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Wohnwirtschaft Nr. 12 Dezember 2022

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

AKTUELL

Energiepolitik – wie weiter?

THEMA

Wohnen, Umbau, Dach

IMMOBILIEN AARGAU mit 7 Objekten

Machen Sie Ihre Heizung fit für den nächsten Winter

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben!

Mit dem hochwertigen Rundum-Sorglos-Paket AEW myHome produzieren, speichern und managen Sie Ihre eigene Wärme und Energie. Planen Sie jetzt den Ersatz Ihrer Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung durch eine smarte, nachhaltige Lösung und werden Sie unabhängig von fossilen Brennstoffen. Aktuell kommt es aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage und der angespannten Lage am weltweiten Rohstoffmarkt zu Produktionsengpässen und Preissteigerungen bei Wärmepumpen und anderen Komponenten. Warten Sie daher nicht länger und lassen Sie sich jetzt von uns beraten.

Erika Bader aus Bergdietikon hatte eine Ölheizung, die bereits in die Jahre gekommen war und hätte ersetzt werden müssen. Das war eine gute Gelegenheit für sie, auf ein nachhaltiges Produkt zu wechseln. Sie hat sich für eine Indach-Solaranlage, eine Wärmepumpe, einen Batteriespeicher und den Service Plus entschieden. Sie ist mit der Lösung zufrieden und meint: «Die detaillierte und transparente Offerte hat mich überzeugt – auch die Installation des Energiesystems war gut organisiert. Das Rundum-Sorglos-Paket AEW myHome ist für mich eine ökologische und nachhaltige Investition.». www.aew.ch/referenzen

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was auch steuertechnisch sinnvoll sein kann. Ausserdem steigern Sie den Wert Ihrer Liegenschaft und leisten aktiv einen Beitrag zur Energiewende.

Darum mit der AEW umsetzen

Die Koordination eines Bauvorhabens mit diversen Gewerken kann aufwendig sein. Die AEW begleitet jede einzelne Ausführungsphase in Ihrem Namen als Bauherrenvertreter. Sämtliche erforderlichen Bewilligungen, Gesuche – auch die Beantragung der Fördergelder –und Formalitäten nehmen wir Ihnen ab. Somit haben Sie einen Ansprechpartner für alle Gewerke.

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Investition in die Energiezukunft: Erika Bader ist zufrieden mit ihrem neuen Energiesystem.

AEW Energie AG

5001 Aarau 062 834 28 00 www.aew.ch/myhome

Umweltfreundlich heizen mit einer Wärmepumpe.

Fotos: zvg

Wenn die Sonne untergegangen ist, wird es Nacht – allerdings nicht überall. In grossen Städten und Ballungszentren wird der Himmel durch das Stadtlicht so hell erleuchtet, dass die Sterne am Firmament kaum mehr sichtbar sind. In der Astronomie wird dieses Phänomen als «Lichtverschmutzung» bezeichnet.

WISSEN SCHÜTZT

Wer weiss, wie richtig angefeuert wird, verhindert das Entstehen von Feinstaub. Wer auf dem Dach die gesetzlich vorgeschriebenen Absturzmassnahmen installiert, sorgt für Sicherheit bei Wartungsarbeiten. Wer ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus besitzt, kann dank klugen Entscheidungen und erfahrenen Baupartnern ein CO2neutrales Gebäude erhalten.

Foto: Andreas Walker
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durch ihre langjährige Erfahrung kennen sie die Probleme und Sorgen der Kunden – denn egal ob Hausbesitzer, Wohneigentümer oder Mieter: Stürzen kann Jeder.

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wie auch öffentlichen Gebäuden. Dank einem grossen Sortiment an Farbdekoren und Varianten bietet Flexo für jede Treppe eine passende und optisch schöne Lösung. Gesundheit ist ein kostbares Gut – Sicherheit hilft uns dabei, diese zu erhalten! Schützen Sie sich selbst, Ihre Kinder, Enkel, Freunde – auch bei der Benutzung Ihrer Treppe. Jeder Sturz ist einer zuviel – und kann oftmals das ganze Leben verändern.

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Hier sparen, dort verschwenden

Wer etwas auf sich hält, der erteilt anderen Ratschläge. «Bleiben Sie zu Hause», hiess es zu Beginn der Pandemie. «Keine Energie verschwenden in Privathaushalten», mahnen Bundesräte und die Energiespar-Alliance derzeit.

Die Themen wechseln, der imperative Tonfall bleibt. Das Energiesparen ist vorläufig der letzte Schrei. Sparen klingt zwar altmodisch, aber wenn es aus Bundesbern kommt und die halbe Schweiz mitmacht, dann wird aus démodé flugs hip.

Sparen ist ja widersprüchlich. Einerseits wirkt es altbacken. Andererseits ist sparen eine Tugend – mehr noch: Es ist eine ökonomische Notwendigkeit. Wer nicht spart, kann nicht investieren. Wer heute nicht verzichtet, verbaut sich die Zukunft, egal ob im Kleinen (Individuum) oder im Grossen (Gemeinwesen). In der Politik erweist sich das Schuldenmachen als gerne beschrittener Ausweg fürs Sparen. Es wird vertagt und auf andere abgeschoben.

Die derzeitigen Energiespartipps für Haushalte stammen von Gewerkschaften, Gemeinden, Verbänden und Unternehmen. Vielen davon ist der Spargedanke fremd, wenn es um sie selbst geht. Unter den Sparaposteln hat es nicht wenige, die in ihrem Alltag dem Verschwenden frönen. Zu ihrem Kreis gehören Lohnforderungsmaximierer, Staatsquotenerhöher und Subventionsjäger. Sparen und zahlen sollen die anderen.

Nun hat auch das Energiesparen seine Kehrseiten. Ein Flugzeugstart ohne volle Schubkraft führt zum Absturz, weniger tiefe Temperaturen im Kühlschrank zu mehr Foodwaste, lauwarmes Wasser zur Vermehrung von Legionellen, Kerzenlicht zu Augenflimmern und Feinstaub. Und dass das Duschen zu zweit weniger Zeit und Energie verbraucht als Duschen allein, darauf kommen ja eigentlich nur Fantasiefreie.

Eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger wendet die nun vielseits genannten Energiespartipps ohnehin schon lange an – ohne Bundesrat, agile CEOs, fordernde Gewerkschafter und behäbige Gemeindevertreter. Und wenn dann die Energiepreise wirklich steigen, dann wechseln auch noch die Renitenten ins Sparlager. Ganz von sich aus. Nicht Appelle und Parolen bewegen, sondern Preise und Knappheiten.

Martin Meili

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Neubau oder Umbau

Massiv oder Holz?

Häuser von Bautec sind nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ausgelegt. Ob Umbau, Anbau oder doch Neubau hängt von vielen Faktoren ab und wird individuell bestimmt.

Wer heute baut, muss auch an morgen denken. Ein Haus mit Minergie-Standard spart viel Energie und bietet einen Mehrwert an guter Luft, Schallschutz und tieferen Kosten. Setzen Sie also ruhig Ihre eigenen Akzente, denn der effiziente Einsatz von Material und Energie ist ebenso ein zentraler Aspekt wie die Entwicklung umweltfreundlicher und gesundheitsverträglicher Baustoffe. Hausbauten von Bautec haben nicht nur eine hohe Funktionalität, sondern auch Charisma. Jahrzehntelange Erfahrung und praxiserprobte Zuverlässigkeit bilden dabei das Fundament, damit Qualität,

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Die geradlinige Architektur wird mit dem auskragenden Flachdach zum Hingucker.

Funktion und Ästhetik projektbezogen einfliessen. Von der Entwicklung über die Realisierung bis zum Einzug. Diese langfristige Anlage ist sinnvoll und beliebt. Nachhaltigkeit ist deshalb bei Bautec Programm. Man setzt sich für eine Architektur ein, die mit den natürlichen Ressourcen, also auch mit dem Boden, haushälterisch umgeht,

den Energieverbrauch minimiert, erneuerbare Energien fördert sowie geeignete Techniken und umweltverträgliche Materialien einsetzt. So entstehen durchdachte, praktische, auf die heutige Lebensart zugeschnittene Grundrisse und die Pflege selbst kleinster Details wird mit Priorität besetzt. Wichtig ist auch immer der bestmögliche Ein-

Bautec AG

Foto:

bezug des natürlichen Lichts. Nicht zuletzt stehen beim nachhaltigen Bauen die Nutzer im Zentrum. Bautec setzt auf Werte statt Versprechen und arbeitet seit 1965 stetig daran, noch bessere Lösungen und Dienstleistungen für alle Arten von Haus- und Gewerbebauten inklusive Umbauten zu entwickeln. Die Gesamtbetreuung umfasst den Kontakt zu Fachplanern, Behörden, Banken, Versicherungen und nicht zuletzt zu den regionalen Handwerkern, welche die Vorgaben effizient und zuverlässig umsetzen.

Bautec AG

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Hyperaktionismus im Bundesparlament

Die Herbstsession 2022 des Bundesparlaments ist bereits eine Weile her, doch lohnt sich eine genaue Analyse der Beschlüsse von National- und Ständerat.

Gegenvorschlag Gletscherinitiative

Mit dem Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative verabschiedete das Bundesparlament konkrete Zwischenziele zum Absenken der Emissionen. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer müssen dabei wieder die strengsten Vorgaben erfüllen. Bis 2040 sollen die Emissionen im Gebäudesektor um 82 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Das Parlament hat hierzu ein mit zwei Milliarden Franken dotiertes Zehn-JahresProgramm für den Ersatz fossiler Heizungen und Sanierungen verabschiedet. Pro Jahr sollen also 200 Millionen Franken für das Gebäudeprogramm eingesetzt werden. Die SVP hat das Referendum angekündigt. Voraussichtlich werden wir im Juni 2023 darüber abstimmen.

Der Bund greift damit einmal mehr in unzulässiger Art und Weise in die Kompetenz der Kantone ein. Denn Art. 89 der Bundesverfassung sagt klar, dass für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind.

Änderungen im Energiegesetz

In einem dringlichen Bundesbeschluss hat das Parlament das Energiegesetz angepasst. So hat es am 30. September 2022 in Art. 45a des Energiegesetzes beschlossen, dass beim

Bau neuer Gebäude mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300m2 auf dem Dach oder an der Fassade eine Solaranlage zu erstellen sei. Das Gesetz wurde per 1. Oktober 2022 dringlich in Kraft gesetzt.

Damit widersetzt sich das Parlament Art. 6 des Energiegesetzes. Dieser besagt nämlich, dass die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft ist. Es sind ganz sicher nicht die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die für die Energieversorgung zuständig sind. Dennoch werden sie nun zur Stromproduktion verpflichtet.

Weiter hat das Parlament Bestimmungen für die Produktion von zusätzlicher Elektrizität aus Photovoltaik-Grossanalgen erlassen. Hierbei hat es bspw. beschlossen, dass keine Planungspflicht bestehe und dass deren Realisierung anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vorgehe. In einer Hauruck-Aktion wurden sämtliche rechtstaatlichen Grundsätze über den Haufen geworfen.

Keine gesetzgeberische Sorgfalt

Die beschriebenen Änderungen im Energiegesetz sind nicht nur inhaltlich störend. So hat es keine Anhörung gegeben, wie dies sonst für Gesetzesänderungen in unserer Demokratie üblich ist. Niemand konnte sich also dazu äussern. Seit der ausseror-

dentlichen Lage während der Corona-Pandemie bedienen sich Regierung und Parlament etwas zu rasch des Notrechts. Es wird schon fast normal.

Grundsätzlich ist es problematisch, wenn sich das Bundesparlament weder an die demokratischen Prozesse noch an die Bundesverfassung noch an die eigens erlassenen Gesetze hält. Die notwendige gesetzgeberische Sorgfalt wurde in der Herbstsession nicht wahrgenommen.

Energiegesetz – und jetzt?

