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Wohnwirtschaft Nr. 11 November 2024

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

POLITIK

2xJA zum Mietrecht

THEMA

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Am 24. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über zwei Revisionen des Mietrechts ab. Der HEV Aargau setzt sich für ein doppeltes JA ein. Im Interview erklären Jeanine Glarner und Fabian Schnell, weshalb diese Abstimmung für alle Wohneigentümer von zentraler Bedeutung ist.

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen des Mietrechts im Obligationenrecht ab. Die eine Vorlage betrifft die Untermiete, die andere den Eigenbedarf.

Beide Vorlagen berühren nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Sie sorgen aber für faire und klare Regeln und schaffen Abhilfe in störenden Einzelfällen, unter denen heute die Eigentümer- und Mieterschaft ebenso leiden wie weitere Mietparteien unter dem gleichen Dach.

Die Energieeffizienz von modernen Fenstern hat sich enorm verbessert. Ebenso der Einbrecherschutz. Dieser ist wichtig, wurden in der Schweiz 2023 rund 114 Einbrüche pro Tag registriert. Mit gezielten Massnahmen kann man eine Wohnung oder ein Haus nachrüsten, um Einbrechern das Leben schwer zu machen.

Abstimmungen können lange Schatten werfen

Was bedeutet es in einer Demokratie eigentlich, «politischen Einfluss» zu haben? Die Frage mag trivial erscheinen. Grundsätzlich hat politische Macht, wer über eine Mehrheit im Parlament verfügt oder, wie in der Schweiz, bei Abstimmungen die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich weiss. Doch die Einflussnahme auf den politischen Prozess hat noch weitere Dimensionen. Sonst würden zum Beispiel SP und Grüne wohl kaum so viele Vorstösse in den parlamentarischen Prozess einbringen. Sie sind dort gegenüber den bürgerlichen Parteien ohnehin in der Minderheit. Doch gelingt es ihnen dank solcher Vorstösse, Themen zu setzen, Probleme aus ihrer eigenen Sichtweise darzustellen (sog. «Framing») oder die öffentliche Debatte zu beeinflussen. Ein oft verwendeter Begriff ist dabei das sogenannte «Agenda Setting». Dieses Konzept aus der Politikwissenschaft besagt, dass diejenigen, welche die Themen setzen, über die öffentlich gesprochen wird, auch die Prioritäten der Entscheidungsträger beeinflussen, die über die eigentliche politische Macht verfügen.

In der Schweiz bieten die direktdemokratischen Volksrechte allen politischen Lagern starke Instrumente zur Einflussnahme. Eine Volksinitiative kann an sich noch so aussichtslos erscheinen (diverse Ideen der JUSO lassen grüssen) –allein ihr Zustandekommen beeinflusst bereits den politischen Prozess. Auch eine spätere Abstimmungsniederlage kann, je nach Anteil der Ja-Stimmen, im Sinne der Initianten nachwirken. Wird eine Abstimmung gar gewonnen, wie es SP und Gewerkschaften kürzlich bei der Altersvorsorge zweimal gelang, kann dies den politischen Diskurs unter Umständen grundlegend verändern. Liberale Reformen der 2. Säule werden es in den nächsten Jahren wohl kaum ins Parlament schaffen.

All dies sollten wir im Hinterkopf behalten, wenn wir an die Abstimmung am kommenden 24. November über die Mietrechtsrevisionen denken. Gerade wenn man selbst keine Wohnungen vermietet, könnte man geneigt sein, die beiden faktisch rein formellen Anpassungen im Obligationenrecht als weniger wichtig zu betrachten. Doch das wäre ein Fehlschluss. Die Abstimmung wird wegweisend für zukünftige Regulierungen des Mietmarkts und den langfristigen Schutz Ihres Wohneigentums sein. Falls Sie noch Argumente benötigen, um Ihre Freunde und Verwandten zu überzeugen, finden Sie diese im Beitrag ab Seite 8.

Fabian Schnell
Geschäftsführer HEV Aargau

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Wertminderung durch Windenergieanlagen?

Wüest und Partner hat 2019 im Auftrag des Kantons Thurgau eine Untersuchung zur Preiseinwirkung von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser erstellt. Sie kommt zum Schluss, dass aufgrund der erst wenigen erstellten und geplanten Windenergieanlagen in der Schweiz keine abschliessende Aussage möglich sei. Es gibt aber vereinzelte Studien aus dem Ausland, v. a. aus Deutschland, die zum Ergebnis kommen, dass Liegenschaften in der Nähe von Windenergieanlagen einen Wertverlust von bis zu 20 Prozent erleiden würden.

Es wäre für viele Aargauer Hauseigentümerinnen und -eigentümer interessant zu

erfahren, ob ihre Immobilien in der Umgebung von Windenergieanlagen einen Wertverlust erleiden würde. Denn im Kanton Aargau sind zwei Projekte zu Windenergieparks in der Planung weit fortgeschritten. Einerseits der Windpark Burg AG oberhalb von Oberhof im Fricktal und andererseits der Windpark Lindenberg AG im Freiamt.

Bringt Interpellation Klarheit?

In einer im Grossen Rat eingereichten Interpellation richte ich daher ein paar Fragen an den Regierungsrat. Ich möchte wissen, ob der Regierungsrat bereit wäre (wie der Kanton Thurgau), eine Studie in Auftrag zu geben, welche die Fragestellung nach der Wertminderung von Immobilien in der Nähe von Windenergieanlage zum Gegenstand hätte. Denn mittlerweile ist die Datenlage aufgrund einiger in der Planung weit fortgeschrittener Windparks in der Schweiz deutlich besser.

Daraus folgend stelle ich auch die Frage, ob neben Entschädigungen für die Gemeinden und Grundeigentümer auch Entschädigungen für in der Nähe wohnende Hauseigentümerinnen und -eigen-

tümer denkbar sind, wenn sie einen Wertverlust erleiden.

Es gibt vier Immissionen von Windenergieanlagen, die einen Einfluss auf die Wertminderung von Liegenschaften haben können: den Lärm, den Schattenwurf, den Eiswurf und die Sichtbarkeit. Entscheidend sind Höhe und Leistung der Windenergieanlage sowie deren Abstand zur Liegenschaft. Während der Einfluss von Lärm, Schattenwurf und Eiswurf räumlich auf maximal rund 1500 Metern eingegrenzt werden kann, sieht dies bei der Sichtbarkeit ganz anders aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Sichtbarkeit erst ab einer Distanz von 10 Kilometern keinen Einfluss mehr auf den Wertverlust einer Immobilie hat. In diesem Radius wären vom Windpark Lindenberg allerdings grosse Teile des Freiamts und Teile des Kantons Zug mit hohen Immobilienwerten betroffen.

Ich bin gespannt, ob sich der Regierungsrat dieser Thematik bewusst ist und Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aus seiner Sicht bei Wertminderung ihrer Liegenschaft entschädigt werden müssen.

«Es muss möglich sein, sein Eigentum zu nutzen»

Der Hauseigentümerverband Aargau setzt sich für ein JA zu den Mietrechtsrevisionen ein

Nach Angaben des Bundesamts für Statistik lebten Ende 2022 rund 2,4 Millionen Haushalte in Mietwohnungen und etwa 1,4 Millionen Haushalte in eigenen Immobilien. Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Mietvorlagen ab: Kündigung wegen Eigenbedarf und Regelungen zur Untermiete. Jeanine Glarner, Präsidentin, und Fabian Schnell, Geschäftsführer des HEV Aargau, erläutern die Position des Verbands.

Foto: Eveline Frei

Fabian Schnell: Heute wird der Gesetzestext sehr restriktiv ausgelegt. Für die Anmeldung von Eigenbedarf durch den

«Die aktuelle Auslegung in der Rechtsprechung führt dazu, dass es für den Vermieter nicht so einfach ist, vermietetes Eigentum selbst zu nutzen.»

Eigentümer der Immobilie muss die Anforderung an eine zeitliche und sachliche Dringlichkeit erfüllt sein. Dies gestaltet sich in der Realität als äusserst schwierig bis nahezu unmöglich, da stets argumentiert werden kann, dass alternative Wohnungen auf dem Markt verfügbar sind.

Trotz der aktuellen Situation mit nahezu null Leerwohnungen in vielen Regionen?

Frau Glarner, Herr Schnell, die Briten pflegen zu sagen: «My home is my castle», was so viel bedeutet wie, dass ein Haus ein Ort der Zuflucht ist, ein sicherer Hort. In der Schweiz haben Immobilienbesitzer aber nicht volle Verfügungsfreiheit über ihr Eigentum. Warum?

Jeanine Glarner: Die Rechte der Mieterschaft wurden über die Jahre massiv gestärkt, was in der Folge auch die Rechtspre-

chung beeinflusste. Der Gesetzestext, so wie er heute im Mietrecht steht, erlaubt dem Vermieter eigentlich, dass er auf sein Eigentum zugreifen darf, wenn er einen dringenden Eigenbedarf geltend macht. Jedoch führt die aktuelle Auslegung in der Rechtsprechung dazu, dass es für den Vermieter nicht so einfach ist, vermietetes Eigentum selbst zu nutzen.

Was genau meinen Sie mit «nicht so einfach»?

Jeanine Glarner: Ja, deshalb braucht es die Gesetzesänderung! Heutzutage muss der Vermieter fast unter einer Brücke schlafen, um die in der Rechtsprechung geforderten Kriterien für die Dringlichkeit und Sachlichkeit bei der Anmeldung von Eigenbedarf zu erfüllen.

Das klingt stark nach einer Benachteiligung der Vermieterschaft und dennoch fährt der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) scharfe Geschütze auf: «Einfacher rauswerfen, um Mieten zu erhöhen?». Er nennt die Vorlagen einen perfiden Plan und einen Frontalangriff der Immobilien-Lobby auf

Eveline Frei, Freie Journalistin, Schenkon
Jeanine Glarner und Fabian Schnell vor dem offiziellen Wahlplakat des HEV Schweiz.

den Kündigungsschutz. Was können Sie dagegen einwenden?

Jeanine Glarner: Wir wollen niemanden auf die Strasse stellen. Es muss aber möglich sein, innert nützlicher Frist sein Eigentum selbst zu nutzen. Das gehört zur verfassungsmässigen Eigentumsgarantie. Genau darum geht es in der kommenden Abstimmung. Und nur so nebenbei: Die Vorlage betrifft auch Geschäftsliegenschaften.

«Wir wollen niemanden auf die Strasse stellen. Es muss aber möglich sein, innert nützlicher Frist sein Eigentum selbst zu nutzen.»

Fabian Schnell: Mit den zwei Anpassungen geht es darum, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Auslegung des Rechts in diesen zwei Punkten zu klären. Es geht

nicht um eine Benachteiligung der Mieterschaft.

Was halten Sie vom Vorwurf «einfacher rausschmeissen»?

Jeanine Glarner: Das ist «fertiger Chabis». Die Aussagen des Mieterinnen- und Mieterverbands sind vollkommen unbegründet. Es handelt sich lediglich um zwei formelle Anpassungen im Mietrecht, wobei alle gesetzlichen Fristen weiterhin eingehalten werden. Dennoch verdeutlicht die Argumentation des Mieterinnen- und Mieterverbands, dass diese Anpassungen auf politischer Ebene von grosser Bedeutung sind; andernfalls hätten sie nicht das Referendum dagegen ergriffen. Diese Anpassungen sind der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Reformen, die in naher Zukunft anstehen. Das erklärt auch, warum der Mieterinnen- und Mieterverband solche Geschütze auffährt und so vehement dage-

gen argumentiert. Daher ist es entscheidend, dass wir die Abstimmung gewinnen.

«Mit den zwei Anpassungen geht es darum, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Auslegung des Rechts in diesen zwei Punkten zu klären.»

Fabian Schnell: Man wird irgendwie den Eindruck nicht los, dass es den Gegnern eigentlich überhaupt nicht um den Inhalt der Vorlage geht, sondern nur darum, jegliche Anpassungen im Mietrecht von vornherein zu blockieren und zu verhindern. Mit anderen Worten: Solange es nicht «aus der eigenen Küche kommt», wird nichts akzeptiert.

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Auf welche Reformen beziehen Sie sich?

Jeanine Glarner: Einerseits steht die Abschaffung des Eigenmietwerts zur Debatte, die im Parlament weiterhin diskutiert wird. Andererseits wird über weitere Anpassungen des Mietrechts beraten. Wir wollen wieder ein eigentümerfreundliches Umfeld schaffen.

Was lief falsch in der Vergangenheit, dass sich beide Verbände in letzter Zeit so stark gegeneinander positioniert haben?

Jeanine Glarner: Es ist das falsche Narrativ, das der Mieterinnen- und Mieterver-

«Es scheint, als würden die Gegner veraltete Stereotypen wieder aufleben lassen»

band zusammen mit den Linken im politischen Prozess immer wieder anführt. Das Schwarz-Weiss-Denken des Mieterverbands lautet: die guten, armen Mieterinnen und Mieter gegen die bösen, reichen Vermieterinnen und Vermieter. De facto setzen sie sich aber überhaupt nicht

für die Interessen ihrer Klientel ein. Beispiele sind die Gebäudeprogramme oder die Subvention von Photovoltaikanlagen. Tendenziell profitieren in der Regel die Hauseigentümer davon, während die Mieterinnen und Mieter die Kosten tragen müssen.

Fabian Schnell: Es scheint, als würden die Gegner veraltete Stereotypen wieder aufleben lassen, indem sie eine marxistische Sichtweise vertreten, die die Arbeiterklasse als ausgebeutet und die Hauseigentümer als wohlhabende Arbeitgeber darstellt, begleitet von kämpferischen Parolen aus dem Klassenkampf.

Der HEV Aargau argumentiert für ein JA mit der Parole: Gegen Missbrauch und für faire Regeln. Sie implizieren damit, dass aktuell ein Missstand herrscht. Inwiefern?

Jeanine Glarner: Ja, es herrscht ein Missstand, da der Mieter einseitig einen Untermietvertrag abschliessen und somit über das Eigentum des Vermieters verfügen kann. Anders ausgedrückt: Er hat die Möglichkeit, sich durch die Untermiete einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Ist diese Bereicherung durch Untermiete nicht schon heute verboten?

Jeanine Glarner: Doch, aber wie kann ein Vermieter dem Mieter das nachweisen?

Fabian Schnell: Die Situation wird besonders knifflig, wenn die Wohnung möbliert untervermietet wird. In solchen Fällen gibt es einen erheblichen Spielraum bei den

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«Von allen Grundrechten ist die Eigentumsfreiheit und -garantie immer dasjenige Grundrecht, das am meisten mit Füssen getreten und ausgehebelt wird.» Für Sie persönlich vor Ort

Mietpreisen. Der Vermieter hat in diesem Bereich derzeit jedoch wenig Möglichkeiten, einzugreifen, was dazu führt, dass der Untermieter dem Mieter völlig ausgeliefert ist.

