Hauseigentümerverband Aargau

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Hauseigentümerverband Aargau

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Chile ist eine der erfolgreichsten Volkswirtschaften Südamerikas. Mit dem Wirtschaftswachstum steigt jedoch auch der Energiekonsum des Landes kontinuierlich an. Im Gegensatz zu vielen Ländern verfügt Chile über sehr gute natürliche Voraussetzungen zur Energiegewinnung durch erneuerbare Energien.

Viele Fenster der Jahrhundertwende erfüllen auch nach rund 120 Jahren ihren Dienst. Es lohnt sich also, die Fenster in einem Altbau zu überprüfen und nach Möglichkeit zu renovieren. Sind die Originalfenster nicht mehr vorhanden, können die Fenster nach dem historischen Vorbild nachgebaut werden.




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«Smart» – so lautet der neue Schlachtruf. Elektrizitätswerke und Gerätehersteller nennen ihre Produkte «smart». Das suggeriert, wer sich anderer als smarter Technik bedient, ist nicht smart, sondern im Gegenteil unklug. Ein Elektrizitätswerk warb kürzlich mit einer Homestory in Form einer Publireportage mit dem Titel «Smart Home – das Zuhause denkt mit». Die Bedienung der angepriesenen SmartHome-App werde zum Kinderspiel, heisst es da. Was will man denn mehr als Kind sein? Der Protagonist der Publireportage erweist sich als wahrer Scherzbold, etwa wenn er schildert, wie anfangs «Freunde zu Besuch waren und im stillen Örtchen plötzlich das Licht ausging. Nein, kein Stromausfall, sondern ein bewusster Klick des Gastgebers auf die App» sei der Grund gewesen, heisst es weiter. So sieht also smart aus. Die geistreiche Tat steht symbolisch für die Möglichkeiten, die Smart Home bietet. Fernsteuerung von Beleuchtung, Storen, Einbrecherschutz, Musik und einigem mehr.
Doch Smart Home hat auch eine hässliche Seite. Smart Home und Internet der Dinge können sich als Einfallstor für Cyberkriminalität erweisen. Smarte Haushaltgeräte vermögen Schadsoftware einzufangen. In einer Expertenrunde in Helsinki wurde gesagt, Nutzer von Smart Home müssten damit rechnen, dass beispielsweise eine schlecht gesicherte Garagentorsteuerung gekapert und für einen Cyberangriff im Netz genutzt werden könne. Einmal installiert, sei es schwierig, sich smarten Geräten zu entziehen. Langfristig könne alles, was Strom verbrauche, auch vernetzt sein. Über gehackte Lampen seien Kettenreaktionen möglich, die schliesslich ganze Ortschaften in Dunkelheit versinken liessen.
Die Rede ist auch von Smart-Home-Terror, «eine neue Form häuslicher Gewalt», wie der Journalist und Informatik-Spezialist Stefan Betschon schreibt: In den USA würden bereits Smart-Home-Geräte genutzt, um Menschen zu terrorisieren. Dies sehe dann etwa so aus: plötzliche laute Musik mitten in der Nacht, eine Türglocke, die läutet, ohne dass jemand vor der Türe steht, eine Heizung, die verrückt spielt, ohne dass klar ist, wer oder was dahinter steckt.
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Hansjörg Knecht
Nationalrat, Leibstadt, Präsident
Hauseigentümerverband Aargau
Der Leerwohnungsbestand ist so hoch wie seit zwanzig Jahren nicht mehr. Er beträgt über 75’000 Wohnungen – das entspricht dem Bestand der ganzen Stadt Bern. Leer stehen vor allem Mietwohnungen: Wegen der tiefen Zinsen sind Renditeliegenschaften eine vergleichsweise attraktive Anlage für Investoren. Es wird fleissig gebaut.
Die Preisentwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt hat sich also entspannt. Und genau in diesem Licht ist die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» des Mieterverbands zu betrachten, die im Frühjahr 2020 zur Abstimmung kommen wird. Die Initiative verlangt eine deutliche Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Heute sind 3 Prozent des Neuwohnungsbestands gemeinnützig. Gemäss der Initiative müssten es mindestens 10 Prozent sein. Dies soll unter anderem mit einem Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auf geeigneten Grundstücken erreicht werden. Der Bund müsste also massiv selber investieren, auch wenn kein Bedarf bestünde, was von Region zu Region variiert. Oder er erlässt Baubeschränkungen für Private, um die Quote so zu erreichen, was das Angebot verknappen und somit die Preise erhöhen würde – woran die Mieterinnen und Mieter sicher keine Freude hätten.
Die Initiative ist nicht nur marktverzerrend, ihre Umsetzung wäre auch administrativ aufwendig: Weil die Behörden auf die Einhaltung der Quote achten müssten, würde die Erteilung von Baubewilligungen verkompliziert. Und: Die Quote zielt an der Realität vorbei. Nicht nur sinken die Mietzinsen mit den steigenden Wohnungsleerständen und die Zahl erschwinglicher Mietwohnungen nimmt zu. «Mehr bezahlbaren Wohnraum» gibt es auch dort, wo die Nachfrage und das Angebot nicht im Gleichgewicht sind: in den grossen Städten, und zwar dank einer eigenständigen lokalen Wohnungspolitik. In Zürich, zum Beispiel, stehen 25 Prozent der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützi-
gen Wohnbauträgern – die Forderung der Initiative ist hier längst erfüllt.
Statt der Initiative haben die Eidgenössichen Räte einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats angenommen. Sollte die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt werden, würde das Förderinstrument des Bundes, der Fonds de Roulement, in den nächsten zehn Jahren um 250 Mio. Franken aufgestockt werden. Auch dies wäre eine überflüssige Massnahme. Die Nachfrage nach Darlehen aus dem Fonds ist als Folge der Marktentwicklung nämlich gesunken. Zudem weist die Eidgenössische Finanzkontrolle darauf hin, dass die sogenannten Mitnahmeeffekte viel grösser sind, als ursprünglich angenommen: 93 bis 97 Prozent aller realisierten Wohnbauobjekte wären gemäss einer Studie auch ohne Darlehen realisiert worden.
Fazit: Bund, Kantone und Gemeinden sind in der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bereits heute sehr aktiv. Statt noch mehr Steuergelder zu investieren, sind die notwendigen Rahmenbedingungen für kostengünstigere privatwirtschaftliche Wohnbauten zu schaffen und Marktverzerrungen abzubauen.
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Chile ist weltweit führend in der Photovoltaik. Die grossen Wüsten in diesem Land eignen sich hervorragend für Solarparks.

Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil
Chile ist eine der erfolgreichsten Volkswirtschaften Südamerikas. Mit dem Wirtschaftswachstum steigt jedoch auch der Energiekonsum des Landes kontinuierlich an. Im Gegensatz zu vielen Ländern verfügt Chile über sehr gute natürliche Voraussetzungen zur Energiegewinnung durch erneuerbare Energien. Grosse Wüstenflächen eignen sich gut für Photovoltaik- und Windkraftwerke. Deshalb hat deren Ausbau in den letzten Jahren eine regelrechte Boomphase durchlaufen.
Die neu gewählte Regierung, die seit März 2018 im Amt ist, führt den energiepolitischen Kurs der Vorgängerregierung fort und fördert damit weiterhin die Verbreitung von erneuerbaren Energien sowie die Anwendung von Energieeffizienzmassnah-
men. Bis zum Jahr 2050 sollen in Chile 70 Prozent des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden können.
Chilenische Wüsten sind ideal Bis 2013 war Chile von teuren Energieimporten (vor allem Gas und Kohle) aus dem Ausland abhängig. Als der Nachbar Argentinien aus Eigenbedarfsgründen den Gashahn zudrehte, gingen in der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile die Lichter aus. Dieser Blackout führte schliesslich zu einer Wende in der Energiepolitik. So beschloss die chilenische Regierung, die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien zu nutzen, um für die knapp 18 Millionen Einwohner eine stabile und kostengünstige Stromversorgung sicherzustellen. Im Norden Chiles, in der Atacama-Wüste, trifft man auf die weltweit grösste Sonneninten-
sität. Die grosse Trockenheit und die Höhenlage der Anden sorgen sogar für höhere Strahlungswerte als in den afrikanischen Wüsten.
Immer mehr erneuerbare Energien 2014 wurde in Chile die erste grössere Solaranlage gebaut. Seitdem hat die Solarbranche ein rasantes Wachstum hingelegt. Die fossilen Energieträger sollen nach und nach durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Im Jahr 2018 hatte Erdgas für die Stromproduktion noch einen Anteil von 14,8 Prozent, mehr als das Doppelte der Solarenergie von 7 Prozent. Für dieses Jahr prognostiziert der nationale chilenische Stromnetzkoordinator Coordinador Eléctrico Nacional (CEN) einen Anstieg der Solarleistung auf 9,4 Prozent. Parallel dazu wird erwartet, dass der Gasanteil auf 8,6 Prozent sinken wird. Ebenso wird die
Windenergie ihren Anteil im Jahr 2019 auf 6,3 Prozent erhöhen. Somit geht CEN für die Stromproduktion 2019 im Detail von folgenden Anteilen aus: Kohle 40,4 Prozent, Wasserkraft 30,2 Prozent, Photovoltaik 9,4 Prozent Erdgas 8,6 Prozent, Windkraft 6,3 Prozent und Sonstige 5,1 Prozent.
Laut einem Bericht der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) zu den Kosten für erneuerbare Energieerzeugung ist grüner Strom in vielen Teilen der Welt bereits die günstigste Stromquelle. Über drei Viertel der Onshore-Wind- und vier Fünftel der im nächsten Jahr in Betrieb zu nehmenden Solar-Photovoltaik-Kapazität sind günstiger als die billigste neue Option für Kohle, Öl oder Erdgas. So betragen die global gewichteten durchschnittlichen Stromkosten von Solar-
strom für das Jahr 2020 voraussichtlich unter fünf US-Cents pro Kilowattstunde und sind in Ländern wie Chile sogar noch deutlich niedriger.
Neue Generation von Kraftwerken Zurzeit wird in der Atacama-Wüste die erste Solarkonzentrationsanlage Concentrated Solar Power plant (CSP) Lateinamerikas mit dem Namen Cerro Dominador, mit einer Gesamtkapazität von 210 Megawatt, gebaut. Dieses Solarkraftwerk nordöstlich von Antofagasta ist eine Kombination aus zwei Anlagen – einer Photovoltaikanlage mit 100 Megawatt und einem solarthermischen Kraftwerk von 120 Megawatt Leistung.
Cerro Dominador besteht aus 10’600 Spiegeln (Heliostaten) auf einer Kreisfläche, die
der Sonne nachgeführt werden können und die Strahlung zu einem zentralen Turm reflektieren. Dabei wird eine Salzschmelze als Wärmeträgermedium eingesetzt, die Temperaturen von mehr als 500 Grad erreicht. Die erhitzte Salzschmelze wird schliesslich zur Erzeugung von Dampf verwendet, der mit einer 110 Megawatt-Turbine zur Stromerzeugung genutzt wird. Eine Speicherkapazität von 17,5 Stunden garantiert das ganze Jahr rund um die Uhr eine kontinuierliche Energieproduktion. 2020 wird der produzierte Strom in das nationale elektrische System Chiles eingespeist werden. Durch das Kraftwerk sollen jährlich Emissionen von über 643’000 Tonnen CO2 eingespart werden. Cerro Dominador ist nach Anlagen in den USA, in Spanien und Marokko weltweit erst die vierte Anlage dieser Art, die auf diese Weise Strom produziert.