Der Bund scheint die kantonalen Anstrengungen für ein Energiegesetz komplett zu übersteuern. Derweil gehen die Rückmeldungen der Aargauer Parteien zum Entwurf des neuen Aargauer Energiegesetzes in der Anhörung weit auseinander. Von «geht zu weit» (SVP) bis zu «ist aus der Zeit gefallen» (SP/Grüne/Grünliberale) ist alles zu vernehmen. Regierungsrat Stephan Attiger ist angesichts dieser Ausgangslage gut beraten, den Prozess zu sistieren und abzuwarten, ob der Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative vom Volk angenommen wird und was denn genau seitens Bund tatsächlich an Detailregulierung kommt.

Dieselbe Hauruck-Übung wie das Bundesparlament sollten der Aargauer Regierungsrat und der Grosse Rat nicht machen.

Die Schattenseiten des Lichts

Das Winterhalbjahr mit seinen langen Nächten ist ideal, um den Sternenhimmel zu beobachten. Doch unsere Städte strahlen so viel Licht aus, dass viele Sterne in dieser Lichtflut untergehen.

Blick vom Grenchenberg über das Schweizer Mittelland.

Nebel in der Region Rorschach, von darunter liegenden Stadtlichtern von innen ausgeleuchtet.

Schloss Lenzburg in neuem Licht

Dieses Jahr wurde beim Schloss Lenzburg eine neue Beleuchtung installiert, die weniger Strom braucht und die Lichtverschmutzung reduziert. Die alte Beleuchtung hatte eine Leistung von rund 25’000 Watt, die neue Beleuchtung nur noch 2000 Watt. Für den Ersatz wurde eigens ein Wettbewerb durchgeführt, in dessen Jury die Stadt Lenzburg, der Kanton Aargau, die Stiftung Schloss Lenzburg, Dark-Sky Switzerland als Interessensgemeinschaft gegen unnötige Lichtemissionen sowie die SWL Energie AG vertreten waren. Die neue Schlossbeleuchtung, die sparsamer und ökologischer ist, ist ein Geschenk der SWL Energie AG an die lokale Bevölkerung anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens. Allerdings sind das Schloss Lenzburg sowie öffentliche Gebäude, die nicht sicherheitsrelevant sind, zurzeit nicht beleuchtet, um den Stromverbrauch zu senken und damit einer winterlichen Strommangellage entgegenzuwirken.

Wenn die Sonne untergegangen ist, wird es Nacht – allerdings nicht überall. In grossen Städten und Ballungszentren wird der Himmel durch das Stadtlicht so hell erleuchtet, dass die Sterne am Firmament kaum mehr sichtbar sind. In der Astronomie wird dieses Phänomen als «Lichtverschmutzung» bezeichnet. Damit ist die dauernde Abwesenheit völliger Dunkelheit in den davon betroffenen Gebieten der Erde gemeint. Die Hauptquellen der Lichtverschmutzung sind Aussenbeleuchtungen, die nach oben nicht abgeschirmt sind. Damit geht das Licht, das nach oben zum Himmel strahlt, verloren, da es nichts zur Beleuchtung am Boden beiträgt. Auch Lichter zur Beleuchtung von Gebäudefassaden hellen den Himmel auf und leisten ihren Beitrag zu einer starken Lichtglocke über den erleuchteten Städten. Oft brennt Licht ohne Nutzen einfach himmelwärts, zu intensiv oder zu Zeiten und an Orten, in denen es gar nicht gebraucht wird. Dies erzeugt unnötige Lichtemissionen, die zu einer künstlichen Aufhellung des Nachthimmels mit lästigen bis schädlichen Auswirkungen für den Menschen und seine Umwelt führen. Dabei ist das Licht selbst nicht das Problem, sondern die Art und Weise, wie es eingesetzt wird.

Die Milchstrasse verschwindet

Die Lichtverschmutzung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Weltweit beträgt ihr jährlicher Zuwachs durchschnittlich 6 Prozent. Dies führt dazu, dass man den natürlichen Sternenhimmel nur noch an sehr abgelegenen Orten beobachten kann. Weltweit kann man von mehr als 20 Prozent der Erdoberfläche aus die Milchstrasse nicht mehr sehen, weil es selbst in der Nacht einfach zu hell ist. In Europa kann sogar die Hälfte der Menschen das zarte Leuchten der Milchstrasse infolge der künstlichen Lichtflut nicht mehr wahrnehmen. Deshalb sind opti-

Fotos: Andreas Walker

male Beobachtungsplätze bei uns dunkle Orte, fernab von Städten. Extrem schwache Lichtphänomene wie etwa das Zodiakallicht sind nur noch in sehr dunklen Gebieten sichtbar. Beim Zodiakallicht wird die Scheibe aus kosmischem Staub in der Bahnebene der Planeten, die von der Sonne beleuchtet wird, als Lichtpyramide am Horizont sichtbar.

Internationale Programme

Lichtschutzzonen wurden schon immer um Standorte von Gross-Observatorien eingerichtet, damit dort ungestört astronomische Beobachtungen betrieben werden konnten. Die erste Regelung dieser Art erfolgte zum Schutz des städtischen Observatoriums im Jahr 1958 in Flagstaff/Arizona in den USA. Die meisten Standorte von Observatorien liegen fernab von grossen Städten in meist menschenleeren Gebieten. So auch das Observatorium La Silla, das auf dem 2400 Meter hohen Berg La Silla am Rande der Atacamawüste in Chile liegt.

1999 hat Chile Gesetze erlassen, um die Lichtverschmutzung in den nördlichen Zonen zu begrenzen und so das Land als Standort für seine Observatorien zu erhalten. Seit 1999 existieren ausgewiesene Lichtschutzgebiete in Kanada und den USA, 2009 wurden die ersten in Europa ausgewiesen. In der Schweiz haben einzelne Kantone gesetzliche Regelungen eingeführt, wie etwa der Kanton Aargau im Jahr 2007.

Lichtflut stört den Biorhythmus

Der natürliche Wechsel von Tag und Nacht hat im Laufe der Evolution zu vielen Anpassungen in der Tier- und Pflanzenwelt geführt. So existieren tagaktive, dämmerungsaktive und nachtaktive Tiere. Wir Menschen sind tagaktive Lebewesen und nutzen die Dunkelheit der Nacht zur Ruhe und Regeneration. Der Schlaf-Wach-Rhythmus des Menschen wird massgeblich durch das Tageslicht und die Nacht bestimmt. Neueste Forschungsergebnisse zeigen, dass auch künstliches Licht einen Einfluss auf unseren Tag-Nacht-Rhythmus haben kann.

Diese sog. chronobiologischen Wirkungen werden durch Licht ausgelöst, das nicht über den Sehnerv wahrgenommen wird, sondern

über Rezeptoren ohne Sehfunktion, die über die Netzhaut verteilt sind. Dabei scheint besonders Licht mit einem hohen Blauanteil im Spektrum besonders stark auf diese Rezeptoren zu wirken. Zu viel Kunstlicht kann zu Schlafstörungen führen. Immer mehr Menschen, insbesondere in den Städten, klagen darüber, dass sie nicht mehr genügend Schlaf bekommen oder schlecht schlafen. Dies steigert die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten aller Art. Dabei erkennen Schlafforscher einen klaren Zusammenhang zwischen langen Beleuchtungs- und kurzen Schlafdauern. Der Mangel an Dunkelheit ohne künstliche Lichtquellen hat auch viele

störende Einflüsse auf andere Lebewesen. So werden z. B. Vögel, Fledermäuse, Insekten und andere nachtaktive Tiere durch das Stadtlicht stark irritiert.

Unnötige Lichtfluten zu vermeiden führt zweifellos zu mehr Lebensqualität, denn eine massvolle Beleuchtung unserer Städte ermöglicht uns, gesünder zu leben und den Zauber der Nacht wieder erleben zu können.

Weitere Informationen und Empfehlungen für eine umweltschonende Beleuchtung und den Schutz der Nacht sind unter folgendem Link zu finden: www.darksky.ch

(schiefe Lichtpyramide, im Bild links) vom Oberalppass aus gesehen.

Dark-Sky Switzerland

Dark-Sky Switzerland ist ein unabhängiger Verein nach Schweizerischem Recht, der politisch und konfessionell neutral ist. Die «International Dark-Sky Association» (IDA) ist in den Vereinigten Staaten von Amerika beheimatet und bildet das internationale Dach über die Ortsverbände, welche meist einem Land zugeordnet sind, so wie Dark-Sky Switzerland. Dark-Sky Switzerland ist ein unabhängiges Mitglied der IDA und befasst sich in der Schweiz mit dem Problem der Lichtverschmutzung. Seit 2018 ist Dark-Sky Switzerland Mitglied von naturschutz.ch. Für die Schweiz wurde eine Lichtverschmutzungskarte erstellt, die zeigt, wo viel Stadtlicht vorhanden ist und wo es noch dunkle, für die Himmelsbeobachtung geeignete Gebiete gibt. Diese Karte ist unter folgendem Link zu finden: http://www.darksky.ch/download/CH-artificial-sky-brightness-atlas-2015.jpg

Zodiakallicht
Das Observatorium in La Silla (Chile), am Rand der Atacamawüste, fernab von Fremdlicht.

Aargauer Energiepolitik – wie weiter?

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat gewaltige Umwälzungen im Energiesektor ausgelöst: Rohstoffknappheit führt zu Mangellagen, Preisexplosionen sowie einer Krise der Versorgung mit Gas, und in der Folge auch europaweit mit Strom. Parallel dazu sucht die Politik nach Lösungen zur Erreichung der Ziele im Klimaschutz; fossile Energieträger sollen weitestgehend verboten werden, was die Nachfrage nach und den Verbrauch von Elektrizität in die Höhe jagen wird. Gleichzeitig treibt Deutschland den Ausstieg aus der Kernenergie voran. Diese Gemengelage führt zu grosser Verunsicherung in Bevölkerung und Industrie – und zu einem unkoordinierten energiepolitischen Aktionismus auf den verschiedenen Schweizer Staatsebenen. Bleibt zu hoffen, dass der Regierungsrat die nächsten Schritte zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes mit Bedacht angeht.

Der Regierungsrat unternimmt derzeit einen zweiten Anlauf, um das kantonale Energiegesetz zu revidieren: Im Mai 2022 schickte er eine Änderungsvorlage in die Vernehmlassung, die bis Anfang September dauerte. Die Rückmeldungen zum Geschäft fielen grossmehrheitlich negativ aus: Während die Vorschläge den einen zu weit gingen, fanden andere, das Gesetz sei

«aus der Zeit gefallen» und entspreche der aktuellen energiepolitischen Lage überhaupt nicht.

Bund übersteuert Kanton

Zwischen der Entwurfserarbeitung und heute hat sich die energiepolitische Situation wie eingangs beschrieben dramatisch verändert. Das alles hat dazu geführt, dass das Bundesparlament mit dringlichen Beschlüssen in die Energieversorgung eingreift. Während der Herbstsession haben die eidgenössischen Räte die Differenzen zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative bereinigt und der Vorlage an der Schlussabstimmung grünes Licht gegeben. Ebenfalls beschlossen wurde eine Solaroffensive, um die Produktion von mehr einheimischem Winterstrom anzuheizen. Diese Bundesvorlagen übersteuern die kantonalen Gesetzgebungen und regulieren an der Bundesverfassung vorbei in die Kompetenzen der Kantone hinein.

Netto-Null bis 2050

Während die Gletscher-Initiative auf Verbote und einen Absenkpfad in der Verfassung setzt, will das Parlament mit im Gesetz verankerten, konkreten Verminderungs- und Etappenzielen die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf «NettoNull» im Jahr 2050 erreichen. Bis 2040 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen – so weit als möglich durch die Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses im Inland. Verbleibende Emissionen sollen in Form von negati-

ven Emissionen der Atmosphäre entzogen werden.

Bund und Kantone müssen spätestens bis 2050 ausreichend Speicher für Kohlestoff im In- und Ausland bereitstellen, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Der Bundesrat kann Richtwerte festlegen für den Einsatz von Negativemissionstechnologien. Zwischenziele sollen neben Verkehr und Industrie auch die Hausbesitzer betreffen: Die Gebäude müssen ihre Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken; ab 2050 dürfen sie gar kein Treibhausgas mehr ausstossen. Das Parlament bewilligte mit der Vorlage insgesamt 3,2 Milliarden Franken an Finanzhilfen für den Ersatz fossiler Heizungen und Sanierungen sowie für Fördermassnahmen zzugunsten neuer Technologien.

