Hauseigentümerverband Aargau
www.hev-aargau.ch
![]()
Hauseigentümerverband Aargau
www.hev-aargau.ch

RECHT
Schneeräumungspflicht mit Vorbehalten THEMA
Fenster, Sicherheit, Versicherung
IMMOBILIEN AARGAU mit 7 Objekten

Vielseitigste Ausstellung der Schweiz –mit rund 30 eingerichteten Küchen.

1.90
E27 9W LED
806 lm, Warmweiss 2700 K, lange Lebensdauer, nicht dimmbar, Energieeffizienzklasse A+ bis A. OS 108108 - 67156883
brunner-kuechen.ch
NIMM 3 –ZAHL 2!*
* Beim Kauf von 3 LEDLichtleisten 153 cm, erhalten Sie eine im Wert von 19.95 gratis.

19.95

153 cm
Mit 130 eingebauten LEDs, Abdeckung aus Kunst-stoff, max. 24 W, 2200 lm, 6500 K, nicht dimmbar, Lebensdauer ca. 30 000 Std., Klasse 2, L 153 x B 3 x H 4 cm, Energieeffizi enzklasse A. OS 103398 - 23021372

34.90
VOLTOMAT® Baustellenheizgerät 2000 W Gehäuse aus Metall, mit Thermostat, 3 Schaltstufen 650/1300/ 2000 W, Überhitzungsschutz, IP 44, solange Vorrat. OS 6263 - 22304070

39.–
LED-Akku-Strahler
L 170 x B 170 x H 250 mm, IP 44, 6500 K, Lebensdauer ca. 30 000 Std., Ladezeit 5 Std., Leuchtdauer ca. 3 Std., schnurlos, tragbar, im Regen einsetzbar, 10 W, 700 lm, Energieeffizienzklasse A. OS 115126 - 22590657

Heute bestellt – morgen geliefert! www.bauhaus.ch
99.–
LED-Baustrahler mit Stativ Schwarz, 60 W, 4000 lm, 6000–7000 K, IP 44, bewegliche Aussenlampe für 360° Lichteffekt, verstellbare Neigungswinkel, über 2 m hoch, Energieeffizienzklasse A+ bis A. OS 6263 - 26031370

Verstellbare Neigungswinkel





Der Vulkan auf La Palma hat Schäden von mehreren 100 Millionen Euro verursacht. Trotz dieser bitteren Bilanz ist der Vulkanausbruch für diese Insel nichts Ungewöhnliches, denn sie ist selbst vulkanischen Ursprungs. Der ganze kanarische Archipel ist durch Vulkanismus entstanden. Er liegt geologisch betrachtet über einem sogenannten Hotspot.
NATURGEFAHREN

Gewitter, Starkregen und Hagel sorgten diesen Sommer für Schlagzeilen. Strassen verwandelten sich in reissende Flüsse, Böden vermochten die Wassermassen nicht mehr aufzunehmen. Die Aargauische Gebäudeversicherung bietet kostenlos eine Beratung bezüglich Schutzmassnahmen, wenn nötig auch vor Ort. Sich über mögliche Naturgefahren, aber auch über den Brandschutz zu informieren, lohnt sich.
Dach- & Lukarnenbau AG

Lassen Sie Ihr Dachgeschoss leerstehen, weil Sie den Einbau einer Dachlukarne scheuen?
Dann kennen Sie die Zimmerli Dachlukarne nicht!
Zimmerli Dachlukarnen werden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen geplant, im eigenen Werk als Fertigelement und in bester Schweizer Qualität hergestellt und in einem Tag montiert. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Rohrerstrasse 20 • 5000 Aarau • Tel. 062 822 37 23 • www.zdl.ch
Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau
Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.
Wofür eine Immobilienbewertung?
Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – buchhalterische Zwecke
Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch


Preisschwankungen sind des einen Freud, des anderen Leid. Höhere Kaffeepreise freuen Kaffeeproduzenten, Konsumenten dagegen ärgern sich – fürs Erste. Doch Preisveränderungen haben einen nachgelagerten Effekt. Sie führen zu Substitutionsprozessen. Nachfrager von teurer gewordenen Produkten weichen auf andere, relativ preisgünstigere Güter aus. Es sei denn, das fragliche Produkt zeichne sich durch geringe Preiselastizität aus. Das trifft auf bestimmte Medikamente zu, bei denen höhere Preise die Nachfrage oft nicht dämpfen, weil Menschen auf diese Medikamente angewiesen sind.
Auch Energiepreise weisen nicht jene Preiselastizität auf, die Energieträger von heute auf morgen auswechselbar machen. Dennoch sind höhere Preise für fossile Energieträger auf mittlere Frist kaum nachteilig. Sie begünstigen den Anreiz, in sauberere Technologien zu investieren. Wenn also die Preise für fossile Energieträger steigen, wie das derzeit der Fall ist, dann ist das eigentlich kein Grund für die Politik, Gegensteuer zu geben. Im Gegenteil: Höhere Preise wären eigentlich ein willkommenes Ereignis, könnte man meinen. Doch die Nullemissions-Rhetoriker europäischer Länder –Regierungschefs und Parteienvertreter – brüten derzeit über Plänen, wie dem Preisauftrieb für fossile Energien wegen nachteiliger sozialer Folgen entgegengewirkt werden könnte. Neue Subventionen sollen es richten. Doch Stützungsmassnahmen zugunsten von Gas, Öl und Kohle entziehen einer marktwirtschaftsbasierten Energiepolitik ihr wichtigstes Instrument: den Preis als Steuerungselement. Das europäische Emissionshandelssystem droht zur Makulatur zu werden, wenn seine Wirkung durch Gegenmassnahmen neutralisiert wird.
Sollte der Preisauftrieb ungewollte soziale Verwerfungen nach sich ziehen, blieben immer noch andere Massnahmen als Subventionen. So die Senkung der in zahlreichen europäischen Ländern sehr hohen Konsumsteuern. Das wäre wohl zielführender, als neue Subventionstöpfe zu äufnen. Mit solchen Steuersenkungen wäre dann eine wesentliche Forderung an die Klimapolitik erfüllt: dass sie nicht nur der Umwelt dient, sondern auch sozialen Kriterien Genüge tut.

Dauer jeweils 60 Minuten
«Das Geheimnis einer guten Küchenplanung»
Freitag: 26. November 2021 18.00 Uhr
«Das Geheimnis einer guten Badzimmerplanung»
Freitag: 26. November 2021 19.30 Uhr
Weitere Daten: Freitag, 14. Januar / 4. März 2022
Parallel ist die Ausstellung geöffnet
Teilnehmerzahl beschränkt –Anmeldung erwünscht!

Referentin Andrea Ruepp
Ruepp Schreinerei AG
Feldeggstrasse 3 5614 Sarmenstorf 056 678 88 80 info@rueppschreinereiag.ch www. fachvortrag.live

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer SMK
Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Insektenschutzgitter nach Mass. Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.




Hauseigentümer verband Aargau
Wir bewer ten und verkaufen Ihre Liegenschaf t
Stadt turmstrasse 19 | 5400 Baden | Telefon 056 200 50 50 | info@hev-aargau.ch hev-aargau.ch

Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin Hauseigentümerverband Aargau
Ich muss einfach nochmals über das Bauen, energetische Sanierungen und den von der Politik mit Vehemenz geforderten Heizungsersatz schreiben. Denn die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bleiben auch nach den Abstimmungen zum kantonalen Energiegesetz und CO2-Gesetz im Fokus der Politik.
Wie in der letzten Ausgabe geschrieben, kommen die bereits einmal diskutierten und vom Volk abgelehnten Massnahmen wieder auf den Tisch. Und es wird von grün-grün-rot, aber auch vom zuständigen Departement gebetsmühlenartig erwähnt, dass die Gebäude das Hauptproblem darstellten und endlich etwas getan werden müsse.
Wie wäre es, wenn wir zur Abwechslung mal den Fokus ändern würden? Statt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu Sanierungen zu zwingen oder sie
mit Subventionen dazu zu «bewegen», könnte doch auch einfach mal die bestehende Verhinderungsbürokratie im Gesetz und bei dessen Anwendung abgeschafft werden. Das würde Anreize setzen, die notwendigen Investitionen zu tätigen.
Als Gemeinderätin bin ich zwar erst knapp vier Jahre für den Hochbau und damit die Baubewilligungen in meiner Gemeinde zuständig. Ich könnte aber bereits ein Buch darüber schreiben, wie durch das Gesetz oder dessen Anwendung ein Heizungsersatz verhindert wird oder ein Nachteil entsteht. Ich nenne hier nur zwei Beispiele.
Erstens: Bewohnen Sie ein altes Haus, bei welchem das Untergeschoss über das Terrain herausragt und der Sockel über Fenster verfügt? Dann haben Sie möglicherweise Pech, wenn Sie Ihre Ölheizung durch einen erneuerbaren Wärmeerzeuger ersetzen möchten. Ist der Sockel höher als 80 cm, dann gilt der Keller nicht mehr als Untergeschoss, sondern als Vollgeschoss. Wenn Sie nun den Öltank herausreissen und der Tankraum über ein Fenster verfügt, so wird der Tankraum zur Ausnützungsziffer angerechnet, weil es kein Technikraum mehr ist und der Raum natürlich belichtet wird. In einem solchen Fall ist zwar der Heizungsersatz möglich, aber sie verbrauchen anrechenbare Geschossflächen, die sie vielleicht anderweitig gut brauchen könnten. Was ist die Konse-
quenz? Der Öltank bleibt wohl drin, auch wenn es ihn nicht mehr braucht …
Zweitens: Sie besitzen ein Haus an einer Kantonsstrasse. Endlich wollen Sie Ihre Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzen. Die Platzierung ist im Unterabstand zur Kantonsstrasse geplant, weil alle anderen Optionen viel zu hohe Kosten mit sich bringen würden. Also stellen Sie einen Antrag auf Ausnahmebewilligung. Darüber muss die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons entscheiden. Eine Ausnahmebewilligung erteilt der Kanton gemäss Entscheid aber nur, neben anderem, wenn sie mit dem «öffentlichen Wohl» vereinbar ist und es muss eine Abwägung der privaten Interessen und dem öffentlichen Interesse vorgenommen werden. Der Kanton kommt zum Schluss, dass diese Wärmepumpe an besagtem Ort nicht bewilligt werden könne. Der Bauherr habe darzulegen, inwiefern das private das öffentliche Interesse überwiege.
Ein Ersatz der Ölheizung durch eine Wärmepumpe ist gemäss Kanton also ein rein privates Interesse – ich frage mich dann schon, warum wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu Massnahmen gezwungen werden sollten, die ganz offensichtlich gar nicht im öffentlichen Interesse liegen … Was war die Konsequenz? Der Bauherr hat das Baugesuch zurückgezogen und wird (vorerst) weiterhin mit Öl heizen …
Der Vulkan auf La Palma hat bis Anfang Oktober Schäden von mehreren 100 Millionen Euro verursacht. Trotz dieser bitteren Bilanz ist der Vulkanausbruch für diese Insel nichts Ungewöhnliches, denn sie ist selbst vulkanischen Ursprungs.

Am 19. September wurde der Vulkan in der Cumbre Vieja im Süden der Insel nach 50 Jahren wieder aktiv. Der Lavastrom erreichte in der Nacht vom 28. zum 29. September die Küste und ergoss sich ins Meer. Selbst in grösserer Entfernung ist der Vulkan unmöglich zu übersehen. Am Tag steigt eine riesige schwarze Wolke aus dem Vulkanschlot meistens senkrecht in die Höhe, über dem Lavastrom wabern Rauchschwaden und über der Küste, wo sich die Lava ins Meer ergiesst, ist deutlich eine weisse Wolke aus Dampf sichtbar. In der Nacht wird die ganze Umgebung in ein unheimliches Rot getaucht und erinnert mit dem feurigen Schein an das Land «Mordor» im Roman «Herr der Ringe» von
John Ronald Reuel Tolkien. Das ganze Spektakel wird von einem andauernden Rumpeln begleitet, das sich anhört, als wäre stetig ein Gewitter im Gang. Hin und wieder wird das Donnern durch einen lauteren Knall durchbrochen, der sich wie eine Sprengung anhört. Weht der Wind vom Vulkan zum eigenen Standort, ist selbst in kilometerweiter Entfernung die Luft getrübt und mit einem bestialischen Schwefelgestank durchsetzt, der einem den Atem raubt. Überall rieseln kleine Aschepartikel nieder, die nach und nach alles mit einer schwarzen Schicht bedecken und beim Gehen gut hörbar knirschen.
Lavastrom in bewohntem Gebiet
Auf seinem etwa sechs Kilometer langen Weg hat der Lavastrom bereits mehr als
1000 Gebäude zerstört, davon 880 Wohnhäuser. Deshalb mussten etwa 6000 Menschen in Hotels oder bei Angehörigen untergebracht werden. Viele von ihnen werden nie mehr in ihre Häuser und Ortschaften zurückkehren können, da diese unter einer meterdicken Lavaschicht begraben wurden. Ein weiteres Problem sind die grossen Ernteausfälle in den Bananenplantagen. Die Banane ist das wichtigste Erzeugnis der Insel, von dem etwa die Hälfte der rund 85’000 Einwohner lebt. Die Lava floss über diese Plantagen und entzündete dabei Plastikfolien und Düngemittel. Der giftige Rauch, der dadurch entstand, machte sich im Umkreis von Kilometern durch einen stechenden, unangenehmen Geruch bemerkbar, als hätte ein Pneulager gebrannt. Der Lavastrom bedeckt mittlerweile mehr als 470 Hektaren Land. Es werden Jahrzehnte vergehen, bis die Lava durch Erosion so weit verändert worden ist, dass man in diesem Gebiet wieder Landwirtschaft betreiben kann. Nach Berechnungen des kanarischen Instituts «Involcan» hatte der Vulkan bis Anfang Oktober bereits 250’000 Tonnen Schwefeldioxid und 35 Millionen Kubikmeter Lava ausgestossen. Zeitweise musste der Flugverkehr wegen der Vulkanasche unterbrochen werden. Die Gebiete um den Lavastrom sind von der Polizei vollkommen abgeriegelt, denn die vielen verlassenen Häuser könnten auch Plünderer anziehen. Die spanische Regierung kündigte ein Sofortprogramm zur Unterstützung der Betroffenen an. Die Hilfszahlungen sollen über 200 Millionen Euro betragen.
Die Kanaren sind alles Vulkane Die Kanarischen Inseln sind alle durch Vulkanismus entstanden. Sie liegen geologisch gesehen über einem sog. Hotspot (heisser Punkt). Der Erdmantel im Bereich eines Hotspots ist besonders heiss, da dort Mag-
ma aus dem tiefen Erdinneren aufsteigt. Die höheren Temperaturen führen im oberen Erdmantel zu einer grösseren Aufschmelzung. Diese Schmelzen können aufgrund ihrer geringen Dichte bis an die Oberfläche aufsteigen und führen an diesen Orten zu vulkanischen Aktivitäten. Das klassische Beispiel für diese Form des Vulkanismus ist die Hawaii-Emperor-Vulkankette im Pazifik, die aus einzelnen isolierten Unterwasservulkanen besteht.
Im Gebiet der Kanarischen Inseln wandert über dem ortsfesten Hotspot die Afrikanische Kontinentalplatte mit einer Driftgeschwindigkeit von 1,2 Zentimetern pro Jahr nordostwärts. Die östlichen Inseln Fuerteventura und Lanzarote sind mit 22 Millionen Jahren bzw. 15,5 Millionen Jahren die ältesten. Gran Canaria entstand vor etwa 14,5 Millionen Jahren, La Gomera vor etwa 11 Millionen und Teneriffa vor etwa 12 Millionen Jahren. La Palma und El Hierro sind mit 2 bzw. 1,2 Millionen Jahren die jüngsten Inseln des Archipels. Die Anfänge der Inselgruppe begannen allerdings bereits vor mindestens 142 Millionen Jahren mit Eruptionen im Meer, die zuerst unterseeische Berge aufbauten. Nach einigen Millionen Jahren erhob sich dieses Gebirge aus dem Ozean, wobei es mit den weiteren vulkanischen Aktivitäten immer weiter anwuchs. Danach erfolgte auf den ältesten Vulkaninseln Fuerteventura, Lanzarote, Gran Canaria und La Gomera eine mehrere Millionen Jahre andauernde eruptive Pause. Ein späterer erneut einsetzender Vulkanismus formte die Inseln weiter. Die vulkanischen Aktivitäten halten mit grossen Ausbrüchen im 18. Jahrhundert auf Lanzarote und dem letzten Ausbruch auf La Palma 2021 bis in die heutige Zeit an. Der neueste Vulkanausbruch auf La Palma zeigt uns eindrücklich, dass die Kräfte aus dem Erdinneren, die unseren Planeten seit seiner Entstehung geformt haben, weiterhin aktiv sind. So hatte der ins Meer fliessende Lavastrom die Insel La Palma bereits zwei Wochen nach Beginn des Ausbruchs um die Fläche von 30 Hektaren vergrössert. Vulkanologen gehen davon aus, dass der Ausbruch noch Monate lang dauern könnte.



