Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch
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RECHT
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Die atlantische Hurrikansaison dauert jeweils vom 1. Juni bis um 30. November. Dieses Jahr bildeten sich ungewöhnlich viele tropische Wirbelstürme über dem Atlantik. Die diesjährige Hurrikansaison hat so viele Sturmereignisse produziert, dass die Namensliste länger ist, als unser Alphabet Buchstaben hat. Zwei Stürme wurden daher mit Alpha und Beta bezeichnet.

Damit Fenster und Türen einen guten Einbruchschutz bieten, empfehlen Fachleute, die sogenannten Widerstandsklassen RC 2 und RC 3 zu wählen. Mit Gardinen, Rollos oder Lamellenvorhängen erhält man einen Sicht- und Sonnenschutz und schafft eine wohnliche und behagliche Atmosphäre. Das regelmässige Lüften ist in diesem Winter eine wichtige Massnahme gegen das Coronavirus.
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Online-Info-Veranstaltung 2020:
«Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden» Dienstag, 1. Dezember 2020, 19 bis 20.30 Uhr
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Gelangen Sie direkt zum Anmeldeformular auf unserer Website, indem Sie den unten stehenden Link eingeben oder den QR-Code scannen. Nach der Anmeldung erhalten Sie den Zugang, mit dem Sie sich am 1 Dezember 2020 ab 18.30 Uhr in die Übertragung der InfoVeranstaltung einwählen können.
Ihre Fragen können Sie uns direkt während der Veranstaltung stellen. Sie erhalten eine Zusammenfassung der Fragen und Antworten auf die im Anmeldeformular von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Corona-Schutzmassnahme: Dieser Web-Event ersetzt die jährliche Veranstaltungsreihe der energieberatungAARGAU.
Anmeldung unter: www.ag.ch / energie Die Teilnahme ist kostenlos.
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Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.
Wofür eine Immobilienbewertung?
Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – buchhalterische Zwecke
Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch

Debatte mit Lücken
Die Diskussion um Alfred Escher, Industrieller, Politiker, und seine Verbindung zur Sklaverei ist neu entbrannt. Ein wesentlicher Teil des Reichtums, den Escher in Zürich geschaffen habe, basiere auf Sklaverei. Zürichs SP und Alternative Liste fordern hierzu neue Untersuchungen.
Für die Abschaffung der Sklaverei waren Abolitionisten und religiöse Kreise wie die Quäker. Gerne verdrängt wird jedoch, dass die liberale Ökonomie zur Speerspitze wider die Sklaverei gehörte.
Adam Smith, Begründer der klassichen Nationalökonomie, schrieb in seinem 1776 erschienenen Werk «The Wealth of Nations», die Sklaverei sei – entgegen damals weit verbreiteter Meinung – nicht die billigste Wirtschaftsform, sondern die teuerste. «A person who can acquire no property, can have no other interest but to eat as much, and to labour as little as possible».
Der Sklaverei entgegengesetzt ist demzufolge die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben und zu nutzen. Eigentum führt also nicht nur zu Wohlstand, sondern auch zu Freiheit. In der Tat ist Zürich nach der weltweiten Abschaffung der Sklaverei reicher und freier geworden.
Gerhard Schwarz, Präsident von Progress Foundation, schreibt, Privateigentum bilde die Grundlage haushälterischen Umgangs mit knappen Ressourcen und motiviere Eigentümer, den «Wert» ihres Eigentums zu mehren. Noch wichtiger sei der Autonomiegewinn, der mit der freien Verfügung über Privateigentum verbunden sei. Ohne Privateigentum sei eine freie Gesellschaft nicht denkbar.
Der freie, individuelle Gebrauch des Eigentums werde jedoch zunehmend durch staatliche Regulierungen und eine wachsende Steuerbelastung eingeschränkt.
Ein anderer bekannter Liberaler, der US-Ökonom Milton Friedman (1912–2006), sagte vor fast 20 Jahren einem deutschen Interviewer: Wegen hohen Staatsausgaben und hoher Steuerbelastung arbeite jeder Deutsche fast die Hälfte des Jahres für den Staat. Um es unverblümt zu sagen: «Ihr seid halbe Sklaven».
Es wäre an der Zeit, dass vermehrt Liberale in die neu aufgeflammte Debatte um die Sklaverei eingreifen und den Lead nicht jenen politischen Kreisen überlassen, die einiges daran setzen, dass das realisiert wird, was Friedman gegeisselt hatte.

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer SMK


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Wie eine Trauerfeier geregelt werden soll, ist in mancher Familie ein TabuThema. Schwer fallen kann auch das Gespräch darüber, welche lebensverlängernden Massnahmen bei Unfall eingesetzt, respektive abgesetzt werden sollen.
Dokumente hinterlegen Es ist ein Entscheidungsprozess, der Zeit braucht – und brauchen darf. Vieles ist in Ruhe zu überdenken, der Vorsorgeauftrag, die Patientenverfü-

Thomas Hauser, Aargauer Verband der Raiffeisenbanken.
gung, Anordnungen für den Todesfall. Für die Gültigkeit müssen diese Dokumente bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Pro Senectute hat mit DOCUPASS eine Gesamtlösung für die «selbstbestimmte Vorsorge» geschaffen; er enthält alle wichtigen Bestandteile, um die persönlichen Anliegen verbindlich festzulegen. Das
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Voraussetzung für diese Weichenstellung ist einzig die Bereitschaft, sich mit der letzten Phase des Lebens auseinanderzusetzen. Womit man auch den Nachkommen eine grosse Last abnimmt. Mit dem DOCUPASS nimmt man, im wörtlichen Sinn, das Heft in die Hand.
Aargauer Verband der Raiffeisenbanken thomas.hauser@raiffeisen.ch www.raiffeisen.ch
Danke Hansjörg!

Jeanine Glarner
Grossrätin, Präsidentin
Hauseigentümerverband
Aargau
Nach über 10 Jahren als Präsident des Hauseigentümerverbands Aargau hat Hansjörg Knecht im Oktober den Präsidenten-Stab weitergegeben. Für seine geleistete Arbeit zugunsten der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer danke ich ihm ganz herzlich. Als Mitglied des Ständerats kann er unsere Anliegen in Bern verstärkt vertreten, dabei wünsche ich ihm viel Durchhaltewillen und Erfolg. Denn wie das vom Parlament verabschiedete CO2-Gesetz zeigt, sind wir auf Politikerinnen und Politiker angewiesen, die unsere Interessen einbringen.
Ich bin überzeugt, dass dieses CO2-Gesetz in einer Volksabstimmung einen schweren Stand haben wird. Nicht nur unterstützt jetzt sogar die linke Klimajugend das Referendum, sondern in der jüngeren Vergangenheit wurden gerade in mehreren Kantonen die kantonalen Energiegesetze durch das Stimmvolk abgelehnt: in den Kantonen Solothurn im Juni 2018 sowie Bern im Februar 2019 – während des grossen Klimahypes – und jetzt auch im Aargau.
Dieses Abstimmungsresultat – auch wenn das Resultat sehr knapp war – zeigt, dass der Hauseigentümerverband im Kanton Aargau eine starke Kraft ist und geschusterte Gesetze gegen seinen Willen einen schweren Stand haben. Es bestätigt aber auch, dass das Energiegesetz des Bundes, über welches wir im Mai 2017 abgestimmt haben, zwar auf einer gewissen «Metaebene» gut tönen mag und angenommen wird. Sobald dann allerdings die konkreten Massnahmen zur Abstimmung stehen, wird für dasselbe Stimmvolk spürbar, welche Auswirkungen diese «Ideen» auf ihr Eigentum haben. Beim CO2-Gesetz wird
dies nicht anders sein. Zumal es nicht nur die Gebäude, sondern alle Lebensbereiche betrifft.
Doch wie weiter? Wir sind uns unserer Verantwortung sehr bewusst. Wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer setzen bereits heute eigenverantwortlich Massnahmen zum Energiesparen und zum Umstieg auf erneuerbare Energien um. Die Statistik zeigt dies eindrücklich: Im Gebäudebereich wurden die Ziele der Energiestrategie 2050 für das Jahr 2035 bereits weit übertroffen. Erleichtert wird der Umbau der Energieversorgung nicht etwa durch mehr gesetzlichen Zwang, sondern durch das Setzen von monetären Anreizen und das Lichten des bürokratischen Dschungels im Baubewilligungsprozess.
Es wird unsere Aufgabe sein, dies dem Regierungsrat und dem Parlament aufzuzeigen. Und es wird unser aller Aufgabe sein, diese Statistik weiter zu verbessern. Wir haben es in der Hand – und wir wissen mit dieser Verantwortung umzugehen.
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Wenn das Alphabet nicht mehr ausreicht
Namensgebung für die tropischen Wirbelstürme
Um die jedes Jahr regelmässig wiederkehrenden tropischen Wirbelstürme klar unterscheiden zu können, weist man ihnen Namen in alphabetischer Reihenfolge zu. Dieses Jahr entstanden so viele Hurrikane, dass die Namensliste länger ist als unser Alphabet.

Andreas Walker, Wissenschaftsjournalist, Hallwil
Die atlantische Hurrikansaison dauert jeweils vom 1. Juni bis zum 30. November. Dieses Jahr bildeten sich ungewöhnlich viele tropische Wirbelstürme über dem Atlantik. Die diesjährige Hurrikansaison hat so viele Sturmereignisse produziert, dass die Namensliste länger ist, als unser Alphabet Buchstaben hat. Schon im September mussten zwei Stürme mit den griechischen Buchstaben Alpha und Beta bezeichnet werden. Der subtropische Sturm Alpha ist der früheste 22. benannte Sturm sowie der östlichste benannte Sturm, der sich jemals im Atlantik gebildet hat und der erste, der in Portugal das Festland erreichte. Anfang Oktober kamen noch der tropische Sturm Gamma und Hurrikan Delta dazu. Dass die Buchstaben unseres Alphabets nicht mehr ausreichen, gab es bisher nur im Jahr 2005 – und in diesem Jahr! Die extremen Aktivitäten der Hurrikansaison lassen darauf schliessen, dass die Meere immer wärmer werden. Offenbar werden die tropischen Wirbelstürme mit der
globalen Erwärmung nicht nur stärker, sondern auch immer zahlreicher.
Erhöhtes Hochwasserrisiko Messungen zeigen, dass seit 1900 die Temperatur der Meeresoberflächen um etwa 0,8 Grad gestiegen ist. Damit vergrössern sich auch die Meeresgebiete mit einer Oberflächentemperatur von über 27 Grad – eine wichtige Bedingung, die zur Bildung von tropischen Wirbelstürmen notwendig ist. So zeigen langjährige Messreihen, dass die tropischen Wirbelstürme immer weiter nach Norden bzw. Süden kommen und dadurch neue Küstenbereiche bedrohen, die bisher von solchen Naturgewalten verschont blieben. Man teilt die Hurrikane nach ihren Stärken in die Kategorien 1–5 ein. Modellrechnungen über die künftige Entwicklung der tropischen Wirbelstürme prognostizieren, dass die Anzahl der schwachen tropischen Stürme sinken und die der starken steigen wird. Es wird eine weitere Zunahme der Anzahl Hurrikane der Kategorien 4 und 5 bis zum Ende des 21. Jahrhunderts um fast das Dop-
pelte und bei den Hurrikanen der Kategorie 5 sogar um das Dreifache erwartet. Auch bei den Zugbahnen der tropischen Wirbelstürme zeichnet sich ein Trend ab. Aufgrund von Änderungen des Erdklimas ziehen sie langsamer über das Land, wie es z. B. bei Hurrikan «Dorian» Anfang September 2019 über den Bahamas der Fall war. Dies führt zu einem höheren Hochwasserrisiko, da die Stürme häufig längere Zeit über einem bestimmten Gebiet bleiben. Hurrikan Dorian gehörte zur Kategorie 5. Er verursachte Schäden von über 5 Milliarden US-Dollar und forderte 81 Todesopfer.
Auch europäische Meere wärmer
In der Adria wurde im Juni 2003 die Wassertemperatur von 28 Grad erreicht, was früher nicht vorkam. Mit dieser Temperatur wird die Vorbedingung zur Entstehung von tropischen Wirbelstürmen erfüllt. Etwa einmal pro Jahr entstehen über den warmen Meerestemperaturen des Mittelmeers im Herbst hurrikanähnliche Gebilde sogenannte Medicanes. Das Wort setzt sich aus den zwei Wörtern
(MEDIterranean hurriCANE) zusammen. So traf am 18. September der subtropische Sturm «Alpha» auf die Küste von Portugal. Er löste dort neben Regenfällen und einer Sturmflut auch zwei Tornados aus. Zur gleichen Zeit traf der Medicane «Ianos» auf die griechische Küste und richtete dort erhebliche Schäden an. Er verursachte Wellenhöhen von bis zu 7 Metern und erreichte Windgeschwindigkeiten von etwa 150 km/h im Landesinneren von Griechenland. Der Medicane verursachte Schäden am Strassennetz und an der Strom- und Wasserversorgung, zudem überflutete er Gebäude und Felder. Dabei kamen vier Menschen ums Leben. Eine weitere Erwärmung der Meere wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auch eine Zunahme von Stürmen, Starkgewittern und Hagel verursachen. Deshalb dürften Vorstösse von warmer und feuchter Mittelmeerluft in den Alpenraum in Zukunft auch bei uns dafür sorgen, dass die Anzahl und Stärke der Unwetter mit Starkniederschlägen zunehmen.
Namensgebung der Hurrikane
Damit man die tropischen Wirbelstürme klar unterscheiden kann, weist man ihnen Namen in alphabetischer Reihenfolge zu. Früher waren es ausnahmslos weibliche Vornamen. Heute gibt man ihnen im Rahmen der Gleichberechtigung männliche und weibliche Vornamen.
Der erste Hurrikan dieses Jahres hiess Arthur, der zweite Berta. Die Gesamtliste der Hurrikane (im Atlantik) von 2020 lautet wie folgt: Arthur, Bertha, Cristobal, Dolly, Edouard, Fay, Gonzalo, Hanna, Isaias, Josephine, Kyle, Laura, Marco, Nana, Omar, Paulette, Rene, Sally, Teddy, Vicky, Wilfred. Die Buchstaben Q, U, X, Y und Z werden für die Namensgebung nicht verwendet. Wenn es in einem Jahr mehr Hurrikane gibt, als Buchstaben unseres Alphabets zur Verfügung stehen, greift man auf das griechische Alphabet zurück. Die Namensgebung der Stürme wird dann fortgesetzt mit Alpha, Beta, Gamma, Delta usw.
Nächstes Jahr wird die Hurrikanliste mit einem weiblichen Vornamen (Ana) beginnen, gefolgt von einem männlichen Vornamen (Bill). Es gibt insgesamt 6 verschiedene Namenslisten für Hurrikane. Nach 6 Jahren beginnt die gleiche Namensgebung jeweils wieder von vorn. Wird ein Hurrikan infolge seiner Stärke und Schadenwirkung besonders berühmt, wie z. B. Katrina, Rita oder Dorian, wird er gewissermassen «pensioniert». Diese Namen werden durch andere Namen mit dem gleichen Anfangsbuchstaben ersetzt und erscheinen nicht wieder auf der Namensliste, da es sonst Verwechslungen gäbe.

