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Wenn Ende Herbst die meisten Pflanzen verblüht sind und sich auf die kalte Jahreszeit vorbereiten, hat der Liebesperlenstrauch, auch Schönfrucht genannt, seinen grossen Auftritt. Er zaubert mit seinen glänzenden violetten Früchten, die aussehen wie kleine leuchtende, pfefferkorngrosse Perlen, eine einmalige Farbe in den winterlichen Garten.

Energie und Strom sparsam zu nutzen, ist schon seit
ein wichtiges Thema. Diesen Winter ist die Reduktion des Energieverbrauchs jedoch dringlich. Energieeffiziente Geräte, LED-Lampen und viele praktische Spartipps im Alltag helfen dabei, weniger Strom zu verbrauchen – bei gleichbleibender Lebensqualität.
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Herbstzeit ist Schlachtzeit. Gasthäuser werben für Schlachtplatten, Politiker fordern Anbauschlachten und Ex-Nationalrat Peter Bodenmann bläst zur alpinen Solaroffensive, unter Inkaufnahme von Verstössen gegen Verfassung, Gewaltenteilung und geltendes Recht. Das Panikorchester tingelt wieder durchs Land, ähnlich wie 2011 nach «Fukushima», der Geburtsstunde der Energiestrategie 2050, deren bisherige Haupterrungenschaft die derzeit laufende, mehr oder weniger geistreiche, bundesweite Energiesparkampagne ist, die uns lehrt, dass wärmende Teppiche eine stilvolle Bodenisolierung darstellen.
Auch die Windenergielobby meldet sich zu Wort. In der AZ vom 13. Oktober 2022 gilt ihre Kritik dem kantonalen Richtplan, der ihrer Meinung nach zu wenig Raum lässt für den Bau von Windkraftparks. Die Windkraftapologeten setzen nun auf die Energiegesetzgebung des Bundes. Der Kanton Aargau habe das Potenzial für 30 Windräder, heisst es. Dabei wird Referenz genommen auf Martin Neukom, Baudirektor des Kantons Zürich, der für «seinen» Kanton die Errichtung von bis zu 120 Windrädern vorsieht.
Was die Aargauer Windkraftlobby nicht erwähnt: Noch vor acht Jahren haben die Experten des Kantons Zürich geschrieben, der Kanton Zürich sei kein Windkanton. Mit der Amtsnachfolge von Markus Kägi durch Martin Neukom hat nun der Wind gedreht. Die gleiche Baudirektion schreibt jetzt das Gegenteil von dem, was sie 2014 verlauten liess.
In den Äusserungen der Aargauer Windenergielobby schwingt ein erhebliches Misstrauen gegenüber Kantonsautonomie und kommunaler Selbstbestimmung mit. Auch in dieser Hinsicht nimmt sie Mass an Neukom und den neuen autoritären Gelüsten in der Politik. Auch er will zur Durchsetzung seiner Vorhaben Mitspracherechte von Gemeinden einschränken.
Im Kanton Aargau fiel die Antwort zur Windfrage ähnlich aus wie in Zürich. Auch der damalige Leiter der Abteilung Energie äusserte sich dahingehend, der Kanton Aargau sei kein Windkanton. Trotzdem versucht der Bund dem Kanton Aargau mit dem Konzept Windenergie Standorte für Windräder aufzudrängen. Was über die definierten Gebiete hinausgeht, käme einer weiteren Anbauschlacht gleich –einer Anbauschlacht an schlechten Standorten.

überzeugt in einer Siedlung mit 1200 Wohnungen.

Die Telli-Siedlung mitten in Aarau ist eine der grössten Wohnüberbauungen der Schweiz und wird energetisch nach höchsten ökologischen Standards (SNBS) saniert. Als langjährige Eigentümerin von gut 600 Wohnungen ist die Axa die treibende Kraft: Bis 2023 sollen der Netto-Null-Status (klimaneutral) erreicht – und gleichzeitig die Lebensqualität der Mieter:innen und der Wert des Gebäudes gesteigert werden. Unter
diesen Voraussetzungen wurde eine umweltschonende Kalkschutz-Lösung gesucht – und in Aquazino gefunden.
Wie funktioniert die chemiefreie Kalkschutz-Lösung, die einfach an den Leitungen installiert wird, keine Wartung braucht und beste Wasserqualität garantiert? Aquazino setzt die wissenschaftlich geprüfte EAF-Technologie ein. Dabei wird die Struktur des Kalkes
durch ein harmloses, elektrisches Signal in Pulverform umgewandelt, sodass der Kalk nicht mehr haftet. «Früher mussten wir unsere Hochleistungsboiler sehr aufwändig und teuer chemisch entkalken. Nun wischen wir allfälliges Kalkpulver einfach heraus – ohne Einsatz von Chemie», erzählt Thomas Stückelberger, Hauswart Telli A. Zudem wird die Wasserqualität nicht verändert. Mineralien und natürlicher Geschmack bleiben erhalten.
Erfolgreiche Testphase
Nach der erfolgreichen Testphase in der Liegenschaft Telli A folgte der fundierte Entscheid, die Aquazino-Lösung gesamtheitlich zu installieren. Der Hauswart Thomas Stückelberger ist auch persönlich überzeugt: «Unterdessen haben wir Aquazino auch bei uns Zuhause im Einsatz. Die Lösung hat überzeugt, im Telli wie auch zu Hause: Den
Effekt merkt man sehr gut beim Wasserkochen.»
10’000 zufriedene Kunden – Umweltschonend, aber effektiv: beste Trinkwasserqualität – Mineralien und Geschmack bleiben erhalten – Weniger Aufwand, tiefe Kosten: einfache, platzsparende Installation an den Leitungen, komplett wartungsfrei, kein Service nötig – Langfristige Werterhaltung: verlängerte Lebensdauer von Leitungen und Geräten: auch bestehender Kalk wird sanft abgetragen



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Jeanine Glarner
Grossrätin, Präsidentin
Hauseigentümerverband
Aargau
Unlängst wurde ich von der az Aargauer Zeitung befragt, warum die Wohneigentumsquote im Kanton Aargau sinke. Dazu gibt es aus meiner Sicht verschiedene Gründe.
Einerseits gibt es sicher eine gesellschaftliche Dimension. Viele junge Menschen wollen heute gerne mobil bleiben und sind daher nicht dauerhaft am selben Ort sesshaft. Sie reisen viel, wechseln häufig den Job und verzichten daher ganz bewusst darauf, Wohneigentum anzustreben. Sie bevorzugen durchaus das Leben als Mieterinnen und Mieter, womit sie sich nicht um eine Liegenschaft kümmern müssen und Zeit, Geld und Energie für anderes bleibt.
Andererseits sind einige Gründe für die Tendenz weg vom Wohneigentum klar in
der stets zunehmenden Regulierung zu suchen:
1. Mit der Annahme des Raumplanungsgesetzes wurden die Bauzonen begrenzt. Diese Beschränkung der Ressourcen führt dazu, dass die Nachfrage nicht mehr gedeckt werden kann und ist daher mit ein Grund, warum in den vergangenen Jahren die Preise massiv gestiegen sind.
2. Aufgrund der verschärften Bedingungen im Finanzsektor müssen heute deutlich mehr eigene Mittel aufgebracht werden, um eine Hypothek zu erhalten. Auch die Tragbarkeitsbedingungen wurden verschärft. Dies erschwert den Erwerb von Wohneigentum für einen grossen Teil des Mittelstandes, insbesondere für Einpersonenhaushalte oder junge Familien, die aufgrund hoher laufender Kosten nicht viel sparen können.
3. Wer heute ein Haus bauen will, ist mit einer Unmenge an Bestimmungen konfrontiert. Hatte eine Baubewilligung vor 100 Jahren noch auf einer Seite Platz, so umfasst sie heute für ein Einfamilienhaus schnell einmal 10 bis 14 Seiten. Das zeigt, mit welcher Flut von baurechtlichen Bestimmungen wir heute konfrontiert sind. Leider zeigt die Politik wenig Interesse, diese teure Baubürokratie zu reduzieren. Wer sich an den Bau einer eigenen Liegenschaft wagt, lässt sich heute auf ein Paragraphen-Abenteuer ein.
4. Politikerinnen und Politiker auf Bundesund Kantonsebene überbieten sich gerne mit neuen Vorschriften. Die Bevormundung durch die Regierungen und Parlamente nimmt aktuell geradezu inflationäres Ausmass an. Das frühere Naturgesetz «Wohneigentum gleich Freiheit» gilt schon längst nicht mehr. Der Staat befiehlt, was wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit unserem Geld und unserer Liegenschaft gefälligst tun sollen: Solardachpflicht, Heizungsersatz, Gebäudemodernisierungen, Minimum an Biodiversität im Garten, um nur die aktuellen Ideen zu nennen.
Ich habe hier den Versuch unternommen, in der Kürze ein paar Gründe zu nennen, warum Wohneigentum nicht mehr so attraktiv ist wie auch schon. Ich werde mich politisch weiterhin dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für Wohneigentum zu verbessern. Dazu sind Koalitionen notwendig. Doch leider sieht die politische Grosswetterlage sowohl beim Bund wie beim Kanton aktuell nicht sehr gut aus. Denn in beiden Parlamenten sorgt jeweils eine Mitte-LinksMehrheit für noch mehr Regulierung. Eine Korrektur bei den eidgenössischen Wahlen 2023 und den kantonalen Wahlen 2024 ist aus Sicht der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer deshalb dringend angezeigt.

Der anhaltend trockene Sommer mit sehr vielen Sonnenstunden hat dazu geführt, dass das Mittelmeer wärmer ist als im Durchschnitt. Das warme Meerwasser ist ein gigantischer Energiespeicher, der bei einem Kaltlufteinbruch grosses Unwetterpotenzial entfalten kann.



Andreas Walker, Hallwil
Wir kennen die Regionen am Mittelmeer vor allem aus Ferienaufenthalten und verbinden damit selbstverständlich Sonne, Wärme und sehr schönes Wetter. Diese Wettersituation kehrt sich im Herbst jedoch ins Gegenteil um, denn in dieser Region ist es die die Zeit der grössten Gewittertätigkeit. Gerade in diesem Jahr ist durch das extrem warme Mittelmeer das Potenzial für heftige Unwetter und Starkregenfälle besonders gross.
Diese Unwetter suchen einerseits die Mittelmeer-Regionen heim, andererseits können die mit Wärme und Feuchtigkeit beladenen Luftmassen aus diesem Gebiet auch in unserem Land zu grossen Unwettern führen.
Starkregen bereits im September Erste Vorboten solcher Ereignisse traten bereits Mitte September in Mittelitalien an der Adriaküste auf. Extreme Starkregenfälle, die innerhalb von sieben Stunden bis zu 420 Liter pro Quadratmeter brachten, forderten 11 Todesopfer. Dabei wurden ganze Ortschaften überflutet. Diese Regenmenge entspricht der knappen Hälfte eines Jahresniederschlages im Schweizer Mittelland (900 bis 1200 Liter pro Quadratmeter/Jahr)!
Im Hochsommer liegt das Mittelmeer vorwiegend unter dem Einflussbereich subtropischer Hochdruckgebiete, die sich von den Azoren und Nordafrika her ausbreiten. Die Frontensysteme verlagern sich dabei mit dem Jetstream (Starkwindband in grosser Höhe) weit nach Norden. Im Herbst wandert der Jetstream langsam wieder südwärts und die Ausläufer des subtropischen Hochdruckgürtels ziehen sich wieder nach Nordafrika zurück.