Ein Liegenschaftsverkauf soll gut überlegt und vorbereitet sein. Um während des gesamten Verkaufsprozesses professionell vorzugehen, müssen wichtige Punkte beachtet werden. In mehreren Ausgaben der «Wohnwirtschaft» werden einige davon genauer angeschaut.
Salomé Edelmann, Immobilienvermarkterin HEV Aargau
Teil eins handelt von der Wahl des Immobilienmaklers, Teil zwei vom Nutzen der Verkaufsdokumentation, Teil drei von Immobilienbesichtigungen in Zeiten des virtuellen Rundgangs, in Teil vier geht es um das Revival des Bieterverfahrens und in Teil fünf um die FAQ-Grundgewinnsteuer.
Liegenschaftseigentümer, die versuchen, ihr Objekt selbständig zu verkaufen und über entsprechendes Know-How verfügen, muten sich einiges zu, wenn sie die Tätigkeit eines Immobilienmaklers übernehmen wollen. Bereits die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen kann Mühe bereiten – besonders beim Stockwerkeigentum. Die Interpretation eines Bewertungsgutachtens will ebenfalls gelernt sein. Eine sogenannte hedonische Bewertung, welche längst nicht alle Parameter einer Liegenschaft berücksichtigt, reicht für die genaue Bestimmung des Marktwertes oft nicht aus. Zu gross sind die angegebenen Preisspannen. Um



der Liegenschaft ein gutes Image zu verleihen, benötigt es professionelle Immobilienfotos. Nebst realitätsnahen, hellen und geraden Innenfotos mit Blick durchs Fenster sind Drohnenfotos der neue Standard. Auch ansprechende Grundrisspläne, eventuell mit 3D-Rundgang oder Objektvideos kommen heutzutage zum Einsatz. Des Weiteren schafft eine ausführliche Verkaufsdokumentation mit korrekten und übersichtlichen Daten Vertrauen seitens der Interessenten. Mit einem Steckbrief über die Liegenschaft ist es nicht getan.
Nach der Publikation der Verkaufsinserate auf allen gängigen Immobilienplattformen beginnt die Korrespondenz mit teils sehr vielen Interessenten. Die Durchführung von Besichtigungen muss koordiniert werden und Preisverhandlungen sollten auf einer objektiven, sachlichen Ebene stattfinden. Auch die Bonitätsprüfung der Interessenten kann Tücken aufweisen. In jedem Fall ist es ratsam, einen Reservationsvertrag zu erstellen, um den gegenseitigen Willen des Kaufgeschäfts festzuhalten. Die Einforderung einer Kaufpreisanzahlung ist emp-
fehlenswert. Vor dem Gang zur notariellen Beurkundung gilt es, den Kaufvertragsentwurf rechtlich zu überprüfen. Sind die Nebenbestimmungen nicht nachteilig für den Verkäufer?
Manchmal liegt ein Objekt derart gut, dass es sich leicht unter der Hand verkaufen lässt. Dies ist erfreulich für den Eigentümer, denn dadurch spart er sich die Maklerprovision ein. Doch wie kann bei einem schnellen Handschlag sichergestellt werden, dass der bestmögliche Verkaufspreis vorliegt? Hier kommt der zertifizierte Makler ins Spiel. Seine Dienstleistung basiert auf Vertrauen und Qualität. Mit Hilfe von digitalen Standards versteht der Makler, die Interessen der Eigentümer vollumfänglich zu vertreten.
Mitgliedschaft in Berufsverband Fachverbände setzen einen hohen Massstab an Qualitätsanforderungen und überprüfen ihre Mitglieder in regelmässigen Abständen. Das grösste unabhängige Netzwerk von professionellen Immobilienmaklern ist die Schweizerische Maklerkammer SMK. Bereits rund 120 Immobilienfirmen haben sich zur Einhaltung strenger Standesregeln verpflichtet. Nach erfolgreicher Aufnahme in die Schweizerische Maklerkammer gelten die Mitglieder als zertifizierte Immobilienmakler. Um entsprechend erkannt zu werden, dürfen sie das Gütesiegel von der SMK als Qualitätsmerkmal verwenden.
Qualität schafft Vertrauen Zertifizierte Immobilienmakler bringen nebst einer fundierten Fachausbildung die nötige Erfahrung mit, um verkaufswillige Eigentümer ohne Zeitdruck den Bedürfnissen entsprechend zu beraten. Sie haben ein offenes Ohr für ihr Gegenüber und nehmen ihre Kundschaft in allen Belangen ernst. Für die Verkäuferschaft ist es wichtig zu spüren, dass ihr Auftragnehmer ihre Interessen wahrt und sich bis zum Schluss dafür einsetzt. Vergewissern Sie sich dessen beim unverbindlichen Erstgespräch mit einem Immobilienmakler und hören Sie auf Ihr Gefühl. Die Leistungen müssen transparent und klar ersichtlich sein. Um eine konkrete Kostenübersicht zu erhalten,
sollte nicht zuerst das Kleingedruckte gelesen werden müssen. Ein ausgeprägter Realitätssinn des Maklers zeigt sich erstens unter Beizug eines fundierten Bewertungsgutachtens und zweitens in der Festlegung des optimalen Ausschreibungspreises. Nur so kann im Zusammenhang mit der richtig gewählten Verkaufsstrategie sichergestellt werden, dass der bestmögliche Verkaufspreis erzielt wird. Geht es den Eigentümern nicht ausschliesslich um den höchsten Verkaufspreis, sondern auch um das Finden der passenden Käuferschaft, ist seitens Immobilienmakler noch mehr Fingerspitzengefühl gefragt. In diesen Fällen braucht es viel Geduld und Makler, die weitersuchen, sollte die erstbeste Käuferpartei nicht den Vorstellungen der Verkäuferschaft entsprechen. Für einen erfolgreichen Liegenschaftsverkauf zählt nicht nur die zeitnahe Abwicklung des Geschäfts, sondern auch die Zufriedenheit von Verkäufern und Käufern.
Breites Spektrum an Fachwissen Im Idealfall weist ein Unternehmen weitere Dienstleistungsbereiche auf, die über die Objektvermarktung hinaus gehen. Dadurch können bei Bedarf ohne Zeitverlust Fachexperten beigezogen werden, die sich beispielsweise mit Baumängeln, juristischen oder bewertungstechnischen Fragen auskennen. Der HEV Aargau bietet all diese Dienstleistungen unter einem Dach an.
Das Immobilienvermarktungsteam HEV Aargau, Baden, steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung unter der Nummer 056 200 50 60 oder per E-Mail unter verkauf@hev-aargau.ch. Für ein persönliches Kennenlernen bieten wir ein kostenloses Beratungsgespräch in unseren Büroräumlichkeiten an der Stadtturmstrasse 19, Baden, oder bequem bei Ihnen zu Hause an.

energieberatungAARGAU
Es lohnt sich!
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie, zum Beispiel zu: – Gebäudeerneuerungen – Fensterersatz – Heizungs- und Boilerersatz – Solaranlagen – elektrischen Verbrauchern und Beleuchtung – Neubauten – Förderprogrammen
energieberatungAARGAU –eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Kostenlose Beratung am Telefon und per Mail: 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch
Beratungen vor Ort durch unabhängige Fachleute
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag ch /energieberatung

Nicht nur wir Menschen, auch Gebäude altern und bedürfen einer regelmässigen Pflege. Trotz bestem Unterhalt hat jedoch jedes Bauteil eine begrenzte Lebensdauer. Je genauer Sie über die Restnutzungsdauer der einzelnen Bauteile Bescheid wissen, desto vorausschauender können Sie den Ersatz planen.
Lebensdauer Gebäudeteil
Aussenwand
35 Jahre
Dach
30 Jahre
Fenster
25 Jahre
Bodenbeläge
30 Jahre
Wärmeerzeuger
20 Jahre
Wassererwärmer
20 Jahre
Fotovoltaikanlage
25 Jahre
Thermische Solaranlage
25 Jahre
Waschmaschine/Tumbler
15 Jahre
Küchengeräte
15 Jahre
Auto
12 Jahre
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Alter Gebäude oder Alter Erneuerung
Berechnung Lebensdauer Gebäudeteile mit Beispielen.
Küchengeräte versehen ihren Dienst gut und gern 15 Jahre, Heizungen müssen nach 20 bis 25 Jahren ersetzt werden. Das Dach bedarf nach 40 bis 50 Jahren einer umfassenden Erneuerung. So besitzt jedes Bauteil ein individuelles Ablaufdatum. Abhängig von Beanspruchung und Pflege, kann dies früher oder auch später der Fall sein.
Abgestützt auf diese Lebenszyklen, kann recht genau geplant werden, wann welche Erneuerungsarbeiten anstehen werden. Schaut man die einzelnen Bauteile übergreifend an, zeigt sich zudem, zu welchen Zeitpunkten grössere Investitionen auf Sie als Eigentümer zukommen und/oder, dass
gewisse Arbeiten gleich miteinander in Angriff genommen werden können. Sind diese notwendigen Massnahmen einmal angedacht und die Finanzierung vorbereitet, ist zu überlegen, dank welchen Massnahmen ein Zusatznutzen im selben Aufwisch erreicht werden kann. Hat zum Beispiel das Dach sein Lebensende erreicht, ist dies eine gute Gelegenheit, anstelle der Ziegeleindeckung gleich eine Photovoltaikanlage auf das Dach zu montieren. Dadurch werden die Kosten für die Ziegel und jene für einen weiteren Gerüstbau eingespart, welcher bei einer späteren Montage einer Photovoltaikanlage vonnöten wäre. Zusammen mit den Förderbeiträgen von Bund und Kanton und den zu erzielenden Erträgen aus der Stromerzeugung, lässt sich die Anlage leicht über deren Lebenszyklus amortisieren.
Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, das Notwendige mit dem Nützlichen zu verbinden und welche Motivation die Gebäudeeigentümerin zu einer energetischen Erneuerung führte, erfahren Sie an der Online-Info-Veranstaltung der Energieberatung Aargau vom 14. Dezember 2021. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
Online-Informationsveranstaltung «Vorausschauend handeln – besser wohnen. Wie Sie mittels gezieltem Vorgehen lange Freude am Wohnen haben». Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter: ag.ch/energie-live

Bleuler lic. iur., Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Aargau
Frage:
Mein Nachbar besitzt ein Wegrecht über mein Grundstück, um zu seinem Haus zu gelangen. Nachdem es geschneit hat, hat er mich dazu aufgefordert, den Weg zu räumen. Er behauptet, als Eigentümer sei ich für die Schneeräumung zuständig. Stimmt das?
Antwort:
Um die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Wegen kümmert sich das Gemeinwesen. Für die Schneeräumung auf privatem Grund ist dagegen in der Regel der Eigentümer selber verantwort-
lich. Er muss seine Liegenschaft so unterhalten, dass bei deren bestimmungsgemässen Gebrauch keine Gefahr ausgeht. Kommt jemand infolge mangelhaften Winterdienstes auf dem Grundstück zu Schaden (z. B. durch Ausrutschen auf der vereisten Treppe), kann der Eigentümer dafür haftbar gemacht werden (sog. Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR).
Ein Verschulden des Eigentümers wird dabei nicht vorausgesetzt.
Winterdienst beim Wegrecht
Bei einem bestehenden Wegrecht sind Unterhaltsarbeiten wie die Schneeräumung hingegen – wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde – nicht Sache des Eigentümers, sondern des Berechtigten. Lediglich wenn der mit dem Wegrecht belastete Eigentümer den Weg ebenfalls benützt, sieht das Gesetz eine Aufteilung der Unterhaltsarbeiten und -kosten vor und zwar im Verhältnis ihrer Interessen, d. h. im Verhältnis der Benutzung. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, in einem Dienstbarkeitsvertrag eine klare Abmachung bezüglich der
jeweiligen Unterhaltspflichten sowie der Kostenverteilung zu treffen.
Umfang der Unterhaltspflicht Verbindliche Regeln, wie umfassend die Schneeräumung sein muss, gibt es nicht. Massgebend sind jeweils die örtlichen Verhältnisse. Auf Wegen ist es ausreichend, wenn zwei Fussgänger gut aneinander vorbei kommen. Schneit es ununterbrochen, kann zudem nicht erwartet werden, dass der Schnee jeweils rund um die Uhr umgehend beseitigt wird. Auch besteht die Schneeräumungspflicht in der Regel nur während der Zeit, in der die meisten Fussgänger unterwegs sind, also zwischen 7.00 Uhr morgens und 21.00 Uhr abends. Im Übrigen darf erwartet werden, dass sich Fussgänger den jeweiligen Wetterbedingungen anpassen (insb. in der Wahl des adäquaten Schuhwerks) und ein Mindestmass an Sorgfalt walten lassen.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.