Am 11. November läuft Merkur praktisch zentral vor der Sonne vorbei. Solche Merkurtransite waren in früheren Jahrhunderten von grossem Interesse, da man die Entfernung Erde-Sonne bestimmen wollte.
Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist,
Hallwil
Am 11. November können wir am Nachmittag ein seltenes und spektakuläres astronomisches Ereignis beobachten. Unser innerster Planet Merkur zieht von Ost nach West vor der Sonne vorbei und wird dabei (durch einen Filter betrachtet) als schwarzer Punkt in der Sonne erscheinen. Um 13.36 Uhr tritt der Merkur vor die Sonne und wird sich um 16.20 Uhr ziemlich genau im Zentrum der Sonnenscheibe befinden. Um 16.55 Uhr geht
die Sonne unter. Das Ende des Merkurdurchgangs wird jedoch erst um 19.04 erreicht sein. Das Ausserordentliche an diesem Merkurdurchgang ist die Geometrie – der Planet läuft praktisch zentral durch die Sonne, was sehr selten ist. Der letzte fast zentrale Merkurdurchgang war am 10. November 1973 zu beobachten.
Wie bei einer Sonnenfinsternis
Bei einem Merkurtransit stehen Sonne, Merkur und Erde in einer Linie. Das Prin-
Nur mit Sonnenfilter zu beobachten
Am besten kann der Merkurtransit mit einem kleinen Teleskop oder Feldstecher beobachtet werden. Dabei muss unbedingt ein Sonnenfilter vor die Gläser dieser Instrumente installiert werden. Das Gleiche gilt auch für Foto-Objektive. Auf gar keinen Fall darf dieses Ereignis ohne Filter beobachtet werden, da sonst die Netzhaut der Augen geschädigt oder sogar zerstört werden könnte. Es gibt spezielle Folien zur Sonnenbeobachtung (ASSF: AstroSolar Spektiv Filter, Baader Folie) die man im Internet oder in Fachgeschäften bestellen kann.
zip dieser seltenen planetaren Konstellation ist ähnlich wie bei einer Sonnenfinsternis, bei der sich der Mond vor die Sonne schiebt und diese verdunkelt. In diesem Fall ist der Merkur allerdings so klein, dass er keine merkliche Verfinsterung hervorruft.
Allerdings ist ein Merkurtransit (nur mit Sonnenfinsternisbrille) ohne Vergrösserung kaum sichtbar. Wissenschaftler gehen deshalb davon aus, dass bis zur Erfindung des Teleskops am Anfang des 17. Jahrhunderts keine Merkurtransite beobachtet werden konnten. Dies führte zu teilweise sehr seltsamen Spekulationen. So glaubte z. B. der arabische Astronom Alpetragius im 12. Jahrhundert, dass der Merkur transparent sei, da er ihn nie vor der Sonnenscheibe beobachten konnte.
Frühere Merkurtransite
Die erste exakte Vorhersage des Merkurtransits vom 7. November 1631 wurde vom deutschen Astronomen Johannes Kepler berech-







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net. Leider starb Kepler im November 1630 und konnte den Merkurtransit nicht mehr selbst beobachten. Den Merkurtransit vom 7. November 1677 konnte der britische Astronom Edmond Halley (nach ihm wurde der Halley’sche Komet benannt) auf der Insel St. Helena beobachten und Berechnungen zur Distanz Erde-Sonne durchführen. Er machte in dieser Zeit astronomische Beobachtungen, um einen Katalog der Sterne des Südhimmels zu erstellen. Allerdings musste er feststellen, dass der Merkur zu klein war, um exakte Resultate zu erhalten und ein Venustransit besser dafür geeignet wäre. Auch die Merkurdurchgänge vom 9. November 1723 und vom 6. Mai 1753 lieferten den Astronomen keine besseren Ergebnisse.
Venustransite sind jedoch wesentlich seltener. Sie kommen in 243 Jahren nur viermal vor. Deshalb beobachteten zahlreiche Astronomen am 6. Juni 1761 den Venustransit an verschiedensten Orten der Erde und konnten danach endlich brauchbare Ergebnisse der Entfernung Erde-Sonne berechnen.
Beobachtungsort von James Cook
Vor allem der Merkurtransit am 10. November 1769 ist sehr bekannt geworden, den James Cook in Neuseeland beobachten konnte – und dies nur gerade fünf Monate,
nachdem er auf Tahiti erfolgreich den Venustransit beobachtet hatte. Noch heute heisst jener Ort, an dem James Cook den Merkur vor der Sonne sehen konnte «Mercury Bay». Bei späteren Merkurtransiten konzentrierten sich die Astronomen vor allem auf den Merkur selbst. Man versuchte während des Merkurdurchgangs vor der Sonne insbesondere zu beobachten, ob der Planet einen Mond oder eine Atmosphäre besitzt.
Die Suche nach einer Atmosphäre auf Merkur war jahrhundertelang von grösstem Interesse. Allerdings konnte diese Frage erst im März 1974 geklärt werden, als die erste Raumsonde «Mariner 10» den Merkur erreichte und feststellte, dass unser innerster Planet keine Atmosphäre hat. Seine Oberfläche gleicht deshalb stark der des Mondes, da die Meteoriten ohne Schutz der Atmosphäre nicht verglühen, sondern ungehindert auf den Planeten stürzen und dabei riesige Krater auf seiner Oberfläche hinterlassen. Der nächste Merkurtransit ist erst wieder am Morgen des 13. November 2032 zu beobachten. Der Merkurdurchgang vor der Sonne vom 12. November 2190 wird noch näher am Sonnenzentrum vorbei gehen als derjenige vom 11. November 2019 und wird der zentralste Merkurtransit des Jahrtausends werden.




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Frage:
Mein Mieter hat mir mit heutigem Einschreiben die Schlüssel seiner Wohnung zukommen lassen, ohne Kündigungsfristen oder -termine einzuhalten. Was kann ich tun?
Antwort:
Die vorzeitige Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich jederzeit möglich. Dies insbesondere auch per Ende Dezember, obwohl der 31. Dezember unter Umständen im Mietvertrag als Kündigungstermin ausdrücklich ausgeschlossen wurde (vgl. Mietvertrag für Wohnräume HEV Aargau). Bei der vorzeitigen Rückgabe
des Mietobjekts handelt es sich um keine Kündigung seitens des Mieters, sondern um eine gesetzlich geregelte Form der vorzeitigen Vertragsbeendigung. Die vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts ist an keine besondere Form gebunden.
Die Rückgabe aller Schlüssel kann unter Umständen die Rückgabe des Mietobjekts durch konkludentes Verhalten darstellen. Als Vermieter ist es Ihre Obliegenheit, die Schlüssel entgegenzunehmen, auch wenn sich die Mietsache in einem mangelhaften Zustand befindet. Verweigern Sie die Rücknahme, so geraten Sie allenfalls in Annahmeverzug und verlieren Ihren Anspruch auf Mietzins.
Bei Mängeln rasch handeln Erhalten Sie die Wohnungsschlüssel folglich per Einschreiben zugesandt, so müssen Sie die Mietsache schnellstmöglich begutachten und dem Mieter, bei Mängeln in der Wohnung, eine Mängelrüge zustellen. Die Mängelrüge muss klar, präzis und detailliert sein, eine Aufzählung der Mängel enthalten und zum Ausdruck bringen, dass Sie den Mieter
für die angezeigten Mängel haftbar machen. Die Meldung der Mängel hat sofort zu geschehen. Die Frist beträgt bei offenen Mängeln lediglich zwei bis drei Arbeitstage. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe des Mietobjekts, unabhängig davon, ob die Rückgabe zu früh oder verspätet erfolgt. Zu beachten ist, dass die Frist auch zu laufen beginnt, wenn der Vermieter die Rücknahme der Schlüssel in pflichtwidriger Weise verweigert. Wird die Mängelrüge unterlassen oder erfolgt sie zu spät, so verlieren Sie allfällige Schadenersatzansprüche.
Abschliessend zu bemerken ist, dass der Mieter bei der vorzeitigen Rückgabe der Mietsache nur aus seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag befreit ist, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter vorschlägt, der bereit ist, den Mietvertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen (Art. 264 OR).
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.



Wird in der Nachbarschaft gebaut, haben Mieter gegenüber ihrem Vermieter unter Umständen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Dies, auch wenn der Vermieter für die Baustelle nicht verantwortlich ist.

