Hauseigentümerverband Aargau
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AKTUELL
Der unschätzbare Wert einer richtigen Immobilienschätzung
THEMA
Bad, Sanitär, Küche
IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten
Umweltfreundlich und kostengünstig
Ein kurzer, fachkundiger Eingriff mit speziellem Nussschalengranulat reicht aus. Durch eine patentierte Methode werden Kalk und andere Ablagerungen effektiv beseitigt. Anschliessend funktioniert und glänzt die alte Toilette wieder wie am ersten Tag.
Eine fehlerhafte WC-Spülung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch unangenehme Konsequenzen haben, insbesondere wenn der Druck nicht ausreicht, um den Inhalt der Schüssel ordnungsgemäss zu entfernen. In solchen Momenten neigen viele dazu, die gesamte Toilette auszutauschen, was nicht nur teuer ist, sondern oft auch unnötig.
Hinter diesem ärgerlichen Problem stecken oft Kalkablagerungen und andere Verschmutzungen, die mit der richtigen Methode behoben werden können.
Schonende Reinigung mit Nussschalengranulat
Marc Salzmann, der Serviceleiter von Restclean, kümmert sich persönlich um jedes Problem. Er besucht die Kunden vor Ort, berät sie und beginnt mit der Reinigung. «Weil mir wichtig ist, dass die Leute verstehen, was ich da mache, nehme ich mir Zeit, um ihnen den Prozess zu erläutern», erklärt Salzmann. Nach rund zwei Stunden sieht die Toilette aus und funktioniert wie neu. «Wir hätten nie gedacht, dass unser WC einmal wieder wie neu

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.
aussieht und funktioniert wie am ersten Tag!», hören er und sein Team oft von zufriedenen Kunden.
Umfassende Erfahrung und bewährte Methode
Mehr als 120’000 Toiletten in der ganzen Schweiz hat Restclean bereits entkalkt. Das Geheimnis: Nussschalengranulat – ein schonendes und effektives Reinigungsmittel.
Dieses milde Entkalkungsmittel ist in der Lage, Kalk, Urinstein und andere hartnäckige Verunreinigungen gründlich zu beseitigen. Das von Restclean patentierte Verfahren löst den Kalk mechanisch auf und reinigt das gesamte Spülsystem. Selbst schwer zugängliche Teile in der Wand werden dabei nicht vernachlässigt.

das Reinigungsergebnis lange hält,

Nachhaltige Lösung und umfassender Service Restclean bietet einen nachhaltigen und günstigen Weg, um Toiletten wieder in Schuss zu bringen. Der Service umfasst auch die Überprüfung und gegebenenfalls den Austausch defekter Teile wie des Schwimmers. Damit das Reinigungsergebnis lange hält, zeigen die Servicetechniker den Kunden mithilfe von Spiegeln und speziellen Geräten, wie und wo die Toilette verschmutzt ist. Zum Abschluss wird das WC auf Hochglanz poliert, und die Kunden können bei Bedarf Reinigungs- und Pflegeprodukte direkt von Restclean erwerben.

Durch diese umfassende Betreuung wird nicht nur die unmittelbare Problematik behoben, sondern auch langfristig für einen optimalen Zustand der Toilette gesorgt.

SMS 079 969 78 78 www.restclean.ch bringen.
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Telefon Bern 031 301 22 11
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Mail: info@restclean.ch

Verschiedene Angebote im Internet locken mit sogenannten «Gratis-Immobilienbewertungen». Was ist von solchen zu halten? Die Antwort ist einfach: gar nichts. Denn eine seriöse Immobilienbewertung braucht Fachwissen, Objektivität und emotionale Distanz.
zur Delegiertenversammlung 2026
Der unschätzbare Wert einer richtigen Immobilienschätzung
Einladung zum Anlass «Energie und Umwelt»
OFFENE KÜCHEN AUF DEM VORMARSCH

Andrea Ruepp, Inhaberin der Ruepp Schreinerei in Sarmenstorf, spricht über die Firmenphilosophie ihres Unternehmens, Swissness, den Küchenmarkt Schweiz, Aufsteller und Absteller in der Küche sowie über Frauen und Männer in der Küche.
Schadenprävention für das Gebäude
«Schweizerisch zu sein, hat bei uns schon einen gewissen Stellenwert»
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Bauleitung aus einer Hand
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Ausstellungen in der Schweiz

Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit deutlichem Mehr Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts gesagt. Damit fand der jahrzehntelange Kampf des Hauseigentümerverbands für mehr Steuergerechtigkeit einen mehr als glücklichen Abschluss.
Doch in der Schweiz gilt auch: Zwischen Abstimmung und Inkrafttreten kann einiges an Zeit verstreichen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprach kurz nach dem Volksverdikt von einem Inkrafttreten frühestens per 2028. Gegen eine Übergangsfrist von rund zwei Jahren ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Sie gibt den Kantonen Zeit für notwendige Anpassungen – etwa bei der Frage, wie die steuerliche Abzugsfähigkeit energetischer Sanierungen weitergeführt wird (siehe dazu auch den Beitrag auf Seite 7). Und sie ermöglicht Eigentümerinnen und Eigentümern, geplante werterhaltende Investitionen in einem Zeitraum noch umzusetzen, in dem Abzüge greifen. Es lohnt sich deshalb, bereits angedachte oder in absehbarer Zeit notwendige Massnahmen vorzuziehen.
Nun fordert die Konferenz der Gebirgskantone aber, die Abschaffung des Eigenmietwerts frühestens (!) per 2030 (!!) umzusetzen. Begründet wird diese Forderung damit, dass die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften – deren Einführungsmöglichkeit an die Reform gekoppelt ist – komplex sei und daher mehr Zeit brauche. Mit Verlaub: Das klingt weniger nach Komplexität als nach Verzögerungstaktik, und es zeugt von wenig Respekt gegenüber dem Volkswillen.
Denn erstens ist seit Ende 2024 bekannt, dass eine Objektsteuer als Kompensationsvehikel vorgesehen ist. Die betroffenen Kantonsregierungen hatten also genügend Zeit, Varianten zu erarbeiten und die politischen Weichen wenigstens vorzuspuren. Zweitens ist es schwer nachvollziehbar, worin genau die Komplexität liegen soll. Der Vermögenssteuerwert der Liegenschaften wird ohnehin weiterhin erhoben; die logische Grundlage für die Objektsteuer ist also gegeben. Alles darüber hinaus sind Details und Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.
Wenn sich kantonale Parlamente bis Ende 2027 nicht einigen wollen, darf dies nicht auf dem Rücken der Schweizer Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ausgetragen werden. Der HEV wird sich deshalb entschieden dafür einsetzen, dass der Eigenmietwert spätestens per 2028 endgültig Geschichte ist.
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Wichtig für Hauseigentümer: Volk und Stände haben die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Der Systemwechsel tritt frühestens 2028 in Kraft. Bis dahin gilt das heutige Steuerrecht – energetische Investitionen wie Wärmepumpen oder Solaranlagen können steuerlich abgezogen werden. Wer jetzt umsetzt, nutzt diesen Vorteil noch: Bei einer Investition von CHF 50’000 sind – je nach Grenzsteuersatz –

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Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
Im September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk überdeutlich der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Nun haben die Kantone die Aufgabe, die Umsetzung anzugehen. Eine der Umsetzungsfragen betrifft die steuerliche Abzugsfähigkeit von Energiesparmassnahmen bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Der Grosse Rat wird im März 2026 über eine Motion befinden, die fordert, dass die Energiesparmassnahmen wie heute im Kanton Aargau weiterhin von den Steuern in Abzug gebracht werden können.
Der HEV Aargau unterstützt diese Motion. Auch der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat die Überweisung. Ich gehe nicht davon aus, dass es dagegen politischen
Widerstand geben wird, entspricht dies doch einem breiten politischen Konsens.
Befremdliche Praxis des Steueramts Der Regierungsrat wird dann gefordert sein, eine Steuergesetzrevision auszuarbeiten. Eine gesetzliche Verankerung der Abzugsfähigkeit von Energiesparmassnahmen ist allerdings nur ein erster Schritt – der Regierungsrat bzw. das kantonale Steueramt sollten dann energiepolitisch gewollte und steuerpolitisch erlaubte Abzüge auch wirklich gewähren. Ich nenne Ihnen nur zwei mir bekannte Fälle, die bei mir Kopfschütteln über die Praxis des kantonalen Steueramts auslösen.
Erster Fall: Den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern wird seitens der kantonalen Energieberatung geraten, einen GEAK, d. h. eine energetische Zustandsanalyse des Eigenheims und eine Sanierungsplanung zu erstellen. Offizielle Energieberater können mit diesem Anliegen beauftragt werden. Die Kosten könnten gemäss Merkblatt zum Liegenschaftsunterhalt des kantonalen Steueramts bei den Steuern in Abzug gebracht werden, wenn die aufgezeigten Massnahmen danach vollumfänglich oder teilweise ausge-
führt würden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Massnahme noch im selben Jahr wie die Erstellung des GEAK ausgeführt wird, weil der geltend gemachte Abzug für den GEAK periodenfremd sei.
Zweiter Fall: Die Erstinstallation eines Wasserverteilsystems, die aufgrund eines Heizungsersatzes technisch notwendig ist, wird vom kantonalen Steueramt als wertvermehrende Investition qualifiziert und nicht als Energiesparmassnahme, obwohl ein Wasserverteilsystem zur Funktionsfähigkeit eines modernen Heizungssystems gehört und der Kanton Aargau diese Energiesparmassnahme im kantonalen Gebäudeprogramm 2023 sogar gefördert hatte.
Tatsächliche Umsetzung entscheidend Das sind nur zwei mir bekannte Beispiele, die zeigen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht automatisch mit der praktischen Umsetzung korrespondieren. Hier gilt es, im anstehenden Gesetzgebungsprozess über die Massnahmen zum Energiesparen den Fokus auf die Umsetzung des kantonalen Steueramts zu legen, damit die durch das Schweizer Stimmvolk mehrfach geforderten energiepolitischen Anreize im Kanton Aargau auch tatsächlich realisiert werden.


