Skip to main content

Wohnwirtschaft Nr. 11 November 2020

Page 1


Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

RECHT

Haftung: Sturz vom Baugerüst

THEMA

Türen, Fenster, Sicherheit, Versicherung IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten

Echtes Schweizer Handwerk

Von dem Entwurf, der Planung über die Produktion bis zur Montage alles aus einem Haus. Ausstellung mit 30 komplett eingerichteten Küchen.

Die atlantische Hurrikansaison dauert jeweils vom 1. Juni bis um 30. November. Dieses Jahr bildeten sich ungewöhnlich viele tropische Wirbelstürme über dem Atlantik. Die diesjährige Hurrikansaison hat so viele Sturmereignisse produziert, dass die Namensliste länger ist, als unser Alphabet Buchstaben hat. Zwei Stürme wurden daher mit Alpha und Beta bezeichnet.

Damit Fenster und Türen einen guten Einbruchschutz bieten, empfehlen Fachleute, die sogenannten Widerstandsklassen RC 2 und RC 3 zu wählen. Mit Gardinen, Rollos oder Lamellenvorhängen erhält man einen Sicht- und Sonnenschutz und schafft eine wohnliche und behagliche Atmosphäre. Das regelmässige Lüften ist in diesem Winter eine wichtige Massnahme gegen das Coronavirus.

ENERGIE

energieberatungAARGAU

Modernisieren und gesünder

wohnen

Online-Info-Veranstaltung zum Thema

«Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden»

Wir geben Ihnen an der kostenlosen Veranstaltung Verhaltenstipps und einen Überblick über mögliche Modernisierungsmassnahmen, um Ihre Wohnqualität zu verbessern.

Online-Info-Veranstaltung 2020:

«Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden» Dienstag, 1. Dezember 2020, 19 bis 20.30 Uhr

Gratis und interaktiv teilnehmen!

Gelangen Sie direkt zum Anmeldeformular auf unserer Website, indem Sie den unten stehenden Link eingeben oder den QR-Code scannen. Nach der Anmeldung erhalten Sie den Zugang, mit dem Sie sich am 1 Dezember 2020 ab 18.30 Uhr in die Übertragung der InfoVeranstaltung einwählen können.

Ihre Fragen können Sie uns direkt während der Veranstaltung stellen. Sie erhalten eine Zusammenfassung der Fragen und Antworten auf die im Anmeldeformular von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Corona-Schutzmassnahme: Dieser Web-Event ersetzt die jährliche Veranstaltungsreihe der energieberatungAARGAU.

Anmeldung unter: www.ag.ch / energie Die Teilnahme ist kostenlos.

energieberatungAARGAU –eine Dienstleistung des Kantons Aargau

WEBER ALUFENSTERLÄDEN

12 Modelle. Ihre Langzeitinvestition

IN-WA-WW-90x129.indd 1

• Hagelschlag geprüft und VKF zertifiziert

• mit Lamellen- und Vollfl ächen-Füllung

• Einzelanfertigungen und Schiebeläden

• 100% Schweizer Qualitätsprodukt

ERNST WEBER AG METALLBAU 8620 WETZIKON

TEL: 044 934 30 50 WEBER-FENSTERLADEN.CH

Wir bewerten Ihre Liegenschaft

Das Team Immobilienbewertungen HEV Aargau

Alle Bewerterinnen und Bewerter des HEV Aargau besitzen ein Diplom. Das heisst, als Auftraggeber erhalten Sie eine Immobilienbewertung, die auch tatsächlich das Prädikat «Bewertung» verdient.

Wofür eine Immobilienbewertung?

Handänderung – Banken und Kreditinstitute – Standortbestimmung Ehescheidung oder Erbschaftsteilung – Mietwert Wohnrecht oder Nutzniessung – buchhalterische Zwecke

Das Team Immobilienbewertungen des HEV Aargau steht für professionelle Beratung und Auftragsabwicklung.

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden Telefon 056 200 50 50, Telefax 056 222 90 18, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch

Debatte mit Lücken

Die Diskussion um Alfred Escher, Industrieller, Politiker, und seine Verbindung zur Sklaverei ist neu entbrannt. Ein wesentlicher Teil des Reichtums, den Escher in Zürich geschaffen habe, basiere auf Sklaverei. Zürichs SP und Alternative Liste fordern hierzu neue Untersuchungen.

Für die Abschaffung der Sklaverei waren Abolitionisten und religiöse Kreise wie die Quäker. Gerne verdrängt wird jedoch, dass die liberale Ökonomie zur Speerspitze wider die Sklaverei gehörte.

Adam Smith, Begründer der klassichen Nationalökonomie, schrieb in seinem 1776 erschienenen Werk «The Wealth of Nations», die Sklaverei sei – entgegen damals weit verbreiteter Meinung – nicht die billigste Wirtschaftsform, sondern die teuerste. «A person who can acquire no property, can have no other interest but to eat as much, and to labour as little as possible».

Der Sklaverei entgegengesetzt ist demzufolge die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben und zu nutzen. Eigentum führt also nicht nur zu Wohlstand, sondern auch zu Freiheit. In der Tat ist Zürich nach der weltweiten Abschaffung der Sklaverei reicher und freier geworden.

Gerhard Schwarz, Präsident von Progress Foundation, schreibt, Privateigentum bilde die Grundlage haushälterischen Umgangs mit knappen Ressourcen und motiviere Eigentümer, den «Wert» ihres Eigentums zu mehren. Noch wichtiger sei der Autonomiegewinn, der mit der freien Verfügung über Privateigentum verbunden sei. Ohne Privateigentum sei eine freie Gesellschaft nicht denkbar.

Der freie, individuelle Gebrauch des Eigentums werde jedoch zunehmend durch staatliche Regulierungen und eine wachsende Steuerbelastung eingeschränkt.

Ein anderer bekannter Liberaler, der US-Ökonom Milton Friedman (1912–2006), sagte vor fast 20 Jahren einem deutschen Interviewer: Wegen hohen Staatsausgaben und hoher Steuerbelastung arbeite jeder Deutsche fast die Hälfte des Jahres für den Staat. Um es unverblümt zu sagen: «Ihr seid halbe Sklaven».

Es wäre an der Zeit, dass vermehrt Liberale in die neu aufgeflammte Debatte um die Sklaverei eingreifen und den Lead nicht jenen politischen Kreisen überlassen, die einiges daran setzen, dass das realisiert wird, was Friedman gegeisselt hatte.

Martin Meili

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer SMK

Hauseigentümer verband Aargau

Wir bewer ten und verkaufen Ihre Liegenschaf t

Stadt turmstrasse 19 | 5400 Baden | Telefon 056 200 50 50 |

Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Vorsorgeauftrag regeln ohne Konflikte: mit DOCUPASS

Entscheidungsprozess rechtzeitig einleiten

Jeder Mensch darf über die Regelungen für Tod und Nachlass selbst bestimmen. Meist fehlt es nicht am Willen dazu. Sondern nur an den richtigen Formularen. DOCUPASS schliesst diese Lücke. Erbschaftsexperten von Raiffeisen geben zusätzliche Auskunft.

Wie eine Trauerfeier geregelt werden soll, ist in mancher Familie ein TabuThema. Schwer fallen kann auch das Gespräch darüber, welche lebensverlängernden Massnahmen bei Unfall eingesetzt, respektive abgesetzt werden sollen.

Dokumente hinterlegen Es ist ein Entscheidungsprozess, der Zeit braucht – und brauchen darf. Vieles ist in Ruhe zu überdenken, der Vorsorgeauftrag, die Patientenverfü-

Thomas Hauser, Aargauer Verband der Raiffeisenbanken.

gung, Anordnungen für den Todesfall. Für die Gültigkeit müssen diese Dokumente bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Pro Senectute hat mit DOCUPASS eine Gesamtlösung für die «selbstbestimmte Vorsorge» geschaffen; er enthält alle wichtigen Bestandteile, um die persönlichen Anliegen verbindlich festzulegen. Das

noch erweiterte Dossier von Raiffeisen ist in den Filialen zum selben Preis erhältlich.

Beratung ohne Hemmschwellen

Der Kundenberater der Hausbank mag auf den ersten Blick nicht der erste Gesprächspartner sein, der einem zu diesen privaten Themen in den Sinn kommt. Er ist aber über die Jahre zu einer wichtigen Bezugsperson für noch weiter gefasste Themen der Altersvorsorge geworden.

Nachlass ohne Konflikte Heute verwaltet Raiffeisen bereits 25 Prozent aller Vorsorgegelder der Schweiz, mit 1000 Experten in der Vorsorge- und Pensionsberatung. Insgesamt verwaltet die drittgrösste Bankengruppe Vorsorgekonten von einer halben Million Kundinnen und Kunden. Werden die Fragen verzwick-

ter und gehen die Erfordernisse noch über die Unterlagen des DOCUPASS hinaus, helfen im Fachzentrum Erbschaftsberatung von Raiffeisen juristische Experten weiter. Im Jahr 2019 wurden gesamtschweizerisch 1500 dieser Beratungen vorgenommen.

Voraussetzung für diese Weichenstellung ist einzig die Bereitschaft, sich mit der letzten Phase des Lebens auseinanderzusetzen. Womit man auch den Nachkommen eine grosse Last abnimmt. Mit dem DOCUPASS nimmt man, im wörtlichen Sinn, das Heft in die Hand.

Aargauer Verband der Raiffeisenbanken thomas.hauser@raiffeisen.ch www.raiffeisen.ch

Danke Hansjörg!

Hauseigentümerverband

Nach über 10 Jahren als Präsident des Hauseigentümerverbands Aargau hat Hansjörg Knecht im Oktober den Präsidenten-Stab weitergegeben. Für seine geleistete Arbeit zugunsten der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer danke ich ihm ganz herzlich. Als Mitglied des Ständerats kann er unsere Anliegen in Bern verstärkt vertreten, dabei wünsche ich ihm viel Durchhaltewillen und Erfolg. Denn wie das vom Parlament verabschiedete CO2-Gesetz zeigt, sind wir auf Politikerinnen und Politiker angewiesen, die unsere Interessen einbringen.

Ich bin überzeugt, dass dieses CO2-Gesetz in einer Volksabstimmung einen schweren Stand haben wird. Nicht nur unterstützt jetzt sogar die linke Klimajugend das Referendum, sondern in der jüngeren Vergangenheit wurden gerade in mehreren Kantonen die kantonalen Energiegesetze durch das Stimmvolk abgelehnt: in den Kantonen Solothurn im Juni 2018 sowie Bern im Februar 2019 – während des grossen Klimahypes – und jetzt auch im Aargau.

Dieses Abstimmungsresultat – auch wenn das Resultat sehr knapp war – zeigt, dass der Hauseigentümerverband im Kanton Aargau eine starke Kraft ist und geschusterte Gesetze gegen seinen Willen einen schweren Stand haben. Es bestätigt aber auch, dass das Energiegesetz des Bundes, über welches wir im Mai 2017 abgestimmt haben, zwar auf einer gewissen «Metaebene» gut tönen mag und angenommen wird. Sobald dann allerdings die konkreten Massnahmen zur Abstimmung stehen, wird für dasselbe Stimmvolk spürbar, welche Auswirkungen diese «Ideen» auf ihr Eigentum haben. Beim CO2-Gesetz wird

dies nicht anders sein. Zumal es nicht nur die Gebäude, sondern alle Lebensbereiche betrifft.

Doch wie weiter? Wir sind uns unserer Verantwortung sehr bewusst. Wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer setzen bereits heute eigenverantwortlich Massnahmen zum Energiesparen und zum Umstieg auf erneuerbare Energien um. Die Statistik zeigt dies eindrücklich: Im Gebäudebereich wurden die Ziele der Energiestrategie 2050 für das Jahr 2035 bereits weit übertroffen. Erleichtert wird der Umbau der Energieversorgung nicht etwa durch mehr gesetzlichen Zwang, sondern durch das Setzen von monetären Anreizen und das Lichten des bürokratischen Dschungels im Baubewilligungsprozess.

Es wird unsere Aufgabe sein, dies dem Regierungsrat und dem Parlament aufzuzeigen. Und es wird unser aller Aufgabe sein, diese Statistik weiter zu verbessern. Wir haben es in der Hand – und wir wissen mit dieser Verantwortung umzugehen.

Gutes Klima

Der Spezialist aus Ihrer Region für die Klimatisierung von privaten und gewerblichen Liegenschaften.

Besuchen Sie unsere Ausstellung in Baden.

Gratis Offerte.

Wenn das Alphabet nicht mehr ausreicht

Namensgebung für die tropischen Wirbelstürme

Um die jedes Jahr regelmässig wiederkehrenden tropischen Wirbelstürme klar unterscheiden zu können, weist man ihnen Namen in alphabetischer Reihenfolge zu. Dieses Jahr entstanden so viele Hurrikane, dass die Namensliste länger ist als unser Alphabet.

Die atlantische Hurrikansaison dauert jeweils vom 1. Juni bis zum 30. November. Dieses Jahr bildeten sich ungewöhnlich viele tropische Wirbelstürme über dem Atlantik. Die diesjährige Hurrikansaison hat so viele Sturmereignisse produziert, dass die Namensliste länger ist, als unser Alphabet Buchstaben hat. Schon im September mussten zwei Stürme mit den griechischen Buchstaben Alpha und Beta bezeichnet werden. Der subtropische Sturm Alpha ist der früheste 22. benannte Sturm sowie der östlichste benannte Sturm, der sich jemals im Atlantik gebildet hat und der erste, der in Portugal das Festland erreichte. Anfang Oktober kamen noch der tropische Sturm Gamma und Hurrikan Delta dazu. Dass die Buchstaben unseres Alphabets nicht mehr ausreichen, gab es bisher nur im Jahr 2005 – und in diesem Jahr! Die extremen Aktivitäten der Hurrikansaison lassen darauf schliessen, dass die Meere immer wärmer werden. Offenbar werden die tropischen Wirbelstürme mit der

globalen Erwärmung nicht nur stärker, sondern auch immer zahlreicher.

Erhöhtes Hochwasserrisiko Messungen zeigen, dass seit 1900 die Temperatur der Meeresoberflächen um etwa 0,8 Grad gestiegen ist. Damit vergrössern sich auch die Meeresgebiete mit einer Oberflächentemperatur von über 27 Grad – eine wichtige Bedingung, die zur Bildung von tropischen Wirbelstürmen notwendig ist. So zeigen langjährige Messreihen, dass die tropischen Wirbelstürme immer weiter nach Norden bzw. Süden kommen und dadurch neue Küstenbereiche bedrohen, die bisher von solchen Naturgewalten verschont blieben. Man teilt die Hurrikane nach ihren Stärken in die Kategorien 1–5 ein. Modellrechnungen über die künftige Entwicklung der tropischen Wirbelstürme prognostizieren, dass die Anzahl der schwachen tropischen Stürme sinken und die der starken steigen wird. Es wird eine weitere Zunahme der Anzahl Hurrikane der Kategorien 4 und 5 bis zum Ende des 21. Jahrhunderts um fast das Dop-

pelte und bei den Hurrikanen der Kategorie 5 sogar um das Dreifache erwartet. Auch bei den Zugbahnen der tropischen Wirbelstürme zeichnet sich ein Trend ab. Aufgrund von Änderungen des Erdklimas ziehen sie langsamer über das Land, wie es z. B. bei Hurrikan «Dorian» Anfang September 2019 über den Bahamas der Fall war. Dies führt zu einem höheren Hochwasserrisiko, da die Stürme häufig längere Zeit über einem bestimmten Gebiet bleiben. Hurrikan Dorian gehörte zur Kategorie 5. Er verursachte Schäden von über 5 Milliarden US-Dollar und forderte 81 Todesopfer.

Auch europäische Meere wärmer

In der Adria wurde im Juni 2003 die Wassertemperatur von 28 Grad erreicht, was früher nicht vorkam. Mit dieser Temperatur wird die Vorbedingung zur Entstehung von tropischen Wirbelstürmen erfüllt. Etwa einmal pro Jahr entstehen über den warmen Meerestemperaturen des Mittelmeers im Herbst hurrikanähnliche Gebilde sogenannte Medicanes. Das Wort setzt sich aus den zwei Wörtern

Im September 2020 traf der subtropische Sturm «Alpha» auf die Küste von Portugal, gleichzeitig der Medicane «Ianos» auf Griechenland.
Foto: Nasa

(MEDIterranean hurriCANE) zusammen. So traf am 18. September der subtropische Sturm «Alpha» auf die Küste von Portugal. Er löste dort neben Regenfällen und einer Sturmflut auch zwei Tornados aus. Zur gleichen Zeit traf der Medicane «Ianos» auf die griechische Küste und richtete dort erhebliche Schäden an. Er verursachte Wellenhöhen von bis zu 7 Metern und erreichte Windgeschwindigkeiten von etwa 150 km/h im Landesinneren von Griechenland. Der Medicane verursachte Schäden am Strassennetz und an der Strom- und Wasserversorgung, zudem überflutete er Gebäude und Felder. Dabei kamen vier Menschen ums Leben. Eine weitere Erwärmung der Meere wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auch eine Zunahme von Stürmen, Starkgewittern und Hagel verursachen. Deshalb dürften Vorstösse von warmer und feuchter Mittelmeerluft in den Alpenraum in Zukunft auch bei uns dafür sorgen, dass die Anzahl und Stärke der Unwetter mit Starkniederschlägen zunehmen.

Namensgebung der Hurrikane

Damit man die tropischen Wirbelstürme klar unterscheiden kann, weist man ihnen Namen in alphabetischer Reihenfolge zu. Früher waren es ausnahmslos weibliche Vornamen. Heute gibt man ihnen im Rahmen der Gleichberechtigung männliche und weibliche Vornamen.

Der erste Hurrikan dieses Jahres hiess Arthur, der zweite Berta. Die Gesamtliste der Hurrikane (im Atlantik) von 2020 lautet wie folgt: Arthur, Bertha, Cristobal, Dolly, Edouard, Fay, Gonzalo, Hanna, Isaias, Josephine, Kyle, Laura, Marco, Nana, Omar, Paulette, Rene, Sally, Teddy, Vicky, Wilfred. Die Buchstaben Q, U, X, Y und Z werden für die Namensgebung nicht verwendet. Wenn es in einem Jahr mehr Hurrikane gibt, als Buchstaben unseres Alphabets zur Verfügung stehen, greift man auf das griechische Alphabet zurück. Die Namensgebung der Stürme wird dann fortgesetzt mit Alpha, Beta, Gamma, Delta usw.

Nächstes Jahr wird die Hurrikanliste mit einem weiblichen Vornamen (Ana) beginnen, gefolgt von einem männlichen Vornamen (Bill). Es gibt insgesamt 6 verschiedene Namenslisten für Hurrikane. Nach 6 Jahren beginnt die gleiche Namensgebung jeweils wieder von vorn. Wird ein Hurrikan infolge seiner Stärke und Schadenwirkung besonders berühmt, wie z. B. Katrina, Rita oder Dorian, wird er gewissermassen «pensioniert». Diese Namen werden durch andere Namen mit dem gleichen Anfangsbuchstaben ersetzt und erscheinen nicht wieder auf der Namensliste, da es sonst Verwechslungen gäbe.

