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Wohnwirtschaft Nr. 1/2 Januar/Februar 2026

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

POLITIK

Eigenmietwert: erfolgreich mobilisiert

THEMA

Energie, Heizung, Nachlass IMMOBILIEN AARGAU

mit 14 Objekten

Innovativer Service am WC

Umweltfreundlich und kostengünstig

Ein kurzer, fachkundiger Eingriff mit speziellem Nussschalengranulat reicht aus. Durch eine patentierte Methode werden Kalk und andere Ablagerungen effektiv beseitigt. Anschliessend funktioniert und glänzt die alte Toilette wieder wie am ersten Tag.

Eine fehlerhafte WC-Spülung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch unangenehme Konsequenzen haben, insbesondere wenn der Druck nicht ausreicht, um den Inhalt der Schüssel ordnungsgemäss zu entfernen. In solchen Momenten neigen viele dazu, die gesamte Toilette auszutauschen, was nicht nur teuer ist, sondern oft auch unnötig.

Hinter diesem ärgerlichen Problem stecken oft Kalkablagerungen und andere Verschmutzungen, die mit der richtigen Methode behoben werden können.

Schonende Reinigung mit Nussschalengranulat

Marc Salzmann, der Serviceleiter von Restclean, kümmert sich persönlich um jedes Problem. Er besucht die Kunden vor Ort, berät sie und beginnt mit der Reinigung. «Weil mir wichtig ist, dass die Leute verstehen, was ich da mache, nehme ich mir Zeit, um ihnen den Prozess zu erläutern», erklärt Salzmann. Nach rund zwei Stunden sieht die Toilette aus und funktioniert wie neu. «Wir hätten nie gedacht, dass unser WC einmal wieder wie neu

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.

aussieht und funktioniert wie am ersten Tag!», hören er und sein Team oft von zufriedenen Kunden.

Umfassende Erfahrung und bewährte Methode

Mehr als 120’000 Toiletten in der ganzen Schweiz hat Restclean bereits entkalkt. Das Geheimnis: Nussschalengranulat – ein schonendes und effektives Reinigungsmittel.

Dieses milde Entkalkungsmittel ist in der Lage, Kalk, Urinstein und andere hartnäckige Verunreinigungen gründlich zu beseitigen. Das von Restclean patentierte Verfahren löst den Kalk mechanisch auf und reinigt das gesamte Spülsystem. Selbst schwer zugängliche Teile in der Wand werden dabei nicht vernachlässigt.

das Reinigungsergebnis lange hält,

Nachhaltige Lösung und umfassender Service Restclean bietet einen nachhaltigen und günstigen Weg, um Toiletten wieder in Schuss zu bringen. Der Service umfasst auch die Überprüfung und gegebenenfalls den Austausch defekter Teile wie des Schwimmers. Damit das Reinigungsergebnis lange hält, zeigen die Servicetechniker den Kunden mithilfe von Spiegeln und speziellen Geräten, wie und wo die Toilette verschmutzt ist. Zum Abschluss wird das WC auf Hochglanz poliert, und die Kunden können bei Bedarf Reinigungs- und Pflegeprodukte direkt von Restclean erwerben.

Durch diese umfassende Betreuung wird nicht nur die unmittelbare Problematik behoben, sondern auch langfristig für einen optimalen Zustand der Toilette gesorgt.

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Hoher Mobilisierungsgrad, gespaltene Gegnerschaft sowie funktionierende Allianzen: so lautet das Fazit des Hauseigentümerverbandes Schweiz zu den Gründen des erfolgreichen Urnengangs über die Eigenmietwertbesteuerung, wie der Bericht von der Präsidentenkonferenz 2025 aufzeigt.

EDITORIAL 5

POLITIK

Unfassbare Tragödie 7 Erfolgreich

Der Freitag, der 13. – tatsächlich ein Unglückstag? 10

Einladung zum Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt» 12 RECHT

Fassadensanierung im Stockwerkeigentum

Die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterschaft

GARTEN Die stille Kraft des Gänseblümchens

HEV Aarau und Kulm:

Baden/Brugg/Zurzach:

ZWISCHENBILANZ

Seit April des vergangenen Jahres ist im Kanton Aargau das teilrevidierte Energiegesetz in Kraft. Adrian Fahrni, Leiter Energie des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, zieht eine Zwischenbilanz, beschreibt die Unterschiede der verschiedenen Lösungen zum Heizungsersatz und sagt, was im Kanton Aargau anders ist als sonst in der Schweiz.

Zofingen: Zurück in Zofingen

«Mangelnde Diversität bei der Energie führt zu Klumpenrisiken»

«Netto­Null kommt nicht von den Behörden, sondern vom Volk»

«Der liberalisierte Strommarkt gehört zu unseren Wachstumstreibern»

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Eigenmietwert abgeschafft – jetzt investieren

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Wichtig für Hauseigentümer: Volk und Stände haben die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Der Systemwechsel tritt frühestens 2028 in Kraft. Bis dahin gilt das heutige Steuerrecht – energetische Investitionen wie Wärmepumpen oder Solaranlagen können steuerlich abgezogen werden. Wer jetzt umsetzt, nutzt diesen Vorteil noch: Bei einer Investition von CHF 50’000 sind – je nach Grenzsteuersatz – CHF 7500

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bis 12’500 Steuerersparnis möglich. Parallel bleiben Förderprogramme bestehen. Unser Tipp: Jetzt planen, BauSlot sichern und doppelt profitieren.

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Eigentum auf Widerruf?

Die Verjährung ist kein juristisches Detail, sondern ein tragender Pfeiler des Rechtsstaats. Sie schafft Rechtssicherheit, zwingt Anspruchsberechtigte zum zeitnahen Handeln und schützt Bürgerinnen und Bürger davor, auf unbestimmte Zeit mit längst vergangenen Vorwürfen konfrontiert zu werden. Ohne Verjährungsfristen wäre ein funktionierendes Gemeinwesen undenkbar: Belege müssten lebenslang archiviert werden, Rechtsfrieden käme nie zustande, und Gerichte versänken im Beweisnotstand.

Diese Erkenntnis gilt auch im Strafrecht. Für nahezu alle Delikte kennt das Gesetz klare Fristen. In der Schweiz verjährt –im Unterschied zu vielen anderen Staaten – sogar Mord nach 30 Jahren. Dies kann man natürlich politisch hinterfragen, doch Fakt ist: Selbst dort, wo eine formelle Verjährung abgelehnt wird, existiert immer eine faktische. Spätestens mit dem Tod der Täterin oder des Täters endet jede Strafverfolgung.

Ausgerechnet im Baurecht jedoch scheint dieses rechtsstaatliche Prinzip spätestens seit der Revision des Raumplanungsgesetzes zunehmend ausser Kraft gesetzt. Ein exemplarischer Fall aus dem Aargau, über welchen die Aargauer Zeitung berichtete, macht dies deutlich: Ein kleines Ferienhäuschen oberhalb von Kallern wurde vor rund 60 Jahren gebaut, ohne formelle Bewilligung, aber über Jahrzehnte hinweg mit Wissen und stillschweigender Duldung von Gemeinde und Kanton toleriert. Es stammt aus einer Zeit vor der heutigen Bauordnung und wurde innerhalb der Besitzerfamilie weitergegeben – von Eigentümern, die das Gebäude gekauft, nicht aber erstellt hatten.

Als die heutige Besitzerfamilie 2017 eine bescheidene Erneuerung der Gebäudehülle plante, reagierte der Staat nicht nur mit einem Nein. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) verlangte gleich den vollständigen Rückbau und die Wiederherstellung des «ursprünglichen Zustands», was auch immer das nach sechs Jahrzehnten bedeuten soll. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Damit setzte es seine seit Jahren erkennbare Linie fort, wonach raumplanerische Zielsetzungen systematisch höher gewichtet werden als der Schutz wohlerworbener Eigentumspositionen.

Natürlich war der Bau ursprünglich nicht rechtskonform. Doch ein Rechtsstaat, der Unrecht zeitlich unbegrenzt sanktioniert, produziert neues Unrecht. Wenn selbst jahrzehntelange Duldung keinen Vertrauensschutz begründet, wird Eigentum zur blossen Leihgabe auf Widerruf. Oder müssten wir sonst ernsthaft damit rechnen, dass irgendwann auch die Helvetier «ihr Land» von uns zurückfordern? Verjährung ist keine Grosszügigkeit, sondern eine rechtsstaatliche Notwendigkeit für ein faires Zusammenleben – auch und gerade im Baurecht.

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Fabian Schnell
Geschäftsführer HEV Aargau

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Heizungsersatz wird steuerlich doppelt attraktiv

Geschäftsführer Milinko Simic bei einer Beratung am Firmensitz in Rothrist AG.

Der Ersatz alter Heizsysteme ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern in den kommenden Jahren auch steuerlich besonders interessant. Grund dafür ist die beschlossene Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes

Wohneigentum werden gleichzeitig viele bisherige Abzüge aufgehoben. Dazu gehören insbesondere Unterhaltskosten sowie energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen. Diese Möglichkeit entfällt bei der direkten Bundessteuer, sobald die Reform voraussichtlich ab 2028 in Kraft tritt.

Foto: Striega-Therm AG

Bis dahin gelten die heutigen steuerlichen Regelungen weiter. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können energetische Investitionen, wie den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe, weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer seine Heizung in den nächsten Jahren modernisiert, profitiert somit letztmals von dieser steuerlichen Vergünstigung. Gleichzeitig bleiben kantonale Förderprogramme für erneuerbare Energien bestehen, was den finanziellen Vorteil zusätzlich erhöht.

Auch technisch spricht vieles für einen frühzeitigen Ersatz. Moderne Wärmepumpen arbeiten deutlich effizienter, senken die Betriebskosten und reduzieren den CO2-Ausstoss. Die StriegaTherm AG in Rothrist, Schweizer Manufaktur für hochwertige Wärmepumpen, beobachtet ein wachsendes Interesse,

da viele Eigentümer die Übergangszeit gezielt nutzen.

Ein Heizungsersatz in den kommenden zwei Jahren ermöglicht damit gleich dreifachen Nutzen: Steuerlich profitieren, Fördergelder sichern und langfristig Energie sparen. Wer jetzt plant, schafft Wert, Sicherheit und Unabhängigkeit für die Zukunft.

Striega-Therm AG

Breitenstrasse 10

4852 Rothrist Telefon +41 62 797 03 03 info@striega-therm.ch

Unfassbare Tragödie

Es war der schlimmstmögliche Start ins neue Jahr. In Crans Montana kommen in der Silvesternacht 40 junge Menschen ums Leben, über 100 überleben schwer verletzt. Was mit einer fröhlichen Party angefangen hatte, endete in einer furchtbaren Feuerhölle.

Dieses Ereignis hat uns alle schwer getroffen. Nach einer ersten Phase der Ohn­

macht, des Mitgefühls und der Trauer gibt es Fragen, viele Fragen.

Eigentümer tragen Verantwortung

Diese unfassbare Tragödie wird auch Fragen nach den Brandschutzvorkehrungen, deren Kontrollen und deren Vollzug aufwerfen. Als Eigentümerinnen und Eigentümer werden wir uns diesen stellen müssen. Wir alle tragen eine besondere Verantwortung, den behördlichen Auflagen zu entsprechen, Mängel zu beheben und nicht nur im baulichen, sondern auch betrieblichen Brandschutz alles daran zu setzen, dass die Folgen eines Brandes nie diese Dimension annehmen können.

Gerade bei öffentlich zugänglichen Liegenschaften tragen wir die Verantwortung für unsere Gäste. Sie vertrauen darauf, dass wir alles in unserer Macht stehende unternehmen, um sie vor einer solchen Katastrophe zu bewahren. Aber auch in unserer selbst

bewohnten, nicht öffentlich zugänglichen Liegenschaft tragen wir nicht nur Verantwortung für uns selbst, sondern auch für die Nachbarn und ganz besonders für die Helferinnen und Helfer der Feuerwehr, die selbstlos agieren und denen wir schreckliche Bilder ersparen wollen.

In Gedanken bei den Opfern Auch nach ein paar Wochen Distanz zum Ereignis sind meine Gedanken noch immer bei den Opfern, deren Angehörigen und bei den vielen Verletzten, die um ihr Leben und ihre Lebensqualität kämpfen. Niemandem möchte ich je aufgrund einer Nachlässigkeit so etwas zumuten müssen. Wir tun gut daran, unsere Schlüsse aus diesem Ereignis zu ziehen und unsere Brandschutzmassnahmen und ­aktivitäten kritisch zu hinterfragen.

Möge das Jahr 2026 nach diesem schrecklichen Ereignis besser werden.

Erfolgreich mobilisiert

Gründe zum Volks-Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts

Hoher Mobilisierungsgrad, gespaltene Gegnerschaft sowie funktionierende Allianzen: So lautet das Fazit des Hauseigentümerverbandes Schweiz zu den Gründen des erfolgreichen Urnengangs über die Eigenmietwertbesteuerung.

Es war ein historischer Moment, der 28. September 2025, als das Schweizer Stimmvolk der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zugestimmt hatte, sagte Gregor Rutz, SVP­Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV Schweiz), an der HEV­Präsidentenkonferenz 2025. «Historisch» aus zwei Gründen. Erstens die deutliche Zustimmung mit 57,7 Prozent – im Kanton Aargau betrug sie 69 Prozent – nachdem frühere Initiativen des Hauseigentümerverbands zum Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung an der Urne stets gescheitert waren. Zweitens, dass eine Steuer überhaupt abgeschafft worden ist, wo doch sonst der Fiskus stets nach neuen Steuerquellen sucht und sie häufig auch findet.

Hohe Zustimmung in Ostschweiz

In deutlicher Weise manifestierte sich am 28. September der sogenannte Röstigraben. In sämtlichen deutschsprachigen Kantonen – und im Kanton Tessin – wurde der Vorlage zugestimmt. Die französischsprachigen Kantone sagten dagegen Nein. Der Dissens zeigte sich auch in den gemischtsprachigen Kantonen. Das Oberwallis und der Sensebezirk im Kanton Fribourg standen klar hinter der Vorlage, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der französischsprachigen Kantonsteile sprachen sich dagegen aus. Das deutlichste Ja kam aus der Südostschweiz. In der Bündner Gemeinde Urmein lag die Zustimmungsrate bei 88,6 Prozent. In Rivaz im Kanton Waadt betrug sie bloss 17,1 Prozent.

Rutz ortete einen Zusammenhang zwischen dem Organisationsgrad des HEV und dem Abstimmungsverhalten. Wo der

Thomas Zurbuchen, Leiter des Bereichs Space an der ETH Zürich, im Gespräch mit Markus Meier, Direktor HEV Schweiz.

HEV über Sektionen verfügt, wurde der Vorlage zugestimmt, wo nicht, wurde sie abgelehnt. Für die Zukunft heisse das, gezielte Aufbauarbeit in der französischsprachigen Schweiz zu leisten.

Ebenso zur Ablehnungsfront gehörten die Städte: Zürich, Bern, Basel, alles Bastionen der linken Parteien. Allerdings waren im urbanen Raum die Nein­Stimmenanteile weniger tief, als von vielen erwartet. Möglicherweise weil es sich um eine Kompromiss­Vorlage handelte, meinte Rutz: Die Kantone erhalten das Recht, im Gegenzug für Steuerausfälle aus der Eigen­

mietwertbesteuerung eine Objektsteuer einzuführen.

Sukkurs von Bauern und Gewerbe Die Möglichkeit, kantonale Steuern einzuführen, habe die teils schrille Warnung einzelner kantonaler Finanzdirektoren, die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung hätte massive Steuerausfälle zur Folge, weitgehend ins Leere laufen lassen. Gerade das Stimmverhalten im Kanton Graubünden zeigte, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vom Panikvotum ihres eigenen Finanzdirektors nicht hätten umstimmen lassen. So betrug der

Martin Meili, Vorstand HEV Zofingen
Foto: HEV Schweiz

Ja­Stimmenanteil im Kanton Graubünden 67,1 Prozent. Es war ein überaus deutliches Verdikt, das kaum jemand erwartet hatte, sagte Rutz.

Wesentlich war auch die Unterstützung von «Alliierten» des HEV. So standen sowohl der Schweizerische Gewerbeverband als auch der Schweizerische Bauernverband nach langen internen Diskussionen hinter der Vorlage. Ausschlaggebend für den Erfolg an der Urne sei aber letztlich der Mobilisierungsgrad gewesen. Selten habe eine Abstimmung die HEV­Basis und ­Sektionen so stark mobilisiert wie die Abstimmung um die Eigenmietwertbesteuerung. Das Argument der «Geistersteuer», also einer Steuer auf etwas, das es gar nicht gibt, habe wesentlich geholfen, das Lager der Befürworter der Vorlage zu stärken und letztlich auch vor dem Urnengang Unentschlossene dazu bewegt, Ja zu stimmen.

Mehr Sicherheit für Siedlungsraum Trotzdem: Nach diesem historischen Sieg gehe dem Hauseigentümerverband die Arbeit nicht aus, sagte Brigitte Häberli, Mitte­Ständerätin und Vizepräsidentin des HEV Schweiz. Das Privateigentum, ein wesentlicher Pfeiler einer freiheitlichen Ordnung, gerate zusehends unter Druck. Dies gilt vom Mietrecht über die ISOS­ beziehungsweise Ortsbildschutz­Vorschriften bis hin zur Gartengestaltung. Die Lust der Behörden, Eigentümern dreinzureden, sei ungebrochen und in letzter Zeit gar verstärkt festzustellen.

Der Raum zum Bauen wird zunehmend knapp, der Dichtestress nimmt zu. Ist das ein Grund, darüber nachzudenken, allenfalls auf den Mars auszuwandern? Für Gastredner Thomas Zurbuchen, Leiter des Bereichs Space an der ETH Zürich und früherer Wissenschaftsdirektor der NASA,

ist klar, dass eines Tages Flüge zum Mars möglich sein werden. Aber ausserhalb der Erde leben? Das sei doch etwas ganz anderes. Erträgt das die menschliche Gesundheit? Allein schon ein Aufenthalt im Weltraum ausserhalb der Erde beeinträchtigt uns massiv. Dieser rufe Gleichgewichtsstörungen hervor und belaste das Herz erheblich. Hinzu kommen Strahlen, auf die Menschen sehr unterschiedlich reagieren würden – jüngere empfindlicher als ältere.