Die Revision des Bauvertragsrechts trat auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen im Obligationenrecht (OR) verbessern die Rechte von Bauherren und Immobilienkäufern bei Baumängeln.
(pd) Das revidierte OR sieht neu die Verlängerung der Mängelrügefrist von bisher «sofort» auf neu 60 Tage vor. Die 60-TageFrist kann nicht verkürzt werden. Somit bleibt Privaten etwas mehr Zeit, um eine den rechtlichen Anforderungen genügende Mängelrüge zu verfassen und sich, bei Bedarf, juristisch beraten zu lassen. Die 60-tägige Rügefrist gilt für alle Mängel (offene und versteckte) und nicht nur für Grundstücke und Bauwerke, sondern auch für bewegliche Werke, die bestimmungsgemäss in ein Haus oder eine Wohnung integriert wurden (z. B. Fenster oder eine Heizung).
Unentgeltliche Nachbesserung
Neu sieht das OR ein zwingendes, unentgeltliches Nachbesserungsrecht vor. Dieses
Nachbesserungsrecht für Mängel kann vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden. Das gilt nicht nur bei Bauwerkverträgen, sondern auch beim Kauf von Grundstücken mit Neubauten, die noch zu errichten sind oder die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf erstellt wurden. Dadurch profitieren auch Stockwerkeigentümer, die eine Neubauwohnung (Erstbezug) nicht direkt ab Plan, sondern bis maximal zwei Jahre nach Errichtung kaufen, vom unentgeltlichen Nachbesserungsrecht.
Fünfjährige Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Ansprüche bei Mangelhaftigkeit von Grundstücken und Bauwerken bleibt bei fünf Jahren. Immerhin kann die Verjährungsfrist künftig nicht
zu Lasten der Käuferschaft bzw. der Bauherrschaft verkürzt werden.
Ablösung Bauhandwerkerpfandrecht Im Rahmen der Behandlung der Revision des Bauvertragsrechts wurden auch die Voraussetzungen für die Ablösung des Pfandrechts konkretisiert. Der revidierte Art. 839 Abs. 3 ZGB hält fest, dass es künftig reicht, wenn die Ersatzsicherheit nebst der Forderungssumme die Verzugszinsen für die Dauer von zehn Jahren sicherstellt. Die Änderung ist ebenfalls auf den 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Wichtig zu beachten: Im schweizerischen Privatrecht gilt die Grundregel der Nichtrückwirkung einer Gesetzesänderung. Demnach unterstehen bestehende Verträge grundsätzlich dem alten Recht.














(fs) Gastreferent an der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau ist Carlos Lenz. Der promovierte Ökonom ist Direktor bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und seit 2015 Leiter des Bereichs Volkswirtschaft. Er kann damit als «Chefökonom» der Nationalbank bezeichnet werden. In dieser Funktion ist Lenz zuständig für die Vorbereitung der geldpolitischen Entscheide des Direktoriums und die Analyse volkswirtschaftlicher Fragen. Nach seinem Eintritt in die Nationalbank vor 20 Jahren arbeitete Carlos Lenz zunächst als wissenschaftlicher Berater. Von 2010 bis 2015 leitete er die Organisationseinheit Inflationsprognosen. Seit 2017 ist Carlos Lenz zudem Titularprofessor an der Universität Bern.
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und

Währungspolitik des Landes. Ihr Auftrag lautet, die Geld- und Währungspolitik so zu gestalten, dass das Geld seinen Wert behält und sich die Volkswirtschaft gut entwickeln kann. Die Nationalbank gewährleistet Preisstabilität, indem sie
für angemessene monetäre Bedingungen sorgt. Diese werden durch das Zinsniveau und den Wechselkurs bestimmt.
Durch ihre Zinspolitik beeinflusst die SNB auch das Niveau der Hypothekarzinsen und hat damit einen zentralen Einfluss auf Wohneigentumskosten und den Immobilienmarkt.
In seinem Referat anlässlich der Delegiertenversammlung des HEV Aargau wird Carlos Lenz den Fragen nachgehen, wie die Geldpolitik der SNB auf die Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre reagiert hat, wie der Ausblick für die Schweiz aussieht und welche globalen Trends die nächsten Jahre prägen könnten.
Ausschreibung Delegiertenversammlung HEV Aargau auf Seite 11.

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Einladung zur Delegiertenversammlung 2026 des Hauseigentümerverbands Aargau
Mittwoch, 6. Mai
Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau
19.00 Uhr Begrüssung
Grossrätin Jeanine Glarner, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
19.05 Uhr Grussadressen
Grossratspräsident Urs Plüss,
Landammann Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt
19.15 Uhr Gastreferat: «Geldpolitik und Wirtschaftsausblick»
Carlos Lenz, Leiter des Bereichs Volkswirtschaft bei der Schweizerischen Nationalbank, promovierter Ökonom und Titularprofessor an der Universität Bern
20.00 Uhr Apéro riche
Der Eintritt ist frei. Eingeladen sind HEV-Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Anzahl Teilnehmer ist beschränkt. Berücksichtigung nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Anmeldung bis spätestens Montag, 27. April 2026: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden oder per Mail an info@hev-aargau.ch
Online-Anmeldung unter www.hev-aargau.ch/event/dv-2026/ oder einfach jetzt QR-Code scannen:
Anmeldetalon
Anlass «Delegiertenversammlung 2026»
❏ Mitglied ❏ Nichtmitglied
Anzahl Personen:
x
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
Name: Vorname:
Name/Vorname weitere Teilnehmende:
Adresse: PLZ/Ort:
E-Mail:

Ende Oktober 2025 wurden im Kanton Aargau über 250’000 Verfügungen des kantonalen Steueramts verschickt. Sie enthielten die neu berechneten Verkehrsund Steuerwerte sämtlicher Aargauer Immobilien. Die Reaktionen liessen nicht lange auf sich warten: Medien, Politik und Eigentümerinnen und Eigentümer diskutierten intensiv über die teils deutlichen Wertsteigerungen, die viele Verfügungen aufgrund des neuen Basisjahrs für die Wertberechnung – 2024 statt 1998 – auswiesen.
Mit der Flut an Rückmeldungen stellte sich bei zahlreichen Wohneigentümerin-
nen und -eigentümern eine zentrale Frage: Wie lässt sich der tatsächliche Wert der eigenen Liegenschaft zuverlässig ermitteln? Da springen die diversen Angebote für «Gratis-Immobilienbewertungen», auf die man im Internet immer wieder trifft, rasch ins Auge. Diese Angebote wirken niederschwellig, schnell und praktisch.
Bequem, aber kaum verlässlich Was ist von solchen kostenlosen Sofortbewertungen zu halten? Die Antwort ist einfach: gar nichts. Eine seriöse Immobilienbewertung braucht Fachwissen, Objektivität und emotionale Distanz. Eine Beurteilung vor Ort, bei der die Eigenheiten des Gebäudes und seiner Komponenten berücksichtigt werden – von der Bausubstanz über den energetischen Zustand bis hin zur Mikrolage –, ist unabdingbar. All dies können rein digitale Tools nicht leisten. Gleichzeitig ist die zugrunde liegende Datenbasis häufig zu klein oder von ungenügender Qualität, um belastbare Resultate zu liefern.
Hinzu kommt: Keines dieser Angebote ist wirklich «gratis». Ihr Ziel ist oft die Samm-
lung wertvoller Kundendaten. Man bezahlt also nicht mit Geld, sondern mit persönlichen Informationen. Problematisch ist auch die mangelnde Transparenz. Digitale Sofortbewertungen legen weder Berechnungsmethodik noch Datenquellen offen. Genau diese Intransparenz führte zuletzt auch beim Kanton zu Kritik, als die neuen Steuerwerte ohne nachvollziehbare Begründung kommuniziert wurden. Bewertungen, deren Herleitung nicht ersichtlich ist, können nicht überprüft, korrigiert und zuverlässig genutzt werden. Sie gefährden letztlich auch das Vertrauen in die verwendete Technologie.
Das bedeutet nicht, dass die Methodik der neuen Steuerwertberechnung grundsätzlich ungeeignet wäre – insbesondere, weil statistische Unsicherheiten zugunsten der Steuerpflichtigen ausgelegt werden dürfen. Doch sie ersetzt, wenn es drauf ankommt, keine fachkundige, individuelle Immobilienbewertung.
Gewichtige Entscheidungsgrundlage Eine zuverlässige Bewertung ist weit mehr als eine Zahl auf dem Papier. Sie bildet die Grundlage für gewichtige Entscheidungen:
• für Kauf- oder Verkaufsentscheide,
• für die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie,
• für Finanzierungen,
































• für Investitionsplanungen,
• für die Übertragung von Unternehmen.




































Angesichts der finanziellen Tragweite ist es folgerichtig, dass eine seriöse Bewertung nicht gratis sein und vom eigenen Schreibtisch aus erbracht werden kann. Eine professionelle Schätzung beginnt mit einer Besichtigung vor Ort, dies gilt insbesondere bei aussergewöhnlichen oder komplexen Objekten. Erst die Kombination aus technischer Analyse, Erfahrung und fundiertem Marktverständnis
führt zu einem Ergebnis, das man als Eigentümer oder Unternehmer mit gutem Gewissen als Entscheidungsgrundlage nutzen kann.
Unabdingbare Unabhängigkeit Natürlich trägt die Digitalisierung zu einer besseren Datenlage bei: Lagequalitäten lassen sich heute präziser bestimmen, Marktinformationen sind leichter zugänglich und Modellrechnungen können schneller durchgeführt werden. Doch die entscheidende Beurteilung bleibt eine Fachaufgabe. Professionelle Schätzerinnen und Schätzer sind fachlich geschult, verfügen über fundierte Marktkenntnisse und arbeiten vor allem unabhängig, also frei von Interessenkonflikten. Nur unter diesen Voraussetzungen entsteht eine Bewertung, die für alle Beteiligten transparent, nachvollziehbar und vertrauenswürdig ist.
Dieser Artikel ist erstmals in der «Aargauer Wirtschaft», dem Magazin des Aargauischen Gewerbeverbands, erschienen (Ausgabe 12/25).
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Sogenannte «Gratis-Immobilienbewertungen» mögen verlockend sein, verlässlich sind sie jedoch nicht.

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Einladung zum Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt»
Donnerstag, 12. März 2026
Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau
NEST ist das modulare Forschungs- und Innovationsgebäude der Empa und der Eawag. Im NEST werden neue Technologien, Materialien und Systeme unter realen Bedingungen getestet, erforscht, weiterentwickelt und validiert. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der jahrelangen Forschung am NEST für den Hausbau der Zukunft? Der nächste Anlass «Energie und Umwelt» des HEV Aargau gibt Antworten.
8.15 Uhr Begrüssung
Jeanine Glarner, Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
8.30 Uhr Klimaneutrale Gebäude sind machbar. Konkrete Beispiele aus NEST Reto Largo studierte Informatik an der ETH Zürich und absolvierte ein Nachdiplomstudium Executive MBA an der Hochschule St. Gallen. Er verfügt über eine breite Erfahrung in der Technologieentwicklung und im Verkauf. Er hat eigene Firmen gegründet, grössere Organisationen und Grossprojekte geleitet. Seit Juni 2014 fungiert Reto Largo als Geschäftsführer der Forschungs- und Innovationsplattform NEST an der Empa.
9.15 Uhr Kaffee, Gipfeli, Süssigkeiten
Der Eintritt ist frei.

