Hauseigentümerverband Aargau
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Hauseigentümerverband Aargau
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RECHT
Mietzinssenkung infolge des tieferen Referenzzinssatzes
THEMA
Wohnen, Küche, Bad IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten
Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.
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In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.
Spült Ihr WC noch richtig?
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Spülbild dahingehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.
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Das BWO hat per 2. September 2025 die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes von 1,5 Prozent auf 1,25 Prozent bekanntgegeben. Gestützt auf diese Senkung können Mieter eine Herabsetzung des Nettomietzinses geltend machen. Wie können Vermieter hierauf reagieren?
Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau 9
RECHT
Mietzinssenkung infolge des tieferen Referenzzinssatzes
GARTEN
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Die Revision des Raumplanungsgesetzes vor etwas über zehn Jahren (sog. RPG-1-Revision) war aus wohnpolitischer Sicht eine der einschneidendsten Gesetzesanpassungen überhaupt in der Geschichte der Schweiz. Obwohl die Vorlage in der Volksabstimmung von bürgerlichen Parteien, Wirtschaftsverbänden und dem Hauseigentümerverband bekämpft wurde, fand sie im März 2013 mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen eine breite Zustimmung. Offenbar wollte die Stimmbevölkerung ein klares Zeichen gegen die weitere Zersiedelung setzen und vor allem auch Grünflächen und Kulturland erhalten. Die angestrebte Lösung, um dieses Ziel zu erreichen, war und ist auch heute noch in aller Munde: die Verdichtung.
Verdichtung heisst nichts anderes, als dass bestehende Bauzonen effizienter genutzt werden. Mit anderen Worten: höher, dichter, kompakter. Das klingt in der Theorie nachvollziehbar, und was in anderen Ländern im urbanen Umfeld längst gang und gäbe ist, sollte doch auch in der Schweiz möglich sein. Die letzten zehn Jahre haben jedoch gezeigt, dass diese hochtrabenden Ideale oft an der Realität scheitern. Schon ein Blick aus der Vogelperspektive auf Städte wie Zürich, Basel oder Genf reicht, um festzustellen, dass die viel beschworene Verdichtung hier nicht sehr viel mehr als ein Schlagwort geblieben ist.
Das Problem ist, dass ein Paradigmenwechsel, wie ihn die RPG-1-Revision angestrebt hat, sich nicht mit einer – überspitzt gesagt – «Absichtserklärung» in einem einzelnen Gesetz vollziehen lässt. Gleichzeitig wären Anpassungen bei der Baugesetzgebung sowie Einschränkungen beim Denkmalschutz oder bei der Einspracheberechtigung erforderlich gewesen. Auch bezüglich Verkehrsinfrastruktur wäre eine klare Definition der notwendigen Vorgaben besonders für städtische Gebiete unabdingbar gewesen. Dies umso mehr angesichts der stark steigenden Einwohnerzahl, für welche neuer Wohnraum geschaffen werden muss und deren Mobilitätsbedürfnisse ebenso berücksichtigt werden sollten. Ob die Stimmbevölkerung dem Prinzip der Verdichtung, wie es die Grundsätze im neuen RPG vorgesehen haben bzw. immer noch vorsehen, im Bewusstsein dieser eigentlich notwendigen Konsequenzen trotzdem weiterhin zugestimmt hätte, steht freilich auf einem anderen Blatt.
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Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
Im September behandelte der Grosse Rat ein an sich harmlos klingendes Postulat mit dem Titel «Bericht zu Anreizsystemen zur Minimierung von Schottergärten und versiegelten Flächen im Siedlungsgebiet». Die Postulantinnen und Postulanten verlangten einen Bericht, «wie Anreizsysteme zur Verhinderung respektive Minderung von Schottergärten und anderen versiegelten Flächen im Siedlungsraum geschaffen und die Gemeinden in deren Umsetzung unterstützt werden können.»
Das Verlangen eines «Berichts» hört sich immer unverbindlich an, doch es stellt sich







die Frage, ob überhaupt ein Problem besteht, welches das Eingreifen durch den Staat erfordert. Wie viele Flächen im Kanton Aargau sind durch Schottergärten belegt? Haben wir nicht gravierendere Probleme, als uns um die Gartengestaltung von ein paar wenigen Haus- und Wohneigentümerinnen und -eigentümern zu kümmern, die seltsamerweise mehr Freude an Steinen als an Hecken und Blumen haben?
Der Regierungsrat schreibt in seiner Erklärung, dass er «sowohl verpflichtende, quantitative und qualitative Vorgaben, als auch Massnahmen zu Sensibilisierung, ergänzende Beratungsangebote sowie das Schaffen von finanziellen Anreizen» prüft. Selbst wenn von einem ernsthaften Problem ausgegangen würde, so ist es doch nicht Aufgabe des Kantons, die Gartengestaltung zu regulieren oder subventionieren.
Auch ich finde Schottergärten nicht schön und habe Freude an meiner (unterhaltsarmen) Blumenwiese vor dem Haus, die in diesem Sommer von unzähligen Schmetterlingen, Bienen und Hummeln aufgesucht wurde. Der HEV Aargau sensibilisiert des-
halb seine Mitglieder seit 2022 und berichtet auch in dieser Zeitschrift zum Thema. Sensibilisierung ja, aber nicht mittels Steuergeldern durch den Staat finanziert.
Das Postulat galt es darum grundsätzlich zu bekämpfen, denn es darf nicht Aufgabe des Staates sein, den Eigentümerinnen und Eigentümern vorzuschreiben, wie sie ihre Gartengestaltung vorzunehmen haben. Was kommt als Nächstes? Ein Verbot von privaten Sitzplätzen oder privaten Schwimmbädern, weil diese Flächen versiegelt sind und nicht für die Biodiversität zur Verfügung stehen? Wer soll diese quantitativen und qualitativen Vorgaben denn überprüfen? Die kommunalen Bauverwaltungen? Ein Garten-Sheriff?
Die geforderten Anreizsysteme benachteiligen ausserdem jene, die sich mit diesem Thema schon längst auseinandergesetzt und ihre Gärten umgestaltet haben. Selbstverantwortung würde einmal mehr durch staatliches Handeln untergraben.
Der Grosse Rat schloss sich der Argumentation des HEV Aargau an und lehnte die Überweisung des Postulats ab.
















Im Herbst wird die Küche zum Lieblingsort.

Im Sommer ist es abends auch draussen lange hell und warm. Verständlich, dass ausgiebiges Kochen hier oft etwas zu kurz kommt.
Doch im Herbst schlägt wieder die grosse Stunde der leidenschaftlichen Kocherei. Kühles, wechselhaftes Wetter und frühe Dunkelheit sind wie gemacht dafür, gemeinsam Zeit in der
warmen Küche zu verbringen. Dazu planen und erschaffen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Traumküche. Individuell auf Sie zugeschnitten.
Mit hochwertigen Materialien und unbegrenzten kreativen Möglichkeiten aus unserer Schreiner-Werkstatt mit eigener Produktion. Wir bieten auf Ihre Wünsche abgestimmte und moderne

Frontgestaltungen. So zeigt sich die heutige Küche – als zentraler Treffpunkt der Familie.
Unsere Küchenspezialisten stehen Ihnen für sämtliche individuellen Anforderungen zur Verfügung. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Sie in unserer Küchenausstellung zu empfangen und Ihre Wünsche kennenzulernen.
Mit gemeinsam erarbeiteten Plänen und Ideen werden wir visuelle Vorschläge für Sie erarbeiten.
Unsere 300m2 grosse Ausstellung ist wie folgt geöffnet:
Di.–Do.: 9.00–11.00, 13.30 bis 17.30 Uhr Fr.: 9.00–11.00, 13.30 bis 17.00 Uhr
Sa.: nach Vereinbarung
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Die Steuerwerte von Liegenschaften im Aargau werden neu berechnet. Ab Ende Oktober werden die neuen Schätzungsverfügungen versendet. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Die Revision des Schätzungswesens im Kanton Aargau bringt wichtige Änderungen für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer mit sich. Der Versand der Schätzungsverfügungen der allgemeinen Neubewertung 2025 erfolgt voraussichtlich ab 23. Oktober 2025. Auf diesen Schätzungsverfügungen sind die individuellen Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte ersichtlich, welche für die Steuererklärung des Jahres 2025 gelten.
Neuerungen im Schätzungswesen
Die Anpassung der Liegenschaftsbewertung ist das Ergebnis eines Verwaltungsgerichtsurteils vom 16. September 2020. Dieses verpflichtete den Kanton Aargau, die Eigenmietwertbesteuerung zu überarbeiten. Weil das
Vermögen zudem zum aktuellen Verkehrswert bewertet werden muss, bestand Handlungsbedarf bei den Vermögenssteuerwerten, da diese noch auf der inzwischen veralteten Wertbasis von 1998 beruhen und nicht mehr den aktuellen Verkehrswerten entsprechen. Die Immobilienpreise sind seit dieser letzten Neubewertung stark gestiegen.
Der Kanton Aargau verwendet mit dem neuen Verfahren ein modernes Bewertungsmodell, das auf einem Vergleichswertverfahren beruht. Dabei werden Kauf- und Mietpreise vergleichbarer Objekte herangezogen, um den Wert der zu bewertenden Immobilie zu bestimmen. Mit der Einführung des neuen Schätzungswesens erfolgen die Neubewertungen alle fünf Jahre.
Auswirkungen der Änderungen
Der Eigenmietwert wurde vom Gesetzgeber auf 62 Prozent der Marktmiete angehoben, was zu einer Erhöhung der Steuerlast für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer führen kann. Gleichzeitig wurden die Vermögenssteuerwerte aktualisiert, da die bisherige Wertbasis von 1998 nicht mehr den aktuellen Immobilienpreisen entspricht. Dies kann trotz der im Rahmen der Steuergesetzrevision 2025
vorgenommenen Senkung der Vermögenssteuern ebenfalls zu einer höheren Steuerbelastung führen. In der provisorischen Steuerrechnung 2025 sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Steuergesetzrevisionen bereits berücksichtigt. Der Ausgang der Abstimmung über die eidgenössische Vorlage zur kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften und damit auch über die Abschaffung des Eigenmietwerts – zum Redaktionsschluss war das Ergebnis noch offen – hat auf die Veranlagungswerte der Neubewertung 2025 keine Auswirkungen.
Mögliche nächste Schritte Es wird empfohlen, die Verfügungen zur Neubewertung sorgfältig zu prüfen. Informationen finden Sie unter www.ag.ch/anb25. Bei Fragen oder Einwänden können Sie sich an das kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung, Hotline 062 835 27 45, wenden. Sollten Sie zuverlässige Informationen haben, dass die Neubewertung nicht dem Markt- oder Mietpreis entspricht, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Für eine Einsprache haben Sie eine Frist von 30 Tagen. Die Einsprache hat Anträge und die dazugehörenden Begründungen und Beweismittel zu enthalten.
Empfehlungen des HEV Aargau zum Umgang mit der Neubewertung (fs) Vor dem Hintergrund dieser signifikanten Anpassung der Steuerwerte empfiehlt Ihnen der HEV Aargau, die Eröffnung der neuen Verfügung, welche Sie in den nächsten Wochen erhalten, sehr sorgfältig zu prüfen. Achten Sie auf alle angegebenen Fristen. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich am besten direkt an das zuständige kommunale Steueramt bzw. an die Hotline des kantonalen Steueramts (vgl. Artikel). Sollten Sie mit der Neubewertung nicht einverstanden sein, insbesondere wenn Ihnen der neue Steuerwert deutlich zu hoch vorkommt, empfehlen wir ebenfalls, zunächst das Gespräch mit dem Steueramt zu suchen. Sollte dies keine Klärung bringen, empfiehlt es sich, die neuen Werte beispielweise mit den Nachbarn zu vergleichen, welche ähnliche Objekte bewohnen oder sich auch über kürzlich
durchgeführte Immobilienverkäufe in der Nachbarschaft zu informieren, um hier ebenfalls Ansatzpunkte für Vergleichswerte zu erhalten.
Rechtsweg als letzter Ausweg
Sollten Sie dann weiterhin der Meinung sein, dass die Neubewertung in signifikantem Ausmass nicht den Gegebenheiten des Markts entspricht, bleibt nur noch, formell Einspruch zu erheben. Hier empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, eine ausgewiesene Steuerjuristin bzw. einen ausgewiesenen Steuerjuristen vorgängig und für die prozessuale Unterstützung zu Rate zu ziehen. Ob das Beschreiten des Rechtswegs empfehlenswert ist, hängt schliesslich vom Vergleich der Kosten mit den möglichen Steuereinsparungen ab.