Weltraumforschung, oft als wenig nützlich in Zweifel gezogen, diene der Menschheit, sagte Zurbuchen: so durch gewonnene Daten für die Meteorologie oder zur Vorhersehbarkeit von Naturgefahren. Dank der Weltraumforschung sei der Mensch in der Lage, bessere Vorkehrungen zu seinem Schutz zu treffen und die Sicherheit im Siedlungsraum, sei es gegen Wasser oder Bergstürze, zu verbessern.

Bild:

Der Freitag, der 13. –tatsächlich ein Unglückstag?

In diesem Jahr fallen gleich drei 13. auf einen Freitag. Die Befürchtungen, dass an solchen Tagen etwas Aussergewöhnliches passieren könnte, sind weit verbreitet.

Auch in der heutigen modernen Zeit glauben immer noch viele Menschen, dass ein Freitag, der 13. Unglück bringen könnte.

Gleich ein ganzes Dreierpaket von Freitagen an einem 13. beschert uns dieses Jahr im Februar, März und im November. Diese Konstellation dürfte dem einen oder anderen unheimlich sein, denn auch in der heutigen modernen Zeit gilt die 13 immer noch als Unglückszahl, vor allem dann, wenn sie noch an einem Freitag auftritt.

Es soll sogar Menschen geben, die eine krankhafte Angst vor dieser Konstellation

haben. Der medizinische Ausdruck dafür lautet «Paraskavedekatriaphobie». Das Wort setzt sich zusammen aus den griechischen Begriffen «paraskeue» (Freitag), «dekatria» (dreizehn) und «phobos» (Angst). Im Extremfall kann dieses Phänomen so weit führen, dass Betroffene Reisen und Termine absagen oder im schlimmsten Fall an einem Freitag, dem 13. gar nicht mehr aus dem Bett zu steigen wagen. Laut einer US­amerikanischen Studie aus dem Jahr 2003 litten zwischen 17 bis 21 Millionen US­Bürger unter «Paraskavedekatriapho­

bie» und das kostete jeweils sehr viel Geld. Das Stress Management Center and Phobia Institute in Asheville in North Carolina schätzte den volkswirtschaftlichen Schaden durch die Weigerung, zu fliegen oder anderen Routinetätigkeiten nachzugehen, auf 800 bis 900 Millionen US­Dollar pro Stichtag.

Zimmer- und Flugnummern ohne 13 Wer zum Beispiel in einem Hotel wider Erwarten ein Zimmer mit der Nummer 13 findet, braucht sich nicht zu wundern, wenn in diesem Raum anstatt Gäste Besen und Putzeimer vorzufinden sind. Der Aberglaube hält sich nämlich hartnäckig, dass die 13 eine Unglückszahl ist. Fällt sie dann noch auf einen Freitag, soll die Katastrophe perfekt sein. Meinungsumfragen ergaben, dass ein knappes Drittel der Befragten an eine unheilvolle Wirkung eines Freitags, des 13. glauben. Hollywood hat zu diesem Thema eine ganze Reihe von Horrorfilmen mit dem vielversprechenden Titel «Freitag, der 13.» aufgelegt. Im deutschen Sprachraum sorgt die Kinderbuch­Hexe «Bibi Blocksberg» dafür, dass der Nachwuchs das Datum kennenlernt. Sogar der Liedermacher Reinhard Mey widmete dem «Unglückstag» ein eigenes Lied.

Auch bei den alten Griechen bedeutete der 13. nichts Gutes. Der Heerführer Agamemnon starb an einem 13. und schon 700 Jahre vor Christus warnte Hessiod davor, an einem 13. mit der Aussaat zu beginnen. Und in der Seefahrt galt der Freitag als Unglückstag, an dem man nicht auslaufen sollte.

Verschiedene Deutungen

Eine der Erklärungen, weshalb der Freitag, der 13. als Unglückstag gilt, geht auf die heid­

Andreas Walker, Hallwil

nische Götterwelt der Germanen zurück. Die Liebesgöttin Freya, nach der unser Freitag benannt wurde, lud zwölf Götter im Himmel zum Mahle. Dabei erschien aber auch der Gott Loki als ungeladener 13. Gast, der schliesslich Freyas Sohn brutal erschlug. Seither soll der Freitag, der 13. als Unglückstag gelten.

Ein anderer Grund dafür, dass der Freitag, der 13. nichts Gutes bedeutet, ist aus dem Christentum abzuleiten. Jesus starb an einem Freitag. Zudem sassen am Abendmahl vor der Kreuzigung 13 Personen am Tisch. Eben gerade diese 13. Person – Judas Ischariot – war der Mann, der Jesus schliesslich verriet und damit den Römern auslieferte. Die 13 bedeutet eins über der 12, jener symbolischen Zahl, die göttliche, kosmische und jahreszeitliche Ordnung (12 Monate) repräsentiert. So hat der Volksmund aus der Dreizehn «Das Dutzend des Teufels» gemacht.

Eine neuere und weltlichere Interpretation dieser angeblichen Unglückskonstellation geht auf einen amerikanischen Einfluss zurück. Der Goldmarkt in der neuen Welt geriet am Freitag, dem 13. 1869 ins Schlingern. Auch in den Märchen wird der Zahl 13 oft eine negative Bedeutung zugeteilt. So ist es z. B. in «Dornröschen» die 13. Fee, die durch ihren Fluch das Unglück über die Königsfamilie bringt.

Unglück ist statistisch nicht nachweisbar Britische Forscher untersuchten die Angst vor dem Freitag, den 13. wissenschaftlich und kamen zum Ergebnis, dass an Freitagen, die auf den 13. fallen, mehr Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt werden als an gewöhnlichen Freitagen. Sie liefern die Erklärung zu diesem Ergebnis jedoch gleich dazu: Der Aberglaube an den Unglückstag führt zu Konzentrationsschwächen und damit zu einem erhöhten Unfallrisiko. Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis. So ereignen sich sowohl an «normalen» als auch an «kritischen» Freitagen im Strassenverkehr durchschnittlich etwa gleich viele Unfälle. Der Heidel­

berger Soziologe Edgar Wunder vom damaligen «Forum Parawissenschaften» kam zum gleichen Ergebnis. Er untersuchte 147’000 Freitagsunfälle von 1985 bis 1999 und fand heraus, dass die Unglückshäufigkeit sowohl an Freitagen vom 6., vom 13. und vom 20. eines Monats ähnlich hoch waren.

Die ausgetrickste 13

Und wenn doch etwas dran ist, dass die 13 nicht geheuer ist? Dann wird zu einem Trick gegriffen, der so simpel wie effizient ist – man entzieht der Zahl den unheilvollen Einfluss, indem man sie schlicht und einfach weglässt. So kommt es also, dass trotz wissenschaftlicher Studien über die Ungefährlichkeit der 13 auch in unserer hoch technisierten Zivilisation Hotels und Fluggesellschaften dem eventuellen Unglück der Zahl 13 insofern vorbeugen, als dass sie die 13 erst gar nicht erscheinen lassen. Damit soll auch ihre Wirkung nicht zum Zug kommen. Die

Zimmernummern 13 und Sitzreihen Nr. 13 in Flugzeugen sind daher seltener als andere Zahlen, weil sie aus eben erwähnten Gründen oft weggelassen werden. Die Nummerierung springt dann direkt von der 12 auf die 14.

Allerdings lässt sich die 13 nicht immer so leicht austricksen wie bei der Nummerierung von Sitzreihen. Es gibt ein Problem, wenn z. B. für eine Tafelrunde genau 13 Personen anwesend sind. Früher hatte man auch für diese Situation einen Plan B. Man lud einen «Quatorzième» (den Vierzehnten) ein. Dieser Begriff war eine Bezeichnung für professionelle Gäste privater Gesellschaften im «Paris, Fin de siècle» – an der Wende zwischen dem 19. und 20. Jahrhundert. Ein «Quatorzième» besuchte in angemessener Kleidung eine Gesellschaft, um zu verhindern, dass 13 Gäste an einem Tisch sitzen. Wie aus alten Aufzeichnungen hervorgeht, konnte dieser Beruf sehr lukrativ sein.

Die Häufigkeit von Freitagen an einem 13.

Pro Jahr gibt es mindestens einen und höchstens drei Freitage, die auf einen 13. fallen. Der kürzest mögliche Abstand zwischen zwei Freitagen, den 13. beträgt nur vier Wochen und tritt jeweils auf, wenn der 13. Februar ein Freitag ist und der Februar nur 28 Tage hat. Dann folgt bereits im März wieder ein Freitag, der 13. und schliesslich noch einer im November. In diesem Jahr tritt diese Situation wieder ein. Dies war letztmals 2015 der Fall, das nächste Mal wird es im Jahr 2037 sein.

Der längste Abstand zwischen zwei Freitagen, den 13. beträgt 14 Monate. Dies ist jeweils der Fall, wenn der 13. Juli ein Freitag ist und das folgende Jahr kein Schaltjahr ist. Dann ist erst der 13. September des Folgejahres wieder ein Freitag, der 13. Das letzte Mal war dies im Juli 2018/September 2019 der Fall. Das nächste Mal kommt es im Juli 2029/September 2030 vor. Einen Unterbruch von ebenfalls 14 Monaten zwischen zwei Freitagen an einem 13. erfolgt auch, wenn der 13. August ein Freitag ist und das folgende Jahr ein Schaltjahr ist. Dann kommt es erst im Oktober des Folgejahres wieder zu einem Freitag, den 13. Dies war letztmals im August 1999/Oktober 2000 der Fall. Das nächste Mal kommt es im August 2027/ Oktober 2028 wieder vor.

Wenn ein Vollmond mit einem Freitag, dem 13. zusammenfällt, soll alles noch schlimmer werden. Sollte allerdings jemand glauben, infolge Vollmonds und Freitag, dem 13. etwas befürchten zu müssen, so kann für alle drei Termine von 2026 Entwarnung gegeben werden. Eine Konstellation, in der ein Freitag, der 13. exakt mit dem Vollmond zusammenfällt, tritt erst wieder am 13. August 2049 auf.

Einladung zum Anlass des HEV Aargau «Energie und Umwelt»

Reto Largo: Klimaneutrale Gebäude sind machbar. Konkrete Beispiele aus NEST

Donnerstag, 12. März 2026

Kultur- und Kongresshaus Aarau, Schlossplatz 9, 5000 Aarau

NEST ist das modulare Forschungs- und Innovationsgebäude der Empa und der Eawag. Im NEST werden neue Technologien, Materialien und Systeme unter realen Bedingungen getestet, erforscht, weiterentwickelt und validiert. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der jahrelangen Forschung am NEST für den Hausbau der Zukunft? Der nächste Anlass «Energie und Umwelt» des HEV Aargau gibt Antworten.

8.15 Uhr Begrüssung

Jeanine Glarner, Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau

8.30 Uhr Klimaneutrale Gebäude sind machbar. Konkrete Beispiele aus NEST Reto Largo studierte Informatik an der ETH Zürich und absolvierte ein Nachdiplomstudium Executive MBA an der Hochschule St. Gallen. Er verfügt über eine breite Erfahrung in der Technologieentwicklung und im Verkauf. Er hat eigene Firmen gegründet, grössere Organisationen und Grossprojekte geleitet. Seit Juni 2014 fungiert Reto Largo als Geschäftsführer der Forschungs- und Innovationsplattform NEST an der Empa.

9.15 Uhr Kaffee, Gipfeli, Süssigkeiten

Der Eintritt ist frei.

Anmeldung mit untenstehendem Anmeldetalon bis spätestens Donnerstag, 5. März 2026: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden oder per Mail an info@hev-aargau.ch

Online-Anmeldung unter www.hev-aargau.ch/event/anlass-energie-und-umwelt-2026/ oder einfach jetzt den QR-Code scannen:

Anmeldetalon

Anlass «Energie und Umwelt»

❏ Mitglied ❏ Nichtmitglied

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❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

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E-Mail: x

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Fassadensanierung im Stockwerkeigentum

Frage:

Wir als Stockwerkeigentümerschaft überlegen uns, ob wir die Fassade sanieren sollen. Einige Eigentümer sind dagegen. Gibt es eine Möglichkeit, die Sanierung trotz fehlender Zustimmung aller Eigentümer zu beschliessen?

Antwort:

Zunächst ist festzuhalten, dass jeder Stockwerkeigentümer Teil einer Gemeinschaft ist. Geht es um bauliche Massnahmen, ist vorgängig zu prüfen, welcher Bereich davon betroffen ist. Finden die baulichen Massnahmen ausserhalb der eigenen vier Wände des Stockwerkeigentümers statt bzw. nicht im Sonderrechtsbereich, kann der Stockwerkeigentümer nicht allein entscheiden. Betreffen die Massnahmen einen gemeinschaftlichen Teil, ist ein Entscheid der Stockwerkeigentümergemeinschaft erforderlich.

Sonderrecht oder gemeinschaftlicher Teil?

Das Gesetz enthält keine abschliessende Aufzählung darüber, welche Teile dem Sonderrecht und welche den gemeinschaftlichen Teilen zuzuordnen sind. Gewisse Zuweisungen ergeben sich aus dem Reglement oder aus der Begründung des Stockwerkeigentums, andere sind gesetzlich festgelegt. Art. 712b Abs. 2 ZGB zählt diejenigen Teile auf, die zwingend zu den

gemeinschaftlichen Teilen gehören und nicht dem Sonderrecht zugewiesen werden können. Dazu zählt auch die Fassade. Daraus folgt, dass über Sanierungen an der Fassade nicht einzelne Eigentümer alleine entscheiden können, sondern ein Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft erforderlich ist.

Bauliche Massnahme

Bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Gemeinschaft umgesetzt werden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen notwendigen, nützlichen und luxuriösen baulichen Massnahmen. Notwendige Massnahmen sind Unterhalts­, Wiederherstellungs­ und Erneuerungsarbeiten, die für die Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Liegenschaft erforderlich sind. Nützliche bauliche Massnahmen gehen über den reinen Unterhalt hinaus und bezwecken eine Verbesserung oder Wertsteigerung der Liegenschaft, etwa durch energetische Massnahmen. Luxuriöse bauliche Massnahmen dienen hingegen in erster Linie der Verschönerung oder der Steigerung des Komforts.

Beschlussfassung

Sofern das Reglement nichts anderes vorsieht, erfolgt die Beschlussfassung in Bezug auf bauliche Massnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben. Voraussetzung ist dabei, dass die Stockwerkeigentümerversammlung gemäss Art. 712p ZGB beschlussfähig ist. Je nach Einordnung der geplanten Fassadensanierung gelten unterschiedliche Anforderungen an die Beschlussfassung. Für notwendige bauliche Massnahmen genügt das einfache Mehr der anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümer. Bei nützlichen baulichen Massnahmen ist in der Regel ein qualifiziertes Mehr erforderlich, das heisst

die Mehrheit der Stimmen sowie die Mehrheit der Wertquoten. Einstimmigkeit wird nur bei luxuriösen Massnahmen verlangt. Dringende Massnahmen, die keinen Aufschub dulden, stellen eine Ausnahme dar, sind bei einer üblichen Fassadensanierung jedoch selten gegeben.

Voraussetzung für eine gültige Beschlussfassung ist zudem, dass die geplante Sanierung fristgerecht und ausreichend konkret auf der Traktandenliste der Stockwerkeigentümerversammlung angekündigt wird. Nur so können sich die Eigentümer vorgängig informieren. Zusätzlich ist zu prüfen, ob das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft besondere Regelungen zur Beschlussfassung vorsieht, da diese den gesetzlichen Bestimmungen vorgehen.

Fazit

Wird die Fassade saniert, handelt es sich um eine bauliche Massnahme an einem gemeinschaftlichen Teil. Massgebend ist die Einordnung der Massnahme. Einfache Reparaturarbeiten als Unterhaltsmassnahmen erfordern in der Regel lediglich das einfache Mehr. Weitergehende Sanierungen gelten als nützliche bauliche Massnahmen und bedürfen eines qualifizierten Mehrs. Einstimmigkeit ist nur erforderlich, wenn die Fassadensanierung ausschliesslich der Verschönerung der Liegenschaft dient. In jedem Fall sollte vorgängig geprüft werden, ob das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft abweichende Bestimmungen zur Beschlussfassung enthält.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Weitere Informationen: www.hev-rechtsberatung.ch

Rose Emilie Bearda MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau

Die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterschaft

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtskonsulent des HEV Freiamt werden immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung von Mietverträgen an mich herangetragen. Im vorliegenden Artikel gebe ich einen Überblick über die wichtigsten bei einer Kündigung durch den Vermieter zu beachtenden Punkte.

Rechtsanwalt, Fricker Seiler

Rechtsanwälte, Wohlen und Muri

In den allermeisten Fällen wird ein Mietvertrag durch eine ordentliche Kündigung beendet. Die ordentliche Kündigung ist in Art. 266a bis 266f OR geregelt. Oft wird mir die Frage gestellt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter ein Mietverhältnis ordentlich kündigen darf. Da auch im Mietrecht Vertragsfreiheit herrscht, darf die Vermieterschaft den Vertrag grundsätzlich ohne Angabe eines Grundes kündigen. Jedoch schränkt das Gesetz die Vertragsfreiheit in Art. 271 Abs. 1 OR erheblich ein.

6.5

Gemäss dieser Bestimmung ist eine Kündigung anfechtbar (und somit unzulässig), wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. Diese Generalklausel wird in Art. 271a Ziff. 1 OR konkretisiert. Eine Kündigung ist insbesondere anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird:

• weil die Mieterschaft nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht;

• weil die Vermieterschaft eine einseitige Vertragsänderung zu Lasten des Mieters oder eine Mietzinsanpassung durchsetzen will;

• allein um die Mieterschaft zum Erwerb der gemieteten Wohnung zu veranlassen;

• während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs­ oder Gerichtsverfahrens, ausser wenn die Mieterschaft das Verfahren missbräuchlich eingeleitet hat;

• vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs­ oder Gerichtsverfahrens, in dem die Vermie­

terschaft zu einem erheblichen Teil unterlegen ist, ihre Forderung oder Klage zurückgezogen oder erheblich eingeschränkt hat, auf die Anrufung des Richters verzichtet hat oder mit der Mieterschaft einen Vergleich geschlossen oder sich sonst wie geeinigt hat;

• wenn die Mieterschaft sich mit der Vermieterschaft ausserhalb eines Schlichtungs­ oder Gerichtsverfahrens über eine Forderung aus dem Mietverhältnis geeinigt hat, sofern die Mieterschaft dies durch Schriftstücke nachweisen kann;

• wegen Änderungen in der familiären Situation der Mieterschaft, aus denen der Vermieterschaft keine wesentlichen Nachteile entstehen.