Anmeldung mit untenstehendem Anmeldetalon bis spätestens Donnerstag, 5. März 2026: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden oder per Mail an info@hev-aargau.ch
Online-Anmeldung unter www.hev-aargau.ch/event/anlass-energie-und-umwelt-2026/ oder einfach jetzt den QR-Code scannen:
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Frage:
Auf meinem Grundstück befindet sich ein Parkplatz mit vier Abstellplätzen. Zwei davon benutze ich selbst, die andern beiden wurden vor vielen Jahren von zwei Nachbarn gekauft. Diese sind auch auf dem Grundbuchauszug meines Grundstücks als «Last» eingetragen. Nun bemängelt einer dieser Nachbarn, die Markierung der Parkplätze sei nicht mehr gut genug zu erkennen. Ich bin unsicher, ob ich tatsächlich – wie von ihm behauptet – für die Erneuerung der Markierung der Parkplätze zuständig bin.
Antwort:
Aufgrund Ihrer Schilderung sowie der Eintragung im Grundbuch gehe ich davon aus, dass für die Parkplätze eine Dienstbarkeit zugunsten Ihrer Nachbarn vereinbart wurde. Eine Dienstbarkeit belastet ein Grundstück, indem zugunsten einer anderen Person (Personaldienstbarkeit) oder einem anderen Grundstück (Grunddienstbarkeit) ein Dulden oder Unterlassen vom Eigentümer des belasteten Grundstücks verlangt werden kann. In Ihrem Fall haben Sie die Benutzung der beiden Parkplätze durch Ihre Nachbarn zu dulden. Es ist davon auszugehen, dass der erwähnte «Kauf» der Parkplätze vor vielen Jahren die Einräumung dieser Dienstbarkeit gegen ein ent-
sprechendes Entgelt meint. In der Regel geschieht dies durch einen Dienstbarkeitsvertrag, in welchem vereinbart wird, zu welchem Dulden oder Unterlassen sich der Grundeigentümer verpflichtet und wie er allenfalls dafür zu entschädigen ist. Anschliessend wird die Dienstbarkeit als Last auf dem belasteten Grundstück und allenfalls als Recht auf dem begünstigten Grundstück im Grundbuch eingetragen.
Unterhaltspflicht
Für die Frage, wer für den Unterhalt des Parkplatzes aufzukommen hat, lohnt sich zunächst ein Blick in diesen Dienstbarkeitsvertrag. Allenfalls findet sich darin eine Regelung zur Kostentragung von Unterhalts- oder auch Erneuerungsarbeiten. Gerade ältere Dienstbarkeitsverträge enthalten jedoch häufig keine Regelung dieser Fragen. In diesem Fall enthält das Zivilgesetzbuch (ZGB) in Art. 741 Abs. 1 den Grundsatz, dass der daran Berechtigte eine Dienstbarkeitsvorrichtung zu unterhalten hat. Für den Fall, dass diese jedoch auch dem belasteten Grundeigentümer dient, hält Abs. 2 desselben Artikels fest, dass Berechtigter und Belasteter die Last des Unterhalts im Verhältnis ihrer Interessen zu tragen haben. In Ihrem Fall kann davon ausgegangen werden, dass das Interesse an der Nutzung jedes Parkplatzes gleich gross ist und somit Sie die Hälfte des Unterhalts zu tragen haben (zwei von vier Parkplätzen) und Ihre beiden Nachbarn je einen Viertel (je einer von vier Parkplätzen). Die Kosten für die neue Markierung der Parkplätze würden Sie somit zur Hälfte und Ihre Nachbarn jeweils zu einem Viertel bezahlen müssen.
Entscheidfindung
Häufig stellt aber nicht erst die Frage nach der Kostentragung die Berechtigten und Belasteten einer solchen Dienstbarkeitsvorrichtung vor Probleme, sondern bereits die
Frage, ob eine Erneuerungs- oder Sanierungsmassnahme überhaupt durchgeführt werden soll. Wer entscheidet darüber, was genau gemacht werden soll, welche Firma erhält den Zuschlag und wann ist der richtige Zeitpunkt der Arbeiten? Hierfür hält –falls nicht bereits im Dienstbarkeitsvertrag entsprechende Abreden getroffen wurden –das ZGB in Art. 740a Abs. 1 die Lösung bereit: Bei mehreren Berechtigten an der gleichen Dienstbarkeitsvorrichtung sind die für Miteigentümer geltenden Regelungen sinngemäss anwendbar. Der Fall, dass auch der Eigentümer des belasteten Grundstücks an der Vorrichtung ein Interesse hat, ist zwar vom Wortlaut des Artikels nicht mitumfasst, aber es macht Sinn, diesen auch auf solche Fälle anzuwenden, was auch von einem Teil der Rechtslehre so befürwortet wird.
So können diese Personen beispielsweise gemeinsam eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung vereinbaren. Sie können so für Ihren Parkplatz zusammen mit Ihren Nachbarn Bestimmungen zu dessen Benutzung und Unterhalt aufstellen. Beispielsweise können Regeln über den Unterhalt (z. B. Schneeschaufeln, Reinigung, Rückschnitt allfälliger Pflanzen), die Kostentragung (Strom für Beleuchtung, Streusalz, Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten) oder zur Entscheidfindung aufgestellt werden. Sollten Sie keine solche Nutzungsund Verwaltungsordnung haben oder keine solche beschliessen wollen, regelt das Miteigentumsrecht, mit welchen Quoren Beschlüsse zu treffen sind. Es wäre somit eine Versammlung aller am Parkplatz berechtigten Personen durchzuführen, anlässlich welcher über allfällige Massnahmen wie die Erneuerung der Markierung beschlossen wird.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Die Siedlungsentwicklung nach innen ist politisch gewollt: Mehr Wohnungen sollen dort entstehen, wo bereits Infrastrukturen vorhanden sind. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die seit Jahren in einem ruhigen Quartier wohnen, kann Verdichtung jedoch sehr konkret und emotional werden – besonders dann, wenn direkt nebenan gebaut wird.
Ein typischer Fall: Auf dem Nachbargrundstück soll ein Einfamilienhaus abgebrochen und durch ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten ersetzt werden. Die Bauprofile zeigen ein enormes Volumen an, viel grösser als bisher. In der Nachbarschaft tauchen rasch Fragen auf: Passt ein solches Gebäude überhaupt ins Quartier? Kommt mehr Verkehr? Wird es lauter? Geht Privatsphäre verloren?
Der folgende Überblick zeigt, welche Argumente oft vorgebracht werden – und wie stark sie rechtlich greifen können.
Einpassung ins Ortsbild Oft wird argumentiert, das neue Gebäude sei viel zu gross und passe nicht ins Ortsbild. Es sei zu massiv oder deutlich grösser als die gewachsene Struktur.
Massgebend ist nicht der persönliche Eindruck, sondern die Frage, ob das Projekt die relevanten Bau- und Gestaltungsvor-
schriften der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde einhält. Je nach Gemeinde können dies Vorschriften zur Gebäudehöhe oder Dachform sein, zur Fassadengestaltung, zur Stellung des Gebäudes oder anderes.
Die Einpassung misst sich vorab an den geltenden Vorschriften der BNO. Sind sie eingehalten, ist dies ein starker Hinweis darauf, dass die Einpassung erfüllt ist. In Aargauer Gemeinden mit z. B. Dorfkernzonen, besonderen Schutzzonen oder Gestaltungsplänen, die erhöhte Anforderungen stellen, können Gestaltung und Einpassung deutlich stärker gewichtet werden als in «normalen» Wohnzonen. Dann kann das Thema rechtlich sehr wirksam sein.
Mehrverkehr – gefährlich für Kinder Mehr Wohneinheiten bedeuten typischerweise mehr Fahrten: Pendlerverkehr am Morgen und am Abend, Lieferdienste, Besucher. Häufig wird befürchtet, dass eine schmale Quartierstrasse überlastet wird oder die Sicherheit für Kinder leidet.
Baurechtlich relevant wird dies vor allem unter dem Stichwort der genügenden Erschliessung. Nicht selten sind Zufahrten historisch gewachsen (schmal, ohne Trottoir, Sackgasse). Rechtlich entscheidend ist, ob die Erschliessung genügt (Breite, Sicht, Wendemöglichkeit, Parkierung, Rettungszufahrt).
Mehrverkehr allein ist selten ein «Killerargument». Wenn die Erschliessung hingegen objektiv ungenügend ist, etwa weil die Strasse zu schmal ist oder zu wenige Parkplätze vorhanden sind, kann dies ein starkes baurechtliches Thema sein.
Baustellen- und Alltagslärm
Beim Stichwort Lärm muss unterschieden werden: Der Baustellenlärm kann belas-
tend sein, führt aber kaum je zur Verweigerung einer Baubewilligung.
Nach Fertigstellung entsteht Betriebslärm wie Autotüren, Gespräche, spielende Kinder. Rechtlich ist solcher Lärm in der Regel als zonenkonform hinzunehmen. Problematisch wird er erst, wenn er übermässig wird oder wenn zusätzliche lärmintensive Anlagen geplant sind, etwa Tiefgaragenrampen oder grössere Lüftungsanlagen. Auch andere technische Installationen können im Einzelfall relevant sein.
Alltagslärm ist bis zu einem gewissen Grad also hinzunehmen. Genauer hinzusehen ist bei konkreten Lärmquellen wie Technikanlagen, Zufahrten oder Parkplätzen, wenn potenziell Grenzwerte oder Vorgaben verletzt werden.
Lichtemissionen
Ein beleuchtetes Treppenhaus oder eine neue Aussenbeleuchtung kann die Nachbarschaft stören – insbesondere in der dunklen Jahreszeit. Rechtlich geht es um die Frage, ob Licht übermässig in benachbarte Schlafzimmer oder Gärten einwirkt.
In Wohnzonen besteht kein Anspruch auf absolute Dunkelheit. Übliche Wohn-Immissionen sind bis zu einem gewissen Grad hinzunehmen. Dennoch sind unnötige Lichtbelästigungen zu vermeiden, etwa durch Storen oder Bewegungsmelder statt Dauerbeleuchtung. Licht kann ein Thema sein, ist aber oft über Auflagen wie z. B. eine Abschirmung lösbar.
Einsicht durch Balkone Balkone oder grosse Fensterflächen, insbesondere wenn sie erhöht sind, können zu einem Gefühl von «ständiger Beobachtung» führen. Ob das rechtlich greift, hängt stark von den konkreten Regeln ab.
Wenn die Bauvorschriften eingehalten sind, insbesondere Grenz- und Gebäudeabstände, besteht häufig nur ein begrenzter Schutz gegen die Anordnung von Balkonen. Auch ein generelles Verbot grosser Fensterflächen besteht nicht. Einsicht ist in dicht bebauten Gebieten nicht vollständig vermeidbar, ein gewisses Mass ist hinzunehmen. Relevant kann es werden, wenn Abstände oder spezielle Vorgaben nicht eingehalten sind.
Aussicht und Schatten
Der Verlust der Aussicht ist ein emotionaler Punkt. Rechtlich besteht jedoch kein Anspruch auf Aussicht, besondere Vorschriften vorbehalten (z. B. Höhenbeschränkungen oder Sonderzonen).
Ähnliches gilt beim Schattenwurf: In Bauzonen muss grundsätzlich damit ge-
rechnet werden, dass Nachbarn die zulässigen Baumasse (Höhe, Breite, Volumen) ausschöpfen. Solange dies im Rahmen der Vorschriften erfolgt, darf grundsätzlich gebaut werden.
Relevant wird es auch hier erst, wenn das Gebäude höher ist oder näher gebaut werden soll als zulässig oder wenn besondere ortsplanerische Vorgaben verletzt werden.
Fazit: Verdichtung ist zulässig So verständlich die Sorgen der Nachbarschaft sind: Das Baurecht ist kein Instrument, um jede Veränderung zu verhindern. Bauen im Rahmen der geltenden Vorschriften ist grundsätzlich zulässig. Sind die Bauvorschriften eingehalten, besteht in der Regel ein Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung. Nicht alles, was stört, ist rechtlich angreifbar.
Wer mit einem Verdichtungsprojekt auf dem Nachbargrundstück konfrontiert ist, sollte strukturiert vorgehen: Baugesuchsunterlagen prüfen, Fristen einhalten, starke Punkte fokussieren (Abstände, Höhe, Ausnützung, Erschliessung, Parkierung, konkrete Immissionen), sachlich und normbezogen argumentieren: Emotionale Einwände allein genügen nicht.
Im Idealfall wird das Gespräch gesucht: Viele Konflikte lassen sich durch Anpassungen entschärfen (Höhenreduktion, Lichtkonzept, Balkone, Sichtschutz oder anderes). Bei komplexen Fällen kann fachliche Unterstützung helfen, unnötige Kosten und späteren Ärger zu verhindern. So bleibt das Vorgehen fair, zielgerichtet und rechtlich wirksam – ohne die berechtigten Interessen der Nachbarschaft aus den Augen zu verlieren.