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Frage:
Ich vermiete eine Wohnung und habe eine Anfrage meines Mieters betreffend einer Mietzinssenkung aufgrund der Tiefersetzung des Referenzzinssatzes erhalten. Wie muss ich vorgehen?
Antwort:
Der Referenzzinssatz ist ein vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich festgelegter Zinssatz, der sich aus dem Durchschnittszinssatz der in der Schweiz laufenden Hypotheken ergibt. Das BWO hat per 2. September 2025 die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes von 1,5 Prozent auf 1,25 Prozent bekanntgegeben. Gestützt auf diese Senkung können Mieter eine Herabsetzung des Nettomietzinses geltend machen.
Konkrete Situation vorab prüfen Zunächst sollte geprüft werden, ob der aktuelle Nettomietzins auf einem höheren als dem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent beruht. Nur in diesem Fall besteht überhaupt ein Anspruch des Mieters auf Senkung des Mietzinses gestützt auf den Referenzzinssatz. Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn der Mietvertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wurde, bei dem ein Referenzzinssatz von 1,25 Pro-
zent galt und während der Mietdauer keine Mietzinserhöhung erfolgte. Ebenso kann es sein, dass im Mietvertrag eine Mindestmietdauer vereinbart wurde. Da der Mieter die Senkung unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf den nächsten Kündigungstermin hin verlangen kann, ist eine Senkung bei einer Mindestdauer im Mietvertrag erstmals per Ablauf dieser Mindestdauer möglich.
Zudem ist eine Mietzinssenkung gestützt auf den Referenzzinssatz bei einer Index- sowie einer Staffelmiete nicht möglich, wobei diese normalerweise eher im Kontext der gewerblichen Vermietung Anwendung finden. Ebenso ist zu prüfen, ob die Einrede des ungenügenden Ertrags, der nicht erreichten kostendeckenden Bruttorendite oder der Unterschreitung der orts- und quartierüblichen Mietzinse durch die Mietzinssenkung, entgegengehalten werden kann. Allerdings stellen sich im Einzelfall diesbezüglich jeweils schwierige Beweisfragen.
Vorgehensweise bei der Berechnung
Die Berechnung des Senkungsanspruchs basiert auf der Differenz zwischen dem Stand der letzten verbindlichen Mietzinsfestsetzung und des Zeitpunkts der Neuberechnung. Die Senkung des Referenzzinssatzes von 1,5 Prozent auf 1,25 Prozent ergibt grundsätzlich eine Senkung des Nettomietzinses von 2,91 Prozent. Als Vermieter haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, Erhöhungsgründe geltend zu machen bzw. mit dem Senkungsanspruch des Mieters zu verrechnen. Das Gesetz erlaubt Ihnen beispielsweise, 40 Prozent der Teuerung auf den Mieter zu überwälzen. Möglich wäre zudem, dem Herabsetzungsbegeh-
ren des Mieters wertvermehrende Investitionen entgegenzuhalten.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Kostensteigerung geltend zu machen. Hier gilt es zu beachten, dass ein pauschaler Aufschlag von den Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht grundsätzlich nicht akzeptiert wird. Im Rahmen eines Vergleichs anlässlich einer Schlichtungsverhandlung ist es aber häufig möglich, sich auf einen Pauschale zu einigen, wenn Sie als Vermieter belegen können, dass in den vergangenen Jahren tatsächlich regelmässig Unterhalts- und Reparaturarbeiten am Mietobjekt durchgeführt wurden. In Streitfällen vor Gericht ist immer ein konkreter Nachweis erforderlich.
Der HEV Schweiz bietet Ihnen unter www.hev-schweiz.ch/mietzinsrechner kostenlos einen Mietzinsrechner an, mit welchem Sie die Mietzinsanpassung berechnen können. Der Mietzinsrechner umfasst die Anpassung an den aktuellen Referenzzinssatz, die Verrechnung von 40 Prozent der Teuerung sowie gegebenenfalls eine pauschale allgemeine Kostensteigerung.
Mitteilung an den Mieter
Der Mieter kann die Mietzinssenkung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auf den nächsten Kündigungstermin hin verlangen. Gemäss Art. 270a Abs. 2 OR müssen Sie als Vermieter innert dreissig Tagen zum Herabsetzungsbegehren des Mieters Stellung nehmen. Es genügt, wenn Sie dem Mieter die Mietzinssenkung schriftlich bekannt geben.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat regelmässig gemeinsame Kosten zu tragen, insbesondere für Unterhalt, Verwaltung, Versicherungen oder Sanierungen. Diese Kosten sind nach Massgabe der Wertquoten unter den Stockwerkeigentümern zu verteilen. Es stellt sich daher die Frage, wie nötigenfalls diese Beitragsforderungen der Gemeinschaft sichergestellt werden können.

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Die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat durchaus griffige Mittel gegen säumige Mitglieder in der Hand. Sie müssen aber richtig eingesetzt werden.
A. Gemeinschaftspfandrecht
Art. 712i ZGB gesteht der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegenüber dem jeweili-
gen Stockwerkeigentümer für die Beitragsforderungen der letzten drei Jahre einen Anspruch auf Errichtung eines Pfandrechtes an dessen Anteil zu. In einem kürzlichen Entscheid hat das Bundesgericht präzisiert, dass für diese Dreijahresfrist das Begehren um Eintragung als Ausgangspunkt dient.
Das Pfandrecht kann also für Beiträge geltend gemacht werden, die innerhalb der letzten drei Jahre seit dem Begehren an das Gericht fällig geworden sind. Entscheidend ist alleine die Fälligkeit, so dass auch für reglementarisch festgesetzte Akontozahlungen Pfandsicherung verlangt werden kann. Das Gemeinschaftspfandrecht ist durch ein entsprechendes Begehren beim zuständigen Gericht am Ort der Liegenschaft zu beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, weist das Gericht das zuständige Grundbuchamt an, das Pfandrecht
auf der betreffenden Stockwerkeinheit einzutragen.
Mit dieser Eintragung wird der Rang des Pfandrechtes gegenüber anderen Grundbucheinträgen – insbesondere anderen Pfandrechten oder einer betreibungsamtlichen Pfändung – definiert. Weil das ordentliche Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, das Stockwerkeigentümerpfandrecht zunächst im Sinne einer vorsorglichen Massnahme mit superprovisorischem Begehren vormerken zu lassen. In diesem Verfahren genügt es, dem Gericht die Anspruchsgrundlagen glaubhaft zu machen. Mit der entsprechenden Vormerkung im Grundbuch erhält das Pfandrecht Vorrang gegenüber späteren Einträgen. In der Folge ist mit einem zweiten gerichtlichen Begehren die definitive Eintragung im Grundbuch und sinnvoller-


