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Wohnwirtschaft Nr. 11 November 2018

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Starkregenereignisse nehmen in der Schweiz tendenziell zu. 2018 wurde in gemeinschaftlicher Arbeit die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss geschaffen. Sie liefert Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Hinweise, wo Gefahrenpotenziale liegen und wie sie ihr Zuhause schützen können. Das Prinzip lautet: Vorbeugen ist besser als heilen.

Holz ist der einzige natürliche Rohstoff der Schweiz. Zudem ist Holz ein beliebtes Baumaterial im Innen- sowie Aussenbereich. Wie Holz heute im Bau angewendet wird, zeigen die prämierten Projekte des Prix Lignum 2018. Und in Dübendorf entwickelt die Empa für den Werkstoff Holz neue Funktionen und Herstellungsmethoden.

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teure Volksanliegen

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum steht hoch oben auf der politischen Agenda. Die einen plädieren für die Verstaatlichung des Wohnungswesens. Wohnen werde erst billiger, wenn der Staat Wohnraum zur Verfügung stelle. Solange man aus dem Grundbedürfnis «Wohnen» Kapital schlagen könne, sei es weder sozial noch kostengünstig.

Dabei stellt sich die Frage, ob das Wohnen in der Schweiz überhaupt noch dem Begriff Grundbedürfnis zugeordnet werden kann. Allein die durchschnittliche Wohnfläche pro Person in der Schweiz beträgt rund 45 Quadratmeter. Das hat nicht mehr viel mit einem Grundbedürfnis gemein. Auf dieser Fläche lässt sich in Vietnam durchaus eine ganze Familie «unterbringen».

Andere sagen, Wohnen sei in der Schweiz so teuer, weil das Bauen im internationalen Vergleich kostspielig sei. Schuld an den hohen Baukosten hätten langwierige Bewilligungsverfahren, hohe Gebühren, restriktive Bauvorschriften –kurz, wir hätten zu viel Bürokratie. Gewiss, die Verbürokratisierung der Schweiz schreitet munter voran. Und Ämter nutzen jenen Spielraum, der ihnen oft zur Verfügung steht, um Probleme pragmatisch zu lösen, nicht immer.

Allerdings sollten Ursache und Wirkung auseinander gehalten werden. In der Schweiz wird über fast alles abgestimmt. Auf Bundes-, auf Kantons-, auf Gemeindeebene. Behördliche Interventionen sind oft Folge von Entscheidungen des sogenannten Souveräns. So etwa beim Volksverdikt zur 2000-Watt-Gesellschaft in der Stadt Zürich. Es ist bei weitem nicht die einzige angenommene Vorlage, aus der sich administrative Konsequenzen ergeben, die das Bauen und Wohnen verteuern.

Zum kritischen Stimmbürger gehört auch der selbstkritische Stimmbürger. Klar, in vielen Volksbegehren ist das Kleingedruckte oft nicht ersichtlich. Aber manchmal lässt es sich ausdenken. Hinterfragen gehört auch zur Demokratie.

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Nein zur Zersiedelungsinitiative

Die Eidgenössische Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» will die weitere Ausdehnung der Bauzonen stoppen, indem deren Gesamtfläche auf unbefristete Zeit eingefroren wird. Die Ausscheidung neuer Bauzonen soll nur noch zulässig sein, wenn eine mindestens gleich

grosse Fläche von vergleichbarem landwirtschaftlichem Ertragswert ausgezont wird. Gleichzeitig sollen Bund, Kantone und Gemeinden nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens fördern und eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen anstreben. Ausserhalb der Bauzonen sollen nur noch Bauten für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligt werden. Bestehende Bauten sollen Bestandesgarantie geniessen und geringfügig erweitert bzw. umgenutzt werden können. Die Zersiedelungsinitiative thematisiert Sorgen, welche bei der Bevölkerung zweifelsohne bestehen. Die Initianten stellen jedoch zum Teil zu extreme Forderungen. So zielt der Hauptaspekt der Initiative, die weitere Ausdehnung der Bauzonen explizit durch das Einfrieren der Gesamtfläche auf unbestimmte Zeit zu stoppen, in die falsche

Richtung. Denn dadurch nimmt die Initiative sowohl auf die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung als auch auf die unterschiedlichen kantonalen und regionalen Verhältnisse keinerlei Rücksicht.

Sie ist auch krass ungerecht gegenüber Kantonen und Gemeinden, welche mit dem Boden bislang haushälterisch umgegangen sind. Diese würden in der Folge in ihrem diesbezüglichen Handeln wieder stark eingeschränkt. Und schliesslich hätte die Initiative zur Folge, dass es in verschiedenen Regionen zu einer Baulandverknappung käme, was in der Folge zu einer Verteuerung der Wohn- und Gewerbeimmobilien und dadurch wiederum zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde. Daher empfehle ich, die Zersiedelungsinitiative, über welche am 10. Februar 2019 abgestimmt wird, abzulehnen.

g efährdungskarte o berflächenabfluss

s ind g ebäude ausreichend gegen s tarkregen gerüstet?

e va Kämpf, Aargauische Gebäudeversicherung, Aarau

Am Samstagnachmittag, 8. Juli 2017, entluden sich aussergewöhnliche Starkniederschläge über der Region Zofingen-Oftringen-Uerkental. Sie führten zu massiven Überschwemmungen und Erdrutschen. Das Ausmass der Schäden war enorm, die Summe lag in Millionenhöhe.

Auch 2018 kam es zu ähnlichen Starkregenereignissen an verschiedenen Orten in der Schweiz. Die Intensität der Niederschläge hat zugenommen. Es regnet heftiger und in kurzer Zeit fallen grosse Regenmengen. Schon bei wenig Regen kann es zu Überschwemmungen kommen.

Zu viel Wasser für den Boden 50 Prozent aller Überschwemmungsschäden gehen auf ausufernde Bäche, Flüsse oder Seen zurück, die anderen 50 Prozent auf oberflächlich abfliessendes Regenwasser. Bei starkem Regen braucht es nicht viel, bis der Boden gesättigt ist. Überschüssiges Wasser läuft dann auf der Gelände-

oberfläche ab und fliesst ins Siedlungsgebiet, wo es Schäden anrichten kann.

Gemeinsames Projekt

Das Bundesamt für Umwelt BAFU, der Schweizerische Versicherungsverband SVV und die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG haben den Handlungsbedarf erkannt und im Juli 2018 die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss lanciert.

Was zeigt die neue Karte?

Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss deckt die ganze Schweiz ab, sowohl das besiedelte, wie auch das nicht besiedelte Gebiet. Sie zeigt auf, welche Flächen von Oberflächenabfluss potenziell betroffen sind und wie tief sie unter Wasser stehen können. Das wird mit Hilfe der verschiedenen Farbtöne dargestellt. Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss ist online unter www.map.geo.admin.ch frei zugänglich.

Was ist der Nutzen?

Rund zwei Drittel aller Gebäude in der Schweiz sind potenziell von Oberflächenab-

fluss betroffen. Mit der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer einen Eindruck davon, ob ihr Gebäude oder ihr Bauvorhaben auf gefährdetem Gelände liegt. Architektinnen und Architekten, Planerinnen und Planer sowie Bauherren können verhältnismässige Schutzmassnahmen einplanen, wodurch das Wasser vom Gebäude abgehalten wird und Schäden vermieden werden. Kosten können dadurch niedrig gehalten werden und Ärger durch einen Schaden bleibt aus.

Und im Kanton Aargau?

Die Aargauische Gebäudeversicherung AGV empfiehlt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zu konsultieren. Vor der Planung von konkreten Schutzmassnahmen muss die Gefährdung noch vor Ort überprüft werden. Die Spezialisten der AGV stehen beratend zur Seite. Bei Neubauten empfiehlt die AGV, nötige Massnahmen bereits in der Bewilligungsplanung zu berücksichtigen. Nach einer Überschwemmung kann

Typisches Erscheinungsbild: Das überschüssige Wasser fliesst konzentriert in einer Trockenrinne ab (Oberflächenabfluss), Kanton Aargau, 8. Juli 2017.
Foto: AGV

die AGV geeignete Schutzmassnahmen auch verlangen. Nachträgliche Massnahmen sind häufig teurer und nur schwer ins Gesamtbild einzufügen.Bei bestehenden Gebäuden, die vor der Publikation der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss erstellt wurden, kann sich die AGV mit bis zu 40 Prozent an den Kosten für Schutzmassnahmen beteiligen.

Weitere Informationen

Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss und einen Überblick über konkrete Massnahmen zum Schutz von Gebäuden finden sich auf der nationalen Plattform www.schutz-vor-naturgefahren.ch/wasser.

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Hoch hinaus – s onnenbergturm Möhlin

Mit dem s onnenbergturm an der nordwestlichen Kantonsgrenze endet die b eitragsreihe zum t hema Aussichtstürme. Der s onnenberg liegt zwischen Möhlin im Kanton Aargau und Maisprach im Kanton b aselland. Mit einer Höhe von 21 Metern bietet der aus Jurakalkstein gefertigte turm eine f ernsicht übers f ricktal bis nach b asel. Vor 5 Jahren wurde sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert.

s alomé e delmann, HEV Aargau

Auf dem höchsten Punkt der Gemeinde Möhlin (632 Meter über Meer) thront der Sonnenbergturm. Seine Geschichte reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Personen aus dem Rheinfelder Kurverein lancierten die Erstellung des 1875 eingeweihten Holzturms, genannt Hochwacht. Er stand an derselben Stelle wie der heutige Turm. Ziel war es, den Kurgästen in Rheinfelden einen neuen Ausflugsort mit spektakulärer Aussicht zu bieten. Der Unterhalt des Turms wurde dann allerdings vernachlässigt. So zerfiel der nicht besonders solide gebaute Turm in den folgenden Jahren. Zum grossen Bedauern des Lehrers Hans Jäger aus Maisprach. Er liebte die Höhe zwischen

seinem Wohnort und Möhlin. Regelmässig wanderte er mit seinen Schülern hinauf. In den darauffolgenden Jahren machte er sich stark für den Bau eines neuen Aussichtsturms. Dessen Plattform sollte die Baumwipfel des Waldes überragen. Der Traum von der ungestörten Rundumsicht liess sich jedoch erst im Jahre 1913 verwirklichen.

Gut Ding will Weile haben Gemäss Historiker Linus Hüsser war es ein langer Weg, bis die Finanzierung für den Turmbau zusammengetragen wurde. Der Verschönerungs- und Verkehrsverein Möhlin nahm sich der Sache an und gründete ein Turmkomitee. Daran beteiligten sich unter anderem Delegierte aus Rheinfelden,

der Maispracher Männerchor und die Gemeinderäte von Magden und Zeiningen. Das Geld für die Erstellung des Aussichtsturms sollte mittels Spenden von Hoteliers und Wirten, Brauereien, Salinen, Banken und Beiträgen der umliegenden Gemeinden gesammelt werden. Vereine wurden angehalten, Anlässe und Darbietungen zwecks Geldsammlung durchzuführen. Im April 1912 standen 4300 Franken von den benötigten 8000 Franken zur Verfügung. Die bisherigen Geldgeber drängten auf den Baustart. Ein Treffen auf dem Sonnenberg besiegelte das Vorhaben, den geplanten Aussichtsturm dort hinzustellen, wo im vorigen Jahrhundert der alte Holzturm gestanden hat. Der Baumeister Fritz Schär in Rheinfelden erhielt zu Beginn des Jahres

Seit 1951 ist der Sonnenbergturm im Besitz des Vereins Naturfreunde Möhlin.
Fotos: Salomé Edelmann

1913 den Bauauftrag. Kurz darauf begann der Bau. Eine von einem Benzinmotor betriebene Steinbrechmaschine stellte vor Ort Schotter und Sand her. Der stark zerklüftete Boden setzte ein stärkeres Fundament voraus, als anfänglich vorgesehen. Schlussendlich beliefen sich die Baukosten auf 12’500 Franken.

Fricktaler Rigi

Bereits am 25. Mai 1913 fand die Einweihungsfeier statt. Auf dem Sonnenberg ist ein Bau für Naturfreunde entstanden, der spasseshalber Fricktaler Rigi genannt wurde. Während des Zweiten Weltkrieges diente der Turm als Beobachtungsposten für die Armee. Für die Soldaten wurde eine Holzbaracke hergerichtet. Diese musste im Jahr 1974/75 einem neuen Gebäude – dem Turmstübli – weichen. Seither betreibt der Verein Naturfreunde Möhlin die Turmanlage und stellt den Turmwart. Spiel- und Grillplätze runden das Ausflugsangebot ab. Zudem führt der Fricktaler Höhenweg hier vorbei.

Fahne wird gehisst

Von der Möhliner Höhe sowie der Zeinigeregg dauert es eine knappe halbe Stunde bis zum Turm. Fast jeden Sonntag weht die Schweizer Fahne auf dem Turmdach. Dies ist das Zeichen dafür, dass die Gastwirtschaft «Turmstübli» geöffnet hat. Zudem findet alle zwei Jahre die Hüttenzauber-Feier auf dem Sonnenberg statt. Sie wird durch den Verein Naturfreunde Möhlin organisiert unter dem Motto «Feiern unter den Sternen». Am 22. März 2019 ist es wieder soweit.

Im Rahmen der Beitragsreihe über begehbare Aussichtstürme im Kanton Aargau wurden der Wasserturm Baldegg, der Esterliturm, der Cheisacherturm sowie der Sonnenbergturm vorgestellt.

Weitere Aussichtstürme

Es gibt aber noch andere empfehlenswerte Aussichtsmöglichkeiten, welche für das Publikum zugänglich sind. Zum Beispiel der im Jahr 1929 erbaute Maiengrünturm in Hägglingen. Die Stahlkonstruktion mit einer Höhe von 35 Metern und dem Restaurant nebenan bietet ein gutes Ausflugsziel. Ein bisschen älter ist der 17 Meter hohe Hombergturm in Reinach. Die Betonfachwerkkonstruktion stammt aus dem Jahr 1910. In den 2000er Jahren entstanden neue Holztürme in Spreitenbach mit dem Kapfturm und in Böttstein mit dem Klingnauer Beobachtungsturm. Diese weisen eine Höhe von 7 beziehungsweise 10 Meter auf. Der jüngste aller Aussichtstürme im Kanton Aargau ist der Chly Rhy Auen Turm in Rietheim. Auch er besteht aus Holz und wurde vor 3 Jahren mit einer Höhe von 9 Metern erstellt. Aufgrund der Zukunftsstrategien zahlreicher Naturschutzgebiete darf davon ausgegangen werden, dass auch künftig der eine oder andere Turm entstehen wird. Interessierten Naturfreunden eröffnet sich dadurch ein neuer Blick auf die schöne Landschaft, die uns umgibt.

Weitere Informationen:

www.naturfreunde-moelin.ch, www.sonnenbergturm.ch, www.hüttenzauber-sonnenberg.ch

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Blick auf Maisprach im Kanton Baselland.

b itte eintreten

Haustüren sind stilbildend. Als tragende Komponente des gestalterischen Konzepts begünstigen sie die i ndividualität der b ewohnenden. technisch aufgeladene b auteile verdeutlichen zugleich ein hohes Mass an Modernität und sind fester b estandteil des s mart Home.

Die Haustür markiert die Trennung zwischen aussen und innen. Neben hohen Ansprüchen an die Energieeffizienz soll sie auch möglichst unkompliziert passierbar sein. Heutzutage soll die Tür auch Teil des Smart Home sein und aktuelle Trends abbilden.

Die Türe als System

Die Türe, schreibt der SIA in seiner Türennorm Norm SIA 118/343 Allgemeine Bedingungen für Türen und Tore, ist ein Bauteil, bestehend aus Türblatt und Rahmen respektive Zarge, zum Abschluss einer Wandöffnung. Und diese beiden Teile, Türblatt und Zarge, sind durch Beschläge verbunden, in der Bandung durch Scharniere, auf der Öffnungsseite durch Schloss und Riegel. Bei vielen Aussentüren sind auch im Türsturz, also

oben, und in der Türschwelle Riegel eingebaut. Eine Trennung von Tür und Zarge ist undenkbar, weil sich alle Qualitätskriterien auf das Gesamtsystem beziehen – zum Beispiel bei einem Einbruch. Denn die Türe hängt mit dem Scharnier und den Riegeln an der Zarge. Sinnvoll ist die Verknüpfung von Türblatt und Rahmen auch bei der Materialwahl. Auf eine Stahlzarge passt eine Stahltüre. Auch hinsichtlich Schall- und Brandschutz gelten die Anforderungen für Tür und Zarge.

Das geeignete Produkt wählen

Die überwiegend mehrschichtig, in Sandwich-Bauweise aufgebauten Haustüren haben oftmals einen Kern aus Spanplatten. Holzfurniere, Stahl- und Aluminium-Blech oder auch Glas sowie Plexiglas können die Deckmaterialien der beidseitigen Beschichtungen bilden.