Jeannine Stierli, Spreitenbach
Wenn im März die ersten Frühlingsboten wie Krokusse, Schneeglöckchen, Narzissen, Kirschblüten und viele andere Frühlingsblumen die Natur in ein zauberhaftes Blütenmeer voller Farben und Düfte verwandeln, ist auch die kleine Sternmagnolie mit dabei. Die Sternmagnolie (lat. «Magnolia stellata») ist ein wahrer Frühlingsbote und verwandelt jeden Garten mit ihren üppigen, sternförmigen Blüten in einen echten Sternenzauber. Noch bevor das Laub austreibt, öffnen sich – je nach Witterung –bereits im März die pelzigen Knospen und es erscheinen unzählige, reinweisse Blüten,
die wie kleine Sterne am kahlen Holz leuchten und Betrachterinnen und Betrachter in ihren Bann ziehen.
Ursprünge in Asien
Das unverkennbare Merkmal der Sternmagnolie sind ihre namensgebenden, sternförmigen Blüten. Sie ist die kleine Schwester der grossen Magnolie, die auch als Tulpenmagnolie bezeichnet wird. Beide sind eng miteinander verwandt, da sie zur Gattung der Magnolien (lat. «Magnolia») und zur Familie der Magnoliengewächse (lat. «Magnoliaceae») gehören und aus ähnlichen asiatischen Regionen stammen. Ihre Beliebtheit verdankt die Sternmagnolie aber
nicht nur ihrer spektakulären Blüte, sondern auch ihrer Grösse: Sie ist eher kleinwüchsig und erreicht eine Höhe von lediglich 2 bis 3 Metern. Diese kompakte Grösse macht sie besonders attraktiv für kleinere Gärten, Vorgärten oder sogar für grosse Kübel auf Terrassen oder Balkonen. Die Sternmagnolie ist winterhart und für unser Klima gut geeignet. Ein sonniger bis halbschattiger, möglichst windgeschützter Standort hilft zudem, die empfindlichen Frühjahrsblüten vor Spätfrost zu schützen.
Foto: Jeanine Stierli
Schon Dinos mochten Magnolien Die Vorfahren der Magnolien sind die ältesten Blütenpflanzen der Erde. Sie zählen zu den sogenannten käferliebenden (cantharophilen) Pflanzen oder Käferblumen. Magnolien sind aus evolutionsgeschichtlicher Sicht weit vor den Bienen entstanden und konnten sich deshalb nicht auf diese als Bestäuber-Insekten verlassen. Deshalb locken ihre Blüten stattdessen Käfer an. Der starke Duft der Magnolie wirkt besonders anziehend auf die kleinen Insekten, die dann die Bestäubung übernehmen. Den angelockten Käfern wird ausserdem Nahrung und ein geschützter Lebensraum geboten. Magnolien sind insektenfreundlich und können somit zur Artenvielfalt beitragen.
Inspiration für Kunst und Kultur
Magnolienbäume haben eine lange Geschichte und ihre Blüten tragen eine tiefe kulturelle Symbolik. Seit Jahrhunderten werden Magnolienblüten in verschiedenen Kulturen und Traditionen verehrt: Sie stehen für Schönheit, Reinheit und Erhabenheit. Kein Wunder, wurden sie immer wieder zum Motiv in Malerei, Literatur und Gartenkunst – als Zeichen des Neubeginns, sobald der Frühling Einzug hält. So sind für den libanesischen Maler, Dichter und Philosophen Khalil Gibran (1883–1931) Magnolienbäume «Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt».
Freiamt
Ist Ihr Eigenheim vor Naturgefahren geschützt?
Donnerstag, 26. März 2026, 19.00 Uhr
im Dachsaal der Gemeinde Muri AG
18.30 Uhr Türöffnung Seetalstrasse 6, 5630 Muri (Eingang Gemeindekanzlei)
19.00 Uhr Beginn Referat mit anschliessender Fragerunde
Frau Eva Kämpf, Fachspezialistin Inhalte in der Abteilung Prävention & Intervention bei der Aargauischen Gebäudeversicherung, referiert zu folgenden Aspekten der Schadenprävention:
• Warum Prävention
• Ist mein Eigenheim gefährdet?
• Konkrete Schutzmassnahmen am Gebäude
• Finanzielle Beiträge
• Muss ich etwas tun?
ca. 20.00 Uhr Apéro & gemütlicher Ausklang
Der Eintritt ist für Mitglieder des HEV Freiamt und für Nichtmitglieder frei. Im Anschluss an das Referat offeriert der HEV Freiamt einen Apéro. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und erfordert eine Anmeldung bis spätestens 19. März 2026 unter: events@hev-freiamt.ch.
Die Berücksichtigung erfolgt gemäss Eingang und Mitglieder des HEV Freiamt haben Vorrang. Bitte geben Sie entsprechend Ihre Adresse und Mitgliedernummer an.

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«Schweizerisch zu sein, hat bei uns schon
Andrea Ruepp, Inhaberin der Ruepp Schreinerei in Sarmenstorf, spricht über die Firmenphilosophie ihres Unternehmens, Swissness, den Küchenmarkt Schweiz, Aufsteller und Absteller in der Küche sowie über Frauen und Männer in der Küche.
Frau Ruepp, Ihr Unternehmen ist in Bereichen wie Küche, Bad, Innenarchitektur, Innenausbau und Türen tätig. Wo stellen Sie im Moment eine besonders rege Nachfrage fest?
Die Nachfrage nach Lösungen im Badezimmer ist derzeit hoch. Ich halte zahlreiche Vorträge übers Bad und die Küche. Die Response im Bereich Bad ist derzeit am lebhaftesten. Hauptthema ist der Umbau im Bad. Im Vordergrund stehen Optimierungen und die Gewinnung von Stauraum. Da sich viele Sanitärausstellungen gleichen, punkten wir hier mit unseren individuellen Lösungen. Das stösst im Markt auf Interesse.
Der Küchenmarkt ist derzeit etwas schwieriger. Er wird über weite Strecken beherrscht von standardisierten Importprodukten. Diese werden in Massen in Deutschland, Italien und anderen Ländern produziert.
Wir setzen nicht auf Serienprodukte, sondern auf Massarbeit und individuell Gefertigtes. Wir liefern Qualität und achten auf Dauerhaftigkeit und somit Nachhaltigkeit. Wo nur der Preis eine Rolle spielt, können wir mit unserem Qualitätsanspruch nicht mithalten und wollen es auch nicht.
In welchen Märkten sind Sie besonders präsent? Neubau? Umbau? Überbauungen? Einfamilienhäuser?

Unser Fokus liegt beim Umbau. Wir sind auf Einzelanfertigungen spezialisiert, bei denen alles stimmen muss. Individuelle Bedürfnisse zu befriedigen, ist unsere Mission.
Wie steht es mit dem Personal? Welche Entwicklungen erweisen sich als erfreulich, welche weniger?
Wir brauchen gute Berufsleute und bilden selbst Schreinerinnen und Schreiner aus sowie auch Zeichnerinnen und Zeichner in der Fachrichtung Innenarchitektur. Wir sorgen weitgehend selbst für unseren beruflichen Nachwuchs. Wir investieren überdurch-
«Viele Männer mögen Showeffekte und tendieren eher zu Schnickschnack als Frauen»
schnittlich viel Zeit und Engagement in die Lehrlingsausbildung. Unser Personalbestand liegt derzeit bei 28 Personen. Lehrlinge haben wir im besten Fall 10, derzeit sind es 8.
Die Rekrutierung ist anspruchsvoll. Das Thema künstliche Intelligenz sorgt für Unruhe. «Gibt es meinen Beruf in 5 Jahren noch oder wird er durch künstliche Intelligenz wegrationalisiert?» Das fragen sich viele. Dies verleiht dem Handwerk neuen Schub, denn das Rationalisierungspotenzial ist da geringer als bei anderen Berufen. Wir stellen eine Zunahme von Anfragen für die Schreinerlehre fest.
Generell schwierig ist die Suche nach Führungskräften und Projektleitern. Im Personalbereich betreiben wir durchaus etwas Heimatschutz. In Deutschland liegt die Ausbildungsqualität der Berufsleute deut-