weise gleichzeitig die Verurteilung des Schuldners auf Zahlung der offenen Beiträge zu verlangen.
Beschluss und Ermächtigung
Als gesetzlicher Vertreter der Stockwerkeigentümergemeinschaft ist deren gewählter Verwalter ermächtigt, summarische Begehren bei Gericht einzureichen. Entsprechend könnte er auch vor einem formellen Beschluss der Gemeinschaft das gerichtliche Begehren um vorläufige Eintragung des Pfandrechtes stellen. Spätestens für das ordentliche Verfahren um definitive Eintragung ist aber ein korrekter Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft vorausgesetzt.
Mit einfachem Mehr kann diese beschliessen, gegen den betreffenden Stockwerkeigentümer ein Gemeinschaftspfandrecht zu verlangen. Gleichzeitig ist der Verwalter oder ein bestimmter Stockwerkeigentümer zu ermächtigen, den Anspruch der Gemeinschaft in deren Namen durchzusetzen. Sinnvollerweise wird bei Bedarf nach einer anwaltlichen Vertretung im gleichen Beschluss festgehalten, dass der Vertreter der Gemeinschaft ermächtigt ist, für die gerichtliche Klage einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen, allenfalls mit einer Kostenkompetenz. Wenn kein Beschluss zustande kommt – bspw. weil der säumige Zahler selber Mehrheitseigentümer ist –
kann sich ein Stockwerkeigentümer auch vom Gericht zur Durchsetzung des Anspruches ermächtigen lassen.
Vorsicht beim Kauf
Das Begehren um ein Gemeinschaftspfandrecht richtet sich gegen den jeweiligen aktuellen Eigentümer der betreffenden Stockwerkeinheit für den wertquotenmässigen Anteil der Kosten. Hat ein Eigentümer mehrere Stockwerkeinheiten, so ist die Forderung gegen ihn entsprechend den Wertquotenanteilen aufzuteilen und es muss für jede Stockwerkeinheit separat das entsprechende Pfandrecht verlangt werden. Weil sich der Pfandrechtsanspruch gegen den jeweiligen aktuellen Stockwerkeigentümer richtet, gestützt auf offene Beiträge der letzten drei Jahre, kann ein Erwerber mit offenen Schulden seines Rechtsvorgängers konfrontiert werden. Es empfiehlt sich daher, beim Kauf einer Stockwerkeinheit u. a. auch Informationen über offene Stockwerkeigentümerbeiträge einzuholen.
B. Retentionsrecht
Art. 712k ZGB gewährt der Stockwerkeigentümergemeinschaft ein Retentionsrecht an den in den Räumen des Stockwerkeigentümers befindlichen beweglichen Sachen und zwar für offene Beitragsforderungen der letzten drei Jahre. Es wird durch ein Begehren beim Betreibungsamt am Ort


der Liegenschaft geltend gemacht. Zuständig ist bei entsprechender Dringlichkeit der Verwalter, wobei für die weitere Verfolgung und Durchsetzung des so erlangten Pfandrechtes ein formeller Beschluss der Gemeinschaft vorauszusetzen ist. Auf das Begehren hin nimmt der Betreibungsbeamte in den Räumlichkeiten des säumigen Zahlers die dort vorhandenen Mobilien auf und erstellt so das sogenannte Retentionsverzeichnis. Nicht retinierbar sind unpfändbare Kompetenzstücke, Gegenstände aus dem Eigentum eines Wohnungsmieters des säumigen Stockwerkeigentümers (wohl aber solche eines Geschäftsmieters) und Eigentum von Drittpersonen, sofern dieses Dritteigentum der Stockwerkeigentümergemeinschaft bekannt ist oder sein müsste.
Der Nutzen des Retentionsrechts besteht darin, dass dem Gläubiger das Recht zukommt, die retinierten Gegenstände durch das Betreibungsamt verwerten zu lassen und sich aus dem Erlös bezahlt zu machen. Nach Aufnahme des Retentionsverzeichnisses muss die Stockwerkeigentümergemeinschaft innert zehn Tagen Betreibung auf Pfandverwertung gegen den Schuldner einleiten, will sie ihr Retentionsrecht nicht verlieren. Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, ist wiederum innert zehn Tagen ein Rechtsöffnungsbegehren zu stellen oder auf Anerkennung der Forderung zu klagen.
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Jeannine Stierli, Spreitenbach
Es ist immer wieder schön, durch einen Wald zu spazieren. Die verschiedenen Grüntöne wirken auf Menschen beruhigend. Es tut gut, dem Flüstern der Bäume zu lauschen und dem lustigen Vogelgezwitscher sowie dem Summen und Brummen der Insekten zuzuhören. Einfach die Stille geniessen und die Gedanken ruhen lassen. Der Wald ist eine Ruheoase, um sich zu erholen und abzuschalten, der Hektik des Alltags oder im Sommer der Hitze zu entfliehen. Ein Ort, an dem man die Seele baumeln lassen kann. Die natürliche Umgebung und die frische Luft können das psychische Wohlbefinden steigern. Ebenso bietet der Wald vielfältige Möglichkeiten, sich körperlich fit zu halten, sei dies mit Joggen, Spazieren oder Absolvieren eines Vita-Parcours. Auch für Kinder ist der Wald ein wunderbarer Ort, um sich auszutoben, Abenteuer zu erleben, zu forschen, zu entdecken und die Natur kennenzulernen.
Mehr als ein paar Bäume
Doch was ist ein Wald überhaupt? Wald bedeutet nicht nur, dass ein paar Bäume neben- oder hintereinander stehen. Auch die Anzahl der Bäume ist nicht entscheidend. Es ist die Wechselwirkung zwischen Bäumen und ihrer Umwelt, die einen Wald ausmacht. Der Wald spielt eine wichtige Rolle im Ökosystem und ist ein komplexes Zusammenspiel von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen. Die Bedeutung des Waldes ist vielfältig und erstreckt sich über ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. Der Wald ist lebenswichtig für das Klima, für Menschen, Tiere und Pflanzen. Ökologisch gesehen ist der Wald ein Kohlenstoffspeicher. Er trägt zur Reduzierung des Treibhauseffekts bei. Bäume beherrschen mit der Photosynthese einen der wichtigsten biologischen Vorgänge der Welt. Mithilfe ihrer Blätter und dem

Farbstoff Chlorophyll stellen sie mit nur wenigen Zutaten ihre eigene Nahrung her – eine Art Zucker. Diesen braucht die Pflanze, um zu wachsen und sich zu ernähren. Dabei produziert sie auch den für uns unentbehrlichen frischen Sauerstoff. Ohne diesen Vorgang gäbe es kein Leben, wie wir es kennen.
Lebensraum für viele Tierarten Ebenfalls sehr wichtig sind Wälder als Lebensraum für tausende Tier- und Pflanzenarten, was wiederum der Artenvielfalt dient. Nur schon im Waldboden leben unzählige kleinste Bodenlebewesen und Mikroorganismen, die abgestorbene Blätter und Wurzeln zersetzen und anderes pflanzliches Material abbauen. Zudem regulieren Wälder den Wasserhaushalt. Sie sind wichtige Wasserspeicher und reinigen dieses auch. Bäume mildern die Gefahr bei Hochwasser und sind ein wirksamer Schutz gegen Überschwemmungen. Sie schützen dank ihrer starken Verwurzelungen vor Erosionen, Erdrutschen und Lawinen.
Nicht zuletzt liefert der Wald den natürlich nachwachsenden Rohstoff Holz. Dieser
war schon immer eine unverzichtbare Ressource für die Menschen, z. B. für Brennholz, Holzkohle, den Hütten- und Möbelbau oder für Werkzeuge.
Damit unsere Wälder auch für künftige Generationen erhalten bleiben, ist ein verantwortungsvoller Umgang und die richtige Aufforstung unserer Wälder mit ihren vielfältigen Funktionen wichtig. Der Wald der Zukunft ist ein klimastabiler Mischwald, der sich aus wasserresistenten Bäumen zusammensetzt, die den veränderten Klimabedingungen standhalten.
Weisst du, kleiner Baum – es war nicht immer so wie jetzt. Einst stand ein Wald, wo wir im Staub hier stehen. Und Regen fiel, wo nun die Asche liegt. Und Vögel sangen, wo jetzt Totenstille herrscht. Was ist passiert?
(Eine Geschichte von Jeanne Lohff)
Sorgen wir gemeinsam dafür, dass es nicht so weit kommt.
Einladung zum Mitgliederanlass des HEV Freiamt
Mittwoch, 5. November 2025, 19.00 Uhr
Schlössli Wohlen, Steingasse 6, 5610 Wohlen



von Fricker Seiler Rechtsanwälte in Wohlen referieren zu folgenden Aspekten des Stockwerkeigentums:
– Notarielle Begründung, spezielle Aspekte wie Mehrgenerationenhaus
– Airbnb und andere Nutzungsüberlassungen
– Solaranlagen und EMobilität im Stockwerkeigentum
– Ausschliessliche Nutzungsrechte und ihre Problematik
Abstimmungen und Quoren
– Bauliche Massnahmen
– Anfechtung von Beschlüssen
Sicherungsmittel für Beitragsforderungen
Der Eintritt ist für Mitglieder des HEV Freiamt und für Nichtmitglieder frei. Im Anschluss an das Referat offeriert der HEV Freiamt einen Apéro.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Eine Anmeldung ist bis spätestens 31. Oktober 2025 erforderlich unter: events@hev-freiamt.ch. Die Berücksichtigung erfolgt gemäss Eingang und Mitglieder des HEV Freiamt haben Vorrang. Bitte geben Sie Ihre Adresse und Mitgliedernummer an.
MEHR WERT
Einladung zur Herbstveranstaltung des HEV Fricktal
FÜR HAUSEIGENTÜMER
Mittwoch, 29. Oktober 2025, Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn um 19.00 Uhr
Schlösslistube der Brauerei Feldschlösschen, Theophil-Roniger-Strasse, 4310 Rheinfelden
Weg von Heizöl und Erdgas: Alternativen zur Beheizung unserer Wohnung bzw. unseres Hauses.
Reto Rigassi, Elektro- und Energieingenieur FH, Projektleiter bei ENCO und Präsident der Energiekommission Rheinfelden, zeigt Wege auf, wie die Umstellung im Heizungskeller gelingt. Es erwartet Sie ein informativer Fachvortrag.
Anschliessend laden wir Sie gerne zu einem Apéro riche bei einem geselligen Beisammensein ein!
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung bis 15. Oktober 2025.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme!
Anmeldetalon
Gerne nehme ich an der Herbstveranstaltung des HEV Fricktal vom 29. Oktober 2025 teil.
Ich komme mit Begleitperson(en)
❏ ja – Anzahl (max. 2 Begleitpersonen nehmen kostenlos teil): ❏ nein
x
❏ Zutreffendes bitte ankreuzen
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Anmeldung an HEV Fricktal, Postfach 176, 5070 Frick, oder per Mail an kontakt@hev-fricktal.ch
Den CO 2 -Absenkungspfad beschleunigen: Das war das Hauptthema des diesjährigen Mitgliederanlasses des HEV Zofingen beim Besuch des Wärmepumpenherstellers Striega-Therm.