Unternehmen, die Vertrauen verdienen

Für jede Treppe die richtige Lösung. Handläufe in jeder Form und jede Ecke durchgehend angepasst. Top-Preise. Offerten unter Telefon 062 842 45 63 www.treppenhandlaeufe.ch

| 5103 MÖRIKEN

Büchi+Fischer AG Malerei

5400 Baden,Tel. 056 222 53 83 5442 Fislisbach,Tel. 056 493 3564

MALERGESCHÄFT BRYNER AG EIDG. DIPL. MALERMEISTER ACKERWEG 10 | 5103 MÖRIKEN

INFO@BRYNERAG.CH WWW.BRYNERAG.CH TEL 062 893 16 63

062 893 46 66

INFO@BRYNERAG.CH WWW.BRYNERAG.CH TEL 062 893 16 63 FAX 062 893 46 66

eichholzer-ht.ch Sanitär ■ Heizung ■ Alternativenergie Oberwil-Lieli/Obfelden/Boswil0564602260

Seit 1879 schaffen wir bleibende Werte

Hochbau – Tiefbau – Holzbau Sanierungen – Renovationen

MaxFischerAGPostfach2085600LenzburgFax0628866686Tel.0628866688

www.maxfischer.ch

Tankrevisionen Hauswartungen Entfeuchtungen

Jeanine Glarner folgt auf Hansjörg Knecht

Wechsel an der Spitze des HEV Aargau

(mm) An der Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Aarau wählten die Anwesenden eine neue Präsidentin. Nach 10 Jahren Amtszeit trat Hansjörg Knecht (SVP), Leibstadt, Ständerat und Unternehmer, von seiner Funktion zurück. Als Nachfolgerin gewählt wurde Jeanine Glarner (FDP), Wildegg, Grossrätin und Kommunikationsspezialistin.

Mächtige herausfordern

Hansjörg Knecht war während 10 Jahren Mitglied des Vorstands HEV Baden/Brugg/ Zurzach, bevor er 2010 das Präsidium des Kantonalverbandes HEV Aargau übernahm. In den letzten 10 Jahren wuchs der Verband stetig, von 34’000 auf heute über 40’000 Mitglieder.

Knecht verglich die letzte Phase seiner Amtszeit mit einer Wellenbewegung. Während die Anhebung der Eigenmietwerte im

Kanton Aargau als ein Tief, ein Schlag gegen die Hauseigentümer zu werten sei, dürfe dagegen das Nein des Aargauer Stimmvolks zum Energiegesetz als ein

Hoch bezeichnet werden. Das Resultat zeige, dass der HEV Aargau referendumsfähig sei und Regierung sowie etablierte Parteien gleichermassen herauszufordern vermöge.

Hansjörg Knecht, Jeanine Glarner, Martin Meili (v.l.n.r).
Fotos: Maja Riniker

Immobilienangebote HEV Aargau

Villa Rosenheim Beinwil am See

11 Zimmer, 350 m2 Wohnfläche

2’955 m2 Grundstück

antike Parkett- und Steinböden grosszügige Parkanlage Verkaufspreis auf Anfrage

Bungalow Rietheim

5½ Zimmer, 171 m2 Wohnfläche

1’249 m2 Grundstück, Pergola

2 x Badezimmer en suite mit Ankleide rollstuhlgängig, ruhige Lage grosszügige Parkhalle Verkaufspreis CHF 1’100’000.–

Ein- und Mehrfamilienhaus Ennetbaden

5-Zimmer-Einfamilienhaus

5½-Zimmer-Gartenwohnung

5½-Zimmer-Dachwohnung

454 m2 Grundstück

3 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 1’600’000.–

Eigentumswohnung Oberentfelden

4½ Zimmer, 104.5 m2 Wohnfläche grosszügige Sonnenterrasse exkl. Tiefgarage à CHF 25’000.–grosszügiger Estrich kann als Büro oder Atelier genutzt werden Verkaufspreis CHF 565’000.–

Maisonettewohnung Buchs

4½ Zimmer, 125.7 m2 Wohnfläche loftartiges Wohnzimmer mit Cheminée offene Küche, Balkon mit Reduit grosszügig, sehr Zentral inkl. 2 Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 720’000.–

Terrassenhaus Neuenhof

5½ Zimmer, 120 m2 Wohnfläche

75 m2 Garten, begehrte Lage Panoramasicht, 2 Nasszellen Keller- und Hobbyraum inkl. Garage und 2 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 950’000.–

Einfamilienhaus Lengnau AG

6 Zimmer, 170 m2 Wohnfläche 267 m2 Grundstück, schöner Kachelofen 2 Badezimmer mit Tageslicht 50 m2 Dachzimmer mit Cheminée grosse Garage mit toller Werkstatt Verkaufspreis CHF 570’000.–

Eigentumswohnung Berikon

3½ Zimmer, 82.3 m2 Wohnfläche

Zentrale, ruhige Lage

Gehdistanz zu ÖV, Einkauf, Schule nahe Autobahnanschluss A3 inkl. Tiefgaragen-Parkplatz und Keller Verkaufspreis CHF 550’000.–

Eigentumswohnung Untersiggenthal 4½ Zimmer, 97 m2 Wohnfläche Bad mit Badewanne, Gäste WC Aussicht ins Grüne inkl. Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 490’000.–

Wohn- und Geschäftshaus Schinznach Dorf

7½ Zimmer, 179.2 m2 Wohnfläche 1’150 m2 Grundstück, Dorfzone Baulandreserve (W2) an Hanglage 6 Aussen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 825’000.–

Attika-Maisonettewohnung Egg ZH

3½ Zimmer, 147 m2 Wohnfläche

Dachterrasse, grosse Galerie inkl. Tiefgaragen-Parkplatz, Bastelraum Verkaufspreis CHF 1’050’000.–

Reihen-Mittelhaus Reinach

5½ Zimmer, 148 m2 Wohnfläche, 111 m2 Grundstück pro Etage ein WC inkl. Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 580’000.–

Maisonettewohnung Birmenstorf AG

5½ Zimmer, 129.5 m2 Wohnfläche

Dachgeschoss mit Galerie, Duschzimmer, Schlafzimmer und Ankleide Balkon mit Weitsicht, familienfreundlich inkl. Tiefgaragen-Parkplatz Verkaufspreis CHF 560’000.–

Terrassenhaus Oberrohrdorf

2½ Zimmer, 83 m2 Wohnfläche 81 m2 Sonnenterrasse mit Weitsicht zu den Alpen Verkaufspreis CHF 675’000.–exkl. Garage mit Vorplatz à CHF 50’000.–

Aargau

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Die Ausweisung des Mieters

Frage:

Ich habe das Mietverhältnis mit meinem Mieter über eine 2,5-Zimmer-Wohnung gekündigt. Nun verlässt er die Wohnung nicht termingerecht. Wie soll ich vorgehen? Kann ich die Schlösser auswechseln?

Antwort:

Nach Ablauf des Mietvertrages ist der Mieter vertraglich verpflichtet, das Mietobjekt rechtzeitig zurückzugeben. In der Praxis kommt es leider nicht selten vor, dass der Mieter dies nicht freiwillig tut. In diesem Fall darf der Vermieter die Mietsache jedoch nicht eigenmächtig in Besitz nehmen, indem er beispielsweise die Schlösser auswechselt. Er kann sich so sogar strafbar machen. Als Vermieter ist er vielmehr verpflichtet, auf dem Rechtsweg die Ausweisung des Mieters zu verlangen, wonach dieser die Mietsache zu räumen und ordnungsgemäss zurückzugeben hat. Dem Vermieter stehen dabei zwei Verfahren offen, welche nachfolgend in gekürzter Form dargestellt werden.

Rechtsschutz in klaren Fällen Ist der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar und die Rechtslage klar, so

kann der Vermieter in einem schnellen summarischen Verfahren Rechtsschutz verlangen. Vorgängig findet kein Schlichtungsverfahren statt. Das Ausweisungsgesuch ist direkt bei Gericht zu stellen. Das Gericht überprüft in diesem Verfahren als Vorfrage, ob die Kündigung gültig erfolgt ist. Eine Zahlungsverzugskündigung muss beispielsweise formell korrekt ausgesprochen worden sein, ansonsten das Gericht auf das Gesuch nicht eintritt. Die Voraussetzungen der klaren rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sind streng. Das Verfahren birgt Risiken und kann einen juristischen Laien schnell überfordern. Je nach Auslastung der Gerichte kann das Ausweisungsverfahren mehrere Wochen (in der Regel drei bis vier Monate) dauern. Im Vergleich zum ordentlichen Verfahren mit vorgängigem Schlichtungsversuch ist die Verfahrensdauer jedoch kürzer.

Schlichtungsverfahren

Kann die Ausweisung nicht im summarischen Verfahren verlangt werden, weil die Voraussetzungen des Rechtsschutzes in klaren Fällen nicht erfüllt sind, muss vorgängig eine Verhandlung vor Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht durchgeführt werden. In diesem Verfahren wird ebenfalls überprüft, ob die Kündigung gültig ist. Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, eine gütliche Einigung zu erreichen. Kann ein Vergleich geschlossen werden, so muss darin der Ausweisungstitel enthalten sein. Mit diesem kann im Nachgang, sollte sich der Mieter noch immer weigern, die Wohnung zu verlassen, direkt die polizeiliche Ausweisung erwirkt werden. Wird keine Einigung erzielt, so wird dem Vermieter die

Klagebewilligung ausgestellt. Das Verfahren wird vor Mietgericht weitergeführt.

Polizeiliche Ausweisung

Mit dem vollstreckbaren Urteil (aus dem summarischen oder ordentlichen Verfahren) kann der Vermieter direkt die Polizei mit der Zwangsräumung beauftragen (Unterschiede im konkreten Vorgehen je nach Bezirk). Diese wird dem Mieter eine letzte Auszugsfrist ansetzen. Der Vermieter muss in der Zwischenzeit ein Umzugsunternehmen organisieren und allenfalls um die Einlagerung des Hausrats besorgt sein. Sowohl die Kosten des Gerichtsverfahrens als auch die Kosten für die Umzugsfirma hat der Vermieter vorzuschiessen. Er kann diese Kosten später beim Mieter jedoch zurückfordern.

Mit der Stellung des Ausweisungsgesuches nach erfolgter gültiger Kündigung darf nicht zu lange zugewartet werden. Auch bei der Entgegennahme von Mietzinsen nach erfolgter Kündigung ist Vorsicht geboten. Ich empfehle Ihnen, in einem solchen Fall schnell zu handeln und sich juristischen Rat zu holen. Gerne stehen wir Ihnen bei weitergehenden Fragen zur Verfügung.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9.00 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Mängel am Mietobjekt

Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz

Der Vermieter kann vom Mieter unter verschiedenen Rechtstiteln mit finanziellen Forderungen belangt werden. Der folgende Beitrag vermittelt einen kurzen Abriss über die Mietzinsherabsetzung und den Schadenersatz wegen mangelhafter Mietsache und einigen damit zusammenhängenden Fragestellungen.

Nach Art. 256 Abs. 1 OR ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Sofern der Istzustand der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Sollzustand abweicht und dadurch die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch fehlt oder beeinträchtigt ist, liegt ein Mangel vor. Der Begriff des Mangels ist relativ, er hängt vom konkreten Vertrag ab. Eine funktionierende Heizung ist für den vorausgesetzten Gebrauch in einer Wohnung zwingend notwendig. Ein Lagerraum kann hingegen unter Umständen ohne Heizung auskommen.

Liegt ein Mangel vor, verfügt der Mieter über verschiedenste Rechtsansprüche. Insbesondere besteht ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Wird der Mangel nicht beseitigt, führt dies unter Umständen zu einem fristlosen Kündigungsrecht des Mieters (Art. 259b OR). Daneben verfügt der Mieter auch über Ansprüche auf finanzielle Abgeltung. So kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins vom Zeitpunkt, in dem er vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung des Mangels entsprechend herabsetzt (Art. 259d OR). Der Mieter kann die

Mietzinse hinterlegen, welche damit als bezahlt gelten (Art. 259g OR). Hat der Mieter durch den Mangel Schaden erlitten, so muss ihm der Vermieter dafür Ersatz leisten, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft (Art. 259e OR).

Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz sind unterschiedliche Rechtsbehelfe und haben unterschiedliche Funktionen. Der Schadenersatz dient dazu, den Mieter vermögensmässig so zu stellen, wie wenn der Vertrag richtig erfüllt worden wäre, d. h. ein Mangel am Mietobjekt nicht eingetreten bzw. rechtzeitig behoben worden wäre. So kann etwa Schadenersatz geschuldet sein, wenn aufgrund eines undichten Dachs Einrichtungsgegenstände des Mieters beschädigt werden oder wenn dem Mieter Umzugskosten anfallen, wenn aufgrund von Bauarbeiten eine Mietwohnung zeitweise nicht bewohnt werden kann.

Die Mietzinsherabsetzung soll hingegen den verminderten Gebrauchswert der Mietsache finanziell ausgleichen und so ein erneutes Gleichgewicht zwischen den vertraglich geschuldeten Leistungen herbeiführen.1 Kann die Mietsache vollständig nicht mehr genutzt werden, ist der Mietzins vollständig herabzusetzen. Kann hingegen nur ein Teil der Mietsache (z. B. nur ein Zimmer) nicht genutzt werden oder ist die Nutzungseinschränkung nicht umfassend (z. B. die Gebrauchstauglichkeit ist durch Baulärm eingeschränkt), ist der Mietzins anteilsmässig zu reduzieren. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist bei der Bemessung der Höhe der Herabsetzung grundsätzlich nach der relativen Methode vorzugehen. Der objektive Wert der mängelfreien Mietsache wird mit dem objektiven Wert der mangelhaften Mietsache verglichen. Anschliessend wird der Mietzins

im gleichen Verhältnis herabgesetzt.2 Im gerichtlichen Alltag wird für die Bestimmung der Höhe der Mietzinsherabsetzung häufig auf die Praxis, also frühere beurteilte Fälle, abgestellt. In der Fachliteratur aber auch im Internet3 finden sich Zusammenstellungen, welche aufzeigen, bei welchem Mangel der Mietzins um wie viel Prozent zu reduzieren ist. Es ist sinnvoll, diese Gerichtsentscheide als Anhaltspunkte für die Höhe der Mietzinsherabsetzung zu verwenden. Dabei ist aber stets der Einzelfall zu beachten und es ist nicht unbesehen ein unpassender Vergleichswert hinzuzuziehen. Der gleich intensive Baulärm schränkt die Gebrauchstauglichkeit einer städtischen Mietwohnung weniger ein als diejenige eines für einen Ferienaufenthalt gemieteten Chalets in den Bergen.

Verhältnis der beiden Funktionen Wie bereits erläutert, haben Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz unterschiedliche Funktionen. Sie sind grundsätzlich nebeneinander anwendbar. Ob eine entsprechende Forderung besteht, ist aber für beide Ansprüche jeweils separat zu prüfen, weisen doch beide Ansprüche ihre Tücken auf. Schadenersatz ist nur geschuldet, wenn der Vermieter nicht beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft. Ist ihm der Mangel also nicht vorwerfbar, z. B. weil er ausserhalb seiner Einflusssphäre liegt (z. B. Baulärm durch einen Nachbarn), kann diesbezüglich kein Schadenersatzanspruch gefordert werden. Eine Mietzinsherabsetzung ist hingegen auch dann möglich, wenn dem Vermieter kein Vorwurf gemacht werden kann. Massgebend ist alleine, ob der Istzustand vom Sollzustand der Mietsache abweicht. Betreffend die Mietzinsherabsetzung ist darauf aufmerksam zu machen, dass nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung der Beginn des Herabsetzungsanspruchs voraussetzt, dass der Mieter

Alain Meier MLaw, Rechtsanwalt, Siegrist Ris und Partner, Rechtsanwälte und Notariat, Aarau

dem Vermieter mitteilt, dass aus seiner Sicht ein Ungleichgewicht zwischen den Leistungen (Mietzins/Überlassung des Mietobjekts) besteht. Dies kann etwa durch Mitteilung, dass der Mangel als belästigend empfunden wird, geschehen.4 Der Alltag zeigt, dass diese Mitteilung häufig unterbleibt, nur mündlich erfolgt oder nicht deutlich ist. Obwohl dieses Verhalten aus menschlicher Sicht verständlich ist – besteht doch das Bedürfnis, mit dem Vermieter ein möglichst angenehmes und unbelastetes Verhältnis zu haben – ist es aus rechtlicher Hinsicht für den Mieter ungünstig. Streitigkeiten können mit klaren, beweisbaren (vorzugsweise per Einschreiben, mindestens aber per E-Mail oder Textnachricht) Mitteilungen zur Mangelhaftigkeit der Mietsache vermieden werden. Der Schadenersatzanspruch setzt hingegen nicht voraus, dass der Schaden dem Vermieter an einem bestimmten Zeitpunkt mitgeteilt wird. Selbstverständlich ist aber auch bei der Geltendmachung des Schadenersatzes der Zeitfaktor zu beachten. Es droht die Verjährung.

Mietzinsherabsetzung und Schadenersatz können nebeneinander bestehen und können sich auch gegenseitig beeinflussen. Dies zeigt sich auch in einem vom Zivilgericht Basel-Stadt zu beurteilenden Fall. Eine Wohnung war wegen Bauarbeiten zeitweise unbewohnbar, weshalb die Mieterin zeitweise in einem Hotel nächtigen musste. Die Kosten der Mieterin für das Hotel ist ein Schaden, welcher von der Vermieterin ersetzt werden muss. Die Mietwohnung war zudem unbewohnbar, befand sich also nicht im zum vorausgesetzten Gebrauch notwendigen Zustand. Der Mietzins wäre demnach grundsätzlich vollumfänglich herabzusetzen. Die beiden Ansprüche können allerdings nicht unbesehen kumuliert werden. Ansonsten würde die Mieterin keine Miete zahlen und auch das Hotel bezahlt erhalten und somit also gratis wohnen.

Die Mietzinsherabsetzung ist an den Schadenersatz anzurechnen. Der Mieter soll mittels Schadenersatz finanziell so gestellt werden, wie wenn der Vertrag mängelfrei erfüllt worden wäre. Eine darüberhinausgehende, durch die Einschränkung der Wohnfunktion bewirkte, aber sich auf den Mieter nicht fi-

nanziell auswirkende Störung des Austauschverhältnisses ist über die Mietzinsherabsetzung auszugleichen.5 Im bereits erwähnten Fall hat das Gericht entschieden, dass die Hotelkosten vollständig zu ersetzen sind. Der Mietzins der unbewohnbaren Wohnung wurde hingegen statt vollständig nur auf 70 Prozent herabgesetzt. Die verbleibenden 30 Prozent des Mietzinses repräsentieren die Wohnfunktion, welche durch das Hotelzimmer übernommen wurde und bereits mit dem Schadenersatz abgegolten wird. Die 70 Prozent Mietzinsherabsetzung sind demnach Entschädigung für die fehlenden Nutzungsmöglichkeiten der Mietwohnung, welche nicht durch das Hotelzimmer ersetzt werden konnten, etwa die fehlende Küche oder das nichtvorhandene Gästezimmer. In welchem Umfang zusätzlich zum Schadenersatz für die Hotelkosten noch eine Mietzinsherabsetzung geschuldet ist, hängt demnach stark von der Ausstattung des Hotels wie auch der Mietwohnung ab. Auch hier ist der Einzelfall zu prüfen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – eine mangelhafte Mietsache einen Schadenersatz- wie auch einen Mietzinsherabsetzungsanspruch auslösen kann. Diese Ansprüche bestehen nebeneinander und beeinflussen sich gegenseitig. So soll ein Mieter, der wegen Bauarbeiten in einem Hotel nächtigen muss, nicht gratis wohnen. Ein Mietzinsherabsetzungsanspruch besteht nur insofern, als der ausgefallene Nutzen nicht in der Hotelnutzung enthalten ist.