lich unter dem Niveau der schweizerischen. Zudem schätzen Kunden es, wenn der Handwerker Schweizerdeutsch spricht. «Schweizerisch» zu sein, hat bei uns schon einen gewissen Stellenwert. Das ist unsere Art von «Swissness».
Wie lautet das Qualifikationsprofil für Lehrlinge?
Nicht ein top Schulabschluss ist besonders wichtig, sondern Talent fürs Handwerk und Geschicklichkeit. Der Mensch zählt, nicht die Noten. Teamfähigkeit ist wichtig. Minimalismus passt nicht zu unserem Unternehmen.
Arbeiten Sie auch mit Subunternehmen zusammen?
Unterakkordanten haben wir keine. Nur wenn wirklich nötig, arbeiten wir mit Freelancern zusammen, die wir kennen, um Engpässe zu vermeiden. Unser Qualitätsanspruch ist enorm hoch und wir sind wählerisch, was die Zusammenarbeit mit anderen
anbelangt. Temporäre Mitarbeiter sind für uns kein Thema, obwohl wir hier nicht alle in einen Topf werfen wollen. Es gibt auf dem Markt sicher auch sehr gute temporäre Mitarbeiter. Heute findet grundsätzlich jeder gute Schreiner eine Festanstellung.
Wie hoch ist die Lebensdauer von Küchen? Sie beläuft sich auf etwa dreissig Jahre. Die Lebensdauer der Geräte ist grundsätzlich kürzer, etwa halb so lang wie die Küche selbst, so dass Geräte in derselben Küche üblicherweise während der Lebensdauer der Küche einmal ausgewechselt werden müssen.
Das heisst, den Möglichkeiten beim Ersatz sollte bereits beim Küchenbau Beachtung geschenkt werden. Was ist besser, die Euro-Norm mit 60 cm Breite oder die Schweizer Norm mit 55 cm?
Wir planen eher auf Euro-Norm. Das Sortiment ist etwas grösser. Wunschgeräte sind bei der Euro-Norm eher möglich. Aber die
Schweizer Norm mit 55 cm Breite dürfte kaum wegfallen. Ersatzgeräte können in der Regel durchaus beschafft werden. Doch bei der Euro-Norm gibt es schon etwas mehr Wahlfreiheiten.
Gibt es Gerätehersteller, die bessere Gerätequalitäten liefern als andere?
Nein, bei denen, mit denen wir zusammenarbeiten, ist das nicht der Fall. Wir empfehlen den Kunden nicht Marken, sondern wir suchen für sie sogenannte «Highlights» an Geräten, die möglichst genau ihre Bedürfnisse treffen. Wenn jemand zum Beispiel einen Geschirrspüler mit automatischer Dosierung will oder einen Unterkorb, der höhenverstellbar ist, dann verengt sich das Angebot und es gibt manchmal nur einen Hersteller, der solche speziellen Wünsche erfüllen kann. Dann beschaffen wir selbstverständlich das Gerät, das der Kunde wünscht.
Fortsetzung Seite 26
Gibt es manchmal auch Flops bei den Geräten?
Nein. Bevor Geräte in den Verkauf gehen, werden sie beim Hersteller auf Herz und Nieren geprüft. Die Qualität der Geräte
«Frauen wollen keine Zeit verlieren: einschalten, ausschalten – fertig»
ist generell ausgezeichnet. Die neuen Gerätegenerationen übertreffen die alten meistens. Die Arbeit in der Küche ist in den letzten Jahren deutlich erleichtert worden. Die Bedienerfreundlichkeit steigt von Generätegeneration zu Gerätegeneration.
Klar gibt es Innovationen, bei denen zuerst Erfahrungen gesammelt werden müssen. Heute gibt es beispielsweise Induktionsherde, die direkt unter der Arbeitsplatte platziert sind. Die Reparatur beziehungsweise der Austausch sind aber auch da gewährleistet. Ob sich diese Art von Kochen aber durchsetzen wird, steht in den Sternen.

