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Nach der letzten Eiszeit vor rund 10’000 Jahren ereignete sich im heutigen Gebiet von Brienz (GR) über einen langen Zeitraum ein grosser Bergrutsch, der heute eine Terrasse bildet. Darauf wurde schliesslich das Dorf Brienz gebaut, auf dem höchsten Punkt steht die Kirche. Der Berghang ist seither nie zur Ruhe gekommen.

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Beat Kappeler, einst Gewerkschafter, heute unorthodoxer liberaler Publizist, schreibt in seinem Buch «Staatsgeheimnisse», eine unbekannte Hand halte uns hierzulande Wälder, Felder und Landwege offen. In Frankreich, England und den USA stehe der Wanderer oft vor Drahtverhauen, Mauern oder Verbotstafeln und könne nicht weiter. In der Schweiz seien zwar die Wälder, Wege und Felder oft oder meistens in privatem Besitz, aber trotzdem frei zugänglich. Dieser Zutritt sei alemannisches Recht aus uralten Zeiten.
Um alemannische Gepflogenheiten beziehungsweise Privateigentum versus «Allmend» geht es auch in der Diskussion um den Uferweg entlang des Zürichsees, über den nächstes Jahr abgestimmt wird. Der See sei für alle da und damit auch sein Ufer sagen die einen. Die anderen verteidigen das Privateigentum, welches Mitbenutzung und Zugang beschränkt. Die Grenze zwischen privat und öffentlich verschiebe sich zunehmend zugunsten des Öffentlichen, sagen Letztere. Sie beklagen sich, dass beispielsweise NGO heute grösseren Einfluss auf Managemententscheide hätten als Aktionäre.
Ja, Grenzen verschieben sich. Nicht nur zwischen privat und öffentlich, sondern auch zwischen befugt und unbefugt. «Allmend» heisst nicht «Anything goes». Zur Allmend gehören verantwortungsbewusstes Handeln und Respekt vor den Ansprüchen Anderer. Der eingangs von Kappeler erwähnte Wanderer missbraucht heute die freie Zugänglichkeit von Wiesen, um Kühe zu melken – er campiert und hinterlässt Abfall. In öffentlichen Parks werden «Exklaven» errichtet für Anlässe wie nachmitternächtliche Partys oder Besäufnisse. Private erlassen eigene Regeln auf öffentlichem Grund. Es wird okkupiert. Wer nicht «dazugehört» und sich der Radauzone nähert, riskiert Prügel.
Die Behörden leisten der Entgrenzung zwischen befugt und unbefugt Vorschub. Der Richtplan der Stadt Zürich will private Innenhöfe und Dachterrassen für alle frei zugänglich machen: Das Freibier den einen, die Kosten den anderen.
Überlegungen wie die von Kappeler sprechen für den durchgehenden Seeuferweg. Die zunehmende Besetzung von Territorien durch Private zulasten anderer – öffentlicher wie privater Akteure – sprechen eher dagegen.

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Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
Die eidgenössischen Wahlen sind vorbei. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe waren die Resultate noch nicht bekannt.
Doch es ist zu hoffen, dass die nächsten vier Jahre für das Wohneigentum deutlich besser werden. Denn für uns wichtige Fragen müssen jetzt geklärt werden: Die Diskussion rund um die Abschaffung des Eigenmietwerts hält sich hartnäckig, das Parlament konnte sich bisher nicht zu einer Lösung durchringen. Die laufenden Verhandlungen zu neuen Bestimmungen in den Bereichen Raumplanung, Biodiversität und Energie zu Ungunsten des Wohneigentums bedürfen dringender Korrekturen.
Nach den eidgenössischen Wahlen ist aber auch vor den kantonalen Wahlen. Bereits in
einem Jahr stehen die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Rat und den Regierungsrat für die Legislatur 2025–2028 an. Und auch in der kantonalen Politik braucht es für die nächste Amtsperiode ein Parlament, welches in seiner deutlichen Mehrheit das Wohneigentum stärkt: Wir wollen verbesserte steuerliche Anreize, keine staatlichen Eingriffe in unser Eigentum und keine neuen Bürokratie-Tsunamis.
Bis dahin bleibt noch viel Arbeit, um bspw. das Energiegesetz in eine für uns akzeptable Richtung oder die Revision des Steuergesetzes zur Änderung des Schätzungswesens in der 2. Lesung ins Ziel zu bringen.

In der Nacht vom 15. auf den 16. Juni stoppte ein grosser Bergrutsch knapp vor dem Dorf Brienz/ Brinzauls (GR). Entwarnung ist trotzdem nicht in Sicht, denn das ganze Dorf rutscht weiterhin talwärts. Jetzt soll ein Entwässerungsstollen die Rutschung stoppen.


3. Juli konnte die Bevölkerung schliesslich wieder nach Brienz zurück.
Nach der letzten Eiszeit vor rund 10’000 Jahren ereignete sich im heutigen Gebiet von Brienz über einen langen Zeitraum ein grosser Bergrutsch, der heute eine Terrasse bildet. Darauf wurde schliesslich das Dorf Brienz gebaut, auf dem höchsten Punkt steht die Kirche.
Der Berghang ist seither nie ganz zur Ruhe gekommen, allerdings gab es Zeiten, in denen er ziemlich stabil war. So rutschte Brienz z. B. in den 1930er-Jahren nur etwa 10 Zentimeter pro Jahr talwärts. In den letzten Jahren hatte die Geschwindigkeit wieder zugenommen und Anfang dieses Jahres gab es etliche Anzeichen, dass aus einem Teilbereich der Rutschung bald ein Bergrutsch in Richtung Dorf erfolgen würde. Deshalb wurde die gesamte Bevölkerung des Dorfes am 12. Mai vorsorglich evakuiert. In der Nacht vom 15. auf den 16. Juni erfolgte schliesslich der erwartete Bergrutsch. Am
Bereits sehr früh besiedelt
Verschiedene Orte im Raum Lenz/LantschTiefencastel-Oberhalbstein wurden schon sehr früh in Berichten erwähnt. Auf diesem Gebiet lassen sich auch Siedlungen aus der Bronze- und der Eisenzeit nachweisen. Sie lagen an der von den Römern benutzten Nord-Süd-Transitroute über den Julier- und den Septimerpass. Wahrscheinlich wurde auch das Gemeindegebiet von Brienz früh besiedelt. Die Landschaft des vorderen Albulatals wird in den ersten urkundlichen Quellen aus dem Frühmittelalter mit Ortschaften, Festungen und Strassen dargestellt. Die Wirtschaft war von Ackerbau und Schafhaltung geprägt.
Auf Wasservorkommen gestossen Seit 2018 wurde die Rutschung von Brienz mit Sondierbohrungen intensiv geologisch untersucht. Im Sommer 2021 wurde mit
dem Bau eines Sondierstollens begonnen, um eine Entwässerung der geologischen Schichten unterhalb des Dorfes zu prüfen. Vor dem Bau des Sondierstollens bewegte sich der gesamte Boden von Brienz etwa 1,6 Meter pro Jahr talwärts. Bereits mit der Fertigstellung des Sondierstollens konnte die Rutschung des Dorfes von 1,6 auf 1,05 Meter pro Jahr verringert werden.
Durch den Bau und Betrieb eines Entwässerungsstollens sollen die Geländebewegungen der «Rutschung Dorf» auf unter 10 Zentimeter pro Jahr reduziert und die instabilen Felsmassen im Gebiet der «Rutschung Berg» beruhigt werden. Der bestehende Sondierstollen wird deshalb verlängert und zu einem rund 2,3 Kilometer langen Entwässerungsstollen ausgebaut. Sondierbohrungen zeigten, dass sich unter dem Gebiet Armauns ein grösseres Hangwasservorkommen befindet. Der Entwässerungsstollen ermöglicht es, dieses Vorkommen anzubohren und diesen Bereich zu entwässern. Die Vorarbeiten für
die Deponie des Ausbruchsmaterials sollen bereits Mitte September 2023 starten, der Vortrieb des Entwässerungsstollens ist ab März 2024 geplant. Ende 2027 soll der Entwässerungsstollen in Betrieb gehen.
Bergwasserdruck entscheidend Mit dem Sondierstollen konnte nachgewiesen werden, dass der stabile Fels unterhalb der Rutschmasse entwässert werden kann. Diese Entwässerungsmassnahmen führten dazu, dass sich die Wasserdrücke im Einflussbereich des Sondierstollens markant reduziert oder sogar vollständig abgebaut haben. Dies bewirkte eine rasch einsetzende Verlangsamung der Rutschbewegungen. Die Bewegungsmessungen zeigen zudem, dass sich eine Reduktion der Rutschgeschwindigkeiten der «Rutschung Dorf» positiv auf die Bewegungsgeschwindigkeiten der «Rutschung Berg» auswirken und auch dort eine Verlangsamung einsetzt.
Die Rutschung des Dorfes hat bereits überall massive Spuren hinterlassen. Einige Gebäude und Strassen weisen durch die Bodenverschiebungen Risse auf. Zudem wird befürchtet, dass weitere Verschiebungen die Infrastruktur beschädigen könnten. Bereits während der Evakuierungsphase im Mai war es an der Wasserleitung zwischen Vazerol und Brienz zu einem Rohrbruch gekommen. Deshalb musste kurzfristig eine neue Leitung zwischen Vazerol und Brienz gebaut werden.
Die Gemeindeversammlung Albula/Alvra bewilligte am 14. Juli den Kredit von 39,8 Millionen Franken für den Entwässerungsstollen ohne Gegenstimme. 90 Prozent der Gesamtkosten sollen von Bund und Kanton übernommen werden. Wenn alles nach Plan läuft, sollte der Entwässerungsstollen die Talfahrt des Dorfes fast zum Stillstand bringen. Wie geht es jedoch weiter, falls das Dorf trotzdem mit schneller Geschwindigkeit weiter rutscht?
Umsiedlung von Brienz?
Die Gemeinde Albula/Alvra hat zur Vertiefung des Szenarios «Umsiedlung Dorf» seit August 2019 eine Kommission «Siedlung» eingesetzt. Eine Gesamt- oder Teilumsiedlung von Brienz könnte dann nötig werden,
wenn die Sanierung der Rutschung erfolglos bleiben würde, das Dorf durch ein Ereignis beschädigt oder zerstört oder die psychische Belastung durch die Gefährdungslage für die Betroffenen zu gross würde. Die betroffenen Eigentümer von Gebäuden stehen zudem vor dem Problem, dass die Gebäudeversicherung bei einer allfälligen Aufgabe von Brienz bestenfalls den Neuwert des Gebäudes, aber nicht das Bauland entschädigen würde. Wenn also jemand an einem anderen Ort neu bauen will, müsste er das Bauland selbst bezahlen. Für die Gemeinde stellt sich zudem die Frage, wie sie die hohen Kosten einer allfälligen Erschliessung von neu einge-
zontem Bauland finanzieren könnte. Die Kommission «Siedlung» hat sich deshalb an den Bund und den Kanton gewandt und wollte wissen, ob und wie sie sich an einer möglichen Umsiedlung und an den Kosten für das Land und dessen Erschliessung beteiligen würden. Der Bund und der Kanton sind in diesem Falle bereit, zusammen 90 Prozent derjenigen Kosten einer Umsiedlung zu übernehmen, die die Gebäudeversicherung nicht trägt. Damit wird für die Betroffenen die Situation konkret und beseitigt eine grosse Unsicherheit, die bisher über dem Projekt einer möglichen Umsiedlung schwebte.