Ob und in welchem Umfang ein Schadenersatz geschuldet ist oder eine Mietzinsherabsetzung gefordert werden kann, ist vom Einzelfall abhängig. Pauschale Betrachtungen oder Berechnungen werden den komplexen Gesetzesvorschriften nicht gerecht.

1 BJM 2020, S. 107 f.

2 BGE 130 III 504, E. 4.1.

3 https://www.mieterverband.ch/mv/ mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/ maengel-schaeden.html#tab-3-content.

4 Vgl. BGE 142 III 557, E. 8.3.4.

5 BJM 2020, S. 108.

energieberatungAARGAU

Es lohnt sich!

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie, zum Beispiel zu:

– Gebäudeerneuerungen

– Fensterersatz

– Heizungs- und Boilerersatz

– Solaranlagen

– elektrischen Verbrauchern und Beleuchtung

– Neubauten

– Förderprogrammen

energieberatungAARGAU eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Kostenlose Beratungen: telefonisch: 062 835 45 40 per E-Mail: energieberatung@ag.ch

Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch /energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

Departement

Bau, Verkehr und Umwelt

Sturz vom Baugerüst

Haftet der Hauseigentümer?

Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt

SAV Bau- und Immobilienrecht, Pfisterer Fretz Munz AG, Aarau

Bei Neubauten oder auch bei Sanierungen müssen oft Baugerüste gestellt werden. Baugerüste sind naturgemäss hoch – und ein Sturz vom Baugerüst kann zu schweren Unfällen mit erheblichen Kostenfolgen führen. Haftet der Hauseigentümer und Ersteller des Hauses (Bauherr) dafür, dass das Baugerüst in Ordnung ist oder trägt die Gerüstbauerin die Verantwortung? Das war vor Gericht umstritten.

Sachverhalt

Auf einer Baustelle brach eine Malerin nach einem Sprung von etwa 30 bis

50 Zentimetern Höhendifferenz von einem oberen Gerüstgang auf einen unteren Gerüstgang durch das Bodenbrett des unteren Ganges und stürzte 2,5 Meter in die Tiefe. Sie verletzte sich und war mehrere Monate arbeitsunfähig. Da die Malerin mit ihrem Sprung ein Loch in das Gerüst riss, schloss das kantonale Gericht, das Gerüst müsse mangelhaft gewesen sein. Denn das Gerüst habe stellenweise verrottete Holzteile enthalten. Das Gericht bezeichnete die Gerüstbauerin als Eigentümerin des Gerüstes und daher als verantwortlich und haftpflichtig (Art. 58 Abs. 1 Obligationenrecht, OR). Die Gerüstbauerin zog dagegen vor Bundesgericht und blitzte ab. Das Bundesgericht bestätigte ihre Haftung. Die Gerüstbauerin hafte als Eigentümerin des Gerüstes, auch wenn dieses seit über fünf Monaten auf der Baustelle und damit im Zuständigkeitsbereich des Bauherrn bzw. der Bauleitung gestanden habe und sie Eigentümerin von über 52 derartiger Baugerüste sei.

Ein Gerüst müsse einem Sprung von einem halben Meter standhalten, zumal das

Körpergewicht der Malerin nicht überdurchschnittlich gewesen sei. Das Bundesgericht warf der Gerüstbauerin auch mangelnde Kontrolle und Unterhalt des Gerüstes vor. Es sei auch nicht unüblich, dass Teile des Gerüstes entfernt und für andere Zwecke verwendet würden. Eine Gerüstbauerin müsse allfällige Änderungen am Gerüst unterbinden respektive rückgängig machen. Sie hafte grundsätzlich für allfällige am Werk vorgenommene Änderungen oder unterlassene Unterhaltsarbeiten.

Dass die Malerin gesprungen war, qualifizierte das Bundesgericht immerhin als geringes Selbstverschulden mit einer Reduktion im Umfang von 15 Prozent (Urteil des Bundesgerichts 4A_189/2018 vom 6. August 2018).

Vertragsgestaltung

Die Gerüstbauerin hatte mit der Bauherrin im Vertrag über die Miete des Gerüstes keine Abmachung getroffen, wer die Kontroll- und Unterhaltspflicht für das Baugerüst trägt. Die Gerüstbauerin als Eigentümerin des Gerüstes haftete daher

Lukas Pfisterer

für den mangelhaften Zustand (Art. 58 Abs. 1 OR). Die Malerin hatte übrigens auch von der Bauherrin und Bauleiterin Schadenersatz verlangt. Das kantonale Gericht bestätigte, dass sowohl die Gerüstbauerin als auch die Bauherrin und Bauleiterin solidarisch für den ganzen Schaden einstehen müssten, das heisst, dass die Malerin den Schaden bei beiden nach ihrer Wahl ganz oder teilweise einfordern konnte. Die Bauherrin und Bauleiterin hatte das kantonale Urteil akzeptiert.

Das Urteil legte fest, wer der Malerin den Schaden ersetzen musste, im «Aussenverhältnis» also beide. Nichts gesagt war damit über die Kostentragung im «Innenverhältnis», zwischen Bauherrin und Gerüstbauerin. Diese hätten unter sich eine andere Abmachung treffen können, beispielsweise dass die Bauherrin der Gerüstbauerin das Geld ersetzt, das letztere der Malerin hätte bezahlen müssen (Art. 58 Abs. 2 OR).

Risikoverteilung beachten

Für Bauherren ist es daher wichtig, auf die richtige Verteilung der Risikotragung zu achten. Es geht nicht nur darum, dass das Gerüst fachgerecht aufgestellt wird. Es muss danach auch fachgerecht unterhalten werden. So kann es vorkommen, dass Teile des Gerüstes von anderen Handwerkern abmontiert werden, weil sie für die eigenen Bauarbeiten «im Weg» sind, beispielsweise für das Hochhieven von Isolationsplatten oder Fenstern. Wird das Gerüst danach nicht wieder ordnungsgemäss aufgestellt, besteht Absturzgefahr – und damit das Risiko, als Bauherr für den finanziellen Schaden aufkommen zu müssen. Je nach Unfall und bleibenden Folgeschäden kann dies sehr teuer werden.

Im Vertrag zwischen Gerüstbauerin und Bauherr sollte die Kontroll- und Unterhaltspflicht ausdrücklich geregelt werden: Die Gerüstbauerin soll beispielsweise verpflichtet werden, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit das Gerüst jederzeit in einem fachgerechten Zustand

ist, durch regelmässige Kontrollen, das Hinweisen auf Veränderungsverbot am Gerüst und mehr. Denn bei einem Unfall droht auch dem Bauherrn als Grundeigentümer eine Schadenersatzklage. Eine gewisse Überwachungspflicht trifft zudem die Bauleitung, meist wahrgenommen durch den Architekten. Sieht er, dass das Gerüst nicht in Ordnung ist, muss er intervenieren und die Behebung verlangen. Im hier erwähnten Fall war die unterbliebene Intervention durch die Bauleiterin möglicherweise der Grund, dass sie ebenfalls schadenersatzpflichtig wurde. Dies geht aus dem Urteil des Bundesgerichts nicht hervor, weil die Bauleiterin den kantonalen Entscheid akzeptiert hatte.

Zusätzlich sollte der Bauherr darauf achten, dass die Gerüstfirma die finanziellen Risiken nicht abschiebt. Denn sie könnte sich vom Bauherrn versprechen lassen, dass er im «Innenverhältnis» letztlich den finanziellen Schaden trägt, sollte die Gerüstfirma zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet werden (Art. 58 Abs. 2 OR). Eine derartige Klausel kann durchaus in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gerüstfirma enthalten («versteckt») sein. Es empfiehlt sich also dringend, auch das «Kleingedruckte» in den Anhängen zu Verträgen zu lesen und derartige Klauseln ersatzlos zu streichen. Das ist erlaubt!

Ähnliche Fragen können im Übrigen auch bei einem Baustellenkran und anderen Installationen auf der Baustelle auftauchen. Gelegentlich kippt ein Kran bei einem Unwetter um. Greift die Haftung des Werkeigentümers für ein Baugerüst, so greift sie möglicherweise auch bei einem Kran. Deshalb sollte auch dieser Vertrag für den Bauherrn so abgefasst sein, dass er im «Innenverhältnis» nicht das finanzielle Risiko des Kraneigentümers trägt.

Kalkschutz

Bei einem Bauprojekt ist also nicht nur die Architektur des Gebäudes wichtig. Ebenso wichtig ist die «Architektur» der Verträge. Umweltfreundlicher

KostenLos testen!

Wasserqualität ist Lebensqualität Wir bieten für Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Landwirtschaftsbetriebe, Hotellerie- und Gastgewerbe sowie Industrie und Gewerbe kompetente Beratung und individuelle Lösungen zum Thema Kalkschutz an.

telefon: 0800 88 33 99 hydro-service.ch

Mitglied Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches

Äntli guet schlofe!

Beratung & Verkauf auch bei Ihnen zu Hause

Vermeiden Sie Fehlkäufe und profitieren Sie von über 35 Jahren Erfahrung!

• Matratzen (CH-Produktion)

• Latten-, Motorenroste

• Bettrahmen, Zubehör

• Decken, Traumkissen

• Bettfedernreinigung etc.

Ihre Schlafberater mit

Unterdorfstrasse 3 • 5612 Villmergen Tel. 056 621 82 42 www.betten-kueng.ch

Bestellen Sie jetzt Ihre Heizung zum Aktionspreis

Aktion nur gültig bei Bestellung bis zum 30.11.2020**

Kombi-Angebot:

Öl-Kessel fertig montiert ab CHF 16‘500.-*

Angebot gilt für folgende Anlagen:

Öl-Kessel: Vario CONDENS 9-18 KW, 1-stufig (inkl.) oder modulierender Brenner (Mehrpreis), Kaminsanierung mit raumluftabhängigem Anschluss, Chromstahl Kessel.

Gratis Wärmepumpen-Boiler: VT 310-OHE mit einem Fassungsvermögen von 310 Liter Inhalt ohne Glattrohrregister, aber steckfertig für sofortigen Anschluss.

In Kombination mit Photovoltaik lässt sich dieses Angebot MuKEn-konform erweitern. Im Paketpreis ist - falls notwendig - eine mobile Elektro-Heizung zur Überbrückung bei der Sanierung inbegriffen.

*Alle Preise verstehen sich inklusive Montage, Meldeverfahren sowie MWST, jedoch exklusive elektrischer Anschluss im Betrag von ca. CHF 1’950.– sowie Anpassung am Elektrotableau. Die Preise werden bei einem persönlichen Gespräch vor Ort überprüft. **Aktion nicht mit anderen Vergünstigungen kumulierbar und nur gültig in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Zug und Zürich.

Kontaktieren Sie uns noch heute unter unserer Energie- und WärmeHotline , oder fordern Sie gleich jetzt Ihre Online-Offerte an.

Wir sorgen dafür, dass Sie keine kalten Füsse kriegen.

Öffnungszeiten: Montag geschlossen

Dienstag-Freitag: 9-12

• 14-18.30 Uhr

Samstag 9-16 Uhr

ENERGIE - UND WÄRME- HOTLINE 0844 000 000

Energie- und Wärmelösungen von Migrol

Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch

Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch

Hauptsitz Brugg

Tel. 056 441 60 84

Hauptsitz Brugg Tel. 056 441 60 84

Wir sorgen dafür, dass Sie keine kalten Füsse kriegen.

Filiale Neuenhof

Als zuverlässiger Partner für behagliche Wärme realisieren wir Heizungssysteme aller Art. Wir kennen uns mit Öl, Gas, Luft und Wasser genau so gut aus wie mit thermischen Solaranlagen oder Photovoltaik. An den Standorten Brugg und Neuenhof projektieren und planen wir massgeschneiderte Lösungen für höchste Ansprüche.

Tel. 056 426 37 23

Filiale Neuenhof Tel. 056 426 37 23

Heizteam Savaris AG info@heizteam.ch www.heizteam.ch

Hauptsitz Brugg Tel. 056 441 60 84

Filiale Neuenhof Tel. 056 426 37 23

Sichere Handläufe

Moderne Handläufe aus handwarmem und wartungsfreiem Aluminium. Viele Dekore zur Auswahl. Schöne Sicherheit für Ihr Zuhause. Jetzt alle Treppen nachrüsten! koStenloS ProSPekte anfordern!

Zentrale Winterthur Diesen Winter sicherTreppen steigen! Wandseitig für mehr Sicherheit!

Seenerstrasse 201 8405 Winterthur

052 534 41 31

Öl-Kessel
WärmepumpenBoiler

Geranien – Pelargonien

Schon zu Grossmutters Zeiten gehörten sie zu den bekanntesten und beliebtesten Balkon- und Beet-Pflanzen. Und auch heute noch schmücken sie unzählige Fenstersimse, Blumentröge und Ampeln: Die Pelargonien, bei uns besser bekannt unter dem Namen Geranien. Weniger bekannt ist, dass es sich bei den unter dem Namen Geranien verkauften Pflanzen vielfach botanisch um Pelargonien handelt. Der Unterschied zwischen Geranien und Pelargonien ist leicht zu erkennen. Bei der Gattung Pelargonien sind die Blüten symmetrisch mit drei kleineren Kronblättern unten und zwei grösseren oben angeordnet. Und bei den Geranien sind alle fünf Kronblätter gleich gross.

Geranien gehören zu den anspruchslosesten Blütenpflanzen. Mit einer nur minimalen Pflege bescheren sie einem vom Frühling bis in den Herbst eine wahre Blütenpracht. Von Sorte zu Sorte variiert die Blütezeit von Mai bis Oktober. Bei einem milden Herbst halten manche Sorten bis in den November hinein.

Bei Geranien und Pelargonien besteht eine riesige Auswahl an Sorten und Farben.

Längst erhält man sie nicht nur im klassischen Orangerot, sondern es gibt sie auch in Weiss oder Zartrosa, Violett oder sogar in Pink. Man erhält aufrecht wachsende oder hänge Geranien, Duftgeranien, welche nach Rosen, Zitronen oder Apfel duften, oder Geranien mit schön verzierten Blättern. Mache Geranien gelten als Mückenschreck.

Es gibt schier unendlich viele Möglichkeiten, mit Geranien vom Frühling bis in den

Herbst farbige Akzente zu setzen. Sowohl Pelargonium als auch Geranium stammen aus der Familie der Storchenschnabelgewächse. Sie sind auch verwandt mit unserem hiesigen stinkenden Storchenschnabel.

Die heutigen Züchtungen haben jedoch nur noch wenig mit den wilden, aus Südamerika stammenden Geranien gemeinsam. Geranium-Arten sind praktisch auf allen Kontinenten beheimatet.

AGENDA

Energie-Apéros

im Kanton Aargau

Die Energie-Apéros Aargau der Saison 2020/21 finden online statt. Mittwoch, 2.12.2020: • Energiewende ist auch Wärmewende Informationen und Anmeldung: www.energieaperos-ag.ch

Foto: Jeannine Stierli

PUBLIREPORTAGE ENERGIE 360° (LADELÖSUNGEN MIT ZUKUNFT)

charge@immo

für die skalierbare Ladelösung mit Mehr wert

Die Elektromobilität kommt an – bei den Automobilisten und immer mehr auch in den Garagen von Wohnliegenschaften. Damit die steigende Nachfrage nach Lademöglichkeiten gedeckt werden kann, hat Energie 360° charge@immo entwickelt – eine skalierbare Ladelösung, die auf die individuellen Bedürfnisse und den jeweiligen Standort abgestimmt ist.

Die Bedeutung der Elektromobilität nimmt auch in der Schweiz rasant zu. Gemäss einer Umfrage* zieht jede zweite Person den Kauf eines Elektroautos aufgrund der Reduktion des CO 2 -Ausstosses in Betracht. Auch die Tatsache, dass Elektroautos weniger Lärm verursachen, und generell die Überzeugung dass der Elektromobilität die Zukunft gehört, sprechen für den Entscheid zugunsten eines Elektroautos. Die Anzahl neu zugelassener Elektrofahrzeuge war im letzten Jahr erstmals fünfstellig und stieg im April, Mai und Juni 2020 um nochmals 17% gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Zahlen zeigen eindeutig, dass die Elektromobilität mit ihrer stetig verbesserten Technologie auf dem Vormarsch ist.

Jederzeit ausbaubare Ladelösung

Mit der steigenden Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigt gleichzeitig auch jene nach Lademöglichkeiten in Wohnliegenschaften. Energie 360° bietet deshalb Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Verwaltungen von Mehrparteienhäusern mit charge@immo eine skalierbare Ladelösung, um sowohl bestehende als auch Neubauimmobilien schrittweise dem wachsenden Bedarf an Ladestationen anzupassen. Die modular konzipierte Ladeinfrastruktur kann dabei ganz einfach erweitert werden, wenn die Zahl der Elektroautos wächst. charge@immo ist somit nicht nur skalierbar, sondern auch zukunftssicher.

*Quelle: TCS-Barometer E-Mobilität

Kontrolliertes Laden mit Stromsteuerung Während eine Ladestation für einen einzelnen Parkplatz mit der heutigen Technik bedenkenlos von einem Fachmann montiert werden kann, so braucht es für mehrere Fahrzeuge ein intelligentes Lastmanagement, welches den Ladebedarf und den Strombezug steuert. Die stetige Kommunikation unter den Ladestationen funktioniert dabei am besten, wenn alle vom selben Hersteller stammen. Abgestimmt auf die Leistung des Hausanschlusses und die weiteren Energiebezüger in der Immobilie verhindert das System eine Überbelastung, wodurch die Elektroinfrastruktur geschont wird und die Besitzer der Elektrofahrzeuge Stromkosten sparen können. Auf Wunsch lässt sich zudem eine dynamische Steuerung verwenden, welche die Ladestationen zum Beispiel mit einer Solaranlage oder einem Batteriespeicher vernetzt.

Einfaches Abrechnungsmodell

Damit die E-Mobilität für Liegenschaftsverwaltungen keinen zusätzlichen Aufwand hinsichtlich der Abrechnung darstellt, wurde in die Ladelösung charge@immo ein benutzerfreundliches Zugangs- und Abrechnungssystem integriert.

ÜBER ENERGIE

360°

Die personalisierte easycharge-Ladekarte von Energie 360° ermöglicht ausserdem den Zugang zu fast 50 000 öffentlichen Ladepunkten in ganz Europa.

