die theologische Ethik sucht also zu klären, was Gottes Wille hinsichtlich dessen ist, wie der Mensch sein Leben praktisch zu gestalten habe. In diesem Sinne ist die theologische Ethik die Klärung der in der Bibel niedergelegten ‚Gebote Gottes’ hinsichtlich unseres sittlichen Verhaltens.“ Dass kein Bruder mehr den anderen lehren muss (Jer 31,34), was man ja auch antinomistisch verstehen kann, hängt damit zusammen, dass Gottes Gesetz ins Herz geschrieben ist (Vers 33). Gotteserkenntnis ist gerade auch nach dieser Stelle bei Jeremia nicht loszulösen von der Sündenerkenntnis und -vergebung (Vers 34b).


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1Tim 1,8-10). Das, wogegen das Gesetz ist, die todbringenden Werke des Fleisches, soll im Christenleben bekämpft und zunehmend abgelöst werden durch die – konkret in deutlichem Gegensatz zu den Fleischeswerken benannten – Früchte des Geistes, gegen die das Gesetz nicht ist (Gal 5,23). Indem das Gesetz offenbart, was Gottes Wille ist, entlarvt es also zugleich die Sünde als tödlichen Widerspruch gegen das Gesetz und damit gegen Gott selbst. Damit ist für den theologischen Gebrauch des Gesetzes (usus theologicus legis) eine scharfe Abgrenzung zwischen der didaktischen bzw. informierenden Funktion des Gesetzes und der Gesetzesanklage überflüssig, wenn festgehalten wird, dass das eine Gesetz den Christen in dieser Zeit und Welt um der Sünde willen immer auch anklagt, „semper accusat“. 11 Anklage ohne Unterweisung ist aber ebensowenig denkbar wie der Evangeliumszuspruch ohne die Verkündigung der Geschichte Christi. Gesetzesunterweisung ohne Anklage wiederum würde übersehen, dass der progressus bzw. die Heiligung des Gläubigen vom Evangelium und nicht vom Gesetz lebt. Das fortdauernde, auch die Heiligung prägende Ineinander von mortificatio des alten und vivificatio des neuen Menschen entspricht dem bleibenden Miteinander und Gegeneinander des tötenden Gesetzes und des lebendigmachenden Evangeliums. So wenig daher der Glaube sich auf ein von Inhalten abstrahiertes Existential oder von lehrmäßigen Vorgaben befreites Selbstbewusstsein reduzieren lässt, sondern inhaltlich durch das Christusevangelium geformt wird, so wenig erschöpft sich die Liebe auf ein von Konkretionen abstrahiertes Liebesgebot, das ohne jede materiale Weisung gleichsam „alles heiligt“, was der Christ tut. Dass die Liebe des Gesetzes Erfüllung ist (Mt 22,36-40; Röm 13,9f), ist daher in beide Richtungen auszuloten: Ohne die aus dem Christusglauben fließende Liebe kann das Gesetz, das coram Deo nicht nur auf die gehorsame Tat, sondern auch auf das gehorsame Herz zielt, nicht erfüllt werden. Und: Das konkrete Verhalten der Christen ist nicht quasi im Sinne eines „character indelebilis“ an sich selber heilig, gerecht und gut, sondern unterliegt der Prüfung am Wort und Gesetz Gottes. So hat die Liebe bzw. die Heiligung der Gerechtfertigten als Frucht des Geistes ihren konkreten Maßstab in den Geboten Gottes. Liebe und Gesetzeserfüllung bzw. das Halten der Gebote sind im Neuen Testament keine Alternativen, sondern komplementäre Sachverhalte. Dabei wei11

Vgl. BSLK, S. 185,53-55; S. 194,20; S. 199,26; S. 214,19-21; S. 217,14; S. 218,37; S. 221,48; S. 257,47f; S. 270,1-3; S. 385,13f; S. 854,12f; dazu Armin Wenz, Das Wort Gottes – Gericht und Rettung. Untersuchungen zur Autorität der Heiligen Schrift in Bekenntnis und Lehre der Kirche, Göttingen 1996, FSÖTh 75, S. 32f.