Aus diesem Grund ist bei uns die Haupttätigkeit der Gewittersaison in den Hochsommermonaten, während sich die Zeit der heftigen Unwetter am Mittelmeer in den Herbst verlagert.
Auch in der Schweiz spürbar Je höher der Wasserdampfgehalt in der Luft ist, desto mehr Energie steht möglichen Schauern und Gewittern zur Verfügung. Insbesondere die Gefahr von sintflutartigem Starkregen nimmt deutlich zu. Besonders heftige Unwetter können sich entwickeln, wenn ein Tiefdruckgebiet mit Höhenkaltluft über das warme Meer zieht. Diese werden in den gebirgigen Küstenregionen noch durch die Topografie verstärkt, wie es Mitte September in Mittelitalien der Fall war.
Die Unwettertätigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf den Mittelmeerraum.
Fortsetzung Seite 11
Im Juli war das Mittelmeer mit einer Wassertemperatur von rund 30 Grad bereits wärmer als in der Karibik. Lokal traten Temperaturen auf, die 6 Grad über dem Durchschnitt lagen. Je wärmer das Meerwasser ist, desto mehr Energie steht zur Verfügung für die Bildung von Gewittern. So bringen warme Sommer eine gut dokumentierte höhere Wahrscheinlichkeit für Starkniederschläge bis in den November hinein mit sich. Auslöser für Starkregenereignisse ist kältere Luft in höheren Lagen der Atmosphäre, die im Spätsommer oder Herbst weit in den Süden vordringt. Der Wind gleitet über das Meer und nimmt dabei Feuchtigkeit aus dem warmen Meer auf. Die warme und feuchte Luft, die leichter ist, steigt auf und der darin enthaltene Wasserdampf kondensiert – dabei wird Kondensationswärme frei. Sie entspricht der Sonnenenergie, die aufgewendet werden musste, um dieses Wasser zu verdunsten.
Durch diesen Prozess verstärkt sich das Tiefdruckgebiet immer mehr. Die warmen Wassertemperaturen im Mittelmeer (über 24 Grad) sind auch eine Voraussetzung für die Bildung von starken Stürmen. Tatsächlich entstehen bei extrem warmen Meerestemperaturen sog. Medicanes. Das Wort setzt sich aus den zwei Wörtern MEDIterranean hurriCANE (mediterraner Hurrikan) zusammen. Medicane-artige Tiefs bringen starke Winde und hohe Niederschlagsmengen mit sich.
Meteorologen erwarten, dass Starkregenereignisse auch in unseren Breiten vor allem im Herbst immer häufiger werden, weil sich die Meere weiter erwärmen und die Luft deshalb mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann. So gab es bereits in den letzten Jahren immer wieder Ereignisse mit Starkregen, die auch bei uns zu Hochwasser und Überschwemmungen geführt haben.
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Fenster machen rund ein Drittel der Fassade aus und gehören zu den langlebigsten Bauelementen. Doch auch, wenn alte Fenster noch einigermassen funktionstüchtig sind, entsprechen sie meist nicht mehr den heutigen Anforderungen an Wärmedämmung und Energieeffizienz.

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getischen Schwachstellen des Hauses, denn über die Glasfläche entweicht deutlich mehr Energie als zum Beispiel durch Wände. Deshalb ist der Austausch der Fenster eine wichtige Möglichkeit, Energie zu sparen. Nach neuestem Standard werden Fenster mit DreifachVerglasung verbaut, welche sich durch ausgezeichnete Dämmwerte bewähren und durch den hohen Lichttransmissionsgrad für natürliches Licht im Wohnraum sorgen. Es sind keine Luftströmungen möglich und Sie reduzieren die Heizkosten automatisch.
Damit sorgen wärmedämmende Fenster nicht nur für Energie und Kosteneinsparungen bei Hausbesitzern, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Umwelt und Klimaschutz.
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Südwestströmungen, die auf der Vorderseite eines Tiefdruckgebietes warme und feuchte Mittelmeerluft zum Alpenraum transportieren, verursachen oft im Spätsommer oder Herbst beim Zusammentreffen mit kalter Luft auch bei uns starke Niederschläge, die zu Hochwasser führen können. Infolge der besonders hohen Meeresoberflächentemperatur im Mittelmeerraum ist das Potenzial für Starkniederschläge in diesem Herbst besonders gross. Allerdings hängt es von der Wetterlage ab, ob dieses Potenzial auch freigesetzt wird.
Wärmer und nasser im Winter Nach Angaben von MeteoSchweiz hat seit 1901 die Niederschlagsmenge von einzelnen Starkniederschlägen in der Schweiz um 12 Prozent zugenommen. Luftmassen können pro Grad Celsius Erwärmung etwa 6 bis 7 Prozent mehr Wasser aufnehmen. Es ist also physikalisch gut erklärbar, wenn mit zunehmender Wärme eine gemessene Intensivierung der Niederschläge beobachtet wird. Die Klimaforscher rechnen damit, dass sich dieser Trend auch in Zukunft fortsetzt. Dabei wird die Intensität der Extremereignisse viel stärker ansteigen als die durchschnittlichen Niederschläge. Selbst wenn der durchschnittliche Niederschlag zurückgeht wie im Sommer, dürften sich Extremniederschläge intensivieren.
Bei einem ungebremsten Klimawandel ist bis Mitte dieses Jahrhunderts zu erwarten, dass die stärksten Eintagesniederschläge im Winter um weitere rund 10 Prozent heftiger ausfallen. Bis Ende des Jahrhunderts beträgt die erwartete Zunahme 20 Prozent. Im Sommer bewegen sich die Zunahmen um 10 Prozent. Für andere Jahreszeiten liegen die Veränderungen zwischen denen für Winter und Sommer.
Da mit der Erwärmung auch die Nullgradgrenze ansteigt, wird sich zudem im Winter das Verhältnis zwischen festem (Schnee) und flüssigem (Regen) Niederschlag zugunsten des flüssigen Anteils verschieben.



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Frage:
Ich vermiete in meinem Mehrfamilienhaus Wohnungen mit Parkplätzen in der Einstellhalle. Nun gibt es immer wieder Mieter, die das Auto verkaufen und den Parkplatz kündigen wollen. Dürfen sie das?
Antwort:
Die Bestimmungen über die Miete von Wohn- und Geschäftsräume gelten auch für die Sachen, die der Vermieter zusammen mit diesen Räumlichkeiten dem Mieter zum Gebrauch überlässt (Art.253a OR). Als Sachen gelten auch Garagen, Autoeinstell- und Abstellplätze (Art. 1 VVMWG).
Parkplatz – Teil des Mietvertrags
Auch für das Bundesgericht ist es klar, dass ein Parkplatz eine Nebensache der Wohnung ist, wenn er funktional mit der Wohnung zusammenhängt. Wenn der Parkplatz somit nur deshalb vermietet
wird, weil auch die Wohnung gemietet wird, besteht ein Zusammenhang. Es spielt dann auch keine Rolle, ob der Parkplatz im Mietvertrag über die Wohnung aufgeführt wird, oder ob ein separater Mietvertrag abgeschlossen wird. Wenn die Verträge zwischen den beiden Parteien (Vermieter und Mieter) abgeschlossen sind, gehören der Parkplatz und die Wohnung zusammen.
Keine separate Kündigung Weder der Vermieter noch der Mieter können den Parkplatz unabhängig von der Wohnung kündigen. Wird nur der Parkplatz gekündigt, handelt es sich um eine unzulässige Teilkündigung.
Der Vermieter hat die Möglichkeit, mit einem amtlichen Formular eine einseitige Vertragsänderung mitzuteilen (Art.269d OR), welche beinhaltet, dass dem Mietvertrag der Parkplatz weggenommen wird. Gleichzeitig muss dann auch der Nettomietzins reduziert werden. Der Mieter hat die Möglichkeit, diese Vertragsänderung bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Er wird insbesondere dann Erfolg haben, wenn er nachweisen kann, dass der Parkplatz für die Wohnung ein wichtiger Bestandteil war und er ohne den Parkplatz die Wohnung nicht gemietet hätte.
Der Mieter jedoch, der keinen Bedarf mehr am Parkplatz hat, kann diesen nicht kündigen und er hat auch keine
Möglichkeit, den Mietvertrag abzuändern.
Weitere Möglichkeiten
Wenn der Vermieter nicht riskieren will, dass der Mieter den ganzen Mietvertrag nur wegen des nicht mehr benötigten Parkplatzes kündigt, kann er sich mit dem Mieter selbstverständlich einvernehmlich einigen.
Vielleicht ist ein anderer Mieter in der Liegenschaft an einem zweiten Parkplatz interessiert.
Der Vermieter kann dem Mieter auch erlauben, den Parkplatz unterzuvermieten, was insbesondere in städtischen Gebieten mit einem geringen Angebot an Parkplätzen problemlos möglich sein sollte.
Rechtlich ist es somit nicht so einfach, einen Parkplatz von der gemieteten Wohnung zu trennen, aber in der Praxis finden sich verschiedene Lösungen.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Thomas Röthlisberger Dr.iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Bau- und Immobilienrecht, Voser Rechtsanwälte, Baden
In Liegenschaftskaufverträgen wird die Gewährleistung für Rechts- oder Sachmängel regelmässig wegbedungen. Dies gilt insbesondere beim Kauf von Altbauten, weil der Verkäufer selbst bei Mängeln keinen Rückgriff mehr auf Handwerker oder Planer nehmen kann. Aber auch bei Neubauten wird die Gewährleistung regelmässig auf rein bauliche Mängel eingeschränkt und im Übrigen für Rechts- und Sachmängel des Grundstücks aufgehoben.
Die Wegbedingung der Gewährleistung bei Liegenschaftskäufen ist gesetzlich zulässig.
Nach dem Wortlaut von Art. 199 OR ist sie nur dann ungültig, wenn der Verkäufer dem Käufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Obwohl die Möglichkeiten der Aufhebung der Gewährleistung nach Gesetz somit sehr weitreichend sind und der Notar die Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages auf diesen Rechtsverlust auch besonders hinweist, erfahren Käufer nach der Übernahme der Liegenschaft immer wieder unliebsame Überraschungen, die bei angezeigter Aufmerksamkeit hätten vermieden werden können.
Immobilien Due Diligence
Die beabsichtigte Wegbedingung der Gewährleistung durch den Verkäufer wird Kaufinteressenten regelmässig bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen angezeigt. Jedenfalls wird die beabsichtigte Wegbedingung der Gewährleistung für Kaufinteressenten ersichtlich, wenn sie vom Notar den Entwurf des Kaufvertrages erhalten. Kaufinteressenten müssen sich in diesem Fall bewusst sein, dass es an ihnen liegt, das Kaufobjekt vor Beurkundung des Kaufvertrages einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, um sich über den Zustand
des Objektes zu vergewissern. Diese sogenannte Due Diligence umfasst insbesondere die bautechnische und rechtliche Situation. Letztere beinhaltet insbesondere die Prüfung der Grundbucheinträge einschliesslich Prüfung der auf dem Grundstück eingetragenen Dienstbarkeiten. Bei Gewerbe- und Industrieobjekten oder Renditeobjekten kann die Due Diligence zusätzlich auch wirtschaftliche, steuerliche und umweltrechtliche Aspekte umfassen. Ein nicht fachkundiger Kaufinteressent kann für die Durchführung der Due Diligence einen Architekten bzw. eine Architektin und einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin beiziehen. Erkannte negative Punkte müssen im Rahmen des Kaufvertragsabschlusses geregelt werden, wie zum Beispiel durch Instandstellung seitens des Verkäufers oder Preisnachlass; denn nach Abschluss des Kaufvertrages kann der Käufer diesbezüglich grundsätzlich keine Ansprüche mehr geltend machen.
Zugesicherte Eigenschaften
Lüftungsreinigung