Aufwertung der Liegenschaft

Mit der massgeschneiderten und skalierbaren Ladelösung charge@immo engagieren sich Immobilienbesitzer für die Reduktion des CO 2 -Ausstosses und steigern durch das Schaffen einer optimalen Grundlage für die Elektromobilität auch die Zufriedenheit der Bewohner ihrer Liegenschaften.

Sie wollen in die Elektromobilität einsteigen?

Energie 360° unterstützt Sie als Immobilienbewirtschaftung gerne von der ersten Idee bis zur schlüsselfertigen Übergabe der charge@immo-Ladeinfrastruktur – abgestimmt auf Ihren heutigen wie auch zukünftigen Nutzungs- und Fahrzeugbedarf. Sprechen Sie mit uns über Ihre Ideen.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Energie 360° macht nachhaltige Energie in der ganzen Schweiz nutzbar. 280 Mitarbeitende engagieren sich gemeinsam mit Kundinnen und Kunden, Partnern und Gemeinden für erneuerbare Energie und ökologische Mobilität. Energie 360° gehört zu 96% der Stadt Zürich, die sie – wie 42 weitere Gemeinden – mit immer mehr erneuerbarem Gas versorgt. Das Unternehmen plant, baut und betreibt Energielösungen, investiert in Elektroladestationen und ist führend bei Biogas und Holzpellets. So leistet Energie 360° Tag für Tag einen Beitrag zur Umsetzung der 2000-WattGesellschaft – hier und jetzt für die kommenden Generationen.

Energie 360° AG Tel. +41 43 317 25 25 mobilitaet@energie360.ch www.energie360.ch

Art.-Nr. Stück

Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch

Mietvertragsabschluss/Mietobjekts-Abnahme/Übergabe; Hauswart; Unterhalt

Heizungs- und Betriebskosten (Nebenkosten); Buchhaltung

Die Nebenkosten (Heiz-, Warmwasser- und Betriebskostenabrechnung) (2019)

– Heizkosten (184 Seiten) (2019/SHEV)

Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht

(398 Seiten) (2016/SHEV)

20 Prozent Mengenrabatt bei Bestellungen von über 100 Exemplaren des gleichen Artikels. Kein Drucksachenversand unter Fr. 5.– (zuzüglich Versandspesen).

Alle Preisangaben ohne Versandspesen. Preisänderungen vorbehalten. Keine Warenretouren. Versand ins Ausland nur gegen Vorauszahlung.

Mitglied-Nr.:

(*Mitgliederpreis nur möglich bei Angabe der Mitglied-Nummer)

Name: Vorname:

Adresse:

PLZ/Ort:

Datum: Unterschrift:

Möchten Sie eine Entkalkungsanlage ausprobieren?

WEICHES WASSER 1 JAHR ERLEBEN –ERST DANN ENTSCHEIDEN:

Mit einem KalkMaster-Probeabo können Sie die Enthärtungsanlage weiter mieten, günstig kaufen oder ohne weitere Kosten zurückgeben!

Jetzt 1 Jahr Probegünstig testen

Mit unserem Treppenlift verhilft die HERAG AG, ein Schweizer Unternehmen, ihren Kunden seit über 30 Jahren zu mehr Unabhängigkeit, Sicherheit und Komfort in ihrem Zuhause. Mit perfektem Service.

PRÄSENT UND LOKAL VERANKERT

Zürich - Basel - Luzern 062 511 72 46 sales@stannah.ch www.stannah.ch

Unverbindliche und kostenlose Beratung www.kalkmaster.ch · info@kalkmaster.ch

Ruhe im Schlafzimmer

Aus dem Alltag und der Hektik aussteigen – welcher Wohnraum eignet sich dafür am besten? Wohl das Schlafzimmer. Damit dieser Rückzugsort schön gemütlich und beruhigend wirken kann, braucht es die entsprechende Fensterverkleidung.

Vorhänge, die Licht und Wärme regulieren können.

Ein Vorhang hat mehrere Aufgaben: Verdunkelung, Sicht- und Sonnenschutz. Er ist zudem ein stilvolles Gestaltungselement, das zur Inneneinrichtung des Raumes passt. Zusammen mit Möbeln, Bildern und Wohnaccessoires trägt ein Vorhang dazu bei, dass ein Schlafzimmer zu einem Wohnraum wird, wohin man sich gerne zurückzieht, die Alltagssorgen hinter sich lässt und gut schlafen kann. Die Auswahl an Fensterverkleidungen ist riesig – nicht nur was Farbe, Musterung und Material betrifft.

Foto: Création

Mehr als nur ein Sichtschutz Vorhänge, auch Gardinen genannt, sind schon lange nicht mehr so spiessig und langweilig wie in unseren Erinnerungen. Das Vorhangsortiment ist an Farben, Mustern und an Stoffen enorm vielfältig. Von klassisch uni bis bunt und verspielt. Sie passen sich allen Einrichtungsstilen an und erzeugen einen wohnlichen Charakter. Vorhangstoffe wie etwa Samt eignen sich zum starken Abdunkeln des Raumes. Zudem gibt es sogenannte funktionale Textilien, die nicht nur als Sichtschutz dienen, sondern auch als Wärme- und UV-Schutz wirken. Beispielsweise kann der Schweizer Textilhersteller Création Baumann Stoffe mit einer hauchdünnen metallenen Schicht überziehen, was bedeutet, dass ein gewisser Anteil des Lichts bzw. der Energie bereits am Fenster zurückgestrahlt wird. Je nach Metallisierung wird eine Reflexion von rund 40 Prozent erreicht, also fast die Hälfte der Sonneneinstrahlung dringt erst gar nicht in den Raum ein. Zudem können metallisierte Textilien neben der Regulierung von Licht und Wärme auch die Raumakustik verbessern.

Gardinen zum Schieben

Schiebegardinen oder Flächenvorhänge sind hauchdünne Stoffbahnen, die vertikal ge-

Baumann

bedienen.

spannt und aufgehängt werden. Die glatten Stoffbahnen werden mit Hilfe von Schiebesystemen in einer Schiene geführt. Sie lassen sich deshalb flexibel seitlich verschieben, hintereinander positionieren und können bei Bedarf die ganze oder nur Teile der Fensterfläche bedecken. Diese flächige Licht- und Sichtregulierung ist wie geschaffen für grosse Fensterfronten und Glasflächen in modernen Wohnräumen. Flächenvorhänge lassen sich auch als Raumteiler einsetzen.

Für die Beschattung von grossen Fensterflächen werden auch Lamellenvorhänge eingesetzt. Dank der einfachen Bedienung kann man die Lamellen stufenlos verstellen und somit den Lichteinfall individuell regulieren.

Das Rollo

Das Rollo lässt sich leicht bedienen und kann an Wand, Decke oder direkt auf dem Fensterrahmen montiert werden. Je nach Farbe – weiss oder Naturtöne – hält es sich dezent zurück oder kann bunt und gemustert einem Raum zusätzlich Farbe verleihen. Wer das Schlafzimmer komplett abdunkeln will, wählt eine lichtundurchlässige Beschichtung für den Stoff. Eine Rolloanlage besteht aus einem rechteckigen Stoff, der auf eine Welle gewickelt ist. Mit Hilfe verschiedener Bedienvarianten lässt sich der Rollo-

Fortsetzung Seite 27

In diesem Schlafzimmer ist das Plissee Teil der Einrichtung.

Die runden Fenster erhalten einen Plissee-Sichtschutz. Die grosse Fensterfront Schiebegardinen.

Ein Rollo ist einfach zu

BIS ZU 10 PROZENT RABATT FÜR HEV-MITGLIEDER.

Kontaktieren Sie uns: ZURICH, GENERALAGENTUR

VINCENZO CENTOLANZA 062 836 52 52 aargau@zurich.ch

Wir feiern 35 Jahre!

Mehr Raum und Licht in einem Tag.

Mehr Raum und Licht in einem Tag.

Lassen Sie Ihr Dachgeschoss leerstehen, weil Sie den Einbau einer Dachlukarne scheuen? Dann kennen Sie die Zimmerli Dachlukarne nicht!

Zimmerli Dachlukarnen werden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen geplant, im eigenen Werk als Fertigelement und in bester Schweizer Qualität hergestellt und in einem Tag montiert. Profitieren Sie von unser langjährigen Erfahrung.

Rohrerstrasse 20•5000 Aarau

Tel.062 822 37 23 • www.zdl.ch

Ihre Immobilie verkaufen ohne Vermarktungskosten

Wir schenken Ihnen die Vermarktungskosten im Wert von bis zu CHF 3'500. Jetzt mehr erfahren: walde.ch/verkauf-ohne-kosten

Profitieren Sie unter: walde.ch/verkauf-ohne-kosten Gültig bis 31. Dezember 2020.

stoff leicht von der Welle abrollen und auf der gewünschten Höhe positionieren. Ein Rollo gibt es sowohl für rechteckige als auch für grosse Glasfronten und für Dachfenster.

Das Falt- oder Raffrollo

Das Faltrollo ist eine weitere Variante des klassischen Rollos, denn es wird ebenfalls mit einem Seitenzug bedient. Im heruntergelassenen Zustand gewährt es Sicht- und Sonnenschutz. Wird es hochgezogen, legt es sich in dekorative, weiche Falten. Deshalb wirkt ein Faltrollo eher wie eine Gardine und gibt dem Schlafzimmer eine stilvolle, gemütliche Note.

Das Plissee Plissees sind leicht zu bedienen und beliebt, weil sie vielseitig einsetzbar sind. Eine Plisseeanlage besteht aus einer speziellen Sonnenschutztextilie mit eingearbeiteten, dauerhaften Falten. Diese kann wie eine Ziehharmonika auf ein schmales Paket zusammengeschoben werden. Auseinandergezogen bedeckt das Plissee je nach Bedarf das Fenster teilweise oder vollständig. Der Stoff ist oben und unten an schmalen Schienen befestigt und wird mittels einer speziellen Schnurtechnik geführt. Wenn es fest auf dem Fensterrahmen verspannt wird, kann das Plissee von oben und von unten bedient werden. Ein besonderer Vorteil ist, dass sich Plissees auch bei schwierigen Fensterformen wie unterm Dach oder unter Rundbögen einpassen lassen.

Jalousie oder Shutter

Mit einer Jalousie kann man den Lichteinfall von aussen regulieren, denn die einzelnen Lamellen lassen sich je nach Sonnenstand punktgenau justieren. So kann man Tageslicht in den Raum lassen, unerwünschte Blicke hingegen bleiben draussen. Passend zur Einrichtung gibt es Lamellen aus Aluminium, Kunststoff oder Holz. Shutter sind Innenfensterläden, die je nach Machart sogar ein mediterranes Ambiente im Schlafzimmer erzeugen können. Shutter werden in der Regel massgefertigt und sind daher auch für ungewöhnliche Fensterformen geeignet. Ähnlich wie bei der Jalousie ist eine komplette Verdunkelung nicht möglich, da durch die geschlossenen Lamellen stets ein wenig Licht in den Raum gelangt.

Grosse Auswahl an Fensterverkleidungen

Das Aargauer Unternehmen Klinso bietet neben einer grossen Auswahl an Fensterverkleidungen eine fachliche Beratung, eine Montage und einen Storen-Service an. Ebenfalls erhältlich sind Markisen und Storen für die Beschattung von Fenstern, den Gartensitzplatz oder den Wintergarten.

Klinso GmbH, Aarauerstrasse 72, 5600 Lenzburg (Staufen) Tel. 056 441 51 51 oder klinso.ch

Ferienstimmung im Schlafzimmer mit Innenfensterläden.
Schlicht und elegant: Lamellenvorhänge.
Foto: Adobe Stock
Foto: Erfal

Lüften ist eine sehr einfache Massnahme, um die potenzielle Konzentration von Aerosolen tief zu halten.

Corona: lüften, lüften, lüften!

Das Coronavirus Sars-CoV-2 übertrage sich möglicherweise über Aerosole, sprich über die Luft. Darauf verweisen mehr als 200 Forschende im Fachblatt Clinical Infectious Diseases. Bestätigt sich der Verdacht, seien zusätzliche Massnahmen gefragt als bei einer ausschliesslichen Übertragung durch Tröpfchen.

Brigitte Müller, Redaktorin

André Prévôt, tätig am Paul Scherrer Institut (PSI), ist einer der Wissenschaftler, welcher die Publikation im Fachblatt Clinical Infectious Diseases unterzeichnet hat. Auf die Frage, warum Aerosole bei der Ausbreitung von Covid-19 eine Rolle spielen, antwortet der Wissenschaftler: «Es kam in den letzten Monaten öfter zu Ansteckungen, obwohl der Sicherheitsabstand von 1,5 oder 2 Metern eingehalten wurde. Die Menschen wurden also nicht angehustet oder so. Sie waren einfach län-

ger im gleichen Raum wie bereits Infizierte. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass diese Ansteckungen über Aerosole erfolgten und nicht über Tröpfchen, so dass der Erreger also über die Atemluft in die Lunge geraten ist.»

André Prévôt arbeitet im Labor für Atmosphärenchemie am PSI. Er wurde als Aerosolforscher angefragt, den Fachartikel daraufhin zu prüfen, ob alles plausibel ist. Selber ist Prévôt kein Virologe. Er interessiert sich für die generelle chemische Zusammensetzung von Aerosolen und deren

Auswirkungen auf Lungenerkrankungen und Klima.

Was sind Aerosole?

Ein Aerosol ist ein flüssiges oder festes Teilchen, das in der Luft schwebt. Diese Flüssigkeitstropfen bestehen vor allem aus Wasser und sind etwa ein bis über hundert Mikrometer gross, also gerade einmal ein Hundertstel bis Zehntel eines Millimeters. Ein Aerosol kann auch ein Virus sein. Konkret passiert Folgendes: Beim Husten gelangen unter Umständen Millionen von Viren, beim Sprechen Tausende von Viren

in unterschiedlich grossen Tröpfchen in die Luft. Das Wasser verdunstet relativ schnell, das kann in Sekunden bis Minuten passieren. In der Folge schrumpft das Tröpfchen. Übrig bleibt ein Mix aus dem Virus und irgendwelchen anderen halbflüssigen organischen Bestandteilen (zum Beispiel Speichelmasse), der sich nicht so schnell verflüchtigt. Diese Teilchen verbleiben in der Luft und verteilen sich im Raum – so ähnlich wie Feinstaub. Auf die Frage, wie lange Aerosole in der Luft bleiben, erklärt André Prévôt: «Das kommt auf die Grösse an. Wenn das Teilchen gross ist, sinkt es durch die Schwerkraft relativ schnell ab; wenn es klein ist – typischerweise fünf Mikrometer und kleiner –, bewegt es sich mit der Luft. In Innenräumen dauert es sehr lange, bis solch kleine Partikel auf dem Boden landen, das kann Stunden bis Tage dauern.»

Unterschied zur Tröpfcheninfektion

Bei der Tröpfcheninfektion redet man von grossen Tröpfchen (10, 50 oder 100 Mikrometer), die nicht lungengängig sind. Tröpfchen, die beim Husten und bei einer feuchten Aussprache entstehen, sind am oberen Ende dieser Tropfengrössen. Wenn Tröpfchen so gross sind, landen sie relativ schnell auf dem Boden, dann reicht der Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern aus. Eine Ansteckung geschieht nur über die direkte Abgabe und Aufnahme solcher Tröpfchen. Aerosole sind hingegen lungengängige Teilchen, weil sie fünf Mikrometer und kleiner sind: Sie bleiben teilweise lange in der Luft, werden weitertransportiert und verteilen sich im Raum. Menschen können Aerosole einatmen und sich darüber infizieren, auch wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern eingehalten wird.

Übertragung durch Aerosole?

Die Wissenschaft weiss zurzeit noch nicht, wie wahrscheinlich es ist, sich an solchen schwebenden virushaltigen Partikeln anzustecken. André Prévôt meint: «Das kommt darauf an, wie viele Viren man aufnehmen muss und auch über welchen Weg. Das weiss man bei Covid-19 noch nicht so genau. Die Schwelle ist bei jedem Virus ein bisschen anders – und wahrscheinlich auch

bei jeder Person.» Deshalb antwortet Prévôt auf die Frage, ob man sich automatisch ansteckt, wenn man sich für längere Zeit mit einer infizierten Person im gleichen Raum befindet, dass es auf die Konzentration ankomme. «Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich, wenn mehr Aerosole da sind, eine Person also mehr emittiert. Ob es zu einem Superspreading-Ereignis kommt, hängt auch davon ab, wie gut der Raum belüftet ist und wie ausgesetzt die Leute sind. Es ist sicher nicht so, dass sich immer alle anstecken.»

Warum interessieren Aerosole?

Den beiden Hauptautoren, Lidia Morawska und Donald Milton von der Queensland University of Technology in Australien beziehungsweise der University Maryland School of Public Health in den USA, vermuten, dass die Ansteckung über Aerosole bei Covid-19 eine Rolle spielen könnte. Wenn eine Ansteckung über Aerosole möglich ist, braucht es andere Massnahmen als bei einer reinen Tröpfcheninfektion. André Prévôt weiss, dass bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) intensive Diskussionen über die Formulierung weitergehender Empfehlungen stattfinden, wie sich Ansteckungen via Aerosole verhindern lassen. Welche Massnahme empfiehlt André Prévôt? «Viele Leute in einem Raum vermeiden, so minimiert man das Risiko. Oder man lüftet halt sehr gut oder filtert die Luft in Innenräumen sogar, um die potenzielle Konzentration tief zu halten. Lüften ist eine sehr einfache Massnahme.»

Aber was rät der Wissenschaftler, wenn man das Fenster zum Lüften nicht öffnen kann? Helfen dann beispielsweise Ventilatoren? «Wenn man mit einem Ventilator die Luft im Raum durchmischt, erhöht dies sogar das Risiko, dass es zu Ansteckungen kommt. Besser ist, wenn man kann, im Büro beispielsweise die Türe zum Gang zu öffnen, damit sich das Luftvolumen erhöht.» Die Hauptautoren des Artikels im Fachblatt Clinical Infectious Diseases denken, dass es grundsätzlich wichtig ist, Lüftungssysteme zu überprüfen. Das hätte auch einen Effekt auf andere Viruserkrankungen – so würden auch

Ansteckungen durch normale Grippeund Erkältungsviren verringert.

Richtig Lüften im Winter Damit möglichst wenig Wärme verloren geht, der Luftaustausch aber optimal verläuft, empfehlen Fachleute das Quer- und Stosslüften. Das vollständige Öffnen der Fenster und Türen in mehreren Räumen während gut fünf Minuten wird als Querlüften bezeichnet, da ein Durchzug entsteht. Von Stosslüften sprechen die Fachleute, wenn das Fenster eines Raumes bei geschlossener Tür während gut zehn Minuten vollständig geöffnet ist. Das Quer- und Stosslüften sollte während des Winters drei- bis viermal täglich gemacht werden. Die Räume kühlen so nicht aus, sondern füllen sich mit frischer, kalter Luft.