Mitglieder des HEV Zofingen folgen den Ausführungen von Thomas Ammann, Leiter Energieberatung des Kantons Aargau.
Foto: Dieter Ackermann
Therm gewissermassen zum Geschäftsmodell. Das Unternehmen legt nicht nur Wert auf Nachhaltigkeit, sondern verfolgt auch soziale Ziele, indem mit regionalen Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen wie Azb, Borna und Vebo zusammengearbeitet wird.
Seit April 2025 gilt im Kanton Aargau das revidierte Energiegesetz. Ziel der Gesetzesrevision ist, die bereits laufende Senkung der Treibhausgasemissionen im Bereich Raumwärme weiter zu beschleunigen. Beim Heizungsersatz ist deshalb ein Eins-zu-eins-Ersatz einer fossil betriebenen Heizungsanlage nicht mehr zugelassen. Immerhin müssen fossil betriebene Anlagen nicht vor Ende der Lebensdauer abgestellt werden. Beim Ersatz der Anlage ist neu ein Anteil von mindestens zehn Prozent erneuerbare Energie einzusetzen.
Mehr behördliche Auflagen
Das heisst, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen zusätzliche Investitionen in den eigenen Anlagenpark tätigen. Wie Thomas Ammann, Leiter Energieberatung des Kantons Aargau, am diesjährigen Mitgliederanlass des HEV Zofingen ausführte, ist der Ersatz einer fossilen Heizung durch eine gleichartige Heizung weiterhin möglich, wenn mittels Kostennachweis belegt wird, dass die fossile Heizung günstiger ist als eine Alternative mit erneuerbaren Energien. Ansonsten muss der genannte Anteil von zehn
Prozent erneuerbare Energie realisiert werden. Hierfür stehen zwölf Standardlösungen zur Verfügung. Zugelassen ist unter anderem der Ersatz des fossilen Wärmeerzeugers durch eine mit Strom betriebenen Wärmepumpe. Die Wahl der Räume des Wärmepumpenherstellers Striega-Therm in Rothrist als Austragungsort des diesjährigen Mitgliederanlasses des HEV Zofingen passte deshalb durchaus zum Inhalt der Ausführungen von Ammann.
Nachhaltig und sozial
Striega-Therm wurde 1982 gegründet und produziert heute mit rund 20 Mitarbeitern Wärmepumpen für den Absatzmarkt Schweiz. Gemäss Dieter Ackermann, Leiter Verkauf, werden über 90 Prozent aller Komponenten der hergestellten Geräte von Lieferanten aus der Schweiz beschafft. Qualitätsmerkmal der Striega-Wärmepumpen sei die Langlebigkeit. Striega-Wärmepumpen erzielten eine Lebensdauer von rund 20 bis 30 Jahren, was deutlich über dem Branchendurchschnitt liege. Ersatzteile und Reparaturen würden bis zum 20. Betriebsjahr garantiert. Gemäss Geschäftsführer Milinko Simic werden die Striega-Wärmpumpen vollständig Inhouse entwickelt. Das Tüfteln gehört also bei Striega-
Wie Thomas Ammann weiter darlegte, sind die Auflagen des Heizungsersatzes bei Gasanlagen weniger einschränkend als bei Ölheizungen. Gasheizungen sind weiterhin zugelassen, wenn der Wohneigentümer bereit ist, mindestes 20 Prozent Biogas-Anteil zu beziehen. Der Kanton zahlt Wohneigentümern Förderbeiträge für Massnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Bestimmungen – so zur Neuanschaffung von Heizungsgeräten wie Wärmepumpen. Wichtig ist, betont Ammann, dass der Antrag auf Unterstützungsgelder bereits zu Beginn der Planung der neuen Anlage eingereicht wird. Wer zuerst eine Anlage installieren lasse und erst dann Förderbeiträge beantrage, gehe leer aus.
Steuerliche Ungleichheit beenden Rahel Gassner, Grossrätin und Mitglied des Vorstands HEV Zofingen, plädierte für ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts beim eidgenössischen Urnengang vom 28.9.2025. Ihr Hauptargument: Während bei anderen Vermögenswerten als Immobilien keine fiktiven Einkommenssteuern bezahlt werden müssen, sind Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer verpflichtet, nicht erzieltes Einkommen zu versteuern. Diese Diskriminierung beim Wohneigentum gelte es zu beseitigen.
Weitere Informationen: www.striega-therm.ch www.ag.ch/energiegesetz
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Escoffier brachte neue Organisations- und Managementtechniken in die Küche und schuf das Konzept der «Brigade de Cuisine», bei dem die Mitarbeitenden in der Küche in einer festgelegten Hierarchie eingeteilt wurden. Mit diesem System hat er massgeblich zur Effizienzsteigerung in Küchen beigetragen, was sich indirekt auch auf die Entwicklung moderner Küchenlayouts, einschliesslich Einbauküchen, auswirkte.

«Auguste Escoffier war ein berühmter französischer Koch und Gastronom, der als einer der einflussreichsten Köche des 20. Jahrhunderts gilt. Er hob das Kochen in den Stand der hohen Künste.» So wird Georges Auguste Escoffier von den Disciples Escoffier beschrieben. Georges Auguste Escoffier (*1846–†1935) bevorzugte es, Auguste genannt zu werden und wurde unter diesem Namen weltberühmt. Er wurde in Villeneuve-Loubet, einem kleinen Dorf an der französischen Riviera, als Sohn eines Schmieds geboren und wuchs in einfachen Verhältnissen auf. Als kleiner Junge träumte Auguste Escoffier davon, Bildhauer zu werden. Sein Vater schickte ihn aber nach Nizza in das Restaurant seines Onkels in die Lehre.
Koch im 19. Jahrhundert
Zur Lehrzeit von Escoffier waren die Köche in den Küchen oft Alleskönner, die alle As-
pekte der Zubereitung übernahmen, von der Vorspeise bis zum Dessert. Die Küchen in Gasthäusern des 19. Jahrhunderts waren oft von Holzböden, Steinherden und Küchengeräten aus Gusseisen geprägt. Die Arbeitsbedingungen waren hart, die Sprache rau und der Alkoholkonsum weit verbreitet. Escoffier selbst trank keinen Alkohol. Er gilt jedoch als einer der ersten, der das Alkoholproblem in der Küche thematisierte. Obwohl er ursprünglich nicht geplant hatte, in diesem Beruf zu arbeiten, machte er es sich zum Ziel, das Beste daraus zu machen. Er strebte danach, die Kunst des Kochens zu perfektionieren und das oft belächelte Handwerk zu einem respektierten Beruf zu machen. Sein Ziel war es, dem Ansehen des Kochs eine neue Würde zu verleihen.
Verschiedene Arbeitsstationen Escoffier gilt als Schöpfer der Grande Cuisine und Gestalter grosser Küchenorganisa-
tionen. Er revolutionierte die Arbeitsweise in der Küche, indem er eine klare Hierarchie einführte, in der jede Person eine spezialisierte Aufgabe übernahm. Diese Struktur war entscheidend für die Beschleunigung und Optimierung des Zubereitungsprozesses von Speisen. Escoffier gliederte die Küche in verschiedene Abteilungen wie Saucen, Vorspeisen, Fisch und Fleisch, wobei jeder Bereich von einem spezialisierten Koch geleitet wurde. Diese Aufteilung gewährte eine effizientere und standardisierte Zubereitung der Gerichte, was nicht nur die Qualität der Speisen verbesserte, sondern auch den gesamten Arbeitsablauf in der Küche erheblich vereinfachte.
Philosophie von modernen Küchenlayouts Seine Ideen zur Organisation und Effizienz haben somit einen nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung moderner Küchen gehabt. Obwohl Escoffier selbst nicht direkt an der Gestaltung von Einbauküchen beteiligt war, prägte sein Konzept der Küchenorganisation massgeblich die heutigen Küchenlayouts. Eine seiner grundlegenden Überzeugungen war, dass Arbeitsbereiche in der Küche klar definiert und effizient strukturiert sein sollten. Diese Philosophie zeigt sich heute in Küchen, die häufig auf vorgefertigten Modulen basieren. Moderne Küchenlayouts integrieren fest eingebaute Geräte und Schränke, um Arbeitsabläufe zu optimieren und eine benutzerfreundliche Umgebung zu schaffen. So verbindet sich das Erbe von Escoffiers Ansätzen mit den Anforderungen und Möglichkeiten zeitgenössischer Küchendesigns.
Weitere Informationen: www.escoffierch.com/auguste-escoffier
In modernen Küchen gilt das freistehende Möbelstück längst nicht mehr nur als reines Aufbewahrungsmöbel. Die Kücheninsel wird zum Blickfang, der Stil und Funktionalität elegant vereint –doch nicht jeder teilt diese Begeisterung.