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Kanalsanierung
Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Eigenschaften der Immobilie, welche der Verkäufer dem Käufer zusichert. Eine typische Zusicherung bei einer privaten Wohnliegenschaft ist, dass das Kaufobjekt frei von Mietverträgen übergeben wird. Bei einer Gewerbeliegenschaft kann zum Beispiel zugesichert werden, dass keine Altlasten bestehen. Entsprechend tut der Käufer gut daran, sich wichtige Eigenschaften im Kaufvertrag zusichern zu lassen, selbst wenn Zusicherungen durch den Verkäufer unter gewissen Bedingungen auch ausserhalb des Kaufvertrages abgegeben werden können. So gelten auch Erklärungen des Verkäufers über Sacheigenschaften des Kaufobjektes als Zusicherungen, wenn sie erkennbar für den Kaufentschluss des Käufers entscheidend sind und auf die er nach Treu und Glauben vertrauen darf (wie zum Beispiel Angaben über den Mietertrag eines Renditeobjekts in einem Mieterspiegel). Wir sorgen für eine schnelle Lösung.
Wie weit hingegen der Verkäufer bereit ist, Zusicherungen abzugeben, hängt letztlich auch von den Marktverhältnissen ab.
Arglistig verschwiegene Mängel
Wird die Gewährleistung im Kaufvertrag aufgehoben, akzeptiert der Käufer im Grundsatz, dass er Mängel nach Abschluss des Kaufvertrages nicht geltend machen kann. Vom Käufer kann deshalb die Prüfung des Kaufobjektes vor Unterzeichnung des Kaufvertrages erwartet werden, soweit dies ohne grössere Mühe möglich ist. Auf Mängel, von welchen der Verkäufer ausgehen kann, dass der Käufer sie bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit ohne Weiteres erkennt, muss er nicht aufmerksam machen.
Dagegen muss der Verkäufer den Käufer über ihm bekannte, nicht offensichtliche Mängel aufklären, bei denen er davon ausgehen muss, dass der Käufer bei deren Kenntnis das Kaufobjekt nicht oder nicht zum vereinbarten Preis kaufen würde. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht führt aufgrund des täuschenden, mithin arglistigen Verhaltens des Verkäufers zur Ungültigkeit der Aufhebung der Gewährleistung. Der Käufer muss dem Verkäufer die Täuschung aber nachweisen können, was sich in der Praxis nicht selten als anspruchsvoll oder gar unmöglich erweist. Auch solche Beweisschwierigkeiten sollten Kaufinteressenten deshalb zur gründlichen Prüfung des Kaufobjektes vor Vertragsabschluss motivieren.
Unerwartete Mängel
Der Gewährleistungsausschluss gilt bis zu einem gewissen Grad auch für unerwartete Mängel. Das Bundesgericht kommt dem Käufer in seiner Rechtsprechung jedoch insofern zu Hilfe, als der Ausschluss auch ohne arglistiges Verhalten des Verkäufers jedenfalls nicht gelten soll, wenn ein Mangel den wirtschaftlichen Zweck des Geschäfts erheblich beeinträchtigt. Der Mangel muss ausserhalb dessen liegen, womit ein Käufer vernünftigerweise rechnen muss. Ob der wirtschaftliche Zweck des Geschäfts erheblich beeinträchtigt ist, muss auf Basis des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Kosten der Mängelbehebung beurteilt werden (BGE 130 III 686, E.4.3.1).
Im Sinne einer Faustregel muss bei Altbauten mit unerwarteten Auslagen von circa 10 Prozent des Kaufpreises gerechnet werden. Entsprechend soll eine erhebliche Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Zwecks in der Regel dann vorliegen, wenn Sanierungskosten diese Höhe überschreiten (BGer 4A_529/2010, E.4.1).
Zwischenzeitlich hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu Freizeichnungsklauseln um die Fallgruppe der Neubauten erweitert. Der wirtschaftliche Zweck kann bei solchen Bauten bereits erheblich beeinträchtigt sein, wenn der Mangel die Neubaute praktisch unbrauchbar machen könnte, selbst wenn die Sanierungskosten lediglich 5 Prozent des Kaufpreises betragen. Solche Kosten sind als erheblich zu bezeichnen. Auch muss das ganze Schadenspotenzial mitberücksichtigt werden, wenn eine Instabilität des Gebäudes droht (BGer 4A_444/2017, E.5.3 ff.).
Fazit
In Liegenschaftskaufverträgen wird die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel regelmässig aufgehoben. Kaufinteressenten sind deshalb gehalten, den bautechnischen und rechtlichen Zustand der Liegenschaft vor Beurkundung des Kaufvertrages sorgfältig zu prüfen (allenfalls durch Beizug eines Architekten bzw. einer Architektin und eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin) und im Rahmen dieser Prüfung entdeckte negative Punkte mit dem Verkäufer zu regeln; denn der Verkäufer muss im Rahmen der Verkaufsverhandlungen lediglich auf ihm bekannte, nicht offensichtliche, wesentliche Mängel hinweisen.
Ein Gewährleistungsausschluss gilt jedoch nicht für einen unerwarteten Mangel, der den wirtschaftlichen Zweck des Geschäfts erheblich beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung liegt bei Altliegenschaften üblicherweise vor, wenn die Sanierungskosten mehr als 10 Prozent des Kaufpreises betragen. Bei Neubauten können bereits Kosten von 5 Prozent des Kaufpreises zur Nichtanwendung des Gewährleistungsausschlusses führen, wenn ein beträchtliches Schadenspotenzial gegeben ist.

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Jeannine Stierli, Spreitenbach
Wenn Ende Herbst die meisten Pflanzen verblüht sind und sich auf die kalte Jahreszeit vorbereiten, hat der Liebesperlenstrauch, auch Schönfrucht (Callicarpa bodinieri) genannt, seinen grossen Auftritt. Er zaubert mit seinen glänzenden violetten Früchten, die aussehen wie kleine leuchtende, pfefferkorngrosse Perlen, eine einmalige Farbe in den winterlichen Garten.
Der im Frühling und Sommer eher unscheinbare Strauch überlässt wohl zuerst den anderen blühenden Pflanzen den Vor-
tritt. Ab Ende Juni öffnet der Liebesperlenstrauch unscheinbare, aber zahlreiche kleine lilafarbenen Blüten, die in Trugdolden angeordnet sind. Für Insekten wie Bienen, Hummeln, Schwebefliegen und Schmetterlinge wirken die filigranen Blüten wie ein Magnet.
Ab September beginnt dann der magische Auftritt des Liebesperlenstrauchs. Es reifen beerenförmige Früchte. Ein Zweig kann mit 30 bis 40 Kugeln bestückt sein, in einem kräftig leuchtenden Violett. Im Herbst färben sich die grünen Blätter dann gelb bis orange. Im Spätherbst fallen die Blätter ab.
Es bleiben nur noch die violetten Steinfrüchte, die bis in den Winter hängen bleiben.
Ursprung in China
Die violetten Beeren sind botanisch gesehen Steinfrüchte. Für den Menschen sind sie giftig. In der chinesischen Volksmedizin werden die Beeren verwendet. Sie enthalten ätherische Öle. Einige lernfähige Vögel haben die Früchte trotz ihrer aussergewöhnlichen Farbe im Winter als Futterquelle entdeckt.
Der Liebesperlenstrauch stammt ursprünglich aus Mittel- und Westchina. Er wächst breit und aufrecht bis zu einer Höhe von 2 Metern. Er gehört zu den anspruchslosen, pflegeleichten Sträuchern. Ob als Einzelpflanze, als Lichtschutz oder im Kübel –der Liebesperlenstrauch ist stets eine Augenweide. Und auch Zweige in einer schönen Vase wirken sehr dekorativ.
Den Namen Liebesperlenstrauch erhielt die Pflanze wegen der Ähnlichkeit ihrer Früchte mit den «Liebesperlen» (kleine bunte Zuckerkugeln). Und der Name Schönfrucht stammt aus dem botanischen Gattungsnamen Callicarpa, welcher sich aus den griechischen Worten kallos für Schönheit und karpos für Frucht zusammensetzt. Die Gattung Callicarpa umfasst etwa 140 sommergrüne Arten. Der Liebesperlenstrauch wird der Familie der Lippenblütler zugeordnet.




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Ein typischer Schweizer Zwei-Personen-Haushalt in einem Mehrfamilienhaus verbraucht jährlich rund 2190 kWh Strom. Doch das ist nur die halbe Wahrheit, denn Gebäude mit übermässigem Energiebedarf treiben den Schnitt in die Höhe. Deshalb braucht es einen genaueren Vergleich, um den Stromverbrauch eines typischen Haushalts zu berechnen.
Brigitte Müller, Redaktorin
Verteilung des Stromverbrauchs in einem typischen Haushalt.
Energie Schweiz
Warum spricht Energie Schweiz von einem typischen und nicht von einem durchschnittlichen Haushalt? Aus einem einfachen Grund: Haushalte mit Elektroheizung oder elektrischer Wassererwärmung verbrauchen viel mehr Energie und heben den durchschnittlichen Stromverbrauch stark an. Ein typischer Haushalt ist jedoch mit keinem dieser Systeme ausgestattet. In einem Forschungsprojekt wurde deshalb ein Rechenmodell zum Stromverbrauch für einen typischen Zwei-Personen-Haushalt entwickelt, da rund 30 Prozent der Schweizer Bevölkerung in einem solchen Haushalt leben. In diesem Rechenmodell wird zwischen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus und einem Einfamilienhaus unterschieden. Denn bei gleich vielen Bewohnern verbrauchen Einfamilienhäuser durch meist grösser dimensionierte Haushaltsgeräte und die allein zu unterhaltende Gebäudetechnik zwischen rund 20 und 30 Prozent mehr Strom als Wohnungen im Mehrfamilienhaus.
Die Grafik von Energie Schweiz (siehe Grafik 1) vergleicht den jährlichen Stromverbrauch nach Wohnsituation und der Anzahl im Haushalt lebenden Personen mit dem eines typischen Haushalts. Bei Mehrfamilienhaus-Wohnungen sind die Kosten des Allgemeinstroms nicht in der individuellen Jahresrechnung, sondern in den Nebenkosten aufgeführt.
Wie verteilt sich der Stromverbrauch? Ein typischer Haushalt benötigt knapp die Hälfte der Energie zum Kochen, Spülen, Kühlen, Waschen und Trocknen.
Mit welchen Geräten wurde der Stromverbrauch berechnet? Der Stromverbrauch
wurde anhand von Geräten berechnet, die in einem typischen Schweizer Haushalt vorhanden sind. Angenommen wurde eine hohe, aber nicht die höchste Effizienzklasse und ein Alter von sechs Jahren. Bei der Unterhaltungselektronik und dem Heimbüro wurde der Energiebedarf dreijähriger Geräte berücksichtigt.
Welche Geräte wurden für den typischen Haushalt nicht miteinberechnet? Der Stromverbrauch für eine Elektroheizung oder elektrische Wassererwärmung wurde, wie bereits erwähnt, nicht miteinberechnet. Ihr hoher Energiebedarf würde einen Vergleich mit einem typischen Haushalt verfälschen. Ebenso nicht berücksichtigt wurden Geräte, die eher selten in einem typischen Haushalt vorkommen wie beispielweise ein Aquarium, Wasserbett, Gaming-Computer mit Dauerbetrieb oder Luftentfeuchter.
Zukünftiger Stromverbrauch Elektroautos und/oder Wärmepumpenheizungen liegen heute im Trend. Auch in