Damit die Mieterschaft überprüfen kann, ob mit der Kündigung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen wird, muss die Vermieterschaft die Kündigung begründen, wenn dies von der Mieterschaft verlangt wird (Art. 271 Abs. 2 OR). Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass nicht sämtli­

Insektenschutzgitter nach Mass. Insektophon: 0848 800 688

Matthias Fricker

che einseitigen Vertragsänderungen dazu führen, dass eine Kündigung anfechtbar ist. Es empfiehlt sich diesbezüglich jedoch, rechtzeitig, das heisst vor einer allfälligen Kündigung, rechtlichen Rat einzuholen.

Kündigungstermine und -fristen Stets einzuhalten sind die Kündigungstermine und Kündigungsfristen. Bei Wohnräumen ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten (Art. 266c OR) und bei Geschäftsräumen eine solche von sechs Monaten (Art. 266d OR) einzuhalten. Es dürfen vertraglich längere, nicht jedoch kürzere Fristen vereinbart werden. Als Kündigungstermin (Datum, an welchem das Mietverhältnis enden soll) gelten gemäss Art. 266c und d OR sowohl bei Wohn­ als auch bei Geschäftsräumen die ortsüblichen Termine oder wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, das Ende einer dreimonatigen Mietdauer. Im Kanton Aargau sind die ortsüblichen Termine der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. Den Vertragsparteien steht es aber frei, andere Kündigungstermine zu vereinbaren. Werden Kündigungstermine oder ­fristen nicht eingehalten, so gilt die Kündigung für den nächstmöglichen Termin (Art. 266a Abs. 2 OR).

Achtung: Formvorschriften Wichtig ist bei jeder Kündigung das Einhalten der Formvorschriften, da diesbezügliche Fehler nicht «nur» die Anfechtbarkeit, sondern die Nichtigkeit der Kündigung zur Folge haben. Die Vermieterschaft muss die Kündigung stets auf dem amtlich genehmigten Formular kündigen (Art. 266l Abs. 2 OR). Handelt es sich beim Mietobjekt um eine Familienwohnung, muss die Vermieterschaft die Kündigung beiden Ehegatten oder beiden eingetragenen Partnerinnen bzw. Partnern je separat zustellen (Art. 266n OR). Dies gilt unabhängig davon, ob nur ein Ehegatte bzw. eine eingetragene Partnerin oder beide Vertragspartei sind. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses heiratet, ohne dass die Vermieterin davon erfährt. Um nicht eine Nichtigkeit der Kündigung zu riskieren, empfiehlt es sich, «auf Vorrat» stets ein separates Exemplar der Kündigung an «den

Ehemann/die Ehefrau/den eingetragenen Partner von Herrn XY» zu senden.

Die ausserordentliche Kündigung Nebst der ordentlichen Kündigung kennt das Gesetz folgende Anwendungsfälle von ausserordentlichen Kündigungen seitens der Vermieterschaft:

• Zahlungsrückstand der Mieterschaft: Ansetzung einer Zahlungsfrist von 30 Tagen mit Kündigungsandrohung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf jedes Monatsende gekündigt werden (Art. 257d OR).

• Verletzung der Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme: Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme trotz schriftlicher Mahnung weiter, so dass der Vermieterschaft oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist, kann die Vermieterschaft bei Wohn­ und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende jeden Monats kündigen (Art. 257f Abs. 3 OR). Fügt die Mieterschaft der Mietsache vorsätzlich schweren Schaden zu, kann die Kündigung fristlos erfolgen (Art. 257f Abs. 4 OR).

• Wechsel des Eigentümers: Der neue Eigentümer kann das Mietverhältnis bei Wohn­ und Geschäftsräumen mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen, wenn er einen dringenden Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht (Art. 261 Abs. 1 OR).

• Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für die Vermieterschaft unzumutbar machen: Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate für Wohnräume, 6 Monate für Geschäftsräume) auf einen beliebigen Zeitpunkt (Art. 266g 1 OR).

• Bei Konkurs des Mieters: Wenn der Mieter und die Konkursverwaltung nicht innert einer angemessenen Frist für künftige Mietzinsen Sicherheit leisten, ist die fristlose Kündigung zulässig (Art. 266h OR).

Vor- und Nachteile Erfolgte eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstand der Mieterschaft,

schwerer Verletzung der Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme oder Konkurs der Mieterschaft, so ist eine Erstreckung des Mietverhältnisses ausgeschlossen (Art. 272a OR). Darin liegt ein grosser Vorteil für die Vermieterschaft, da das Mietverhältnis zeitnah endet. Kann die Mieterschaft hingegen eine Erstreckung verlangen, kann eine solche im schlimmsten Fall bis zu sechs Jahre betragen (Art. 272b Abs. 1 OR). Auch gelangt die Bestimmung, wonach Kündigungen, die während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs­ oder Gerichtsverfahrens oder vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines solchen Verfahrens, unerlaubt sind, nicht zur Anwendung. Dies sofern die ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstand, schwerer Verletzung der Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme, infolge Veräusserung der Sache, aus wichtigen Gründen oder wegen Konkurs des Mieters ausgesprochen wurde.

Das Risiko einer ausserordentlichen Kündigung besteht dagegen darin, dass das Gericht in einem Verfahren betreffend die Anfechtung der Kündigung zum Schluss gelangt, die Voraussetzungen einer ausserordentlichen Kündigung seien nicht erfüllt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das beanstandete Verhalten der Mieterschaft nach Auffassung des Gerichts keine schwere Verletzung der Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme darstellt. Wird die Anfechtungsklage der Mieterschaft gutgeheissen, ist die Kündigung unwirksam und das Mietverhältnis besteht fort. Auch gilt in diesem Fall die dreijährige Kündigungssperrfrist gemäss Art. 271a Abs. 1 lit. e Ziff. 1 OR. Im Zweifelsfall kann es daher angezeigt sein, der ausserordentlichen Kündigung noch eine ordentliche Kündigung folgen zu lassen.

Fazit: Unterstützung lohnt sich Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht mit diversen Fallstricken verbunden ist. Im Zweifelsfall lohnt es sich daher in der Regel, rechtzeitig juristische Unterstützung beizuziehen.

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Die stille Kraft des Gänseblümchens

Vom Rasen zur Heilkunde – ein Porträt

Wenn die Natur langsam aus ihrem Winterschlaf erwacht und sich das erste Grün der Frühblüher zeigt, gehört auch das ausdauernde kleine Gänseblümchen dazu. Das Gänseblümchen ist eine der ersten Blütenpflanzen, die den nahenden Frühling begrüssen. Es gibt bei uns wohl keine bekanntere Wildblume.

Die ausdauernde Schöne Botanisch gehört das Gänseblümchen zur grossen Familie der Korbblütengewächse mit über zwanzigtausend Arten. Die Gattung «Bellis» ist mit acht bis fünfzehn verschiedenen Arten recht klein, die meisten wachsen im Mittelmeerraum. Der Name «Bellis» kommt vom lateinischen «bellus», also «schön», was sich auch in der alten deutschen Bezeichnung «Tausendschön» wiederfindet. Der Artenname «perennis» bedeutet «ausdauernd» und beschreibt die Blume perfekt. Die ausdauernde Schöne wächst und blüht unermüdlich fast das ganze Jahr hindurch. Deshalb wurde sie in manchen Gegenden auch «Zeitlose» genannt. Besonders häufig finden wir das Gänseblümchen auf regelmässig gemähten Wiesen, Rasenflächen und an Wegrändern. Der deutsche Name weist auf den Ort hin, an dem die Wildblume von unseren Vorfahren häufig gesichtet wurde, nämlich auf Gänse­ und Viehweiden. Während das Blümchen heute Plätze besiedelt, an denen der Rasenmäher die Konkurrenz kurzhält, waren es früher Tiere, die den Grasbewuchs zugunsten des Gänseblümchens niedrig hielten.

Solange das Gänseblümchen nicht blüht, schmiegt sich die grundständige Blattrosette dicht an den Boden. Nach dem Mähen dauert es nur wenige Tage, und schon erblickt man wieder neue Blüten. Das Gänseblümchen besticht durch seine komplexe Scheinblüte. Diese besteht aus vielen kleinen, gelben Röhrenblüten im Zentrum, die

von weissen, oft ins Rosa überlaufenden Zungenblüten umgeben sind. Diese Anordnung schafft die Illusion einer grossen, einheitlichen Blüte und zieht damit bestäubende Insekten wie Bienen und Fliegen an. Besonders wichtig ist die kleine Blume für die früh fliegenden Hummelköniginnen. Das Gänseblümchen ist mehrjährig und verbreitet sich sowohl durch Ausläufer als auch durch Samen.

Fester Teil der Naturheilkunde Wir begegnen dem Gänseblümchen an vielen Orten, doch die wenigsten wissen um seine erstaunlichen Eigenschaften. Hinter dem schlichten Erscheinungsbild der Blume stecken zahlreiche bemerkenswerte Fähigkeiten. Das Gänseblümchen hat in der Volksheilkunde seit Jahrhunderten seinen festen Platz. Es wurde schon in den alten Hochkulturen geschätzt und im Mittelalter war es in der Heilkunde sehr präsent. Spä­

ter wurde es in der Literatur als «Masslieben» überliefert. Der Kräuterpfarrer Künzle (1857–1945) empfahl das Gänseblümchen vor allem für Kinder. Die Blume war jedoch nicht nur eine wichtige Kindermedizin, sondern auch beliebt bei Kinderspielen. Die Mädchen flochten Kränze, oder man benutzte es als Orakel, indem man ihm die weissen Blütenblättchen ausriss, um herauszufinden, ob einen eine Person liebt. «Er liebt mich, er liebt mich nicht, er liebt mich …» und so weiter. Das Gänseblümchen findet sich aber auch in der Wildkräuterküche. Die kleine Blume ist vielseitig einsetzbar und beliebt. Von Tee bis Gänseblümchengelee oder falschen Kapern findet man viele interessante Rezepte. Nach Volksglauben ist, wer die ersten drei Blüten des Jahres mit dem Mund pflückt und isst, das ganze Jahr über frei von Krankheiten wie Fieber, Zahnschmerzen und Augenleiden.

Das Gänseblümchen gehört zu den bekanntesten Blumen der Schweiz.
Foto: Jeannine Stierli

Aarau und Kulm

Voranzeige Generalversammlung 2026

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Bezirke Aarau und Kulm findet statt am

Montag, 18. Mai 2026, 19.00 Uhr

im Kultur- und Kongresshaus Bärenmatte in 5034 Suhr

• Generalversammlung

• Darbietung vom Luzerner Duo «OHNE ROLF»

• Abendessen, offeriert vom HEV Aarau und Kulm

Die offizielle Einladung mit der Traktandenliste folgt im Mai 2026.

Wir freuen uns, Sie an der Generalversammlung in Suhr begrüssen zu dürfen.

Baden/Brugg/Zurzach

Voranzeige Generalversammlung 2026

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach findet statt am

Mittwoch, 25. März 2026, 19 Uhr

Eventsaal, Tägi Wettingen, Tägerhardstrasse, Wettingen

Die Mitglieder des HEV Baden/Brugg/Zurzach werden die definitive Einladung samt Detailprogramm rechtzeitig erhalten. Datum bitte reservieren.

Der Vorstand HEV Baden/Brugg/Zurzach freut sich auf eine rege Teilnahme.

Foto:
OHNE ROLF

Zofingen

Zurück in Zofingen

Geschäftsstelle des HEV Zofingen neu in der Altstadt!

Die Geschäftsstelle des HEV Zofingen befindet sich ab 2026 neu wieder in Zofingen in den Räumlichkeiten des Architekturbüros kunzwärk ag. Wir beraten Sie auf Anfrage vor Ort in Zofingen oder wie gewohnt per Telefon oder E-Mail.

Kontakt

HEV Zofingen

c/o kunzwärk ag

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Öffnungszeiten Schalter + Telefon

Dienstag + Donnerstag 9.00–11.30 Uhr (oder auf Anfrage)

Tel. 062 501 83 81 info@hev-zofingen.ch

Die Geschäftsstelle des HEV Zofingen befindet sich neu an bester Lage in der Altstadt.

Wir bieten eine Vielzahl von Verträgen, Fachbüchern, Merkblättern, Formularen und anderen Vorlagen zu den Themen des Miet-, Nachbar-, Erb-, Steuer- und Baurechts sowie zum Stockwerkeigentum und zum Liegenschaftsunterhalt an.

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«Mangelnde Diversität bei der Energie führt zu Klumpenrisiken»

Andreas Pautz, Leiter des Forschungsbereichs Nukleare Energie und Sicherheit am PSI, spricht über das Lieferkettenproblem im Kernkraftwerkbau, den Bedeutungsverlust der europäischen Nukleartechnologie, den Bedeutungsgewinn der asiatischen Nukleartechnologie und die Hürden auf dem Weg zu Netto-Null.

Herr Pautz, nach einigen Jahren Stillstand bekennt sich die Politik in zahlreichen Ländern Europas wieder vermehrt zur Atomenergie. Finnland baut aus, Schweden, Belgien, die Niederlande, Tschechien wollen neue Atomkraftwerke. Aber der Bau der Anlagen harzt. Fristen werden nicht eingehalten, Kostenüberschreitungen sind teils enorm. Was sind die Gründe für den zögerlichen Ausbau?

Die europäische Nuklearindustrie leidet in erster Linie unter einem Lieferkettenproblem und dem Know­how­Verlust, der den Jahrzehnten des Stillstandes geschuldet ist. Politische Entscheidungen wie Moratorien, Ausstiege und Wiedereinstiege wie in Schweden oder auch der Schweiz behindern die Kontinuität, die es in einer so auf Langfristigkeit angelegten Industrie benötigt. Auch in der Schweiz merken wir, dass sich die Suche nach hochqualifizierten Fachkräften schwierig gestaltet. Das letzte Kernkraftwerk, das in der Schweiz in Be­

«Extreme Temperaturen, Sandstürme und -ablagerungen beeinträchtigen die Leistung der Solaranlagen erheblich»

trieb ging, war Leibstadt im Jahr 1984. Das Personal, das damals die Anlagen gebaut und in Betrieb genommen hat, ist mittlerweile längst im Ruhestand. Seitdem sind in Westeuropa und in den USA nur eine Handvoll neuer Kernkraftwerke in Betrieb genommen worden. Gleichzeitig sind Ös­

terreich und Deutschland aus der Kernenergienutzung ausgestiegen. Gemessen daran, dass Europa und speziell Deutschland einst führend waren bei der Entwicklung der Kernenergie, stimmt einen das schon traurig – gerade wenn man bedenkt, dass die Siemens Kraftwerksunion in den 1980er­Jahren die ausgereiftesten und sichersten Kernkraftwerke der Welt gebaut hat.

Wie steht es mit Investoren?

In Europa scheint es schwierig, Investoren zu finden, die bereit sind, in solche Grossprojekte wie Kernkraftwerke zu investieren, insbesondere da kein schneller Return of Investment lockt. Man wird wahrscheinlich nicht umhinkommen, für den Bau und die Finanzierung von Kernkraftwerken staatliche Unterstützung aufbieten zu müssen, ebenso wie ja auch der Ausbau der erneuerbaren Energien staatlich mit erheblichen Mitteln gefördert wird. Schweden und Grossbritannien gehen da voran, zum Beispiel mit zinsgünstigen Staatsdarlehen oder sogenannten Contract­for­Difference­Verträgen, mit denen sich die Betreiber von Kernkraftwerken, aber auch von grossen Offshore­Windparks gegen Strompreisschwankungen absichern können.

Wie sieht es beim Bewilligungsparcours zur Errichtung neuer Atomkraftwerke aus? Gibt es da eine Überregulierung, die bremsend wirkt?

Nur bedingt. Nukleare Sicherheit ist für mich nicht verhandelbar. Daher sind die behördlichen Sicherheitsauflagen, was den Stand von Wissenschaft und Technik angeht, auf jeden Fall notwendig und berech­

tigt. Die Arbeitsweise und die Auflagen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI), der Schweizer Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit, sind nachvollziehbar und verhältnismässig. Etwas kritischer sehe ich die zahlreichen gesetzlich vorgesehenen Einsprachemöglichkeiten, die erheblichen Einfluss auf Planungs­ und Bauzeiten haben können. Aber diese Hürden findet man überall, auch beim Ausbau erneuerbarer Energien oder beim Wohnungsbau. «Not in my backyard» bremst leider den Ausbau jeglicher Energieform erheblich.

Das Atomkraftwerk Barakah in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit einer Leistung, die fünfmal so hoch ist wie die von Leibstadt, wurde in Rekordzeit für rund 7 Mrd. Fr. je Reaktorblock gebaut. Flamanville in Frankreich kostete 25 Mrd. Fr. und wurde in 17 Jahren Bauzeit erstellt anstatt in den ursprünglich geplanten 5 Jahren. Sind das Tempo und die vergleichsweise geringen Kosten in den Vereinigten Arabischen Emirate nicht Folge von Abstrichen bei der Sicherheit?

Das sehe ich nicht so. Barakah wurde von einem Konsortium unter der Führung des südkoreanischen Konzerns Kepco gebaut. In Südkorea gelten vergleichbare Sicherheitsstandards wie in Europa oder den USA. Dass die Baukosten deutlich tiefer liegen als in Europa dürfte eine Reihe anderer Gründe haben: weniger sowie effizientere Einspracheverfahren und damit keine langen Baustopps, ein abgeschlossenes und gut erprobtes Anlagendesign, günstigere Arbeitskräfte und so weiter. Aber an den Sicherheitsstandards liegt es meiner An­

Interview: Martin Meili, Redaktor

sicht nach nicht – und auch in den Emiraten mussten Lieferketten aufgebaut werden, die es vorher so nicht gegeben hat.