Gesamtansicht von Brienz nach dem Bergrutsch.

Dieser Sondierstollen wird zu einem Entwässerungsstollen erweitert. So soll die Rutschung gebremst werden.
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Insbesondere in urbanen Gegenden ist es aktuell sehr beliebt, Häuser aufzustocken. Dies dient dem Anliegen der inneren Verdichtung. Es kann sehr sinnvoll sein, wenn auch Sie Ihr Gebäude um eine Etage aufstocken wollen. Das Vorgehen muss aber richtig geplant werden, und alle Schritte müssen einstimmig gefasst werden. Da das Gebäude verschiedenen Eigentümern gehört, sind die verschiedenen Schritte für eine Auf-
stockung sorgfältig und gemeinsam zu besprechen:
1. Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft besteht aus sechs Parteien. Wenn Sie zusätzliche Stockwerkanteile schaffen möchten, muss dies notariell beurkundet bzw. angepasst werden.
2. Sie müssen sich im Klaren sein, ob die neuen Anteile verkauft oder von bisherigen Stockwerkeigentümern übernommen werden sollen. Die entsprechenden finanziellen Folgen müssen geklärt werden.
3. Da neue Wohnungen und somit Stockwerkanteile geschaffen werden, müssen alle Wertquoten angepasst werden, damit es am Schluss wieder gesamthaft 1000/1000 Anteile sind. Entsprechend ändert sich auch der Verteilschlüssel für die gemeinschaftlichen Kosten.
4. Als Letztes muss das Reglement noch angepasst werden.
Lassen Sie sich in diesem Prozess unbedingt professionell beraten und begleiten. Es handelt sich um grosse Entscheidungen, die massive finanzielle Folgen haben können.
Es gibt einige Stockwerkeigentümergemeinschaften, welche keinen genügend
grossen Erneuerungsfonds haben oder deren Stockwerkeigentümer nicht über zusätzliche finanzielle Mittel verfügen. Von einer Aufstockung kann dann keine Rede sein, aber dennoch können wichtige und dringende Sanierungen anstehen. Wenn ein solches Gebäude totalsaniert werden muss, kann der Kontakt zu einem Investor gesucht werden. Dieser Investor kann interessiert sein, das Ausnützungspotenzial auszuschöpfen.
Das Finanzierungsmodell beinhaltet die Sanierung und Aufstockung durch den Investor, welcher dann die zusätzlichen Stockwerkanteile erwerben kann.
Diese Lösung ist ein interessanter Ansatz. Indem das Ausnützungspotenzial ausgeschöpft wird und das Gebäude nachhaltig saniert wird, entsteht eine Win-winSituation, die für einige Stockwerkeigentümergemeinschaften prüfenswert sein kann.
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Aarau
Die Frage der genügenden Belichtung und Besonnung sowie des Schattenwurfs gewinnt in unserer zunehmend urbanisierten Welt an Bedeutung. Die sogenannte Siedlungsentwicklung nach innen (sprich: Verdichtung) führt dazu, dass auch in Einwendungs- und Beschwerdeverfahren häufig eine übermässige Beschattung angeführt wird. Meist ohne Erfolg.
Im vorliegenden Artikel wird die öffentlich-rechtliche Rechtslage im Kanton Aargau dargelegt. Das ZGB findet bei der Beurteilung des Schattenwurfs von Bauten keine Anwendung.1 Das jeweilige kantonale Baurecht ist abschliessend massgebend für das Übermass der Einwirkung.2 Dem berechtig-
ten Immissionsschutz der Nachbarn wird daher ausschliesslich im Baubewilligungsverfahren oder im Verfahren auf Erlass eines Sondernutzungsplans Rechnung getragen.
Genügende Besonnung
Alle Gebäude müssen den Anforderungen des Gesundheitsschutzes entsprechen, namentlich in Bezug auf eine genügende Besonnung.3 Weitere präzisierende Bestimmungen zur Zulässigkeit des Schattenwurfs enthält das öffentliche Baurecht des Kantons Aargau leider nicht. Zur Anwendung gelangt daher die Gerichtspraxis.
Keine Prüfung des Schattenwurfs
Ob eine übermässige Beeinträchtigung durch Schattenwurf vorliegt, ist nach aargauischer Praxis nur dann zu überprüfen, wenn die durch die Bau- und Nutzungsordnung vorgegebenen Grenzabstände unter- oder die Gebäudehöhen überschritten werden, überdies aber auch, wenn ein Attikageschoss realisiert wird und sich die Frage stellt, ob wegen der frei gewählten Anordnung der Attikafläche das Nachbargrundstück übermässig beeinträchtigt wird.4
Mit anderen Worten findet nach aargauischem Baurecht bei den meisten Baugesuchen keine Prüfung des Schattenwurfs statt: nämlich dann, wenn diese die Grenzabstände und die Gebäudehöhe (resp. die Fassadenund die Gesamthöhe) einhalten. Dies wird damit begründet, dass es mit dem Anliegen der Rechtssicherheit nicht vereinbar ist, wenn die Baumöglichkeiten, wie sie für ein Grundstück durch die Bau- und Nutzungsordnung vorgegeben sind, im Einzelfall unter Berufung auf einen übermässigen Schattenwurf oder Lichtentzug immer wieder infrage gestellt werden könnten. Aus Sicht der Bauherrschaft ist dies zu begrüssen, aus Sicht der Nachbarn im Einzelfall bedauerlich.
Prüfung des Schattenwurfs
Nach aargauischem Baurecht ist der Schattenwurf also nur in Ausnahmefällen zu prü-
fen. Welche Ausnahmefälle sind das? Mit einem Gestaltungsplan darf unter gewissen Umständen vom allgemeinen Nutzungsplan abgewichen werden5 und es ist ein zusätzliches Geschoss erlaubt, sofern die Gemeinden nichts anderes festlegen.6 Folglich muss der Schattenwurf im Gestaltungsplanverfahren bei einer Abweichung vom allgemeinen Nutzungsplan geprüft werden, sofern die genügende Besonnung und Belichtung gemäss § 52 Abs. 2 BauG infrage steht. Da Gestaltungspläne während der öffentlichen Auflage nicht profiliert werden müssen, ist für Betroffene oftmals nur schwer abzuschätzen, welche Beschattung aus einer entsprechenden Überbauung resultiert. Sofern eine übermässige Beschattung befürchtet wird, muss diese dennoch bereits im Gestaltungsplanverfahren und nicht erst im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren geltend gemacht werden.
Die Frage der übermässigen Beschattung stellt sich weiter bei der Anordnung des Attikageschosses. Die zulässige Grundfläche des Attikageschosses darf frei angeordnet werden, sofern die Nachbargrundstücke nicht übermässig beeinträchtigt werden.7 Es ist zu prüfen, ob eine übermässige Beeinträchtigung durch Schattenwurf vorliegt.8 Dazu wird der Schattenwurf des Attikageschosses mit demjenigen eines Giebeldachs verglichen. Eine übermässige Beeinträchtigung besteht nur in seltenen Fällen, für diese Feststellung ist meist auch kein Schattendiagramm erforderlich.
Bei einer Arealüberbauung muss gegenüber Nachbarparzellen der zonengemässe Grenzabstand eingehalten werden.9 Die Gemeinden können jedoch ein zusätzliches Geschoss zulassen.10 Daher ist eine Überprüfung des Schattenwurfs in einer Arealüberbauung nach meiner Beurteilung nicht zwingend. Sie kann aber im Einzelfall geboten sein, vor allem bei einer Beeinträchtigung der Wohnhygiene innerhalb der Arealüberbauung.
Neben diesen Fällen erfolgt eine Prüfung des Schattenwurfs allenfalls in Einzelfällen, zum
Beispiel wenn der Grenzabstand oder die Bauhöhen ausnahmsweise überschritten werden (§ 67 BauG), bei der Erweiterung einer besitzstandsgeschützten Baute (§ 68 BauG) oder bei offenen Nutzungsbestimmungen (z. B. in einer Zone für Bauten und Anlagen).
Schattendiagramm
Sofern die Beschattung durch neue Bauten zu prüfen ist, erfolgt diese Prüfung in der Regel aufgrund eines sogenannten Schattendiagramms. Damit lässt sich die Beschattungsdauer grafisch nachweisen.
Nach der Aargauischen Praxis darf die zulässige Dauer des Schattenwurfs auf eine Nachbarliegenschaft an einem mittleren Wintertag in der Regel höchstens zwei Stunden betragen. Die mittleren Wintertage fallen auf den 8. Februar und den 3. November.11 Dieser so genannte Zweistundenschatten gilt dann als überschritten, wenn an den mittleren Wintertagen eine längere Beschattung als während zweier Stunden erfolgt. Dann könnte eine übermässige und damit gemäss § 52 Abs. 2 BauG unzulässige Beschattung vorliegen. Das Schattendiagramm muss daher jenen Bereich grafisch darstellen, der während mindestens zweier Stunden an den mittleren Wintertagen beschattet wird.
Weist ein Schattendiagramm eine längere Beschattung als zwei Stunden aus, gilt es weitere Faktoren zu berücksichtigen. So weist das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung stets darauf hin, dass die Regelung, wonach nur ein zweistündiger Verlust der Besonnung zulässig sei, die Beschattung des ganzen Gebäudes meine. Wenn nur ein Teil des Gebäudes oder der betroffenen Parzelle beschattet wird, muss dies daher bei der Beurteilung der geltend gemachten Beeinträchtigung berücksichtigt werden.12
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hat die Grössenordnung von zwei Stunden zudem keinen absoluten Charakter und ist für sich allein nicht entscheidend. Die Umstände des Einzelfalls und die öffentlichen Interessen (häufig an einer Siedlungsentwicklung nach innen) können eine Erhöhung der Beschattung rechtfertigen.13 Bei dieser Beurteilung, die auch von den lokalen
Gegebenheiten abhängt, haben die kommunalen Behörden ein weites Ermessen.14 Ob eine unzulässige Beschattung vorliegt, muss also unter Berücksichtigung all dieser Umstände von den zuständigen Behörden ermittelt werden.
Das Bundesgericht hat aber auch entschieden, dass bestehende Schattenwürfe berücksichtigt werden müssen.15 Das bedeutet, dass nicht nur der Schatten eines zu beurteilenden Bauvorhabens zu berücksichtigen ist, sondern auch die Beschattung durch vorbestehende Gebäude. Jedoch ist der Schattenwurf in der Regel nur von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr relevant.16
Fazit
Schattenwurf, Besonnung und Beschattung sind wichtige Aspekte in der Planung und im Baurecht. Eine sorgfältige Nutzungs- und Gestaltungsplanung hilft, Konflikte aufgrund der Beschattung zu vermeiden.
Im Streitfall spielt die Beschattung jedoch häufig eine geringere Bedeutung als vermutet. Einerseits ist sie nur in Ausnahmefällen zu prüfen, andererseits verlieren die Beschattungsregeln aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten zur Regulierung des Raumklimas an Bedeutung. Das öffentliche Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen führt zudem häufig dazu, dass die Interessenabwägung selbst bei einer längeren Beschattung als zwei Stunden zugunsten der Überbauung ausfällt.
1 Art. 684 Abs. 2 ZGB untersagt den übermässigen Entzug der Besonnung oder des Tageslichts.
2 BGE 126 III 452 E 3c/cc.
3 § 52 Abs. 2 BauG.
4 BVURA.16.574, E. 3.1 (AGVE 2017 421).
5 § 21 Abs. 2 BauG.
6 § 8 Abs. 2 BauV.
7 § 25 Abs. 1bis BauV.
8 BVURA.16.574, E. 3.1 (AGVE 2017 421).
9 § 39 Abs. 4 lit. b BauV.
10 § 39 Abs. 5 BauV.
11 BGer 1C_539/2011 vom 03.09.2012, Erw. 4; AGVE 2017 422.
12 BGE 100 Ia 334 E. 9d S. 341.
13 BGer 1C_240/2016 vom 05.01.2017, Erw. 5.2.
14 BGE 100 Ia 334 Erw. 9 S. 337 ff.
15 BGer 1C_539/2011 vom 03.09.2012 Erw. 4.3.
16 BGer 1C_267/2007 vom 28.02.2008, Erw. 6.2 f.
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Jeannine Stierli, Spreitenbach
Der November gibt uns schon die ersten Einblicke in den Winter. Die Sonne verliert allmählich an Kraft, das schön gefärbte Laub welkt und fällt von den Bäumen und den Sträuchern. Die letzten mutigen Blumen trotzen der nahenden Kälte. Wären da nicht einige farbenfrohe Blattschmuckgehölze wie zum Beispiel die Berberitzen wäre der November noch sehr viel trister als ohnehin.
Berberitzen (Berberis), auch Sauerdorn genannt, gehören zu einer grossen Gehölzgattung mit hunderten verschiedenen Arten. Die wintergrünen Arten tragen schöne, leuchtend gelbe, orange bis rot flammende Herbstfärbungen. In ihrer Pracht sind die attraktiven Ziersträucher eine wahre Augenweide.
Sicht- und Windschutz
Berberitzen sind, je nach Sorte, kleine bis mittelhohe, sommer- bis immergrüne, dornige Sträucher von hohem ökologischem Wert. Sie bieten im Frühling, wenn sie mit vielen kleinen Blüten bestückt sind, zahlreichen Insekten Pollen und Nektar. Höher wachsende Sorten werden gerne von Vögeln als Brutplätze genutzt. Die Dornen halten Katzen und andere unerwünschte Besucher von den Nestern fern. Und die kleinen Beeren, welche die Berberitzen im Herbst tragen, sind für die gefiederten Freunde eine wichtige und beliebte Nah-