Völlig falsch ist es, während der Heizperiode über lange Zeit ein Kippfenster offen zu lassen. Das führt zu einem unnötigen Verlust von Wärme, weil die Fensterlaibung zu stark auskühlt. Zudem findet nur ein unvollständiger Austausch der Luft statt und die Feuchtigkeit kann schlecht entweichen.

Quelle:

Dieser Text wurde auf der Grundlage eines Interview-Textes des Paul Scherrer Instituts (PSI)/Brigitte Osterrath erstellt.

Der Aerosolforscher André Prévôt arbeitet am Paul Scherrer Institut.

Foto: Paul Scherrer Institut/Markus Fischer

Achtung: Asbest

Obwohl Asbest in der Schweiz schon vor bald 30 Jahren verboten wurde, ist er noch längst nicht aus Gebäuden und Wohnungen verschwunden. Gefährdet sind in der Schweiz verschiedene Berufsgruppen, aber auch Heimwerker, die bei Sanierungs- und Umbauarbeiten in Gebäuden mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen.

Meist sind es Elektriker, Hauswarte, Sanitär- und Rollladeninstallateure, Kaminfeger, Ofenbauer und Plattenleger, die mit dem gesundheitsgefährdenden Material Asbest in Berührung kommen. Wer jedoch als Heimwerker selber Sanierungsmassnahmen im Badezimmer, in der Küche, am Sicherungstableau oder an feuerfesten Anlagen vornimmt, ist ebenso gefährdet. Gerade in der jetzigen Lebenssituation wird so manches Sanierungsvorhaben im eigenen Haus von Laien angepackt. Dabei ist jedoch äusserste Vorsicht geboten.

Was ist Asbest?

Asbest ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe von anorganischen, feuerbeständigen und biegsamen Naturfasern, welche sechs verschiedene silikatische, faserig ausgebildete Mineralien umfassen. Die verschiedenen Asbestarten unterscheiden sich durch ihre chemische Zusammensetzung und ihre Kristallstruktur. Asbest tritt in der Natur im Allgemeinen als Bestandteil magnesiumreicher Gesteine auf, zum Beispiel in Serpentiniten. Asbest wird immer noch

weltweit abgebaut. Die grössten Produzenten dieses Rohstoffes sind Russland, China und Kanada.

Viele günstige Eigenschaften

Asbest befindet sich in einer Vielfalt von Produkten. Dafür verantwortlich sind seine idealen stofflichen Eigenschaften, die Asbest zu einer Art «Wunderfaser» machten. Hier einige Anwendungsbeispiele, welche die technisch günstigen Eigenschaften von Asbest sichtbar machen.

Asbest ist hitze- und feuerbeständig (bis 1000 °C) und kam deshalb in Eisenbahnwagen und Gebäuden zum Einsatz, beispielsweise im Bereich von Kamineinfassungen oder als Feuerschutz im Bereich von Feuerungen und Öfen. Asbest zeigt eine grosse Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen Einflüssen. Deshalb sind asbesthaltige Dichtungsringe in industriellen Anlagen zu finden. Asbest erwies sich als sehr beständig gegen Fäulnis und Korrosion, weshalb man das Material als Isolation im Schiffsbau verwendete. Wegen seiner Beständigkeit gegen Feuchtigkeit wurde Asbest als Unterlagsschicht in Bodenbelägen eingesetzt. Der

Für Wandplatten wurde oft asbesthaltiger Plattenkleber

Grund für den Einsatz von asbesthaltigen Platten an elektrischen Installationen und Schalttafeln liegt in der geringen elektrischen Leitfähigkeit von Asbest.

Die Biegsamkeit ist eine weitere herausragende Eigenschaft des Asbests. Dies ist ein markanter Unterschied zu anderen Naturfasern, die sich meistens spröde verhalten. Asbest hingegen ist so flexibel, dass er verwebt werden kann, was die Herstellung von Asbestschnüren und Asbestbändern ermöglicht hat. Ausserordentlich wichtig ist die Anwendung von Asbest als Armierungsfaser in Verbundwerkstoffen zusammen mit Zement, Harz und Gummi. Dies hat mit der Zugfestigkeit und der Aufspaltung von Asbest zu tun. Die Faserbüschel spleissen sich in zahllose Fäserchen auf und verhaken sich fest mit einem Bindemittel. Am bekanntesten sind Produkte aus Asbestzement. Dazu gehören Wellplatten, Dachund Fassadenschiefer sowie Blumentröge (Balkonkistchen). Verbundstoffe aus Asbest und Harz sind zum Beispiel Brems- und Kupplungsbeläge. Etwas weniger bekannt ist, dass Asbest aufgrund der beiden oben genannten Eigenschaften als Mittel zur Sta-

Bei ein- oder zweischichtigen Floor-Flex-Belägen ist der Asbest im Kunststoff festgebunden.

verwendet.
Bei Fenstern, die vor 1990 fabriziert wurden, kam asbesthaltiger Fenster- und Anschlagkitt zum Einsatz.
Foto: Suva
Foto: Suva
Foto: Suva

Ist eine Asbestsanierung erforderlich, muss sie professionell und gewisshaft durchgeführt werden.

bilisierung der Masse in Kitt und Mörtel zum Einsatz kam. Durch den Zusatz von Asbest bekommt der Mörtel eine Konsistenz, dank der er sich gut auftragen lässt und nach dem Auftragen formstabil bleibt. Die Festigkeit des Mörtels oder des Kitts wird dadurch erhöht. In der Schweiz tritt Asbest regelmässig in Fliesenkleber, Rohrdämmungen und Fensterkitt auf. In den letzten Jahren ist zudem ein asbesthaltiges Material aufgetaucht, welches lange als unverdächtig galt: der Verputz. Asbesthaltige Putze können sowohl im Innenbereich von

Asbesthaltige Leichtbauplatte als Branschutzverkleidung, hier oberhalb von Radiatoren.

Räumlichkeiten, als auch an den Aussenfassaden von Gebäuden auftreten. Das Abschleifen oder Abspitzen solcher Deckflächen kann zu hohen Asbestkonzentrationen in der Luft führen. Dazu folgt ein ausführlicher Bericht in der Wohnwirtschaft 12/2020.

All dies macht deutlich, dass Asbest in technischer Hinsicht ausserordentlich vielfältige, positive Eigenschaften besitzt. Zudem bewegte sich der Rohstoffpreis auf tiefem Niveau. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass sich Asbest zu einem der am weitesten verbreiteten Werkstoffe entwickeln konnte – und noch immer ein breites Anwendungsgebiet umfasst. Rund 3000 verschiedene Asbestprodukte sind bekannt. Sehr zahlreich sind die Anwendungen im Baubereich.

Hochblüte von Asbest in der Schweiz In der Schweiz kamen asbesthaltige Bauprodukte zwischen 1904 bis 1990 zum Einsatz. Das ist eine lange Zeitspanne. Der Höhepunkt der Verwendung von asbesthaltigen Produkten im Bauwesen lag zwischen 1950 und 1980. Am 1. März 1990 trat das Asbestverbot in Kraft. Es umfasst sowohl

die Verwendung von Asbest als auch die Abgabe, Ein- und Ausfuhr von asbesthaltigen Zubereitungen und Gegenständen. Das Chemikalienrecht beinhaltet keine Sanierungspflicht. Bezüglich miet- oder baurechtlicher Vorschriften gibt es bis heute keine ausdrückliche Pflicht, eine asbesthaltige Liegenschaft zu sanieren. Gebäudebesitzer sind also nicht verpflichtet, asbesthaltige Materialien aus Gebäuden zu entfernen. Es sei denn, dass die Gesundheit von Personen durch die Freisetzung von Asbestfasern gefährdet ist. Wird in einem solchen Fall eine Sanierung unterlassen, drohen haftpflicht- oder strafrechtliche Folgen. Hauseigentümer tragen aufgrund von Mietrecht, Arbeitnehmerschutz- und Baugesetzgebung eine besondere Verantwortung (Werkeigentümerhaftung). Ein Vermieter muss die Mietsache zum vorausgesetzten Gebrauch an den Mieter übergeben und entsprechend erhalten. Andernfalls muss er mit mietrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für Arbeitsplätze hat die Suva Grenzwerte festgelegt, die verbindlich sind. Für Wohnräume gibt es noch keine verbindlichen Grenzwerte. Es

Foto: Adobe Stock
Foto: Suva

Vorträge Küche & Bad

Dauer jeweils 45 Minuten

«Das Geheimnis einer guten Küchenplanung»

Freitag: 13. November 2020 18.00 Uhr

Samstag: 14. November 2020 14.00 Uhr

«Das Geheimnis einer guten Badzimmerplanung»

Freitag: 13. November 2020 19.30 Uhr

Samstag: 14. November 2020 15.30 Uhr

Weitere Daten: Freitag 22.01.2021 und Freitag 05.03.2021

Parallel ist die Ausstellung geöffnet

Teilnehmerzahl beschränkt –Anmeldung erwünscht!

Referentin Andrea Ruepp

Ruepp Schreinerei AG

Feldeggstrasse 3 5614 Sarmenstorf 056 678 88 80 info@rueppschreinereiag.ch www. fachvortrag.live

ImmoService informiert:

Wichtige Tipps zur Hausübergabe

Auf diesen Moment haben Sie sicher lange gewartet. Die langersehnte Hausübergabe steht nach dem erfolgreichen Hausverkauf an. Bestimmt sind Sie etwas aufgeregt und unsicher! Nun ist zum letzten Mal im Zusammenhang mit der Handänderung nochmals Ihre volle Aufmerksamkeit gefordert, denn Sie müssen im Übergabeprotokoll angeben, ob sich das Objekt im vereinbarten Zustand befindet oder ob noch Mängel vorliegen. Die ImmoService Partner GmbH bietet Ihnen auch bei diesem wichtigen letzten Schritt den unterstützenden Vollservice an.

Bevor Sie Ihr Haus den neuen Besitzern übergeben können, gibt es vor und bei der Hausübergabe einiges zu beachten, damit Sie rechtlich abgesichert und vor unerwarteten Kosten geschützt sind. Das Übergabeprotokoll bietet eine optimale Basis für Verkäufer und Käufer.

Eigenheim einfach verkaufen mit RaiffeisenCasa Raiffeisen Immo AG

Dieses Protokoll muss zwingend die folgenden Punkte beinhalten: Adresse von Käufer und Verkäufer, Zählerstände von Strom, Wasser etc., die ausgehändigten Schlüssel sowie die noch zu verrechnenden Beträge. Halten Sie fest, ob bestimmte Serviceabos weitergeführt werden und ab wann der Käufer diese zu zahlen hat. Zum Beispiel: Anteil der Feuerversicherungspolice, TV-Kabelanschluss etc. Notieren Sie auch, ob Sie Güter übergeben und dem Käufer einen Anteil dafür verrechnen, zum Beispiel für bereits geliefertes Öl für die Hei-

zung. Natürlich müssen beide Parteien darauf bestätigen, dass man das Objekt gemäss Kaufvertrag im vereinbarten Zustand übergeben hat. Das Überprüfen der Funktionalität aller Geräte (Küchengeräte, Waschmaschine, Heizung usw.) bildet einen integralen Bestandteil der Hausübergabe. Da man ein Haus ohne Garantie verkauft, müssen diese Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe funktionieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erklären Sie doch bei dieser Gelegenheit auch die Eigenheiten der Geräte und des Hauses

im Allgemeinen und übergeben Sie allfällige Gebrauchsanweisungen dem neuen Besitzer.

ImmoService – Ihr Partner!

In der Gesamtdienstleistung der ImmoService ist die Hausübergabe selbstverständlich ebenfalls enthalten. Wir führen die Übergabe und leiten Verkäufer und Käufer professionell durch den letzten Schritt des Hausverkaufes. Auch informieren wir die zuständigen Lieferanten für Strom, Frischwasser und Gas über den Besitzerwechsel und lassen den beiden Parteien ein Exemplar des unterzeichneten Übergabeprotokolls als Abschlussdokument zukommen.

Tel. 062 822 24 34 info@immoservice.ch www.immoservice.ch

raiffeisencasa.ch
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Das ImmoService-Team v. l. n. r.: Andreas & Elena Bräm, Matthias Hunger, Frank Kessler. Foto: ImmoService

gibt jedoch eine entsprechende Empfehlung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Pflicht zur Ermittlung

Plant ein Hauseigentümer, Sanierungs-, Umoder Rückbauarbeiten vorzunehmen und es besteht ein Verdacht, dass gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest vorhanden sind, muss er selber oder der mit den Arbeiten betraute Unternehmer die Gefahren ermitteln und die Risiken beurteilen (Bauarbeitenverordnung (BauAV)). Gemäss den Bestimmungen muss jeweils auch die Dringlichkeit einer Sanierung beurteilt werden. Die Kosten trägt in jedem Fall der Bauherr. Tauchen während der Arbeiten unerwartet Asbestmaterialien auf, müssen die Bauarbeiten sofort eingestellt werden. Der Unternehmer muss den Bauherrn kontaktieren und das weitere Vorgehen genau absprechen.

Gesundheitliche Folgen

Asbest hat unter anderem die Eigenschaft, dass sich seine millimeter- bis zentimeterlangen Fasern in viele kleine, von blossem Auge nicht mehr sichtbare Fäserchen aufspalten. Wenn wir diese Fäserchen einatmen, können sie eine Asbest-Staublunge (Bindegewebsvermehrung in der Lunge), Pleuraplaques (Bindegewebsvermehrung im Bereich des Brustfells) und Lungenkrebs hervorrufen. Die schlimmste, durch Asbest verursachte Krankheit ist das Mesotheliom. Darunter versteht man einen bösartigen Tumor, der vorwiegend vom Brustfell, seltener vom Bauchfell ausgeht. Dieser Krebs verläuft praktisch immer tödlich. Die La-

tenzzeit, also der Zeitraum zwischen der Asbestbelastung und dem Ausbruch der daraus entstehenden Erkrankung, ist bei allen asbestbedingten Krankheiten ausgesprochen lang, je nachdem 15 bis 40 Jahre. Das Risiko einer Erkrankung steigt, je länger und je höher die Belastung durch Asbeststaub erfolgt.

Keine mechanische Bearbeitung Inzwischen ist ausreichend nachgewiesen, dass Menschen, die Asbeststaub ausgesetzt sind, an Krebs erkranken. Dieser Zusammenhang ist eine Tatsache. Deshalb muss auf alle Fälle vermieden werden, Asbeststaub einzuatmen. Der gefährliche Asbeststaub entsteht vor allem bei Beschädigungen oder mechanischer Bearbeitung von asbesthaltigen Produkten.

Besonders hoch ist das Risiko bei Renovations- und Umbauarbeiten in älteren Gebäuden. Wer also asbesthaltige Zementbodenplatten herausreisst, die Plättli im Badezimmer von den Wänden spitzt oder den alten Velounterstand aus gewelltem Asbestzement zertrümmert, um ihn anschliessend im Auto zur Entsorgungsstelle zu fahren, setzt sich und weitere noch anwesende Personen, Familienmitglieder oder Mitbewohner einer grossen gesundheitlichen Gefahr aus. Gefährlich können auch Bodenbeläge sein, die sich nur schwer vom Unterlagsboden lösen lassen. Die Freisetzung der lungengängigen Fasern ist nicht unbedingt augenfällig, bei einem Abbruch entsteht immer Staub. Die Asbestfäserchen

sind zu klein, als dass wir sie und die freigesetzte Menge optisch wahrnehmen können.

Wie umgehen mit asbesthaltigem Material? Grundsätzlich sind Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durch Asbestsanierungsunternehmen auszuführen, die von der Suva anerkannt sind. Wenn der Gefährdungsgrad nicht so hoch ist, können Arbeiten durch Arbeitnehmende erledigt werden, die vorgängig durch den Betrieb oder externe Institutionen gezielt instruiert wurden. Die Suva beschreibt in zahlreichen Factsheets, in welchen Situationen dies gestattet ist. So gibt es ein Factsheet, welches beschreibt, wie Asbestzementplatten im Freien entfernt werden.

In der nächsten Ausgabe der Wohnwirtschaft (12/2020) erscheint der zweite Teil zum Thema Asbest. Er befasst sich mit der Asbestbelastung, die durch eine Sanierung von Innen- und Aussenputzen entstehen kann. Forschungen der Suva haben zu überraschenden neuen Erkenntnissen geführt.

Weitere Informationen

BAG: www.asbestinfo.ch, FACH – Forum Asbest Schweiz: www.forum-asbest.ch, Suva: www.suva.ch/asbest, HEV Schweiz: www.hev-schweiz.ch Der Hauseigentümerverband Schweiz bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose, telefonische Rechtsberatung an.

Velounterstände, vor 1990 erstellt, bestehen häufig aus den typisch wellenförmigen Asbestzement-Platten. Asbesthaltige Isolation hinter einer Steckdose.

Das eigene Haus vor Einbrüchen schützen

Die Zahl der Einbrüche in der Schweiz ist weiterhin rückläufig. Ein Grund dafür ist, dass in den letzten Jahren die Prävention stärker in den Fokus gerückt ist. Dazu beigetragen haben Informationsveranstaltungen vonseiten der Kantonspolizei und der Schweizerischen Kriminalprävention und eine gut vernetzte Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Polizeigremien und Sicherheitsfachleuten.

Mehrfamilienhaus

Einfamilienhaus

Betriebsräume

Verkaufsräume

Restauration

Freizeit/Sportanlage

Automaten

Baugewerbe

Garage/Fahrzeuggewerbe

Garderobe

Ohne Angaben 025005000750010’00012’500

Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien.

Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich

Quelle: PKS 2019 und BFS

Jeweils im März erscheint die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik. In der Ausgabe 2020 ist ersichtlich, dass die Einbrüche im Jahr 2019 um 8,0 Prozent zurückgegangen sind. Verzeichnete die Statistik im Jahr 2018 noch rund 30’000 Einbruchdiebstähle, waren es 2019 weniger als 28’000 (siehe untenstehende Tabelle). Markus Stauffer, Geschäftsstellenleiter des Vereins Sicheres Wohnen Schweiz, ist überzeugt, dass der Rückgang darauf zurückzuführen ist, dass einerseits die Sicherheitsmassnahmen zum Einbruchschutz fruchten und die Hauseigentümer und Mieterinnen durch Präventionskampagnen und Informationsveranstaltungen sensibilisiert werden konnten. Parallel dazu intensivierten die Schweizerischen Polizeikorps gezielte Aktionen mit Kontrollen und Anhaltungen mutmasslicher Täterschaften.

Quelle: PKS 2019 und BFS

Letztes Jahr veranstaltete die Kantonspolizei Aargau einen eindrücklichen Informationsabend über den auch die Aargauer Zeitung berichtete.

Zwei Schraubenzieher genügen Steve Baumann, Geschäftsführer der Firma Zeglas aus Schöftland und Sicherheitsexperte, führte den Anwesenden vor, wie einfach es ist, mit zwei durchschnittlich grossen Schraubenziehern und ein bisschen Kraft eine Balkontür aufzubrechen. Es dauerte zwanzig Sekunden und die Tür war offen. Betretenes Schweigen herrschte bei den Anwesenden im Raum. Der Film ist im Internet auf der Website der Aargauer Zeitung aufgeschaltet. Interessierte können ihn im Moment immer noch abrufen.