Warum bauen die Vereinigten Arabischen Emirate überhaupt Atomkraftwerke? Die haben ja Erdöl in Hülle und Fülle, an den Klimakonferenzen gehören sie zur Allianz der Bremser beim Ausstieg aus den fossilen Energien und ebenso haben sie Sonne und Flächen für Solar- wie Windkraft im Überfluss.

Trotzdem sehen die arabischen Staaten die Vorteile einer Diversifizierung. Erdölexporte sind aufgrund der weltweiten Anstrengungen bei der Energiewende mit mehr Unsicherheiten belastet als früher. Gleichzeitig lässt sich mit Erdölprodukten immer noch viel Geld verdienen. Und selbst der Solarenergie sind aufgrund äusserer Einflüsse Grenzen gesetzt.

Extreme Temperaturen, Sandstürme und ­ablagerungen beeinträchtigen erstens die Leistung der Solaranlagen erheblich und verkürzen zweitens die Lebensdauer der Solarkomponenten signifikant.

Wenn das Atomenergie-Know-how in Europa allenfalls ausgedünnt wird, bietet sich da nicht China als möglicher Partner an? Bei den Solarkomponenten hält China einen Anteil am Weltmarkt von rund 80 Prozent, bei der Windenergie sind es gegen 60 Prozent. Warum sollte China im Nuklearbereich kein möglicher Kooperationspartner sein?

China baut tatsächlich mit Hochdruck Kernkraftwerke, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig den immer noch enorm hohen CO2­Ausstoss zu reduzieren, der auch mit erheblichen gesundheitsschädigenden Wirkungen einhergeht. Was den Export angeht: Der Fokus von China lag bei der Kernkraft bislang beim Bau von Anlagen für das Land selbst, das heisst für den Heimmarkt. Die chinesische Nukleartechnologie war bisher nicht exportorientiert. Aber das könnte sich ändern. Argentinien und Kasachstan beispielsweise liegen Offerten vor für den Bau chinesischer Reaktoren.

China wird in der Presse immer wieder gelobt für sein rasantes Wachstum bei Solar­ und

Windkraft. Aber auch der Ausbau der Kernenergie ist beträchtlich und bei den Kapazitäten durchaus vergleichbar mit den Erneuerbaren, insbesondere wegen der hohen Verfügbarkeit der Kernkraftwerke. China weiss, dass die Versorgungssicherheit allein mit der Installation von Solar­ und Windkraftanlagen nicht zu bewerkstelligen wäre.

Wegen dem Gap zwischen installierter und effektiver Leistung von Solar- und Windkraftanlagen?

Ja, wegen der unterschiedlichen Kapazitätsfaktoren der verschiedenen Energieträger. Eine Solarzelle liefert, je nach Standort, über das Jahr gemittelt nur ca. 10 bis 20 Prozent ihrer nominellen Leistung, ein Windkraftwerk kommt an Land auf etwa 20 bis 30 Prozent, offshore auch auf mehr.

Wie sieht das bei der Atomenergie aus?

Bei einem Kernkraftwerk beträgt das Verhältnis zwischen effektiver und installierter Leistung üblicherweise 90 Prozent, da ein Kernkraftwerk 24/7 Elektrizität liefert und nur im Sommer typischerweise für einige Wochen zu Wartungszwecken heruntergefahren wird.

Wie sieht es beim Materialeinsatz aus?

Der Stahlverbrauch bei der Windkraft liegt gegenüber einem Kernkraftwerk um einen Faktor 50 bis 60 höher, beim Beton handelt es sich mindestens um den Faktor 20. Bei den erneuerbaren Energien sind die Materialflüsse generell enorm, sowohl beim Einsatz von Konstruktionsmaterialien als auch bei kritischen Materialien wie seltenen Erden. Der Einsatz grauer Energie – zur Herstellung von Stahl und Beton – ist sehr hoch und immer noch mit hohen CO2­Emissionen verbunden. Das Recycling kritischer Rohstoffe ist allenfalls in Ansätzen vorhanden.

Der Ausbau der Atomenergie in Europa und den USA dümpelt, Asien geht voran. Gibt es andere Regionen, bei denen die Atomkraft künftig eine Rolle spielen wird? Russland investiert stark in den Export der Nukleartechnologie. Russische Kernkraftwerke sind in den letzten Jahrzehnten zu einer Art «Exportschlager» geworden.

Fortsetzung Seite 24

Das Atomkraftwerk Leibstadt mit einer Leistung von 1200 Megawatt.
«Im Sport zählt Vertrauen – in meine Leistung und mein Team.»

Marco

Odermatt

Es gibt Abkommen mit zahlreichen Ländern in Asien und Afrika. In der Türkei und Ägypten sind derzeit alleine acht Anlagen im Bau.

Aber seit dem Unfall in Tschernobyl, auch wenn der schon viele Jahre zurückliegt, haftet doch der russischen Nukleartechnologie der Makel ungenügender Sicherheit an. Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei, auch wenn immer noch sieben Reaktoren des Tschernobyl­Typs RBMK in Russland in Betrieb sind – diese sind allerdings in den 1990er­ und 2000er­Jahren, auch mit westlichem Know­how, sicherheitstechnisch erheblich nachgerüstet worden. Aktuell baut Russland Leichtwasserreaktoren, die bezüglich Sicherheit vergleichbar mit den westlichen Anlagen sind und mit denen auch umfangreiche Betriebserfahrung vorliegt.

Aber dann sind zumindest die EU-Sanktionen gegen Russland ein Faktor, der gegen eine Zusammenarbeit mit Russland spricht. Die Zusammenarbeit mit Russland ist praktisch zum Erliegen gekommen. Allerdings gilt das Embargo gegen Russland nur eingeschränkt im Bereich der Kerntechnologien, da mehrere osteuropäische Staaten immer noch Anlagen russischen Typs betreiben. Ungarn, selbst ein EU­Land, ist offenbar sogar bestrebt, ein weiteres Kernkraftwerk russischen Typs zu bauen. Was die Abhängigkeit von russischem Uran angeht, scheint es so zu sein, dass die EU­ und Schweizer Kernkraftwerke mittlerweile nicht mehr davon abhängig sind und das Uran aus anderen Staaten beziehen und auch die Kapazitäten für die Urananreicherung ausgebaut haben.

In Nordamerika findet eine lebhafte Diskussion statt über den Bau und Einsatz kleiner modularer Atomkraftwerke. Die Atomkraftwerke in der Schweiz gehören zur zweiten Generation, bei Flamanville und Olkiluoto in Finnland handelt es sich um Anlagen der dritten Generation. Sind die Reaktoren, von denen in den USA die Rede ist, Anlagen der vierten Generation? Nur teilweise. Bei den angesprochenen modularen Reaktoren, die jetzt lizenziert oder bereits im Bau befindlich sind, handelt es

sich häufig um Anlagen der dritten Generation, also basierend auf derselben Technologie der Leichtwasserreaktoren wie ihre grossen Pendants auch. Der Unterschied liegt darin, dass kleine modulare Reaktoren seriell und in grösseren Stückzahlen gefertigt werden sollen, was Abläufe und Prozesse beim Bau verkürzt und standardisiert. So können möglicherweise die Kosten gesenkt werden. Hinzu kommt, dass die Sicherheit smarter gestaltet werden kann. Je grösser eine Anlage, desto umfangreicher müssen die Sicherheitssysteme ausgelegt werden. Mit kleinen Anlagen sind Kosteneinsparungen möglich, ohne dass bei der Sicherheit Abstriche vorgenommen werden. Dafür haben kleine Anlagen gegenüber grossen Anlagen den Nachteil, dass die Skalenerträge bei der Stromproduktion kleiner sind.

Aber kann man bei kleinen Anlagen den Betrieb nicht besser herunterfahren? Im Sommer haben wir ja gerade auch wegen der Photovoltaik genügend Strom, so viel, dass die Preise an der Börse sogar oft ins Minus fallen. Dann sind Atomkraftwerke weniger notwendig und könnten temporär abgestellt werden. Oder gibt es technische Hindernisse? Technisch ist das Abstellen eines Kernkraftwerks kein Problem, egal welcher Grösse. Mehrere französische Kernkraftwerke laufen zum Beispiel regelmässig im Teillastbetrieb. In Deutschland wurde, als die Kernkraftanlagen noch in Betrieb waren, die Stromproduktion aus norddeutschen Kernkraftwerken mit der Stromproduktion aus Windkraftanlagen präzise abgestimmt. Das ist technisch überhaupt kein Problem und

«China weiss, dass die Versorgungssicherheit allein mit der Installation von Solarund Windkraftanlagen nicht zu bewerkstelligen wäre»

war bereits im Design der Anlagen in den 1980er­Jahren so vorgesehen. Die Vorbehalte gegenüber dem Lastwechselbetrieb sind primär ökonomischer Natur, weil die Investitionen in den Bau eines Kernkraftwerks viel grösser sind als in den Bau eines Gaskraftwerks beispielsweise. Je höher die

Anfangsinvestitionen, desto ökonomisch vorteilhafter ist der Volllastbetrieb.

Wie sieht der ideale Strommix aus? Die Schweiz hatte lange Zeit, bis zum Abschalten des Atomkraftwerks Mühleberg, ein Verhältnis von 60 Prozent Wasserkraft zu 40 Prozent Atomstrom. Seither hat der Anteil Atomstrom abgenommen. Jetzt haben wir – wie einige sagen – mehr Flatterstrom. Swissgrid muss immer mehr intervenieren, die Kosten steigen. Wäre es nicht von Vorteil, dem französischen Modell den Vorzug zu geben? Dort wird mittlerweile 75 Prozent des Stroms mit Atomkraftwerken produziert. Nein, ein ausgeglichenerer Mix ist meines Erachtens durchaus willkommen. So mussten 2022 bei einer grossen Anzahl französi­

«Bei den erneuerbaren Energien sind die Materialflüsse generell enorm»

scher Kernkraftwerke gleichzeitig Unterhalts­ und Revisionsarbeiten ausgeführt werden. Die Stromproduktion war dadurch erheblich gedrosselt. Mangelnde Diversität bei der Energie führt zu Klumpenrisiken –das hängt auch damit zusammen, dass jene französischen Kernkraftwerke, die stillstanden, alle aus derselben Baureihe stammten. Das gilt es möglichst zu vermeiden.

Die Schweizerische Energie-Stiftung hat kürzlich moniert, ein allfälliges neues Atomkraftwerk in der Schweiz gehe zu Lasten des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Das stimmt ja eigentlich. Schweden hat kürzlich den Ausbau von Windparks aufs Eis gelegt und will stattdessen mehr Atomstrom.

Aus meiner Sicht geht es nicht darum, welcher CO2­freie Energieträger den andern verdrängt, sondern mit welchem Mix wir die Ziele am effektivsten und kostengünstigsten erreichen. Und die Ziele lauten ganzjährige Versorgungssicherheit schaffen und gleichzeitig CO2­Emissionen reduzieren. Wir haben nach wie vor das Problem nicht gelöst, dass wir in Zukunft zu wenig Produktionskapazitäten im Winter haben

werden und damit in erheblichem Ausmass auf Stromimporte angewiesen sein werden. Der Bau von Gaskraftwerken ist aus meiner Sicht die am wenigsten nachhaltige Lösung. Und die Winterversorgung aus dem europäischen Ausland hängt von politischen Faktoren wie einem Stromabkommen mit der EU ab, aber auch davon, wie weit unsere Nachbarn in Zukunft selbst noch ausreichend Exportkapazitäten haben, um die Schweiz im Winter zu beliefern.

Die Schweiz hat ja noch die Wasserkraft, das eigentliche Rückgrat der schweizerischen Stromproduktion.

Ja, aber das Ausbaupotenzial ist beschränkt. In der Schweiz produzieren und verbrauchen wir derzeit 60 Terawattstunden Strom, die Prognosen lauten, dass wir um 2050 bei 90 Terawattstunden liegen, gleichzeitig aber bis dahin 25 Terawattstunden an Kernkraftwerkskapazitäten abgeschaltet haben.

Aber ist diese Zunahme der Stromproduktion nicht zu hoch gegriffen? Wir haben ja im Sommer schon jetzt genügend Strom. Im Sommer ja, aber im Winter wird die Stromlücke tendenziell grösser.

Zum künftigen Stromverbrauch: Was wir zum Beispiel vor fünf Jahren noch nicht haben kommen sehen, ist der massive Anstieg von Datencentern für die künstliche Intelligenz. Generell dürften die künftigen Strommengen enorm anwachsen, auch wegen der Zunahme durch E­Mobilität, den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen und Klimaanlagen. Das alles braucht Strom. Den in Sommermonaten gewonnenen überschüssigen Strom können wir nicht nutzen.

Aber bei der Speicherung gibt es wesentliche Fortschritte, Batteriespeicher für Haushalte werden immer effizienter und kostengünstiger.

Ja, aber das gilt primär für Haushalte und für die Speicherung über Stunden bis Tage. Daher sind Batteriespeicher bloss eine

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Fortsetzung Seite 27

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Teillösung sowie für die saisonale Speicherung ungeeignet und vor allem viel zu teuer. Aber für den Strom, den ein hochentwickeltes Industrie­ und Dienstleistungsland wie die Schweiz im Winter braucht, dafür ist keine unmittelbare, ausreichende Speicherlösung in Sicht.

Wie ist das mit Wasserstoff? Könnte überschüssiger Strom aus Atomkraftwerken in Wasserstoff umgewandelt werden, der dann bei Bedarf als Reserve zur Verfügung stehen würde?

Ja, das ist eine denkbare Variante, die zum Beispiel jetzt in Frankreich aufgebaut wird.

Sie sagen, der Stromverbrauch könnte in den nächsten Jahren von heute 60 Terawattstunden auf 90 Terawattstunden anwachsen. Das wäre ein Plus von 50 Prozent. Woher soll dieser Strom kommen?

Ich hoffe, dass eine Gesellschaft, die technologieoffen ist, in der Lage sein wird, die notwendigen Anlagen für die fortschreitende Elektrifizierung zu bauen. Aber dazu sind alle nicht fossilen Energieträger notwendig, die Kernkraft inklusive. Ein anderes Problem, das in der Schweiz nicht so präsent ist, da wir immer weniger energieintensive Schwerindustrie haben, ist die Erzeugung von Wärme. Für die Herstellung von Stahl und Beton oder in der Petrochemie braucht es hohe Temperaturen. Dafür wird heute Gas in grossen Mengen eingesetzt. Während der Einsatz von fossilen Kraftstoffen im Niedrigtemperaturbereich, also fürs Heizen von Gebäuden,

durch Wärmepumpen substituiert werden kann, ist dies bei den genannten industriellen Prozessen nicht der Fall. Das wird ein wesentlicher Stolperstein sein bei der Errei­

«Russische Kernkraftwerke

sind in den letzten Jahrzehnten zu einer Art

‹ Exportschlager › geworden»

chung der Klimaneutralität. Diese heute fossil erzeugte Prozesswärme trägt sage und schreibe mit rund 25 Prozent zum weltweiten CO2­Ausstoss bei. Hier könnte die Kernenergie einen entscheidenden Schritt zur Dekarbonisierung leisten, indem mittels Hochtemperaturreaktoren gleichzeitig Strom und Wärme produziert würde.

Ist hierzu eine Entwicklung im Gang? Ja, weltweit wird in diese Richtung geforscht. Bei uns am Paul­Scherrer­Institut haben wir eine Zusammenarbeit mit dem dänischen Startup Copenhagen Atomics vereinbart. Es soll ein Reaktorexperiment gebaut werden, das dereinst auf dem PSI­Gelände getestet werden soll, wenn auch nur mit ganz geringer Leistung. Langfristig könnte aber mit solch einem Reaktor nicht nur Strom produziert werden, sondern auch CO2­freie beziehungsweise CO2­arme Prozesswärme zur Substituierung von Gas in den geschilderten Bereichen – allenfalls auch für Anwendungen im Bereich Fernwärme. Das käme nicht nur einem wesentlichen Entwick­

Zu Person und Unternehmung

lungsschritt in der Produktion von Strom gleich – mit tieferen Stromgestehungskosten als bisher –, sondern vor allem eben auch bei der Wärmeerzeugung.

Wie lautet der Zeitplan hierzu?

In etwa drei Jahren hoffen wir mit der Errichtung des Reaktorexperiments beginnen zu können und dann für erste Versuche bereitzustehen.

Das Bundesamt für Landestopografie will sich aus dem Felslager Mont Terri bei St. Ursanne im Kanton Jura, das der Endlagerforschung dient, aus Spargründen zurückziehen. Ist das ein kluger Entscheid angesichts des Willens des Departments Albert Rösti, allenfalls in Zukunft die Atomenergie wieder auszubauen?

Der Spareffekt würde sich wohl in Grenzen halten. Es geht da um rund 10 bis 15 Personen, soweit ich weiss. Gleichzeitig gibt die Eidgenossenschaft die Führung einer Forschungsinfrastruktur aus der Hand, die weltweit einmalig ist und wichtige Beiträge zur internationalen Forschung zur Lagerung radioaktiver Abfälle liefert. Hinzu kommt, dass Mont Terri allenfalls Erkenntnisse zu liefern vermag im Bereich Carbon Capture and Storage, das zur Erreichung von Netto­Null wesentlich sein könnte. Auch wenn die Betriebsführung delegiert werden kann und sich hoffentlich genügend ausländische Geldgeber für die Weiterführung des Felslabors finden werden, finde ich das Signal, das davon ausgeht, eher unglücklich.

(mm) Professor Dr. Andreas Pautz ist Leiter des Forschungsbereichs Nukleare Energie und Sicherheit am Paul-Scherrer-Institut (PSI) in Würenlingen und Professor für Nuklearingenieurwesen an der ETH Lausanne.

Das PSI ist das grösste Forschungsinstitut für Natur- und Ingenieurwissenschaften in der Schweiz. Als Teil des ETH-Bereichs ist das PSI ein wesentlicher Pfeiler der Schweizer Forschungslandschaft und betreibt Spitzenforschung in Bereichen wie Energie, Klima und Gesundheit.

Schweizer Unternehmen verwerten die Forschungsergebnisse des PSI kommerziell, profitieren von der Mitarbeit an der Entwicklung neuer Technologien oder nutzen die Anlagen für die eigene Forschung.