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Jeanine Glarner folgt auf Hansjörg Knecht
Wechsel an der Spitze des HEV Aargau
(mm) An der Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau wählten die Anwesenden eine neue Präsidentin. Nach 10 Jahren Amtszeit trat Hansjörg Knecht (SVP), Leibstadt, Ständerat und Unternehmer, von seiner Funktion zurück. Als Nachfolgerin gewählt wurde Jeanine Glarner (FDP), Wildegg, Grossrätin und Kommunikationsspezialistin.
Mächtige herausfordern
Hansjörg Knecht war während 10 Jahren Mitglied des Vorstands HEV Baden/Brugg/ Zurzach, bevor er 2010 das Präsidium des Kantonalverbandes HEV Aargau übernahm. In den letzten 10 Jahren wuchs der Verband stetig, von 34’000 auf heute über 40’000 Mitglieder.
Knecht verglich die letzte Phase seiner Amtszeit mit einer Wellenbewegung. Während die Anhebung der Eigenmietwerte im

Kanton Aargau als ein Tief, ein Schlag gegen die Hauseigentümer zu werten sei, dürfe dagegen das Nein des Aargauer Stimmvolks zum Energiegesetz als ein
Hoch bezeichnet werden. Das Resultat zeige, dass der HEV Aargau referendumsfähig sei und Regierung sowie etablierte Parteien gleichermassen herauszufordern vermöge.
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Aargau
SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET
Die Ausweisung des Mieters

Alisha Nyembwe MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau
Frage:
Ich habe das Mietverhältnis mit meinem Mieter über eine 2,5-Zimmer-Wohnung gekündigt. Nun verlässt er die Wohnung nicht termingerecht. Wie soll ich vorgehen? Kann ich die Schlösser auswechseln?
Antwort:
Nach Ablauf des Mietvertrages ist der Mieter vertraglich verpflichtet, das Mietobjekt rechtzeitig zurückzugeben. In der Praxis kommt es leider nicht selten vor, dass der Mieter dies nicht freiwillig tut. In diesem Fall darf der Vermieter die Mietsache jedoch nicht eigenmächtig in Besitz nehmen, indem er beispielsweise die Schlösser auswechselt. Er kann sich so sogar strafbar machen. Als Vermieter ist er vielmehr verpflichtet, auf dem Rechtsweg die Ausweisung des Mieters zu verlangen, wonach dieser die Mietsache zu räumen und ordnungsgemäss zurückzugeben hat. Dem Vermieter stehen dabei zwei Verfahren offen, welche nachfolgend in gekürzter Form dargestellt werden.
Rechtsschutz in klaren Fällen Ist der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar und die Rechtslage klar, so
kann der Vermieter in einem schnellen summarischen Verfahren Rechtsschutz verlangen. Vorgängig findet kein Schlichtungsverfahren statt. Das Ausweisungsgesuch ist direkt bei Gericht zu stellen. Das Gericht überprüft in diesem Verfahren als Vorfrage, ob die Kündigung gültig erfolgt ist. Eine Zahlungsverzugskündigung muss beispielsweise formell korrekt ausgesprochen worden sein, ansonsten das Gericht auf das Gesuch nicht eintritt. Die Voraussetzungen der klaren rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sind streng. Das Verfahren birgt Risiken und kann einen juristischen Laien schnell überfordern. Je nach Auslastung der Gerichte kann das Ausweisungsverfahren mehrere Wochen (in der Regel drei bis vier Monate) dauern. Im Vergleich zum ordentlichen Verfahren mit vorgängigem Schlichtungsversuch ist die Verfahrensdauer jedoch kürzer.
Schlichtungsverfahren
Kann die Ausweisung nicht im summarischen Verfahren verlangt werden, weil die Voraussetzungen des Rechtsschutzes in klaren Fällen nicht erfüllt sind, muss vorgängig eine Verhandlung vor Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht durchgeführt werden. In diesem Verfahren wird ebenfalls überprüft, ob die Kündigung gültig ist. Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, eine gütliche Einigung zu erreichen. Kann ein Vergleich geschlossen werden, so muss darin der Ausweisungstitel enthalten sein. Mit diesem kann im Nachgang, sollte sich der Mieter noch immer weigern, die Wohnung zu verlassen, direkt die polizeiliche Ausweisung erwirkt werden. Wird keine Einigung erzielt, so wird dem Vermieter die
Klagebewilligung ausgestellt. Das Verfahren wird vor Mietgericht weitergeführt.
Polizeiliche Ausweisung
Mit dem vollstreckbaren Urteil (aus dem summarischen oder ordentlichen Verfahren) kann der Vermieter direkt die Polizei mit der Zwangsräumung beauftragen (Unterschiede im konkreten Vorgehen je nach Bezirk). Diese wird dem Mieter eine letzte Auszugsfrist ansetzen. Der Vermieter muss in der Zwischenzeit ein Umzugsunternehmen organisieren und allenfalls um die Einlagerung des Hausrats besorgt sein. Sowohl die Kosten des Gerichtsverfahrens als auch die Kosten für die Umzugsfirma hat der Vermieter vorzuschiessen. Er kann diese Kosten später beim Mieter jedoch zurückfordern.
Mit der Stellung des Ausweisungsgesuches nach erfolgter gültiger Kündigung darf nicht zu lange zugewartet werden. Auch bei der Entgegennahme von Mietzinsen nach erfolgter Kündigung ist Vorsicht geboten. Ich empfehle Ihnen, in einem solchen Fall schnell zu handeln und sich juristischen Rat zu holen. Gerne stehen wir Ihnen bei weitergehenden Fragen zur Verfügung.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9.00 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Mängel am Mietobjekt
Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz
Der Vermieter kann vom Mieter unter verschiedenen Rechtstiteln mit finanziellen Forderungen belangt werden. Der folgende Beitrag vermittelt einen kurzen Abriss über die Mietzinsherabsetzung und den Schadenersatz wegen mangelhafter Mietsache und einigen damit zusammenhängenden Fragestellungen.

Nach Art. 256 Abs. 1 OR ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Sofern der Istzustand der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Sollzustand abweicht und dadurch die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch fehlt oder beeinträchtigt ist, liegt ein Mangel vor. Der Begriff des Mangels ist relativ, er hängt vom konkreten Vertrag ab. Eine funktionierende Heizung ist für den vorausgesetzten Gebrauch in einer Wohnung zwingend notwendig. Ein Lagerraum kann hingegen unter Umständen ohne Heizung auskommen.
Liegt ein Mangel vor, verfügt der Mieter über verschiedenste Rechtsansprüche. Insbesondere besteht ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Wird der Mangel nicht beseitigt, führt dies unter Umständen zu einem fristlosen Kündigungsrecht des Mieters (Art. 259b OR). Daneben verfügt der Mieter auch über Ansprüche auf finanzielle Abgeltung. So kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins vom Zeitpunkt, in dem er vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung des Mangels entsprechend herabsetzt (Art. 259d OR). Der Mieter kann die
Mietzinse hinterlegen, welche damit als bezahlt gelten (Art. 259g OR). Hat der Mieter durch den Mangel Schaden erlitten, so muss ihm der Vermieter dafür Ersatz leisten, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft (Art. 259e OR).
Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz sind unterschiedliche Rechtsbehelfe und haben unterschiedliche Funktionen. Der Schadenersatz dient dazu, den Mieter vermögensmässig so zu stellen, wie wenn der Vertrag richtig erfüllt worden wäre, d. h. ein Mangel am Mietobjekt nicht eingetreten bzw. rechtzeitig behoben worden wäre. So kann etwa Schadenersatz geschuldet sein, wenn aufgrund eines undichten Dachs Einrichtungsgegenstände des Mieters beschädigt werden oder wenn dem Mieter Umzugskosten anfallen, wenn aufgrund von Bauarbeiten eine Mietwohnung zeitweise nicht bewohnt werden kann.
Die Mietzinsherabsetzung soll hingegen den verminderten Gebrauchswert der Mietsache finanziell ausgleichen und so ein erneutes Gleichgewicht zwischen den vertraglich geschuldeten Leistungen herbeiführen.1 Kann die Mietsache vollständig nicht mehr genutzt werden, ist der Mietzins vollständig herabzusetzen. Kann hingegen nur ein Teil der Mietsache (z. B. nur ein Zimmer) nicht genutzt werden oder ist die Nutzungseinschränkung nicht umfassend (z. B. die Gebrauchstauglichkeit ist durch Baulärm eingeschränkt), ist der Mietzins anteilsmässig zu reduzieren. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist bei der Bemessung der Höhe der Herabsetzung grundsätzlich nach der relativen Methode vorzugehen. Der objektive Wert der mängelfreien Mietsache wird mit dem objektiven Wert der mangelhaften Mietsache verglichen. Anschliessend wird der Mietzins
im gleichen Verhältnis herabgesetzt.2 Im gerichtlichen Alltag wird für die Bestimmung der Höhe der Mietzinsherabsetzung häufig auf die Praxis, also frühere beurteilte Fälle, abgestellt. In der Fachliteratur aber auch im Internet3 finden sich Zusammenstellungen, welche aufzeigen, bei welchem Mangel der Mietzins um wie viel Prozent zu reduzieren ist. Es ist sinnvoll, diese Gerichtsentscheide als Anhaltspunkte für die Höhe der Mietzinsherabsetzung zu verwenden. Dabei ist aber stets der Einzelfall zu beachten und es ist nicht unbesehen ein unpassender Vergleichswert hinzuzuziehen. Der gleich intensive Baulärm schränkt die Gebrauchstauglichkeit einer städtischen Mietwohnung weniger ein als diejenige eines für einen Ferienaufenthalt gemieteten Chalets in den Bergen.
Verhältnis der beiden Funktionen Wie bereits erläutert, haben Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz unterschiedliche Funktionen. Sie sind grundsätzlich nebeneinander anwendbar. Ob eine entsprechende Forderung besteht, ist aber für beide Ansprüche jeweils separat zu prüfen, weisen doch beide Ansprüche ihre Tücken auf. Schadenersatz ist nur geschuldet, wenn der Vermieter nicht beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft. Ist ihm der Mangel also nicht vorwerfbar, z. B. weil er ausserhalb seiner Einflusssphäre liegt (z. B. Baulärm durch einen Nachbarn), kann diesbezüglich kein Schadenersatzanspruch gefordert werden. Eine Mietzinsherabsetzung ist hingegen auch dann möglich, wenn dem Vermieter kein Vorwurf gemacht werden kann. Massgebend ist alleine, ob der Istzustand vom Sollzustand der Mietsache abweicht. Betreffend die Mietzinsherabsetzung ist darauf aufmerksam zu machen, dass nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung der Beginn des Herabsetzungsanspruchs voraussetzt, dass der Mieter
dem Vermieter mitteilt, dass aus seiner Sicht ein Ungleichgewicht zwischen den Leistungen (Mietzins/Überlassung des Mietobjekts) besteht. Dies kann etwa durch Mitteilung, dass der Mangel als belästigend empfunden wird, geschehen.4 Der Alltag zeigt, dass diese Mitteilung häufig unterbleibt, nur mündlich erfolgt oder nicht deutlich ist. Obwohl dieses Verhalten aus menschlicher Sicht verständlich ist – besteht doch das Bedürfnis, mit dem Vermieter ein möglichst angenehmes und unbelastetes Verhältnis zu haben – ist es aus rechtlicher Hinsicht für den Mieter ungünstig. Streitigkeiten können mit klaren, beweisbaren (vorzugsweise per Einschreiben, mindestens aber per E-Mail oder Textnachricht) Mitteilungen zur Mangelhaftigkeit der Mietsache vermieden werden. Der Schadenersatzanspruch setzt hingegen nicht voraus, dass der Schaden dem Vermieter an einem bestimmten Zeitpunkt mitgeteilt wird. Selbstverständlich ist aber auch bei der Geltendmachung des Schadenersatzes der Zeitfaktor zu beachten. Es droht die Verjährung.
Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz können nebeneinander bestehen und können sich auch gegenseitig beeinflussen. Dies zeigt sich auch in einem vom Zivilgericht Basel-Stadt zu beurteilenden Fall. Eine Wohnung war wegen Bauarbeiten zeitweise unbewohnbar, weshalb die Mieterin zeitweise in einem Hotel nächtigen musste. Die Kosten der Mieterin für das Hotel ist ein Schaden, welcher von der Vermieterin ersetzt werden muss. Die Mietwohnung war zudem unbewohnbar, befand sich also nicht im zum vorausgesetzten Gebrauch notwendigen Zustand. Der Mietzins wäre demnach grundsätzlich vollumfänglich herabzusetzen. Die beiden Ansprüche können allerdings nicht unbesehen kumuliert werden. Ansonsten würde die Mieterin keine Miete zahlen und auch das Hotel bezahlt erhalten und somit also gratis wohnen.
Die Mietzinsherabsetzung ist an den Schadenersatz anzurechnen. Der Mieter soll mittels Schadenersatz finanziell so gestellt werden, wie wenn der Vertrag mängelfrei erfüllt worden wäre. Eine darüberhinausgehende, durch die Einschränkung der Wohnfunktion bewirkte, aber sich auf den Mieter nicht fi-
nanziell auswirkende Störung des Austauschverhältnisses ist über die Mietzinsherabsetzung auszugleichen.5 Im bereits erwähnten Fall hat das Gericht entschieden, dass die Hotelkosten vollständig zu ersetzen sind. Der Mietzins der unbewohnbaren Wohnung wurde hingegen statt vollständig nur auf 70 Prozent herabgesetzt. Die verbleibenden 30 Prozent des Mietzinses repräsentieren die Wohnfunktion, welche durch das Hotelzimmer übernommen wurde und bereits mit dem Schadenersatz abgegolten wird. Die 70 Prozent Mietzinsherabsetzung sind demnach Entschädigung für die fehlenden Nutzungsmöglichkeiten der Mietwohnung, welche nicht durch das Hotelzimmer ersetzt werden konnten, etwa die fehlende Küche oder das nichtvorhandene Gästezimmer. In welchem Umfang zusätzlich zum Schadenersatz für die Hotelkosten noch eine Mietzinsherabsetzung geschuldet ist, hängt demnach stark von der Ausstattung des Hotels wie auch der Mietwohnung ab. Auch hier ist der Einzelfall zu prüfen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – eine mangelhafte Mietsache einen Schadenersatz- wie auch einen Mietzinsherabsetzungsanspruch auslösen kann. Diese Ansprüche bestehen nebeneinander und beeinflussen sich gegenseitig. So soll ein Mieter, der wegen Bauarbeiten in einem Hotel nächtigen muss, nicht gratis wohnen. Ein Mietzinsherabsetzungsanspruch besteht nur insofern, als der ausgefallene Nutzen nicht in der Hotelnutzung enthalten ist.
Ob und in welchem Umfang ein Schadenersatz geschuldet ist oder eine Mietzinsherabsetzung gefordert werden kann, ist vom Einzelfall abhängig. Pauschale Betrachtungen oder Berechnungen werden den komplexen Gesetzesvorschriften nicht gerecht.
1 BJM 2020, S. 107 f.
2 BGE 130 III 504, E. 4.1.
3 https://www.mieterverband.ch/mv/ mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/ maengel-schaeden.html#tab-3-content.
4 Vgl. BGE 142 III 557, E. 8.3.4.
5 BJM 2020, S. 108.

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Departement
Bau, Verkehr und Umwelt
Sturz vom Baugerüst
Haftet der Hauseigentümer?

Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt
SAV Bau- und Immobilienrecht, Pfisterer Fretz Munz AG, Aarau
Bei Neubauten oder auch bei Sanierungen müssen oft Baugerüste gestellt werden. Baugerüste sind naturgemäss hoch – und ein Sturz vom Baugerüst kann zu schweren Unfällen mit erheblichen Kostenfolgen führen. Haftet der Hauseigentümer und Ersteller des Hauses (Bauherr) dafür, dass das Baugerüst in Ordnung ist oder trägt die Gerüstbauerin die Verantwortung? Das war vor Gericht umstritten.
Sachverhalt
Auf einer Baustelle brach eine Malerin nach einem Sprung von etwa 30 bis
50 Zentimetern Höhendifferenz von einem oberen Gerüstgang auf einen unteren Gerüstgang durch das Bodenbrett des unteren Ganges und stürzte 2,5 Meter in die Tiefe. Sie verletzte sich und war mehrere Monate arbeitsunfähig. Da die Malerin mit ihrem Sprung ein Loch in das Gerüst riss, schloss das kantonale Gericht, das Gerüst müsse mangelhaft gewesen sein. Denn das Gerüst habe stellenweise verrottete Holzteile enthalten. Das Gericht bezeichnete die Gerüstbauerin als Eigentümerin des Gerüstes und daher als verantwortlich und haftpflichtig (Art. 58 Abs. 1 Obligationenrecht, OR). Die Gerüstbauerin zog dagegen vor Bundesgericht und blitzte ab. Das Bundesgericht bestätigte ihre Haftung. Die Gerüstbauerin hafte als Eigentümerin des Gerüstes, auch wenn dieses seit über fünf Monaten auf der Baustelle und damit im Zuständigkeitsbereich des Bauherrn bzw. der Bauleitung gestanden habe und sie Eigentümerin von über 52 derartiger Baugerüste sei.
Ein Gerüst müsse einem Sprung von einem halben Meter standhalten, zumal das
Körpergewicht der Malerin nicht überdurchschnittlich gewesen sei. Das Bundesgericht warf der Gerüstbauerin auch mangelnde Kontrolle und Unterhalt des Gerüstes vor. Es sei auch nicht unüblich, dass Teile des Gerüstes entfernt und für andere Zwecke verwendet würden. Eine Gerüstbauerin müsse allfällige Änderungen am Gerüst unterbinden respektive rückgängig machen. Sie hafte grundsätzlich für allfällige am Werk vorgenommene Änderungen oder unterlassene Unterhaltsarbeiten.
Dass die Malerin gesprungen war, qualifizierte das Bundesgericht immerhin als geringes Selbstverschulden mit einer Reduktion im Umfang von 15 Prozent (Urteil des Bundesgerichts 4A_189/2018 vom 6. August 2018).
Vertragsgestaltung
Die Gerüstbauerin hatte mit der Bauherrin im Vertrag über die Miete des Gerüstes keine Abmachung getroffen, wer die Kontroll- und Unterhaltspflicht für das Baugerüst trägt. Die Gerüstbauerin als Eigentümerin des Gerüstes haftete daher



für den mangelhaften Zustand (Art. 58 Abs. 1 OR). Die Malerin hatte übrigens auch von der Bauherrin und Bauleiterin Schadenersatz verlangt. Das kantonale Gericht bestätigte, dass sowohl die Gerüstbauerin als auch die Bauherrin und Bauleiterin solidarisch für den ganzen Schaden einstehen müssten, das heisst, dass die Malerin den Schaden bei beiden nach ihrer Wahl ganz oder teilweise einfordern konnte. Die Bauherrin und Bauleiterin hatte das kantonale Urteil akzeptiert.
Das Urteil legte fest, wer der Malerin den Schaden ersetzen musste, im «Aussenverhältnis» also beide. Nichts gesagt war damit über die Kostentragung im «Innenverhältnis», zwischen Bauherrin und Gerüstbauerin. Diese hätten unter sich eine andere Abmachung treffen können, beispielsweise dass die Bauherrin der Gerüstbauerin das Geld ersetzt, das letztere der Malerin hätte bezahlen müssen (Art. 58 Abs. 2 OR).
Risikoverteilung beachten
Für Bauherren ist es daher wichtig, auf die richtige Verteilung der Risikotragung zu achten. Es geht nicht nur darum, dass das Gerüst fachgerecht aufgestellt wird. Es muss danach auch fachgerecht unterhalten werden. So kann es vorkommen, dass Teile des Gerüstes von anderen Handwerkern abmontiert werden, weil sie für die eigenen Bauarbeiten «im Weg» sind, beispielsweise für das Hochhieven von Isolationsplatten oder Fenstern. Wird das Gerüst danach nicht wieder ordnungsgemäss aufgestellt, besteht Absturzgefahr – und damit das Risiko, als Bauherr für den finanziellen Schaden aufkommen zu müssen. Je nach Unfall und bleibenden Folgeschäden kann dies sehr teuer werden.
Im Vertrag zwischen Gerüstbauerin und Bauherr sollte die Kontroll- und Unterhaltspflicht ausdrücklich geregelt werden: Die Gerüstbauerin soll beispielsweise verpflichtet werden, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit das Gerüst jederzeit in einem fachgerechten Zustand
ist, durch regelmässige Kontrollen, das Hinweisen auf Veränderungsverbot am Gerüst und mehr. Denn bei einem Unfall droht auch dem Bauherrn als Grundeigentümer eine Schadenersatzklage. Eine gewisse Überwachungspflicht trifft zudem die Bauleitung, meist wahrgenommen durch den Architekten. Sieht er, dass das Gerüst nicht in Ordnung ist, muss er intervenieren und die Behebung verlangen. Im hier erwähnten Fall war die unterbliebene Intervention durch die Bauleiterin möglicherweise der Grund, dass sie ebenfalls schadenersatzpflichtig wurde. Dies geht aus dem Urteil des Bundesgerichts nicht hervor, weil die Bauleiterin den kantonalen Entscheid akzeptiert hatte.
Zusätzlich sollte der Bauherr darauf achten, dass die Gerüstfirma die finanziellen Risiken nicht abschiebt. Denn sie könnte sich vom Bauherrn versprechen lassen, dass er im «Innenverhältnis» letztlich den finanziellen Schaden trägt, sollte die Gerüstfirma zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet werden (Art. 58 Abs. 2 OR). Eine derartige Klausel kann durchaus in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gerüstfirma enthalten («versteckt») sein. Es empfiehlt sich also dringend, auch das «Kleingedruckte» in den Anhängen zu Verträgen zu lesen und derartige Klauseln ersatzlos zu streichen. Das ist erlaubt!
Ähnliche Fragen können im Übrigen auch bei einem Baustellenkran und anderen Installationen auf der Baustelle auftauchen. Gelegentlich kippt ein Kran bei einem Unwetter um. Greift die Haftung des Werkeigentümers für ein Baugerüst, so greift sie möglicherweise auch bei einem Kran. Deshalb sollte auch dieser Vertrag für den Bauherrn so abgefasst sein, dass er im «Innenverhältnis» nicht das finanzielle Risiko des Kraneigentümers trägt.

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Geranien – Pelargonien
Jeannine Stierli, Spreitenbach
Schon zu Grossmutters Zeiten gehörten sie zu den bekanntesten und beliebtesten Balkon- und Beet-Pflanzen. Und auch heute noch schmücken sie unzählige Fenstersimse, Blumentröge und Ampeln: Die Pelargonien, bei uns besser bekannt unter dem Namen Geranien. Weniger bekannt ist, dass es sich bei den unter dem Namen Geranien verkauften Pflanzen vielfach botanisch um Pelargonien handelt. Der Unterschied zwischen Geranien und Pelargonien ist leicht zu erkennen. Bei der Gattung Pelargonien sind die Blüten symmetrisch mit drei kleineren Kronblättern unten und zwei grösseren oben angeordnet. Und bei den Geranien sind alle fünf Kronblätter gleich gross.
Geranien gehören zu den anspruchslosesten Blütenpflanzen. Mit einer nur minimalen Pflege bescheren sie einem vom Frühling bis in den Herbst eine wahre Blütenpracht. Von Sorte zu Sorte variiert die Blütezeit von Mai bis Oktober. Bei einem milden Herbst halten manche Sorten bis in den November hinein.
Bei Geranien und Pelargonien besteht eine riesige Auswahl an Sorten und Farben.

Längst erhält man sie nicht nur im klassischen Orangerot, sondern es gibt sie auch in Weiss oder Zartrosa, Violett oder sogar in Pink. Man erhält aufrecht wachsende oder hänge Geranien, Duftgeranien, welche nach Rosen, Zitronen oder Apfel duften, oder Geranien mit schön verzierten Blättern. Mache Geranien gelten als Mückenschreck.
Es gibt schier unendlich viele Möglichkeiten, mit Geranien vom Frühling bis in den
Herbst farbige Akzente zu setzen. Sowohl Pelargonium als auch Geranium stammen aus der Familie der Storchenschnabelgewächse. Sie sind auch verwandt mit unserem hiesigen stinkenden Storchenschnabel.
Die heutigen Züchtungen haben jedoch nur noch wenig mit den wilden, aus Südamerika stammenden Geranien gemeinsam. Geranium-Arten sind praktisch auf allen Kontinenten beheimatet.
AGENDA
Energie-Apéros
im Kanton Aargau
Die Energie-Apéros Aargau der Saison 2020/21 finden online statt. Mittwoch, 2.12.2020: • Energiewende ist auch Wärmewende Informationen und Anmeldung: www.energieaperos-ag.ch
PUBLIREPORTAGE ENERGIE 360° (LADELÖSUNGEN MIT ZUKUNFT)

charge@immo
für die skalierbare Ladelösung mit Mehr wert
Die Elektromobilität kommt an – bei den Automobilisten und immer mehr auch in den Garagen von Wohnliegenschaften. Damit die steigende Nachfrage nach Lademöglichkeiten gedeckt werden kann, hat Energie 360° charge@immo entwickelt – eine skalierbare Ladelösung, die auf die individuellen Bedürfnisse und den jeweiligen Standort abgestimmt ist.
Die Bedeutung der Elektromobilität nimmt auch in der Schweiz rasant zu. Gemäss einer Umfrage* zieht jede zweite Person den Kauf eines Elektroautos aufgrund der Reduktion des CO 2 -Ausstosses in Betracht. Auch die Tatsache, dass Elektroautos weniger Lärm verursachen, und generell die Überzeugung dass der Elektromobilität die Zukunft gehört, sprechen für den Entscheid zugunsten eines Elektroautos. Die Anzahl neu zugelassener Elektrofahrzeuge war im letzten Jahr erstmals fünfstellig und stieg im April, Mai und Juni 2020 um nochmals 17% gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Zahlen zeigen eindeutig, dass die Elektromobilität mit ihrer stetig verbesserten Technologie auf dem Vormarsch ist.
Jederzeit ausbaubare Ladelösung
Mit der steigenden Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigt gleichzeitig auch jene nach Lademöglichkeiten in Wohnliegenschaften. Energie 360° bietet deshalb Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Verwaltungen von Mehrparteienhäusern mit charge@immo eine skalierbare Ladelösung, um sowohl bestehende als auch Neubauimmobilien schrittweise dem wachsenden Bedarf an Ladestationen anzupassen. Die modular konzipierte Ladeinfrastruktur kann dabei ganz einfach erweitert werden, wenn die Zahl der Elektroautos wächst. charge@immo ist somit nicht nur skalierbar, sondern auch zukunftssicher.
*Quelle: TCS-Barometer E-Mobilität
Kontrolliertes Laden mit Stromsteuerung Während eine Ladestation für einen einzelnen Parkplatz mit der heutigen Technik bedenkenlos von einem Fachmann montiert werden kann, so braucht es für mehrere Fahrzeuge ein intelligentes Lastmanagement, welches den Ladebedarf und den Strombezug steuert. Die stetige Kommunikation unter den Ladestationen funktioniert dabei am besten, wenn alle vom selben Hersteller stammen. Abgestimmt auf die Leistung des Hausanschlusses und die weiteren Energiebezüger in der Immobilie verhindert das System eine Überbelastung, wodurch die Elektroinfrastruktur geschont wird und die Besitzer der Elektrofahrzeuge Stromkosten sparen können. Auf Wunsch lässt sich zudem eine dynamische Steuerung verwenden, welche die Ladestationen zum Beispiel mit einer Solaranlage oder einem Batteriespeicher vernetzt.
Einfaches Abrechnungsmodell
Damit die E-Mobilität für Liegenschaftsverwaltungen keinen zusätzlichen Aufwand hinsichtlich der Abrechnung darstellt, wurde in die Ladelösung charge@immo ein benutzerfreundliches Zugangs- und Abrechnungssystem integriert.
ÜBER ENERGIE
360°
Die personalisierte easycharge-Ladekarte von Energie 360° ermöglicht ausserdem den Zugang zu fast 50 000 öffentlichen Ladepunkten in ganz Europa.
Aufwertung der Liegenschaft
Mit der massgeschneiderten und skalierbaren Ladelösung charge@immo engagieren sich Immobilienbesitzer für die Reduktion des CO 2 -Ausstosses und steigern durch das Schaffen einer optimalen Grundlage für die Elektromobilität auch die Zufriedenheit der Bewohner ihrer Liegenschaften.
Sie wollen in die Elektromobilität einsteigen?
Energie 360° unterstützt Sie als Immobilienbewirtschaftung gerne von der ersten Idee bis zur schlüsselfertigen Übergabe der charge@immo-Ladeinfrastruktur – abgestimmt auf Ihren heutigen wie auch zukünftigen Nutzungs- und Fahrzeugbedarf. Sprechen Sie mit uns über Ihre Ideen.
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Energie 360° macht nachhaltige Energie in der ganzen Schweiz nutzbar. 280 Mitarbeitende engagieren sich gemeinsam mit Kundinnen und Kunden, Partnern und Gemeinden für erneuerbare Energie und ökologische Mobilität. Energie 360° gehört zu 96% der Stadt Zürich, die sie – wie 42 weitere Gemeinden – mit immer mehr erneuerbarem Gas versorgt. Das Unternehmen plant, baut und betreibt Energielösungen, investiert in Elektroladestationen und ist führend bei Biogas und Holzpellets. So leistet Energie 360° Tag für Tag einen Beitrag zur Umsetzung der 2000-WattGesellschaft – hier und jetzt für die kommenden Generationen.
Energie 360° AG Tel. +41 43 317 25 25 mobilitaet@energie360.ch www.energie360.ch
Art.-Nr. Stück
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch
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Die Nebenkosten (Heiz-, Warmwasser- und Betriebskostenabrechnung) (2019)
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Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht
(398 Seiten) (2016/SHEV)
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Ruhe im Schlafzimmer
Aus dem Alltag und der Hektik aussteigen – welcher Wohnraum eignet sich dafür am besten? Wohl das Schlafzimmer. Damit dieser Rückzugsort schön gemütlich und beruhigend wirken kann, braucht es die entsprechende Fensterverkleidung.