rungsquelle. Die immergrünen Arten können sehr gut als geschnittene oder frei wachsende Hecken verwendet werden. Sie bieten einen guten Wind- und Sichtschutz. Hinzu kommt: Berberitzen sind sehr anspruchslos und pflegeleicht. Berberitzen sind zugleich Heil- und Giftpflanzen. Sie dienen aber auch als Nahrung. Die Beeren der Berberitzen sind essbar. Sie schmecken sauer, enthalten aber viel Vitamin C. Die anderen Teile wie Wurzeln und Blätter sind leicht giftig.
Die Sorte Asperma ist eine Zuchtform, die kernlose Beeren hat. Diese Berberitze wird
vor allem in Nordostiran angebaut, wo jährlich viele Tonnen dieser Beeren geerntet werden. In der iranischen Küche findet man viele leckere Gerichte mit Berberitzen-Beeren.
Das Pflanzen der gewöhnlichen Berberitze (berberis vulgaris), auch Essigbeere genannt, wurde in einigen Teilen Europas mehrere Jahrzehnte lang verboten, sehr zum Ärger von Hobby-Gärtnern, die aus den Beeren Marmelade, Saft und andere Leckereien herstellten. In freier Natur ist die Berberitze fast ausgerottet worden, da sie als Winterwirt des Getreiderostes fungieren kann.
AGENDA
Im nächsten Halbjahr finden wieder Energie-Apéros in Baden und in Buchs statt. Themen sind
• Energiewende mit Fokus Gas und Wärme
• Alpine PV-Projekte: Herausforderungen der Netzbetreiber bei PV-Einspeisung
• Abfallwirtschaft – wohin geht die Reise? Photovoltaik: ReUse und Recycling
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Begrüssung
Thomas Hilfiker, Präsident HEV Bezirke Aarau und Kulm
Referate:
Kauf
Salomé Edelmann, HEV Aargau
– Erstellung und Platzierung von Suchkriterien
– Vorbereitung und Durchführung der Besichtigung
– Vorgehen bei Kaufabsicht
Finanzierung
Hans-Peter Widmer
– Miete vs. Kauf: Ist kaufen wirklich günstiger als mieten?
– Wie viele eigene Mittel sind für den Kauf eines Wohneigentums notwendig?
– Ist es sinnvoll, Gelder aus der 2. Säule zu beziehen?
– Innerhalb welcher Zeit muss die zweite Hypothek amortisiert werden?
– Ist es möglich, nach der Pensionierung die Hypothek zu erhöhen?
Notariat
lic. iur. Thomas Käser, Merki & Partner
– Ablauf eines Immobilienkaufs (aus Sicht Notar und Grundbuch)
– Wichtige Klauseln im Kaufvertrag
– Drei Tipps für Immobilienkäufer
Stockwerkeigentum
Katrin Schmidiger, AWB Beratungen AG
– Unterlagen beim Kauf einer STW-Einheit
– Budget und Erneuerungsfonds – Aufteilung und Nutzung der Liegenschaft
19.45 Uhr Fragen und Antworten
Anschliessend laden wir Sie gerne zu einem Abschlusstrunk ein und stehen Ihnen für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung.
21.00 Uhr Schluss der Veranstaltung
Der Anlass ist öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Schadenprävention für das Gebäude –ist Ihr Eigenheim vor Naturgefahren geschützt?
Dienstag, 28. November 2023, 19 Uhr
Hotel Krone, Kronenplatz 20, 5600 Lenzburg
Wenn es draussen stürmt, sucht man gerne Schutz in einem sicheren Zuhause. Aber Stürme, starker Regen oder Hagel sorgen auch immer wieder für Gebäudeschäden. Ist Ihr Eigenheim genügend geschützt?
Finden Sie es zusammen mit Eva Kämpf heraus. Die bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) zuständige Fachspezialistin informiert über Naturgefahren und mögliche Schutzmassnahmen, auch im Hinblick auf den Klimawandel. Frau Kämpf zeigt Ihnen, wo Sie sich über die Gefährdung an einem Standort informieren können und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie sich und Ihr Gebäude vor Naturgefahren schützen.
Neben möglichen Unterstützungen, die Ihnen die AGV bezüglich Prävention bieten kann, werden auch Leistungen und Obliegenheiten im Bereich der Elementarschadenversicherung erläutert.
Die Mitglieder des Hauseigentümerverbandes (mit einer Begleitperson) sind herzlich zu diesem Informationsanlass mit anschliessendem Apéro eingeladen.
Anmeldung: per Post an HEV Lenzburg-Seetal, Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg, per E-Mail an info@hev-lenzburg.ch oder unter www.hev-lenzburg.ch (Rubrik Veranstaltungen).
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis spätestens 13. November 2023 eintreffend (es werden keine Bestätigungen verschickt).
Anmeldetalon
Anmeldung zum Informationsanlass «Schadenprävention für das Gebäude» am 28. November 2023, 19 Uhr
❏ Mitglied-Nr.
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
❏ Mit einer Begleitperson
Name: Vorname:
Adresse: PLZ/Ort:
E-Mail:
Datum: Unterschrift:
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch Art.-Nr.
(2009)
Die Nebenkosten (Heiz-, Warmwasser- und Betriebskostenabrechnung)
Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht
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(*Mitgliederpreis nur möglich bei Angabe der Mitglied-Nummer)
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So unterschiedlich die Menschen sind, so individuell ist ihr Geschmack beim Gestalten ihres Lebensraums. Im eigenen Einfamilienhaus können Fenster und Türen je nach bevorzugtem Wohnstil ausgewählt werden.


Brigitte Müller, Redaktorin
Fenster- und Türenhersteller decken die Ansprüche moderner Architektur, aktueller Wohntrends und unterschiedlichster Kundenbedürfnisse ab – ob Naturverbundenheit oder Industrie-Look, zeitlos-klassisches oder modern-minimalistisches Design. Neben Form und Farbe bieten Design-Akzente wie verdeckte Beschläge, individuell gestaltbare Sprossen oder verschiedene Griffe viel Raum für die persönliche Gestaltung.
Natürlich und naturnah Naturverbundenheit, Regionalität und Nachhaltigkeit spiegeln sich ebenfalls in den Einrichtungstrends wider. Die verwendeten Materialien dafür sind Holz, Stein oder Leinen. Bei Fenstern gibt es ein grosses Sortiment an Holz- sowie Holz-/Aluminium-Fenstern in diversen Ausführungen, ob flächenversetzt, flächenbündig oder in XL-Grösse für möglichst helle Wohnräume. Selbstverständlich sind auch Fenster erhältlich, welche die Anforderungen an Heimat- und Denkmalschutz erfüllen. Beim Farbton gibt es für Holz eine Vielzahl spezieller Lasuren, die die Holzstruktur sichtbar lassen, oder eine reichhaltige Palette heller, dunkler und deckender Farben.
Zeitlos-klassisch
Klare Formen, dezente Farben wie Weiss, Creme oder Sand und natürliche Stoffe kommen beim zeitlos-klassischen skandinavischen Designstil zum Einsatz und sorgen für Gemütlichkeit und Harmonie. Besonders wichtig sind offene Räume und grosse Fenster für viel natürliches Licht. So erfüllen hochwertige Kunststoff- oder Kunststoff-/AluminiumFenster mit besonders schmalen Mittelpartien und einer Tiefe von 76 mm heutige architektonische Ansprüche und bieten ein nahezu unbegrenztes Anwendungs- und Gestaltungsspektrum. Dazu passend sorgen Hebeschiebetüren mit schlanken Profilansichten,
schmalen Mittelpartien und rahmenverglastem Festteil für maximalen Lichteinfall.
Industrie-Chic
Wer spezielles Wohnen bevorzugt, vielleicht sogar geprägt vom sogenannten «Industrial Style» mit Sichtbeton, Massivholz und Metall, kann ebenfalls aus einem vielseitigen Fenstersortiment in diversen Werkstoffen auswählen. Elegant dank unsichtbar verschraubter Verglasungen, standardmässig flächenbündiger Ausführung und verdeckt liegender Beschläge. Sämtliche Konstruktionsmöglichkeiten setzen individuelle architektonische Akzente und bestechen durch maximalen Bedienkomfort und hohe Wärmedämmung.
Modern-minimalistisch
Klare, schlichte Strukturen, eine zurückhaltende Farbgebung und ein bewusst reduziertes Interieur schaffen eine ruhige, funktionale und aufgeräumte Atmosphäre. Hersteller bieten dafür ein Fenster- und Türensortiment in dezenten Farben und mit flächenbündiger Ausführung sowie verdeckt liegen




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Wer seine Fenster regelmässig einem Wartungs-Check unterzieht, verlängert deren Lebensdauer und verhindert Schäden und Reparaturen. Fensterproduzenten wie beispielsweise Ego-Kiefer bieten dafür einen umfassenden Wartungsservice an.