Aber kann der Vermieter den Mieter nicht «rausschmeissen», wenn er davon erfährt?

Fabian Schnell: Idealerweise sollte der Mieter zuerst beim Vermieter um Zustimmung

bitten, jedoch darf der Vermieter dem Mieter die Untermiete nicht verweigern. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich oder wenn im Mietvertrag eine Untervermietung explizit ausgeschlossen wurde.

Jeanine Glarner: Die Anpassung wird dazu beitragen, klare Verhältnisse zwischen Vermieter und Mieter sowie zwischen Mieter und Untermieter zu schaffen, um Missbrauch zu verhindern. Denn derzeit ist der Untermieter weitgehend dem Mieter ausgeliefert. Kündigt der Mieter, befindet sich der Untermieter in einer schwachen Position und einem vertragslosen Zustand.

Fabian Schnell: Es ist völlig absurd, dass der Mieterinnen- und Mieterverband einerseits ständig betont, dass durch Airbnb Wohnungen vom Markt verschwinden und deshalb Massnahmen zur Eindämmung erforderlich sind oder das Modell sogar ganz verboten werden sollte. Andererseits spricht er sich gegen diese kleine Anpassung aus, die in Wirklichkeit ein effektives

«Das private Eigentum wird heutzutage zunehmend von der Politik und der Gesellschaft reguliert.»

Mittel zur Bekämpfung dieses Problems darstellt und den Schutz der Untermieter gewährleisten würde.

Jeanine Glarner: Es fehlt den Gegnern an substanziellem Inhalt in der Argumentation gegen diese Anpassung im Mietrecht. Tatsächlich zielt die Anpassung genau darauf ab, dasjenige Problem zu beseitigen, das sie eigentlich bekämpfen möchten.

Welche negativen Auswirkungen hätte ein NEIN für die Vermieterinnen und Vermieter?

Fabian Schnell: Der überwiegende Teil unserer Mitglieder besteht aus privaten Vermieterinnen und Vermietern, die ihr Alterskapital in Immobilien investiert haben. Sie benötigen einen klaren rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sie agieren können. Zudem kommt die Anpassung auch denjenigen zugute, die nicht HEV-Mitglied sind.

Jeanine Glarner: Dann bleibt der Zustand wie er heute ist und das politische Signal wäre verheerend. Das private Eigentum wird heutzutage zunehmend von der Politik und der Gesellschaft reguliert. Es werden immer mehr Vorgaben erlassen, wie Eigentümer ihre Häuser instandhalten müssen: Ölheizung ersetzen, Photovoltaikanlage auf das Dach, Rasenroboter sind schlecht, ebenso wie Swimmingpools, Sitz-

«Die Diversität der Anbieter trägt zur Stabilität und Funktionalität unseres Immobilienmarktes bei.»

plätze oder Schottergärten. Diese Eingriffe nehmen kontinuierlich zu. Daher ist es wichtig, dass wir als HEV ein klares Zeichen setzen.

Fabian Schnell: Von allen Grundrechten ist die Eigentumsfreiheit und -garantie immer dasjenige Grundrecht, das am meisten mit Füssen getreten und ausgehebelt wird. Wenn wir weiterhin private Vermieterinnen und Vermieter wollen und nicht nur institutionelle Vermieter, dann brauchen wir diese Anpassung. Es muss für private Personen weiterhin attraktiv bleiben, ein Wohngebäude zu erwerben, Wohnungen zu vermieten und bei Bedarf Eigenbedarf anzumelden, d. h. sein Eigentum für sich oder für seine Kinder zu nutzen.

Jeanine Glarner: Durch ihr Verhalten tragen die Linken und der Mieterinnen- und Mieterverband dazu bei, dass immer weniger Private in Mehrfamilienhäuser investieren. Kurz gesagt, alles was die Linken fordern, führt dazu, dass man die kleinen privaten Vermieter vom Markt verdrängt und institutionelle Grossanleger in den Markt eintreten.

Fabian Schnell: Grossinvestoren sind nicht einfach «Abzocker». Wir brauchen beide Anbieter im Markt. Die Diversität der Anbieter trägt zur Stabilität und Funktionalität unseres Immobilienmarktes bei. Der Wohnungsbestand, das Kapital, gehört der Bevölkerung und wird nicht vom Bund verwaltet. Die vorgesehene Anpassung sorgt für ein gerechtes und ausgewogenes Mietrecht.

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Eine WC-Spülung, die nicht richtig funktioniert, ist ärgerlich und kann unangenehme Folgen haben, insbesondere wenn der Druck nicht ausreicht, um den Inhalt vollständig wegzuspülen. In solchen Momenten neigt man dazu, die gesamte Toilette auszutauschen, was nicht nur teuer, sondern oft unnötig und nebenbei stark umweltbelastend ist.

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Vereinfachung des Gewährleistungsrechts

Die Rechtskommission des Nationalrates will die Gewährleistungsrechte der privaten Käufer neuer Wohnungen stärken. Die schikanöse Rügefrist für Baumängel soll aufgehoben werden.

(pd) Nach geltendem Recht besteht eine doppelte Voraussetzung für die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte eines Immobilienkäufers oder Bauherrn:

• Rügepflicht: Erstens die Einhaltung der sogenannten «Sofort»-Rügepflicht für Mängel an der Kaufsache oder dem Bauwerk. Verpasst der Käufer/Bauherr die extrem kurze Frist, verliert er sämtliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer/Unternehmer und muss den Schaden selbst tragen. In ausländischen Rechtsordnungen ist eine Rügefrist unbekannt. Weder das deutsche, das österreichische noch das französische Recht sehen eine separate Mängelrügefrist vor.

• Verjährungsfrist: Die zweite Voraussetzung ist die Beachtung der Verjährungsfrist von 5 Jahren. Nach deren Ablauf ist die Durchsetzung aller Ansprüche des Käufers oder Bauherrn wegen Baumängeln nicht mehr möglich, selbst wenn sie erst später entdeckt werden.

Private Haus- und Wohnungskäufer sowie private «Einmal-Bauherren» sind damit in der Praxis überfordert und verlieren häufig sämtliche Haftungsansprüche bei Baumängeln und stehen völlig schutzlos da. Die Rechtskommission hat eine schlanke, praxistaugliche Vorlage geschaffen, um diese ungerechte Regelung zu verbessern. Kernstück davon ist, die Abschaffung einer separaten gesetzlichen Rügefrist für Mängel neben der Verjährungsfrist. Ein Mangel an einem gekauften oder neu gebauten/umgebauten Gebäude oder von Stockwerkeigentum soll innerhalb der Verjährungsfrist immer angezeigt werden können. Nach Ablauf der Verjährung kann der private Käufer/Bauherr jedoch keine Behebung und keinen Schadenersatz mehr durchsetzen.

Der HEV hat sich in der Vergangenheit für eine Besserstellung der Hauseigentümerin-

Das aktuelle Gewährleistungsrecht ist voller Tücken.

nen und Hauseigentümer engagiert und begrüsst den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats. Er schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Vertragsparteien. Allerdings möchte der Ständerat an der Frist zur Mängelrüge festhalten. Diese soll zwar auf 60 Tage verlängert werden, die Hauptproblematik, dass private Käufer

und Bauherren all ihre Mängelrechte verlieren, wenn sie nicht innert Frist eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Mängelrüge verfassen, wird dadurch aber nicht gelöst. Der HEV wird sich weiter dafür engagieren, dass sich die Lösung der Rechtskommission des Nationalrats durchsetzen wird.

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SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Ist ein vertragliches Untermietverbot gültig?

Frage:

Ich vermiete eine Wohnung. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Untervermietung verboten ist. Der Mietvertrag wurde sowohl vom Mieter als auch von mir unterzeichnet. Mir ist nun zu Ohren gekommen, dass der Mieter trotzdem einen Untermieter hat, mich jedoch nicht darüber informiert hat. Darf er das? Wie kann ich nun vorgehen? Darf ich dem Mieter aufgrund der Vertragsverletzung kündigen?

Antwort:

Der vorliegende Untermietvertrag ist auch ohne Zustimmung des Vermieters rechtswirksam, da ein Untermietverbot grundsätzlich unzulässig ist, selbst wenn es vertraglich vereinbart wurde. Der Vermieter kann die Untermiete gemäss Art. 262 Abs. 1 OR nur in drei gesetzlich Fälle verweigern, ansonsten ist diese zu bewilligen: Erstens, wenn der Mieter sich weigert, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben. Zweitens, wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind. Und drittens, wenn dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.

Im ersten Fall können Sie als Vermieter vom Mieter verlangen, dass dieser Ihnen alle wesentlichen Angaben über das Untermietverhältnis bekannt gibt. Dies umfasst konkret die Identität des Untermieters, die Dauer der Untermiete, die Höhe des Mietzinses, betroffene Räume, den Gebrauchszweck sowie die Bewohneranzahl. Verweigert der Mieter die Bekanntgabe oder lässt er gerechtfertigte Fragen unbeantwortet, kann der Vermieter die Zustimmung verweigern und der Mieter riskiert eine ausserordentliche Kündigung gemäss Art. 257f OR.

Die Missbräuchlichkeit bezieht sich primär auf den Mietzins. Auch die Forderung eines Handgeldes oder Änderungen der Gebrauchsmöglichkeiten können als missbräuchlich gelten. Der Massstab sind die Bedingungen des Hauptmietvertrags. Erzielt der Mieter mit dem Untermietverhältnis Gewinn, kann die Verweigerung der Zustimmung gerechtfertigt sein. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter einen Gewinn erzielt, auf den der Vermieter selbst verzichtet hat oder wenn dies eine sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung des Untermieters im Verhältnis zum Hauptmieter zur Folge hat. Allerdings darf der Mieter vom Untermieter für andere Dienstleistungen, bspw. die Vermietung von Möbeln, Entgelt verlangen.

Sollen «wesentliche Nachteile» geltend gemacht werden, müssen die Interessen des Vermieters objektiv schwer beeinträchtigt sein. Dabei ist das subjektive Interesse des Vermieters nicht massgebend. Ein wesentlicher Nachteil kann beispielsweise vorliegen, wenn sich der Gebrauchszweck der Mietsache erheblich ändert. Ein weiterer Grund für eine

Verweigerung könnte sein, wenn der Mieter die Mietsache untervermietet, ohne die Absicht zu haben, in absehbarer Zeit zurückzukehren. In diesem Fall könnte die Institution der Untermiete zweckentfremdet werden, was rechtsmissbräuchlich wäre.

Was kann ich als Vermieter tun?

Als Vermieter können Sie den Mieter per Einschreiben abmahnen, nachdem Sie von einem bestehenden Untermietverhältnis erfahren haben.

In diesem Schreiben weisen Sie darauf hin, dass die Untermiete grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf und bitten den Mieter, Ihnen die Untermietbedingungen bekannt zu geben, beispielsweise durch Zustellen einer Kopie des Untermietvertrags. So erhalten Sie die notwendigen Informationen zur Beurteilung möglicher Verweigerungsgründe gemäss Art. 262 Abs. 2 OR. Weisen Sie im gleichen Schreiben den Mieter darauf hin, dass sein Verhalten eine Kündigung rechtfertigen kann und Sie sich diese Option vorbehalten, falls einer der Verweigerungsgründe zutrifft.

Sollte jedoch der Untermietvertrag keine der gesetzlich geregelten Fälle betreffen, sind Sie verpflichtet, der Untermiete zuzustimmen. Der Vermieter kann die Untermiete nicht gänzlich verbieten, sondern nur unter den gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 262 Abs. 2 OR verweigern.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Rose Emilie Bearda MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau

Rechtliche Bedeutung des Mieterspiegels

Der Mieterspiegel dient dem Eigentümer als Übersicht über sein Mietobjekt und zeigt, welche Wohnung an welchen Mieter zu welchen Konditionen vermietet ist. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welche rechtliche Bedeutung der Mieterspiegel erhalten kann.

Mit einem Blick auf den Mieterspiegel ist klar, welche Zahlungen aus dem Objekt resultieren. Im Rahmen von Transaktionen, Bewertungen sowie steuerlichen und mietrechtlichen Aspekten kommt dem Mieterspiegel grosse Bedeutung zu. Häufig stellt er ein wichtiges Element für die Bewertung einer Liegenschaft, die Festsetzung des Kaufpreises, die Berechnung der zulässigen Nettorendite oder die Grundlage von steuerlichen Bemessungen dar.

Mieterspiegel als Zusicherung Häufig ist es so, dass im Kaufvertrag keine explizite Zusicherung bezüglich Mietzins-

höhe erfolgt und stattdessen bei den Verkaufsunterlagen ein Mieterspiegel liegt, der dem Käufer die geltenden Mietzinse zeigt. Gerade im Rahmen von Verkäufen stellt sich daher die Frage, ob es sich beim Mieterspiegel um eine Zusicherung handelt. An eine Zusicherung werden geringere Anforderungen gestellt als an eine Garantie. Die herrschende Lehrmeinung sieht in einer Zusicherung keine Willenserklärung, sondern eine Wissenserklärung («Vorstellungsäusserung») und nimmt nicht eine vertragliche Haftung an, sondern eine gesetzliche. Die Kausalität zwischen Zusicherung und Vertragsschluss zu den vereinbarten Bedingungen wird vermutet; der Verkäufer muss also diese Vermutung widerlegen.1 Eine formgerechte Aufnahme des Mieterspiegels in den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag ist nicht nötig. Der Verkäufer kann Zusicherungen auch ausserhalb der Kaufvertragsurkunde (ausdrücklich oder stillschweigend) abgeben. Es ist daher durchaus möglich, dass der Verkäufer dem Käufer die Mietzinshöhe in einem Mieterspiegel im Rahmen der Vertragsverhandlungen im Sinne von Art. 197 Abs. 1 OR zusichert.

Das Zürcher Obergericht hatte zwar einen falschen Mieterspiegel nicht als Zusicherung betrachtet, aber nur, weil Zusicherungen ausserhalb der Kaufvertragsurkunde vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurden.2 Ist in der Kaufvertragsurkunde kein Ausschluss von ausservertraglichen Zusicherungen erfolgt, sind solche Zusicherungen aber grundsätzlich möglich. Der Mieterspiegel ist eines von mehreren kaufpreisbestimmenden Elementen und hat als solches einen Einfluss auf den Kaufentschluss. Auch dies spricht dafür, dass es sich bei einem Mieterspiegel um eine Zusicherung handelt. Verkäufern ist daher empfohlen, eine Ausschlussklausel in den Kaufvertrag aufzunehmen. Rückwirkend ist oft streitig, was eine Zusicherung war und es stellen sich schwierige Abgrenzungsfragen. Daher ist es sinnvoll, die Bedeutung von ausserhalb der Kaufvertragsurkunde abgegebenen Informationen vertraglich festzulegen.3

In vielen Kaufverträgen von Bestandesliegenschaften finden sich Gewährleistungsausschlüsse. Liegt aber ein Mieterspiegel vor, der falsch ist, weil er bspw. nicht aktuell ist oder schlicht falsche Mietzinse ausweist, die so nicht in den Mietverträgen

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brauchen beidseitige Handläufe!