Vorhänge, die Licht und Wärme regulieren können.
Brigitte Müller, Redaktorin
Ein Vorhang hat mehrere Aufgaben: Verdunkelung, Sicht- und Sonnenschutz. Er ist zudem ein stilvolles Gestaltungselement, das zur Inneneinrichtung des Raumes passt. Zusammen mit Möbeln, Bildern und Wohnaccessoires trägt ein Vorhang dazu bei, dass ein Schlafzimmer zu einem Wohnraum wird, wohin man sich gerne zurückzieht, die Alltagssorgen hinter sich lässt und gut schlafen kann. Die Auswahl an Fensterverkleidungen ist riesig – nicht nur was Farbe, Musterung und Material betrifft.
Foto: Création
Mehr als nur ein Sichtschutz Vorhänge, auch Gardinen genannt, sind schon lange nicht mehr so spiessig und langweilig wie in unseren Erinnerungen. Das Vorhangsortiment ist an Farben, Mustern und an Stoffen enorm vielfältig. Von klassisch uni bis bunt und verspielt. Sie passen sich allen Einrichtungsstilen an und erzeugen einen wohnlichen Charakter. Vorhangstoffe wie etwa Samt eignen sich zum starken Abdunkeln des Raumes. Zudem gibt es sogenannte funktionale Textilien, die nicht nur als Sichtschutz dienen, sondern auch als Wärme- und UV-Schutz wirken. Beispielsweise kann der Schweizer Textilhersteller Création Baumann Stoffe mit einer hauchdünnen metallenen Schicht überziehen, was bedeutet, dass ein gewisser Anteil des Lichts bzw. der Energie bereits am Fenster zurückgestrahlt wird. Je nach Metallisierung wird eine Reflexion von rund 40 Prozent erreicht, also fast die Hälfte der Sonneneinstrahlung dringt erst gar nicht in den Raum ein. Zudem können metallisierte Textilien neben der Regulierung von Licht und Wärme auch die Raumakustik verbessern.
Gardinen zum Schieben
Schiebegardinen oder Flächenvorhänge sind hauchdünne Stoffbahnen, die vertikal ge-

bedienen.
spannt und aufgehängt werden. Die glatten Stoffbahnen werden mit Hilfe von Schiebesystemen in einer Schiene geführt. Sie lassen sich deshalb flexibel seitlich verschieben, hintereinander positionieren und können bei Bedarf die ganze oder nur Teile der Fensterfläche bedecken. Diese flächige Licht- und Sichtregulierung ist wie geschaffen für grosse Fensterfronten und Glasflächen in modernen Wohnräumen. Flächenvorhänge lassen sich auch als Raumteiler einsetzen.
Für die Beschattung von grossen Fensterflächen werden auch Lamellenvorhänge eingesetzt. Dank der einfachen Bedienung kann man die Lamellen stufenlos verstellen und somit den Lichteinfall individuell regulieren.
Das Rollo
Das Rollo lässt sich leicht bedienen und kann an Wand, Decke oder direkt auf dem Fensterrahmen montiert werden. Je nach Farbe – weiss oder Naturtöne – hält es sich dezent zurück oder kann bunt und gemustert einem Raum zusätzlich Farbe verleihen. Wer das Schlafzimmer komplett abdunkeln will, wählt eine lichtundurchlässige Beschichtung für den Stoff. Eine Rolloanlage besteht aus einem rechteckigen Stoff, der auf eine Welle gewickelt ist. Mit Hilfe verschiedener Bedienvarianten lässt sich der Rollo-
Fortsetzung Seite 27

In diesem Schlafzimmer ist das Plissee Teil der Einrichtung.

Die runden Fenster erhalten einen Plissee-Sichtschutz. Die grosse Fensterfront Schiebegardinen.

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stoff leicht von der Welle abrollen und auf der gewünschten Höhe positionieren. Ein Rollo gibt es sowohl für rechteckige als auch für grosse Glasfronten und für Dachfenster.
Das Falt- oder Raffrollo
Das Faltrollo ist eine weitere Variante des klassischen Rollos, denn es wird ebenfalls mit einem Seitenzug bedient. Im heruntergelassenen Zustand gewährt es Sicht- und Sonnenschutz. Wird es hochgezogen, legt es sich in dekorative, weiche Falten. Deshalb wirkt ein Faltrollo eher wie eine Gardine und gibt dem Schlafzimmer eine stilvolle, gemütliche Note.
Das Plissee Plissees sind leicht zu bedienen und beliebt, weil sie vielseitig einsetzbar sind. Eine Plisseeanlage besteht aus einer speziellen Sonnenschutztextilie mit eingearbeiteten, dauerhaften Falten. Diese kann wie eine Ziehharmonika auf ein schmales Paket zusammengeschoben werden. Auseinandergezogen bedeckt das Plissee je nach Bedarf das Fenster teilweise oder vollständig. Der Stoff ist oben und unten an schmalen Schienen befestigt und wird mittels einer speziellen Schnurtechnik geführt. Wenn es fest auf dem Fensterrahmen verspannt wird, kann das Plissee von oben und von unten bedient werden. Ein besonderer Vorteil ist, dass sich Plissees auch bei schwierigen Fensterformen wie unterm Dach oder unter Rundbögen einpassen lassen.
Jalousie oder Shutter
Mit einer Jalousie kann man den Lichteinfall von aussen regulieren, denn die einzelnen Lamellen lassen sich je nach Sonnenstand punktgenau justieren. So kann man Tageslicht in den Raum lassen, unerwünschte Blicke hingegen bleiben draussen. Passend zur Einrichtung gibt es Lamellen aus Aluminium, Kunststoff oder Holz. Shutter sind Innenfensterläden, die je nach Machart sogar ein mediterranes Ambiente im Schlafzimmer erzeugen können. Shutter werden in der Regel massgefertigt und sind daher auch für ungewöhnliche Fensterformen geeignet. Ähnlich wie bei der Jalousie ist eine komplette Verdunkelung nicht möglich, da durch die geschlossenen Lamellen stets ein wenig Licht in den Raum gelangt.


Grosse Auswahl an Fensterverkleidungen
Das Aargauer Unternehmen Klinso bietet neben einer grossen Auswahl an Fensterverkleidungen eine fachliche Beratung, eine Montage und einen Storen-Service an. Ebenfalls erhältlich sind Markisen und Storen für die Beschattung von Fenstern, den Gartensitzplatz oder den Wintergarten.
Klinso GmbH, Aarauerstrasse 72, 5600 Lenzburg (Staufen) Tel. 056 441 51 51 oder klinso.ch

Lüften ist eine sehr einfache Massnahme, um die potenzielle Konzentration von Aerosolen tief zu halten.
Corona: lüften, lüften, lüften!
Das Coronavirus Sars-CoV-2 übertrage sich möglicherweise über Aerosole, sprich über die Luft. Darauf verweisen mehr als 200 Forschende im Fachblatt Clinical Infectious Diseases. Bestätigt sich der Verdacht, seien zusätzliche Massnahmen gefragt als bei einer ausschliesslichen Übertragung durch Tröpfchen.
Brigitte Müller, Redaktorin
André Prévôt, tätig am Paul Scherrer Institut (PSI), ist einer der Wissenschaftler, welcher die Publikation im Fachblatt Clinical Infectious Diseases unterzeichnet hat. Auf die Frage, warum Aerosole bei der Ausbreitung von Covid-19 eine Rolle spielen, antwortet der Wissenschaftler: «Es kam in den letzten Monaten öfter zu Ansteckungen, obwohl der Sicherheitsabstand von 1,5 oder 2 Metern eingehalten wurde. Die Menschen wurden also nicht angehustet oder so. Sie waren einfach län-
ger im gleichen Raum wie bereits Infizierte. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass diese Ansteckungen über Aerosole erfolgten und nicht über Tröpfchen, so dass der Erreger also über die Atemluft in die Lunge geraten ist.»
André Prévôt arbeitet im Labor für Atmosphärenchemie am PSI. Er wurde als Aerosolforscher angefragt, den Fachartikel daraufhin zu prüfen, ob alles plausibel ist. Selber ist Prévôt kein Virologe. Er interessiert sich für die generelle chemische Zusammensetzung von Aerosolen und deren
Auswirkungen auf Lungenerkrankungen und Klima.
Was sind Aerosole?
Ein Aerosol ist ein flüssiges oder festes Teilchen, das in der Luft schwebt. Diese Flüssigkeitstropfen bestehen vor allem aus Wasser und sind etwa ein bis über hundert Mikrometer gross, also gerade einmal ein Hundertstel bis Zehntel eines Millimeters. Ein Aerosol kann auch ein Virus sein. Konkret passiert Folgendes: Beim Husten gelangen unter Umständen Millionen von Viren, beim Sprechen Tausende von Viren
in unterschiedlich grossen Tröpfchen in die Luft. Das Wasser verdunstet relativ schnell, das kann in Sekunden bis Minuten passieren. In der Folge schrumpft das Tröpfchen. Übrig bleibt ein Mix aus dem Virus und irgendwelchen anderen halbflüssigen organischen Bestandteilen (zum Beispiel Speichelmasse), der sich nicht so schnell verflüchtigt. Diese Teilchen verbleiben in der Luft und verteilen sich im Raum – so ähnlich wie Feinstaub. Auf die Frage, wie lange Aerosole in der Luft bleiben, erklärt André Prévôt: «Das kommt auf die Grösse an. Wenn das Teilchen gross ist, sinkt es durch die Schwerkraft relativ schnell ab; wenn es klein ist – typischerweise fünf Mikrometer und kleiner –, bewegt es sich mit der Luft. In Innenräumen dauert es sehr lange, bis solch kleine Partikel auf dem Boden landen, das kann Stunden bis Tage dauern.»
Unterschied zur Tröpfcheninfektion
Bei der Tröpfcheninfektion redet man von grossen Tröpfchen (10, 50 oder 100 Mikrometer), die nicht lungengängig sind. Tröpfchen, die beim Husten und bei einer feuchten Aussprache entstehen, sind am oberen Ende dieser Tropfengrössen. Wenn Tröpfchen so gross sind, landen sie relativ schnell auf dem Boden, dann reicht der Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern aus. Eine Ansteckung geschieht nur über die direkte Abgabe und Aufnahme solcher Tröpfchen. Aerosole sind hingegen lungengängige Teilchen, weil sie fünf Mikrometer und kleiner sind: Sie bleiben teilweise lange in der Luft, werden weitertransportiert und verteilen sich im Raum. Menschen können Aerosole einatmen und sich darüber infizieren, auch wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern eingehalten wird.
Übertragung durch Aerosole?
Die Wissenschaft weiss zurzeit noch nicht, wie wahrscheinlich es ist, sich an solchen schwebenden virushaltigen Partikeln anzustecken. André Prévôt meint: «Das kommt darauf an, wie viele Viren man aufnehmen muss und auch über welchen Weg. Das weiss man bei Covid-19 noch nicht so genau. Die Schwelle ist bei jedem Virus ein bisschen anders – und wahrscheinlich auch
bei jeder Person.» Deshalb antwortet Prévôt auf die Frage, ob man sich automatisch ansteckt, wenn man sich für längere Zeit mit einer infizierten Person im gleichen Raum befindet, dass es auf die Konzentration ankomme. «Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich, wenn mehr Aerosole da sind, eine Person also mehr emittiert. Ob es zu einem Superspreading-Ereignis kommt, hängt auch davon ab, wie gut der Raum belüftet ist und wie ausgesetzt die Leute sind. Es ist sicher nicht so, dass sich immer alle anstecken.»
Warum interessieren Aerosole?
Den beiden Hauptautoren, Lidia Morawska und Donald Milton von der Queensland University of Technology in Australien beziehungsweise der University Maryland School of Public Health in den USA, vermuten, dass die Ansteckung über Aerosole bei Covid-19 eine Rolle spielen könnte. Wenn eine Ansteckung über Aerosole möglich ist, braucht es andere Massnahmen als bei einer reinen Tröpfcheninfektion. André Prévôt weiss, dass bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) intensive Diskussionen über die Formulierung weitergehender Empfehlungen stattfinden, wie sich Ansteckungen via Aerosole verhindern lassen. Welche Massnahme empfiehlt André Prévôt? «Viele Leute in einem Raum vermeiden, so minimiert man das Risiko. Oder man lüftet halt sehr gut oder filtert die Luft in Innenräumen sogar, um die potenzielle Konzentration tief zu halten. Lüften ist eine sehr einfache Massnahme.»
Aber was rät der Wissenschaftler, wenn man das Fenster zum Lüften nicht öffnen kann? Helfen dann beispielsweise Ventilatoren? «Wenn man mit einem Ventilator die Luft im Raum durchmischt, erhöht dies sogar das Risiko, dass es zu Ansteckungen kommt. Besser ist, wenn man kann, im Büro beispielsweise die Türe zum Gang zu öffnen, damit sich das Luftvolumen erhöht.» Die Hauptautoren des Artikels im Fachblatt Clinical Infectious Diseases denken, dass es grundsätzlich wichtig ist, Lüftungssysteme zu überprüfen. Das hätte auch einen Effekt auf andere Viruserkrankungen – so würden auch
Ansteckungen durch normale Grippeund Erkältungsviren verringert.
Richtig Lüften im Winter Damit möglichst wenig Wärme verloren geht, der Luftaustausch aber optimal verläuft, empfehlen Fachleute das Quer- und Stosslüften. Das vollständige Öffnen der Fenster und Türen in mehreren Räumen während gut fünf Minuten wird als Querlüften bezeichnet, da ein Durchzug entsteht. Von Stosslüften sprechen die Fachleute, wenn das Fenster eines Raumes bei geschlossener Tür während gut zehn Minuten vollständig geöffnet ist. Das Quer- und Stosslüften sollte während des Winters drei- bis viermal täglich gemacht werden. Die Räume kühlen so nicht aus, sondern füllen sich mit frischer, kalter Luft.
Völlig falsch ist es, während der Heizperiode über lange Zeit ein Kippfenster offen zu lassen. Das führt zu einem unnötigen Verlust von Wärme, weil die Fensterlaibung zu stark auskühlt. Zudem findet nur ein unvollständiger Austausch der Luft statt und die Feuchtigkeit kann schlecht entweichen.
Quelle:
Dieser Text wurde auf der Grundlage eines Interview-Textes des Paul Scherrer Instituts (PSI)/Brigitte Osterrath erstellt.

Der Aerosolforscher André Prévôt arbeitet am Paul Scherrer Institut.
Achtung: Asbest
Obwohl Asbest in der Schweiz schon vor bald 30 Jahren verboten wurde, ist er noch längst nicht aus Gebäuden und Wohnungen verschwunden. Gefährdet sind in der Schweiz verschiedene Berufsgruppen, aber auch Heimwerker, die bei Sanierungs- und Umbauarbeiten in Gebäuden mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Meist sind es Elektriker, Hauswarte, Sanitär- und Rollladeninstallateure, Kaminfeger, Ofenbauer und Plattenleger, die mit dem gesundheitsgefährdenden Material Asbest in Berührung kommen. Wer jedoch als Heimwerker selber Sanierungsmassnahmen im Badezimmer, in der Küche, am Sicherungstableau oder an feuerfesten Anlagen vornimmt, ist ebenso gefährdet. Gerade in der jetzigen Lebenssituation wird so manches Sanierungsvorhaben im eigenen Haus von Laien angepackt. Dabei ist jedoch äusserste Vorsicht geboten.
Was ist Asbest?
Asbest ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe von anorganischen, feuerbeständigen und biegsamen Naturfasern, welche sechs verschiedene silikatische, faserig ausgebildete Mineralien umfassen. Die verschiedenen Asbestarten unterscheiden sich durch ihre chemische Zusammensetzung und ihre Kristallstruktur. Asbest tritt in der Natur im Allgemeinen als Bestandteil magnesiumreicher Gesteine auf, zum Beispiel in Serpentiniten. Asbest wird immer noch

weltweit abgebaut. Die grössten Produzenten dieses Rohstoffes sind Russland, China und Kanada.
Viele günstige Eigenschaften
Asbest befindet sich in einer Vielfalt von Produkten. Dafür verantwortlich sind seine idealen stofflichen Eigenschaften, die Asbest zu einer Art «Wunderfaser» machten. Hier einige Anwendungsbeispiele, welche die technisch günstigen Eigenschaften von Asbest sichtbar machen.
Asbest ist hitze- und feuerbeständig (bis 1000 °C) und kam deshalb in Eisenbahnwagen und Gebäuden zum Einsatz, beispielsweise im Bereich von Kamineinfassungen oder als Feuerschutz im Bereich von Feuerungen und Öfen. Asbest zeigt eine grosse Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen Einflüssen. Deshalb sind asbesthaltige Dichtungsringe in industriellen Anlagen zu finden. Asbest erwies sich als sehr beständig gegen Fäulnis und Korrosion, weshalb man das Material als Isolation im Schiffsbau verwendete. Wegen seiner Beständigkeit gegen Feuchtigkeit wurde Asbest als Unterlagsschicht in Bodenbelägen eingesetzt. Der

Für Wandplatten wurde oft asbesthaltiger Plattenkleber
Grund für den Einsatz von asbesthaltigen Platten an elektrischen Installationen und Schalttafeln liegt in der geringen elektrischen Leitfähigkeit von Asbest.
Die Biegsamkeit ist eine weitere herausragende Eigenschaft des Asbests. Dies ist ein markanter Unterschied zu anderen Naturfasern, die sich meistens spröde verhalten. Asbest hingegen ist so flexibel, dass er verwebt werden kann, was die Herstellung von Asbestschnüren und Asbestbändern ermöglicht hat. Ausserordentlich wichtig ist die Anwendung von Asbest als Armierungsfaser in Verbundwerkstoffen zusammen mit Zement, Harz und Gummi. Dies hat mit der Zugfestigkeit und der Aufspaltung von Asbest zu tun. Die Faserbüschel spleissen sich in zahllose Fäserchen auf und verhaken sich fest mit einem Bindemittel. Am bekanntesten sind Produkte aus Asbestzement. Dazu gehören Wellplatten, Dachund Fassadenschiefer sowie Blumentröge (Balkonkistchen). Verbundstoffe aus Asbest und Harz sind zum Beispiel Brems- und Kupplungsbeläge. Etwas weniger bekannt ist, dass Asbest aufgrund der beiden oben genannten Eigenschaften als Mittel zur Sta-

Bei ein- oder zweischichtigen Floor-Flex-Belägen ist der Asbest im Kunststoff festgebunden.