Die Initianten haben die Gletscher-Initiative am 5. Oktober bedingt zurückgezogen, damit der Gegenvorschlag in Kraft treten kann. Sollte dieser in einer allfälligen Referendumsabstimmung abgelehnt werden, kommt die Initiative gleichwohl zur Abstimmung.

Solarpflicht für Neubauten Als Zusatzvorlage zum indirekten Gegenvorschlag hat der Ständerat eine Solaroffensive lanciert. Damit sollen jahrelang blockierte Projekte in Gang gebracht werden. Der Nationalrat ergänzte mit der Erhöhung der Grimsel-Staumauer. Dieser «Grimsel-Paragraf» soll es ermöglichen, das

Kaspar Schoch, Zürich

Projekt voranzubringen und dabei die laufenden Bauarbeiten für eine Ersatz-Staumauer auszunützen.

Zweites Bein der Offensive ist eine Solarpflicht für Neubauten. Es gibt eine Ausnahme der Pflicht für Kantone, die bei der Eigenstromversorgung von Neubauten ab 2023 mindestens die Mustervorschriften im Energiebereich («MuKEn» 2014) anwenden. Die Solarpflicht gilt zudem nur für Flächen von mehr als 300 Quadratmetern. Auf kleineren Flächen sollen die Kantone zusätzlich eine Pflicht vorsehen können.

Vorgesehene Änderung noch adäquat? Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wieweit der Entwurf des Aargauer Energiegesetzes noch den bundespolitischen Realitäten entspricht. Auch die dras-

tisch in den Vordergrund gerückten Anliegen der Versorgungssicherheit sind darin kaum abgebildet. Damit ist fraglich, ob das Gesetz überhaupt auf genügend politische Akzeptanz im Grossen Rat und im Aargauer Volk stossen wird.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Verwerfungen wird dem Aspekt der Versorgungssicherheit im Entwurf wenig Rechnung getragen. Auch scheint es völlig unklar, mit welcher Strategie der Kanton unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklung künftig mit ausreichend Strom versorgt werden soll.

Der Regierungsrat müsste sich Gedanken darüber machen, wie er der Aargauischen Bevölkerung die Notwendigkeit des Ersatzes von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen erklären kann, wenn der Bund

gleichzeitig ölbetriebene Notkraftwerke in Birr errichtet, die bis zu 70’000 Liter Heizöl verbrauchen – pro Stunde!

Nach dem derzeitigen energiepolitischen Aktionismus auf Bundesebene böte sich dem Regierungsrat eine gute Gelegenheit, die Lage neu zu beurteilen. Es wäre nachvollziehbar, die hochumstrittene Änderungsvorlage zum Energiegesetz zu sistieren und unter Berücksichtigung der neuen Lage eine gänzlich überarbeitete Fassung vorzulegen. Sobald klar ist, wie die Bundesbestimmungen im Detail aussehen und umgesetzt werden sollen, könnte der Regierungsrat das überarbeitete Geschäft wieder in Vernehmlassung geben und anschliessend eine bundesrechtskonforme Fassung vom Grossen Rat und allenfalls vom Aargauer Volk beschliessen lassen.

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Einer meiner Mieter möchte sich gerne ein Elektrofahrzeug anschaffen und wünscht daher die Installation einer Ladestation bei seinem Parkplatz in der Tiefgarage. Bin ich dazu verpflichtet, seinem Wunsch nachzukommen?

Antwort:

Ihr Mieter kann von Ihnen nicht verlange, dass Sie den Parkplatz mit einer Ladestation ausrüsten, ausser Sie haben das Ihrem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses ausdrücklich zugesichert. Es steht daher in Ihrem Ermessen, ob Sie seinem Wunsch nachkommen wollen oder nicht. Lehnen Sie die Errichtung einer Ladestation ab, darf der Mieter diese auch nicht eigenmächtig auf eigene Kosten installieren, da eine solche Änderung am Mietobjekt nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig ist (vgl. Art. 260a OR). Möchten Sie jedoch dem Wunsch Ihres Mieters nachkommen und ihm eine Ladestation zur Verfügung stellen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Installation durch Mieter Sie können dem Mieter die Installation einer Ladestation durch einen Fachmann

auf seine Kosten bewilligen. In diesem Fall sollten Sie neben Ihrer Zustimmung in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten, dass sämtliche Kosten für Betrieb (inkl. Stromverbrauch) und Unterhalt vom Mieter zu tragen sind und dieser für Schäden aus dem Betrieb der Ladestation haftet. Auch sollten Sie bereits eine Regelung darüber treffen, wie bei Beendigung des Mietverhältnisses zu verfahren ist. Nach der gesetzlichen Regelung schulden Sie dem Mieter bei Auszug für einen verbleibenden erheblichen Mehrwert der Ladestation eine Entschädigung. Diese gesetzliche Regelung ist aber nicht zwingend, womit abweichende Vereinbarungen getroffen werden können. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Mieter bei Auszug die Ladestation wieder entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen muss. Stattdessen kann aber auch vereinbart werden, dass keine Rückbauverpflichtung besteht und die Ladestation bei Beendigung des Mietverhältnisses mit oder ohne Entschädigung ins Eigentum des Vermieters übergeht, wobei im Falle einer Entschädigung auch bereits deren konkrete Höhe oder Berechnungsmethode schriftlich vereinbart werden sollte.

Installation durch Vermieter

Neben der Variante Mieterbaute haben Sie auch die Möglichkeit, die Ladestation selber auf eigene Kosten zu erstellen. In diesem Fall handelt es sich um eine wertvermehrende Investition, welche zu einer Mietzinserhöhung berechtigt. Da es sich um eine neue, vorher nicht vorhandene Einrichtung handelt, können die Investitionskosten zu 100 Prozent auf den Mieter überwälzt werden. Wird der Parkplatz nicht alleine sondern zusammen mit ei-

nem Wohn- oder Geschäftsraum vermietet, ist bei der Mitteilung der Mietzinserhöhung nach Art. 269d OR vorzugehen. So kann eine Mietzinserhöhung erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin angezeigt werden. Die Mitteilung hat zudem mit amtlichem Formular zu erfolgen und muss begründet werden. Neben der Mietzinserhöhung ist dem Mieter mit dem Formular auch die Einführung der Verrechnung der laufenden Energiekosten anzuzeigen. Idealerweise wird der Stromverbrauch durch einen separaten Zähler erfasst und dem Mieter direkt durch das zuständige Elektrizitätswerk in Rechnung gestellt. Daneben ist aber auch möglich, dass Sie dem Mieter die Stromkosten als Nebenkosten verrechnen. Dabei empfiehlt es sich, mit der Formularanzeige eine entsprechende Akontozahlung dafür einzuführen.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Melanie Bleuler lic. iur., Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Aargau

Von Bussen und anderen Strafen

Überblick über das Ordnungsbussen- und Strafbefehlsverfahren

Wir kennen sie alle: Bussen. Seien es Bussen für falsches oder zu langes Parkieren, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Missachten der Hundeleinenpflicht. Diese Regelverletzungen werden zumeist in einem vereinfachten Verfahren abgeurteilt, dem sog. Ordnungsbussenverfahren. Neben dem Ordnungsbussenverfahren gibt es ein zweites bekanntes Verfahren zur Aburteilung von Massendelinquenz: das Strafbefehlsverfahren. Von diesen beiden den (strafrechtlichen) Alltag prägenden Verfahren handelt der vorliegende Text.

Die Grundlagen des Ordnungsbussenverfahrens finden sich im eidgenössischen Ordnungsbussengesetz (OBG) sowie der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung (OBV). Ergänzend treten die kantonalen Erlasse hinzu; im Kanton Aargau beispielsweise die Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren (OBVV). Demgegenüber das Strafbefehlsverfahren seine Grundlage in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) hat, nämlich in den Artikeln 352–356.

Das Ordnungsbussenverfahren

Das Ordnungsbussenverfahren setzt voraus, dass die zuständige Behörde die Widerhandlung selbst festgestellt hat oder – im Strassenverkehrsrecht – die Widerhandlung durch eine automatische Überwachungsanlage festgestellt wurde (bspw. Radar). Der Ablauf gestaltet sich danach beispielsweise folgendermassen: Ich werde von der Polizei angehalten, wobei festgestellt wird, dass ich meinen Führerausweis nicht bei mir habe. Dies hat zur Folge, dass eine Busse von CHF 20.00 fällig wird. Ich kann nun die

Busse sofort bezahlen, worauf mir eine Quittung ausgestellt wird. Oder ich zahle nicht sofort: In diesem Fall muss ich meine Personalien angeben und erhalte ein Bedenkfristformular und einen Einzahlungsschein. Die Polizei behält eine Kopie des Formulars bei sich. Nun habe ich eine sog. Bedenkfrist von 30 Tagen, innert welcher ich die Busse bezahlen kann. Bezahle ich innert dieser Frist, wird die Formularkopie vernichtet und das Verfahren ist erledigt. Bezahle ich hingegen nicht, wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet.

Bekannt sind auch die Formulare, welche man von der Polizei nachhause geschickt erhält, nachdem man geblitzt worden ist. Wird nämlich ein Fahrzeug geblitzt, ist zumeist nicht von vornherein klar, wer das Fahrzeug gelenkt hat. So wird die Busse an die Adresse der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters geschickt. Auch hier gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ist die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter jedoch nicht identisch mit der Person, welche tatsächlich am Steuer sass, kann der Behörde auf dem Formular der Name und die Adresse der Lenkerin oder des Lenkers mitgeteilt werden. Damit ist die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter aus dem Schneider und die Busse wird an die Lenkerin oder den Lenker übermittelt.

In der OBV sind die Übertretungen aufgelistet, welche im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Darin sind auch die jeweiligen Bussenbeträge vermerkt. Dabei werden Vorleben und persönliche Verhältnisse – anders als bei der Strafzumessung in

einem ordentlichen Strafverfahren – nicht berücksichtigt. Es gibt also keine individuelle Festlegung des Bussenbetrages. Der Bussenliste ist beispielsweise zu entnehmen, dass das Fahren ohne Licht tagsüber mit CHF 40.00 oder das unberechtigte Befahren von Wald oder Waldstrassen mit Motorfahrzeugen mit CHF 100.00 bestraft wird. Im Anhang der kantonalen OBVV wird weiter bspw. die Verletzung der Pflicht zur Aufnahme und Entsorgung von Hundekot mit einer Busse von CHF 100.00 sanktioniert.

Das Strafbefehlsverfahren

Der Strafbefehl ist ein Instrument des vorgenannten ordentlichen Strafverfahrens. Dem Strafbefehl kommt in Schweizer Strafverfahren eine zentrale Rolle zu: Weit über 90 Prozent aller strafprozessualer Vorverfahren, die in einer Verurteilung enden, werden mit einem Strafbefehl abgeschlossen.1 Damit ein Strafbefehl erlassen werden kann, muss die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden haben oder der Sachverhalt muss anderweitig ausreichend geklärt sein. Im Weiteren darf ein Strafbefehl nur ausgestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten für ausreichend hält. In diesem Zusammenhang gilt es zu erwähnen, dass jede Geldstrafe oder Freiheitsstrafe einen Eintrag im Strafregister zur Folge hat. Bussen werden hingegen im Regelfall erst ab einem Betrag von CHF 5’000.00 im Strafregister eingetragen.

Ist man mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, muss man innert zehn Tagen ab dessen Zustellung bei der Staatsanwaltschaft schriftlich Einsprache erheben (Einschreiben). Wird diese Frist verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Der beschuldigten Person ist es dabei freigestellt, ob sie ihre Einsprache begründet. Es genügt, wenn sie der Staatsanwaltschaft innert Frist schriftlich mitteilt, dass sie gegen den Strafbefehl Einsprache erhebt. Demgegenüber müssen andere mögliche Einsprecher ihre Einsprache begründen. Bei der Frist von zehn Tagen handelt es sich um eine unabänderliche, d. h. nicht erstreckbare Frist.