Das PSI beschäftigt 2300 Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und verfügt über ein jährliches Budget von 450 Millionen Franken.

Andreas

«Netto-Null kommt nicht von den Behörden, sondern vom Volk»

Adrian Fahrni, Leiter Energie des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, zieht eine Zwischenbilanz zum neuen Energiegesetz. Er beschreibt die Unterschiede der verschiedenen Lösungen zum Heizungsersatz und sagt, was im Kanton Aargau anders ist als sonst in der Schweiz.

Herr Fahrni, am 1.4.2025 ist im Kanton Aargau das revidierte Energiegesetz in Kraft getreten. Ein Eins-zu-eins-Ersatz einer fossil betriebenen Heizung ist nur unter gewissen Bedingungen möglich. Die neue Anlage ist mit einem Mindestanteil an erneuerbaren Energien von 10 Prozent zu betreiben oder Energieeffizienzmassnahmen im selben Umfang sind nachzuweisen. Es gibt zwölf behördlich akzeptierte Wege. Haben die restriktiveren Bestimmungen zum Heizungsersatz die Bereitschaft der Haushalte gedämpft, freiwillige Heizungssanierungen vor dem Aus der Anlage vorzunehmen? Wir verfügen weder über genügend Daten noch zeitliche Erfahrung, um schlüssige Aussagen hierzu machen zu können. Die ersten Heizungsersätze seit dem 1. April stimmen zuversichtlich, dass die Umstellung von fossilen zu erneuerbaren Energien voranschreitet. Ich stelle momentan eine allgemeine Zurückhaltung bei grösseren Ausgaben fest, nicht nur was Investitionen ins Gebäude betreffen, sondern zum Beispiel auch beim Autokauf. Die unsicheren wirt­

«Die Feinstaubbelastung von Holzheizungen ist ein ernstzunehmendes Thema»

schaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen dämpfen die Lust auf Investitionen. Dabei sollte ein Heizungsersatz frühzeitig geplant sein, um einen Ausfall zu vermeiden. Der tritt meistens im schlechtesten Moment ein, im Winter, in der Heizsaison. Wir haben bisher keine signifikanten Verhaltensänderungen festgestellt. Was aber deutlich zugenommen hat, ist die Nachfrage

Energieverbrauch im Wärmebereich nach Energieträgern

Entwicklung und Prognosen im Bereich Wärme auf dem Weg zu «Netto-Null».

nach unseren Beratungsdienstleistungen zum Heizungsersatz. Das ist klar die Folge der neuen gesetzlichen Bestimmungen.

Die zugelassenen behördlichen Standardlösungen zum Heizungsersatz unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Können Sie diese etwas kategorisieren?

Ziel der Teilrevision ist die Senkung des Verbrauchs der fossilen Energien, um die Treibhausgasemissionen zu senken. Kern der Sache ist also der Ersatz fossil betriebener Anlagen durch solche mit erneuerbaren Energien. Es gibt aber einige Standardlösungen, die zugelassen sind, welche die Umstellung nicht verlangen. Dazu gehören der zusätzliche Einbau einer thermischen Solaranlage, der Fensterersatz, die Erneuerung der Wärmedämmung von Fassade und Dach oder eine kontrollierte Wohnungslüftung – oder der Nachweis, dass das betroffene Gebäude mindestens der Effizienzklasse Geak D entspricht. Haushalte, die sich für eine dieser Lösungen entscheiden, stellen nicht auf erneuerbare Energien

um – sie setzen auf Energieeffizienz. Über Ihnen schwebt das Damoklesschwert, dass bei einer erneuten Gesetzesrevision, etwa bei einer Neuauflage der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich oder durch eine Übersteuerung derer durch den Bund, sie wieder vor einer Grundsatzentscheidung stehen. Und sollte es dann so sein, dass der Verbrauch fossiler Energien definitiv nicht mehr zugelassen ist, dann müssen diese Heizungen ersetzt werden. Wer sich aber heute beispielsweise für eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss entscheidet, hat dieses Problem nicht und ist bei der Dekarbonisierung einen Schritt voraus.

Aber bei der Energieberatung galt während Jahren die Fokussierung auf die Sanierung der Gebäudehülle und danach auf den Heizungsersatz als Königsweg. Eine verbesserte Gebäudehülle führe zu Einsparungen beim Energieverbrauch, das sei ja eigentlich das Ziel, hiess es fast unisono bei den Energieberatungen.

*Müll und Industrieabfälle (fossiler Anteil) **Holz, Holzkohle, Solarthermie, Umweltwärme/Geothermie, Biogas, biogener Müll der Industrie und Abwärme
Kohle Erdölprodukte Erdgas Sonstige Energieträger* Erneuerbare Energien** Elektrizität Fernwärme

Ja, der Königsweg bleibt unbestritten. Eine Verringerung des Energiebedarfs führt zu einer kleineren Heizung beim Ersatz. Mittlerweile spricht die Welt jedoch von Netto­Null. Die Schweizer Stimmbevölkerung selbst hat 2023 dem Klima­ und Innovationsgesetz mit einem Anteil von fast

«Wir haben im Kanton Aargau nicht so viel nachwachsenden

Wald, wie das beispielsweise bei einigen Bergkantonen der Fall ist»

60 Prozent Ja­Stimmen zugestimmt, auch im Kanton Aargau gab es eine Mehrheit. Netto­Null kommt nicht von den Behörden, sondern vom Volk. Das impliziert Klimaneutralität bis 2050. Und ohne die Substitution von fossilen Energien durch erneuerbare ist Netto­Null nicht möglich. Selbst wenn jemand die Gebäudehülle seines Hauses oder seiner Wohnung vorbildlich saniert, emittiert er im Betrieb weiterhin CO2, wenn in seinem Keller eben eine fossil betriebene Heizung steht.

Hinzu kommt: Eine Gesamtsanierung einer Gebäudehülle oder eines Dachs ist kostspielig. Bei einem alten, schlecht wärmegedämmten Gebäude mit unglücklichem Grundriss und zahlreichen Wärmebrücken können die Kosten einer Sanierung der Gebäudehülle fast den Wert des Gebäudes selbst erreichen. Da lohnt sich schon fast ein Ersatzneubau.

Doch welcher Eigentümer einer selbstbewohnten Liegenschaft reisst schon sein Haus ab?

Ja, das kommt selten vor. Und bezüglich schonendem Umgang mit Ressourcen ist eine Sanierung ohnehin besser als ein Neubau. Solche langfristigen Investitionen sind generationenübergreifend zu denken.

Zur Solarenergie: Der zusätzliche Einbau einer thermischen Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung gehört ebenfalls zu den zugelassenen Standardlösungen. Welchem System geben Sie den Vorzug: der thermischen Solaranlage

oder einer Photovoltaikanlage zur Produktion von Strom?

Meines Erachtens ist eine Photovoltaikanlage die bessere Lösung als eine thermische Solaranlage. Elektrische Energie lässt viel mehr Anwendungen zu als eine thermische Solaranlage. Und im Sommer, wenn die thermische Anlage auf «Hochtouren» läuft, braucht ein Haushalt vergleichsweise wenig Warmwasser. Im Winter dagegen schränken lange Nächte und häufige Nebellagen im Kanton Aargau die Leistung der thermischen Solaranlage erheblich ein.

Aber das gilt auch für Strom aus Photovoltaikanlagen.

Der Unterschied ist: Batteriespeicher werden immer kostengünstiger und leistungsfähiger. Das verleiht den Anwendungsmöglichkeiten für Strom aus Solaranlagen weiteren Auftrieb. Der Strom kann überdies für die E­Mobilität oder andere Strombezüge verwendet werden. Solche Anwendungsmöglichkeiten fehlen bei der Solarthermie. Und: Bei den Modulen für Photovoltaikanlagen ist der Preiszerfall atemberaubend. Früher waren die Solarpanels der Kostentreiber der

«Nach Möglichkeit ist eine Erdsonde vorzuziehen»

Solarenergie. Heute ist es die Manpower. Die Kosten zur Montage der Anlage haben in Bezug auf die Gesamtkosten des Systems zugenommen. Die Kosten für die Hardware haben deutlich abgenommen.

Ebenfalls zugelassen sind Holzfeuerungen als Hauptwärmeerzeuger. Aber die Holzverbrennung ist ja auch nicht optimal fürs Klima. Eine Holzfeuerung stösst ebenfalls CO2 aus und die Feinstaubemissionen sind nicht unerheblich. Feinstaub gibt es auch bei der Verbrennung fossiler Energien, beim Abrieb von Pneu und Eisen auf Strasse und Schiene, auf Baustellen. Bei der Verbrennungstechnik und den damit verbundenen Feinstaubemissionen gibt es erhebliche Unterschiede.

Aber es ist durchaus so: Die Feinstaubbelastung von Holzheizungen ist ein ernstzuneh­

mendes Thema. Der Anteil an den besonders feinen, lungengängigen Partikeln kleiner als 2,5 Mikrometer, den sogenannten PM 2,5 ist hoch. Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen sind umso geringer, je grösser die Anlagen sind und je professioneller sie betrieben werden. So sind etwa grosse Holzkraftwerke gegenüber vielen kleinen Heizanlagen ohne Filtersystem klar zu bevorzugen. Sie zeichnen sich durch einen guten Wir­

«Wir lehnen Quasi-Verbote, wie das etwa in der Stadt Basel der Fall ist, ab»

kungsgrad aus, sind mit einer Rauchgasreinigung ausgerüstet und werden üblicherweise fachgerecht betrieben.

Und wie sieht das im Bereich private Haushalte aus?

Bei Privatheizungen hängt es nicht zuletzt wesentlich von der Qualität oder dem Handling der Anlage ab, ob sie mit einem Filter ausgerüstet ist oder nicht. Automatische Zentralheizungen mit Pellets sind zu bevorzugen. Pellets haben eine höhere Energiedichte als Stückholz und liefern eine konstantere Qualität. Das ist wichtig, denn die Konstanz führt zu einem gleichmässigen Feuer, wenig An­ und Abschaltvorgängen und dadurch weniger Feinstaubemissionen.

Aber es ist schon klar: Bezüglich Ressourcenschonung und CO2­Ausstoss ist die Herstellung von Möbeln und Häusern mit Holz als Baustoff der Holzverbrennung vorzuziehen. Altholz kann dann im Sinne einer Kaskadennutzung der Energiegewinnung zugeführt werden.

Hinzu kommt eine Betrachtung zur Nachhaltigkeit. Durchschnittlich wächst in der Schweiz mehr Wald nach, als genutzt wird. Das gilt aber nicht für den Kanton Aargau. Hier übersteigt die Nachfrage das nachhaltig nachwachsende Angebot vor Ort. Energieholz wird demnach in den Aargau importiert. Wenn dereinst das Atomkraftwerk Beznau

Fortsetzung Seite 30

vom Netz geht, wird für das Fernwärmenetz Refuna Holz verbrannt. Das wird die Nachfrage nach Holz nochmals verstärken. Wir haben im Kanton Aargau nicht so viel nachwachsenden Wald, wie das beispielsweise bei einigen Bergkantonen der Fall ist.

Für das Fernwärmenetz Refuna muss ja dann sogar Holz aus Deutschland angekarrt werden.

Grundsätzlich soll das Holz aus der näheren Region des Holzheizwerks Döttingen stammen. Das Alt­ und Restholz wird aus einem Radius von rund 150 Kilometern angeliefert. Das Waldholz aus einem Radius von etwa 100 Kilometern.

Von den zwölf Standardlösungen zum Heizungsersatz: Welche favorisieren Sie persönlich?

Adrian Fahrni, Leiter der Abteilung Energie des Departements BVU.

Zur Person

(mm) Adrian Fahrni ist seit 5 Jahren Leiter der Abteilung Energie im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) beim Kanton Aargau, zuständig für die operative und strategische Leitung der Abteilung, als Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik.

Fahrni hat einen Master in Economics (Volkswirtschaftslehre) der Universität Lausanne, genoss Weiterbildungen im Bereich Umweltmanagement und nachhaltiges Bauen und verfügt über 15 Jahre Erfahrung im Energiebereich durch verschiedene Positionen als Analyst, Berater und Energiehändler im In- und Ausland (Grossbritannien). Zuletzt war er als Originator bei der BKW Energie mit Fokus auf erneuerbare Energien tätig.

Ich denke, dass Wärmepumpen eine vernünftige und umweltfreundliche Lösung sind. Im Betrieb fällt der CO2­Ausstoss weg. Nach Möglichkeit ist eine Erdsonde vorzuziehen. Die Nutzung der Erdwärme ist effizienter als diejenige der Umgebungswärme.

Aber Wärmepumpen sind im Betrieb nur umweltfreundlich, solange der Strommix sich nicht zugunsten von fossilen Energien verändert. Winterstrom aus Deutschland beispielsweise enthält häufig Kohlestrom. Aber der Kohlestromanteil nimmt ab, der Anteil von winter­ und nachtlastigem Strom aus Windkraftanlagen nimmt stetig zu.

Wie sieht es bei der Lebensdauer bei den Anlagen der verschiedenen Standardlösungen aus?

Auch hier zeigt sich der Vorteil einer Erdsondenlösung. Während eine Luft­Wasser­Wärmepumpe in der Regel rund 20 Jahre hält, erreicht die Erdsonde einer Sole­Wasser­Wärmepumpe typischerweise mindestens die doppelte Lebensdauer. Die Wärmepumpe selbst muss zwar auch bei einer Erdsondenanlage nach etwa 20 Jahren ersetzt werden, der Austausch ist jedoch deutlich günstiger als die Erneuerung einer kompletten Luft­Wasser­Wärmepumpe.

Aber Sonden können ja auch nicht unbegrenzt in den Boden gepflanzt werden, sonst kühlt er aus.

Dies ist korrekt und muss bei der Planung von Erdsondenbohrungen berücksichtigt werden. In Gebieten mit vielen Erdsonden kann eine thermische Übernutzung des Untergrunds verhindert werden, indem längere beziehungsweise zusätzliche Bohrungen geplant oder aktiv regeneriert wird. Aber bei der Effizienz leistet die Sonde hervorragende Werte. Die Jahresarbeitszahl, das Verhältnis zwischen Heizwärme und Strom, liegt über der anderer Wärmepumpen­Kategorien.

Dafür sind für Erdsonden-Wärmepumpen die Investitionskosten hoch.

Die Effizienzsteigerungen bei den Wärmepumpen sind erheblich. Wärmepumpen können im Sommer zur Kühlung verwendet werden. Das ist ein immer häufiger

geäussertes Bedürfnis. Dank der konstanten Temperatur im Erdreich, sind Erdsonden­Wärmepumpen effizienter als die Luft­Wasser­Wärmepumpen. Und sie brauchen mindestens drei Mal weniger Strom als eine herkömmliche Elektroheizung. Mit der Nutzung der Erdsonde über zwei Gerätezyklen, also rund 40 Jahre, werden die Anschaffungskosten zusätzlich relativiert.

Aber die Elektroheizung ist ja ohnehin nicht mehr erlaubt.

Ja, aber eine Elektroheizung darf im Aargau bis ans Ende der Lebensdauer genutzt werden. Ursprünglich waren fixe Fristen für den Ersatz der Elektroheizung geplant. Die Bestimmung wurde dann aber im legislativen Prozess zugunsten der Haushalte, die über Elektroheizungen verfügen, gemildert, indem nun das Ende der Lebensdauer gilt. Damit der Ersatz frühzeitig geplant werden kann, verpflichtet der Kanton Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zum Erstellen eines Geak Plus innert der nächsten fünf Jahre. Auch hier kann die Energieberatung Aargau weiterhelfen.

Ebenfalls zugelassen ist die sogenannte kontrollierte Wohnungslüftung. Aber einmal installiert, kann man die ja völlig ignorieren und die Fenster öffnen, auch wenn es draussen kalt ist. Gerade bei Dampf in der Küche wird das relativ häufig gemacht. Dann wird kaum Energie eingespart. Sie sprechen das Benutzerverhalten an. Das spielt aber bei jeder Lösung eine Rolle. Man kann Räume auch mit Wärmepumpen unverhältnismässig erhitzen, dann steigt der Stromverbrauch. Alle Massnahmen im Energiegesetz beziehen sich auf die Bauabnahmen, nicht auf den Betrieb. Sollten effektive Wirkungsmessungen den

«Entscheidend wird der Erfolg der beschlossenen Massnahmen sein»

Massstab bilden, hätte das eine Vielzahl von Eingriffen in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger zur Folge, was wohl unerwünscht und unverhältnismässig wäre.

Auch beim Gas gibt es eine Standardlösung. Eine Gasheizung kann ersetzt werden, wenn sich der Haushalt verpflichtet, einen Biogas-Anteil von mindestens 20 Prozent liefern zu lassen?

Ja, es gibt nur wenige Kantone, in denen Biogas­Lösungen in den neuen Energiegesetzen zugelassen sind. Das sind Zürich, Luzern und eben der Kanton Aargau, wo die Auflagen zu einer Biogas­Lösung am mildesten sind. Hier braucht es bloss einen Biogas­Anteil, welcher durch den Lieferanten sichergestellt werden muss.

War das ein Kniefall vor der Gaslobby? Nein, das hat mit einem Kniefall überhaupt nichts zu tun. Wir suchen im Kanton Aargau stets nach wirtschaftsverträglichen Lösungen, zusammen mit verschiedenen Interessengruppen. Da sind die Nachfrager nach Energie wie die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer genauso mit dabei wie die Anbieter von Energie, also die Energieversorger. Wir lehnen Quasi­Verbote, wie das etwa in der Stadt Basel der Fall ist, ab. Das ruft bloss Widerstand hervor und untergräbt vielleicht kleine, aber in ihrer Summe wesentliche Fortschritte. Biogas ist ein Beitrag zur Dekarbonisierung.

Eigentlich läuft ja die Dekarbonisierung im Heizungsbereich schon seit Jahrzehnten. Der CO2-Absenkungspfad ist signifikant. Mittlerweile drohen trotzdem bereits wieder Verschärfungen mit den Mustervorschriften der Kantone 2025, welche die kantonalen Energiedirektoren 2025 verabschiedet haben.