Im Schadenfall haftet letztendlich der Hausbesitzer, der Verwalter oder gar die Wohneigentümergemeinschaft. Eine Selbstevakuierung, auch von älteren oder körperlich beeinträchtigten Menschen, muss gewährleistet sein. Wir sind spezialisiert auf die Nachrüstung von normgerechten Handläufen im Gebäudebestand. Auf Wunsch prüfen wir Ihre Fluchttreppe(n) nach den gültigen Normen und Vorschriften und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf.

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Dominik Greder Rechtsanwalt, Voser Rechtsanwälte, Baden

abgebildet sind, kann es sich um das arglistige Verschweigen eines eigentlich tieferen Mietzinsertrags handeln. In solchen Fällen dürfte ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss nicht greifen.

Zusicherungen des Maklers

Weiter sind in der Praxis, gerade bei Renditeobjekten, oft Makler in die entsprechenden Transaktionen involviert. Es stellt sich daher die Frage, ob dem Verkäufer eine Zusicherung durch den Makler anzurechnen ist. Dabei kommt es darauf an, ob sich die Maklertätigkeit auf die Vermittlung des Kaufgeschäftes (Art. 412 OR) beschränkt oder der Makler darüber hinaus weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung übernimmt, etwa indem er die Verhandlungen führt, vom Verkäufer als Ansprechperson für Fragen oder als seine Vertrauensperson bezeichnet wird. Dadurch wird der Makler zum Abschlussgehilfen, mit der Konsequenz, dass sich der Verkäufer die vom Makler abgegebenen Zusicherungen anrechnen lassen muss.4 Makler nehmen oft weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss wie Vertragsverhandlungen, Erstellen von Verkaufsdokumentationen etc. wahr. In solchen Fällen müssen Verkäufer davon ausgehen, dass Zusicherungen des Maklers auch ihnen zuzurechnen sind.

Weitere rechtliche Bedeutungen

Ein unrichtiger Mieterspiegel kann aber auch weitere Bedeutungen haben. Grundsätzlich stellt ein Mieterspiegel eine Urkun-

de nach Art. 251 StGB dar. Weist ein Mieterspiegel absichtlich falsche Angaben aus, kann dies auch strafrechtliche Relevanz haben. Im Rahmen von Transaktionen wird der Mieterspiegel oft an Kaufinteressenten abgegeben. Dabei ist zu bedenken, dass es sich um Personendaten handelt, die den Regeln des Datenschutzgesetzes unterstehen. Damit die Datenbearbeitung respektive die Bekanntgabe von Mieterdaten an Kaufinteressenten möglich ist, sind verschiedene Vorgaben zu beachten. Unproblematisch ist die Weitergabe, wenn die Daten vollständig anonymisiert sind oder eine Einwilligung der Mieter in den Mietverträgen zur Weitergabe vorhanden ist. In allen anderen Fällen muss ein (anderer) Rechtfertigungsgrund zur Datenbearbeitung respektive -weitergabe vorliegen. Massgeblich sind in der Praxis vor allem die überwiegenden privaten Bearbeitungsinteressen aufgrund der anstehenden Transaktion. Ob in solchen Fällen eine Weitergabe im Einzelfall zulässig ist, entscheidet sich anhand einer Interessenabwägung. Diese ist schwierig abschliessend vorhersehbar, sie sollte aber mit geeigneten Massnahmen zum Vorteil der Verkäuferschaft beeinflusst werden. Namentlich sollten nur für den Verkauf zwingend notwendige Informationen geteilt werden. Wenn immer möglich sollten die Daten anonymisiert und das Mass der Datenbekanntgabe je nach Transaktionsphase unterschiedlich tief ausgestaltet werden. In jedem Fall müssen Vertraulichkeitserklärungen der Kaufinteressenten

eingeholt werden, damit der Verkäufer kontrollieren kann, dass die Daten nicht weitergegeben werden.5

Fazit: Mieterspiegel ist zentral Die Bedeutung des Mieterspiegels ist nicht zu unterschätzen. Die Angaben in einem Mieterspiegel können eine kaufvertragsrechtliche Zusicherung darstellen. Dies ist in der Regel abhängig von der Ausgestaltung des konkreten Kaufvertrages. Empfohlen wird, im öffentlich beurkundeten Kaufvertrag Zusicherungen ausserhalb des Vertragstextes auszuschliessen, um diese Risiken zu umgehen. Zudem erfüllt ein Mieterspiegel den strafrechtlichen Urkundenbegriff. Aufgrund der im Mieterspiegel enthaltenen Mieterdaten stellen sich bei Transaktionen auch datenschutzrechtliche Fragen. Diese Risiken können minimiert werden, wenn der Mieterspiegel anonymisiert respektive erst zu einem späten Zeitpunkt der Transaktion vollständig bekannt gegeben wird und Vertraulichkeitserklärungen der Kaufinteressenten eingeholt werden.

1 vgl. BSK OR I-Honsell, Art. 197, N 14

2 vgl. Urteil des Obergerichts Zürich LB 120113 vom 9. Juli 2013

3 vgl. RÜEGG ERICH, Der Grundstückkauf, 2017, S. 185

4 vgl. RÜEGG ERICH, Der Grundstückkauf, 2017, S. 185

5 WINKLER MARKUS, Datenschutz bei M&A Transaktionen, GesKR 2018 S. 124 ff.

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Wenn Wespen Rosen «dekorieren»

Rosengallen wurde früher eine schlaffördernde Wirkung nachgesagt. Auch wenn dies nicht zutrifft, handelt es sich trotzdem um ein faszinierendes Gewächs.

Im Spätherbst, wenn die meisten Früchte, Beeren und Nüsse geerntet sind, die Bäume und Sträucher ihre Blätter fallen lassen, entdeckt man hie und da an Wildrosenzweigen faszinierende, moosartige, zottelige, rundliche Gebilde. Bei diesen dekorativen, haarigen Kugeln handelt es sich um Rosengallen, auch Schlafapfel, Bedeguare oder Rosenapfel genannt. Die Namen Schlafapfel, Rosenapfel oder Bedeguare stammen vermutlich aus dem Volksmund. Seit der Antike bis weit ins Mittelalter wurden dem Schlafapfel im Volksglauben Heilwirkungen und Zauberkräfte nachgesagt. Vor allem glaubte man, dass die Rosengallen eine schlaffördernde Wirkung hätten. Sie wurden gesammelt und in der Nacht unter die Kopfunterlage gelegt. Der Name Bedeguare scheint eine Mischung aus keltischen und arabisch-persischen Einflüssen zu sein – «badawar» leitet sich aus dem persischen ab und soll übersetzt «aus dem Wind geboren» bedeuten. Früher, als die biologischen Prozesse noch nicht bekannt waren, glaubten die Menschen, die dekorativen, rundlichen Gebilde an den Rosen entstünden quasi aus dem Nichts bzw. aus der Luft. Die wuscheligen Gallen findet man an Zweigen, Knospen oder Blätter von Rosensträuchern. Wildrosen werden bevorzugt, dort bilden sich haarige, fein zergliederte Auswüchse, sogenannte Gallen. Eine Galle ist eine Formveränderung bei Pflanzen, die durch Organismen wie Viren, Bakterien und Insekten hervorgerufen werden. Sie bietet kleinen Lebewesen eine geschützte Behausung und Nahrung.

Rosengallwespe am Ursprung

Die Rosengallen werden durch eine winzige kleine Wespe gebaut, der Rosengallwespe (Diplolepis rosae). Diese Wespe ist nur 4 bis 6 mm gross und entsprechend unscheinbar. Sie hat jedoch eine effektive Methode entwickelt, um ihrem Nachwuchs

eine geschützte Kinderstube zu bieten. Ihr Körper ist dunkel, aber der Hinterleib ist rot gefärbt mit einem auffälligen Stachel. Dieser wird für die Eiablage im Frühjahr benötigt. Die Rosengallen sind im Frühsommer ungefähr so gross wie eine Baumnuss und können gegen Ende August auf 7 bis 10 cm anwachsen. Sie sind rundlich und verändern ihre Farbe von grün, über rosa und leuchtend rot bis hin zu rotbraun. Im Innern befindet sich eine harte, verholzte Galle, welche in mehrere Kammern geteilt ist. In jeder dieser Kammern sitzt eine kleine Larve. Die Larven entwickeln sich den ganzen Sommer über und verpuppen sich anschliessend. Die Puppen verbringen den ganzen Winter hindurch schlafend in ihren Kammern. In der ganzen Zeit vom Sommer bis zum nächsten Frühling findet die Umwandlung von der Larve zum Insekt statt. Im Frühjahr erwachen dann die Lebensgeister der Rosengallwespe neu und sie frisst sich erst durch die harte

Galle, um sich danach durch den zotteligen Wuschelkopf ins Freie zu kämpfen.

Keine grossen Schäden Schäden durch die Rosengallwespe sind meist nur optischer Natur. Erst bei sehr starkem Befall können Rosen mit Wachstumsstörungen reagieren. Das geringe Schadenspotenzial macht eine Bekämpfung grösstenteils nicht erforderlich. Bei starkem Befall kann man die Gallen entfernen. Die Rosengalle ist ein kleines Ökosystem für sich. Über ein Dutzend verschiedener Parasiten-Wespenarten beteiligen sich daran, um sich gegenseitig zu regulieren und sorgen dafür, dass sich ein stabiles Gleichgewicht zwischen den einzelnen Arten einstellt.

Quellen: www.buntewiese-stuttgart.de > Rosengallwespe www.bodenfachzentrum.de

Die Rosengalle nimmt verschiedene Farben an.
Foto: Jeannine
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Ausgezeichnetes Bauen mit Holz

Mit dem diesjährigen Prix Lignum wurden Ende September die besten Holzbauprojekte und Schreinerarbeiten gekürt. Die Palette reicht von kreislauffähigen Sportbauten bis zum erweiterten Holztisch mit Schweizer Uhrwerk.

Ruth Bürgler, Redaktorin

Seit 2009 wird alle drei Jahre der Prix Lignum vergeben. Das Ziel dieser Preisverleihung ist die Anerkennung und Förderung von Holzbauten, Holzkonstruktionen und seit wenigen Jahren zudem von Holzmöbeln und -kunstwerken, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein realisiert wurden.

Die Eingabe von Holzprojekten nahm in den letzten Jahren stetig zu. Für die Vergabe des diesjährigen Prix Lignum wurden schweizweit 583 Projekte eingereicht. Dafür zugelassen waren Arbeiten, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 29. Februar 2024 fertiggestellt waren. Davon wurden die besten 39 Holzbauten und Schreinerarbeiten regional und schweizweit ausgezeichnet. Die Preisvergabe basiert auf einem zweistufigen Verfahren. Zuerst wählt eine unabhängige interdisziplinäre Fachjury in den definierten fünf Regionen die Gewinnerinnen und Gewinner aus. In einer zweiten Runde werden aus diesen Siegerobjekten die nationalen Preisträger ausgewählt.

Goldmedaille

In der Kategorie Holzbauten holte das Zürcher Projekt «Wiederverwendbare Sportbauten» Gold. In vielen grösseren Städten und Gemeinden der Schweiz verändert sich das Raumbedürfnis von Schulen ständig. Je nach der Entwicklung von Quartieren, beispielsweise durch Verdichtung des Wohnraumes, steigt die Zahl der Bevölkerung und die Zahl der Schülerinnen und Schüler. In der Stadt Zürich sind an verschiedenen Kantonsschulen bereits provisorische Sporthallen erstellt worden. Das Ziel des Hochbauamtes Zürich ist, auf längere Sicht von den Provisorien wegzukommen und variable Elementbauten zu erstellen, die nach Gebrauch abgebaut und zum grossen Teil

Innenraum der temporären Sporthalle der Schule Hans Asper der Stadt Zürich.

anderorts wieder Verwendung finden können. So kam das Projekt einer wiederverwendbaren Sporthalle zustande. Das Projekt musste weitere Anforderungen des Hochbauamtes erfüllen: die speziellen energetischen Anforderungen einer Sportanlage, die Verwendung von natürlichen Baumaterialien, eine starke Nutzung der Räumlichkeiten und eine gut durchdachte Qualität der Ausgestaltung. Die geplanten Hallen sind reguläre Unterrichtsorte, die während der ganzen Phase des Provisoriums, das sind voraussichtlich zwischen sechs bis fünfzehn Jahre, sämtliche Anforderungen erfüllen müssen, die gesetzlich und betrieblich notwendig sind.

Mehrfacher Wiederaufbau

Das Zürcher Architekturbüro Pool Architekten erhielt den Zuschlag für die Grundplanung des ausgezeichneten Projekts. Die Gebäude-Konstruktion besteht aus Holzmodulen und Elementbauteilen, die einen mehrfachen Wiederaufbau ermöglichen. Die Wände der beispielhaften Sporthalle

werden aus raumhohen Holzelementen gebildet, die sichtbar aneinandergefügt dem Gebäude die Rahmenstruktur geben. Die vertikale Struktur der Holzkonstruktion prägt das Erscheinungsbild der Fassaden. Für die Verkleidung derselben werden Wellplatten aus recyceltem Fiberglas verwendet, die über einer farbig gestrichenen Dämmung befestigt sind und so Tiefenwirkung und Leichtigkeit vermitteln.

Holzträger, die auf Doppelstützen liegen, überspannen die Halle und bilden den Rahmen für die modularen Deckenelemente. Mit unterschiedlichen Farbanstrichen tragen die Holzelemente ebenfalls zu einem modernen Gesamtbild bei. Das Fundament besteht aus Betonpfeilern und/oder Betonmauern. So lassen sich die gewünschten Bauten an die Verhältnisse vor Ort optimal anpassen. Auf diese Fundamente werden Stahlträger als Schnittstelle zur Holzkonstruktion eingesetzt. Diese sind ebenfalls wiederverwendbar. Die Schraubkonstruktionen sind überall zugänglich. Dadurch ist

ein einfacher Rückbau möglich, bei dem alle Bauteile ohne Schaden zu nehmen, auseinandergenommen werden können.

Die neuen Bauten erfüllen alle Anforderungen an den Standard Nachhaltigkeit Hochbau des Kantons Zürich, die Zertifizierung Minergie-A-Eco, die Wirtschaftlichkeit und die Wiederverwendbarkeit sowie die Barrierefreiheit und die Sicherheit.