In diesem Zusammenhang ist auf die sog. Zustellfiktion hinzuweisen: Der Strafbefehl wird überwiegend mit eingeschriebener Postsendung zugestellt. Wenn ich zum Zustellungszeitpunkt also bspw. nicht zuhause bin, wird mir eine Abholungseinladung in den Briefkasten gelegt, worauf ich die Sendung bei der Post abholen kann. Hole ich die Sendung nicht ab, geht sie zurück an den Absender. Ich kann mich nun aber nicht vor der Zustellung eines Strafbefehls «drücken», indem ich die Sendung einfach

nicht abhole. So sieht die Strafprozessordnung in Art. 85 Abs. 4 lit. a vor, dass eine eingeschriebene Postsendung, die nicht abgeholt worden ist, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch als zugestellt gilt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste. Dies hat zur Konsequenz, dass die Einsprachefrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt. Weile ich also zum Beispiel in den Ferien und weiss von einem gegen mich laufenden Strafverfahren, muss ich unbedingt darum besorgt sein, dass die Staatsanwaltschaft entweder über meine Abwesenheit informiert ist oder sich jemand um meine Post kümmert. Ansonsten kann es sein, dass ich mittels Strafbefehls rechtskräftig verurteilt werde, ohne dass ich überhaupt davon Kenntnis erhalte bzw. hiervon erst Kenntnis erhalte, wenn mir später die Mahnung für die Busse/ Geldstrafe und/oder Verfahrenskosten zugeht. Gegen die Zustellfiktion kann ich mich wehren, wenn ich nicht mit einer Zustellung rechnen musste: Wurde ich z. B. nur kurz polizeilich befragt, ohne dass mir die Eröffnung eines Verfahrens in Aussicht gestellt wurde, greift die Zustellfiktion nicht. Ebenso wenig muss ich mit der Zustellung rechnen, wenn seit der letzten Pro-

zesshandlung bereits eine längere Zeit verstrichen ist.

Nach erfolgter Einsprache hat die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise abzunehmen, die zur Beurteilung erforderlich sind. Hält sie alsdann am Strafbefehl fest, überweist sie die Akten unverzüglich dem Gericht. Der Strafbefehl dient dabei als Anklageschrift. In der Folge kommt es zum erstinstanzlichen Hauptverfahren, in welchem das Gericht über Schuld und Strafe befindet. Dabei ist das Gericht weder an die im Strafbefehl vorgenommene rechtliche Würdigung noch an die im Strafbefehl ausgefällte Strafe gebunden.2

Sicherheitshalber ist zu empfehlen, die mit dem Strafbefehl mitgesandten Rechnungen nicht zu bezahlen, bis die Angelegenheit rechtskräftig abgeschlossen ist, da dies ansonsten allenfalls als Verzicht bzw. Rückzug der Einsprache angesehen werden kann.

1 OBERHOLZER nennt 98% der Verurteilungen (OBERHOLZER, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Aufl., Bern 2020, N 1928 und 1935).f

2 OBERHOLZER, a.a.O., N 1964.

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Die Mistel

Die Mistel, das wintergrüne Gewächs, das hoch oben in den Baumkronen in Kugelform wächst und aussieht wie grosse Vogelnester, ist in vielerlei Hinsicht eine wundersame und sagenumwobene Pflanze. Um Misteln ranken sich viele Mythen und Geschichten. Schon in der Antike spielte sie für viele Völker eine grosse Rolle. Misteln erwecken seit über 2000 Jahren das Interesse des Menschen. Die Mistel, die den Kelten und Germanen heilig war, wurde auch im christlichen Mittelalter hochgeachtet. Lange bevor der Tannenbaum um die Weihnachtszeit Einzug in unsere Stuben fand, wurden Häuser, Räume und Höfe mit Mistelzweigen geschmückt. Die Mistel war, ebenso wie die Stechpalme und die Tanne Symbol für Hoffnung auf die erwachende Natur. Sie galt als Zeichen ewiger Lebenskraft. Man nutzte sie in vielerlei Hinsicht als Schutz- und Abwehrpflanze. Die Druiden brauten daraus Zaubertränke, ein Allheilmittel, das gegen alles half. In der Sage verlieh die Mistel Kraft, Mut und Unbesiegbarkeit – wie bei Miraculix, dem gallischen Druiden aus dem Comics «Asterix und Obelix», bei dem der Trank gar bei der Bekämpfung ganzer römischer Heere half.

Hoch oben im Baum Wir kennen die Mistel als Symbol der Liebe. Man sagt, dass es Paaren Glück bringt, sich unter einem Mistelzweig zu küssen. Als Heilpflanze durchläuft die Mistel sämtliche Epochen. Schon der griechische Arzt Hippokrates hatte sie bei verschieden Leiden angewendet. Und auch im Mittelalter wurde sie von Kräuterkundlern als Heilkraut genutzt. In der anthroposophischen Medizin spielt die Mistel auch heute noch eine grosse Rolle.

Lange Zeit konnten sich die Menschen nicht erklären, wie die geheimnisvolle Mistel wächst. Eine Pflanze, die zu einem kugelförmigen Gewächs, manchmal von bis zu einem Meter Durchmesser, hoch oben in den Baumkronen wächst, ohne Verbin-

dung zum Erdboden. Ein Gewächs, das im Winter an kahlen Bäumen mit grünen Blättern und weissen Beeren wächst und sich der Kälte widersetzt. Das musste ein göttliches Zeichen sein oder von Göttern gesandt.

Die Mistel ist nicht nur ein Druidenkraut. Ihre weissen Beeren sind auch Winternahrung für viele Vogelarten. Mistel und Vögel profitieren voneinander. Durch das Abzupfen und Fressen der weissen klebrigen Beeren bleiben Samen an Ästen kleben und können dort keimen. Die Samen werden auch durch den Kot der Vögel weiterverbreitet. Auch wenn es den gefiederten Freunden gut schmeckt, für uns Menschen sind die Beeren giftig.

Keine Gefahr für Gesunde Aus botanischer Sicht handelt es sich in Europa um die Laubholzmistel (Viscum album), die als Gehölzparasit auf Laubbäumen wie Ahorn, Pappeln, Weiden, Linden und auf Apfelbäumen oder auch auf Tannen und Kiefern anzutreffen ist. Auf Ei-

chen wächst sie eher selten. Die Mistel ist ein Halbschmarotzer. Das bedeutet, dass sie dem Baum (Wirt) Wasser und Mineralsalze entnimmt. Da sie aber selbst Chlorophyll besitzt, kann sie ihren Eigenbedarf durch Fotosynthese selbst decken. Gesunde Bäume sterben durch den Parasiten nicht ab. Bei starkem Befall können Misteln Bäume jedoch durchaus schwächen.

Vgl. auch: www.waldwissen.net/de

Unter Mistelzweigen musst du küssen! Aus Misteln blüht der schönste Christmas-Brauch in unsre Weihnachtszeit. Die Liebe wächst so voller Glanz und neu als Perlenfrucht im immergrünen Kleid. Mit einem kleinen Kuss pflückst du die scheue Frucht. Die Weihnacht ist der Liebe Erntezeit! Torkild Hinrichsen

Foto: Jeannine Stierli

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Gebäudesanierung in 25 Arbeitstagen

In der Zürcher Gemeinde Opfikon wurde ein Mehrfamilienhaus energetisch saniert. Bei dieser Sanierung überzeugt nicht nur das Arbeitstempo von 25 Arbeitstagen, sondern auch das Ergebnis: Die Mieter wohnen nun in einem CO 2 -neutralen Gebäude.

Das Durchschnittsalter von Schweizer Immobilien liegt bei 45 Jahren. Viele Liegenschaften stammen sogar aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Diese Liegenschaften sind meist schlecht isoliert und werden mit fossilen Energieträgern beheizt. Je nach Schätzung sind Gebäude in der Schweiz für jede dritte Tonne Treibhausgasemissionen und für mehr als 40 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Mit Sanierungen der Gebäudehüllen und der Umrüstung von Heizsystemen liessen sich die CO2-Emissionen drastisch reduzieren. Das heute dafür bereits alle technischen Voraussetzungen vorhanden sind, zeigt die Sa-

Mehrfamilienhaus vor der Sanierung.

Die Hybridbox ist eine kompakte und patentierte Energiezentrale, die alle energetischen Disziplinen in einem Gebäude vereint. Die Anlage reagiert dabei flexibel auf Stromangebot und -nachfrage, hält aber stets den Fokus auf die bedarfsgerechte Wärmeversorgung. www.hybridbox.ch

nierung eines über 60-jährigen Mehrfamilien-Wohnhauses. Die Umwelt Arena Schweiz als Kompetenzzentrum für Umwelttechnologie hat gemeinsam mit ihren Fach- und Ausstellungspartnern dieses Leuchtturmprojekt realisiert.

Sozialverträgliche Sanierung

Es gibt verschiedene Varianten, mit Altbauten umzugehen. Erstens die Liegenschaft abreissen und einen Neubau erstellen, was jedoch höhere Mieten zur Folge hat und somit nicht sozialverträglich ist. Eine Totalsanierung mit Mieterauszug ist ebenso fragwürdig, weil daraus wiederum höhere Mieten resultieren. Aber keine Sanierung ist auch keine Option, weil die CO2-Ziele ge-

mäss Energiestrategie 2050 des Bundes nicht erreicht werden und die Umweltbelastung weiterhin hoch bleibt. Die hier beschriebene Variante zeigt, dass eine energetische Sanierung sehr wohl heute schon möglich ist, ohne dass danach die Mieten erhöht werden müssen.

Wie ist das möglich?

Zuerst wurde die alte Heizung stillgelegt, der Öltank abgebaut und eine mobile Übergangsheizung installiert. Diese intelligente Energiezentrale, die im ursprünglichen Öltankraum eingebaut wurde, wird durch eine Hybridbox gesteuert. Dank des optimierten Zusammenspiels der Wärmepumpe und einer Wärmekraftkoppelung mit Wärmerückgewinnung reagiert die Hybridbox flexibel auf Produktionskriterien wie Wetter und Wärmebedarf. Danach ging es Schlag auf Schlag: Vorgefertigte Leitungen und vorfabrizierte Installationen wurden angebracht, dazu Dämmungen an Kellerdecken und der obersten Geschossdecke sowie ein stromerzeugender Dachbelag mit Photovoltaik-Modulen. Zusätzlich wurde die Balkonverkleidung mit Photovoltaik-Modulen versehen, die im Winter bei niedrigem Sonnenstand mehr Energie als diejenigen auf dem Dach liefern. Gespeichert wird der so produzierte Strom in einer Salzbatterie; ein Akku, der ohne seltene Erden produziert wird.

Die Liegenschaft in Opfikon wurde in nur 25 Arbeitstagen (25. Juni bis 22. Juli 2019) energetisch saniert. Die grossen Vorteile einer zeitlich so straff organisierten Sanierung sind überschau- und planbare Kosten, eine kurze Bauphase und vor allem geringe Beeinträchtigungen für die Mieter sowie keine Mietzinsausfälle für den Hausbesitzer.

Was wurde erreicht?

Der ursprüngliche Heizölverbrauch mit zirka 12’000 Litern und einem CO2-Aus-

Hybridbox
Das
Wie man es kennt: verwitterte Balkone.
Hybridbox, die intelligente Energiezentrale.

Nach 25 Arbeitstagen: ein saniertes CO2-neutrales Gebäude.

stoss von 33.5 Tonnen konnte mit Erdgas auf 3.5 Tonnen CO2-Ausstoss gesenkt werden, was einer Einsparung von knapp 90 Prozent entspricht! Damit das hochgesteckte Ziel des Null-CO2-Ausstosses auch tatsächlich erreicht wird und man nicht mehr von kriegerischen Lieferanten abhängig ist, bezieht die Liegenschaft 100 Prozent Biogas.