Eine Wartung verhindert Schäden. Die Funktion der Fenster wird überprüft und wenn notwendig repariert.
Brigitte Müller, Redaktorin
Moderne Fenster tragen entscheidend zu tiefen Heizkosten bei. Dank der hochwertigen Rahmenkonstruktion werden betreffend Energieeffizienz, Wetterbeständigkeit und Schallschutz Höchstwerte erreicht. Zudem verfügen solche Qualitätsfenster über mehrere Dichtungsebenen und Dreifach-Isolierglas. Empfehlenswert ist, dass auch Fenster regelmässig überprüft werden.
Hohe Belastung durch das Wetter Fenster sind stets einer hohen Belastung durch das Wetter ausgesetzt, teilweise ex-
trem hohen oder tiefen Temperaturen, Gewitterregen oder Hagel. Täglich wird ihre Mechanik durch das Öffnen und Schliessen beansprucht. Diese permanente Beanspruchung kann mit der Zeit die Funktion und Optik der Fenster beinträchtigen.
Um die Lebensdauer von Fenstern zu verlängern, empfiehlt es sich, eine regelmässige Wartung durchzuführen. Diese gewährleistet Qualität und Bedienungsfreundlichkeit und verhindert Folgeschäden und Reparaturen. Durch eine Revision alle drei Jahre können zudem allfällige Wärmeverluste frühzeitig erkannt werden, was nicht nur
Der Fenster- und Türenhersteller Ego-Kiefer bietet Wartungsdienstleistungen für Fenster an. Zu einer Wartung gehören die allgemeine Funktionskontrolle aller Fenster eines Objekts, das korrekte Einstellen, Schmieren und Fetten, die Kontrolle der Dichtungen, das Ersetzen von defekten Beschlägen und eine abschliessende Endkontrolle. Durch diesen Service, ausgeführt von erfahrenen Fachleuten, werden die kleinsten Unstimmigkeiten erkannt und behoben. Der Fenster-Türen-Service bietet somit eine rasche und kompetente Hilfe und gilt auch für Fremdprodukte.
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das eigene Portemonnaie, sondern auch die Umwelt schont.
Professionelle Wartung
Bei einer Fenster-Wartung werden die Beschläge und die Dichtung überprüft, geölt und gereinigt. Selbstverständlich werden diese Teile im Fall eines Schadens ersetzt. Nach der Überprüfung der Funktionalität erfolgt eine sorgfältige Reinigung der Fensterrahmen, die für neuen Glanz sorgt.
Einfache Massnahmen
Selber kann man mit einfachen Massnahmen die Fenster instand halten: durch die regelmässige Reinigung und Pflege. Es sind dies: regelmässiges Lüften, Reinigung mit einem milden Hausreinigungsmittel und Ölen der Getriebeelemente mit dem richtigen Schmiermittel. Damit können auch Schäden an der Bausubstanz verhindert werden. Nichtsdestotrotz sollte für bestimmte Wartungsarbeiten wie die Einstellung der Fenster oder die Schadensbehebung ein Fachmann herangezogen werden, denn ohne Fachkenntnisse könnten die Fenster beschädigt werden.

eines Hauses.
Türen müssen energetisch und sicherheitstechnisch auf dem neuesten Stand sein. So ist man vor unliebsamen Überraschungen und unnötigen Energieverlusten sicher. Ein sorgfältiges Auswahlverfahren bei der Anschaffung neuer Türen lohnt sich also.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Türen gehören zu unserem Alltag. Sie sind regelmässig in Bewegung und erfüllen verschiedene Funktionen. Eine Tür ist eine Öffnung in der Gebäudehülle, die einige Voraussetzungen erfüllen muss, damit niemand unbefugt eindringen kann und während der Heizperiode keine Wärme verloren geht. Eine Tür ist jedoch noch mehr: Sie ist ein Gestaltungselement in der Fassade des Hauses, das einen ersten Eindruck vermittelt und vielleicht mehr über die Bewohnerinnen und Bewohner aussagt, als diese vermuten.
Vorgaben für Neubauten
Für Türen von Neubauten gibt es gesetzliche Vorgaben, die auch bei energetischen Sa-
nierungen von Häusern erfüllt sein müssen. Türen von Gebäuden, die über eine gut gedämmte und dichte Aussenhülle verfügen, müssen den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) entsprechen. Dort sind die Anforderungen für Neubauten und Gebäudesanierungen bezüglich Energieeffizienz aufgelistet. Ziel der Mustervorschriften ist, in den verschiedenen Kantonen die Energie-Anforderungen zu vereinheitlichen. Grundsätzlich steht es den Kantonen jedoch frei, einzelne Module der MuKEn in ihren kantonalen Vorschriften zu übernehmen. Die MuKEn-Edition 2014 wurde von der Energiedirektoren-Konferenz anlässlich ihrer Plenarversammlung Anfang 2015 verabschiedet. Im Jahr 2018 führte die EnDK die Mustervorschriften nach, da sich in der Zwischenzeit einzelne Normen und Vor-
schriften verändert hatten oder neu eingeführt wurden. Grund dafür waren Änderungen von Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) und Änderungen an Bundesvorschriften. Laut Angaben der EnDK vom September 2023 kommen die MuKEn 2014 in 22 Kantonen bereits zur Anwendung. Vier arbeiten an deren Umsetzung, davon haben zwei die parlamentarische Phase abgeschossen. Einzig der Kanton Solothurn ist noch am Diskutieren. Das Parlament wird sich in der nächsten Sitzungsperiode erneut damit befassen.
Grenzwerte für Neu- und Umbauten Bei Neubauten gilt für Türen mit Wärmebrücken-Nachweis im Aussenbereich ein Grenzwert der Wärmedurchlässigkeit von

1.3 W/m2K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin); im unbeheizten Gebäudeteil bis maximal zwei Meter im Erdreich 1,6 W/m2K. Für Tore, also Türen, die grösser als sechs Quadratmeter sind, liegt der Grenzwert bei 1,7 W/m2K; im unbeheizten Bereich bei 2,0 W/m2K. Für Türen ohne Wärmebrücken-Nachweis gelten die gleichen Grenzwerte. Die in der SIA-Norm 380/1 festgelegten Grenzwerte bei Umbauten entsprechen denjenigen der MuKEn 08. Diese Vorschriften sind selbst dann einzuhalten, wenn aufgrund der Bauvorschriften keine Baubewilligung oder kein Energienachweis verlangt wird, wie das beim Ersatz von Fenstern oder Türen noch häufig der Fall ist.
Minergie gibt klare Vorgaben Bei Gebäuden mit Minergie-Standard müssen Türen genau definierte Werte erfüllen, damit sie dem zum Ziel gesetzten Minergie-Label entsprechen. Bei solchen Türen müssen nebst dem eigentlichen Türblatt auch der Rahmen, das Futter, die Zargen und die Dichtungen sowie die Beschläge genau definierte Voraussetzungen erfüllen. Für die Wärmedämmung gilt ein
Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert von 1,2 W/m2K. Bei eindringendem Wasser, bestimmter Windstärke und Dauer dieser Beanspruchung muss eine Tür klar definierte Werte einhalten. Die Dichtigkeit gegen Schlagregen muss bei einer Minergie-Tür mindestens der Klasse 3A nach Euronorm 12208 entsprechen. Bezüglich der Luftdurchlässigkeit ist im Minimum Klasse 3 nach Euronorm 12207 gefordert. Damit kein Kondenswasser entstehen kann, müssen die Glasabstandhalter mindestens aus Edelstahl bestehen.
Kontrolle nicht vergessen Aussentüren sind täglich in Bewegung sowie Wind und Wetter ausgesetzt. Mit der Zeit zeigen sich Abnutzungen und Gebrauchsspuren. Das ist nicht schön anzusehen, beeinträchtig die Funktionen aber nicht in jedem Fall. Viel wichtiger ist bei den Türen, dass die beweglichen Teile und Dichtungen einwandfrei funktionieren und damit die an sie gestellten Anforderungen weiterhin erfüllen. Deshalb sollte man Aussentüren einmal im Jahr etwas genauer betrachten und sie eingehend überprüfen.
Lässt sich die Tür noch einwandfrei bewegen? Weist sie Kratzer oder Risse auf? Sind die Fugen noch durchgehend dicht oder haben sich Spalten und Lücken gebildet? Stellt man in diesen Fällen eine gewisse Abnutzung fest, ist es angebracht, eine Fachfirma mit einer genauen Überprüfung zu beauftragen. Denn die Fachleute erkennen auf den ersten Blick, wie stark sich Verschleissteile abgenutzt haben. Kleinere Mängel lassen sich noch einfach und ohne grosse Kostenfolgen beheben. Wartet man mit Reparaturen zu lange, kann einem das teuer zu stehen kommen.
Farbe bekennen
Türen aus Aluminium und Kunststoff sind normalerweise sehr robust und benötigen sichtbar weniger Wartung. Bei Holztüren sieht das ein bisschen anders aus. Damit sie der Feuchtigkeit und den Temperaturen im Aussenbereich gut standhalten, sind sie mit einem schützenden Anstrich versehen. So kann kein Wasser eindringen. Wenn mit
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UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis.

Die Verkaufspreise für Immobilien sind hoch. Die Nachfrage ist jedoch deutlich gesunken. Sollten Sie Verkaufsabsichten haben, dann nutzen Sie jetzt den Zeitpunkt! Als Kenner des regionalen Immobilienmarkts begleiten wir Sie bei Ihrem Vorhaben kompetent und zuverlässig.
Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, gibt es diverse Bewertungstools. Häufig zeigen diese Tools aber nicht den Wert, der auf dem Markt erzielt werden könnte. Arbeiten Sie deshalb
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Sinkende Nachfrage
Trotz stark gestiegener Hypothekarzinsen sind die Verkaufspreise nach wie vor auf hohem Niveau. Die Nachfrage nach Immobilien hingegen sinkt. Vor allem Eigentumswohnungen haben gegenüber Mietwohnungen deutlich an Attraktivität eingebüsst. Wie lange sich die Verkaufspreise noch auf diesem Niveau halten, ist nicht absehbar. Falls Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie

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der Zeit kleine Risse im Firnis entstehen, kann Wasser eindringen und die Türe kann Schaden nehmen. Der Schutzanstrich sollte also von Zeit zu Zeit erneuert werden.
Vielleicht ist es Zeit, endlich Farbe zu bekennen und die Aussentüren mit einer augenfälligen oder trendigen Farbe zu bemalen, um sie keck in eine Augenweide zu verwandeln. So einfach kann man an einer altbekannten Fassade neue Akzente setzen.
Dichtungen und Bänder
Damit die Aussentüre noch den erforderlichen Dämmwerten bezüglich Wärme und Lärm entspricht, müssen die Dichtungen in tadellosem Zustand sein. Damit sie geschmeidig bleiben, benötigen sie spezielle Pflegemittel. Ist die Dämmung nicht mehr wie gewünscht, sollte man die Dichtungen erneuern lassen. Ein einfacher Test verschafft Klarheit. Hat die Heizperiode begonnen, ist es draussen kälter als drinnen. Wenn man nun bei geschlossener Tür draussen mit der Hand langsam am Rand des Türblattes entlangfährt und absolut keinen Luftzug wahrnimmt, dann sind die Dichtungen noch in Ordnung. Sobald auch nur die kleinste warme Luftbewegung spürbar ist, ist die Zeit reif, neue Dichtungen einzusetzen.
Bei modernen Aussentüren sind die Bänder meist nicht sichtbar. Vielmehr sie sind gut im Türblatt eingebettet. Deshalb benötigen sie praktisch keine Wartung und man kann aufs Ölen oder Einfetten gut verzichten. Bei älteren Türen sind die Bänder meist gut sichtbar. Spätestens wenn die Türe wie im Krimihörspiel knarzt oder quietscht, sollte man die Bänder frisch einfetten oder ein paar Tropfen Schmieröl draufgeben. Danach ein paarmal hin und her bewegen, bis die Tür sich wieder geschmeidig und lautlos öffnen und schliessen lässt.
Falls Türen grossen Belastungen ausgesetzt sind, lohnt es sich vielleicht sogar, ein Serviceabonnement bei einer Wartungsfirma abzuschliessen. Im Normalfall genügt eine Wartung pro Jahr, damit die Aussentür länger ansehnlich und die Wärmedämmung intakt bleibt.