Andrea Ruepp, Inhaberin Ruepp Schreinerei, Sarmenstorf
Zu Person und Unternehmung
(mm) Andrea Ruepp ist Inhaberin der Schreinerei Ruepp. Sie leitet die Bereiche Innenarchitektur und Verkauf. Die in Sarmenstorf domizilierte Unternehmung ist in den Bereichen Küche, Badezimmer, Innenarchitektur, Innenausbau und Türen tätig. Sie beschäftigt 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese Innovation löst aber sicher weitere Ideen aus und auch ich habe da meine Inspiration.
Küchen gehen vermehrt in Richtung Hightech. Braucht es das? Nicht zwingend. Es kommt auf die Bedürfnisse des Kunden an. Beim Backofen genügt oft Ober- und Unterhitze beziehungsweise Heissluft. Bei Kompaktgeräten ist selbst diese Unterscheidung eigentlich nicht zwingend nötig. Kombi-Steamer sind sehr beliebt und auch empfehlenswert. Bei Mikrowellen genügen oft Geräte, die gar nicht eingebaut werden müssen und einfach mit einem Drehteller funktionieren. Solche Kleingeräte sind sehr kostengünstig und strapazieren das Budget des Kunden nicht. Der Kunde soll sich bewusst überlegen, welche Funktionen er nutzen möchte oder sich in Zukunft wünscht. Es wäre schade, wenn man ein Hightech-Gerät besitzt, aber nur eine Funktion nutzt.
Frauen in der Küche, Männer in der Küche – gibt es da Unterschiede bei der Planung?
Männer leisten sich in der Regel teurere Geräte, als das bei Frauen der Fall ist. Viele Männer mögen Showeffekte und tendieren eher zu Schnickschnack als Frauen. Frauen wollen eher Klarheit. Praktisch und funktional müssen Geräte sein. Frauen wollen keine Zeit verlieren: einschalten, ausschalten – fertig.
Der Küchenraum hat sich gewandelt. Früher war die Küche grundsätzlich ein separater Raum, getrennt vom Wohnbereich. Heute sieht man vor allem Küchen als Insellösung, mehr ins Zentrum der Wohnung gerückt. Was ist besser, der separate Raum oder die Insellösung mitten in der Wohnung? Im Neubau sieht heute alles ein bisschen ähnlich aus. Hinten eine Rückwandzeile, vorne ein Inselblock. Aber Nichtsdestotrotz: Die Insellösung, allenfalls eine Halbinsel, kommt schon einem Bedürfnis unserer Zeit entgegen. Wir als Schreinereiunternehmen produzieren vielleicht bloss noch eine geschlossene Küche pro Jahr. Das Gros sind offene Küchen. Wenn Gäste da sind, kann
man sich auch während des Kochens mit dem Besuch unterhalten. Früher stand die Köchin oft allein in der Küche und war weitgehend abgeschnitten vom «gesellschaftlichen» Leben. Heute kommt es auch häufig vor, dass Gäste mitkochen. Die Küche bietet ein Gemeinschaftserlebnis.
Der Rückzug aufs Sofa, früher oft der Platz für Apéro und Dessert, wird seltener beziehungsweise fällt heute in dieser Form weg. Das Sofa gilt zunehmend als Privatbereich. Räumliche Offenheit lautet nun die Devise. Das bedeutet aber auch, dass die Küche besser als früher aufgeräumt sein sollte. Man hat ja ständig den Blick auf die Küche.
«Wunschgeräte sind bei der Euro-Norm eher möglich»
Allenfalls hilft ein Sichtschutz, sei es als Barelement oder ein erhöhter Geschirrschrank, so dass man nicht ständig aufräumen muss.
Wichtig ist, dass Kochfelder und Wasseranschluss nahe beieinander liegen, allenfalls über eine Ecke, so dass volle Pfannen mit Wasser nicht über eine vergleichsweise lange Distanz über den Boden getragen werden müssen. Das ist im Alter angenehmer und gibt dem Benutzer mehr Sicherheit.
Trotz allem heisst ja Kochen arbeiten. Gute Arbeit zeichnet sich durch optimale Organisation aus. Auf was muss man da achten?
Ich frage jede Kundin/jeden Kunden nach ihrer/seiner Körpergrösse. Es ist optimal, wenn die Küche auf den Benutzer abgestimmt ist. Grosse Menschen können den Raum nach oben besser nutzen, für kleinere Menschen braucht es dann oft eine stabile Trittleiter, welche man aber auch praktisch in der Küche verstauen kann. In der Planung darf man natürlich nicht vergessen, dass man im Alter noch etwas kleiner wird. Grundsätzlich sind im unteren Bereich Schubladen für alle besser nutzbar. «Türli» werden nur da gemacht, wo es wirklich nötig ist, sei es aus Budget- oder Designgründen. In der Küche braucht es kurze Wege. Wie sonst an einem
Arbeitsplatz sollte die Ergonomie stimmen, um allenfalls gesundheitliche Schäden zu minimieren oder ganz zu verhindern.
Ich fordere die Kunden auf, mir Fotos ihrer aktuellen Küche zu senden – möglichst unaufgeräumt. Das gibt Hinweise auf das Verhalten. Ist die Benutzerin eher chaotisch oder ordnungsliebend? Chaoten brauchen mehr Stauraum oder Arbeitsfläche, um das Chaos zu entschärfen. Das muss geplant werden.
Was gilt es beim Licht zu beachten?
Möglichst zwei Deckenzonen mit dimmbaren Spots, damit Variationen möglich sind. Akzentleuchten oder Sockelbeleuchtung sorgen für ein besonderes Ambiente. Licht ist auch wichtig, um Ermüdung beim Arbeiten entgegenzuwirken.
Wo lauern die Unfallgefahren in der Küche?
Die häufigsten Unfälle sind Stürze von Stuhl oder Taburett, wenn man sich dieser bedient, um etwas ab einer gewissen Höhe herunterzuholen oder zu verstauen. Das ist der typische Unfall, wie er im Haushalt oft geschieht, egal ob in der Küche oder ausserhalb. Deshalb ist das Besteigen eines Stuhls oder eines Taburetts eigentlich ein No-Go.
Für mehr Sicherheit braucht es eine Trittleiter, wie ich sie bereits vorher erwähnt habe. Die sollte in der Küche selbst oder in unmittelbarer Nähe stehen, sonst droht die Gefahr, sie nicht zu benutzen. Diese Nähe sollte bereits in die Küchenplanung einfliessen.
Im Altbau sind Schwellen eine Unfallgefahr, diese versucht man aber beim Umbau zu eliminieren. Im Neubau gibt es kaum noch Schwellen.
Dunstabzüge sind heute häufig im Kochfeld integriert. Wie lauten die Vorteile, wie die Nachteile?
Leute, die den Kopf nicht anstossen wollen und nicht gerne oben reinigen, wählen gerne Kochfelder, die nach unten absaugen. Nachteilig ist der Verlust von Stauraum, weil der Motor unterhalb des Kochfelds
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untergebracht werden muss. Wenn der Abzug über Abluft gelöst werden will, braucht es in der Küche eine neue Kernbohrung und neue Abluftkanäle. Ein weiterer Nachteil ist, dass das Kochfeld meist mittig mit der Dampfabzugslösung verschnitten ist,
«Räumliche Offenheit lautet heute die Devise»
mit einem Schlitz oder rundem Ausschnitt. Dies reduziert somit wieder die Arbeitsfläche, da bei einer kleinen Küche das Glaskeramikkochfeld, sofern es bündig eingebaut ist, als zusätzliche Arbeitsfläche genutzt werden kann.
Aber sollte nicht generell auf die Kochfelder als Arbeitsfläche verzichtet werden, wegen der Beschädigung der Oberfläche, beispielsweise durch Salz?
Teig kneten auf Glaskeramik beispielsweise ist durchaus möglich. Bei vorsichtigem Arbeiten lassen sich Beschädigungen der Oberfläche erheblich reduzieren. Wem das nicht reicht, der schafft sich kratzresistente Glaskeramikoberflächen an.
Welche Materialien kommen fürs Kochen häufig zum Einsatz? Wie vermeidet man Schäden?
Bei den Abdeckungen empfehlen wir Granit oder Kunststein. Diese Materialien setzen wir am häufigsten ein. Kunststein ohne Bindemittel ist sehr hitzeresistent. Hitze bis 400 Grad Celsius sollten keine Schäden verursachen. Trotzdem empfehle ich, heisse Pfannen nicht vollflächig auf kalte Oberflächen zu stellen, vor allem nicht auf Granit-Abdeckungen. Da helfen einfache Hilfsmittel wie beispielsweise eine Kelle unter der Pfanne zu platzieren. Das reduziert den Hitzeschock und verhindert Spannungen, die in Risse münden können.
Wie erspart man sich Reinigungsaufwand in der Küche, beispielsweise bei Abdeckungen beziehungsweise Flächen generell?
Je ruhiger die Oberflächen, desto heikler. Schwarz ist per se suboptimal, egal welches Material und welche Preisklasse. Dunkle Farben machen Schmutz, insbesondere Fett-Fingerabdrücke eher sichtbar als helle. Ebenso sind matte Ausführungen heikler als glänzende. Lackierte Hochglanzküchen sind pflegeleichter als matte, weil sich Fett
weniger festsetzen kann. Aber sie sind im Moment nicht so im Trend. Gegen die Sichtbarkeit von Schmutz, Staub, Fett oder Wassertropfen helfen lebendige Strukturen. Von Vorteil sind helle Farben und strukturierte Oberflächen.
Was sollte man bei den Farben berücksichtigen?
Allzu Buntes kann einem nach einer gewissen Zeit stören. Und man sollte vielleicht nicht die ganze Küche in einer Modefarbe
Foto: Ruepp Schreinerei, Sarmenstorf
«Im Vordergrund stehen Optimierungen und Gewinnung von Stauraum»
wählen. Modefarben verleiden, sie können rasch zum Ärgernis werden. Wenn exzentrische Farbgebung, dann vielleicht besser bei Accessoires oder allenfalls eine Wand farbig streichen. Wenn man sie wegen der Farbe satt hat, lässt sie sich kostengünstiger überstreichen als grossflächige Teile der Küche.
Welcher Boden passt in die Küche?
Parkett in Wohnräumen ist beliebt. Aber geöltes Parkett nimmt rasch Schmutz auf, der kaum noch wegzubringen ist. Ein Tomatenklecks auf Parkett hinterlässt oft dauerhaft Spuren. Der Futternapf von Hund oder Katze führt zu Schmutz auf dem Parkett. Das ist unumgänglich. Pigmentiertes Parkett ist etwas weniger heikel – ausser, wenn dieses auch zu dunkel oder hell geölt ist. Aber wem Hygiene und Sauberkeit wichtig sind und wer nicht mit dauerhaften Flecken leben will, der entscheidet sich für Keramikplatten als Boden in der Küche.
Was halten sie von Smart Home in der Küche?
Für bestimmte Berufskategorien wie Ärzte, die oft kurzfristige, nicht vorhersehbare Einsätze haben, kann ein Steuerungsapp vorteilhaft sein. Aber in den meisten Fällen genügt eine blosse Programmierbarkeit der Geräte durchaus. Das Kochgut muss man ja ohnehin vorbereiten und beispielsweise in den Steamer stellen. Das geschieht an Ort und Stelle in der Küche. Das nimmt einem keine App ab.
Reto Würmli, Inhaber der Würmli Haustechnik, spricht über Grenzen des Wassersparens, optimale Wassertemperaturen, worin sich die Marken BadeWelten sowie KlimaWelten vom Sanitärgrosshandel unterscheiden und über Entscheidungsträger beim Umbau.
Interview: Martin Meili, Redaktor
Herr Würmli, Sanitärinstallationsunternehmen sind dafür besorgt, dass die Haushalte mit dem wichtigsten Lebensmittel, dem Wasser, versorgt werden. In letzter Zeit häufen sich in den Medien die Meldungen, wonach das Grundwasser, also Trinkwasser, vielerorts zunehmend mit Pestiziden und Chemikalien belastet sei, welche gesundheitsschädigend wirken können. Die Rede ist unter anderen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, abgekürzt PFAS. Inwiefern ist die Sanitärinstallationsbranche davon betroffen?
Die Sanitärinstallationsfirmen sind davon nicht direkt betroffen. Die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Das Sanitärinstallationsgewerbe sorgt für die Verteilung des Wassers in den Haushalten. Für die Qualität des Trinkwassers sind die Wasserversorgungen mit den Brunnenmeistern zuständig.
Das heisst, bei einer Installation, beispielsweise bei einem Badumbau, kontrollieren Sanitärinstallationsunternehmen die Wasserqualität nicht?
Nein. Die Sanitärunternehmen schliessen für den Haushalt die Leitung an, die das Wasserwerk im Quartier gebaut hat. Das Sanitärinstallationsunternehmen befasst sich mit der Härte des Wassers, also dem Kalkgehalt, ausgedrückt in Härtegraden, um festzustellen, ob im Gebäude eine Entkalkungsanlage empfehlenswert wäre. Und beim Wasser für die Heizung sorgt das Installationsunternehmen für die Entmineralisierung, um Ablagerungen in den Wärmeerzeugern möglichst zu verhindern. So wird die maximale Lebensdauer der Leitungen und Anlagen sichergestellt.
In der Politik spricht man mittlerweile von der Pflicht zur Reparatur, um die Nachhaltigkeit im Produktezyklus zu verbessern. Erneuern oder reparieren lautet hierzu die Frage. Stellen Sie eine erhöhte Nachfrage nach Reparaturdienstleistungen fest? Wir haben eine Service-Abteilung, die in den letzten Jahren in der Tat gewachsen ist. Das betrifft sowohl den Sanitär- als auch den Heizungsbereich. Wenn im Haushalt
«Die Unterschiede der Rollen der Geschlechter beim Bad, im Vergleich zur Heizung könnten kaum grösser sein.»
ein Gerät aussteigt, ein Wasserhahn tropft oder ein Leck in der Wasserleitung auftritt, wollen wir schnell zur Stelle sein, wenn der Kunde sich bei uns meldet. Der Grund für das Wachstum des Bereichs Service ist also unser rasches Handeln in Notfällen. Selbstverständlich bieten wir im Schadenfall eine Reparatur an und drängen nicht einfach auf einen Neukauf von Geräten. Das wäre schlecht für unseren Ruf als Unternehmen. Aber in der Praxis kommt es dann beim Schadenersatz zu einem Abwägen zwischen Aufwand und Nutzen. Ein geborstenes La-
vabo kann man nicht reparieren. Es braucht ein neues Produkt. Bei einer Armatur die tropft, kann man beispielsweise die Steuerpatrone ersetzen. Man muss also nicht gleich die ganze Armatur auswech-
«Wasserlose Urinoirs sind eine Zumutung fürs Reinigungspersonal»
seln. Ein WC-Spülkasten, der nicht mehr richtig funktioniert, lässt sich vielleicht entkalken. Aber entkalken ist aufwendig. Es braucht Manpower, die kostet. Wenn beispielsweise ein «Schwimmer» ersetzt wird, der vielleicht rund dreissig Franken kostet und in ein paar Minuten montiert ist, dann kostet das den Kunden deutlich weniger als eine Entkalkung. Ein neues Produkt hat eine längere Lebenserwartung als ein repariertes. Der Kunde entscheidet durchs Abwägen von Nutzen und Aufwand. Das geschieht auf der rationalen Ebene. Dass jemand aus ideologischen Gründen auf einer Reparatur beharrt, weil die Reparatur real oder vermeintlich nachhaltiger ist als ein Produktersatz, kommt sehr selten vor.
Letztes Jahr führte das Museum für Gestaltung eine Ausstellung zum Thema Wasser durch. Der rote Faden der Ausstellung lautete: Wir brauchen viel zu viel Wasser. Das komme einer enormen Ressourcenverschwendung gleich. Es wurden Alternativen aufgezeigt, beispielsweise das wasserlose Urinoir. Wie sieht es mit der Güterabwägung zwischen Ressourcenverbrauch und Hygiene aus?
Wasserlose Urinoirs sind für das Reinigungspersonal unangenehm – der üblen Gerüche wegen. Siphons müssen unterhalten oder ersetzt werden. Das ist eine Zumutung fürs Personal. Ich empfehle keine
wasserlosen Urinoirs. Solche Anlagen werden nach den schlechten Erfahrungen oft wieder durch wassergespülte Systeme ersetzt. Spülvorrichtungen sind heute optimiert und brauchen viel weniger Wasser als früher. Das wasserlose Urinoir ist keine Lösung.
Gibt es andere wassersparende Lösungen, die eher zweischneidig sind?
Mit Wassersparbrausen beispielsweise wird wenig Wasser gespart. Effektiver ist, die Duschzeit zu verkürzen.
Braucht es bei der Wassersparbrause mehr Heizenergie?
Nein, es ist eher ein Komfortproblem. Die Nutzerinnen und Nutzer empfinden die Wartezeit, bis das Warmwasser kommt, in vielen Fällen als zu lang.
Wie sieht es mit der Wasserreduktion bei Spülungen aus?
Auch die hat ihre Grenzen. Das betrifft sowohl die Küche als auch das Bad. Weniger Wasserdurchfluss bei Leitungen heisst mehr Ablagerungen. Der Entstopfungs- und Reinigungsaufwand nimmt zu. Das ist dann nicht wirklich nachhaltig. Wassersparen geht also nur bis zu einem gewissen Grad. Die heutigen WC-Anlagen sind, betreffend Spülung und Wasserverbrauch, bereits optimiert.
Wo liegen die Grenzen von Energiesparbemühungen beim Aufheizen von Wasser im Haushalt? Früher war das Heisswasser in Boilern über 60 Grad heiss. Die Temperaturen wurden in den letzten Jahren gesenkt, so dass es heute viel weniger Heizenergie braucht als in der Vergangenheit. Wo endet der Temperaturabsenkungspfad? Bei einer Wassertemperatur im Boiler von 50 Grad Celsius oder weniger können Legionellen auftreten. Im privaten Einfamilienhaus ist die Legionellengefahr üblicherweise minim. Anders sieht es in grossen Sportanlagen mit unregelmässigem Wasserverbrauch oder in Altersheimen und Spitälern aus, wo sich zahlreiche immungeschwächte Personen aufhalten. Da ist genaues Hinsehen und Kontrollieren ein Muss: nicht zu hohe Temperaturen wegen

des Energieverbrauchs, nicht zu tiefe Temperaturen wegen der Bildung von Legionellen. Die optimale Temperatur hängt von der Anlage ab und kann verschieden sein. Je nach vorgesehenen Temperaturen sollte eine Legionellenschaltung installiert werden. Diese heizt bis auf 60 Grad auf.
Zum Thema Recycling: Bei gebrauchten Geräten ist die Trennung der verschiedenen Materialien und Metallen oft aufwendig und die Gegenstände landen häufig im Müll. Wie sieht das in Ihrer Branche aus? Gibt es noch Recycling-Potenzial?
In der Installationsbranche fallen vor allem gebrauchte Leitungen, Armaturen oder sanitäre Apparate aus Stahl, Kupfer, Messing, Keramik oder Kunststoff an. Der Mix an Materialien hält sich in Grenzen, so dass eine Trennung vergleichsweise einfach zu realisieren ist. Die Materialien werden getrennt den Recyclingstellen zugeführt.
Zu entsorgende Wärmeerzeuger werden von spezialisierten Unternehmungen zerlegt und die Materialien einzeln recycelt.
Es handelt sich um ein seit Jahren funktionierendes System. Ich meine, der Recyclingprozess ist in unserer Branche auf einem guten Stand.
In der Sanitärbranche gibt es seit Jahrzehnten den sognannten dreistufigen Absatzkanal, von den Herstellern der Geräte über den Grosshandel mit seinen Ausstellungen bis hin zum Installationsgewerbe mit seiner
ausführenden Aufgabe. Funktioniert der dreistufige Absatzkanal weiterhin?
Grundsätzlich ja, auch wenn der Sanitärgrosshandel die Nähe zum Endverbraucher sucht. Unter anderem sind die Ausstellungen, die Beratungen und Logistikdienstleistungen grosse Vorteile des Grosshandels. Wegen der Konkurrenz im In- und Ausland hat der Grosshandel die Preise immer wieder gesenkt, was zu Diskussionen und Ver-
schiebungen in der Installationsbranche führt. Aber im Grossen und Ganzen ist der dreistufige Absatzkanal ein bewährtes und funktionierendes System.
In der Installationsbranche gibt es ja die BadeWelten und die KlimaWelten. Das sind Installationsunternehmen mit eigenen Ausstellungen. Empfindet dies der Grosshandel mit seinen Ausstellungen nicht als Konkurrenz?
Nein, die Anzahl der Ausstellungen der BadeWelten bewegt sich in einem vergleichsweise kleinen Rahmen. Die BadeWelten-Unternehmung mit eigener Ausstellung berät seine Kunden bei sich im Betrieb und bezieht dann die Produkte beim Grosshandel. Daher ist das keine Konkurrenzsituation.
Foto: Würmli Haustechnik