Entstehen an der Mietsache Mängel, die der Mieter weder zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen hat, oder wird der Mieter im vertragsgemässen Gebrauch der Sache gestört, kann er verlangen, dass der Vermieter den Mangel beseitigt, den Mietzins verhältnismässig herabsetzt oder Schadenersatz leistet (Art. 259a Abs. 1 OR).
Wird die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder vermindert, kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins vom Zeitpunkt, in dem er vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung des Mangels entsprechend herabsetzt (Art. 259d OR). Demzufolge setzt eine Herabsetzung des Mietzinses voraus, dass der Mieter den Vermieter über den Mangel in Kenntnis setzt, wobei der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter zu melden (Art. 257g Abs. 1 OR). Selbstredend begründen Mängel, welche durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können und vom Mieter zu beseitigen sind, keinen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion (vgl. Art. 259 OR).
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt ein Mangel dann vor, wenn eine Eigenschaft fehlt, welche der Vermie-
ter versprochen hat oder eine, welche der Mieter aufgrund des vereinbarten Gebrauchs der Mietsache voraussetzen durfte.1 Demzufolge ist der Verwendungszweck des Mietobjekts massgebend. Jedoch rechtfertigt nicht jeder Mangel eine Mietzinsreduktion. Erforderlich ist, dass mindestens ein mittelschwerer Mangel vorliegt. Ein solcher ist nach Lehre und Rechtsprechung dann gegeben, wenn der Gebrauch um mindestens 5 Prozent beeinträchtigt ist.2 Nicht vorausgesetzt ist ein Verschulden des Vermieters. Eine Mietzinsreduktion ist auch dann geschuldet, wenn der Vermieter für den Mangel nicht verantwortlich ist (vgl. Art. 259d OR).
Baustelle in der Nachbarschaft Die Herabsetzung des Mietzinses hat zum Zweck, das infolge des Mangels am Mietobjekt entstandene Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung durch eine entsprechende Reduktion des Mietzinses wieder ins Gleichgewicht zu bringen.3 Dabei können auch Mängel, die nicht in der Mietsache selbst begründet sind, sondern sich aus der Umwelt oder aus dem Verhalten Dritter ergeben, einen Mangel der Mietsache darstellen.4 Demzufolge können durch einen Umbau in der Nachbarschaft bedingte Immissionen einen Anspruch auf Mietzinsherabsetzung begründen. So liegt beispielsweise dann ein Mangel vor, wenn ein Mietobjekt aufgrund einer benachbarten Baustelle übermässigen Staubimmissionen, starkem Baulärm oder starker Erschütterung ausgesetzt ist, oder der Zugang zum Mietobjekt durch die Baustelle massiv erschwert wird, was insbesondere bei einer Geschäftsmiete eine Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch darstellen kann. Dabei sind die Gegebenheiten im konkreten Fall zu berücksichtigen, weshalb Baulärm in einer sehr ruhigen Wohnge-
gend eher einen Mangel darstellt als in einer lärmigen Grossstadt, in welcher er generell weniger wahrzunehmen sein dürfte. Jedoch stellt Baulärm auch in städtischen Verhältnissen grundsätzlich einen Mangel dar, welcher einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion begründet.5
Des Weiteren macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine private Baustelle oder um eine Baustelle im öffentlichen Interesse handelt. Wie das Bundesgericht letztes Jahr entschieden hat, ist eine Mietzinsreduktion auch geschuldet, wenn der Gebrauch der Mietsache durch eine im öffentlichen Interesse liegende Baustelle beeinträchtigt wird. Im vorliegenden Fall ging es um den Bau einer Bahnstation und einer zusätzlichen Eisenbahnlinie.6
Berechnung der Mietzinsreduktion Gemäss Art. 259d OR wird der Mietzins bei Vorliegen eines Mangels entsprechend herabgesetzt. Grundsätzlich wird eine Mietzinsreduktion wie im Kaufvertragsrecht anhand der relativen Methode berechnet, was bedeutet, dass der objektive Wert der Mietsache ohne Mangel mit dem Wert der mangelhaften Sache verglichen und der Mietzins entsprechend reduziert wird.7 Da sich diese Berechnungsmethode in der Praxis jedoch eher schwierig gestaltet, ist nach Bundesrecht auch eine Schätzung nach Billigkeitsregeln, allgemeiner Lebenserfahrung, gesundem Menschenverstand und anhand der Kasuistik aus der Rechtsprechung zulässig.8
So wurden aufgrund von Renovationsarbeiten – sowohl in der vom Mieter bewohnten als auch in den benachbarten Liegenschaften – welche von morgens früh bis abends spät und teils auch über Mittag Lärm verursachten und zudem aufgrund von Staub und Schmutz eine häufigere Reinigung erforderlich machten, für die ersten Bauetappen
eine Mietzinsreduktion von 15 Prozent und für die letzte Bauetappe eine Mietzinsreduktion von 10 Prozent gewährt.9 In einem anderen Fall wurde aufgrund leichter Renovationsarbeiten am Nachbarhaus, welche bei der Reinigung der Fassade für die Wohnungsmieter Staub und Lärm verursachten sowie die Benutzung der Terrasse im Sommer verunmöglichten, eine Mietzinsreduktion von 10 Prozent gewährt.10 Einer Stellenvermittlung hingegen, die hauptsächlich Kundengespräche führt, und deren Geschäftstätigkeit für die Dauer von 14 Monaten durch unerträglichen Baulärm praktisch verunmöglicht worden ist, ist eine Mietzinsherabsetzung von 60 Prozent zugesprochen worden.11 In einem weiteren Fall erhielt ein Mieter, welcher die gemietete Wohnung mit Zustimmung der Vermieterin in eine Augenarztpraxis umgebaut hatte, eine Mietzinsherabsetzung von ca. 37 Prozent des Mietzinses für eine Dauer von 27 Monaten. Dabei wurde die Mietzinsherabsetzung nach Billigkeitserwägungen bemessen, da eine konkrete Berechnung der Wertverminderung nicht möglich war, wobei nach der Intensität der Immissionen vier zeitliche Phasen mit unterschiedlich hoher Mietzinsreduktion unterschieden wurden.12 Auch wurde bei schwersten, vom Nachbargrundstück ausgehenden Bauimmissionen durch Presslufthämmer, Bulldozer, Staub und mehrmals täglich stattfindenden Sprengungen eine Mietzinsreduktion von 35 Prozent gewährt.13 Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe eines für die Sommermonate gemieteten Chalets in Verbier, welche unerträglichen
Lärm und Staub verursachten und bei welchen teils bereits ab 7 Uhr morgens schwere Baumaschinen zum Einsatz kamen, der normale Zugang erschwert und der Parkplatz kaum zugänglich war, berechtigten zu einer Mietzinsreduktion von 50 Prozent.14
Abwälzung auf Nachbarn Muss ein Vermieter seinen Mietern aufgrund einer Baustelle in der Nachbarschaft eine Mietzinsreduktion gewähren, hat er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts die Möglichkeit, diese Ansprüche auf den Eigentümer der Nachbarparzelle abzuwälzen, wobei die Grundsätze des Nachbarrechts gemäss Art. 679 und 684 ZGB analog zur Anwendung gelangen.15 Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auch hier vorausgesetzt ist, dass ein Grundeigentümer bei der rechtmässigen Bewirtschaftung seines Grundstücks, namentlich beim Bauen, einem Nachbarn vorübergehend übermässige und unvermeidliche Nachteile zufügt und dadurch einen Schaden verursacht (vgl. Art. 679a ZGB).
Fazit
Liegt ein mindestens mittelschwerer Mangel an einem Mietobjekt vor, begründet dieser einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Unerheblich ist, ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist oder nicht. Vorausgesetzt ist einzig, dass dieser Kenntnis vom Mangel hat. So können Immissionen einer benachbarten Baustelle, wie Lärm, Staub oder Erschütterung, einen Mangel am Mietobjekt darstellen, welcher einen An-
spruch auf Mietzinsreduktion begründet. Grundsätzlich wird eine Mietzinsreduktion wie im Kaufvertragsrecht anhand der relativen Methode berechnet, wobei der Wert der Mietsache ohne Mangel mit dem Wert der mangelhaften Sache verglichen und der Mietzins entsprechend reduziert wird. Da sich diese Berechnungsmethode in der Praxis teilweise schwierig gestaltet, ist nach Bundesrecht auch eine Schätzung nach Billigkeitsregeln und anhand der Kasuistik aus der Rechtsprechung zulässig. Muss der Vermieter aufgrund einer Baustelle in der Nachbarschaft eine Mietzinsreduktion gewähren, hat er unter Umständen die Möglichkeit, diese auf den Eigentümer der Nachbarliegenschaft abzuwälzen.
1 BGE 135 III 345, E. 3.2.
2 Urteil des BGer 4C.97/2003 vom 28. Oktober 2003, E.3.3; Urteil des BGer 4A_337/2015 vom 27. Januar 2015, E. 7.6.1.
3 BGE 142 III 557, E. 8.3.1.
4 Urteil des BGer 4C.39/2003 vom 23. April 2003, E. 4.
5 Urteil des BGer 4C.377/2004 vom 2. Dezember 2004.
6 Urteil des BGer 4A_130/2018 vom 26. Juli 2018.
7 Urteil des BGer 4A_96/2015 vom 1. Juni 2015, E. 4.3.
8 Urteil des BGer 4A_490/2010 vom 25. Januar 2011, E. 2.1.
9 Urteil des BGer 4C.39/2003 vom 23. April 2003.
10 mp 2/04, S. 81 f.
11 Urteil des BGer 4C.219/2005 vom 24. Oktober 2005; mp 2/06, S. 128 ff.
12 Urteil des BGer 4C.377/2004 vom 2. Dezember 2004; mp 4/05, S. 246 ff.
13 mp 2/04, S. 83.
14 mp 2/04, a.a.O.
15 Urteil des BGer 5C.117/2005 vom 16. August 2005, E. 2.3; mp 2/06 S. 134 ff.
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Der Chili fand den Weg in aller Länder

Jeannine Stierli, HEV Aargau
Chilis haben ihren Siegeszug rund um die ganze Welt angetreten. Auch bei uns findet die kleine feurige Schote immer mehr Liebhaber. Chilipflanzen sind mehr oder weniger anspruchslos. Man kann sie in Töpfe, Tröge oder auch im Freien pflanzen. Im Frühling, wenn es noch kühler ist, sollte man die allererste Blüte entfernen. Lässt man sie stehen, beginnt auf den noch kleinen Pflanzen die Fruchtausbildung. Die Pflanze wächst dann nicht mehr weiter. In warmen Sommern wachsen die Chilipflanzen sehr gut und bilden viele Früchte, die man bis in den späten Herbst ernten kann. Einige Sorten der Chilipflanze lassen sich auch überwintern.
Chili erhält man in den verschiedensten Variationen und Farben: lang, dünn, spitz, rund, grün, gelb, orange, rot und violett.
Die Farben oder Formen sagen nichts über die Schärfe der Früchte aus.
Mild, scharf, extrascharf Verantwortlich für die Schärfe der Chili ist der Inhaltsstoff Capsaicin, der auf der Zunge keinen Geschmacks-, sondern einen Hitze- und Schmerzreiz verursacht. Je mehr Capsaicin ein Chili enthält, desto schärfer ist er.
1912 entwickelte Wilbur Scoville, ein Pharmakologe, die zehnstufige Scoville-Skala.
0 ist mild wie die Gemüsepeperoni, 1 bis 3 mild bis mittelscharf, 4 bis 6 sehr scharf, 7 bis 10 extrem scharf. Zurzeit hält die Sorte Carolina Reaper den Weltrekord als schärfster Chili der Welt.
Chili stammt ursprünglich aus Süd- und Mittelamerika. Er zählt zu den ältesten
Nahrungsmitteln und ist eines der meist verwendeten Gewürze auf der Welt.
Christoph Kolumbus fand auf seiner Suche nach Nahrungsmitteln und neuen Gewürzen den Ur-Chili (beim wilden Chili sind die Früchte sehr klein). Er brachte den Chili – in der Annahme, es handle sich bei den kleinen Schoten um Pfeffer – mit nach Spanien. Cayennepfeffer und spanischer Pfeffer haben jedoch nichts mit Pfefferkörnern zu tun, sondern es handelt sich dabei um Chilischoten, bei denen es sich eigentlich im strengen Sinn um Beeren handelt, die aber Schoten genannt werden.
Oft herrscht etwas Verwirrung darüber, was nun Chili, Gemüsepeperoni oder Paprika ist. Sie gehören alle zur gleichen Gattung Capsicum, zur Familie der Nachtschattengewächse.. Diese unterscheiden sich nur in der Schärfe, Grösse, Form und Farbe.
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Als Teil unseres Kulturgutes sind alte Fenster erhaltenswert, sind sie doch ein prägendes Stilelement an historischen Gebäuden. Erst recht, weil historische Fenster nach einer Renovation die neuesten technischen Anforderungen erfüllen.
Brigitte Müller, Redaktorin
In der Neuen Zürcher Zeitung (Ausgabe vom 4. Februar 2019) fordert der Architekt und emeritierte ETH-Professor für Städtebaugeschichte, Vittorio Magnago Lampugnani, dass das Auge wieder Halt an den Fassaden finden sollte. Im Artikel wird thematisiert, dass unsere Städte wieder langsamer werden – unter anderem wegen des Langsamverkehrs, den beruhigten Quartieren und Begegnungszonen. Die moderne, langsamere Stadt müsse deshalb auch anders aussehen. So sollen Hausfassa-
den wieder Aufmerksamkeit erregen, Geschichten erzählen, Augen- und Tastsinn erfreuen, so wie wir das bei historischen Fassaden schätzen. Eine sorgfältig entworfene und ästhetisch dichte Architektur sei einerseits eine Wohltat für die urbane Umwelt, andererseits eine kluge Investition.
Die Augen des Hauses Fenster bieten Schutz vor Lärm und Staub, bringen Licht in die Innenräume und verbinden die Hausbewohner mit der Aussenwelt. Fenster sind jedoch mehr als nur ein funktionstechnisches Element. Man kann
sie, wenn man so möchte, als Augen des Hauses bezeichnen. Und so wie man beim Menschen glaubt, durch die Augen die Seele zu erkennen, können Fenster dem Haus eine Seele geben. Vielleicht ist dieser Vergleich zu abgehoben, doch bestimmen Fenster sicher den Charakter eines Gebäudes. In früheren Zeiten waren Fenster ein wichtiges architektonisches Element und wurden oft sorgfältig gestaltet. Im romanischen Baustil wurde der Sturz mit Rundbogen, in der Gotik mit Spitzbogen und im Historismus um die Jahrhundertwende oft mit Segmentbogen ausgebildet. Die Fenster

Stilgerecht nachgebaute Fenster verbinden die
selber wurden mit filigranen Holzprofilen gearbeitet, mit Sprossen gegliedert und mit farbigen Dekorelementen verziert.
Fenster sind ein wichtiger Teil unseres Kulturgutes und sind – auch bezugnehmend auf die Überlegungen des Architekten Vittorio Magnago Lampugnani – schützenswert. Deshalb sollte man historische Fenster erhalten, ihre Bestandteile reparieren, mit authentischen Materialien den ursprünglichen Zustand wieder herstellen: bei einer Sanierung also das ursprüngliche Erscheinungsbild wieder erneuern.
Etwas Geschichte
Das Fensterglas kennt eine lange Geschichte. Seit dem 1. Jh. v. Chr. nutzten die Römer Glas als Werkstoff. Im Kirchenbau kam Fensterglas seit dem 5. Jh. zur Anwen-

Fortsetzung Seite 22 Bis in die 1970er-Jahre wurden filigrane Doppelverglasungsfenster eingebaut.