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sen uns Christus selbst durch seine Auslegung in der Bergpredigt, aber auch seine Apostel nicht an das alttestamentliche Ritualgesetz, sondern an das sogenannte „Moralgesetz“ im Dekalog (vgl. Röm 13,8-10; Mt 5,17-48; 19,18f; Jak 2,8-12 12 ). Auch wo dessen Gebote nicht ausdrücklich zitiert werden, sind diese doch der Sache nach gerade dort präsent und wirksam, wo die Apostel auf die Früchte des Fleisches und die Werke des Geistes zu sprechen kommen. Es geht um das zwischenmenschliche Verhalten, um den Umgang mit Gut und Ehre, Leib und Leben nicht nur des Nächsten, sondern aller Menschen, denen Christen begegnen. 13 Johanneisch kann man die Relation von Glaube und Liebe in der dialektischen Aussage abgebildet sehen, wonach die Christen durch ihre Verbundenheit mit Christus einerseits nicht mehr von der Welt (sondern nun eben „von Christus her“ im Sinne einer Ursprungsbezeichnung und eines Machtbereichs) sind, aber sehr wohl noch in der Welt leben. Die Welt, die einerseits wie das Fleisch Machtbereich des Widersachers Gottes und damit Quelle der Versuchung für die Christen ist, bleibt andererseits bis zum Eschaton die gute Schöpfung Gottes, in der die Liebe ihr Betätigungsfeld hat. Der Glaube an Christus und die damit verbundene Gewissheit der künftigen Seligkeit führen zu einem Verhältnis zur Welt als Schöpfung Gottes jenseits von Dämonisierung oder Vergottung. Geht es im Glauben um letzte Dinge, so im Handeln um vorletzte. Im Glauben ist der Mensch einerseits befreit von der Bindung und Versklavung durch die Dinge der Welt; andererseits ist er befreit zu einer fröhlichen Ingebrauchnahme, ja zum Genießen der Gaben des Schöpfers in den Grenzen seiner Gebote. Diese Dialektik äußert sich sowohl im paulinischen „Haben, als hätten wir nicht“ (1Kor 7,29-31), als auch im innerkanonischen Miteinander und Zueinander von Nachfolge-Ethos und Haustafel-Ethos. 14 Der Christ ist frei, Gottes lebenserhaltende Gaben im Bereich der familiären, wirtschaftlichen und politischen Relationen in Gebrauch zu nehmen; aber er ist wiederum in dieser Freiheit gewiesen an die Räume und gebunden an die 12

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Zur Jakobusstelle vgl. Timo Laato, Rechtfertigung bei Jakobus. Ein Vergleich mit Paulus, Saarijärvi 2003, S. 46: „Der Christ kann und soll das Gesetz der Freiheit erfüllen, weil das Wort (die Tora mit Rückblick auf Jer 31,33) in ihm ‚gepflanzt’ ist (1,21).“ Zu Röm 13,8ff und anderen Stellen schreibt Slenczka, Entscheidung, S. 169: „Die Liebe als des ‚Gesetzes Erfüllung’ steht also nicht über den Geboten, sondern in den Geboten Gottes.“ Zur Verkündigung des Dekalogs im Alten und Neuen Testament vgl. die kurzen, aber instruktiven Ausführungen bei Hartmut Günther, Die Zehn Gebote in der Heiligen Schrift und im Leben der Christen heute; in: LuThK 5 (1981), 2, S. 56-65, hier S. 58-61. Vgl. Oswald Bayer, Freiheit als Antwort. Zur theologischen Ethik, Tübingen 1995, S. 143163.


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Grenzen, in denen Gott ihm diese Gaben schenkt. Diese Räume und Grenzen werden jedoch nicht durch die Rechtfertigung und Heiligung erst neu gestiftet, sondern vom gerechtfertigten und geheiligten Menschen als ihm immer schon geltende Gaben und Gebote seines in Christus sich ihm zuwendenden himmlischen Vaters wiederaufgesucht und dankbar in Gebrauch genommen. Christliche Heiligung konstituiert daher inhaltlich keine Sonderethik, sondern führt zur Wiederentdeckung und dankbaren Ingebrauchnahme der vom Schöpfer im Bereich des usus politicus legis allen Menschen zugedachten Vollzüge und Gaben. Selbst die Feindesliebe kann Jesus begründen mit dem Vorbild des sich allen seinen Geschöpfen gleichermaßen zuwendenden himmlischen Vaters (Mt 5,43-45). Auch unter dem Gesichtspunkt der Heiligung geht es daher in der biblisch belehrten Ethik zuerst um das Empfangen, Gebrauchen, Genießen der Gaben des Schöpfers, die dieser wiederum dann um der Sünde will unter den Schutz des Dekaloges stellt. Der umfassenden, weltbewahrenden, auch dem Erlösungswerk Christi und dem Werk des Geistes in der Kirche dienenden Bedeutung dieser Ordnungen und Gebote des Schöpfers, wie sie sich aus der Fülle der Heiligen Schrift erschließt, wollen wir nun überblicksweise ansichtig werden.

2.

