Skip to main content

Steuer-Blick Leseprobe

Page 1


12/23

+ Hinterbliebenenrente: Einspruch einlegen! + Mit Geschenken Steuern sparen + Nießbrauch mit Familienvorteil

STEUERVORTEILE ZUM ADVENT

Liebe Leserinnen und Leser,

Weihnachten steht vor der Tür. Und während sich die festliche Stimmung langsam ausbreitet, sollten wir nicht vergessen, dass es auch eine Zeit ist, in der man clever Steuern sparen kann.

Denn Weihnachten ist eine Zeit der Besinnlichkeit, Freude – und Geschenke. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen zeigen, worauf es dabei bei der Steuer ankommt. Erfahren Sie, welche Geschenke steuerlich absetzbar sind und wie Sie diese Vorteile optimal für sich nutzen können.

Wie immer gilt: Ob Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner –auch diese Ausgabe bietet Ihnen weitere spannende Themen, hilfreiche Tipps und Anregungen, um mehr aus Ihrer Steuererklärung zu holen. Schauen Sie doch einfach rein.

Inhalt

Schöne Bescherung: Mit Geschenken Steuern sparen

› Seite 4

Weiterbildung und Steuervorteile

› Seite 7

Pflegekosten in einer WG absetzbar

› Seite 9

Hinterbliebenenrente: Einspruch einlegen!

› Seite 11

Nießbrauch: Steuervorteil im Familienverbund

Herzliche Grüße, Melanie Holz

› Seite 13

So bleibt der Feiertagszuschlag steuerfrei

› Seite 15

STEUERNEWS AUF EINEN BLICK

Sozialversicherung: Gutverdiener zahlen mehr

Die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialbeiträge werden ab 01.01.2024 erhöht. Damit werden Besserverdiener stärker zur Kasse gebeten. Eine Verordnung dazu hat das Bundeskabinett kürzlich beschlossen.

Verlustbescheinigung: Bis zum 15.12.2023 beantragen

Kapitalanleger, die Geld investiert und verloren haben, sollten noch bis Mitte Dezember beim Kreditinstitut eine Verlustbescheinigung beantragen. Damit lassen sich die Verluste mit Gewinnen anderer Depots in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Wertpapiere bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.

Pellet-Heizung: 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer?

Ob auf Pellets nur der reduzierte Umsatzsteuersatz gezahlt werden muss, hängt weiterhin von deren Verwendung ab: Sogenannte Hackschnitzel zum Heizen werden mit 7 Prozent besteuert, für Hackschnitzel als Bodenbelag gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Gleiches gilt für Sägespäne, Holzabfälle, Holzausschuss, aber auch Brikett aus Hackschnitzel.

Riester-Verträge: Finanzamt prüft ab 2024 nicht mehr

Ab dem Beitragsjahr 2024 sind die von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) festgesetzten Beträge für das Finanzamt bindend. Das Finanzamt muss diese bei der Steuererklärung ungeprüft übernehmen. Einwände dagegen können nur noch direkt bei der Zulagenstelle erfolgen.

SCHÖNE BESCHERUNG: MIT GESCHENKEN STEUERN SPAREN

Kurz & knapp

In der Weihnachtszeit geht es immer auch um Geschenke. Während es für privat verschenkte Präsente keine steuerlichen Vorteile gibt, sieht es bei Unternehmern anders aus: Geschenke an Geschäftspartner sind steuerlich abzugsfähig, wenn sie aus betrieblichen Gründen gemacht werden. Das aber nur, wenn die Kosten für das Geschenk pro Person und Jahr 35 Euro (ab 2024 geplant: 50 Euro) nicht übersteigen.