Grossflächige Platten und fugenlose Beläge liegen im Trend.
In den Ausstellungen des Grosshandels werden eine grosse Anzahl von Badezimmerlösungen mit wechselnden Produkten gezeigt und das ist für die Endkunden und das Installationsgewerbe eine top Dienstleistung. Der Kunde hat eine grosse Auswahl an Lösungen fürs Bad und das Installationsunternehmen profitiert von der Logistik in der Beschaffung. Der Grosshändler liefert das Paket an Produkten «just in time» auf die Baustelle oder in den Betrieb.
Aber wenn der Grosshandel die Ausstellungsfunktion übernimmt, weshalb braucht es denn überhaupt die Bade- und KlimaWelten?


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BadeWelten und KlimaWelten sind zwei Marken, die für ganzheitliche Badumbauten und Heizungssanierungen stehen. Der Kunde hat einen Ansprechpartner und bekommt eine komplette Lösung.
Der Fokus von BadeWelten und KlimaWelten liegt nicht nur auf den Ausstellungen, sondern auf Beschaffung, Schulung und Marketing. Ein Teil davon sind die Einkaufsgenossenschaft oder die gemeinsamen Schulungen für Lernende in den verschiedenen Lehrjahren.
Zwei Mal pro Jahr werden das BadeWelten-Magazin und das Kundenpanorama
der KlimaWelten mit Tipps zu Badumbau und Heizungsersatz verteilt. Die Auflage von über 550’000 Exemplaren pro Verteilung ergibt einen hohen Beachtungsgrad in der Deutschschweiz. Es handelt sich um ein erfolgreiches Marketinginstrument, das der gesamten Branche einen Mehrwert bringt.
Was zeichnet die Installationsunternehmen aus, die den BadeWelten angehören?
Die Unternehmen, die den BadeWelten angehören, sind Profis im Badumbau. Sie übernehmen Beratungs-, Planungs-, Bauleitungs- und Koordinationsaufgaben. Der Kunde erhält alles aus einer Hand. Das ist die Unique Selling Proposition der Unternehmen, die zu den BadeWelten gehören.
Lassen sich mit dem Stichwort «Nachhaltigkeit» junge Menschen für eine Lehre in einem Installationsunternehmen gewinnen? Nicht wenige Unternehmen behaupten, Nachhaltigkeit im Betrieb sei ein Trumpf im Kampf um Nachwuchs.
Nein. Jene, die sich bei uns für eine Lehrstelle oder sonst eine Stelle bewerben,
«Es ist die Generation 60 plus»
möchten in einem funktionierenden Team arbeiten. Sie wollen akzeptable Anstellungsbedingungen, einen ansprechenden Lohn und die Ferien müssen stimmen. «Nachhaltigkeit» als Köder bei der Rekrutierung mag für andere Branchen eine gewisse Bedeutung haben. In der Sanitärinstallationsbranche ist das meiner Meinung nach weniger der Fall.
Wenn es um den Badumbau geht, wer entscheidet: die Kundin oder der Kunde? Der Badumbau liegt in Frauenhand. Frauen entscheiden welche Apparate, Armaturen und welche Möbel sie wollen. Frauen erkundigen sich nach Funktionalität und Ästhetik, was eine wesentliche Rolle spielt. Frauen sprechen Reinigung und Pflege an. Männer nehmen bei Entscheidungen im Bad eher eine Nebenrolle ein.
Im Bereich Heizung ist es genau umgekehrt. Da geht es um Technik. Bei Entscheidungen zur Heizung sind in rund 90 Prozent aller Beratungen Männer unsere Gesprächspartner. Die Frau beteiligt sich nur selten an den Gesprächen. Die Unterschiede der Rollen der Geschlechter beim Bad im Vergleich zur Heizung könnten kaum grösser sein.
Ihr Hauptgeschäft im Bereich Sanitär ist der Badumbau. Welches ist da die grösste Kundengruppe?
Es ist die Generation 60 plus. Wenn die Kinder ausgeflogen sind, kommt oft der Wunsch nach etwas Neuem, interessanterweise häufig nach etwas Grösserem, obwohl die Anzahl Personen im Haushalt abnimmt. Früher wurde ein Bad rein funktional betrachtet. Das Wort Nasszelle gibt die frühere Vorstellung von Bad und WC ziemlich genau wieder. Heute gehört das Bad mehr zum Wohnbereich. Man hält sich länger im Bad auf als früher. Dafür wollen viele mehr Platz.
Wie steht es mit der Badewanne? Ist sie immer noch unentbehrlicher Bestandteil des Bades?
Nein, die Bedeutung der Badewanne nimmt ab. Für Familien mit kleinen Kindern hat der Baderaum mit Wanne eine gewisse Bedeutung. Aber in einem späteren Lebensabschnitt verliert die Badewanne an Gewicht. Dagegen nimmt der Stellenwert der Dusche zu. Wer beim Badumbau ans Alter denkt, nimmt eine Dusche mit Sitzbank oder Klappsitz.
Welche Trends gibt es derzeit im Bad? Wo liegt der Fokus bei den Materialien? Grossflächige Platten und fugenlose Beläge liegen im Trend. Aber Moden kommen und gehen. Einige Kunden fragen auch heute wieder nach Mosaikbelägen beziehungsweise -wänden, wie das vor rund fünfzig Jahren der Fall war. Fugenlose Beläge erleichtern die Reinigung. Kalk kann sich auf glatten Oberflächen viel weniger festsetzen als in Fugen. Im Trend sind ausserdem weiterhin sogenannte Dusch-WCs. Die Verkaufszahlen zeigen seit einigen Jahren nach oben.

(mm) Reto Würmli (55) ist Inhaber der Würmli Haustechnik in Wettingen in dritter Generation. Er absolvierte Lehren als Sanitär-Installateur, Sanitär-Planer und Heizungs-Planer, ist eidg. dipl. Sanitär-Planer sowie eidg. dipl. Energieberater. Zudem durchlief er das Nachdiplomstudium Ganzheitliches Management. In seiner Freizeit fährt er Ski und Velo und ist gerne wandernd unterwegs.
Die Würmli Haustechnik wurde 1956 gegründet und ist in den Bereichen Bad, Heizung, Sanitär, erneuerbare Energien sowie Service tätig. Sie beschäftigt 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 9 Lernende, mehrheitlich Sanitär- und Heizungsinstallateure.









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11. bis 15. März 2026 Messe Zürich
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Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Handwerker häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Dies löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.
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Ist die WC-Spülung zu schwach, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen die Ursache, sondern ein verkalkter Spülkanal von oben. Die Verkalkung verhindert, dass das Spülwasser die nötige Kraft für eine gute Spülung erreicht.
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Da die Verkalkung in den nicht sichtbaren Kanälen der WC-Schüssel und des Spülkastens stattfindet, kann dies nur fachmännisch gelöst werden.
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Der Zeitpunkt für den Heizungsersatz war selten so günstig wie jetzt. Nach dem Ja zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung steht fest, dass die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten in wenigen Jahren wegfallen. Wer rechtzeitig handelt, kann die Investition in eine neue Heizung noch heute steuerlich geltend ma-
chen und gleichzeitig von attraktiven Förderbeiträgen profitieren.
Wert der Liegenschaft steigt Neben den steuerlichen Aspekten spricht auch die aktuelle Marktsituation für eine frühzeitige Planung. Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer entscheiden sich
derzeit für den Umstieg auf eine Wärmepumpe. Entsprechend sind Fachbetriebe, Planer und Lieferanten gut ausgelastet. Wer heute plant und bestellt, sichert sich feste Termine und vermeidet Engpässe in den kommenden Heizsaisons.
Auch wirtschaftlich lohnt sich der Entscheid. Fossile Energieträger unterliegen starken Preisschwankungen und verursachen langfristig hohe Betriebskosten. Moderne Wärmepumpen arbeiten deutlich effizienter und nutzen kostenlose Umweltenergie. Dadurch sinken die Energiekosten spürbar, während der Immobilienwert steigt.
Die Striega-Therm AG in Rothrist fertigt Schweizer Qualitätswärmepumpen, die speziell für den Ersatz bestehender Heizsysteme entwickelt wurden. Das Unternehmen bietet
Geschwungene Formen und natürliche Materialien sind wieder in. Bei dampfgebogenem Holz, auch als Bugholz bekannt, läuft die Holzstruktur mit der Form mit. Es ist zu 100% natürlich und erfüllt höchste Ansprüche an Design, Stabilität und Nachhaltigkeit.
Handläufe, Möbel, Architektur
Das Holzbiegewerk Winkler in Felsenau bei Bad Zurzach (AG) ist seit über 80 Jahren spezialisiert auf die Herstellung von Handläufen und Formteilen für Möbel und Architektur. Zum Einsatz kommen einheimische Holzarten, direkt aus der Region. Die Kunden sind Private, Firmen, Institutionen und Gemeinden.
Eine Spezialität sind massgeschneiderte, geschwungene Sitzbänke. Besonders bekannt sind die Bänke


Sitzbank und Handlauf zu Wendeltreppe aus dampfgebogenem Massivholz.
beim Central und beim Paradeplatz in Zürich. Die selbst entwickelte Harmonica ist eine FreiformSitzbank mit einzigartiger Ästhetik und Ergonomie.
Die Nachfrage nach geschwungenen Holzhandläufen ist stark wachsend.
Für Wendeltreppen besonders geeignet ist Bendywood, bekannt auch als PatentBiegeholz. Dies ist natürliches Holz, z. B. Eiche, Esche oder Nussbaum. Bendywood lässt sich vor Ort, direkt auf dem Bau oder bei Privaten zu Hause, biegen und formen. Da auf eine Massaufnahme
noch bis Ende 2026 eine Aktion mit 10 Jahren Garantie auf seine Wärmepumpen an. Damit profitieren Kundinnen und Kunden gleich mehrfach: von steuerlichen Vorteilen, Fördergeldern, tiefen Energiekosten und einer langfristig abgesicherten Investition.
Wer frühzeitig plant, spart doppelt oder sogar dreifach. Eine moderne Wärmepumpe sorgt für tiefe Kosten, stabile Werte und nachhaltige Wärme – ein Entscheid, der sich über viele Jahre bezahlt macht.