Theologische Ethik als Einweisung in die göttliche Schöpfung: Die biblische Begründung einer Lehre von der Schöpfungsordnung

Gott schafft die Welt um des Menschen willen, indem er das lebensfeindliche Urchaos ordnend und lebensdienlich gestaltet (1Mo 1). Der Schöpfer scheidet das Licht von der Finsternis und schafft so die Polarität von Tag und Nacht. Eine Feste scheidet zwischen den Wassern, die Lichter scheiden Tag und Nacht. Den Menschen und die Tiere schafft Gott in der Zweiheit von männlich und weiblich. Nur paarweise vollendet sich das jeweilige Werk des Schöpfers. Nur das Miteinander der Paare dient der Bewahrung und Weitergabe des Lebens auf der Erde. Man kann das an allen Schöpfungswerken Gottes durchdeklinieren. Vollbracht werden die Schöpfungswerke durch das Befehlende „Es werde“ und in der ordnenden Benennung der geschaffenen Werke durch Gott selbst (1Mo 1). Der Mensch wiederum kann die Tiere voneinander unterscheiden und ihnen so Namen geben (1Mo 2,19f). Durch die unterscheidende Benennung wendet sich der Schöpfer dem Geschöpf und sein irdischer Stellvertreter dem Mitgeschöpf zu als ordnender Herr. Die wissenschaftliche Fähigkeit des Menschen, die Mitgeschöpfe voneinander zu unterscheiden und


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zu benennen, sich also die Welt ordnend zu erschließen, bildet so gleichsam das ordnende Schöpfungshandeln Gottes ab. Jedes große Schöpfungswerk hat seinen spezifischen Ort, seine Funktion und seine Grenze. In Ps 74,16f heißt es: „Dein ist der Tag und dein ist die Nacht; du hast Gestirn und Sonne die Bahn gegeben. Du hast dem Land seine Grenze gesetzt; Sommer und Winter hast du gemacht.“ Und Ps 104,5-9 lautet: „Der du das Erdreich gegründet hast auf festen Boden, dass es bleibt immer und ewiglich. Mit Fluten decktest du es wie mit einem Kleide, und die Wasser standen über den Bergen. Aber vor deinem Schelten flohen sie, vor deinem Donner fuhren sie dahin. Die Berge stiegen hoch empor, und die Täler senkten sich herunter zum Ort, den du ihnen gegründet hast. Du hast eine Grenze gesetzt, darüber kommen sie nicht und dürfen nicht wieder das 15 Erdreich bedecken.“

Diese geordnete Schöpfung erhält von Gott das Gesamturteil „sehr gut“. Somit spiegelt die Schöpfung in ihrer Ordnung etwas wider von der Vollkommenheit Gottes. Für das Alte Testament verkünden daher dann auch die geordneten Werke der Schöpfung ebenso wie das Gesetz, durch das Gott das Leben des Volkes ordnet, gemeinsam die Ehre Gottes (Ps 19; 36,6f; 148; 119,89-94). Wie das Gesetz ist die Schöpfung über alle erfahrbaren Gefährdungen des Lebens hinweg dauerhaft, stabil, verlässlich. In Ps 148,6 heißt es von den Geschöpfen Gottes am Himmel: „Er lässt sie bestehen für immer und ewig; er gab eine Ordnung, die dürfen sie nicht überschreiten.“ Das hebräische Wort Ḥôq 16 , das in der Lutherbibel mit „Ordnung“ übersetzt wird, wird sonst im Alten Testament auch von der Satzung des Gesetzes gebraucht. Ähnliches ist in Ps 119,90f zu beobachten, wo mit einem aus rechtstheologischen Zusammenhängen stammenden Begriff die Beständigkeit der Erde auf Gottes Handeln zurückgeführt wird: „Du hast die Erde fest gegründet, und sie bleibt stehen. Sie steht noch heute nach deinen Ordnungen, 17 denn es muss dir alles dienen.“ Zu erinnern ist hier auch an die Verheißung Gottes nach der Sintflut in 1Mo 8,22: „Solange die Erde steht, soll nicht aufhören Saat und Ernte, Frost 15 16

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Vgl. auch Ps 148,6; Hiob 26,10; 38,10; Spr 8,29; Jer 5,22. Die Septuaginta (LXX) übersetzt: prostagma; vgl. auch Jer 31,36, wo die Septuaginta den Plural von Ḥôq mit hoi nomoi wiedergibt. Im Zusammenhang lautet der Text in der Lutherbibel (1985) in Jer 31,35f: „So spricht der HERR, der die Sonne dem Tage zum Licht gibt und den Mond und die Sterne der Nacht zum Licht bestellt; der das Meer bewegt, dass seine Wellen brausen – HERR Zebaoth ist sein Name – : Wenn jemals diese Ordnungen vor mir ins Wanken kämen, spricht der HERR, so müsste auch das Geschlecht Israels aufhören, ein Volk zu sein vor mir ewiglich.“ Es handelt sich um das Wort mišpat, das sehr oft mit „Gerechtigkeit“ wiedergegeben wird; die griechische Bibel bietet hier: tē diataxei su diamenei (= deine Ordnung bleibt).