Die Stiftung Umwelt Arena Schweiz setzte sich zum Ziel, für diese Sanierung nur mit Schweizer Unternehmungen zusammenzuarbeiten. Die Hybridbox, die Balkonverkleidung, die Gebäudesteuerung wie auch die Salzbatterie sind Schweizer Erfindungen. Die Stiftung ist überzeugt, dass weitere wegweisende energetische Entwicklungen im Bau nur möglich sind, wenn der Kreislauf Entwicklung bis zum Absatz stimmt und dafür ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Glückliche Mieterin

Die Sanierung ist sozialverträglich, da die Mieterinnen und Mieter im Haus bleiben können. Das Gebäude ist CO2-neutral, was nachhaltig wie auch zukunftsweisend ist. Kristina Bürgler, seit 21 Jahren Mieterin im Haus, ist begeistert und meint: «Ich hatte ziemliche Angst, dass das Haus abgerissen würde oder ich mir danach die Miete nicht

Nach der Sanierung produzieren die Balkonverkleidungen Strom.

mehr leisten könnte. Nun bezahle ich zwar 170 Franken mehr Miete, was in Anbetracht dieser ökologischen Verbesserungen absolut vertretbar ist, denn auf der anderen Seite haben sich die Heiznebenkosten reduziert.»

Informationen und Ausstellung

Ein Ziel der Stiftung Umwelt Arena ist die Information der Bevölkerung über energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen.

Sie stellt darum alle Innovationen wie auch die Hybridbox und andere Hintergründe der Projekte der Bevölkerung zur Verfügung. Interessierte Individualbesucher können in den Ausstellungen mit Baudokumentationsvideos, Touchscreen-Bildschirmen etc. Näheres erfahren; für Gruppen werden Themenführungen angeboten.

Weitere Informationen www.umweltarena.ch

Fotos: Umwelt Arena
Schweiz

Absturzsicherung ist Pflicht

Bei Arbeiten auf Dächern sind ab zwei Meter Absturzhöhe Massnahmen gegen mögliche Absturzgefahren gesetzlich vorgeschrieben. Der Gebäudeeigentümer und die Bauherrin stehen ebenfalls in der Pflicht, bei Wartungs- und Unterhaltsarbeiten für die nötige Sicherheit zu sorgen.

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) aus dem Jahr 2005 wurde von der Suva im engen Austausch mit den Sozialpartnern, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen umfassend überarbeitet. Im Juni 2021 hiess der Bundesrat die Neuerungen gut und die neue Bauarbeitenverordnung trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Als Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat sie Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen der Schweiz, wobei über 70’000 Betriebe direkt davon betroffen sind.

Harmonisierung der Absturzhöhe

Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft das Arbeiten auf Dächern. Neu sind an sämtlichen Dachrändern ab einer Absturz-

An zwei Stützen wird nun das Sicherungsseil eingeschlauft.

höhe von mehr als zwei Metern geeignete Absturzmassnahmen zu treffen. Bisher war dies erst ab einer Höhe von drei Metern Pflicht. Ausserdem wurden Schutzziele definiert, um Arbeitnehmende vor Sonne, Hitze und Kälte besser zu schützen. Darüber hinaus wird eine ausreichende Beleuchtung für Verkehrswege und Arbeitsplätze verlangt und die Sicherheitsmassnahmen, die sich aus der Planung der Bauarbeiten ergeben, müssen neu schriftlich festgehalten werden.

Zum einen war eine Überarbeitung der BauAV nötig, um die Bestimmungen dem neuesten Stand der Technik anzupassen. Zum anderen nutzten die Sozialpartner und die Suva die Gelegenheit, um die Erfahrungen aus ihren Präventionsbemühungen der vergangenen Jahre einfliessen zu lassen. «Die

Auf dem freigelegten Unterdach wird eine starke Holzplatte angebracht.

Dieses Sicherungssystem ist auf drei Personen ausgelegt.

neue BauAV schafft mehr Sicherheit für die Arbeitnehmenden. Aber auch die Arbeitgeber profitieren von klaren Regeln. Schutzmassnahmen, die in einer Verordnung vorgeschrieben sind, sind nicht verhandelbar. Das gilt für die ausführenden Unternehmen aber auch für die Planer und Bauherren, welche diese berücksichtigen müssen», sagt Adrian Bloch, Bereichsleiter Bau bei der Suva.

Geeignete Massnahmen treffen Je nach Grösse eines Gebäudes kann man für umfassendere Wartungs- und Bauarbeiten auf dem Dach ein Gerüst aufstellen lassen. Für kleinere Bauten und Arbeiten geht der Aufbau eines Gerüstes jedoch ins Geld. Da lohnt es sich eher, eine Absicherung auf dem Dach anzubringen, durch die sich die Arbeitenden, die das Dach betreten müssen, gegen einen Absturz absichern können.

Das hier aufgeführte Beispiel zeigt, wie darauf spezialisierte Fachleute an einem Doppeleinfamilienhaus mit Flach- und Schrägdach nachträglich eine Absturzsicherung montierten, damit künftig Arbeiten, die an der Photovoltaikanlage, der thermischen Solaranlage oder am Dach notwendig sind, sicher ausgeführt werden können und die Bauherrschaft die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. Obwohl auf den Bildern jeweils nur eine Person zu sehen ist, arbeiteten die Fachleute nach Vorschrift zu zweit und beide verfügten über die entsprechende PSA-Ausbildung, die es für die Ausführung solcher Arbeiten braucht.

Als erstes befestigten die Sicherungsexperten am Rand des Daches Haken, an denen die Leiter zum Hochsteigen fest verankert werden kann. Auf dem flachen Teil des Daches verschraubten die Fachleute zwei Sicherungsstangen. Dazu schnitten sie an der definierten Stelle die Dachpappe heraus und schraubten den Holzsockel auf und die Sicherungsstange fest. Anschliessend legten sie

Der Fachmann löst an der vorher bestimmten Stelle vorsichtig die Dachpappe heraus.

neue Dachpappe auf und verschweissten sie nach getaner Arbeit wieder sorgfältig, damit das Dach wieder dicht ist.

Die beiden Ständer sichern ein Seil, das über dem Dachfirst verläuft. Die Personen, die auf dem Dach an der Arbeit sind, können sich mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung am Sicherungsseil einklinken und sind so vor einem Absturz gesichert. Das Sicherungssystem muss den Verhältnissen und Anforderungen des jeweiligen Gebäudes angepasst sein. Das Sicherungssystem auf diesem Dach hier ist auf drei Personen ausgelegt.

Haftung des Eigentümers

Die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Gebäudes kann bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden, wenn der durch den Unfall entstandene Schaden auf eine fehlerhafte Anlage oder auf mangelhaften Unterhalt zurückzuführen ist, beispielsweise des Daches als solches oder der Sicherungspunkte. Dabei muss der Eigentümer weder vorsätzlich noch fahrlässig handeln, es genügt, wenn ein objektiv feststellbarer Mangel des Werkes vorhanden ist (sogenannte Kausalhaftung).

Darüber hinaus kann der Eigentümer auch strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung (u. a.) zur Verantwortung gezogen werden oder in Bezug auf die allgemeinen Haftpflichtnormen, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt, beispielsweise keine regelmässigen Sicherheitskontrollen durchführen lässt.

Begriffe zum Thema Absturzsicherung

Absturzgefahren: Sturz vom Rand des Daches, Sturz durch Dachöffnungen, nicht durchbruchsichere Flächen, z. B. Lichtkuppeln.

Kollektivschutz: Das ist eine technische Massnahme, die Personen unabhängig von ihrer Ausrüstung und ihrem Verhalten schützt (z. B. Geländer, Seitenschutz, Gerüst, Auffangnetz, Durchsturzgitter).

Durchbruchsicher: Flächen, die bei einem Sturz nicht durchbrechen oder bei denen durch Massnahmen ein Durchbrechen verhindert wird. Bei Oberlichtkuppeln kann das durch das Einlegen eines Gitters oder eines durchbruchsicheren Glases erreicht werden.

PSAgA: persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bestehend aus Helm mit Kinnband, Auffanggurt, Falldämpfer, Verbindungsmittel zur Anschlageinrichtung.

Auffangsystem: PSAgA an einem Anschlagpunktsystem oder einem Bauteil befestigt, welches die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der so gesicherte Benutzer wird bei einem Sturz aufgefangen und die Kräfte (Fangstoss) werden begrenzt. Eine Verletzungsgefahr kann dabei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Rückhaltesystem: PSAgA, die den Benutzer vor einem Sturz über die Dachkante bewahrt.

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Fotos: Markus Burger / Innotech
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Richtig feuern mit Holz

Wird richtig gefeuert, entsteht nur wenig Feinstaub. Wird der Ofen falsch bedient, ist ein Feinstaubfilter von Vorteil, aber er filtert nicht alle Schadstoffe heraus. Tatsache ist, dass ein richtig bedienter Ofen wenig Feinstaub und – kombiniert mit einem Partikelfilter – gegen null Emissionen erzeugt.

Der Beitrag «Gefahr bei alten Holzöfen» (Wohnwirtschaft 10-2022) löste bei einem Leser eine Reaktion aus. Er schrieb, dass er den Beitrag mit Interesse gelesen habe, jedoch erstaunt sei, dass nichts über die Nachteile von Holzfeuerungen erwähnt worden sei. Schliesslich hätten Holzöfen nicht nur den Vorteil, dass aus erneuerbarer Energie Wärme gewonnen werden könne, sondern sie würden auch Feinstaub produzieren, der für Mensch und Umwelt belastend sei. Er habe selber einen Kachelofen zu Hause und sei seit Jahren auf der Suche nach einem Partikelabscheider für den Kamin, damit von seiner Anlage kein Feinstaub in die Umwelt gelange. Er fragte, ob der Redaktion Lieferanten von solchen Produkten bekannt seien.

Richtige Bedienung ist das A und O Das Thema Feinstaub wurde im Artikel absichtlich weggelassen, denn bei zertifizierten und geprüften Holzöfen bis 70 kW Leistung ist vor allem das richtige Bedienen entscheidend. Wird ein Ofen nach Bedienungsanleitung befeuert, entstehen vor allem in der kurzen Anfeuerungsphase höhere Emissionen. Die entsprechende Bedienungsanleitung vom Hersteller oder Ofenbauer ist unbedingt zu befolgen und einzuhalten.

In der Empfehlung Nr. 31 der Vollzugsblätter Emissionsüberwachung der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute Cercl’Air, welche Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe bis 70 kW betrifft, ist festgehalten, dass «bei Einzelraumfeuerungen übermässige Emissionen in der Regel vermeidbar sind, wenn richtig angefeuert wird, nur erlaubte und ausreichend trockene

Brennstoffe in der richtigen Stückigkeit eingesetzt sowie optimale Betriebsbedingungen eingehalten werden. Zudem müssen die Vorgaben der Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) bezüglich der Mindesthöhen von Kaminen über Dach eingehalten sein.» Das alles gilt für Raumheizer, Holzherde, Cheminées und Cheminée-Einsätze (Kassetten), für hydraulisch eingebundene Einzelraumfeuerungen sowie für Speicheröfen, standortsfeste Kachelöfen, Specksteinöfen oder Ähnliches.

Konformität muss vorhanden sein

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verlangt einen Nachweis der Konformität eines Holzofens. Einzelraumfeuerungen der Art wie oben erwähnt, müssen bei Inbetriebnahme über eine Konformitätserklärung verfügen. Diese bestätigt, dass die ökologischen Anforderungen der LRV erfüllt sind. Das betrifft insbesondere die Einhaltung der geforderten Bedingungen an die Energieeffizienz und die Grenzwerte für Staub, Kohlenmonoxid (CO), flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Stickstoffoxide (NOx). Serienmässig hergestellte Feuerungen müssen die Anforderungen verschiedener E-Normen erfüllen und über eine Konformitätserklärung verfügen. Ist das nicht der Fall, muss eine Abgasmessung vor Ort vorgenommen werden, die beweist, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Für handwerklich gebaute Feuerungen wie Speicheröfen oder historische Zimmeröfen gilt, dass sie nach einem anerkannten Berechnungsverfahren aufgebaut sein müssen. Das Bafu anerkennt das Kachelofenberechnungsprogramm von Feusuisse (Schweizer Verband der Ofenbauer), welches die innere Ofenkonstruktion bedarfsgerecht di-

mensioniert. Dadurch ist eine saubere Verbrennung und die Einhaltung der Grenzwerte garantiert.