Silbermedaille

In Langenthal existiert seit den 1940er-Jahren eine Arbeitersiedlung im Hard: die Pappelhöfe. Um mehr Wohnraum zu schaffen, wurde die Siedlung durch drei neue Häuserreihen erweitert. Ziel war eine Verdichtung der vorhandenen Strukturen unter Beibehaltung des Quartiercharakters. Die neuen Holzbauten fallen durch die Holzkonstruktionen, die Farbgebung und den Riegelbaustil auf. Trotzdem fügen sich

Fortsetzung Seite 24

Provisorische Schulbauten der Kantonsschule Uetikon am See im Kanton Zürich.
Fotos: Prix Lignum/Ralph Feiner

die neuen Häuserreihen unauffällig in die Reihen der bestehenden ein. Auch beim Innenausbau wird auf den Baustoff Holz gesetzt. Bauherrschaft war die Wohnbaugesellschaft Langeten aus Langenthal. Rolf Mühlethaler Architekten aus Bern waren zuständig für die Architektur des Projektes.

Bronzemedaille

Den dritten Rang belegte die Passerelle von Buisson, die über den kleinen Fluss Trême führt und so eine neue Verbindung zwischen den am südlichen Ufer gelegenen Wohnhäusern und dem Stadtzentrum von Bulle im Norden bildet. Die durchbrochene Struktur der Holzkonstruktion ist eine Neuinterpretation eines klassischen Fachwerks. Diese Bauweise ermöglichte es, die Materialmenge zu reduzieren und das Bauwerk zu verfeinern. Tatsächlich verbraucht die Fussgängerbrücke trotz ihrer Grösse nur ein bescheidenes Volumen von 40 m3 überwiegend unbehandelten Holzes.

Die Wände bestehen aus der diagonalen Verflechtung von drei bis vier Fichtenlat-

Längsfassade und Hofraum der neuen Häuserzeile.
Die neue rotfarbene Hauserreihe fügt sich gut zwischen die bestehenden Häuserreihen ein.
Foto: Prix Lignum/Alexander Gempeler
Foto: Prix Lignum/Alexander Gempeler

ten, die auf Zug und Druck arbeiten. Dieses Fachwerk wird zwischen zwei Brettschichtholz-Spanten eingeklemmt, deren Krümmung im unteren Bereich den Tiefgang angesichts des Hochwasserrisikos erhöht. Das Ganze wird mithilfe von Stangen, die an den Bolzen der Dachkonstruktion befestigt sind, und Metalldübeln $ zusammengehalten. Das durchdachte Beleuchtungskonzept sorgt auch im Dunkeln für gezielte Helligkeit und Sicherheit. Das leicht geneigte Dach, das mit einem langen, mit Kupferblech verkleideten Vordach ergänzt ist, sorgt dafür, dass das Bauwerk vor Witterungseinflüssen bestmöglich geschützt ist. Das Bauwerk trägt das Label «Schweizer Holz». Die Stadt Bulle ist die Bauherrin des Projektes und RBCH aus Bulle ist verantwortlich für die Architektur.

Ausgezeichnete Schreinerarbeit

Eine Auszeichnung erhielt ein runder Tisch, dessen Tischblatt sich vergrössern lässt. Die Herausforderung beim Ausziehen stellt im Gegensatz zu rechteckigen oder ovalen Tischen die runde Form dar. Das ursprünglich aus vier Segmenten bestehende Tischblatt muss mit vier weiteren Ergänzungsteilen und einem sternförmigen Mittelteil erweitert werden. Zudem war bei der Gestaltung des Tisches ein Unterbau eingeplant, der den nötigen Raum für die Mechanik und die Ergänzungselemente bietet. Das offensichtliche Prunkstück bildet die Tischplatte aus Schweizer Nussbaum. Sie lässt sich von 1,3 m auf 1,69 m Durchmesser ausziehen. Die Höhe von Tischblatt und Unterbau beträgt lediglich 75 mm. Der Unterbau für die Mechanik und die Ergänzungselemente beeinträchtigen die Beinfreiheit in keiner Weise. Der Tisch hat das Innenleben einer Schweizer Luxusuhr, kombiniert mit der stilvollen Holzarbeit aus edlem Nussbaum. Entworfen wurde der ausgeklügelte Tisch von Bauingenieur Nik Höltschi aus Niederönz. Verantwortlich für den Entwurf und die Schreinerarbeiten ist Tobias Walker von der Schnitz in Flüelen.

Weitere Informationen: www.prolignum.ch

Der Stern mit dem Fuss aus massivem Nussbaumholz geht auf bis er die Grösse von 1,69 m erreicht hat.
Passerelle von Buisson: Neuinterpretation eines klassischen Fachwerks. Foto:

Einbrechern das Leben schwer machen

In den letzten Jahren wurde die Einbruch-Prävention mit gezielten Aktionen und Kampagnen verstärkt. Trotzdem nimmt die Zahl der Einbruchdiebstähle wieder leicht zu.

Im März 2024 erschien die alljährliche polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). In den letzten Jahren war die Zahl der Einbrüche stetig zurückgegangen. Im Jahr 2022 registrierte die Polizei erstmals seit zehn Jahren wieder eine Zunahme der Einbruchdiebstähle. Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz 28’793 Einbruchdiebstähle registriert. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von 13 Prozent. Im Jahr 2022 wurden von der Polizei durchschnittlich 98 Einbruch- und Einschleichdiebstähle pro Tag registriert. Im Jahr 2023 waren es 114.

Gemeinsam gegen Einbruch

Um eine weitere Zunahme von Einbrüchen zu verhindern und die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, lancierte die Kantonspolizei Zürich zusammen mit weiteren kantonalen Polizeikorps vor wenigen Jahren die Aktion «Bei Verdacht Tel. 117 – Gemeinsam gegen Einbrecher». Mit Plakaten und Flugblättern in leuchtenden Farben sowie mit zwei Kurzfilmen, die im Internet anzusehen sind, erinnert die Kampagne daran, bei verdächtigen Wahrnehmungen die Notrufnummer 117 anzurufen. Ausserdem verstärkt die Polizei ihre Patrouillen und erhöht die Kontrolltätigkeit.

Prävention ist Eigenverantwortung Wie das Bundesamt für Statistik in der polizeilichen Kriminalstatistik mitteilt, kommt es immer noch häufig vor, dass die Leute ihre Haustüren unverschlossen lassen, wenn sie zu Hause sind. Darüber würden sich die Diebe freuen, lässt das BFS verlauten, denn so könnten sie ohne Aufwand in die Häuser eindringen und sich einfach «bedienen». Somit ist eine der einfachsten präventiven Massnahme, die Haustüre immer zu verschliessen, bei Tag und bei Nacht. Empfohlen wird, sich von Fachleuten beraten

Sicherheit ist ein Grundstein, um sich zu Hause wohlzufühlen.

und eine Analyse der bestehenden Türen und Fenster durch eine Sicherheitsfirma machen zu lassen. Falls Schwachstellen bei Fenstern und Türen vorhanden sind, kann man dagegen gezielt Massnahmen einleiten, um diese zu beheben und mehr Sicherheit zu erhalten. Bei vielen Einbrüchen hat sich gezeigt, dass bei den ungesicherten Fenstern und Balkontüren oft zwei normal grosse Schraubenzieher genügen, um Fenster- oder Balkontürenflügel auszuhebeln und in die Wohnung oder das Haus einzudringen.

Fenster und Türen nachrüsten Eine bestehende Balkontür kann von einer Fachfirma mit einem einfachen Stangenverschluss nachgerüstet werden, der unten und oben eine starke Verriegelung aufweist. Zusätzlich werden an der Angelseite der Tür zwei Bandsicherungen angebracht. Ein abschliessbarer Türgriff, der von einem Einbrecher nicht einfach aufgebohrt werden kann, stellt eine weitere Sicherheitsmass-

nahme dar. Wird eine Tür mit so kleinen Änderungen nachgerüstet, lässt sie sich auch mit roher Gewalt nicht mehr so einfach öffnen. Das Eindringen wird Einbrechern deutlich erschwert.

Ein weiteres Mittel der Prävention ist, die Scheiben von Fenstern oder Türen mit einer eigens dafür entwickelten Folie zu überziehen, die verhindert, dass die Scheiben durch einen Steinwurf in Scherben gehen. Das Glas geht unter der Folie zwar zu Bruch, zerfällt jedoch nicht, sondern haftet weiterhin zusammen. Ein wichtiger Punkt ist, dass bei solchen Nachrüstungen nur geprüfte Produkte zum Einsatz kommen. Zudem sollten die Arbeiten durch ein kompetentes Sicherheitsunternehmen erfolgen.

Gerade bei Einfamilienhäusern sind Fenster, Türen, Sitzplatztüren, Kellerfenster und Lichtschächte mögliche Schwachstellen, bei denen es Einbrecher zuerst versuchen. Mit einfachen baulichen Massnahmen ist es

Fotos: EgoKiefer

möglich, Ein- und Zugänge zu sichern. Bei Fenstern und Türen sprechen die Fachleute von der Restistance Class (RC). Diese Schutzklassifizierung umfasst sechs verschiedene Widerstandsstärken. RC 1 steht für geringen Widerstand beim Einsatz von Hebelwerkzeug oder körperlicher Gewalt. Die höchste Klasse RC 6 bietet umfassenden Widerstand, auch wenn Elektrowerkzeuge zum Einsatz kommen. Der sogenannte Pilzkopfzapfen-Verschluss beispielsweise sorgt bei den Fenstern für mehr Sicherheit, denn sie sind dadurch viel schwieriger auszuhebeln als Fenster mit Rollzapfen-Verschlüssen, die jedoch billiger sind. Für Fenster und Türen in privaten Häusern oder Wohnungen empfehlen Sicherheitsexperten die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3.

Läden, Storen und Lichtschächte

Lamellenstoren bieten gegen Einbrüche ebenfalls wenig Schutz. Die Bänder der Lamellenstoren kann man leicht durchtrennen. Mehr Sicherheit bieten Sicherheitsfaltläden oder Ganzmetallstoren. Zuklappbare

ebenfalls beliebt sind. Mit geprüften Gitterrostsicherungen wird das Entfernen der Lichtschachtgitter verhindert.

Elektronische Schutzmassnahmen

Auch elektronische Geräte erhöhen die Sicherheit. Dazu zählen Einbruch-Meldeanlagen (EMA), die in Kombination mit baulich technischen Massnahmen einen erhöhten Einbruchschutz gewährleisten. Wenn die Anlage einen Einbruch registriert und dieser eindeutig als solcher bestätigt wird, leitet die Zentrale den Alarm direkt an die Polizei weiter oder es wird eine Sicherheitsfirma aufgeboten, welche die Lage vor Ort prüft und bei Bedarf die Polizei

einschaltet. Wichtig ist, dass der Einbau von Einbruchmeldeanlagen nur durch eine zertifizierte Fachfirma erfolgt.

Bei Neubauten oder Umbauten sollten die Bauherrschaften das Sicherheitskonzept möglichst früh ansprechen. Der Einbruchschutz steht bei den Architekten nicht unbedingt an erster Stelle. Je früher Schutzmassnahmen bei der Planung einbezogen werden können, desto weniger aufwendig sind die Kosten.

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Was tun nach einem Einbruch?

Ein Einbruch hat nicht nur finanzielle Folgen, sondern belastet auch psychisch, denn es wird die Privat- und Intimsphäre verletzt. Trotzdem sollte man den Kopf nicht verlieren, sondern den Einbruch sofort der Polizei melden und am Tatort nichts aufräumen.

Einbrecher beschädigen und stehlen Eigentum. Nach einem Einbruch muss man materielle Schäden beheben, Dinge ersetzen und diverse Behördengänge tätigen. All dies ist mühsam und ärgerlich. Vielen Betroffenen macht jedoch vor allem die Verletzung der Privat- und Intimsphäre zu schaffen. Vor diesem «Einbruch» ins private Leben kann keine Versicherung schützen.

Die Polizei unterstützen

Beim Einbruchdiebstahl handelt es sich um ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Im Schadensfall muss man nicht persönlich eine Anzeige aufgeben, da die Straftat von Amts wegen verfolgt wird, sobald die Polizei davon Kenntnis erhält. Die erste Massnahme ist also, die Polizei anzurufen und

den Einbruch zu melden. Am Tatort sind alle Informationen wichtige Elemente für die Fahndung. Deshalb befragt die Polizei die Bewohner und die Nachbarschaft ausführlich. Gleichzeitig sucht und sichert die Polizei Spuren, eventuell unter Beizug des Kriminaltechnischen Dienstes.

Auch wenn es verständlich ist, dass man die Wohnung so rasch wie möglich wieder in Ordnung bringen möchte: Die zweite wichtige Massnahme ist, nichts aufzuräumen, nichts wegzuputzen, bevor die Polizei die Spuren sichern konnte! Denn ohne Spuren hat die Polizei keine Chance, die Einbrecher später überführen zu können.

Ist die Spurensicherung der Polizei beendet, müssen die gestohlenen Gegenstände erfasst werden. Die Wertsachen sollten so präzise

Die Sicherung von Spuren ist für die polizeiliche Ermittlung von grosser Bedeutung.

Foto: stock.adobe.com/Andreas Gruhl

wie möglich beschrieben werden, denn die Informationen werden in einer polizeilichen Datenbank erfasst. Falls Diebesgut zu einem späteren Zeitpunkt wieder auftaucht, respektive ermittelt wird, werden die Wertsachen nach einer eindeutigen Zuordnung wieder ausgehändigt. Kaufbelege, Gerätenummern etc. sind zum einen bei der Deliktsbeschreibung hilfreich und zum anderen in der Regel für Rückforderungen bei der Versicherung nötig.

Immaterieller Schaden

Für einen Einbrecher ist es nur irgendein Haus mit einer möglichen Beute. Für die Opfer ist es meistens ein Schock, wenn man nach Hause kommt und feststellt, dass eine fremde Person in die Wohnung, ins Haus eingebrochen ist. Eine Tür oder ein Fenster ist wahrscheinlich kaputt, es herrscht Unordnung und Wertsachen wurden gestohlen. Schäden und gestohlene Wertsachen können je nachdem einfach ersetzt werden, ausser sie besitzen einen ideellen Wert. Ein Einbruch ist oft mehr als nur der Verlust von materiellen Werten. Vielmehr werden neben der Intimsphäre auch das Schutzbedürfnis und das Grundvertrauen verletzt. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass Opfer eines Einbruchs berichten, der materielle Schaden sei weniger schlimm als der emotionale. Zudem berichten Betroffene, dass sie mit ihren Ängsten und emotionalen Verletzungen allein gelassen werden. Leider stimmt das –zumindest teilweise. Die Polizei ist lediglich für die Einbruchsprävention und -ermittlung zuständig. Auch die Opferhilfe darf gemäss gesetzlicher Grundlage nur dann Unterstützung leisten, wenn Opfer direkt mit dem Täter konfrontiert wurden.

Wie weiter?