Wenn ein Mitglied einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) ein Baugesuch einreicht, kann die Baubewilligungsbehörde mit der Frage konfrontiert werden, ob das Mitglied dazu berechtigt ist. Gleiches gilt, wenn die STWEG ein Baugesuch stellt und ein Mitglied geltend macht, es habe dem Baugesuch nicht zugestimmt.
Bauberechtigung und Berechtigung
Das Bundesgericht hatte vor kurzem die Gelegenheit, sich wieder einmal dazu zu äussern
(Urteil 1C_628/2020 vom 21. Juli 2021). In einem Mehrfamilienhaus in Stockwerkeigentum reichten die Stockwerkeigentümer im Erdgeschoss (EG) ein Baugesuch für den Umbau ihrer Wohnung ein (Änderung der Wohnungseinteilung, Badumbau, Umbau Glasfront einer Fassade). Die Eigentümer der Stockwerkeinheit im 1. OG hatten dem Bauvorhaben zugestimmt, jene im 2. OG und im Dachgeschoss reichten gegen das Baugesuch jedoch Einsprache ein. Sie machten geltend, die Eigentümer im EG seien zum Bau nicht berechtigt. Gleichzeitig reichten sie beim Zivilrichter Klage gegen die STWEG ein, weil diese dem Vorhaben zugestimmt hatte. Die Baubewilligungsbehörde wies die Einsprache ab und erteilte die Baubewilligung. Sie prüfte die Bauberechtigung der Eigentümer nicht, sondern verwies die Einsprecher für diese Frage an die Zivilgerichte; dies sei dort zu klären. Vor Bundesgericht machten die Einsprecher geltend, die Baubewilligungsbehörde hätte vor der Erteilung der Baubewilligung die zivilrechtlichen Bauberechtigung der Bauherrschaft prüfen müssen. Das Bundesgericht widersprach:
Die Baubewilligungsbehörden seien im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren nicht verpflichtet, zivilrechtliche Fragen zu prüfen, wie eben die Bauberechtigung eines Baugesuchstellers in einer STWEG. Derartige zivilrechtliche Vorfragen dürften den Zivilgerichten überlassen werden. Die Baubewilligungsbehörde dürfe das Verfahren bis zum Entscheid des Zivilrichters stoppen («sistieren»), dürfe es jedoch auch ohne Prüfung der zivilrechtlichen Bauberechtigung fortführen. Es ist also grundsätzlich nicht Sache der Baubewilligungsbehörden, über zivilrechtliche Fragen zu entscheiden. Denn das öffentliche Baubewilligungsverfahren hat primär zum Zweck, festzustellen, ob das Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften einhält. Fehlt die zivilrechtliche Bauberechtigung allerdings offensichtlich, müssen die Gesuche nicht behandelt werden. Dazu nachfolgend.
STWEG als Bauherrschaft
Die STWEG kann Baugesuche einreichen, beispielsweise für eine Aussenrenovation. Zur gültigen Einreichung muss das Gesuch


• Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
• Wärme- und Kälteanlagen
• Heizsysteme
• Stromspeicher
• E-Mobilität














Ihre vielseitige Energie-Partnerin für die Ausführung praktischer Lösungen.

Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.



Regionalwerke AG Baden, Haselstrasse 15, 5401 Baden
Telefon 056 200 22 22, regionalwerke.ch, info@regionalwerke.ch

entweder durch alle Mitglieder der STWEG unterzeichnet werden. Oder die STWEG fasst einen Beschluss, wonach die Verwaltung oder ein bzw. mehrere Mitglieder oder Dritte es gültig unterzeichnen. Die Baubewilligungsbehörde kann diesfalls in der Regel von der Berechtigung zur Gesuchstellung ausgehen. Wenn einzelne Mitglieder behaupten, der Beschluss der STWEG sei nicht korrekt getroffen worden, beispielsweise nicht mit der notwendigen Mehrheit, muss die Baubewilligungsbehörde dies nicht weiter beachten. Sie darf den Entscheid dem Zivilrichter überlassen, also zuerst dem Friedensrichter, danach dem Bezirksgericht, usw.
Mitglied als Bauherrschaft Stockwerkeinheiten dürfen auch im Innern umgebaut werden. Dieser Umbau betrifft das sogenannte Sonderrecht, also jenen inneren Bereich, der exklusiv bewohnt werden darf. Eine Zustimmung der STWEG zum Baugesuch ist nicht notwendig. Die Baubewilligungsbehörde muss die Berechtigung nicht weiter prüfen. Sie darf davon ausgehen, dass das gesuchstellende Mitglied zum Innenumbau berechtigt ist. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im Reglement der Stockwerkeigentümer. Das gilt hier und auch in den anderen Punkten.
Soll ein zu einer Wohnung gehörender Balkon zu einem Wintergarten umgebaut oder sollen das Treppenhaus, die Waschküche oder das Dach verändert werden, handelt es sich nicht mehr um das Innere im Sonderrecht, sondern um gemeinschaftliches Eigentum. Ein einzelner Eigentümer ist nicht berechtigt, eigenständig «seinen» Balkon oder andere gemeinschaftliche Teile baulich zu verändern. Die zivilrechtliche Bauberechtigung dazu fehlt offensichtlich. Hier kann von der Baubewilligungsbehörde verlangt werden, dass sie sich einen Beschluss der STWEG vorlegen lässt. Wird ihr der Beschluss nicht vorgelegt, ist es ihr nicht verwehrt, auf das Baugesuch mangels zivilrechtlicher Bauberechtigung nicht einzutreten.
Einwendungen gegen ein Baugesuch Gegen ein Baugesuch kann baurechtlich Einwendungen (früher: Einsprache) erhe-
ben, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Dann besteht die notwendige Legitimation. Verlangt wird eine relevante örtliche Beziehung im Sinne der Nachbarschaft. Innerhalb des Gebäudes dürfte dies generell vorliegen.
Im Stockwerkeigentum kann daher jedes Mitglied seine Rechte selbst wahrnehmen, ohne dass dazu ein Beschluss der STWEG notwendig ist. Diese Einwendungen werden durch die Baubewilligungsbehörde behandelt.
Ein einzelnes Mitglied kann sowohl gegen ein Bauvorhaben eines anderen Mitgliedes Einwendungen erheben als auch gegen ein Vorhaben der STWEG selbst. Hier dürfte allerdings vorauszusetzen sein, dass das betreffende Mitglied dem Vorhaben in der Versammlung nicht zugestimmt hat. Im Falle der Zustimmung in der STWEG müsste das Mitglied gegenüber der Baubewilligungsbehörde wohl aufzeigen, dass seine Zustimmung in der STWEG einem Vorhaben galt, das mit dem Vorhaben der Baueingabe nicht identisch ist. Eine Einwendung bedeutete dann kein widersprüchliches Verhalten.
Gegen ein Vorhaben in der Nachbarschaft benötigt ein einzelnes Mitglied generell keine Zustimmung der STWEG. Es gilt die Eigenständigkeit.
Klage beim Zivilgericht
Das private Recht der Stockwerkeigentümer und das öffentliche Baurecht der Baubewilligungen decken sich nicht. Eine Baubewilligungsbehörde muss die Rechtsverhältnisse im Stockwerkeigentum in der Regel nicht beachten. Wird eine Baubewilligung erteilt, sind die Stockwerkeigentümer dennoch nicht «ausgeliefert».
Es bleiben die Abwehrmittel des Stockwerkeigentums und letztlich die Klage beim Zivilrichter wegen Nichteinhaltens der Regeln des Stockwerkeigentums. Dort wären die Berechtigungen innerhalb der Gesellschaft zu klären und könnte eine Bauausführung untersagt werden, selbst wenn eine Baubewilligung vorliegt.







Beratung & Verkauf auch bei Ihnen zu Hause
Vermeiden Sie Fehlkäufe und profitieren Sie von über 35 Jahren Erfahrung!
• Matratzen (CH-Produktion)
• Latten-, Motorenroste
• Bettrahmen, Zubehör
• Decken, Traumkissen
• Bettfedernreinigung etc.


Ihre Schlafberater mit

Unterdorfstrasse 3 • 5612 Villmergen Tel. 056 621 82 42 www.betten-kueng.ch
Öffnungszeiten: Montag geschlossen
Dienstag-Freitag: 9-12 • 14-18.30 Uhr Samstag 9-16 Uhr
Doppeleinfamilienhaus Lengnau
5½ Zimmer, 134 m2 Wohnfläche
314 m2 Grundstück, Raumhöhe teils 4 m Wintergarten, tolle Weitsicht inkl. Einzelgarage mit Vorplatz Verkaufspreis CHF 850’000.–
Überbauung Flüematt Klingnau
Bewilligtes Neubauprojekt mit 4 x 3½-Zimmer-Wohnungen
1 x 2½-Zimmer-Wohnung bestehendes, vermietetes Zweifamilienhaus Grundstück abparzelliert Verkaufspreis CHF 1’710’000.–
Einfamilienhaus Mellingen
7½ Zimmer, 155 m2 Wohnfläche 3’702 m2 Grundstück, ausserhalb der Bauzone inkl. Garage und Werkhalle Verkaufspreis CHF 1’490’000.–
Renditeobjekt Kleindöttingen
Restaurant mit Wintergarten, 15 Wohnungen (4x 3½ Zimmer, 1x 4 Zimmer, 10x Studios), voll vermietet, 2’302 m2 Grundstück, Ausnützungsreserve 2 Einzelgaragen, 18 Kundenparkplätze Verkaufspreis auf Anfrage
Reihenhaus Neuenhof
5½ Zimmer, 174 m2 Wohnfläche 488 m2 Grundstück mit Garten ruhige und familienfreundliche Lage inkl. Doppelgarage Verkaufspreis CHF 1’150’000.–
Eigentumswohnung Seuzach (ZH)
4½-Zimmer-Wohnung
95 m2 Wohnfläche, am Dorfrand inkl. Tiefgaragenparkplatz Verkaufspreis CHF 890’000.–
Einfamilienhaus Sarmenstorf
5½ Zimmer mit Einliegerwohnung 167 m2 Wohnfläche, 615 m2 Grundstück inkl. Doppelgarage und 3 Abstellplätzen Verkaufspreis CHF 980’000.–


















Weitere Bilder auf Anfrage


Weitere Bilder auf Anfrage

Im November 2021 finden wieder Energie-Apéros in Baden, Zofingen und Buchs statt zum Thema
• Solarstrom im Hoch Informationen und Anmeldung: www.energieaperos-ag.ch
Jeannine Stierli, Spreitenbach
Neigt sich der goldene Oktober dem Ende zu, fallen die bunten Blätter an den Bäumen zu Boden. Wenn die meisten Blumen verblüht sind, dann naht der Winter. Die wenigen Farbtupfer, die in der Natur und im Garten verbleiben, sind Beeren und wintergrüne Sträucher. So leuchtet auch die Hagebutte purpurrot an den Sträuchern der Wildrosen.
Wildrosen sind nicht nur im Frühling ein wahrer Blickfang und bieten Insekten Nahrung und Kleintieren Unterschlupf, sie sind auch im Herbst mit ihren roten Früchten ein Hingucker. Darüber hinaus beschenken sie uns mit ihren Früchten.
Früchte für Tafelfreuden
Unter den Wildrosen gibt es viele verschiedene Arten, die jeweils unterschiedliche Standorte bevorzugen. Die beste Pflanzzeit für Wildrosen ist der Spätherbst zwischen Oktober und November.
Ursprünglich wuchsen Wildrosen an Waldrändern, in Wildhecken und auf artenreichen Wiesen. Wer Wildrosen im Garten pflanzt, kann sich im Frühling an ihren Blüten erfreuen und im Herbst an ihren purpurroten Früchten, den Hagebutten. Je nach Wildrosenart haben die Hagebutten verschieden Formen. Sie können kugelrund oder länglich-oval sein. Sie weisen unterschiedliche Rottöne auf.