Die Energiesparkampagne des Bundes, die auf Freiwilligkeit beruht, läuft nun seit gut anderthalb Monaten. Bis jetzt zeigt sich im Vergleich zum Stromverbrauch des Vorjahres jedoch kein Spareffekt. Im Gegenteil: Der Stromverbrauch steigt kontinuierlich an.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Der Stromverbrauch unterliegt je nach Jahreszeit, Wetter, wirtschaftliche Entwicklungen und durch den Strompreis in jedem Jahr gewissen Schwankungen. Zudem ist es den Energieversorgern nicht möglich, innerhalb kurzer Zeit die Energiezahlen der drei Bereiche Haushalt, Industrie und Dienstleistung aufzuschlüsseln. Ob die Sparappelle des Bundes den gewünschten Effekt zeigen, wird sich also mit Bestimmtheit erst mit einer gewissen Verzögerung zeigen und entschlüsseln lassen. Das ist ein Problem, weil sich dadurch im Falle einer Mangellage nicht sofort eruieren lässt, wer seinen Stromverbrauch am schnellsten oder sofort drosseln muss.
Das politische Spektrum von Links bis Rechts fordert vom Bund verschiedenste Massnahmen. Die einen sehen das Allerheilmittel darin, mehr Strom zu produzieren, die andern im freiwilligen Einsparen, wie das die Kampagne anvisiert, und wieder andere fordern vom Bund konkret formulierte Einsparungsziele, welche Unter-
nehmen und Industrie zu erfüllen haben. Fakt ist und bleibt: Die politische Lage in Europa führt zu einer Verknappung von Energie auch in der Schweiz. Also sind alle gefordert, einen Beitrag zum effizienten Umgang mit Energie zu leisten.
Angebot und Nachfrage Technik prägt den Alltag in der Schweiz. Die automatischen Türen zu Gebäuden, die Kasse im Geschäft, Smartphone, Tablet, Computer, der Bankomat und noch vieles mehr sind von Energie abhängig, damit sie funktionieren. Die Energie spielt zudem eine zentrale in der Produktion von verschiedensten Gütern, im Gesundheitswesen und im privaten Haushalt.
Die Bevölkerung wächst und damit der Bedarf an Gütern. Es ist ein Gesetz des Marktes: Was begehrt ist, dessen Preis steigt – eine Frage von Angebot und Nachfrage. Die steigende Nachfrage nach Energie macht die erzeugte Energie zunehmend teurer.
Seit längerem ist auch bekannt, dass die nicht erneuerbaren Energieträger Öl, Gas

und Kohle das Klima schädigen. Ihr Gebrauch sollte drastisch gesenkt werden, damit die Klimaerwärmung gestoppt werden kann. Klimaschutz und steigende Preise führen klar vor Augen, dass der bewusste Umgang mit Energie enorm wichtig ist und zwar für uns alle im alltäglichen Leben.
Informiert sein und planen
Ein erklärtes Energieziel im aktuellen Sparprogramm des Bundes: freiwilliges Sparen beim Gas. Das Sparziel ist 15 Prozent. Von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2023 sollen die Behörden, die Wirtschaft und die privaten Haushalte sparsamer mit Gas umgehen. Das Sparziel entspricht jenem der EU. Das Bundesamt für Statistik hat vor kurzem ermittelt, wie viele Menschen in der Schweiz in Häusern und Wohnungen leben, die ein Heizsystem mit Gas als Energiequelle haben. Es sind rund 25 Prozent der Bevölkerung. Das sind gut zwei Millionen Menschen. Mit rund 40 Prozent kommt als einziger Energieträger Heizöl noch häufiger zum Einsatz. Das grösste Einsparungspotenzial gibt es also bei der Raumtemperatur. 40 Prozent des importierten Gases werden zum Heizen verwendet. Ein Grad weniger hoch heizen, spart bis zu sechs Prozent Energie. Deshalb soll ein wesentlicher Teil der Einsparungen laut Bund durch freiwilliges Einsparen in Haushalten, in der Industrie, bei Dienstleistungen und in der öffentlichen Verwaltung erreicht werden. Nützen die Sparappelle des Bundes zu wenig, sind auch Verbrauchsverbote wie beispielsweise das Verbieten von Heizstrahlern auf Terrassen und im Aussenbereich oder die Schliessung von Sport- und Wellnessbereichen denkbar.
Gebäudesanierung jetzt planen
All dies zeigt klar auf, dass in der Schweiz am meisten Energie im Gebäudesektor eingespart werden kann. Das zeigen Untersu-

Die Raumtemperatur sollte man auf 19 Grad einstellen, um Energie und Heizkosten zu sparen.
chungen der Energiefachstellen des Bundes und der Kantone. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer könnten ihre Kosten nicht nur durch Energiesparen im Alltag senken. Das Sparpotenzial durch eine Sanierung des Eigenheims ist enorm. Das würde sich nicht nur positiv auf die Strom- und Wasserkosten auswirken, sondern noch viel deutlicher auf die Senkung der Heizkosten.
Klar ist, dass es für eine Gebäudesanierung etwas mehr Zeit braucht und die Einsparungsziele nicht sofort oder bis im Frühling 2023 erreicht werden können. Da jedoch niemand weiss, wie lange der Krieg zwischen Russland und der Ukraine dauert und die ausreichende Versorgung mit Erdgas kritisch bleibt, kann man eine Sanierung trotzdem jetzt in Angriff nehmen und sich beraten lassen. Die Energieberatung des Kantons Aargau führt verschiedene Informationsveranstaltungen zum Thema Energie durch.
Lage Kanton Aargau
Ende September informierte der Regierungsrat des Kantons Aargau über den aktuellen Stand des kantonalen Krisenmanagements und der Planung für eventuell eintretende Ereignisse. Grundsätzlich unterstützt der Regierungsrat die Strategie des Bundes und dessen vorgeschlagene Massnahmen, um das Risiko eines Mangels an
Strom und Gas zu verringern. Viele Aargauer Gemeinden, Unternehmen und Institutionen befürworten die von der Kantonsverwaltung angeordneten Beschränkungen ebenfalls. Als erster Kanton ist der Aargau der nationalen Energiespar-Alliance beigetreten. Er will im eigenen Einflussbereich in der Verwaltung und bei den eigenen Liegenschaften Standards setzen und eine Vorbildrolle einnehmen. Deshalb lancierte der Kanton Aargau Mitte Oktober eine kantonale Informations- und Motivationskampagne, die auf der nationalen Energiespar-Alliance beruht. Der Regierungsrat betonte in der Medienmitteilung, dass die Versorgung der Schweiz mit Gas und Strom im Moment sichergestellt sei. Im Hinblick auf das bevorstehende Winterhalbjahr müssen jedoch dringend Massnahmen getroffen werden, um einer Mangellage von Strom und Gas vorzubeugen. Strom und Gas, das jetzt nicht verbraucht wird,
steht in den ersten Monaten des Jahres 2023 zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Baustein, um eine Mangellage im März 2023 zu vermeiden.
Jeder Beitrag zählt
Jede Person kann jetzt einen Beitrag zum Energiesparen beim Heizen leisten und das momentan ohne Verzicht. Wenn die Raumtemperatur niedriger ist, mal wieder einen Pullover oder eine Strickjacke, warme Socken oder Finken anziehen, dass ist ja ganz einfach zu bewerkstelligen, ohne dass man auf etwas Wesentliches verzichten muss. Alle können einen Beitrag leisten und jede Einsparung zählt jetzt.
Weitere Informationen
www.energieschweiz.ch https://alliance2022-23.ch www.nicht-verschwenden.ch
Informationsanlässe Kanton Aargau
Aus aktuellem Anlass finden am 15., 16., 22. und 29. November Informationsabende in Suhr, Wettingen, Wohlen und Rheinfelden statt. Unter dem Titel «Zeitgemäss heizen – kombinieren Sie richtig!» informieren Fachleute über die verschiedenen Möglichkeiten eines Heizungsersatzes und deren Kombinationsvarianten mit erneuerbaren Energien. Der Import von Erdgas wird im kommenden Winter über Wärme oder Kälte in Gebäuden mitentscheiden. Das müsste nicht zwingend so sein. Anmelden kann man sich über die Internetseite, Website via Anmeldeformular. Weitere Informationen unter: www.ag.ch
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, im Haushalt mit wenig Aufwand viel Strom zu sparen und gleichzeitig das Portemonnaie zu schonen. Bei steigenden Strompreisen ist dies ein wichtiger Faktor, um das Haushaltsbudget einzuhalten.