Ist eine Asbestsanierung erforderlich, muss sie professionell und gewisshaft durchgeführt werden.
bilisierung der Masse in Kitt und Mörtel zum Einsatz kam. Durch den Zusatz von Asbest bekommt der Mörtel eine Konsistenz, dank der er sich gut auftragen lässt und nach dem Auftragen formstabil bleibt. Die Festigkeit des Mörtels oder des Kitts wird dadurch erhöht. In der Schweiz tritt Asbest regelmässig in Fliesenkleber, Rohrdämmungen und Fensterkitt auf. In den letzten Jahren ist zudem ein asbesthaltiges Material aufgetaucht, welches lange als unverdächtig galt: der Verputz. Asbesthaltige Putze können sowohl im Innenbereich von

Asbesthaltige Leichtbauplatte als Branschutzverkleidung, hier oberhalb von Radiatoren.
Räumlichkeiten, als auch an den Aussenfassaden von Gebäuden auftreten. Das Abschleifen oder Abspitzen solcher Deckflächen kann zu hohen Asbestkonzentrationen in der Luft führen. Dazu folgt ein ausführlicher Bericht in der Wohnwirtschaft 12/2020.
All dies macht deutlich, dass Asbest in technischer Hinsicht ausserordentlich vielfältige, positive Eigenschaften besitzt. Zudem bewegte sich der Rohstoffpreis auf tiefem Niveau. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass sich Asbest zu einem der am weitesten verbreiteten Werkstoffe entwickeln konnte – und noch immer ein breites Anwendungsgebiet umfasst. Rund 3000 verschiedene Asbestprodukte sind bekannt. Sehr zahlreich sind die Anwendungen im Baubereich.
Hochblüte von Asbest in der Schweiz In der Schweiz kamen asbesthaltige Bauprodukte zwischen 1904 bis 1990 zum Einsatz. Das ist eine lange Zeitspanne. Der Höhepunkt der Verwendung von asbesthaltigen Produkten im Bauwesen lag zwischen 1950 und 1980. Am 1. März 1990 trat das Asbestverbot in Kraft. Es umfasst sowohl
die Verwendung von Asbest als auch die Abgabe, Ein- und Ausfuhr von asbesthaltigen Zubereitungen und Gegenständen. Das Chemikalienrecht beinhaltet keine Sanierungspflicht. Bezüglich miet- oder baurechtlicher Vorschriften gibt es bis heute keine ausdrückliche Pflicht, eine asbesthaltige Liegenschaft zu sanieren. Gebäudebesitzer sind also nicht verpflichtet, asbesthaltige Materialien aus Gebäuden zu entfernen. Es sei denn, dass die Gesundheit von Personen durch die Freisetzung von Asbestfasern gefährdet ist. Wird in einem solchen Fall eine Sanierung unterlassen, drohen haftpflicht- oder strafrechtliche Folgen. Hauseigentümer tragen aufgrund von Mietrecht, Arbeitnehmerschutz- und Baugesetzgebung eine besondere Verantwortung (Werkeigentümerhaftung). Ein Vermieter muss die Mietsache zum vorausgesetzten Gebrauch an den Mieter übergeben und entsprechend erhalten. Andernfalls muss er mit mietrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für Arbeitsplätze hat die Suva Grenzwerte festgelegt, die verbindlich sind. Für Wohnräume gibt es noch keine verbindlichen Grenzwerte. Es
Vorträge Küche & Bad
Dauer jeweils 45 Minuten
«Das Geheimnis einer guten Küchenplanung»
Freitag: 13. November 2020 18.00 Uhr
Samstag: 14. November 2020 14.00 Uhr
«Das Geheimnis einer guten Badzimmerplanung»
Freitag: 13. November 2020 19.30 Uhr
Samstag: 14. November 2020 15.30 Uhr
Weitere Daten: Freitag 22.01.2021 und Freitag 05.03.2021
Parallel ist die Ausstellung geöffnet
Teilnehmerzahl beschränkt –Anmeldung erwünscht!

Referentin Andrea Ruepp
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Wichtige Tipps zur Hausübergabe
Auf diesen Moment haben Sie sicher lange gewartet. Die langersehnte Hausübergabe steht nach dem erfolgreichen Hausverkauf an. Bestimmt sind Sie etwas aufgeregt und unsicher! Nun ist zum letzten Mal im Zusammenhang mit der Handänderung nochmals Ihre volle Aufmerksamkeit gefordert, denn Sie müssen im Übergabeprotokoll angeben, ob sich das Objekt im vereinbarten Zustand befindet oder ob noch Mängel vorliegen. Die ImmoService Partner GmbH bietet Ihnen auch bei diesem wichtigen letzten Schritt den unterstützenden Vollservice an.
Bevor Sie Ihr Haus den neuen Besitzern übergeben können, gibt es vor und bei der Hausübergabe einiges zu beachten, damit Sie rechtlich abgesichert und vor unerwarteten Kosten geschützt sind. Das Übergabeprotokoll bietet eine optimale Basis für Verkäufer und Käufer.






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Dieses Protokoll muss zwingend die folgenden Punkte beinhalten: Adresse von Käufer und Verkäufer, Zählerstände von Strom, Wasser etc., die ausgehändigten Schlüssel sowie die noch zu verrechnenden Beträge. Halten Sie fest, ob bestimmte Serviceabos weitergeführt werden und ab wann der Käufer diese zu zahlen hat. Zum Beispiel: Anteil der Feuerversicherungspolice, TV-Kabelanschluss etc. Notieren Sie auch, ob Sie Güter übergeben und dem Käufer einen Anteil dafür verrechnen, zum Beispiel für bereits geliefertes Öl für die Hei-
zung. Natürlich müssen beide Parteien darauf bestätigen, dass man das Objekt gemäss Kaufvertrag im vereinbarten Zustand übergeben hat. Das Überprüfen der Funktionalität aller Geräte (Küchengeräte, Waschmaschine, Heizung usw.) bildet einen integralen Bestandteil der Hausübergabe. Da man ein Haus ohne Garantie verkauft, müssen diese Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe funktionieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erklären Sie doch bei dieser Gelegenheit auch die Eigenheiten der Geräte und des Hauses
im Allgemeinen und übergeben Sie allfällige Gebrauchsanweisungen dem neuen Besitzer.
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In der Gesamtdienstleistung der ImmoService ist die Hausübergabe selbstverständlich ebenfalls enthalten. Wir führen die Übergabe und leiten Verkäufer und Käufer professionell durch den letzten Schritt des Hausverkaufes. Auch informieren wir die zuständigen Lieferanten für Strom, Frischwasser und Gas über den Besitzerwechsel und lassen den beiden Parteien ein Exemplar des unterzeichneten Übergabeprotokolls als Abschlussdokument zukommen.
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gibt jedoch eine entsprechende Empfehlung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Pflicht zur Ermittlung
Plant ein Hauseigentümer, Sanierungs-, Umoder Rückbauarbeiten vorzunehmen und es besteht ein Verdacht, dass gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest vorhanden sind, muss er selber oder der mit den Arbeiten betraute Unternehmer die Gefahren ermitteln und die Risiken beurteilen (Bauarbeitenverordnung (BauAV)). Gemäss den Bestimmungen muss jeweils auch die Dringlichkeit einer Sanierung beurteilt werden. Die Kosten trägt in jedem Fall der Bauherr. Tauchen während der Arbeiten unerwartet Asbestmaterialien auf, müssen die Bauarbeiten sofort eingestellt werden. Der Unternehmer muss den Bauherrn kontaktieren und das weitere Vorgehen genau absprechen.
Gesundheitliche Folgen
Asbest hat unter anderem die Eigenschaft, dass sich seine millimeter- bis zentimeterlangen Fasern in viele kleine, von blossem Auge nicht mehr sichtbare Fäserchen aufspalten. Wenn wir diese Fäserchen einatmen, können sie eine Asbest-Staublunge (Bindegewebsvermehrung in der Lunge), Pleuraplaques (Bindegewebsvermehrung im Bereich des Brustfells) und Lungenkrebs hervorrufen. Die schlimmste, durch Asbest verursachte Krankheit ist das Mesotheliom. Darunter versteht man einen bösartigen Tumor, der vorwiegend vom Brustfell, seltener vom Bauchfell ausgeht. Dieser Krebs verläuft praktisch immer tödlich. Die La-
tenzzeit, also der Zeitraum zwischen der Asbestbelastung und dem Ausbruch der daraus entstehenden Erkrankung, ist bei allen asbestbedingten Krankheiten ausgesprochen lang, je nachdem 15 bis 40 Jahre. Das Risiko einer Erkrankung steigt, je länger und je höher die Belastung durch Asbeststaub erfolgt.
Keine mechanische Bearbeitung Inzwischen ist ausreichend nachgewiesen, dass Menschen, die Asbeststaub ausgesetzt sind, an Krebs erkranken. Dieser Zusammenhang ist eine Tatsache. Deshalb muss auf alle Fälle vermieden werden, Asbeststaub einzuatmen. Der gefährliche Asbeststaub entsteht vor allem bei Beschädigungen oder mechanischer Bearbeitung von asbesthaltigen Produkten.
Besonders hoch ist das Risiko bei Renovations- und Umbauarbeiten in älteren Gebäuden. Wer also asbesthaltige Zementbodenplatten herausreisst, die Plättli im Badezimmer von den Wänden spitzt oder den alten Velounterstand aus gewelltem Asbestzement zertrümmert, um ihn anschliessend im Auto zur Entsorgungsstelle zu fahren, setzt sich und weitere noch anwesende Personen, Familienmitglieder oder Mitbewohner einer grossen gesundheitlichen Gefahr aus. Gefährlich können auch Bodenbeläge sein, die sich nur schwer vom Unterlagsboden lösen lassen. Die Freisetzung der lungengängigen Fasern ist nicht unbedingt augenfällig, bei einem Abbruch entsteht immer Staub. Die Asbestfäserchen

sind zu klein, als dass wir sie und die freigesetzte Menge optisch wahrnehmen können.
Wie umgehen mit asbesthaltigem Material? Grundsätzlich sind Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durch Asbestsanierungsunternehmen auszuführen, die von der Suva anerkannt sind. Wenn der Gefährdungsgrad nicht so hoch ist, können Arbeiten durch Arbeitnehmende erledigt werden, die vorgängig durch den Betrieb oder externe Institutionen gezielt instruiert wurden. Die Suva beschreibt in zahlreichen Factsheets, in welchen Situationen dies gestattet ist. So gibt es ein Factsheet, welches beschreibt, wie Asbestzementplatten im Freien entfernt werden.
In der nächsten Ausgabe der Wohnwirtschaft (12/2020) erscheint der zweite Teil zum Thema Asbest. Er befasst sich mit der Asbestbelastung, die durch eine Sanierung von Innen- und Aussenputzen entstehen kann. Forschungen der Suva haben zu überraschenden neuen Erkenntnissen geführt.
Weitere Informationen
BAG: www.asbestinfo.ch, FACH – Forum Asbest Schweiz: www.forum-asbest.ch, Suva: www.suva.ch/asbest, HEV Schweiz: www.hev-schweiz.ch Der Hauseigentümerverband Schweiz bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose, telefonische Rechtsberatung an.
Das eigene Haus vor Einbrüchen schützen
Die Zahl der Einbrüche in der Schweiz ist weiterhin rückläufig. Ein Grund dafür ist, dass in den letzten Jahren die Prävention stärker in den Fokus gerückt ist. Dazu beigetragen haben Informationsveranstaltungen vonseiten der Kantonspolizei und der Schweizerischen Kriminalprävention und eine gut vernetzte Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Polizeigremien und Sicherheitsfachleuten.
Ruth Bürgler, Redaktorin
Mehrfamilienhaus
Einfamilienhaus
Betriebsräume
Verkaufsräume
Restauration
Freizeit/Sportanlage
Automaten
Baugewerbe
Garage/Fahrzeuggewerbe
Garderobe
Ohne Angaben 025005000750010’00012’500
Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien.
Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich
Quelle: PKS 2019 und BFS
Jeweils im März erscheint die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik. In der Ausgabe 2020 ist ersichtlich, dass die Einbrüche im Jahr 2019 um 8,0 Prozent zurückgegangen sind. Verzeichnete die Statistik im Jahr 2018 noch rund 30’000 Einbruchdiebstähle, waren es 2019 weniger als 28’000 (siehe untenstehende Tabelle). Markus Stauffer, Geschäftsstellenleiter des Vereins Sicheres Wohnen Schweiz, ist überzeugt, dass der Rückgang darauf zurückzuführen ist, dass einerseits die Sicherheitsmassnahmen zum Einbruchschutz fruchten und die Hauseigentümer und Mieterinnen durch Präventionskampagnen und Informationsveranstaltungen sensibilisiert werden konnten. Parallel dazu intensivierten die Schweizerischen Polizeikorps gezielte Aktionen mit Kontrollen und Anhaltungen mutmasslicher Täterschaften.
Quelle: PKS 2019 und BFS
Letztes Jahr veranstaltete die Kantonspolizei Aargau einen eindrücklichen Informationsabend über den auch die Aargauer Zeitung berichtete.
Zwei Schraubenzieher genügen Steve Baumann, Geschäftsführer der Firma Zeglas aus Schöftland und Sicherheitsexperte, führte den Anwesenden vor, wie einfach es ist, mit zwei durchschnittlich grossen Schraubenziehern und ein bisschen Kraft eine Balkontür aufzubrechen. Es dauerte zwanzig Sekunden und die Tür war offen. Betretenes Schweigen herrschte bei den Anwesenden im Raum. Der Film ist im Internet auf der Website der Aargauer Zeitung aufgeschaltet. Interessierte können ihn im Moment immer noch abrufen.
Prävention bringt viel
Ziel der eindrücklichen Demonstration war in erster Linie, die Anwesenden im Anschluss daran über präventive Massnahmen zu informieren und aufzuzeigen, mit welchen Mitteln ein solch einfacher Einbruch verhindert werden kann. So führte Steve Baumann aus, dass man eine bestehende Balkontür mit einem einfachen Stangenverschluss nachrüsten kann, der unten und oben eine starke Verriegelung aufweist. Zusätzlich wird die Tür an der Angelseite mit zwei Bandsicherungen versehen. Eine weitere Sicherheitsmassnahme ist ein abschliessbarer Türgriff, der von einem Einbrecher nicht einfach aufgebohrt werden kann. Eine Tür, die mit so kleinen Änderungen nachgerüstet ist, lässt sich auch mit roher Gewalt nicht mehr so einfach öffnen. Das Eindringen wird dem Einbrecher wesentlich erschwert. Es gibt Folien, mit denen man die Scheiben von Fenstern oder Türen überziehen kann, die verhindern, dass die Scheiben durch einen Steinwurf in Scherben gehen. Das Glas geht unter der Folie zwar zu Bruch, zerfällt jedoch nicht, sondern haftet weiterhin zusammen. Wichtig ist, dass nur geprüfte Produkte bei Nachrüstungen eingesetzt werden. Die Arbeiten sollten durch ein kompetentes Sicherheitsunternehmen erfolgen.
Schwachstellen werden ausgenutzt Einbruch gehört zu den häufigsten Delikten in der Schweiz. Dabei haben es Einbre-