Prävention bringt viel

Ziel der eindrücklichen Demonstration war in erster Linie, die Anwesenden im Anschluss daran über präventive Massnahmen zu informieren und aufzuzeigen, mit welchen Mitteln ein solch einfacher Einbruch verhindert werden kann. So führte Steve Baumann aus, dass man eine bestehende Balkontür mit einem einfachen Stangenverschluss nachrüsten kann, der unten und oben eine starke Verriegelung aufweist. Zusätzlich wird die Tür an der Angelseite mit zwei Bandsicherungen versehen. Eine weitere Sicherheitsmassnahme ist ein abschliessbarer Türgriff, der von einem Einbrecher nicht einfach aufgebohrt werden kann. Eine Tür, die mit so kleinen Änderungen nachgerüstet ist, lässt sich auch mit roher Gewalt nicht mehr so einfach öffnen. Das Eindringen wird dem Einbrecher wesentlich erschwert. Es gibt Folien, mit denen man die Scheiben von Fenstern oder Türen überziehen kann, die verhindern, dass die Scheiben durch einen Steinwurf in Scherben gehen. Das Glas geht unter der Folie zwar zu Bruch, zerfällt jedoch nicht, sondern haftet weiterhin zusammen. Wichtig ist, dass nur geprüfte Produkte bei Nachrüstungen eingesetzt werden. Die Arbeiten sollten durch ein kompetentes Sicherheitsunternehmen erfolgen.

Schwachstellen werden ausgenutzt Einbruch gehört zu den häufigsten Delikten in der Schweiz. Dabei haben es Einbre-

Rechts: Eine zusätzliche Holzplatte an der Aussenseite verstärkt die Tür. Ein Einbruch misslingt (links).

cherinnen und Einbrecher auf ganz unterschiedliche Wertsachen abgesehen. Ob Laptops, Bargeld, Schmuck, Zigaretten oder Velos, aus der Beute lässt sich rasch bares Geld machen. Meist wird in Privathäusern tagsüber eingebrochen, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind, am häufigsten zwischen Mittag und 20 Uhr. Gewerberäumlichkeiten sind mehrheitlich nachts betroffen.

Bei einem Einfamilienhaus bilden vor allem Fenster, Türen, Sitzplatztüren, Kellerfenster und Lichtschächte die Schwachstellen, die Einbrecher ausnützen. Mit baulichen Massnahmen kann man Einund Zugänge sichern. Bei Fenstern und Türen sprechen die Fachleute von der Re-

stistance Class (RC). Diese Schutzklassifizierung umfasst sechs verschiedene Widerstandsstärken. RC 1 steht für geringen Widerstand beim Einsatz von Hebelwerkzeug oder körperlicher Gewalt. Die höchste Klasse RC 6 bietet umfassenden Widerstand, auch wenn Elektrowerkzeuge zum Einsatz kommen. Der sogenannte Pilzkopfzapfen-Verschluss beispielsweise sorgt bei den Fenstern für mehr Sicherheit. Sie sind schwieriger auszuhebeln als Fenster mit Rollzapfen-Verschlüssen, die jedoch billiger sind. Für Fenster und Türen in privaten Häusern oder Wohnungen empfiehlt der Sicherheitsexperte Markus Stauffer die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3.

Fortsetzung Seite 37

Einbruchschutz mit Partnerorganisationen

Der Verein Sicheres Wohnen Schweiz (SWS) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der mit dem Ziel gegründet wurde, Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung des Einbruchschutzes zu sensibilisieren und sie auf dem Weg zu sicherem Wohnen fachkundig zu begleiten. SWS bietet in der Umsetzung von Einbruchschutzmassnahmen eine gemeinsame Informations-, Beratungsund Kommunikationsstrategie an.

Der Verein wird von Dach- und Branchenorganisationen im Sicherheitsbereich, von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Polizei und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) getragen.

www.sicheres-wohnen-schweiz.ch

Grafik: Weber & Partner, Bern/Schweizerische Kriminalprävention (SKP)

● Küchen – Bad – Böden

● Haushaltgeräte-Austausch

● 300m 2 Ausstellung

Gebr. Fritz + Ueli Wirz AG

Schreinerei – Küchenbau 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20 www.wirz-kuechen.ch

Tropfen für Tropfen – ein Erlebnis!

Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Insektenschutzgitter nach Mass. Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.

Insektophon 0848 800 688

www.g-h.ch

Die Ansprechpartner für Ihre Inserate

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten

Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch

Den neuen Lebensabschnitt gut planen

UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis

Soll ich mein Haus zuerst verkaufen und dann eine passende Wohnung suchen? Oder soll das Haus erst verkauft werden, nachdem die neue Wohnung gefunden wurde? Wie plane ich das am besten zeitlich und finanziell?

Silvia und Erich machen sich seit einiger Zeit Gedanken über ihre zukünftige Wohnform. Beide sind Mitte fünfzig und wohnen in einem Einfamilienhaus; die Kinder sind ausgezogen. Eine Eigentumswohnung wäre für die beiden eine

Option. Sie überlegen sich mögliche Vorgehensvarianten.

Zuerst die Wohnung kaufen Falls möglich, ist dies der einfachste Weg. Doch wenn ein Grossteil der Eigenmittel im Haus gebunden ist, sollte das Paar bei der Bank eine Zwischenfinanzierung abklären. Somit müssten die beiden das Haus erst verkaufen, wenn die neue Wohnung gefunden ist.

Zuerst das Haus verkaufen

Verkaufen Erich und Silvia zuerst das Haus, wissen sie genau, in welchem

Preissegment sie sich die neue Wohnung leisten können. Möglicherweise können sie mit dem neuen Eigentümer vereinbaren, dass er das Haus etwas später übernimmt. So hätten sie mehr Zeit für die Wohnungssuche.

Haus verkaufen, Wohnung mieten

Bei dieser Variante müssten Silvia und Erich zweimal umziehen. Doch sie ist eine Alternative, wenn beispielsweise die erste Variante finanziell nicht möglich ist. Auch empfiehlt sich diese Variante, wenn die zweite als zu stressig empfunden wird. Denn immerhin braucht es Mut, das Haus zu verkaufen, noch bevor die neue Wohnung gefunden ist.

Sich beraten lassen

Silvia und Erich wollen sich beraten lassen und wenden sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch an die Spezialisten der UTA Immobilien AG. Diese zeigen

den beiden die Vor- und Nachteile der drei Varianten auf. Die Beratung ist kostenlos und beinhaltet die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts des Verkaufsobjekts. Zudem bekommt das Ehepaar wertvolle Tipps zur Vorbereitung, zum Ablauf und Vorgehen bei ihrem Verkauf.

UTA Immobilien AG

5400 Baden

Tel. 056 203 00 70

5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68

www.uta-immobilien.ch

Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Das Team: Thomas Hager, Beat Vogt, Sladana Obradovic, Nicole Sibold, Pascal Schmid.

Mehrpunktverriegelungen erhöhen die Sicherheit einer Tür ganz wesentlich.

Fenster mit Pilzkopfzapfen-Beschlägen können nur schwer ausgehebelt werden.

Grafiken: Weber & Partner, Bern/Schweizerische Kriminalprävention (SKP)

Lamellenstoren bieten ebenfalls wenig Schutz. Deren Bänder kann man leicht durchtrennen. Mehr Sicherheit bieten Sicherheitsfaltläden oder Ganzmetallstoren. Fensterläden kann man innen mit zusätzlichen Sicherheitsriegeln ausrüsten, die nicht so leicht zu überwinden sind. Experten empfehlen für Kellerfenster fest eingemauerte Gitter. Oft vergessen gehen die Lichtschächte. Sie sind beliebte Einstiegsmöglichkeiten für Einbrecher. Mit geprüften Gitterrostsicherungen wird das Entfernen der Lichtschachtgitter verhindert.

Elektronische Schutzmassnahmen Nebst den organisatorischen und baulichtechnischen Massnahmen, gibt es auch elektronische Möglichkeiten, die zu einer erhöhten Sicherheit beitragen können. Dazu zählen Einbruch-Meldeanlagen (EMA), die in Kombination mit baulichtechnischen Massnahmen einen erhöhten Einbruchschutz gewährleisten. «Sinnvoll sind EMA», so rät Markus Stauffer, «die auf eine Alarmempfangsstelle aufgeschaltet sind, die während 24 Stunden besetzt ist und eine Intervention garantiert.» Wenn also ein Einbruch registriert und eindeutig als solcher bestätigt wird, leitet die Zentrale den Alarm direkt an die Polizei weiter oder es wird eine Sicherheitsfirma aufgeboten, welche die Lage vor Ort prüft und bei Bedarf die Polizei einschaltet. Wichtig ist, dass der Einbau von Einbruch-Meldeanlagen nur durch eine zertifizierte Fachfirma erfolgt.

Zu den organisatorischen Massnahmen gehören zum Beispiel, vor dem Verlassen darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind und dafür zu sorgen, dass das Haus belebt wirkt. Innenlicht, das sich bequem mittels Zeitschaltuhren steuern lässt, kann in der Dämmerung einen gewissen Schutz bieten.

Psychische Belastung

Ein Einbruch verursacht jedoch meist weit mehr als einen materiellen Schaden. Letzteren kann eine Versicherung finanziell abdecken. Bei den Betroffenen bleibt nach einem Einbruch oft eine Verunsicherung

Fortsetzung Seite 39

Gute Adressen für Immobilien

Arco Immobilien Management AG

Ganzheitliches Immobilien Management von Wohn- und Geschäftsliegenschaften

Telefon: 058 521 45 00 Ber nstrasse Ost 49, 5034 Suhr info@ar co-immobilien.ch www.ar co-immobilien.ch.ch

Wir finden einen Käufer für Ihre Liegenschaft.

Vermittlung... ... auf reiner Erfolgsbasis ... ohne Werbekosten für Sie ... zu fairen Konditionen

«effizient & kompetent»

Ihre Hotline 079 606 99 90* www.bay-immo.ch

BAY & PARTNER IMMOBILIEN GmbH 5036 OBERENTFELDEN

Grosses Feld, 58 x 50 mm, 4farbig pro Erscheinung CHF 289.–Informationen Tel. 056 641 90 80

Kleines Feld, 58 x 22 mm, 4farbig pro Erscheinung CHF 168.–Informationen Tel. 056 641 90 80

Diese Seite interessiert mich

• Kleines Feld 4-farbig 58x22 mm Fr. 168.–

• Grosses Feld 4-farbig 58x50 mm Fr. 289.–

Ich reserviere ❏ 5-mal oder ❏ 10-mal ❏ grosses Feld ❏ kleines Feld

Name/Firma

Zuständig

Adresse PLZ/Ort

Tel./Fax

Datum/Unterschrift

Bitte ausfüllen und einsenden an: DaPa Media GmbH, Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten, Tel. 056 641 90 80, Fax

info@dapamedia.ch

zurück, die psychisch stark belasten kann. Verhindern lassen sich Einbrüche zwar nicht hundertprozentig. Wie der Sicherheitsexperte Markus Stauffer erklärt, lässt sich das Risiko, dass es zu einem Einbruch kommen kann, jedoch deutlich verringern. Je mehr Hindernisse man einem Einbrecher in den Weg legt, desto geringer wird das Risiko eines Einbruchs. Es lohnt sich deshalb für Hausbesitzerinnen und Mieter durchaus, sich mit dem Thema Einbruchschutz auseinanderzusetzen. Welche Massnahmen einzelne Hausbesitzerinnen und Wohnungsbesitzer umsetzen wollen, hängt grundsätzlich vom individuellen Schutzbedürfnis ab. Deshalb empfiehlt Markus Stauffer eine professionelle Beratung. Dafür stellen die Polizeikorps in der Schweiz polizeiliche Sicherheitsberater zur Verfügung, die in der Regel kostenlos sind. Der Verein Sicheres Wohnen Schweiz verfügt ebenfalls über Sicherheitsberater.

Sicherheitskonzept ausarbeiten

Bei Neubauten oder Umbauten sollte

heitsgefühl stärken, was sie geschützt haben wollen und welchen Betrag sie für Schutzmassnahmen ausgeben wollen. Zusätzlich ist es ratsam bei der Versicherung abzuklären, ob es Auflagen gibt, damit Wertgegenstände ab einem gewissen Wert auch dann versichert sind, wenn keine Schutzmassnahmen gegen Einbruch unternommen wurden.

Informative Broschüren

Wichtige Hinweise sind in verschiedenen Broschüren zu finden, die man entweder gratis beziehen oder als PDF aus dem Inter-

net herunterladen kann. Eine davon heisst «Gegen Einbruch kann man sich schützen: Einbruchhemmende Massnahmen», eine andere «Riegel vor! 7 Tipps, wie Sie Ihr Heim gegen Einbrecher schützen sollten», eine weitere «Einbruch – was nun? Wie Sie die Folgen eines Einbruchs besser bewältigen können». Herausgeberin der drei Broschüren ist die Schweizerische Kriminalprävention (SKP). Diese Broschüren sind bei jedem Polizeiposten der Schweiz erhältlich. Herunterladen kann man sie auch auf: www.sicheres-wohnen -schweiz.ch oder skppsc.ch.

Prävention koordinieren und vermitteln

Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) ist eine interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht. Sie wird von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) getragen und von einer ständigen Kommission der KKJPD, der sogenannten Leitungskommission der Schweizerischen Kriminalprävention, betrieben. Zu den wichtigsten Aufgaben der SKP gehört die Stärkung der interkantonalen Polizeizusammenarbeit im Bereich Kriminalprävention. Sie arbeitet im Rahmen verschiedener Projekte, Themen und Kampagnen eng mit den Präventionsverantwortlichen der kantonalen

Unfall auf dem Spielplatz

Spielplätze tragen zur Entwicklung von Kindern bei, indem sie ihnen die Gelegenheit bieten, den Umgang mit Gefahren zu lernen. Doch wer haftet bei einem Unfall? Kann man Kinder speziell gegen Unfälle versichern?

Brigitte Müller, Redaktorin

Meistens passiert ja nichts. Deshalb vielleicht die Idee des Schutzengels, der Kinder und Jugendliche mit himmlischen Mächten schützt. Doch manchmal machen auch Schutzengel eine Pause – es geschieht ein Unfall auf dem Spielplatz. Wer haftet in solch einem Fall? Die Beratungsstelle für Unfall (BFU) kennt die Antwort. Wird ein Kind verletzt oder stirbt es gar, kann dies sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ob überhaupt und wer allenfalls nach einem Spielplatzunfall zur Verantwortung gezogen wird, kann jedoch nicht generell und von vornherein gesagt werden. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls, die im Streitfall

von einem Gericht beurteilt werden müssen.

Krankenkasse oder Unfallversicherung

Für direkte Kosten eines Unfalls (wie Arzt-, Zahnarzt- oder sogar Spitalkosten) kommt erst einmal die Krankenkasse oder Unfallversicherung der Eltern des betroffenen Kinds auf. Diese hat jedoch meistens das Recht, die bezahlte Summe vom Schadenverursacher wieder zurückfordern. Je nach Konstellation kann der Schadensverursacher beispielsweise der Eigentümer, der Betreiber oder der Hersteller des Spielplatzes, eine aufsichtspflichtige Person oder gar ein anderes Kind sein.

Der Werkeigentümer haftet

Hat sich der Unfall auf einem mit sicherheitstechnischen Mängeln behafteten

Spielplatz oder Spielgerät ereignet, wird sich die geschädigte Person oder die Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung) in der Regel zuerst an den Eigentümer des Spielplatzes halten – zum Beispiel die Gemeinde oder eine Stockwerkeigentümergemeinschaft. Spielplatzgeräte wie Schaukeln, Rutschen, Kletterspielgeräte gelten als Werk im Sinne von Art. 58 Obligationenrecht (OR). Danach haftet der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werks für den Schaden, der dieses infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhaften Unterhalts verursacht hat. Die Werkeigentümerhaftung stellt eine sogenannte Kausalhaftung dar, da der Eigentümer unabhängig von seinem eigenen Verschulden für den Schaden einstehen muss, der durch sein mangelhaftes Werk verursacht worden ist.

Der Eigentümer muss somit garantieren, dass Zustand und Funktion seines Werks niemanden und nichts gefährden. Tafeln, mit denen eine allfällige Haftung bei Unfällen im Voraus vollumfänglich abgelehnt wird, vermögen die Werkeigentümerhaftung nicht auszuschliessen. Der Werkeigentümer haftet bei einem Spielplatzunfall nur dann nicht, wenn bei der Erstellung und insbesondere beim Unterhalt des Spielplatzes alle objektiv erforderlichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Dazu gehört auch, bei bestehenden Kinderspielplätzen periodisch Inspektionen durchzuführen und zu dokumentieren sowie notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten vorzunehmen.

Sofern der Werkeigentümer haftet, kann er Rückgriff auf diejenigen nehmen, die dafür verantwortlich sind. So ist denkbar, dass er seine Haftung aufgrund einer vertraglichen Beziehung auf den Lieferanten

Spielgeräte – auch in privaten Gärten – müssen regelmässig geprüft werden.

Spiele und Abenteuer sind für Kinder wichtig. Aber Eltern stehen in der Pflicht.

oder aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes auf den Hersteller des mangelhaften Spielplatzgeräts abwälzen kann. Im Übrigen müssen die Einfamilienhauseigentümer auch für die Sicherheit von Spielgeräten in ihren privaten Gärten sorgen – zum Beispiel Trampolin oder Kletterturm.

Eltern stehen in der Pflicht

Kinder müssen von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Jedoch hängt die Art der Beaufsichtigung von verschiedenen Faktoren wie Alter und Charakter des Kindes ab. Je jünger und unerfahrener ein Kind ist, desto intensiver muss die Beaufsichtigung sein. Doch selbst kleine Kinder können nicht permanent überwacht werden. Nebst der eigentlichen Überwachung umfasst die Beaufsichtigungspflicht auch alle geeigneten Massnahmen, um Kinder daran zu hindern, anderen einen vorhersehbaren Schaden zuzufügen. Denn Eltern oder Aufsichtspflichtige haften unter Umständen nach Art. 333 Zivilgesetzbuch (ZGB), wenn sie ein Kind

nicht genügend beaufsichtigt haben und dieses einen Schaden verursacht hat.

Kinder versichern

Kinder sind in der Schweiz nur minimal gegen die langfristigen finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall abgesichert. Versicherungsgesellschaften bieten deshalb spezielle Versicherungen für Kinder und Jugendliche an. Zum Beispiel die Zurich

Zusammenfassung

Versicherung mit dem Produkt «Zurich Junior». Neben dem Versicherungsschutz zu Hause, auf dem Schulweg oder im Ferienlager kann zusätzlich auch ein Sparkapital für die Ausbildung in der Versicherung integriert werden.

Quelle:

BFU, Rechtsfragen: «Unfall auf dem Spielplatz – wer haftet?»