Stromsparen entlastet auch das Haushaltsbudget.
Schnell den Kühlschrank offen lassen, während man einen Schuss Milch in den Kaffee gibt. Oder nur mit halbvoller Wäschetrommel waschen, da man das Lieblingskleidungsstück gleich wieder anziehen möchte. Solche und noch viele andere Situationen kommen tagtäglich im eigenen Haushalt vor. Ohne viel zu denken, wird dabei unnötig viel Energie verbraucht. Oder sollte man eher von «verpufft» sprechen? Dabei kann gerade im Haushalt viel Energie und Geld gespart werden.
Energie sparsam zu nutzen, ist schon seit Jahren ein wichtiges Thema. Nun aber da der Krieg in der Ukraine dazu führt, dass die Energie diesen Winter knapp wird, hat Energiesparen eine äusserst hohe Dringlichkeit erlangt. Ende August rief der Bun-
desrat sowohl die Bevölkerung als auch Firmen dazu auf, keine Energie zu verschwenden. Auf der speziell eingerichteten Internetseite «nicht-verschwenden.ch» steht: «Zusammen können wir den Energieverbrauch im Alltag deutlich reduzieren, ohne an Lebensqualität einzubüssen. Mit einfachen Massnahmen beim Kochen, Heizen oder in der Produktion. Wer jetzt Energie einspart, stärkt die Schweiz.»
Energieeffiziente Geräte kaufen
Beim Kauf eines Haushaltgeräts sollte man darauf achten, wie effizient es ist. Denn die Energieeffizienz hat einen grossen Einfluss darauf, wie viel das Gerät auf lange Sicht kostet. Eine sehr nützliche Hilfe ist dabei die Energieetikette, denn sie ermöglicht es, die Energieeffizienz unterschiedlicher Geräte miteinander zu vergleichen. Weitere Tipps:
• Energieeffiziente Geräte nach den eigenen Bedürfnissen miteinander vergleichen und unbedingt ein Gerät wählen, das bezüglich Grösse und Kapazität den persönlichen Anforderungen entspricht. Ein zu grosses Gerät verbraucht unnötig viel Strom.
• Bei gleicher Grösse immer das Gerät mit der höchsten Effizienzklasse (dunkelgrün) wählen.
Geräte richtig nutzen
In jedem Haushaltsgerät schlummert viel Potenzial, um Energie zu sparen. Es lohnt sich, sich die folgenden Tipps anzugewöhnen.
Tipps zum Kochherd
• Wer beim Kochen eine Pfanne mit dem Deckel schliesst, spart gegenüber einer offenen Pfanne gut 40 Prozent Energie. So werden 1,5 Liter Wasser in einem Topf mit geschlossenem Deckel dreimal so schnell zum
Kochen gebracht wie ohne Deckel. Noch weniger Energie wird verbraucht, wenn das Wasser im Wasserkocher erhitzt wird.
• Eine doppelwandige Isolierpfanne reduziert den Stromverbrauch um bis zu 60 Prozent.
• Auf die Passgenauigkeit der Pfannen achten. Ist diese kleiner als die Herdplatte, geht viel Energie verloren. Beim Zubereiten kleiner Speisen oder von Resten eine kleine Pfanne nehmen.
• Die Herdplatten kann man einige Minuten vor der Garzeit ausschalten. Die Restwärme in der Pfanne reicht aus, um die Speisen fertig zu garen. Auch bei Teigwaren früh die Herdplatte abstellen, dafür einen Deckel auf die Pfanne legen und die Teigwaren eventuell etwas länger im heissen Wasser schwimmen lassen bis sie «al dente» sind.
• Nahrungsmittel wie Kartoffeln, Gemüse oder Eier müssen nicht vollständig mit Wasser bedeckt sein. Es genügt, wenn der Boden bedeckt ist und die Speisen bei geschlossenem Deckel im Dampf garen.
Tipps zum Backofen
• Immer mit Umluft statt Ober- und Unterhitze backen.
• Immer auf das Vorheizen verzichten. Damit wird 20 Prozent der Energie eingespart.
• Den Backofen fünf Minuten vor Backende ausschalten und die Nachwärme nutzen.
• Wenn möglich den Herd benutzen. Im Vergleich zur Backröhre verbraucht eine Herdplatte nur einen Fünftel der Energie.
Tipps zur Dunstabzugshaube
• Während dem Kochen kann man die Betriebsstufe anpassen: beim Braten und Frittieren eine hohe, beim Garen von Gemüse eine tiefe Stufe.
• Wenn immer möglich mit geschlossenen Töpfen und Pfannen kochen. Nebst der gesparten Energie reduziert dies die Abgabe von Wasserdampf, Fett und Gerüchen in die Raumluft.
• Den Filter regelmässig reinigen und austauschen.
Tipps zur Kaffeemaschine
• Falls vorhanden, den Energiesparmodus einstellen. Neue Kaffeemaschinen stop-
pen nach einer frei wählbaren Zeitspanne automatisch das Warmhalten des Wassers.
• Die Kaffeemaschine regelmässig entkalken. Dadurch verlängert sich ihre Lebensdauer.
• Nach dem Gebrauch die Kaffeemaschine immer ausschalten.
Tipps zum Geschirrspüler
• Den Geschirrspüler gefüllt, aber nicht überladen starten.
• Niedrigtemperatur- oder Sparprogramme wählen. Sie dauern zwar länger, schonen aber die Umwelt und reinigen gründlicher.
• Auf das Vorspülen verzichten. Nur grobe Speisereste vor dem Einräumen entfernen.
Tipps zu Kühl- und Gefriergeräten
• Temperatur im Kühlschrank auf 7 °C einstellen. Beim Gefriergerät reichen –18 °C.
• Wer keine genauen Temperaturen einstellen kann, wählt die Einstellung «Minimum».
• Warme Speisen abkühlen, dann erst in den Kühlschrank stellen.
• Aufzutauende Lebensmittel in den Kühlschrank legen, dadurch wird das Geräteinnere gekühlt.
Tipps zur Waschmaschine
• Wenn möglich immer bei voller Wäschetrommel waschen. Das Sparprogramm und tiefe Waschtemperatur wählen. Das Kurzprogramm verbraucht viel mehr Strom und Wasser. Entscheidend für die Sauberkeit ist nicht die Temperatur, sondern das Waschmittel.
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• Das Waschmittel bei niedrigen Temperaturen nicht höher dosieren, denn die Wäsche wird dadurch nicht sauberer.
Tipps zum Tumbler
• Lassen Sie Ihre Wäsche wann immer möglich im Freien trocknen. Die kalte Luft im Winter trocknet übrigens ebenfalls gut, weil sie die Feuchtigkeit der trocknenden Wäsche gut aufnehmen kann.
• Sich für einen Tumbler mit integrierten Sensoren entscheiden. Diese messen die Feuchtigkeit der Wäsche und passen die Trocknungszeit automatisch an.
• Das Programm «Bügeltrocken» statt «Extratrocken» wählen.
Schönes Licht auch mit LED Für eine effiziente Beleuchtung führt kein Weg an LED vorbei. Die LED-Technik setzt neue Massstäbe betreffend Energieeffizienz, Qualität und Lebensdauer. Inzwischen sind verschiedene Farbtemperaturen erhältlich, will man doch im Büro ein anderes Licht als im gemütlichen Wohnzimmer. Die Farbtemperatur für Lampen wird in Kelvin angegeben: warmweiss hat 2700 bis 3000 Kelvin, neutralweiss 4000 Kelvin und tageslichtweiss 6500 Kelvin. Fürs Wohn- und Schlafzimmer ist warmweiss beliebt, im Badezimmer eignen sich 4000 Kelvin, für Arbeitsplätze wirkt tageslichtweiss anregend.
Nicht alle Lampen sind dimmbar. Auf der Lampenpackung steht ein Warnhinweis, wenn die Lichtquelle nicht oder nur mit bestimmten Dimmern gedimmt werden

kann. Im zweiten Fall müssen Hersteller auf ihrer Website eine Liste kompatibler Dimmer bereitstellen.
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• Helle Oberflächen im Raum unterstützen eine gute Beleuchtung. Dunkle Lampenschirme, Oberflächen und Möbel schlucken hingegen Licht.
• Nur Leuchten kaufen, die mit LED funktionieren.
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rung. Die Lampe muss für LED konzipiert sein.
Broschüre von Energie Schweiz Energie Schweiz ist der Herausgeber der Broschüre «Energieeffizient im Haushalt». Darin befindet sich neben weiteren nützlichen Tipps bei den meisten Artikeln ein QR-Code. Diesen kann man mit der Smartphone-Kamera einlesen und erhält dann den Link für viele zusätzliche themenspezifische Informationen und Tipps zum Einkauf, zur Nutzung, zum Reparieren und Recyceln von Haushaltsgeräten.
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Seit letztem Jahr ist die neue Energieetikette gültig. Wer im Moment seinen Kühlschrank oder Gefrierschrank ersetzen will, sucht vergeblich nach einem Gerät der Energieklasse A. Trotzdem ist es ratsam, alte Kühlgeräte durch neue zu ersetzen.

Moderne Gefrierschränke sind deutlich energieeffizienter als ältere Geräte.
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Ruth Bürgler, Redaktorin
Der Gefrierschrank im Hause der Familie M. ist über zwanzigjährig. Seit letztem Winter blinkt die Warnlampe andauernd. Glücklicherweise ist es nur eine Funktionsstörung. Der Schrank kühlt noch einwandfrei. Trotzdem hat sich die Familie entschlossen, ein neues Tiefkühlgerät anzuschaffen. Natürlich soll es eines der Energieklasse A sein. Um sich kundig zu machen, besucht ein Familienmitglied die Website von Topten – und staunt nicht schlecht: Es gibt keine A-klassigen Kühlgeräte mehr. Die, welche am wenigsten Energie verbrauchen, gehören zur Energieklasse C. Wie kann das sein?
Gesamtenergiebilanz zählt
Das Bundesamt für Energie liefert die Antwort. Ab März 2021 erhielten die meisten Kühlgeräte eine andere Klassifizierung. Mithilfe der neuen Energieetikette ist es möglich, die Energieeffizienz ganzheitlich auf
einen Blick zu beurteilen. Das heisst, es zählt beim Kauf eines Kühlschrankes oder eines Gefriergerätes nicht nur der Anschaffungspreis und die mit eingerechneten langfristig anfallenden Kosten für Strom und Wasser, sondern auch der Energieeffizienz-Index. Geräte, die bei der Energieeffizienz am besten abschneiden, erhalten ein A, die schlechtesten ein G. Unterstrichen wird die Klassifizierung zudem durch Farben: Grün ist gut, rot ist schlecht.
Bei den Kühlgeräten hat die technische Entwicklung in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Energiebilanz positiver ausfällt, da Kühlgeräte europaweit Minimal-Anforderungen erfüllen müssen. Die alte Energieetikette war seit zehn Jahren gültig. Deshalb war eine Anpassung dringend nötig. Die Schweiz passte sich den neuen Bestimmungen der EU ebenfalls an. Die 2021 neu eingeführte Energieetikette setzt neue Massstäbe. Alle Plus-Klassen sind weggefallen. Es gibt keine Geräte mit
