Hagebutten sind schmackhafte, äusserst gesunde Früchte. Sie enthalten zahlreiche Vitamine. Sie haben mehr Vitamin C als Zitronen. Die Hagebutte ist eine echte Powerbeere, wobei es sich bei der Hagebutte um eine Scheinbeere handelt. Sie ist eine Sammelfrucht, die viele kleine Nüsse enthält. Die Früchte der Hagebutten-Rose kann man von September bis Dezember ernten. Vielfach hört man, dass man die
Früchte erst nach dem ersten Frost ernten soll, da sie dann viel intensiver schmecken. Hagebutten kann man auf vielerlei Arten zubereiten und geniessen. Man kann Marmelade herstellen oder den Saft trinken. Es ist Tradition, Tee aus getrockneten Schalen zuzubereiten. Das ist auch heute noch beliebt. Oder man kann aus der Hagebutte Pulver herstellen – als Zusatz für Joghurts und Säfte.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch Art.-Nr.
Garnitur 4fach) (2009)
und Betriebskosten (Nebenkosten);
Die Nebenkosten (Heiz-, Warmwasser- und Betriebskostenabrechnung) (2019)
Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht
(398 Seiten) (2016/SHEV)
in Kürze (22 Seiten) (2017/SHEV)
20 Prozent Mengenrabatt bei Bestellungen von über 100 Exemplaren des gleichen Artikels. Kein Drucksachenversand unter Fr. 5.– (zuzüglich Versandspesen).
Alle Preisangaben ohne Versandspesen. Preisänderungen vorbehalten. Keine Warenretouren. Versand ins Ausland nur gegen Vorauszahlung.
Mitglied-Nr.:
(*Mitgliederpreis nur möglich bei Angabe der Mitglied-Nummer)
Name: Vorname:
Adresse:
PLZ/Ort:
Datum: Unterschrift:


• Seriöse, unverbindliche Beratung
• Top-Enthärtungsanlage und Top-Qualität
• Rasche Lieferung, professionelle Montage
• Flexible Entscheidung nach dem Probejahr (Abo, Kauf, Rückgabe)
• Über 7'500 Kunden in der ganzen Schweiz


Sonderkonditionen auch bei Vorsorgelösungen
Kontaktieren Sie uns: Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza 062 836 52 52 aargau@zurich.ch
Mehr Informationen unter www.zurich.ch/hev Bester Schutz und bis zu 10% Rabatt – exklusiv für

Moderne Fenster schützen vor der Witterung, dem alltäglichen Lärm und vor Einbruch. Fenster bedeuten vor allem auch Lebensqualität, gewähren sie doch den Ausblick in die Umgebung, sorgen für wertvolles Tageslicht und frische Luft in den Räumen und ermöglichen den Zugang zu Balkon und Terrasse.
Brigitte Müller, Redaktorin
Fenster als Teil der Aussenhülle tragen wirkungsvoll dazu bei, dass sich die Behaglichkeit und die Energieeffizienz einer Wohnung, eines Hauses verbessert. Ob als traditionelles Dreh- oder kleines Kippfenster, als Dach- oder grossflächiges Schiebfenster – der Markt bietet unzählige Modelle in verschiedenen Werkstoffen zu unterschiedlichen Preisen. Neben dem Komfort ist das Energiesparen ein wichtiges Argument für moderne Fenster. Die Mustervorschriften der Kantone für den Energiebereich (MuKEn) verlangen, dass der Wärmeverlust nur noch 1,3 Watt pro Quadratmeter betragen darf. Ein heutiges
Fenster der Klasse A kann an sonnigen Tagen selbst in der Zwischensaison mehr Energie gewinnen, als es verliert, was bedeutet, dass der solare Wärmeeintrag gegenüber den Heizwärmeverlusten höher ist. Allerdings drohen mit dem Klimawandel Gebäude vermehrt zu überhitzen. Der sommerliche Wärmeschutz wird entsprechend immer wichtiger.
Minergie-zertifizierte Fenster Minergie-Modul-Fenster sind nach anerkannten Qualitätsmerkmalen hergestellt und werden entsprechend montiert. Das Label kann, mit Ausnahme von Dachfenstern, für fast alle Fenstertypen und -konstruktionen erworben werden. Damit eine
Herstellerfirma ein Fenster mit dem Label Minergie verkaufen kann, muss das Fenster bezüglich Wärmedämmfähigkeit, Kondenswasser, Luft- sowie Schlagregen-Dichtigkeit und Schallschutz die technischen Anforderungen erfüllen. Zudem weist es ein gutes Preis-Leistungsverhältnis auf. Beim Minergie-Fenster muss das Zusammenspiel folgender Komponenten stimmen:
• Isolierglas mit den geforderten Eigenschaften gemäss Minergie-Reglement.
• Wärmedurchgang für eine definierte Grösse des Fensterrahmens und Fensterflügels.
• Minimaler Glasanteil für eine gute Tageslichtnutzung.

• Einbau des Fensterrahmens an den Baukörper mit allen notwendigen Montageteilen und für die betroffenen Wandkonstruktionen.
• Einhaltung der Schlagregen-Dichtheit und Luftdurchlässigkeit.
Jedes geprüfte Minergie-Fenster erfüllt somit sehr hohe technische Ansprüche. Dies hat zur Folge, dass das Minergie-Label nur von Betrieben beantragt werden kann, die über ein Qualitätssicherungs- oder Managementsystem verfügen. Das Label gilt ausschliesslich für das geprüfte Fenstersystem und kann nicht auf andere Fenstersysteme übertragen werden.
Kennwert für die Wärmedämmung
Gute Fenster schützen vor Wärmeverlusten, zu tiefen Oberflächentemperaturen und übermässiger Wärme im Sommer. Mit einem Uw-Wert von 1,0 W/(m2K) über das Gesamtfenster (Rahmen und Glas) garantieren Minergie-Fenster neben der Energieeinsparung hohen thermischen Komfort. Der Uw-Wert bezeichnet den Energieverlust, angegeben in Watt pro Quadratmeter und Kelvin Temperaturdifferenz. Der von Minergie geforderte Uw-Wert verlangt, dass unter bestimmten Voraussetzungen –hohe Innentemperatur zu niedriger Aussentemperatur – über das Fenster höchstens ein Energieverlust von 1,0 Watt pro Quadratmeter und Kelvin entstehen darf. Somit ist der Uw-Wert ein Kennwert für die Wärmedämmung des Bauteils Fenster. Zudem gibt es einen U-Wert für den Rahmen, das Glas, den Randverbund, was zum U-Wert des Gesamtfensters führt.
Enormes Sparpotenzial
Interessant ist die Entwicklung des U-Wertes im Fensterbau von 1900 bis heute. Bis 1920 mass man einen U-Wert von 5,8 W/(m2K), bis 1980 einen von 2,8 W/(m2K) – bereits ein grosser Fortschritt. Doch eine enorme Entwicklung fand in den letzten 25 Jahren statt: War beispielsweise der Ug-Wert bei Gläsern 1990 bei 1,5 W/(m2K), sind heute Gläser mit einem Ug-Wert bis 0,5 W/(m2K) üblich. Heutige Fenster reduzieren den Energieverbrauch um bis zu 75 Prozent. Bis zirka 1970 war der Energiebedarf an Heizöl für je einen

Ein schöner Ausblick in die Umgebung und genügend Tageslicht im Raum.
Quadratmeter Fenster pro Jahr bei rund 61,2 Litern, bis zirka 1980 halbierte sich der Heizölbedarf auf 33,6 Liter. Ab 1990 waren 16,8 bis 21,6 Liter notwendig und heute sind es noch knapp 8,4 Liter bei einem Minergie-Fenster. Diese massive Reduzierung wurde bei den Fenstern erreicht, weil der Wärmeschutz mit metallisch beschichteten Gläsern massiv verbessert wurde. Das Ersetzen von alten Fenstern lohnt sich deshalb auf jeden Fall. Bei einem Fenster rechnet man mit einer Lebensdauer von dreissig Jahren. Wenn bei einer Renovation in hochwertig wärmedämmende Fenster investiert wird,
hat man über das Einsparen von Wärmeenergie diese Mehrkosten innerhalb von vier bis fünf Jahren amortisiert.
Hohe Lichtdurchlässigkeit
Der bereits erklärte Uw-Wert gibt über die Wärmedämmung Auskunft: Je tiefer dieser Wert ist, desto besser. Für Fensterfronten, die auf der Sonnenseite günstig liegen, wird ein Fenster mit einem hohen g-Wert eingesetzt. Der g-Wert bezeichnet den Durch-
Fortsetzung Seite 23

Für jede Treppe die richtige Lösung. Handläufe in jeder Form und jede Ecke durchgehend angepasst. Top-Preise. Offerten unter Telefon 062 842 45 63 www.treppenhandlaeufe.ch
MALERGESCHÄFT BRYNER AG
DIPL. MALERMEISTER ACKERWEG 10 | 5103 MÖRIKEN
TEL 062 893 16 63 FAX 062 893 46 66
MALERGESCHÄFT BRYNER AG EIDG. DIPL. MALERMEISTER ACKERWEG 10 | 5103 MÖRIKEN
TEL 062 893 16 63 FAX 062 893 46 66
INFO@BRYNERAG.CH WWW.BRYNERAG.CH

Büchi+Fischer AG Malerei
5400 Baden,Tel. 056 222 53 83 5442 Fislisbach,Tel. 056 493 3564

INFO@BRYNERAG.CH WWW.BRYNERAG.CH
INFO@BRYNERAG.CH WWW.BRYNERAG.CH
Tankrevisionen Hauswartungen Entfeuchtungen
5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65 www.erismannag.ch


Seit 1879 schaffen wir bleibende Werte
Hochbau – Tiefbau – Holzbau Sanierungen – Renovationen
MaxFischerAGPostfach2085600LenzburgFax0628866686Tel.0628866688
www.maxfischer.ch


Modellschnitt eines Fenstersystems.
lassgrad der Gesamtenergie. Der g-Wert wird in Prozenten angegeben und gibt also Auskunft über die Passiv-Energienutzung. Je höher der g-Wert ist, umso besser ist die Nutzung der Passivenergie im Winter. Damit wird auch die Gesamtbilanz des Hauses optimiert. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Lichttransmission, die ebenfalls in Prozentwerten angegeben wird. Je höher die Lichtdurchlässigkeit eines Fensters ist, umso besser dessen Qualität. Diese Werte beeinflussen sich gegenseitig.
Sommerlicher Wärmeschutz
Jedoch muss auch der Wärmeeintrag im Sommer betrachtet werden. Gerade bei Fenstern mit hohen g-Werten braucht es immer einen guten Hitzeschutz, zum Beispiel Sonnenstoren. Sonst drohen die Gebäude, verstärkt durch den Klimawandel, im Sommer zu überhitzen. Insbesondere in Städten, wo die Luft vermehrt auch in der Nacht über mehrere Tage nicht mehr unter 24 °C sinkt, leidet sonst der Komfort beträchtlich. Auch für den Sonnenschutz gibt es ein Minergie-Modul.
Kondenswasser und Dichtigkeit
Die Fassade hat einen deutlich tieferen U-Wert – zirka 0,2 W/(m2K) – als ein Fenster. Dies hat zur Folge, dass sich bei einem gut isolierten Haus die warme Innenluft am Fenster abkühlt. Da kalte Luft sinkt, entsteht bei dieser Abkühlung eine Innenluftzirkulation beim Fenster. Deshalb sollte

und Einbruchschutz ist bei modernen Fenstern eine Selbstverständlichkeit.
die Differenz der Wärmedämmfähigkeit zwischen Fassade und Fenster nicht zu gross sein.
Bei den dreifach-verglasten Fenstern sind Kondenswasser und der Kaltluftabfall kaum noch ein Thema. Bei den zweifach-verglasten Fenstern, die noch vor zehn, fünfzehn Jahren verbaut wurden, war das Problem, dass die Häuser bereits gut isoliert, die Fenster jedoch noch schlechter wärmegedämmt waren. Im Zusammenprall von Kälte mit Wärme und relativer Luftfeuchtigkeit entsteht Kondenswasser, vor allem in Wohnungen, in denen schlecht gelüftet wurde. Bei der Dichtigkeit muss das Gesamtfenster betrachtet werden, der Rahmen, das Glas, die Rahmendichtungen und der Einbau. Auch hier wurden enorme Fortschritte erzielt.
Fenster öffnen trotz Komfortlüftung?
In Minergie-Bauten wird ein komfortables Raumklima über eine sogenannte Komfortlüftung geschaffen. Die Komfortlüftung garantiert einen kontinuierlichen Luftwechsel. Die angenehmen Vorteile sind: weniger Gerüche, weniger Feuchte, Schutz vor Pollen und Lärm sowie eine tiefe Schadstoffbelastung. Trotz dieser Vorteile möchten viele Bewohner ab und zu das Fenster öffnen, um zu lüften und bei schönem Wetter in Kontakt mit dem Aussenraum zu kommen. Auch hat die Vorstellung, dass man in den eigenen vier Wänden die Fenster nicht öffnen darf, eine abschre-
ckende Wirkung. Diese Befürchtungen sind jedoch überflüssig. Auch in Minergie-Bauten dürfen Fenster das ganze Jahr über geöffnet werden. Mit regelmässigem Öffnen kommt zusätzlich frische Luft in die Wohnung, wie etwa nachts im Schlafzimmer.
Fenster ohne Minergie-Label
Der Vorteil eines Minergie-Fensters ist, dass es ein Label hat und somit ein geprüftes Fenster ist. Alles ist berechnet, belegt und sämtliche Werte sind überprüft, ansonsten gibt es kein Minergie-Label. Heutige Fenster, die kein Minergie-Label tragen, können jedoch, was Wärmedämmung betrifft, genauso hochstehend sein. Die Energieverordnungen der Kantone bestimmen zudem, dass nur noch Fenster mit einem sehr tiefen Uw-Wert eingebaut werden dürfen. Und dies sowohl bei Neubauten wie bei Renovationen.
Fachleute empfehlen grundsätzlich bei der Wahl neuer Fenster auf einen niedrigen Uw-Wert und auf einen möglichst hohen Glas- sowie einen niedrigen Rahmenanteil zu achten. Für Fenster sollte man besonders im Erdgeschoss solche mit einem Einbruchschutz RC 2 wählen. Besonders wichtig ist eine professionelle Montage, ist doch die Montage das A und O bei Fenstern. Entstehen Bauschäden um das Fenster, hat dies oft mit einem unprofessionellen Einbau des Elementes zu tun.