Wer nach einem Unfall auf dem Spielplatz zivil- und/oder strafrechtlich haftet, hängt von den konkreten Umständen ab und kann nicht generell und im vornherein beantwortet werden. Im Vordergrund bei Spielplatzunfällen steht die Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR. Der Werkeigentümer kann sich vor rechtlicher Inanspruchnahme schützen, wenn er der Sicherheit nicht nur während der Planung und Erstellung des Spielplatzes, sondern auch während der Unterhaltsphase genügend Rechnung trägt und zum Beispiel den Spielplatz periodisch überprüfen und warten lässt.

Eltern haben ihre Kinder zu beaufsichtigen: Je jünger und unerfahrener ein Kind ist, desto intensiver muss es beaufsichtigt werden.

Weitere Rechtsfragen zur Unfallprävention unter www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen

Fotos: Adobe Stock

Fit für die Energiezukunft

Umweltfreundlich Strom produzieren mit einer Indach-Solaranlage.

Wer Wärme und Strom im eigenen Zuhause möglichst optimal nutzen will, seine Heizung ersetzen sollte oder eine Solaranlage installieren möchte, der ist mit dem RundumSorglos-Paket my Home von der AEW gut bedient. Damit macht die AEW es möglich, dass Kundinnen und Kunden selber Energie erzeugen, speichern und nutzen können.

Tipps

Mit dem Rundum-Sorglos-Paket wird man unabhängiger und kann gleichzeitig den eigenen Energieverbrauch und die Kosten senken. Mit my Home profitieren Interessierte von attraktiven Förderbeiträgen und können damit ihr eigenes Zuhause fit für die Energiezukunft machen. My Home macht es möglich, eigene Wärme und Energie zu pro-

duzieren, zu speichern und nach Belieben zu managen. Damit kann man die vorhandene Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung durch eine smarte und saubere Lösung ersetzen.

Die AEW bietet die Möglichkeit, my Home modular zu bestellen, denn das Paket besteht aus einer schlüsselfertigen Solaranlage, die auf Wunsch mit einem Speicher, einer Wärmepumpe, einer intelligenten Steuerung kombiniert werden kann. Gleichzeitig bietet die AEW einen Service an. Bei Bedarf kommt noch eine Heimladestation für ein Elektroauto hinzu. Dabei erhalten die Kunden von der Planung bis zum Betrieb der gewünschten Anlage alles aus einer Hand. Es ist möglich, sich dazu Referenzanlagen anzusehen, welche die AEW bereits umgesetzt hat.

für den sicheren Umgang mit Strom

Strom hört, sieht und riecht man nicht. Wenn es dann «chlöpft» oder gar brennt, ist es zu spät. Deshalb ist für den Umgang mit Strom besondere Vorsicht geboten.

Bitte beachten

Vor jedem Gebrauch sind Geräte, Anschlussleitungen und Stecker zu prüfen und auf Beschädigungen zu untersuchen. Wenn man bei gleichzeitigem Einsatz von mehreren Geräten eine Steckerleiste nutzt, muss man dabei die Belastungsgrenze der Zuleitung beachten.

Foto: zvg

Sie sind im Internet einsehbar unter www.aew.ch/referenzen.

Attraktive Förderbeiträge nutzen Eine Solaranlage liefert während 30 Jahren umweltfreundlichen Strom – auch für den Betrieb der Wärmepumpe. Dabei sind die Kosten für eine Solaranlage geringer, als man häufig denkt. Der Bund erstattet bis zu 20 Prozent der Investitionskosten durch eine Einmalförderung zurück. Ausserdem können die Nettoinvestition in eine Solaranlage von den Steuern abgezogen werden. Einzelheiten zu den attraktiven Förderbeiträgen sind zu finden unter www.aew.ch/foerderung.

AEW Energie AG

5001 Aarau Tel. 062 834 28 00

www.aew.ch/myhome

zuständigen Elektrofachgeschäft zur Abnahmekontrolle zu melden. Diese erstellen den erforderlichen Sicherheitsnachweis.

Vorsicht:

Nötige Vorsichtsmassnahmen

Wenn man selbst einfache Installationsarbeiten wie die Montage von Beleuchtungskörpern durchführen und keinen Profi beauftragen will, sollte man entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen: vor Arbeitsbeginn alle betroffenen Installationen

Wenn Kinder im Haushalt leben sollte man zu ihrem Schutz Steckdosen mit einem Sperrloch montieren. Es ist wichtig, Kabel immer am Stecker aus der Steckdose herauszuziehen und niemals am Kabel selbst. Damit lange Kabel nicht zu Stolperfallen werden, ist es empfehlenswert, Kabelkanäle und Kabelverkürzer zu verwenden.

spannungslos schalten. Dazu Sicherungen herausdrehen und an einem sicheren Ort aufbewahren. Schalter öffnen und mit Klebband abdecken. Danach nochmals mit einem Voltmeter (kein Phasenprüfer) kontrollieren, ob wirklich keine Spannung mehr vorhanden ist. Vor dem Wiedereinschalten unbedingt eine Schlusskontrolle durchführen. Eigene Installationsarbeiten sind dem

Die Firma Certum Sicherheit ist spezialisiert auf die Sicherheitsprüfung von elektrischen Installationen sowie auf die Elektroberatung und die fachliche Weiterbildung. Mit über 70 erfahrenen Elektro-Sicherheitsberatern gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern in diesem Bereich.

Certum Sicherheit AG

Elektrokontrolle und Beratung

Sägestrasse 6 5600 Lenzburg Tel. 058 359 7821 info@certum.ch

www.certum.ch

Sobald Strom im Spiel ist, kann es gefährlich werden.

Von A wie Abdeckung bis Z wie Zelt

Blachen-Seitenwände nach Mass gibt es mit Fenstern und anderen Ausstattungen.

Sie sind im Alltag überall präsent: Verkleidungen, Schutzhüllen, Abdeckungen oder auch Fest­ oder Messezelte aus Blachen. Da gibt es schier unzählige Anwendungsbereiche, Farben, Formen und Möglichkeiten. Ein kompetenter Anbieter von

Blachen aller Art ist die Firma BlachoTex in Hägglingen, die 2019 ihr 60­jähriges Bestehen feiern konnte.

Blachenwände nach Mass Besonders beliebt bei den Kunden sind die Blachen­Seitenwände nach

Mass, auf Wunsch mit Reissverschlüssen, Fenstern und weiteren Konfektionen ausgestattet. Es gibt sie aufroll­ oder schiebbar. BlachenSeitenwände bieten einen optimalen Witterungsschutz und schaffen neuen Raum zu einem attraktiven Preis­Leistungs­Verhältnis.

Witterungsbeständige Pavillons Wer kennt es nicht: Die Blache des Pavillondachs ist defekt oder undicht, die Holz­ oder Metallkonstruktion ist jedoch noch einwandfrei. Die Firma Blacho­Tex liefert starke, witterungsbeständige Dachblachen aus beidseitig PVC­beschichtetem Polyestergewebe aufs

Mass genau. Somit gehören die Probleme, die man mit den handelsüblichen billigen Dachblachen oft kennt, für lange Zeit der Vergangenheit an. Die Qualität der Blachen von Blacho­Tex schützen bei

Kompetenter Partner für Wärmetechnik

Die Lehmann-Gruppe verfügt über eingespielte und kompetente Teams, die grossen Wert auf den Einsatz neuer Technologien legen. Alternativenergien wie Solar- und Wärmepumpenanlagen, Stückholz- und Pelletanlagen sowie bestehende Öl- und Gasheizungen bilden die Kerntätigkeiten. In den Bereichen Wohnungsbau, industrielle Heizungs- und Kälteanlagen bietet die Firma anspruchsvolle Systemlösungen. Lehmann 2000 ist in der Deutschschweiz auf den Bau von Fernwärmenetzen spezialisiert. Für die meist öffentlich-rechtlichen Netzbetreiber installiert Lehmann technisch komplexe, teils mehrere Kilometer lange Wärmeverteilsysteme mit Rohrdimensionen bis zu einem Durchmesser von 450 mm.

Beratung und 24-Stunden-Service

Die Projektleiter erarbeiten mit dem Kunden zusammen individuelle Lö-

Büros und Werkstatt von Lehmann 2000 befinden sich hinter dem Bahnhof Zofingen.

sungen mit dem Ziel, eine spürbare Senkung der Energiekosten zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise Wärmebild-Aufnahmen eines Gebäudes und der Einsatz moderner Techniken. Periodische Servicearbeiten an Öl- und Gasbrennern sowie die amtliche Feuerungskontrolle bilden seit dem Zukauf von drei Service-Unternehmen ein ergänzendes, starkes Dienstleistungssegment der Lehmann-Gruppe. Mit deren

24-Stunden-Service stellt Lehmann ein schnelles Beheben von Störungen oder das Ausführen von Reparaturarbeiten sicher.

Eigene Photovoltaikanlage

Auf der Betriebsliegenschaft in Zofingen betreibt Lehmann eine eigene Photovoltaikanlage. Die Anlage mit 66 Solarzellen weist eine Gesamtfläche von 50 m2 auf. Dabei kamen beide Montagetechniken zur

jeder Witterung zuverlässig und das während 365 Tagen im Jahr.

Schutzhüllen und Verdecke

Alle Blachen, Schutzhüllen und Blachenverdecke werden individuell für die Kunden hergestellt und dies natürlich in bester Qualität für einen langfristigen Einsatz. BlachoTex kann viele verschiedene Möglichkeiten bieten, wenn eine Blache als Lösung für Wind­ und Wetterschutz infrage kommt.

Blacho-Tex AG

Vorstadt 6 5607 Hägglingen Tel. 056 624 15 55

info@blacho-tex.ch www.shop.blacho-tex.ch

www.blacho-tex.ch

Foto: zvg

Anwendung: die Aufdachmontage (Aufbau auf das bestehende Dach) und die Indachmontage (ins Dach integriert). Die Leistung beträgt gut 5 kWp. Der zu erwartende Ertrag liegt bei 5’000 kWh pro Jahr. Die Anlage bringt in der Öko-Bilanz der Firma eine Einsparung von über 10 Tonnen an CO2. Das Stammhaus der Lehmann-Gruppe ist das Zofinger Traditionsunternehmen Lehmann 2000. Tochtergesellschaften sind Svoboda Service und Gassmann Service in Oberkulm (AG) sowie Reinhardt mit Sitz in Balsthal (SO).

LEHMANN 2000 AG

Müllerweg 5, 4800 Zofingen/AG

Tel. 062 745 30 30

Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch

www.lehmann2000.ch

Foto: zvg

Ego-Kiefer-Einbruchschutz – mit Sicherheit besser

Ego-Kiefer-Fenster bieten standardmässig eine erhöhte Sicherheit gegen Einbruch.

Wenn die Tage wieder kürzer werden, steigt die Gefahr der Einbrüche. Gerade alte Fenster und Türen stellen kaum ein Hindernis dar, denn geübte Hände öffnen diese in wenigen Minuten. Gleichzeitig

zeigt sich, dass viele Einbrecher nicht sehr risikofreudig sind und einen Einbruch unbemerkt und so schnell wie möglich durchführen wollen. Studien zeigen, dass bereits einfache Sicherheitsmassnahmen

Winterzeit ist Feuerzeit

Die Tage werden kürzer. Die Temperaturen sinken. Jetzt ist wieder Feuerzeit. Ein Feuer gibt nicht nur warm, es fasziniert auch. Eine Wohnraumfeuerung in den eigenen vier Wänden ist der Inbegriff von Wärme und Gemütlichkeit. Ob Cheminée, Schwedenofen oder Kachel- und Speicherofen: Die Firma Loher Feuer ist die Expertin im Kanton Aargau, wenn es um die Wohnraumfeuerung geht.

genügen, um Einbrecher abzuschrecken. Genau hier setzen die Einbruchschutz-Fenster von Ego Kiefer an.

Sechs Widerstandsklassen

Sicherheitsfenster werden in sechs Widerstandsklassen (Resistance Class, RC) eingeordnet. Je höher die Klasse, desto länger ist die Angriffsdauer und desto umfangreicher sind die Werkzeuge, die bei der Prüfung verfügbar sind. Mit den Sicherheitsklassen RC 1 N, RC 2 N und RC 2 deckt Ego Kiefer das Sicherheitsbedürfnis für den Wohnbereich optimal ab.

Sicherheit gewährleistet

Erhöhten Schutz vor Einbruch bieten bereits Fenster der Sicherheitsklasse RC1 N – durch eine 4-Punkt-Verriegelung sowie einen abschliessbaren Griff. Empfohlen

Foto: zvg

sind aber Fenster der nächsthöheren Klasse RC 2 N: Die doppelte Ecksicherung durch Pilzkopfzapfen hält selbst geübte Einbrecher für lange Zeit davon ab, ein Fenster aufzubrechen. Ergänzt wird die RC 2 N durch die Widerstandsklasse RC 2. Sie ist ideal bei hohem Sicherheitsbedürfnis – an einbruchgefährdeten Lagen, für Wohnungen und Häuser im gehobenen Preissegment oder für Geschäfte mit diebstahlgefährdeten Waren.

Die Spezialisten in der Region: Domeisen Fenster AG Hauptstrasse 33 5243 Mülligen Tel. +41 56 450 00 40, info@domeisenfenster.ch

www.domeisenfenster.ch

Muri als Hafnermeister nieder. Sein Ziel war es, die Stuben in der Region wärmer und wohnlicher zu gestalten. Mitte der 1950er-Jahre kam der Cheminéebau dazu. Neben den klassischen Cheminées bot Loher Feuer auch Grillanlagen, Kochherdanlagen, Zentralheizsysteme und vieles mehr an. Heute fokussiert sich das Unternehmen auf den Ofen- und Cheminéebau. Die regionale Betreuung spielt noch heute eine zentrale Rolle. Feuer wärmt und schafft eine heimelige Atmosphäre.

Sich inspirieren lassen Das Cheminée hat trotz neuer alternativer Heizsysteme nichts von seiner Faszination verloren. Ob mit Holz, Gas, Bio-Ethanol oder sogar mit Wasserdampf betrieben – das Erlebnis Feuer ist heute gefragter denn je. Wer das perfekte Feuer sucht, der sollte sich auf jeden Fall von erfahrenen Fachspezialisten beraten lassen. Loher Feuer begleitet interessierte Kundinnen und Kunden von der 3-D-Planung bis zur Umsetzung. In der Ausstellung in Muri befinden sich auf rund 300 m2 etliche Inspirationen, vom Holzcheminée über den Schwedenofen bis hin zum Pelletofen. Das Team von Loher Feuer berät die Kunden auch in den Räumlichkeiten der Partnerfirma Markus Rüegg Feuer. Mit

mehr als 100 Feuerstellen auf 1000 m2 ist die Feuergalerie von Rüegg in Dietlikon die grösste Ausstellung für Wohnraumfeuerungen in der Schweiz.

Regionale Betreuung ist zentral Die Firma Loher Feuer feiert dieses Jahr ihr 90-jähriges Jubiläum. Bereits 1930 liess sich Alfons Loher in

Loher Feuer GmbH

Isabel Frei-Loher Luzernerstrasse 22 5630 Muri

www.loherfeuer.ch

Umweltfreundlicher Kalkschutz

Ein elektronisches Kalkschutzgerät macht Schluss mit lästigem Kalk.

Wasser ist ein Naturprodukt und sollte unverändert bleiben. Der sich darin befindende Kalk kann mit dem Gerät «Aqua Zino» so umgewandelt werden, dass er nicht mehr haften bleibt. Dies geschieht, ohne die Wasserqualität zu verändern. Alle Mineral- und Vitalstoffe bleiben erhalten. «Aqua Zino» arbeitet im Ultraschallbereich mittels asym-

metrischer Schwingungen, so dass es sowohl bei stehendem als auch fliessendem Wasser immer funktioniert. Sein Kalkschutz wirkt in der ganzen Wasserleitung, ist stark gegen Kalk und dennoch schonend für die Umwelt.

Bereits vorhandene Kalkablagerungen werden ebenfalls sanft abgebaut.

Diebe ruhen nie

Diebe sind gewieft und schlau. Wie gut, dass man sein Hab und Gut gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs oder Diebstahls absichern kann. Allerdings sollte man auch ein guter Wächter bleiben, denn noch besser ist es, Diebstähle zu verhindern.

Dem Dieb das Leben erschweren

Diebe stehlen nur nachts? Falsch gedacht! Gibt es eine gute Gelegenheit, etwa eine offene Tür, ein offenes oder gekipptes Fenster, dazu noch das Portemonnaie oder Smartphone auf dem Tisch, dann ist das eine Einladung für jeden Dieb. Meistens geschieht dies tagsüber, wenn niemand zu Hause ist, über Mittag oder kurz vor Feierabend, wenn es langsam dunkel wird. Das heisst konkret: Egal, wann und wie lange man von zu Hause weg ist, Türen und Fenster sollten immer geschlossen werden.

Die Wirkung ist wissenschaftlich durch mehrere Forschungsarbeiten bewiesen.

Funktioniert ohne Chemie

Die international bewährte Technologie von «Aqua Zino» funktioniert chemiefrei. Ein weiterer bestechender Vorteil: Durch den massiv reduzierten Verbrauch von Reinigungsmitteln und Shampoos sowie längeren Service- und Wartungsintervallen sparen Anwender deutlich Kosten. Die Fachleute der Firma Hydro Service Schweiz bieten schweizweit für Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen, Hotellerie- und Gastgewerbe kompetente Beratung und individuelle Lösungen zum Thema Kalkschutz an.

Vorteile von «Aqua Zino»

Das Gerät macht Schluss mit Kalkablagerungen in Wasserleitungen

Alles liegen lassen! Aufräumen ist erst angesagt, wenn die Polizei vor Ort war.

Diebstahl ohne Einbruchspuren ist in der Hausratversicherung zwar eingeschlossen, allerdings ist der Diebstahl von Bargeld in einem solchen Fall nie gedeckt. Zudem kann grobfahrlässiges Verhalten Leistungskürzungen zur Folge haben.

Nachbarschaftshilfe

Mit dem Nachbarn kommunizieren, ist ein weiterer guter Ratschlag.

Schlüssel sollten nie unter der Fussmatte oder im Briefkasten hinterlegt und Nachrichten wie beispielsweise «Bin um 14.00 Uhr wieder da» nie an die Tür geklebt werden. Einen Schlüssel hinterlässt man besser beim Nachbarn. Längere Abwesenheiten sollte man nicht auf dem Anrufbeantworter oder via Facebook kommunizieren. Eine Information an den Nachbarn mit der Bitte, den

und Boilern und schützt alle wasserabhängigen Geräte. Sein Stromverbrauch ist gering, durchschnittlich etwa acht Franken pro Jahr. Das Trinkwasser behält alle Mineralund Vitalstoffe. Die chemiefreie Technologie ist umweltfreundlich. Das Gerät ist bedienungs- und wartungsfrei. WC-Anlagen verkalken ebenfalls weniger und der gering vorhandene Kalk ist einfach lösbar. Die Technologie hat sich international bewährt. Viele zufriedene Kundinnen und Kunden belegen den Erfolg von «Aqua Zino».