Doch was ist mit Geschenken für sich selbst? Unter Umständen können Sie die Ausgaben von der Steuer absetzen. Hier sind einige Tipps, wie Sie Steuern sparen können, selbst wenn sie die Dinge für sich selbst gekauft haben: ›

Geschenke an sich selbst, wie Technik oder Büromaterialien für den Job, lassen sich als Arbeitsmittel absetzen

Geldgeschenke über Freibeträge müssen beim Finanzamt gemeldet werden

Selbstständige Weihnachtsmänner können Kosten für Kostüm und Reisen absetzen

Das ist eine Leseprobe. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Gesamtausgabe

WEITERBILDUNG UND STEUERVORTEILE

Arbeitnehmer. Weiterbildung und Steuervorteile? Ja, das geht! Ob als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben, Ausgaben für Bildung können steuerlich abgesetzt werden. Aber worauf sollten Sie achten, wenn es um Bildungsmaßnahmen außerhalb des Arbeitsverhältnisses geht?

Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses

Wenn Sie als Arbeitnehmer an einer Bildungsmaßnahme außerhalb Ihrer „ersten Tätigkeitsstätte“ im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses teilnehmen, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit. In diesem Fall können Sie Ihre Ausgaben nach den Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten von der Steuer abziehen. Doch was passiert, wenn Sie die Bildungsmaßnahme außerhalb eines Arbeitsverhältnisses in Vollzeit absolvieren? ›

Kurz & knapp

Bei Vollzeit-Bildungsmaßnahmen ist nur die Entfernungspauschale ansetzbar

Im aktuellen Fall des Handwerksgesellen gilt die Weiterbildung als „außerhalb des Arbeitsverhältnisses“

Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus

Das ist eine Leseprobe. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Gesamtausgabe

PFLEGEKOSTEN IN EINER WG ABSETZBAR

Alle Steuerzahler. Die Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten in Wohngemeinschaften aufgrund von Krankheit und Pflegebedürftigkeit haben sich verändert. Erfahren Sie hier, wie das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs Ihre steuerlichen Möglichkeiten beeinflusst und wie Sie davon profitieren können.

Steuerliche Behandlung der Unterbringung in einer Wohngemeinschaft bei Krankheitskosten

Die steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung in einem Pflegeheim aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene ein wichtiger Posten in der eigenen Steuererklärung. Oft geht es um recht hohe Beträge, die dafür jeden Monat aufgewendet werden müssen. ›

Kurz & knapp

Krankheitskosten sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar

Kosten in Wohngemeinschaften können ebenfalls angesetzt werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt die steuerliche Absetzbarkeit

Das ist eine Leseprobe. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Gesamtausgabe

HINTERBLIEBENENRENTE: EINSPRUCH EINLEGEN!

Rentner. Die Doppelbesteuerung von Renten soll vermieden werden. Daher ergehen aktuell alle Rentenfestsetzungen vorläufig. Doch der Vorläufigkeitsvermerk in den Einkommensteuerbescheiden umfasst möglicherweise nicht die Witwenrente. Darum sollten Sie jetzt Einspruch einlegen.

Betroffene

Bezieher einer Hinterbliebenenrente

Einspruchsgrund Doppelbesteuerung der Hinterbliebenenrente

Anhängige Verfahren

Bundesfinanzhof, 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21

Kurz & knapp

Aktuell ergeht die Rentenfestsetzung vorläufig

Hinterbliebenenrente ist möglicherweise nicht vom Vorläufigkeitsvermerk umfasst

Gegen entsprechende

Bescheide muss Einspruch eingelegt werden

Das ist eine Leseprobe. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Gesamtausgabe

NIESSBRAUCH: STEUERVORTEIL IM FAMILIENVERBUND

Vermieter. Durch die Übertragung einer vermieteten Immobilie an das Kind kann ein hübsches Steuersümmchen gespart werden.

Der Zuwendungsnießbrauch ist dabei sogar nur vorübergehend möglich. Welche Regeln dabei zu beachten sind.

Zuwendungsnießbrauch: Auch zeitlich befristet möglich

Im Familienverbund Steuern sparen – möglich mit dem Zuwendungsnießbrauch. Haben Eltern eine vermietete Immobile, können sie ihrem Kind zeitlich befristet einen Zuwendungsnießbrauch an der Immobilie einräumen. Nach dem festgelegten Zeitraum erlischt der Nießbrauch automatisch – und die Eltern können selbst wieder über die Mieteinnahmen verfügen.