Fachleute empfehlen einfache Massnahmen, die man nach einem Einbruch selber umsetzen kann.

Ein Einbruch ist auch psychisch belastend.

• Sich eine Verschnaufpause gönnen: Nach den Aufräum- und allfälligen Reparaturarbeiten und den notwendigsten administrativen Aufgaben sollte man sich Ruhe und Erholung gönnen. Dies hilft, den Vorfall besser zu verarbeiten.

• Geteiltes Leid ist halbes Leid: Zweifelsohne ist ein Einbruch eine belastende Erfahrung, auf die aber jede Person anders reagiert. Opfer eines Einbruchs erleben oft Stressreaktionen, fühlen sich unsicher, kämpfen mit Ängsten oder haben Schlafstörungen. Schweigen ist deshalb nicht immer Gold. Es hilft, mit Freunden und Vertrauten über den Einbruch und über Ängste und Sorgen zu reden.

• Professionelle Unterstützung: Kämpft man über längere Zeit mit negativen Reaktionen auf den Einbruch (Schlafstörungen etc.), sollte man nicht zögern, ärztliche oder therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

• Ein gewohnter Lebensrhythmus gibt Halt: Gewohnheiten geben Schutz und Orientierungshilfe im Leben. Es ist wichtig, dass man weiterhin Freunde trifft, Veranstaltungen besucht und Einladungen wahrnimmt.

• Kleine Veränderungen wirken Wunder: Nachdem Fremde die Wohnung in Unordnung brachten, könnte dieser Anlass Gelegenheit sein, die Wohnung ein wenig umzugestalten oder neu zu dekorieren. So erobert man aktiv seine Wohnung zurück.

Sicheres Wohnen Schweiz

Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) ist eine interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht. Unter anderem widmet sich die Schweizerische Kriminalprävention mit dem Projekt «Sicheres Wohnen Schweiz» (SWS) der Verbesserung des individuellen Einbruchschutzes. Ziele des Projekts sind, die Qualität der Einbruch-

schutzberatung von Polizei und Sicherheitsbranche zu harmonisieren sowie die in diesem Bereich relevanten Fachpersonen zu vernetzen.

Weitere Informationen: www.skppsc.ch > Einbruch

Verbesserte Energiebilanz

Für die Energieeffizienz von Fenstern sind die Glasscheibe und das Material des Rahmens entscheidend. Hier spielen zudem ästhetische Aspekte und der Unterhaltsaufwand eine Rolle.

Fenster haben eine durchschnittliche Lebensdauer von etwa 40 Jahren. Wenn sie ersetzt werden müssen, ist also genug Zeit vorhanden, die Erneuerung der Fenster umsichtig zu planen. Vor allem, wenn die Gesamtsanierung einer Fassade geplant ist, gehört ein Austausch der Fenster dazu, denn ein modernes Fenster verbessert die Energiebilanz eines Gebäudes auf jeden Fall. Bei der Verglasung sollte man stets auf den neuesten Stand der Technik setzen. Beim Rahmen kann der Materialentscheid von verschiedenen Faktoren abhängig sein. Besondere Anforderungen stellt die Erneuerung von Fenstern alter, eventuell denkmalgeschützter Häuser. In einem solchen Fall ist vorab zu klären, ob das Raumklima

durch eine zu dichte Gebäudehülle eventuell Schaden nehmen könnte.

U-Wert unter 0,5

Einfachverglasungen von Fenstern haben endgültig ausgedient, denn der Wärmeverlust beträgt das Fünffache einer Mehrfachverglasung wie sie heute üblich ist. Wer also die Energieeffizienz des Hauses deutlich verbessern will, sollte alte Fenster mit Einfachverglasung möglichst rasch ersetzen. Der Wärmegewinn ist beträchtlich. Ein gut isoliertes Fenster erkennt man am U-Wert. Dieser Wert beziffert den Wärmedurchgangskoeffizienten. Je niedriger er ist, desto besser. Bei neuen Fenstern sollte der U-Wert nicht über 1,1 liegen. Fenster mit einer dreifachen Verglasung erreichen heute Werte von unter 1. Die besten sogar einen U-Wert unter 0,5.

Bei den neuesten Fenstertypen befinden sich zwischen den Glasschichten Edelgase wie Argon oder Krypton, die beide eine geringere Wärmeleitfähigkeit haben als Luft. Noch effizienter sind Fenster mit einer Dreifachverglasung, die aus drei hintereinander angeordneten Glasplatten bestehen, die ebenfalls mit Edelgas gefüllt sind. Meist sind zwei der drei Gläser mit Metalldampf beschichtet, welcher das langwellige Infrarotlicht reflektiert. So wird im Winter die Kälte draussen besser abgeschirmt. Hingegen bleibt es bei direkter Sonneneinstrahlung drinnen angenehm kühl. Eine Dreifachverglasung ist etwas teurer. Der Mehraufwand wird durch die geringeren Heizkosten jedoch in kurzer Zeit amortisiert. Bei der Anschaffung neuer Fenster lohnt sich zudem ein Blick in die Zukunft: Die Dreifachverglasung könnte

Kunststofffenster weisen gute technische Werte auf und sind zu attraktiven Preisen erhältlich.
Foto: Damian Poffet

Bei diesem kombinierten Holz-Aluminium-Fenster sind von aussen keine Aluminiumprofile sichtbar, was optisch sehr schön ist.

bald zum Standard werden, der erfüllt sein muss.

Welche Eigenschaft passt?

Fensterrahmen aus Holz haben die beste Wärmedämmung von allen. Zudem kann Holz Feuchtigkeit aufnehmen und abgeben, was ein angenehmes Raumklima begünstigt. Holz ist eines der wenigen Materialien, das sich nicht elektrostatisch auflädt. Wer Holz als einheimischen Rohstoff bevorzugen will, sollte jedoch vorab genau klären, ob das Holz wirklich aus der Schweiz stammt. Zu den Nachteilen von Holzfenstern gehört, das sie abwittern. Wenn sie naturbelassen sind, verfärben sich die Rahmen gräulich. Haben sie einen Farbanstrich, muss dieser nach einigen Jahren erneuert werden.

Im Gegensatz dazu sind Fensterrahmen aus Aluminium deutlich robuster gegen alle Witterungseinflüsse und mit einer einfachen Pulverbeschichtung können sie in fast jeder möglichen Farbe der Fassade ein eigenes Aussehen verleihen. Dadurch können die Rahmen zu dezenten oder auffälligen Ge-

staltungselementen werden. Zudem ist Aluminium gleichzeitig leicht und stabil und hat eine gute Wärmeleitfähigkeit. Über einfache Alurahmen verläuft der Wärmestrom meist von innen nach aussen. Um die Energieeffizienz von Aluminiumrahmen zu verbessern, wurde deren Aufbau den höheren Anforderungen angepasst. Die Rahmen sind mehrschalig und durch Isolationskerne voneinander abgetrennt. Damit wird der Wärmeabfluss nach aussen unterbunden. Dieser Aufbau hat jedoch seinen Preis. Beim Holz ist eher die Holzart für den Preis entscheidend: Eiche ist teuer, Fichte deutlich günstiger.

Es gibt Fensterrahmen, bei denen wurden die positiven Eigenschaften beider Werkstoffe genutzt. Der Werkstoff Holz bildet den Rahmen, dessen Aussenseite mit Aluminium beschichtet wird und dadurch nun witterungsfest ist.

Was für Kunststoff spricht

Der günstige Preis ist einer der grossen Vorteile von Kunststoffrahmen. Zudem sind

sie pflegeleicht und witterungsbeständig. Meistens bestehen solche Fensterrahmen aus Polyvinylchlorid (PVC). Dies ist ein robustes und gleichzeitig flexibles Material, das wenig Pflege braucht. PVC ist jedoch anfällig für Kratzer und es verfärbt sich leicht. Die Sonne bleicht die Farben unterschiedlich aus und verschiedene graue Schlieren werden sichtbar. Grund dafür ist, dass sich der Kunststoff statisch auflädt und innen und aussen Schmutz, Staub und Rauch anzieht. Im Innern kann das Phänomen «Fogging» auftreten. So werden grau-schwarze Verfärbungen genannt, die meist während der Heizperiode entstehen und die man auch durch gründliche Reinigungsversuche nicht mehr entfernen kann, ohne dass der Kunststoff Schaden nimmt. Vor allem weisser, billiger Kunststoff oder billige Farben sind von «Fogging» betroffen. Da Kunststoff durch direkte Sonneneinstrahlung spröde werden und sich gelblich verfärben kann, sollte die Aussenseite

Fortsetzung Seite 35

Foto:
Yvonne Bollhalder/EgoKiefer

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Erfolgreich Ihre Immobilie verkaufen

UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis

Es gibt verschiedene Wege, um Ihre Immobilie zu verkaufen: erfolgreiche und weniger erfolgreiche. Auf jeden Fall ist ein Verkauf frühzeitig zu planen. Die Beratung durch die Verkaufsspezialisten trägt wesentlich zum Erfolg bei.

Bei einer professionellen Beratung geht es darum, den optimalen Immobilienwert zu ermitteln. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Wichtig sind gute Fachkenntnisse und die Kenntnisse des regionalen Marktes. Für eine realistische Einschätzung wird der Verkaufsprofi das Objekt vor Ort besichtigen.

Stolpersteine

Gleichzeitig geht es darum, mögliche Stolpersteine aufzuzeigen. Sind wichtige Dokumente wie Grundbuchauszug

Fotos: zvg

Ihnen zur Seite! Unsere Spezialistinnen und Spezialisten schätzen Verkäuflichkeit und Marktwert Ihres Objekts ein und zeigen Ihnen die besten Verkaufsoptionen auf – kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!

(inkl. Grundpfandrechte), Gebäudeversicherungspolice und Grundrisspläne vorhanden? Fehlen Schuldbriefe und sind Festhypotheken vorhanden? Welche Unterhaltsarbeiten sollten allenfalls noch getätigt werden?

Grundstückgewinnsteuer

Auch das Thema Grundstückgewinnsteuer muss frühzeitig besprochen werden. Ist eine sogenannte Pauschalierung möglich und günstiger? Der Vorteil: Es braucht dazu keine weiteren Rechnungsbelege. In allen anderen Fällen sind Bauabrechnungen sowie andere Belege nötig. Diese Unterlagen dür-

fen also bei einer Räumung auf keinen Fall entsorgt werden.

Online-Bewertung

Die UTA Immobilien AG bietet auf ihrer Website eine kostenlose Selbstbewertung der Immobilie an. Es geht ganz einfach: Unter www.kurzbewertung.ch die Daten eingeben und in nur wenigen Minuten liegt eine Einschätzung vor. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Kostenlose Beratung

Haben Sie vor, Ihre Immobilie zu verkaufen? Die UTA Immobilien AG steht

UTA Immobilien AG

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Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Das Team: Thomas Hager, Nicole Steffan, Ivonne Hildebrandt, Nicole Sibold, Pascal Schmid.

von Kunststofffensterrahmen mit einer speziellen schützenden Folie beschichtet sein. Fensterrahmen aus Kunststoff verfügen ebenfalls über gute Isoliereigenschaften.

Auf Qualitätslabel setzen

Der Schweizerische Fachverband Fensterund Fassadenbranche vergibt das FFF-Qualitätslabel. Damit garantiert er höchste Qualität nach neuestem Stand der Technik, eine kontrollierte Herstellung und eine lange Lebensdauer der Fenster. Die Fachkommission, zu der Vertreter des Schweizerischen Fensterverbandes, der Empa und der Berner Fachhochschule für Architektur, Holz und Bau (BFH-AHB) gehören, bewertet eingereichte Anträge und entscheidet über die Verleihung des Qualitätslabels. Das garantiert, dass ausgewiesene Experten die Fenster geprüft haben. Der Fensterhersteller bringt auf jedem Fenster eine dauerhafte Kennzeichnung an. Dieser Code gibt Auskunft über den Hersteller und der private Kunde kann die Dokumentation des Herstellers jederzeit einsehen.

Auf der Internetseite des FFF ist ein Anbietertool aufgeschaltet, das eine gute Übersicht über Anbieter und Angebote ermöglicht und umfassende Informationen rund um das Thema Fenster liefert.

Weitere Informationen: www.fff.ch

sind zwei- oder dreifache Verglasungen

Innen flächenbündiger Holzrahmen aus Fichtenholz (links), aussen mit Aluminium verkleidet (rechts).
Foto: Ego
Kiefer
Heute
Standard.
Foto: Armin Heidegger

Haustechnische Anlagen richtig versichern

Hauseigentümer mit umweltfreundlichen Wärme- oder Stromanlagen müssen diese Anlagen versichern, denn solche sind ebenfalls Risiken ausgesetzt, die hohe Schadenskosten zur Folge haben.

Marderverbisse sind auch bei Wärme- und Stromanlagen möglich.

Hauseigentümer verfügen je länger je mehr über umweltfreundliche Wärme- oder Stromanlagen: Wärmepumpen, häufig in Kombination mit einer Erdsonde, einer Pelletheizung oder einer solarthermischen Anlage. Photovoltaikanlagen decken den Stromeigenverbrauch, der Hauseigentümer kann sogar den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen.

Schnell entsteht ein Schaden Spätestens, wenn morgens im Bad nur noch kaltes Wasser fliesst oder der Einspeisezähler trotz strahlenden Sonnenscheins keine Stromproduktion anzeigt, ist sonnenklar, dass ein Schaden entstanden ist. Marderverbisse, Fehlbedienung oder von Vandalen geworfene Steine können Photovoltaikmodule ausser

Betrieb setzen. Durch technisch bedingte Schäden wird die Strom- oder Wärmeproduktion unterbrochen. Bei Erdsonden besteht ein spezielles Risiko darin, dass Verschiebungen im Erdreich den Durchfluss verringern oder der Erdwärmetauscher gar unbrauchbar wird. Kurz gesagt: Haustechnische Anlagen sind einer Unzahl von Risiken ausgesetzt, wie die folgende Auflistung zeigt:

Betriebsrisiken

• Stromschäden wie Überspannung, Kurzschluss, Induktion

• Wasser- und Feuchtigkeitseinwirkung

• Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Vandalismus, Sabotage

• Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler

• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

• Temperatureinwirkungen, Versengung und Verschmorung

• Tierverbiss, Anprallen von Ästen

Feuerrisiken und Elementarrisiken

• Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion

• Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel

• Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch

Konkret kann ein Schaden schnell hohe Kosten verursachen. Beispielsweise wenn ein Marder die Wechselrichterverkabelung zerbeisst, wird eine Schadenshöhe von zirka 7000 Franken geschätzt. Bei Vandalismus –beschädigen beispielsweise geworfene Steine die Photovoltaikanlage – kann ein Schaden von rund 5000 Franken entstehen. Diese zwei Beispiele zeigen eindrücklich,

dass sich das Abklären einer umfassenden Versicherungslösung auf jeden Fall lohnt.