Im Handel sind auch «rahmenlose» oder «zargenlose» Türen erhältlich, bei denen die Zarge in der Wand eingebaut und daher kaum sichtbar ist. Als Design-Produkt eignen sich diese Türen bestens, für Reparaturen sind sie hingegen weniger gut geeignet. Anhand folgender Punkte finden Bauherrschaften zur geeigneten Tür:

• Ist das Produkt für den Hauseingang, für den Wohnungsabschluss vorgesehen oder verschliesst es als Innentür lediglich ein Zimmer?

• Ist die Türe aus Metall (Stahl oder Alu), aus Holz oder Holzfurnier, aus Glas oder Kunststoff?

• Welche technischen Kriterien muss die Tür erfüllen?

• Soll die Tür Bestandteil des Smart Home sein?

• Welche optischen Aspekte als Teil des gestalterischen Gesamtkonzeptes des Hauses muss die Tür erfüllen?

Morris b reunig, Faktor Journalisten, Zürich
Das Zugangssystem von Abus integriert die Haustür in das Smart Home.
Foto: Abus

Türen haben auch eine starke gestalterische Wirkung – vor allem als strassenseitige Haustüren werden sie in Werbebotschaften gern als «Visitenkarte» angepriesen. Ein Spaziergang in Quartieren zeigt: die Haustüre ist stilbildend. Doch es offenbart auch ein sehr breites Spektrum an Geschmacksrichtungen. Diese Vielfalt an Haustüren widerspricht zudem der These, wonach durch die Serienfertigung von Türen eine uniforme Optik entsteht. Weil im Türenmarkt viele Hersteller präsent sind, resultiert eine hohe Auswahl an Produkten.

Technische Qualität

Um die technischen Kriterien zu verstehen, sollte der Hausbesitzer beim SIA und beim VKF, dem Verband der Kantonalen Feuerversicherungen, nachschlagen. Anforderungen an den Schallschutz und den Brandschutz von Aussentüren haben eine gesetzliche Kraft. Wenige Auflagen beziehen sich hingegen auf Zimmertüren. Auch auf den U-Wert ist bei neuen Türen zu achten. So empfiehlt der Verband Schweizerische Türenbranche in seinem Merkblatt «Standardisierung von Türen – Praxisanwendung» für Haustüren 1,3 W/m2K und Wohnungstüren 1,6 W/m2K. Bei diversen Herstellern sind auch Türen mit

effizienterem Wärmeschutz erhältlich. Auf den Briefschlitz sollte zudem verzichtet werden. Er verursacht nicht nur Wärmeverluste, sondern gibt Einbrechern auch die Gelegenheit zum Eindringen in das Gebäude.

Teil des Smart Home Um Sicherheit und Komfort im Gebäude zu gewährleisten, sind Aussentüren mittlerweile fester Bestandteil des Smart Home. Durch die heute auf dem Markt verfügbaren Systeme erhalten beispielsweise vertraute Personen trotz Abwesenheit der Bewohnenden Zutritt zum Haus. Auch die Kommunikation mit Besuchern bei Abwesenheit wird somit möglich. Ein Fernzugriff per App oder Browser erleichtert die Bedienung. Zeitliche Begrenzungen oder Alarmanlagen können auf einfache Weise eingeschaltet sowie deaktiviert werden. Intuitive Schliesspläne ermöglichen bestimmten Nutzern für ausgewählte Türen und in Abhängigkeit von Wochentag und Uhrzeit den Zugang. Einige Systeme weisen die Bewohnenden zudem beim Verlassen des Hauses auf eingeschaltete elektrische Geräte wie Fernseher oder Herd hin, um böse Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.

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Messe in b ern

An der Bau+Energie Messe vom 15. bis 18. November in Bern zeigen Fachfirmen, wie sich das nachhaltige und energieeffiziente Bauen in der Schweiz entwickelt. So erhalten Hauseigentümer unter anderem Auskunft zu Eigenstromverbrauch und Einführung des Monitorings. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf Türen und Smart Home, welche hinsichtlich innovativer Gebäudesysteme spannende Neuheiten versprechen.

Das Bundesamt für Energie, Unternehmer und Politiker gehen in Referaten und in der Podiumsdiskussion der Frage nach, ob die Energiewende in der Krise ist, welches die Herausforderungen für die Bauwirtschaft sind und wohin sich der Immobilienmarkt bewegt.

Minergie Schweiz macht das Publikum auf neue Systemlösungen im Bereich Gebäudehülle aufmerksam und gibt Tipps zur optimalen Wartung der haustechnischen Anlagen, die sich einfach und effektiv umsetzen lassen.

In weiteren Fachveranstaltungen äussern sich Unternehmen und Verbände zu PlusenergieGebäude, Solarenergie, Photovoltaik, Speicher, Lastmanagement und Monitoring, smarten Geräten und Lösungen für das Haus. Für Hauseigentümer bietet sich die Vorgehensberatung an, in der Massnahmen zu Heizungsersatz, Sanierung oder Förderbeiträgen anhand der persönlichen Gebäudepläne besprochen werden.

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b ewegliche Module produzieren s trom

Durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer e nergien drängen auch neue technologien für s olaranlagen auf den Markt. i n c hur wurde die weltweit erste Abwasserreinigungsanlage um ein s olarstrom-Kraftwerk mit faltbaren Modulen ergänzt.

Innovative Technologien für solare Gewinnflächen sind gefragt. Im Kanton Chur entstand in Zusammenarbeit von dhp technology, der Stadt Chur und IBC das weltweit erste Solarfaltdach über einer Kläranlage. Das bewegliche, auf Seilbahntechnologie basierende Leichtbausystem «Horizon» überdacht dazu die Klärbecken der ARA Chur und ermöglicht dort die Energieerzeugung. Zusätzlich werden Algenbildung und damit Wartungsaufwand reduziert. Der jährliche Stromertrag von rund 540’000 kWh deckt rund 20 Prozent des Strombedarfs der ARA. Die von «Horizon» produzierte Energie wird somit direkt vor Ort verbraucht und Investitionen in Netzverstärkungen und kostendeckende Einspeisevergütungen erübrigen sich.

Skalierbare Grundeinheit

Die Anlage in Chur umfasst eine Solarfläche von ca. 4500 m2 bei einer Nennleistung von 643 kWp. Im eingefahrenen Zustand kann die Fläche um mehr als 90 Prozent reduziert werden. Das Solarfaltfach ist modular aufgebaut und beliebig erweiterbar. «Das System reagiert automatisch auf Witterungsbedingungen und kehrt dann in die Ausgangsposition zurück. Zuständig ist ein von der ZHAW mitentwickelter Meteo-Algorithmus und die Meteostation auf dem Solarfaltdach zur Nutzung lokaler Daten», erklärt der Firmenmitgründer Gian Andri Diem.

Als Einsatzkriterium gilt der Schutz vor starken Kräften bei extremen Wetterlagen wie Sturm ab 50 km/h, Hagel und Schnee. Dann ist das Solarfaltdach mit Stützabständen von 25 m und bis 5 m über dem Boden einsetzbar. Doppelfunktionen werden erst dadurch möglich, dass bereits wirtschaftlich genutzte Flächen bei einer

Solar-Faltdach in Chur.

Solarstromproduktion ohne die bekannten Einschränkungen von fixen Installationen auskommen.

Geringeres Gewicht

Glasfreie Module des österreichischen Unternehmens DAS Energy werden für die Module eingesetzt, was das Gewicht deutlich verringert. Dennoch erreichen sie die gleiche Garantie und Zertifizierung wie herkömmliche Glasmodule und weisen ebenfalls identische Leistungsdaten auf, verspricht Diem. Im Vergleich zu einem Glasmodul mit einem Gewicht von 20 bis 25 kg wiegt das Leichtmodul in Chur lediglich 3 kg. Statt Blendwirkung wird zudem eine Sonnenschutzfunktion in hochtemperierten Gebieten erreicht. Die beweglichen Bauteile bestehen aus rostfreiem Stahl oder Spezialkunststoffen, verzinkter Stahl mit einer zusätzlichen Beschichtung gegen Rost bildet das Tragwerk.

Hohe Lebensdauer

Obwohl agile Bauteile für «Horizon» charakteristisch sind, ist Diem hinsichtlich der Lebensdauer unbesorgt: «Das Solarfaltdach ist für eine Mindestlebensdauer von 25 Jah-

ren ausgelegt. Die beweglichen Teile erreichen eine Zyklenfestigkeit von 40’000 Einund Ausfahrten. Vorsichtshalber planen wir mit leicht erhöhtem Wartungsaufwand von zusätzlich 1,5 Rp/kWh gegenüber fixen Anlagen.» Die auf einem Stahlrahmen stabilisierten Module werden durch das Aus- und Einfahren nicht zusätzlich beansprucht. Im Gegenteil: Bei Witterungseinflüssen, insbesondere Schnee und Sand, sind sie in einer Garage geschützt. Das bringt Vorteile gegenüber fixen Anlagen, insbesondere für die Winterstromproduktion.

Demnächst sollen weitere Projekte mit den faltbaren PV-Modulen umgesetzt werden: • Verschiedene Schweizer ARAs haben sich für ein Projekt entschieden

• Ebenso wird im Frühling 2019 das erste Parkflächenprojekt in Jakobsbad, Appenzell auf dem Parkplatz der Kronbergbahn geplant

• Für ausgewählte Auslandsmärkte sind Pilotprojekte für 2019 und 2020 vorgesehen

• Gebäudeintegrationen an Flughäfen, Einkaufszentren oder Freizeitanlagen sind ebenfalls im Gespräch

Foto: Dhp Technology

Vorsicht Asbest

Unachtsamer Umgang kann die g esundheit gefährden

Obschon seit 1989 verboten, ist Asbest längst nicht aus allen Häusern und Wohnungen verschwunden. Asbest findet sich heute noch in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Wand- und Bodenbelägen, Deckenplatten, Rohrisolationen, Zwischenböden, in Platten hinter Elektroinstallationen, in Elektrospeicheröfen oder Blumenkisten. Asbest im Haus zu haben allein, bedeutet nicht grundsätzlich gefährdet zu sein. Am häufigsten treten erhöhte Risiken dann auf, wenn unachtsam mit asbesthaltigem Material umgegangen wird. Wer eigenhändig einen asbesthaltigen Bodenbelag oder Wandplatten in seinem Bad entfernt oder Dachschieferplatten zerschneidet, setzt sehr hohe Asbestfaserzahlen frei und geht entsprechende Risiken ein. Es ist also wichtig Asbestaltlasten in seinen vier Wänden zu erkennen, um eine riskante Bearbeitung vermeiden zu können.

Der Begriff Asbest

Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene faserförmige Mineralien, die man als Einlagerung in Gesteinen findet. Asbest kann sich in feinste Längsfasern aufspalten. Atmet man die feinen Fasern ein, können diese Krebs und andere schwere Lungenkrankheiten verursachen. Das Einatmen von Asbeststaub ist deshalb unbedingt zu vermeiden! Asbest ist hitze- und säurebeständig, isoliert gut, ist mechanisch strapazierfähig und lässt sich gar weben, zudem ist er sehr günstig.

Diese Eigenschaften machten ihn zu einem idealen Werkstoff für die Bauindustrie. In asbesthaltigen Produkten kommt die Faser in Verbindung mit anderen Materialien wie Gips, Kunststoff, oder Zement vor. Von diesen Materialien ist letztlich abhängig, ob sich die Asbestfasern leicht ablösen (schwach gebunden) und somit eingeatmet werden können oder ob sie fest im Material gebunden sind (stark gebunden).

Wo findet sich fest gebundener Asbest?

• Grossformatige Platten (Asbestzement)

• Dach­ und Fassadenschiefer

• Wellplatten (Asbestzement)

Asbesthaltige Faserzementprodukte gelten als relativ ungefährlich, weil sie ohne mechanische Einwirkung kaum Fasern freisetzen. Auf Bearbeitung wie Schleifen, Bohren, Fräsen, Brechen und Sägen ist zu verzichten. Auch sollte eine zu intensive Reinigung solcher asbesthaltiger Produkte vermieden werden (mit stark rotierenden Bürsten oder anderen elektrischen Geräten).

Wo findet sich schwach gebundener Asbest?

• Asbesthaltiger Plättlikleber

• Asbesthaltiger Fensterkitt

• Leichtbauplatten (Brandschutzelemente, v.a. Bei Elektroinstallationen)

• Spritzbeläge (v. a. Brandschutzmassnahmen bei Stahlträgern)

• Asbestpappe (v. a. unter Fensterbrettern)

• Wand­ und Bodenbeläge (PVC­Beläge)

• Rohrisolationen (bei Heisswasser­ und Dampfleitungen)

• Elektrogeräte (Elektrospeicheröfen, andere Geräte aus den 1950–60er Jahren)

• Asbestschnüre, Isolationsbänder

• Asbestkissen und Tücher (als Brandabschottung bei Kabelkanälen und Wanddurchführungen)

Hauseigentümer in der Pflicht

Seit 1989 dürfen asbesthaltige Produkte weder hergestellt, verkauft noch importiert

werden. Wohnen Sie in einem Gebäude, welches nach 1990 erstellt worden ist, weist dieses mit grösster Wahrscheinlichkeit keine asbesthaltigen Materialien auf. Hausbesitzer sind nach der Werkeigentümerhaftung von Art. 58 des Obligationenrechts (OR) grundsätzlich dazu angehalten, Personen, die sich in ihren Gebäuden aufhalten, vor Schaden und Gefährdungen zu schützen. Eine gesetzliche Pflicht, eine asbestbelastete Liegenschaft zu sanieren, besteht nicht. Sanieren Sie jedoch eine Liegenschaft mit asbesthaltigen Abfällen, müssen diese fachgerecht entsorgt werden. Die Entsorgung von Abfällen mit schwach gebundenem Asbest gehört grundsätzlich in die Hände von Fachfirmen. Solche Abfälle gelten als Sonderabfälle.

Vorgehen bei Asbestverdacht Wenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung (zum Beispiel der Renovation eines Bades) oder Nutzung eine Gefährdung darstellt, ist eine Untersuchung zu empfehlen. Sie können auch selbständig eine Materialprobe in ein Labor einschicken und untersuchen lassen. Eine Liste von Laboratorien, welche Asbestanalysen ausführen, finden Sie unter: www.forum-asbest.ch. Denken Sie daran, dass bei der Entnahme von Materialproben Asbestfasern freigesetzt werden können. Fragen Sie bei den spezialisierten Laboratorien nach, in welcher Form Sie die Materialproben entnehmen sollen, wie diese zur Untersuchung verpackt werden müssen und welche Schutzmassnahmen dabei zu treffen sind. Werden asbesthaltige Materialien erkannt, bei denen auch ohne weitere Bearbeitung eine erhöhte Faserfreisetzung möglich ist, muss geklärt werden, ob eine Sanierung erforderlich ist.

Quellen: Broschüre vom BAG «Asbest im Haus», Suva Broschüre «Asbest erkennen –richtig handeln»

s onja s chwarz
Architektin ETH, Leiterin Bauberatung HEV Aargau

e nergie- c ontracting im Mietrecht

Frage:

Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnungen, die ich vermiete. Neulich habe ich die Ölheizung der Liegenschaft durch eine Wärmepumpe ersetzen lassen. Hierzu bin ich ein Energie-Contracting eingegangen. Zusätzlich zu den Kosten für den Energiebezug stellt der Energie-Dienstleister eine jährliche Pauschale für die Amortisation der neuen Heizanlage in Rechnung. Darf ich die Kosten des Energie-Dienstleisters den Mietern vollumfänglich als Nebenkosten verrechnen?

Antwort:

Der Bau und Unterhalt einer Heizanlage eines Mehrfamilienhauses ist oftmals kostenintensiv. Eine Alternative hierzu bietet das sog. Anlagen-Contracting, eine Form des Energie-Contractings, bei welcher ein Dritter, der Contractor, die Heizanlage auf eigene Kosten erstellt und Wärme liefert. Auch der Unterhalt der Anlage ist Sache des Contractors. Die Heizanlage steht im Eigentum des Contractors. Im Gegenzug stellt der Eigentümer der Liegenschaft den Raum

für die Installation der Anlage zur Verfügung und entrichtet dem Contractor ein Entgelt, welches unter anderem eine Pauschale für die Installation der Anlage und deren Unterhalt beinhaltet.

Würde es sich bei der vorliegenden Liegenschaft um einen Neubau handeln, wäre die Überwälzung der Contracting-Kosten auf die Mieter als Nebenkosten problemlos möglich, sofern die Heizkosten im Mietvertrag als Nebenkosten ausgeschieden wurden. Denn obwohl Aufwendungen für Reparaturen und Erneuerungen sowie die Verzinsung und Abschreibung von Anlagen nach Art. 6 VMWG grundsätzlich nicht als nebenkostenfähig gelten, sind beim Energie-Contracting die Anlagekosten des Contractors als Nebenkosten verrechenbar (vgl. Art. 6a VMWG).