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und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht.“ Das „sehr gut“ Gottes kann daher selbst noch unter den Bedingungen des Sündenfalls im Lobpreis Israels gespiegelt werden, wenn es in Ps 104,24 heißt: „HERR, wie sind deine Werke so groß und viel! Du hast sie alle weise geordnet, und die Erde ist voll deiner Güter.“ In dieser weisen Ordnung des Schöpfers findet sich der Mensch vor, findet er seinen Lebensraum, in dem er einerseits von Gott durch die Lebensgaben der Schöpfung versorgt und erhalten wird, in dem er andererseits nun selber fruchtbar wirken und sich vermehren soll. 18 Dass die Schöpfung solchermaßen Lebensgabe und Lebensaufgabe für den Menschen ist, muss dieser nicht selber herausfinden, sondern das wird ihm von Gott in der Schrift ausdrücklich offenbart. Denn das jeweilige Stiftungswort Gottes im Miteinander von Gebot und Verheißung erschließt dem Menschen die Welt als elementare Gabe, die er genießen und bewahren soll. Diese konkreten Gebote und Zusagen Gottes weisen dem Menschen seinen spezifischen Ort in der Schöpfung zu: Der Mensch ist erstens als Mann und Frau dazu bestimmt, von den Früchten der Schöpfung zu essen, zugleich aber die eine von Gott gesetzte Grenze um den Baum der Erkenntnis zu respektieren (1Mo 2,16f). 19 Der Mensch soll zweitens als Mann und Frau sich nicht der Schöpfung untertan machen (sie nicht „vergöttern“), sondern über sie als freier Herr und König regieren (1Mo 1,28; 2,15.19). 20 Der Mensch ist schließlich drittens dazu bestimmt, die Welt im Verband der Ehe und in der Abfolge der Generationen im Auftrag Gottes zu pflegen und zu bewahren (1Mo 1,27f; 2,18). 21 Da der Schöpfer der Welt im gesamtbiblischen Zeugnis derselbe eine Gott ist, der Israel aus der Völkerwelt beruft, um so dem Erlöser den Weg zu bahnen, kommt den urgeschichtlichen Setzungen Gottes archetypische Bedeutung für die Geschichte Israels und der Menschheit zu. Das geordnete Zusammenspiel der jeweils paarweisen Schöpfungswerke bis hin zum Zusammenspiel der Geschlechter ist die Grundlage dafür, dass auf Erden Leben gedeihen kann und 18 19

20 21

Vgl. Armin Wenz, Der Mensch als Kind und König (Bibelarbeit über Gen 1,26-2,3); in: Lutherische Beiträge 9 (2004), 3, S. 139-161. In 1Mo 2,16 sieht Luther die Kirche als „Schöpfungsordnung“ begründet, die erst durch den Sündenfall verdorben wird. Vgl. dazu Bayer, Freiheit, S. 84-87. 118-120. Der biblische Gott lässt den Menschen zu seinem Heil essen, so in der Schöpfung am Anfang („du darfst essen“), in der Eucharistie („nehmt, esst“) und schließlich in der Vollendung (Offb 19,9; 22,17). Vgl. 1Mo 1,28 (LXX): kai katakyrieusate autēs. Darin kann man durchaus eine erste Andeutung der ordnenden Beherrschung und Verwaltung (Politie) der Schöpfung sehen. Vgl. Ps 104,23: „So geht der Mensch aus an seine Arbeit.“


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der Mensch sich in der Abfolge der Generationen als geschichtliches Wesen wahrnehmen kann. Dass der Schöpfer dem Menschen Lebensraum und eine Generationen übergreifende Lebensperspektive gewährt, ist in der Urgeschichte angelegt und wird dann in den Väterverheißungen aufgenommen und konkretisiert. Eines der Hauptmotive der Vätergeschichte (1Mo 12-50) ist die Verheißung der Nachkommenschaft und die bisweilen hochproblematische Anbahnung, Stiftung und Bewahrung der dafür nötigen Ehen, die immer neue Gefährdung und Errettung der von Gott erwählten Familie. Auch die für manche Bibelleser ärgerlichen Stammbäume und Geschlechtsregister, die im biblischen Kanon immer wieder in die narrativen Teile eingestreut sind, 22 machen transparent, dass der urgeschichtliche Schöpfungssegen sich in der Menschheitsgeschichte und in der Geschichte des Volkes Gottes verwirklicht. Im Neuen Testament knüpfen das Matthäusevangelium und das Lukasevangelium an diese alttestamentliche Tradition an 23 und machen so erkennbar: Die von Gott gestiftete und gesegnete Ordnung der Ehe und Familie dient nicht nur zur Erhaltung der Menschheit im allgemeinen und des Gottesvolks im besonderen. Diese Ordnung dient letztlich in, mit und unter der Erhaltung der Menschheit auch und vor allem der Menschwerdung seines ewigen Sohnes aus der Jungfau Maria. Selbst die Gott und seinem Volk oft feindlich gesinnten Obrigkeiten müssen durchweg auf verborgene Weise dem Heilsplan Gottes in Gericht und Errettung für Israel und seine Kirche dienen. Das gilt, um nur einige Beispiele zu nennen, für den ägyptischen Pharao, den Babylonierkönig Nebukadnezar, den Perserkönig Kyros bis hin zu den Römern Augustus und Pontius Pilatus. 24 Auf den Straßen und Seerouten des römischen Reiches breitet sich dann das Evangelium aus. Das „ruhige und stille Leben“, das durch stabile Regierungen gewährleistet ist (im Unterschied zur „Anarchie“), ist gerade kein untätiger Quietismus, sondern Voraussetzung auch für die immense Tätigkeit der Apostel und der ersten Gemeinden, weshalb die Fürbitte für die Obrigkeit und die Unterordnung unter ihre Autorität, sofern diese nicht mit dem ersten Gebot kollidiert (Apg 5,29), Bestandteil christlichen Gottesdienstes und christlichen Lebens ist. 25