Unabhängig vom Material hat eine moderne Tür energetische Vorgaben einzuhalten.

Moderne Türen sind energieeffizient sowie einbruchsicher und benötigen wenig Wartung.
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Beim Kauf einer Liegenschaft aus «zweiter Hand» haftet der Verkäufer in der Regel nicht für Mängel. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine Immobilien-Garantie.

Man sollte sich beim Kauf einer Altbauimmobilie vor bösen Überraschungen schützen.
Brigitte Müller, Redaktorin
Käufer einer Altbauimmobilie sollten vorsichtig sein, denn nur allzu häufig werden fällige Renovationen vertagt und Folgeschäden einer ausstehenden Sanierung erst Jahre später entdeckt. Dies hat zur Folge, dass nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung der Käufer mit Schäden konfrontiert ist, die zum Kaufzeitpunkt noch nicht absehbar waren. Deshalb sollte man sich nicht nur von der Schönheit und Lage eines Hauses begeistern lassen, sondern auch hinter die Fassade schauen. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, also darauf achten, ob es an der Fassade Risse, Abplatzungen und feuchte Stellen gibt. Ebenfalls den Zustand des Daches und der Dachhaut sowie alle Fugen am Gebäude auf ihre Dichtheit streng überprüfen. Bei Holzfenstern kontrollieren, ob die Holzprofile nicht verfault oder die Kunststoffprofile vergilbt sind. Auch Heizungen bergen ein grosses Schadenspotenzial, die bei
Reparaturen hohe Kosten verursachen. Ebenso Feuchtigkeit und Schimmel im Keller. Dies ist eine kleine unvollständige Aufzählung von versteckten Mängeln, die man vor und nicht nach dem Hauskauf erkennen sollte. Es ist deshalb ratsam, gebrauchte Immobilien vor dem Kauf durch einen Gutachter prüfen zu lassen. Die Erstellung eines umfassenden Gutachtens ist meistens günstiger als die Bau- und Sanierungskosten für zu spät entdeckte Schäden.
Immobilien-Garantie
Für Neubauten gibt es im Schadenfall umfassende Garantien. Beim Kauf einer Liegenschaft aus «zweiter Hand» haftet der Verkäufer hingegen in der Regel nicht für Mängel. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine ImmobilienGarantie. Diese versichert während zweier Jahre nach dem Kauf die Funktionsfähigkeit sämtlicher wichtiger Bauteile im und am Einfamilienhaus oder der Eigentumswohnung. Innerhalb dieser Zeit über-
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Ebenfalls geeignet für Verkäufer Auch Verkäufern bietet eine Immobilien-Garantie Vorteile. Damit kann die Immobilie mit einer zusätzlichen Sicherheit beworben werden, was die Chancen des Verkaufs auf dem Markt verbessert. Ausserdem wird der Verkäufer vor unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Käufer bewahrt, sollten unerwartet Schäden auftauchen. Die ImmobilienGarantie erspart administrativen Aufwand bei allfälligen Schäden, denn der Käufer kann sich im Schadenfall direkt an die Versicherung wenden.
Die Zurich Immobilien-Garantie bietet zwei Jahre Schutz vor den finanziellen Folgen von verdeckten Schäden oder vorzeitigen Defekten. Die Versicherung übernimmt bei einem Schadenfall die Reparaturkosten oder einen Ersatz zum Neuwert. Der Selbstbehalt beträgt, unabhängig von der Art des Versicherungspakets, 500 Franken pro Schadenfall. nimmt die Versicherung bei aufgedeckten Schäden die Reparaturkosten oder sorgt für einen Ersatz zum Neuwert. Dazu zählen zum Beispiel das Dach, die Heizung, die Lüftung, die Waschmaschine oder der Backofen, ebenso der Whirlpool oder der Wintergarten. Doch Achtung: Es werden Alterslimiten definiert. So sind etwa Bauteile zur Wärmeerzeugung wie zum Beispiel Ölheizungen und Wärmepumpen nur mitversichert, sofern sie bei Vertragsabschluss maximal 25 Jahre alt sind. Dächer dürfen maximal 40 Jahre alt sein. Eine Ausnahme sind Kunststoff-Foliendächer, die maximal 20 Jahre alt sein dürfen. Eingebaute Hausgeräte wie etwa Waschmaschine, Backofen und Geschirrspüler dürfen höchstens zehn Jahre alt sein, damit sie mitversichert sind.
In letzter Zeit häufen sich Meldungen, dass Ferienrückkehrende ein unliebsames Souvenir im Koffer nach Hause mitnehmen, das sehr lästig ist. Die Rede ist von Bettwanzen. Es gibt einige Ratschläge, wie man ihnen und anderen Schädlingen im Haus zu Leibe rücken kann.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Wenn wir uns in unseren Wohnräumen genau umsehen, können wir feststellen, dass da und dort kleine Mitbewohner vorhanden sind. Da gibt es kleine und grössere Spinnen, Fliegen, Mücken oder gar mal einen Ohrwurm, der unabsichtlich über eine offene Terrassentür den Weg in die gute Stube gefunden hat. Von diesen Tieren haben wir nichts zu befürchten. Sie sind für uns weder gefährlich, noch verursachen sie irgendwelche Schäden. Man kann sie leicht einfangen und im Freien wieder laufen oder fliegen lassen.
Hingegen können Schädlinge wie Küchenschaben, Kleidermotten, Flöhe und Bettwanzen mehr als nur lästig sein, wenn sie den Weg in unsere Wohnräume finden. Wie der Name sagt, können sie Schäden verursachen oder gar zu gesundheitlichen Problemen führen. Wenn sie auftauchen, braucht man in den meisten Fällen jedoch
nicht gleich zur chemischen Vernichtungskeule zu greifen. Meist lassen sich diese Schädlinge mit einfachen, ökologischen Mitteln vertreiben. Mit geeigneten Vorsichtsmassnahmen kann man zudem einem Befall vorbeugen und sich den Ärger ersparen.
Achtung Flöhe
Hierzulande kommen verschiedene Floharten vor. Am häufigsten ist der Katzenfloh, der nicht nur Katzen befällt, sondern auch auf Menschen und Hunde überspringen kann. Zur Vorbeugung kann man seine Haustiere mit einem Flohhalsband ausrüsten. Sind sie bereits befallen, sollte man sie in einer Tierarztpraxis behandeln lassen. Anti-Floh-Sprays sind nicht unbedenklich. Man sollte sie nur einmal und nicht in geschlossenen Räumen anwenden, denn die Dämpfe sind giftig. Werden Menschen von Flöhen gebissen, zeigen sich kleine, klar abgegrenzte rötliche Stiche, die stark jucken, aber mehr lästig als gefährlich sind.

Die Bisse können am ganzen Körper auftreten, sind jedoch meist im Bereich der Beine zu finden. Knöchel und Füsse sind die bevorzugten Bissstellen der Flöhe. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich ein Floh zum Beispiel unter den Armen in einer Hautfalte verkriecht und dort mehrfach zubeisst. Ist man gebissen worden, ist es am besten, sich nicht zu kratzen, damit die Bissstellen nicht aufreissen und die Schutzfunktion der Haut nicht geschwächt wird. Im Gegensatz zu den Bissen der Bettwanzen, beginnen Flohbisse sofort zu jucken.
Um eine Flohplage zu beenden, braucht es Zeit. Die Larven und Puppen der Flöhe leben auf dem Boden und können dort bis zu einem Jahr problemlos überleben. Da hilft nur regelmässiges Staubsaugen und feuchtes Aufnehmen.
Lästige Bettwanzen Bettwanzen haben sich in den letzten Jahren wieder stärker verbreitet. Meist sind es
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Ferienreisende, die Bettwanzen im Hotel auflesen und im Gepäck unbemerkt mit nach Hause bringen. Tagsüber verstecken sich Bettwanzen meist am Rande der Matratze oder in feinen Rissen des Bettgestells. Nachts fallen die Wanzen über die Schlafenden her. Im Gegensatz zu den Flohbissen bleiben die Bisse der Bettwanzen anfangs unbemerkt. Meist treten erst nach einigen Tagen juckende Pusteln auf, die etwas weniger klar umrissen sind als Flohbisse. Die Bissstellen von Bettwanzen sind wie bei Mückenstichen meist in der Mitte etwas erhöht und haben rundherum einen kleinen juckenden, rötlichen Hof. Meistens verwechseln betroffene Personen deshalb die Bisse der Bettwanzen mit Mückenstichen und reagieren nicht vorsichtig genug. Das ist auch nicht weiter schlimm, denn die Bisse von Bettwanzen sind im Normalfall ungefährlich und es gibt keine Übertragung von Krankheiten. Es kann aber vorkommen, dass sich die Bissstellen entzünden oder sich eine blasenartige Infektion bildet. Bettwanzen bevorzugen unbedeckte Körperstellen, also Arme, Hals, Gesicht und Nacken. Grundsätzlich können sie jedoch am ganzen Körper vorkommen. Während die Flöhe meistens die unteren Extremitäten des Körpers befallen, finden sich Bettwanzenbisse eher im oberen Bereich des Körpers.
Wie wird man diese lästigen Bettwanzen nun jedoch wieder los? Wenn man Bettwanzenbisse feststellt, ist es am besten, wenn man die Koffer nach der Rückkehr im Freien auspackt. Die Kleider sogleich bei 60 Grad waschen. Kleider, die mit weniger hohen Temperaturen waschbar sind, zweimal bei 40 Grad waschen. Den leeren Koffer gründlich auf dem Balkon oder im Keller auslüften lassen und vielleicht mit einem handelsüblichen Insekten-Spray besprühen.
Haben sich Bettwanzen im Haus bereits verbreitet, sollte man eine Fachfirma mit der Beseitigung beauftragen, die über Erfahrung verfügt und eine eidgenössische Fachbewilligung vorweisen kann. Gegen den Juckreiz wird das behutsame Einmassieren von medizinischem Alkohol, Essig

Bettwanzen bevorzugen die unbedeckten oberen Körperteile.