Kondenswasser an den Fensterrändern ist im Winter in vielen Haushalten ein bekanntes Problem. Simpel erklärt, entsteht Kondenswasser, wenn die Fensterscheiben kälter als die Umgebungstemperatur sind und gleichzeitig die Luft zu feucht ist. Aber auch beim Duschen oder Kochen entsteht viel Feuchtigkeit.
Brigitte Müller, Redaktorin
Dass sich vor allem im Winter Kondenswasser an Fenstern und Terrassentüren bildet, ist ein normaler physikalischer Vorgang. Warme Heizungsluft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte Luft. Diese warme Raumluft trifft nun auf das kalte Fenster. Die enthaltene Feuchtigkeit kondensiert, weil die Luft abkühlt.
Noch etwas genauer: Jeder Raum enthält eine gewisse Menge an unsichtbarem Wasserdampf. Dieser Anteil hängt von der Lufttemperatur ab: Je kälter die Luft, desto weniger Wasserdampf kann sie aufnehmen. So enthält zum Beispiel 1 m3 Luft bei einer Temperatur von 30 °C maximal 30 g Dampf. Bei einer Temperatur von 20 °C nimmt die gleiche Luft noch 17 g auf, bei 0 °C nur noch 5 g. Beim Entstehen von Kondens-
wasser passiert nun eben folgender Effekt: An den Oberflächen von kalten Bauteilen kühlt sich die Luft ab, so dass sie den enthaltenen Wasserdampf nicht mehr tragen kann. Die Temperatur, bei der sich Feuchtigkeit als Wasser niederschlägt, nennt man Taupunkt.
Wie entsteht Luftfeuchtigkeit?
Für die Luftfeuchtigkeit im Raum sorgen die Bewohnerinnen und Bewohner zum grössten Teil selbst. Der Mensch gibt über die Haut und den Atem in Form von Dampf Wasser an die Raumluft ab. Auch beim Kochen, Wäschetrocknen, durch die Inbetriebnahme des Geschirrspülers oder des Bügeleisens und so weiter entsteht Feuchtigkeit. Ein besonderer Ort, wo die Feuchtigkeit gut festgestellt werden kann, ist das Badezimmer. In wenig oder nicht geheizten Räumen wie beispielsweise in
Schlafzimmern tritt oft an kalten Tagen Kondenswasser auf. Dies liegt daran, dass der betroffene Raum während der Nacht auskühlt und die Luft durch die Atmung bei relativ niedriger Temperatur mit Wasserdampf gesättigt wird.
Langfristig ein Problem
Da Gebäudehüllen immer dichter gebaut werden, hat sich die Situation betreffend Kondenswasser an den Fenstern jedoch verschärft, da der natürliche Luftaustausch nicht mehr funktioniert. Um Energie zu sparen, werden Räume zudem weniger beheizt als früher. Die sich im Raum befindliche Feuchtigkeit lagert sich deshalb an der kältesten Stelle an den Fenstern ab. Mit einem Lappen lässt sich das Kondenswasser an den Fenstern einfach wegwischen. Kurzfristig ist solches Kondenswasser auch kein Problem. Bildet es sich jedoch regel-
mässig und dazu noch beispielsweise an schwierig zu erreichenden Dachfenstern, dann entstehen Schäden am Material. Schäden an Gemäuer oder am Boden können zudem auftreten, wenn Kondenswasser in dünne Risse in der Fensterdichtung versickert oder es über den Fensterrahmen herunterläuft. Es entsteht zudem die Gefahr, dass sich Schimmel bildet (siehe auch Artikel über Schimmel in der Wohnwirtschaft Nr. 6-2021).
Die Kondensation kommt auch an Wärmebrücken vor, also an Raumflächen mit kalten Oberflächen wie zum Beispiel bei alten, nicht gedämmten Storenkästen oder Rauminnenecken zur Aussenwand.
Angelaufene Fensterscheiben An Fenstern mit Isolierverglasung kann Kondenswasser an drei verschiedenen Stellen auftreten: innen, aussen oder zwischen den Gläsern. Im Scheibenzwischenraum ist dies auf einen undichten Randverbund zurückzuführen. Bei solchen «blinden
ratur auf den Scheiben – oft zu niedrig, denn die guten Wärmedämmwerte von Wänden und Isoliergläsern reduzieren den Wärmefluss. Deshalb wird der Glasrandverbund immer öfter zur Schwachstelle, an der sich Kondenswasser bildet. Dieses Problem wird vermieden, wenn der Fensterbauer beim Glas wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter einsetzt.
Bei Kondenswasser auf den Aussenflächen von Verglasungen handelt es sich keinesfalls um einen Mangel an den Fenstern. Der physikalische Effekt beweist viel mehr die gute Wärmedämmung des Glases. Das Beschlagen kann einfach mit einem Rollladen vermieden werden. Wird der Rollladen nachts heruntergelassen, bildet sich ein Luftpolster zwischen ihm und der Scheibe. Dieses Luftpolster speichert die Wärme, so dass die Scheibe nicht anlaufen kann.
Wichtig: Querlüften
Die billigste und einfachste Massnahme ist
Auskühlung der Bauteile. Die Zufuhr von kalter Aussenluft senkt lediglich die Luftfeuchtigkeit im Innenraum ab. Gleichzeitig erreicht man ein verbessertes Raumklima. Ungeeignet ist jedoch das Lüften mit gekippten Fensterflügeln, was die Situation nur verschlimmert: Es findet kein Luftaustausch statt, hingegen kühlen die Fensterrahmen und die Wände aus.
In Gebäuden ohne Bodenheizung sind die Heizkörper häufig unter den Fenstern platziert. Kann die Warmluft des Heizkörpers ungehindert entlang des Fensters zirkulieren, ist es möglich, dass sich die Bildung von Kondenswasser reduziert. Deshalb sollte man darauf achten, dass die Luftzirkulation an den Fenstern nicht durch überstellte Fensterbänke oder schwere Vorhänge eingeschränkt wird.
Luftfeuchtigkeit kontrollieren Damit kein Kondenswasser entsteht, ist ein Raumklima mit 40 bis 60 Prozent Luftfeuchtigkeit optimal. Mit einem Hy


Hausschlüssel in der Ferienwohnung vergessen, das Kind hat sich im Badezimmer eingesperrt oder eine Wasserleitung ist verstopft. Im Alltag können solche kleineren Katastrophen passieren. Verschiedene Schweizer Versicherungen bieten einen entsprechenden Homecare-Service an.
Brigitte Müller, Redaktorin
Es gibt Tage, an denen man mit dem falschen Fuss aufgestanden ist. Es beginnt mit dem Kaffeefleck auf dem frischen Hemd oder noch schlimmer, es hat morgens gar keinen Kaffee mehr. Im Homeoffice spinnt der Drucker oder die Internetleitung ist, warum auch immer, fürchterlich langsam. Zudem hat der Chef schlechte Laune und man findet partout die Unterlagen nicht mehr, die man doch jetzt so dringend zum Arbeiten braucht. Am liebsten möchte man zurück ins Bett und sich tief unter die Decke verkriechen. Solche Tage kennt jeder! Tritt an misslichen Tagen noch zusätzlich ein Notfall ein, fragt man sich schon: Ist das Zufall oder irgendeine Strafe?
Was so alles passieren kann
In der Küche quillt plötzlich Wasser aus dem Spülschrank hervor. Beim Kontrollieren stellt man mit Schrecken fest, dass der Zuleitungsschlauch zum Lavabo ein Loch hat. Von dort spritzt das Wasser mit hohem Druck heraus. Damit es nicht zu einem grösseren Schaden kommt, muss schnellsten ein

Soforthilfe rund um die Uhr von montags bis sonntags.
Handwerker den Schaden beheben – auch an einem Sonntagmorgen.
Oder ein anderes Beispiel: An der Hauswand ranken sich die Reben, die im Herbst vom Hausherrn zurückgeschnitten werden. Noch kurz vor der Dämmerung
nimmt er die Leiter, aber weil alles schnell gehen sollte, verliert er das Gleichgewicht und fällt von der Leiter. Dem unvorsichtigen Hobbygärtner passiert zum Glück nichts, aber die Leiter landet in einem Fenster und zerschlägt die Scheibe zum Wohnzimmer. Zudem ist auch noch star-
● Küchen – Bad – Böden
● Haushaltgeräte-Austausch
● 300m 2 Ausstellung

Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG

Schreinerei – Küchenbau
5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20 www.wirz-kuechen.ch

Sonnenstoren
Senkrechtstoren
Wintergartenbeschattungen
Glasdachsysteme
Pavillon / Pergola
Lamellenstoren
Innenbeschattungen
Insektenschutz
Reparaturen aller Marken
Ihr Partner für Sonnen- und Wetterschutzsysteme Tel. 078 814 15 79 www.sorola-storen.ch
ker Regen in der Nacht angesagt. Wer hilft nun?
Beim Aufzählen von kleinen Katastrophen gehören auch solche dazu:
• Die dreijährige Tochter spielt im Badezimmer mit dem Türschlüssel und schliesst sich dabei aus Versehen ein. Sie kann sich nicht selber befreien und es braucht einen Profi, der die Tür sicher von aussen öffnen kann.
• Die Wohnungstür kann nicht mehr geöffnet werden oder der Wohnungsschlüssel ging verloren.
• Es entstand ein Defekt bei Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Sanitär und Elektroanlagen.
• Wasserleitungen sind verstopft.
Wenn Soforthilfe zählt
Passieren häusliche Notfälle an einem Feiertag, abends oder am Wochenende, ist es oft schwierig, die eignete Hilfe zu finden. Zudem sollte der Schaden möglichst schnell behoben werden. In solchen Notsituationen kommt der Homecare-Service zum Einsatz, den verschiedene Versicherungen als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung oder als Bestandteil eines Assistance-Paketes anbieten. Im Rahmen dieses Service wird zu jeder Tages- und
Nachtzeit Hilfe durch einen Fachmann organisiert. Statt diverser Telefonate ist nur ein Anruf bei der entsprechenden Notfallnummer notwendig.
Wartungsvertrag geht vor
Am häufigsten wird der Homecare-Service wegen Wasserschäden und verstopfter Sanitäranlagen aufgeboten. Auch in Notsituationen wie Ein- oder Ausschliessen, einem Schlüsselverlust oder Einbruch bietet der Homecare-Service Hand. Lediglich bei Ausfällen der Heizung muss man aufpassen: Sofern bereits ein Wartungsvertrag mit entsprechendem eigenen Notfallservice besteht, muss dieser als Erstes kontaktiert werden, um die Garantie nicht zu gefährden.
Beratung empfohlen
Eine Beratung für eine umfassende Homecare-Deckung wird empfohlen, weil oft nur der Notfall gedeckt ist. Bei der Zürich Versicherung sind beispielsweise bis zu 1000 Franken pro Einsatz in der Homecare-Deckung eingeschlossen. Umfassende Reparaturen, die eine zweite Anfahrt der Handwerker benötigen, gehen hingegen auf Kosten des Versicherten, da nur der Notfall versichert ist. Mit einem kleinen Betrag können aber auch die Nachfolgekosten versichert werden.





KostenLos testen!
Wasserqualität ist Lebensqualität Wir bieten für Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Landwirtschaftsbetriebe, Hotellerie- und Gastgewerbe sowie Industrie und Gewerbe kompetente Beratung und individuelle Lösungen zum Thema Kalkschutz an.
telefon: 0800 88 33 99 hydro-service.ch
Mitglied Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches
Gemäss der Gesetzgebung über die Raumplanung, den Wasserbau und den Wald sind Bund, Kantone und Gemeinden dazu verpflichtet, mögliche Naturgefahren bei ihrer Raumplanung zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist die Kenntnis der Gefahrengebiete. Das wichtigste Arbeits- und Planungsinstrument dafür sind die Gefahrenkarten.

Ruth Bürgler, Redaktorin
Gefahrenkarten zeigen, welche Siedlungsgebiete durch Lawinen, Erdbeben, Erdrutsche, Steinschlag oder Hochwasser gefährdet sind. Der Grad der Gefährdung hängt ab von der Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefahr überhaupt eintritt und der Intensität eines möglichen Gefahrenverlaufs. Die Gefahrenkarte unterscheidet vier Gefahrenstufen: Restgefährdung (gelb-weiss gestreift), gering (gelb), mittel (blau) und erheblich (rot).
Auswirkungen der Gefahrenkarten
Die Gefahrenkarten bilden die Grundlage für die Ausscheidung von Gefahrenzonen in der Nutzungsplanung und für die Planung von Schutzmassnahmen im Baubewilligungsverfahren. Die Gefahrenstufen leiten
sich aus der Intensität und der Wahrscheinlichkeit und Wiederkehrdauer der einzelnen Gefahrenarten gemäss dem sogenannten Intensitäts-Wahrscheinlichkeits-Diagramm ab. Die Gefahrenstufen zeigen den Grad der Gefährdung von Menschen, Infrastrukturen und erheblichen Sachwerten auf, wodurch sich bestimmte Verhaltensweisen und Nutzungsarten ableiten lassen. Dabei wird berücksichtigt, dass in der Regel die Sicherheit der Menschen in Gebäuden wesentlich höher ist als im Freien.
Geoportale nutzen Ändern sich die massgeblichen Rahmenbedingungen, werden die bestehenden kantonalen Gefahrenkarten überprüft und allenfalls angepasst. Diese Karten geben Auskunft über die Gefährdung eines Gebietes oder einer Liegenschaft. Zu finden
sind diese Informationen über die Geoportale. Im Kanton Aargau bietet das geografische Informationssystem (AGIS) eine Plattform für aktuelle und historische Karten und Geodaten zu ganz unterschiedlichen Themenbereichen, so auch zu Gefährdungen (www.ag.ch/geoportal). So kann sich jede und jeder Liegenschaftsbesitzende über die potenzielle Gefährdung einer bestimmten Liegenschaft informieren. Der Gebäude-Check lohnt sich, denn wer die Gefahr kennt, kann sich genügend schützen und ist auf Naturgefahren besser vorbereitet.
Schutz sorgfältig planen Wer ein Bauvorhaben plant, kann sich auf der nationalen Plattform www.schutz-vornaturgefahren.ch wichtige Informationen zum Thema Naturgefahren holen. Die Sei-
te richtet sich an Bauherren, Eigentümer und Interessierte sowie an Architekten und Planer. Eine dritte Kategorie sind zudem Spezialisten und Ingenieure. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Gebäude einen Naturgefahren-Check machen können, der Auskunft darüber gibt, ob ein Gebäude durch Naturgefahren bedroht ist und wie man es wirkungsvoll davor schützen kann. Bei einem Neu- oder Erweiterungsbau fliesst das Wissen bereits bei der Planung mit ein. Wichtig ist, dass man gut kontrolliert, ob die Massnahmen dann auch sorgfältig realisiert werden. Bereits von Anfang an sollten Bauherrschaften vom Planungsbüro einen Unterhaltplan ausarbeiten lassen, der aufzeigt, was zu tun ist, damit der nun vorhandene Schutz des Gebäudes möglichst lange gewährleistet ist.
Kantonsspezifische Informationen zum Gebäudeschutz vor Naturgefahren finden Gebäudeeigentümerinnen und Bauherren auf der kantonalen Landingpage der Aargauischen Gebäudeversicherung: www. schutz-vor-naturgefahren.ch/ag. Hier finden auch Planende und Bauverwaltungen Informationen und Empfehlungen zum naturgefahrensicheren Bauen im Kanton Aargau.
Beratungsangebot nutzen
Die Aargauische Gebäudeversicherung bietet zudem kostenlos eine Beratung bezüglich Schutzmassnahmen an, die bei bestehenden Gebäuden wenn nötig auch vor Ort stattfinden kann. In bestimmten Fällen beteiligt sie sich bis zu 40 Prozent an den Kosten der Schutzmassnahmen, die nötig sind, um eine bestehende Liegenschaft vor Naturgefahren zu schützen. So bietet sie beispielsweise an, einen Kostenanteil für präventive Schutzmassnahmen zu übernehmen, beispielsweise bei Lamellenstoren, die mit einer automatischen Steuerung auszurüsten sind, damit sie bei einem Hagelschlag automatisch hochgezogen und nicht beschädigt werden. Auf diese Weise honoriert die Aargauische Gebäudeversicherung jedes private Engagement, das dazu beiträgt, Elementarschäden zu verhindern. Bei Neu-, An- und Umbauten ist der
Schutz vor Hochwasser und anderen Naturgefahren gesetzlich vorgeschrieben.
Lernspiel für Erwachsene
Wer sich die Zeit nehmen will, kann auf der Internetseite «Schutz vor Naturgefahren» mit dem Lernspiel «Murgame» spielerisch versuchen, ein Dorf, das man selber gebaut hat, vor Murgängen zu schützen. Das Spiel veranschaulicht einerseits die mögliche Gefahr eines Murganges und an-
dererseits verschiedene Arten, wie Gebäude präventiv zu schützen sind, damit sie keinen oder weniger Schaden nehmen, wenn es zu einem Murgang kommt. Die Seite bietet viele zusätzliche Informationen, die spannend dargestellt und einfach zu verstehen sind: www.murgame.ch
Weitere Informationen
www.schutz-vor-naturgefahren.ch/ag www.ag.ch/geoportal

Liegenschaften, die wie hier in Staffelbach an Fliessgewässern stehen, sind bei Hochwasser gefährdet.