Neue Nebenkosten begründen

Der Ersatz einer bestehenden, eigenen Heizanlage durch eine ausgelagerte Anlage im Sinne eines Anlagen-Contractings während laufender Mietverhältnisse – wie vorliegend gegeben – lässt die Überwälzung der Contracting-Kosten auf die Mieter aber nicht ohne weiteres zu.

Bei den Contracting-Kosten handelt es sich um neue Nebenkosten, da sie neue, zusätzliche Kostenanteile aufweisen. Die Einführung der Contracting-Kosten als neue Nebenkosten ist den Mietern mit amtlichem Formular anzuzeigen und zu begründen. Die Anzeige muss den Mietern mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin mitgeteilt werden.

Die Mieter müssen infolge der Begründung überprüfen können, ob der Mietzins auch nach der Vertragsänderung noch angemessen ist oder nicht, denn die Anlagekosten der ursprünglichen Ölheizung sind im Nettomietzins einkalkuliert. Der Eigentümer spart jedoch durch das Anlagen-Contracting Investitionskosten für die neue Wärmepumpe. In der Rechtslehre stellt sich deshalb die Frage, ob der Nettomietzins um die eingesparten, werterhaltenden Investitionen gesenkt werden muss, damit die Contracting-Kosten den Mietern als Nebenkosten verrechnet werden können. Das Bundesgericht hatte bis anhin noch keine Gelegenheit, diese Frage zu klären.

Meist wird zudem mittels Anlagen-Contracting vereinbart, dass die Heizanlage dem Liegenschaftseigentümer schlussendlich zu einem Restwert zu Eigentum zufällt. Dieser sog. Heimfall der Anlage kann den Eigentümer als Vermieter allenfalls dann zur Mietzinserhöhung berechtigen, wobei die Nebenkosten entsprechend angepasst werden müssen. Bei Fragen im Zusammenhang mit Energie-Contracting und Mietrecht steht Ihnen das Rechtsberatungsteam des HEV Aargau gerne zur Verfügung.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

s tephanie l ang MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau

r evisionsstau im Mietrecht

Die letzte umfassende Revision des aktuellen Mietrechts geht auf das Jahre 1990 zurück. Ausschlaggebend für die damaligen Gesetzesänderungen war die seit den 70er Jahren herrschende Wohnungsknappheit und die damit verbundenen überhöhten Mietpreise. Ein besonderes Augenmerk galt deshalb dem Schutz der Mieter vor Missbräuchen im Mietwesen. Zwischenzeitlich hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt weitestgehend entschärft. Eine erneute Überarbeitung des Mietrechts im Sinne einer Anpassung desselben an die aktuellen Gegebenheiten und neuen Bedürfnisse (wie Airbnb), einer Integration der rund dreissigjährigen Rechtsprechung in den Gesetzestext sowie der Ausmerzung der sich in der Praxis als falsch erwiesenen Bestimmungen (wie Koppelung des Mietzinses an den Hypothekarzinssatz) wäre fällig. Einen entsprechenden Bedarf stellte der Bundesrat bereits im Jahre 2008 fest und unterbreitete dem Parlament damals einen Entwurf zur Änderung des Mietrechts. Am 14.09.2010 beschloss der Nationalrat zum zweiten Mal, auf dieses Geschäft nicht einzutreten. Dass der latente Revisionsbedarf damit nicht vom Tische ist, zeigt sich in der Anzahl und dem Inhalt der in letzter Zeit im Nationalrat deponierten parlamentarischen Initiativen. Nachfolgend eine kurze, chronologische Übersicht über die wichtigsten, zurzeit pendenten Vorstösse:

15.455 Parlamentarische Initiative von Hans Egloff: Missbräuchliche Untermiete ver-

meiden. Ziel der Initiative ist, dass die Anforderungen an die Berechtigung zur generellen und kurzzeitigen Untermiete im Gesetz (Art. 262 OR) klar definiert werden und bei Gesetzesverstössen des Mieters ein ausserordentliches Kündigungsrecht des Vermieters verankert wird. Der Mieter soll verpflichtet werden, vor Abschluss eines Vertrages den Vermieter schriftlich um Zustimmung zu ersuchen und insbesondere die Höhe des Untermietzinses offenzulegen. Ist dieser missbräuchlich, so soll der Vermieter das Recht haben, die Zustimmung zur Untermiete zu verweigern. Heute steht diese Möglichkeit dem Vermieter nur dann zu, wenn er – was in der Praxis fast unmöglich ist – beweisen kann, dass der Mieter nicht die Absicht hegt, das Mietobjekt je wieder selbst zu nutzen. Unterlässt es der Mieter, die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen oder erschleicht er sich dieselbe mittels falscher Angaben, soll der Vermieter künftig berechtigt sein, das Mietverhältnis nach einmaliger Abmahnung zu kündigen.

16.451 Parlamentarische Initiative von Hans Egloff: Für Treu und Glauben im Mietrecht – Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei Notlage des Mieters. Der Mieter soll den Anfangsmietzins nur dann gemäss Art. 270 OR anfechten können, wenn er sich zum Abschluss des Mietvertrages aus einer persönlichen oder familiären Notlage gezwungen sah. Aktuell genügt gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts allein schon der Nachweis, dass auf dem örtlichen Markt eine Wohnungsnot herrscht. Diese Praxis steht in einem Spannungsverhältnis zu dem im Schweizer Vertragsrecht generell geltenden Grundsatz von Treu und Glauben.

17.491 Parlamentarische Initiative von Olivier Feller: Zeitgemässe Berechnung der zulässigen Rendite im Mietrecht.Welcher Ertrag in der Praxis als im Sinne von Art. 269 OR übersetzt qualifiziert wird, basiert auf einer rund dreissigjährigen Rechtsprechung des Bundesgerichts. Dieselbe soll

im Gesetz verankert werden. Aufgrund der Gewaltentrennung ist es die Aufgabe der dazu demokratisch beauftragten Legislative, zu definieren, welche Rendite ein Vermieter erzielen können soll. Anzustreben ist ein grösstmögliches Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage: Nur eine dem Investitionsrisiko angepasste Verzinsung garantiert, dass Privat- und Pensionskassen auch längerfristig bereit sind, in den Wohnungsbau zu investieren.

17.493 Parlamentarische Initiative von Hans Egloff: Beweisbare Kriterien für die Orts- und Qartierüblichkeit der Mieter schaffen. Gemäss Art. 269a Litera a OR ist ein Mietzins in der Regel nicht missbräuchlich, wenn er sich im Rahmen der orts- und quartierüblichen Mietzinse bewegt. Die von Rechtsprechung dazu entwickelten Grundsätze haben in der Praxis dazu geführt, dass ein Vermieter die Quartierüblichkeit effektiv nicht beweisen kann. Die vom Vermieter beizubringenden Vergleichsobjekte sind – wenn überhaupt –nur unter grossem Aufwand zu finden. Weiter ist auch hier auf den Grundsatz der Gewaltentrennung hinzuweisen, welcher eine Definition der massgeblichen Kriterien im eigentlichen Gesetzestext unabdingbar macht.

17.514 Parlamentarische Initiative von Philippe Nantermod: Missbräuchlicher Mietertrag. Der Artikel 269 OR, wonach Mietzinse als missbräuchlich gelten, wenn damit ein übersetzter Ertrag erzielt wird, soll so ergänzt werden, dass er nur noch dann zur Anwendung gelangt, wenn auf dem Markt ein Wohnungsmangel herrscht. Andernfalls darf davon ausgegangen werden, dass die Prinzipien der Vertragsfreiheit und der freien Marktwirtschaft automatisch zu einer Normalisierung der Mietzinse führen.

17.515 Parlamentarische Initiative von Philippe Nantermod: Missbräuchlicher Mietertrag. Auch der Anfangsmietzins soll nur dann gemäss Art. 270 OR als miss-

Karin Koch Wick Rechtsanwältin und Mediatorin SAV, Fricker Seiler Rechtsanwälte, Wohlen

bräuchlich angefochten werden können, wenn auf dem Wohnungsmarkt ein Mangel gegeben ist.

Ende März hat der Bundesrat – als Reaktion auf die raschen Entwicklungen im Online-Buchungsbereich – beschlossen, die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen so zu ergänzen, dass Vermieter verpflichtet werden können, auf Gesuch des Mieters hin ihre generelle Zustimmung zu wiederholten kurzzeitigen Untervermietungen zu geben. Die Chance, die Forderungen von Nationalrat Hans Egloff (Parlamentarische Initiative 15.455) zum Schutze der Vermieter

mit umzusetzen, wurde leider nicht wahrgenommen.

An ihrer Sitzung vom 6. Juli 2018 hat die Rechtskommission des Nationalrates den parlamentarischen Initiativen 17.491, 17.493, 17.514 und 17.515 Folge gegeben. Diese Beschlüsse bedürfen nun der Zustimmung der Rechtskommission des Ständerates, welche am 22. August 2018 entschieden hat, die Vorprüfung vorerst auszusetzen. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, einen Bericht über die möglichen Folgen einer allfälligen Umsetzung der vier Initiativen zu verfassen. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, zu wel-

chen Schlüssen dieser Bericht gelangt und wie der Bundesrat und das Parlament darauf reagieren werden.

Zu beobachten ist daneben auch der weitere Verlauf der von Seiten der Mieterschaft im Parlament eingereichten Initiativen, wie zum Beispiel derjenige von Didier Berberat (Parlamentarische Initiative 17.511; Missbräuchliche Mieten sollen verstärkt bekämpft werden). Ständerat Didier Berberat beantragt, die in Art. 270 OR aufgeführten einschränkenden Bedingungen ganz zu streichen und damit eine Anfechtung des Anfangsmietzinses im Verhältnis zur heute geltenden Praxis zusätzlich zu erleichtern.

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Der Hauswurz

Das Lateinische Sempervivum, der botanische Gattungsname für den Hauswurz, bedeutet so viel wie «Immer lebend».Wie passend, Hauswurze sind ganz besondere Pflanzen. Sie sind anmutig und edel und doch sehr robust. Sie wachsen dort, wo kaum eine andere Pflanze gedeiht. Sie lieben die Sonne, ertragen grosse Hitze und Trockenheit und sogar dem Winter trotzen die ausdauernden Hauswurze. Dank ihres Aufbaus können sie lange Trockenzeiten überstehen. Sie besitzen eine kurze Sprossachse mit dicht übereinanderstehenden dicken Blättern, die rosettenartig angeordnet sind. So können die Hauswurze die Verdunstung auf ein Minimum reduzieren und kommen dadurch lange Zeit ohne Wasser aus. Sie sind sukkulente Pflanzen, also saftreiche Pflanzen, die an besondere Klima- und Bodenverhältnisse angepasst sind. Steinrosen, wie die Hauswurze auch genannt werden, brauchen wenig Pflege und vermehren sich durch Tochterrosetten selbst. Sie können in relativ kurzer Zeit grössere Matten bilden. Bemerkenswert ist auch ihr Farbenspiel im Jahresverlauf. Im Frühling dominieren bei den Blattrosetten rötliche Töne, im Sommer, wenn es heiss wird, werden die Farben blasser und im Herbst sind die meisten Blattrosetten grün gefärbt. Grossen Einfluss auf die Färbung

hat auch der Standort. Je höher oben er sich befindet, desto leuchtender und intensiver sind die Farben.

In den Bergen zuhause Nebst dem abwechslungsreichen Farbenspiel der Hauswurze zeigen einige der Steinrosen im Sommer noch zauberhafte Blüten. Die Hauswurze sind echte Verwandlungskünstler. Es besteht eine grosse Sortenvielfalt. Eine der bekanntesten Hauswurze ist der Dachhauswurz (Sempervivum tectorum), auch Donnerwurz genannt. Im Volksglauben sagte man dem Hauswurz magische Kräfte nach. So galt er als sicherer Schutz vor Blitzschlag. Der

Dachhauswurz diente aber nicht nur als Blitzableiter, er hielt auch Stroh, Reetdächer und Mauerkronen zusammen. Auch eine Wirksamkeit gegen zahlreiche Krankheiten wurde oder wird ihm nachgesagt. Dachwurze gehören in die Familie der Dickblattgewächse (Crassulaceae). Das Verbreitungsgebiet der Dachwurzarten beschränkt sich fast ausschliesslich auf die Gebirgszonen der nördlichen Erdkugel wie Alpen, Balkan, Pyrenäen und Karpaten. Hauswurze eignen sich für Steingärten, Dachbepflanzung und Mauerfugen. In verschiedensten fantasievollen Gefässen sehen die Steinrosen sehr schön und dekorativ aus.

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Oberhof
Foto: Jeannine Stierli

Baden/Brugg/Zurzach

Herbstveranstaltung

Aktuelles aus dem s tockwerkeigentum

Mittwoch, 21. November 2018, 19 Uhr

Fachhochschule Nordwestschweiz, Campus-Brugg-Windisch, Klosterzelgstrasse 2, 5210 Windisch / Aula (Gebäude 3)

19.00 Uhr begrüssung

Andreas Senn, Präsident HEV Baden/Brugg/Zurzach

19.05 Uhr Aktuelles aus dem stockwerkeigentum

Kauf ab Plan, Mängel, Sanierung und Umbau

Erwerb einer Neubauwohnung

Erwerb einer älteren Wohnung

Mängel an Sonderrechtsteilen

Stockwerkeigentum: Zuständigkeiten, Beschlussfassungen, Probleme Bauliche Erneuerungen und Anpassungen im Stockwerkeigentum

Referenten: Christian Munz, lic.iur. und Lukas Breunig-Hollinger, Dr. iur. Fachanwälte SAV Bau- und Immobilienrecht, Voser Rechtsanwälte, Baden

20.00 Uhr fragen und Antworten

20.30 Uhr Apéro

21.30 Uhr ende der Veranstaltung

Eintritt frei

Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 19. November 2018 an: Hauseigentümerverband baden/brugg/Zurzach, stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 baden oder via Mail an carmen.zelzer@hev-aargau.ch. Es erfolgt keine Bestätigung.

anmeldetalon

Ich/wir nehme/n teil an der Herbstveranstaltung «Aktuelles aus dem Stockwerkeigentum» des HEV Baden/Brugg/Zurzach und melde/n mich/uns hiermit definitiv an. Ort, Zeit und Datum sind mir/uns bekannt.

❏ Mitglied-Nr.

❏ Nichtmitglied Anzahl Personen:

x

❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

Name: Vorname:

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PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum:

Unterschrift:

Fricktal

MEHR WERT

FÜR HAUSEIGENTÜMER

einladung zur Herbstveranstaltung

Hilfe,

überall Asbest!

Professioneller Umgang mit gebäudeschadstoffen bei immobilien Donnerstag, 8. November 2018, 18.30 Uhr, Schlösslistube im Feldschlösschen, Theophil-Roniger-Strasse, 4310 Rheinfelden, Treffpunkt Rot

In den meisten Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, gibt es noch asbesthaltige Materialien. Gebäudeschadstoffe wie Asbest stellen eine grosse Herausforderung für alle Baubeteiligten dar. Nicht immer geht davon eine Gefahr aus. Bei Renovationen, Sanierungen oder einem Rückbau gilt es aber aufzupassen. Wird gebaut, sei es ein Rück- oder ein Umbauprojekt, ist der Bauherr bzw. die Eigentümerin seit dem 1. Januar 2016 mit der Abfallverordnung (VVEA) untersuchungspflichtig. Die Untersuchung ist die Grundlage für eine fachgerechte Sanierung der Asbestvorkommen und für die Baubewilligung.

Zum Thema «Hilfe, überall Asbest – professioneller Umgang mit gebäudeschadstoffen im immobilienbereich» erwartet Sie ein spannendes Referat von Daniel Bürgi, dipl. Natw. ETH, Präsident Vereinigung Asbest-Berater Schweiz (VABS) und Geschäftsleiter Friedlipartner AG.

Anschliessend lädt der HEV Fricktal zu einem Apéro riche ein.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis 31. Oktober 2018. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme.

Anmeldung an HEV Fricktal, Postfach 176, 5070 Frick, oder per Mail an kontakt@hev-fricktal.ch

anmeldetalon

Gerne nehme ich an der Herbstveranstaltung des HEV Fricktal vom 8. November 2018 teil.

❏ Mitglied-Nr. ❏ Nichtmitglied Anzahl Personen: ❏ Zutreffendes bitte ankreuzen

x

Name: Vorname:

Adresse: PLZ/Ort:

Telefon privat: Telefon tagsüber:

Datum: Unterschrift:

Hauseigentümerverband aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch

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(Garnitur 3fach, 5 Seiten) (2016)

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Holz neu erfinden

Holz ist sowohl im i nnen- wie Aussenbereich ein beliebtes b aumaterial. Der altbewährte Werkstoff erhält dank der f orschung der e mpa Dübendorf und der et H Zürich neue f unktionen und verbesserte Materialeigenschaften. Die neuartigen Herstellungsmethoden werden in enger Zusammenarbeit mit i ndustriepartnern entwickelt.