Holzqualität

In Öfen, die für Stückholz konzipiert sind, darf man ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrennen, dessen Stückgrösse der Grösse des Feuerraums entspricht. Das Holz muss trocken sein und darf höchstens einen Feuchtigkeitsgehalt von 20 Prozent aufweisen. Um diesen korrekt zu messen, muss man ein Holzscheit spalten und auf der frisch entstandenen Spaltfläche mit einem Feuchtemessgerät für Materialfeuchte den Feuchtigkeitsgehalt des Holzinnern messen.

Feuer von oben anzünden

In einem Holzofen mit oberem Abbrand, das heisst, wenn die Abgase aus dem Feuerraum nach oben abziehen, muss man den Holzstapel oben anzünden. Das ist normalerweise bei Zimmeröfen die Regel. Dafür schichtet man die Holzscheite in den Feuerraum, so dass die gröberen Stücke am Boden des Feuerraums zu liegen kommen. Die nächste Schicht Holzscheite wird jeweils quer darübergelegt und die Scheitdicken verjüngen sich von Schicht zu Schicht.

Zuoberst bildet man ein Anfeuermodul mit kleinen Holzstücken und einer Anzündhilfe, beispielsweise ein Knäuel aus in Wachs getränkter Holzwolle. Auf keinen Fall sollte man Zeitungs- oder anderes Papier verwenden. Dies ist definitiv veraltet und heute wegen der mit Schwermetallen belasteten Farben auf dem bedruckten Papier untersagt.

Zudem ist die Höchst- und Idealmenge Holz, auf die der Ofen ausgelegt ist, einzu-

halten. Holz nachlegen verursacht jedes Mal grössere Emissionen.

Partikelfilter aus der Schweiz

Wird ein Ofen richtig befeuert, können die Grenzwerte der LRV eingehalten werden. Wird die Anlage jedoch schlecht betrieben, reduziert der Feinstaubfilter zwar die Feinstaubemissionen, filtert aber nicht alle Emissionen heraus. Ein Partikelabscheider trägt immer zu einer Reduktion des Feinstaubausstosses bei. Er soll aber nicht als Vorwand dienen, weiterhin unsachgemäss zu feuern.

Die Firma Oekosolve entwickelt und produziert Feinstaubfilter für diverse Anlagen – von mit Holz betriebenen Wohnraumfeuerungen bis hin zu Grossheizanlagen im Leistungsbereich von 3 MW. Die Filteroder Abscheidesysteme sind elektrostatische Partikelabscheider, die den Ausstoss von Emissionspartikeln wie Feinstaub erheblich reduzieren. Der Abscheider wird bei Stubenöfen auf der Kaminmündung montiert. Dadurch eignet sich der Abscheider für Neubauten und kann bei bestehenden Bauten problemlos nachträglich angebracht werden. Die Reinigung erfolgt einfach durch den Kaminfeger. Durch die flexible Elektrode muss er für die Reinigungsarbeiten nicht auf das Dach, sondern kann den Abscheider von unten her mit der Reinigungsbürste putzen. Die Filter sind Tüv-geprüft und ihr Abscheidegrad reicht bis zu 90 Prozent. Der Partikelabscheider beeinflusst das tadellose Funktionieren der Abgasanlage nicht. Für den Betrieb des Filters ist ein Kabelanschluss oder eine Steckdose mit 230 V AC nötig. Ein Temperaturfühler schaltet den Partikelabscheider automatisch ein und aus. Der Preis für einen Partikelabscheider für eine Wohnraumfeuerung bis 50 kW Leistung liegt zwischen 1500 und 3000 Franken. Ein weiterer Schweizer Produzent von Partikelfiltern ist die Firma Rüegg-Ecotec, welche ein von der Empa entwickeltes Filtersystem vertreibt.

Weitere Informationen www.holzenergie.ch www.cerclair.ch

Das Anfeuermodul besteht aus kleinen Hölzchen und einem wachsgetränkten Holzwolleknäuel.

Das Anfeuermodul oben auf die Holzscheite legen.

Die für den Ofen berechnete Menge Holz auf einmal verbrennen und nicht nachlegen.

Das Anfeuermodul entzünden. Der Holzstoss brennt von oben nach unten.

Der Feinstaubfilter Oeko Tube ist für Wohnraumfeuerungen für neue und bestehende Kamine geeignet.

Foto: Holzenergie Schweiz
Foto: Holzenergie Schweiz
Foto: Martin Bürgler
Foto: Martin Bürgler
Foto: www.oekosolve.ch
Foto: Holzenergie Schweiz
Die Holzscheite lagenweise in den Feuerraum schichten, nach oben verjüngen sich die Scheite.

Ein Wechsel auf LED ist meistens möglich

Mit LED-Leuchtmitteln lässt sich Strom sparen, und es kommen stetig neue Entwicklungen auf den Markt. Doch kann man LED-Leuchtmittel einfach in jede Lampe einsetzen oder muss man alte Lampen ersetzen? Worauf zu achten ist.

Reaktionen von Leserinnen und Lesern auf die letzte Ausgabe der Wohnwirtschaft 11/2022 verlangen eine Berichtigung und Präzisierung der Aussage: «Leider bringt das Bestücken von alten Lampen mit LED keine Energieeinsparung. Die Lampe muss für LED konzipiert sein.» im Beitrag «Im Haushalt Strom sparen: ganz einfach!», Seite 24 bis 27.

Lampenfassung geeignet für LED? Energie lässt sich durch den Ersatz herkömmlicher Leuchtmittel durch LED immer einsparen. Aber das Problem ist, dass nicht jede Lampenfassung für LED geeignet ist. Wenn ganze Lichtanlagen ausgewechselt werden müssen, damit sie LED-tauglich sind, beispielsweise in Schulhäusern oder Gewerbebetrieben, ist die Umrüstung immer mit Kosten verbunden.

Glühbirnen wurden ab 2009 schrittweise verboten. Ihre Nachfolgerinnen, die Halogenlampen sind inzwischen ebenfalls fast ganz aus dem Handel verschwunden, weil die modernen LED ihren Vorgängerinnen gegenüber fast nur Vorteile haben. Zum ei-

Meist lassen sich herkömmliche Leuchtmittel einfach durch LED-Leuchtmittel ersetzen.

nen verbraucht LED im Vergleich zu einem herkömmlichen Halogenleuchtmittel rund 75 Prozent weniger Strom. Ein Wechsel auf LED senkt also die Energiekosten im Haushalt. Zudem sind LED-Leuchtmittel meist deutlich langlebiger als ihre Vorgängerinnen. Das ist auch einer der Vorteile gegenüber von Energiesparlampen. Diese sind zwar

ebenfalls energiesparend, haben jedoch eine kürzere Lebenszeit, vor allem wenn sie häufig ein- und ausgeschaltet werden. Ein grosser Teil der Energie wird bei Sparlampen in Wärme umgewandelt und ist somit eigentlich verschwendet. Mit der Zeit nimmt zudem ihre Lichtintensität ab. Energiesparlampen sind nicht unumstritten, denn sie

enthalten giftiges Quecksilber. Brechen die berührungsempfindlichen Leuchtmittel entzwei, gelangt die giftige Substanz in die Umwelt. Energiesparlampen darf man deshalb nicht in den Hausmüll werfen, sondern muss sie bei einer Entsorgungsstelle abgeben.

Zwei Ausnahmen sorgen für Probleme Meistens ist es kein Problem, die bisherige Lampenbirne durch ein LED-Leuchtmittel zu ersetzen, das die gleiche Sockel- oder Gewindegrösse aufweist. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

1. Lampen mit einem Niedervolt-Leuchtmittel (z. B. 12 Volt o. ä.) verfügen über einen eingebauten Trafo, der die Niederspannung erzeugt. Trafos aus älteren Lampen funktionieren nur, wenn eine bestimmte Mindestspannung vorhanden ist, die im Bereich zwischen 35 und 105 VA (Voltampere) liegt. Ein LEDLeuchtmittel erreicht mit ihrem geringen Energieverbrauch dieses Minimum nicht. Deshalb kann es sein, dass der alte Transformator in diesem kleinen Leistungsbereich nicht funktioniert. Dann muss er ersetzt werden.

2. Dasselbe gilt für ältere Lampen, deren Licht man dämmen kann und die ebenfalls eine Mindestlast benötigen, damit sie brennen. Meist sind alte DimmerLampen wegen ihrer Funktionsweise sowieso nicht für LED geeignet.

Wenn also eine Lampe mit einem Trafo oder Dimmer ausgerüstet ist, sollte man keine LED-Leuchtmittel einsetzen. Versucht man doch einen Wechsel auf LED, wird die Lampe meistens nicht brennen. Es gibt jedoch Ausnahmen und die Lampe brennt auch mit einem LED-Leuchtmittel. Da die Lampe

Helligkeit und Leistung

Gewünschte Helligkeit in

Glühbirne (nicht mehr erhältlich)

jedoch nicht auf dieses Leuchtmittel ausgelegt ist, kann die Lampe oder die LED beschädigt werden.

Bei dimmbaren Lampen muss zudem LED eingesetzt werden, das mit «dimmable», also dimmbar, bezeichnet ist, denn das ist bei LED nicht Standard.

Energie Schweiz weist zudem darauf hin, dass sogenannte Retrofit-Leuchtmittel, zu denen LED gehört, empfindlich auf Spannungsschwankungen reagieren. Der Begriff Retrofit bezeichnet im Allgemeinen die Modernisierung einer bestehenden Anlage. Im Zusammenhang mit Beleuchtungseinrichtungen bedeutet Retrofit die Umrüstung eines bestehenden Lampensystems auf moderne Lichttechnik.

Helligkeit und Leistung

Moderne LED brauchen für das gleiche Lichtvolumen, das eine frühere 60-WattGlühbirne lieferte, nur noch rund 10 Watt. Grund dafür ist die veränderte Technik der modernen Leuchtmittel.

Passend ausgeleuchtet

LED sind heute mit verschiedenen Fassungen und in mehreren Farbtönen erhältlich. Wichtig ist, sich zu überlegen, wo man welche Lichtfarbe einsetzen will. Tiefe Lichttemperaturen (< 3000 Kelvin) besitzen einen hohen Gelbanteil. Das Licht wird als behaglich empfunden. Je höher die Lichttemperatur (> 5300 Kelvin), desto höher ist der Anteil des Blaulichtes der Lampe, das eine eher kalte und technische Atmosphäre erzeugt. Das kalte Licht erleichtert jedoch die Konzentration und eignet sich hervorragend für die direkte Ausleuchtung eines Arbeitsplatzes. Zudem erzeugt LED keine grosse Abwärme.

Die elektrische Leistung, die für die gewünschte Helligkeit nötig ist, im Vergleich.

Quelle:

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Clevere Energiespartipps für die Festtage

Während der Weihnachtszeit sind uns viele Rituale lieb. Mit den folgenden Tipps kann man auch in der Zeit der Lichterketten und des Guetzlibackens clever Energie sparen.

Beim Guetzlibacken kann man bis zu einen Fünftel der Energie sparen, wenn man auf das Vorheizen verzichtet: Denn Guetzli gelingen im nicht vorgeheizten Ofen genauso gut. Mit Umluft statt Ober- und Unterhitze werden weitere 15 Prozent an Energie gespart. Mit der richtigen Planung kann man nochmals punkten: Mehrere Bleche gleichzeitig in den Ofen schieben, so verkürzt sich die Betriebszeit des Backofens. Den Backofen früher ausschalten, denn die Resthitze backt weiter. Nach dem letzten Blech die Ofentür offenlassen und mit der Resthitze den Raum wärmen.