Werden die Bestimmungen des teilrevidierten Energiegesetzes schon bald wieder Makulatur? Müssen sich die Haushalte bald auf neue, verschärfte Auflagen einstellen? Nein, das seit dem 1. April 2025 in Kraft gesetzte Energiegesetz wird für die nächsten Jahre gültig sein. Entscheidend wird der Erfolg der beschlossenen Massnahmen sein. Wenn die Dekarbonisierung weiterhin voranschreitet und die Massnahmen greifen, dann dürften weitere schärfere Massnahmen für die nächsten Jahre vom Tisch sein. Aber

nochmals: Wenn es zu Verschärfungen kommen sollte, ist das nicht die Schuld der kantonalen Energiedirektoren. Das Abkommen über die Pariser Klimaziele wurden vom Schweizer Parlament ratifiziert. Und Netto­Null ist Ausdruck des Volkswillens und keine behördliche Schikane. Das neue Energiegesetz widerspiegelt diesen Willen und dies – im interkantonalen Vergleich – in einer milden Form. Die Gesetzesbestimmungen sind sowohl wirtschafts­ als auch sozialverträglich und gleichzeitig effektiv.

Die Standardlösungen zum Heizungsersatz (mm) Gemäss dem am 1.4.2025 in Kraft getretenen Energiegesetz des Kantons Aargau ist der Ersatz von bestehenden Heizungsanlagen meldepflichtig.

Beim Ersatz eines Wärmeerzeugers darf der Anteil nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des massgeblichen Verbrauchs nicht überschreiten. Zur Erfüllung dieser Vorgabe gibt es die folgenden 12 Standardlösungen (SL).

SL 1: Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung beziehungsweise Heizungsunterstützung

SL 2: Holzheizung als erneuerbare Heizenergiequelle

SL 3: Elektrisch betriebene Wärmepumpe

SL 4: Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe

SL 5: Anschluss an Fernwärmenetz

SL 6: Wärmekraftkopplung

SL 7: Warmwasser-Wärmepumpe mit Photovoltaik

SL 8: Ersatz der Fenster

SL 9: Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach

SL 10: Bivalente Heizung: Grundlast gedeckt durch erneuerbare Energie/Spitzenlast durch fossile Energie

SL 11: Kontrollierte Wohnungslüftung

SL12: Anteil an Biogas

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«Der liberalisierte Strommarkt gehört zu unseren Wachstumstreibern»

Eugen Pfiffner, CEO des Energieversorgers IBB Energie, spricht über die Transformation des Energieträgers Gas, sieht in grenzüberschreitender Zusammenarbeit Chancen zur Schliessung der Winterstromlücke und wünscht sich ein entschlacktes Stromabkommen mit der EU.

Herr Pfiffner, welches sind die wichtigsten Standbeine der IBB Energie?

Wichtigste Pfeiler unseres Unternehmens sind die Bereiche Strom und Gas, wobei der Stromabsatz den Gasabsatz mittlerweile deutlich überflügelt hat. Wir wollen nicht nur im Bereich Energiehandel wachsen, sondern vor allem in der Netzinfrastruktur, konkret beim Ausbau der Fernwärme. Hier stehen erhebliche Investitionen an. In den nächsten 15 Jahren wollen wir rund 250 Millionen Franken in den Netzausbau investieren. Darin eingerechnet ist auch der Ausbau der Stromversorgung.

Die IBB zählt derzeit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neuinvestitionen bedingen üblicherweise auch ein Aufstocken des Personaletats. Finden Sie die richtigen Berufsleute?

Durchaus. Aber der Wettbewerb bei der Rekrutierung geeigneter Fachkräfte hat sich verschärft. Wir brauchen vor allem Leute mit einer guten Berufsausbildung. Gefragt ist in erster Linie handwerkliches Können, denn Netzausbau und ­unterhalt sind personalintensiv. Wir suchen vor allem Berufsleute für die Planung und Leitung dieser Ausbauprojekte.

«Eine Kritik an Unternehmen, die sich marktkonform verhalten und unternehmerische Freiheiten nutzen, scheint mir nicht wirklich angebracht»

Erdgas ist nach wie vor ein wichtiges Standbein der IBB. Aber alle sprechen von

Netto-Null. Einige Städte in der Schweiz wollen ihr Gasleistungsnetz zurückbauen. Hat Gas überhaupt Zukunft?

Erdgas hat im Versorgungsgebiet der IBB 2022 und 2023 in der Tat an Bedeutung verloren. Nach einem Absatzrückgang von gut

«Es liegt weniger an der EU als vielmehr an der Schweiz, Anpassungen vorzunehmen»

20 Prozent, hat 2024 der Gasabsatz gegenüber dem Vorjahr um rund 3 Prozent zugenommen. Aber insgesamt nehmen die Verkaufsvolumina von Erdgas kontinuierlich ab.

Welches sind die Gründe für den Rückgang? Es handelt sich um Substitutionsprozesse. Beim Heizungsersatz in privaten Haushaltungen hat der Boom der Wärmepumpen der letzten Jahre die Gasheizung teilweise verdrängt. Ebenso reduziert der Ausbau des Fernwärmenetzes den Gasverbrauch. Das neue Energiegesetz, das im Kanton Aargau seit dem 1.4.2025 in Kraft ist, beschleunigt den Prozess des Erdgasminderverbrauchs weiter. Anders sieht es beim Biogas aus.

Aber bei der Fernwärme ist Erdgas weiterhin unentbehrlich. Es gibt ja kaum Anlagen, die vollständig ohne Erdgas auskommen. Ja, Erdgas hat weiterhin seine Bedeutung für die Spitzenlastabdeckung. Wenn andere Energieträger ausfallen oder Lücken nicht geschlossen werden können, erweist sich Gas als äusserst zuverlässig. Dank ausgebauten Netzen ist die Verfügbarkeit gross. Aber die Akzente haben sich verschoben: weg von der Grundlast, hin zur Spitzenlast. Das heisst, die Absatzvolumen nehmen insgesamt ab.

Welche Rolle spielt Biogas bei der IBB?

Wir beschreiten konsequent den Weg der Dekarbonisierung. Deshalb spielt bei uns Biogas eine wesentliche Rolle. Die Bedeutung von Biogas und anderen erneuerbaren Gasen wird in Zukunft weiterhin zunehmen.

Im Kanton Aargau kommen ja die Behörden den Gasversorgern insofern entgegen, als beim Heizungsersatz eine neue Gasheizung möglich ist, wenn die ersetzte Anlage mit einem Anteil von mindestens 20 Prozent Biogas betrieben wird.

Ja, der Kanton Aargau ist da Schrittmacher, indem auf pragmatische Weise Biogas­Lösungen akzeptiert werden.

Aber beim Ersatz einer Gasanlage gibt es strenge Auflagen. Kunden müssen die Zertifikate für den Biogas-Einkauf während der Lebensdauer der Anlage beschaffen. Das ist eine teure Angelegenheit.

Nein, das trifft für unsere Kunden nicht zu. Sie profitieren von der sogenannten Aargau­

«Der Kanton Aargau ist da Schrittmacher»

er Versorgerlösung. Anstelle einzelner Heizungskunden, die ihre Gasheizung mit der angesprochenen Biogas­Lösung ersetzen können, garantieren wir die ausreichende Beschaffung von Biogas in unserem Versorgungsgebiet auf Jahre hinaus für alle Wärmekunden. Davon profitieren alle: Die Kunden erfüllen damit die wichtigsten Vorgaben für die Gasheizungssanierung, leisten aber auch ihren Beitrag zur Nutzung von erneuerbaren Energien, der Kanton kann sprunghaft seinen CO2­Fussabdruck im Gas reduzieren und die IBB erhält eine gute Lö­

sung für alle Kundinnen und Kunden, die aus verschiedenen Gründen noch nicht auf eine andere Heizungstechnologie wechseln können. Die IBB ist in der Lage, auch künftig genügend Biogas zu beschaffen, so dass der behördlich erforderliche Mindestanteil, der weiter steigen wird, jederzeit geliefert werden kann. Die meisten Versorger im Aargau bieten diese Lösung seit dem 1. Januar 2026 an.

Wie ist das mit Biogas aus ausländischen Quellen?

Dazu sind Gespräche im Gang. Aber die Schweizer Energieversorger müssen Biogas entweder in eigenen Anlagen herstellen oder den Nachweis erbringen, dass sie das Biogas in der Schweiz beschafft haben. Wir sind dazu in der Lage. Biogas aus dem Ausland wird der Klimabilanz des Landes angerechnet, in dem das Biogas produziert wird. Sonst wird die Lösung behördlich nicht akzeptiert, weil andernfalls die CO2­Redukti­

on zwei Ländern angerechnet würde. Das gäbe eine Doppelzählung, was international verboten ist. Aber unsere Kundinnen und Kunden muss das nicht kümmern. Wir sind heute in der Lage, den Nachweis zu erbringen, dass die nachgefragten Mengen aus dem Aargau geliefert werden können.

Verfügt die IBB über eigene Biogas-Anlagen? Nein, aber wir haben Partner, die uns das Biogas liefern, Zum Beispiel die Abwasserreinigungsanlage ARA Wasserschloss in Windisch oder die ARA Laufäcker in Turgi.

Anders als andere Energieanbieter verzichtet die IBB auf die Verkündigung des Ziels Netto-Null bis 2050. Betrachten Sie diese Zielvorgabe als unrealistisch? Ob das Ziel realistisch ist oder nicht, weiss heute niemand. Wir streben das Netto­NullZiel bis 2050 auf jeden Fall an. Sollte aber Netto­Null nur erreichbar sein mit Deindus­

trialisierung und dem Verlust von Arbeitsplätzen, dann ist mit diesem hehren Ziel niemandem wirklich gedient. Ökologie und Ökonomie müssen Hand in Hand schreiten. Wirtschaftliche Prosperität ist die Voraussetzung für ökologisches Handeln. Umweltschutz ist teuer und muss bezahlbar sein.

Ein Stromabkommen mit der EU hätte einen Liberalisierungsschub zur Folge. In der Schweiz gibt es immer noch rund 600 Stromversorgungsunternehmen. Kleinkunden, private Haushalte und Gewerbebetriebe können Ihren Stromlieferanten nicht frei wählen. Mit dem Abkommen könnten Kunden ihren Stromlieferanten selber auswählen. Was hiesse das für die IBB? Wir befinden uns voll im teilliberalisierten Strommarkt. Nur noch rund ein Viertel unseres Absatzvolumens befindet sich im

Fortsetzung Seite 34

Der Sitz der IBB Energie AG in Brugg.
Foto: IBB

Versorgungsmonopol. Der liberalisierte Strommarkt gehört zu unseren Wachstumstreibern. Die Kundenzugänge übertreffen die ­abgänge bei Weitem.

Wo befinden sich die Zentren des Wachstums?

Wir stellen vor allem ein Wachstum an wirtschaftlicher Tätigkeit im Gebiet Birrfeld fest. Neue Unternehmen lassen sich nieder, bestehende bauen aus.

Welches sind die Vorzüge des Kantons Aargau?

Der Kanton Aargau liegt zwischen den urbanen Zentren Basel und Zürich. Deren Nachbarschaft ist ein Wettbewerbsvorteil. Beispielsweise aufgrund guter Verkehrsanbindung, der Nähe zu den Flughäfen. Aber im Gegensatz zu den Städten Zürich und Basel hat es im Kanton Aargau noch Baureserven. Für Unternehmen ist das gleichbedeutend mit Wachstumspotenzial. Der Kanton Aargau ist ein hervorragender Wirtschaftsstandort. Davon profitieren wir als Energiedienstleisterin beziehungsweise Stromlieferantin. Wir haben viele Industriekunden, die auch in anderen Gebieten als dem Kanton Aargau tätig sind und bei anderen Versorgern Energie beziehen. Die Kunden können vergleichen und stellen fest, dass die IBB absolut wettbewerbsfähig ist.

Stichwort Fernwärme. Das nächstgelegene Stadtwerk, das viel in den Fernwärmeaus-

bau investiert, sind die Regionalwerke Baden. Gibt es da keine Konkurrenz um die Erschliessung neuer Gebiete? Nein. Die Ausbaupläne sind auf die jeweiligen Versorgungsgebiete abgestimmt. Primär konzentriert sich jeder auf den Umbau des eigenen Infrastrukturgebiets. Expansion im Fernwärmebereich muss gut überlegt und geplant sein. Es müssen genügend potenzielle Anschlüsse, ausreichend lieferbare Energie und finanzielle Mittel vorhanden sein. Die Fernwärme selbst befindet

«Das Stromgesetz auferlegt den Stromversorgern in der Schweiz eine Vielzahl von Regulierungen, die wenig bringen und viel Aufwand generieren»

sich in einem Wettbewerb. In den letzten Jahren hat die Installation von Wärmepumpen zugenommen. Wer sich eine Wärmepumpe anschafft, kommt dann für die nächsten 20 Jahre als potenzieller Kunde für einen Fernwärmeanschluss nicht mehr infrage. Einzelkunden mit gut gedämmten Häusern sind mit einer Wärmepumpe besser bedient als mit Fernwärme, da der geringe Energiebedarf die Erstellungskosten nicht rechtfertigt. Es sei denn, dass ganze Quartiere von Beginn an so geplant und umgesetzt werden.

Bietet die IBB auch Wärmepumpen an?

Nein, wir überlassen dieses Geschäft der Installationsbranche. Unsere Kernkompetenz ist die Netzinfrastruktur, nicht der Verkauf von Komponenten der Gebäudetechnik. Was wir mit dem Gewerbe teilen, sind Service­Leistungen. Für Gasheizungen bieten wir seit vielen Jahren attraktive Service­ und Unterhaltsdienstleistungen im freien Markt an. Der Kunde kann entscheiden.

Sie überlassen das Installationsgeschäft also dem Gewerbe und gehen nicht auf Akquisitionstour wie BKW oder AEW, die Installationsunternehmen mit öffentlichen Geldern kaufen.

Nein, aber wir kritisieren weder BKW noch AEW. Jahrzehntelang wurde den Energie­,

insbesondere den Stromversorgern vorgeworfen, sie seien träge und verwalteten bloss das Bisherige und ihre vermeintlichen oder realen Pfründe. Wenn aber einzelne Akteure der Branche dynamisch und marktorientiert handeln und zu Dienstleistern werden, dann wird doch wieder genörgelt. Eine Kritik an Unternehmen, die sich marktkonform verhalten und unternehmerische Freiheiten nutzen, scheint mir nicht wirklich angebracht.

Gibt es im Bereich Fernwärmeausbau auch Kooperationspotenzial zwischen den Stadtwerken?

Ja, durchaus, insbesondere wenn ein Stadtwerk nicht die optimale Grösse aufweist und auch nicht über die notwendigen Ressourcen verfügt, um den Ausbau selbst zu realisieren. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist kostspielig. Aber wir wollen im Fernwärmebereich selber wachsen. Kooperationen sind derzeit nicht geplant.

Wie finanziert die IBB den Ausbau der Fernwärme?

Selber über eigene Mittel, die einerseits aus dem Kerngeschäft und andererseits aus den Reserven stammen. Ein beachtlicher Teil wird künftig Fremdkapital über Bankkredite sein.

Wie steht es mit anderen Energieträgern? Wasserstoff zum Beispiel? Ein im Kanton Aargau aufgegleistes Wasserstoffprojekt zwischen Voegtlin-Meyer, Axpo und Postauto ist 2025 geplatzt, weil Postauto ausgestiegen ist. War die IBB in das Projekt involviert? Ja, es war das Ziel, dass wir über die Wärmeabnahme der Produktion beteiligt sind, aber da das Projekt vor dem Bau der Produktionsanlagen gestoppt wurde, war die Mitwirkung erst im Anfangsstadium. Wir bedauern die Aufgabe des Projektes, weil die gewählte Struktur mit Wasserstoffproduktion aus Überschussenergie, Nutzung des Wasserstoffes in der Mobilität sowie Nutzung der produzierten Abwärme ein attraktives Geschäftsmodell ergeben hätte.

Eine Wasserstoffwirtschaft ist ja nur sinnvoll, wenn Wasserstoff aus überschüssigem grünem Strom hergestellt wird. Es sind aber zu wenig

Überschüsse in Sicht. Im Winter reicht die Produktion aus PV-Anlagen nicht aus. Es muss Strom importiert werden. Die Windkraft kommt nicht vom Fleck. Der erste Windkraftpark im Kanton Aargau wurde in einer Gemeindeabstimmung abgelehnt. Wenn Wasserstoff, dann bliebe nur eine Importstrategie.

Daran sehe ich nichts Verwerfliches. Die Schweiz könnte da eine wichtige Transitfunktion übernehmen, wie das bereits beim Strom und auch beim Gas der Fall ist.

Der meiste Wasserstoff, der weltweit produziert wird, basiert immer noch auf fossilen Energieträgern.

Ja, aber das ist zumindest ein Anfang. Es braucht Know­how in der Technologie der Wasserstoffproduktion. Die Erfahrung mit fossilen Energieträgern kann wichtige Impulse für die Transformation in Richtung Wasserstoff aus grüner Energie liefern. Es ist wie bei der Transformation von Erdgas auf Biogas. Es handelt sich um einen Prozess. Die Dekarbonisierung braucht Zeit. Hauruck­Übungen im Laborbereich bringen nichts. Sie begünstigen höchstens Ausfälle und gefährden die Versorgungssicherheit. Fossile Energien müssen substituiert werden, aber sie können nicht von einem Tag auf den anderen ersetzt werden.

Das Wachstum der erneuerbaren Energien ist in den letzten Monaten ins Stocken geraten. Sehen Sie in diesem Bereich für die IBB noch Wachstumspotenzial?

Im Wärmemarkt sehe ich noch Potenzial bei der Abwärme aus der Industrie, beim Grundwasser sowie bei Wasser aus der Aare.

Zum Stromabkommen: Die Kritik ist erheblich. Die Bergkantone fürchten um ihre Autonomie bei der Wasserkraft, Solaranlagenbesitzer befürchten, dass die Rückspeisetarife gestrichen werden, wenn die Strompreise ins Minus fallen. Sind viele Hunde des Hasen Tod?

Wir befürworten ein Stromabkommen mit der EU, wenn die damit verbundene Marktliberalisierung nicht durch eine unnötige Regulation mit Swissfinish ad absurdum geführt wird. Es erhöht die Versorgungssicherheit durch die Integration des Strom­

markts in den europäischen Markt und es bringt einen weiteren Liberalisierungsschub für die Versorger. Das vorliegende Abkommen muss noch entschlackt werden.