Gebäudeversicherung

Haustechnische Anlagen zur Strom- und Wärmeproduktion sind im Sinne einer «Faustregel» durch die öffentliche Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden geschützt. Dies gilt, sofern die Energieerzeugung überwiegend der eigenen Haustechnik dient oder die Anlagen konstruktiv in die Gebäudehülle integriert sind. In diesem Fall sind Schäden durch Feuer und Blitzschlag oder durch Elementarschäden wie Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Schneedruck durch die öffentliche Gebäudeversicherung abgedeckt.

Die aargauische Gebäudeversicherung AGV deckt folgende Schäden:

• Feuer- und Elementarschäden am Gebäude verursacht durch Feuer, Rauch, Hitze, Blitzschlag, Explosion, Implosion, abstürzende oder notlandende Flugkörper oder Teile davon, Sturm, Hagel, Hochwasser und Überschwemmung, Schneerutsch, Schneedruck und Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Steinschlag, Felssturz.

• Abbruch- und Aufräumkosten bis 12 Prozent der Schadensumme, zusätzliche Kosten sind versicherbar.

• Neuwertversicherung

• Kein Selbstbehalt bei Feuerschäden, Selbstbehalt von 300 Franken bei Elementarschäden.

Private Versicherungslösungen Besteht durch die öffentliche Gebäudeversicherung keine Deckung für Feuer- und Elementarschäden sowie für alle anderen Gefahren, ist eine private Versicherung sinnvoll. Die private Versicherungslösung gewährt fallweise Deckung für Feuer- und Elementar-

schäden sowie für die erwähnten spezifischen Risiken. Nach einem Schaden vergeht Zeit, bis die Reparaturen erledigt sind und möglicherweise besteht für die zu ersetzenden Teile eine längere Lieferfrist. Deshalb wird ein Notsystem installiert. Weiter erleiden die Besitzer von Photovoltaikanlagen während der Reparaturphase Einnahmeverluste, da ihnen die Einspeisevergütungen des überschüssigen Stroms entgehen. Zum eigentlichen Schaden kommen oft noch teure Folgekosten hinzu.

Ein Experte untersucht einen möglichen Schaden an Solarpanels.

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Stürze verhindern

Der Sturz ist die häufigste Unfallursache zu Hause, im Garten und in der Freizeit. Jährlich verletzen sich rund 286’000 Personen durch Stürze auf gleicher Ebene, auf einer Treppe oder aus der Höhe. Fast 1700 Menschen sterben jährlich an den Folgen eines Sturzes. Besonders bei älteren Erwachsenen kann ein Sturzunfall schwerwiegende Folgen haben.

Die meisten älteren Menschen wünschen sich, möglichst lange selbstständig zu bleiben und in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Doch nur allzu oft bereitet ein Sturz dieser eigenständigen Lebensphase ein jähes Ende. Jährlich stürzen rund 90’000 Personen, die über 65 Jahre alt sind und erleiden teils schwere oder sogar tödliche Verletzungen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) schätzt die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten von Stürzen bei Seniorinnen und Senioren auf rund 14,4 Milliarden Franken pro Jahr. Allein die materiellen Kosten, etwa für Heilung und Pflege, summieren sich auf rund 1,4 Milliarden Franken.

Häufig geschehen diese Unfälle im vertrauten zu Hause. Verschiedene Ursachen können zu einem Sturz führen. Gesundheitlich sind ältere Menschen konfrontiert mit der Abnahme des Gleichgewichts und der körperlichen Kraft, einem eingeschränkten

Sehvermögen oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen wie Schwäche, Schwindel oder Schmerzen. Medikamente sowie Alkohol beeinflussen die Standfestigkeit ebenfalls.

Über die eigenen Füsse stolpern Unglaublich, aber erwiesen: Zwei Drittel aller Sturzunfälle geschehen auf gleicher Ebene und zwar meistens, wenn man es nicht erwartet. Man stolpert über die eigenen Füsse oder ein herumliegendes Kabel oder rutscht auf nassem Boden aus. Risikofaktoren sind ungeeignete Schuhe, lose Teppiche auf glatten Böden sowie rutschige, schadhafte oder verschmutzte Bodenbeläge. Rund jeder fünfte Sturzunfall geschieht auf einer Treppe. Manchmal genügt ein Fehltritt, ein Ausrutschen oder Stolpern. Besonders gross ist die Sturzgefahr bei Treppen, wo ein Geländer oder ein Handlauf fehlt oder diese nicht benützt werden.

Nicht zu vergessen ist das eigene Risikoverhalten. Schnell, schnell etwas erledigen,

Der Teppichrand ist eine Stolperfalle. Foto: stock.adobe.com/Regina Pahl

warum dafür eine Bockleiter hervorholen?

Und schon ist es passiert! Bei rund einem Fünftel aller Sturzunfälle stürzt eine Person aus der Höhe. Die Folgen sind oft gravierend: Jede dritte Person verletzt sich dabei schwer. Ursachen dafür sind ungenügende Absturzsicherungen oder ungeeignete Aufstiegshilfen wie Stühle oder Bücherstapel, die aus Bequemlichkeit verwendet werden. Zudem verursacht eine mangelhafte Infrastruktur Stürze, wie schlecht erkennbare Stufen, ein unregelmässiger Treppenverlauf, fehlende Handläufe, eine schlechte Beleuchtung.

Sicherheit in der Wohnung

Um das Zirkulieren in der Wohnung zu gewährleisten, müssen eventuell Türen und Durchgänge auf mindestens 80 cm verbreitert werden. Von Vorteil sind schwellenfreie Terrassen- und Balkonzugänge. In der Badewanne und in der Dusche sollte man Gleitschutzstreifen anwenden und alte, lose Badematten entsorgen, denn diese können gefährlich rutschig werden. In der Dusche und der Badewanne sollte man Haltegriffe und einen Spezialsitz installieren. Ebenso gilt es, die Toilette mit einer Sitzerhöhung und eventuell einem Haltegriff auszurüsten. Insbesondere im Bad und in der Küche sollte man sich für gleitfeste Bodenbeläge entscheiden. Im Haus und auch beim Hauseingang ist für eine gute Beleuchtung und eine gute Erreichbarkeit der Lichtschalter zu sorgen. Beim Hauseingang hilft es, eine flachbündige, fixe Fussmatte als Schmutzschleuse hinzulegen.

Kostenlose Tipps

Viele Kleinigkeiten können das Sturzrisiko in der Wohnung enorm senken. Oft verursachen die folgenden Tipps nicht einmal Kosten, nur etwas Achtsamkeit und die

Bereitschaft aufzuräumen. Der Nutzen dieser Tipps ist selbsterklärend: Wer nicht stürzt, hat eine grössere Chance, gesund alt zu werden und lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen.

Ein wichtiger Tipp ist, alle Stolperfallen wegzuräumen und nichts auf dem Boden liegen zu lassen, sondern Gegenstände immer ordentlich zu versorgen. Beim Teppich besteht einerseits die Gefahr, über den Teppichrand zu stolpern, andererseits kann man auf Parkett- oder Plattenboden ausrutschen. Deshalb sollte man unbedingt den Teppich mit einem Teppichklebeband oder den Boden mit einer rutschfesten Unterlage sichern. Auch wichtig: Kabel zusammenbinden, entlang der Wände ziehen und fixieren. Zudem sollte man scharfkantige und vorstehende Möbel wegen Verletzungsgefahr vermeiden und sicherstellen, dass das Mobiliar (Tische, Stühle, Sessel, Regale etc.) standfest ist, damit sich eine Person sicher darauf abstützen kann.

Sturzgefahren bei der Treppe:

• Treppen nicht als Abstellfläche benutzen.

• Die Sichtbarkeit von Treppenstufen kann durch kontrastreiche Streifen an den Stufenvorderkanten verbessert werden. Auf Keller- und Estrichtreppen möglichst Streifen mit fluoreszierender Farbe anbringen.

• Treppenstufen zudem mit Gleitschutzstreifen oder einem rutschhemmenden Belag sichern. Beschädigte Treppenbeläge sofort reparieren.

Wichtig ist genügend Licht:

• Im Alter werden wegen des höheren Lichtbedürfnisses hellere Leuchten in der Wohnung notwendig.

• Lichtschalter sollten sich in einer gut erreichbaren Höhe bei Türen und neben dem Bett befinden.

Und wer im Alltag diese Tipps zusätzlich berücksichtig, vermindert nochmals das Risiko zu stürzen:

• Verschüttete Flüssigkeiten sofort beseitigen und grundsätzlich auf einen sauberen Bodenbelag achten.

• Beim Hochsteigen immer eine standfeste Leiter verwenden.

• Anspruchsvolle Tätigkeiten wie Werken, Reinigen, Gartenarbeit konzentriert ausführen. Keinen Alkohol trinken.

• Gute Schuhe tragen, die einen sicheren Halt garantieren.

• Auf seine Eitelkeit verzichten und sich rechtzeitig an eine angepasste Gehhilfe gewöhnen.

• Regelmässig das Sehvermögen überprüfen lassen. Wenn man Medikamente einnehmen muss, mit dem Arzt besprechen,

ob das Medikament das Sturzrisiko erhöht.

Beratung einfordern

Eine gesamtheitliche Sturzprävention kann einen wichtigen Beitrag zur Autonomie im Alter leisten. Mitarbeitende der Spitex sowie Ergo- und Physiotherapeutinnen und -therapeuten stehen regelmässig in Kontakt mit älteren Menschen. Deshalb hat beispielsweise die Beratungsstelle für Unfallverhütung für Fachleute eine Broschüre mit einer integrierten Checkliste entwickelt.

Fortsetzung Seite

Wer regelmässig Kraft und Gleichgewicht trainiert, stürzt weniger.

Gute Adressen für Immobilien

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Damit kann man vor Ort gemeinsam mit den älteren Bewohnern den Wohnraum systematisch begehen, um mögliche Sturzgefahren aufzudecken. Eine Wohnraumabklärung und die daraus resultierenden Massnahmen sind ein Teil der Sturzprävention.

Sturzprävention

Sich bewegen und fit bleiben – in einer Gruppe oder zu Hause – senkt das Sturzrisiko, dies zeigen wissenschaftliche Studien. Auf der Plattform www.sichergehen.ch werden unzählige Kurse in der ganzen Schweiz angeboten. Für das Training zu Hause findet man auf der Website leichtverständliche Übungen in mehreren Schwierigkeitsstufen – für Personen mit guter Fitness, aber auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Auch untrainierte Personen können jederzeit beginnen. Besonders wichtig ist das Trainieren der Beinkraft, denn diese benötigen wir zum Tragen von Lasten, zum Treppensteigen oder um sich leichter aufzufangen, wenn wir das Gleichgewicht verlieren. Es empfiehlt sich sehr, regelmässig Übungen zum Trainieren des Gleichgewichts auszuführen. Denn beim Gehen auf unebenen Wegen oder beim Herunterholen von schweren Gegenständen aus der Höhe sorgt insbesondere das Gleichgewicht dafür, dass wir nicht stürzen.

Wichtige Informationen

Besonders häufig ereignen sich Stürze zu Hause. Durch angepasstes Verhalten, Training von Kraft und Gleichgewicht, Verbesserung der privaten Infrastruktur und Verwendung sicherer Produkte kann jeder sein persönliches Sturzrisiko senken. Auf der BFU-Website befinden sich Tipps, Informationen, Broschüren und Videos, wie man Stürze verhindern kann, sowie Turnübungen für die Kräftigung der Beine und für das Erlangen eines sicheren Gleichgewichtes. www.bfu.ch > Sturzprävention

Weitere Trainingstipps und Adressen von Kursen: www.sichergehen.ch

Noch husch, husch etwas erledigen, kann mit einem Sturzunfall enden.
Auch draussen lauern Sturzgefahren: Zum Beispiel im Herbst rutscht man auf dem nassen Laub aus.

Für ein Zuhause, das begeistert!

Foto: Alpsteg Fenster AG

Durch verschiedene Einstellarbeiten funktionieren die Fenster weiterhin reibungslos, ohne klemmen oder quietschen. Denn ein Fenster soll nicht nur schön, sondern auch praktisch sein. Zudem kümmern sich die Fachleute von Alpsteg schnell und zuverlässig um Glasund Dichtungsersatz, damit der Wohnraum immer optimal geschützt ist und weder Wind noch Kälte eindringen.

www.hev-aargau.ch

Für Tierliebhaber ist dies die perfekte Lösung: Die hochwertigen Katzenklappen, die es den pelzigen Freunden ermöglichen, die Freiheit eigenständig zu geniessen, so dass niemand extra aufstehen muss, um ihnen die Türe zu öffnen.

Energieverbrauch senken Auch die Energieeffizienz spielt in der heutigen Zeit eine entscheidende Rolle. Die Fensterlösungen von Alpsteg sind darauf ausgelegt, den Energieverbrauch zu minimieren und somit sowohl die Umwelt zu schonen als auch die Nebenkosten zu senken. Mit ihrem Werkvertrag garantiert Alpsteg ihrer Kundschaft einen verlässlichen Service, der sich um die Fenster kümmert. Ziel ist es, dass Kundinnen und Kunden sich in ihrem Zuhause rundum wohlfühlen. Deshalb legt Alpsteg grossen Wert auf persönlichen

Kontakt und individuelle Beratung.

Falls aktuell keine Bedarf an einem Kundendienst vorhanden ist, dann sind die attraktiven Rabatte auf neue Fenster, Beschattungselemente und Hauseingangstüren vielleicht von Interesse. Weitere Informationen hierzu sind auf der Website von Alpsteg zu finden.

Alpsteg Fenster AG

Lenzhardweg 40 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50 www.alpsteg.ch

Wir bewerten Ihre Liegenschaft

Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau

Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.

Wofür eine Immobilienbewertung?

Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – buchhalterische Zwecke

Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch

Mit abgesicherten Fenstern und Türen kann man sich zu Hause wohlfühlen.

Bodenheizungsanlage kostenlos überprüfen lassen

Die Firma Girojet feiert dieses Jahr ihr vierzigstes Geschäftsjahr. Seit 2012 ist das Familienunternehmen auf die Reinigung und den Unterhalt von Bodenheizungsanlagen spezialisiert.

Dank der kostenlosen und unverbindlichen Beratung zeigt sich, ob eine Reinigung der Bodenheizungsanlage überhaupt notwendig ist und ob die Bodenheizungsverteiler noch korrekt funktionieren. Das ist auch steuertechnisch attraktiv, denn die Kosten für allfällige Unterhaltsarbeiten lassen sich abziehen. Die Überprüfung der Bodenheizungsanlagen vor Ort ist kostenlos, unverbindlich und in der ganzen Schweiz buchbar.

Warum Reinigen?