Häufig werden Bettwanzen aus den Ferien mitgebracht.

oder Teebaumöl empfohlen. Ist durch Kratzen bereits eine Wunde entstanden, ist diese zu desinfizieren und dann mit einer antiseptischen Seife oder Reinigungslotion, die desinfizierend wirkt, zu pflegen, damit die offene Hautstelle vor Verunreinigungen geschützt ist und abheilen kann. Bevor man zu Medikamenten greift, ist der Weg in die Arztpraxis angesagt. Eine Fachperson kann besser zwischen Bettwanzen- und Flohbissen unterscheiden und die geeignete Heilbehandlung vorschlagen.
Wenn Vorräte befallen sind Manchmal schleppen wir Küchenschädlinge durch befallene Lebensmittel in die Wohnung ein. Besonders in Mehl, Getreideflocken und Teigwaren können sich Silberfischchen, Mehlwürmer und Küchenschaben befinden. In Backzutaten wie gemahlenen Nüsse oder Rosinen fühlen
sich die Tierchen ebenfalls wohl. Dörrobst kann von Milben befallen sein, die man von blossem Auge nicht sieht. Ihre Hinterlassenschaft macht die Nahrungsmittel unbekömmlich und ungeniessbar.
Küchenschaben sind lichtscheu und deshalb meist nachts unterwegs. Eine Bekämpfung ist schwierig, da sie nahezu unsichtbar und ihre Nester fast unzugänglich sind. Wichtig ist, die Wohnung und vor allem die Küche sauber zu halten, alle Vorräte in gut verschliessbaren Gefässen aufzubewahren und keine Essensreste offen stehen zu lassen. Küchenschaben ja nicht mit den harmlosen Waldschaben verwechseln, die sich manchmal in die Räumlichkeiten verirren, insbesondere wenn draussen fleissig Rasen und Wiesen gemäht wurden. Sie können im

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Handläufe sicher und schön
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Flexo-Handlauf · Hauptstrasse 70 · 8546 Islikon · # 052 534 41 31 E-Mail: kontakt@flexo-handlauf.ch · www.flexo-handlauf.ch Im Winter besonders gefährlich! Beidseitig für mehr Sicherheit!


Gegensatz zu den Küchenschaben fliegen. Sie lassen sich jedoch einfach einfangen und nach draussen bringen.
Regelmässig lüften
Die harmlosen Silberfischchen lieben warme und feuchte Räume wie Badezimmer und Küche. Sie begeben sich ebenfalls vorwiegend nachts auf die Nahrungssuche. Spinnen sind ihre natürlichen Feinde. Vorbeugend empfiehlt sich, vor allem feuchte Räume häufig zu lüften, feuchte Stellen gut zu trocknen und die Böden nicht allzu häufig feucht aufzunehmen. In dunklen Ecken und hinter den Möbeln sollte man regelmässig staubsaugen. Der Einsatz von Insektenspray ist ei-
gentlich sinnlos, da man nur einzelne Tiere erwischt, derer man gerade ansichtig wird.
Motten lieben Stoffe und Pelze
Die Kleidermotte ist ein Schmetterling, dessen Raupe sich mit Vorliebe von Wolle und Fell ernährt. Die Raupe nistet sich in den Textilien ein und bildet kleine Kokons. Dadurch werden die Textilien und Pelze zerstört.
Kleine Duftsäcklein, die mit getrocknetem Lavendel gefüllt sind, Kampfer oder Zedernholzstücke, die man in die Kleiderschränke hängt, sind hervorragende natürliche Mittel, um gegen die Kleidermotte vorzubeugen. Wollteppiche oder Pelze, die

man eingelagert hat, sollte man regelmässig kontrollieren, ausklopfen und ausschütteln. Vorbeugend die Schränke in regelmässigen Abständen gründlich mit dem Staubsauger reinigen, damit alle Ritzen staub- und mottenfrei sind. Sind Kleidungsstücke oder Pelze bereits befallen, so heiss wie möglich waschen oder gut verpackt während einer Woche im Tiefkühler aufbewahren. Kleider, die man für längere Zeit einlagern will, am besten mit einem Mottenpapier zusammen dicht und fest einpacken, damit sich die Motten abwehrenden Duftstoffe nicht verflüchtigen. Lockstofffallen locken nur die Männchen an. Damit lässt sich ein Befall also nicht vollständig bekämpfen.
ASA Fenster & Türen GmbH
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5304 Endingen
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Diebstahl gehört zu den häufigsten Delikten in der Schweiz. Dabei gehen Diebinnen und Diebe häufig besonders clever und dreist vor. Zudem bedrängen sie vor allem ältere Menschen, die sich leider oft überrumpeln lassen.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Viele Menschen sind in ihrem Leben schon bestohlen worden, denn Diebstahl gibt es immer und überall. Dabei wird alles Erdenkliche gestohlen. Der Spruch «Gelegenheit macht Diebe» kommt nicht von ungefähr. Wenn Wertsachen, ein Portemonnaie, ein Rucksack, eine Handtasche unbeaufsichtigt herumliegen, kann das für Diebinnen und Diebe verlockend sein und sie greifen zu. Meist ist für die Bestohlenen der Ärger anschliessend sehr gross: Man muss Bankkarten sperren lassen, neue Ausweispapiere anfordern und vieles mehr.
Ruhig bleiben, auf Abstand gehen Meist gehen Diebe gezielt vor und haben ein bestimmtes Diebesgut im Auge. Sie haben eine spezielle Vorgehensweise eingeübt und versuchen ihre Masche an bestimmten Orten oder bei ausgewählten Altersgrup-
pen. Besonders häufig sind ältere Menschen von Trickdiebstahl betroffen. So war im Oltner Tagblatt vom 16. Mai 2023 die Geschichte eines 90-jährigen Mannes zu lesen, der innerhalb kurzer Zeit zweimal von Trickdieben belästigt wurde. Beide Male sprach ihn ein unbekannter Mann auf der Strasse an. Beim ersten Vorfall sprach der Fremde den Mann in einigermassen gutem Deutsch an und streckte ihm einen Zweifränkler entgegen. Er müsse unbedingt die Ambulanz anrufen und brauche Kleingeld, denn seine Frau sei krank. Der Oltner liess sich jedoch nicht aus der Ruhe bringen und erzählt dem Reporter vom OT, dass er gleich misstrauisch geworden sei. Es gebe doch heute keine Telefonkabinen mehr, in denen man mit Kleingeld telefonieren könne und wenn, dann gehe das auch mit einem Zweifränkler. Beide Trickbetrüger bedrängten den Mann, redeten hastig auf ihn ein. Je länger das einseitige Gespräch dau-

Ein wichtiger Grundsatz: keine grossen Geldbeträge an Unbekannte aushändigen.
Foto: stock.adobe.com/lettas
erte, desto näher rückten die Täter der Person. Einer griff dem Oltner Senior währenddessen in die mitgeführte Tasche, um an Wertsachen zu gelangen, die er im Beutel vermutete.
Umsichtig absichern
Dass die Trickdiebe beide Male keinen Erfolg bei ihren Aktionen hatten, verdankt der Senior seiner Umsicht. Da er Probleme mit dem Gleichgewicht hat, ist er im Alltag mit seinem Rollator unterwegs. Da er sich davor fürchtet, dass er trotz Gehhilfe stürzen könnte, hat er das Portemonnaie, sein Handy und seinen Schlüssel an einer Kette befestigt. So kann ihm nichts auf den Boden fallen, wenn ihm etwas aus den Händen gleitet. Zudem verhindert diese Vorsicht, dass er irgendwo etwas liegen lässt. Und es erschwert einen möglichen Diebstahl, da die Diebe nicht damit rechnen, dass Wertgegenstände angekettet sind. Zudem hat der Senior sich angewöhnt, dass er, wenn ihm jemand Unbekanntes zu nahe rückt, auf Abstand geht oder sich «dumm» stellt und so tut, als ob er nichts begriffen hätte. Vor allem bleibt er ruhig und lässt sich nicht einschüchtern oder ängstigen. Darauf zielen Täterinnen und Täter nämlich ab: Ihre Opfer verunsichern, durcheinanderbringen, damit sie zugreifen können.
Nichts versprechen am Telefon Ebenfalls häufig kommt der Telefonbetrug vor. Dabei suchen sich Trickbetrügerinnen und Trickbetrüger in Telefonbüchern Personen heraus, die altmodische Vornamen haben. Sie geben sich als Verwandte oder Bekannte aus oder noch dreister, sogar als Polizeibeamte. Die Anruferinnen und Anrufer versuchen mit komplizierten Geschichten, die gezielt Angst hervorrufen, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen und ihnen möglichst viel Geld abzuluchsen. Viele glauben, dass ihnen das nicht passie-

Gelegenheit macht Diebe.
ren kann. Die Polizeiberichte beweisen das Gegenteil. Wenn es den Tätern gelingt, ihre Opfer innerhalb kurzer Zeit einem grossen psychischen Druck auszusetzen, kann ein starkes Gefühl der Verpflichtung zu einer Hilfeleistung entstehen. Beispielsweise indem sie die Opfer mit Unfallmeldungen schocken. Die Anrufenden erzählen, dass eine dem Opfer nahestehende Person einen Unfall verursacht oder erlitten hat. Die Polizei rät allen, niemals die Macht der Situation zu unterschätzen. Wenn man sich unsicher oder bedrängt fühlt, am besten das Telefonat sofort beenden, vor allem aber, den Anrufenden nichts versprechen oder zusichern, egal wie glaubwürdig eine Situation dargestellt wird.
Fremde nicht in die Wohnung lassen Trickdiebinnen und -diebe, die an der Haustüre läuten, sind erfinderisch. Sie tarnen sich als Handwerker, Handelsreisende oder Beamtin. Sie versuchen, sich mit clever ausgedachten Geschichten Zutritt zur Wohnung ihrer Opfer zu verschaffen und
sie zu bestehlen. Die Polizei rät deshalb, Fremden die Tür nicht speerangelweit zu öffnen und niemanden, den man nicht kennt oder bestellt hat, in die Wohnung hineinzulassen.
Wenn jemand das Gefühl hat, bedrängt zu werden oder das Opfer eines Betruges geworden zu sein, unbedingt bei der Polizei
melden, damit diese solche Vorgehensweisen bekanntmachen und die Diebinnen und Trickser aufspüren kann, damit keine weiteren Personen zu Schaden kommen.
Weitere Informationen
Schweizerische Kriminalprävention: https://www.skppsc.ch/de/themen/diebstahl/

nach Mass. Insektophon: 0848 800 688



Die Entkalkungsanlage auf Salzbasis sorgt für weiches Wasser im Haus.
Rund 70 Prozent der Schweizer Haushalte werden mit hartem bis sehr hartem Wasser versorgt. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer überlegen deshalb seit langem, wie sie ihr Kalkproblem am besten lösen könnten. Mit dem neuen «Kauf auf Probe» von Atlis können sie eine Entkalkungsanlage günstig ausprobieren und sich selbst eine Meinung bilden.
Die Vorzüge weichen Wassers Während der Testphase kann man ohne Zeitdruck selbst feststellen, welche Vorzüge weiches Wasser wirklich hat. Gleichzeitig kann man vermeiden, dass man quasi «die Katze im Sack kauft» und viel Geld ausgeben muss. Beim Kauf auf Probe bezahlt man nur die Montagekosten und hat ein ganzes Jahr Zeit, um die Eigenschaften des weichen Wassers kennenzulernen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Der Kauf-
Mit 35 Jahren Erfahrung und Sitz in Baden hat sich die Firma Ambassador Immobilien auf die Vermarktung und den Verkauf von Wohnimmobilien im Kanton Aargau spezialisiert.
Transparent und zielgerichtet
Im Bereich der professionellen Vermarktung von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentum und Mehrfamilienhäusern bietet Ambassador Immobilien überzeugende und ganzheitliche Dienstleistungen. Dabei nehmen die Fachleute Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse – zu einem fairen, angemessenen Preis. Die Provision liegt bei selbstbewohntem Eigentum zwischen 1,5 und 2 Prozent. Für Mehrfamilienhäuser berechnet Ambassador maximal 1,5 Prozent des Verkaufspreises, je nach Einschätzung der Verkäuflichkeit und den Vorstellungen der

Der Verkauf einer Immobilie muss gut geplant und durchdacht sein.
Eigentümerin oder des Eigentümers. Vom Erstgespräch über den Beurkundungstermin beim Notar bis hin zur Nachbetreuung von Verkäufer- und Käuferschaft gewährleistet Ambassador Immobilien einen transparenten, zielgerichteten und individuellen Service mit über-
durchschnittlichem Engagement. Als Hauseigentümerin oder Bauherrschaft profitieren Kundinnen und Kunden mit Ambassador Immobilien als Partnerin von wertvoller Erfahrung, regionaler Kompetenz im Aargauer Immobilienmarkt sowie von einer spezialisierten An-
betrag wird erst nach der Entscheidung in Rechnung gestellt. Bei Unzufriedenheit wird die Anlage kostenfrei durch Atlis wieder ausgebaut und abgeholt.
Mit Salz gegen Kalk
Eine Entkalkungsanlage auf Salzbasis ist nach wie vor die einzige nachgewiesene und bezahlbare Methode, um den vorhandenen Kalk wirksam aus dem Wasser zu entfernen. Mit dem neuen Angebot von Atlis «Kauf auf Probe» kann man die Wirkung günstig und ohne finanzielles Risiko kennenlernen.