Dank isolierverglasten Vorfenstern bleiben die historischen Fenster erhalten.
Fachbegriffe beim Fensterbau


dung. Aber erst im 12. Jh. konnten es sich reiche Leute leisten, Fensterglas in ihren Häusern einzubauen. Jahrhundertelang waren Fensterscheiben mundgeblasen und wurden aus mehreren kleineren Glasstücken zusammengesetzt. Ab der Industrialisierung war dann die Herstellung von grösseren Glastafeln möglich. Mit der industriellen Fertigung wurde die Qualität der Gläser auch hochwertiger und die Durchlässigkeit höher. Jedoch erst in den 1960er-Jahren konnten spiegelglatte und transparente Gläser hergestellt werden.
An den Fensterbeschlägen sind ebenfalls baugeschichtliche Entwicklungen erkennbar. Wurden im Barock und in der Biedermeierzeit die aufgesteckten handgeschmiedeten Winkelbänder mit Zierenden verwendet, setzte man ab der Gründerzeit Fischbänder ein, die mit ihren Köpfen (Ziereicheln) noch heute die Fenster von Häusern schmücken, die um die Jahrhun-

1 Schlanke Linie. Mit der geringen Flügelfriesbreite und der schmalen Mittelpartie, den profilierten Kämpfer- und Setzholzabdeckungen sowie einer Vielzahl von Sprossenlösungen werden höchste Anforderungen im historischen Fensterbau erfüllt.
2 Spezielle Fensterformen. Historische Fenster besitzen oft Freiformen oder Rund- und Schrägfenster zum Drehen oder Kippen.
3 Schwingflügelfenster. Schwingflügelfenster zeichnen sich durch ihre besonders effiziente Lüftungsfunktion aus. Beim Beispiel links wurden historische Beschläge mit einem modernen Mechanismus für den Flügel kombiniert.
dertwende gebaut wurden. Die verwendeten Materialien wie beispielsweise Bänder, Griffe und Sprossen geben somit Hinweise zur Bestimmung des Fensteralters.
Viele Fenster der Jahrhundertwende erfüllen auch nach rund 120 Jahren ihren Dienst. Dies oft, weil nahezu astfreies, luftgetrocknetes Lärchenholz, seltener Eichenholz, für die Rahmen verwendet wurde. Gilt heute ein 40-jähriges Fenster bereits als alt, ist für Fenster aus der Zeit vor 1930 eine Lebensdauer von mehr als 70 Jahren eine Selbstverständlichkeit. Es lohnt sich also, die Fenster in einem Altbau zu überprüfen und nach Möglichkeit zu renovieren. Doch neben den gestalterischen Elementen muss ein Fenster heute zusätzlich eine Vielzahl von bauphysikalischen Aufgaben – bessere Dämmwerte, Schallschutz, Sicherheit – erfüllen. Vor einer Fenstersanierung ist deshalb zu klären, ob die bestehenden Fenster historisch wertvoll sind und sich eine Sa-
nierung lohnt. Sind die Originalfenster nicht mehr vorhanden oder ist eine Reparatur zu aufwendig, können die Fenster nach dem historischen Vorbild nachgebaut werden.
Sorgfältige Renovation
Bei erhaltenswerten, einfachverglasten Fenstern ergänzen Fachleute diese mit einer äusseren Holzaufdoppelung, damit Isoliergläser und Dichtungen eingebaut werden können. Somit bleibt die Innenansicht unverändert, die originalen Beschläge bleiben erhalten und trotzdem sind die Wärmdämmwerte vergleichbar mit jenen von herkömmlichen Isolierglasfenstern. Auch die zu ihrer Zeit als technisch innovativ angesehenen Fenster mit Doppelverglasung können nachträglich mit Isoliergläsern und Dichtungen umgebaut werden. So bleiben die Originalfenster und die unverwechselbare Ausstrahlung eines Gebäudes erhalten. Oder neue Vorfenster können


die Dichtungsproblematik ebenfalls lösen. Vorgesetzte Isoliergläser bewirken selbst bei kunstvoll gefertigten Bleiverglasungen eine enorme Verbesserung der Energieeffizienz, des Schallschutzes und der Sicherheit. Bei einem Ersatz können die Fenster detailgetreu nachgebaut werden, so dass die restaurierten Bleiverglasungen in Kombination mit Isolierglas wieder eingesetzt werden. Spezialisierte Schweizer Fensterbauer produzieren zudem unzählige Varianten von Fensterformen und -verkleidungen. Selbstverständlich steht für die Renovation von historischen Fenstern ein vielfältiges Sortiment an Sprossen, Profilen, Holzwetterschenkeln, Griffen und Beschlägen zur Verfügung. Quellen
Themenblatt 12 der IG Altbau und Dokumentation der Firma Haupt

4 Architektonische Akzente. An den Fassaden von historischen Bauten wurden oft kunstvolle Fensterverkleidungen oder Setzholzabdeckungen ausgeführt.
5 Vertikalschiebefenster. Das Schieben der Flügel in Führungen, die in der Fensterebene eingebaut sind, schafft Raum, weil die Flügel nicht in den Raum hinein drehen oder schwingen.
6 Ein ästhetisches Detail: Kämpferabdeckungen.
Fenster sind einerseits ein funktionales Element, das für Licht, Schutz und Sicherheit im Innenraum sorgt. Andererseits sind sie ein prägnantes, architektonisches Stilelement der Hausfassade. Für Franz Schmidli, Schreinermeister bei der Firma Haupt in Ruswil, sind sie das Auge eines Hauses.
Brigitte Müller, Redaktorin
Was begeistert Sie am Fensterbau?
Beim Fenster benutzte ich oft die Metapher des Auges und wie beim Menschen denke ich manchmal, dass man durch die Fenster die Seele des Hauses erkennen kann. Ein Fenster bringt Licht in die Wohnung und ermöglicht den Blick nach draussen. Am Gebäude selbst ist es ein wichtiges Gestaltungselement. Es gibt einen unendlich grossen Reichtum, wie eine Fassade mit Fenstern eingeteilt und gestaltet werden



kann. Für mich und unsere Fensterbauer ist es spannend, die individuellen Kundenwünsche möglichst optimal zu erfüllen.
Ihre Firma hat sich auf die Fensterrestaurierung spezialisiert. Wann lohnt sich eine Sanierung von alten Fenstern?
Grundsätzlich möchten wir bestehende Fenster und Gestaltungselemente retten und gleichzeitig sollen die renovierten Fenster die heutigen energetischen Anforderungen erfüllen. Ist ein historisches Fenster noch gut im Schuss, können wir es mit


einem Flügeldoppel und einer Isolierverglasung entsprechend nachrüsten, ohne dass die Originalsubstanz beeinträchtigt wird. Ist dies nicht mehr möglich, kann ein neues, zum Objekt passendes Fenster aussen vor das alte Fenster montiert werden.
Was, wenn das Fenster nicht mehr zu retten ist, können Sie historische Fenster stilgerecht ersetzen?
Ja, wir können von der Form über die Sprosseneinteilung bis zur Holzbreite ein Fenster originaltreu nachbauen, ebenso

7 Mittelpartien mit und ohne Schlagleisten.
8 Eckverbindungen ohne Fasen. Eine Fase ist eine abgeschrägte Fläche.
9 Ausgefahrene Überschlagsprofile im Bereich der Schlagleiste.
10 Noch heute beliebt: Lüftungsflügeli.
11 Bänder sind die bewegliche Befestigung beim Fenster.
sämtliche Fensterelemente und -verzierungen. Vielleicht können wir von den alten Fenstern die restaurierten Bänder und Beschläge übernehmen, um den ursprünglichen Fenstercharakter verstärkt zu unterstreichen.
Wie können einfach verglaste Fenster nach einer Sanierung die aktuellen technischen Standards erfüllen?
Bei einer Einfachverglasung können wir mit einem Flügeldoppel, Isolierglas und einer Gummidichtung den Wärmedämmwert beträchtlich verbessern. Eine grosse Herausforderung sind die laufend neuen gesetzlichen Normen wie Personenschutzverglasung, Asbestproblematik und die Energiestandards. Beim Einbruch- und Schallschutz werden bei solch einem historischen Fenster die modernen Standards nicht hundertprozentig erreicht. Wünscht

Fortsetzung Seite 27 In der Ausstellung können Kunden die Vielfalt an historischen Fenstern entdecken.