Für viele ist die Kücheninsel der zentrale Treffpunkt.
Foto: stock.adobe.com/Halfpoint
Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Einbauküche in den 1950er-Jahren ihren Siegeszug fort und machte die Normung zum zentralen Thema im Küchenbau. Mit der Zeit schlossen sich aufgrund der wirtschaftlichen und planerischen Vorteile immer mehr Hersteller der Normung an. Zuvor standen in der Küche vor allem modulare Holzmöbelstücke.
Küchen im Wandel der Zeit
In den 1970er-Jahren war in der Architektur ein markanter Wandel zu beobachten: Neue Materialen, innovative Formen und ein stärkerer Fokus auf Funktionalität prägten das Bauen. Heute geht der Trend von der kleinen Kochzelle in Richtung Zusammenführen von Kochen und Wohnen. Im Zentrum







Nicht jeder schätzt die Kücheninsel gleichermassen. steht die Feuerstelle. Früher im Mittelpunkt der Küche, wird sie heute durch die von allen Seiten zugängliche Kücheninsel ersetzt und so zum kommunikativen Mittelpunkt. Dennoch ist die Kücheninsel nicht bei allen beliebt. Einige argumentieren damit, dass Kücheninseln viel Platz benötigen und teuer in der Anschaffung seien. Zudem werden ein eingeschränkter Bewegungsspielraum und mögliche Störungen des Energieflusses bemängelt.
Vor- und Nachteile des Küchentrends Im Internetforum www.reddit.com meint ein User: «Ich koche viel, aber ich benutze die Insel selten für etwas anderes als zum Aufschichten von Sachen. Die Schubladen und der Schrank darunter sind nützlich, und wir stellen den Toaster und den Dosenöffner darauf, aber im Allgemeinen ist es kein Raum, den ich besonders nützlich finde.» Ein weiterer User erzählt: «Ich benutze meine, um die Katze zu vertreiben, die unbedingt auf die Arbeitsplatte springen will, wenn wir Essen zubereiten. Sie kann dort sitzen und aus der Ferne zusehen.» Andere wiederum argumentieren: «Inseln, die nicht nur eine schöne Arbeitsfläche bieten, sondern auch Schränke oder Schubladen haben, sind keine Platzverschwendung.» Für viele ist die Kücheninsel der zentrale Treffpunkt: «Ich habe eine grosse,
offene Küche/Esszimmer. Jedes Mal, wenn Leute zu Besuch kommen, setzt sich niemand an den Esstisch. Die Leute sitzen oder stehen lieber an der Kücheninsel.»
Die Kücheninsel ist ein vielseitiges Highlight moderner Küchen, das Arbeitsfläche, Stauraum und Begegnung zentral vereint. Ob die Kücheninsel inspiriert und gesellig macht oder durch ihren Platzbedarf zum Kompromiss wird, hängt stark von Nut-
zung, Lebensstil und dem Raumkonzept ab. Mit der richtigen Planung lässt sich ihr Potenzial optimal nutzen.
Weitere Informationen:
www.espazium.ch > Zeitreise durch die Küche
www.kuechen-design-magazin.de > producer > Poggenpohl 125-Jähriges Firmenjubiläum
www.vol.at > Bregenzer erfand die erste vollautomatische Küche der Welt




































































Das Bidet ermöglicht eine sanfte und gründliche Reinigung des Intimbereichs nach dem Toilettengang. Diese französische Erfindung aus dem 18. Jahrhundert verschwand in den 1970er-Jahren aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen und Platzmangel nahezu vollständig aus den Badezimmern. Seit den 1980er-Jahren, mit der Einführung papierloser Toiletten in Japan, erleben Dusch-WCs auch in Europa einen neuen Aufschwung.
Das Bidet ist ein niedrig angebrachtes Sitzwaschbecken und dient zur Reinigung des Intimbereichs. Im Gegensatz zu Dusch-WCs wird ein Bidet separat neben der Toilette im Badezimmer angebracht. Der Begriff «bidet» bedeutet kleines Pferd oder Pony und stammt aus dem Altfranzösischen, das zwischen dem 9. und dem 14. Jahrhundert gesprochen wurde. Diese Bezeichnung könnte auf die Sitzhaltung zurückzuführen sein, die bei der Nutzung des Bidets eingenommen wird, was an das Reiten auf einem kleinen Pferd erinnert.
Verbreitung und Rückgang
Bidets verbreiteten sich im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts in Europa, insbesondere in Frankreich und Italien. In eini-
gen europäischen Ländern wie Frankreich, Griechenland, Spanien, Italien und Portugal sowie in Lateinamerika sind sie weit verbreitet. Auch im arabischen Raum, im Nahen Osten und in Teilen Asiens sind Bidets gängige Badezimmerausstattungen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts fanden sich Bidets auch in den Schlafzimmern des gehobenen Bürgertums. Kataloge von Sanitärherstellern des 19. und frühen 20. Jahrhunderts priesen das Bidet unter dem Produktnamen «Protektor» an und Ärzte empfahlen den Gebrauch, um Geschlechtskrankheiten vorzubeugen. Eine Gynäkologin aus dem Aargauischen Ärzteverband relativiert diese Aussage: «Die Empfehlung von Wasch-WCs bzw. Bidets zur Vorbeugung von Geschlechtskrankheiten ist aus heutiger Sicht medizinisch nicht haltbar. Geschlechtskrankheiten werden durch ver-
Wasserverbrauch: DuschWCs verwenden typischerweise zwischen 1,5 und 5 Liter Wasser pro Spül bzw. Duschvorgang.
Stromverbrauch: Der Stromverbrauch liegt meist im Bereich von 2 bis 10 kWh pro Monat, je nach Nutzung (z. B. Warmwassersystem, Heizfunktionen, Nachtbetrieb). Das entspricht grob wenigen bis zehn Franken pro Monat, abhängig vom Strompreis.
Wartung/Unterhalt: Kosten für Filterwechsel, Dichtungen oder gelegentliche Reparaturen amortisieren sich oft im Laufe der Jahre. Ein grober Richtwert könnte 20 bis 50 Franken pro Jahr für Verschleissteile sein, je nach Modell. Im Vergleich dazu gibt ein 4PersonenHaushalt jährlich etwa 250 bis 850 Franken für WCPapier aus. Es lohnt sich beim DuschWC Kauf auf selbstreinigende Funktionen zu achten.
Anschaffungs- vs. laufende Kosten: Die höheren Anschaffungskosten werden oft durch längere Nutzungsdauer und potenziell niedrigere Folgekosten (Wasser/Stromersparnis durch effiziente Spül bzw. Reinigungsfunktionen) ausgeglichen.
Datenquellen: www.eu.toto.com/de/service/faq www.cdn.data.geberit.com/documents/230.352.00.1_00.pdf
schiedene Erreger wie Bakterien, Viren oder Parasiten übertragen, oft durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder infizierten Zellen. Sie dringen in Schleimhaut- oder Hautzellen ein und können nach einer Infektion nicht einfach abgewaschen werden. Auch vor dem Hintergrund steigender Allergien und der Zunahme von Syphilis bietet ein Wasch-WC keinen Schutz.»
Feuchttücher anstelle von Wasser In den 1970er-Jahren verschwand das Bidet in vielen europäischen Haushalten fast vollständig – nicht wegen gesundheitlicher Bedenken, sondern vor allem aus wirtschaftlichen Gründen und Platzmangel im Bad. An ihre Stelle traten die Verwendung von Intimfeuchttüchern und Duschmöglichkeiten.
«Wasser reinigt meist gründlicher und ist ökologisch vorteilhafter als Papier, die Wahl hängt jedoch stark von kulturellen Gewohnheiten und persönlichen Vorlieben ab. Aus medizinischer Sicht gibt es keinen expliziten Grund gegen ein Bidet», hält die Gynäkologin fest. «Bei Hauterkrankungen im Intimbereich wie etwa Schuppenflechte oder Lichen sclerosus etc. ist jedoch Vorsicht geboten, da häufiges Waschen austrocknend wirken kann. Hier muss an eine rückfettende Pflege nach der Wasserhygiene gedacht werden.»
Renaissance des Bidets
Seit den 2000er-Jahren ist ein Wiederanstieg der Beliebtheit von Bidets zu beobachten. Und kürzlich berichteten einige Hersteller von einem Anstieg ihrer Verkaufszahlen um 30 Prozent im Jahr 2021, was möglicherweise auch mit ökolo-

gischen Aspekten zusammenhängt, da jährlich etwa 10 Millionen Bäume gefällt werden, um die weltweite Nachfrage nach Toilettenpapier zu decken. Geberit, als einer von mehreren Herstellern, begann im Jahr 1978 mit der Entwicklung von Dusch-WCs, einer Kombination von WC und Bidet. Das Unternehmen hat sich seitdem zu einem führenden Anbieter in diesem Bereich entwickelt und bietet eine Vielzahl von Produkten an, die Hygiene und Komfort im Badezimmer fördern.
Innovationen
Aufgrund der hohen Anschaffungs- und Betriebskosten entscheiden sich viele Eigenheimbesitzer gegen die Installation eines Dusch-WCs. In den letzten Jahren sind jedoch neue Modelle auf den Markt gekommen, darunter Toilettenaufsätze bzw. Dusch-WC-Sitze mit einer seitlich integrierten Steuerung, die erschwinglicher sind und eine attraktive Alternative darstellen. Geberit hat jüngst ein einfaches WC mit integrierter Duschfunktion lanciert. «Mit dem Modell AquaClean Alba ist der Schritt vom normalen WC
zum Dusch-WC auch bei kleinem Budget zu bewältigen», erklärt die Geberit Medienstelle. Für Geberit ist klar: «Die Investition erhöht den Komfort im Badezimmer und steigert damit den Wert einer Mietwohnung.»
Gesundheitlicher Nutzen
Neben den zahlreichen Vorteilen bietet ein Dusch-WC auch einen gesundheitlichen Nutzen: Es sorgt dafür, dass die Hände nicht mehr mit Stuhlgang oder Urin in Kontakt kommen. Angesichts der oft kritisierten Hygiene nach dem Toilettengang, insbesondere des unzureichenden Händewaschens, ersetzt das DuschWC zwar diesen Prozess nicht, kann aber das Risiko einer Kontamination mit Coli-Bakterien erheblich verringern. Viele Menschen sind sich der hygienischen Vorteile und Reduzierung des Toilettenpapierbedarfs nicht bewusst. «Bei Geberit sind wir der Meinung, dass nichts sanfter, gründlicher und natürlicher als Wasser reinigt. Wer einmal die Vorzüge der Reinigung mit Wasser am eigenen Körper erfahren hat, ist schnell überzeugt. Ein
Dusch-WC verbessert die Intimhygiene deutlich und bietet den ganzen Tag über ein unvergleichliches Frischegefühl», so die Geberit Medienstelle.
Weitere Informationen:
https://fr.wikipedia.org > Bidet_(meuble) https://blog.nationalmuseum.ch > Das Bidet – ein Hygienemöbel für die «vornehmen Körperteile» www.geberit.ch > Dusch-WC Beratung
Ein neues Badezimmer bringt frischen Schwung und modernes Flair in Ihr Zuhause. Mit cleveren Planungsideen, hochwertigen Materialien und nachhaltigen Lösungen schaffen Sie eine Wohlfühloase, die Funktionalität und Design perfekt vereint. Egal ob kleine Renovierung oder komplette Umgestaltung – ein neues Bad steigert den Wert Ihrer Immobilie und sorgt für zusätzlichen Komfort.

Eveline Frei, Redaktion
Was auch immer der Auslöser für eine Umgestaltung des Badzimmers sein mag, veraltetes Design, unpraktische Anordnung oder kaputte sanitäre Anlagen, der Umbau oder eine Neugestaltung bietet die Möglichkeit, den Raum funktionaler und ansprechender zu gestalten. Durch eine durchdachte Planung lassen sich oft auch Platzreserven schaffen, die den Alltag deutlich erleichtern. So wird das Bad nicht nur optisch aufgewertet, sondern auch zu einem Ort, an dem man sich wirklich wohlfühlen kann, denn das Badezimmer ist ein wichtiger Raum, in dem wir regelmässig Zeit verbringen.
Aktuelle Trends
Wohlfühloase mit Regendusche, integrierter Lichttherapie und nachhaltigen Lösungen wie Dusch-WCs. Wohlbefinden und Erholung gewinnen im modernen Badezimmer immer mehr an Bedeutung.» Daraus spricht eine Lebensform, die Unabhängigkeit, Individualität und Exklusivität ausdrückt, und zugleich ein Trend, der Ruhe und Gleichgewicht in den Alltag bringen soll.
Hochwertige Materialien und Farbtupfer In der Gestaltung dieser Wohlfühloase wird heute auf Natürlichkeit gesetzt, die Ruhe und Wärme ausstrahlt. Dieser Eindruck entsteht durch hochwertige und nachhaltige Materialien wie Holz, Schiefer und ihre passenden Imitationen, die eine warme, organische Atmosphäre schaffen. Die Farbpalette reicht von sanften Erdtönen bis hin zu kräftigen Akzenten und matten Oberflächen, wobei insbesondere Anthrazit-Töne Tiefe und Modernität verleihen. «Dabei Sanftes Duscherlebnis mit der Regendusche.
Auch Simona Burkard, Hochbauzeichnerin in Lupfig mit Schwerpunkt Badezimmer, bestätigt: «Das Badezimmer von heute ist mehr als nur ein Waschplatz. Es ist eine
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darf das Ganze ruhig gross oder sogar überdimensional wirken, etwa durch eindrucksvolle individuelle Fotodesigns oder imposante Pflanzen, die dem Raum Charakter und Tiefe verleihen», sagt Simona Burkard.
Immer häufiger ohne Fenster Lichtdurchflutete Räume vermitteln eine Wohlfühlatmosphäre, doch Neubauten setzen vermehrt auf Badezimmer ohne Fenster. Wie passt das zusammen? Simona Burkard erklärt: «Verdichtetes Bauen, Schallund Abdichtungsnormen sowie das Energiegesetz verlangen neue Konzepte. Da liegen sogenannte sanitäre Nasszellen auf-
grund der Installationszonen oft in Innenbereichen. Doch durch moderne Beleuchtung lassen sich Licht und Atmosphäre dennoch optimal gestalten.»
Barrierefreies Wohnen
Auch Barrierefreiheit wird in Neubauten zunehmend zur Norm, nicht nur in Alterswohnungen. So liegen offene, begehbare Duschen mit integrierten Duschrinnen im Trend, weil sie modernes Design mit praktischem Nutzen verbinden. Simona Burkard bestätigt, dass junge Familien in der Badezimmergestaltung vor allem Flexibilität und nutzerfreundliche Lösungen wün-
schen, während ältere Nutzerinnen und Nutzer stärker auf Sicherheit, Barrierefreiheit und gesundheitliche Aspekte achten. Zudem stelle sie fest, dass ältere Personen häufiger persönliche Beratung durch Fachleute suchen, während jüngere Kundinnen und Kunden sich zunächst umfassend über verschiedene Kanäle weltweit informierten.
Quellen: www.bawos.ch > Badezimmerratgeber www.saniburki.ch > Simona Burkard www.heim-handwerk.de > blog > Badezimmer einrichten


Mit der Initiative «Europäische Denkmaltage» hat der Europarat 1975 ein Bewusstsein für den Schutz des baukulturellen Erbes geschaffen. In diese Zeit fällt auch die Eröffnung des Freilichtmuseums Ballenberg. Seit 1978 sammelt, erhält und präsentiert das Museum historische Bauernhäuser, Gewerbebauten und deren Ausstattung aus allen Landesteilen. Der Erhalt dieser Gebäude stellt auch eine Herausforderung für den Brandschutz dar.
und 1984/85 ins Museum transloziert wurde.»
Im Kanton Aargau sind noch einige historische Bauten zu finden. «Aber nicht selten ist es die letzte im Dorf», meint Cecilie Gut, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kantonsarchäologie. Kantonal geschützt seien nur sehr wenige. «Von den geschützten Hochstudbauten sind noch sechs mit einem Strohdach ausgestattet, wobei es sich explizit um Ausnahmen handelt. Eines davon ist das restaurierte Hochstudhaus auf dem Ballenberg, das im Jahr 1609 erbaut
Tradition trifft Sicherheit
Das Hochstudhaus mit seinem hohen und steilen Dach war bis ins frühe 20. Jahrhundert der typische bäuerliche Gebäudetyp im Aargau, Luzernbiet, bernischen Mittelland und teilweise bis in den Schwarzwald. Das Hauptmerkmal beim Walmdach sind die gleichmässigen Dachneigungen auf allen vier Seiten. Die steilen Dächer waren nötig, weil man zum Dachabdecken langes geeig-
netes Roggenstroh verwendete. Damit das Stroh nicht faulte, musste das Regenwasser schnell abfliessen können. Mancherorts wurde das ursprüngliche Strohdach im Laufe der Jahre schrittweise durch Ziegel ersetzt, um den Anforderungen der Brandversicherung gerecht zu werden. Im Interview mit der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB in Bern, einer Initiative der Vereinigung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (VKG), wurde deutlich, dass Holzbauten nicht per se feuergefährdeter sind; entscheidend sind Präventions- und Löschkonzepte.
Stellen alte Holzbauten per se ein Brandrisiko dar?
Alte Holzbauten sind nicht zwangsläufig brandgefährdet. Durch die vermehrte Verwendung von Holz beim Hausbau erhöht sich nicht automatisch das Brandrisiko. Sie brennen keineswegs leichter als Häuser in anderen Bauweisen. Holzhäuser müssen dieselben Brandschutzanforderungen erfüllen wie etwa Häuser, die aus Stein gebaut sind. Das Brandverhalten von Holz ist jedoch äusserst positiv.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Ist das Ständerwerk «Skelet» bei den Hochstudhäusern brandgefährdeter im Vergleich zu einem Vollholzbau? Beide Bauweisen können bei Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften und der Verwendung geeigneter Materialien feuersicher sein. Ständerwerk-Konst-
«Alte Holzbauten sind nicht zwangsläufig
se bleibt dieser Kern im Inneren trotz Brandeinwirkung lange intakt. Das ist besonders wichtig bei Stützen und Trägern
«Vollholzbauten haben aufgrund der Materialeigenschaften oft einen Vorteil in Bezug auf Feuersicherheit.»
aus Holz. Wichtig ist aber, das Brandverhalten beim Bau und der Konzeption des Holzhauses zu berücksichtigen. Tragende Elemente sollten zum Beispiel dicker produziert und verbaut sein, um den Feuerwiderstand und die Stabilität des Hauses zu erhöhen. Das Brandrisiko hängt aber nicht alleine vom verwendeten Material ab, sondern wird von vielen weiteren Faktoren beeinflusst.
Welche Faktoren beeinflussen das Brandrisiko beim Hausbau, abgesehen von den verwendeten Materialien?
Wohnräumen beitragen. Ein sicheres Wohnumfeld entsteht durch die gelungene Verbindung von historischer Substanz und moderner Sicherheitstechnik. Technische Lösungen wie Sprinkleranlagen und Rauchmelder können den Brandschutz erheblich verbessern.
Wenn alte Gebäude nicht unter Heimatschutz stehen, wer kontrolliert die Gefahrenbereiche (z. B. enge Holztreppen, altes Mauerwerk, Holzvertäfelung in der Wohnung, Sichtbalken, fehlende Fluchtwege, Holzöfen etc.)?
Auch ohne Denkmalschutz kontrollieren die zuständigen Brandschutzbehörden die Gefahrenbereiche in alten Gebäuden auf
«Alle Beteiligten müssen aktiv zur Sicherheit in ihren Wohnräumen beitragen.»
Basis der schweizerischen Brandschutzvorschriften. Die Effektivität hängt von der

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Dieses Jahr fanden die Europäischen Denkmaltage am 13. und 14. September statt. An diesem Wochenende war es in der ganzen Schweiz möglich, zahlreiche historische Gebäude, Stätten und Archive zu besichtigen, die normalerweise nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Im Zentrum der diesjährigen Denkmaltage stand unser baukulturelles Erbe.

Die Europäischen Tage des Denkmals fanden dieses Jahr zum 50. Mal statt und die Schweiz nahm zum 32. Mal daran teil. Das diesjährige Motto lautete: Architekturgeschichten – Menschen und ihre Häuser.
Die Europäischen Tage des Denkmals in der Schweiz wurden gemeinschaftlich von mehreren Organisationen organisiert: dem Bundesamt für Kultur (BAK), der Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD), der Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA) sowie dem Netzwerkt Kulturerbe Schweiz.
Vielfältiges Programm
In der Broschüre der zentralschweizer Kantone heisst es: «Baudenkmäler sind ein Teil unserer Geschichte und Kultur. Sie sind
Zeugen der Vergangenheit, aber auch unseres Lebensraums in der Gegenwart. Man kann über sie sprechen und sie sprechen lassen. Sie sind und erzählen Geschichte.» Im Aargau stellte die kantonale Denkmalpflege gemeinsam mit der Kantonsarchäologie, externen Institutionen, Fachleuten und Hauseigentümern ein vielseitiges Programm zusammen, wobei der Schwerpunkt auf die Stadt Lenzburg gelegt wurde.
Europäisches Denkmalschutzjahr 1975 Zwischen 1945 und 1975 erlebte Europa einen Bauboom, der sich vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zur Ölpreiskrise der 1970er-Jahre erstreckte. Rund 30 Prozent des heutigen Schweizer Baubestands stammen aus dieser Zeit, die als «Trente Glorieuses» gilt und von technischem Fortschritt, wachsendem Wohlstand und Optimismus geprägt war. In dieser Phase wurden viele alte Gebäude abgerissen, um Platz für Neu-
bauten zu schaffen. 1975 rief der Europarat das Europäische Denkmalschutzjahr mit dem Motto «Eine Zukunft für unsere Vergangenheit» aus, um das baukulturelle Erbe zu bewahren und stärker in die Stadtplanung zu integrieren sowie die Öffentlichkeit für dessen Wert zu sensibilisieren. Diese Intentionen spiegeln sich in der breiten Wertschätzung wider: Laut BAK besuchen knapp drei Viertel (74 Prozent) der Schweizer Bevölkerung im Verlauf eines Jahres Baudenkmäler oder archäologische Stätten.
Weitere Informationen: www.ag.ch > Europäische Tage des Denkmals www.kulturerbe-entdecken.ch www.fhnw.ch > Über die FHNW > Hochschulen > Hochschule für Architektur > Forschung Institut Architektur > Baukulturen in der Schweiz 1945–1975
Der Kanton Aargau verfügt nicht nur über ein reiches römisches Erbe, sondern auch über beeindruckende Holzbauten aus vergangenen Epochen. Diese historischen Gebäude zeugen von der handwerklichen Kunstfertigkeit und der architektonischen Vielfalt im Kanton. Wie lassen sich Holzgebäude am besten für kommende Generationen bewahren und nutzen?
Eveline Frei, Redaktion
Historische Gebäude erzählen nicht nur die Geschichten ihrer Zeit, sondern sind auch wichtige kulturelle Erben, die das Verständnis unserer Geschichte und Identität prägen. Durch die Kombination von modernem Wissen und traditionellen Handwerkstechniken können wir sicherstellen, dass diese wertvollen Strukturen nicht nur bewahrt, sondern auch in ihrer ursprünglichen Pracht erlebbar bleiben. So können zukünftige Generationen die Schönheit und Bedeutung dieser Bauwerke schätzen und die Geschichten, die sie erzählen, weitertragen.
Wichtige Zeitzeugen
Der Kanton Aargau habe in den 1940er-Jahren mit der Inventarisation seiner Kunstdenkmäler begonnen, erzählt Cecilie Gut, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kantonsarchäologie. «Seit 1980 dokumentiert und erforscht der Bereich Mittelalter/ Bauforschung der Kantonsarchäologie Aargau über die historischen Gebäude des Kantons Aargau.» Vor rund zehn Jahren sei der Forschungsschwerpunkt auf die ländlichen Holzbauten gelegt worden, also auf die Hochstud- und Tätschdachhäuser. Dabei handle es sich um traditionelle Bauformen des Kantons, deren älteste untersuchten Exemplare im 15. und 16. Jahrhundert entstanden seien.
Im Wandel der Zeit «Konstruktiv handelt es sich bei den Hochstud- und Tätschdachhäuser um Ständerbauten, deren Skelett aus einem stabilen Holzständergerüst besteht, das auf einem Steinfundament steht», ergänzt Cecilie Gut. «Die Wandfüllungen dieser Häuser bestehen je nach Region aus Bohlen, Flecklingen oder

Fachwerk – gelegentlich ergänzt durch Steinoder Strohlehmfüllungen.» Ursprünglich seien die Hochstudhäuser mit Stroh gedeckt gewesen, die Tätschdachhäuser im Freiamt mit Holzschindeln. Im Laufe der Zeit hätten die Häuser zahlreiche Anpassungen an vorherrschende Moden, Bedürfnisse und Gesetzesbestimmungen erfahren. Dabei seien viele Häuser nachträglich teilweise oder ganz versteinert und die Dächer mit Ziegeln eingedeckt worden. Die offenen Herdstellen seien durch Kamine ersetzt, die Bäder gefliest und anstelle von Stampflehm Betonböden verlegt worden.
Sanfte Renovation
Heute versuche man, durch sanfte Renovationen historische Häuser an heutige
Bedürfnisse anzupassen. Im Aargau gibt es noch einige bewohnte Hochstudhäuser, die als lebendige Zeugen regionaler Baukultur dienen, wie das ehemalige Sigristenhaus von Boswil, das um 1700 als einfaches Bauernhaus erstellt wurde, oder das «Hardhüsli» in Hirschtal aus dem Jahr 1562.
Quellen: www.die-agv.ch > News > Denkmalpflege und Brandschutz nach Vorschrift/ www.lignum.ch > zweites Leben für ein oberaargauer Hochstudhaus www.hls-dhs-dss.ch > Suchebegriff «Aargau»
Die TerraSol AG aus Endingen ist Ihre kompetente Partnerin für nachhaltige, effiziente und innovative Energielösungen. Mit der Leidenschaft für erneuerbare Energien und dem Ziel, den Immobilienbestand zukunftsfähig zu gestalten, hat sich unser Unternehmen darauf spezialisiert, Gebäude in hocheffiziente Energiesysteme zu verwandeln.
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Wir setzen auf einen ressourcenbewussten Umgang mit Energie und bieten unseren Kunden massgeschneiderte Lösungen, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch die Lebensqualität steigern. Unser Portfolio umfasst die Planung und Installation modernster Heizungsanlagen, darunter alle Arten von Wärmepumpen wie Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-WasserSysteme.





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Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Heizöl zu kaufen. Die Rohölpreise zeigen sich zu Wochenbeginn leicht stabiler, obwohl die OPEC ihre Fördermengen für den Oktober erneut erhöht hat. Mit einem vergleichsweise moderaten Anstieg um 137’000 Barrel pro Tag fällt die Produktionssteigerung jedoch deutlich kleiner aus als in den Monaten zuvor. Das lässt




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Projekts. Dabei legen wir grössten Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
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giezukunft. Wir bieten Komplettlösungen, die Stromerzeugung, Wärmebereitung und Speicherung intelligent miteinander verbinden. So können unsere Kunden ihren Eigenverbrauch optimieren und die Energiekosten auf ein Minimum reduzieren. Lassen Sie uns gemeinsam die Energiewende in die Hand nehmen. Kontaktieren Sie die TerraSol AG für eine persönliche Beratung und machen Sie Ihr Zuhause fit für die Zukunft.

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die Märkte stabil bleiben und hält die Heizölpreise für Eigenheimbesitzer weiterhin auf einem interessanten Niveau.
Unsicherheiten als Kostentreiber Während die Nachfrage weltweit schwankt, sorgen politische Unsicherheiten für Nervosität an den Börsen. Besonders im Fokus steht die angespannte Lage in Osteuropa. Ein massiver russischer Angriff auf die Ukraine hat geopolitische Risiken erneut in den Vordergrund gerückt. Auch die Ankündigung möglicher neuer US-Sanktionen gegen Russland wirkt preistreibend, selbst wenn konkrete Massnahmen bislang ausstehen.
Inlandpreise bleiben attraktiv Trotz dieser Unsicherheiten zeigt sich der Heizölmarkt derzeit ausgeglichen. Die Inlandspreise bewegen
sich knapp unter dem Niveau des Vorjahres und bleiben somit für vorausschauende Eigentümer attraktiv. Im Jahresvergleich liegt das Preisniveau nur leicht über dem Tiefststand vom Mai – eine gute Gelegenheit, frühzeitig für den Herbst zu planen.
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Weil immer mehr Solarstrom auf den Markt kommt, sinkt die Vergütung für das Einspeisen ins Netz. Lohnt sich eine Investition überhaupt noch? «Ja, wenn man die Anlage richtig plant», sagt Andreas Kirschbaumer, Solarexperte der IWB.
Eigenverbrauch statt Einspeisung Mit der Einspeisung lässt sich künftig kaum noch Geld verdienen. Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) rechnet bei typischen Einfamilienhausanlagen mit Stromgestehungskosten von rund 10 Rappen pro Kilowattstunde – inklusive Einmalvergütung und einer Amortisationszeit von 20 Jahren. Netzstrom kostet jedoch rund 29 Rappen. Wer seinen eigenen Solar-strom nutzt, spart also etwa 19 Rappen pro Kilowattstunde. Entscheidend ist somit, den Eigenverbrauch möglichst hoch zu halten. Dabei helfen intelligente

Energiemanagementsysteme (EMS), die Solaranlage und Stromverbraucher im Haus optimal koordinieren. Wärmepumpe, Boiler oder Elektroauto laufen dann, wenn die Sonne scheint. Batteriespeicher helfen, den tagsüber produzierten Strom für den Abend oder die Nacht zu nutzen. Mit neuen Modellen wie ZEV,
vZEV oder LEG (ab 2026) kann überschüssiger Strom sogar an Nachbarn verkauft werden.
Eine Solaranlage lohnt sich Noch nie gab es so günstige Solarmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher – und gleichzeitig so verfügbare Fachkräfte. Wer jetzt
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baut, profitiert von tiefen Preisen, schneller Umsetzung und langfristigen Einsparungen.
Starke Partnerschaft
Mit technischem Know-how, regionaler Verankerung und viel Pioniergeist bilden Kunz Solartech und IWB ein eingespieltes Team für ganzheitliche Solarlösungen. Kunden profitieren von einer Partnerschaft, die Planung, Umsetzung und Betrieb aus einer Hand bietet.

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3 Fakten zum Heizen mit Pellets:
Fakt 1: Warum heizen Holzpellets CO2-neutral? Da das freigesetzte CO2 zuvor im Baum gespeichert wurde. Auch beim natürlichen Verrotten des Holzes wird diese Menge CO2 wieder an die Atmosphäre abgegeben. Bei der Herstellung von Pellets kommen keine Bäume zu Schaden – sie werden aus den Sägenebenprodukten der Holzproduktion gefertigt, die ohnehin anfallen.
Automatisch zum Heizkessel
nen durchschnittlichen Jahresbedarf von etwa 5 Tonnen Pellets ist ein Lagervolumen von rund 7,5 m³ erforderlich. Für die Lagerung gibt es verschiedene Optionen: Neben vorgefertigten Lagersystemen wie Flachbodensilos bieten sich auch Kellerräume oder Erdlager an. Bei Bedarf können die Pellets in einem Raum von 2 x 2 x 2 Metern untergebracht werden.
Geringer Stromverbrauch
sere Wahl. Eine rein elektrische Energiewende würde den Bedarf an erneuerbarem Strom deutlich steigern, was derzeit nicht vollständig umsetzbar ist. Holzpellets tragen durch ihre CO2-neutrale Verbrennung, den vernachlässigbaren Stromverbrauch und der regionalen Produktion aktiv zur nachhaltigen Energiewende bei.
Fakt 2: Ist das Heizen mit Holzpellets aufwendig? Pelletheizungen bieten höchsten Komfort und funktionieren vollautomatisch. Die Pellets werden in der Regel einmal jährlich per Spezial-Lkw geliefert, der sie staubfrei in das Lager einbläst. Von dort aus gelangen sie automatisch zum Heizkessel, wo sie nahezu aschefrei verbrannt werden. Für ei-
Fakt 3: Was ist besser: Pelletheizung oder Wärmepumpe? Beide Heizsysteme sind wichtig und ergänzen sich hervorragend. Wärmepumpen arbeiten besonders effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen (ca. 30–35 °C) und eignen sich optimal für Neubauten mit Fussbodenheizung. In Altbauten, die oft höhere Vorlauftemperaturen (ca. 70 °C) benötigen, ist eine Pelletheizung die bes-

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Küchenausstellung mit aktuellen Trends.
Bereits seit 18 Jahren befindet sich in Dürrenäsch die Küchenausstellung des mkc Mega Küchencenters. Auf rund 700 m2 werden komplett eingerichtete Qualitätsküchen gezeigt, die mit ihrem hervorragenden PreisLeistungs-Verhältnis den aktuellen
Trends und Ansprüchen Rechnung tragen. Ein Besuch in der mkc-Küchenausstellung, vielseitig im Design und stets auf dem aktuellen Stand der Technik, zeigt: Unsere Küchen bieten höchste Qualität, Komfort und Funktionalität. Ob Kochen,
Geniessen, Familientreffpunkt oder Partyzone – gestalten Sie Ihren Lebensraum nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Vielfalt bei Arbeitsplatten
Einen besonderen Stellenwert bei mkc hat die Küchenarbeitsplatte. Ob Kunstharz, Glas, Granit, Keramik, Edelstahl oder Kunststein: Jedes Material hat seine Vor- und Nachteile. Bei mkc kann sich der Kunde direkt vor Ort anhand der Ausstellungsküchen von der Optik und Haptik, der Qualität und den Besonderheiten der verschiedenen Materialien überzeugen und mit Sicherheit die passende Arbeitsfläche finden.
Schubkasten einer neuen Ära
Das neue Schubkastensystem verkörpert den puristischen Stil in schlichter Perfektion. Mit der
«Bei der privaten Altersvorsorge steht oft die Säule 3a im Zentrum. Weniger bekannt ist die Säule 3b als interessante und flexible Option für die Altersvorsorge», erklärt Peter Spycher, Spezialist Vorsorgeberatung Channel Management der Zurich.
Die Möglichkeiten der Säule 3b
In der Säule 3b lässt sich das Startkapital durch regelmässige Einzahlungen oder eine Einmalzahlung erhöhen. Man kann auf einem Bankkonto sparen oder in Aktien oder Fonds investieren, mit und ohne garantierte Auszahlungssumme.
Kontosparen oder Investieren?
Auf lange Sicht bietet eine Anlage höhere Renditechancen. Deshalb empfiehlt sich bei einem längeren Anlagehorizont eine renditeorien-

Die Säule 3b ist eine interessante Option für die Altersvorsorge.
tierte Anlageform. Generell gilt: Je höher die Renditechancen, desto höher sind auch die Wertschwankungen.
Bank oder Versicherung?
Gelder können bei einer Bank oder einer Versicherung investiert werden. Bei Säule-3b-Fondslösungen gilt insbesondere: Die Ablaufleistung, Er-
träge und Dividenden können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Eine Investition in Dividenden-orientierte Aktienfonds lohnt sich besonders. Zudem bietet eine Versicherungslösung einen Risikoschutz, etwa gegen Erwerbsunfähigkeit, den Familienschutz bei Todesfall oder eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit.
schlanken Zarge fasziniert die nBOX durch ihre klare, kubische Formensprache. Die schiefergraue Farbe verleiht dem Schubkasten zeitlose Eleganz. Das anspruchsvolle Premium-Design des Schubkastens prägt das gesamte Auszugsystem und Interieur in Form und Farbe. Profitieren Sie bei Ihren Planungen von einem einheitlichen Look, der bis ins Detail perfekt abgestimmt ist

mkc
Mega Küchencenter AG
Hallwilerstrasse 42 5724 Dürrenäsch
Weitere mkc Ausstellung: Wassergrabe 3, 6210 Sursee www.mega-kuechen.ch
Foto: zvg
Vorteile für HEV-Mitglieder HEV-Mitglieder profitieren von attraktiven Konditionen und einer höheren Ablaufleistung, z. B. durch Übernahme der eidgenössischen Stempelsteuer von 2,5 % bei der Einmaleinlage «CapitalFund». können über die Vermögensverwaltungspartnerin Zurich Invest AG in dieselben Anlagegefässe wie professionelle Anleger investieren und Kostenvorteile nutzen.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza
Industriestrasse 14 5036 Oberentfelden
Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch
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Seit über 50 Jahren entstehen in Bettwil Küchen, die weit mehr sind als funktionale Räume. Brunner Küchen verbindet Handwerk, Design und Innovation – und lädt ein, diese Leidenschaft in der wohl grössten Küchenausstellung der Schweiz zu erleben.
Kreativität und Individualität
Wer die Werkstatt von Brunner Küchen betritt, spürt sofort: Hier ist Holz nicht einfach Werkstoff, sondern Leidenschaft. Zwischen Maschinen und Werkbänken entstehen Küchen, die Geschichten erzählen –geprägt von Persönlichkeit, geplant, gefertigt und vollendet mit Liebe zum Detail. Standardlösungen sucht man hier vergeblich. Jedes Projekt beginnt mit einem ausführlichen Gespräch. Für die erste Beratung nimmt sich das Team bewusst viel Zeit. Kundinnen und Kunden kön

Bei Brunner Küchen ist Holz nicht einfach ein Werkstoff, sondern Leidenschaft.
nen Materialien sehen, fühlen und erleben: die Wärme von Massivholz, die Lebendigkeit von Naturstein oder die Eleganz von Metall. So wächst Schritt für Schritt eine Küche, die nicht nur funktioniert, sondern berührt.
Inspiration auf rund 1000 m2 Auf rund 1000 m² präsentiert Brunner Küchen 30 Muster – von klar
und modern bis klassisch und zeitlos. Lassen Sie sich inspirieren von der wohl grössten Küchenausstellung der Schweiz. Anfassen ist ausdrücklich erwünscht, denn Qualität zeigt sich im Erleben.
Tradition
Seit 1972 ist Brunner Küchen in Bettwil zu Hause. Mit rund 50 Mitarbeitenden fertigt das Unterneh
Foto: zvg
men sämtliche Teile in der eigenen Schreinerei. Viele Mitarbeitende begleiten Brunner Küchen seit Jahrzehnten, was nicht nur für Erfahrung, sondern auch für Verbundenheit steht. Innovation versteht man hier als Tradition: Junge Schreinerinnen und Schreiner werden sorgfältig ausgebildet, damit das Handwerk auch in Zukunft lebt. Dieses Engagement zeigt, was Brunner Küchen ausmacht – die Verbindung von Handwerk, Kreativität und der Weitergabe von Wissen.

Brunner Küchen AG
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Die Ovum-Luft-Wasser-Wärmepumpe Air Cube ACP von Suntherm ist ein flexibles vollmodulierendes Wärmepumpenmodul zum Heizen und Kühlen, welches die Energie der Umgebungsluft nutzt.
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Die neuesten Modelle der ACPReihe, von Leistungsstufen 6,5 bis 20,3 kW, werden mit dem klimaneutralen Kältemittel Propan (R290) betrieben. Mit einem weltmeisterlichen SCOP-Wert von 6,02 [35], garantiert sie eine maximale Vorlauftemperatur bis zu 70 Grad und einen tiefen Schallleistungspegel von bis zu 39 dB(A) nach ERP.

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe Ovum Air Cube von Suntherm für den Garten.
Alle Modelle sind aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und Kupfer gefertigt. Dies beugt Korrosion vor und sichert einen langlebigen Betrieb. Dank der intelligenten und kompakten Bauweise erreicht die Ovum Air Cube höchste Wirkungsgrade. Die flüsterleisen Luft-WasserWärmepumpen Air Cube von Suntherm sind ausgelegt zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung. Die modernste Scroll-InverterTechnologie sichert sowohl bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen äusserst effizienten
Betrieb. Die intelligente Anbindung an eine Photovoltaikanlage ist ebenso gewährleistet wie die bequeme Steuerung mittels eigener Ovum-Steuerungs-App, mit welcher Sie von überall auf Ihre Wärmepumpe zugreifen können.
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von Installateuren im Tirol in Österreich entwickelt und konstruiert. Sie sind nach den Richtlinien der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zertifiziert und daher auch fördergeldberechtigt. Für eine leise und umweltfreundliche Zukunft. Neu: Möchten Sie zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage oder möchten Sie eines oder gar beide Systeme durch Suntherm zu vorteilhaften Konditionen finanzieren lassen? Wir bieten alles aus einer Hand.

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Nr. 462 Oktober 52. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39’334 Ex. Basis 2024/2025
Anzahl Mitglieder: 40’120 (31. August 2025)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
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Titelbild: Brunner Küchen, Bettwil
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