Die Badi in Suhr (links) blieb während des Hochwassers aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Der Sommer 2021 stand je nach Region im Zeichen von heftigen Gewittern und verheerenden Hagelschauern. Strassen verwandelten sich in reissende Flüsse, Böden vermochten die Wassermassen nicht mehr aufzunehmen und die zurückbleibenden Schäden waren gebietsweise furchtbar.

Bestimmte Flächen, die als Rückhaltebecken dienen, entschärfen die Gefahr durch Hochwasser.
Foto: Andreas Walker
Ruth Bürgler, Redaktorin
Im Juli 2021 zog eine starke Gewitterzelle über die Zentralschweiz hinweg. Eine Hagelzelle zog vom Napfgebiet nördlich an Luzern vorbei und richtete später im Kanton Schwyz beträchtliche Schäden an. Eine Augenzeugin schilderte, dass sich Strassen in wahre Bäche verwandelten und das Wasser förmlich aus den Hängen sprudelte, weil die Böden die Wassermassen nicht mehr aufzunehmen vermochten. Das Unwetter führte auf Strassen und Bahnstrecken zu grossen Verkehrsproblemen. Hunderte von Meldungen und Notrufen gingen bei der Polizei ein. Zum Glück gab es keine Verletzten. Im Laufe des Sommers traf es die Luzerner Gemeinde Wolhusen sogar zweimal. Auch andere Gegenden wie das Appenzellerland oder die Ostschweiz waren von Starkregen und Hagelschlägen betroffen. Die Wassermassen führten später entlang der Flüsse zu prekären Hochwassern.
Grosse Regenmengen oder Hagel Wann ist bei einem Gewitter mit Hagel oder Starkregen zu rechnen? SRF Meteo erklärt auf ihrer Internetseite den Unterschied. Gewitter treiben mit dem Wind in einer Höhe zwischen 3000 und 5000 Metern. Dieser Wind ist dafür verantwortlich, ob das Gewitter extremen Starkregen oder Hagel bringt.
Wenn der Höhenwind schwach weht, bewegt sich ein Gewitter nur sehr langsam oder bleibt gar an Ort und Stelle stehen. Die Auf- und Abwinde sind nicht eindeutig voneinander getrennt. Ist dies der Fall, ist eher mit Starkregen und nur selten mit Hagel zu rechnen. Innert kurzer Zeit fällt also eine grosse Regenmenge. Die Pegel in den Bächen steigen rasant an und es kommt häufig zu überfluteten Strassen und Kellern sowie Erdrutschen und Murgängen.

Hagel ist dann zu erwarten, wenn die Nullgradgrenze relativ tief ist und in der Gewitterzelle kräftige Aufwinde entstehen und innerhalb der Gewitterwolke starke Höhenwinde dafür sorgen, dass die Aufund Abwindzonen darin deutlich getrennt sind. In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit für einen Hagelschlag mit grossen Körnern sehr hoch.
Gefahr Oberflächenabfluss
Oberflächenabfluss nennt man den Anteil des Regenwassers, der bei sehr starken Niederschlägen auf der Oberfläche des Geländes abfliesst. Dieses oberflächlich abfliessende Wasser erreicht in der Regel nur eine Tiefe von wenigen Zentimetern, verursacht in der Schweiz jedoch rund 50 Prozent der Schäden, die durch Überschwemmungen entstehen können. Die anderen 50 Prozent sind Bächen, Flüssen und Seen zuzuordnen, die wegen Hochwasser über die Ufer treten. In einem Jahr ohne Hochwasserschäden verursachen Oberflächenabflüsse laut Schätzungen der Versicherungswirtschaft Schäden in Höhe von 50 Millionen Franken. Genaue Zahlen sind nicht verfügbar. Wenn jedoch Wasser in Keller, Tiefga-
ragen und ebenerdige Räume fliesst, fallen hohe Kosten für die Widerinstandsetzung an.
Leider wurde die Gefahr, die von Oberflächenabfluss ausgeht, in den zugänglichen Gefahrenkarten kaum beachtet. 2018 hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zusammen mit dem Schweizerischen Versicherungsverband und der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen diese Lücke geschlossen und eine Gefährdungskarte Oberflächenabfluss publiziert, die aufzeigt, welche Gebiete in der Schweiz potenziell durch Oberflächenabfluss gefährdet sind. Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss ist rechtlich nicht verbindlich. Sie ist eine fachtechnische Grundlage und hat hinweisenden Charakter.
Die Karte wurde über die gesamte Schweiz mit einer einheitlichen Methode am Computer modelliert. Dazu flossen Daten ein über Bodenbedeckung (z.B. Überbauungen), Terrainmodelle, Niederschläge und auch Informationen über Böden und Geologie sowie Abflussverhalten des Wassers. Die Karte wurde für ein Ereignis mit einer
Wiederkehrperiode seltener als 100 Jahre erstellt. Generell sind die Hauptabflusswege an Siedlungsrändern und im Landwirtschaftsgebiet auf offenen Flächen zuverlässig abgebildet. Innerhalb von Siedlungen kann die Zuverlässigkeit abnehmen, da zahlreiche Kleinstrukturen (Randsteine, Mauern und ähnliches) die Fliesswege beeinflussen können. Terrainveränderungen und/oder Neubauten können die Fliesswege von Oberflächenabfluss ebenfalls verändern.
Zusammenfassend gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss einen Hinweis auf eine mögliche Gefährdung. Betroffene Flächen und Fliesstiefen müssen vor Ort überprüft werden.
Nicht verbindlich, aber ratsam Im Kanton Aargau ist die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss heute baurechtlich noch nicht verbindlich. Falls ein Gebäude in einem Gebiet steht, das von Oberflächenabfluss bedroht ist, ist eine konkrete Abschätzung der Risiken sehr sinnvoll. Die Aargauische Ge-
Fortsetzung Seite 33
Antworten auf spannende Fragen Publireportage

Andrea Klein, Leiterin Fachzentrum Finanzplanung, Raiffeisen Schweiz
Haben Sie sich an der Schwelle zur Pensionierung schon einmal gefragt, wie Sie im Ruhestand wohnen möchten? Rund 90 Prozent der Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer im Alter von 55 bis 63 Jahren machen sich tatsächlich Gedanken. Sie lassen sich allerdings nur in den wenigsten Fällen von Experten beraten.
Worüber sorgt sich die Schweizer Bevölkerung am meisten, wenn es um die Finanzplanung fürs Wohnen im Alter geht?
Am meisten beschäftigt wenig erstaunlich die Frage: Kann ich es mir leisten, im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung zu bleiben? Es geht also um die finanzielle Tragbarkeit. Und die finanzielle Sicherheit im Alter.
Sind die Sorgen berechtigt?
Das hängt stark von der persönlichen finanziellen Situation ab. Wer eine hohe Belastung auf dem Haus und wenig Erspartes hat, für den ist die Herausforderung gross. Deshalb empfehlen wir eine vorausschauende Planung. Fakt ist aber auch: Wer jetzt pensioniert wird, zählt noch zur Spargeneration und ist in der Regel gut gerüstet. Ich bin gespannt, wie es in 20 Jahren sein wird.
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Warum ist eine Pensionsplanung ratsam?
Es gilt, eine Auslegeordnung der gesamten finanziellen Situation inklusive der langfristigen Veränderung zu machen. Dabei ist das Budget ganz zentral, was oft vernachlässigt und unterschätzt wird. Die Pensionsplanung zeigt letztlich auf, ob mit dem Renteneinkommen und allenfalls mit dem Verzehr der Vermögenswerte alle Ausgaben gedeckt und der gewünschte Lebensstandard gehalten werden kann.
Wenn ich den Verbleib in den eigenen vier Wänden sichern will: Welche Dinge sind finanziell betrachtet am wichtigsten?
Letztlich geht es um die Beantwortung der Frage: Kann und will ich es mir leisten oder was muss ich tun, damit ich es mir leisten kann?
UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis
Der Verkauf einer Immobilie ist ein anspruchsvolles, zeitintensives Geschäft. Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket können wir Sie entlasten. Das Beste daran: Kosten fallen erst beim Verkauf an und das Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig. Es gibt keine Vorauszahlungen und versteckte Kosten. Alle nachfolgenden Leistungen sind inkludiert.
Persönliche Beratung
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch stehen Ihre Anliegen und Wünsche im Mittelpunkt. Wir klären ab, was für Sie am besten ist und nehmen eine Marktwertschätzung vor. Gemeinsam mit Ihnen und unseren Immobilienspezialisten legen wir danach den Verkaufspreis Ihrer Liegenschaft fest.
Verkaufsvorbereitung
Nach dem Beratungsgespräch erstellen wir die Präsentation. Dazu besorgen wir





Fotos: zvg
Wer kurz vor der Pensionierung steht und sich noch nicht gross mit der Wohnsituation im Alter beschäftigt hat: Was sollte er sofort anpacken? Als Erstes sollte ich mir überlegen, welches die optimale Wohnform für mich und allenfalls meinen Partner oder meine Partnerin ist. Wir machen die Erfahrung, dass viele den Zeitpunkt zur Veränderung der Wohnsituation verpassen. Vermutlich auch deshalb, weil die emotionale Bindung zum Eigenheim im Alter zunimmt und schier unüberwindbar gross ist.
Aargauer Verband der Raiffeisenbanken thomas.hauser@raiffeisen.ch www.raiffeisen.ch
wichtige Dokumente, bereiten Pläne auf, machen Fotos, auch Luftaufnahmen, und bereiten den virtuellen Rundgang vor. Sie erhalten von uns eine professionelle Verkaufsdokumentation mit allen wichtigen Unterlagen. Damit haben Kaufinteressenten bei Gesprächen mit der Bank bereits alles dabei.
Besichtigung und Kaufvertrag
Unsere Besichtigungen sind immer persönlich; wir machen keine Massenbesichtigungen. Mit potenziellen Käufern schliessen wir Reservationen ab. Kommt es zu einem Kaufvertrag, geben wir die-
sen beim Notar in Auftrag. Dabei sind wir laufend mit der Bank des Kaufinteressenten in Kontakt. Wir koordinieren alles und begleiten Sie bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags.
Hausübergabe
Auch nach dem Verkauf sind wir für Sie da. Wir begleiten Sie bei der Hausübergabe und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Grundstückgewinnsteuererklärung.
Kostenloses Beratungsgespräch
Beabsichtigen Sie, Ihr Wohneigentum zu verkaufen? Gerne zeigen wir Ihnen auf,
welche Kosten auf Sie zukommen. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Inbegriffen sind die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts des Objekts sowie Hinweise zur Vorbereitung, zum Ablauf und zum Vorgehen beim Verkauf.