Ist das Bodenheizungssystem in die Jahre gekommen, bilden sich im Innern der Rohre isolierende Ablage­

rungen. Je älter die Anlage, desto mehr lagert sich ab. Das senkt die Heizleistung zum Teil massiv und kann zu kalten Böden und Räumen führen.

Gründlich und schonend

Alleine 2023 durfte die Firma Girojet schweizweit über 7000 Heiz­

kreise erfolgreich reinigen. Für die schonende und gezielte Innenreinigung der Bodenheizungsrohre verwenden die Spezialisten Schaumstoff­Laufkörper in verschiedenen Grössen. Das Girojet­Reinigungssystem entfernt die Ablagerungen restlos und ohne Chemie. Danach ist der ursprüngliche Innendurchmesser der Bodenheizungsrohre wiederhergestellt. Nicht regulierbare Ventile werden durch einfach zu regulierende Bodenheizungsverteiler – Technikstand heute – ersetzt. Die neuen Modelle weisen Durchflussanzeiger auf, mit denen man die Anlage optisch einwandfrei kontrollieren kann.

Nachhaltige Investition

Nach der Girojet­Reinigung und dem Ersatz der Bodenheizungsverteiler sowie der Einregulierung der Anlage kann im besten Fall auch die

Vorlauftemperatur der Heizungsanlage reduziert werden. Das spart nicht nur Energie, sondern kann sich auch positiv auf die Lebensdauer der Bodenheizungsrohre auswirken.

Hauptsitz Girojet AG

Aaweiherstrasse 3 8810 Horgen Tel. 043 810 99 22 info@girojet.ch

Filiale Girojet AG Bern Bollstrasse 43 3076 Worb

Filiale Girojet AG Südostschweiz

Rossbodenstrasse 15 7000 Chur

www.girojet.ch

Damit der Boiler gut funktioniert und lange lebt

Mit regelmässigem Entkalken des Boilers wird die Langlebigkeit positiv beinflusst.

Eine regelmässige, fachmännische Boilerentkalkung ist der Schlüssel zu verbesserter Hygiene, Effizienz und einer längeren Lebensdauer ei­

nes Boilers. Deshalb ist es wichtig, alle drei bis fünf Jahre eine Kontrolle durchzuführen, um unerwartete Überraschungen wie beispiels­

weise einen sinkenden Wasserdruck zu vermeiden.

Wichtig für die Hygiene

Bei einer Entkalkung wird auch die wichtige Schutzanode überprüft und bei Bedarf ersetzt. Somit ist ein rostfreier Betrieb gewährleistet. Mit einem sauberen, kalk­ und rostfreien Boiler vermeidet man Krankheitserreger in Warmwasser und sorgt für optimale Temperatureinstellungen.

Fachleute im Einsatz

Die Fachspezialisten von Migrol entkalken jeden Boiler ohne Einsatz von chemischen Produkten. Zudem hilft eine regelmässige Wartung, teure Reparaturen zu vermeiden. Der richtige Zeitpunkt also, um jetzt eine Boilerentkalkung zu bestellen und als Privatkunde zusätzlich die beliebten Cumulus­Punkte zu erhalten.

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Gesünder leben und sparen Bereits ein Millimeter Kalk auf den Heizstäben verlängert die Aufheizzeit um einiges. Selbst weiches Wasser hinterlässt mit der Zeit Kalkablagerungen im Boiler und an den Heizstäben. Dies mindert die Leistung eines Boilers und schafft ein ideales Umfeld für hitzebeständige Bakterien. Durch die regelmässige Entfernung von Bodenschlamm und Kalkablagerungen kann man für eine effiziente und gesunde Warmwasseraufbereitung sorgen.

Saubere Rohre sparen Heizkosten und erhalten den Komfort.

Zukunft mit Sonnenenergie

Sonnenenergie bietet eine nachhaltige und nahezu unerschöpfliche Energiequelle, die wir nutzen können, um unser Zuhause effizient und umweltfreundlich mit Strom zu versorgen. Photovoltaikanlagen und Speicher sind Schlüsselelemente, die es ermöglichen, diese erneuerbare Energiequelle optimal zu nutzen.

Gründlich analysieren

Der aktuelle Stand der Technik im Bereich Photovoltaik bietet eine Vielzahl moderner Produkte und Lösungen. Eine gründliche Analyse des bestehenden Daches oder der Fassade ist wichtig, um deren Eignung für eine PV-Anlage sicherzustellen. Dabei gilt es, die Unterschiede zwischen Dach- und Fassadenanlagen sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu vergleichen. Darauf basierend kann eine

erste Kostenschätzung vorgenommen werden.

Selber oder gemeinsam nutzen

Massgebend für die Wirtschaftlichkeit ist der Anteil vom Eigenverbrauch am selbst produzierten Solarstrom. Zur Nutzung von möglichst viel eigenem Strom besteht die Möglichkeit, diesen an Nachbarn weiterzuverkaufen. Hierfür stehen der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und

Design trifft Handwerk

Seit über 40 Jahren profitieren Kunden von der Kompetenz und Erfahrung.

Der Schreinereibetrieb der Gebrüder Wirz ist mit der Werkstatt und der Ausstellung an zwei verschiedenen Standorten in Othmarsingen zu Hause. Das Familienunternehmen hat sich auf Neu- und Umbauten von Küchen, Bädern und Böden sowie Innenausbauten spezialisiert. Die Tradition des Schreinereibetriebes, mit diesen planerischen und handwerklichen Kernkompetenzen wird täglich auf den neuesten Stand der

Technik ausgebaut. Anspruchsvolle

Aufgaben sind das tägliche Brot. Mögliche Lösungen werden anschliessend in der eigenen Werkstatt und am Bau durch das ausgebildete Fachpersonal kompetent umgesetzt.

Die Küche

Die Gebrüder Wirz helfen gerne, den Küchentraum zu realisieren. In der angenehmen Atmosphäre der firmeneigenen Küchenausstellung nehmen

neue Formen von überregionalen Zusammenschlüssen zu Verfügung. Dank des Weiterverkaufs des eigenen Stroms rentieren sich auch grosse Anlagen.

Eine immer wichtigere Rolle spielen die Verteilnetzbetreiber. Die Netze fungieren als virtuelle Speicher. Zukünftig sollen auch virtuelle Zusammenschlüsse von Produktions- und Konsumentengemeinschaften über angrenzende Grundstücke hinaus

Foto: Kanton Aargau

möglich sein. Es entsteht ein regionaler Stromhandel.

Infoveranstaltungen nutzen

All diese Themen und noch einiges mehr werden unsere Referenten an den diesjährigen Infoveranstaltungen vom 28. Oktober bis zum 20. November 2024 erläutern und vertiefen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie sich die weiteren Informationen an und melden Sie sich unter www.ag.ch/ energie-live für eine der Infoveranstaltungen an.

KANTON AARGAU

energieberatungAARGAU

Tel. 062 835 45 40

www.ag.ch/energieberatung

Gebr. Fritz & Ueli Wirz AG

sich die Beratungsfachleute gerne die Zeit, Wünsche und Vorstellungen der Kundschaft kennenzulernen. Mit der eigenen Planung, den gemeinsam erarbeiteten Ideen und den gewünschten Arbeitsabläufen entstehen visuelle Vorschläge. Umbauen wird neue Lebensgeister wecken und auf neue Kocherlebnisse einstimmen. Als Generalunternehmen erledigt die Schreinerei Wirz sämtliche Arbeiten mit den gewünschten Handwerkern.

Küchen-Lifting

Natürlich ist die Schreinerei Wirz als Küchen- und Schreinereibetrieb mit Kompetenz und Erfahrung auch da, wenn für eine in die Jahre gekommene Küche ein «Lifting» gewünscht ist. Mit neuen Fronten, Ergänzungen oder Abänderungen der bestehenden Kücheneinrichtung lässt sich einiges positiv verändern. Oft ist die Küche noch gut erhalten, aber da sind Ab-

nützungserscheinungen in der Arbeitsplatte oder die Farbe und das Dekor passen nicht mehr zur Einrichtung. Vielleicht sind neue Küchengeräte gewünscht, welche die Umbauspezialisten von Wirz fachund termingerecht austauschen. Die Schreinerei Wirz freut sich, Interessierte in der Ausstellung begrüssen zu dürfen.

Die Ausstellung ist wie folgt geöffnet: Di.–Do.: 09.00–11.00, 13.30–17.30 Uhr Fr.: 09.00–11.00, 13.30–17.00 Uhr Samstag: nach Vereinbarung

Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG

Schreinerei – Küchenbau

Hölli 14

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20 wirz@bps-wirz.ch

www.wirz-kuechen.ch

Foto:
Insbesondere Dächer eignen sich ideal zur Bestückung mit einer Photovoltaikanlage.

Solarstrom für das Büro Neuenhof

Die Regionalwerke Baden (RWB) realisierten an der Seestrasse 14 a+b in Neuenhof auf dem Gebäude der Firma Voser und Partner Immobilien eine PV-Anlage mit 222 Modulen. Rund die Hälfte des produzierten Stroms kann direkt vor Ort von den Mieterinnen und Mietern bezogen werden.

Ideale Bedingungen

Das Gewerbehaus ist mit seiner Dachfläche von rund 1000 m2, seiner optimalen, sonnigen Lage und der ausschliesslich gewerblichen Nutzung ideal geeignet für den Bau einer Photovoltaikanlage. Die Solaranlage deckt mit einer ungefähren Jahresproduktion von rund 92’000 kWh einen Haushaltsstrombedarf von rund 12 Einfamilienhäusern mit einem Verbrauch von 8000 kWh ab. Die Mieterinnen und Mieter von Voser und Partner Immobilien profi-

tieren im Eigenverbrauchsmodell von Solarstrom zu einem attraktiven Preis. Weiter haben sie Zugang zur Elektromobilität: Für die Mieterschaft stehen bereits zwei Ladesäulen zur Verfügung. Die Grundinstallation für weitere Ladestationen ist vorbereitet. Eine Grundwasserwärmepumpe sorgt für die Raumheizung

sowie die Generierung von Warmwasser.

Nicole Voser von Voser und Partner Immobilien erklärt: «Wir wollten etwas für unsere Umwelt tun. Das haben wir bereits beim Bau der Liegenschaft im Jahre 2001 getan, indem wir eine umweltfreundliche Grund-

Kalk- und Rostschutz ohne Salz

Ärger mit Kalk? Das muss nicht sein. Die Lösung ist Vulcan, der das Wasser mit elektronischen Impulsen behandelt. Dabei wird die Struktur der Kalkkristalle so verändert, dass sie als feiner Staub weggespült werden. Geschmack und Trinkqualität des Wassers bleiben vollkommen erhalten. Die Vulcan-Technik kann mittlerweile auf eine über 70-jährige Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Aus den frühen Magnetlösungen wurde insbesondere mit Unterstüt-

zung der Lebensmittel- und Chemieindustrie eine elektronische Lösung entwickelt, die auch unter extremen Bedingungen beste Ergebnisse liefert.

Wirkung im Haushalt

Die Kalkablagerungen in Küche und Bad werden verhindert und das Putzen wird erheblich erleichtert. Der Einsatz scharfer Reinigungsmittel ist nicht mehr nötig. Fliesen oder Granitplatten behalten ihren natürlichen Glanz.

Oft unbemerkt ist die schleichende Verkalkung von Rohren und Heizgeräten. Vulcan stoppt die Verkalkung der Rohre und bereits bestehender Kalkstein im Leitungssystem wird sanft abgebaut. So wird eine Rohrsanierung in den meisten Fällen vermieden.

Installation

Die Installation im Einfamilienhaus ist einfach und wird meist durch den Eigentümer selbst erledigt. Ansons-

Immobilien AG

Foto: Voser+Partner

wasserwärmepumpenanlage für die gesamte Beheizung erstellt haben. Nun stand eine notwendige Dachsanierung an. Also packten wir die Gunst der Stunde, die Baustelle nur einmal einzurichten. Der Stromverbrauch erfolgt hauptsächlich tagsüber, was einen hohen Eigennutzungsgrad erwarten lässt. Mit einer Visualisierung der Solarstromerzeugung auf dem eigenen Dach fördern wir das Bewusstsein unserer Mieter im Umgang mit unseren Ressourcen. Die Investition war hoch, aber wir sind von der guten Sache überzeugt.»

Regionalwerke AG

Baden

Haselstrasse 15

5400 Baden

Tel. 056 200 22 22 info@regionalwerke.ch

www.regionalwerke.ch

Foto: zvg

ten steht der Fachservice zur Verfügung. Stockwerkeigentümer können Vulcan während drei Monaten testen. Parallel wird ein Labortest erstellt, in dem der Nachweis über die Wirkung erfolgt. Danach stimmen sich die Eigentümer über den Kauf ab.

Verbrauch

Vulcan-Systeme gibt es für jede Grösse von Liegenschaften. Daher variieren die Verbrauchskosten. So liegt bei einem EFH der Stromverbrauch bei unter fünf Franken pro Jahr.

EWS Wüst

Mühlebühlweg 6 5616 Meisterschwanden Tel. 044 55 85 442 info@ews-wassertechnik.ch

www.ews-wassertechnik.ch

Rund die Hälfte des tagsüber produzierten Stroms wird direkt vor Ort genutzt.
Das Vulcan-System verhindert durch elektronische Impulse Kalkablagerungen in Geräten und Rohren.

Im Freien entspannen und geniessen

An einem sonnigen Tag geniesst Bob mit seinen beiden Grosskindern die wohlige Atmosphäre unter der PMlight-Pergola. Ein Lächeln huscht über Jasmins Gesicht, als sie an die Diskussion über die Stofffarbe zurückdenkt. Bob favorisierte maisgelb-weiss gestreift, während ihr Herz für den himbeerfarbenen Stoff mit seiner feinen Struktur schlug.

Im Einklang

Für Bob war es unerlässlich, dass der Stoff stets gespannt ist, um optimalen Regenschutz zu gewährleisten. Die filigrane und zugleich robuste Konstruktion der Pergola ermöglicht bei Sonnenschein eine freie Sicht zum Himmel.

Bewährungsprobe Gewitter

Während Bob eine spannende Geschichte erzählt, bemerken die Kinder nichts von dem aufziehenden

Gewitter. Ängstlich drücken sie sich an Bob, der froh ist, sich für die PMlight von Erhardt entschieden zu haben. Die fachmännische Montage durch die Firma Klinso sorgt dafür, dass die Pergola dem plötzlichen Regenschauer problemlos standhält. Bob empfindet den prasselnden Regen als (ent-)spannend und geniesst, dass der geplante Wochenendanlass

Umnutzung vom Heizöltank

Wird der Heizöltank nicht mehr gebraucht, so ist die Voegtlin-Meyer AG eine zuverlässige Partnerin für die fachgerechte Demontage – alles aus einer Hand. Das erfahrene Team übernimmt den gesamten Prozess, von der sorgfältigen Planung über die sichere Demontage bis hin zur umweltgerechten Entsorgung des Tanks. Eine Ausserbetriebnahme

dank der Pergola trotzdem im Freien stattfinden kann.