Rechts: Eine zusätzliche Holzplatte an der Aussenseite verstärkt die Tür. Ein Einbruch misslingt (links).
cherinnen und Einbrecher auf ganz unterschiedliche Wertsachen abgesehen. Ob Laptops, Bargeld, Schmuck, Zigaretten oder Velos, aus der Beute lässt sich rasch bares Geld machen. Meist wird in Privathäusern tagsüber eingebrochen, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind, am häufigsten zwischen Mittag und 20 Uhr. Gewerberäumlichkeiten sind mehrheitlich nachts betroffen.
Bei einem Einfamilienhaus bilden vor allem Fenster, Türen, Sitzplatztüren, Kellerfenster und Lichtschächte die Schwachstellen, die Einbrecher ausnützen. Mit baulichen Massnahmen kann man Einund Zugänge sichern. Bei Fenstern und Türen sprechen die Fachleute von der Re-
stistance Class (RC). Diese Schutzklassifizierung umfasst sechs verschiedene Widerstandsstärken. RC 1 steht für geringen Widerstand beim Einsatz von Hebelwerkzeug oder körperlicher Gewalt. Die höchste Klasse RC 6 bietet umfassenden Widerstand, auch wenn Elektrowerkzeuge zum Einsatz kommen. Der sogenannte Pilzkopfzapfen-Verschluss beispielsweise sorgt bei den Fenstern für mehr Sicherheit. Sie sind schwieriger auszuhebeln als Fenster mit Rollzapfen-Verschlüssen, die jedoch billiger sind. Für Fenster und Türen in privaten Häusern oder Wohnungen empfiehlt der Sicherheitsexperte Markus Stauffer die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3.
Fortsetzung Seite 37
Einbruchschutz mit Partnerorganisationen
Der Verein Sicheres Wohnen Schweiz (SWS) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der mit dem Ziel gegründet wurde, Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung des Einbruchschutzes zu sensibilisieren und sie auf dem Weg zu sicherem Wohnen fachkundig zu begleiten. SWS bietet in der Umsetzung von Einbruchschutzmassnahmen eine gemeinsame Informations-, Beratungsund Kommunikationsstrategie an.
Der Verein wird von Dach- und Branchenorganisationen im Sicherheitsbereich, von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Polizei und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) getragen.
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UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis





Soll ich mein Haus zuerst verkaufen und dann eine passende Wohnung suchen? Oder soll das Haus erst verkauft werden, nachdem die neue Wohnung gefunden wurde? Wie plane ich das am besten zeitlich und finanziell?
Silvia und Erich machen sich seit einiger Zeit Gedanken über ihre zukünftige Wohnform. Beide sind Mitte fünfzig und wohnen in einem Einfamilienhaus; die Kinder sind ausgezogen. Eine Eigentumswohnung wäre für die beiden eine
Option. Sie überlegen sich mögliche Vorgehensvarianten.
Zuerst die Wohnung kaufen Falls möglich, ist dies der einfachste Weg. Doch wenn ein Grossteil der Eigenmittel im Haus gebunden ist, sollte das Paar bei der Bank eine Zwischenfinanzierung abklären. Somit müssten die beiden das Haus erst verkaufen, wenn die neue Wohnung gefunden ist.
Zuerst das Haus verkaufen
Verkaufen Erich und Silvia zuerst das Haus, wissen sie genau, in welchem
Preissegment sie sich die neue Wohnung leisten können. Möglicherweise können sie mit dem neuen Eigentümer vereinbaren, dass er das Haus etwas später übernimmt. So hätten sie mehr Zeit für die Wohnungssuche.
Haus verkaufen, Wohnung mieten
Bei dieser Variante müssten Silvia und Erich zweimal umziehen. Doch sie ist eine Alternative, wenn beispielsweise die erste Variante finanziell nicht möglich ist. Auch empfiehlt sich diese Variante, wenn die zweite als zu stressig empfunden wird. Denn immerhin braucht es Mut, das Haus zu verkaufen, noch bevor die neue Wohnung gefunden ist.
Sich beraten lassen
Silvia und Erich wollen sich beraten lassen und wenden sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch an die Spezialisten der UTA Immobilien AG. Diese zeigen
den beiden die Vor- und Nachteile der drei Varianten auf. Die Beratung ist kostenlos und beinhaltet die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts des Verkaufsobjekts. Zudem bekommt das Ehepaar wertvolle Tipps zur Vorbereitung, zum Ablauf und Vorgehen bei ihrem Verkauf.

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Mehrpunktverriegelungen erhöhen die Sicherheit einer Tür ganz wesentlich.

Fenster mit Pilzkopfzapfen-Beschlägen können nur schwer ausgehebelt werden.
Grafiken: Weber & Partner, Bern/Schweizerische Kriminalprävention (SKP)
Lamellenstoren bieten ebenfalls wenig Schutz. Deren Bänder kann man leicht durchtrennen. Mehr Sicherheit bieten Sicherheitsfaltläden oder Ganzmetallstoren. Fensterläden kann man innen mit zusätzlichen Sicherheitsriegeln ausrüsten, die nicht so leicht zu überwinden sind. Experten empfehlen für Kellerfenster fest eingemauerte Gitter. Oft vergessen gehen die Lichtschächte. Sie sind beliebte Einstiegsmöglichkeiten für Einbrecher. Mit geprüften Gitterrostsicherungen wird das Entfernen der Lichtschachtgitter verhindert.
Elektronische Schutzmassnahmen Nebst den organisatorischen und baulichtechnischen Massnahmen, gibt es auch elektronische Möglichkeiten, die zu einer erhöhten Sicherheit beitragen können. Dazu zählen Einbruch-Meldeanlagen (EMA), die in Kombination mit baulichtechnischen Massnahmen einen erhöhten Einbruchschutz gewährleisten. «Sinnvoll sind EMA», so rät Markus Stauffer, «die auf eine Alarmempfangsstelle aufgeschaltet sind, die während 24 Stunden besetzt ist und eine Intervention garantiert.» Wenn also ein Einbruch registriert und eindeutig als solcher bestätigt wird, leitet die Zentrale den Alarm direkt an die Polizei weiter oder es wird eine Sicherheitsfirma aufgeboten, welche die Lage vor Ort prüft und bei Bedarf die Polizei einschaltet. Wichtig ist, dass der Einbau von Einbruch-Meldeanlagen nur durch eine zertifizierte Fachfirma erfolgt.
Zu den organisatorischen Massnahmen gehören zum Beispiel, vor dem Verlassen darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind und dafür zu sorgen, dass das Haus belebt wirkt. Innenlicht, das sich bequem mittels Zeitschaltuhren steuern lässt, kann in der Dämmerung einen gewissen Schutz bieten.
Psychische Belastung
Ein Einbruch verursacht jedoch meist weit mehr als einen materiellen Schaden. Letzteren kann eine Versicherung finanziell abdecken. Bei den Betroffenen bleibt nach einem Einbruch oft eine Verunsicherung
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zurück, die psychisch stark belasten kann. Verhindern lassen sich Einbrüche zwar nicht hundertprozentig. Wie der Sicherheitsexperte Markus Stauffer erklärt, lässt sich das Risiko, dass es zu einem Einbruch kommen kann, jedoch deutlich verringern. Je mehr Hindernisse man einem Einbrecher in den Weg legt, desto geringer wird das Risiko eines Einbruchs. Es lohnt sich deshalb für Hausbesitzerinnen und Mieter durchaus, sich mit dem Thema Einbruchschutz auseinanderzusetzen. Welche Massnahmen einzelne Hausbesitzerinnen und Wohnungsbesitzer umsetzen wollen, hängt grundsätzlich vom individuellen Schutzbedürfnis ab. Deshalb empfiehlt Markus Stauffer eine professionelle Beratung. Dafür stellen die Polizeikorps in der Schweiz polizeiliche Sicherheitsberater zur Verfügung, die in der Regel kostenlos sind. Der Verein Sicheres Wohnen Schweiz verfügt ebenfalls über Sicherheitsberater.
Sicherheitskonzept ausarbeiten
Bei Neubauten oder Umbauten sollte
heitsgefühl stärken, was sie geschützt haben wollen und welchen Betrag sie für Schutzmassnahmen ausgeben wollen. Zusätzlich ist es ratsam bei der Versicherung abzuklären, ob es Auflagen gibt, damit Wertgegenstände ab einem gewissen Wert auch dann versichert sind, wenn keine Schutzmassnahmen gegen Einbruch unternommen wurden.
Informative Broschüren
Wichtige Hinweise sind in verschiedenen Broschüren zu finden, die man entweder gratis beziehen oder als PDF aus dem Inter-
net herunterladen kann. Eine davon heisst «Gegen Einbruch kann man sich schützen: Einbruchhemmende Massnahmen», eine andere «Riegel vor! 7 Tipps, wie Sie Ihr Heim gegen Einbrecher schützen sollten», eine weitere «Einbruch – was nun? Wie Sie die Folgen eines Einbruchs besser bewältigen können». Herausgeberin der drei Broschüren ist die Schweizerische Kriminalprävention (SKP). Diese Broschüren sind bei jedem Polizeiposten der Schweiz erhältlich. Herunterladen kann man sie auch auf: www.sicheres-wohnen -schweiz.ch oder skppsc.ch.
Prävention koordinieren und vermitteln
Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) ist eine interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht. Sie wird von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) getragen und von einer ständigen Kommission der KKJPD, der sogenannten Leitungskommission der Schweizerischen Kriminalprävention, betrieben. Zu den wichtigsten Aufgaben der SKP gehört die Stärkung der interkantonalen Polizeizusammenarbeit im Bereich Kriminalprävention. Sie arbeitet im Rahmen verschiedener Projekte, Themen und Kampagnen eng mit den Präventionsverantwortlichen der kantonalen


Unfall auf dem Spielplatz
Spielplätze tragen zur Entwicklung von Kindern bei, indem sie ihnen die Gelegenheit bieten, den Umgang mit Gefahren zu lernen. Doch wer haftet bei einem Unfall? Kann man Kinder speziell gegen Unfälle versichern?
Brigitte Müller, Redaktorin
Meistens passiert ja nichts. Deshalb vielleicht die Idee des Schutzengels, der Kinder und Jugendliche mit himmlischen Mächten schützt. Doch manchmal machen auch Schutzengel eine Pause – es geschieht ein Unfall auf dem Spielplatz. Wer haftet in solch einem Fall? Die Beratungsstelle für Unfall (BFU) kennt die Antwort. Wird ein Kind verletzt oder stirbt es gar, kann dies sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ob überhaupt und wer allenfalls nach einem Spielplatzunfall zur Verantwortung gezogen wird, kann jedoch nicht generell und von vornherein gesagt werden. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls, die im Streitfall
von einem Gericht beurteilt werden müssen.
Krankenkasse oder Unfallversicherung
Für direkte Kosten eines Unfalls (wie Arzt-, Zahnarzt- oder sogar Spitalkosten) kommt erst einmal die Krankenkasse oder Unfallversicherung der Eltern des betroffenen Kinds auf. Diese hat jedoch meistens das Recht, die bezahlte Summe vom Schadenverursacher wieder zurückfordern. Je nach Konstellation kann der Schadensverursacher beispielsweise der Eigentümer, der Betreiber oder der Hersteller des Spielplatzes, eine aufsichtspflichtige Person oder gar ein anderes Kind sein.
Der Werkeigentümer haftet
Hat sich der Unfall auf einem mit sicherheitstechnischen Mängeln behafteten

Spielplatz oder Spielgerät ereignet, wird sich die geschädigte Person oder die Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung) in der Regel zuerst an den Eigentümer des Spielplatzes halten – zum Beispiel die Gemeinde oder eine Stockwerkeigentümergemeinschaft. Spielplatzgeräte wie Schaukeln, Rutschen, Kletterspielgeräte gelten als Werk im Sinne von Art. 58 Obligationenrecht (OR). Danach haftet der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werks für den Schaden, der dieses infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhaften Unterhalts verursacht hat. Die Werkeigentümerhaftung stellt eine sogenannte Kausalhaftung dar, da der Eigentümer unabhängig von seinem eigenen Verschulden für den Schaden einstehen muss, der durch sein mangelhaftes Werk verursacht worden ist.
Der Eigentümer muss somit garantieren, dass Zustand und Funktion seines Werks niemanden und nichts gefährden. Tafeln, mit denen eine allfällige Haftung bei Unfällen im Voraus vollumfänglich abgelehnt wird, vermögen die Werkeigentümerhaftung nicht auszuschliessen. Der Werkeigentümer haftet bei einem Spielplatzunfall nur dann nicht, wenn bei der Erstellung und insbesondere beim Unterhalt des Spielplatzes alle objektiv erforderlichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Dazu gehört auch, bei bestehenden Kinderspielplätzen periodisch Inspektionen durchzuführen und zu dokumentieren sowie notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten vorzunehmen.
Sofern der Werkeigentümer haftet, kann er Rückgriff auf diejenigen nehmen, die dafür verantwortlich sind. So ist denkbar, dass er seine Haftung aufgrund einer vertraglichen Beziehung auf den Lieferanten

Spiele und Abenteuer sind für Kinder wichtig. Aber Eltern stehen in der Pflicht.
oder aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes auf den Hersteller des mangelhaften Spielplatzgeräts abwälzen kann. Im Übrigen müssen die Einfamilienhauseigentümer auch für die Sicherheit von Spielgeräten in ihren privaten Gärten sorgen – zum Beispiel Trampolin oder Kletterturm.
Eltern stehen in der Pflicht
Kinder müssen von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Jedoch hängt die Art der Beaufsichtigung von verschiedenen Faktoren wie Alter und Charakter des Kindes ab. Je jünger und unerfahrener ein Kind ist, desto intensiver muss die Beaufsichtigung sein. Doch selbst kleine Kinder können nicht permanent überwacht werden. Nebst der eigentlichen Überwachung umfasst die Beaufsichtigungspflicht auch alle geeigneten Massnahmen, um Kinder daran zu hindern, anderen einen vorhersehbaren Schaden zuzufügen. Denn Eltern oder Aufsichtspflichtige haften unter Umständen nach Art. 333 Zivilgesetzbuch (ZGB), wenn sie ein Kind
nicht genügend beaufsichtigt haben und dieses einen Schaden verursacht hat.
Kinder versichern
Kinder sind in der Schweiz nur minimal gegen die langfristigen finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall abgesichert. Versicherungsgesellschaften bieten deshalb spezielle Versicherungen für Kinder und Jugendliche an. Zum Beispiel die Zurich
Zusammenfassung
Versicherung mit dem Produkt «Zurich Junior». Neben dem Versicherungsschutz zu Hause, auf dem Schulweg oder im Ferienlager kann zusätzlich auch ein Sparkapital für die Ausbildung in der Versicherung integriert werden.
Quelle:
BFU, Rechtsfragen: «Unfall auf dem Spielplatz – wer haftet?»
Wer nach einem Unfall auf dem Spielplatz zivil- und/oder strafrechtlich haftet, hängt von den konkreten Umständen ab und kann nicht generell und im vornherein beantwortet werden. Im Vordergrund bei Spielplatzunfällen steht die Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR. Der Werkeigentümer kann sich vor rechtlicher Inanspruchnahme schützen, wenn er der Sicherheit nicht nur während der Planung und Erstellung des Spielplatzes, sondern auch während der Unterhaltsphase genügend Rechnung trägt und zum Beispiel den Spielplatz periodisch überprüfen und warten lässt.
Eltern haben ihre Kinder zu beaufsichtigen: Je jünger und unerfahrener ein Kind ist, desto intensiver muss es beaufsichtigt werden.
Weitere Rechtsfragen zur Unfallprävention unter www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen
Fit für die Energiezukunft