der Klassen A+++, A++ oder A+ mehr. Das hat dazu geführt, dass aktuell keine Kühlgeräte mehr als erstklassig eingestuft sind. Die EU will damit erreichen, dass Gerätehersteller noch energieeffizientere Geräte entwickeln, die den besseren Energieklassen zugeordnet werden können.
Komplexe Berechnungsmethode
Für die Einteilung der Energieklassen ist der sogenannte Energieeffizienz-Index entscheidend. Dieser berücksichtigt bei Kühlgeräten nebst dem Energieverbrauch auch das Nutzvolumen aller Kühl- und Tiefkühlfächer, die Anzahl Türen und die No-Frost-Funktion. In der Schweiz sind nur noch Kühl- und Gefriergeräte bis zur Energieeffizienzklasse E und natürlich bessere zum Verkauf zugelassen. Ein effizientes Kühl- oder Gefriergerät der Klasse C verringert den Stromverbrauch gegenüber einem typischen Neugerät der Klasse E um rund 35 Prozent. Im Vergleich mit einem alten Gerät lassen sich sogar rund 60 Prozent Strom einsparen. Ein Gerät der Effizienzklasse C hat einen Energieverbrauch von 140 kWh/J. Ein Gerät der E-Klasse verbraucht bereits 210 KWh/J. Bei einem alten Gerät sieht die Energiebilanz sogar noch deutlich schlechter aus. Der Energieverbrauch eines alten Gerätes liegt bei 360 kWh/J. Gemäss Aussage von Energie Schweiz (Stand Herbst 2022) können folgende Kosten eingespart werden: Bei einem heutigen Gerät der C-Klasse statt E-Klasse sind es 210 Franken und im Vergleich mit einem alten Gerät spart man jährlich 660 Franken. Energie Schweiz empfiehlt den Kauf von Kühl- und Gefriergeräten der Energieeffizienz-Klassen A bis D. Im Übrigen gilt die neue Energieetikette auch für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, Lampen und mehr.
Sich beraten lassen
Die Familie M. möchte jetzt einen möglichst energieeffizienten Gefrierschrank anschaffen, denn das vorhandene Gerät kann jederzeit seinen Geist aufgeben. Das ergiebige Gartenjahr hat dafür gesorgt, dass der Gefrierschrank bereits fast gefüllt ist. Wenn der alte aussteigen würde und nicht sofort ein neuer lieferbar wäre, wür-
den die Vorräte im schlimmsten Fall verderben. Das wollte die Familie nicht riskieren. Da wegen der Änderungen der Energieetikette bei der Entscheidung für ein bestimmtes Gerät Unsicherheit entstand, wandte sich die Familie an ein Elektrofachgeschäft, erklärte die Umstände und äusserte den Wunsch, das alte Gerät durch ein energieeffizientes Modell ersetzen zu wollen. Die zuständige Fachfrau erklärte, dass ein neues Gerät auf alle Fälle energieeffizienter sei als das jetzige, denn alleine die Isolation des Gerätes ist nach zwanzig Jahren nicht mehr genügend. Sie stellte zusätzliche Fragen: Ob das Gerät gleich gross oder grösser oder gar kleiner sein soll? Ob das Gerät über eine No-Frost-Funktion verfügen müsse? Welche Funktionen am alten Gerät geschätzt wurden? Da zeigt sich, dass es sehr praktisch ist, wenn sich auf einer Ebene ein Backblech reinschieben lässt, auf dem man beispielsweise Beeren oder Rosenkohl einzeln anfrieren und später in Säcke verpacken kann. So kann man die lose gefrorenen Früchte oder das Gemüse besser portionieren, je nachdem wie viele Personen man zum Essen erwartet.
Schlussendlich sind alle Fragen geklärt. Das Elektrofachgeschäft schickt eine Offerte
und die Familie entscheidet sich für ein Gerät der Energieklasse D, das von der Grösse und den Funktionen her ihrer Vorstellung entspricht. Die Familie hat sich für ein Gerät mit No-Frost-Funktion entschieden, da der Keller nicht über einen Bodenablauf verfügt und das Abtauen eines Gefriergerätes ohne diese Funktion zu kompliziert wäre.
Fachgeschäfte bieten Service
Das Elektrofachgeschäft bietet zudem an, das Gefriergerät vor der Lieferung auf minus 18 Grad herunterzukühlen, damit die Familie das Gefriergut bei der Lieferung direkt umpacken kann und die Serviceleute das alte Gerät zur Entsorgung gleich mitnehmen können. Mit der Anfrage in einem Fachgeschäft hat sich die Familie die aufwendige und komplexe Suche nach einem passenden Gerät im Internet erspart und erhält vom Fachgeschäft eine zusätzliche Serviceleistung. Zudem erfolgt die Lieferung des neuen und die Entsorgung des alten Gefrierschrankes durch Fachleute mit geeignetem Transportfahrzeugen und -geräten. Dadurch verringert sich die Verletzungsgefahr für die ungeübten Privatper-
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Sinkende Nachfrage
Trotz stark gestiegener Hypothekarzinsen sind die Verkaufspreise nach wie vor auf hohem Niveau. Die Nachfrage nach Immobilien hingegen sinkt. Vor allem Eigentumswohnungen haben gegenüber Mietwohnungen deutlich an Attraktivität eingebüsst. Wie lange sich die Verkaufspreise noch auf diesem Niveau halten, ist nicht absehbar. Falls Sie
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sonen, ganz im Sinne der Unfallverhütungsstrategie der Suva.
Sachgerecht entsorgen ist wichtig Zu den Kühlgeräten gehören Kühlschränke und Gefriergeräte für Privathaushalte und Gewerbebetriebe. Weiter gehört der Teilbereich der Klimaanlagen in diese Kategorie. Die Menge an separat zu entsorgenden Geräten ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.
Bei Kühlgeräten, die bis 1994 im Handel erhältlich waren, enthalten die Isolation und das Kühlmittel Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW). Diese flüchtigen Stoffe schädigen die Ozonschicht der Erde, welche den Planeten vor der ultravioletten Strahlung der Sonne schützt. Das hat einen entscheidenden Einfluss auf das Klima der Erde. Durch die fachgerechte Entsorgung –am besten wird es bei der Lieferung des neuen Gerätes vom Fachgeschäft mitgenommen oder selber in einem Recyclingcenter abgegeben – ist sichergestellt, dass die Schadstof-
fe fachgerecht entnommen und separat, in einem Ofen für Sonderabfälle, vernichtet werden. Das Kühlmittel in neueren Kühlgeräten ist zwar deutlich weniger umweltschädlich, als das FCKW, alle gängigen Ersatzstoffe haben aber immer noch das Potenzial, zur Erderwärmung beizutragen. Deshalb ist eine fachgerechte Entsorgung ein Muss, denn dadurch werden beispielsweise die Metalle und Kunststoffe von anderen Fremdstoffen getrennt und verwertet.
Die Rückgabe von Kühlgeräten ist in der Verordnung über Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) geregelt. Dadurch sind Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet, die Geräte separat und fachgerecht zu entsorgen. Ausgediente Kühlgeräte kann man schweizweit an mehr als 500 offiziellen Sammelstellen oder bei allen Verkaufsstellen gratis abgeben. Die Entsorgung ist durch die vorgezogene Recyclinggebühr gedeckt, die beim Kauf eines Gerätes automatisch erhoben wird.

Moderne Gefriertruhen sind in der Regel weniger energieeffizient als Gefrierschränke.
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Fenster sind ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle und spielen eine wichtige Rolle bei der Energieeffizienz. Bei einer Sanierung der Gebäudehülle oder zum Sparen von Heizenergie lohnt es sich, die Fenster genauer in Augenschein zu nehmen.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Jedes Gebäude macht einen natürlichen Alterungsprozess durch. Fachleute gehen davon aus, dass ein Haus jedes Jahr zwischen einem bis zwei Prozent des ursprünglichen Wertes verliert. Beim Wert gehen sie von den teuerungsbereinigten Baukosten aus. Der Grundstückswert wird bei der Wertberechnung nicht einkalkuliert. Wenn ein Hausbesitzer nichts für den Werterhalt seines Gebäudes tut, ist es nach fünfzig Jahren nur noch halb so viel wert.
Lebensdauer 25 Jahre Verbände wie der Hauseigentümerverband oder Mieterschutzorganisationen haben für

Bauteile eine bestimmte Lebensdauer definiert. Für Fenster mit Doppelverglasung in Holz beträgt die Lebensdauer 25 Jahre. Für Fenster mit Isolierverglasung (Wärme- und Schallschutzfenster) in Holz, Holz-Metall oder Kunststoff gelten ebenfalls 25 Jahre. 30 Jahre gelten für Isolierverglasungsfenster mit Metallrahmen.
Der U-Wert
Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter eines Bauteils verloren geht. Je kleiner der U-Wert, desto besser ist der Wärmeschutz. Ältere Doppelverglasungs- und Isolierverglasungsfenster weisen einen Uw-Wert von 2,5 bis 3 W/m2K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) auf. Mit


Fenstersysteme mit hochwertigen Dreifach-Verlasungen weisen ausgezeichnete technische Werte auf.

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Nicht nur im Winter!
neuwertigen Wärmeschutzfenstern lässt sich der Energieverlust auf mehr als die Hälfte verringern. Seit längerem werden im Normalfall Fenster mit einem Uw-Wert von 1 W/m2K eingesetzt. Bei Neubauten oder Fenstersanierungen kommen heute üblicherweise Dreifach-Wärmeschutzverglasungen zum Einsatz, deren Ug-Wert etwa bei 0,7 W/m2K liegt.
Der Uw-Wert berücksichtigt das ganze Fenster, also mit Rahmen, Glas und Randverbund. Das tiefergestellte W steht für Window. Der Ug-Wert steht für den Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensterglases. Das tiefergestellte G steht für Glas. Ein hoher G-Wert ist wichtig, damit während der Heizperiode die Sonnenwärme, die ins Haus gelangt, genutzt werden kann. Zudem raten Fachleute dazu, den Rahmenanteil der Fenster möglichst zu reduzieren, denn der Fensterrahmen ist im wärmetechnischen Sinn eine ausgewiesene Schwachstelle.
Foto: Ego Kiefer
Fensterersatz gut planen
Haben die Fenster ihre maximale Lebensdauer erreicht, macht es Sinn, sie zu ersetzen. Dabei stehen grundsätzlich zwei Va-
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Hochwertige Fenstersysteme sorgen für eine heimelige Wohnatmosphäre.
rianten zur Diskussion. Bei der ersten Variante wird das bestehende Fenster vollständig ausgebaut und durch ein neues Fenster ersetzt. Der Vorteil dieser Variante ist, dass alle Anschlüsse von Rahmen zu Aussenwand optimal aufeinander abgestimmt werden können und die Dichtigkeit und der Schallschutz gewährleistet sind. So kann man Wärmebrücken verhindern.
Mit der zweiten Variante renoviert man die Fenster, in dem man einen neuen Rahmen auf den bestehenden Fensterrahmen aufsetzt. Der Nachteil dieser Variante ist, dass vorhandene Wärmebrücken bestehen bleiben und die Einsparung von Energie ge-
ringer ausfällt. Zudem kann auftretende Feuchtigkeit die Konstruktion schädigen.
Auch für Fenster gibt es eine Energieetikette. Die Klassifizierung für die Fenster berücksichtigt neben dem Wärmeverlust auch den Energiegewinn durch das Eindringen der Sonnenwärme. Die beste Wärmebilanz für die Heizperiode weisen Fenster der Klasse A auf.
Ist es nicht möglich, Fenster zu ersetzen, lässt sich die Energiebilanz mit Gummidichtungen, die man in die bestehenden Fenster einbaut, etwas verbessern. Oder man lässt die Fenster von einer Fachfirma
neu richten, damit sie wieder dichter sind und die Wärmeverluste kleiner werden.
Luftaustausch verändert sich Mit neuen Fenstern wird die Gebäudehülle aufgewertet und dichter. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine dichtere Gebäudehülle den Luftaustausch in den Innenräumen vermindert. Dadurch steigt die Luftfeuchtigkeit an. Deshalb sollte man nicht nur die Fenster ersetzen, sondern die Erneuerung der gesamten Fassade in Betracht ziehen, die durchaus in Etappen erfolgen kann. Wichtig ist, dass die Erneuerungen von Fenster und Fassade durch eine Fachfirma ganzheitlich geplant und aufeinander abgestimmt sind.