Atlis AG
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sprechperson während des gesamten Prozesses.
Erstgespräch erwägen
Die Fachleute stehen interessierten Kundinnen und Kunden, die aktuell oder in näherer Zukunft einen Immobilienverkauf planen, gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung und freuen sich über die Kontaktaufnahme.

AMBASSADOR
Immobilien und Verwaltung AG Mellingerstrasse 1 5401 Baden
Mario Schmid, Immobilienvermarkter mit eidg. FA Tel. 056 200 25 21 schmid@ambassadorimmo.ch
www.ambassadorimmo.ch
Mit dem hochwertigen RundumSorglos-Paket my Home der AEW produziert, speichert und verwaltet man seine eigene Wärme und Energie. Also am besten schon jetzt die Installation einer eigenen Solaranlage oder den Ersatz der vorhandenen Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung durch eine smarte, nachhaltige Lösung planen. Mit einer eigenen Solaranlage ist man unabhängiger von steigenden Energiekosten: Bei einem durchschnittlichen Haushalt ist die Anlage bereits nach rund elf Jahren amortisiert. Daher lautet das Motto: Nicht länger warten und sich jetzt von den Fachleuten der AEW beraten lassen.
Gute Erfahrung gemacht Familie Brogle aus Küttigen hat sich bereits 2019 für my Home von AEW entschieden. In ihrem modernen Einfamilienhaus wurde eine

Für Andreas Brogles Familie hat die Energiezukunft schon begonnen.
Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie eine Elektroladestation für das E-Auto installiert. Dank der smarten Steuerung sind nicht nur diese Komponenten miteinander verbunden, sondern auch der
Swimming Pool wird mit der Sonnenenergie vom Dach geheizt und ist über die Steuerung integriert. Andreas Brogle ist sehr zufrieden mit der Lösung und sagt: «Für unsere Familie hat die Energiezukunft schon begonnen». In einem Interview ist zu erfahren, wieso sich die Familie Brogle für das RundumSorglos-Paket my Home der AEW entschieden hat und zudem sind auf www.aew.ch/sorglos weitere Referenzen zu finden.
Gesamtpaket oder einzeln
Das Angebot der AEW ist modular bestellbar und besteht aus einer schlüsselfertigen Solaranlage, die auf Wunsch mit einem Speicher, einer Wärmepumpe, einer intelligenten Steuerung und einem Serviceangebot kombinierbar ist. Bei Bedarf ist noch die Einbindung einer Heimladestation für das Elektroauto
möglich. Dabei erhalten Kundinnen und Kunden von der Planung bis zum Betrieb ihrer Anlage alles aus einer Hand. Sie profitieren zudem von attraktiven Förderprogrammen. AEW hat für Interessierte die aktuell gültigen Förderbeiträge unter www.aew.ch/foerderung zusammengestellt. Unter www.aew.ch/ wohnwirtschaft kann man mit wenigen Angaben eine erste Richtofferte für das eigene Rundum-Sorglos-Paket zusammenstellen.
Sich jetzt informieren und unverbindlich beraten lassen lohnt sich.

AEW Energie AG
5001 Aarau
Tel. 062 834 28 00
www.aew.ch/wohnwirtschaft
Ob echte Schweizer Weihnachtsbäume oder eine künstliche Variante mit integrierten LED-Lichtern, Weihnachtsbaumkugeln, Kerzen, Lametta, Dekosterne oder Leuchttiere: In der Weihnachtswelt von Bauhaus werden garantiert alle fündig. Für Kreative gibt’s viele Bastelartikel, die sich zum Beispiel zum Kreieren eines Adventskalenders eignen. Für das kuschlige, romantische Ambiente vor dem heimischen Cheminée bietet Bauhaus ab Lager passendes Brennholz an. Dazu passend Zierkissen und Decken für das Sofa aussuchen und die Stimmung ist perfekt.

Jetzt die Weihnachtswelt im Bauhaus entdecken und sich inspirieren lassen!
Foto: zvg
verwendet werden und muss also nicht als nadelstreuendes Sperrgut durchs Treppenhaus bugsiert und entsorgt werden. In ästhetischer Hinsicht punktet die Kunststofftanne mit makellosem «Wuchs» – das erleichtert auch das Dekorieren. Jetzt die Weihnachtswelt im Bauhaus entdecken und sich inspirieren lassen!
Echte und künstliche Bäume
Bei uns gibt es echte Weihnachtsbäume aus nachhaltiger Schweizer
Weihnachts-Lichter Glitzernde Weihnachtsdekoration will ins rechte Licht gerückt werden! Weil nicht jede Ecke per Spotlight ausgeleuchtet werden kann, bringen smarte Dekostücke die Lichtquelle gleich mit: LED sorgen für heimelige und energiesparende Erhellung: Sie verbrauchen 10 x weniger Strom als Lichterketten mit Glühlampen. Alternativ gibt es auch batteriebetriebene Lichterketten.
Forstwirtschaft. Das Beste: Diese können sogar im Webshop bestellt werden und Bauhaus liefert sie direkt nach Hause.
Es muss aber nicht immer die gute alte Nordmanntanne sein: Ein künstlicher Weihnachtsbaum beschert gerade im urbanen Wohnen zahlreiche Vorteile. Er kann alle Jahre wieder-

BAUHAUS
Fachcenter Oftringen
Spitalweidstrasse 1
4665 Oftringen
Tel. 058 400 34 00 info.nl734@bauhaus.ch
www.bauhaus.ch

Fenster stellen den Bezug zwischen Innen und Aussen her. Sie lassen den Blick auf die Geschehnisse vor dem Haus zu. Von aussen wiederum lassen Fenster Sonnenschein, Wärme und Licht herein.
An das Fenster werden entsprechend viele Anforderungen gestellt, auch in Bezug auf das Thema Wär
meschutz: Im Winter sollen sie möglichst viel Sonnenenergie einfangen. Im Sommer gilt es, durch Verdunklung der Fenster die Hitze möglichst draussen zu lassen. Der Austausch bestehender Fenster stellt hohe Anforderungen an die Kompetenz derjenigen, welche einen Fensterersatz planen und realisieren. Als Eigentümerin oder Eigentümer
tut man gut daran zu verstehen, auf welche Details beim Austausch von Fenstern zu achten ist.
Verglasung
DreifachIsolierverglasungen sind heute Standard. Man kann aber auch zwischen unterschiedlichen Beschichtungen, Glasdicken und Gasfüllungen wählen, dies je nach Anforderungen an den Schallschutz, den Einbruchschutz oder die Einsehbarkeit.
Fensterrahmen
Holz, Holz/Metall oder Kunststoff? Sämtliche Rahmenarten haben ihre Vor und Nachteile. Um die richtige Wahl zu treffen, sollte man sich gut informieren.
Beschläge
Wie sicher ein Fenster ist, hängt massgebend von den Beschlägen ab.
Bodenheizungen, die bereits über 35 Jahre in Betrieb sind, sollten man untersuchen lassen. Denn die im Boden verlegten Bodenheizungsrohre altern und können im schlimmsten Fall bersten. Wer nicht rechtzeitig reagiert, den kann es teuer zu stehen kommen. Deshalb ist eine vorbeugende Analyse ratsam.
Alte Rohre werden spröde Betroffen sind insbesondere Systeme, die zwischen 1970 und 1990 verbaut wurden, weil in diesem Zeitraum hauptsächlich einfacher Kunststoff als Rohrmaterial zum Einsatz kam. Dieser wird mit der Zeit spröde.
Kalte Böden
Wenn die Bodenheizung nicht die gewünschte Leistung bringt, gewisse Räume kalt bleiben und die Regulierung nicht richtig funktioniert,

Eine umfassende Analyse bringt Klarheit über den Zustand der Bodenheizung.
lohnt es sich, eine Fachperson hinzuzuziehen. Dabei ist es wichtig, dass die Anlage vor Ort genauestens untersucht wird.
Klarheit durch Analyse
Bei einer Untersuchung müssen sämtliche Komponenten miteinbe-
Ist die passende Sicherheitsstufe am richtigen Ort eingebaut, lässt es sich auch ruhiger schlafen. Die polizeiliche Beratungsstelle der Kantonspolizei Aargau weiss hier Rat.
Vom 9. bis 22. November 2023 finden, verteilt über den Kanton, vier Informationsveranstaltungen zum Fensterersatz statt. An den kostenlosen Veranstaltungen wird aufgezeigt, wie man zu neuen Fenstern kommt, die zum eigenen Haus passen. Am besten jetzt gleich anmelden! Weitere Informationen zu den Infoveranstaltungen sind unter www.ag.ch/energielive zu finden.

KANTON AARGAU
energieberatungAARGAU
Tel. 062 835 45 40
www.ag.ch/energieberatung
zogen und die Ergebnisse anhand von normierten SWKI-Richtwerten ausgewertet werden. Erst nach einer umfassenden Analyse des Zustands herrscht Klarheit darüber, wie es wirklich um eine Bodenheizung steht. Eine Zustandsanalyse bei der Naef Group kostet 380 Franken.
Foto: Naef Group
Das Originalverfahren zur Rohrinnensanierung mittels Innenbeschichtung hat die Naef Group 1999 auf den Markt gebracht. Damit werden bestehende Bodenheizungen ganz ohne Baustelle saniert. Die Innenbeschichtung dient dabei als Schutzmantel gegen eine weitere Versprödung. Das angewandte HAT-System ist das einzige Rohrinnensanierungsverfahren, das Kunststoff-Bodenheizungen gemäss DIN-Norm 4726 sauerstoffdicht macht und damit die Alterung der Kunststoffrohre stoppt.