UTA Immobilien AG
5400 Baden
Tel. 056 203 00 70
5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68
www.uta-immobilien.ch

bäudeversicherung AGV empfiehlt sogar eindringlich, mögliche Schutzmassnahmen freiwillig umzusetzen und bietet für eine Abschätzung der Lage eine kostenlose Erstberatung durch eigene Fachleute an. Tritt ein Schaden durch eine Überschwemmung auf, kann die AGV verlangen, dass geeignete Schutzmassnahmen zu realisieren sind. In der Regel sind Massnahmen, die nachträglich getroffen werden müssen, teurer und fügen sich nicht mehr harmonisch ins Gesamtbild einer Liegenschaft ein. Die Karte ist verfügbar unter: www.agv-ag.ch/gk.
Langfristige Massnahmen können helfen Experten der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) haben dank ihrer Forschungen erkannt, wie sich Ortschaften vor Starkregen und Hagelschauern schützen können. Kurzfristige Massnahmen kann man nicht ergreifen. Ziel muss sein, dass Städte und Gemeinden auf Prävention setzen und vorausschauend langfristige Massnahmen definieren und umsetzen.
Die Fachleute definieren drei wichtige Massnahmen:
1. Wasser nicht ableiten, sondern versickern lassen.
2. Zulassen, dass bestimmte Plätze wie etwa Parkplätze überschwemmt werden und
so quasi als Rückhaltebecken dienen. Diese Massnahme setzte der Kanton Uri im Sommer um, indem sie die Autobahn A2 sperrte und so der über die Ufer tretenden Reuss die Möglichkeit gab, sich auf die Autobahn zu ergiessen, statt den ganzen Talboden zu überschwemmen. So konnten Schäden in den Dörfern vermieden werden.
3. Wasser, welches nicht in die Kanalisation gelangt, so ableiten, dass keine Schäden entstehen.
Die Unwetterprävention ist in der Schweiz schon seit langem ein Thema und im Grossen und Ganzen wird von allen Beteiligten
vieles richtig gemacht. Die Wetterereignisse ändern sich, neue Erkenntnisse werden laufend aktualisiert, aber manche Bauten oder historische Ortschaften und Städte sind halt einfach nicht für die Bewältigung von Starkregen gebaut. Die Siedlungsgebiete sind teilweise sehr kompakt und dadurch angreifbarer geworden.
Behörden und Versicherungen sind sich dessen bewusst. Sie erarbeiten Massnahmenkataloge und planen bereits längerfristig. Der politische Prozess bis zur Realisierung von Massnahmen dauert manchmal länger, bis alle Hürden überwunden und die nötigen Gelder budgetiert sind.
Lüftungsreinigung

Kanalunterhalt
Kanalsanierung
Lüftungsreinigung
Wir sorgen für eine schnelle Lösung.
Kanalunterhalt
Kanalsanierung
Lüftungsreinigung
Kanalunterhalt
Kanalsanierung
Der internationale Vergleich zeigt, dass der Brandschutz in der Schweiz hoch ist. Bei der letzten Revision der Brandschutzvorschriften wurden wichtige Anpassungen vorgenommen, die vor allem dem Holzbau Auftrieb geben. Das oberste Ziel der Brandschutzvorschriften ist und bleibt: sichere Gebäude und effizienter Personenschutz.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Das gute Abschneiden der Schweiz beim Brandschutz hängt im europäischen Vergleich mit der generell hohen Qualität der Baustoffe und neuen Techniken zusammen. Zudem hat man hierzulande aus den Ereignissen der Vergangenheit die richtigen Lehren gezogen. Die Brandschutzvorschriften sind sozusagen historisch gewachsen. Zudem wird die Ausbildung der Brandschutzfachleute ständig verbessert und die Anforderungen an sie werden erhöht. Ein weiterer Faktor ist sicher auch das gut ausgebaute

Suntherm Wärmepumpenboiler inkl. Montage
STWB 270 Liter, Fr. 2950.–
STWB 310 Liter, Fr. 3450.–
STWB 400 Liter, Fr. 3950.–
Der Wärmepumpenboiler von Suntherm kann den Tagesbedarf einer ganzen Familie mit warmem Wasser versorgen und spart dabei bis zu 65% der Energiekosten für dessen Erwärmung.
Die Installation und Inbetrieb nahme führt ein ausgewählter Fachbetrieb aus.
Suntherm AG
056 610 19 19 contact@suntherm.ch www.suntherm.ch
Feuerwehrnetz. In Städten sind die Einsatzkräfte innerhalb von zehn Minuten nach dem Eingehen des Alarms vor Ort. In ländlichen Gebieten dauert es im Normalfall höchstens fünfzehn Minuten. Die Grundlage für die positive Bilanz in Sachen Brandschutz bilden die Brandschutzvorschriften, die vorgeben, welche Kriterien Gebäulichkeiten in Bezug auf die Sicherheit von Personen und Sachwerten in einem Brandfall erfüllen müssen und wer für die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben zuständig ist. Die Brandschutzvorschriften sind ein komplexes Regelwerk, das im Jahr 2015 zuletzt überarbeitet und angepasst wurde.
Personensicherheit im Vordergrund Auch wenn die Brandschutzvorschriften in regelmässigen Abständen überarbeitet und angepasst werden, kann es weiterhin zu Brandfällen kommen. Deshalb ist es ein zentrales Ziel der Brandschutzvorschriften, im Falle eines Brandes primär die Sicherheit der Personen vor Ort zu gewährleisten. Wichtig ist zudem, dass der Brand sich wenn möglich auf einen Brandabschnitt beschränkt und die Feuerwehr den Brand rasch in den Griff bekommt, ihn kontrollieren und löschen kann. Deshalb wurden bei der Revision der Vorschriften 2015 einige Massnahmen gelockert und von anderen wurde abgesehen. So wurde beispielsweise darauf verzichtet, Rauchmelder in Wohnräumen zur Pflicht zu machen, wie das seit 2018 in Deutschland der Fall ist. Eine wissenschaftliche Abklärung der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat im Vorfeld der Revision ergeben, dass eine solche Pflicht nicht sinnvoll ist. Die Folgekosten einer Installationspflicht für Rauchmelder wären unverhältnismässig. Zudem hat sich gezeigt, dass es andere Bereiche gibt, in denen sich die Gelder
sinnvoller einsetzen lassen, damit mehr Menschenleben gerettet werden können.
Arbeitshilfen
Zusammen mit den Brandschutzvorschriften hat die VKF auch Arbeitshilfen für Architekten und Planerinnen entwickelt, die nach der Art der Gebäude aufgeteilt sind. So können sich die Baufachleute schnell einen Überblick darüber verschaffen, welche Massnahmen erforderlich sind. Bei komplexeren Bauten kommen Brandschutzexperten zum Einsatz.
Heute sind Gebäude in vier verschiedenen Qualitätssicherungsstufen (QSS) eingeteilt. Bei einfachen Bauten der niedrigsten Stufe QSS 1 können die Architekturbüros die Planung des Brandschutzes übernehmen. Bei Bauten der QSS 2 müssen Brandschutzfachleute involviert sein. Bei den letzten beiden Stufen QSS 3 und 4 übernimmt ein Brandschutzexperte die Planung der Brandschutzmassnahmen und er überwacht anschliessend deren korrekte Umsetzung.
Normalerweise gehören Wohnbauten ab einer Höhe von elf bis dreissig Metern zur Kategorie QSS 1. Ausnahmen können bei speziellen Gebäuden und durch Sanierungsmassnahmen entstehen, die unter Umständen besondere Aufmerksamkeit erfordern. Denn sobald man ein Gebäude verändert, müssen die seit 2015 gültigen Brandschutzvorschriften im Rahmen der Verhältnismässigkeit zur Anwendung kommen. Diesen Rahmen zu definieren und die erforderlichen Massnahmen festzulegen, liegt in der Kompetenz der lokalen Brandschutzbehörde.
Eigentümer in der Pflicht
Neu nehmen die aktuellen Brandschutzvorschriften die Eigentümerschaft stärker in die Pflicht. Nach Bauabschluss muss sie
eine Übereinstimmungserklärung unterzeichnen und bei der Brandschutzbehörde abgeben. Mit dieser Unterschrift bestätigt die Eigentümerschaft, dass die Brandschutzmassnahmen gemäss den Vorschriften erfüllt sind. Sie ist zugleich dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der Räumlichkeiten die Brandschutzauflagen eingehalten werden und dass die Brandschutzanlagen jederzeit einwandfrei funktionieren. Im Falle eines Umbaus oder einer Umnutzung ist die Eigentümerschaft dafür verantwortlich, die Brandschutzmassnahmen wenn nötig anzupassen.
Brandverhaltensgruppen definiert Im Jahr 2014 führte der Bund das Bauproduktegesetz ein. Diese Klassifizierung für Baustoffe wurde bei der Aktualisierung der Brandschutzvorschriften berücksichtigt. Es entstanden vier Brandverhaltensgruppen (RF 1 bis RF 4), denen die nationalen und europäischen Klassen zugeordnet sind. Ist bei einer Baustoffgruppe ein kritisches Verhalten im Brandfall zu erwarten, ist diese mit dem Zusatz «cr» gekennzeichnet. Die Brandschutzrichtlinie zeigt auf, welche Brandverhaltensgruppen für die Bauteile der Gebäudehülle und des Gebäudeausbaus gefordert sind. In den Innenräumen müssen Decken, Wände, Stützpfeiler, Dämmungen, Treppen und Podeste die Mindestanforderungen der Brandverhaltensgruppe RF 3 erfüllen. Fluchtwege müssen noch strengere Anforderungen erfüllen.
Brandabschnitte machen sicherer Damit das Feuer sich nicht schnell auf angrenzende Bereiche ausdehnen kann, werden beim Bau von grösseren Gebäuden Brandabschnitte gebildet. Brandabschnitte trennen Geschosse, die unterschiedlich genutzt werden. Beispielsweise wenn sich im Parterre Gewerberäumlichkeiten befinden und in den darüber liegenden Geschossen Wohnungen untergebracht sind. Die Wände und Decken solcher Brandabschnitte müssen dem Feuer eine definierte Zeitspanne lang standhalten können. Diese Grösse bestimmt den sogenannten Feuerwiderstand, der in Minuten angegeben wird. Der Buchstabe R steht für die Tragfähigkeit, E für den Abschluss der Räume
Brandursachen
Unbekannte Ursachen 27%

Elektrizität 23%


Anteil der Brandursachen an der Schadenhöhe.
Jahressumme in Mio. Franken (nicht indexiert).
und I für die Wärmedämmung. So bedeutet beispielsweise REI 30, dass dieser Brandabschnitt während 30 Minuten dem Feuer widerstehen kann, bevor es sich ausbreiten kann. Für kleinere Gebäude ohne spezielle Nutzung oder Brandgefahr genügt in der Regel ein Feuerwiderstand R 30.
Fluchtwege offen halten
Der kürzeste Weg, über den sich Personen in einem Ernstfall im Freien in Sicherheit bringen können, ist in grösseren Gebäuden als Fluchtweg definiert. Gleichzeitig dienen Fluchtwege der Feuerwehr und den Rettungskräften dazu, ins Gebäude einzudringen und zu löschen oder Verletzten Hilfe zu
Explosionen 2%
Selbstentzündungen 3%
Blitzschläge 5%
Andere bekannte Ursachen 7%
Feuerungsanlagen 8%
Brandstiftungen 10%
Bestimmungsmässiges Feuer (Zündhölzer, Feuerzeug, Rauchzeug, Kerzen, Schweissen, Löten, Feuerwerk, usw. 15%
bringen. Fluchtwege dürfen höchstens 35 m lang und müssen mindestens 120 cm breit sein. Weiter spielen die Nutzung der Räumlichkeiten und die Anzahl der sich darin befindlichen Personen eine Rolle, ob ein oder mehrere Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Zusätzlich müssen je nach Nutzung Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorhanden sein. Bei öffentlichen Gebäuden ist ein Blitzschutzsystem heute ein Muss. Die Brandschutzbehörde kann zudem fordern, dass bestimmte Räume mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ausgerüstet sind oder dass Brandmelder und Sprinkleranlagen anzubringen sind.


Liegenschaft. Vermittlung...
... auf reiner Erfolgsbasis ... ohne Werbekosten für Sie ... zu fairen Konditionen
Ihre Hotline 079 606 99 90* www.bay-immo.ch







Ganzheitliches Immobilien Management
Seit 25 Jahren im Dienst unserer Kunden
Telefon: +41 (0)58 521 45 00
Bernstrasse Ost 49, 5034 Suhr info@fpg-immobilien.ch www.fgp-immobilien.ch
Beratung I Bewertung Verkauf I Vermietung Verwaltung raeber-immo.ch
Unsere Immobilien –Ihr neues Zuhause!
Im eigenen Garten als Alterssitz
Auf Restgrundstücken
Als Renditeobjekt
Im eigenen Garten als Alterssitz Auf Restgrundstücken Als Renditeobjekt
Aettigüpfstrasse 19 | 5621 Zufikon T 056 641 90 60 | info@bkimmo.ch BK_58x22_Adressanzeige_181231.indd 3 31.12.18 10:36 Sie und Ihre Immobilie stehen bei uns im Mittelpunkt.
Das Haus zum Preis einer Wohnung
Das Haus zum Preis einer Wohnung Unterlagen bestellen: 062 823 22 21 oder info@kleinhaus.ch






Individuelle, kreative Gestaltung, zuverlässige Planung, saubere, sorgfältige Arbeit und jederzeit transparente Kostenkontrolle, das bietet die Firma Mösch aus Gipf-Oberfrick ihren Kundinnen und Kunden an.
Starkes Gesamtpaket
Eine Sanierung des Badezimmers wertet den Raum auf und trägt viel zu einem neuen Wohngefühl bei. Mösch, der regional gut verankerte, traditionelle Familienbetrieb, überzeugt mit einem kundenorientierten Service und einem starken Gesamtpaket von zuverlässigen Partnerfirmen. Bereits ab dem ersten Gespräch profitiert die Kundschaft von der fundierten Ausbildung und grossen Erfahrung der Mitarbeitenden. Eine erfolgreiche Realisierung garantiert zudem die enge Zusammenarbeit mit der Marke m3 Raumsanierungen, welche die für eine Sa-

Die moderne Dusche passt optimal in die Dachschräge.
nierung üblichen Handwerkspartner vereinheitlicht, so dass individuelle Wünsche sorgfältig und wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Praktisch und stimmungsvoll Hiervon konnte sich auch ein Kunde aus der Region überzeugen. Bei
diesem Badprojekt wich die Badewanne einem grosszügigen, bodenebenen Duschbereich, welcher von den Fachleuten optimal in die vorhandene Dachschräge integriert wurde. Zusätzliche Aufmerksamkeit verdienen der Sichtschutz zur WCAnlage und ein vollendetes Lichtkonzept mit raumausleuchtenden und indirekten Ausrichtungen.
Auswählen ist möglich
Die Badplaner von Mösch arbeiteten bei diesem Projekt drei verschiedene Konzepte mit entsprechendem Kostenvorschlag aus, so dass der Kunde seine Wahl kosten- und nutzengerecht treffen konnte.
Die Materialien wurden perfekt aufeinander abgestimmt und sind nun zu einem harmonischen Resultat zusammengewachsen. Auch das Zusammenspiel eingeübter Gewer-

Wasser ist ein Naturprodukt und sollte unverändert bleiben. Der sich darin befindende Kalk kann mit dem Gerät «Aqua Zino» so umgewandelt werden, dass er nicht mehr haften bleibt. Dies geschieht, ohne die Wasserqualität zu verändern. Alle Mineral- und Vitalstoffe bleiben erhalten. «Aqua Zino» arbeitet im Ultraschallbereich mittels asym-
metrischer Schwingungen, so dass es sowohl bei stehendem als auch fliessendem Wasser immer funktioniert. Sein Kalkschutz wirkt in der ganzen Wasserleitung, ist stark gegen Kalk und dennoch schonend für die Umwelt.
Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden ebenfalls sanft abgebaut.
Die Wirkung ist wissenschaftlich durch mehrere Forschungsarbeiten bewiesen.
Funktioniert ohne Chemie
Die international bewährte Technologie von «Aqua Zino» funktioniert chemiefrei. Ein weiterer bestechender Vorteil: Durch den massiv reduzierten Verbrauch von Reinigungsmitteln und Shampoos sowie längere Service- und Wartungsintervalle sparen Anwender deutlich Kosten. Die Fachleute der Firma Hydro Service Schweiz bieten schweizweit für Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Hotellerie- und Gastgewerbe kompetente Beratung und individuelle Lösungen zum Thema Kalkschutz an.
Vorteile von «Aqua Zino»
Das Gerät macht Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen
ke hat dazu beigetragen, dass der Auftrag wunsch- und termingerecht zur vollsten Zufriedenheit des Kunden umgesetzt werden konnte.
Ein Besuch auf den Webseiten lohnt sich: www.moesch.ag und www.m-3.ch.