Faszination pur Fasziniert von der ausgeklügelten Technik der Storenanlage, geniesst Bob am Abend die kühle Atmosphäre auf der Veranda. Die automatische Steuerung sorgt dafür, dass die Storen bei Hitze selbständig aus-

fahren und bei Sturmgefahr hochgezogen werden.

Exklusive Beratung

Kevin Meierhofer von Klinso berät interessierte Kundinnen und Kunden individuell zu Pergolen, Markisen, Storen und Rollläden. Alle können von der fachgerechten Montage durch ein qualifiziertes Montageteam und dem zuverlässigen Service von Klinso im Aargau profitieren. Jetzt einen Termin vereinbaren um im Frühling die Sonne und den Schatten geniessen.

KLINSO GmbH

Storen. Markisen. Rollladen

Aarauerstrasse 72

5600 Lenzburg (Staufen) Tel. 056 441 51 51

www.klinso.ch

durch eine Fachfirma ist vom Kanton vorgeschrieben. Dabei ist eine schnelle, saubere und professionelle Ausführung der Arbeiten garantiert. So kann der Raum zeitnah für andere Bedürfnisse verwendet werden.

Vergütung des Restöls

Ein besonderer Service der VoegtlinMeyer AG ist die Vergütung des Restöls: Das verbliebene Heizöl wird zurückgenommen und direkt mit den Kosten der Demontage verrechnet. So profitiert man nicht nur von einem reibungslosen Ablauf, sondern auch von einer fairen Vergütung.

Umnutzung des alten Heizöltankes Zusätzlich bietet die Voegtlin-Meyer AG die Möglichkeit, den alten Heizöltank einer neuen Nutzung zuzuführen. Besonders beliebt ist die Umwandlung des Tanks in einen Regenwassertank. Mit wenigen

Anpassungen kann der ehemalige Heizöltank zur umweltfreundlichen Regenwasserspeicherung genutzt werden. Dies ermöglicht, Wasser für die Gartenbewässerung oder andere Haushaltszwecke zu sammeln und so Kosten zu sparen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz der Voegtlin-Meyer AG. Detaillierte Beratungen und Angebote können telefonisch wie auch schriftlich angefragt werden.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

Stilvolle Pergola für perfekte Momente, von Klinso montiert.
Foto: KLINSO
Demotage eines veralteten Heizöltanks.

Risikoversicherung für Familien

Das Familienleben geniessen dank des richtigen Versicherungsschutzes.

Wie lässt sich das Einkommen absichern und wie ist gewährleistet, dass selbst bei einem Todesfall das Wohneigentum im Besitz der Familie bleiben kann?

Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit Im Schnitt können Erwerbstätige bei einer dauerhaften Erwerbsunfä-

higkeit aufgrund von Krankheit mit etwa 60 Prozent des bisherigen Lohns rechnen. Ein Vorsorgespezialist oder eine Vorsorgespezialistin einer Versicherung kann detailliert ausrechnen, mit welcher Lücke im Fall einer Erwerbsunfähigkeit zu rechnen wäre. Auf dieser Basis wird eine individuelle Offerte für eine

Erwerbsunfähigkeitsversicherung erstellt. Diese würde bei einer Invalidität die Lücke zum bisherigen Einkommen reduzieren.

Kapitalzahlung als Schutz Ähnlich sieht die Situation bei einem Todesfall aus: Auch hier erhalten die Hinterbliebenen üblicherweise Leistungen aus dem 3-Säulen-System. Doch meistens sind diese nicht ausreichend, um den Verlust eines Einkommens dauerhaft auszugleichen. Eine Risiko-Lebensversicherung bietet mit ihrer einmaligen Kapitalzahlung einen wertvollen zusätzlichen Schutz. So lässt sich beispielsweise die Hypothek teilamortisieren und so die monatliche finanzielle Belastung spürbar senken.

Vorteil für HEV-Mitglieder Ob Todesfallversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung: HEV-

Mitglieder profitieren bei allen Risiko-Versicherungen von Sonderkonditionen. Sie erhalten jährlich rund 5 Prozent Rabatt auf die Prämie. Auch bei 3a-Lösungen mit Sparanteil gibt es Vorzugskonditionen für HEV-Mitglieder. Sprechen Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater darauf an.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza

Industriestrasse 14 5036 Oberentfelden Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch

www.zurich.ch/centolanza

Mit dem Restclean-Service ist kein WC-Ersatz nötig

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Fachmann häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Das löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umweltressourcen.

Patentierte Entkalkung

Hat die WC-Spülung zu wenig Druck, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen das Problem, sondern ein verkalkter Spülkanal im Spülkasten und in der WC-Schüssel. Restclean löst diesen Kalk mit einem umwelt- und materialschonenden Verfahren. Das patentierte Entkalkungsprinzip der Firma funktioniert wie bei einer Waschmaschine im Umwälzverfahren. Für die Entkalkung muss das WC nicht demontiert werden. Eine leicht saure Reinigungslösung wird zu-

Restclean

Foto:

345 Franken). Der Besuch von Restclean ist für die Kunden ein Erlebnis und das Resultat nach der Entkalkung ist phänomenal. Der Ersatz der WC-Anlage ist acht Mal umweltbelastender als der Service von Restclean.

Die Details sind zu finden auf: www.restclean.ch/diagnose

Für eine Offertanfrage mit Bild der Spültaste(n) genügt ein Mail an info@restclean.com oder SMS/ WhatsApp an 079 969 78 78. Details zur Spüldiagnose auf www.restclean.ch/diagnose.

sammen mit einem Granulat aus Baumnussschalen durch sämtliche Spül- und Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Der Service dauert pro WC rund eine Stunde.

Spülung beobachten

Ob das WC noch richtig spült, kann man prüfen, indem man die grosse Spültaste betätigt und das gesamte

Spülwasser ausfliessen lässt. Dauert dieser Spülvorgang länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach. Im Idealfall wird das Spülwasser zudem bis unter den vorderen Spülrand gespült und überschlägt sich kräftig in den Siphon.

Restclean-Service

Der Restclean-Service ist in der ganzen Schweiz zu fixen Serviceund Fahrpauschalen erhältlich (ab

Restclean AG

Gratistelefon 0800 30 89 30 WhatsApp/SMS 079 969 78 78

www.restclean.ch

Modernes Design vereint mit Effizienz

Die Ovum-Air-Cube von Suntherm ist für die Aussenaufstellung bestens geeignet.

Die Ovum-Air-Cube von Suntherm ist ein flexibles vollmodulierendes Wärmepumpenmodul zum Heizen und Kühlen, welches die Energie der Umgebungsluft nutzt.

Die neuesten Modelle der ACPReihe, von Leistungsstufen 6,5 bis 20,3 kW, werden mit dem klimaneutralen Kältemittel Propan (R 290) betrieben. Mit einem besonders

guten SCOP-Wert von 6,02 (35) garantiert sie eine maximale Vorlauftemperatur von bis zu 70 Grad und einen tiefen Schallleistungspegel von bis zu 39 dB(A) nach ERP.

Lange Lebensdauer gesichert Alle Modelle sind aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und Kupfer gefertigt. Dies beugt Korrosion vor und sichert einen langlebi-

gen Betrieb. Dank der intelligenten und kompakten Bauweise erreicht die Ovum-Air-Cube von Suntherm hohe Wirkungsgrade.

Leise heizen und kühlen

Die flüsterleisen Luft/Wasser-Wärmepumpen Air-Cube von Suntherm sind zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung ausgelegt. Die moderne ScrollInverter-Technik garantiert sowohl bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen effizienten Betrieb.

Die intelligente Anbindung an eine Photovoltaik-Anlage ist ebenso gewährleistet wie die bequeme Steuerung mittels einer eigenen OvumSteuerungs-App, mit welcher man von überall auf die Wärmepumpe zugreifen kann.

Alle Wärmepumpen von Ovum werden mithilfe zusätzlicher Erfahrungen von Installateuren im Tirol in Österreich entwickelt und konstruiert. Sie sind nach den Richtlinien der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zertifiziert und daher auch berechtigt, Fördergeld zu erhalten! So wird richtig und kostengünstig heizen mit Ovum-Wärmepumpen von Suntherm möglich. Willkommen in der Königsklasse! Suntherm setzt sich für eine leise und umweltfreundliche Zukunf ein: einfach genial – genial einfach.

Suntherm AG

Obere Haldenstrasse 3

CH-5610 Wohlen

Tel. 056 610 19 19 contact@suntherm.ch

www.suntherm.ch

Mit normgerechten Handläufen optimal geschützt

Ein wandseitiger Handlauf macht Treppensteigen noch sicherer.

Ein Zuhause ist weit mehr als nur ein Ort zum Wohnen. Es ist ein sicherer Rückzugsort, ein Ort des Wohlfühlens und der Geborgenheit. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, sind Handläufe ein unverzichtbares Element. Dies betrifft nicht nur Menschen im Pensionsalter – weit gefehlt: Ein Sturz im Haus oder Garten betrifft Jung und Alt und kann auch finanziell schwerwiegende Folgen haben. Am besten beugt man umsichtig vor.

Treppen sichern

Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich jährlich etwa 60’000 meldepflichtige Unfälle an oder auf Treppen. Davon führen rund 2000 zu bleibenden, körperlichen Schäden. Das liesse sich verhindern. Ein oder besser noch zwei Handläufe bieten bei einem Fehltritt Halt und

Sicherheit Nicht nur im Haus, sondern auch im Garten, wenn man auf einer rutschigen Treppe ins Wanken gerät. Nebst älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität können normgerechte Handläufe auch Schutzengel für junge Familien mit kleinen Kindern sein.

Normgerecht auch bei Privaten

Bei der Firma Flexo-Handlauf steht seit jeher die Sicherheit auf Treppen an erster Stelle. So sind die mit einem Laminat ummantelten Handläufe von Flexo normgerecht (SIA 358/500), robust, pflegeleicht und sowohl für private wie auch öffentliche Gebäude geeignet. Für Sicherheit sorgen – nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familie und Freunde. Dank des patentierten Systems, welches Flexo-Handlauf verwendet, und der grossen Auswahl an Dekoren lässt sich für

jeden Wohnstil eine passende Lösung finden.

Beratung vor Ort

Das kompetente Team von FlexoHandlauf steht interessierten Kundinnen und Kunden bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung – auch mittels einer kostenlosen Beratung vor Ort. Nicht zögern, sondern einfach anrufen. Das Team von FlexoHandlauf freut sich und nimmt sich gerne Zeit.

Flexo-Handlauf GmbH

Hauptstrasse 70

8546 Islikon Tel. 052 534 41 31

www.flexo-Handlauf.ch

ABDICHTUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

ABLAUFENTSTOPFUNGEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch

BADEWANNENRENOVATIONEN

IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung

Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen

Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

BAUEXPERTE

Louwenia GmbH

Bauberatung, Bautreuhand, Schadensanalyse Müliweg 1, 5033 Buchs Aargau

Tel. 062 842 79 67 info@louwenia.ch www.louwenia.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Neubau, Umbau, Renovationen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN

Fischer Schilder GmbH

Schilder – Digitaldruck – Werbeblachen – Folien etc. Richt. Verbotsschilder-Stempel

Sonnenrain 5, 8916 Jonen

Tel. 056 634 15 36 info@fischerschilder.ch www.fischerschilder.ch

BETON-/RISSSANIERUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN-SEITENWÄNDE SCHUTZHÜLLEN/ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass

Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch

BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

Wohnbedarf Duschén AG

Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 18 18

info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch

DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN

Weber & Partner Elektro AG

Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 493 50 40

info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch

ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG

Certum Sicherheit AG

Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116

Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle

Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11

Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31

Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21

Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41

info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.

Tel. 062 835 45 40

energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe

Haselstrassse 15, 5400 Baden

Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung Region Baden

Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden

Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf

Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

D. Ochsenbein & Co. Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG

Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

Hochuli Schlossrued AG Flachdachsanierung, Abdichtungsarbeiten Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch

GIPSERARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage

Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen

Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN

APT Kaminfeger AG

Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte

Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach

Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken

Tägerhardring 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch

HOLZ-/FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIESNER IMMOBILIEN

Schätzung - Beratung - Verkauf

Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin

Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch

INSEKTENSCH UTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

SEMOFIX AG

Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch

KALKSCHUTZ

Tratson GmbH

Kalkschutzgeräte Swiss Made Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch

KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ITS Kanal Services AG Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices

Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

ITS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices

Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch

KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07

info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHE NUMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach

Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch

Bundis AG Beratung und Immobilien Service

Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon

Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach

Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

Räber Immo GmbH

Beratung – Bewertung – Verkauf Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com

WIESNER IMMOBILIEN

Schätzung - Beratung - Verkauf

Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin

Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

AWB Beratungen AG

«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung

Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau

Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

K+K Verwaltungen AG

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg

Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com

LIFT

Garaventa Liftech AG

Spezialist für Treppen- & Homelifte Fännring 2, 6403 Küssnacht am Rigi Tel. 041 854 78 80 info@garaventalift.ch www.garaventalift.ch

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER-/SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Go Smart Solution AG

Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

TFB AG

Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen

Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg

Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung

Tel. 044 241 33 33

Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00

info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00

info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63

www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung

Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50

info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen

Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

TANKREVISIONEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Siegenthaler Tankrevisionen AG Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

TANKREVISIONEN ROPPEL AG

Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen

Industrieweg 2, 4653 Obergösgen

Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

Notter Hochbau AG

Renovationen, Unterhaltsarbeiten, Umgebungsarbeiten Aeschstrasse, 5610 Wohlen Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch www.nottergruppe.ch

VORHÄNGE/INNENDEKORATIONEN

Horat Innendekorationen AG

Vorhänge – Polsterei – Eigene Werkstätte Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten

Tel. 056 633 21 81 info@horat-deko.ch www.horat-deko.ch

WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄRMEPUMPEN

Hochuli Schlossrued AG

Heizungs-Ersatz – Heizungs-Check – Heizungs-Service Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued

Tel. 062 739 00 20 mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Industriestrasse 33, 5242 Lupfig

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Schellenberg Zimmermann GmbH Innenausbau, Umbauten, Montagen Boldistrasse 6, 5415 Rieden AG Tel. 078 636 21 84 info@schellenbergzimmermann.ch www.schellenbergzimmermann.ch

Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: VERMISSEN

Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.

Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)

Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–

Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten

Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch

Nr. 453 November 51. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39‘301 Ex. Basis 2023/2024

Anzahl Mitglieder: 40’238 (30. September 2024) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

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INSERATE

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HERSTELLUNG UND VERTRIEB

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ADRESSÄNDERUNGEN

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Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

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Hauseigentümerverband Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

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Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

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Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

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Tel. 0844 438 438

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Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri) Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

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Dr. iur. Samuel Egli, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler

a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten

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