Naef GROUP
HAT-Tech AG Wolleraustrasse 15N 8807 Freienbach Tel. 044 786 79 00
info@naef-group.com
www.naef-group.com
Eine der grössten Küchenausstellungen der Schweiz befindet sich in Bettwil (AG). Es ist der ideale Ort, um die neuesten Materialien zum Anfassen und Erleben zu entdecken. Hier kann man sich inspirieren lassen.
Eine beeindruckende Auswahl
Die Ausstellung von Brunner Küchen präsentiert auf einer Fläche von 1000 m2 rund 30 Ausstellungsküchen und eine beeindruckende Auswahl an innovativen Materialien, die die Grenzen des Möglichen in der Küchengestaltung neu definieren. Von revolutionären Oberflächenmaterialien bis hin zu nachhaltigen Optionen, Brunner zeigt eine breite Palette an Materialien, die nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch funktional und langlebig sind.
Interessierte haben die Möglichkeit, die neuesten Materialien hautnah

Mit
zu erleben und ihre Haptik zu spüren. Mann kann die Geschmeidigkeit eines hochwertigen Natursteins fühlen, die Wärme von Holz oder die moderne Eleganz von Glas und Metall. Zudem überzeugt die hohe Qualität der Verarbeitung.
Die umfangreiche Küchenausstellung ermöglicht es, die verschiedenen Texturen und Farben zu vergleichen, um eine gute Wahl für die
eigene Küche zu treffen. Darüber hinaus steht das firmeneigene Fachberaterteam den Kundinnen und Kunden zur Verfügung, um sie über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Materialien zu informieren. Zudem bieten sie Unterstützung bei der Auswahl der optimalen Materialien, die individuellen Bedürfnissen gerecht werden und den persönlichen Stil unterstreichen sollen.
Am besten ist ein Besuch der Ausstellung, um die eigenen Küchenträume wahr werden zu lassen. Öffnungszeiten der Küchenausstellung (keine Anmeldung erforderlich):
Mo.–Do.: 08.00–12.00/13.00–17.30
Freitag: 08.00–12.00/13.00–16.00
Samstag: 09.00 – 15.00
Für eine individuelle Küchenberatung bittet das Team, einen Termin zu vereinbaren. Die kompetenten und erfahrenen Küchenprofis freuen sich, die Ausstellungsküchen und Küchenkonzepte präsentieren zu dürfen.

Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch
www.brunner-kuechen.ch

Seit über 40 Jahren steht die Firma Mitac Architektur in Lenzburg für Verlässlichkeit und Fachkompetenz. Ob kleinere Umbauprojekte oder grossflächige Überbauungen im Wohn-, Industrie- und Gewerbebereich – mehr als 1500 erfolgreich realisierte Wohneinheiten zeugen von Engagement und Know-how. Ein
eingespieltes Team aus 18 Mitarbeitenden steht bereit, um Kundinnen und Kunden von der ersten Wohnidee bis zur Schlüsselübergabe zu begleiten.
Tradition trifft auf Moderne Mitac Architektur ist stolz darauf, Interessierten exklusiv die ersten Vi-
sualisierungen des Bauprojekts «Im Feld» in Othmarsingen vorzustellen. Hier wird ein harmonischer Brückenschlag zwischen Alt und Neu vollzogen: Die traditionellen Satteldächer schützen das charakteristische Ortsbild, während moderne Gebäudedesigns für eine frische Ästhetik sorgen. Das Projekt umfasst insgesamt 29 Wohneinheiten, die von gemütlichen 2.5-Zimmer-Wohnungen bis zu geräumigen 5.5-Zimmer-Wohnungen reichen und so unterschiedlichsten Wohnansprüchen gerecht werden.
Besonders hervorzuheben sind die Attikawohnungen, welche ein unvergleichliches Wohnambiente bieten. Eine durchdachte Planung sorgt für die ideale Sonneneinstrahlung bei allen Wohnungen und es wird ein beeindruckender Weitblick ins Freiamt geboten.
Interessierte können sich per sofort melden, um beim Verkaufsstart priorisiert informiert zu werden.
Eigene Ideen umsetzen Wer seine eigenen Vorstellungen und Ideen verwirklichen möchte oder gar Bauland zu verkaufen hat, nimmt am besten Kontakt mit dem Architekturbüro Mitac auf. Gemeinsam können Visionen zum Leben erweckt werden.
Mitac Architektur freut sich auf interessierte Anrufe unter 062 886 66 33 oder eine Kontaktaufnahme per EMail an info@mitac.ch.

Mitac Architektur AG
Bahnhofstrasse 18
Postfach 489
5600 Lenzburg
www.mitac-architektur.ch

Es ist sinnvoll, sich gegen mögliche Cyberangriffe zu schützen.
Jeden Monat ist ein Viertel der Schweizer Bevölkerung von Cyberangriffsversuchen betroffen. Privatpersonen sind ähnlichen Risiken ausgesetzt wie Firmen: Es geht ums Datenklau, Computerviren oder Identitätsdiebstahl. Für Hauseigentümer ist das Risiko rund um «Smart Home» ein Thema. Hier nutzen Hacker nicht geänderte Standard-Passwörter von vernetzten Geräten oder ungesicherte WLAN-
Netze, um dann über Beleuchtungen oder Türsteuerungen physisch in die Liegenschaft einzubrechen.
Das Handy schützen
Auch das Handy ist ein kleiner Computer. Vor allem Android-Geräte sind von Cyber-Bedrohungen betroffen. Es empfiehlt sich, auf Tablet und Mobile Schutzprogramme zu installieren. Im System von Apple sind die Risiken kleiner.

Es kann günstiger sein, wenn Heizöl noch im 2023 bestellt wird.
Seit Juni 2023 steigen die Heizölpreise wieder kontinuierlich an. Die Preise sind nun in dieser Phase um CHF 23.00 per 100 Liter angestiegen und die Aussichten auf tiefere Preise bleiben weiterhin ein Wunschdenken. Denn zusätzlich zu den reduzierten Fördermengen durch
die OPECStaaten seit Juli 2023 bestimmt nun auch der Konflikt im Nahen Osten das Geschehen am Ölmarkt.
Tendenziell steigend
Die angespannte Lage lässt für die Ölpreise kaum grösseren Spielraum
Gleichwohl ist ein Schutzprogramm empfehlenswert.
Fehler vermeiden
Erstens: keinerlei Zugangsdaten oder Passwörter teilen. Zweitens: dubiose Webseiten und DatenDownloads aus unbekannten Quellen vermeiden. Drittens: sich online nicht unter Druck setzen lassen und auf keinerlei unbekannte Links in verdächtigen E-Mails klicken.
Ist versichern sinnvoll?
Am besten ist die eigene Prävention: regelmässig Backups der wichtigsten Daten erstellen und sie offline geschützt aufbewahren. Die Versicherung «Cyber Safe Surf» von Zurich bietet eine finanzielle Absicherung gegen die Folgen von Hackerattacken und Schadsoftware. Zurich übernimmt bis 3000 Franken der Kosten für die Entfernung der
Schadsoftware, das Neuaufsetzen der Programme und die Wiederherstellung der Daten aus dem Backup. Die «Cyber Safe Shop & Pay»-Versicherung greift, wenn das Konto leergeräumt wird, online bestellte Waren beschädigt oder gar nicht geliefert werden oder es bei OnlineBuchungen zum Betrug kommt. Bei einer Versicherungssumme von 10’000 Franken beträgt die Jahresprämie bei beiden Versicherungsmodellen 39 Franken. Nach Wunsch lassen sich höhere Versicherungssummen absichern.

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nach unten zu. Die grosse Frage unter den Händlern bleibt, ob sich der Konflikt auf andere Länder ausweiten wird und somit die globale Ölversorgung massiv gestört werden könnte. Per Mitte Oktober 2023 haben die Ölpreise wieder den höchsten Stand erreicht seit Anfang Jahr. Die Lage am Heizölmarkt bleibt weiterhin sehr kritisch und die Preise bleiben somit auch volatil. In den kommenden Wochen wird tendenziell das Preisbarometer eher weiter ansteigen.
MWST-Erhöhung ab 2024
Durch die anstehende MWSTErhöhung von 7.7 Prozent auf 8.1 Prozent ab dem Jahr 2024 empfiehlt es sich, noch dieses Jahr einen Heizöleinkauf zu tätigen. Diese bevorstehende Anpassung wird sich zusätzlich auf die Heizkosten auswirken. Es gilt auch zu beachten, dass gegen
Ende des Jahres die Nachfrage nach Heizöl erfahrungsgemäss steigt, was zu Lieferengpässen führen kann. Eine frühzeitige Heizölbestellung ermöglicht eine pünktliche Lieferung bis Ende Jahr.
Noch dieses Jahr Heizöl bestellen Das Team der VoegtlinMeyer AG setzt alles daran, den Kunden beim Heizöleinkauf zu unterstützen und preisgünstige und pünktliche Lieferungen zu ermöglichen.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch Tel. 056 460 05 05
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ABDICHTUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABFALLENTSORGUNG/RÄUMUNGEN
Obrist Transport + Recycling AG Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
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Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNENRENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden
Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung
Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen
Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BADEZIMMERUMBAUTEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Westring 3, 5502 Hunzenschwil
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
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BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN
Fischer Schilder GmbH
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Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.
Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe
Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung
Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden
Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
FENSTERBAU
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
FLACHDACHBAU
Franz Widmer AG
Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Hochuli Schlossrued AG
Flachdachsanierung, Abdichtungsarbeiten
Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch GIPSERARBEITEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAU SWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Gartenpflege & Hauswartungen
Marcel Kindler
Gartenpflege, Hauswartung
Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil
Tel. 079 225 61 12
marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN
APT Kaminfeger GmbH
Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte
Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach
Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Grundgut AG
Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung
Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions
INSEKTENSCHUTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
SEMOFIX AG
Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35
haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick
Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices
Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
KÜCHENUMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG Verkauf · Verwaltung · Beratung Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Grundgut AG
Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen
Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
KEEL BAUKONZEPT
Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen
Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung
Haselstrasse 16, 5401 Baden
Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
Räber Immo GmbH
Beratung – Bewertung – Verkauf
Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg
Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
AWB Beratungen AG
«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau
Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERNE Immo AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg
Tel. 062 869 43 60 info@erne-immo.ch www.erla.ch
F. G. Pfister Immobilien AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bernstrasse Ost 49, 5034 Suhr Tel. 058 521 45 00 info@fgp-immobilien.ch www.fgp-immobilien.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Immobilien Wehrli Aarau Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen AG Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch
Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
Garaventa Liftech AG
Spezialist für Treppen- & Homelifte
Fännring 2, 6403 Küssnacht am Rigi Tel. 041 854 78 80 info@garaventalift.ch www.garaventalift.ch
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER-/SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung
Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH
Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
TFB AG
Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg
Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung
Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SOLARWÄRME
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung
Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
SPENGLEREIEN
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
STEUERBERATUNGEN
LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung
Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen
Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
STOCKWERKEIGENTUM
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien
Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
WÄRMEPUMPEN
Hochuli Schlossrued AG
Heizungs-Ersatz – Heizungs-Check – Heizungs-Service
Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued
Tel. 062 739 00 20, mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch
WÄSCHETROCKNUNG
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
WASSERSCHADENSANIERUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Westring 3, 5502 Hunzenschwil Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Nr. 443 November 50. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 39’437 Ex. Basis 2022/2023
Anzahl Mitglieder: 40’117 (30. September 2023)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach
Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Freiraum Werbeagentur AG, Büro Dättwil Täfernstrasse 14 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.freiraum-ag.ch
Titelbild: stock.adobe.com/Hermann
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:
Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18
Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43
Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Tel. 056 633 64 44
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen) c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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