Adventslicht mit LED

Was wäre die Weihnachtszeit ohne warmes, schummriges Licht? Keine Sorge, ein gemütliches Ambiente ist mit den Energie sparenden LED sehr wohl möglich. Einfach die passende Farbtemperatur, die für LED in Kelvin angegeben ist, beachten: Warmweiss hat 2700 bis 3000 Kelvin, Neutralweiss 4000 Kelvin und Tageslichtweiss

für den Weihnachtsbaum.

6500 Kelvin. Erhältlich sind auch dimmbare LED: Dafür ist die Produktbeschreibung unbedingt zu beachten. Selbst für den Weihnachtsbaum gibt es LED-Lichterketten, damit kann der Baum auch unbeaufsichtigt leuchten.

Ordentlichkeit in der Küche

Die Festtage sind immer auch eine Zeit des Essens. Sei es Fondue Chinoise, Filet im Teig oder ein Pilzragout – jede Familie hat ihre eigenen Favoriten. Wie bei den Guetzli gilt auch hier: Den Ofen nicht vorheizen. Bei einem Elektroherd kann man diesen mindestens fünf Minuten vorher ausschalten und so die Resthitze nutzen. Auch nach dem Festmahl zahlt sich Cleverness aus. Die groben Speisereste rasch entfernen, dann kann man das Vorspülen beim Ge-

schirrspüler weglassen und dafür das Energiesparprogramm wählen. Das dauert zwar länger, doch mit der richtigen Planung reicht auch dafür die Zeit.

Heizung mit einer Fernbedienung Wer nach den Festtagen in die Winterferien fährt, kann mit etwas Vorbereitung ganz einfach Strom sparen. Bei Abwesenheit daran denken, die Heizung ein paar Grad runterdrehen. Mit jedem Grad weniger spart man sechs bis zehn Prozent Heizkosten. Vor der Rückkehr kann man mit einer Heizfernbedienung sogar aus der Distanz komfortabel die Heizung wieder höherstellen.

Quelle www.energieschweiz.ch

Energie in der Zweitwohnung sparen

«Make-Heat-Simple» ist ein Programm von Energie Schweiz und zahlreichen Partnern zur Senkung der Energiekosten von Zweitwohnungen. Mit der Installation von Fernbedienungssystemen könnten allein in den rund 700’000 Zweitwohnungen in der Schweiz mehr als 2000 GWh/ Jahr eingespart werden. www.makeheatsimple.ch

Weniger Energieverbrauch dank einer LED-Lichterkette

Natur braucht Stadt

Den diesjährigen «Binding Preis für Biodiversität» erhielt Stadtgrün Bern. Die Jury zeichnete damit das von Stadtgrün Bern durchgeführte Themenjahr «Natur braucht Stadt − Mehr Biodiversität in Bern» als herausragendes Projekt für Biodiversität im Siedlungsraum aus.

Im Siedlungsraum: wertvolle Flächen für mehr Biodiversität und gleichzeitig beliebter Spielort für Kinder.

Fussgängerzone Bümpliz: Entsiegelte Flächen und hitzebeständige Bäume sorgen für ein angenehmes Klima.

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Brigitte Müller, Redaktorin

Das Projekt «Natur braucht Stadt» von Stadtgrün Bern, das Amt der Stadt Bern, welches den öffentlichen Grünraum pflegt und gestaltet, gewinnt aus 22 eingereichten Projekten den mit 100’000 Franken dotierten und zum zweiten Mal ausgeschriebenen «Binding Preis für Biodiversität». Das als Themenjahr organisierte Projekt war deshalb so erfolgreich, weil Stadtgrün Bern und seine Fachstelle Natur und Ökologie mit einem frischen und attraktiven Aktionspaket unterschiedlichste Institutionen, Organisationen und Menschen für ein gemeinsames Ziel – die Förderung der Biodiversität – gewinnen konnten. Mit einem ausserordentlichen Engagement und originellen Massnahmen-Mix ist es den Verantwortlichen gelungen, verschiedenste Akteure über gesellschaftliche Grenzen hinweg zu animieren, die Naturvielfalt in der Stadt nachhaltig zu erhöhen. Die ganzheitliche Herangehensweise, die handlungsorientierte Kommunikation und die eindrückliche Wirkung auf 10’000 Quadratmetern mit aufgewerteten und neu angelegten Biodiversitätsflächen heben das Projekt aus den für den Preis eingereichten Projekten heraus.

Vor der Haustür

Um biologische Vielfalt nachhaltig zu fördern, sind gesellschaftliche Veränderungen auf allen Ebenen notwendig. Diese beginnen am einfachsten direkt vor der Haustür – und damit im Siedlungsraum. Gleichzeitig bietet der Siedlungsraum ein grosses Potenzial zur Förderung der Biodiversität. Und dies erhöht nachweislich auch die Lebensqualität.

Ein gutes Beispiel für die Arbeit von Stadtgrün Bern ist der Innenhof der städtischen Siedlung Fröschmatt, der einen Beitrag zur

Erhaltung besonders gefährdeter Arten im Siedlungsraum leistet. Das Pilotprojekt der Stadt Bern steht stellvertretend für all die Projekte für Biodiversität, die in Bern umgesetzt wurden. Besonders daran ist, dass die Mieterinnen und Mieter sich an der Aufwertung beteiligen konnten, weshalb die Massnahmen hier breit akzeptiert sind.

Alle packten mit an Stadtgrün Bern ist es also gelungen, unterschiedlichste Organisationen und Menschen für ein gemeinsames Ziel zu gewinnen: die Förderung der Biodiversität. Neben mehreren städtischen Stellen haben zahlreiche Institutionen, vom Botanischen Garten über das Naturhistorische Museum bis hin zum Tierpark Dählhölzli, mitgewirkt. Ebenso viele private Balkongärtnerinnen und Gartenbesitzer. Über 50 Veranstaltungen, von Führungen über Workshops bis hin zu Aktionstagen, wurden unter dem Dach des Themenjahrs realisiert, die in einer umfangreichen Broschüre zusammengestellt wurden. Es wurden sieben Stadtspaziergänge mit 80 Infotafeln, verbunden mit einem interaktiven Stadtplan, zusammengestellt, auf denen die Spaziergänger erfah-

Fortsetzung Seite 35

Ansermetplatz: Der Asphalt wurde aufgebrochen, damit die wertvollen Böden zur Geltung kommen.

Die naturnahe Gestaltung dieser Liegenschaft lädt Gross und Klein zum Verweilen und Spielen ein.
Friedhof Bremgarten: Der Weiher bietet wertvollen Lebensraum für Amphibien und Libellen.
Fotos: Stefanie Würsch

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ren konnten, wie wertvolle Stadtnatur aussieht.

Aussergewöhnlich war der breite Einbezug verschiedener Kunstgattungen wie bildende Kunst, Theater, Musik und Literatur, mit denen sich Menschen manchmal besser erreichen lassen. So wurden beim Teilprojekt «Kunst Bio-divers» zusammen mit der Kommission Kunst im öffentlichen Raum zwei grosse Kunstprojekte realisiert: «Gläuf zum Bundeshaus» von Christian Ratti, wo Schmetterlinge, Heuschrecken oder Käfer für ihre Rechte und Lebensräume demonstrierten und «Nischen» von Tine Melzer, die mit ihren Texten auf den 80 Infotafeln zum Nachdenken anregte.

Vom Wissen zum Handeln für Private Die Aktionen «Biodiversitäts-Garten» und «Biodiversitäts-Balkon» veranlasste Private, ihre Gärten und Balkone umzugestalten. Das Thema «Klima-Balkon» zeigte auf, wie Biodiversität mit der Verbesserung des lokalen Klimas und der eigenen Lebensqualität zusammenhängt. Ein Praxishandbuch lieferte das nötige Hintergrundwissen.

Aufwertungen im öffentlichen Raum

Ein wichtiges Teilprojekt war die Aufwertung im öffentlichen Raum. In Bern West wurden verschiedene Asphaltflächen aufgebrochen und mit einheimischer Flora bepflanzt. Weiter wurden beispielsweise Amphibienteiche gebaut, Rasen zu Wiesen aufgewertet, Wildhecken gepflanzt, Säume stehen gelassen und Stein- und Asthaufen in Parkanlagen und Grünstreifen entlang von Strassen angelegt. Diese Massnahmen

tragen in Zeiten des Klimawandels neben der Naturvielfalt auch zur Verminderung der Sommerhitze bei.

Nachhaltige Wirkung

«Natur braucht Stadt» war integraler und inspirierender Teil des übergeordneten Biodiversitätskonzepts der Stadt Bern und brachte viele Akteure in Kontakt mit Ideen und Partnern. Das Projekt wird deshalb über das Themenjahr 2021 hinaus nachhaltig wirken. Das zum Themenjahr herausgegebene «Berner Praxishandbuch Biodiversität» gilt jetzt schon als Standardwerk mit einer Ausstrahlung weit über Bern hinaus.

Zweifellos hat Bern als eine grosse Stadt mehr Ressourcen als kleinere Gemeinden und Organisationen, die am Wettbewerb teilnahmen. Doch was die Fachstelle Natur und Ökologie von Stadtgrün Bern mit drei Personen und etwas mehr als 200 Stellenprozenten gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen geleistet hat, geht sehr weit über die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags hinaus. Die Jury des Binding Preis ist überzeugt, dass die Auszeichnung von Stadtgrün Bern andere, auch kleinere Gemeinden, Regionen, Immobilienentwickler, Privatpersonen usw. ermutigen kann, umfassend für die Biodiversität zu sensibilisieren und praktische Verbesserungen mit zusätzlichen Flächen mit hoher Qualität zu erreichen. Von Stadtgrün Bern können viele lernen, auch Menschen, die sich in ländlichen Gebieten für die Naturvielfalt einsetzen.

Weitere Informationen www.binding-stiftung.ch

3. Ausschreibung «Binding Preis für Biodiversität»

Die dritte Durchführung des Projektwettbewerbs widmet sich dem Thema «Arealentwicklung» und es sind Eingaben in zwei Kategorien möglich:

• Projekte mit einer Fläche von über 7500 Quadratmetern können für den Hauptpreis, den «Binding Preis für Biodiversität», eingereicht werden (Preissumme 100’000 Franken).

• Für Projekte mit einer Fläche von 3000 bis 7500 Quadratmetern vergibt sie zusätzlich den «Binding Anerkennungspreis für Biodiversität» (Preissumme 25’000 Franken).

Die Ausschreibung richtet sich an Projektteams aus den Bereichen Planung, Bau, Unterhalt sowie Behörden und Organisationen, die Arealentwicklungen mit Impulswirkung realisiert haben. Projekte können bis zum 31. Januar 2023 unter www.preis-biodiversitaet.ch eingereicht werden.

Irène Kälin löscht das Licht, damit es nicht plötzlich ganz ausgeht.

Nicht debattieren –Energie sparen!

#JederSchalterZaehlt Irène Kälin, Nationalratspräsidentin

Für sämtliche weiteren Fragen rund um das Haus und Energie, lassen Sie sich beraten bevor Sie loslegen:

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Die telefonische Beratung ist kostenlos. Weitere Beratungsangebote und Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

Strom sparen mit einer Enthärtungsanlage

Was tun, wenn ein Tiefkühler vereist ist? Richtig – man taut ihn ab, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen. Was ist zu unternehmen, wenn der Boiler verkalkt ist? Genau – man lässt eine Fachfirma kommen, um den Boiler zu entkalken. Mit einer Entkalkungsanlage wird Kalk wirksam bekämpft.

Der Energiebedarf steigt

Bereits ein 1 mm dicker Kalkbelag auf den Wärmeaustauschern verzögert die Erwärmung und erhöht den Energiebedarf je nach Art der Warmwassererzeugung um 10 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen WarmwasserEnergiebedarf von 2000 kWh sind dies 200 kWh, die man unnötig verbraucht. Leider lässt sich die Verkalkung im Boiler nicht erkennen, so dass der richtige Zeitpunkt für die Entkalkung kaum zu beurteilen ist.

Atlis

Foto:

Jahre verlängern. Die Schutzanode sollte aber im gleichen Rhythmus wie vorher gewechselt oder durch eine Fremdstromanode ersetzt werden, so dass neben der Energieeinsparung noch weitere Kosten vermieden werden können.