Aber grenzüberschreitende Marktintegration allein ist noch kein Garant für Versorgungssicherheit. Das Blackout in Portugal und Spanien im vergangenen Jahr geschah trotz grenzüberschreitender Stromlieferungen. Ein Engpass in Portugal übertrug sich auf Spanien. Deutschland und die Schweiz wollen mehr Strom aus erneuerbaren Quellen. Wenn alle das Gleiche tun, entstehen Klumpenrisiken. Dunkelflauten nehmen zu. Dass Dunkelflauten länderübergreifend wirken, ist aber doch eher selten. Deutschland beispielsweise kennt die für die Schweiz seit Jahren herrschende Winterstromlücke nicht. In den EU­Ländern gibt es durchaus Energiequellen, die sich gegenseitig ergänzen.

Trotzdem plädiert der frühere CEO von Alpiq, Giovanni Leonardi, unter anderem als Folge der Blackouts in Spanien, dafür, den Fokus nicht nur auf den europäischen Binnenmarkt zu richten, sondern die Insellösungsfähigkeit beim Strom zu erhöhen. In der Not ist doch jeder sich selbst der Nächste.

Ja, der Aufbau zusätzlicher Stromproduktionskapazitäten, also die Insellösungsfähigkeit zu erhöhen, scheint mir durchaus angebracht. Was es aber nicht braucht, ist Autarkie in der Energie­ beziehungsweise Stromversorgung. Autarke Lösungen sind viel zu kostspielig.

Was braucht es, um dem Stromabkommen zu mehr Akzeptanz zu verhelfen? Es liegt weniger an der EU als vielmehr an der Schweiz, Anpassungen vorzunehmen. So sollte beispielsweise auf den Swissfinish, unter anderem als Folge des Volks­Ja zum Stromgesetz im Juni 2024, verzichtet werden.

Für einmal ist es also nicht die EU, die ihre Regulierungswut bändigen sollte, sondern die Schweiz?

In dem Fall durchaus. Das Stromgesetz auferlegt den Stromversorgern in der Schweiz eine Vielzahl von Regulierungen, die wenig

bringen, viel Aufwand generieren und damit die Kosten für die Energieversorger und letztlich auch für die Stromverbraucher erhöhen.

Um Nachfrage und Angebot im Strommarkt besser in Einklang zu bringen, wird in der Strombranche laut über das Aufbrechen starrer Stromtarife nachgedacht. Einige Stromversorger haben bereits eine Flexibilisierung von Stromtarifen aufgegleist. Was plant die IBB?

Wir verfügen noch nicht über flexible Tarife. Aber wir werden im laufenden Jahr entsprechende Versuche starten, um Erkenntnisse zu gewinnen, damit 2027 ein flexibles Tarifsystem etabliert werden kann, wenn das einen echten Mehrwert generiert. Das heisst, bei geringer Nachfrage tiefere Strompreise, bei hoher Nachfrage höhere Tarife.

Zu Person und Unternehmung

(mm) Die IBB Energie mit Sitz in Brugg versorgt die Region Brugg mit Strom, Gas und Wasser, betreibt das Kommunikationsnetz und bietet heute zusätzlich Fernwärme an.

CEO ist Eugen Pfiffner, Jg. 1968, aufgewachsen in Chur. Er ist eidg. dipl. Betriebsund Produktionsingenieur ETH. Pfiffner ist seit 28 Jahren im Management von Industriefirmen tätig – in den Bereichen Eisenbahnsicherungstechnik, Halbleiterindustrie, Kunststoffindustrie und Energie. Seit 2009 ist er bei der IBB Energie. Pfiffner ist verheiratet und Vater von Zwillingen in Ausbildung.

Eugen Pfiffner, CEO der IBB Energie.

Liegenschaften in der Nachlassplanung

Das Eigentum an einer Wohnliegenschaft macht bei vielen Personen den grössten Anteil ihres Vermögens aus. Doch was passiert mit der Liegenschaft, wenn man stirbt? Hier spielen verschiedene Rechtsgebiete zusammen und eine gute Nachlassplanung kann späteren Problemen und Streitigkeiten vorbeugen.

Beim Tod eines Menschen gilt das Prinzip der Universalsukzession. Das bedeutet, dass sämtliche Vermögenswerte, aber auch alle Schulden per Todestag automatisch auf die Erben übergehen, wenn diese den Nachlass nicht innert Frist ausschlagen. Das gilt auch für die Liegenschaft(en) eines Erblassers und für die allfällig die Liegenschaft(en) belastende(n) Hypothek(en).

Güterrecht vor Erbrecht

Ist der Erblasser verheiratet, muss zuerst geklärt werden, ob der überlebende Ehegatte Anspruch auf einen güterrechtlichen Anteil – d. h. auf einen finanziellen Ausgleich aus der Ehe – hat. Es stellen sich verschiedene Fragen: Gehört die Liegenschaft nur einem Ehegatten oder beiden? Wie ist das gemeinschaftliche Eigentum aufgeteilt, zu Gesamt­ oder zu Miteigentum? Unter welchem Güterstand leben die Ehegatten?

Beim ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder der (eher seltenen) Gütergemeinschaft ist eine güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Erst nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung ist klar, wie hoch der güterrechtliche Anteil des überlebenden

Ehegatten ist und was zum Nachlassvermögen gehört, welches unter den Erben zu verteilen ist. Diese Abgrenzung bzw. die Aufteilung ist oft komplex. In der Regel ist zu prüfen, wie die Liegenschaft finanziert wurde, also ob die finanziellen Mittel aus dem Eigengut oder aus der Errungenschaft stammen. Gibt es Investitionen des einen in das Eigentum des anderen Ehegatten? Wenn die Liegenschaft mehr wert ist als beim Kauf, sind Mehrwertanteile (quasi die «Gewinnbeteiligung») zu berechnen. Besteht ein Ehevertrag, muss die dortige Regelung berücksichtigt werden.

Wurde eine Gütertrennung vereinbart, braucht es keine güterrechtliche Auseinandersetzung. In diesen Fällen ergibt sich direkt aus dem im Grundbuch eingetragenen Eigentum, wem die Liegenschaft zu welchem Anteil zusteht.

Es empfiehlt sich daher bereits beim Kauf eine Beratung, welche Eigentumsform und welche güterrechtliche Regelung Sinn macht. Eine gute Dokumentation, welcher Ehegatte wann welche Beträge in die Liegenschaft investiert hat und woher diese Mittel stammen, kann bei einer späteren güterrechtlichen Auseinandersetzung (beim Ableben, aber auch bei einer Scheidung) von grosser Wichtigkeit sein.

Gesetzliche Erbfolge Ist nichts geregelt, sind die gesetzlichen Erben der Ehegatte, die Nachkommen oder bei deren Fehlen der elterliche bzw. der grosselterliche Stamm. Ehepartner erhalten (neben dem güterrechtlichen Anteil) die Hälfte und die Nachkommen die andere Hälfte des Nachlassvermögens; teilt der Ehegatte mit Eltern oder anderen Erben,

erbt er drei Viertel und die anderen Erben erben einen Viertel.

Die Erben bilden gemeinsam die Erbengemeinschaft. Die Erbschaft gehört allen Erben zusammen und es braucht einstimmige Beschlüsse, um über die Nachlasswerte (und damit auch Liegenschaften) zu verfügen. Die Erbengemeinschaft dauert so lange, bis sie mittels Erbteilungsvertrag oder durch Gerichtsurteil aufgelöst ist.

Mittels Erbvertrag oder Testament Von der gesetzlichen Erbfolge kann mittels (Ehe­ und) Erbvertrag oder Testament abgewichen werden. Dabei können insbesondere bei Liegenschaften Begünstigungen vorgesehen oder Zuordnungen mittels Teilungsvorschriften vorgenommen werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Situation für den überlebenden Ehegatten zu verbessern und insbesondere sicherzustellen, dass Liegenschaften beim überlebenden Ehegatten verbleiben. Es kann dem Ehegatten statt dem Eigentum auch das Wohnrecht oder die Nutzniessung an einer Liegenschaft eingeräumt werden. Zu beachten ist, dass die gesetzlich vorgesehenen Mindestanteile (sog. Pflichtteile) der Nachkommen nicht verletzt werden dürfen. Wirken die Nachkommen am Erbvertrag mit, können sie gültig auf ihre Pflichtteile verzichten. Je nach Situation kann die Einsetzung eines externen Willensvollstreckers sinnvoll sein.

Die Eigentumsübertragung einer Liegenschaft infolge Erbschaft löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; es liegt ein Aufschubtatbestand vor. Nachkommen und Ehegatten sind zudem im Kanton Aargau und in den meisten Kantonen von Erbschaftssteuern befreit. Hingegen zahlen

Christian Zimmermann Notar und Rechtsanwalt, Notter Advokatur & Notariat AG, Baden

weiter entfernte Verwandte oder Dritte Erbschaftssteuern.

Übertragung zu Lebzeiten

Oft werden Liegenschaften schon zu Lebzeiten auf Nachkommen übertragen. Dabei wird häufig das Nutzniessungs­ oder Wohnrecht zugunsten der Eltern vorgesehen. So kann die Nachlassplanung bereits vorweggenommen und sichergestellt werden, in wessen Eigentum die Liegenschaft künftig stehen wird. Die Übertragung kann schenkungshalber oder gegen Bezahlung eines vollen oder reduzierten Kaufpreises erfolgen. Liegt ein Schenkungsanteil vor, empfiehlt es sich, die Frage betreffend eines allfälligen Ausgleichs an die anderen Nachkommen zu regeln. Zu deren Absicherung können z. B. Vorkaufsrechte oder Gewinnanteilsrechte vorgesehen werden. Im Idealfall unterzeichnen auch die weiteren Nachkommen den Vertrag betreffend die Liegenschaft und erklären sich mit dem Preis einverstanden.

Bei der Übertragung von Liegenschaften an Nachkommen sollte frühzeitig mit der fi­

nanzierenden Bank Kontakt aufgenommen werden. Wenn die Nachkommen die Liegenschaft und damit auch die Hypothek übernehmen und den Eltern beispielsweise ein Wohnrecht einräumen, kann dies später, wenn die Nachkommen eine eigene Liegenschaft erwerben möchten, zu Problemen führen, weil die Nachkommen vielleicht die regulatorischen Anforderungen der Bank in Bezug auf die finanzielle Tragbarkeit nicht mehr erfüllen. Im Rahmen einer Nutzniessung sind die Hypothekarzinsen hingegen in der Regel von den Eltern als Nutzniessern zu bezahlen.

Bei einer (teilweisen) Schenkung gilt es zudem zu beachten, dass diese bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen als Vermögensverzicht berücksichtigt wird.

Nach neuerer Rechtsprechung fallen bei der Übertragung der Liegenschaft auf Nachkommen Grundstückgewinnsteuern an. Will man diese Steuern aufschieben, um von der Besitzdauer der Eltern zu profitieren, muss ein Schenkungsanteil von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises vor­

gesehen werden (gemischte Schenkung). Nachkommen zahlen im Kanton Aargau (massgebend ist der Wohnsitz der Schenker) auf dem geschenkten Anteil keine Schenkungssteuern.

Rechtzeitig planen und umsetzen

Bei der Nachlassplanung und insbesondere der Frage, ob eine Liegenschaft schon zu Lebzeiten oder erst nach dem Ableben der Erblasser übertragen werden soll, geht es um ein Thema, das gerne verdrängt und nicht angegangen wird: Es geht im Kern um das Sterben, ein unangenehmes Thema. Eine (durchaus empfehlenswerte) Lebensversicherung schliesst man gerne ab, man versichert ja das Leben – aber eigentlich geht es um das gleiche Thema, das Ableben und was mit der Liegenschaft danach geschehen soll. Um Streitigkeiten zwischen Erben zu vermeiden, hilft es, die Fragen rund um den Erwerb und die Veräusserung von Liegenschaften bzw. die Nachlassplanung nicht auf die lange Bank zu schieben. Befassen Sie sich rechtzeitig mit den Themen und lassen Sie sich bei Bedarf von Fachpersonen beraten.

Heizungsersatz jetzt grosszügig gefördert

Seit 2025 unterstützt das Impulsprogramm von Bund und Kantonen den Ersatz alter Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme mit hohen Zuschüssen. Besonders gefördert wird der Austausch grosser fossiler Heizungen in Überbauungen (über 70 kW Leistung) sowie von dezen-

tralen elektrischen Widerstandsheizungen. Das Impulsprogramm ergänzt das seit 2010 bestehende Gebäudeprogramm.

Förderoffensive für grosse Anlagen In vielen älteren Überbauungen sind Öl- oder Gasheizungen mit über 70 kW Leistung im Einsatz. Deren

Austausch durch ein erneuerbares Heizsystem wird jetzt mit Beiträgen ab 23’000 Franken unterstützt. Dies senkt die Investitionskosten stark und macht den Umstieg wirtschaftlich attraktiv.

Elektroheizungen unterstützen Auch Eigentümer von Gebäuden mit dezentralen Elektroheizungen profitieren erheblich. Das Impulsprogramm gewährt bei Gebäuden mit einer Energiebezugsfläche von bis zu 250 m2 pauschal 15’000 Franken für den Ersatz solcher Heizungen durch ein erneuerbares System mit einem Wasserverteilsystem (Radiatoren oder Bodenheizung).

Jetzt handeln und profitieren Egal ob eine Überbauung mit fossiler Heizung oder ein Einfamilienhaus mit Elektroheizung – verpassen Sie diese Chance nicht. Machen Sie

den ersten Schritt. Die Energieberatung Aargau zeigt Ihnen gerne mögliche Heizungslösungen und alle Fördermöglichkeiten auf. Dank grosszügiger Förderbeiträge ist der Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem derzeit gut realisierbar – und kann sich sowohl für das Klima als auch finanziell lohnen.

Kanton Aargau

Energieberatung Aargau

Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch

www.ag.ch/energiefoerderungen.ch

Restclean-Service macht WC-Ersatz unnötig

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Handwerker häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Dies löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

Eine Schweizer Erfindung schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Die Firma ist in der ganzen Schweiz unterwegs.

Ist die WC-Spülung zu schwach, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen die Ursache, sondern ein verkalkter Spülkanal von oben. Die Verkalkung verhindert, dass das Spülwasser die nötige Kraft für eine gute Spülung erreicht.

Ablauf «restclean© Prinzip».

Da die Verkalkung in den nicht sichtbaren Kanälen der WC-Schüssel und des Spülkastens stattfindet, kann dies nur fachmännisch gelöst werden.

Die Schweizer Pionierfirma Restclean hat bereits 120’000 WC-Anlagen revidiert und wird von führenden Herstellern, Sanitär- und Kanal-Reinigungsfirmen empfohlen.

Die Kundschaft ist begeistert von Auftritt und Resultat des Services.

Mehrfach-Garantie

Das Resultat ist eine strahlende und restlos saubere Toilette, welche wieder die Original-Spülleistung erreicht und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommt. Dadurch werden bestehende Werte erhalten und

Grafik: Restclean

die Lebensdauer der Keramik und der Technik wird verlängert. In Kombination mit schadstoffarmen Mitteln ergibt sich so gelebte Nachhaltigkeit, die Sinn macht.

Die Firma entkalkt und revidiert sämtliche Typen von WC-Anlagen und Spülkästen. Ihre Kompetenz überzeugt und die Firma steht mit vierfacher Garantie zu ihrer Arbeit. Das Ergebnis sind funktionierende, dichte, entkalkte und restlos saubere WC-Anlagen, sowohl bei Privatpersonen als auch bei institutionellen Organisationen, die für viele Toiletten verantwortlich sind.

Restclean AG

Gratistelefon 0800 30 89 30

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Foto: Departement BVU
Kombination aus Pelletheizung und Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt Ölheizung.

Edles Bad macht Badträume wahr

In Dintikon existiert ein Badstudio, welches Badträume wahr werden lässt. Die Edles Bad GmbH ist eine innovative Lieferantin von wunderschönen Badezimmereinrichtungen.

Ausgewählte Produkte von über 70 Lieferanten aus aller Welt zu fairen Preisen, in Topqualität und edlem Design stehen zur Auswahl.

«Ihre Freude und Ihre Zufriedenheit sind unsere Motivation.» Das ist das Credo von Edles Bad. Jeder Kunde geht glücklicher, als er gekommen ist. Das ist eine Tatsache.

Denn bei Edles Bad findet der Bauherr garantiert, was er sich für sein Badezimmer erträumt.

Foto: Edles Bad

Darum hat der Kunde die gesamte Ausstellung auf 300 m2 für sich alleine.

«Das Glücklichmachen der Bauherrschaft steht im Vordergrund, nicht das Geldverdienen», sagt Momo Kastrati, der Geschäftsinhaber.

Preislich ist Edles Bad für den Bauherrn darum interessant, weil Edles Bad die Produkte direkt dem Bauherrn liefert.

Edles Bad GmbH

Ausstellung für sich alleine Absolut Top sind die Beratungen von Edles Bad. Sie werden vom Inhaber persönlich beraten. Und dies in einem sehr individuellen und persönlichen Rahmen.

Der Bauherr profitiert von einer wunderbaren Ausstellung, welche ihm ganz alleine zur Verfügung steht.

Silostrasse 9 5606 Dintikon

Tel. 056 511 23 20 info@edles-bad.ch

Die Beratungen finden ausschliesslich auf Terminvereinbarung statt.

Präzise und klar – Kanal-TV-Untersuchung

undicht? Aber wo? Eine Kanal-TV-Untersuchung verschafft Aufschluss.

Der elektronische Kamera-Blick verschafft verlässliche Informationen über die Situation im Rohr und ermöglicht eine lückenlose und effiziente Schadenserkennung.

Rasch lokalisiert

Vom Service-Fahrzeug aus prüft und dokumentiert der TV-Operateur das Innenleben von Abwasserrohren und kann allfällige Schäden detailliert

aufzeigen: zum Beispiel Rohreinbrüche, Verengungen durch Ablagerungen oder Wurzeleinwüchse. Eine bewegliche Kleinst-TV-Kamera wird in die Rohre eingeführt. Gestossen mit Fiberglas-Saiten, dringt die kleine Kamera in Rohre ab 35 Millimetern Durchmesser ein. Ohne lange Vorarbeiten kann so ein Schaden lokalisiert und beurteilt werden.