12 Profile und Sprossen in unterschiedlichen Varianten.
13 Moderne und historisch anmutende Griffe und Oliven.
14 Historische Beschläge können nach der Restauration wieder verwendet werden.
Spezialist im Fensterbau
In dritter Generation und seit über 100 Jahren ist das Unternehmen Haupt im Holz- und Fensterbau tätig. Im Fensterbau werden historische Fenster renoviert oder massgeschneidert nachgebaut. Die Fenster für historische Bauten erfüllen – wie jene für moderne Bauten – hervorragende Wärme- und Schalldämmwerte und bieten eine hohe Sicherheit. Im Unternehmen arbeiten rund 100 Mitarbeitende und es werden momentan 17 Lernende ausgebildet.
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ein Kunde, dass auch diese Werte sich verbessern, dann empfehlen wir die Lösung einer Doppelverglasung.
Dann muss man jedoch zwei Fenster öffnen? Ja, dies kann als Nachteil empfunden werden. Aber wir machen die Erfahrung, dass unsere Kunden, die ein historisches Haus besitzen, sich an solchen Unannehmlichkeiten nicht stören. Ihre Freude am speziellen Ambiente ist viel grösser und dafür verzichten sie gerne auf diesen oder jenen Komfort.
Und die Gefahr von Kondenswasser?
Da gilt es, dass der Zwischenraum richtig hinterlüftet wird. Wenn das moderne Fenster aussen ist, darf das alte Fenster nicht dicht sein, damit die Luft in den Wohnraum zirkulieren kann. Bei einem historischen Kastenfenster müssen bei der Renovation die bauphysikalischen Gegebenheiten geprüft werden, damit kein Kondenswasser entsteht. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass wir mit einem Bauphysiker zusammenarbeiten, damit rund um das Kastenfenster keine Probleme mit Kondenswasser und Schimmel auftauchen.
Bauernhäuser oder Kulturdenkmäler kennen viele spezifische Eigenheiten, beispielsweise sehr kleine Fensteröffnungen oder spezielle Fensterformen.
Wir können jedes Fenster nachbauen. Zudem haben wir uns darauf spezialisiert, sehr schmale Holzbreiten herstellen zu können. Standard sind Breiten zwischen 95 und 120 Millimeter, unsere Holzbreiten bewegen sich zwischen 80 und 95 Millimetern. Wir sind also in der Lage, die oft schlanken Flügelfriese und schmalen Mittelpartien bei historischen Fenstern originalgetreu nachzubauen. Im Übrigen profitiert auch der moderne Fensterbau von dieser Technik, denn schmalere Holzbreiten beim Fenster sorgen für einen optimalen Lichteinfall.
Beispielsweise Jugendstil-Fenster sind mit schönen Mustern und Ornamenten verziert. Wie können solche Verzierungen gerettet werden?
Wenn möglich versuchen wir wieder, die Originale zu demontieren und damit das neue Fenster zu bestücken. Ansonsten bauen wir die Ornamente eins zu eins nach.
Verwenden Sie für historische Fenster beim Rahmen immer Holz? Meistens verwenden wir bei historisch wertvollen Gebäuden nur Holz. Befindet sich das Fenster aber an einer stark beanspruchten Stelle, beispielsweise in einer Dachlukarne, dann wird in Absprache mit dem Denkmalschutz unser Spezial-Holzmetallfenster für historische Bauten eingebaut. Steht ein Gebäude nicht unter
Denkmalschutz, entscheidet der Kunde, welches Material er beim Fensterrahmen wünscht.
Eine Restauration von historischen Fenstern ist wohl grundsätzlich teuer?
Unsere Kunden können aus einer modular aufgebauten Standardpalette auswählen. Wir empfehlen, unsere Ausstellung zu besuchen, um zu sehen, welche Möglichkeiten es im Fensterbau im Gesamten gibt und sich beraten zu lassen. So lässt sich sicher eine Lösung finden, die dem Budget des Kunden entspricht.
Was könnten Architekten vom historischen Fensterbau für moderne Bauten übernehmen?
Das oft Filigrane eines historischen Fensters kann ebenso stilbildend für moderne Fenster sein. Vielleicht könnten Architekten die gestalterische Vielfalt von historischen Fenstern wieder neu entdecken. Erkennen, dass Fenster mit runden Formen einer Fassade einen interessanten Ausdruck verleihen oder das Sprossen eine Fassade geometrisch einteilen. Oder mit einem vertikalen Schiebfenster einer Küche oder einem Essraum eine platzsparende Öffnung ermöglichen. Eine weitere Idee ist ein Schwingflügelfenster in einem Dachstock. Es ist sehr wohl möglich, den historischen Fensterbau modern und zeitgenössisch zu interpretieren.
Starke Regenfälle oder ein Defekt an der Waschmaschine: Die Versicherung zahlt, wenn ein Wasserschaden am oder im Gebäude eintritt. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Versicherung zahlt welchen Schaden.
Brigitte Müller, Redaktorin
Eindeutig ist die Situation, wenn zum Beispiel Wasser aus einer Leitung ausläuft und das Mobiliar in der Wohnung beschädigt. Für Schäden an beweglichen Dingen im Haus, auf dem Balkon, im Keller und im Garten kommt die Hausratversicherung zum Zuge, vorausgesetzt man hat eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Die enthaltenen Leistungen sind bei jeder Gesellschaft die gleichen; meistens zahlt man einen Selbstbehalt von 200 Franken.
Schäden am Gebäude Wer bezahlt, wenn Wasser den Keller überschwemmt und neben dem Hausrat sind Boden und Wände beschädigt? «Nun wird es kompliziert», erklärt Peter Schiller von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV). Peter Schiller, Abteilungsleiter der AGV, weist darauf hin, dass bei Wasserschäden folgende Unterscheidung wichtig ist: «Alle Schäden am Gebäude sind über die Gebäudeversicherung gedeckt. Doch bei Wasser muss zwischen Elementarereignissen und
anderen Wasserschäden unterschieden werden.» In den meisten Kantonen werden Elementarschäden durch die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt. Diese Versicherung wird automatisch zusammen mit der Feuerversicherung abgeschlossen. Als Elementarereignisse gelten Hochwasser und Überschwemmungen – zusätzlich Sturm, Hagel, Lawinen, Erdrutsche, Felsstürze oder Steinschlag. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch. «Übrigens erfolgt auch bei der Hausratversicherung die Unterscheidung nach Elementaroder Wasserschäden», sagt Peter Schiller.
Wasserschaden im Haus
Bei einem Wasserschaden im Haus deckt die Wasserversicherung die Schäden am Gebäude, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:
• Wasser, das aus undichten Leitungen und daran angeschlossenen Apparaten wie einem Geschirrspüler oder einer Waschmaschine austritt. Versichert sind zudem austretendes Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten.
• Wenn Regenwasser, Schmelzwasser und Schnee vom Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren oder Grundwasser aus dem Baugrund ins Gebäude eindringt.
• Auslaufendes Heizöl aus Heizungs- und Tankanlagen im Inneren des Gebäudes sind gedeckt.
• Bei eingefrorenen Leitungen sind die Reparaturkosten der Leitung gedeckt.
• Wenn sich Abwasser in der Kanalisation oder im Grundwasser staut oder ein Rohr ausserhalb des Hauses bricht, übernimmt die Gebäudewasserversicherung die Folgeschäden, falls das Rohr eine Zuleitung zum Haus ist.
Je nach Bau und Ausbau des Gebäudes kann es sein, dass für Häuser mit einem Flachdach, einer Bodenheizung oder jene, die mit Erdsonden Wärme gewinnen, höhere Prämien verrechnet werden.
Bestimmungen lesen
Bei einer geborstenen Leitung übernehmen fast alle Versicherungen begrenzt die Kos-

ten für das Orten. Auch die Reparaturkosten der defekten Leitung können bezahlt werden. «Diese Bestimmung kann jedoch von Versicherung zu Versicherung variieren. Man muss also unbedingt die Versicherungsbestimmungen genau studieren», erklärt Peter Schiller. Bei Reparaturen, etwa eine Leitung freilegen, zudecken und zumauern, zahlen die Gesellschaften unterschiedliche Beträge, zwischen 5000 und 10’000 Franken. Es empfiehlt sich, diese Summe zu erhöhen, denn bei teuren Plattenbelägen wie Marmor oder Granit ist man im Schadensfall oft ungenügend versichert.
Ins Geld gehen können die Aufräumungsund Entsorgungskosten. Handelt es sich um ein Elementarereignis, beispielsweise eine Überschwemmung, dann sind Aufräumungskosten nicht unbedingt versichert. Bei der AGV werden diese Kosten in der Grundversicherung bis zu 12 Prozent der Schadenssumme übernommen. Über die Zusatzversicherung kann eine höhere Summe versichert werden. Handelt es sich um
einen Wasserschaden im Haus, dann zahlt die Wasserversicherung sämtliche Aufräumungskosten.
Wer ein Fenster oder eine Dachluke offen gelassen hat und es dringt Regen-, Schmelzwasser oder Schnee in die Wohnung ein, dann zahlt die Versicherung nicht. Ein Schaden, verursacht durch eindringendes Wasser durch eine Dachöffnung während eines Um- oder Neubaus, ist ebenfalls nicht versichert.
Falls der Schaden die Folge eines Fehlers in der baulichen Konstruktion ist, zahlt weder die Gebäudewasserversicherung noch die Elementarschadenversicherung. Dann muss – je nachdem, wer dies zu verantworten hat – die Versicherung des Generalunternehmers, des Architekten oder des Handwerkers den Schaden übernehmen. Es gilt die Baugarantie für offensichtliche und verdeckte Mängel. Ist die Haftung jedoch nach fünf oder mehreren Jahren abgelaufen, muss der Eigentümer selber für den Schaden aufkommen. Auch Schäden
als Folge eines mangelhaften Unterhalts werden nicht entschädigt. Es liegt in der Verantwortung der Eigentümerin bzw. Eigentümers, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Wer zahlt, wenn bei Stockwerkeigentum ein Wasserschaden auftritt? Peter Schiller gibt auf diese Frage folgende Auskunft: «Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer hat üblicherweise eine gemeinsame Gebäudewasserversicherung.» Stellt der Nachbar im unteren Stockwerk einen Wasserschaden an der Decke seiner Wohnung fest und die Ursache wird auf der undichten Terrasse oberhalb geortet, zahlt diese Versicherung den Schaden. «Anders verhält es sich bei Reiheneinfamilienhäusern, bei denen jeder Hausbesitzer alleine Eigentümer des Hauses ist», führt Peter Schiller aus. «Wird ein Wasserschaden im Haus A festgestellt und die Schadensursache befindet sich im Haus B, dann kommt die Haftpflichtversicherung des Hausei-
Fortsetzung Seite 31
SARON der neue Referenzzinssatz
Die Tage des Libor-Zinssatzes sind gezählt. Die britische Finanzmarktaufsicht will die Ermittlung des Zinssatzes durch ausgewählte Banken nur noch bis spätestens Ende des Jahres 2021 unterstützen. Dem Hypothekenmarkt in der Schweiz und den Immobilienbesitzern steht mit dieser Ankündigung eine wichtige Änderung bevor. Raiffeisen hat sich für die Umstellung gewappnet.
Der Libor galt in der Finanzbranche lange Jahre als wichtigste Referenzgrösse für kurzfristige Zinssätze. Der Begriff Libor steht für London Interbank Offered Rate; er wird deshalb auch Interbanken-Zinssatz genannt. Der Libor bezeichnet den durchschnittlichen Zinssatz, zu dem sich international wichtige Banken gegenseitig Geld aus-

Thomas Hauser, Raiffeisenbank
Aare-Rhein, Bad Zurzach
leihen. Als Basiszinssatz wird er für diverse Produkte verwendet, so unter anderem bei LiborTop- oder LiborFlex-Hypotheken bei Raiffeisen.
Libor als beliebte Alternative Die Libor-Hypothek hatte in den vergangenen Tiefzins-Jahren als Alternative zu den dominierenden Festhypotheken einen Aufschwung erlebt.
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Schätzungen gehen davon aus, dass Libor-Hypotheken bis 15 Prozent des gesamten Schweizer Hypothekarvolumens ausmachen. Bei einer Libor-Hypothek werden die zu bezahlenden Zinsen während der Rahmenlaufzeit des Kreditvertrags periodisch – beispielsweise alle drei, sechs oder zwölf Monate – an den entsprechenden Libor-Satz angepasst.
Geldmarkthypotheken bleiben Raiffeisen vergibt bis zur Einführung neuer SARON-Produkte weiterhin Libor-Hypotheken, mehrheitlich mit einer Laufzeit bis maximal Ende 2021. Bei allen Neuabschlüssen von Privat- und Anlagekunden ist bei der Produktvereinbarung eine Klausel integriert, die darüber aufklärt, dass ein von Raiffeisen definierter Nachfolgezinssatz zur Anwendung gelangt. Falls es keinen Nachfolgezinssatz geben sollte, wird
UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis
Wer aus einem Haus auszieht, muss sich frühzeitig um wichtige Details kümmern. Versicherungen müssen neu geregelt werden, an Schuldbriefe ist zu denken und da gibt es noch die lästigen Steuerangelegenheiten.
Bei vielen Versicherungen ist bei der Privathaftpflichtversicherung die selbstbewohnte Immobilie miteingeschlossen. Dies ändert sich bei einem Wegzug vor einem allfälligen Verkauf.
Haftpflichtversicherung
Sobald das Haus nicht mehr selber bewohnt wird, besteht keine Haftpflichtversicherung mehr. Doch nach Art. 58 Obligationenrecht (OR) haftet der Eigentümer, wenn ein Schaden entsteht, beispielsweise wenn herunterfallende Dachziegel eine Person verletzen. Bei einem kurzzeitigen





Fotos: zvg
die LiborFlex-Hypothek auf Kundenwunsch in ein anderes von der Bank angebotenes Hypothekenmodell umgewandelt. Falls der Schuldner kein Hypothekarmodell wählt, wird die LiborFlex-Hypothek als variabel verzinstes Hypothekardarlehen weitergeführt.
Bis Ende 2021 wird der Libor voraussichtlich weiterhin im Bankalltag präsent sein, dann dürfte er definitiv Geschichte sein. Geldmarkt-Hypotheken werden aber auch nach Ablösung des Libor zum Hypotheken-Angebot von Raiffeisen gehören. So plant Raiffeisen im Verlauf des nächsten Jahres die Lancierung einer SARON-Hypothek.
Aargauer Verband der Raiffeisenbanken www.raiffeisen.ch
Leerstand ist oft eine schriftliche Deckungszusage von der Versicherung möglich. In allen anderen Fällen muss eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Schuldbriefe
Beim Verkauf muss im Grundbuchauszug kontrolliert werden, welche Grundpfandrechte eingetragen sind. Am einfachsten ist es, wenn diese bei der Bank sind. Kann ein Schuldbrief
nicht gefunden werden, ist ein Verfahren für die sogenannte Kraftloserklärung einzuleiten.
Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf einer Liegenschaft muss die GrundstückgewinnSteuererklärung ausgefüllt werden. Dazu braucht es Unterlagen von Investitionen. Diese sollten also gut aufbewahrt werden, denn falls mit den effektiven Anlagekosten die Steuern tiefer sind, muss
man die wertvermehrenden Investitionen nachweisen können.
Beratung lohnt sich
Wenden Sie sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch an die Spezialisten der UTA Immobilien AG. Sie zeigen Ihnen die besten Verkaufsmöglichkeiten auf. Die Beratung ist kostenlos und beinhaltet die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts des Objekts. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps zur Vorbereitung, zum Ablauf und Vorgehen beim Verkauf.
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Tel. 056 203 00 70
5314 Kleindöttingen
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gentümers B zum Zug. Ist ein Werkmangel die Ursache (z.B. lecke Wasserleitung) muss die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.»
Im Kanton Aargau
Ein Wasserschaden, der das Gebäude betrifft, kommt meist unerwartet und kann schnell teuer werden. Elementarschäden –Überschwemmungen und Hochwasser –sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung deckt.
Die Gebäudewasserversicherung der AGV ist freiwillig und kann auch bei anderen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Die AGV-Wasserversicherung bietet Schutz vor Schäden am Gebäude durch Leitungsbruch, Regen-, Schneeund Schmelzwasser, Frost, Kanalisationsrückstau, Grundwasser, Aquarien, Zierbrunnen und Wasserbetten. Folgende Leistungen sind gedeckt:
• Behebung der Wasserschäden.
• Die Suche nach dem Leitungsleck, Freilegen der beschädigten und Eindecken der reparierten Leitung bis 10’000 Franken.
• Trocknung der Gebäudeteile.
• Entsorgung der beschädigten und nicht mehr verwendbaren Bauteile.
• Eigenleistungen: Reinigt man beispielsweise nach einem Wasserschaden selber den Keller, dann erhält man 30 Franken pro Stunde.
• Mietertragsausfall bei vermieteten Wohnungen.
Als sinnvolle Ergänzung zur Gebäudewasserversicherung empfiehlt die AGV den Abschluss der Aqua-Plus-Versicherung für 33 Franken. Folgende Leistungen sind zusätzlich gedeckt.
• Erhöhung der Freilegungskosten von 10’000 Franken bis auf den für das versicherte Gebäude festgelegten Versicherungswert.
• Bei einer nicht leitungsgebundenen Ursache sind die Kosten für das Suchen und Orten des Wasserschadens bis 3000 Franken versichert.
• Gebäudeschäden, verursacht durch im Freien aufgestellte Bade- und Planschbe-
cken oder durch Kondenswasser, das aus Kühlanlagen ausgelaufen ist.
• Kosten für die Reparatur beschädigter und das Spülen flüssigkeitsführender Leitungen bis 500 Franken.
• Die Kosten für eine provisorische Wasserleitung bis 3000 Franken.
Was tun?
Bemerkt man einen Wasserschaden, dann sollte man versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten – also umgehend den Hauptwasserhahn schliessen. Und dann leichte Möbelstücke, elektronische Geräte und weiteres Inventar retten und an einen trockenen Ort bringen. Vor allem elektronische Geräte sollten in Sicherheit gebracht werden, vorher unbedingt den Strom (Sicherung) ausschalten. Um Folgeschäden (zum Beispiel Schimmel) zu vermeiden, sollte man das Wasser abpumpen oder abschöpfen und zusätzlich Fenster und Türen öffnen, um die Luftfeuchtigkeit zu verringern. Je nach Wasserschaden muss eine Trocknungsfirma die Feuchtigkeit mit entsprechenden Geräten trocknen. Um das Ausmass des entstandenen Schadens zu dokumentieren, am besten Fotos für die Versicherung machen. Es empfiehlt sich, die gesamte Schadenssituation und jeden beschädigten Gegenstand zu fotografieren, um dann sofort die Versicherung zu informieren. Die Versicherung wird – ausser bei Bagatellschäden – einen Schadeninspektor aufbieten. Die Gebäude- oder Hausratversicherung ersetzt normalerweise den Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Die Versicherten müssen dafür die Höhe des Schadens mit Rechnungen und Quittungen belegen können.
Die Situation bei einem Wasserschaden ist also komplizierter als gedacht. Es lohnt sich deshalb, sich rechtzeitig bei den Versicherungen zu informieren und beraten zu lassen, ob beim Schadensfall die Deckung genügend ist.
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Türen und Fenster sind bewegliche Bauteile, die ununterbrochen mechanischen und witterungsbedingten Einwirkungen ausgesetzt sind. Die Folge davon sind erhöhte Verschleiss- und Abnutzungserscheinungen. Damit Türen und Fenster stets einwandfrei funktionieren, lohnt sich eine fachgerechte Wartung.

Ein gepflegter Eingangsbereich wirkt einladend und sympathisch.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Fenster und Aussentüren eines Gebäudes werden täglich auf verschiedene Art und Weise bewegt. Gleichzeitig sind sie Wind und Wetter ausgesetzt. Die beweglichen Teile und die Dichtungen müssen unterschiedliche Belastungen und Temperaturen aushalten. Damit eine einwandfreie Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet ist, lohnt sich die Überlegung, eine Fachfirma mit einer regelmässigen Wartung zu beauftragen.
Als Erstes eine Sichtkontrolle Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sollten ihre Aussentüren einmal jährlich einer kurzen Inspektion unterziehen und dabei prüfen, ob sie noch reibungslos funktionieren, sich leicht bewegen lassen und ob Schäden wie Kratzer oder Risse zu sehen sind. Eine Sichtkontrolle ist auch beim Türrahmen angebracht. Es ist wichtig, dass alle Fugen dicht sind und keine Lücken und Spalten vorhanden sind. Für die Be-
gutachtung der Verschleissteile und deren Zustand fragt man am besten eine Fachfirma an. Je gründlicher die Überprüfung gemacht wird, desto sicherer lassen sich bereits kleine Mängel erkennen, die einfach zu beheben sind.
Aluminium- oder Kunststofftüren verursachen im Normalfall nur wenig Wartungsaufwand. Sie sind rein vom Material her dauerhaft und witterungsbeständig. Bei einer Holztür liegt der Fall etwas anders. Damit sie allen äusseren Einflüssen standhalten können, sind Holztüren meist mit entsprechenden Schutzanstrichen versehen. Diese müssen regelmässig erneuert werden, denn schon kleinste Risse reichen aus, um Wasser eindringen zu lassen, was zu schweren Schäden führen kann.
Geschmeidige Dichtungen
Für die wirkungsvolle Dämmung der Aussentüren sorgt die Dichtung, die sich zwischen Türblatt und Rahmen befindet. Eine gute Dichtung verhindert, dass wertvolle
Wärme von innen nach aussen verloren geht. Dichtungen sollten mit speziellen Pflegemitteln behandelt werden, damit sie geschmeidig bleiben und ihre Dämmfunktion möglichst lange erhalten bleibt. Wenn die Dämmung nicht mehr gewährleistet ist, muss man die Dichtungen ersetzen. Ob die Dichtung noch richtig dämmt, kann man einfach überprüfen. Wenn die Heizperiode begonnen hat, ist die Temperatur drinnen höher als draussen. Wenn man bei geschlossener Tür aussen mit der Hand langsam dem Rand des Türblattes entlangfährt und keinen noch so leichten Luftzug verspürt, dann ist die Dichtung noch intakt. Ist jedoch ein Hauch warmer Luft spürbar, dann ist es Zeit, die Dichtungen zu erneuern.
Funktioniert wie geschmiert
Die Bänder von modernen Aussentüren sind in den meisten Fällen wartungsfrei und sollten weder gefettet noch geölt werden. Bei alten Türen hingegen, deren Bänder sichtbar sind, lohnt es sich schon, ab und zu einen Tropfen Öl darauf zu träufeln, damit die Türe nicht knarzt und sie sich leicht öffnen und schliessen lässt.
Es gibt Fachfirmen, die einen Wartungsservice anbieten, der im Normalfall mit einem Intervall von rund zwölf Monaten durchgeführt wird. Bei viel begangenen Türen ist ein Service nach etwa 50’000 Bewegungen sinnvoll. Zudem kann eine regelmässige Kontrolle durch einen Fachbetrieb auftretende Schäden verhindern oder minimieren. Eine regelmässige Prüfung und Wartung verlängert die Lebensdauer der Aussentüren. Gleichzeitig ist dafür gesorgt, dass die Türen stets einen gepflegten und ansehnlichen Eindruck machen.
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Tropfen für Tropfen – ein Erlebnis!
ImmoService – Ihr Immobilienmakler

Haben Sie auch schon gehört, dass Selbstinserenten von Immobilien dutzende Anrufe von Maklern erhalten, statt von kaufwilligen Immobilien-Kunden? Warum machen wir das ganz bewusst nicht?
Für uns ist bereits zu Beginn eine optimale Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler äusserst wichtig. Denn bei jedem Immobilienverkauf geht es um sehr viel Geld und noch mehr Emotionen. Ganz bewusst belästi-
gen wir nie Selbstinserenten. Ein sehr breites Publikum erreichen wir mit unserer Zeitungs-Kolumne «ImmoService informiert», jedoch auch mit dem kostenlosen Beratungs-Service, der jeder Verkäufer von uns unverbindlich im Vorfeld in Anspruch nehmen kann. So baut sich über Wochen ein Vertrauensverhältnis auf, das es bei einem so grossen Vorhaben zwingend braucht! Über 60 % unserer Verkaufs-Objekte erhalten wir jedoch aus Empfehlungen unserer zufriedenen Kunden. Bis eine Immo-











































































bilie den Käufer gefunden hat, dauert es oftmals nur wenige Monate! Auch unsere kundenorientierte Art und die transparente Preisgestaltung werden sehr geschätzt. Es gibt bestimmt Makler, die etwas weniger Provision verlangen. Doch wie überall sonst auch, hat Qualität ihren Preis. Was nützt die geringste Provision, wenn der gewünschte Verkaufspreis um ein paar 10’000.–Franken unterschritten wird?
Wir von ImmoService sind überzeugt, dass unsere Verkaufsstrategie und Abschlussstärke auch bei Ihrer Immobilie zum Erfolg führen wird. Daher bezahlen Sie uns nichts – bis Ihre Immobilie verkauft ist. Erst und nur bei Erfolg erhalten wir anschliessend die vereinbarte Erfolgsprovision.
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lich, wie Sie Ihre Liegenschaft bestmöglich verkaufen können. Natürlich freuen wir uns sehr darüber, wenn wir anschliessend von Ihnen auch das Mandat zum Verkauf erhalten. Doch wir werden Sie nie zu einer Unterschrift drängen.
Immobilienverkauf im Alter Fachvortrag mit einem Aargauer Notar (Anmeldung erwünscht)
Datum: 05.11.2019, 14.30 Uhr
Wo: Restaurant Schlossgarten, Dorfstrasse 3, 5040 Schöftland
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Von der Heizungsaktion der AEW profitieren
Mit einem intelligenten Energiesystem können Hausbesitzer Energie erzeugen, speichern und nutzen. Damit werden sie unabhängiger, senken den Energieverbrauch und die Kosten. Zudem stammt die Energie zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen.
Die eigene Strom- und Wärmeproduktion sowie deren Nutzung liegen im Trend. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die sich für eine Solaranlage interessieren oder sich mit einem Heizungsersatz auseinandersetzen, finden bei der AEW kompetente Ansprechpartner.
Zusammen mit Fachpartnern aus der Region machen sich die Spezialisten der AEW bei den Kunden vor Ort ein Bild. Sie beraten sie umfassend und erstellen eine individuelle
Offerte, die eine optimale Lösung für ein geeignetes Energiesystem aufzeigt. Dabei sind gewünschte Komponenten modular wählbar –von der Wärmepumpe mit intelligenter Steuerung bis zur Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher oder einer Heimladestation für Elektroautos.
Die intelligente Steuerung bildet das Herzstück. Sie basiert auf moderner Regeltechnik und verbessert die Effizienz des Energiesystems (Wärmepumpe, Solaranlage, Speicher, Öl- oder Gasheizung, Ladestation für Elektrofahrzeuge).
Die vorausplanende Regelung bezieht die Wetterprognosen mit ein und bewirtschaftet die Energieversorgung des Hauses optimal. So
Schweizer Fenster von Sägesser

Der Klimawandel ist in aller Munde. In Gebäuden, die vor den 1980er-Jahren erstellt wurden, sind Fenster oft undicht. Dadurch verpufft viel Heizwärme. Das geht nicht nur ins Geld, sondern schadet auch der Umwelt. Eine Sanierung lohnt sich deshalb doppelt.
Mit neuen Schweizer Fenstern spart man Energie, erhält mehr Lebensqualität und trägt zum Umweltschutz bei. Kunden profitieren von der grossen Produktpalette und der langjährigen Erfahrung der Firma Sägesser. Die Fachleute beraten die Kundschaft energietechnisch, öko

können bis zu 20 Prozent Energiekosten gespart werden.
Heizungsaktion
Wer sich bis Ende Dezember 2019 für eine neue nachhaltige Heizung mit Steuerung von AEW entscheidet, profitiert. Die Firma kümmert sich während fünf Jahren gratis um den reibungslosen Betrieb des neu-
en Energiesystems. Wer interessiert ist, findet weitere Infos online unter www.aew.ch/heizung.

AEW Energie AG
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Tel. 062 834 28 00 www.aew.ch/myhome
logisch, ästhetisch und sicherheitstechnisch gerne. Selbstverständlich stehen dabei die persönlichen Wünsche im Vordergrund.
Die Profis von Sägesser besichtigen das Projekt vor Ort und beraten Kundinnen und Kunden mit konkreten Beispielen in der grossen firmeneigenen Ausstellung. Dort ist jede Art von Fenstern im Einsatz: Holz, HolzAlu, Kunststoff, Brandschutz, Sicherheits und Denkmalpflegefenster. Eine frühzeitige Beratung führt zu massgeschneiderten Lösungen und spart Kosten.
Aus Schweizer Produktion SägesserFenster werden aus möglichst nachhaltig produzierten Rohstoffen hergestellt und weisen dank kurzer Transportwege wenig graue Energie auf. Das gilt für das klassi
sche Holzfenster aus Schweizer Hölzern ebenso wie für unser revolutionäres Holzmetallfenster Vision 3000.
Kompetente Montage
Der Wechsel der Fenster ist einfach und wird kaum Umstände bereiten. Von der Massaufnahme bis zur Montage prüfen die Fachleute von Sägesser alle Details sorgfältig. So lassen sich Um und Neubauten in möglichst kurzer Zeit und in höchster Qualität realisieren. Die Kundschaft profitiert von der fachmännischen Beratung und den einzigartigen Konditionen in der Ausstellung.

Sägesser Fenster AG
Industriestrasse 26
4912 Aarwangen Tel. 062 919 82 62
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Bär Haustechnik – der Profi für Sanitär und Heizung
Jetzt ist es Zeit, den schon lange geplanten Badumbau oder die Heizungssanierung in Angriff zu nehmen.
Spezialist auf den Gebieten Badund Heizungssanierungen ist die Firma Bär Haustechnik mit Sitz in Aarburg. Das Unternehmen hat sich im Bereich Sanitär- und Heizungsinstallationen aller Art über die Region hinaus einen guten Namen gemacht.
Das Traumbad realisieren Eine erfolgreiche Badrenovierung oder -neugestaltung bedeutet für das Bär-Team, dass es alle Kundenwünsche unter einen Hut bringt. Basis dafür bilden das umfassende Interview mit der Kundschaft und die gründliche Planung der Arbeiten. Bei Bär Haustechnik beginnt

Bär Haustechnik steht für Qualität bei Sanitär- und Heizungsinstallationen.
der Badumbau mit einer Bestandsaufnahme: die persönlichen Bedürfnisse der Kunden sowie der Zustand und die Lage der bestehenden Wasser- und Stromanschlüsse. Gepaart mit kreativen Ideen entstehen daraus erste Skizzen. Eine 3-D-Zeichnung vermittelt den Kunden einen realistischen Eindruck des neuen Bades. Das Bär-
Team plant und realisiert den gesamten Badumbau. Zudem koordiniert Bär auch Plattenleger, Elektriker und weitere Handwerker.
Bär Haustechnik steht für höchste Qualität und Budgettreue.
Heizungs-Wintercheck Aufgrund der kälteren Temperaturen wird die Heizung wieder bean-
Der Brand von Glarus hat das Schweizer Versicherungssystem geprägt

Im Kanton Aargau ist die Gebäudefeuerversicherung obligatorisch.
In den meisten Kantonen ist die Feuerversicherung obligatorisch. Mitglieder des HEV können Sonderkonditionen nutzen.
Glarus, 10. Mai 1861, 9.30 Uhr: In einer Scheune neben dem Haus des Ratsherrn Christoph Tschudi beim Landsgemeindeplatz bricht ein Feu-
er aus. Es herrscht starker Föhn. Durch den warmen Wind angefacht, breitet sich der Brand rasend schnell aus und wütet die ganze Nacht. Der Widerschein der Feuersbrunst ist bis ins 200 Kilometer entfernte Ulm zu sehen. Als der Brand endlich gelöscht ist, zeigt sich eine verheerende Bilanz: Zwei Drit-
tel des Ortes sind zerstört, knapp die Hälfte der Bewohner ist obdachlos, insgesamt sind 763 Haushalte betroffen. Der Gesamtschaden beträgt gemäss konservativer Schätzung 10 Millionen Schweizer Franken, damals eine immense Summe.
Aus Glarus lernen
Die Katastrophe löste eine grosse Medienresonanz und eine politische Diskussion darüber aus, wie die Bevölkerung am besten gegen die Folgen von Bränden abzusichern ist. Es entstanden verschiedene Privatversicherer, darunter die Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft, heute Swiss Re. Zudem wurde in den meisten Schweizer Kantonen die obligatorische kantonale Feuerversicherung eingeführt. Sie kommt für Brandschäden am Gebäude auf und übernimmt die Kosten für ei-
sprucht. Die Heizungsprofis von Bär empfehlen daher jetzt eine Heizungskontrolle. Ein Anruf genügt.
Vielseitige Möglichkeiten
Foto: zvg
Selbstverständlich bietet die Bär Haustechnik das gesamte Spektrum der Sanitär- und Heizungsarbeiten an: bei öffentlichen und privaten Gebäuden, Neu- oder Umbauten und Sanierungen, inklusive sämtlicher Reparatur- und Servicearbeiten.

Bär Haustechnik AG 4663 Aarburg Tel. 062 787 80 00
www.baerhaustechnik.ch
nen Wiederaufbau. Ausnahmen sind die sogenannten Gustavo-Kantone: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, das Wallis (Valais) sowie Obwalden. In Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudefeuer- und Elementarschadenversicherung zwar obligatorisch, jeder Immobilienbesitzer muss sich selbst bei einem privaten Versicherer um den Abschluss einer Police kümmern, in den Kantonen Genf, Tessin, Wallis sowie in Appenzell Innerrhoden hingegen ist die Gebäudefeuer- und Elementarversicherung freiwillig.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza
5000 Aarau
Tel. 062 836 52 52
www.zurich.ch/centolanza

Der Schwingungsgenerator Aqua Zino schützt chemiefrei vor Kalkablagerungen.
Das Naturprodukt Wasser sollte nicht verändert werden. Das Gerät Aqua Zino wandelt Kalk um, so dass er nicht mehr haften bleibt. Dies geschieht, ohne die Wasserqua-
lität zu mindern. Aqua Zino arbeitet im Ultraschallbereich mittels asymmetrischer Schwingungen.
Effektiver Kalkschutz
Ist der Schwingungsgenerator Aqua Zino einmal installiert, macht sich sein Effekt schon nach kurzer Zeit bemerkbar. Der Kalkschutz wirkt in
der ganzen Wasserleitung und ist schonend für die Umwelt. Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden durch die Wechselstromsignale ohne Einsatz von Chemikalien ebenfalls abgebaut. Die Wirkung ist durch mehrere Forschungsarbeiten bewiesen. Aqua Zino lässt sich einbauen, ohne dass man im Haus bauliche Veränderungen vornehmen muss.
Für sämtliche Geräte
Dank des bedienungs- und wartungsfreien Aqua Zino ist Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen, Boilern und anderen wasserabhängigen Geräten. Das Gerät bietet Schutz für sämtliche wasserabhängigen Geräte. Auch für die Wasserhygiene ist der Kalkschutz entsprechend wichtig. Bei dicken, rauen Oberflächen in Rohrleitun-
als Fertigelement
gen (Kalk- und Schlammablagerungen) besteht die Gefahr, dass sich pathogene Keime wie beispielsweise Legionellen einnisten. Hier schafft das Kalkschutzgerät Abhilfe, indem es die Biofilmbildung und Nährstoffversorgung der Keime erschwert. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich durch den reduzierten Verbrauch von Reinigungsmitteln und Shampoos sowie längeren Serviceintervallen deutlich Kosten sparen lassen.

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Lassen Sie Ihr Dachgeschoss leerstehen, weil Sie den Einbau einer Dachlukarne scheuen? Dann kennen Sie die Zimmerli Dachlukarne nicht!
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Die Firma Iwatec wurde vor über 30 Jahren von Thomas Meier gegründet und bietet einen kompletten Service rund um Badeund Duschwannen.
Innerhalb von 24 Stunden in einer neuen Badewanne das erste Schaumbad geniessen. Der Wechsel der Wanne ist möglich, ohne dass an den bestehenden Plättli Schaden entsteht.
Der Fachmann kann zudem für mehr Sicherheit im Badezimmer sorgen. Mit dem nachträglichen Einbau einer Badewannentür, kann die bestehende Wanne einfacher und sicherer betreten und verlassen werden. Das Einsetzen der Tür ist für den Fachmann eine kurze und saubere Sache.
Nie mehr ausrutschen! Das transparente Grip AntiRutsch macht

Thomas Meier ist ein erfahrener Fachmann bei einem Wannenwechsel.
Wannen rutsch und sturzsicher. Es wird nachträglich direkt in die bestehende Dusch oder Badewanne aufgetragen.

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Foto: zvg
Fenster und Türen im Gebäude bieten Einlass, nicht nur für Luft, Licht, Wärme und Geräusche, sondern auch für Insekten.
Noch vor Kurzem galten Insektenschutzgitter als Luxus. Sauber in das Erscheinungsbild des Gebäudes integriert, machen solche Gitter den Insektenschutz zum funktionellen
Element am Bau. Heute sind sie bereits eine Selbstverständlichkeit, analog dem Sonnenschutz durch Storen und Fensterläden.
Individuelle Lösungen

Dank Insektenschutzgittern geniessen.
Die Firma G & H Insektenschutzgitter ist landesweit aktiv und auf individuelle Lösungen spezialisiert. Der Aussendienst-Monteur misst die exakten Masse von Fenstern und Türen vor Ort aus, der Betrieb in Birsfelden stellt den Gitterschutz auf den Millimeter genau her. Anschliessend werden die meist aus einem Alu-Rahmen und Fiberglasnetzen bestehenden Schutzgitter montiert. Weil jedes Schutzgitter ein Unikat ist, spielen die Dimensionen praktisch keine Rolle.

G & H Insektenschutzgitter GmbH 4127 Birsfelden
Insektophon 0848 800 688 info@g-h.ch
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Die alte Küche wird ohne totalen Küchenumbau aufgewertet
Die Küche ist noch gut in Schuss. Doch Herd, Glaskeramikkochfeld und Dampfabzug sind in die Jahre gekommen. Aus diesen Gründen kam in diesem Fall ein Komplettumbau nicht infrage.
Profis an der Arbeit
Die Bauherrin entschied sich deshalb für eine Zusammenarbeit mit dem Küchenexpress. Die versierten Fachleute hatten perfekte Lösungen für sie bereit: Sogar ihre Wünsche nach mehr Stauraum, einem kleinen Tisch als Ablagefläche und dem Backofen auf Sichthöhe konnten erfüllt werden.
Innerhalb eines Tages Innerhalb eines Tages erfolgte der Umbau dieser Küche. Wenige Massnahmen reichten aus, um die Küche dank Ergonomie und sparsa

Neue Geräte und Möbel: Wenig Veränderung erzielt eine grosse Wirkung.
men Küchengeräten massiv aufzuwerten und auf den neusten Stand zu bringen. Die Geräte auf angenehmer Arbeitshöhe erleichtern den Alltag. Der Küchenexpress empfiehlt deshalb, beispielsweise die Ab
waschmaschine so einzubauen, dass man sich beim Ausräumen nicht mehr bücken muss.
Der Küchenexpress von Sanitas Troesch ist vor allem bekannt für
Foto: Küchenexpress
seine Dienstleistungen rund um den Apparatetausch oder die Reparatur von defekten Geräten in Küche oder Waschraum. Zu seinen Kompetenzen zählt zudem die Instandhaltung oder Ergänzung von Küchenmöbeln und Abstellflächen. Ein Anruf genügt und die Profis erledigen alles aus einer Hand.

Sanitas Troesch AG ausfahrt46
Rössliweg 29 a 4852 Rothrist Tel. 062 287 77 87
www.kuechenexpress.ch
Würmli Haustechnik– der Service für Heizung und Sanitäranlagen
Die Zutaten zur Verwirklichung des Wunschbades sind kreative Ideen und grosse Fachkompetenz, ästhetisches Design und hochwertige Apparate und Armaturen.
Das schlichte Badezimmer hat sich in zunehmendem Masse zu einer Wellness-Oase entwickelt, die Entspannung und Wohlbefinden miteinander vereint. In diesem individuellen Bad verbringt man Zeit, lässt die Seele baumeln und regeneriert Körper und Geist.
Der kompetente und erfahrene Badplaner Andy Trösch und sein Team beraten interessierte Kundinnen und Kunden gerne und setzen die vorhandenen Ideen in eine persönlich zugeschnittene Planung um. Als Gesamtdienstleister kümmert Würmli Haustechnik sich um alle organisa-


torischen Belange, koordiniert und begleitet die Handwerker und hält die Kosten im Lot. Ein Anruf genügt und Würmli Haustechnik schickt seine Berater unverbindlich für eine Beratung vor Ort zu Ihnen.
Neue Heizung Im Zusammenhang mit den neuen Energievorschriften (MuKEn) soll-
ten Hauseigentümer sich Gedanken machen, was mit den älteren Wärmeerzeugern geschehen soll. Der Heizungsexperte Reto Würmli kommt gerne vorbei und macht Vorschläge zur Erneuerung der Heizung.
Heizungsservice Draussen werden die Temperaturen langsam wieder kühler. Funktio-
Ein Handelsabkommen und eine Offensive führen zu Unsicherheiten
Der Handelsstreit zwischen den USA und China steht momentan im Fokus und beeinflusst die Preise des Rohöls. Ein Treffen zwischen dem US-Präsidenten und dem chinesischen Vizepremierminister verlief wie vermutet nicht positiv.
Dass ein umfassendes grosses Handelsabkommen zustande kommt, so wie sich das die USA vorstellen, gilt als wenig wahrscheinlich, da China damit nicht einverstanden ist. Die chinesische Regierung strebt weiterhin einen «Mini-Deal» an, um dann Schritt für Schritt darauf aufzubauen. Im kommenden Jahr stehen in Amerika Wahlen an und der Handelsstreit mit China belastet auch die US-Wirtschaft. Die Verhandlungen zwischen den beiden Ländern haben im Moment den gröss-

Der Handelsstreit zwischen den USA und China beeinflusst die Erdölpreise.
ten Einfluss auf die Stimmung am Markt.
Angespannte Lage in Syrien Nach dem Abzug der US-Truppen in Syrien hat die Türkei mit ihrer Bodenoffensive begonnen und greift in Nordsyrien kurdische Milizen an. Präsident Trump hat sofort signalisiert, sich um die Sache zu kümmern und drohte der Türkei bereits mit Sanktionen oder harten Strafmass-
nahmen gegen die türkische Wirtschaft. Im Gegenzug droht der türkische Präsident Erdogan damit, für über 3,6 Millionen Flüchtlinge die Schleusen nach Europa zu öffnen, wenn die massive Kritik der EU-Staaten an der türkischen Offensive sich nicht entschärft.
Wechsel auf Öko-Heizöl Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners
niert die Heizung einwandfrei oder sollte man sie noch überprüfen lassen? Wann wurde eigentlich der Warmwasserboiler das letzte Mal entkalkt? Um hohe Energiekosten zu vermeiden und den Korrosionsschutz zu gewährleisten, sollte man etwa alle vier Jahre einen Service machen lassen.
Foto: zvg
Der Serviceleiter Martin Hofstetter organisiert die eingehenden Aufträge und erledigt diese Arbeiten mit seinem Team schnell und kompetent.

Würmli Haustechnik AG Zentralstrasse 74 5430 Wettingen Tel. 056 437 90 70
Fax 056 437 90 80
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Foto: Adobe Stock
zu verbessern, empfehlt VoegtlinMeyer ihren Kunden einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl mit max. 50 ppm. Diese Art von Heizöl beinhaltet rund 50 Mal weniger Schwefel, als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich infolgedessen weniger Rückstände im Ölbrenner fest. Der Wechsel wird idealerweise in Zusammenhang mit einer Tankrevision ausgeführt.

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Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN
Obrist Transport + Recycling AG Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof
Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNEN-RENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden
Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung
Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BADEZIMMER-UMBAUTEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG Neu + Umbau, Renovation, Immobilien
Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
BETON- UND RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, VORHÄNGE, ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE, TEPPICHE, PARKETT, PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
SUTAP AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schwimmbadstrasse 33, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 97 61, Fax 056 426 97 57 info@sutap.ch www.sutap.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
BRIEFKASTEN
Gerber-Vogt AG
Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen
Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil
Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch
DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Hochuli Holzbau AG
Holzbau, Bedachungen, Spenglerei
Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued
Tel. 062 739 00 20, Fax 062 739 39 00 29 mail@hochuli-holzbau.ch www.hochuli-holzbau.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN
Elektro Imboden AG
Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen und Telekommunikation 24 Stunden Pikettdienst
Gheidstrasse 7, 5507 Mellingen
Tel. 056 481 81 81 info@elektro-imboden.ch elektro-imboden.ch, solar-imboden.ch
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
ELEKTROKONTROLLE UND BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116
Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/ ENERGIEKONZEPTE
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energie
Energiefachstelle Baden Beratung und Energiekonzepte für Wohnbau, Industrie und Gewerbe 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89, Fax 056 200 22 99 energiefachstelle@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs
Öffentliche Energieberatungsstelle Region Baden
Beratung, Konzepte, Gebäudeanalysen
Ehrendingerstr. 42, 5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 86 03, Fax 056 222 06 42 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch www.energie-ag.ch
RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Terrano AG
Entfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschaden-Trocknung
Aumattstr. 2, 5210 Windisch Tel. 056 288 28 15 Info@terranoag.ch www.terranoag.ch
Boiler Meier GmbH Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN UND AUSSENISOLATIONEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz
Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Xaver Meyer AG
Fassadendämmungen, Umbau, Sanierungen
Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
FOLIENAUSKLEIDUNGEN
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
IMMOBILIEN/EINRICHTUNGEN
Matthias Wagner Photography Architekturfotografie
Aarestrasse 8, 5412 Vogelsang Tel. 079 623 81 65 info@matthiaswagner.photography www.matthiaswagner-photography.com
Xaver Meyer AG
Neuanlagen, Umänderungen und Unterhalt
Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 70, Fax 056 619 15 25 gartenbau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
GIPSERARBEITEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau
Akustikdecken, Brandschutz
Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch, www.bossertag.ch
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch, www.glas-haerry.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
Jetzer AG, Haustechnik, Sanitär + Heizung Planung – Ausführung – Reparaturservice Paradiesstrasse 8, 5416 Kirchdorf/Baden
Tel. 056 282 52 82, Fax 056 282 52 81 LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
Ricklin AG, Haustechnik –Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
HEIZUNGSANLAGEN UND ÖLFEUERUNGEN
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos
Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch
Siegrist-Service AG
Minergie-, Lüftung-, Solar- und Heizungsanlagen Schwarzhaar 13, 4665 Oftringen
Tel. 062 788 40 80 www.siegrist-service.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Sanierungen und Alternativanlagen Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices
Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen
Industriestrasse 30, 5070 Frick
Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALSANIERUNGEN
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
KERAMISCHE WANDUND BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING
Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
Xaver Meyer AG
Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
André Roth AG
Immobilien- und Bauberatung
Bewertung, Beratung, Vermarktung, Bewirtschaftung
Theaterplatz 1, 5401 Baden
Tel. 056 221 66 66
Frey-Herosé-Strasse 22, 5000 Aarau
Tel. 062 552 06 06 info@andrerothag.ch www.andrerothag.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach
Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
Lewag Immobilien GmbH
Unternehmung für Immobilien-Treuhand Verkauf, Bewirtschaftung, Beratung
Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig
Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Gewerbe und Wohnungen
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70, Fax 056 204 05 71 info@arealis.ch www.arealis.ch
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERLA Immobilien AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg
Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch
Lewag Immobilien GmbH
Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung, Beratung, Verkauf
Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig
Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand
Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil
Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum
Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn
Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum
Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Meier Schmocker AG
Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Spritzarbeiten Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 203 41 11, Fax 056 203 41 19 info@meier-schmocker.ch www.meier-schmocker.ch
MALER- UND SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
POLYESTERBESCHICHTUNGEN
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
SANITÄRE
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung –Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Robert Keller AG
Sanitäre Anlagen, Heizung, Rohrleitungsbau Dorfstrasse 2, 5417 Untersiggenthal Tel. 056 288 11 66, Fax 056 288 19 68 info@rob-keller.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Frunz Schadstoffsanierung GmbH
Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHREINER ARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof
Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
Weber Spenglerei AG
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten
Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
Lewag Immobilien GmbH
Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum, Beratung, Verkauf
Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig
Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
STOREN
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren, Glassysteme, Lamellentoren, Rolladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Fritz Brechbühl
Tankrevisionen, Tank- und Heizungsdemontagen
Neumattweg 14, 5315 Böttstein
Tel. 056 245 53 68
4805 Brittnau, Tel. 062 752 37 16 info@brechbuehltank.ch www.brechbuehltank.ch
Jäger Tankrevisionen
Tankrevisionen, Tankrückbau 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 38 48, Fax 056 460 05 63 Killer Tankrevisionen
Tankrevisionen, Tankrückbau
Aumattstrasse 2, 5200 Windisch
Tel. 056 441 02 74, Fax 056 442 67 50
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
TÜR-RENOVATIONEN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
Xaver Meyer AG
Planung und Ausführung aus einer Hand Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Tel: 056 619 15 20, Fax 056 619 15 25 bau@xaver-meyer.ch www.xaver-meyer.ch
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
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Vermessungen seit 1992 mit elektronischen Messgeräten
Bösch 106, 6331 Hünenberg
Tel. 041 310 72 26, Fax 041 310 72 22 mail@erdstrahlen.ch www.erdstrahlen.ch
WASSERSCHADENSANIERUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg
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Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
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Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
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Nr. 403 November 46. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 37’960 Ex. Basis 2018/2019
Anzahl Mitglieder: 39’631 (30. September 2019)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
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Titelbild: Haupt AG Holzbau und Fensterbau, 6017 Ruswil
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
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