Umweltfreundlich Strom produzieren mit einer Indach-Solaranlage.
Wer Wärme und Strom im eigenen Zuhause möglichst optimal nutzen will, seine Heizung ersetzen sollte oder eine Solaranlage installieren möchte, der ist mit dem RundumSorglos-Paket my Home von der AEW gut bedient. Damit macht die AEW es möglich, dass Kundinnen und Kunden selber Energie erzeugen, speichern und nutzen können.
Tipps
Mit dem Rundum-Sorglos-Paket wird man unabhängiger und kann gleichzeitig den eigenen Energieverbrauch und die Kosten senken. Mit my Home profitieren Interessierte von attraktiven Förderbeiträgen und können damit ihr eigenes Zuhause fit für die Energiezukunft machen. My Home macht es möglich, eigene Wärme und Energie zu pro-
duzieren, zu speichern und nach Belieben zu managen. Damit kann man die vorhandene Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung durch eine smarte und saubere Lösung ersetzen.
Die AEW bietet die Möglichkeit, my Home modular zu bestellen, denn das Paket besteht aus einer schlüsselfertigen Solaranlage, die auf Wunsch mit einem Speicher, einer Wärmepumpe, einer intelligenten Steuerung kombiniert werden kann. Gleichzeitig bietet die AEW einen Service an. Bei Bedarf kommt noch eine Heimladestation für ein Elektroauto hinzu. Dabei erhalten die Kunden von der Planung bis zum Betrieb der gewünschten Anlage alles aus einer Hand. Es ist möglich, sich dazu Referenzanlagen anzusehen, welche die AEW bereits umgesetzt hat.
für den sicheren Umgang mit Strom
Strom hört, sieht und riecht man nicht. Wenn es dann «chlöpft» oder gar brennt, ist es zu spät. Deshalb ist für den Umgang mit Strom besondere Vorsicht geboten.
Bitte beachten
Vor jedem Gebrauch sind Geräte, Anschlussleitungen und Stecker zu prüfen und auf Beschädigungen zu untersuchen. Wenn man bei gleichzeitigem Einsatz von mehreren Geräten eine Steckerleiste nutzt, muss man dabei die Belastungsgrenze der Zuleitung beachten.

Foto: zvg
Sie sind im Internet einsehbar unter www.aew.ch/referenzen.
Attraktive Förderbeiträge nutzen Eine Solaranlage liefert während 30 Jahren umweltfreundlichen Strom – auch für den Betrieb der Wärmepumpe. Dabei sind die Kosten für eine Solaranlage geringer, als man häufig denkt. Der Bund erstattet bis zu 20 Prozent der Investitionskosten durch eine Einmalförderung zurück. Ausserdem können die Nettoinvestition in eine Solaranlage von den Steuern abgezogen werden. Einzelheiten zu den attraktiven Förderbeiträgen sind zu finden unter www.aew.ch/foerderung.

AEW Energie AG
5001 Aarau Tel. 062 834 28 00
www.aew.ch/myhome
zuständigen Elektrofachgeschäft zur Abnahmekontrolle zu melden. Diese erstellen den erforderlichen Sicherheitsnachweis.
Vorsicht:
Nötige Vorsichtsmassnahmen
Wenn man selbst einfache Installationsarbeiten wie die Montage von Beleuchtungskörpern durchführen und keinen Profi beauftragen will, sollte man entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen: vor Arbeitsbeginn alle betroffenen Installationen
Wenn Kinder im Haushalt leben sollte man zu ihrem Schutz Steckdosen mit einem Sperrloch montieren. Es ist wichtig, Kabel immer am Stecker aus der Steckdose herauszuziehen und niemals am Kabel selbst. Damit lange Kabel nicht zu Stolperfallen werden, ist es empfehlenswert, Kabelkanäle und Kabelverkürzer zu verwenden.
spannungslos schalten. Dazu Sicherungen herausdrehen und an einem sicheren Ort aufbewahren. Schalter öffnen und mit Klebband abdecken. Danach nochmals mit einem Voltmeter (kein Phasenprüfer) kontrollieren, ob wirklich keine Spannung mehr vorhanden ist. Vor dem Wiedereinschalten unbedingt eine Schlusskontrolle durchführen. Eigene Installationsarbeiten sind dem
Die Firma Certum Sicherheit ist spezialisiert auf die Sicherheitsprüfung von elektrischen Installationen sowie auf die Elektroberatung und die fachliche Weiterbildung. Mit über 70 erfahrenen Elektro-Sicherheitsberatern gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern in diesem Bereich.

Certum Sicherheit AG
Elektrokontrolle und Beratung
Sägestrasse 6 5600 Lenzburg Tel. 058 359 7821 info@certum.ch
www.certum.ch
Von A wie Abdeckung bis Z wie Zelt

Blachen-Seitenwände nach Mass gibt es mit Fenstern und anderen Ausstattungen.
Sie sind im Alltag überall präsent: Verkleidungen, Schutzhüllen, Abdeckungen oder auch Fest oder Messezelte aus Blachen. Da gibt es schier unzählige Anwendungsbereiche, Farben, Formen und Möglichkeiten. Ein kompetenter Anbieter von
Blachen aller Art ist die Firma BlachoTex in Hägglingen, die 2019 ihr 60jähriges Bestehen feiern konnte.
Blachenwände nach Mass Besonders beliebt bei den Kunden sind die BlachenSeitenwände nach
Mass, auf Wunsch mit Reissverschlüssen, Fenstern und weiteren Konfektionen ausgestattet. Es gibt sie aufroll oder schiebbar. BlachenSeitenwände bieten einen optimalen Witterungsschutz und schaffen neuen Raum zu einem attraktiven PreisLeistungsVerhältnis.
Witterungsbeständige Pavillons Wer kennt es nicht: Die Blache des Pavillondachs ist defekt oder undicht, die Holz oder Metallkonstruktion ist jedoch noch einwandfrei. Die Firma BlachoTex liefert starke, witterungsbeständige Dachblachen aus beidseitig PVCbeschichtetem Polyestergewebe aufs
Mass genau. Somit gehören die Probleme, die man mit den handelsüblichen billigen Dachblachen oft kennt, für lange Zeit der Vergangenheit an. Die Qualität der Blachen von BlachoTex schützen bei
Kompetenter Partner für Wärmetechnik
Die Lehmann-Gruppe verfügt über eingespielte und kompetente Teams, die grossen Wert auf den Einsatz neuer Technologien legen. Alternativenergien wie Solar- und Wärmepumpenanlagen, Stückholz- und Pelletanlagen sowie bestehende Öl- und Gasheizungen bilden die Kerntätigkeiten. In den Bereichen Wohnungsbau, industrielle Heizungs- und Kälteanlagen bietet die Firma anspruchsvolle Systemlösungen. Lehmann 2000 ist in der Deutschschweiz auf den Bau von Fernwärmenetzen spezialisiert. Für die meist öffentlich-rechtlichen Netzbetreiber installiert Lehmann technisch komplexe, teils mehrere Kilometer lange Wärmeverteilsysteme mit Rohrdimensionen bis zu einem Durchmesser von 450 mm.
Beratung und 24-Stunden-Service
Die Projektleiter erarbeiten mit dem Kunden zusammen individuelle Lö-

Büros und Werkstatt von Lehmann 2000 befinden sich hinter dem Bahnhof Zofingen.
sungen mit dem Ziel, eine spürbare Senkung der Energiekosten zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise Wärmebild-Aufnahmen eines Gebäudes und der Einsatz moderner Techniken. Periodische Servicearbeiten an Öl- und Gasbrennern sowie die amtliche Feuerungskontrolle bilden seit dem Zukauf von drei Service-Unternehmen ein ergänzendes, starkes Dienstleistungssegment der Lehmann-Gruppe. Mit deren
24-Stunden-Service stellt Lehmann ein schnelles Beheben von Störungen oder das Ausführen von Reparaturarbeiten sicher.
Eigene Photovoltaikanlage
Auf der Betriebsliegenschaft in Zofingen betreibt Lehmann eine eigene Photovoltaikanlage. Die Anlage mit 66 Solarzellen weist eine Gesamtfläche von 50 m2 auf. Dabei kamen beide Montagetechniken zur
jeder Witterung zuverlässig und das während 365 Tagen im Jahr.
Schutzhüllen und Verdecke
Alle Blachen, Schutzhüllen und Blachenverdecke werden individuell für die Kunden hergestellt und dies natürlich in bester Qualität für einen langfristigen Einsatz. BlachoTex kann viele verschiedene Möglichkeiten bieten, wenn eine Blache als Lösung für Wind und Wetterschutz infrage kommt.

Blacho-Tex AG
Vorstadt 6 5607 Hägglingen Tel. 056 624 15 55
info@blacho-tex.ch www.shop.blacho-tex.ch
www.blacho-tex.ch
Foto: zvg
Anwendung: die Aufdachmontage (Aufbau auf das bestehende Dach) und die Indachmontage (ins Dach integriert). Die Leistung beträgt gut 5 kWp. Der zu erwartende Ertrag liegt bei 5’000 kWh pro Jahr. Die Anlage bringt in der Öko-Bilanz der Firma eine Einsparung von über 10 Tonnen an CO2. Das Stammhaus der Lehmann-Gruppe ist das Zofinger Traditionsunternehmen Lehmann 2000. Tochtergesellschaften sind Svoboda Service und Gassmann Service in Oberkulm (AG) sowie Reinhardt mit Sitz in Balsthal (SO).

LEHMANN 2000 AG
Müllerweg 5, 4800 Zofingen/AG
Tel. 062 745 30 30
Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch
www.lehmann2000.ch
Ego-Kiefer-Einbruchschutz – mit Sicherheit besser

Ego-Kiefer-Fenster bieten standardmässig eine erhöhte Sicherheit gegen Einbruch.
Wenn die Tage wieder kürzer werden, steigt die Gefahr der Einbrüche. Gerade alte Fenster und Türen stellen kaum ein Hindernis dar, denn geübte Hände öffnen diese in wenigen Minuten. Gleichzeitig
zeigt sich, dass viele Einbrecher nicht sehr risikofreudig sind und einen Einbruch unbemerkt und so schnell wie möglich durchführen wollen. Studien zeigen, dass bereits einfache Sicherheitsmassnahmen
Winterzeit ist Feuerzeit
Die Tage werden kürzer. Die Temperaturen sinken. Jetzt ist wieder Feuerzeit. Ein Feuer gibt nicht nur warm, es fasziniert auch. Eine Wohnraumfeuerung in den eigenen vier Wänden ist der Inbegriff von Wärme und Gemütlichkeit. Ob Cheminée, Schwedenofen oder Kachel- und Speicherofen: Die Firma Loher Feuer ist die Expertin im Kanton Aargau, wenn es um die Wohnraumfeuerung geht.
genügen, um Einbrecher abzuschrecken. Genau hier setzen die Einbruchschutz-Fenster von Ego Kiefer an.
Sechs Widerstandsklassen
Sicherheitsfenster werden in sechs Widerstandsklassen (Resistance Class, RC) eingeordnet. Je höher die Klasse, desto länger ist die Angriffsdauer und desto umfangreicher sind die Werkzeuge, die bei der Prüfung verfügbar sind. Mit den Sicherheitsklassen RC 1 N, RC 2 N und RC 2 deckt Ego Kiefer das Sicherheitsbedürfnis für den Wohnbereich optimal ab.
Sicherheit gewährleistet
Erhöhten Schutz vor Einbruch bieten bereits Fenster der Sicherheitsklasse RC1 N – durch eine 4-Punkt-Verriegelung sowie einen abschliessbaren Griff. Empfohlen

Foto: zvg
sind aber Fenster der nächsthöheren Klasse RC 2 N: Die doppelte Ecksicherung durch Pilzkopfzapfen hält selbst geübte Einbrecher für lange Zeit davon ab, ein Fenster aufzubrechen. Ergänzt wird die RC 2 N durch die Widerstandsklasse RC 2. Sie ist ideal bei hohem Sicherheitsbedürfnis – an einbruchgefährdeten Lagen, für Wohnungen und Häuser im gehobenen Preissegment oder für Geschäfte mit diebstahlgefährdeten Waren.

Die Spezialisten in der Region: Domeisen Fenster AG Hauptstrasse 33 5243 Mülligen Tel. +41 56 450 00 40, info@domeisenfenster.ch
www.domeisenfenster.ch
Muri als Hafnermeister nieder. Sein Ziel war es, die Stuben in der Region wärmer und wohnlicher zu gestalten. Mitte der 1950er-Jahre kam der Cheminéebau dazu. Neben den klassischen Cheminées bot Loher Feuer auch Grillanlagen, Kochherdanlagen, Zentralheizsysteme und vieles mehr an. Heute fokussiert sich das Unternehmen auf den Ofen- und Cheminéebau. Die regionale Betreuung spielt noch heute eine zentrale Rolle. Feuer wärmt und schafft eine heimelige Atmosphäre.
Sich inspirieren lassen Das Cheminée hat trotz neuer alternativer Heizsysteme nichts von seiner Faszination verloren. Ob mit Holz, Gas, Bio-Ethanol oder sogar mit Wasserdampf betrieben – das Erlebnis Feuer ist heute gefragter denn je. Wer das perfekte Feuer sucht, der sollte sich auf jeden Fall von erfahrenen Fachspezialisten beraten lassen. Loher Feuer begleitet interessierte Kundinnen und Kunden von der 3-D-Planung bis zur Umsetzung. In der Ausstellung in Muri befinden sich auf rund 300 m2 etliche Inspirationen, vom Holzcheminée über den Schwedenofen bis hin zum Pelletofen. Das Team von Loher Feuer berät die Kunden auch in den Räumlichkeiten der Partnerfirma Markus Rüegg Feuer. Mit
mehr als 100 Feuerstellen auf 1000 m2 ist die Feuergalerie von Rüegg in Dietlikon die grösste Ausstellung für Wohnraumfeuerungen in der Schweiz.
Regionale Betreuung ist zentral Die Firma Loher Feuer feiert dieses Jahr ihr 90-jähriges Jubiläum. Bereits 1930 liess sich Alfons Loher in

Loher Feuer GmbH
Isabel Frei-Loher Luzernerstrasse 22 5630 Muri
www.loherfeuer.ch
Umweltfreundlicher Kalkschutz

Ein elektronisches Kalkschutzgerät macht Schluss mit lästigem Kalk.
Wasser ist ein Naturprodukt und sollte unverändert bleiben. Der sich darin befindende Kalk kann mit dem Gerät «Aqua Zino» so umgewandelt werden, dass er nicht mehr haften bleibt. Dies geschieht, ohne die Wasserqualität zu verändern. Alle Mineral- und Vitalstoffe bleiben erhalten. «Aqua Zino» arbeitet im Ultraschallbereich mittels asym-
metrischer Schwingungen, so dass es sowohl bei stehendem als auch fliessendem Wasser immer funktioniert. Sein Kalkschutz wirkt in der ganzen Wasserleitung, ist stark gegen Kalk und dennoch schonend für die Umwelt.
Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden ebenfalls sanft abgebaut.
Diebe ruhen nie
Diebe sind gewieft und schlau. Wie gut, dass man sein Hab und Gut gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs oder Diebstahls absichern kann. Allerdings sollte man auch ein guter Wächter bleiben, denn noch besser ist es, Diebstähle zu verhindern.
Dem Dieb das Leben erschweren
Diebe stehlen nur nachts? Falsch gedacht! Gibt es eine gute Gelegenheit, etwa eine offene Tür, ein offenes oder gekipptes Fenster, dazu noch das Portemonnaie oder Smartphone auf dem Tisch, dann ist das eine Einladung für jeden Dieb. Meistens geschieht dies tagsüber, wenn niemand zu Hause ist, über Mittag oder kurz vor Feierabend, wenn es langsam dunkel wird. Das heisst konkret: Egal, wann und wie lange man von zu Hause weg ist, Türen und Fenster sollten immer geschlossen werden.
Die Wirkung ist wissenschaftlich durch mehrere Forschungsarbeiten bewiesen.
Funktioniert ohne Chemie
Die international bewährte Technologie von «Aqua Zino» funktioniert chemiefrei. Ein weiterer bestechender Vorteil: Durch den massiv reduzierten Verbrauch von Reinigungsmitteln und Shampoos sowie längeren Service- und Wartungsintervallen sparen Anwender deutlich Kosten. Die Fachleute der Firma Hydro Service Schweiz bieten schweizweit für Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Hotellerie- und Gastgewerbe kompetente Beratung und individuelle Lösungen zum Thema Kalkschutz an.
Vorteile von «Aqua Zino»
Das Gerät macht Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen

Alles liegen lassen! Aufräumen ist erst angesagt, wenn die Polizei vor Ort war.
Diebstahl ohne Einbruchspuren ist in der Hausratversicherung zwar eingeschlossen, allerdings ist der Diebstahl von Bargeld in einem solchen Fall nie gedeckt. Zudem kann grobfahrlässiges Verhalten Leistungskürzungen zur Folge haben.
Nachbarschaftshilfe
Mit dem Nachbarn kommunizieren, ist ein weiterer guter Ratschlag.
Schlüssel sollten nie unter der Fussmatte oder im Briefkasten hinterlegt und Nachrichten wie beispielsweise «Bin um 14.00 Uhr wieder da» nie an die Tür geklebt werden. Einen Schlüssel hinterlässt man besser beim Nachbarn. Längere Abwesenheiten sollte man nicht auf dem Anrufbeantworter oder via Facebook kommunizieren. Eine Information an den Nachbarn mit der Bitte, den
und Boilern und schützt alle wasserabhängigen Geräte. Sein Stromverbrauch ist gering, durchschnittlich etwa acht Franken pro Jahr. Das Trinkwasser behält alle Mineralund Vitalstoffe. Die chemiefreie Technologie ist umweltfreundlich. Das Gerät ist bedienungs- und wartungsfrei. WC-Anlagen verkalken ebenfalls weniger und der gering vorhandene Kalk ist einfach lösbar. Die Technologie hat sich international bewährt. Viele zufriedene Kundinnen und Kunden belegen den Erfolg von «Aqua Zino».

Hydro Service
Schweiz GmbH
Postplatz 4 5610 Wohlen
Tel. 0800 88 33 99
info@hydro-service.ch
www.hydro-service.ch
Briefkasten zu leeren, ist weitaus sinnvoller.
Bauliche und elektronische Massnahmen können einen Einbruch zusätzlich erschweren: Türen mit Mehrpunktverschlüssen, einbruchsichere Rollläden, Zusatzschlösser, Fenster- und Lichtschachtgitter, Schockbeleuchtungen und Alarmanlagen. Experten stehen für Informationen zur Verfügung. In vielen Kantonen bietet auch die Polizei teilweise kostenlose Beratungen an.
Bahnhofstrasse 3b 5643 Sins Tel. 062 836 52 52 www.zurich.ch/centolanza Foto: zvg

Zurich, Generalagentur
Vincenzo Centolanza
Kreative Badezimmerideen verwirklichen

– ganz nach den Wünschen des Kunden.
Eine Badsanierung wertet den Raum auf und lässt ein neues Wohngefühl aufleben. Der regional gut verankerte, traditionelle Familienbetrieb Mösch mit Sitz in Gipf-Oberfrick überzeugt mit qualitativ hochstehenden Leistungen, einem kundenorientierten Service und hochwertiger Qualität.
Zuverlässige Planung
Bereits ab dem ersten Gespräch profitiert die Kundschaft von der fundierten Ausbildung und der grossen Erfahrung, über welche die Mitarbeitenden der Firma Mösch verfügen. Eine erfolgreiche Realisierung garantiert ausserdem die enge Zusammenarbeit mit dem Unternehmen m3 Raumsanierungen, welche die für eine Sanierung üblichen Handwerkspartner vereinheitlicht. Diese Kooperation ermöglicht es, dass individuelle Kundenwünsche
sorgfältig und wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Sorgfältige Arbeit
Ein gutes Beispiel dafür ist das neue Badezimmer eines Kunden aus dem aargauischen Ueken, der seine Verbundenheit mit Australien im neuen Bad zum Ausdruck bringen wollte. Er gelang damit zum Team von Mösch, welches das Badezimmer zu einem Unikat umgestaltete. Bei diesem speziellen Auftrag befasste sich der Badplaner mit typisch australischen Merkmalen und präsentierte dem Kunden ein naturverbundenes Ambiente.
Dafür liess sich der Badplaner von entsprechenden Materialien inspirieren, so dass er dem Kunden drei verschiedene Konzepte mit entsprechenden Kostenvoranschlägen vorlegen konnte. Zusammen wurde
dann die Gestaltung des neuen Bades definiert.
Perfekte Umsetzung
Die Materialien wurden perfekt aufeinander abgestimmt und sind am Schluss zu einem harmonischen Resultat zusammengewachsen. Auch das Zusammenspiel eingeübter Gewerke hat dazu beigetragen, dass der Auftrag wunschgemäss und zur Zufriedenheit des Kunden umgesetzt werden konnte.

Mösch AG Landstrasse 15
5073 Gipf-Oberfrick
Tel.: 062 865 17 00
www.moesch.ag
Das flexible Verglasungssystem von Mobileglas

Transparenz und Bedienungskomfort sorgen für gute Aussicht und Windschutz.
Mit einer variablen und platzsparenden Schiebeverglasung von Mobileglas werden Terrassen, Sitzplätze oder Balkone zu nutzbaren Lebensräumen. Die Schiebeverglasung Multislide ist durch die rahmenlosen Schiebeflügel optisch kaum wahrnehmbar und sorgt für eine wunderbare Fernsicht. Das
ParallelSchiebesystem schützt vor Wettereinflüssen und verlängert die AussenSaison weit in die kühlere Jahreszeit hinein.
Einfache Bedienung
Die einzelnen Glasscheiben lassen sich leicht verschieben und bedienen. Das Verglasungssystem Multi
slide zeichnet sich durch eine elegante Optik und eine ausgeklügelte Technik aus. Je nach Bedarf kann die Verglasung ganz oder nur teilweise geöffnet werden. Als Windschutz können auch einzelne Flügel an jeder beliebigen Position verbleiben.
Merkmale auf einen Blick
Die einzelnen Glaselemente laufen unten in mehreren Spuren und sind oben ebenso geführt. Alle Flügel sind einzeln verschiebbar. Das System ist frei von vertikalen Flügelprofilen. Der Ausblick bleibt frei. Die Scheiben bestehen aus 8 und 10 mm dickem Sicherheitsglas. Als mögliche Variante bietet Mobileglas die innovative MultistepVerriegelung und die VerriegelungsAuswerferEinheit VAE mit einer Fussbedienung innen oder aussen. Lieferbar in diversen Farben.
Als führender Systementwickler verkauft die Firma Mobileglas ausschliesslich über den Fachhandel.
Informative Ausstellung
Im Ausstellungsraum in Wettingen zeigt der Spezialist die Funktionsweise dieses Schiebesystems und aller anderen Verglasungssysteme im Detail. Für die Montage vermittelt das Unternehmen auf Wunsch einen professionellen Fachpartner. Für den Besuch der Ausstellung wird eine Voranmeldung empfohlen.

mobileGlas AG
Landstrasse 176
5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55 info@mobileglas.ch
www.mobileglas.ch
Heizölmarkt noch immer unter Druck

Die Rohölpreise sind weiterhin unter Druck. Die Corona-Einschränkungen nehmen wieder zu. Dadurch geht die Anzahl Flüge ebenfalls wieder zurück. Hinzu kommt, dass Russland und SaudiArabien die Ölförderung erneut erhöht haben. Das sorgte für entspre-
chende Verkäufe. Die Ölexporte Libyens sollen nun wieder bei rund 300’000 Barrel pro Tag liegen und haben somit ebenfalls eine stark preisdrückende Wirkung. Einzig der Streik der Ölarbeiter in Norwegen, der noch ausgeweitet werden soll, liefert ein Argument, derzeit
auf steigende Preise zu setzen. Unsicherheit bringen zudem die Wettermeldungen, dass sich im Golf von Mexiko wieder neue Tropenstürme gebildet haben, welche die dort ansässige Ölindustrie treffen und somit deren Angebot zumindest vorübergehend reduzieren könnten.
Wechsel auf Öko-Heizöl Ab 2023 ist Öko-Heizöl die neue Standard-Heizölsorte. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl hat rund 50 Mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.
Seit 25 Jahren ein Familienunternehmen
Seit 1995 stellt die Firma Rutschmann in Ellikon an der Thur Insektenschutz-Produkte her. Das Familienunternehmen beschäftigt rund zwanzig Mitarbeitende. Die erfahrenen Profis beraten Kundinnen und Kunden stets kompetent, damit die Räume frei von Insekten sind und bleiben.
Viele schätzen helle und luftige Räume, denn Licht und Luft steigern die Lebensqualität. Gegen lästige Gäste wie Fliegen oder Stechmücken hat Rutschmann die passende Lösung: ein Insektenschutzgitter nach Mass. Jeder hat andere Vorstellungen vom perfekten Insektenschutz und jede Einbausituation ist individuell. Deshalb bietet Rutschmann eine breite Produktpalette an, welche für jede Situation eine passende Lösung bietet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es

Foto: zvg
Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kunden von den attraktiven Konditionen, die sie im Falle eines Produktewechsels kombiniert mit einer Heizöllieferung erhalten. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch Tel. 056 460 05 05
www.voegtlin-meyer.ch
Insektenschutzes ist ruhiger Schlaf nun wieder möglich und das bei offenem Fenster und angenehm frischer Luft.
Interessierte können mit Rutschmann Kontakt aufnehmen oder die über 250 m2 grosse Ausstellung in Ellikon an der Thur besuchen und sich beraten lassen. Über die firmeneigene Website besteht die Möglichkeit, sich innert 24 Stunden eine unverbindliche Blitzofferte erstellen zu lassen. Im Familienunternehmen
sich um ein Schlafzimmer oder einen Gewerberaum handelt. Neu gibt es bei Rutschmann auch Plissees für Fenstertüren, welche ein Mass von 3 x 3 Metern haben.
Viel Luft und Licht
Dank des patentierten TranspatecGewebes kann Rutschmann eine
wesentlich bessere Luft- und Lichtdurchlässigkeit im Vergleich zu herkömmlichen Insektenschutzgeweben garantieren. Rutschmann berät Kundinnen und Kunden gerne vor Ort. Nach kurzer Produktionszeit im Familienbetrieb montieren die eigenen Fachleute den Insektenschutz nach Mass vor Ort. Dank des

Rutschmann AG
Insektenschutz/Lichtschachtabdeckungen nach Mass Uesslingerstrasse 22 8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 369 00 69
www.rutschmann.swiss
ABDICHT UNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN
Obrist Transport + Recycling AG
Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch
ABLAUFENTSTOPFUNGEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
BADEWANNEN-RENOVATIONEN
IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden
Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch
BADEZIMMER-UMBAUTEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
BAUAUSTROCKNUNGEN
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
BAUUNTERNEHMUNGEN
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Neubau, Umbau, Renovationen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG
Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
BETON- UND RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, SEITENWÄNDE – VORHÄNGE, ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass
Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE,
TEPPICHE, PARKETT, PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten.
Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
BRIEFKASTEN
Gerber-Vogt AG
Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen
Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil
Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch
DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN
Elektro Imboden AG
Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen 24 Stunden Pikettdienst
Gheidstrasse 7, 5507 Mellingen
Tel. 056 481 81 81 info@elektro-imboden.ch elektro-imboden.ch, solar-imboden.ch
Weber & Partner Elektro AG
Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch
EL EKTROKONTROLLE UND BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116
Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/ ENERGIEKONZEPTE
energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung
Region Baden
Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen Kürzihof 5, 8967 Widen Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Terrano AG Entfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschaden-Trocknung
Aumattstr. 2, 5210 Windisch Tel. 056 288 28 15 Info@terranoag.ch www.terranoag.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRE NOVATIONEN UND AUSSENISOLATIONEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau
Akustikdecken, Brandschutz
Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
FENSTERBAU
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon
Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen
Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch
FLACHDACHBAU
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50
info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
GIPSERARBEITEN
Bilgerig AG Gipsergeschäft
Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44
olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
Ricklin AG, Haustechnik –Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HAUSTÜREN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.
300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
HAUSWARTUNGEN
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
HEIZÖL
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
HEIZUNGSANLAGEN UND ÖLFEUERUNGEN
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Sanierungen und Alternativanlagen Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
HOLZ- UND FASSADENBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
INSEKTENSCHUTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
KALKSCHUTZANLAGEN
Tratson GmbH
Umweltfreundliche Kalkschutzanlagen für EFH und MFH ohne Salz oder Chemie
Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf
Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch
KANAL- UND ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen
Industriestrasse 30, 5070 Frick
Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage
Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf
Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken
Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALSANIERUNGEN
Geiger Kanaltechnik AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen
Dammstrasse 7, 5070 Frick
Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
ISS Kanal Services AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil
Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch
KERAMISCHE WANDUND BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
KÜCHENAUSSTELLUNG
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
KÜCHEN-UMBAUTEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan
App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach
Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Immobilien Wehrli Aarau
Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr
Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung
Haselstrasse 16, 5401 Baden
Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich
Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verkauf, Schätzung, Erstvermietung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung Gewerbe und Wohnungen
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
ERLA Immobilien AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch
Germann & Gfeller Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch
Immobilien Wehrli Aarau Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen
Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch
K+K Verwaltungen
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg
Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand
Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil
Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn
Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum
Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf
Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk
Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER- UND SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PARKETTBÖDEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PELLET HEIZANLAGEN
Braunschweiler Pellets AG
Pelletproduktion, Pelletheizung, Bautrocknung mit Pellets Wohlerstrasse 41 Comolli Areal 2a
Tel. 056 641 09 11, Fax 056 641 09 13 info@pellets-ag.ch www.pellets-ag.chRECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung –Sanitär
Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau
Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH
Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG
Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung
5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SOLARWÄRME
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH
Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt
Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
Weber Spenglerei AG
Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten
Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch
STEUERBERATUNGEN
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
STOCKWERKEIGENTUM
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum
Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum
Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
STOREN
Alpsteg Fenster AG
Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service
Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren, Glassysteme, Lamellentoren, Rolladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
TANKREVISIONEN
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
TÜREN
Alpsteg Fenster AG Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service
Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Mäder AG Bauunternehmen
Umbau, Renovation, Fassadensanierungen
Dynamostrasse 9, 5400 Baden
Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung
Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
WAND- UND BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
WÄSCHETROCKNUNG
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
WASSERSCHADENSANIERUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
Suter Entfeuchtungstechnik AG
Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen
Kürzihof 5, 8967 Widen
Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8
Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch
Trockag AG
Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung
Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg
Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch
WINTERGÄRTEN
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
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Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
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Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch

Nr. 413 November 47. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 38’549 Ex. Basis 2019/2020
Anzahl Mitglieder: 40’307 (30. September 2020) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2
REDAKTION
Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:
Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach
Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn
ADRESSÄNDERUNGEN
HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18
INSERATE
DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Media2finish
Täfernstrasse 14
5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com
Titelbild: Adobe Stock
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–16.00 Uhr
www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:
Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18
Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43
Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 0844 438 438
Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)
Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Tel. 056 633 64 44
Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)
Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch
Telefonische Beratung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
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