Es überrascht daher nicht, dass Gott im Dekalog nicht nur sein errettendes Handeln an Israel in Erinnerung ruft (2Mo 20,2), sondern auch seine Schöpfung am Anfang (2Mo 20,11). Dem entspricht die später dann im Doppelgebot der Liebe aufgenommene Doppelstruktur des Dekalogs. Dieser regelt zum einen das Miteinander zwischen Gott und Volk. Zum andern aber stellt Gott durch seine Gebote das menschliche Leben in allen seinen geschöpflichen Dimensionen gegen die Gefährdungen durch die Sünde unter den Schutz sei22 23 24 25

Vgl. z. B.: 1Mo 5; 10; 11,10-32; 25,12-18; 36; 1Chr 1-9. Mt 1; Lk 3,23-38. Zu Letzterem vgl. nur Joh 19,11. 1Tim 2,1-4; Mt 22,21; Tit 3,1; Röm 13,1-7; 1Petr 2,13-17.


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ner Eiferheiligkeit. Die Gerichtspredigt der Propheten knüpft immer wieder an diesen Sachverhalt an, wenn darin aufgewiesen wird, dass die Lebensbedingungen für das Volk Gottes zerstört werden, wo man dauerhaft die göttlichen Gebote und Ordnungen missachtet. Die Aufhebung und Zerstörung der guten Ordnung des Schöpfers ist in der Bibel sowohl Symptom der menschlichen Gottentfremdung und Gesetzlosigkeit als auch in den katastrophalen Auswirkungen eine Folge des göttlichen Zornes und Gerichtes, was sich nach Jesu und seiner Apostel Verkündigung besonders in der Endzeit dramatisch zuspitzen wird. 26 Neutestamentlich ist weiter wahrzunehmen, dass Jesus insbesondere in seinen Auseinandersetzungen mit den Pharisäern um die Frage nach einem gottgefälligen Leben hinter die Vielzahl menschengemachter Regelungen, aber auch hinter die alttestamentlichen Rechtsregelungen für Israel zurückgreift auf den Dekalog bzw. auf die Grundgegebenheiten der Urgeschichte (1Mo 1-3). Insbesondere die Geringschätzung von Ehe und Familie wird von Jesus scharf ins Visier genommen. Dabei ist zu beobachten, dass Jesus in der Tat sachkritisch mit dem mosaischen Gesetz umgeht. Allerdings muss genau darauf geachtet werden, wie er das tut. So heißt es in Mk 10,5f in Auseinandersetzung mit der von den Pharisäern angeführten Praxis des Scheidebriefs nach 5Mo 24,1: „Um eures Herzens Härte willen hat er euch dieses Gebot geschrieben; aber von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau.“ Damit greift Jesus zurück auf die Stiftungsworte zur Ehe in 1Mo 1,27 (Mk 10,6), um gleich danach die Erläuterung dazu bei der Erschaffung Evas aus 1Mo 2,24 zu zitieren (Mk 10,7f). 27