Zimmer aus Buchenbrettsperrholz im Empa-Experimentalgebäude Nest.

Terrassenboden und Gartenmöbel aus behandelten Bambusfasern.

Roman Keller

b rigitte Müller, Redaktorin

Holz wird seit Jahrhunderten für Möbel und Häuser angewendet und ist beliebt, weil der langlebige Werkstoff einfach zu verarbeiten ist und eine warme und angenehme Atmosphäre ausstrahlt. Trotzdem hat Holz seine Tücken: Ungeschützte Holzfassaden verwittern und verfärben sich nach wenigen Jahren, Holzmöbel bleichen wegen der Sonneneinstrahlung aus, Wasser hinterlässt unschöne Flecken und das Instandhalten von Holz verursacht Aufwand. Schleifen und Lackieren gehören zu den regelmässigen Aufgaben, beispielsweise für einen gepflegten Zustand einer Holzterrasse.

Erfindungen im Praxistest

Die ehemalige Leiterin der Empa-Abteilung «Angewandte Holzforschung», Dr. Tanja Zimmermann, und der Professor für «Holzbasierte Materialien» an der ETH Zürich und Empa-Forscher, Ingo Burgert, haben sich zusammen mit ihren Teams zum Ziel gesetzt, für den altbewährten Werkstoff neue Funktionen und Herstellungsmethoden zu entwickeln. Im Forschungsgebäude Nest der Empa errichteten die Holzforscher eine experimentelle Wohneinheit, die Unit Vision Wood, wo Holz in bis anhin nicht absehbaren Anwendungen zum Einsatz kommt. Tanja Zimmermann erklärt warum: «Fragen stellen und Ideen sammeln gehören zur Grundlagenforschung. Dabei möchten wir Ideen entwickeln, für die wir im Markt ein Potenzial erkennen und für die sich ein Industriepartner interessieren könnte.»

Foto: Empa

Die Empa hat den Anspruch und die Mission, mit ihrer Forschung eine Brücke zur Industrie zu bauen. Aus diesem Anspruch he-

Foto:

In Dübendorf steht das Experimentalgebäude

raus entstand das Projekt Nest: Auf dem Gelände der Empa in Dübendorf wurde ein modulares Forschungs- und Innovationsgebäude erbaut. Darin werden neue Technologien, Materialien und Systeme unter realen Bedingungen getestet, erforscht, weiterentwickelt und validiert. Die enge Kooperation mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und öffentlicher Hand soll dazu führen, dass Innovationen im Bau und Bereich Energie schneller auf den Markt kommen.

Die Unit Vision Wood beinhaltet drei Wohneinheiten, in denen einerseits Studierende wohnen, andererseits dienen sie für Besucherführungen. In der bewohnten Unit werden die Materialentwicklungen unter realen Bedingungen auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Grundsätzlich möchten die Forscherinnen und Forscher Holz so verändern, dass es für den täglichen Gebrauch verbesserte Eigenschaften und ein erweitertes Anwendungsspektrum aufweist. Beispielsweise wird Holz mit Kalziumkarbonat mineralisiert, um damit die Brandhemmung des Holzes zu erhöhen. Oder resistenter gegen Feuchtigkeit gemacht, so dass Wasser nicht mehr so leicht eindringt und das Holz weniger stark schwindet oder quillt. Für den Laien schwer

verständlich, aber damit Holz wasserabweisender wird, wird die Oberfläche mit einer feinen metalloxidischen Schicht strukturiert. Was Laien hingegen verstehen, ist, dass mit wasserabweisendem Holz ein Waschbecken gebaut werden kann. Holzoberflächen können mit geeigneter Funktionalisierung auch omniphob wirken, sprich Öl und Wasser abweisen: ein grosser Nutzen beispielsweise bei der Herstellung eines Esstisches. Holz erhält demnach neue Funktionen, dabei soll es seine natürliche Form und Struktur behalten. Tanja Zimmermann meint: «Es ist eine grosse Herausforderung, Holz mit möglichst nachhaltigen Ansätzen so zu verändern, dass dieses am Schluss seinen natürlichen Charakter behält.» Zudem müssen für die Industrie neue Produkte leicht hochskalierbar sein und mit herkömmlichen Methoden weiterverarbeitet und problemlos verbaut werden können.

Buchenholz für den Holzbau Als Konstruktionsholz für tragende Bauteile in Gebäuden wird vor allem Fichte eingesetzt, obwohl auch die Buche als häufigste heimische Laubholzart grosses Potential bietet. Ihr Vorkommen in Schweizer Wäldern beträgt 18 Prozent des gesamten Holzvolu-

mens. «Der Schweizer Wald ist voll von diesem Laubbaum», sagt Tanja Zimmermann, «allerdings war bisher nicht klar, was man damit machen soll, weil die Holzart sehr empfindlich auf Feuchtigkeit reagiert und so im Aussenbereich praktisch nicht eingesetzt werden kann.» Bei der Aufnahme bzw. dem Entzug von Wasser bekommen Buchenbauteile wegen des starken Quellens und Schwindens leicht Risse, eine ungeschützte Buchenholzfassade würde verkrümmen und nach kurzer Zeit einen Pilzbefall aufweisen. Deshalb wird schönes Buchenstammholz nur im Innenbereich, etwa für Möbel, verwendet oder gar als Brennholz genutzt. Trotzdem eignet sich Buchenholz wegen der hohen Festigkeit für tragende Konstruktionen, wenn diese vor Witterungseinflüssen geschützt sind.

Der Industriepartner Fagus Suisse hat eine Platte entwickelt, bei der mehrere Schichten mit gegeneinander um 90° gedrehten Faserrichtungen verleimt werden, so dass auftretende Spannungen sich ausgleichen und Formveränderungen nicht auftreten können. Nach vier Jahren intensiver Vorbereitungsarbeiten und mehreren techni-

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Nest. Die Fassade der Unit Vision Wood ist aus Buchenbrettsperrholz.
Foto: Roman Keller

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schen Studien ist es soweit: In Les Breuleux im Kanton Jura plant und baut die Fagus Suisse ein automatisiertes Produktionscenter zur Herstellung von KonstruktionsLeimholz aus Buche und anderen Laubhölzern. Auf den Anlagen sollen nach geplanter Inbetriebnahme ab Frühjahr 2019 jährlich bis zu 20’000 m³ HochleistungsKonstruktionsholz für den Schweizer Baumarkt hergestellt werden.

Weitere Informationen: www.empa.ch/web/nest/visionwood, www.fagussuisse.ch

Hightech-Holz aus dem l abor

Holz ist ein exzellenter Werkstoff, seine vielseitige Verwendung wird jedoch teilweise durch nachteilige Eigenschaften eingeschränkt. Das Forschungsprojekt Vision Wood hat zum Ziel, die Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen durch Veränderungen von Zellwänden und Faseroberflächen mittels Polymerchemie und nanotechnologischer Verfahren zu verbessern: beispielsweise die Stabilität, den Brandschutz, die Wasserabweisung oder einen geringeren Verschleiss. Von solchen Entwicklungen soll der Holzbau profitieren.

Dämmung aus Holzfasern

Den Empa-Forschern gelang durch ein spezielles Verfahren mit natürlichen Enzymen eine Dämmung aus Holzfasern ohne synthetisches Bindemittel, die eine hohe Plattenqualität ausweist. Die Forderung nach einer nachhaltigen, umweltschonenden und energieeffizienten Herstellung sowie die Ansprüche der Verbraucher in Bezug auf ein gesundes Wohnraumklima standen im Mittelpunkt der Forschung.

Verbesserungen der Holzoberfläche

Dank eines neuartigen Anstrichsystems erhält Holz für den Aussenbereich eine transparente Beschichtung, deren Dauerhaftigkeit gegenüber herkömmlichen Methoden deutlich erhöht werden kann. Verbessert wurden insbesondere der UV-Schutz, die Wasserabweisung, der Widerstand gegen Abnutzung und Risse sowie gegen die Besiedelung durch unerwünschte Mikroorganismen.

Antibakterielles Holz

Mit einem umweltschonenden, von der Empa patentierten enzymatischen Verfahren ist es den Forschern gelungen, bakteriostatisch wirkendes Iod in der Holzstruktur zu binden. Das Resultat ist eine Holzoberfläche, die einen anhaltenden Schutz gegen unerwünschte Mikroorganismen bietet und dadurch die Hygiene von Holzprodukten im Bad oder in Küchen deutlich erhöht. In der Unit Vision Wood wurden Türklinken antimikrobiell behandelt.

Wasserabweisendes Holz

Mit einer speziellen Oberflächenbehandlung wird das Anhaften der Wassertropfen erschwert. Es werden Verfahren getestet, bei denen

eine feine metalloxidische Schicht auf die Oberfläche des Holzes gebracht wird und so dem Holz wasserabweisende Eigenschaften verliehen werden. Gleichzeitig wird mit diesem Verfahren die Ästhetik des unbehandelten Holzes beibehalten. Praktische Resultate in den Wohnungen von Vision Wood: ein Lavabo und Duschwände, die Wassertropfen abperlen lassen.

Holz als Magnet-Pinnwand

Durch das Einbringen von Eisenoxid-Nanopartikeln in die Holzstruktur können Magnete am Holz haften. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen magnetischen Material wird in dem neu geschaffenen Hybridmaterial (Holz/Metall) die hierarchische Struktur von Holz genutzt, so dass ein richtungsabhängiges, magnetisches Verhalten entsteht (Anisotropie).

Flammhemmendes Holz

Mit den entwickelten Methoden ist es möglich, Mineralien tief in die Holzstruktur einzubringen. Das behandelte Holz erhält einen höheren Flammwiderstand, ist also weniger schnell entflammbar als normales Holz.

Bambusfasern statt Stahl

Auf der Basis von Bambusfasern und Harz kann ein Material mit einer äusserst hohen Festigkeit hergestellt werden. Die Zugfestigkeit dieses Materials ist erstaunlich – ähnlich jener von Stahl. Deshalb haben die Forscher mit diesem Werkstoff ehrgeizige Pläne: Es soll getestet werden, ob er als Ersatz für Stahl zur Betonarmierung taugen könnte. Aber es sind noch Fragen zu klären über die thermische Ausdehnung des Materials oder sein chemisches Verhalten in Berührung mit Zement und Wasser.

Buchenholz für den modularen Holzhausbau Buche wächst in den europäischen Wäldern in grosser Menge und wird trotz ihrer hohen mechanischen Festigkeit kaum im Bauwesen eingesetzt, sondern primär verfeuert. Fagus Suisse beabsichtigt, dies zu ändern, und stellt Brettsperrholzplatten aus Buche für den konstruktiven Holzbau her. Aufgrund der hohen Festigkeit dieser Platten ist ein besonders schlanker Aufbau beim modularen Holzbau möglich.

Holztür, die dem Feuer trotzt. Türklinke aus antibakteriellem Holz.
Foto: Empa

Visionäre i deen für Holz

Holz ist der einzige nachwachsende r ohstoff der s chweiz und hat zudem hervorragende e igenschaften. Deshalb betreibt die e mpa, gemeinsam mit der et H Zürich, f orschungsprojekte, um das Anwendungsspektrum von einheimischem Holz zu erweitern. tanja Zimmermann, ehemalige l eiterin der e mpa-Abteilung «Angewandte Holzforschung», gibt in diesem i nterview Auskunft.

b rigitte Müller, Redaktorin

Hightech-Holz bedeutet beispielsweise, dass Sie in Ihren Labors Holz mit Kalziumkarbonat mineralisieren, um damit die Brandhemmung des Holzes zu erhöhen. Können Sie diesen Vorgang einem Laien erklären? Kalziumkarbonat ist Kalk und Kalk ist ein anorganisches, weisses Pulver, das nicht brennt und völlig ungefährlich ist. In unseren Labors haben wir deshalb eine Methode entwickelt, um Kalk aus einer Lösung direkt in der Holzzellwandstruktur abzuscheiden. Das Holz wird durch diesen chemischen Vorgang so quasi gegen Feuer imprägniert, weil Kalk nicht brennbar ist. Was mir an dieser einfachen Methode besonders gefällt, ist, dass wir mit dem natürlichen und umweltfreundlichen Kalk eine nachteilige Eigenschaft des Holzes, Feuer zu fangen, zum Positiven verändern können. Dieser einfache Prozess ist ein «grüner» Chemieansatz, der dazu führt, dass Holz schwer entflammbar wird.

Was bedeutet es, wenn Holz mit einer feinen metalloxidischen Schicht strukturiert wird?

Viele kennen den sogenannten Lotusblüteneffekt: Wasser, das auf einem Lotusblatt abperlt. Warum ist das so? Die Oberfläche eines Lotusblattes ist so fein strukturiert,

dass Wasser keine Möglichkeit hat, ins Blatt einzudringen. Dieses Prinzip wenden wir an, wenn wir Holz mit einer metalloxidischen Schicht strukturieren. Ein Metalloxid entsteht, wenn wir ein Metall, beispielsweise Zink, mit Sauerstoff verbinden. Wird nun Metalloxid geschickt auf dem Holz verankert, verändert sich die Oberfläche derart, dass der Lotusblüteneffekt entsteht. Die Holzoberfläche ist dank der metalloxidischen Schicht nun so fein strukturiert, dass kein Wasser mehr durchdringen kann und das Holz wasserabstossend wird. In unserem Experimentalgebäude Nest haben wir mit diesem Holz beispielsweise ein Waschbecken konstruiert.

Was verstehen Sie unter der Aussage, dass Produkte leicht hochskalierbar sein müssen, damit die Industrie Holz mit neu entwickelten Funktionen produziert.

Das vorher erwähnte Waschbecken wurde von uns als neue Materialvariante und Demonstrator entwickelt, damit wir der Indust-

Ein Waschbecken aus wasserabweisendem Buchenholz.
Foto: Empa

rie zeigen können, was mit wasserabstossendem Holz in grossen Mengen hergestellt werden könnte. Der Link zur Industrie ist uns sehr wichtig, weil die technische Umsetzbarkeit, die Kosten und letztendlich die Frage, ob es für Produkte aus wasserabstossendem Holz einen Markt gibt, entscheidend sind, ob Holz mit neuen Anwendungsmöglichkeiten überhaupt in grossen Mengen produziert wird. Leicht hochskalierbar bedeutet also, ob ein bei uns entwickeltes Verfahren von Industriebetrieben zu einem attraktiven Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt werden kann.

Warum sind Ihre Forschungen rund ums Holz überhaupt interessant für die Schweizer Industrie?

Holz ist der einzige erneuerbare Rohstoff, den wir in der Schweiz haben. Zudem erhöht sich Jahr für Jahr der Holzvorrat. Bisher verwenden wir diesen Rohstoff hauptsächlich konstruktiv im Hausbau, für Möbel oder als Brennstoff. Wenn jedoch die spezifischen Eigenschaften von Holz erweitert werden, beispielsweise die Brennhemmung wird stark erhöht oder es ist wasserabstossend, dann kann Holz neue Anwendungen im Bausektor oder in der Industrie finden. Zudem verstehe ich die Schweiz als ein Innovationsland und um unsere höheren Produktionskosten gegenüber dem Ausland wettzumachen, müssen wir gegenüber der ausländischen Konkur-

s chweizer s tart-up für Holz

Swiss Wood Solutions vereint Holzexperten aus der Industrie, Forschung und Entwicklung. Diese haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Eigenschaften von einheimischen Hölzern so zu modifizieren, dass neue Anwendungen möglich werden und damit neue Holzprodukte von der Industrie hergestellt werden können. Zum Beispiel Swiss Ebony, ein behandeltes Schweizer Holz, das als nachhaltige Alternative für Tropenholz beispielsweise für die Herstellung von Musikinstrumenten verwendet werden kann.

Weitere Informationen: www.swisswoodsolutions.ch

renz weiterhin immer einen Schritt voraus sein. Mit unseren Forschungen rund um erweiterte Eigenschaften von Holz bieten wir der Industrie Möglichkeiten für innovative neue Produkte.

Welche Produkte, die Sie entwickeln, sind bereits erhältlich oder werden in naher Zukunft auf den Markt kommen?

Für Musikinstrumente werden oft Tropenhölzer eingesetzt. Das von der ETH Zürich und der Empa gegründete Start-up Swiss Wood Solutions kann dank unserer Forschung aus einheimischen Hölzern wie zum Beispiel Esche, Ahorn oder Fichte ein Holz herstellen, das eine echte, nachhaltige Alternative zu tropischem Holz ist. Wichtige Parameter wie Härte, Dichte, Farbe und Stabilität sind gewährleistet. Tests mit Musikern zeigen, dass Musikinstrumente aus dem bearbeiteten Schweizer Holz dieselbe Qualität aufweisen wie jene aus Tropenholz. Ein so hochwertiges, einheimisches Holz könnte in Autos, Flugzeugen, aber auch für Präzisionsinstrumente oder als Terrassenboden eingesetzt werden.

Von welcher Weiterentwicklung sind Sie persönlich begeistert? Warum?