Aufnahmen jederzeit abrufbar Für grössere Rohre kommen fahrbare Kameras samt starker Halogenbeleuchtung zum Einsatz.

Robust gebaut und auch im Nassbereich einsetzbar, liefert die Technik einwandfreie Qualitätsbilder. Die Kundin resp. der Kunde erhält ein ausgedrucktes Protokoll – sowie die Daten gespeichert auf einem USBStick – per Post zugestellt. Zudem stellt die RohrMax AG der Kund-

www.edles-bad.ch

schaft per E-Mail einen Link zu sämtlichen Daten bereit. Die Aufnahmen, Fotos, Pläne etc. können jederzeit abgerufen und bequem am Bildschirm angeschaut werden.

Eine Kanal-TV-Untersuchung wird auch bei der Ermittlung von Rohrverläufen sowie bei gesetzlichen Auflagen durch die Gemeinde oder die Stadt durchgeführt.

RohrMax AG

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Blick in die Ausstellung in Dintikon.
Foto: RohrMax
Rohr

Heizöl clever disponieren – klug handeln

Der Heizöl-Express von Voegtlin-Meier.

Die internationalen Energiemärkte stehen derzeit erneut unter geopolitischem Einfluss. Der Fokus hat sich von Venezuela auf den Iran verlagert. Die angespannte politische Lage und mögliche militärische Szenarien sorgen für spürbare Reaktionen an den

Ölbörsen. Entsprechend haben die Preise für Rohöl zuletzt deutlich angezogen.

Fokus Naher Osten Besonders sensibel reagiert der Markt auf mögliche Störungen im

Nahen Osten, da diese Region eine zentrale Rolle für die weltweite Ölversorgung spielt. Gleichzeitig zeigen sich ausgleichende Faktoren: Zusätzliche Ölmengen aus Venezuela könnten preisdämpfend wirken, auch wenn Investitionen dort weiterhin mit grossen Unsicherheiten verbunden sind.

Volatile Preise

Für Hauseigentümer bedeutet diese Gemengelage vor allem eines: Die Preise bleiben volatil. Kurzfristig ist mit leichten Aufwärtsbewegungen zu rechnen, mittelfristig bietet sich jedoch weiterhin die Möglichkeit, Heizöl zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu disponieren – insbesondere bei frühzeitiger Planung für Lieferungen bis ins kommende Jahr.

Eine vorausschauende Beschaffung schafft Planungssicherheit und redu-

ziert das Risiko, zu einem ungünstigen Zeitpunkt nachkaufen zu müssen. Gerade in bewegten Märkten zahlt sich eine ruhige, gut informierte Entscheidungsfindung aus.

(Marktinformationen ohne Gewähr; Stand: Montag, 12. Januar 2026)

Voegtlin Meyer AG 5210 Windisch Heizöl-Preisrechner: voegtlin-meyer.ch

Telefonische Beratung: 056 460 05 05 energie@voegtlin-meyer.ch www.voeglin-meyer.ch

Modernes Design vereint mit führender Effizienz

Die Ovum-Luft-Wasser-Wärmepumpe Air Cube ACP von Suntherm ist ein flexibles vollmodulierendes Wärmepumpenmodul zum Heizen und Kühlen, welches die Energie der Umgebungsluft nutzt.

Tiefe Schallwerte

Die neuesten Modelle der ACPReihe, von Leistungsstufen 6,5 bis 20,3 kW, werden mit dem klimaneutralen Kältemittel Propan (R290) betrieben. Mit einem weltmeisterlichen SCOP-Wert von 6,02 [35], garantiert sie eine maximale Vorlauftemperatur bis zu 70 Grad und einen tiefen Schallleistungspegel von bis zu 39 dB(A) nach ERP.

Alle Modelle sind aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und Kupfer gefertigt. Dies beugt Korrosion vor und sichert einen langlebigen Betrieb. Dank der intelligenten und

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe Ovum Air Cube von Suntherm für den Garten.

kompakten Bauweise erreicht die Ovum Air Cube höchste Wirkungsgrade. Die flüsterleisen Luft-WasserWärmepumpen Air Cube von Suntherm sind ausgelegt zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung. Die modernste Scroll-InverterTechnologie sichert sowohl bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen äusserst effizienten

Betrieb. Die intelligente Anbindung an eine Photovoltaikanlage ist ebenso gewährleistet wie die bequeme Steuerung mittels eigener Ovum-Steuerungs-App, mit welcher Sie von überall auf Ihre Wärmepumpe zugreifen können.

Neues Angebot Alle Wärmepumpen von Ovum werden mithilfe zusätzlicher Erfahrungen

Foto: Suntherm

von Installateuren im Tirol in Österreich entwickelt und konstruiert. Sie sind nach den Richtlinien der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zertifiziert und daher auch fördergeldberechtigt. Für eine leise und umweltfreundliche Zukunft. Neu: Möchten Sie zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage oder möchten Sie eines oder gar beide Systeme durch Suntherm zu vorteilhaften Konditionen finanzieren lassen? Wir bieten alles aus einer Hand.

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Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

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Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

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Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

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BRANDSCHUTZ

Simon PROtec Systems AG

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA

Allmendstrasse 38, 8320 Fehraltorf

Tel. 044 956 50 30

info@simon-protec.ch www.simon-protec.ch

DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG

Certum Sicherheit AG

Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11

Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31

Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21

Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden

Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf

Tel. 079 646 90 90

Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

FASSA DENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN (FORTS.)

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch sim fenster ag Fensterbau, Haustüren, Hebeschiebetüren Wildischachenstrasse 14, 5200 Brugg Tel. 056 521 00 10 info@sim-fenster.ch www.sim-fenster.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

GARTENBAUARBEITEN

Thomas Frei GmbH Gartenbau, Teichbau,Gartenunterhalt Lindenhof 2, 5512 Wohlenschwil Tel. 079 615 9216 info@frei-garten.ch, www.frei-garten.ch

GIPSERARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

von Tobel Sanitär Heizung AG Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

HEIZÖL

Migrol AG

Brenn- und Treibstoffe, Holzpellets, Tankrevisionen und Boilerentkalkungen

Grenzstrasse 1, 6214 Schenkon Tel. 062 789 30 50 infoof@migrol.ch www.migrol.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN

APT Kaminfeger AG

Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte

Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach

Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch

HOLZ-/FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 bewertungen@hev-aargau.ch www.hev-bewertungen.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIESNER IMMOBILIEN

Schätzung - Beratung - Verkauf

Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin

Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Hauptstrasse 1, 4446 Buckten

Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

SEMOFIX AG

Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch

KALK SCHUTZ

Tratson GmbH

Kalkschutzgeräte Swiss Made Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch

KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG 24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch

KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENUMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Fischbach AG

Durisolstrasse 6 a, 5612 Villmergen

Tel. 056 622 84 83 info@fischbachag.ch www.fischbachag.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel. 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Notter Hochbau AG

Neu + Umbau, Renovation, Unterhaltsarbeiten

Aeschstrasse 10, 5610 Wohlen

Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch nottergruppe.ch/umbau/kundenmaurer/

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach

Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch

Bundis AG Beratung und Immobilien Service

Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon

Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach

Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN

VERKAUF–VERMITTLUNG (FORTS.)

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 60 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

Räber Immo GmbH

Beratung – Bewertung – Verkauf Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf-kld@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com

WIESNER IMMOBILIEN

Schätzung - Beratung - Verkauf Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin

Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

AWB Beratungen AG

«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung

Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau

Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

K+K Verwaltungen AG

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg

Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch

KNAP Immobilien GmbH

Ihre Liegenschaft – unsere Passion. Verwaltung, Vermietung, Verkauf

Eggstrasse 205, 5732 Zetzwil

Tel. 062 922 75 75 info@knap-immobilien.ch www.knap-immobilien.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil

Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 kleindoettingen.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER-/SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Go Smart Solution AG Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch

Solectro, Solar- und Elektrotechnik Planung, Bau, Optimierung Meierhofweg 16, 5024 Küttigen Tel. 077 432 69 13 info@solectro.ch www.solectro.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

SAUNABAU

GING Saunabau AG

Sauna, Dampfbad, Infrarotkabinen

Linthstrasse 43, 8856 Tuggen

Tel. 055 44516 info@saunabau.ch www.saunabau.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

TFB AG

Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen

Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg

Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung

Tel. 044 241 33 33

Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SMART HOME

Livina

Smart Living, Energieeffizienz, Sicherheit & Komfort Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG

Tel. 062 205 11 00

info@livina.io www.livina.io

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung

Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50

info@huser-gt.ch

www.huser-gt.ch

Idealcasa Bauspenglerei GmbH Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE

IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

TANKREVISIONEN (FORTS.)

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Migrol AG

Brenn- und Treibstoffe, Holzpellets, Tankrevisionen und Boilerentkalkungen

Grenzstrasse 1, 6214 Schenkon Tel. 062 789 30 50 infoof@migrol.ch www.migrol.ch

TANKREVISIONEN ROPPEL AG

Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen

Industrieweg 2, 4653 Obergösgen Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

UMBAUTEN

Fischbach AG

Komplette Renovationen für Haus & Wohnung Durisolstrasse 6 a, 5612 Villmergen Tel. 056 622 84 83 info@fischbachag.ch www.fischbachag.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung

Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

Notter Hochbau AG

Renovationen, Unterhaltsarbeiten, Umgebungsarbeiten Aeschstrasse, 5610 Wohlen

Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch www.nottergruppe.ch

VORHÄNGE/INNENDEKORATIONEN

Horat Innendekorationen AG

Vorhänge – Polsterei – Eigene Werkstätte

Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten

Tel. 056 633 21 81

info@horat-deko.ch www.horat-deko.ch

WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 40’000 Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern im ganzen Kanton Aargau.

Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)

Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–

Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Webseite des HEV Aargau. www.hev-aargau.ch/branchenverzeichnis

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.chF

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG

Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Schellenberg Zimmermann GmbH Innenausbau, Umbauten, Montagen Boldistrasse 6, 5415 Rieden AG Tel. 078 636 21 84 info@schellenbergzimmermann.ch www.schellenbergzimmermann.ch

Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten

Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch

Nr. 465 Januar/Februar 53. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 39’334 Ex. Basis 2024/2025

Anzahl Mitglieder: 39’568 (5. Januar 2026)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch

IBAN: CH82 0900 0000 5000 9730 2

REDAKTION

Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor Redaktion Themen:

Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 wohnwirtschaft@hev-aargau.ch

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch

Titelbild: stock.adobe.com/Zakariayating

Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr

www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Vorlagen und Broschüren:

Tel. 056 200 50 50

Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Aarau & Kulm

Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14

Telefonische Rechtsberatung: Mo 13.15–17.00, Mi 13.15–17.00, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden & Laufenburg)

Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Di+Fr 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten & Muri)

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:

lic. iur. Matthias Fricker

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37

Dr. iur. Samuel Egli, MLaw Patrik Burri

Bahnhofplatz 1, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00

MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten

Tel. 056 204 41 41

Hauseigentümerverband Zofingen c/o kunzwärk ag, Rathausgasse 7, 4800 Zofingen

Tel. 062 501 83 81 www.hev-zofingen.ch, info@hev-zofingen.ch Öffnungszeiten Schalter und Telefon:

Di+Do 9.00–11.30 Uhr (oder auf Anfrage)

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Toskana erleben

Sinnesfreuden, Kunst und Kultur

Reisehit Toskana

Wir reisen im Komfortklasse-Bus nach Forte dei Marmi, einem eleganten Badeort mit mediterranem Charme und exklusivem Flair.

Kunst, Kultur und Genuss: Wir erleben die schönsten Städte der Toskana von Lucca, der Stadt der 100 Kirchen über Pisa mit dem berühmten Schiefen Turm bis zum eleganten Florenz* mit seinen Kunst und Architekturwundern. Ausserdem besuchen wir die historischen Perlen Volterra und San Gimignano und geniessen ein lokales Mittagessen inkl. regionaler Käse-Degustation.

Vier Nächte im guten Mittelklasshotel Grand Hotel Forte dei Marmi (off. Kat. ****) an der Strandpromenade, direkt am Meer.

Busreise

5 Tage ab CHF

Reisedaten 2026 FrühlingHerbst

1: 12.04.–16.04. 2: 19.04.–23.04. 3: 26.04.–30.04. 4: 03.05.–07.05. 5: 10.05.–14.05. 6: 17.05.–21.05.

Pro Person in CHF

7: 13.09.–17.09. 8: 20.09.–24.09. 9: 27.09.–01.10. 10: 04.10.–08.10. 11: 11.10.–15.10. 12: 18.10.–22.10.

Katalogpreis Sofortpreis

5 Tage im DZ 935 840 Zuschläge

Kein Einzelzuschlag **

Ausflug Florenz 55

Reduktion

Reise 1, 2, 11, 12 – 70

Buchungscode: htofl

Mit dem E-Bike in der wilden Maremma

Velogenuss Toskana

Im Komfortklasse-Bus geht es in den Süden der Toskana, wo uns eine unvergessliche E-Bike-Woche erwartet.

Velogenuss zwischen Meer, Weinbergen und Kultur: Mit dem E-Bike fahren wir durch Olivenhaine und Weingärten nach Montiano und geniessen den maritimen Charme von Porto Santo Stefano auf der Halbinsel Monte Argentario. Die beeindruckenden Tuffsteinorte Pitigliano und Sovana sowie die Thermalquellen von Saturnia bieten unvergessliche Eindrücke. Der Naturpark Maremma und der malerische Strand von Marina di Alberese runden das Erlebnis ab.

Sechs Nächte in Appartements der Mittelklasse Fattoria San Lorenzo nur wenige Fahrminuten von Grosseto und der Strandpromenade entfernt.

7 Tage ab CHF

Velo-Standortreise

Reisedaten 2026

1495

FrühlingHerbst

1: 17.04.–23.04.

2: 24.04.–30.04.

3: 01.05.–07.05. 4: 08.05.–14.05. 5: 15.05.–21.05. 6: 22.05.–28.05.

Pro Person in CHF

7: 28.08.–03.09. 8: 04.09.–10.09. 9: 11.09.–17.09. 10: 18.09.–24.09. 11: 25.09.–01.10.

Katalogpreis Sofortpreis

7 Tage im DZ 1860 1675

Zuschläge

Appartement Alleinreisende

Miet-E-Bike

Reduktion

185 245

Reise 11 - 180

Buchungscode: iavtosk

Kultur, Genuss und Traumpanoramen

Sofort buchen und 10% sparen!

Toskana und Umbrien

Im Königsklasse-Luxusbus erleben wir das Herz Italiens – eine Welt mittelalterlicher Städte, beeindruckender Kunstschätze und malerischer Landschaften.

Genussvoll durch die Toskana: Von Perugia aus entdecken wir das spirituelle Assisi mit seiner Basilika, bestaunen den imposanten Dom von Orvieto und verkosten regionale Weine in Montepulciano. Unsere Reise führt uns über die gotische Altstadt Sienas nach Lucca, wo wir für 4 Nächte bleiben. Ausflüge bringen uns zum Schiefen Turm von Pisa, zu den Kunstschätzen von Florenz oder auch ins malerische Portovenere*

Drei Nächte im Erstklasshotel Sangallo Palace (off. Kat. ****) in Perugia und vier Nächte im guten Mittelklasshotel Grand Hotel Guinigi (off. Kat. ****) in Lucca.

8 Tage ab CHF

Busreise

Reisedaten 2026

1595

FrühlingHerbst

1: 10.04.–17.04. 2: 24.04.–01.05. 3: 01.05.–08.05. 4: 08.05.–15.05. 5: 15.05.–22.05.

6: 04.09.–11.09. 7: 11.09.–18.09. 8: 18.09.–25.09. 9: 25.09.–02.10. 10: 09.10.–16.10.

Pro Person in CHF Katalogpreis Sofortpreis

Zuschläge

Doppel zur Alleinbenutzung

Ausflug Portovenere

8 Tage im DZ 1855 1670 235 69

Reduktion

Reise 10

Buchungscode: kgtos

Mit dem E-MTB von Singletrails zu Sonnenstränden

E-MTB Ferien Toskana

Mit dem Komfortklasse-Bus fahren wir nach Follonica an der toskanischen Küste und freuen uns auf eine E-Mountainbike-Woche

Abenteuer zwischen Küste & Canyon: Im Parco di Montioni biken wir durch dichte Macchia, bevor uns flowige Singletrails ans Meer zurückführen. Die Piombino Trail Area bietet spannende Pfade und einen grandiosen Blick auf die Insel Capraia. Durch das Val Maggiore geht es nach Riotorto, wo wir einen Cappuccino geniessen. Nach einem Abstecher in die mittelalterliche Altstadt von Massa Marittima erwartet uns die hügelige Weite der Alta Maremma mit weitläufigen Kurven. Die traumhafte Bucht Cala Violina versprüht zum Abschied Karibikfeeling.

Sechs Nächte im erstklassigen Ferienresort Golfo del Sole direkt am Meer gelegen.

1675 7 Tage ab CHF

E-Mountainbike

Reisedaten 2026

Einsteiger Fortgeschrittene 1: 26.04.–02.05. 2: 17.05.–23.05. 3: 24.05.–30.05. 4: 27.09.–03.10.

5: 17.05.–23.05. 6: 07.06.–13.06. 7: 13.09.–19.09. 8: 11.10.–17.10.

Pro Person in CHF Katalogpreis Sofortpreis 7 Tage im DZ 1970 1775

Zuschlag DZ zur Alleinbenutzung DZ Premium Miet-E-MTB

Reduktion

Reise 1 und 8 - 100

Buchungscode: iavtomt

*Wahlweise fak. Ausflug oder Hotel geniessen. **Limitierte Verfügbarkeit. Danach Einzelzuschlag CHF 335. Abfahrtsorte: Wil, Burgdorf, Winterthur-Wiesendangen, Basel SBB, Arlesheim, Zürich-Flughafen, Aarau SBB, Baden-Rütihof, Buchrain. Nicht inbegriffen: Annullierungsschutz- & Assistance-Versicherung, Auftragspauschale von CHF 25 (entfällt bei Onlinebuchung). Katalogpreis: Gültig bei starker Nachfrage. Es gelten die Allg. Reise- & Vertragsbedingungen von Twerenbold Reisen AG.

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