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Der Bund ruft zum Energiesparen auf. Das gilt für alle Energieträger, auch für Pellets. Der Grund dafür ist die starke Zunahme an Pelletheizungen im vergangenen und in diesem Jahr.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Holzpellets sind kleine, etwa zwei Zentimeter lange Stäbchen, die aus Säge-Nebenprodukten bestehen oder aus Industrieholz hergestellt werden, das sich nicht zum Sägen oder als Bauholz eignet. Sie gelten als erneuerbarer, also als CO2-neutraler Energieträger.
Förderprogramm zeigt Wirkung
Im letzten Jahr lancierte Energie Zukunft Schweiz gemeinsam mit dem Verband SFIH Holzfeuerungen Schweiz die nationale Klimaprämie. Sie wird an jene Hausbesitzerinnen und -besitzer ausbezahlt, die sich für das Förderprogramm anmelden, wenn sie ihre Gas- oder Ölheizung durch eine klimafreundliche Holzheizung ersetzen. Das Programm ist erfolgreich: In der Schweiz wurden 2021 45 Prozent mehr Pelletheizungen verkauft, als im Vorjahr. Dazu kommt, dass viele wegen des Krieges in der Ukraine zum Heizen von Gas auf Pellets umstellen.
Nicht unbegrenzt vorhanden
Die Zunahme der Holzheizungen und die gestiegene Nachfrage nach erneuerbarer
Energie führen dazu, dass Brennholz und Pellets im Moment nur beschränkt verfügbar sind. Der Verband Pro Pellets teilt in der aktuellsten Medienmitteilung mit, dass Pellets aus gepresstem Holz in ganz Europa gefragt sind. Die Schweiz kann sich jedoch zu mehr als 70 Prozent mit dem lokal verfügbaren Brennstoff versorgen. Jedoch gilt auch hier: «Je sparsamer beim Heizen, desto unabhängiger vom Ausland.»
Nachfrage in ganz Europa steigt Wie Pro Pellets weiter mitteilt, ist die Lage in ganz Europa herausfordernd. Die EU verbraucht mehr Holzpellets als Regionen anderswo auf der Welt. In vielen Ländern wie England, Dänemark, Holland oder Belgien kommen Pellets nicht nur für die Wärmegewinnung zum Einsatz, wie das in der Schweiz der Fall ist. Vielmehr verwenden diese Länder sogenannte Industriepellets, um grünen Strom zu erzeugen. Nun führen Hamsterkäufe, steigende Rohstoffpreise und die fehlenden russischen und weissrussischen Pellets dazu, dass die Preise rund um die Schweiz teilweise noch höher sind als hierzulande. Der Branchenverband Pro Pellets beschäftigt sich seit
Winterrabatt für Bestellungen bis 20. Dezember 2022
dem letzten Herbst intensiv mit der Versorgungssicherheit. Er ist ständig in Kontakt mit den Produzenten und Händlern, um die Versorgung gewährleisten zu können. Alle Pelletwerke, die ihre Produktion kurzfristig ausbauen konnten, haben dies im Sommer getan. Gleichzeitig erweitern die Händler ihre Lagerkapazitäten und einige bestellten neue Lastwagen für Pelletlieferungen. Das sind spezielle Silofahrzeuge, deren Lieferfristen bis zwei Jahre betragen können. Deshalb müssen die Händler heute die Lieferungen mit den bereits vorhandenen Lastwagen abwickeln, obwohl die Zahl der Pelletheizungen stark angestiegen ist. Das kann dazu führen, dass es bei den Lieferungen zu Verzögerungen kommen kann.
Pro Pellets ist zuversichtlich, dass die Lage im kommenden Winter gut gemeistert werden kann. Gleichzeitig ruft der Verband dazu auf, beim Energiesparprogramm von Energie Schweiz mitzumachen und keine Energie zu verschwenden, sondern mit einfachen Mitteln 10 bis 15 Prozent der letztjährigen Energiemenge einzusparen. Energie Schweiz sagt zum Thema Holz, alle sollen zur Versorgungssicherheit der Schweiz im Winter beitragen und Energieverschwendung vermeiden. Dazu veröffentlicht Energie Schweiz Tipps zum Energiesparen.
Sinnvolle Tipps fürs Heizen mit Pellets Pellets frühzeitig nachbestellen: Damit die Händler allen Lieferanfragen nachkommen können, sollte man die Pellets frühzeitig bestellen. Die Vorlaufzeit beträgt mindestens drei Wochen. Die Kundschaft hat dabei auch mit Teillieferungen zu rechnen.
Heizung entlüften: Mit dem Entlüften zu Beginn der Heizsaison kann der Energieverbrauch um bis zu 15 Prozent gesenkt werden. Falls man die Entlüftung nicht
selbst vornehmen kann, muss man eine Fachperson beiziehen.
Raumtemperatur senken: Die Raumtemperatur sollte 19 °C, sicher nicht mehr als 20 °C, betragen. Schon mit einer leichten Reduktion der Raumtemperatur können Pellets eingespart werden.
Thermostatventil montieren: Thermostatventile an Heizkörpern halten die Raumtemperatur automatisch auf dem gewünschten Wert und verhindern damit unnötige Temperaturschwankungen. Damit kann man bis zu 20 Prozent Energie einsparen und wiederum den Pelletsverbrauch reduzieren.
Intelligent lüften: Kurz, aber intensiv lüften – idealerweise dreimal täglich für fünf bis zehn Minuten querlüften. Unbedingt vermeiden, dass durch ständig schräg gestellte Fenster viel Wärme ins Freie entweicht und ständig nachgeheizt werden muss.
Radiatoren freihalten: Warme Luft muss ungehindert in den Räumen zirkulieren können. Die Radiatoren sollten deshalb freistehen. Es ist zu vermeiden, dass die Heizkörper durch Möbel oder Vorhänge abgedeckt sind.
Weitere Informationen www.propellets.ch www.nicht-verschwenden.ch



Pro Pellets empfiehlt, nur so viele Pellets zu bestellen, wie wirklich benötigt werden.

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Mit einer Hausratversicherung kann man sich gegen Einbrüche und Diebstahl absichern. Weiter deckt sie Wasserschäden, Glasbruch oder Hausbrand. Der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt sich, denn diese sorgt dafür, dass Haushaltsgegenstände im Schadenfall gleichwertig neu ersetzt werden.
Brigitte Müller, Redaktorin
Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zum Beispiel bei Wasserschäden: Die Waschmaschine ist ausgelaufen, eine Leitung geplatzt oder Regenwasser tropft von der Decke. Oft wird unterschätzt, wie viel Schaden Wasser zu Hause anrichten kann. Auch Glasbruch kann einen erheblichen Schaden erzeugen – am massgefertigten Wandspiegel, an der Glasvitrine oder auf der nagelneuen Keramikkochplatte: Brüche und Risse sind schnell einmal passiert. Mit einer Hausratversicherung können das Mobiliar aus Glas, Keramik, Natur- oder Kunststein versichert werden, ebenso Lavabos und WCs.
Der Hausrat umfasst die Gegenstände, die sich im Haus, in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befinden und die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Einrichtungen, die vom Mieter bzw. von der Mieterin installiert wurden, zum Beispiel eine Waschmaschine, gehören genauso zum Hausrat. Ebenfalls versichert sind entliehene, geleaste oder gemietete Gegenstände von Drittpersonen, die sich in der Wohnung, im Keller oder im Estrich des Versicherungsnehmers befinden. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem effektiven heutigen Neuwert des gesamten Hausrates entspricht.
Feuer- und Elementarschäden Ein heftiger Sturm, der Blitz schlägt ein und die Gartenmöbel brennen oder bei anhaltendem Regen steht der Keller plötzlich unter Wasser. Je nach Vereinbarung deckt die Hausratversicherung Feuer-, Wasser- und Elementarschäden, Diebstahl von Gegenständen sowie Beschädigungen

Eine Hausratversicherung deckt viele Schäden ab.
durch Dritte. Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden: Dazu gehören unter anderem Glasbruch, Wasseraustritt bei Aquarien und Wasserbetten oder Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten.
Einbruch- und Einschleichdiebstähle Ende März 2022 meldete das Bundesamt für Statistik, dass 2021 schweizweit 31’186 Einbruch- und Einschleichdiebstähle polizeilich registriert wurden, fünf Prozent weniger als 2020. Seit 2012 nimmt ihre Zahl konstant ab. Am häufigsten werden Einbruch- und Einschleichdiebstähle noch
immer in Wohnungen und Häusern verübt (17’074 Straftaten). Trotzdem bedeutet dies, dass pro Tag 85 Einbrüche in der Schweiz verübt werden. Während die meisten Arten von Diebstahl wie Diebstahl ohne nähere Spezifikation (–1912 Straftaten) und Taschendiebstahl (–1723) zurückgegangen sind, hat der Diebstahl bei Fahrzeugen zugenommen (+995). Die Zahlen stammen aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2021.
Doch wie sichert man sich gegen solche Diebstähle ab? Zunächst zur fachlichen Definition von Diebstahl: Gemäss dem Schwei-
zerischen Versicherungsverband (SVV) wird einfacher Diebstahl als die unrechtmässige Wegnahme einer Sache ohne Anwendung von Gewalt definiert. Beim Einbruchdiebstahl oder beim qualifizierten Diebstahl kommt es zum Aufbrechen von Räumen oder sich darin befindenden Behältnissen. Beraubung liegt vor, wenn der Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt erfolgt. Für viele durch Diebstähle entstandene Schäden kommt die Hausratversicherung auf.
Diebstahl auswärts Empfohlen wird, die Hausratsversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abzuschliessen. Dabei handelt es sich um den Fachausdruck für einfache Diebstähle, die ausserhalb der eigenen vier Wände stattfinden. Je häufiger man unterwegs ist und je wertvoller die Gegenstände (Mobiltelefon, Handtaschen, Ski, Kameras usw.) sind, die man bei sich hat, umso mehr lohnt sich der Einschluss des Zusatzes «einfacher Diebstahl auswärts». Nicht versichert sind jedoch Bargeld, Motorräder oder E-Bikes.
Eine Veloversicherung lohnt sich 2021 wurden zudem 8919 E-Bikes gestohlen, dies entspricht einem sprunghaften Anstieg von +47 Prozent. Herkömmliche Velos wurden hingegen im Vergleich zum Vorjahr weniger häufig entwendet (–11 Prozent), sind aber mit 27’246 noch immer deutlich in der Mehrheit. Velos und E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) sind zwar in der Hausratversicherung mitversichert, der Schutz ist aber meistens nicht ausreichend. Besondere bei teuren Velos ab 2000 Franken und schnellen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h lohnt sich eine separate Veloversicherung,
um bei Diebstahl auswärts oder Beschädigung infolge Sturzes und Unfalls umfassend geschützt zu sein.
Pflicht des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Gestohlene Kreditkarten muss er sofort sperren lassen und beschädigte Gegenstände bis zur Besichtigung aufheben. Wer einen Schaden vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Versicherungsleistung. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigung je nach Grad des Eigenverschuldens gekürzt werden.
Achtung Unterversicherung
Im Schadenfall entspricht die in der Police aufgeführte Versicherungssumme dem maximalen Betrag der Entschädigung. Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sollte die Versicherungssumme daher periodisch überprüft werden. Bei Neuanschaffungen im Haushalt empfiehlt es sich, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Eine Unterversicherung kann teuer werden, wird doch bei einem Totalverlust höchstens die vereinbarte Versicherungssumme entschädigt. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme zum Neuwert vereinbart wird. Die Gegenstände im Haushalt sollten also zum Wiederbeschaffungspreis bewertet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass die Versicherung eine automatische Teuerungsanpassung enthält, bei der die Versicherungssumme an den Hausratsindex oder an den Index der Konsumentenpreise angepasst wird. Nur mit diesen Massnahmen lässt sich sicherstellen, dass im Schadenfall die volle Entschädigung ausgerichtet wird. In der Regel besteht ein Selbstbehalt von 200 Franken bei einem Schadenfall.
• Einen Schaden sofort der Versicherung melden.
• Die beschädigten Sachen bis zur Besichtigung durch den Schadenexperten der Versicherung aufheben.
• Nach einem Einbruch oder Diebstahl muss dieser der Polizei gemeldet werden. Der Versicherung sollte ein möglichst vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände einschliesslich der Rechnungsbelege vorgelegt werden.