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Mt 24,6f.12.29; Mk 13; Röm 1,18ff; 2Petr 3,10; Offb 8f u. a. m. Nach den im ersten Evangelium bezeugten Worten Christi gehört die in der Gesetzlosigkeit wurzelnde Lieblosigkeit (Mt 24,12) zu den endzeitlichen Plagen, die in der christlichen Gemeinde wüten; denn aus dieser gehen die Propheten hervor, welche die Gesetzlosigkeit im Namen Gottes verkünden. Schniewind schreibt dazu in seinem Matthäuskommentar: „Ähnlich wird die Wirkung der Antichristen 1. Joh. 2,18; 2. Thess. 2,9-12; Offb. 13,3.8.13-17 beschrieben. – Diese Wirkung wird hier mit dem einen Wort ‚Gesetzlosigkeit’ zusammengefaßt. Der Antichrist heißt ‚der Gesetzlose’ (2. Thess. 2,3.7.8); das entscheidende Zeichen des letzten Verderbens ist auch für den 1. Johannesbrief (3,4) die Gesetzlosigkeit. Matthäus hatte eben dies schon wiederholt eingeschärft (7,23; 13,41 ...). Der Kampf gegen die Gesetzeslehrer war der Kampf gegen ihre Gesetzlosigkeit (s. z. B. 23,28); die größte Bedrohung der Christengemeinde ist dies, daß sie die Befreiung vom Fluch des Gesetzes als Gesetzlosigkeit mißversteht.“ (Julius Schniewind, Das Evangelium nach Matthäus, Göttingen, 131984, S. 239) Mk 10,7f: „Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch.“


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An anderer Stelle wiederum greift er in Auseinandersetzung mit vermeintlich frommen jüdischen Traditionen zurück auf den Dekalog. „Und er sprach zu ihnen: Wie fein hebt ihr Gottes Gebot auf, damit ihr eure Satzungen aufrichtet! Denn Mose hat gesagt: 'Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren', und: 'Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.' Ihr aber lehrt: Wenn einer zu Vater oder Mutter sagt: Korban – das heißt: Opfergabe soll sein, was dir von mir zusteht –, so lasst ihr ihn nichts mehr tun für seinen Vater oder seine Mutter und hebt so Gottes Wort auf durch eure Satzungen, die ihr überliefert habt; und dergleichen tut ihr viel“ (Mk 7,9-13).

Die Apostel Jesu nehmen diese Vorgaben ihres Herrn auf. Nicht die kultischen, sozialen und wirtschaftlichen Regelungen im Gesetz des Mose sind für die Christenheit verbindlich. Vielmehr wird das christliche Verhalten rückgebunden an den Dekalog und das Doppelgebot der Liebe. 28 Für alle, die nicht das Charisma der Ehelosigkeit haben, gilt, dass sie ihre Sexualität, die Hingabe des eigenen Leibes, in der Ehe zwischen Mann und Frau leben sollen. Das wird zum einen geltend gemacht gegen ein ungeordnetes Ausleben der Sexualität in Gestalt der Unzucht (porneia) in ihren mannigfaltigen Spielarten, von denen Paulus in 1Kor 6 einige benennt. Der Apostel greift dabei wie Jesus auf 1Mo 2,24 zurück, wenn er die Unvereinbarkeit des Christenlebens mit der Unzucht betont (1Kor 6,13-20). Die andere Front, gegen die der Apostel kämpft, ist die gnostische Verachtung der Schöpfung und damit auch der Schöpfungsordnung Ehe, wie in 1Tim 4,1-5 zu hören: „Der Geist aber sagt deutlich, dass in den letzten Zeiten einige von dem Glauben abfallen werden und verführerischen Geistern und teuflischen Lehren anhängen, verleitet durch Heuchelei der Lügenredner, die ein Brandmal in ihrem Gewissen haben. Sie gebieten, nicht zu heiraten und Speisen zu meiden, die Gott geschaffen hat, dass sie mit Danksagung empfangen werden von den Gläubigen und denen, die die Wahrheit erkennen. Denn alles, was Gott geschaffen hat, ist gut, und nichts ist verwerflich, was mit Danksagung empfangen wird; denn es wird geheiligt durch das Wort Gottes und Gebet.“

Auf dieser Linie eines durch die urgeschichtliche Ordnung Gottes geprägten Umgangs mit den zwischenmenschlichen Relationen bewegen sich auch die

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Vgl. neben Röm 13,8-10; Jak 2,8-12 die vielen Weisungen in den apostolischen Briefen, z. B. zum 6. Gebot: 1Kor 6-7; zum 7. Gebot: Eph 4,28, aber auch die Mahnungen an die Reichen und die Geizigen; zum 8. Gebot bzw. zu den „Zungensünden“ vgl. z. B. Jak 3; Eph 4,29. Auch die Laster- und Tugendkataloge lassen sich als Auslegung und Anwendung des Dekalogs lesen, z. B. Gal 5,20-23 („gegen all dies ist das Gesetz nicht“, 5,23!); 1Tim 1,8-10.