Während der Dauer des Nießbrauchs versteuern das Kind die Mieteinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz. Da dies üblicherweise mangels weiterer Einnahmen einen niedrigeren Steuersatz als seine Eltern hat, liegt die Steuerersparnis innerhalb der Familie auf der Hand. ›

Kurz & knapp

Vermietete Immobilien können mittels Zuwendungsnießbrauch an die Kinder übertragen werden

Kinder versteuern dann Einnahmen mit geringerem, persönlichem Steuersatz

Nießbrauch ist auch zeitlich befristet möglich

SO BLEIBT DER FEIERTAGSZUSCHLAG STEUERFREI

Arbeitnehmer. Die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht ist nicht nur eine Herausforderung, sondern sollte auch angemessen honoriert werden. SFN-Zuschläge bieten die Möglichkeit, diese besonderen Arbeitszeiten steuer- und sozialversicherungsfrei zu vergüten.

Steuerfrei trotz Uhrzeit-Chaos? Das geht!

Ein frisches Gerichtsurteil aus Schleswig-Holstein sorgt für Aufatmen unter den Nachtarbeitern. Das Finanzgericht hat entschieden: Auch wenn der Chef nicht penibel Anfang und Ende der nächtlichen Schicht aufschreibt, kann die Steuerfreiheit für SFN-Zuschläge trotzdem winken (Urteil vom 09.11.2022, 4 K 145/20). ›

Kurz & knapp

SFN-Zuschläge können steuer- und sozialversicherungsfrei sein

Nur bestimmte Zuschläge, neben dem Grundlohn sind steuerfrei

Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit müssen einzeln aufgeschlüsselt werden

Das ist eine Leseprobe. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Gesamtausgabe

DerClouausdemNorden: UnpräziseAufzeichnungensindokay!

ImkonkretenFallzahlteeinArbeitgeberNachtzuschläge, erfasstedieNachtarbeitseinerMitarbeiter–verzichtete dabeiaberaufdiegenaueUhrzeit.StattpeniblerMinutenangabengabeseinenZeitrahmenunddieinsgesamt geleistetenStunden:zumBeispiel4Stundeninnerhalb derZeitvon20Uhrbis6Uhr.

Steuerbefreiung für Zuschläge: wesentliche Bedingungen

• ZusätzlichzumGrundlohn: DamitZuschlägesteuerfreisind,müssensieneben demGrundlohngezahltwerden.

Das ist eine Leseprobe. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Gesamtausgabe

IMPRESSUM

Herausgeber

Buhl Tax Service GmbH

Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen redaktion@buhl.de

Geschäftsführer:

Peter Glowick, Peter Schmitz Amtsgericht Siegen, HRB 9049

Vertrieb

Buhl Data Service GmbH

Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen

Redaktion

Olesja Hess, Melanie Holz, Alexander Müller, Udo Reuß

Redaktionsschluss

24.11.2023

Erscheinungsweise 12­mal jährlich

Abo-Service

Telefon: 02735 90 96 99 Telefax: 02735 90 96 500

Bildnachweis

Stefan Schrön, JANUS

Grafische Konzeption und Realisation

JANUS DIE WERBEMANUFAKTUR Scheerer & Rohrmann GmbH www.janus­wa.de

Bezugsbedingungen

Jahresabonnement € 30 (inkl. MwSt.). Versand per E­Mail mit Link zu PDF­Dokument

Die Zahlung erfolgt im Voraus, die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr. Sie können den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen. Eine Mitteilung an den Abo­Service genügt. Geld für bereitsgezahlte aber noch nicht gelieferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zurück.

Für Kunden mit Verträgen zu Buhl­Steuerprogrammen übernimmt Buhl Data Service die Kosten.

Hinweise Alle Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keinerlei Haftung übernommen werden.

Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung. Für zugesandte Manuskripte, Bildmaterial und Zuschriften wird keinerlei Gewähr übernommen.

Für die vollständige oder teilweise Veröffentlichung in Steuer­Blick oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverständnis vorausgesetzt.

Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook