Hauseigentümerverband Aargau
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Eigenmietwert: ein historischer Sieg
Fenster, Sicherheit, Versicherung
IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten
Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.
Eine Schweizer Firma schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.
In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.
Spült Ihr WC noch richtig?
Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

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Am 28. September 2025 hat die Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich gutgeheissen. Erfahren Sie, was das Abstimmungsergebnis bedeutet und was es in den kommenden Monaten aus Steuersicht zu beachten gilt.

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Sichere Fenster, eine zuverlässige Alarmanlage und eine gute Notfallvorsorge helfen, in Krisen wie Naturkatastrophen, Feuer oder Einbruch schnell zu reagieren. Mit ausreichendem Versicherungsschutz minimieren Sie zudem finanzielle Risiken. So entsteht ein Sicherheitskonzept, das Ruhe und Schutz im Alltag bringt.
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bleiben. Und der natürliche Geschmack des Wassers bleibt erhalten – ein Punkt, den viele Kundinnen und Kunden besonders schätzen. Sogar die Haustiere reagieren: Hunde und Katzen, die entkalktes Wasser aus Salzanlagen oft verweigern, trinken plötzlich wieder Leitungswasser aus dem Hahn.
Skeptiker werden zu Fans
Skeptiker überzeugt Roland gern mit dem «Pfannentest»: Wasser verkochen, Rückstand prüfen und sehen, dass sich das Kalkpulver einfach wegwischen lässt. Dasselbe bei der Duschverglasung: einmal mit dem Lappen drüber und weg ist der Kalk. «Man sieht und spürt den Unterschied sofort», sagt er. Selbstbewusst bietet Hydro Service Schweiz AG einen kostenlosen Test an – so kann sich jede und jeder persönlich vom Unterschied überzeugen.
Hydro Service Schweiz AG Jahrelang setzte er auf Salzanlagen. Heute schwört Roland Distel auf Aquazino – eine Technologie, die Kalkschutz ohne Salz bietet, Kosten senkt und die Umwelt schont.
Roland Distel kennt Salzanlagen aus dem Effeff. Viele Jahre lang verkaufte und installierte der erfahrene Heizungs- und Sanitärinstallateur die klassische Technik zur Wasserenthärtung. «Alternative Technologien waren bei meinem früheren Arbeitgeber kein Thema», erzählt er.
Wirkung spricht sich herum Bevor er zur Hydro Service Schweiz AG wechselte, wollte es der Fachmann genau wissen und testete Aquazino bei
Die Vorteile auf einen Blick
sich zu Hause – in Steinhausen, wo das Wasser besonders hart ist. Das Ergebnis überzeugte ihn: keine haftenden
Kalkablagerungen, kein Salz und Wasser, das schmeckte wie frisches Quellwasser. «Ich kann nur etwas empfehlen, von dem ich zu 100 Prozent überzeugt bin», sagt Roland Distel. Heute ersetzt er eine Salzanlage nach der anderen durch moderne Aquazino-Geräte. Es spricht sich herum, was das kleine Gerät leistet, das sich in wenigen Minuten an der Wasserleitung montieren lässt.
Der Unterschied liegt in der Technologie
Einmal am Leitungsrohr angebracht, generiert Aquazino ein Feld aus hoch-
• Wartungsfrei: keine Folgekosten (Service, Salz, Filter usw.)
• Massive Einsparungen: viermal günstiger als eine Salzanlage, in 10 Jahren Einsparungen von über 10‘000 Franken im Vollkostenvergleich.
• Umweltfreundlich: kein Wasserverschleiss, keine Chemie.
• Natürlich: alle wertvollen Mineralien bleiben im Trinkwasser erhalten.
frequenten elektrischen Impulsen. Diese verändern die Struktur des Kalks, ohne die wertvollen Mineralien Kalzium und Magnesium zu entziehen. Der Kalk bleibt im Wasser, haftet aber nicht mehr an Oberflächen. Die Vorteile: kein Salz, keine Chemie und kein verschwendetes Wasser.
Was viele nicht wissen: Salzanlagen spülen sich regelmässig selbst und verbrauchen dabei viel Wasser – in einem Einfamilienhaus bis zu 7000 Liter pro Jahr (30 Badewannen). In grossen Wohnanlagen sind es Millionen Liter salzhaltiges Abwasser. Mit Aquazino entfällt das komplett – ein grosser Gewinn für die Umwelt.
Wartungsfrei und ohne Folgekosten
Auch finanziell rechnet sich das System: Die einmalige Investition amortisiert sich schnell, da laufende Wartungskosten und Folgekosten entfallen. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch, weil die Leitungen kalkfrei
Aquazino kostenlos testen Aquazino generiert ein Feld aus hochfrequenten elektrischen Impulsen, welche die Kalkkristalle physikalisch verändern. Der Kalk bleibt im Wasser gelöst, haftet aber nicht mehr an. Allfälliger Restkalk kann wie Staub weggewischt werden.

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Nicht zum ersten Mal stimmt das Schweizer Stimmvolk am 30. November 2025 über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer ab. Die Initiative der Jungsozialisten (JUSO) verlangt, Nachlässe und Schenkungen über 50 Millionen Franken mit einem Satz von 50 Prozent zu besteuern. «Gerechtigkeit» lautet das Schlagwort – schliesslich erhalte man Erbschaften ja «ohne Leistung». Doch dieses Argument greift ins Leere: Es blendet die elementaren Eigentumsrechte des Erblassers aus und würde gerade jene bestrafen, die sorgfältig vorsorgen und Werte für kommende Generationen erhalten, statt ihr Vermögen zu verjubeln.
Kommt hinzu, dass eine zusätzliche Erbschaftssteuer in der Schweiz schlicht überflüssig ist. Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern verfügen wir hierzulande über eine – für den Fiskus notabene bedeutende – Vermögenssteuer. Ökonomisch ist diese nichts anderes als eine Erbschaftssteuer auf Raten: Jahr für Jahr abgeschöpft, statt auf einmal beim Erbgang. Wer also eine neue Erbschaftssteuer fordert, verlangt im Grunde eine Doppelbesteuerung.
Wie absurd das wäre, zeigt eine Studie der Universität St. Gallen. Sie rechnet vor: Eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent entspricht einer jährlichen Vermögenssteuer von rund 1,5 Prozent. Dies unter der Annahme, dass ein Erbgang im Durchschnitt alle 35 Jahre erfolgt und der jährliche Vermögenszuwachs rund ein Prozent beträgt. Zum Vergleich: Selbst im Kanton Genf, der schweizweit die höchste Vermögenssteuer kennt, liegt der maximale Grenzsteuersatz heute bei rund einem Prozent – also dem Gegenwert einer Erbschaftssteuer von gut 30 Prozent. Wer beides kombiniert, kommt zwangsläufig bei einer faktischen Enteignung an.
Besonders dramatisch trifft es Familienunternehmen. Ihr Vermögen steckt meist nicht in barer Liquidität, sondern in Betrieben, Arbeitsplätzen, Maschinen, Immobilien. Stirbt ein Eigentümer zum «falschen Zeitpunkt» – womöglich sogar in kurzer Folge innerhalb einer Familie –, drohen ruinöse Steuerforderungen. Betroffene Familien würde also nicht nur ein Schicksalsschlag treffen, sondern wären gleich doppelt bestraft: vom Tod und vom Fiskus. Gerechtigkeit sieht anders aus.
Die Schweiz verfügt heute über ein ausgewogenes Steuersystem, in dem die Vermögenssteuer zurecht eine wichtige Rolle spielt. Eine ideologisch motivierte Mehrfachbelastung, die erfolgreiche Unternehmer bestraft und starke Steuerzahler vertreibt, brauchen wir ganz sicher nicht.
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Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
Der 28. September 2025 wird in die Geschichte des Eigentums in der Schweiz eingehen. Nach über 90 Jahren hat das Schweizer Stimmvolk den Eigenmietwert abgeschafft. Diesen Erfolg haben wir alle hart erarbeitet. Vorab steht die geleistete Arbeit im Parlament, sodass im vergangenen Jahr ein breit getragener Kompromiss zustande gekommen ist. Dann die HEV-Sektionen in der ganzen Schweiz, die bis zum Schluss an den Abstimmungserfolg
geglaubt haben. Und schliesslich Sie alle, die mitgeholfen und so zu unserem Ziel der starken Mobilisierung beigetragen haben.
Den HEV braucht es auch in Zukunft Für mich bedeutet das nun aber, dass mir ein wichtiges Thema für diese künftige Rubrik fehlt … Nein, ernsthaft. Die Arbeit geht natürlich weiter, denn der Abstimmungssonntag hat uns gezeigt: Der Traum von Eigenheim lebt. Damit dieser Traum in Erfüllung gehen kann und der Besitz von Eigentum nicht zum Albtraum wird, braucht es den HEV auch in Zukunft.
Ende September durfte ich die Haus- und Wohneigentümerinnen und -eigentümer auf einem Podium vertreten. Es ging um die Resultate des Aargauer Wohnmarktberichts 2025. Dieser hält – wenig überraschend – fest, dass die Preise für Eigenheime und Mietwohnungen im Kanton Aargau weiter ansteigen und sich dem schweizerischen Durchschnitt annähern.
Ursache sind einerseits das Bevölkerungswachstum und andererseits das zu geringe Angebot an Wohnraum.
Die Last der Regulierung
Bei der enormen Regulierungsdichte und Einsprachenflut erstaunt es auch nicht, dass weniger in Immobilien investiert wird. Da sind kantonale Richtplanvorgaben, kommunale Bau- und Nutzungsordnungen, Energiegesetz und -verordnung, Baugesetz und -verordnung, Vorgaben zum Lärmschutz, VSS-Normen, SIA-Normen, Gestaltungsplanpflichten, Pflicht für Mobilitätskonzepte, Brandschutz, Hochwasserschutz ... und, und, und.
Wer von Ihnen würde in ein Vorhaben investieren wollen, das 10 Jahre für die Planung, dann weitere Jahre für die Rechtswege und 2 Jahre für den Bau benötigt, bevor nur 1 Franken in Form von Verkaufs- oder Mieteinnahmen fliesst? Eben. Genau deshalb bleibt der HEV Aargau aktiv, denn der Traum vom Eigenheim soll leben!
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* Gültig bis 31.12.2025 für Bestellmengen bis 9‘000 L mit Einzelablad.
Und noch lange nicht genug

Herr R. Hässig aus Kallnach, seit 1985 zufriedener Striega-Therm Kunde.
Wenn eine Heizung über Jahrzehnte so zuverlässig arbeitet, dass sie fast in Vergessenheit gerät, ist das ein starkes Qualitätsmerkmal. Genau so beschreibt
Foto: Striega-Therm AG
Rolf Hässig aus Kallnach seine Erfahrung mit Striega-Therm. Seit 1985 setzt er auf Wärmepumpen aus Rothrist –und seine Geschichte ist ein eindrückliches Beispiel für Vertrauen, Langlebigkeit und Schweizer Handwerkskunst.
Die erste Striega-Therm-Wärmepumpe wurde ihm damals vom Architekten empfohlen. Ohne lange zu vergleichen, entschied sich Hässig für die Rothrister Manufaktur – eine Entscheidung, die er bis heute nicht bereut. Nach rund zehn Jahren stand er erneut in Kontakt mit Firmengründer Peter Zaugg. Die Anlage lief tadellos, doch Zaugg wollte am Energietag in Kallnach keine veraltete Technik präsentieren. Er bot Hässig deshalb den Austausch zu Selbstkosten an – ein Angebot, das dieser gerne annahm. Die zweite Wärmepumpe lief danach ganze 30 Jahre praktisch störungsfrei. «Ich habe nie etwas machen


müssen», erzählt Hässig, «einmal Heizungswasser nachfüllen – das war’s.»
Nun, 2025, entschied er sich für die dritte Generation. Nicht aus Notwendigkeit, sondern aus Weitsicht: Er wollte seine letzte Heizung bewusst wählen – und wieder fiel die Wahl ohne Zögern auf Striega-Therm. Besonders beeindruckt zeigt er sich von der Lautlosigkeit der neuen Anlage: «Ich musste mehrmals kontrollieren, ob sie überhaupt läuft – man hört nichts.» Auch die Kombination mit Warmwasser und die vollautomatische Steuerung sind für ihn spürbare Fortschritte.
Die reibungslose Abwicklung bestätigt für Hässig einmal mehr, warum er Striega-Therm treu bleibt: klare Organisation, saubere Arbeit, verlässliche Partner. Seine Geschichte zeigt, dass echte Qualität Kundenbindung über Genera-
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tionen schafft. Striega-Therm sieht darin eine Bestätigung der eigenen Werte: Schweizer Präzision, Langlebigkeit und Nähe zum Kunden.
Das vollständige Interview mit Rolf Hässig ist auf der Homepage von Striega-Therm (striega-therm.ch) nachzulesen.

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Der 28. September 2025 wird als historischer Tag in die Geschichte des Wohneigentums in der Schweiz eingehen. An diesem Sonntag hat die Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich gutgeheissen. Für den HEV Aargau ist der Erfolg gleich doppelt erfreulich: Keine einzige Gemeinde im Kanton hat die Vorlage abgelehnt – nicht einmal die grossen Städte. Dieses Ergebnis zeigt eindrücklich, wie stark der Wunsch nach einer faireren Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums verankert ist.
Entscheidend für den Abstimmungserfolg war die Mobilisierung innerhalb unserer Gemeinschaft. Zahlreiche Mitglieder haben Gespräche geführt, Veranstaltungen besucht, Leserbriefe geschrieben oder im persönlichen Umfeld Überzeugungsarbeit geleistet. Der Dank des HEV Aargau gilt allen, die mitgeholfen haben – ob im Grossen oder im Kleinen. Die Abstimmung hat gezeigt, was wir gemeinsam erreichen können, wenn wir geschlossen und solidarisch auftreten. Dieses Miteinander wird auch künftig wichtig sein, wenn es darum geht, politische Angriffe auf die Eigentumsfreiheit abzuwehren.
Was nun auf uns zukommt
Doch was bedeutet das Abstimmungsergebnis konkret? Zunächst einmal: Der Eigenmietwert verschwindet nicht über Nacht. Der Bundesrat hat angekündigt, dass die
Umsetzung frühestens ab Steuerjahr 2028 erfolgen wird. Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine der grössten steuerlichen Umstellungen seit Jahren handelt, ist diese Übergangsfrist nachvollziehbar.
Ein weiterer Punkt betrifft die Tourismuskantone. Im Rahmen des politischen Kompromisses wurde ihnen zugesichert, dass sie eine sogenannte Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen können, um ihre Ausfälle zu kompensieren. Es braucht aber selbstredend eine gewisse Zeit, um eine solche neue Steuer durch die kantonalen politischen Instanzen zu bringen.
Übergangszeit nutzen Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer stellt sich die Frage, wie sie sich bis zur Umstellung verhalten sollen. Es ist sinnvoll, allfällige ohnehin anstehende werterhaltende Investitionen in den kommenden zwei Jahren zu planen und umzusetzen. Wichtig ist dabei, frühzeitig mit Handwerkern Kontakt aufzunehmen – die Nachfrage ist hoch, und eine saubere Planung spart Zeit und Geld. Am besten werden die Kosten auf mehrere Jahre verteilt, um steuerliche Effekte optimal zu nutzen. Stockwerkeigentümergemeinschaften sollten ausserdem überlegen, mittel Beschluss, die Einlagen in den Erneu-
erungsfonds vorübergehend zu erhöhen.
Besonders zu beachten ist, dass Umweltmassnahmen und energetische Investitionen voraussichtlich auch künftig auf kantonaler Ebene abzugsfähig bleiben. Der Aargauer Regierungsrat hat auf eine parlamentarische Anfrage unserer Präsidentin Jeanine Glarner hin bereits Zustimmung signalisiert. Deshalb lohnt es sich allenfalls, andere Unterhaltsarbeiten vorzuziehen. Massnahmen im Bereich Energie und Umwelt dürften auch nach der Umstellung attraktiv bleiben.
Im Branchenverzeichnis dieser Ausgabe (ab Seite 41) finden Sie eine Übersicht über kompetente Handwerker aus allen relevanten Bereichen. Alles Partner, auf die Sie sich verlassen können.
Zusammen stärker
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein grosser Sieg für das Wohneigentum in der Schweiz und ein Beweis für die Stärke unseres Verbandes. Gleichzeitig ist sie ein Auftrag: Nur wenn wir auch in Zukunft zusammenstehen, werden wir die Eigentumsfreiheit erfolgreich verteidigen. Der HEV Aargau dankt Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung – im Abstimmungskampf, aber auch für das, was noch vor uns liegt.
Am 28. Mai 2025 stürzten neun Millionen Kubikmeter Geröll und Eis in das Lötschental im Wallis und verschütteten in Blatten 130 Häuser. Trotz dieses Ereignisses lag Blatten auf der Risikokarte für Naturgefahren nicht in einer kritischen Zone.

Am 19. Mai 2025 erhielten die Bewohner von Blatten die Anweisung, ihre Häuser und die Gemeinde sofort zu verlassen. Nach der Konsultation von Geologen sahen die Behörden des Kantons Wallis «eine konkrete Gefahr durch mögliche Bergstürze».
Am 28. Mai brach dann ein grosser Teil des Birchgletschers unter der zusätzlichen Belastung von rund neun Millionen Tonnen Bergsturzmaterial des Kleinen Nesthorns (3342 m ü. M.) ab. Dadurch wurde eine Schutt- und Eislawine ausgelöst, die etwa 90 Prozent des Dorfes Blatten und den Weiler Ried verschüttete. Die Schutt- und Eismassen bedeckten den Talboden des Lötschentals auf einer Länge von rund zwei Kilometern und einer Breite von 50 bis 200 Metern. Dadurch wurde die Lonza aufgestaut und es bildete sich ein See, worin die letzten verbliebenen Häuser versanken. Eine Person kam ausserhalb der evakuierten Zone ums Leben. Die Weiler Weissenried und Eisten sowie die gesamte obere Talschaft über die Fafleralp bis zur Lötschenlücke blieben vom Bergsturz verschont. Dank eines Frühwarnsystems, das GPS-Sensoren, Radargeräte und Kameras umfasste, konnte Blatten rechtzeitig vorgewarnt und evakuiert werden.
Blatten nicht in Gefahrengebiet Auf der Gefahrenkarte liegt Blatten nicht in einem kritischen Gebiet. Der Bergsturz von Blatten wird von Geologen als Jahrtausendereignis für das Lötschental eingestuft. Im gesamten Alpenraum passiert etwas Ähnliches in diesem Zeitraum ein paar wenige Male. Würde man für die Erstellung einer

Durch den Bergsturz wurde die Lonza aufgestaut und es bildete sich ein See, worin die letzten verbliebenen Häuser von Blatten versanken.
Gefahrenkarte diese Zeitdauer von 1000 Jahren als Basis nehmen, wären viele Gebiete der Schweiz unbewohnbar (siehe Interview mit Beat Rieder). In Blatten existierten Häuser, die mehrere Jahrhunderte alt waren, was zeigt, dass das Dorf katastrophensicher war.
In der Schweiz befinden sich viele Siedlungen auf den Risikokarten für Naturgefahren im roten Bereich, was nicht heisst, dass diese Siedlungen abgebrochen werden müssen. Erweiterungsbauten in diesen Gebieten sind jedoch schwieriger oder sogar unmöglich.
Letztlich sind die Naturkräfte, die unseren Planeten formen, seit Urzeiten aktiv und sie werden es auch in Zukunft bleiben. Somit muss der Mensch lernen, mit diesen Ereignissen zu leben.
Ein ausserordentliches Ereignis Warum ist Blatten trotz dieser Katastrophe laut Gefahrenkarte nicht in einem gefährlichen Gebiet und welche Naturkatastrophen könnten das Mittelland erfassen? Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder gibt im folgenden Interview Auskunft:
Herr Rieder, Sie wohnen in Wiler, in der Nachbargemeinde von Blatten. Wo waren Sie, als sich der Bergsturz ereignete und was haben Sie in diesem Augenblick empfunden? Ich war im Auto zwischen Kippel und Wiler unterwegs und habe eine grosse Staubwolke gesehen. Den Bergsturz habe ich selber nicht direkt gesehen, aber 30 Sekunden nach dem Geschehen war mir klar, dass das Worst-CaseSzenario eingetroffen war. Ich empfand eine Trauer, dass dieses Ereignis das schlimmste Ausmass angenommen hatte.
Die Gemeinde Blatten liegt nach den Gefahrenkarten nicht in einem Risikogebiet. Das ist für viele Leute erstaunlich. Wie kann man das erklären?
Die Gefahrenkarten werden im Rahmen von Jahrhundertereignissen und nicht von Jahrtausendereignissen konzipiert. Als rote Zonen gelten Gebiete, in denen pro Jahrhundert grosse Gefahren herrschen, wie etwa Lawinen, Murgänge oder Steinschläge. Dann gibt es die blaue Zone, wo man weiss, dass man mit verstärkter Bauweise diese Gefahren abfangen kann. Weiter existieren die gelbe Zone, wo es leichte Gefahren geben kann, und die weisse Zone, wo es
gar keine Gefahren gibt. Blatten, wie auch alle anderen Dorfkerne im Lötschental befinden sich in der weissen Zone, gestützt auf diese Ereignishäufigkeit, sodass keine Gefahr für diese Dörfer besteht. Wenn man Jahrtausendereignisse nehmen würde, müsste man auch Ereignisse wie das Erdbeben von Basel berücksichtigen, grosse Flutkatastrophen, die selten vorkommen und dann wäre praktisch das ganze Alpengebiet eine rote Zone und unbewohnbar. Die Menschen mussten seit jeher mit bestimmten Gefahren leben und haben das auch geschafft. Deshalb wurden die Gefahrenkarten nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeitet und sie sind so in Ordnung. So befand sich auch der Dorfkern von Blatten zum Zeitpunkt des Unglücks in der weisen Zone. Der Bergsturz von Blatten war ein Sonderfall. Seit 30 Jahren wurden am Gletscher immer wieder Abbrüche registriert. Die Kombination vom Felsabbruch rechts vom Gletscher zusammen mit dem Gletscher hat zu dieser unglaublichen Zerstörungskraft geführt.
Fortsetzung Seite 12

Am 22. August 2005 versuchte der Zivilschutz mit Sandsäcken die Häuser in Bremgarten vor dem Reuss-Hochwasser zu schützen.
Wird man die Gefahrenkarte im Lötschental nach diesem Ereignis korrigieren müssen?
Soviel ich weiss, wird die Gefahrenkarte von Blatten revidiert und neu abgeschätzt, welche Zonen als weiss, gelb, blau und rot bezeichnet werden müssen. Die Gefahrenkarte der anderen Gemeinden wird nicht revidiert und nicht tangiert nach diesem Ereignis. Der Bergsturz in Blatten war ein Jahrtausendereignis und darf auf keinen Fall als Grundlage für eine Gefahrenkarte dienen. Wenn man so etwas als Grundlage für eine Gefahrenkarte nimmt, kann man das gesamte Alpengebiet als Wohngebiet vergessen!
Ein Bergsturz in Randa 1991, ein Unwetter in Gondo mit einem Erdrutsch 2000, ein Murgang in Bondo 2017, das Dorf Brienzauls, das permanent von einem Bergsturz bedroht wird und zurzeit evakuiert ist –und in diesem Jahr ein Bergsturz in Blatten. Sind die Alpen plötzlich gefährlicher geworden?
Es kann kaum mehr jemand bestreiten, dass Grossereignisse in Berggebieten zunehmen und daher gehe ich davon aus, dass es mehr Grossereignisse geben wird. Deshalb
soll als Prävention die Beobachtung und Überwachung in Berggebieten verstärkt werden.
Gibt es einen Vergleich beim Bergsturz von Blatten zum Mittelland, wo Gebiete als sicher gelten und trotzdem ein unerwartetes Naturereignis plötzlich grosse Schäden anrichten könnte?
Ja, ich habe ja eine Motion «obligatorische Erdbebenversicherung» eingegeben, da ist jetzt der Verfassungsartikel im Entwurf vorhanden. Das grösste Erdbebenrisiko in der Schweiz ist nicht in Basel oder im Wallis, sondern in Zürich. Ein oberflächliches Erdbeben mit einer gewissen Magnitude in der Region Zürich würde die grössten Schäden verursachen. Es ist grundsätzlich wissenschaftlich klar, dass Grossereignisse überall passieren können. Die Wahrscheinlichkeit für solche Grossereignisse ist je nach Region verschieden. Im Mittelland werden sicher Hochwasser und Überschwemmungen Thema Nummer eins sein, die Hangrutschungen, die man im Mittelland beobachtet, betrachte ich eher als lokal. Aber Hochwasser und Erdbeben sind mit
Sicherheit zwei grosse Gefahren und das nächste Erdbeben wird kommen.
Wo sehen Sie örtlich die Zukunft von Blatten?
Das Gebiet, das nicht verschüttet wurde, reicht, um die Hälfte oder drei Viertel des Dorfes wiederaufzubauen. Auf dem Schuttkegel wird das sicher nicht möglich sein, da dieser noch für Jahre oder Jahrzehnte instabil sein wird.
Im Kanton Wallis gibt es keine obligatorische Gebäudeversicherung. Wird sich diese Situation nach dem Bergsturz in Blatten ändern?
Ich gehe davon aus, dass sehr viele dieser Schäden versichert waren. Sollte es sich jedoch herausstellen, dass eine enorme Versicherungslücke besteht, weil es kein Obligatorium gibt, dann ist klar, dass dies politische Konsequenzen hat und zu einer obligatorischen Versicherung führen würde. In Blatten gab es dank einer wachsenden Bevölkerung viele Neubauten. Wenn man neu baut, verlangt jede Bank den Abschluss einer kompletten Gebäudeversicherung, sonst gibt es keinen Kredit. Möglich ist, dass bei sehr alten Häusern eine Unterdeckung oder Versicherungslücke bestehen könnte. Ich gehe jedoch davon aus, dass der grösste Teil der Gebäudeschäden versichert ist. Was nicht versicherbar ist, ist das ganze kulturelle Erbe und das ganze Inventar. Das Dorf hatte Häuser, die mehrere Jahrhunderte alt waren und die sind unwiederbringlich verloren. Das grosse Alter dieser Häuser zeigt, dass die Zentren der Dörfer im Lötschental absolut katastrophensicher waren, bis zu so einem Jahrtausendereignis.


Frage:
Im Garten meines Nachbarn stehen mehrere grosse Bäume. So schön diese Bäume auch anzusehen sind, so verlieren sie jeden Herbst ihre Blätter, welche auf meiner Einfahrt und meinem Zugangsweg zum Haus landen. Bisher habe ich das Laub immer selber gekehrt und beseitigt. Mit zunehmendem Alter wird dies aber immer beschwerlicher für mich. Kürzlich hat mir jemand gesagt, dass mein Nachbar für die Beseitigung des Laubes zuständig sei, da es seine Bäume sind. Stimmt das?
Antwort:
Nach dem Gesetz ist jedermann dazu verpflichtet, sich bei der Ausübung seines Eigentums aller übermässiger Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten (Art. 684 ZGB). Das Laub von Nachbars Bäumen stellt zwar grundsätzlich eine Einwirkung respektive Immission auf das eigene Grundstück dar. Doch nur, wenn diese Immission als übermässig zu qualifizieren ist, kann gegen den Laubfall vorgegangen werden. Massgebend für die Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Einwirkung ist die Intensität der Immission. Diese beurteilt sich nach objektiven Kriterien sowie unter Be-
rücksichtigung der Lage und Beschaffenheit der Grundstücke und des Ortsgebrauchs. Die Voraussetzungen für eine übermässige Einwirkung sind sehr streng, und dem Richter kommt bei der Beurteilung ein weiter Ermessensspielraum zu.
Kein Anspruch auf Beseitigung
Das Bundesgericht hat in konstanter Rechtsprechung entschieden, dass Blätter im Herbst, wie auch anderweitige pflanzliche Immissionen – besonders in ländlichen Gegenden und Einfamilienhausquartieren mit grossen Gärten und vielen Bäumen – grundsätzlich als ortsüblich gelten und somit geduldet werden müssen. Begründet wird der Entscheid damit, dass das Laub nur eine begrenzte Zeit anfällt und deshalb keine dauerhafte Störung vorliegt. Rutschige Strassen, Einfahrten und Zugangswege oder auch verstopfte Dachrinnen und Abflussrohre aufgrund des nassen Laubs stellen zwar eine gewisse Beeinträchtigung dar, reichen aber normalerweise nicht aus, um als übermässige Immissionen zu gelten. Daraus folgt, dass Ihr Nachbar nicht verpflichtet werden kann, das Laub auf Ihrem Grundstück zu beseitigen.
Kein Abschneiden überragender Äste
Der Laubfall kann auch von auf das eigene Grundstück ragenden Ästen von Nachbars Bäumen ausgehen. Art. 687 ZGB regelt das sogenannte Kapprecht. Laut dieser Bestimmung darf der Nachbar überragende Äste und eindringende Wurzeln kappen, wenn diese sein Eigentum schädigen und auf seine Beschwerde hin nicht innert angemessener Frist beseitigt werden. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung setzt zudem voraus, dass die schädigen-
de Einwirkung erheblich sein muss. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit wird ebenfalls auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen sowie auf die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks und den Ortsgebrauch abgestellt. So wenig gewöhnlicher Laubfall als übermässige Einwirkung angesehen wird, so wenig führt er nach der Rechtsprechung zu einer erheblichen Schädigung, welche zum eigenmächtigen Zurückschneiden der überragenden Äste berechtigen würde. Von einem vorschnellen Griff zur Schere ist daher abzuraten. Der geschädigte Nachbar könnte in einem solchen Fall Schadenersatz geltend machen oder gar eine Strafanzeige einreichen.
Einhaltung der Grenzabstände Unabhängig vom Laubfall gelten für Pflanzen gewisse Grenzabstände. Diese sind von Kanton zu Kanton verschieden. Im Kanton Aargau sind sie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Steht ein Baum zu nahe an der Grenze und verletzt damit die geltenden Abstandsvorschriften, kann der betroffene Nachbar die Beseitigung des Baumes verlangen, solange der Baum im Unterabstand von ihm noch nicht länger als 30 Jahre geduldet worden ist. Bevor man aber eine Fällung des Baumes verlangt, sollte man, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht unnötig zu belasten, in jedem Fall immer das Gespräch suchen.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Weitere Informationen: www.hev-rechtsberatung.ch

Gemäss Statistik Aargau ist die Zahl der leerstehenden Wohnungen im Jahr 2025 bereits zum fünften Mal in Folge rückläufig. Demgegenüber bleiben Gewerberäume teilweise ungenutzt. Die Idee liegt daher nahe, Gewerberäume in Wohnungen umzunutzen. Doch eine solche Umnutzung ist kein Selbstläufer: Sie erfordert eine Baube-
willigung und muss zahlreiche rechtliche Hürden nehmen. Die Umnutzung bietet somit nicht nur Chancen, sondern hat auch ihre Grenzen.
Baubewilligungspflicht
Jede wesentliche Nutzungsänderung, also auch die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnräume, ist baubewilligungspflichtig. Die erste Frage ist dabei die Zonenkonformität: Ist die Wohnnutzung in der betroffenen Bauzone überhaupt zulässig?
In reinen Wohnzonen oder in Mischzonen für Wohnen und Gewerbe ist dies meist unproblematisch. In reinen Gewerbezonen ist das Wohnen hingegen oft ausgeschlossen. Ausnahmen gelten nur für betriebsnotwendige Wohnungen, etwa für Hauswarte oder Betriebsleiter, die dann an die jeweilige Tätigkeit als Hauswart oder Betriebsleiter gebunden sind. Mancherorts bestehen
zudem Vorschriften für Mischzonen, die neben dem Wohnen einen bestimmten Mindestanteil an Gewerbe verlangen, beispielsweise die Hälfte der Nutzungen. Diese Quoten dürfen nicht unterschritten werden, und die Behörden legen solche Regeln streng aus. Wirtschaftliche Argumente, wonach beispielsweise keine Nachfrage nach Gewerberäumen bestehe oder mit Wohnungen sich eine höhere Rendite erzielen liesse, überzeugen in der Regel nicht.
Herausforderungen
Die Wohnnutzung stellt baulich andere Anforderungen als eine Gewerbenutzung. Besonders anspruchsvoll ist der Lärmschutz. Die Einrichtung von Wohnnutzung in Gewerberäumen unterliegt strengen Vorgaben. Die Grenzwerte der eidgenössischen Lärmschutzverordnung müssen eingehalten werden, und zwar am Tag und

auch in der Nacht. Das geltende Lärmschutzrecht verlangt die Einhaltung bei geöffneten Fenstern. An einer stark befahrenen Hauptstrasse kann dies zur Herausforderung werden. Eine Revision des Bundesrechts soll deshalb den Bau von Wohnungen in lärmbelasteten Gebieten erleichtern, insbesondere entlang von Strassen. Die neuen Regeln werden voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten.
In der Praxis führt kaum ein Weg an einem professionellen Schallgutachten vorbei. Darin ist nachzuweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Je nach Situation müssen bauliche Massnahmen ergriffen werden. Mögliche Lösungen bestehen etwa in einer geschickten Grundrissplanung, indem Schlaf- und Wohnräume auf die ruhige Seite gelegt werden. Denkbar ist der Einbau von verglasten Loggien als Lärmpuffer, die zugleich als geschützter Aussen-Sitzplatz dienen. Aufwändiger sind Schallschutzfassaden oder Abschirmungen wie Lärmschutzwände oder begrünte Erdwälle. Ohne Nachweis der Lärmschutzkonformität droht die Ablehnung des Baugesuchs.
Weitere Hürden können sich ergeben aus den Anforderungen an zusätzliche Parkplätze für Autos, Fenstergrössen und Wohnqualität wie Raumhöhen, Abstellflächen in Kellerräumen oder Reduits in den Wohnungen, Fluchtwege oder Brandschutz. Ab vier Wohneinheiten gelten zudem die Vorschriften für Mehrfamilienhäuser. Dies bedeutet unter anderem Behindertengerechtigkeit, geeignete Spielplätze für Kinder sowie ausreichend Abstellflächen für Velos und Kinderwagen. Die Wohnnutzung stellt damit andere und meist höhere Anforderungen als eine frühere Büro- oder produzierende Gewerbenutzung.
Chancen und Hindernisse
Gute Chancen für eine Umnutzung bestehen dann, wenn die Räume in einer Wohnoder Mischzone liegen, die Erschliessung mit Zufahrt, Parkplätzen und ÖV-Anbindung ausreichend gewährleistet ist, die Lärmgrenzwerte eingehalten werden können, keine Nutzungsquoten entgegenstehen und die Gemeinde Wohnraum aktiv fördern will. Schwieriger wird es hingegen, wenn die Liegenschaft in einer reinen Gewerbe- oder Spezialzone liegt, wenn die
Erschliessung oder Parkierung fehlt, wenn die Lärmschutzvorgaben nicht erfüllt werden können oder wenn strenge Brandschutzauflagen bestehen.
Empfehlenswert ist deshalb ein schrittweises Vorgehen: Zuerst sollte die Zonenkonformität anhand der Bau- und Nutzungsordnung geprüft werden. Danach gilt es, die Erschliessung zu klären und den Lärmschutz zu analysieren, wobei bauliche Massnahmen frühzeitig einzuplanen sind. Ebenso müssen die baupolizeilichen Vorgaben zu Barrierefreiheit, Aussenflächen, Raumgrössen und Brandschutz berücksichtigt werden. Schliesslich ist ein frühzeitiger Dialog mit den Behörden und auch mit den Nachbarn oft ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Die Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnungen ist rechtlich möglich und kann einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leisten. Wer die Vorgaben frühzeitig klärt, Schallschutz professionell plant und das Gespräch mit den Behörden rechtzeitig sucht, hat gute Chancen, dass aus der alten Werkstatt tatsächlich ein neues Zuhause wird.

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Jeannine Stierli, Spreitenbach
Mit dem November beginnt der Winter langsam Einzug zu halten. Die Blütezeit der meisten Blumen ist vorüber, an den Bäumen verblassen die rot-goldenen Farben und machen Platz für den Winter. Einige Sträucher schmücken sich noch mit roten oder orangefarbenen Beeren, ansonsten wirkt die Welt in unseren Breitengraden eher farblos und karg. Werden unsere Augen durch die Farbenpracht der anderen drei Jahreszeiten nicht mehr abgelenkt, entdeckt man bei genauerem Hinschauen an Baumstämmen, Steinen, Mauern, Felsen und am Boden unscheinbare, kleine, farbige Muster. Dabei handelt es sich um sogenannte Flechten.
Aus der Sicht der Botanik stecken in einer Flechte zwei Organismen. Einerseits ein Pilz – es können auch mehrere Pilze dabei sein –, andererseits Algen, die sich zu einer Symbiose verbinden. Das heisst, sie führen ein enges, vorteilhaftes Zusammenleben zum gegenseitigen Nutzen. Flechten sind im engeren Sinne keine Pflanzen, aber man könnte sie «Mischwesen» nennen. Die Alge ist eine Pionierpflanze, ein Erstbesiedler, der die Fähigkeit hat, sich an unwirtlichen Standorten niederzulassen.
Breites Farbenspektrum Flechten findet man deshalb an Orten, wo nichts anderes wächst. Flechten existieren in einem breiten Spektrum an Farben. Manche halten sich in einem dezenten Grau, Grün oder Braun, sodass sie an Baumrinden gar nicht auffallen, andere wiederum sind ein Sammelsurium an Farben und fallen mit ihren Mustern in Orange, Gelb, Grün und Rot auf.
Entdeckt man Flechten, sollte man sie nicht entfernen, sie richten keine Schäden an. Im Gegenteil, Flechten sind sogar in vielerlei Hinsicht nützlich, wie auch Moo-

Flechten findet man oft auf Baumstämmen.
se. Sie dienen Vögeln, Schnecken und anderen Insekten als Futter.
Da Flechten und auch Moose auf Veränderungen ihrer Umgebung höchst sensibel reagieren, eignen sie sich ideal als Anzeiger-Organismen für Luftschadstoffe und den Klimawandel. Damit sind sie eine Art Frühwarnsystem. Denn das, was die Flechten heute schädigt, kann längerfristig auch andere Teile des Ökosystems schwächen. Bei mittlerer Luftverschmutzung wachsen Flechten nur spärlich, bei starker Luftverschmutzung sterben sie ganz ab und wachsen auch nicht mehr nach.
Ein Multitalent
Ansonsten sind Flechten allerdings sehr robust und widerstandsfähig. Sie wachsen an extremen Standorten, ertragen grosse Hitze wie auch extreme Kälte. Sie fühlen sich an exponierten Orten wohl, brauchen lediglich Licht und Luft. Die kleinen Mischwesen haben ein beachtliches Potenzial. In man-
chen Regionen der Welt bereichern Flechten den menschlichen Speisezettel. Und wegen ihrer Inhaltsstoffe gelten Flechten seit vielen Jahrhunderten auch als Heilmittel.
Baum-, holz-, boden- oder gesteinbewohnende Flechten unterscheiden sich in Wuchsform und -farbe. Laut dem WSLForscher Prof. Dr. Christoph Scheidegger wurden in der Schweiz ungefähr 2000 verschiedene Flechtenarten nachgewiesen. Flechten wachsen sehr langsam und können mehrere hundert bis tausend Jahre alt werden. Damit gehören sie zu den langlebigsten Lebewesen. Flechten sind Überlebenskünstler, aber auch gefährdet. Viele einheimische baum- und erdbewohnende Flechtenarten sind gefährdet und müssen geschützt werden.
Quellen:
www.wsl.ch
www.biodivers.ch
www.avogel.ch > Flechten
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In der Vergangenheit wurden in verschiedenen europäischen Ländern immer wieder Steuern auf Fenster erhoben. Diese Fenstersteuern wurden genutzt, um Einnahmen für den Staat zu generieren oder ein bestimmtes Nutzer- oder Bauverhalten zu steuern. Heute begegnen uns diese Fenstersteuern in Form von Förderungen, Abgaben oder regionalen Regelungen, die Anreize für bessere Dämmung und moderne Verglasung schaffen.
In der Schweiz werden energetische Sanierungen, etwa der Austausch von Fenstern mit besserer Dämmung, in vielen Kantonen steuerlich begünstigt. Fenster spielen eine zentrale Rolle für den Energieverlust in Gebäuden, da sie im Vergleich zu Wandflächen schlechter dämmen. Speziell ältere Doppelverglasungen können einen Wärmeverlust von über 40 Prozent verursachen.
Energiesparend und langlebig
Durch ungedämmte Rollladenkästen und Fensterrahmen geht ebenfalls viel Wärme verloren, was zu einem Heizenergieverlust von bis zu 18 Prozent führen kann. Kunststoff-Fensterrahmen sind aufgrund ihrer Mehrkammerprofile besonders dämmkräftig und tragen dazu bei, den Energiedurch-
lassgrad bei Fenstern zu senken. Auch Holzrahmen bieten gute Wärmedämmeigenschaften, wobei sie durch zusätzliche Dichtungen und konstruktive Massnahmen weiter optimiert werden können.
Vielfältige Fenster-Optionen Moderne Fenstertechnologien mit fortschrittlicher Wärmedämmung können diesen Verlust erheblich reduzieren. Die Investition in gut gedämmte Fenster ist nicht nur eine Frage der Heizkostenreduktion, sondern auch essentiell für den Wohnkomfort, insbesondere während der kalten Jahreszeit. Es gibt zahlreiche Fenstervarianten in vielen Farben und Dekoren mit unterschiedlichen Verglasungen und Beschlägen. Um bei dieser Vielfalt nicht den Durchblick zu verlieren, empfiehlt sich eine Beratung durch eine Fachperson. Wir haben

Der Einbruchschutz von Fenstern ist in Widerstandsklassen gegliedert. Foto: stock.adobe.com/Gundolf
Alpsteg Fenster AG kontaktiert. Die Firma produziert seit vielen Jahren in Niederlenz hochwertige Fensterlösungen.
Wann sollten Fenster generell ersetzt werden? Fenster können bei guter Pflege bis zu 80 Jahre alt werden. Allerdings entsprechen sie nach etwa 25 bis 30 Jahren oft nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen thermischen Anforderungen. Der Austausch erfolgt häufig im Rahmen eines Generationswechsels oder einer energetischen Sanierung des Gebäudes. Ein Fenstertausch kann jedoch auch jederzeit als eigenständige Massnahme durchgeführt werden, zum Beispiel wenn die Gläser blind werden oder Reparaturen der Beschläge sich nicht mehr lohnen. Auch Holzschäden oder eindringendes Wasser sind gute Gründe für einen Fensterwechsel.
Was meinen Sie mit «wenn die Gläser blind werden»?
Umgangssprachlich meint man damit, dass die Scheiben ihre Transparenz oder Lichtdurchlässigkeit verlieren. Das kann verschiedene Ursachen haben: starke Verkalkung, Grauschleier oder Trübung der Scheiben, Beschlag, Feuchtigkeit zwischen den Scheiben, Kratzer oder Beschädigungen, die den Blick nach draussen beeinträchtigen, sowie Schmutz- oder Schmierfilme, die kaum noch zu entfernen sind. In solchen Fällen wird die Sicht schlechter und die Energieeffizienz leidet häufig. Dann ist ein Austausch der Fensterteile eine sinnvolle Massnahme.
Zum Thema Feuchtigkeit: Besteht bei einem Holz-Innenrahmen das Risiko, dass
abblätternde Farbe Feuchtigkeit eindringen lässt und der Rahmen verrottet?
Das Abblättern der Farbe hat meist mit dem Eindringen von Feuchtigkeit über eine undichte Konstruktion oder Dichtungsfugen zu tun. Bei Sonneneinstrahlung entsteht unter der Beschichtung ein Dampfdruck, der die Farbe abplatzen lässt. Wenn diese Schwachstellen nicht rechtzeitig behoben werden, kann es zu Schäden kommen.
Reicht es, einen solchen Fensterrahmen neu zu streichen, um ihn zu schützen?
Bei einem Neuanstrich sollte vorgängig beurteilt werden, ob eine örtliche Nachbehandlung der Oberfläche (meist unten) oder ein Komplettanstich erfolgen soll. Bei einem Neuanstrich muss der Anstrichaufbau von Grundierung bis Endanstrich eingehalten werden. Die innere Farbschicht sollte immer dampfdichter als die äussere sein, damit der Druck durch Feuchtigkeit nicht zu Abplatzern führt.
Lohnt es sich, ein über 20 Jahre altes Fenster zu erhalten oder ist der Kauf eines neuen Fensters sinnvoller?
Bei gutem Allgemeinzustand sowie intakten Gläsern und Beschlägen können diese Fenster durchaus noch einige Jahre ohne grössere Investitionen halten. Sind jedoch Holzschäden vorhanden oder die Gläser defekt, lohnt sich eine Reparatur in der Regel kaum.
Wie pflegt man Fenster am besten, um deren Lebensdauer zu maximieren?
Regelmässige Wartung und Kontrolle der Dichtungs- und Anschlussfugen, das Schmieren der Beschläge und das Freihalten der Entwässerungsschlitze reichen bereits aus, um an den Fenstern lange Freude zu haben.
Welche Kriterien sollte man bei der Wahl der Verglasung (Wärmeschutz, Schalldämmung, Sonnenschutz) beachten, um die Gesamtenergiekosten zu senken?
Die Gläser nehmen den grössten Teil der Fensterfläche ein. Daher sollte bei der Glasauswahl auf einen niedrigen Ug-Wert geachtet werden. Der Ug-Wert gibt an, wie viel Wärme durch das Glas verloren geht.

Nach ca. 25–30 Jahren entsprechen Fenster oft nicht mehr aktuellen Standards.

Sonnendurchflutete Räume erhellen unser Gemüt.
Schallschutz und Sonnenschutz lassen sich durch unterschiedliche Glasscheibendicken bzw. Beschichtungen erreichen, wobei die damit erzielte Energieeinsparung oft eher gering ausfällt.
Welche Vorteile bieten einbruchsichere Fenster im Vergleich zu einer Fensterüberwachung mit Alarmanlage?
Der Einbruchschutz ist in Widerstandsklassen gegliedert, von Grundsicherheit bis hin zur Widerstandsklasse 3 (GS – RC3). Er wird überwiegend durch Glas und zusätzliche Beschläge sowie mechanische Schutzmassnahmen erreicht. Ergänzend dazu kommen Alarmanlagen zum Einsatz: Sen-
soren melden den Öffnungszustand des Fensters und leisten so elektronischen Schutz. Störmeldungen gelangen in der Regel über Smart-Home-Systeme auf Mobilgeräte oder gegebenenfalls an Behörden. Mechanischer Schutz wirkt unmittelbar, während elektronischer Schutz eher überwacht. Eine Kombination beider Systeme ist ebenfalls möglich und sinnvoll, um sowohl mechanischen als auch elektronischen Schutz optimal zu nutzen.
Weitere Informationen: www.energieschweiz.ch > Gebäude > Renovieren und Sanieren www.alpsteg.ch
Der Bundesrat will mit einer Revision der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) den Zivil- und Bevölkerungsschutz weiterentwickeln. Künftig sollen in allen Luftschutzkellern, die vor 40 oder mehr Jahren gebaut wurden, die gesamten Schutzbaukomponenten sowie die Ausrüstung – mit Ausnahme der Schutzbauabschlüsse – ersetzt werden müssen. Die Firma Muff Bauteile AG aus Schenkon hat sich auf das Einrichten und Umrüsten von Luftschutzräumen spezialisiert. Geschäftsleiter Heinz Gysin gibt Auskunft.
Herr Gysin, wie würden Sie den allgemeinen Zustand der Schutzkeller, die Sie vorfinden, beschreiben?
Die meisten Schutzräume in den Kantonen Aargau, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Zug, Uri und Solothurn befinden sich in gutem Zustand; basierend auf unserer Erfahrung in diesen Regionen.
Wo bestehen die grössten Defizite oder wo stellen Sie die grössten Mängel fest? Häufig wird der Unterhalt vernachlässigt, insbesondere das Lüftungsaggregat wird selten gewartet oder geprüft. Eine regelmässige Wartung umfasst Reinigungen, Funktionsprüfungen, Filterwechsel und den Ersatz von Verschleissteilen, um die Luftqualität, Sicherheit und Betriebssicherheit des Schutzraums sicherzustellen.
Der Kanton Zug listet auf seiner Website «Häufig festgestellte Mängel» während der periodischen Kontrollen auf:
• Die Sickerpackung im Notausstieg/ Fluchtröhre ist mit Gras und Laub verschmutzt. Das Regenwasser kann nicht mehr ablaufen.
• Rost an den Metallteilen der Panzertüre und des Panzerdeckels.
• Verhärtete/spröde Gummidichtungen (regelmässiges Reinigen mit einem Lappen und Behandeln der Dichtung mit einem Silikonstift erhalten die Lebensdauer).
• Demontage von Teilen der Ventilationsanlage (Explosionsschutzventil, Überdruckventil, Ventilationsaggregat).
• Das Ventilationsaggregat ist durch Waren zugedeckt und kann nicht in Betrieb genommen werden.
• Die Panzertüre und der Panzerdeckel können nicht ungehindert geschlossen werden.
• Die Verschlusshebel von Panzertüre/Panzerdeckel sind nicht richtig eingestellt und können nicht vollständig geschlossen werden (ausgehärtete Gummidichtung).
Machen Sie dieselben Erfahrungen?
Kleiner Hinweis: Den Punkt «Das Ventilationsaggregat ist durch Waren zugedeckt und kann nicht in Betrieb genommen werden» würde ich jetzt nicht als Mangel bezeichnen. Die Waren kann man auf die Seite stellen, um den Zugang sicherzustellen. Die meisten Punkte decken sich aber mit unseren Erfahrungen. Wir haben auch schon Schutzkeller ohne Panzertür angetroffen, deren Innenraum vollständig verputzt oder gefliest war, oder die als Hobby- bzw. Partykeller umgenutzt wurden.
Was ist falsch daran? Schutzräume dürfen umgenutzt werden.
Der Schutzraum muss nicht ständig bezugsfertig sein und kann während ruhiger Zeiten anderweitig als Lager genutzt werden, aber es müssen einige Vorgaben beachtet werden. Diese sind in den Technischen Weisungen für den PflichtSchutzraumbau TWP 1984 vom Bundesamt für Zivilschutz festgehalten. Das Formular enthält unter anderem Vorgaben für die Anordnung von Liegestellen,
die Grösse von Schleusen, die Anzahl und Platzierung von Fluchtröhren und Notausstiegen sowie Anforderungen an Ventilationsanlagen. Das Lüftungsaggregat bzw. die Ventilationsanlage muss schocksicher montiert sein, um auch starken Erschütterungen standzuhalten. Verputz und Fliesen sind nicht zulässig oder müssen im Ernstfall demontierbar sein, um Personenschäden im Schutzraum zu verhindern, etwa bei starker Erschütterung.
Wie verhält es sich mit festeingebauten Anlagen oder Durchbruchsbohrungen?
Wir stellen immer wieder fest, dass bei Umbauten elektrische oder sanitäre Leitungen durch den Schutzraum verlegt werden. Manchmal finden sich sogar komplette elektrische Schaltanlagen direkt im Schutzraum. Dabei werden Löcher in die Schutzmauer gebohrt. Solche Durchbrüche in die Schutzraumhülle müssen immer von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Wenn passende Ummantelungen oder Einlagen eingesetzt werden, können Leitungen auch durch solche Durchbrüche geführt werden, ohne die Sicherheit zu gefährden – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grösse. Sind die Durchbrüche grösser, braucht es spezielle Lösungen. Löcher ohne die vorgeschriebenen Einlagen müssen oft mit zugelassener Dichtmasse und Stahlplatten verschlossen werden, um die Schutzräume sicher zu halten.
Wie ist das übliche Vorgehen nach einer periodischen Kontrolle durch den Kanton? Nach der Kontrolle erhalten Sie ein Prüfprotokoll mit den aufgeführten Mängeln.
Mängel werden gemäss Checkliste in vier Kategorien eingeteilt: L (leichte Mängel), K (kritische Mängel), K/E (kritische Mängel mit Erneuerung bei Belüftungssystem privater Schutzräume) und S (sicherheitsrelevante Mängel). Sobald Ihnen das Prüfprotokoll mit den zu behebenden Mängeln zugestellt wurde, erhalten Sie vom Kanton eine Liste mit Unternehmen, die Sie kontaktieren können. Auf dem Protokoll ist die Frist für die Mängelbehebung angegeben.
Periodische Schutzraumkontrollen (PSK) durch den Kanton finden alle 10 Jahre statt. Einen minimalen Schutzraumunterhalt sollten Sie aber selbst alle 6 Monate durchführen.
Wie sieht ein «minimaler Schutzraumunterhalt» aus?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat ein Video dazu erstellt, welche Wartungsarbeiten man in regelmässigen Abständen selbst durchführen kann. Alternativ kann man sich für ein Service-Abo für den Unterhalt des Schutzraumes entscheiden, damit er jederzeit wartungs- und betriebssicher ist.
Wie lässt sich die Barrierefreiheit eines Luftschutzkellers umsetzen – geht das überhaupt?
Ja, seit geraumer Zeit gibt es schwellenlose Türen, um den Schutzkeller barrierefrei zugänglich zu machen. Die Schwelle wird seitlich an der Panzertüre montiert. Im Ernstfall wird sie am Boden mit den entsprechenden Schrauben und dem ebenfalls vorhanden Schraubenschlüssel fixiert.

Weitere Informationen:
Videos:
www.babs.admin.ch > Schutzräume
www.youtube.com > Unterhalt eines TWP Schutzraums
Merkblätter: www.ag.ch > Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen
www.babs.admin.ch > TWB 1984
Website der Muff Bauteile AG: www.muff-bauteile.ch

Regelmässige Wartung in Eigenregie oder im Abo-Model ist notwendig.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; shop.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) schreibt auf seiner Website: In der Schweiz gilt der Grundsatz «jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz». In rund 370’000 privaten und öffentlichen Schutzräumen sind rund neun Millionen Schutzplätze vorhanden. Dies entspricht einem Deckungsgrad von über 100 Prozent, wobei jedoch kantonale Unterschiede und örtliche Lücken bestehen. Gibt es im Aargau überhaupt für alle einen Schutzplatz?
Per 30. Juni 2025 zählte der Aargau 739’156 Einwohnerinnen und Einwohner, wie auf www.ag.ch zu lesen ist. Im Gegensatz zu früher werden aktuell nur noch in Wohnhäusern mit 38 oder mehr Zimmern Schutzräume erstellt, bei weniger Zimmern bezahlt die Bauherrschaft stattdessen einen Ersatzbeitrag. Diese Gelder werden unter anderem für die Erneuerung von Schutzräumen verwendet. Neben den privaten Schutzräumen erstellen die Gemeinden nach Möglichkeit auch Schutzräume in öffentlichen Bauten. Schutzräume dürfen im Alltag als Lagerraum, Hobbyraum, Weinkeller und für weitere Zwecke benutzt werden, sofern sie innert 5 Tagen einsatzbereit sind.
Instandhaltung und Kontrolle
Die Eigentümerschaft eines Gebäudes ist dafür verantwortlich, dass der Schutzraum einsatzbereit und entsprechend ausgerüstet ist. Dies beinhaltet ein funktionierendes

Foto: zvg
Belüftungssystem, Liegestellen, die im Alltag beispielsweise als Lagergestell verwendet werden können, und Trockenklosetts. Der Zivilschutz führt periodische Schutzraumkontrollen (PSK) durch, um die Einsatzbereitschaft der Schutzräume sicherzustellen und die Eigentümerschaft zu beraten. Bauliche Veränderungen an einem Schutzraum müssen immer zuerst mit der zuständigen kantonalen Stelle abgesprochen werden. Und punkto Notvorrat empfiehlt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL): Die Bevölkerung sollte grundsätzlich in der Lage sein, sich während sieben Tagen ohne externe Unterstützung zu verpflegen.
Wo ist mein Schutzraum?
Angesichts aktueller geopolitischer Umwälzungen fragen sich immer mehr Menschen, wo ihr Schutzraum liegt. Im Kanton Luzern lassen sich die Standorte online abrufen. Welche Strategie man im Kanton Aargau verfolgt, erzählt Martin Hitz, Leiter der kantonalen Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz.
Gibt es im Kanton Aargau überhaupt genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner?
Ja, der Kanton Aargau verfügt aktuell über rund 40’000 private und öffentliche Schutzräume mit insgesamt über 776’000 Schutzplätzen. Dies entspricht einem Schutzraumdeckungsgrad von 105 Prozent. Da sich die Bevölkerungsstruktur durch Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle stets verändert, wird die Zuteilung der Schutzplätze im Hintergrund automatisch wöchentlich aktualisiert, wodurch sich die
individuelle Zuteilung ändern kann. Dies ist einer der Gründe, wieso erst im Ereig-
«Der Aargau verfügt derzeit über einen Schutzraumdeckungsgrad von 105 Prozent.»
nisfall informiert wird, welche Person welchem Schutzraum zugeteilt ist. So viel sei jedoch verraten: Die Zuteilung erfolgt immer zuerst im eigenen Gebäude und erst danach in einen der nächstgelegenen Schutzräume. Die Zuteilung erfolgt nach Wohneinheit, sodass beispielsweise Familien immer zusammenbleiben.
Wie steht es um die Einsatzbereitschaft von öffentlichen Schutzräumen? Sind diese Räume auch innerhalb von 5 Tagen bezugsbereit oder teilweise noch mit Asylsuchenden belegt?
Öffentliche und private Schutzräume müssen gemäss Vorgaben des BABS innert 5 Tagen einsatzbereit sein. Dies wird anlässlich der PSK durch den Zivilschutz überprüft. Neben den Schutzräumen für die lokale Bevölkerung gibt es Schutzanlagen für das Personal und Material des Zivilschutzes sowie geschützte Spitäler und Sanitätsstellen zur Unterbringung von schutzsuchenden Personen. Notunterkünfte für Asylsuchende in solchen geschützten Sanitätsstellen beeinflussen daher den Schutz der lokalen Bevölkerung nicht.
Wenn der Ernstfall eintritt und man einen Schutzraum beziehen muss, kann es sein, dass Informationskanäle ausgefallen sind –
das Internet oder gar die gesamte Telekommunikation. Ist es in diesem Fall nicht zu spät, die Menschen darüber zu informieren, wo sie Schutz suchen müssen? Wie plant der Kanton, die Bevölkerung im Ernstfall zu informieren?
Der Bezug von Schutzräumen erfolgt auf Anordnung des Bundes geordnet und mit genügend Vorlaufzeit (siehe Vorgabe zur Einsatzbereitschaft von Schutzräumen). Im Ernstfall werden die Sirenen ausgelöst und Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung über die App «Alertswiss», das Radio und weitere Kanäle kommuniziert. Weil die Möglichkeit besteht, dass Kommunikationskanäle ausfallen, sind die Zivilschutzorganisationen vorbereitet, die Zuweisungsplanung analog über vorbereitete Hausanschläge zu kommunizieren.
Kommunikation mit Sirene «Alle sollen wissen, wo ihr Schutzraum ist», räumte Diego Ochsner vom Solothurner Amt für Militär und Bevölkerungsschutz 2022 gegenüber SRF ein. Es sei ihm bewusst, dass der Ausfall von Kommunikationsmitteln die Situation erschweren würde. «Als letztes Mittel haben wir den Sirenenalarm» Zudem solle man in einem solchen Fall Radio hören. «Hoffentlich mit einem Radio, das noch batteriebetrieben ist. Hier werden die
«Sollte das Internet oder die Telekommunikation ausfallen, bestehen zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten.»
entsprechenden Informationen erhältlich sein», ergänzte er. Ein batteriebetriebenes Radio hilft jedoch auch nicht weiter, wenn das Internet ausfällt, das Internet ausfällt, weil nur noch der DAB-Standard gilt. Die Verbreitung der Radioprogramme via Ultrakurzwelle (UKW) soll in der Schweiz spätestens Ende 2026 eingestellt werden.
Mit der Sirene kann man keine Sprachinformationen kommunizieren oder verbreiten. Welche Lösung sieht der Kanton Aargau in diesem Fall vor?

Der Kanton verfügt über genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner.
Sollte das Internet oder die Telekommunikation ausfallen, bestehen zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten wie das Notradio des Bundes oder Lautsprecherdurchsagen. Zusätzlich werden bei einem Ereignis im Kanton Aargau die über 300 Notfalltreffpunkte der Gemeinden in Betrieb genommen, wo sich die Bevölkerung informieren und Hilfe anfordern kann.
Es wird gefordert, dass Leute ihren Notvorrat für mehrere Tage selbst in die Schutzräume mitbringen. Wie sollen das gehbehinderte oder nicht motorisierte Personen bewerkstelligen? Für die meisten Menschen liegen die Schutzräume ja nicht gerade um die Ecke. Der Bezug von Schutzräumen erfolgt nach Anordnung des Bundes in geordneter Art und Weise mit genügend Vorlaufzeit. Unterstützt wird dieser Prozess durch den Zivilschutz und die Partner im Bevölkerungsschutz (Polizei, Feuerwehr etc.). Vulnerable Personen sind ein gutes Beispiel dafür, wieso die individuelle Vorsorge wichtig ist.
Wer gut vorbereitet ist, fällt dem Zivilschutz und den Partnern im Bevölkerungsschutz nicht zur Last und hilft so, Kapazi-
«Im Notfall werden die über 300 Notfalltreffpunkte im Kanton in Betrieb genommen.»
täten für vulnerable Personen freizuhalten, die zwingend auf Hilfe angewiesen sind.
Wieso informiert man die Bevölkerung nicht im Vorfeld, z. B. auch über das Verhalten in Schutzräumen mit Broschüren nach dem Motto «Vorbeugen statt Reparieren»? Wenn die Menschen wissen, was zu tun ist und wo sie Hilfe erwarten können, breitet sich weniger Verwirrung aus.
Bund und Kantone informieren regelmässig im Rahmen des jährlichen Sirenentests über das Verhalten im Notfall. Zusätzlich
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Im Ernstfall werden die Sirenen ausgelöst.

informiert der Kanton Aargau auf verschiedenen Kanälen über die Notfalltreffpunkte als wichtige Anlaufstelle im Ereignisfall. Die App «Alertswiss» bietet neben zahlreichen Informationen auch die Möglichkeit, einen persönlichen Notfallplan zu erstellen. Das BABS informiert mit der Broschüre «Der Schutzraum» über den Nutzen und die Funktionsweise von Schutzräumen. Sie kann über die Website des Bundes bezogen werden.
Unser Fazit
Eine gute Vorbereitung auf Notfälle oder Krisenfälle ist die halbe Miete. Es ist empfehlenswert, die von Bund und Kanton erarbeiteten Informationsbroschüren aufmerksam durchzulesen und die darin enthaltenen Hinweise und Empfehlungen umzusetzen. Wer informiert und vorbereitet ist, kann ruhiger handeln, sich selbst und anderen besser helfen und zur allgemeinen Sicherheit beitragen.


Alarmanlage mit umfassendem Sicherheitsservice
Sicherheitskameras bieten eine visuelle Überwachung und Beweismittel, während Alarmsysteme eine sofortige Reaktion auf einen ausgelösten Alarm ermöglichen. Der Trend geht zu integrierten Systemen, die Kameras und Alarme kombinieren. Für ein umfassendes Sicherheitskonzept sollten Alarmanlagen idealerweise mit einer Alarmempfangszentrale vernetzt sein.
Der Einbau einer Alarmanlage ist ein wirksames Element, um das eigene Hab und Gut zu schützen. Alarmanlagen können einen Einbruch nicht verhindern; gut sichtbare Kameras oder akustische und optische Alarmsignale können jedoch eine abschreckende Wirkung erzielen. Beim Einsatz von Aussensirenen sollten Sie mit der Gemeinde Rücksprache nehmen, weil diese zum Teil bewilligungspflichtig sind.
Dämmerungseinbrüche
Erfahrungsgemäss steigt die Zahl der Einbruchsdelikte, wenn die Dunkelheit früher einsetzt. Verschiedene Schweizer Polizeikorps haben deshalb 2021 die Kampagne
«Bei Verdacht Tel. 117 – Gemeinsam gegen Einbruch» gestartet, um Einbrüche zu verhindern. Mit dieser gezielten Präventionsaktion gegen Dämmerungseinbrüche rufen sie die Bevölkerung dazu auf, bei verdächtigen Beobachtungen die Polizei zu rufen. Als Privatperson können Sie selbst aktiv werden, um Einbrüche zu verhindern – zum Beispiel durch gute Aussenbeleuchtung, sichere Türen sowie Fenster und eine Alarmanlage kombiniert mit einem umfassendem Sicherheitsservice – ein Angebot, das etwa von Securitas Direct bereitgestellt wird.
Gegen Einbruch schützen
Mit einem benutzerfreundlichen, smarten Alarmsystem schützt Securitas Direct Innenräume rund um die Uhr, an sieben Ta-
gen die Woche – nicht nur vor Einbrüchen, sondern auch vor Feuer und Wasserschäden. Auf Anfrage haben wir folgende Informationen erhalten:
1. Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Alarmanlage mit Sicherheitsdienst in meinem Haus oder meiner Eigentumswohnung einrichten möchte?
Am besten beginnt man mit einer individuellen Sicherheitsanalyse, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Da jede Situation einzigartig ist und es zahlreiche Lösungen gibt, ist ein ganzheitliches Sicherheitskonzept unerlässlich. Securitas Direct bietet Ihnen eine professionell und persönlich durchgeführte Analyse. Bei Securitas Direct verzichten wir jedoch bewusst auf Aussensi-
renen – sie bieten keinen sicherheitsrelevanten Nutzen und stören das Umfeld durch Lärm. Stattdessen legen wir Wert auf leistungsstarke Innensirenen, die ein wichtiger Bestandteil unseres Systems sind.
2.Welche Kosten fallen an (Anschaffung, Installation, monatliche Gebühren, Wartung)?
Die Kosten hängen von Ihren Bedürfnissen und den abzudeckenden Risiken ab. Ein Abonnement beträgt rund 3 Franken pro Tag und umfasst die 24/7-Alarmüberwachung, die Wartung während der gesamten Vertragslaufzeit sowie zwei kostenlose Interventionen pro Jahr im Alarmfall für Privatpersonen.
3. Kann ich Securitas Direct auch mit einer bestehenden Alarmanlage kombinieren?
Wir bieten keine Anbindung an bestehende Systeme an. Unser Sicherheitsservice ist ausschliesslich mit den von uns installierten Anlagen verfügbar. Unsere Alarmzentrale unterstützt die Kunden jederzeit und kennt die installierte Technologie genau. Deshalb sind System und Service untrennbar miteinander verbunden. Dies ermöglicht zudem eine 5-Jahres-Garantie sowie eine vollständige Wartung.
4. Welche Sensoren werden empfohlen (z. B. Tür-/Fensterkontakte, Bewegungsmelder, Glasbruchsensoren) und wo sollten sie installiert werden?
Wir bieten eine breite Auswahl an Meldern, die auf jede Situation zugeschnitten sind.
Die Sicherheitsanalyse bestimmt die abzudeckenden Risiken und damit die passenden Geräte. Melder dienen nicht nur zur Erkennung eines Vorfalls, entscheidend ist die sofortige Reaktion. Die Kombination aus Detektion und Echtzeit-Alarmbearbeitung macht den Unterschied. Bewegungsmelder mit Kameras ermöglichen das sofortige Einschalten der Polizei, Brandmelder schützen Ihr Zuhause und Wassermelder verhindern oft sehr kostspielige Schäden.
5. Welche App- und Fernzugriffsmöglichkeiten gibt es und wie sicher sind sie?
Wir bieten eine Smartphone-App, mit der Sie Ihr Alarmsystem jederzeit und von überall aus steuern können. Sie haben den Überblick
über den Status, können das System aktivieren oder deaktivieren und alle installierten Sensoren einsehen – einfach und intuitiv bedienbar. Dank modernster Verschlüsselungstechnologien sind die App und die damit verbundenen Dienste bestens geschützt, so dass Ihre Daten jederzeit sicher bleiben.
6. Wie läuft der Einbruchschutz nach dem Einbau ab (z. B. Prüfung, Inbetriebnahme, Schulung der Nutzer)?
Das Alarmsystem wird durch einen lokalen und langjährigen Vertragspartner von Securitas Direct bei Ihnen zu Hause installiert. Nach der Installation werden
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Tests durchgeführt, um die Funktionalität zu prüfen und sicherzustellen, dass alles korrekt eingerichtet wurde. Anschliessend erhalten Sie eine professionelle Schulung durch unsere Fachperson für die Bedienung des Alarmsystems.
7. Bietet Sie einen Wartungsvertrag für die Alarmanlage an und in welchem Turnus wird die Wartung durchgeführt? Wir bieten ein umfassendes RundumServicepaket – von der individuellen Sicherheitsberatung über die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme des Alarmsystems bis hin zur 24/7-Überwachung, Alarmintervention durch Polizei und/oder Securitas sowie laufender Wartung und Garantie. Unsere smarten Alarmsysteme melden von selbst, wenn sie gewartet werden müssen. Unsere Mitarbeitenden melden sich rechtzeitig bei Ihnen, um einen Wartungstermin zu vereinbaren. Bei der Wartung werden alle Melder kontrolliert und sämtliche Batterien und Akkus ausgewechselt.
8. Wie sieht es mit dem Sicherheitsdienst aus – welche Lösungen bieten Sie an (monatliche, vierteljährliche oder jährliche Abonnements)?
Es handelt sich um ein monatliches Abonnement, das neben der permanenten Alarmüberwachung und Wartung auch den Sicherheits-Pikettdienst, die Schlüsselaufbewahrung sowie zwei kostenlose Interventionen pro Jahr im Alarmfall umfasst.
9. Wie lange dauert es nach der Auslösung des Alarms, bis jemand vor Ort eintrifft? Der Alarmeingang erfolgt sofort. Dank der Kamera kann die Polizei innerhalb von Sekunden eingeschaltet werden, wenn sich ein Einbrecher vor Ort befindet. Die Einsatzkräfte rücken rasch aus – doch am wichtigsten ist es, den Einbrecher mit der Sirene in die Flucht zu schlagen, um Schäden in Ihrem Zuhause zu verhindern. Zusätzlich stehen auch Lösungen mit Vernebelungsanlagen zur Verfügung.
10. Werden auch Schulungen zum richtigen Verhalten im Falle eines Einbruchs angeboten?
In Zusammenarbeit mit der Sicherheitsarena in Winterthur besteht die Möglichkeit, Kurse zu besuchen, um das richtige Verhalten im Ernstfall zu erlernen. In den letzten 20 Jahren haben bereits über 25’000 Personen an solchen Schulungen teilgenommen.
10. Ich habe Haustiere. Können diese einen Fehlalarm auslösen?
Unsere Sensoren sind tierkompatibel und lösen in der Regel keinen Alarm aus. Sollte dennoch ein Alarm entstehen, etwa wenn ein Haustier auf ein Möbelstück springt, ermöglicht die Kamera eine eindeutige Erkennung und die Alarmmeldung kann entsprechend automatisch storniert werden.
11. Welche Arten von Alarmanlagen eignen sich speziell für Eigentumswohnungen und warum?
Für Eigentumswohnungen eignen sich besonders drahtlose Alarmanlagen. Diese Systeme sind kabellos und erfordern nur
geringe Arbeiten, was besonders vorteilhaft ist, um die Wohnung nicht zu beschädigen.
12. Ist eine zentrale, gemeinschaftliche Lösung nötig oder reicht eine individuelle Anlage pro Wohnung?
Ein Alarmsystem orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen – es ist nicht mit einer zentralen Heizungsanlage vergleichbar. Daher ist es in der Regel sinnvoller, pro Wohnung ein eigenes System zu installieren, was deutlich mehr Flexibilität bietet. Wenn jedoch eine Grossfamilie mehrere Wohnungen im selben Gebäude bewohnt, ist eine Vernetzung zwar möglich, bringt jedoch kaum einen Mehrwert, da die Kosten hauptsächlich von der Anzahl der installierten Komponenten bestimmt werden.
Weitere Informationen: www.hausinfo.ch > Alarmanlage www.securitas-direct.ch > FAQ

Mit der Securitas
App kann das Alarmsystem jederzeit aktiviert oder deaktiviert werden.
Brände sind auch für Haustiere lebensgefährlich
Ein Haus- oder Wohnungsbrand stellt nicht nur eine Gefahr für Menschen dar, sondern auch für Tiere. Viele Haustiere wie zum Beispiel Kaninchen sind nicht in der Lage, auf sich aufmerksam zu machen. Katzen neigen dazu, sich zu verstecken, wenn sie Angst haben, während Hunde unterschiedlich auf Feuer reagieren. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) in Bern hat einen Notfallsticker für Haustiere entwickelt, der im Brandfall wichtige Informationen über die Tiere im Gebäude bereitstellt.
Laut Auswertung von Brandursachen der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) wurden in den Jahren 2004 bis 2023 mit Abstand am meisten Gebäudebrände durch Blitzschläge verursacht, gefolgt von Bränden, die durch elektrische Ursachen ausgelöst wurden. In rund zehn Prozent der Fälle spielten menschliches Versagen und unsachgemässe Handhabung von Feuer eine Rolle. Hierzu zählen beispielsweise das Vergessen von brennenden Kerzen, falsche Handhabung des Grills oder das Überlasten von Steckdosen. Auch defekte Heizgeräte und unsachgemässe Lagerung von brennbaren Materialien führten zu gefährlichen Situationen. Feuerungsanlagen, die bei 8,7 Prozent aller Brandunfälle eine Rolle spielten, belegten den vierten Platz.
Risiko für Haustiere
Im Brandfall leiden Mensch und Tier. Die unmittelbare Gefahr durch Rauch und Flammen kann zu schweren Verletzungen oder sogar zum Verlust von Leben führen. Darüber hinaus sind die emotionalen und psychologischen Auswirkungen eines Brandes enorm. Menschen verlieren nicht nur ihr Zuhause, sondern auch ihre Erinnerungen und oft auch geliebte Haustiere, die in der Hektik des Evakuierens zurückgelassen werden.
In der Hektik vergessen Für Tiere ist ein Wohnungs- oder Hausbrand besonders belastend, da sie oft in Panik geraten und sich verstecken, was ihre Rettung erschwert. Viele Haustiere sind

Viele Haustiere sind nicht darauf trainiert, in Notsituationen ruhig zu bleiben.
nicht darauf trainiert, in Notsituationen ruhig zu bleiben und können in der Aufregung weglaufen oder sich in gefährliche Bereiche der Wohnung oder des Hauses zurückziehen.
Daher ist es entscheidend, im Vorfeld auch die Sicherheit seiner Haustiere zu berücksichtigen. Mit einem Notfallsticker für die Einsatzkräfte kann das Risiko für unsere tierischen Begleiter erheblich verringert
werden, im Brandfall übersehen zu werden. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn, dass Sie Haustiere halten, damit diese im Brandfall die Feuerwehr darüber informieren können. Dadurch erhöht sich die Chance, dass Ihre Tiere rechtzeitig gerettet werden.
Weitere Informationen: www.bfb-cipi.ch > Brandverhütungs-Tipps > Haustiere
Sich auch nach einem Einbruch im Zuhause sicher fühlen
Die Daten des Bundesamts für Statistik zeigen, dass insbesondere in den Wintermonaten von November bis März vermehrt eingebrochen wird. Neben dem Verlust von Geld und Wertgegenständen verursachen Einbrüche oft erhebliche Sachschäden und psychische Belastungen, die die Betroffenen zusätzlich stark beschäftigen.

Eine integrierte Lösung schützt Ihr Zuhause rund um die Uhr.
Die Zurich Schweiz ist einer der grössten Versicherer der Schweiz. Sie bietet verschiedene Angebote im Bereich Hausratversicherung und Home-Assistance-Versicherung, die wertvolle Unterstützung und Soforthilfe nach einem Einbruch leisten. Wie sieht es im konkreten Fall aus?
Wie definiert die Versicherung «Einbruch»?
Für die Hausratversicherung von Zurich gilt: Ein Einbruch liegt in der Regel vor, wenn sich jemand gewaltsam Zutritt zu Ihrer Wohnung oder zu einem verschlossenen Behältnis (z. B. Tresor) verschafft.
Wird automatisch jeder Einbruchschaden im vollen Umfang ersetzt, wenn eine Hausratversicherung abgeschlossen wurde?
Ob die Versicherung den Schaden vollständig ersetzt, hängt von Ihrer konkreten Police (Deckungssummen, Selbstbeteiligung,
«Prüfen Sie, ob Einbruchdiebstahl eingeschlossen ist.»
Ausschlüssen) ab. Nur wenn Ihr Hausrat mit dem richtigen Wert, zum Wiederbeschaffungswert (dem Betrag, der benötigt wird, um den gleichen Gegenstand heute
zu ersetzen) festgelegt ist, sind Sie auch ausreichend geschützt. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, handelt es sich um eine Unterversicherung und der Schaden wird von der Versicherungsgesellschaft möglicherweise nur anteilig ersetzt (abzüglich eines allfälligen Selbstbehalts). Prüfen Sie zudem, ob Einbruchdiebstahl tatsächlich in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist.
Wie verhält es sich mit Gegenständen im Aussenbereich wie dem Garten oder der Garage, bei Einbrüchen ins Auto in einem Carport?
Auch Gegenstände im Aussenbereich wie Garten oder Garage sind durch die Haus-
ratversicherung geschützt – sofern es sich um Hausratgegenstände handelt. Das sind bewegliche Dinge, die in Ihrem Eigentum stehen und privat genutzt werden, z. B. Gartenwerkzeug, Spielzeug der Kinder oder ein Grill. Nicht zum Hausrat gehören hingegen Gartenmauern, Swimming-Pools und je nach Bauart Gartenhäuser.
Und wie verhält es sich beispielsweise mit dem Auto im Carport?
Bei Einbrüchen ins Auto, das im Carport steht, sind Hausratgegenstände im Fahr-
«Melden Sie einen Einbruch immer zuerst der Polizei.»
zeug geschützt, sofern sie zum Hausrat gehören (z. B. Notebook, Sportausrüstung oder persönliche Sachen). Zubehör und Ausrüstung des Autos – wie Winter- oder Sommerreifen oder Dachboxen – gehören jedoch nicht zum Hausrat, sondern fallen unter die Motorfahrzeugversicherung.
Wirkt sich der Umstand, dass keine Alarmanlage vorhanden ist, auf den Versicherungsschutz aus?
Nein, der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung ist nicht davon abhängig, ob Sie eine Alarmanlage installiert haben oder nicht. Je nach Alarmanlage und je nach Versicherungsgesellschaft erhalten Sie jedoch unter Umständen einen kleinen Rabatt auf die Hausratversicherungsprämie.
Wie verhalte ich mich, wenn bei mir eingebrochen wurde?
Nach einem Einbruch sollten Sie zwingend die Polizei informieren, damit ein Rapport erstellt werden kann. Informieren Sie danach Ihre Versicherung über den Schaden. Im nächsten Schritt dokumentieren Sie die Schadenhöhe und machen Fotos von den betroffenen Stellen und Gegenständen. Mit diesen Schritten schaffen Sie die Grundlage für eine unkomplizierte Schadenabwicklung und sorgen dafür, dass alles korrekt erfasst ist.
Wo finde ich Beratung zum Schutz vor Einbruchschäden?
Es lohnt sich, bei Ihrer kantonalen oder regionalen Polizei nachzufragen. Einige Polizeikorps bieten im Bereich Einbruchsprävention kostenlose Beratungen an.
Wie sieht es mit der psychologischen Betreuung nach einem Einbruch aus? Gibt es entsprechende Angebote?
Mit dem neuen Angebot «Sunrise Home Complete» von Zurich in Zusammenarbeit mit Sunrise sind Sie auch in solchen Situationen nicht allein. In einem Notfall organisiert Zurich schnell und effizient professionelle Hilfe für die psychologische Erstintervention. Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und sorgt dafür, dass Sie und Ihre Familie im Ernstfall rasch Unterstützung erhalten.
Ist die psychologische Erstintervention generell in der Hausratversicherung eingeschlossen?
Ob eine psychologische Erstintervention von der Hausratversicherung abgedeckt
«Haustiere sind in der Hausratversicherung mitgeschützt.»
wird, hängt von der jeweiligen Police ab. In vielen Tarifen ist sie nicht standardmässig enthalten und muss explizit vereinbart werden. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedin-
gungen oder fragen Sie Ihren Versicherungsberater, ob diese Leistung enthalten ist.
Und bei Haustieren – welche Kosten werden übernommen?
Auch Ihre Haustiere sind in der Hausratversicherung mitgeschützt. Kommt es
«Schnelle und professionelle Hilfe für psychologische Erstintervention»
durch einen Einbruch tragischerweise zum Verlust Ihres Haustiers, erstattet die Versicherung den finanziellen Wert Ihres Tieres. Wird Ihr Tier bei einem Einbruch verletzt, übernimmt Zurich die Heilungskosten.
Unser Fazit
Damit Sie im Ernstfall gut geschützt sind, prüfen Sie vor Abschluss einer Police sorgfältig Deckungssummen, Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen. Klären Sie offene Fragen mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin und lassen Sie sich eine klare Zusammenfassung der Leistungsumfänge für Einbruchschäden geben.
Weitere Informationen:
www.bfs.admin.ch > Zahl der Einbrüche ähnlich wie vor der Pandemie www.zurich.ch

Mit dem passenden Versicherungsschutz gut abgesichert.
Fenster sind weit mehr als ein architektonisches Element. Sie lassen Licht ins Haus, verbinden uns mit der Aussenwelt und tragen entscheidend zu Wohnqualität bei. Gleichzeitig sind sie eine der sensibelsten Stellen – gerade bei Sicherheitsfragen. Die Alpsteg Fenster AG zeigt täglich, wie viel moderne Fenster leisten können.
Einbruchsversuche erschweren Einbrecher suchen den Weg des geringsten Widerstands. Veraltete Fenster mit schwachen Beschlägen oder sprödem Glas lassen sich oft in Sekunden öffnen. Neue Systeme von Alpsteg Fenster hingegen sind mit stabilem Rahmen, Verbundsicherheitsglas und ausgeklügelter Verriegelungstechnik ausgestattet. Schon Standardausführungen erschweren Aufbruchsversuche erheblich, während Sicherheitsfenster

Moderne Fenster: Licht, Geborgenheit und Sicherheit für die ganze Familie.
nach RC1 oder RC2Norm zusätzlichen Schutz bieten.
Moderne Fenster Sicherheit beginnt nicht erst beim Neubau, auch Bestandsgebäude lassen sich nachrüsten: spezielle Si
cherheitsbeschläge, abschliessbare Griffe oder zusätzliche Verglasungen werten bestehende Fenster ohne grossen baulichen Aufwand auf. Moderne Fenster erhöhen neben dem Einbruchschutz auch den Komfort: Schallschutz hält Lärm

Ein Handlauf ist einerseits ein unverzichtbares Hilfsmittel für optimale Sicherheit, aber auch ein optischer Zugewinn für Ihre Treppe. Gerade jetzt, wo der Winter naht, ist der richtige Zeitpunkt, an die
eigene Treppensicherheit zu denken.
Schutz vor Stürzen
Treppen gehören zum Alltag und stellen doch oft ein unterschätztes
Risiko dar. Im Herbst und Winter erhöhen Nässe, Laub und Glatteis die Sturzgefahr im Aussenbereich. Ein stabiler Handlauf sorgt für Sicherheit und einen festen Halt. Auch drinnen schützen Handläufe vor Stürzen und tragen dazu bei, dass Menschen aller Generationen selbstständig und angstfrei mobil sein können.
Fachgerecht montiert
Foto: Istock
draussen, Wärmedämmung spart Energie und Heizkosten.
Persönliche Beratung
Wer heute in neue Fenster investiert oder bestehende modernisiert, steigert nicht nur den Wert seiner Immobilie, er schafft auch ein spürbar sichereres und behaglicheres Zuhause. Die Alpsteg Fenster AG in Niederlenz berät Sie gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns – mit uns haben Sie den Durchblick.

Alpsteg Fenster AG
Lenzhardweg 40 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50 info@alpsteg.ch
www.alpsteg.ch
Normenkonform und langlebig Besonders wichtig: Alle Handläufe von Flexo entsprechen den relevanten Normen (z. B. SIA 500, SUVA) und werden durch unsere Fachmonteure montiert. So ist gewährleistet, dass nicht nur die Optik stimmt, sondern auch die Funktion über Jahre hinweg zuverlässig bleibt.

Flexo-Handlauf GmbH
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Die Flexo-Handlauf GmbH hat sich seit über 15 Jahren genau diesem Thema verschrieben. Mit einem breiten Sortiment an qualitativ hochwertigen Handläufen mit über 50 unterschiedlichen Dekoren, findet sich für jede Umgebung die passende Lösung. Innen werden elegante Handläufe oft bewusst als Gestaltungselement eingesetzt, während im Aussenbereich robuste, wetterbeständige Varianten gefragt sind – so entsteht eine ideale Kombination aus Sicherheit, Funktionalität und Design.

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Aktuelle Marktlage
Seit Jahresbeginn beobachten wir deutliche Schwankungen bei den Heizölpreisen. Nach dem Amtsan-
tritt von US-Präsident Donald Trump hat sich ein umfassender Wandel vollzogen, der heute zu einem besonders attraktiven Preisniveau führt.
Unsicherheiten und Spannungen Erfahrungsgemäss steigen die Preise im Oktober mit dem Beginn der Heizsaison. Hinzu kommen derzeit geopolitische Unsicherheiten und
wirtschaftliche Spannungen, die den Markt zusätzlich belasten, wie der Konflikt in der Ukraine durch Angriffe auf Raffinerien sowie die angespannte Lage im Nahen Osten. Auch die bevorstehende Neubewertung der OPEC-Fördermengen könnte die Märkte zusätzlich bewegen.
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Der Systemwechsel infolge der Abschaffung des Eigenmietwerts tritt frühestens in Kraft. Bis dahin gilt das aktuelle Steuerrecht, das energetische Investitionen wie Wärmepumpen oder Solaranlagen steuerlich begünstigt. Unser Tipp: Jetzt planen, Bau-Slot für / sichern und doppelt profitieren. Bei einer Investition von CHF ’ sind je nach Grenzsteuersatz zwi-

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Seit über 50 Jahren entstehen in Bettwil Küchen, die weit mehr sind als funktionale Räume. Brunner Küchen verbindet Handwerk, Design und Innovation – und lädt ein, diese Leidenschaft in der wohl grössten Küchenausstellung der Schweiz zu erleben.
Kreativität und Individualität
Wer die Werkstatt von Brunner Küchen betritt, spürt sofort: Hier ist Holz nicht einfach Werkstoff, sondern Leidenschaft. Zwischen Maschinen und Werkbänken entstehen Küchen, die Geschichten erzählen –geprägt von Persönlichkeit, geplant, gefertigt und vollendet mit Liebe zum Detail. Standardlösungen sucht man hier vergeblich. Jedes Projekt beginnt mit einem ausführlichen Gespräch. Für die erste Beratung nimmt sich das Team bewusst viel Zeit. Kundinnen und Kunden kön

Bei Brunner Küchen ist Holz nicht einfach ein Werkstoff, sondern Leidenschaft.
nen Materialien sehen, fühlen und erleben: die Wärme von Massivholz, die Lebendigkeit von Naturstein oder die Eleganz von Metall. So wächst Schritt für Schritt eine Küche, die nicht nur funktioniert, sondern berührt.
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und modern bis klassisch und zeitlos. Lassen Sie sich inspirieren von der wohl grössten Küchenausstellung der Schweiz. Anfassen ist ausdrücklich erwünscht, denn Qualität zeigt sich im Erleben.
Tradition
Seit 1972 ist Brunner Küchen in Bettwil zu Hause. Mit rund 50 Mitarbeitenden fertigt das Unterneh
Foto: zvg
men sämtliche Teile in der eigenen Schreinerei. Viele Mitarbeitende begleiten Brunner Küchen seit Jahrzehnten, was nicht nur für Erfahrung, sondern auch für Verbundenheit steht. Innovation versteht man hier als Tradition: Junge Schreinerinnen und Schreiner werden sorgfältig ausgebildet, damit das Handwerk auch in Zukunft lebt. Dieses Engagement zeigt, was Brunner Küchen ausmacht – die Verbindung von Handwerk, Kreativität und der Weitergabe von Wissen.

Brunner Küchen AG
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5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch
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Ablagerungen aus Bodenheizungsleitungen.
Wohlige Wärme spüren Sie, wenn Ihre Heizung zuverlässig funktioniert. Saubere Bodenheizungsrohre tragen dazu bei und senken ausserdem den Energieverbrauch. Mit diesem Grundsatz im Blick verbin-
det das Familienunternehmen Girojet AG über 40 Jahre Erfahrung in der Heizungstechnik mit einer praxisnahen Beratung direkt bei Ihnen zu Hause. Dort prüfen wir sorgfältig, ob eine Girojet-Reini-
gung oder Unterhaltsarbeiten an der Bodenheizungsverteilung nötig sind, damit die Anlage zuverlässig läuft – und Sie langfristig Kosten sparen.
Girojet-Reinigungssystem
Mit unserem schonenden, gründlichen und chemiefreien Girojet-Reinigungssystem haben wir im Jahr 2024 schweizweit über 7700 Heizkreise gereinigt. Spezielle Schaumstoff-Laufkörper entfernen Ablagerungen und bringen den ursprünglichen Rohrdurchmesser wieder zurück, wodurch sich die Wärme spürbar besser verteilt.
Ventilunterhalt lohnt sich
Defekte oder verklemmte Ventile an der Bodenheizung ersetzen wir bei Bedarf mit modernen Verteilern. Sie lassen sich einfacher regulieren und besitzen integrierte Durchflussanzei-
ger – für zuverlässige Kontrolle und optimale Heizleistung.
Nachhaltige Investition
Nach der Girojet-Reinigung, dem Verteilerersatz und der fachgerechten Einregulierung lässt sich oft die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage senken. Das spart spürbar Energie und kann die Lebensdauer der Kunststoffrohre verlängern. Setzen Sie auf die Girojet AG – auf Erfahrung, Qualität und eine nachhaltige Lösung für wohlig warme Räume. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose, unverbindliche Beratung.

Hauptsitz Girojet AG
Aaweiherstrasse 3 8810 Horgen Tel. 043 810 99 22 info@girojet.ch
www.girojet.ch

Detail-I-tec-Secure-Klappe.
In vielen Fällen sind Fenster eine Schwachstelle, durch die sich mit wenigen Handgriffen ein Gebäude betreten lässt. Daher sollten Hausbauer und Sanierer bei der Wahl der Fenster auf die Sicherheitsausstattung achten.
Verriegelungstechnik
Klappen ersetzen herkömmliche Verriegelungszapfen und sorgen für eine präzise Verriegelung von Fensterflügel und Rahmen, wodurch Aushebeln nahezu unmöglich wird. Mit der konkurrenzlosen Verriege-
lung I-tec Secure können Sie sichergehen, dass Ihre Fenster zuverlässigen Einbruchschutz bieten.
Widerstandsklassen
Die beiden Top-Modelle KF 510 und KF 520 von Internorm – aus Kunststoff und aus Kunststoff-Aluminium – sind punkto Sicherheit standardmässig mit der I-tec-Secure-Verriegelung ausgestattet. RC1N verriegelt an allen vier Ecken, RC2N – die höchste Stufe, in die auch unsere Fenster mit I-tec-Secure-Verriegelung fallen – sichert umlaufend mit Verriegelungsklappen und gehört damit zu den besonders einbruchsicheren Fenstern.
Fensterreinigung
Bei der Fensterreinigung bieten diese Klappen deutliche Vorteile: Nur wenige Teile am Flügel stehen vor. Die Rahmenteile entfallen fast zur
Wer seinen Solarstrom ins Stromnetz einspeist, erhält heute je nach Netzbetreiber zwischen 5 und 17 Rappen pro Kilowattstunde. Mit dem Inkrafttreten des neuen Stromgesetzes im Jahr 2026 wird die Einspeisevergütung stärker an den Marktpreis gekoppelt, wodurch die Unterschiede in der Abgeltung geringer ausfallen werden.
Hoher Eigenverbrauch
Das Dach von Anfang an vollständig mit Solarpanels auszustatten, ist nicht sinnvoll. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage ist ein hoher Eigenverbrauch. Es lohnt sich, schon in der Planung zukünftige Vorhaben wie Wärmepumpe oder EAuto zu berücksichtigen. Grosse Stromverbraucher im Haushalt wie Waschmaschine oder Warmwasserbereiter sollten dann laufen, wenn viel Solarstrom zur

Verfügung steht – meist am Mittag und Nachmittag.
Batteriespeicher und Stromverkauf
Mit einer Batterie lässt sich Solarstrom für später speichern, doch sie
Gänze. Zwischen den Teilen befindet sich lediglich eine glatte und pflegeleichte Kunststoffoberfläche.
Vorteile von I-tec Secure Perfekte Sicherheit durch integrierte Klappen, kombiniert mit der optionalen I-tec-Secure-Verriegelung bis zur Widerstandsklasse RC3. Dadurch wird ein Aushebeln des Fensters nahezu unmöglich. Zusätzlich überzeugt das System mit einer edlen Optik, da keine sichtbaren Rahmenteile vorhanden sind, und lässt sich dank einfacher Reinigung und Pflege unkompliziert sauber halten.

Internorm AG
Römerstrasse 25 5502 Hunzenschwil Tel. 0848 00 33 33 info-swiss@internorm.com
www.internorm.ch
sollte nicht zu gross sein. Seit dem 01.01.2025 gibt es zudem die Möglichkeit, Solarstrom an Nachbarn zu verkaufen: über den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder über die lokale
Foto: Dirk Wetzel
Elektrizitätsgemeinschaft (LEG, ab 2026).
Kunz Solartech und IWB
Kunz Solartech wurde 2016 gegründet, beschäftigt rund 30 Mitarbeitende und realisiert verschiedene PhotovoltaikProjekte von Zofingen, Luzern und Solothurn aus. Seit April 2023 arbeitet die Firma mit dem schweizweit tätigen Energieversorger IWB zusammen. Kunden profitieren dadurch von einem zuverlässigen Partner mit umfassendem Fachwissen und starker regionaler Präsenz.

Kunz Solartech GmbH
Industriestrasse 3
4805 Brittnau
www.iwb.ch/kunz-solartech

Für eine jederzeit unbeschwerte Nutzung.
Seit der Gründung der Bad und Sicherheit GmbH durch Petra Lutz, die geschäftsführende Inhaberin, wächst unser Unternehmen stetig. Heute sind wir in der gesamten Deutschschweiz als verlässliche Partnerin bekannt, wenn es um altersgerechte und hindernisfreie Bäder geht
– für private Haushalte ebenso wie für öffentliche Einrichtungen.
Fachwissen und Erfahrung
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen unterstützen wir unsere Kunden dabei, das Badezimmer zu einem Ort zu ma-
Foto: Bad und Sicherheit GmbH
chen, den man jederzeit sicher und unbeschwert nutzen kann. Gerade im Alter oder bei eingeschränkter Beweglichkeit können hier Unsicherheiten entstehen. Unser Ziel ist es, Ihren Alltag sicher, komfortabel und barrierefrei zu gestalten.
Massgeschneiderte Lösungen
Ob stabile Haltegriffe, praktische Hilfsmittel, rutschhemmende Oberflächen oder die beliebte Komplettlösung «Badewanne raus – Dusche rein in nur einem Tag»: Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Lösungen für Ihr persönliches Wohlfühlbad. Alles aus einer Hand: von der individuellen Beratung über die Lieferung bis hin zur fachgerechten Montage.
Kostenloser Beratungstermin Besonders wichtig: Unser Beratungs- und Ausmessungstermin bei Ihnen vor Ort ist kostenlos und un-
verbindlich. So können Sie ganz risikofrei erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Badezimmer sicherer und komfortabler zu gestalten – denn das Badezimmer ist mehr als nur ein funktionaler Raum: Es ist ein Ort des Wohlbefindens.
Unsere Mission
Sichere, komfortable und barrierefreie Badezimmer, die den Alltag erleichtern.

Bad und Sicherheit GmbH
Petra Lutz
Aegertenstrasse 9
5200 Brugg
Tel. 078 406 98 83 info@badundsicherheit.ch
www.badundsicherheit.ch
Ein Eigenheim ist mehr als nur ein Gebäude – es ist ein Lebensraum, eine Investition und oft ein Stück Familiengeschichte. Damit es auch in Zukunft komfortabel, nachhaltig und finanziell tragbar bleibt, lohnt sich eine frühzeitige und weitsichti ge Planung.
Die diesjährigen Infoveranstaltun gen der energieberatungAARGAU zeigen auf, wie Sie Ihr Zuhause energetisch in Schuss halten, clever finanzieren und rechtlich gut abgesichert an die nächste Generation weitergeben können.
Gut planen und modernisieren

Ob Dach, Fassade, Fenster oder Heizung – jedes Bauteil hat eine begrenzte Lebensdauer. Wer rechtzeitig saniert, steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern spart Energiekosten und sichert den Werterhalt der
Immobilie. Unsere Expertinnen und Experten erläutern, wie sich energetische Massnahmen optimal mit geplanten Umbauten verbinden lassen und wie Förderprogramme die Investitionen erleichtern.
Finanziell langfristig denken Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Finanzierung. Gemeinsam mit der Aargauischen Kantonalbank er-
fahren Sie, welche Hypothekenmodelle und Strategien sich für energetische Modernisierungen eignen und wie Sie Ihr Eigenheim langfristig absichern.
Foto: energieberatung Aargau
Infoveranstaltungen
Die Vortragsreihe findet zwischen dem 3. und 25. November 2025 in Suhr, Rheinfelden, Wohlen und Baden statt, jeweils von 19.00 bis 20.30 Uhr mit anschliessendem Apéro. Melden Sie sich jetzt für die kostenlosen Veranstaltungen an unter www.ag.ch/energie-live und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt mit Fachleuten vor Ort zu besprechen.

Kanton Aargau energieberatungAARGAU Tel. 062 835 45 40
www.ag.ch/energie-live
Rechtlich klug übergeben Auch die Weitergabe eines Eigenheims will gut geplant sein. Fachleute zeigen, welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu beachten sind, um faire und klare Regelungen zu schaffen – und spätere Konflikte zu vermeiden.
ABDICHTUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNENRENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung
Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen
Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BADEZIMMERUMBAUTEN
Fischbach AG
Durisolstrasse 6 a, 5612 Villmergen
Tel. 056 622 84 83 info@fischbachag.ch www.fischbachag.ch
BALKON/SITZPLATZVERGLASUNG
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
BAUEXPERTE
Louwenia GmbH
Bauberatung, Bautreuhand, Schadensanalyse Müliweg 1, 5033 Buchs Aargau
Tel. 062 842 79 67 info@louwenia.ch www.louwenia.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung
Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
BRANDSCHUTZ
Simon PROtec Systems AG
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA
Allmendstrasse 38, 8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 50 30
info@simon-protec.ch www.simon-protec.ch
DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90
Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
FASSA DENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN (FORTS.)
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
FENSTERBAU
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch sim fenster ag Fensterbau, Haustüren, Hebeschiebetüren Wildischachenstrasse 14, 5200 Brugg Tel. 056 521 00 10 info@sim-fenster.ch www.sim-fenster.ch
FLACHDACHBAU
Franz Widmer AG Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
GARTENBAUARBEITEN
Thomas Frei GmbH Gartenbau, Teichbau,Gartenunterhalt Lindenhof 2, 5512 Wohlenschwil Tel. 079 615 9216 info@frei-garten.ch, www.frei-garten.ch
GIPSERARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
von Tobel Sanitär Heizung AG Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Migrol AG
Brenn- und Treibstoffe, Holzpellets, Tankrevisionen und Boilerentkalkungen
Grenzstrasse 1, 6214 Schenkon
Tel. 062 789 30 50 infoof@migrol.ch www.migrol.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN
APT Kaminfeger AG
Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte
Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach
Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH
24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch
HOLZ-/FASSADENBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50 bewertungen@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg
Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Hauptstrasse 1, 4446 Buckten Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
SEMOFIX AG
Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch
KALK SCHUTZ
Tratson GmbH
Kalkschutzgeräte Swiss Made Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch
Franz Pfister AG 24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG 24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und
Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Fischbach AG
Durisolstrasse 6 a, 5612 Villmergen Tel. 056 622 84 83 info@fischbachag.ch www.fischbachag.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel. 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Notter Hochbau AG
Neu + Umbau, Renovation, Unterhaltsarbeiten
Aeschstrasse 10, 5610 Wohlen
Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch nottergruppe.ch/umbau/kundenmaurer/
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach
Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon
Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach
Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 60 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
Räber Immo GmbH
Beratung – Bewertung – Verkauf Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf-kld@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
AWB Beratungen AG
«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau
Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
K+K Verwaltungen AG
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch
KNAP Immobilien GmbH
Ihre Liegenschaft – unsere Passion. Verwaltung, Vermietung, Verkauf Eggstrasse 205, 5732 Zetzwil Tel. 062 922 75 75 info@knap-immobilien.ch www.knap-immobilien.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 kleindoettingen.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER-/SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Go Smart Solution AG Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH
Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
TFB AG
Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen
Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung
Tel. 044 241 33 33
Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
Livina
Smart Living, Energieeffizienz, Sicherheit & Komfort Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG
Tel. 062 205 11 00 info@livina.io www.livina.io
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung
Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt
Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93
info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
STEUERBERATUNGEN
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
STOCKWERKEIGENTUM
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
STOREN
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
TANKREVISIONEN (FORTS.)
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Migrol AG
Brenn- und Treibstoffe, Holzpellets, Tankrevisionen und Boilerentkalkungen
Grenzstrasse 1, 6214 Schenkon
Tel. 062 789 30 50 infoof@migrol.ch www.migrol.ch
TANKREVISIONEN ROPPEL AG
Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen
Industrieweg 2, 4653 Obergösgen
Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
UMBAUTEN
Fischbach AG
Komplette Renovationen für Haus & Wohnung
Durisolstrasse 6 a, 5612 Villmergen
Tel. 056 622 84 83 info@fischbachag.ch www.fischbachag.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Notter Hochbau AG
Renovationen, Unterhaltsarbeiten, Umgebungsarbeiten Aeschstrasse, 5610 Wohlen
Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch www.nottergruppe.ch
VORHÄNGE/INNENDEKORATIONEN
Horat Innendekorationen AG
Vorhänge – Polsterei – Eigene Werkstätte Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten
Tel. 056 633 21 81 info@horat-deko.ch www.horat-deko.ch
WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.chF
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG
Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Schellenberg Zimmermann GmbH
Innenausbau, Umbauten, Montagen Boldistrasse 6, 5415 Rieden AG
Tel. 078 636 21 84 info@schellenbergzimmermann.ch www.schellenbergzimmermann.ch
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: VERMISSEN
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 40’000 Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau. www.hev-aargau.ch/branchenverzeichnis
Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch
Nr. 463 November 52. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39’334 Ex. Basis 2024/2025
Anzahl Mitglieder: 40’274 (30. September 2025) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
IBAN: CH82 0900 0000 5000 9730 2
REDAKTION
Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor
Redaktion Themen:
Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon
Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 wohnwirtschaft@hev-aargau.ch
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch
Titelbild: stock.adobe.com/js-photo
Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr
www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Vorlagen und Broschüren:
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Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Aarau & Kulm
Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
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Telefonische Rechtsberatung: Mo 13.15–17.00, Mi 13.15–17.00, Fr 7.30–12.00 Uhr
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Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden & Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Di+Fr 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten & Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Matthias Fricker
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37
Dr. iur. Samuel Egli, MLaw Patrik Burri
Bahnhofplatz 1, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00
MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten
Tel. 056 204 41 41
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c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50 www.hev-zofingen.ch, info@hev-zofingen.ch
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