Wenn man den Boiler nur alle drei bis fünf Jahre entkalkt, ist die Kalkschicht bei hartem Wasser meistens dicker, so dass die Einsparung bereits im zweiten Jahr nach der letzten Entkalkung höher liegt.

Weniger häufig entkalken

Weiches Wasser sorgt dafür, dass der Boiler kaum noch verkalkt. Unter dem Strich kann man mit einer Enthärtungsanlage, deren Steuerung bei modernen Geräten nur

15 bis 20 kWh Strom pro Jahr benötigt, ziemlich viel Energie einsparen. Hinzu kommt, dass man den Einsatz von Wasch- und Reinigungsmitteln um rund 30 bis 50 Prozent reduzieren kann, deren Herstellung auch einen hohen Energieaufwand verursacht. Indirekt spart man so nochmals Energie.

Zudem kann man das Intervall für die Entkalkung des Boilers mit einer Enthärtungsanlage auf rund zehn

Mit dem Flex-Abo von Kalk-Master können Interessierte die vielen Vorzüge des kalkarmen Wassers günstig während eines Jahres kennenlernen. Mehr Infos gibt es unter www.kalkmaster.ch.

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Die Weihnachtswelt von Bauhaus entdecken

Jetzt die grosse Auswahl an Weihnachtsdekorationen bei Bauhaus entdecken.

Ob echte Schweizer Weihnachtsbäume oder die künstliche Variante mit integrierten LED-Lichtern, Weihnachtsbaumkugeln, Kerzen, Lametta, dekorative Sterne oder Leuchttiere: In der Weihnachtswelt von Bauhaus werden garantiert alle fündig.

Alles zum Basteln

Für Bastler gibt’s viele verschiedene Bastelartikel, die sich zum Kreieren

eines selbergemachten Adventskalenders eignen. Für das kuschlige, romantische Ambiente vor dem heimischen Kamin bieten wir ab Lager passendes Brennholz an. Dazu gleich noch passende Zierkissen und Decken für das Sofa aussuchen und die Stimmung ist perfekt.

Weihnachten ohne Lichter?

Glitzernde Weihnachtsdekoration will ins rechte Licht gerückt werden!

Aber weil nicht jeder Fleck per Spotlight ausgeleuchtet werden kann, bringen smarte Dekostücke die Lichtquelle gleich mit: LEDLeuchtmittel sorgen für heimelige und dabei energiesparende Erhellung. Sie verbrauchen 10 x weniger Strom als Lichterketten mit Glühbirnen. Alternativ gibt es auch batteriebetriebene Lichterketten.

Echt oder künstlich?

Bei uns gibt es echte Weihnachtsbäume aus nachhaltiger Schweizer Forstwirtschaft. Das Beste: Sie können sogar im Webshop bestellt werden und Bauhaus liefert sie direkt nach Hause.

Es muss aber nicht immer die gute alte Nordmanntanne sein: Ein künstlicher Weihnachtsbaum beschert gerade im urbanen Wohnen zahlreiche Vorteile. Er kann alle Jah-

re wiederverwendet werden und muss nicht als nadelstreuendes Sperrgut durchs Treppenhaus getragen und entsorgt werden. In ästhetischer Hinsicht punktet die Kunststofftanne mit makellosem «Wuchs» – das erleichtert auch das Dekorieren. Jetzt die Weihnachtswelt im Bauhaus entdecken und sich inspirieren lassen!

BAUHAUS

Fachcenter Oftringen

Spitalweidstrasse 1

4665 Oftringen Tel. 058 400 34 00 info.nl734@bauhaus.ch

www.bauhaus.ch Weihnachtsbäume

Die Entkalkungsanlage CS1 von Atlis (Bildmitte) findet fast überall Platz.
Foto: Bauhaus

Heizölpreise momentan am Sinken

Der Ölmarkt bleibt weiterhin auf Richtungssuche und befindet sich nach wie vor im Spannungsfeld zwischen den Sorgen vor einer globalen Rezession und einer damit verbundenen schwachen Ölnachfrage sowie der Unsicherheit über das verfügbare Angebot. Hier geht es natürlich vor allem um die russischen Öllieferungen, die ab dem fünften Dezember durch ein neues

EU-Embargo zusätzlich reduziert werden sollen. Ab diesem Zeitpunkt darf kein russisches Öl mehr über den Seeweg bezogen werden.

Die Heizölpreise kennen seit Wochen erfreulicherweise nur noch den Weg nach unten. Aktuelle Berechnungen ergeben, dass wahrscheinlich Abschläge in einer Grössenordnung von rund einem

Rappen pro Liter zu erwarten sind. Erste Preistendenzen deuten auf einen bislang eher stabilen Kurs hin.

Wechsel auf Öko-Heizöl Ab 2023 ist Öko-Heizöl der neue Standard. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50-mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich deutlich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Tolles Angebot

Die Firma Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während einer Tankrevision an. Die Vorteile

Service macht WC-Ersatz unnötig

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Fachmann häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Dies löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

WC wird unterschätzt

Hat die WC-Spülung zu wenig Druck, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen das Problem, sondern ein verkalkter Spülkanal im Spülkasten und der WC-Schüssel. Restclean löst diesen Kalk mit einem umwelt- und materialschonenden Verfahren.

Da die Verkalkung in den nicht sichtbaren Kanälen der WC-Schüssel und des Spülkastens vorhanden ist, kann dieses Problem nur fach-

Ob die WC-Spülung noch richtig funktioniert, lässt sich ganz einfach überprüfen.

männisch gelöst werden. Die Schweizer Pionierfirma Restclean hat dazu ein ökologisches Reinigungsverfahren entwickelt, mit welchem jedes WC wieder kalkfrei wird und spült wie am ersten Tag.

Die Kraft der Natur

Das patentierte Entkalkungsprinzip der Firma funktioniert wie bei einer Waschmaschine im Umwälzverfahren. Für die Entkalkung muss das WC nicht demontiert werden. Eine

leicht saure Reinigungslösung wird zusammen mit Granulat aus Baumnussschale durch sämtliche Spülund Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Der Service dauert pro WC rund eine Stunde.

Spült das WC noch richtig?

Wenn man die Spülung mit der grossen Spültaste betätigt und das länger als 4 Sekunden dauert, ist die

liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche VoegtlinMeyer beim Auftrag eines Produktewechsels inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

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5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 www.voegtlin-meyer.ch

Foto: Restclean

Spülung zu schwach. Dabei sollte das Spülwasser bis unter den vorderen Spülrand gespült werden und sich kräftig in den Siphon überschlagen. Details auf restclean.com/ diagnose. Der Service der Firma Restclean ist in der ganzen Schweiz zu fixen Service- und Fahrpauschalen erhältlich (ab CHF 330.–). Der Ersatz der WC-Anlage ist 8 x umweltbelastender als der Service von Restclean.

Restclean AG

Tel. Mittelland-Ost: 056 634 51 85

Tel. Bern: 031 301 22 11

www.restclean.com

Momentan sinken die Preise für Heizöl leicht.

Hartes Wasser hat viele Nachteile

Weiches Wasser sorgt dafür, dass auch die Wäsche flauschig bleibt.

In einem Grossteil der Schweizer Haushalte fliesst hartes bis sehr hartes Wasser – also Wasser, das mit viel Kalk angereichert ist. Die beste Lösung gegen hartes Wasser im eigenen Zuhause ist eine Enthärtungsanlage.

Kosten und Energie sparen Kalk kann zum Beispiel die Rohrleitung verengen und verstopfen.

Schon eine ein Millimeter dicke Kalkschicht kann den Energieverbrauch um bis zu 10 Prozent erhöhen. Ein Vorgang, der von aussen nicht sichtbar ist – jedoch von Bedeutung ist, wenn die Sanitärinstallation eines Einfamilienhauses mehrere zehntausend Franken wert ist. Eine Wasserenthärtungsanlage kann unter anderem dazu beitragen, den

Stets schnell vor Ort

Ist ein Ablauf verstopft? Verweigert die Toilette den Dienst? Rohr Max behebt Probleme im und ums Rohr rasch und fachmännisch, auch an Sonn- und Feiertagen.

Notfalldienst rund um die Uhr Abwasserbrühe, die ins Haus zurückdrückt – das wünscht man sich wahrlich nicht. Wer zusehen muss, wie Schmutzwasser aus einem Ablauf quillt und über den Boden schwemmt, bekommt eine andere Einstellung zur Zeit, die verstreicht, bis Hilfe eintrifft. Umso besser, wenn die Verstopfung bald behoben wird. Der 24-Stunden-Ablauf-Notfalldienst von Rohr Max ist rund um die Uhr erreichbar und im Einsatz.

Spezialisten aus der Region

Die Monteure von Rohr Max wohnen, je nach Einsatzgebiet, in der entsprechenden Region und sind

Energiebedarf der Warmwasseraufbereitung zu senken.

Haut-, Haar- und Umwelt-Problem

Hartes Wasser kann zwar bedenkenlos getrunken werden – es hinterlässt aber unschöne Kalkflecken auf Gläsern, Armaturen oder auch der Duschwand. Um diese zu entfernen, werden häufig säurehaltige Reinigungsmittel angewendet, was wiederum die Umwelt belastet.

Hartes Wasser begünstigt ausserdem auch trockene Haut und Pickel, macht das Haar rau und raubt ihm den Glanz. Kalk trocknet zudem die Kopfhaut aus, was zu Schuppen führen kann.

Flauschige Wäsche

Hartes Wasser ist mitverantwortlich für kratzige, brüchige und farblose Wäsche. Denn der Kalk im Wasser

Die regional verankerten Spezialisten von Rohr Max sind Tag und Nacht unterwegs.

bei einem Notfall rasch zur Stelle. Auch nach Gewittern und schwerem Regen rücken sie aus. Die Tauchpumpe, die sie stets in ihrem Service-Fahrzeug mitführen, fördert stattliche 180 Liter pro Minute.

Die Fahrzeuge von Rohr Max, in der Branche als Kleinspüler be-

kannt, sind bis unters Dach mit moderner Technik ausgerüstet.

Schmuck und Skuriles

Nebst dem, was täglich in die Toiletten und Abläufe gelangt, gibt es zuweilen auch Skuriles: Verschollener

Schmuck verursacht Notfälle. Gebisse und Brillen sind ein Thema. Kin-

verkrustet das Gewebe und schädigt die Fasern, die sich verhärten und Stoffe und Gewebe rau und brüchig machen. Mit weichem Wasser bleibt die weisse Wäsche weiss, farbiges bleibt farbig und sie behält ausserdem ihr flauschige Beschaffenheit.

Seidenweiches Wasser

Perlwasseranlagen von BWT entziehen dem Wasser die hartmachenden Stoffe und verwandeln es in seidenweiches BWT-Perlwasser – ein Unterschied, den man sieht und fühlt.

BWT AQUA AG

Hauptstrasse 192 4147 Aesch Tel. 061 755 88 99

www.bwt.com/de-ch

Foto: Rohrmax

derspielzeug ebenfalls. Eheleute rufen aufgeregt an und hoffen, dass Rohr Max den verlorenen Ehering in den Abwasserrohren wiederfindet.

Auf Vorsorge setzen

Ein häusliches Abwassersystem ist komplex und teuer. Die Rohre müssen viel schlucken. Wie man Notfällen vorbeugen kann und viel Wissenswertes rund um Rohre und Schächte zeigt die Website rohrmax. ch. Übrigens: Die kostenlose Rohrkontrolle von Rohr Max kann jederzeit angefordert werden und zieht keine Verpflichtungen nach sich.

RohrMax AG

Industriestrasse 2 5610 Wohlen Tel. 0848 852 856

www.rohrmax.ch

Foto: BWT

Nr. 434 Dezember 49. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39’491 Ex. Basis 2021/2022

Anzahl Mitglieder: 40’432 (31. Oktober 2022)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

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HERSTELLUNG UND VERTRIEB

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Titelbild: die mansers ag, appenzell

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

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b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

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