Mösch AG
Landstrasse 15
5073 Gipf-Oberfrick
Tel. 062 865 17 00
www.moesch.ag

m3 raumsanierungen
Hauptstrasse 81
5070 Frick
Tel. 062 871 61 15
www.m-3.ch
und Boilern und schützt alle wasserabhängigen Geräte. Sein Stromverbrauch ist gering, durchschnittlich etwa acht Franken pro Jahr. Das Trinkwasser behält alle Mineralund Vitalstoffe. Die chemiefreie Technologie ist umweltfreundlich. Das Gerät ist bedienungs- und wartungsfrei. WC-Anlagen verkalken ebenfalls weniger und der gering vorhandene Kalk ist einfach lösbar. Die Technologie hat sich international bewährt. Viele zufriedene Kundinnen und Kunden belegen den Erfolg von «Aqua Zino».

Hydro Service
Schweiz GmbH
Postplatz 4
5610 Wohlen
Tel. 0800 88 33 99
info@hydro-service.ch
www.hydro-service.ch

Die Versorgungslage beim Heizöl könnte sich weiterhin verknappen.
Die Heizölpreise stiegen in den vergangenen Wochen kontinuierlich an. Einerseits, weil die OPEC-Gruppe die Fördermengen nicht weiter erhöht, andererseits, weil die Gaspreise seit Anfang Jahr sehr stark gestiegen sind. Das veranlasst Kraftwerksbetreiber dazu, teilweise
wieder vermehrt auf Heizöl umzusteigen. Dadurch steigt die Nachfrage nach Öl am Markt an. Eine Trendwende scheint aktuell nicht in Sicht zu sein, da die beiden genannten Gründe weiterhin anhalten werden. Dadurch bleibt die Versorgungslage weltweit knapp, denn die
OPEC plant nicht, die Fördermengen zu erhöhen. Das heisst, die Nachfrage ist wesentlich höher als das aktuelle Angebot am Markt. Somit muss man auch in den kommenden Wochen weiterhin mit höheren Preisen rechnen.
Erhöhung der CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe wurde erstmals im Jahr 2008 erhoben, weil die CO2Emissionen aus fossilen Brennstoffen nicht genügend gesunken waren. Die Schweiz hat auch im Jahr 2020 das Reduktionsziel nicht erreicht. Somit steigt die Lenkungsabgabe auf CO2 von 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2 an. Eine weitere Erhöhung der Abgabe ist ohne weiteres Gesetz nicht möglich.
Jetzt bestellen
Dies ergibt aufs Jahresende hin eine angespannte Situation für die Heiz-
Im Badumbau bietet die Würmli Haustechnik alles aus einer Hand. Dabei richtet sie die Dienstleistungen an den individuellen Bedürfnissen der Bauherrschaft aus.
Eine Symphonie gestalten Bäder müssen komponiert werden. Farben, Formen und Materialien sind die Grundlagen, um ein Bad zu planen und zu gestalten. Wechselnde, sich ergänzende oder auch gegensätzliche Materialien und Farbtöne schaffen Harmonie und ein individuelles Ambiente. Die Kunst und Fertigkeit der professionellen Badplaner helfen der Kundschaft, Farbtöne, Formen und Materialien zu kombinieren. So entsteht bei jedem Badumbau ein Unikat.

Verschiedene Farben und Materialien sorgen für ein individuelles Ambiente.
Unsere Fachleute für die Badplanung sind Andy Trösch und Yvonne Schindler. Sie vermitteln zwischen Vorstellung und Anspruch, zwischen Wunschtraum und Realisierbarem. Sie sind die fachlich erfahrenen Wegbegleiter vom Wunsch in die Wirklichkeit, von der Fantasie zur Realität, damit der Traum vom neuen Bad wahr wird. Objektive Beratung, detaillierte Gesamtofferten, kluge Koordination, realistische Terminpläne und fristgerechte Aus-
führung sind für die Firma Würmli selbstverständlich.
Heizungssanierung
Das Thema Energie ist aktueller denn je und der Kanton plant neue Vorschriften. Unser Energieberater Reto Würmli berät Kundinnen und Kunden gerne zu einer neuen umweltverträglichen Dabei zeigt er
öl-Händler und die Kundschaft. Alle Lieferungen, welche noch im Jahr 2021 durchgeführt werden können, unterstehen noch dem aktuellen Abgabesatz von 96 Franken pro Tonne CO2. Somit empfiehlt Voegtlin-Meyer, die geplante Heizölbestellung zeitnah aufzugeben, damit diese auch sicher noch im laufenden Jahr mit dem tieferen Abgabesatz ausgeliefert werden kann. VoegtlinMeyer setzt alles daran, alle offenen Bestellungen noch in diesem Jahr auszuliefern.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 www.voegtlin-meyer.ch
auch auf, welche Förderbeiträge zur Verfügung stehen.
Serviceorganisation
Die Temperaturen werden wieder kühler. Funktioniert die Heizung noch einwandfrei oder sollte sie besser überprüft werden? Wann ist der Wassererwärmer das letzte Mal entkalkt worden? Unser Serviceleiter Martin Hofstetter nimmt gerne einen Service-Auftrag für Sanitärund Heizungs-Installationen entgegen und wickelt ihn mit seinem 10-köpfigen Serviceteam rasch und unkompliziert ab.

www.wuermli-ht.ch Foto: Richner
Würmli Haustechnik AG
Zentralstrasse 74 5430 Wettingen Tel. 056 437 90 70 info@wuermli-ht.ch


Perfect Reno ist ein speziell entwickeltes System mit aufeinander abgestimmten Bausteinen. In nur vier Schritten und zwei Tagen zum neuen Duschplatz:
1. Termin: mit dem Fachberater von Fust einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
2. Planung und Angebot: mit dem Fachberater vor Ort die Situation
beraten. Er macht anschliessend kostenlos die Planung des neuen Duschplatzes. Das massgeschneiderte Angebot garantiert einen Fixpreis.
3. Fixtermin: Bei Auftragserteilung bestimmen die Beteiligten den Renovierungstermin.
4. Durchführung: Das Team von Fust baut die alte Dusche oder
Badewanne aus und installiert den neuen Duschplatz, der aus vier Bausteinen besteht.
Baustein eins ist die Duschwanne aus Mineralguss. Sie ist ein echter Blickfang im Bad und der Duschboden ist rutschfest. Durch ihre hohe Festigkeit kann die Duschwanne besonders flach ausgeführt werden. Dadurch wird auch bei der Montage auf einem bestehenden Boden in vielen Fällen ein fast barrierefreier Zugang möglich. Baustein zwei bildet das Wandsystem von Artwall. Das moderne Wandpaneel wird direkt auf die bestehende abgedichtete Fliesen- oder Mauerwand aufgeklebt. Es wurde speziell für den Nassbereich entwickelt und ist daher ideal für die Renovierung des Bades geeignet.
Das Material ist besonders widerstandsfähig, unempfindlich gegen-
Es gibt zahlreiche Anwendungsbereiche für die Smarthome-Technik. Die Überwachungselemente sorgen beispielsweise für mehr Sicherheit im Haus. Sie ermöglicht zusätzliche Sicherheit, etwa durch Notruffunktionen. Die Smarthome-Funktionen unterstützen beim altersgerechten Wohnen und erinnern etwa daran, wann die nächste Tablette fällig ist.
Zudem sorgt die Smarthome-Technik für mehr Bequemlichkeit. So kann man beim Einkaufen einen elektronischen Blick in den Kühlschrank werfen und nachschauen, ob es allenfalls noch Milch braucht. Oder man kann die Beleuchtung im Wohnzimmer ganz bequem per Handy anpassen.
Smarthome kann eine sinnvolle Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz sein.
Einbruchgefahr verringern Konventionelle Alarmanlagen werden zunehmend digitalisiert und es gibt neue Angebote. So ist es denkbar, dass sich die eigene Haustür auf den Fingerabdruck reagiert oder sich mit dem Handy Fensterstoren öffnen und schliessen lassen. Diese Technik geht jedoch vielen Menschen zu weit. Sie entscheiden sich vielleicht eher für Sensoren an Fenstern und Türen, die melden, wenn sich jemand am Haus zu schaffen
macht. Die Smarthome-Technik kann eine Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz sein. Denn nach wie vor bieten gute Türen und Fenster den besten Schutz vor Einbrechern.
Grosse Abhängigkeit
Setzt man auf Technik, ist man bald stark davon abhängig. Zudem gibt es
über Flecken sowie haushaltsüblichen Reinigern und damit sehr pflegeleicht.
Baustein drei sind die Türen: Ob Pendeltüren mit grossem Öffnungsradius, Falttüren, welche raumsparend sind, stabile Schiebetüren oder die Walk-in-Dusche – alles eignet sich für eine moderne Dusche.
Baustein vier sind die Armaturen von Hans Grohe. Sie sind technisch perfekt, von hervorragendem Design und mit nachhaltiger Technik ausgerüstet.

Dipl. Ing. Fust AG
40 Ausstellungen in der ganzen Schweiz Tel. 0848 844 100 kuechen-baeder@fust.ch
www.bad.fust.ch
Foto: neneus –stock.adobe.com
verschiedene Standards auf dem Markt. Es ist nicht so einfach, den Überblick zu behalten: Wofür will ich Smarthome-Technik nutzen? Und wie setze ich diese richtig auf, wenn ich mich für eine Lösung mit vielen Individualisierungsmöglichkeiten entscheide? Umso wichtiger ist es, bei sicherheitsrelevanten Themen wie Kameras oder Smart Locks auf einen seriösen, renommierten Anbieter zu setzen.

Zurich, Generalagentur
Vincenzo Centolanza
Bahnhofstrasse 3b 5643 Sins Tel. 062 836 52 52
www.zurich.ch/centolanza
ABDICHTUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABFALLENTSORGUNG/RÄUMUNGEN
Obrist Transport + Recycling AG
Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNENRENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden
Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BADEZIMMERUMBAUTEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Westring 3, 5502 Hunzenschwil
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
BAUEXPERTE
Jura Bauconsulting GmbH
Bauschäden/-mängel, Schadstoffe, Radon 4500 Solothurn, 4058 Basel, 4932 Lotzwil, 6208 Oberkirch
Tel. 079 194 23 46 info@jubacon.ch www.jubacon.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
BETON-/RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN/SCHUTZHÜLLEN/ VORHÄNGE/ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
BRIEFKASTEN
Gerber-Vogt AG
Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen
Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil
Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch
DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN/ REPARATUREN
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116
Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs
Energieberatung und Bauberatung
Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
Terrano AG
Entfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschaden-Trocknung
Aumattstr. 2, 5210 Windisch
Tel. 056 288 28 15 Info@terranoag.ch www.terranoag.ch
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau
Akustikdecken, Brandschutz
Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service
Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen
Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon
Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon
Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
Franz Widmer AG
Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen
Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44
olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See
Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung
Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Gartenpflege & Hauswartungen
Marcel Kindler
Gartenpflege, Hauswartung
Hauptstrasse 27, 8919 Rottenschwil
Tel. 079 225 61 12 marcel.kindler@kindler-hauswartung.ch www.kindler-hauswartung.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen
Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Sanierungen und Alternativanlagen Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Grundgut AG
Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen
Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung
Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen
Industriestrasse 30, 5070 Frick
Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
KÜCHENUMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh
Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach
Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf
Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon
Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach
Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf
Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Grundgut AG
Vermarktung & Verkauf, Bewertung und Beratung
Sorenbühlweg 8, 5610 Wohlen
Tel. 056 296 82 82 info@grundgut.ch www.grundgut.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
KEEL BAUKONZEPT
Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Rütihaldenstrasse 4, 8956 Killwangen
Tel. 056 401 40 79 info@keelbaukonzept.ch www.keelbaukonzept.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden
Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich
Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF UND VERMITTLUNG
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch
www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERLA Immobilien AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg
Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen AG
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch
Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand
Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum
Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER-/SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PELLETHEIZANLAGEN
Braunschweiler Pellets AG
Pelletproduktion, Pelletheizung, Bautrocknung mit Pellets
Wohlerstrasse 41 Comolli Areal 2a Tel. 056 641 09 11, Fax 056 641 09 13 info@pellets-ag.ch www.pellets-ag.chrechtsberatung
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/ INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
FRIEDLIPARTNER AG
Asbest, PCB, Schimmelpilzanalyse Zelglistrasse 23, 5600 Lenzburg Tel. +41 62 550 10 25 lenzburg@friedlipartner.ch www.friedlipartner.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung Tel. 044 241 33 33
Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00
info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof
Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50
info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt
Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
LUCIANI – Büro für Treuhand- und Wirtschaftsberatung
Mietzins-Inkasso, Steuerberatungen, Steuererklärungen Bahnhofstrasse 26a, 5600 Lenzburg
Tel. 062 892 00 92 luciani@lino.ch www.luciani.solutions
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn
Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
STOREN
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Lenzhardweg 40, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Industriestrasse 33, 5242 Lupfig
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 kontakt@sutergruppe.ch www.sutergruppe.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Westring 3, 5502 Hunzenschwil
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch

Objekten
Nr. 423 November 48. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39’402 Ex. Basis 2020/2021
Anzahl Mitglieder: 40’328 (1. Oktober 2021)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach
Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Media2finish
Täfernstrasse 14
5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com
Titelbild: Adobe Stock
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
Schalter:
Wegen Covid-19-Bestimmungen derzeit geschlossen www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:
Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18
Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43
Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Tel. 056 633 64 44
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Sorgloses Wohnen im Alter: So führen wir Ihre Hypothek auch nach der Pensionierung lebenslang weiter.
akb.ch/sorglos