Mich begeistern viele der von uns entwickelten neuen Holzanwendungen. Deshalb ist es schwierig, eine speziell hervorzuheben. Überzeugend finde ich beispielsweise, dass wir, wie bereits erwähnt, mittels «grü-

r ohstoff Holz

Dr. Tanja Zimmermann ist ehemalige Leiterin der Abteilung «Angewandte Holzforschung». Seit einem Jahr leitet sie an der Empa das Forschungsdepartement «Functional Materials», zu dem neben dem Holz auch andere Materialien wie Beton, Keramik, Fasern oder Aerogele gehören. Sie ist zudem Mitglied der Geschäftsleitung der Empa.

ner» Chemie die Brennhemmung von Holz stark erhöhen können. Mich begeistern alle Innovationen, die mit einer einfachen und umweltfreundlichen Methode dem Holz eine erweitere Eigenschaft für neue Anwendungsmöglichkeiten verschaffen. Und davon gibt es bereits einige – zum Beispiel antibakterielles Holz, aus dem man Spitalbetten bauen könnte, oder Isolationsfaserplatten ohne Klebstoffe. Wir haben der Industrie viel zu bieten. Wichtig wird nun sein, dass wir die Vertreter von Industriebetrieben von unseren erweiterten Holzanwendungen überzeugen können.

Das Holz im Wald ist der einzige natürlich nachwachsende Rohstoff der Schweiz. Jährlich wachsen im Schweizer Wald zirka 10 Mio. m3 Holz nach. Davon wird ungefähr die Hälfte, also rund 5 Mio. m3, geerntet. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung liesse die Nutzung von zusätzlichen 2 bis 3 Mio. m3 zu. Der Schweizer Wald wird also momentan unternutzt. Somit wächst der potenzielle Holzvorrat in den Wäldern kontinuierlich an und die Bestände werden tendenziell älter. Ältere Waldbestände werden allerdings instabiler, will heissen anfälliger auf Schadereignisse wie zum Beispiel Sturm oder Käferbefall. Deshalb ist es wichtig, Holz zu nutzen und die Wälder regelmässig zu verjüngen. Dadurch kann ein nachhaltiger Rohstoff gewonnen werden, gleichzeitig bleiben die Wälder durch die Bewirtschaftung fit und können so ihre vielfältigen Funktionen besser erfüllen.

Holz wird als Baumaterial und zum Schreinern verwendet, für ganze Häuser, Dachstühle oder etwa in der Möbelherstellung. Ein wachsender Anteil des in der Schweiz geernteten Holzes ersetzt fossile Brennstoffe und wird in Holzfeuerungen zu Wärme umgewandelt.

Quelle und weitere Informationen: www.waldschweiz.ch

Foto: zvg

Wohneigentum im Alter

Tieferes Renteneinkommen beeinflusst Tragbarkeit

Für Besitzer von Wohneigentum stellt sich dabei die Frage nach der Tragbarkeit im Alter: Kann ich mir das Einfamilienhaus oder meine Eigentumswohnung im Ruhestand noch leisten?

Umfragen ergeben eine klares Bild: Drei von vier über 80-Jährigen leben noch in den eigenen vier Wänden. Die meisten möchten den Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim so lange wie möglich hinauszögern.

Wer im Alter weiterhin unbeschwert in seinen eigenen vier Wänden leben möchte, muss die Hypothek bis zur Pensionierung soweit amortisiert haben, dass die Tragbarkeit auch mit einem tieferen Renteneinkommen gegeben ist. Damit noch nicht genug. Schon vor der Pensionierung – in der Regel im Alter von 50 Jahren – wird

nämlich die Bank die Tragbarkeit auf die voraussichtliche Pensionierung hin prüfen.

Beispiel für ein Ehepaar

Zur Verdeutlichung ein Beispiel für die Finanzierung einer Liegenschaft im Wert von 800‘000 Franken im Pensionsalter. Die Bank rechnet wie folgt: Einkommen 86‘000 Franken (AHVEhepaarrente 42‘300, BVG-Altersrente 43‘700), Hypothek innerhalb der Ersthypothek in Höhe von 520‘000 Franken. Kalkulatorische Kosten: 26‘000 Franken für Schuldzinsen, 8000 Franken für Nebenkosten. Den kalkulatorischen Kosten von 34‘000 Franken steht ein Einkommen von 86‘000 Franken gegenüber, womit die Belastung mit 39.6% über dem zulässigen Belastungsgrad von 38% steht.

Eine zusätzliche Amortisation der Hypothek in Höhe von 30‘000 Franken

der Raiffeisenbanken

ist erforderlich, damit die Tragbarkeit als AHV-Bezüger gegeben ist.

Es empfiehlt sich also, rechtzeitig und spätestens im Alter ab 50 Jahren ein Budget für die Zeit nach der Pensionie-

Fünf häufige Fehler beim Immobilienverkauf

UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis

Das können wir doch selbst! So denken viele, die zum ersten Mal eine Immobilie verkaufen.

Doch einfach ist es nicht. Den meisten unterlaufen Fehler, die Geld, Zeit und Nerven kosten können.

1. Aufwand wird unterschätzt – das ist der häufigste Fehler. Wer keine Verkaufserfahrung hat, schätzt den Arbeitsumfang oftmals falsch ein, kennt die Abläufe nicht und geht daher sehr unbedarft ans Werk.

2. Fehlende Unterlagen – Grundbuchauszug (inkl. Grundpfandrechte), Schuldbriefe, Versicherungspolicen und Grundrisspläne sind wichtige Dokumente. Das Beschaffen dieser Papiere kann zeitintensiv sein. Fehlende Unterlagen lösen beim potenziellen Käufer Misstrauen aus.

3. Falscher Verkaufspreis – ein realistischer Verkaufspreis ist für den erfolgreichen Immobilienverkauf entscheidend. Oftmals setzen Privatverkäufer den Preis aus Profitdenken zu hoch an, was Kaufinteressierte abschrecken kann. Oder sie verschenken Geld, weil sie falsch kalkuliert haben.

4. Laienhaftes Dossier – eine professionelle, attraktive Präsentation der Immobilie ist ein Muss. Verkaufsdossiers mit unscharfen Handy-Fotos, holprigen Texten und schlechter Gestaltung wirken unseriös. Die Interessenten schliessen von der DossierQualität auf die Qualität der Immobilie und sehen von einer Kontaktaufnahme ab.

5. Keine Bonitätsprüfung – Privatverkäufer scheuen sich oftmals davor, die Zahlungsfähigkeit des Käufers zu

rung zu erstellen. Eine frühzeitige, gesamtheitliche Planung – auch mit Hilfe eines Beraters bei einer Raiffeisenbank – hilft dabei, das Eigenheim auch im dritten Lebensabschnitt unbeschwert geniessen zu können.

Aargauer Verband der Raiffeisenbanken www.raiffeisen.ch

überprüfen. Doch eine frühzeitige Bonitätsprüfung ist zwingend.

Kostenlose Beratung Wenden Sie sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch an die Spezialisten der UTA Immobilien AG. Die Beratung ist kostenlos und beinhaltet die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts des Objekts. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps zur Vorbereitung, zum Ablauf und Vorgehen beim Verkauf.

UTA Immobilien AG

5400 Baden

Tel. 056 203 00 70

5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 www.uta-immobilien.ch

Foto: zvg.
Thomas Hauser
Aarg. Verband
Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau
Fotos: zvg
Das Verkaufsteam: T. Hager, B. Vogt, S. Obradovic, N. Sibold, P. Schmid.

Prix l ignum 2018 – r egion Nord

Alle drei Jahre wird der Prix l ignum an die besten s chweizer l eistungen mit Holz verliehen. Die ausgezeichneten Projekte in der r egion Nord 2018 widerspiegeln das ganze s pektrum des Prix l ignum, von der industriellen f ertigung bis zum Handwerk.

b rigitte Müller, Redaktorin

Das Ziel des Prix Lignum ist, zukunftsweisende Arbeiten mit Holz bekannt zu machen. Seit 2009 wird der Preis in diesem Jahr zum vierten Mal gesamtschweizerisch verliehen. Zum Wettbewerb zugelassen waren Bauwerke, Innenausbauten, Möbel und Kunstwerke aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, die zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 28. Februar 2018 fertiggestellt wurden.

Auszeichnungen für die Region Nord Mit dem 1. Rang der Region Nord würdigt die Jury die drei Holz-Langhäuser auf dem Freilager-Areal in Zürich, die der Berner Architekt Rolf Mühlethaler konsequent aus Holz konstruiert hat. Beim Holzbau im 21. Jahrhundert ist es möglich, Wohnhäuser von bis zu 100 Metern Länge, sechs Geschosse hoch mit total 187 Wohnungen zu erstellen. Treppe und Lift sind aus Beton gebaut, sonst bestehen die drei Bauten gänzlich aus Holz.

Den 2. Rang der Region Nord verleiht die Jury dem Foyer der Kirche Boswil, AG. Seit den 1960er-Jahren dient der ehemalige Sakralbau als Konzertsaal. Für den Empfang der Gäste gab die Stiftung Künstlerhaus Boswil ein Foyer in Auftrag. Ein heikles Unterfangen, denn die Kirche ist denkmal-

geschützt, und der knappe Bauplatz liess wenig Spielraum zu. Der Architekt Gian Salis baute zwischen Kirche und Kapelle einen grosszügigen gläsernen Anbau mit einem beeindruckenden Holzdach.

Den Dreiblatttisch des Architekten Thomas Meyer und der Schreinerin Yumiko Egloff ehrt die Jury mit dem 3. Rang der Region Nord. Die beiden erfüllten sich mit ihrem Tisch einen Handwerkstraum: Sie bauten einen Tisch, der nur aus Holz besteht. Keine Schrauben, keine Nägel, kein Leim halten die Teile zusammen.

Sieben Anerkennungen

Sieben Werke in der Region Nord würdigt die Jury mit einer Anerkennung:

• Das Dach des Arc­Tec­Lab auf dem Hönggerberg in Zürich ist ein Prototyp und zugleich eine Demonstration in Sachen Digitalisierung. Mit Algorithmen optimierten die Planer die Struktur, deren Komplexität von Hand nicht kontrollierbar ist.

• Die elegante Form des neuen Velopavillons im aargauischen Niederrohrdorf zeugt von handwerklicher Sorgfalt.

• In der Tonhalle Maag, Zürich, bauten die Architekten mit Holz einen eindrücklichen Saal, der die hohen Erwartungen an die Akustik erfüllt.

• Bei den Wohnhäusern des Werkhofes Binz werden die gekonnte Verdichtung und die Vorzüge des Holzmodulbaus sichtbar.

• Das Lusthaus im Garten der Alten Universität in Basel ist ein kleines, poetisches Juwel. Die Holzkonstruktion ist einfach und witterungsbeständig.

• Beim Ausbildungszentrum Holzbau Zürich in Buchs, ZH, wird solides Zimmermannshandwerk gekonnt eingesetzt.

• Die Überdachung aus Holz des Sportzentrums Heuried, Zürich, überspannt eine Fläche von rund 80 mal 70 Metern.

Ausstellungen r egion Nord

Die Projekte zum Prix Lignum 2018 werden auf der Homepage www.prixlignum.ch präsentiert. Eine Wanderausstellung zeigt die Preisträger 2018 bis Ende 2019 in allen Landesteilen.

• 14.11. bis 20.12.2018: Bauschule Aarau, Unterentfelden

Langhäuser Freilager, Zürich: 1. Rang Region Nord sowie Bronze in der nationalen Wertung.
Das schwungvolle Holzdach des Foyers des Künstlerhauses Boswil: 2. Rang Region Nord Foto: Gian
Foto: Zeljko Gataric/Prix Lignum 2018

Dem tödlichen r auch den Weg versperren

t üren, die im b randfall selber schliessen, verhindern, dass sich ein f euer in einem grösseren g ebäude ausbreiten kann. s o eine b randschutztür muss von der b auaufsicht zugelassen sein und die strengen Anforderungen des b randschutzes erfüllen.

r uth b ürgler, Redaktorin

Ein Brand beginnt immer mit der Entwicklung von Rauch, der meist unbemerkt bleibt. Gleichzeitig breiten sich giftige Rauchgase aus, die für den Menschen tödlich sind. Die giftigen Gase machen Fluchtund oft auch Rettungswege rasch unbegehbar. Grössere oder weitläufige Gebäude werden deshalb meist in Brandabschnitte unterteilt, damit sich das Feuer nicht ungehindert ausbreiten kann. Ein Brandabschnitt kann zwischen aneinandergebauten Gebäuden oder Anlagen liegen. Obergeschosse werden von Untergeschossen getrennt.

Ebenfalls als Brandabschnitte abtrennbar sind vertikale und horizontale Fluchtwege sowie Lüftungs- und Installationsschächte. Besonders Räume mit haustechnischen Anlagen oder technischen Brandschutzeinrichtungen werden sinnvollerweise als gesonderte Abschnitte ausgerüstet. Ein besonders wichtiger, separater Abschnitt ist der geschützte Bereich für eine Evakuierung im Notfall. Weiter ist es notwendig,

dass sich die Türöffnungen zwischen den Brandabschnitten rasch schliessen. So wird die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase im ganzen Gebäude verhindert.

Hoher Sicherheitsstandard

Die Schweiz verfügt im Bereich des Brandschutzes über einen weltweit sehr hohen Sicherheitsstandard. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Vorschriften im Bereich Brandschutz, welche die Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen VKF in einem Register aufgelistet hat und laufend aktualisiert. Diese Brandschutzvorschriften sind in der Schweiz rechtlich verbindlich. Die VKF führt in diesem Register sämtliche von ihr anerkannten Produkte und Fachfirmen auf und sie erfasst darin technische Auskünfte mit nützlichen Informationen zur Anwendung von europäisch harmonisierten Bauprodukten. Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM hat geprüfte und von der VKF zugelassene Brandschutztüren entwickelt. Damit können gewerbliche Schreinerbetriebe in diesem Segment des Brandschutzes tätig sein und

traditionelles Handwerk im Bereich Feuerschutz einfliessen lassen.

Ausreichender Feuerwiderstand

Die Durchgänge und Öffnungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten müssen mit Abschlüssen ausgestattet sein, die dem Feuer genügend Widerstand zu leisten vermögen. So muss eine Tür mindestens einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweisen. Das bedeutet, dass sie während dreissig Minuten einem Feuer widerstehen kann. Dasselbe gilt für Durchbrüche und Durchführungen von Leitungen. Auch diese müssen so verschlossen sein, dass weder Rauch noch Feuer in den ersten dreissig Minuten durchdringen können. Alle Öffnungen in Wänden und Decken, die einen Brandabschnitt bilden, müssen so konstruiert sein.

Augenmerk Tür

Es ist die VKF, welche die Regeln der Anwendung festlegt und bestimmt, welches Anforderungsprofil Brandschutztüren in einem bestimmten Bauwerk zu erfüllen haben. Berücksichtigt wird dabei auch die

Brandschutztüren ohne automatische Schliessvorrichtung müssen immer geschlossen sein.
Eine Brandschutztür gemäss Vorschriften.
Fotos: Brunex, Türenfabrik
Bruneck

Die mit Holz verkleidete Wand bildet in diesem Schulhaus in Güttingen einen Brandabschnitt.

Nutzung des Gebäudes. Die VKF unterscheidet bei Türöffnungen von Brandabschnitten verschiedene Kategorien. Eine Brandschutztür muss im den Raumabschluss gegen Flammen und heisse Gase während mindestens 30 Minuten aufrechterhalten können. An Türen, die mit einem automatischen Türschliesser ausgerüstet sind, werden noch spezielle Ansprüche gestellt. Sie müssen regelmässig einer Dauerprüfungsfunktion standhalten. Das Testen der elektrischen Feststellvorrichtungen gehört bei der Dauerprüfung dazu. Für Türen, die gleichzeitig als Fluchtwege dienen, gelten weiterführende Anforderungen und Normen.

Wartung und Instandhaltung

Jede Brandschutztüre muss als solche gekennzeichnet sein. Die Beschriftung muss

kratzfest sein. Reinigungs- und Lösungsmittel dürfen die Kennzeichnung nicht angreifen können. Es gibt keine zwingenden Vorschriften, wie Brandschutztüren zu warten sind. Das Gesetz nimmt jedoch die Eigentümer und Nutzenden von Bauten und Anlagen in die Pflicht. Sie sind dafür

Die VK f setzt auf Prävention

verantwortlich, dass alle Einrichtungen des baulichen Brandschutzes instandgehalten werden und jederzeit so funktionieren, wie sie müssen. Die Pflichten sind in den VKF-Normen (17.2 bis 19) und dem Obligationenrecht (OR Art. 58) festgehalten. Seit 2005 dürfen ausschliesslich geprüfte Brandschutztüren eingebaut werden.