Striega-Therm AG
Breitenstrasse 10
4852 Rothrist Tel. 062 797 03 03 info@striega-therm.ch
www.striega-therm.ch
Fotos: Sabrina Golob/Winkler
verzichtet werden kann, entfallen Aufwand und Kosten. Das Resultat sind hochwertige und stabile Holzhandläufe zu besten Konditionen.
Die Leistungen gehen von Beratung, Planung, Herstellung bis und mit Lieferung und Montage. Die Stärke der Firma sind individuelle Lösungen. Die Referenzen auf holzbiegen.ch geben einen guten Einblick in das vielfältige Schaffen dieses traditionellen Schweizer Familienunternehmens.

Winkler
Holzbiegewerk AG
Bahnhofstrasse 25 5316 Felsenau
Tel. 056 246 16 40 info@holzbiegen.ch
www.holzbiegen.ch
Versicherungen begleiten uns von Geburt an durchs Leben. Sie schützen dort, wo wir Risiken nicht alleine tragen können. Bereits bei der Geburt ist die Krankenkasse wichtig. Viele Kinder sind automatisch bei den Eltern mitversichert, zum Beispiel in der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung – etwa bei Schäden durch zerbrochene Fenster oder Velodiebstahl.
Kinder absichern
Im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls bietet die Kinderversicherung zusätzliche finanzielle Sicherheit und kann als Startkapital dienen, wenn die staatliche Unterstützung nicht ausreicht.
Der erste eigene Haushalt Mit dem ersten eigenen Zuhause werden Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zentral: Sie schützen das

eigene Inventar und vor Schäden an fremdem Eigentum, auch bei Schlüsselverlust. Cyberschutz versichert gegen Online-Risiken. Wer ein Auto oder Motorrad besitzt, braucht eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherungen bieten zusätzlichen Schutz für das eigene Fahrzeug – auch für E-Auto-Ladestationen. Wertgegenstände und das ge-
samte Inventar lassen sich zusätzlich absichern.
Vorsorgen lohnt sich früh Sparen in der Säule 3a eignet sich für den langfristigen Vermögensaufbau.
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Mit Familie rücken Erwerbsunfähigkeits- und Todesfallversicherung in
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den Fokus, besonders bei Wohneigentum.
Noch besser vorsorgen Über die Säule 3b kann weiteres Vermögen aufgebaut und steuerliche Vorteile können genutzt werden, oft auch mit Todesfallschutz. Eine Jahresreiseversicherung schützt Vielreisende umfassend und günstig. Vor der Pensionierung empfiehlt sich eine individuelle Finanz- und Pensionsplanung, um Optionen und steuerliche oder erbrechtliche Fragen zu klären.

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Die internationalen Ölmärkte bleiben im Aufwärtstrend. Trotz uneinheitlicher Tagesbewegungen starten die Notierungen auch heute wieder leicht fester in den Handel. Die geopolitische Risikoprämie wirkt weiterhin preisstützend.
Im Zentrum steht der Konflikt zwischen den USA und dem Iran. Warnungen an Handelsschiffe in der
Strasse von Hormus sowie verschärfte Töne aus Washington sorgen für anhaltende Nervosität. Die mögliche Ausweitung der militärischen Präsenz in der Region erhöht die Unsicherheit zusätzlich. Entsprechend bleiben Preisrückgänge begrenzt.
Das Umfeld bleibt volatil Fundamental zeigt sich ein anderes Bild: Der aktuelle Monatsreport der
US-Energiebehörde (EIA) geht von einem gut versorgten Markt aus. Höhere Produktionsprognosen treffen auf eine leicht schwächere Nachfrageerwartung. Diese Konstellation spricht grundsätzlich für Preisdruck – wird jedoch derzeit von geopolitischen Faktoren überlagert.
Für Hauseigentümer bedeutet dies: Die Heizölpreise liegen am Donnerstagmorgen rund 40 Rappen pro 100 Liter höher. Das Umfeld bleibt volatil, bietet aber weiterhin interessante Möglichkeiten für eine vorausschauende Beschaffung mit Blick auf Frühling und Sommer. Wer rechtzeitig disponiert, sichert sich Stabilität in einem bewegten Markt.
Tipp: Voegtlins Heizöl-Push Mit unserem News-Alert per SMS oder E-Mail informieren wir Sie ge-
zielt bei relevanten Marktveränderungen oder konkreten Kaufempfehlungen. Bleiben Sie am Puls des Marktes – einfach Wunschkanal wählen und anmelden über das Webformular: bit.ly/heiz-push.
(Marktinformationen ohne Gewähr; Stand: 12. Februar 2026)

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Die Frühlingsmesse vom 16. bis 19. April im Tägi Wettingen deckt sämtliche Themenbereiche rund um Kauf, Bau, Wohnen und Sanieren ab und schafft mit 220 hochwertigen Ausstellern und über 30 kostenlosen Fachvorträgen, Foren und Beratungen die ideale Plattform für die Vermittlung von wertvollem Wissen und praktischen Tipps für das Eigenheim – von der Heizung über die Küche und das Bad bis hin zum Garten.
Schwergewicht Renovation Ein zentrales Thema der Baumesse ist die aktuelle Energiethematik –insbesondere die Bereiche Solar und Speicher, Wärmepumpen und alternative Heizsysteme sowie Ladestrom und E-Mobilität rücken in den Fokus. Unabhängige Fachleute der Energieberatung Aargau unterstützen Interessierte mit praxisnaher Be-

Messe Bauen und Wohnen in Wettingen: alljährlicher Publikumsmagnet.
ratung zu ihren persönlichen Anliegen. Das Forum Architektur richtet sich gezielt an Branchenprofis und bietet Raum für Weiterbildung und Austausch. Wie Eigenheimbesitzer sich und ihr Zuhause schützen können, zeigt das Forum zum Thema «Sicherheit und Einbruchschutz».
Messeveranstalter Marco Biland freut sich auf die bevorstehende Bauen+Wohnen und erklärt, warum sich ein Messebesuch gerade jetzt beson-
ders lohnt: «Aktuell ist es schwer, Wohneigentum zu erwerben – die Objekte, die zum Kauf angeboten werden, sind rar und die Landpreise hoch. Umso wichtiger ist das Umbauen und Renovieren geworden. Die Abschaffung des Eigenmietwertes wird den Umbau- und Sanierungsschub zudem beachtlich verstärken.
Das grosszügige Freigelände bietet dem Publikum gleich doppelten Ge-

Wenn die Tage immer noch kurz und die Temperaturen tief sind, bleibt ein angenehmes und warmes Zuhause im Fokus. Hochwertige Rollläden leisten dabei einen entscheidenden Beitrag. Als zusätzliche
Isolationsschicht vor dem Fenster reduzieren sie Wärmeverluste deutlich, schützen vor kalter Zugluft und helfen, die Heizenergie effizienter zu nutzen. Das Resultat ist ein spürbar verbessertes Raumklima und eine
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nuss: Die Besucher dürfen sich am beliebten Streetfood-Festival mit internationalen Spezialitäten verwöhnen lassen und sich an der hingebungsvollen Aussengestaltung von Gärten, Wellnessanlagen und Gartenprodukten erfreuen, wobei ein besonderes Augenmerk dem Showgarten der Abteilung Landschaft und Gewässer des Kantons Aargau gilt.

Messe Bauen+Wohnen, Tägi Wettingen 16.–19. April 2026, Do–Fr: 13–19 Uhr, Sa–So: 10–18 Uhr
Eintritt:
Do: kostenlos
Fr–So: CHF 10.–/Tag Kinder bis 16 Jahre in Begleitung Erwachsener gratis
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diertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und einem hohen Qualitätsanspruch begleitet Klinso ihre Kundinnen und Kunden von der persönlichen Beratung über die sorgfältige Planung bis hin zur fachgerechten Montage. Gerade in der kalten Jahreszeit zeigen Rollläden von Klinso, wie durchdachte StorenLösungen Komfort, Energieeffizienz und Wohnqualität perfekt vereinen.

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Aarauerstrasse 72 5603 Staufen Tel. 056 441 51 51
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Nr. 466 März 53. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39’334 Ex. Basis 2024/2025
Anzahl Mitglieder: 39’902 (31. Januar 2026)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
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Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf
INSERATE
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HERSTELLUNG UND VERTRIEB
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ADRESSÄNDERUNGEN
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Titelbild: Brunner Küchen, Bettwil
Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
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Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
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Telefonische Rechtsberatung: Mo 13.15–17.00, Mi 13.15–17.00, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
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Telefonische Rechtsberatung:
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Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Matthias Fricker
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37
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Bahnhofplatz 1, 5610 Wohlen
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Öffnungszeiten Schalter und Telefon:
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10 Tage ab CHF Flug & Busreise
Wir erreichen Riga per Direktflug und reisen von dort aus mit dem Twerenbold-Bus durch Lettland, Littauen und Estland.
Historie, Kultur und Architektur: Riga beeindruckt mit seiner reichen Historie und prächtigen Bauten. Wir erkunden die Altstadt Klaipedas und finden Ruhe an der Kurischen Nehrung mit ihren endlosen Sanddünen. Die Unesco-Altstadt von Vilnius fasziniert mit barocken Kirchen und Palästen. Ein besonderes Fotomotiv ist das Wasserschloss Trakai auf einer Insel im Galvé-See. Der Gauja Nationalpark, die lettische Schweiz, verzaubert mit Wäldern, Flüssen und Felsformationen. In Tallinn bewundern wir die gotischen Turmspitzen der mittelalterlichen Altstadt und das Schloss Kadriorg*
Reisedaten 2026
1: 11.07.–20.07. 2: 25.07.–03.08. 3: 06.08.–15.08. 4: 19.08.–28.08.
Typisch Twerenbold
• Direktflug Swiss
• Twerenbold-Bus vor Ort
• Übernachtung in Mittel- und guten Mittelklasshotels in Riga, Klaipeda, Vilnius, Tallinn & Jürmala
•9 x Frühstück, 1 x Mittagessen & 5 x Abendessen inklusive
Pro Person in CHF
Katalogpreis Sofortpreis
10 Tage im DZ 2550 2295
Zuschläge
Einzelzimmer 495
Schloss Kadriorg 49
Buchungscode: hfused
Buchungscode: hfbalt
* wahlweise fak. Ausflug oder Hotel geniessen. Nicht inbegriffen: Annullationskosten- & Assistance-Versicherung, Sitzplatzzuschläge (Reihe 1-3), Auftragspauschale von CHF 25 (entfällt bei Onlinebuchung). Katalogpreis: Gültig bei starker Nachfrage (ab 50% Belegung) und 1 Monat vor Abreise. Es gelten die Allg. Reise- & Vertragsbedingungen von Twerenbold Reisen AG.