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Haustafeln im Kolosser-, Epheser- und Ersten Petrusbrief 29 sowie die Weisungen der Pastoralbriefe. 30 Maßstab und Kriterium für das Verhältnis der einander zugeordneten Menschen ist auch hier durchweg die Liebe und Opferbereitschaft Jesu Christi selber, die die überkommenen Lebensverhältnisse gerade nicht aufhebt, sondern sich in ihnen verwirklichen soll. So werden die jeweiligen Relationen in den Horizont des ersten Gebotes und der Erlösungstat Christi gerückt, die Mann und Frau, Eltern und Kindern gleichermaßen gelten und ihr jeweils spezifisches, unaustauschbares Verhältnis zueinander prägen. Dabei erweisen sich gerade die Stellen in den neutestamentlichen Briefen zum Verhältnis von Mann und Frau als Auslegung der für das biblische Menschenbild fundamentalen Aussagen der Urgeschichte nach 1Mo 1-3 im Licht des Evangeliums (1Kor 11,7-12; Eph 5,22-31; 1Tim 2,13-15). Gewiss ist die Auslegung und Anwendung dieser Stellen auch durch mancherlei Missbrauch im Laufe der Geschichte belastet. Doch sollte man auch der Heiligen Schrift die Chance geben, ihr eigenes Wort wirklich ausreden zu können, bevor man aufgrund bestimmter negativ besetzter Reizworte wie „Gehorsam“, „Haupt“ oder „Unterordnung“ von vornherein Herz und Sinne gegenüber diesen Texten verschließt. Eine Betrachtung der Epheserstelle (5,22-31) etwa macht deutlich, dass beiden, Mann und Frau, aufgetragen ist, dem anderen auf je besondere Weise zu begegnen, die ihr Maß daran hat, wie Christus und die Gemeinde sich zueinander verhalten. So wie die Gemeinde sich Christus als ihrem Haupt unterordnet, sollen sich die Frauen ihren Männern unterordnen. So wie Christus die Gemeinde geliebt hat und sich für sie geopfert hat, sollen die Männer ihre Frauen lieben. Von den Frauen wird also Gehorsam verlangt, von den Männern opferbereite Lebenshingabe. Da mögen nun tatsächlich unterschiedliche Nuancen jeweils mitschwingen, denn nicht umsonst gebraucht der Apostel hier auch jeweils unterschiedliche Worte und markiert so die Unaustauschbarkeit der Positionen. Und doch muss man bei nüchterner Betrachtung feststellen, dass es schwer fällt, wirklich zu entscheiden, wo hier nun die größere Zumutung zu finden ist: Beim Gehorsam oder bei der Lebenshingabe? 29 30

Eph 5,21-6,9; Kol 3,18-4,1; 1Petr 2,18-3,7. Gegen die These von der Verbürgerlichung der Gemeinde im Kolosser- und Epheserbrief wendet sich Bayer, Freiheit, S. 144. 156-158. Vgl. Karl Heinrich Rengstorf, der zur Zurückhaltung mahnt „gegenüber heute beliebten Äußerungen“, wonach die Pastoralbriefe „gerade in den Anweisungen für Ehe und ‚Haus’ leider nicht auf der vollen Höhe des Evangeliums geblieben“ seien (Mann und Frau im Urchristentum; in: Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Geisteswissenschaften 12, Köln 1954, S. 7-52, hier S. 42).


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So oder so gilt: Wer hier nur lästige Zumutungen entdeckt, geht fahrlässig an allem vorbei, was hier an Segen und Verheißung zu finden ist. Wird hier doch die Ehe zwischen Mann und Frau aufs höchste theologisch gewürdigt und geheiligt und zum Spiegel- und Abbild der Vereinigung Christi mit seiner Gemeinde erklärt. Die Herrschaft Christi über seine Gemeinde aber ist eine Herrschaft der Liebe und Barmherzigkeit. Mir scheint, sowohl der Gebrauch dieses Textes als Legitimation männlicher Tyrannei als auch die Abweisung dieses Textes aus einem frauenemanzipatorischen Impuls heraus gründet darin, dass man sich auf beiden Seiten einfach weigert, den Text wirklich zu Ende zu lesen. Um es einmal etwas salopp zu formulieren: Machos und Emanzen haben das eine gemeinsam, dass sie beim Lesen und Hören nur kommen bis: „Denn der Mann ist das Haupt der Frau.“ Da bricht der Herr in Jubel aus. Und die Dame wendet sich empört ab. Doch nur wenn beide weiterlesen, können sie den Reichtum entdecken, mit dem Gott hier in Christus die Eheleute segnet und beschenkt, die versuchen, ihr Leben im Lichte dieses Wortes zu gestalten. Wichtig insbesondere zum Ephesertext ist schließlich auch die Beobachtung, dass für das Verhältnis zwischen den Geschlechtern und zwischen den Generationen wieder zum einen auf 1Mo 2,24 (Eph 5,31) und zum andern auf das vierte Gebot (Eph 6,2f: das erste Gebot, das eine Verheißung hat) zurückgegriffen wird, während für das Verhältnis von Herren und Sklaven eine alttestamentliche Begründung unterbleibt. Hier öffnet tatsächlich ja auch der Philemonbrief Perspektiven, die zeigen, dass die Sklaverei im Unterschied zu Ehe und Familie nicht in der Schöpfungsordnung verankert ist. Für Ehe und Familie aber gilt: Der schon im Alten Testament etwa in den Psalmen 127 und 128 erklingende Lobpreis des zwar durch den Sündenfall belasteten, aber dennoch gottgewollten Verhältnisses von Mann und Frau in der Ehe und des Verhältnisses von Eltern und Kindern wird im Neuen Testament ausdrücklich aufgenommen und bejaht. Nicht erst im Epheserbrief ist zudem zu entdecken, dass die auf Weitergabe des Lebens angelegte Ehe in der Heiligen Schrift nicht nur schöpfungstheologische, sondern auch ekklesiologische Relevanz hat. So wird an zahlreichen Stellen im Alten wie im Neuen Testament die Ehe zwischen Mann und Frau als Abbild des Verhältnisses von Gott zu seinem auserwählten Volk erkennbar (Hos 1-3; Jer 2,2; 3,1; Hes 16,23f; Eph 5,21-33). So wie die Ehe Bild für die Treue Gottes zu seinem Volk ist, so ist die Unzucht Bild für die Gottlosigkeit des Volkes Gottes. So wie die Ehe und die Treue zu Gott unter Gottes Segen stehen und zum Gedeihen des Lebens beitragen, so stehen die Hurerei und der Abfall von Gott unter Gottes Zorn und Gericht.