Der jährliche Unterhalt durch den Betrieb oder den Betreiber umfasst eine Sicht- und Funktionskontrolle. Diese Kontrolle zeigt auf, ob Brandschutztüren, die aus betrieblichen Gründen offen stehen müssen, sofort reagieren und dicht verschliessen. Dabei wird vor allem der automatische, brandfallgesteuerte Türschliesser kontrolliert. Brandschutztüren, die immer geschlossen sein müssen, dürfen nicht offen stehen oder gar durch Keile offen gehalten werden. Sobald Mängel oder Reparaturen einer Brandschutztür nötig sind, muss eine Fachfirma die nötigen Massnahmen zur Instandhaltung durchführen.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) unterstützt ihre Mitglieder im Bereich Prävention. Das Angebot umfasst sowohl den Brandschutz als auch die Naturgefahrenprävention. In beiden Bereichen bildet die VKF Fachpersonen aus. Sie ist insbesondere Trägerin der Prüfungen Brandschutzfachmann/-frau mit eidgenössischem Fachausweis sowie Brandschutzexpertin/Brandschutzexperte mit eidgenössischem Diplom. Generell richtet die VKF ihren Fokus auf die Verminderung von Personen- und Gebäudeschäden. Demzufolge entwickelt die VKF im Auftrag der Kantonalen Gebäudeversicherungen Instrumente zur Minimierung derartiger Schäden. Beim Brandschutz sind dies die schweizweit verbindlichen Brandschutzvorschriften sowie das Brandschutzregister.

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Welches f enster ist das richtige?

b eim Kauf eines f ensters kommt man nicht darum herum, sich über die Vor- und Nachteile von Holz- und Aluminiumrahmen zu informieren. Denn für die e nergieeffizienz von f enstern ist neben dem g las auch das Material des r ahmens entscheidend.

r uth b ürgler, Redaktorin

Neue Fenster kosten Geld. Meist entscheidet man sich für neue Fenster, um die Energiebilanz eines neuen oder älteren Gebäudes zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss man sich beim Rahmen für das richtige Material entscheiden. Bei der Wahl der Verglasung sollte man auf den neuesten Stand der Technik setzen. Eine Ausnahme kann die Erneuerung von Fenstern in alten Häusern sein. Dort gilt es abzuklären, ob das Klima des Hauses durch eine zu dichte Gebäudehülle Schaden nehmen könnte.

Fensterrahmen aus Holz

Holz hat die Eigenschaft, Feuchtigkeit aufzunehmen und abzugeben. Damit trägt es zu einem wohnlichen Raumklima bei. Fensterrahmen aus Holz schneiden in Sachen Wärmedämmung am besten ab. Zudem beinhaltet Holz Säuren, die verhindern, dass sich Kondenswasser und am Rahmen Schimmel bilden kann. Als einziges Material lädt es sich nicht elektrosta-

t ipps, die es zu beachten gilt

tisch auf. Zudem ist Holz ein Schweizer Rohstoff, deshalb sollte man beim Kauf darauf achten, dass das Holz wirklich aus Schweizer Produktion stammt. Das sind die Vorteile. Holz hat jedoch auch Nachteile. Wer nicht damit leben kann, dass Holz abwittert und sich gräulich verfärbt, der muss die Fensterrahmen aus Holz regelmässig neu anstreichen lassen. Holz, das der Witterung ausgesetzt ist, kann sich verziehen und es «arbeitet», es zieht sich also zusammen oder dehnt sich aus. Ausserdem sind die Preise für Holzrahmen relativ hoch. Sie richten sich unter anderem nach der Holzart: Fichte ist relativ günstig, Eiche dagegen um einiges teurer.

Fensterrahmen aus Aluminium Rahmen aus Aluminium sind nahezu unverwüstlich, da das Leichtmetall witterungsbeständig, stabil und gleichzeitig sehr leicht ist. Dadurch belasten Aluminiumrahmen die Statik von Gebäuden nur minimal. Alu-Fensterrahmen sind also langlebig. Was weiter für das Material Aluminium spricht, ist die äusserliche Anpassungs-

Ein gut isoliertes Fenster erkennt man am U-Wert. Dieser Wert beziffert den Wärmedurchgangskoeffizienten. Je niedriger er ist, desto besser. Bei neuen Fenstern sollte der U-Wert nicht über 1,1 liegen. Fenster mit einer dreifachen Verglasung erreichen heute Werte von unter 1. Die besten sogar einen U-Wert unter 0,5.

Der Schweizerische Fachverband Fenster- und Fassadenbranche vergibt das FFF-Qualitätslabel. Damit garantiert er höchste Qualität nach neuestem Stand der Technik, eine kontrollierte Herstellung und eine lange Lebensdauer der Fenster. Die Fachkommission, zu der Vertreter des Schweizerischen Fensterverbandes, der Empa und der Berner Fachhochschule für Architektur, Holz und Bau BFH-AHB gehören, bewertet eingereichte Anträge und entscheidet über die Verleihung des Qualitätslabels. Das garantiert, dass ausgewiesene Experten die Fenster geprüft haben. Der Fensterhersteller bringt auf jedem Fenster eine dauerhafte Kennzeichnung an. Dieser Code gibt Auskunft über den Hersteller und der private Kunde kann die Dokumentation des Herstellers jederzeit einsehen. Auf der Internetseite des FFF ist ein Anbietertool aufgeschaltet, das eine gute Übersicht über Anbieter und Angebote ermöglicht und weitere Informationen rund um das Thema Fenster liefert: www.fff.ch

fähigkeit. Aluminium kann man dank einer einfach machbaren Pulverbeschichtung individuellen Gestaltungswünschen von Kunden und Architekten leicht anpassen. Alu ist jedoch ein guter Wärmeleiter. Da der Wärmefluss immer von warm nach kalt strömt, leitet Alu die Wärme nach aussen. Um diesen Nachteil auszugleichen, werden heute Fensterrahmen aus Aluminium mehrschalig aufgebaut und durch Isolationskerne voneinander abgetrennt. So wird der Wärmefluss nach aussen unterbunden. Solche Fensterrahmen sind jedoch teurer als Holzrahmen.

Zwei, die sich perfekt ergänzen Erfinderische Fachleute haben sich die guten Eigenschaften der beiden Werkstoffe Holz und Aluminium zunutze gemacht. Heute sind Fensterrahmen erhältlich, die aus Holz bestehen und auf der Aussenseite mit Aluminium verkleidet sind. So hat man innen ein gutes Wohnklima und aussen eine unverwüstliche Schicht, die das Holz vor der Witterung dauerhaft schützt. Die Preise solcher Fenster bewegen sich ebenfalls zwischen denen von Holz- oder Aluminiumrahmen.

Fensterrahmen aus Kunststoff

Der grosse Vorteil von Kunststoffrahmen ist der günstige Preis. Zudem sind sie pflegeleicht und witterungsbeständig. Die meisten dieser Fensterrahmen bestehen aus PVC. Das ist ein robustes und gleichzeitig flexibles Material, das wenig Pflege braucht. Der Nachteil besteht darin, dass der Kunststoff sich sehr leicht verfärbt und anfällig für Kratzer ist. Durch die statische Aufladung zieht Kunststoff Schmutz, Staub und Rauch an. Im Innern ist es möglich, dass das Phänomen «Fogging» auftritt. Während der Heizperiode lagert sich an Kunststoffflächen innerhalb kürzester Zeit schwarzer Staub ab, den man nicht mehr wegbringt.

Vor allem weisser, billiger Kunststoff oder billige Farben sind von «Fogging» betroffen. Die schwarzen Schlieren lassen sich nicht mehr entfernen, ohne dass der Kunststoff Schaden nimmt. Aussen sollten die Fensterrahmen am besten mit einer speziellen Folie beschichtet sein, die den Kunststoff vor direkter Sonneneinstrahlung schützt. Denn Kunststoff wird durch die Sonneneinstrahlung spröde und verfärbt sich gelblich. Die Beschichtung kann dafür durchaus farbig sein und der Fassade ein pfiffiges Aussehen verleihen. Fensterrahmen aus Kunststoff verfügen über gute Isoliereigenschaften und sie sind in der Anschaffung günstiger als Holz- oder Aluminiumrahmen.

Einfachverglasung hat ausgedient Wer noch Fenster mit Einfachverglasung besitzt, muss wissen, dass der Wärmeverlust fünfmal höher ist als bei modernen Mehrfachverglasungen, die zugleich über einen Wärmeschutz verfügen. Bei Einfachverglasungen muss die Devise lauten: Sofort ersetzen. Am besten mit Fenstern, die der neuesten Konstruktionsart entsprechen, im Minimum aber durch eine ZweifachIsolierverglasung. Bei den neuesten Fenstern befinden sich zwischen den Glasschichten Edelgase wie Argon oder Krypton, die beide eine geringere Wärmeleitfähigkeit haben als Luft.

Eine noch bessere Energieeffizienz weisen Fenster mit einer Dreifachverglasung auf. Sie bestehen aus drei hintereinander angeordneten Glasplatten, deren Zwischenräume ebenfalls mit Edelgas gefüllt sind. Meist sind zwei der drei Gläser mit Metalldampf beschichtet. Dadurch reflektiert das Gas das langwellige Infrarotlicht. So wird im Winter die Kälte draussen besser abgeschirmt und im Sommer bleibt es drinnen bei direkter Sonneneinstrahlung trotzdem angenehm kühl. Die höheren Kosten für eine Dreifachverglasung werden durch die Einsparungen bei den Heizkosten bald ausgeglichen. Zudem könnte diese Art der Verglasung künftig zum vorgeschriebenen Standard werden. Muss man also neue Fenster anschaffen, ist eine Dreifachverglasung durchaus eine Überlegung wert.

Fensterrahmen aus Holz haben die beste Wärmedämmung.
Die Aussenseite des Rahmens besteht aus pulverbeschichtetem Aluminium.
Fensterrahmen aus Kunststoff sind preiswert und pflegeleicht.
Fotos: Armin
Heidegger

r echt auf s elbstbestimmung wahrnehmen

s eit dem 1. Januar 2013 ist das e rwachsenenschutzrecht in Kraft. o bwohl vor allem Pro s enectute diesbezüglich viel für die Verbreitung der wichtigsten i nformationen tut, ist vielen die tragweite des g esetzes nicht wirklich bewusst. b esonders Alleinstehende sollten dafür sorgen, dass ein gültiger Vorsorgeauftrag vorhanden ist.

Mit dem Vorsorgeauftrag sicherstellen, wer die notwendigen Angelegenheiten regeln soll.

r uth b ürgler, Redaktorin

Das heute gültige Erwachsenenschutzgesetz wurde vom Stimmvolk an der Urne angenommen. Darin ist festgehalten, wann und wie die Erwachsenenschutzbehörde aktiv werden muss, wenn jemand urteilsunfähig ist und kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist. Was genau ist denn nun ein Vorsorgeauftrag und was ist beim Verfassen unbedingt zu berücksichtigen? Und worin besteht der Unterschied zu einer Patientenverfügung?

Vorsorgeauftrag

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass dann jemand anders die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Vor allem betagte und alleinstehende Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine

nahestehende Person oder Fachstelle mit der Regelung ihrer Angelegenheiten im Fall einer Urteilsunfähigkeit beauftragen und sie zum Handeln ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, kann man sehr oft Massnahmen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermeiden. Am 1. Januar 2013 trat dieses neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Ziel der verschiedenen Änderungen im Zivilgesetzbuch ZGB ist die Förderung der Selbstbestimmung.

Formales

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beurkundet sein. So will es das Gesetz. Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein. Man kann auch Einzelaufgaben übertragen und Weisungen für die Umsetzung der Aufträge erteilen. Je nach Komplexität eines Vorsorgeauftrages kann es sinnvoll sein, für die Errichtung ein

Notariat, eine Rechtsberatungsstelle oder beispielsweise Pro Senectute, Caritas oder Curaviva beizuziehen. Man kann seinen Vorsorgeauftrag jederzeit abändern oder widerrufen, indem man ihn vernichtet, eine handschriftliche Erklärung dazu abgibt oder den Notar aufsucht. Voraussetzung für einen Widerruf oder eine Änderung des Vorsorgeauftrages ist, dass die betroffene Person noch urteilsfähig ist. Den Vorsorgeauftrag kann man bei der Kesb des jeweiligen Kantons hinterlegen. Das Zivilstandsamt führt eine zentrale Datenbank, bei der man das Vorhandensein und den Hinterlegungsort registrieren lassen kann. Die Registrierung muss man selber beim Zivilstandsamt in Auftrag geben. Die Kesb verlangt meistens eine einmalige Gebühr für das Aufbewahren des Vorsorgeauftrages. Entsprechende Vorlagen für das Verfassen eines Vorsorgeauftrages sind bei Pro Senectute, Caritas oder Curaviva gegen ein Entgelt erhältlich.

Die Vorsorgebeauftragten müssen den Auftrag jedoch nicht annehmen. Zudem kön-

Fotos: Pro Senectute

nen sie den Vorsorgeauftrag jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung an die Kesb kündigen. Dabei ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten. Es ist deshalb ratsam, vorher abzuklären, ob die ausgewählte Person überhaupt bereit ist, den Vorsorgeauftrag im Ernstfall wirklich auszuführen. Ist eine Person bereit, den Vorsorgeauftrag zu übernehmen, sollte man ihren Namen und Vornamen handschriftlich festhalten. Es macht die Sache einfacher, wenn man zusätzlich die Funktion festhält und in welcher Beziehung man zu dieser Person steht, beispielsweise Bruder, Freundin, Familienanwalt, Bankberaterin usw.

Gültigkeit des Vorsorgefalles Erhält die Kesb Kenntnis von der Urteilsunfähigkeit einer Person, prüft sie den Vorsorgeauftrag und stellt dessen Wirksamkeit fest. Ist im Vorsorgeauftrag die Entschädigung für die Leistungen der beauftragten Person nicht geregelt, so kann die Kesb einen angemessenen Betrag festlegen.

Sind die Interessen der den Vorsorgeauftrag erteilenden Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt, so muss die Kesb von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person prüfen, ob behördliche Massnahmen notwendig sind. Sie kann der beauftragten Person Weisungen erteilen, diese zur Einreichung eines Inventars, zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage verpflichten oder ihr die erteilten Befugnisse teilweise oder ganz entziehen. Gewinnt die Urheberin oder der Urheber

des Vorsorgeauftrages seine Urteilsfähigkeit zurück, so verliert der Auftrag automatisch und sofort seine Wirksamkeit.

Vollmacht

Ähnliche Wirkungen wie ein Vorsorgeauftrag hat eine Vollmacht. Eine Vollmacht gilt grundsätzlich jedoch bereits ab ihrer Erteilung. Falls die Vertretung jedoch erst ab Eintritt der eigenen Urteilsunfähigkeit möglich sein soll, ist es seit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts nicht mehr möglich, dies mittels Vollmacht zu regeln. Zudem sind insbesondere Banken häufig nicht mehr bereit, Vollmachten zu akzeptieren, wenn der Vollmachtgeber urteilsunfähig geworden ist.

Personensorge

Der Vorsorgeauftrag umfasst verschiedene Bereiche. Die Personensorge umfasst alles, was mit der Person zu tun hat, die den Vorsorgeauftrag verfasst hat. Da geht es darum, wer die Post öffnen darf, wer mitbestimmt, wenn es um medizinische und pflegerische Massnahmen geht, sowie Privatangelegenheiten wie das Ablehnen oder Annehmen einer Erbschaft. Für Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen sind Vorsorgebeauftragte Ansprechperson, wenn es um die Regelung der Betreuung geht oder um individuelle Vorlieben und Bedürfnisse der Auftraggebenden. Die Vorsorgebeauftragten kümmern sich um den Schriftverkehr, erledigen die Post und halten Verträge mit Unternehmen wie Telekommunikation und anderen Dienstleistern

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aufrecht. Sie regeln auch alles Nötige mit Versicherungen und Behörden.

Vermögenssorge

Die dafür bestimmte Person wahrt die Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers im Bereich Vermögenrecht. Sie verwaltet das laufende Einkommen und wickelt den Zahlungsverkehr ab. Sie ist zuständig für die Vermögensanlagen, die Betreuung von Immobilien, den Verkehr mit den Banken und verfügt über eine Vollmacht über die vorhandenen Konten.

Immobilien

In der Rechtslehre ist jedoch umstritten, ob für bestimmte Immobiliengeschäfte eine ausdrückliche Ermächtigung der Auftraggebenden im Vorsorgeauftrag erforderlich ist oder ob der Hinweis im Vorsorgeauftrag genügt, dass die beauftragte Person bezüglich der Personen- und Vermögenssorge und der Vertretung im Rechtsverkehr bevollmächtigt ist. Eine Umfrage bei verschiedenen Notariaten hat gezeigt, dass diese bis anhin kaum bis gar nicht mit der Anwendung von Vorsorgeaufträgen konfrontiert waren. Sollte ein Notar die Beurkundung eines Immobiliengeschäftes ablehnen, weil die beauftragte Person dazu kein Recht hat, bleibt der beauftragten Person einzig, bei der Kesb die Zustimmung für das geplante Geschäft einzuholen. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit wird empfohlen, dass Auftraggebende die

Fortsetzung Seite 41

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Fachvortrag: Immobilienverkauf im Alter

Frühzeitiges Handeln bringt die nötige Flexibilität

Bei älteren Immobilienbesitzern ist es ratsam, frühzeitig die Liegenschaft auf die Kinder zu überschreiben. Nicht nur um Geld zu sparen, sondern um bei einem späteren Verkauf – oder wenn vom Pflegeheim Geld benötigt wird – frei handeln zu können. Diese Freiheit wird sehr massiv eingeschränkt, wenn mindestens ein Elternteil nicht mehr urteilsfähig ist!