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Sandra Eustache – von Däniken Geschäftsführerin

Die Firma Fällag ist seit über 30 Jahren Spezialistin für Fällarbeiten in Siedlungsgebieten, an schwierigen Lagen oder unter engen Platzverhältnissen.
Vor über 30 Jahren entstand dank Pionierarbeit der Firmengründer Hans Baumgartner und Urs Bähler der Tree-Trimmer, der es ermöglicht, Bäume an schwierigen Lagen
und komplizierten Standorten sicher und effizient zu fällen. Eine Aufgabe, welche die Fällag bis heute mit professionell geschultem Personal erledigt.
Bäume für Madagaskar
Das ist aber nicht alles. Fällag geht auch sonst engagiert voran und will nach dem Motto «Jeder von uns gefällte Baum wird ersetzt!» in eine nachhaltige Wiederaufforstung und damit in die Existenzsicherung von Menschen und Tieren in Madagaskar investieren. Mit dem Projekt «Forest of Sounds» sollen in Zusammenarbeit mit dem Zoo Zürich 50’000 Bäume gepflanzt und somit 60 Hektaren aufgeforstet und neuer Lebensraum geschaffen werden. Mit der gezielten nachhaltigen Aufforstung leistet die Firma Fällag zudem einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Werte.
Fällag will mithelfen, die grosse biologische Vielfalt Madagakars, insbesondere des Makira-Naturparks auf der Masoala-Halbinsel, langfristig zu erhalten. Denn rund 90 Prozent des Regenwaldes in Madagaskar sind heute bereits abgeholzt. Von 2001 bis 2017 verlor der Bundesstaat Analanjirofo, in dem sich der grösste Teil von Makira befindet, 460’000 Hektar Baumbedeckung.
Mehr zum Projekt «Jeder von uns gefällte Baum wird ersetzt» auf www.forestofsounds.ch.

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Photovoltaikanlagen sind gefragter denn je. Mit ihnen können alle einen Beitrag zur Energiezukunft leisten. Damit eine Anlage optimal funktioniert, muss sie regelmässig kontrolliert werden.
Optimale Leistung sicherstellen
Eine PV-Anlage sollte man aus verschiedenen Gründen mit einer Drohne kontrollieren lassen. Zum einen liefert sie bei einer neu erstellten Anlage die Gewissheit, dass alle Panels fachgerecht installiert wurden und die optimale Leistung bringen. Allfällige Defizite können dem Anlagenersteller zur Behebung so direkt gemeldet werden. Doch auch ältere Anlagen sollte man regelmässig überprüfen. Schliesslich sind sie permanent Wind und Wetter ausgesetzt. So können über Jahre anfallende Ertragseinbussen erkannt und eliminiert werden. Sowohl für Neu-

anlagen als auch für bereits bestehende PV-Anlagen ab einer Leistung von 100 kW lohnt es sich, einen detaillierten Zustandsbericht der Anlage zu erhalten.
Der Kontrollflug wird bei sonnigen Bedingungen durchgeführt, denn bei einem hohen Stromfluss sind allfällige Schwachstellen am besten zu erkennen. Die Drohne ist mit
einer Infrarot-Wärmebildkamera ausgestattet. Sie ermöglicht das Erkennen geringer Temperaturunterschiede auf den einzelnen Solarpanels.
Welche Mängel erkennt man mit dem Drohneneinsatz?
• Mikro-Risse
• Hagelschaden, Glasbruch
• Defekte Zellen und Zellverbindungen
Foto: Certum
• Verschattung (durch Kamine, Bäume etc.)
• Verschmutzungen
• Überhitzung von fehlerhaften Modulen und Betriebsmitteln
• Bei der Montage nicht korrekt angeschlossene Module
• Potenzialinduzierte Degradation (PID)
Certum empfiehlt eine Kontrolle bei der Inbetriebnahme der Anlage und danach ein Überprüfungsintervall von fünf Jahren.

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Nach der Veröffentlichung des Monatsreportes der Opec fielen die Rohölpreise schnell und deutlich um mehr als drei Dollar pro Barrel. Von diesem Preissturz konnten sie sich nur zögerlich erholen.
Ölbedarf wird zurückgehen
Auslöser war die deutliche Korrektur der Prognose zur globalen Nachfrage nach Öl. Im nächsten Jahr rechnet das Kartell mit gut 700’000 Barrel pro Tag weniger Bedarf als noch vor vier Wochen. Auch die Energy Information Administration (EIA) geht in ihrer Schätzung für das Jahr 2023 nun davon aus, dass im Vergleich zum letzten Bericht pro Tag knapp 500’000 Barrel weniger verbraucht werden. Hauptgrund ist natürlich auch hier die Annahme, dass sich die globale Wirtschaft weiterhin schlechter entwickeln wird, wie dies auch der In

abnimmt.
ternationale Währungsfonds (IWF) annimmt.
Wechsel auf Öko-Heizöl
Ab 2023 ist ÖkoHeizöl der neue Standard. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von VoegtlinMeyer einen Wechsel auf das schwefelarme ÖkoHeizöl 50 ppm. Diese Art von
Heizöl beinhaltet rund 50mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extraleicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich deutlich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.
Tolles Angebot
Die Firma VoegtlinMeyer bietet diesen Produktewechsel während
Burival
Foto: Zbynek
einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen, welche VoegtlinMeyer beim Auftrag eines Produktewechsels inklusive Heizöllieferung anbietet. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden ÖkoHeizöl von VoegtlinMeyer gefüllt.

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2020 nutzten laut Bundesamt für Statistik 89 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab 14 Jahren das Internet. In den Altersgruppen unter 50 Jahren sind es annähernd 100 Prozent, doch auch bei den Menschen über 70 gehen noch 53 Prozent regelmässig online.
Das Internet birgt Risiken Was vielen kaum noch bewusst ist: Jedes Mal, wenn sich jemand im
Internet bewegt, baut er eine Verbindung zu anderen Computern auf und vernetzt das Gerät mit der Aussenwelt, sei es via Laptop, Tablet oder Smartphone.
Doch beim Surfen im World Wide Web können einem auch Haie begegnen – Cyberkriminelle haben das Netz längst als lukrative Geldquelle entdeckt und greifen neben Firmen auch Privatpersonen an.
Hat man sich einen Computervirus eingefangen, braucht es meistens einen Experten, um den Schaden zu beheben. Auch das Onlineshopping oder das Buchen einer Ferienunterkunft sind nicht ohne Risiken. Noch dramatischer kann es werden, wenn ein Hacker sich Zugang zum Bankkonto verschafft.
Neue Cyberversicherungen
Die neue Versicherung «Cyber Safe Surf» bietet eine finanzielle Absicherung gegen die Folgen von Hackerattacken. Zurich übernimmt die Kosten für die Entfernung der SchadSoftware, das Neuaufsetzen der Programme und die Wiederherstellung der Daten aus dem Backup. Die Versicherungssumme ist pauschal auf 3000 Franken festgelegt. Die Prämie für die Versicherung «Cyber Safe Surf» beträgt 39 Franken pro Jahr.
Die «Cyber Safe Shop & Pay»Versicherung greift, wenn beispielsweise ein Hacker via EBanking das Konto leer räumt, wenn online bestellte Waren beschädigt oder gar nicht geliefert werden oder wenn es bei der OnlineBuchung einer Ferienunterkunft zum Betrug kommt. Die StandardVersicherungssumme beträgt 10’000 Franken. Die Jahresprämie beträgt 39 Franken. Optional lassen sich auch höhere Summen absichern.

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Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
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Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
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Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon
Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
Franz Widmer AG
Dächer, Fassaden, Spenglerei
Fabrikweg 2, 5707 Seengen
Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz
Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Gartenpflege & Hauswartungen
Marcel Kindler
Gartenpflege, Hauswartung
Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil
Tel. 079 225 61 12 marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN
APT Kaminfeger GmbH
Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte
Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach
Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken
Tägerhardring 4, 5436 Würenlos Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch
HOLZ-/FASSADENBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachausbau, Lukarnen Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch Grundgut AG Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
INKASSO
LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung
Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
SEMOFIX AG
Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung
Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick
Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch
KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen
Industriestrasse 30, 5070 Frick
Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04
info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices
Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
ITS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800 info@itskanal.ch www.itskanal.ch
KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
KÜCHENUMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENUMBAUTEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Grundgut AG
Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung
Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen
Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
KEEL BAUKONZEPT
Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen
Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung
Haselstrasse 16, 5401 Baden
Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich
Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
Räber Immo GmbH
Beratung – Bewertung – Verkauf
Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg
Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERNE Immo AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch
F. G. Pfister Immobilien AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bernstrasse Ost 49, 5034 Suhr Tel. 058 521 45 00 info@fgp-immobilien.ch www.fgp-immobilien.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Immobilien Wehrli Aarau Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen AG Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch
Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35
haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/ INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
TFB AG
Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen
Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg
Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung
Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SOLARWÄRME
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
SPENGLEREIEN
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
STEUERBERATUNGEN
LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung
Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
Alpsteg Fenster AG Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
WAND-/BODENBEL ÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
WÄSCHETROCKNUNG
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
WASSERSCHADENSANIERUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung Westring 3, 5502 Hunzenschwil Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
Haerry & Frey AG Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Nr. 433 November 49. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 39’491 Ex. Basis 2021/2022
Anzahl Mitglieder: 40’304 (30. September 2022) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
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REDAKTION
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ADRESSÄNDERUNGEN
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HERSTELLUNG UND VERTRIEB
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Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband) Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr
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Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
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Rechtsberatung:
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Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
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Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
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