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Im Neuen Testament wird dies christologisch zugespitzt, wenn immer wieder in Gleichnissen Jesu und in der Johannesoffenbarung das Verhältnis zwischen Christus und der Kirche mit dem Bild von Hochzeitsfeier, Braut und Bräutigam beschrieben wird, ein Sachverhalt, der übrigens in vielen unserer Gesangbuchlieder mit großer Selbstverständlichkeit aufgenommen und besungen wird. Mithin haben wir es gerade in der Ehe von Mann und Frau nicht einfach nur mit einer „Schöpfungsordnung“ zu tun, sondern mit einer Gabe Gottes, für die und durch die Gott in seiner Welt und Kirche zum Heil der Menschen wirken will. Schöpfungstheologische, soteriologische und pneumatologische Aspekte greifen hier ineinander. Es geht bei den Schöpfungsordnungen um das Handeln des dreieinigen Gottes in seiner Welt und seiner Welt zu gut.

3.

Die Rezeption der biblischen Vorgaben in den lutherischen Bekenntnisschriften

Gerade der lutherischen Reformation schlägt bis heute das Vorurteil entgegen, antinomistischen Tendenzen Vorschub zu leisten. Genährt wird dieses Vorurteil durch diejenigen Protagonisten im ethischen Diskurs, die die „Freiheit“ des menschlichen Gewissens von vorgegebenen Normen als reformatorische Errungenschaft behaupten. 31 Diesem gravierenden Irrweg stehen nicht nur die Schriften der Reformatoren selber entgegen, 32 sondern insbesondere auch die lutherischen Bekenntnisschriften, auf deren Rezeption der biblischen Schöpfungsordnungstheologie wir hier deshalb ausführlicher eingehen wollen.

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Das lässt sich besonders im Diskurs über den kirchlichen Umgang mit dem Thema „Abtreibung“ beobachten. Vgl. Armin Wenz, Abtreibung und Zweireichelehre; in: Christian Herrmann u. a. (Hrsg.), Festhalten am Bekenntnis der Hoffnung. Festgabe für Professor Dr. Reinhard Slenczka, Erlangen 2001, S. 333-353, überarbeitet und aktualisiert in: ders., Sana Doctrina, Frankfurt am Main 2004, S. 213-236, hier S. 213f. So eröffnet Luther selbst seine Katechismen mit dem „faciendum“ aufgrund des Dekalogs, bevor er zum „credendum“ in Gestalt des Bekenntnisses zu Wesen und Handeln des dreieinigen Gottes und zum „orandum“ in Gestalt des vertrauensvollen Betens zum himmlischen Vater fortschreitet, die wiederum rückbezogen sind auf das menschliche Handeln, insofern sie die geforderte Gesetzeserfüllung aus Glauben heraus überhaupt erst ermöglichen (vgl. BSLK, S. 646,5-7; S. 662,17-21). Zu nennen sind weiter neben Luthers „Sermon von den guten Werken“ (WA 6, S. 204-276) vor allem die leider wohl auch aufgrund des Fehlens einer deutschen Übersetzung weithin vergessenen Antinomerdisputationen (WA 39). Zu Letzteren liegt jetzt immerhin eine zweisprachige (lateinisch-englische) Ausgabe vor: Holger Sonntag (Hrsg.), Solus decalogus est aeternus. Martin Luther’s complete antinomian theses and disputations, Minneapolis 2008.


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