Wurde die Liegenschaft bereits auf die Nachkommen überschrieben, können nun diese zum Beispiel die Hypothek erhöhen, das Haus vermieten oder frei verkaufen. Gehört sie aber noch den nun nicht mehr urteilsfähigen Senioren, so kommt oft bei den Nachkommen grosses Erstaunen auf, wenn sie für die eigenen Eltern nicht mehr entscheiden dürfen. Nun muss schnell reagiert werden. Meist ist in diesem Fall professionelle Hilfe eines Immo-

Schützen

Sie haben die freie Wahl. Und wir die passende Lösung.

Foto:

lebenslänglichem Wohnrecht natürlich). Wenn es schon zu spät ist, dann Hilfe holen bei einem erfahrenen Fachmann.

Veranstaltungshinweis

Referat «Immobilienverkauf im Alter»

• ImmoService Partner GmbH

• Notarin Anja Vogt

bilienmaklers angebracht. Man muss auf alle Fälle vermeiden, dass die Liegenschaft versteigert wird, denn eine Versteigerung verkauft das Haus zwar schnell, doch zu einem massiv reduzierten Preis.

Das richtige Vorgehen Vorgängig muss die richtige Verkaufsstrategie erarbeitet werden. Kein Fall ist genau gleich wie der andere. Mit viel Erfahrung und Feingefühl muss nun der spezialisierte Makler die massgeschneiderte Lösung - die sowohl den Besitzern, wie auch dem Gesetzgeber gerecht wird – gefunden werden. Ein Verkauf an den

Meistbietenden ist aber unausweichlich. Nun sind keine Veräusserungen zum Familienpreis an ein Kind mehr möglich. Auch der unliebsame Nachbar kann trotz anderslautendem Willen der (noch) Besitzer nicht daran gehindert werden, die Immobilie zu kaufen, solange er den höchsten Preis bietet. Mit der Erfahrung und dem Geschick des versierten Immobilienmaklers kann aber meistens trotzdem noch eine gute Lösung gefunden werden.

Fazit

Besser vorsorgen und die Immobilien an die Erben im Voraus überschreiben (mit

• Sandra Hauenstein, UBS Mittwoch, 28.11.2018, 14.30 Uhr

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Befugnisse der beauftragten Person im Hinblick auf Immobiliengeschäfte im Vorsorgeauftrag ausdrücklich regeln und detailliert umschreiben.

Auftraggebende können die beauftragte Person entweder allgemein für den Erwerb, die Belastung und die Veräusserung von Grundeigentum bevollmächtigen, die entsprechenden Einschreibungen im Grundbuch mit eingeschlossen. Oder sie können hinsichtlich einer ganz bestimmten Liegenschaft, beispielsweise die selbstbewohnte, anordnen, dass diese bei einem Umzug ins Altersheim verkauft werden soll mit den Hinweisen, ob die Liegenschaft an Familienmitglieder oder an Drittpersonen verkauft werden soll und zu welchem Preis (Steuerwert bei Familienangehörigen, höchstes Angebot). Haben Auftraggebende genaue Vorstellungen darüber, was in Bezug auf Liegenschaften im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit geschehen soll, ist es empfehlenswert, dies im Vorsorgeauftrag explizit zu regeln. Dies erleichtert die Aufgabe der beauftragten Person, die mit klaren Weisungen den Willen eines Auftraggebers optimal umsetzen kann.

Rechtsverkehr

Dieser Bereich umschreibt das Recht, dass Vorsorgebeauftragte für die urteilsunfähige Person gegenüber Behörden, Gerichten und Privaten vertreten dürfen. Darunter fallen Verträge mit Versicherungen, Wohn- und Pflegeeinrichtungen und anderen Gesellschaften. Sie reichen die Steuererklärung ein und beantragen Ergänzungsleistungen oder

Renten. Obwohl das Gesetz keine Details verlangt, ist es besser, die einzelnen Geschäfte im Vorsorgeauftrag so genau wie möglich zu umschreiben. Da sich die Lebensumstände, die gesundheitliche Situation schnell ändern können, ist es sinnvoll, den Vorsorgeauftrag periodisch an die jeweilige Lebenssituation anzupassen.

Ehegatten und Partnerschaften

Das Gesetz umschreibt in Artikel 374, dass «wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Per son, die urteilsunfähig wird, einen gemein samen Haushalt führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet» ein Vertre tungsrecht hat, wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist oder eine entsprechende Bei standschaft besteht. Das Vertretungsrecht beinhaltet alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfes üblicher weise erforderlich sind. Die Vertretung darf das Einkommen und die übrigen Ver mögenswerte verwalten und nötigenfalls die Post öffnen und erledigen. Für Ent scheidungen im Bereich der ausserordentli chen Vermögensverwaltung müssen Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde einholen.

Patientenverfügung

bestimmen, die im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit befugt ist, Entscheidungen im medizinischen Bereich zu fällen, sofern diese gesetzlich erlaubt sind. Gesetzliche Vertretungsrechte berücksichtigen ferner das Bedürfnis der Angehörigen von urteilsunfähigen Personen, ohne grosse Umstände bestimmte Entscheide treffen zu können. Weiter wird der Rechtsschutz der betroffenen Personen bei der fürsorgerischen Unterbringung ausgebaut.

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Wer eine Patientenverfügung verfasst hat, kann diese Tatsache und den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eintragen lassen.

www.prosenectute.ch/Vorsorgeauftrag www.caritas.ch, www.curaviva.ch jeweils unter dem Stichwort Vorsorgeauftrag suchen.

und innen

Mit einer Patientenverfügung kann jede Person festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder auch nicht zustimmt. Oder sie kann eine andere Person

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Für aussen

Sicherheit über alles

Alpsteg Fenster bietet einbruchhemmende Fenster an

Regen, Kälte, Schnee und Lärm sind für die bewährten Alpsteg Fenster kein Problem. Was aber mit ungebetenen Gästen? Obwohl es die absolute Sicherheit nicht gibt, ist bei jedem Alpsteg Fenster als Standard ein hoher Schutz gegen Einbruch eingebaut.

Laut Statistik ist erwiesen, dass über 90 Prozent der Einbrüche mit relativ einfachen Werkzeugen ausgeführt werden. Geübte Einbrecher können Fenster ohne Einbruchhemmung innert wenigen Sekunden praktisch lautlos öffnen.

Es ist jedoch auch erwiesen, dass Einbrecher davon absehen, ins Gebäude einzudringen, wenn sie nicht innert kurzer Zeit ihr Ziel erreichen. Deshalb lohnt es sich, in Sicherheitsfenster zu investieren. Alpsteg

Die farbigen Punkte geben an, wo Stellen das Fenster gegen Einbruch gesichert ist.

Fenster bietet ein durchdachtes Sicherheitskonzept in drei verschiedenen Ausführungen an.

AS-1 – Grundsicherheit plus Dank zwei Sicherheitsschliessblechen verzögert sich bei einem Einbruch das lautlose Aufhebeln. Der Griff mit Schlüssel kann bei ein­

Sanieren heisst vorbeugen

Foto: zvg

geschlagenem Glas nicht gedreht werden. Da Gläser jedoch selten eingeschlagen werden, steht als Variante ein Druckknopfgriff zur Verfügung.

AS-2 – erhöhte Sicherheit

AS­2­Fenster bieten dank der erhöhten Anzahl von Schliesspunkten und dem optional eingebauten Verbundsicherheitsglas einen stark verbesserten Einbruchschutz. Die eingebauten Verbundsicherheitsgläser verhindern ein Durchdringen des Glases. Glasbruch ist zwar möglich, zwei Folien aus PVB verhindern jedoch ein Eindringen in den Wohnbereich.

AS-3 – maximaler Einbruchschutz

AS­3­Fenster sind mit einem Maximum an Verschlusspunkten bestückt. Zusätzlich verhindert das Verbund­

sicherheitsglas mit vier Folien aus PVB ein Eindringen selbst mit schwerem Einbruchwerkzeug.

Beratung durch Fachpersonal Alpsteg bietet ihren Kunden Lösungen aus einer Hand an. Jedes Projekt wird detailliert geplant und sorgfältig ausgeführt. Das erfahrene Fachpersonal steht gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Alpsteg Fenster AG

Niederlenzer Kirchweg 15 5600 Lenzburg info@alpsteg.ch Tel. +41 62 888 80 50 www.alpsteg.ch

Statt eines komplizierten Ersatzes können Fussbodenheizungen saniert werden

Mit dem Hat-System die bestehende Fussbodenheizung sanieren.

Die Firma Naef Group aus Freienbach hat sich auf das Sanieren von Bodenheizungen spezialisiert. Eine Zustandsanalyse lohnt sich.

Wasserführende Leitungen halten nicht ewig. Nach 25 Betriebsjahren lohnt es sich, eine vorbeugende Zustandsanalyse der Bodenheizung

durchführen zu lassen. Bei spürbaren Anzeichen wie Wärmeverlust oder Schwierigkeiten bei der Regulierung der Wärme in einzelnen Räumen ist eine vorbeugende Zustandsanalyse der Fussbodenheizung, wie sie von der Naef angeboten wird, sowieso der erste richtige Schritt. Wenn ein Sanierungsbe-

darf angezeigt ist, kann die bestehende Bodenheizung mit dem sogenannten Hat-System nachhaltig geschützt werden.

Sanieren lohnt sich Ist die Bodenheizung älter als 25 Jahre? Dann besteht die Gefahr, dass die Rohre schon spröde und verschlammt sind. Denn zwischen 1970 und 1990 wurden oft Fussbodenheizungen verbaut, deren Röhrchen aus einfachem Kunststoff bestehen. Durch die fortschreitende Versprödung werden diese undicht, was eine vermehrte Sauerstoffdiffusion ins Rohrinnere zulässt. Dies wiederum führt zu zähen Verschlammungen und das reduziert die Heizleistung. Es lohnt sich, vorzubeugen und nicht zuzuwarten, bis ein teurer und aufwendiger Ersatz nötig ist. Das Hat-System

schützt bestehende Bodenheizung nachhaltig.

Günstig und ohne Baustelle Seit 1999 werden getreu dem Motto «sanieren statt ersetzen» die bestehenden Rohre von Fussbodenheizungen mit dem Originalsystem der Naef Group von innen mit einem Feinschliff poliert und schliesslich neu ausgekleidet. Nach der Sanierung mit dem Hat-System ist die Bodenheizung gemäss DIN 4726 diffusionsdicht.

Naef GROUP

HAT-Tech AG

Wolleraustrasse 41 8807 Freienbach 044 786 79 00 info@naef-group.com

www.naef-group.com

Energie-Mess-Forum – eine interessante Veranstaltung

Effizienz steigern durch messen: Dieser Grundsatz wird am Energie-Mess-Forum thematisiert

Am 8. November 2018 öffnet die Veranstaltung, die sich mit dem Messen von Energie befasst, im sanktgallischen Oberriet ihre Tore. Der Anlass wird vom Unternehmen NeoVac ATA organisiert.

Die Besucherinnen und Besucher können am 8. November während des Energie-Mess-Forums einen spannenden und unterhaltsamen Tag erleben, voller aktueller Informationen rund um das Messen von Energie. Unter anderem erfahren sie mehr über den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und den Messdaten im Internet. Die Referenten geben wichtige Informationen über die Steigerung der Effizienz durch Monitoring, die Effizienz von Wärmepumpen in der Praxis und über die smarte Kommunikation mit Nachbarn und der Verwaltung.

Namhafte Referenten

Durch das Energie-Mess-Forum führt die sympathische Bernerin Sonja Hasler. 2011 war sie die erste weibliche Moderatorin der Sendung

Arena des Schweizer Fernsehens. Aktuell moderiert sie die Gesprächssendung Persönlich. Die Liste der Referenten lässt sich sehen: Da ist Robert Minovsky, Leiter Technik und Entwicklung bei Minergie Schweiz; David Stickelberger, Geschäftsleiter von Swissolar; Professor Stefan Bertsch, Leiter Institut Energiesysteme IES; Manfred Bausch, Mitbegründer von Allthings.me; Patrik Lanter, CEO der NeoVac Gruppe, und Heinz Marti; Leiter Technik und Qualitätssicherung der NeoVac ATA.

Sie alle werden einen vertieften Einblick in aktuelle Themen der Energiebranche geben. Im anschliessenden «Renn-Talk» mit Sonja Hasler erklärt Tom Lüthi, wieso sich seine Saison in der Moto GP nicht ganz so einfach gestaltet hat, und was er

Gründliche Planung führt zum Erfolg

Bei Bär Haustechnik beginnen Sanierungen mit einer Bestandsaufnahme

Herbst und Winter stehen vor der Tür. Jetzt ist es eine gute Zeit, den schon lange geplanten Umbau des Bades oder die Sanierung der Heizung in Angriff zu nehmen.

Spezialist auf diesen Gebieten ist die Firma Bär Haustechnik in Aarburg. Das Unternehmen hat sich im Bereich Sanitär- und Heizungsinstallationen aller Art über die Region hinaus einen guten Namen gemacht.

Jetzt das Traumbad realisieren Eine erfolgreiche Renovation oder Neugestaltung des Badezimmers bedeutet für das Bär-Team, alle Kundenwünsche optimal unter einen Hut zu bringen. Basis dafür bilden das Gespräch mit dem Kunden und die nachfolgende gründliche Planung. Bei Bär Haustechnik beginnt der Badumbau klar mit einer

Foto: zvg

Bär Haustechnik steht für Qualität und Service bei Sanitär- und Heizungsinstallationen.

Bestandsaufnahme. Die persönlichen Bedürfnisse des Kunden sind wichtig, aber auch der Zustand und die Lage der bestehenden Wasserund Stromanschlüsse. Gepaart mit kreativen Ideen, entstehen daraus erste Skizzen. Eine 3-D-Zeichnung vermittelt dem Kunden einen realistischen Eindruck des neuen Bades. Das Bär-Team plant und realisiert

den gesamten Badumbau und koordiniert Plattenleger, Elektriker und weitere Handwerker. Bär Haustechnik steht für höchste Qualität und Budgettreue.

Jetzt Heizungs-Wintercheck Während der kalten Winterzeit wird die Heizung wieder beansprucht. Die Heizungsprofis von

sich von der kommenden Saison in der Moto2 erhofft.

Rasch anmelden Organisiert wird der Anlass durch die NeoVac ATA. Deshalb findet die Veranstaltung am Hauptsitz des Unternehmens in Oberriet SG statt. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Website: www.energiemessforum.ch. Es ist möglich, sich online anzumelden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

NeoVac ATA AG Home of Metering Eichaustrasse 1

CH-9463 Oberriet SG Tel. 058 715 51 71

www.neovac.ch

Bär empfehlen daher, jetzt, noch vor dem ersten Frost, die Heizung zu kontrollieren. Ein Anruf bei Bär Haustechnik genügt.

Sanitär- und Heizungsarbeiten Selbstverständlich bietet Bär Haustechnik das ganze Spektrum der Sanitär- und Heizungsarbeiten an: bei öffentlichen und privaten Gebäuden, Neu- oder Umbauten und Sanierungen, inklusive sämtlicher Reparatur- und Servicearbeiten.

Bär Haustechnik AG 4663 Aarburg Tel. 062 787 80 00 www.baerhaustechnik.ch

Tom Lüthi ist Gast am Energie-MessForum in Oberriet.
Foto: zvg

Damit jedes Bauvorhaben ein Erfolg wird

Holz erleben in den Ausstellungen von Kuratle und Jaecker

Das Team von Kuratle und Jaecker ist bereit, sich jeden Tag dafür einzusetzen, dass jedes anspruchsvolle Bauvorhaben im öffentlichen wie im privaten Bereich ein Erfolg wird.

Die Firma Kuratle und Jaecker mit Hauptsitz in Leibstadt bietet ihrer

Kundschaft Inspirationen rund um die Themen Bauen und Wohnen, vom Boden bis zum Dach. Im neuen «Kuratle-Showroom» an der Willestrasse 3 in Spreitenbach finden Bauherren, Architekten, Planer und Verarbeiter eine Auswahl an Parketten, Laminaten, Vinylbelägen, Keramiken in Holzoptik, Fassaden, Terrassen,

Mehr Lebensqualität

Türen und Zubehörartikeln. Auf einer Ausstellungsfläche von rund 150 m2 werden die einzelnen Produkte übersichtlich präsentiert.

Rohstoff Holz

Kuratle und Jaecker bietet ein umfangreiches Produktsortiment aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Da sind traditionelle und trendige Holzwerkstoffe sowie dekorative Produkte für den Innenausbau zu finden. Das Sortiment wird durch Eigenmarken, aktuelle Neuheiten und Trends abgerundet.

Persönliche Beratung

Am besten lässt man sich bei einem Besuch im Showroom vom Angebot inspirieren. Das Team von Kuratle und Jaecker steht Kundinnen und Kunden für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. Ger-

Das klassische Holzfenster wird aus Schweizer Holz gefertigt

Mit neuen Fenstern der Firma Sägesser ist es möglich, Energie zu sparen. Dank mehr Behaglichkeit und eines hohen Lichteinfalls steigt zudem die Lebensqualität.

Fenstersanierungen sind eine der Kernkompetenzen der Firma Sägesser Fenster aus Aarwangen. Die Kunden profitieren von der grossen Produktpalette, von der langjährigen Erfahrung der Fachleute, deren grossem Know-how und der seriösen Beratung. Sie kennen sich in energietechnischen Fragestellungen aus und berücksichtigen architektonische Gegebenheiten. Selbstverständlich stehen dabei persönliche Wünsche ebenfalls im Vordergrund.

Fenster von Sägesser werden aus möglichst nachhaltigen Rohstoffen produziert. Foto: zvg

Die Fachleute der Firma besichtigen jedes Projekt vor Ort und beraten die Kundschaft anschliessend mit konkreten Beispielen in der grossen firmeneigenen Ausstellung. Dort zeigen sie, wie sich individuelle Wünsche in Bezug auf Ästhetik und Energieeffizienz umsetzen lassen. Die Kundinnen und Kunden erfahren Vor- und Nachteile von Holz-, Holz-Alu-, Kunststoff- und Denkmalpflegefenstern und sehen deren

Einsatzmöglichkeiten. Eine frühzeitige Beratung führt zu massgeschneiderten Lösungen und spart Kosten.

Schweizer Produktion Fenster von Sägesser werden aus möglichst nachhaltig produzierten Rohstoffen hergestellt. Das gilt be-

ne berät das Verkaufsteam interessierte Kundinnen und Kunden an einem der Standorte der Firma oder in der permanenten Ausstellung in der Bauarena in Volketswil. Alle Informationen sind auf der Website zu finden.

Öffnungszeiten Spreitenbach: Montag bis Freitag: 9 bis 17 Uhr Samstag: 9 bis 12 Uhr

KURATLE & JAECKER

Willestrasse 3 8957 Spreitenbach spreitenbach@kuratlejaecker.ch Tel. 058 470 68 10

www.kuratlejaecker.ch

sonders für das klassische Holzfenster, das aus Schweizer Hölzern gefertigt wird und daher für eine nachhaltige Nutzung einheimischer Wälder steht. Beim Thema Ökologie punktet das Holzmetallfenster Vision 3000 von Sägesser. Es garantiert einen hohen Lichteinfall, verfügt über optimale Isolationswerte und ist bei Minergie- und Passivhäusern einsetzbar.

Sägesser Fenster AG

Industriestrasse 26 4912 Aarwangen Tel. 062 919 82 62

www.fenster-saegesser.ch

Das Produktsortiment aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz ist gross.
Foto: zvg

Komfortable Wärmeversorgung

Weishaupt präsentiert einen neuen Ölbrennwertkessel

Dank der integrierten Geräuschdämpfer für Abgas und Ansaugluft ist der Betrieb des Gerätes sehr leise.

Im neuen Ölbrennwertkessel WTCOB 18-B arbeitet ein Blaubrenner der Marke Purflam, der dank seiner zwei Stufen besonders sparsam mit Heizöl umgeht. Je nach Wärmeanforderung schaltet er auf Stufe 1 (12 kW) oder auf Stufe 2 (18 kW).

Energieeffizient

Der Wärmetauscher aus AluminiumSilizium-Guss ist komplett wärmegedämmt und entspricht mit seiner Leistung der Energieeffizienzklasse A. Grosse Querschnitte und der Zugang von vorne ermöglichen eine einfache Wartung des Kessels ohne Ausbau einer Wassertasche. Der Ölbrennwertkessel ist für die Brenn-

stoffe Heizöl EL schwefelarm nach DIN 51603-1 sowie Heizöl EL A Bio 10 nach DIN 51603-6 zugelassen. Der Zusatz von Asche bildenden Additiven ist unzulässig. Aufgrund des niedrigen Schwefelgehalts wird die Umwelt geschont und die Heizflächen bleiben lange sauber.

Sorgfältige Inbetriebnahme

Ein spezieller Ölfilter, der sich innerhalb der Verkleidung befindet, verhindert Geruchsbeeinträchtigung. Sein abgekapseltes Luftabscheidesystem, leitet die angesammelte Luft dosiert über die Brennerdüse in den Brennraum ab. Wichtig für den richtigen Betrieb des Ölbrennwertkessels ist eine fachkundige und sorgfältige Inbetriebnahme. Ein serienmässig integrierter Assistent, steuert den Ablauf der Inbetriebnahme chronologisch.

Der WTC-Ölbrennwertkessel 18-B entspricht der Energieklasse A.

Er beginnt mit der Entlüftung der Hydraulik und der Ölleitung und endet mit der Optimierung der Brennerstufe 1 und 2.

Das modulare Reglersystem bietet gleichermassen Vorteile für den Anwender wie für den Heizungsbauer. Je nach Anwendung kommunizieren unterschiedliche Module untereinander per E-Bus. So ist eine

Heisshunger nach schwarzem Gold

Die Heizölpreise sind aktuell so hoch wie seit vier Jahren nicht mehr

3000–5000 l Heizöl extra-leicht

Das Heizöl kostet in der Schweiz pro Tonne aktuell knapp über hundert Franken.

Der tiefe Pegelstand des Rheins beeinflusst die Preise für das Heizöl in der Schweiz zusätzlich.

Seit dem Sommer kennen die Heizölpreise nur eine Richtung, nämlich aufwärts. Durch den einseitigen Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran traten die

Sanktionen gegen die iranische Ölindustrie wieder in Kraft.

Engpass vorhersehbar

Die geförderte Rohölmenge des Irans wird in Zukunft zu grossen Teilen am Weltmarkt fehlen. Diverse Analysten gehen deshalb von einem Engpass im Angebot aus. Die boo­

mende Weltwirtschaft sorgt zudem auf der Nachfrageseite für einen regelrechten Heisshunger nach dem schwarzen Gold.

Pegelstand hat Einfluss

Das heisse und trockene Wetter hat den Wasserpegel auf dem Rhein stark sinken lassen. Rheinschiffe

Grafik: zvg

komfortable Wärmeversorgung sichergestellt, die dem Bedarf entspricht.

Weishaupt AG

Chrummacherstrasse 8 8954 Geroldswil Tel. 044 749 29 29 info@weishaupt-ag.ch

www.weishaupt-ag.ch

können nur noch rund ein Drittel ihrer normalen Kapazität transportieren. Die Frachtkosten pro 100 Liter Heizöl sind dadurch von rund 20 Franken pro Tonne im Sommer auf gegenwärtig über 110 Franken pro Tonne angestiegen. Sollte es endlich Regen geben, werden die Preise aus Sicht der Frachtschifffahrt auf dem Rhein spürbar sinken.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

Komponierte Bäder

Das Einrichten des Badezimmers wird zum Erlebnis

Qualität hat bei Würmli Tradition. Andy Trösch (l.) und Reto Würmli.

Im Badumbau bietet Würmli Haustechnik alles aus einer Hand und richtet die Dienstleistungen an den Bedürfnissen der Bauherrschaft aus.

Wer in der Region Wettingen/Baden einen Spezialisten für Bad und Wellness, Sanitär und Heizung

sucht, der braucht sich einen Namen zu merken: Würmli Haustechnik. Ob Neubau oder Umbau, bei der Firma Würmli erhält man einen erstklassigen Service.

Farbe fürs Badezimmer

Farben, Formen und Materialien sind Grundlagen, um ein Bad zu planen und zu gestalten. Ein Badezimmer wird nur selten attraktiv, wenn bloss ein Material oder eine Farbe zum Einsatz kommt. Wechselnde, sich ergänzende oder gegensätzliche Materialien und Farbtöne bewirken Harmonie und schaffen Ambiente. Die Kunst und Fertigkeit des professionellen Badplaners Andy Trösch helfen den Kunden, die Farbtöne, Formen und Materialien stimmig zu kombinieren. So entsteht jedes Mal ein Unikat.

Der Badplaner ist der Vermittler zwischen Vorstellung und Anspruch und zwischen Wunschtraum und Realisierbarem. Er begleitet die Kundschaft auf dem Weg vom Traum in die Wirklichkeit. Eine objektive Beratung, detaillierte Gesamtofferten, Koordination, Terminpläne und fristgerechte Ausführung sind für Würmli Haustechnik selbstverständlich.

Heizungssanierung

Alles aus einer Hand bietet die Firma aus Wettingen auch für Sanierungen von Heizungen an. Energieberater Reto Würmli berät die Kundinnen und Kunden bei einer neuen Heizung und berücksichtigt dabei verschiedene Energieträger –Wärmepumpe, Solar, Gas, Öl, usw. – sowie deren mögliche Kombinationen.

Schutz vor ungebetenen Gästen

Gute Durchlässigkeit von Luft und Licht dank des Transpatec-Gewebes

Wir Menschen lieben helle, luftige Räume, am liebsten ohne lästige Insekten.

Die Firma Rutschmann ist Spezialistin für Insektenschutzgitter und massgeschneiderte Abdeckungen von Lichtschächten.

Gegen ungebetene Gäste wie Fliegen, Wespen und Stechmücken hilft

am besten ein Insektenschutzgitter. Die Firma Rutschmann bietet für beinahe jede Einbausituation eine perfekte Lösung, die auch für den nachträglichen Einbau optimal geeignet ist, egal ob in Wohnungen, Einfamilienhäusern oder Industrie-

und Gewerberäumen. Die Insektenschutzgitter werden nach Mass angefertigt und berücksichtigen spezielle Bedürfnisse. Vom einfachen Spannrahmen über das bekannte Rollo, die Pendeltüre, die Schiebeanlage bis hin zum Elektrorollo, die Fachleute fertigen selbst Spezialformen an und montieren sie anschliessend.

Lässt Luft und Licht rein

Das Transpatec-Gewebe garantiert gegenüber den herkömmlichen Insektenschutzgeweben eine bessere Luft- und Lichtdurchlässigkeit. Die regionalen Partner von Rutschmann beraten gerne unverbindlich vor Ort. Nach einer kurzen Produktionszeit montieren Fachleute das System in der ganzen Deutschschweiz. Anschliessend können die Kunden einen ruhigen Schlaf bei offenem Fenster

Der Serviceleiter Martin Hofstetter nimmt die Serviceaufträge für Sanitär­ und Heizungsinstallationen entgegen. Sechs Servicemonteure führen jeden Auftrag rasch und sorgfältig aus.

Für die Zukunft der Branche setzt Würmli Haustechnik auf den Nachwuchs. Das Unternehmen bildet insgesamt neun Lehrlinge in den Berufen Sanitär­ und Heizungsinstallateure aus.

Würmli Haustechnik AG Zentralstrasse 74 5430 Wettingen

T 056 437 90 70 F 056 437 90 80 info@wuermli-ht.ch

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geniessen. Die frische Luft schenkt ihnen das beruhigende Gefühl, etwas Gutes für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Familie getan zu haben.

Grosse Ausstellung

Der fachkundige Innendienst von Rutschmann ist während der üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar. Möglich ist zudem der Besuch der über 250 Quadratmeter grossen Ausstellung am Geschäftssitz in Ellikon an der Thur.

Rutschmann AG

Uesslingerstrasse 22

8548 Ellikon an der Thur

Tel 052 369 00 69

Tel 052 369 00 68

www.rr-ag.ch

Abdichtungen

tecton Spezialbau Ag

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz

Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof

Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

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24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf

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Unterhalt, Inspektion, Sanierungen 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch lüpold Ag

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

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hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

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Umbau, Renovation, Fassadensanierungen

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

Xaver meyer Ag

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André roth Ag immobilien- und bauberatung Bewertung, Beratung, Vermarktung, Bewirtschaftung Theaterplatz 1, 5401 Baden Tel. 056 221 66 66 Frey-Herosé-Strasse 22, 5000 Aarau Tel. 062 552 06 06 info@andrerothag.ch www.andrerothag.ch

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Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

germann & gfeller immobilien Ag

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch

hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

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Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

immobilien wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr

Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

lewag immobilien gmbh

Unternehmung für Immobilien-Treuhand Verkauf, Bewirtschaftung, Beratung

Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig

Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

markstein Ag

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung

Haselstrasse 16, 5401 Baden

Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich

Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

pro casa treuhand Ag

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

reAlit treuhAnd Ag

Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

utA immobilien Ag Verwaltung, Verkauf

Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

vivA reAl Ag

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

walde & partner immobilien Ag

Beratung, Verkauf, Vermietung

Badstrasse 8, 5400 Baden

Tel. 056 520 70 70 baden@walde.ch www.walde.ch

widerØe immobilien Ag

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

l iegen S ch A ft S verw A ltungen

AArbrugg Ag

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AmbASSAdor immobilien und verwaltungs Ag Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis Ag

Bewirtschaftung – Vermietung Gewerbe und Wohnungen

Stadtturmstrasse 10, 5401 Baden

Tel. 056 204 05 70, Fax 056 204 05 71 info@arealis.ch www.arealis.ch

confida treuhand gmbh

Verwaltung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum, Steuerplanung und -beratung, Rechnungswesen

Oberdorfstrasse 2, 5525 Fischbach-Göslikon

Tel. 056 622 11 23, Fax 056 621 34 66     info@confida-treuhand.ch                www.confida-treuhand.ch die immobilien-treuhänder

StrAub & pArtner Ag

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

erlA immobilien Ag

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg

Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

filexis Ag

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

germann & gfeller immobilien Ag

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch

l iegen S ch A ft S verw A ltungen immobilien wehrli Aarau

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen

Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

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Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch lewag immobilien gmbh Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung, Beratung, Verkauf Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch pro casa treuhand Ag Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

reAlit treuhAnd Ag Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Sci-management Ag

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand

Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli treuhand und verwaltungs Ag Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

Solid immo-treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

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Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

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Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Spenglereien

huser gebäudetechnik Ag

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch idealcasa bauspenglerei gmbh

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

palla + partner Ag Spengerlei, Dach- und Fassadenbau Industriestrasse 1, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 245 77 50, Fax 056 245 77 54 info@pallapartner.ch www.pallapartner.ch

Schoop + co. Ag Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com

weber Spenglerei Ag Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch

Steuerber Atungen

reAlit treuhAnd Ag

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Stockwerkeigentum

die immobilien-treuhänder

StrAub & pArtner Ag

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

lewag immobilien gmbh

Unternehmung für Immobilien-Treuhand Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum, Beratung, Verkauf

Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig

Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

reAlit treuhAnd Ag

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli treuhand und verwaltungs Ag Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum

Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

Solid immo-treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

Storen

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Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

febero-Storenbau Ag

Sonnenstoren, Glassysteme, Lamellentoren, Rolladen und Fensterladen

Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 febero@dplanet.ch www.febero-storenbau.ch

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Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch erismann Ag

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

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Tankrevisionen, Tank- und Heizungsdemontagen

Neumattweg 14, 5315 Böttstein

Tel. 056 245 53 68

4805 Brittnau, Tel. 062 752 37 16 info@brechbuehltank.ch www.brechbuehltank.ch

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Aumattstrasse 2, 5200 Windisch

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Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

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Sanierungen und Rückbau

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Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

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Nr. 393 November 45. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 37’927 Ex. Basis 2016/2017

Anzahl Mitglieder: 38’489 (1. Oktober 2018)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

Her AU sgeber

Hauseigentümerverband Aargau

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Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

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Hauseigentümerverband b aden/ b rugg/Zurzach (bezirke b aden, b rugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband l enzburg-seetal (bezirk l enzburg) c/o lic. iur. Hans Stoller, Baurecht + Baumanagement Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

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Untere Brühlstrasse 21, Postfach, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 50 25; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch

Telefonische Beratung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

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Wir erhalten täglich viele Anfragen bezüglich Zustandsanalysen von Bodenheizungen. Damit wir Sie rasch und unkompliziert beraten können, sind wir auf einige Angaben von Ihnen angewiesen. In erster Linie müssen wir wissen aus welchem Material Ihre Bodenheizung besteht. Vor allem bei Kunststoff-Systemen, die seit mehr als 25 Jahren in Betrieb sind, treten häufig Probleme auf. Jüngere Installationen sind kaum betroffen. Das liegt am verbauten Rohrmaterial. Ob eine Analyse sinnvoll ist, erfahren Sie in wenigen Schritten. ... und wir beraten Sie kostenlos im Hinblick auf eine Bodenheizungs-Sanierung.

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