Hydro Service

Schweiz GmbH

Postplatz 4 5610 Wohlen

Tel. 0800 88 33 99

info@hydro-service.ch

www.hydro-service.ch

Briefkasten zu leeren, ist weitaus sinnvoller.

Bauliche und elektronische Massnahmen können einen Einbruch zusätzlich erschweren: Türen mit Mehrpunktverschlüssen, einbruchsichere Rollläden, Zusatzschlösser, Fenster- und Lichtschachtgitter, Schockbeleuchtungen und Alarmanlagen. Experten stehen für Informationen zur Verfügung. In vielen Kantonen bietet auch die Polizei teilweise kostenlose Beratungen an.

Bahnhofstrasse 3b 5643 Sins Tel. 062 836 52 52 www.zurich.ch/centolanza Foto: zvg

Zurich, Generalagentur

Vincenzo Centolanza

Foto: Hydro Service

Kreative Badezimmerideen verwirklichen

– ganz nach den Wünschen des Kunden.

Eine Badsanierung wertet den Raum auf und lässt ein neues Wohngefühl aufleben. Der regional gut verankerte, traditionelle Familienbetrieb Mösch mit Sitz in Gipf-Oberfrick überzeugt mit qualitativ hochstehenden Leistungen, einem kundenorientierten Service und hochwertiger Qualität.

Zuverlässige Planung

Bereits ab dem ersten Gespräch profitiert die Kundschaft von der fundierten Ausbildung und der grossen Erfahrung, über welche die Mitarbeitenden der Firma Mösch verfügen. Eine erfolgreiche Realisierung garantiert ausserdem die enge Zusammenarbeit mit dem Unternehmen m3 Raumsanierungen, welche die für eine Sanierung üblichen Handwerkspartner vereinheitlicht. Diese Kooperation ermöglicht es, dass individuelle Kundenwünsche

sorgfältig und wirtschaftlich umgesetzt werden können.

Sorgfältige Arbeit

Ein gutes Beispiel dafür ist das neue Badezimmer eines Kunden aus dem aargauischen Ueken, der seine Verbundenheit mit Australien im neuen Bad zum Ausdruck bringen wollte. Er gelang damit zum Team von Mösch, welches das Badezimmer zu einem Unikat umgestaltete. Bei diesem speziellen Auftrag befasste sich der Badplaner mit typisch australischen Merkmalen und präsentierte dem Kunden ein naturverbundenes Ambiente.

Dafür liess sich der Badplaner von entsprechenden Materialien inspirieren, so dass er dem Kunden drei verschiedene Konzepte mit entsprechenden Kostenvoranschlägen vorlegen konnte. Zusammen wurde

dann die Gestaltung des neuen Bades definiert.

Perfekte Umsetzung

Die Materialien wurden perfekt aufeinander abgestimmt und sind am Schluss zu einem harmonischen Resultat zusammengewachsen. Auch das Zusammenspiel eingeübter Gewerke hat dazu beigetragen, dass der Auftrag wunschgemäss und zur Zufriedenheit des Kunden umgesetzt werden konnte.

Mösch AG Landstrasse 15

5073 Gipf-Oberfrick

Tel.: 062 865 17 00

www.moesch.ag

Das flexible Verglasungssystem von Mobileglas

Transparenz und Bedienungskomfort sorgen für gute Aussicht und Windschutz.

Mit einer variablen und platzsparenden Schiebeverglasung von Mobileglas werden Terrassen, Sitzplätze oder Balkone zu nutzbaren Lebensräumen. Die Schiebeverglasung Multislide ist durch die rahmenlosen Schiebeflügel optisch kaum wahrnehmbar und sorgt für eine wunderbare Fernsicht. Das

Parallel­Schiebesystem schützt vor Wettereinflüssen und verlängert die Aussen­Saison weit in die kühlere Jahreszeit hinein.

Einfache Bedienung

Die einzelnen Glasscheiben lassen sich leicht verschieben und bedienen. Das Verglasungssystem Multi­

slide zeichnet sich durch eine elegante Optik und eine ausgeklügelte Technik aus. Je nach Bedarf kann die Verglasung ganz oder nur teilweise geöffnet werden. Als Windschutz können auch einzelne Flügel an jeder beliebigen Position verbleiben.

Merkmale auf einen Blick

Die einzelnen Glaselemente laufen unten in mehreren Spuren und sind oben ebenso geführt. Alle Flügel sind einzeln verschiebbar. Das System ist frei von vertikalen Flügelprofilen. Der Ausblick bleibt frei. Die Scheiben bestehen aus 8 und 10 mm dickem Sicherheitsglas. Als mögliche Variante bietet Mobileglas die innovative Multistep­Verriegelung und die Verriegelungs­Auswerfer­Einheit VAE mit einer Fussbedienung innen oder aussen. Lieferbar in diversen Farben.

Als führender Systementwickler verkauft die Firma Mobileglas ausschliesslich über den Fachhandel.

Informative Ausstellung

Im Ausstellungsraum in Wettingen zeigt der Spezialist die Funktionsweise dieses Schiebesystems und aller anderen Verglasungssysteme im Detail. Für die Montage vermittelt das Unternehmen auf Wunsch einen professionellen Fachpartner. Für den Besuch der Ausstellung wird eine Voranmeldung empfohlen.

mobileGlas AG

Landstrasse 176

5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55 info@mobileglas.ch

www.mobileglas.ch

Dusche
Foto: Mobileglas

Heizölmarkt noch immer unter Druck

Die Rohölpreise sind weiterhin unter Druck. Die Corona-Einschränkungen nehmen wieder zu. Dadurch geht die Anzahl Flüge ebenfalls wieder zurück. Hinzu kommt, dass Russland und SaudiArabien die Ölförderung erneut erhöht haben. Das sorgte für entspre-

chende Verkäufe. Die Ölexporte Libyens sollen nun wieder bei rund 300’000 Barrel pro Tag liegen und haben somit ebenfalls eine stark preisdrückende Wirkung. Einzig der Streik der Ölarbeiter in Norwegen, der noch ausgeweitet werden soll, liefert ein Argument, derzeit

auf steigende Preise zu setzen. Unsicherheit bringen zudem die Wettermeldungen, dass sich im Golf von Mexiko wieder neue Tropenstürme gebildet haben, welche die dort ansässige Ölindustrie treffen und somit deren Angebot zumindest vorübergehend reduzieren könnten.

Wechsel auf Öko-Heizöl Ab 2023 ist Öko-Heizöl die neue Standard-Heizölsorte. Um die Effizienz und die langlebige Funktionalität eines Ölbrenners zu verbessern, empfehlen die Fachleute von Voegtlin-Meyer einen Wechsel auf das schwefelarme Öko-Heizöl 50 ppm. Diese Art von Heizöl hat rund 50 Mal weniger Schwefel als das herkömmliche Heizöl extra-leicht. Dadurch gelangen massiv weniger schädliche Abgase in die Umwelt. Zudem setzen sich weniger Rückstände im Ölbrenner fest.

Seit 25 Jahren ein Familienunternehmen

Seit 1995 stellt die Firma Rutschmann in Ellikon an der Thur Insektenschutz-Produkte her. Das Familienunternehmen beschäftigt rund zwanzig Mitarbeitende. Die erfahrenen Profis beraten Kundinnen und Kunden stets kompetent, damit die Räume frei von Insekten sind und bleiben.

Viele schätzen helle und luftige Räume, denn Licht und Luft steigern die Lebensqualität. Gegen lästige Gäste wie Fliegen oder Stechmücken hat Rutschmann die passende Lösung: ein Insektenschutzgitter nach Mass. Jeder hat andere Vorstellungen vom perfekten Insektenschutz und jede Einbausituation ist individuell. Deshalb bietet Rutschmann eine breite Produktpalette an, welche für jede Situation eine passende Lösung bietet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es

Foto: zvg

Voegtlin-Meyer bietet diesen Produktewechsel während einer Tankrevision an. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Tankreinigung wird am selben Tag wie die Öllieferung erledigt. Somit sind die Monteure nur einmal im Haus. Zudem profitieren Kunden von den attraktiven Konditionen, die sie im Falle eines Produktewechsels kombiniert mit einer Heizöllieferung erhalten. Am Schluss ist der Tank sauber gereinigt und mit dem umweltschonenden Öko-Heizöl von Voegtlin-Meyer gefüllt.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

Insektenschutzes ist ruhiger Schlaf nun wieder möglich und das bei offenem Fenster und angenehm frischer Luft.

Interessierte können mit Rutschmann Kontakt aufnehmen oder die über 250 m2 grosse Ausstellung in Ellikon an der Thur besuchen und sich beraten lassen. Über die firmeneigene Website besteht die Möglichkeit, sich innert 24 Stunden eine unverbindliche Blitzofferte erstellen zu lassen. Im Familienunternehmen

sich um ein Schlafzimmer oder einen Gewerberaum handelt. Neu gibt es bei Rutschmann auch Plissees für Fenstertüren, welche ein Mass von 3 x 3 Metern haben.

Viel Luft und Licht

Dank des patentierten TranspatecGewebes kann Rutschmann eine

wesentlich bessere Luft- und Lichtdurchlässigkeit im Vergleich zu herkömmlichen Insektenschutzgeweben garantieren. Rutschmann berät Kundinnen und Kunden gerne vor Ort. Nach kurzer Produktionszeit im Familienbetrieb montieren die eigenen Fachleute den Insektenschutz nach Mass vor Ort. Dank des

Rutschmann AG

Insektenschutz/Lichtschachtabdeckungen nach Mass Uesslingerstrasse 22 8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 369 00 69

www.rutschmann.swiss

Rutschmann entsteht Insektenschutz nach Mass.
Die Corona-Krise und Tropenstürme beeinflussen momentan den Ölpreis.

ABDICHT UNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

ABFALLENTSORGUNG – RÄUMUNGEN

Obrist Transport + Recycling AG

Räumungen und Entsorgung für Gemeinden, Gewerbe, Gastro und Private Industriestrasse 13, 5432 Neuenhof Tel. 056 416 03 00, Fax 056 416 03 09 info@obrist-transporte.ch www.obrist-transporte.ch

ABLAUFENTSTOPFUNGEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

BADEWANNEN-RENOVATIONEN

IWATEC – Wannenwechsel ohne Plättlischaden

Austauschwannen für Dusche und Bad, Reparaturen Acryl und Email Einbau Badewannentüre, Antirutsch-Beschichtung Thomas Meier, Bifangstrasse 14a, 5430 Wettingen Tel. 056 535 04 00, Natel 079 635 04 00 meier@iwatec-partner.ch www.iwatec-partner.ch

BADEZIMMER-UMBAUTEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Kürzihof 5, 8967 Widen

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg

Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Neubau, Umbau, Renovationen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu + Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

BETON- UND RISSSANIERUNGEN

Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, SEITENWÄNDE – VORHÄNGE, ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass

Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch

BODENBELÄGE,

TEPPICHE, PARKETT, PVC

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten.

Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen

Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

Wohnbedarf Duschén AG

Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch

BRIEFKASTEN

Gerber-Vogt AG

Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen

Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil

Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch www.aludesign.ch

DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN

Elektro Imboden AG

Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen 24 Stunden Pikettdienst

Gheidstrasse 7, 5507 Mellingen

Tel. 056 481 81 81 info@elektro-imboden.ch elektro-imboden.ch, solar-imboden.ch

Weber & Partner Elektro AG

Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 493 50 40 info@weberundpartner.ch www.weberundpartner.ch

EL EKTROKONTROLLE UND BERATUNG

Certum Sicherheit AG

Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116

Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle

Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/ ENERGIEKONZEPTE

energieberatungAARGAU

Eine Dienstleistung des Kantons Aargau

Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie. Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden

Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs Energieberatung und Bauberatung

Region Baden

Analysen, Gutachten, Konzepte, Nachweise rund um Gebäude und erneuerbare Energie. Ehrendingerstrasse 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen Kürzihof 5, 8967 Widen Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8 Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

Terrano AG Entfeuchtungen, Mobile Heizzentralen und Wasserschaden-Trocknung

Aumattstr. 2, 5210 Windisch Tel. 056 288 28 15 Info@terranoag.ch www.terranoag.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf

Tel. 079 646 90 90 Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRE NOVATIONEN UND AUSSENISOLATIONEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau

Akustikdecken, Brandschutz

Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk

Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon

Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen

Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch

FLACHDACHBAU

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50

info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

GIPSERARBEITEN

Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gipser, Dämmung, Trockenbau Akustikdecken, Brandschutz Landstrasse 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44

olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

Ricklin AG, Haustechnik –Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HAUSTÜREN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation von Haus- und Wohnraumtüren sowie Reparatur und Nachbearbeitung von Türen für Einbruchschutz, Küchen, Einbauschränke sowie Innenausbauten.

300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

HEIZÖL

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

HEIZUNGSANLAGEN UND ÖLFEUERUNGEN

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung Sanierungen und Alternativanlagen Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HOLZ- UND FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass

Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden

Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

KALKSCHUTZANLAGEN

Tratson GmbH

Umweltfreundliche Kalkschutzanlagen für EFH und MFH ohne Salz oder Chemie

Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf

Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch

KANAL- UND ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH

Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen

Industriestrasse 30, 5070 Frick

Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage

Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken

Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALSANIERUNGEN

Geiger Kanaltechnik AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen

Dammstrasse 7, 5070 Frick

Tel. 062 865 40 00; Fax: 062 865 40 01 info@geiger-kanaltechnik.ch www.geiger-kanaltechnik.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil

Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch

KERAMISCHE WANDUND BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke, Küchen-LIFTING Austausch von Haushaltgeräten, 300 m2 Ausstellung in 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHEN-UMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan

App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach

Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Germann & Gfeller Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich

Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verkauf, Schätzung, Erstvermietung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung Gewerbe und Wohnungen

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

ERLA Immobilien AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Germann & Gfeller Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch

Immobilien Wehrli Aarau Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

K+K Verwaltungen

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg

Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand

Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil

Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn

Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum

Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Lüftungshygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk

Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER- UND SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PELLET HEIZANLAGEN

Braunschweiler Pellets AG

Pelletproduktion, Pelletheizung, Bautrocknung mit Pellets Wohlerstrasse 41 Comolli Areal 2a

Tel. 056 641 09 11, Fax 056 641 09 13 info@pellets-ag.ch www.pellets-ag.chRECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

SANIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Ricklin AG, Haustechnik – Heizung –Sanitär

Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung Service, Umbau, Neubau

Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung Tel. 044 241 33 33 Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung

5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

Weber Spenglerei AG

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten

Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch

STEUERBERATUNGEN

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum

Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service

Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren, Glassysteme, Lamellentoren, Rolladen und Fensterladen

Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

Siegenthaler Tankrevisionen AG

Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

TÜREN

Alpsteg Fenster AG Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service

Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

UMBAUTEN

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden

Tel. 056 222 88 22 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung

Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND- UND BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

Suter Entfeuchtungstechnik AG

Leckortungen – Trocknung nach Wasserschaden –mobile Pellet-Heizungen

Kürzihof 5, 8967 Widen

Pikett-Dienst: 0800 8 6666 8

Tel. 044 743 51 55, Fax 044 743 51 50 info@suterentfeuchtet.ch www.suterentfeuchtet.ch

Trockag AG

Wasserschadensanierung – Bauaustrocknung –zerstörungsfreie Leckortung

Werkhofstrasse 8A, 5600 Lenzburg

Notservice 0848 76 25 24, Tel. 062 777 04 04 info@trockag.ch www.trockag.ch

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG

Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

VERMISSEN SIE IHREN EINTRAG IM BRANCHENREGISTER?

Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 38’000 Hauseigentümern im ganzen Kanton Aargau.

Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)

Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–

Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.

Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten

Tel. +41 56 641 90 80 – Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch – dapamedia.ch

Nr. 413 November 47. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 38’549 Ex. Basis 2019/2020

Anzahl Mitglieder: 40’307 (30. September 2020) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Themen:

Ruth Bürgler, Redaktionsbüro, 4632 Trimbach

Brigitte Müller, Müllertext, 4500 Solothurn

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Media2finish

Täfernstrasse 14

5405 Baden-Dättwil Tel. 056 470 40 60 www.media2finish.com

Titelbild: Adobe Stock

Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–16.00 Uhr

www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen:

Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18

Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 43

Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr: lic. iur. Karin Koch Wick, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler

a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

lic. iur. Stephan Eichenberger Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon

Tel. 056 633 64 44

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen)

Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Fust Küchen & Badezimmer

Jetzt von attraktiven Angeboten profitieren!

Jubiläums-Hit

Netto nur: Fr. 17’845.–

Inklusive Markengeräte von

• Backofen

• Glaskeramik-Kochfeld

• Geschirrspüler

• Kühlschrank

• Insel-Dunstabzugshaube

Lebenslange Qualitätsgarantie

Jubiläums-Hit

Individuell planbar, preisgleich lieferbar in 4 verschiedenen Frontfarben.

Inklusive Markengeräte von

• Kühl-/GefrierKombination

• Glaskeramik-Kochfeld

• Geschirrspüler

• Wandhaube

• Einbauherd

Badumbau mit professioneller

Individuell planbar, preisgleich lieferbar in 8 verschiedenen Frontfarben.

Bauleitung!

Dank dem Fust-Baumanagement sorgenfrei, schnell & sauber renovieren! Fotoreportagen zweier Bad-Komplettsanierungen:

Umbauen aus einer Hand

Ihre Vorteile:

1. Der Fust Bauleiter arbeitet mit lokalen Handwerkern und garantiert als grosser Auftraggeber die Einhaltung von Terminen und Budgets und sorgt für die beste Qualität in der Ausführung.

2. Auf alle Bauleistungen volle Garantie durch die Dipl. Ing. Fust AG

3. Der Fust Bauleiter kennt die neusten Bau-Technologien, Materialen und Wohn-Trends und weiss diese am richtigen Ort einzusetzen.

Seit 40 Jahren

Profitieren Sie von exklu siven Serviceleistungen

Individuelle Beratung Unsere Küchenfachberater informieren Sie umfassend über aktuelle Küchentrends.

Aufmass-Service

Wir messen Ihre Küche präzise aus, als Voraussetzung für individuelle Küchen.

12 Jahre Garantie auf alle Einbaugeräte Mit der Fust-Garantieverlängerung sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Servicetechniker reparieren das defekte Gerät kostenlos.

3D-Computer-Planung

Mit modernsten ComputerPlanungstechniken fertigen wir vorab realistische 3D-Ansichten. So sehen Sie vorab wie Ihre neue Küche wirkt!

Sammeln Sie wertvolle Superpunkte mit der Coop Supercard oder Supercard Plus. Sie erhalten pro Franken Küchenpreis einen Superpunkt

Also z. B. Ihr Auftragswert: Fr. 10 000.–= 10 000 Superpunkte =

Montage mit eigenen Schreinern Ihr neues Badmöbel wird von Fust-eigenen Schreinern montiert. Für diese anspruchsvolle Tätigkeit beschäftigen wir nur ausgebildete Schreiner.

Bis 20 Jahre Garantie auf sanitäre Apparate 20 Jahre auf Stahlwannen, 10 Jahre auf Accessoires, 5 Jahre auf Acrylwannen, Armaturen, Duschtrennwän de

Vor dem Umbau
Vor dem Umbau
Nach dem Umbau
Nach dem Umbau

Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook